1898 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Akademie werden sowobl Laut wirt

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ie Ru 1 iker und Geodäten (Landmesser) ausgebildet. Dir ge e,

irt he können nach zweijährigem Studium eine Abgang prüfung leben, welche fie zu Lehrer. beznm, Direftorstellen an landwirthschgfft= ichen Winterschulen und Ackerbauschulen befähigt; die mit Maturitãts⸗· zeugniß versehenen Landwirth, werden nach dreijährigem Studium r Staatsprüfung für Lehrer der Landwirthschaft an Landwirthschaftsschulen zugelassen. Für Landm esser be— steht an der Akademie eine Königliche Landmesser⸗Prüfungg⸗Kommission. ie Prüfung für Landmeßsser ist für Alle, die sich diesem Berufe widmen wollen, obligatortsch und kann nach zweisährigem Studium abgelegt werden. Mit der Prüfung für Landmesser ist diejenige für Kulturtechniker verbunden; letztere kann aber auch getrennt von der ersteren stattfinden. r .

Die an der Akademie Poppelsdorf aufgenommenen Studieren den werden bei der Universttät Bonn immatrikuliert und genießen alle

Rechte von Universitäts⸗ Studenten.

Neu eintretende Studierende haben bei der Meldung zur Auf⸗ nahme außer den Nachweisen über Schul⸗ und Berufs- Vorbildung ein Sitten zeugniß von der Polizeibehörde ihres letzten Aufenthalts ortes beizubringen, Minderjäbrige außerdem eine Einwilligungterklã · rung des Vaters oder des Vormundes. Kommen die Studierenden unmittelbar von einer anderen Hochschule, so ist das Abgangezeugniß . ir vorjulegen und ein besonderes Sittenzeugniß nicht er⸗

orderlich.

Ein Internat ist mit der Akademie nicht verbunden. Die Aka— demiker wohnen in Privathäusern in Bonn oder Poppelsdorf, und sind Wohnungen mlt und ohne Beköstigung, den verschiedensten ö und Anforderungen entsprechend, in ausreichender Zahl vorhanden. .

Die Mietbe für ein Zimmer beträgt monatlich etwa 20 M, mit Beköstigung 60 6 und darüber. Mittagstisch im Restaurant koftet 60 und mehr. Die Kosten für den gesammten Unterhalt eines Studierenden stellen sich bei mittleren Ansprüchen etwa auf 100 bis 120 6 monatlich, alfo im Jahr (für 8 Studien, Monate) auf rund S800 bis 190990 (ohne Studlen. Honorar).

Das Studien -Honorar beträgt 120 M für jedes Halbjahr und muß im Anfange detz Semesters entrichtet werden. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit kann das Honorar innerhalb der zulässigen Zahl von Freiftellen ganz oder theilweise zurückerstattet werden. Auch werden an einzelne, durch Fleiß und Wohlverhalten sich auszeichnende bedürftige Studierende seitens des Ministeriums (mit Honorarfreiheit verbundene) Stivendien gewährt.

Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen. Prospekte und Stundenpläne versendet das Sekretariat der Akademie auf Ansuchen kostenfrei.

Poppelsdorf bei Bonn, im Januar 1893.

Der Direktor der Königlichen Landwirthschaftlichen Akademie,

Dr,. Freiherr von der Goltz, Geheimer Regierungs⸗Rath u. o. 6. Professor an der Universität Bonn.

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Februar.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er— theilten gestern Mittag mehrere Audienzen. Nachmiftags be⸗ suchten Ihre Majestät mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ 6 Eulalia von Spanien und Ihrer Koͤniglichen Hoheit

er Prinzessin Heinrich von Preußen die Verkaufsräume der

Königlichen Porzellan⸗Manufaktur und das Kunstgewerbe⸗

Museum.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung.

Die Nr. Z der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungs am ts“ vom 1. Februar 1898 enthält aus dem Gebiet der Unfall versicherung ein Rundschreiben an die Vorstände sämmtlicher Berufsgenossenschaften vom 18. Januar 1898, betreffend die im Jahre 1896 erzielten Ergebnisse der Uebernahme des Heilverfahrens während der Wartezeit gemäß § 76. des Kranken⸗ versicherungsgesetzes, sowie folgende Rekursentscheidungen:

Der Entschaͤdigungsanspruch eines Bergmanns, der sich zum Antritt der Schicht gemeldet hatte, dann aber, weil er noch einige freie gt hatte, in ein außerhalb des Betriebs⸗ t belegenes Miethshaus gehen wollte, um dort ein Glas

ser zu trinken, und hierbei beim Ueberschreiten der Geleise durch einen Rangierzug schwer verletzt wurde, ist anerkannt worden, da er aus Anlaß der Betriebsbeschäftigung berechtigter Weise auf der Betriebsstätte und ingbesondere an der Ünfall— stelle verweilt hatte, und weil der Unfall durch eine Betriebs— einrichtung herbeigeführt worden war. (1689. *

Wenn auch Unfälle auf Wegen und Reisen, die ein Ar—⸗ beiter zu Betriebszwecken unternimmt, im allgemeinen als Betriebsunfälle anzusehen sind, so erstreckt sich diese Auf— fassung doch keineswegs ohne Ausnahme auf Unfälle, die eine versicherte Person während ihres Aufent— halts im Gasthause aus Anlaß einer folchea Reife erleidet; denn der Aufenthalt in den Gasthäusern gehört, weil

er in erster Linie zur Befriedigung der allgemeinen mensch⸗

lichen Bedürfnisse nach Ruhe ünd Nahrung dient, im wesent⸗ lichen in das eigene persönliche Interessengebiet des Arbeiters und nicht in den Interessenbereich des Betriebes. Es liegt kein Anlaß vor, von dem sonst in der Rechtsprechung des Jeichtz=

Versicherungsamts festgehaltenen Grundsatz, daß Unfälle, die

bei einer , ,, Thätigkeit des Arbeiters ein⸗ treten, Betriebgunsälle im Sinne des Gesetzes nicht sind, zu Gunsten der , n. auf Montagen befindlichen Arbeiter in solchem Umfange Ausnahmen zuzulassen. Jedenfalls läßt sich Annahnie nicht begründen, daß sich ein derartiger Arbeiter

ets im Betriebe befindet, und daß jede . hätigkeit für ihn aufe ist, so lange er auf der Be⸗ Der , , eines Holzarbeiters, der während der Mittagspause in einem nahe der Betriebs stätte belegenen nee hn beim Aufsuchen des Heubodens, wo er angeblich seine nassen Kleider hatte trocknen wollen, verunglückt war, ist zurückgewiesen worden, weil der Aufenthalt in dem Hause in erster Linie zur Befriedigung der allgemeinen

Die neben den einzelnen Rekurt, und den Nevistong, Ent⸗ dungen sowie den Bescheiden und . affe. ein

merten Zahlen geben die unter ber diese in d a n 5, 3 nd ff i. unter der dlese in den

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eht auf den iffer 3 des leistungs⸗ dann nicht über, wenn die dreizehnte Woche nach dem Unfall erst nach dem für die Eigenversicherung bestimmten Anfange termin abläuft. (1692) 3. n t sind folgende Bescheide und Beschlüsse mit— getheilt: Im Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit muß die Rente nach 3 5 Abs. 6 des killer f e nge e, (6 6 Abs. 1 des landwirthschaftlichen Unfall versicherungsgesetzes, 89 Abs. J des See Unfallversicherungsgesetzes) nach einem Bruchtheil der Rente für völlige Erwerbzunfähigkeit berechnet werden, der in einem bestimmten Prozentfatze zum Ausdruck zu kommen hat. (1693.)

Die Verantwortlichkeit für die Gesetzmäßigkeit eines Ersuchens um Zwangsbeitreibung rückständiger Genossenschaftsbeiträge hät der Vorstand der Berufs⸗ genofssenschaft zu tragen, die Vollstreckungsbehsrden können von dem Vorstande den Nachweis nicht verlangen, daß die beizutreibende Forderung richtig berechnet und rechtskräftig festgesezt ist, oder ob bei dem Reichs⸗Versicherungsamt rechtzeitig Beschwerde (8 41 Absatz 2 des Bau⸗Unfaͤllver⸗ sicherungsgesetzes, 8 73 Absatz 1 des Unfall versicherungs⸗ gesetzes) eingelegt ist, und weichen Erfolg diese gehabt hat. Nur in dem durch diese Vorschriften geregelten Verfahren des

amt läßt sich die von dem Genossenschaftsvorstande vor— genommene Beitragsberechnung ansechten und richtig stellen.

u einem Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsbehörden ist daneben kein Raum. Gegenstand eines solchen Verfahrens können nur Streitigkeiten bilden, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung und das dabei zu beachtende Verfahren betreffen. 1694.)

Die in einem versicherten Fabrikbetriebe des Kreises Solingen gegen Accordlohn beschäftigten Feiler und Schleifer, die einem Meister nicht unterstellt find, und die für die Benutzung der ihnen als Arbeitsstellen angewiesenen, im Fabrikgebäude belegenen Räume an den Befriebsunter— nehmer eine Entschädigung nach Art der Miethe, theilweise auch ein Entgelt für die Arbeitsgeräthe entrichten müssen, sind nicht als selbständige (Haus-) Gewerbetreibende, sondern als unselbständige Accordarbeiter angesehen worden, weil ihnen, abgesehen von der wirthschaftlichen Selbständigkeit, auch die Unabhängigkeit bei der Arbeit fehlt, da sie in den Räumen des Arbeitgebers, der sich jederzeit von dem Fortgang und der Beschaffenheit der Arbeiten überzeugen kann, beschaͤftigt werden und dessen allgemeiner Aufsicht und Leitung unter— stehen, wenn sie auch im Einzelnen bei ihren Arbeiten ein ig. Maß von Freiheit genießen als die anderen Arbeiter. (1695.

Aus dem Gebiet der Invaliditäts- und Alters— versicherung ist ein Rundschrüiben an die Vorstände der sämmtlichen Invaliditäts- und Altersversicherungs- Anstalten vom 25. Januar 1898, betreffend die Anlegung des Anstaltsvermögens zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke, nebst einer Uebersicht über die von den Versicherungsanstalten zum Bau von Arbeiter⸗ wohnungen und ähnlichen, vorwiegend der Klasse der Versicherten zu gute kommenden Einrichtungen sowie zur Befriedigung des landwirthschaftlichen Kreditbedürfnisses hergegebenén oder zur Hergabe bereit gestellten Kapitalien nach dem Stande vom 31. Dezember 1897 veröffentlicht. Ferner sind folgende Revisionsentscheidungen mitgetheilt:

Die Versicherungspflicht eines Küfers, dessen Thätigkeit sich im wesentlichen auf das Ab⸗ und Umfüllen des Weins in den Kellern meist kleiner Leute und auf das Herrichten (Schwenken und Reinigen) der alten Fässer sowie kleine Ausbesserungen daran beschränkt hatte, der eine eigene Werkstätte nicht besaß, und dessen fachmäßige Ausbildung nicht nachgewiesen war, ist anerkannt worden. (626.)

Die Anwendbarkeit der Bestimmung des f 119 des Invaliditäts- und Altergversicherungsgesetzes ist in einem Falle verneint worden, in welchem ein ständig beschäftigter Arbeiter infolge von Lohnstreitigkeiten die Arbeit niedergelegt, nach Ablauf eines halben Jahres aber bei dem— selben Arbeitgeber weitergearbeitet hatte, ohne in der Zwischen⸗ zeit anderweite Lohnarbeit verrichtet zu haben. Es hatte bei der Niederlegung der Arbeit an dem wenn auch nur still— schweigenden Einverständniß unter den Betheiligten gefehlt, daß die Arbeit zu gegebener Jeit unter den bisherigen Ver— hältnissen wieder aufgenommen werden sollte. (627)

Hat der Staatskommissar zu Ungunsten eines Rentenbewerbers Berufung eingelegt, so kann er in der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht nicht zu Gunst en desselben Anträge stellen. (628.)

Zur Wahrung der Frist des . 30 des Invalidi⸗ täts- und Altersversicherungsgesetzes genügt es, wenn der Vorstand der zuständigen Versicherungsanstalt innerhalb der dreimonatigen Anmelbefrist auf dienstlichem Wege eine Mittheilung von der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erhält, mag auch die Anmeldung zunächst an eine unzuständige Versicherungtsanstalt abgegeben worden sein. (629)

Zum Nachweise der Wartezeit sind für die Zeit⸗ räume nach dem 1. Januar 1891 neben ordnungsmäßig verwendeten Beitragsmarken Arbeitsbescheinigun gen im allgemeinen nicht erforderlich. Nur dann, wenn sich in einem einzelnen Falle ein Zweifel darüber ergiebt, ob der Verwendung von Veitragamarken auch eine ver sicherungs⸗ pflichtige . zu Grunde liegt, ist es nach 16 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1899 Sache des Schiedsgerichts, den erforderlichen Beweis von Amtswegen zu erheben; dieser Beweis kann keineswegs nur durch Arbelts⸗ bescheinigungen im Sinne des 3 161 des Invaliditäts- und Alters versicherungsgesetzes erbracht werden, welche an sich nur zum Nachweise der vorgesetzlichen Beschäftigungszeiten zu dienen haben. (630) z

In dem Nichtamtlichen Theil ist eine Preis au s⸗ schreibung des Vereins zur , , des Ge⸗ werbefleiß es, betreffend Vorrichtungen zum elbstthatigen Absperren einer Dampfleitung bei Rohrbrüchen oder Explosionen,

Kokkoris begonnen, welcher bes

ft und der West deutschen Binn en= enossensch aft zum Wettbewerb zwecks

ichtungen zur Verhinderung der fleber⸗ lastung a. der Feder⸗Sicherheits ventile, P. ber Hebel⸗Sicherheitz⸗ ventile bei Schiffs dampskesseln veröffentlicht. Ferner ist eine Entscheidung des Reichsgerichts (Zweiten Strafsenats) vom 28. September 1897 über die Frage, inwieweit Eintragungen ober Vermerke in Quittungskarten durch die Straf⸗ vorschrift des 8 1651 des Invaliditäts- und Alters nn e getroffen werden, abgedruckt. Endlich ist ein Ober gutachten des Geheimen Medizinal⸗ Naths, Professors Dr. Jolty in Berlin vom 22. Mat 1896 über die Frage des ur fächlichen usammenhangs einer Kopfverletzung mit einer Schüttellähm ung (baralysis

Preisaus en g dt ( chiff sse ts= 63.

agitans) mitgetheilt.

Hannover, 9. Februar. Der Provinzial⸗Landtag nahm in seiner ., Sitzung einstimmig den Antrag der Abgg. Kriege und Genossen an: dem Kreise Grafschaft Bentheim sowie dem Kreise Meppen zur Forisetzung resp. Ver⸗

längerung der von diesen Kreisen bereltJ erbauten und in Betrieb genommenen Nebenbahnen von Bentheim nach Neuenhaus

bezw. von Meppen nach Haselünne dieselbe Unterstützung zu theil werden zu lassen, welche feitens der Provinz für den Bau

von Kleinbahnen gegeben werde, event. aber den bezeich neten

Kreisen die zu dem Bahnbau erforderlichen Mittel zum Selbst⸗ kostenpreise zu überlassen. Nachdem der Landtag . von den Uebersichten der Einnahmen und Ausgaben des Hannoverschen Klosterfonds und dem Geschäftsbericht der Haftpflich t⸗Versicherungsanstalt des Hannoverschen

Proyinzialverhandes Kenntniß genommen hatte, wurde die

Widerspruchs und der Beschwerde an das Reichs⸗Versicherung⸗ Ber athüng des Etats fortgesetz

ere Unter Vorbehalt der Be⸗ willigung der noch ausgesetzten Positionen wurde der ganze Haushaltsplan für 1898,99 genehmigt.

*

Oe sterreich⸗ Ungarn.

Das „Militär⸗Verordnungsblati“ veröffentlicht die Er⸗

nennung des Feldzeugmeisters Baron Waldstätten zum General⸗Truppeninspektor. Im Landtage von Istrien kam es gestern während einer in kroatischer Sprache gehaltenen Rede des Abg. Mandi zu erregten Scenen, die durch die Behauptung gesteigert wurden, daß die Sitzung von Polizeiorganen überwacht werde. Letzteres beruhte auf einem Mißverständniß, welches der Landeshauptmann und der Vertreter der Regierung auf⸗ klärten. Da auch der ebenfalls kroatisch sprechende Abg. Corsolie seitens der Besucher der Galerie unterbrochen wurde, mußte die Sitzung geschlossen werden.

Das ungartsche Unterhaus verhandelte gestern über bas Budget des Ministeriums für Ackerbau. Der Abg. Rohonczy erörterte dabei die sozialistischen Umtriebe im Alföld und bemerkte, alle Theile der Gefellschaft müßten hier eingreifen; denn man könne nicht wissen, wo diese kom⸗ munistische Bewegung stehen bleibe werde. Er fordere die Re⸗ gierung auf, rasch einzugreifen, sonst werde ein Theil des Landes in wenigen Tagen in Flammen stehen. Die auf⸗ hetzenden Preßerzeugnisse kämen von auswärts. Der Redner schlug vor, in Fällen von Majestätsbeleidigung und Auf⸗ hetzung die Preßfreiheit für gewisse Schwurgerichtssprengel aufzuheben.

Frankreich.

Nach einem gestern veröffentlichten Dekret umfaßt das neugebildete XX. Armec⸗Korps 4 Subdivisionen, welche auf die Departements Meurthe et Moselle, Vogesen und Aube vertheilt sind.

In dem Prozeß Zola wurde gestern die Vernehmung der Zeugen fortgesetzt. Die Generale Boisdeffre, Gonfe und Mercier verweigerten unter Berufung auf das Amttz. und Stagtsgeheimniß die Beantwortung aller Fragen, welche auf den Prozeß Dreyfus Bezug hatten. Die Vernehmung des früheren Justiz-Ministers Trarieux wurde unterbrochen und wird heute fortgesetzt werden.

Rußland.

Der Großfürst Michael Nikolajewitsch beging gestern, wie W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, das Sösährige Jubiläum als Chef der 2. Garde⸗Artillerie⸗Brigade. Aus diesem Anlaß fand eine Parade statt, welcher der Kaiser bei⸗ wohnte. Zum zweiten Chef der genannten Brigade wurbe der Großfürst Michael Alexandrowitsch ernannt.

Der Minister des Aeußern Graf Murg wjew ist vor einigen Tagen leicht erkrankt. Der „Nowoje Wremja“ zufolge war das Befinden des Ministers gestern bereits e.

Italien.

Die Deputirten kammer hat die Wahl des Sozialisten Cypriani, der in Forli wiedergewählt wurde, . seine Wahl bereits einmal für ungültig erklärt war, wiederum für ungültig erklärt.

Türkei.

Wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel erfährt, beziehen sich die Projekte für eine Vermehrung der Kavallerie auf die Hamidis-Kavallerie, die jetzt 56 Regimenter zählt, und die nach dem ursprünglichen Plan der Armee⸗ Organisations⸗Kommission vom Jahre 1887 auf 1090 Regimenter

ebracht werden soll, für welche die Mannschaften und das Pferde⸗ staterial bereits vorhanden sind. Gegenwärtig sind 3 Regimenter in der Bildung begriffen. Gleichzeitig soll der fruͤhere Plan, jedem Regiment eine halbe Linien⸗Cskadron zur Instruktion zu⸗ zutheilen, erprobt werden und die ganze Linien⸗Kavallerie anatolisches und kurdisches Pferdematerial erhalten.

Der Albanesenhäuptling Riza erhielt die Erlaubniß, nach dem Beiramfest in seine Heimath zurückzukehren.

Der russische Militär-Attachs in Konstantinopel, Oberst Peschkow, welcher vorgestern mit dem bulgarischen Kriegtz⸗ Minister das definitive Abkomm en, betreffend den Wieder eintritt der emigrierten buigarischen ffiziere in die

Armee, unterzeichnete, ist, wie das Wiener en,, ,

Bureau“ meldet, von Sofia nach Konstantinopel zurückgekehrt.

Griechenland.

Gestern 31 in Athen, wie „W. T. B.“ berichtet, vor dem See⸗Krlegsgericht der Prozeß gegen den FJãhnrich g did wird, während des

ur ich. gr e hishhen e . ö Stigthos aus an den da⸗

arine⸗Mini evidis telegraphiert zu

maligen „Commodore Sachturis verräth uns, weil er

haben: r Ihre Befehle nicht . e wurde Levidis vernommen, der Sachturis beschuldigte, seine Befehle nicht ausgeführt zu haben. Er (Zeuge) habe nach dem Empfange der Depesche des Fähnrichs den König gebeten, Sachturis abzuberufen, und der König habe nach einigem Zögern dieser Bitte stattgegeben. Levidis ver⸗ suchte nachzuweisen, daß sich gegen verschiedene seiner Befehle der Einfluß des Hofes geltend gemacht habe; auch feine Kollegen im Ministerium beschuldigte er der Lauheit während des Krieges. Der unglückliche Ausgang des Krieges in Thessalien sei der Nichtausführung seiner Befehle zu⸗ juschreiben. Auf die Frage dez Staatsanwalts, ob dieselben Be⸗ fehle, die Sachturis erhalten, auch dem Prinzen Georg, der damals Kommandant der Torpedo⸗Flottille gewesen, zugegangen eien, erwiderte Levidis, über diese Irag werde er sich nur in der Deputirtenkammer auslassen. er als Zeuge ver— nommene Prinz Georg erklärte: Sachturis habe seine Pflicht gethan; wenn derselbe nicht alle Befehle ausgeführt habe, so sei dies dem Widerspruch in den Befehlen und dem Mangel an Munition zuzuschreiben. Das Telegramm des Fähnrich Kokköris sei ein unerhörter Verstoß gegen die Disziplin. Der Marine⸗Minister Hatzikyriakos, der während des Krieges einen Panzer kommandierte, erklärte: nach allem, was er während des Krieges gesehen, habe unter den Offizieren und den Mannschaften Disziplinlosigkeit geherrscht.

Amerika.

Die cubanische Junta in New-York hat, wie „W. T. B.“ meldet, der Presse ein Schreiben übermittelt, welches angeblich von dem spanischen Gesandten in Washington Du puy de Lome herrühren und an den früheren spanischen Minister Canalejas gerichtet sein soll, der sich kürzlich in New⸗ York und auf Cuba aufhielt. Der Brief, der in Havanna von einem Cubaner entwendet wurde, enthält beleidigende Bemerkungen über den Präsidenten Mac Kinley. Das Staats⸗Departement in Washington erklärt, der spanische Gesandte leugne, nicht, der Urheber des Schreibens zu sein. Infolgedessen habe das Staats-Departement dem amerikanischen Gesandten in Madrid Wo odford die nöthigen Mittheilungen gemacht. Solange diese nicht in den Händen der spanischen Regierung seien, sei es nicht ange⸗ messen, den Inhalt derselben zu veröffentlichen.

Aus Washington meldet ‚W. T. B.“: Der dortige Gesandte von Guatemala habe die Nachricht erhalten, daß der P̃aäsident von Guatemala Barrios ermordet worden sei. Der Vize⸗Präsident Cabrera habe die Präsidentschaft über⸗ nommen. Im Lande herrsche Ruhe.

Die Re gierung von Portorico ist neu gebildet worden. Minister⸗Präsident ist Quinones.

Das „Reuter sche Bureau“ berichtet aus Montevideo, daß daselbst mehrere Offiziere verhaftet worden seien, wie es heiße, wegen Theilnahme an einem militärischen Komplott. Andere Offiziere seien ihrer Posten enthoben worden, weil sie sich ge— weigert hätten, ein Schriftstück zu unterzeichnen, welches sie verpflichten sollte, für die Kandidatur Cuestas zum Präsidenten von Uruguay einzutreten. Die Diktatur werde jeden Tag erwartet. Cuestas verliere wegen seiner Unentschlossenheit an Popularitaͤt. Viele Personen verließen die Stadt, um sich der Einreihung in die Nationalgarde zu entziehen.

Alien.

Die „Times“ meldet aus Pe king vom gestrigen Tage, der japanische Gesandte habe dem Tsung⸗li⸗-Yamen mitgetheilt. daß Japan nicht im stande sei, eine Verlänge⸗ rung der Frist zur Zahlung der Kriegsschuld zu bewilligen. Der französische Geschäftsträger habe von dem Tsung— li⸗Yamen die Bezahlung (innerhalb acht Tagen) einer Ent⸗ schäbigung an die Familie eines Franzosen verlangt, der in Tongking von chinesischen Briganten gefangen genommen, aber später befreit worden sei.

Afrika.

Dem „Reuter 'schen Bureau“ wird aus Kairo gemeldet, der 1 Sir Edwin Palm er habe dem Ministerrath den Vorschlag gemacht, die Zinsen des Kapitals, welches bei der Kasse der öffentlichen Schuld für Rechnung des Reserve⸗ fonds und des Konversiens⸗Sparfonds verwaltet werde, zur Herabsetzung der Grundsteuer zu verwenden, welche um ein Drittel ihres Rentenwerthes zu hoch veran— schlagt sei. Die Summe, die so verwandt werben soll, beträgt 216 000 egyptische Pfund pro Jahr.

Der Präsident Krüger ist mit 12764 Stimmen gegen 3716 Stimmen, welche auf Burger fielen, und 1943 Stimmen, die Joubert erhielt, auf weitere fünf Jahre zum Präsi⸗ denten der Südafrikanischen Republik gewahlt worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten be— finden sich in der Ersten und Zweiten Beilage. .

In der heutigen (37.) 8 des Reichstages wurde die in der Sitzung vom 26. Januar abgebrochene erste BVerathung des von den Sozialdemokraten eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend das Recht der Versammlung und Vereinigung, fortgesetzt.

Das Wort nahm juerst der Abg. Dr. Pachnicke fr. Vgg.), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fort⸗ auerte.

.Das Haus der Abgeordneten setzte in der heu⸗ .. (18) Sitzung, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ inisteriums, Finanz⸗Minister Hr, von Miguel, der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und der Minister des Innern Freiherr von der Recke beiwohnten, die erste Beraihung des Gesetzentwurfs, betreffend hier ane fh ung von Staatsmittelu zur Beseitigung der durch die hes ger des Som mers 1857 herbeigeführten 29 ädigungen, und des Antrages den Abgg. Bacensch⸗ Schmidttein und Hengssen auf Furkczt an der Li duida tionen für Ruft üümnngsarbeiten km ileber— chwemmungsgeblet ü. s. . for.

ausführt! Als erster Zeuge

von 5h

Kraft umgesetzt werden, i

illionen für bei weitem nicht ausreichend, namentlich nicht den Antbeil, der auf die Provinz Brandenburg entfällt. Nach den Schätzungen der Sachwverständigen erreicht der Wafferschaden in ven einzelnen Kreisen eine Höhe, die mit den für Brandenburg bestimmten 1200 009 1 in gar keinem Verhältniß steht, und die Geschäͤdigten hegen die bestimmte Hern n gg. daß die Summe erhöht wird. Der Abg. von Neumann, kat gestern die ungünffigen Verbältnisse an der Oder, Spree und Hapel richtig dargestellt. Ber Woblftand der Anlieger geht infolge der Wafferschäden kon ftant zurück, da namentlich der Tabackbau in Frage gestellt it. Vie Strom— bauperwaltung ist über die Bedürfnisse einzelner Orte garnicht unter⸗ richtet und hat nicht die geeigneten Maßregeln getroffen. Gz mußten für 1897 die Polder⸗Veiträge außer Hebung gesetzt werden.

Geheimer Ober ⸗Baurath Keller: Ehe die Regulierung der unteren Oder in Angriff genommen wurde, hatten die Anlieger mehr zu leiden wie jetzt; das habe ich schon geftern nachgewiesen.

. Geheimer Ober Regierungs. Rath Freiherr von Seherr⸗Thoß: Die Polderbeiträge könnten regierung feitig dech nur erlassen werden, wenn sie allein vom Staat eingezogen würden. Der staatliche Bei⸗ trag soll erlassen werden; auch die Probinz ist zum Erlaß bereit.

Geheimer Ober, Regierungs- Rath Dr. Krufe: Bie Land wirthschaftskammer für Brandenburg bat allerdings eine höhere Summe herausgerechnet als die Landräthe; die erstere hat anscheinend den Gesammtschaden taxiert, während die letzteren ordnungsmäßig nur den Schaden der Leistungsunfähigen geschätzt haben, wie dies schon bei früheren Nothstands vorlagen geschehen ist. Bei der Vertheilung wird , eine entsprechende Mitwirkung eingeräumt werden.

Abg. Knoch (kons.) bittet, die Wohlthaten der Vorlage auch auf die Kreise Grünberg und Freistadt auszudehnen, welche davon nach der. Begründung auegeschloffen sein sollten; auch dort feien die Wasser⸗ schäden groß.

Abg. Freiherr von Buddenbrock (kons.) beschwert sich darüber, daß der Glogauer Kreis in der Vorlage nicht berüclsichtigt sei.

Abg. Graf Strachwitz (Zentr) legt namens der Provinz Schlesten, deren Stimmung er zu kennen glaube, Protest dagegen ein, daß die Staatsregierung eine so geringe Beihilfe für ausreichend erachtet habe. Drei Minister seien zwar an Ort und Stele erschienen, aber sie hätten zu geringe Mittel mitgebracht und sich nicht, hinreichend orientiert. Die Regierung habe nicht die Initiatlve ergriffen, sondern eine abwartende Stellung eingenommen, um ja nicht den Fiskus allzusehr zu belasten. Eg habe große Miß⸗ stimmung hervorgerufen, daß die Regierung nicht einmal pon vorn- herein eine berubigende Proklamation erlassen habe. Nachdem sie aber dem Druck der öffentlichen Meinung nachgegeben, habe sie ganz unzulängliche Beihilfen geleistet, den Schaden vel zu niedrig taxieren lassen und den Prozentlatz der Entschädigungen eben⸗ falls zu niedrig hemessen. Fur die Befestigung der Ufer müsse der Staat, nicht die Adjacenten, eintreten, am besten durch Anlegung von Sammelbassing. Die Eisenbahndämme müßten mit Durchlãäͤssen ver⸗ sehen werden, damit sie nicht die Ueberschwemmungsgefahr vergrößerten.

(Schluß des Blattes.)

Die Abgg. Herold (Zentr.) und Genossen haben im Hau se der Abgeordneten folgenden Antrag eingebracht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, haldmöglichst einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, durch welchen das Gesetz vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung der Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung der Viebseuchen, nach der Richtung abgeändert wird, daß die Kosten tbieräritlicher Unter suchungen, welche auf Anordnung von Verwaltungebebörden erfolgen, auf die Staatskaffe über nomm en werden.

Statistik und VBolkswirthschaft.

Die Schiffsbaubetriebe in Preußen 1882 und 1895.

(Stat. Korr.) Der Schiffsbau in Preußen hat seit 1882, der letzten gewerblichen Betriebszählung, bis 1895 bekanntlich einen großen Aufschwung genommen. Namentlich sind es die großen Werften, die im Erbauen von Schiffen beimischer und fremder Flagge heute zu den leistungsfähigsten der Welt gehören; besitzt doch Deutschland zur Zeit die größten Schnelldampfer der Welt, und diefe sind auf deutschen Werften erbaut. An kleinen und großen Schiffsbau— anstalten und Werften zählte Preußen 1882 705 Hauptbetriebe mit 13161 darin tbätigen Personen, 1895 aber 728 mit 25 343 Personen (Ju⸗ nahme 92,56 v. H); 1875 fanden sich in dieser Gewerbeart nur 58323 Personen. Die größere Zahl dieser Betriebe ist allerdings kleinen Umfangs; Kahnmacher, Kahnflicker und kleinere Schiffsbauanstalten für Flußfahrjeuge, und diese haben sich seit 1882 sogar noch ver— mindert; derartige Betriebe mit 10 und weniger Personen gab es 1882 624 mit 1960 Personen und 18665 578 mit 1609 Personen. Dafür zeigen aber die großen und größten Betriebe, namentlich die letzteren, die vorzugswelse für die mächtigen Seedampfer und Kriegs—⸗ schiffe in Frage kommen, eine gewaltige Vermehrung. So wurden in Preußen Schiffs baugnstalten gezählt mit 201 bis 1000 Per sonen 1882 5. 1895 109, und deren Personal war von 26566 auf 4350 angewachsen; Betriebe mit über 1000 Personen gab es 1882 3, 1895 6, und deren Personal war von S179 auf 15794 gestiegen! Im Durchschnitt beschäftigte jeder der letzteren 6 Betriebe 2632 Personen gegen 2060 vor 13 Jahren, und deren Personal hatte seit 1382 um 156 v. H. zugenommen. Der Schwerpunkt des preußischen Schiffsbaues verlegt sich mit dem Aufschwunge dieser Industrie immer mehr in die allergrößten Betriebe: 1882 entfielen von 1090 im Schiffsbau thätigen . auf die größten, über 1090 Personen beschäftigenden Anstalten 469, 1895 dagegen 6235. Sämmtlichen Betrieben init mehr als 200 Perspnen gebörten 1882 sß4 von 1000 aller in Schiff zbaubetrieben thätigen Personen an, 1895 aber schon 795.

Geht schon aug der Personendermehrung die rasche Entfaltun der preußischen Schiffsbauindustrie hervor, so zeigt sich diese . auffallender in der Entwigllung der im Dienste diefer Industrie stebenden mechanischen Hilfskräfte. Im ahn 1882 sind die motorischen Kräfte nicht ermittelt worden. Ink Jahre 1895 gab eg in, den preußischen Schiffsbaubetrieben aber 5i97 Pferdestärken, während 1875 deren erst 443 ermittelt wurden. m ganzen Deutschen Reiche standen im Jahre 1875 1121, 1895 aber S656 mechanische Pferdestärken im Dienste der Schiff bauindustrie.

Das ist ein ganz außerordentlicher Fortschritt in 20 Jahren. Wollte man, weil ja die mechanische Pferdestärke nicht ermüdet und ganz anders ausgenutzt werden kann als die Kraft eines lebendigen Pferdes, die mechanische Pferdestärke gleich der von 3 lebendigen Pferden und die Mugkelkraft eines Pferdes gleich der von 8 Männern seßen, so. würden allein die 5i57 Pferdestärten der * Schiffsbauindustrie die Kraft von rund 121 700 Arbeitern darstellen, die der gesammten deutschen Schiffsbauindustrie aber die Kraft von rund 20665 009 Arbeitern, wozu dann noch die 25 343 bezw. (im

ganzen Reiche) 35 336 hierin thätigen gewerblichen Personen zu rechnen

wären. Wie viel dieser e . in den Betrieben in elertrische

ist nicht bekannt, ebenso nicht, ob die Kraft⸗ quellen der in den Schiffsbaubetrieben verwendeten Ciektromotoren andergw9 als in diesen Betrieben selbst liegen, und ob die Pferde⸗ y. ale letzteren Kraftquellen in den obigen Zahlen mil inbe⸗ griffen sind.

——

Ahg pon Arnim (tons): Ich kalte die ausgeworfent Summe J

vielen Versuchen schien

gur Arbeiterbewegung. J

n Stendal befinden sich, nach einer Meldung des Vorwärts“

1 . ö. gler ö. Maschinenarbeiter der Firma enn g m Ausstande.

us Marbach wird demselben Blatt berichtet, daß der Aus⸗

, . der Stuhlfab rik von Beck und Fischer oygl. Nr. 1 d. Bl.)

1

eendet ist.

Kunst und Wissenschaft. Die Neuordnung der National⸗ Galerie.

Seit Ende vorigen Jahres ist wieder eine Reihe neueingerichteter Säle dem Publikum eröffnet worden; damit sind die Umstellungs⸗ arbeiten, soweit sie unter den jetzigen Verhältnissen möglich sind zum größten Theil vollendet. Es werden nunmehr noch in den drei östlichen Sälen des Mittelgeschosses die er,, aus den großen Kriegen und die Sammlung von historischen Bildnissen eine würdige Aufstellung finden. Nach, dem Neubau der Mußeen sind im obersten Geschoß noch wcechtige Veränderungen geplant.

Bei der Umgestaltung der Sammlung waren zunächst die schon beit der Einceihung der Neuerwerbungen bemerkten Mängel des Bauwerke nach Möglichkeit durch Vorbänge und andere Vortehrungen ju mildern, dann die längst verblichenen Tapeten durch passende Stoffe zu ersetzen, endlich die Kunstwerke, deren gtschmackvolle An ordnung bei der Eröffnung der Sammlung einst öffentlich anerkannt, worden war, nun wieder so anzuordnen, daß ein Genuß jedes einzelnen Objekts möglich wurde. Die Räume der National⸗Galerie reichen langst nicht mehr hin, alle der Sam m lun angehörigen Kunstwerke zweckentsprechend aufzustellen. Ueberdies ist gerade in den letzten Jahren durch zwei Vermächtnisse, die grosiher igen Schenkungen zahlreicher Berliner Kunstfreunde und durch die Ankäufe aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonzs eine außergewöhnlich große Zahl von Gemälden und auch Skulpturen hinzugekommen, zum thell Messter⸗ werke ersten Ranges, die eine sofortige Aufstellung von selbst geboten. Die Direktien ging von der Ansicht aus, daß es besser fei, eine be schränkte Zahl von Arbeiten dem Publikum so darzubteten, daß eine intensive Wirkung des einzelnen Objekts und eine vornehme Gesammt⸗ wirkung der Säle noch zu erreichen sei, als auf alles Vorhandene Rücksicht zu nehmen. Es werden deshalb auch Leistungen hervor— ragender Künstler, die durch neuere Ankäufe noch besser vertreten sind, an Provinzial⸗Museen abgegeben, und der Grundsatz durchgeführt, nie mehr als zwei Germ übereinander zuhängen und Meisterwerke allerersten Ranges ganz zu isolieren und einreihig in Augenhöhe aufzustellen. Das gesichtete Material wurde chronologisch eordnet, im einzelnen die Leistungen einer Schule oder einer Richtung n besonderen Sälen vereinigt, sodaß eine Uebersicht gleich beim ersten Besuch möglich ist, und Farbe und Stimmung heterogener Kunst⸗ werke sich nicht ge en tin beeinträchtigen. Schöpfungen intimeren Charakters wurden in die Kabinette verwiesen, während die monu⸗ mentaleren Werke, wie die Gemälde eines Feuerbach oder Böcklin nur in großen Sälen untergebracht wurden. Bei der Vertheilung der Bilder über eine Wand wurde endlich möglichst zur Verstärkung der Einjelwirkung nach Kontrasten gesucht. So findet sich meist ein Porträt oder ein Interieur als Mittelstäck zwischen zwei Landschaften, oder Porträts als Seitenstücke für figürliche Kompositionen und große Landschaften. Die Wände der plasttschen Abtheilungen wurden aug dem gleichen Grunde durch monumentale oder dekorative Gemälde belebt, und andererseits sollen auch in Bilderfälen Skulpturen auf gestellt werden. .

Im einzelnen Falle hat aber nie eine Regel oder ein Prinzip den Ausschlag gegeben, sondern die unter den obwaltenden Umständen best⸗ mögliche künstlerische Wirkung. Deshalb ist auch in dem Saale ber einen Kunstschule fast regelmäßig das eine oder andere Wer fremder Herkunft zu finden.

Das Untergeschoß enthält die deutsche Malerei nach dem Jahre 1870; man findet einen Berliner, Münchner und sseldorfer Saal, ein Berliner, ein Wiener und ein Men zel; Kgabinet und besondere Räume für die neuesten künst= lexischen Richtungen. Die Bronzeplastik fand ihre Aufstellung in dem ersten Saal mit den hellen Stuckwänden, die Marmorsiuspiur in den beiden mit dunkelgrünem Stuck verkleideten Sälen auf der linken Seite sowie in dem Raum vor der nördlichen Apfis des Gebäudes. Es wurden die plastischen Werke fast überall an die Wände erũckt, um eine ruhige Wirkung des Gemaches zu erzielen und den ,, auf die Hauptansicht der Schöpfung zu berweifen.

Im Mittelgeschoß sind in drei Sälen der linken Seite die Werke au sländischer Künstler untergebracht worden; im ersten Kabinet die der französischen und in Frankreich gebildeten Im⸗ pPressionisten, im folgenden die fremden Künstler aus der Wagner'schen Sammlung nebst einer neuerdings erworbenen Marine von Bon in gton. Endlich im dritten Saale die übrigen modernen Künstöer des Ausläandes. Der älteren deutschen Landschafté . und Genre, Malerel, aus der die modernen Richtungen herausgewachsen sind, wurden die Facherkabinerte des Mittelgeschosses eingeräumt. Bie Historienmalerel und die religiöse Kunst sind bereits durch die Kartons von Cornelius und Kaulbach sowie durch die Fresken der Casa Bartholdi im Obergeschoß vertreten. Im ite , er wir zunächst zwei Berliner Kabinette, dann einen Raum für Dresden und Wien und se einen für die Schulen von Düsseldorf und München. Manche Gemälde, die bisher im Handzeichnungs . Kabinet aufgestellt oder sonst schwer sichtbar waren und deshalb nur von Wenigen beachtet sind hier beguemer zugänglich geworden. So Blechen, Hausmann, Spitzweg, Caspar Savid riedrich, Ludwig Richter und Schrös dter. Die Werke von F. Meyerheim und Krüger sind durch Geschenke vermehrt worden, und die National⸗ Galerie beherbergt außer einem Menzel⸗Kabinet nun auch eines, das den Malern Krüger und Blechen gewidmet ist.

Bei der Anordnung der Bilder sind inde ssen doch nur die Grund- sätze angewandt worden, die in herperragenden Galerlen alten Meister längst erprobt waren. Das dekorative Arrangement der Räume und Wände aber bedeutet einen Fortschritt. Allgemein bewäbrte Grund. sätze, wie der, daß der Mitfelton der Gemälde in der Wandfaãrbung näht wiederkehren bärfe, wurden zwar auch bier benbe gte f fibrigen aber wurde im Gegensatz ju der herrschenden Uebung fast für jede größere Gruppe aͤlterer und neuerer Schöpfungen eine besondere Wandfarbe ausgesucht und auch krãftige Töne 53 gescheut, wo sie bei den Versuchen als geeignet erwiesen. Pie KRabinette für die Malerei der früheren Jahrzehnte unfereg Jahrhunderts erhielten weiße Lambris und gelbe und grüne Stoff tapeten, wie sie im. Beginn unseres Jabrhunderls in vornehmen Räumen üblich waren. Für Gemälbe von Böcklin, Menzel, Gebhardt und anderen Künstlern der älteren Generation ebenso wie für die Schöpfungen der allerneuesten Richtung erwies sich ein tiefes, feuriges Roth alt dag immer noch Jweckentspre endste. Da⸗ gegen empfahl sich für die Freilihtmwalerei der achtziger Jabre für da sogenannte „Graue Pleinair ein belles Olivgrün. Ver kũhnste Versuch ist in dem Kabinet der französischen Impressionisten gemacht worden. Für diese Werke eines rafsinsert Zesteigerten koloristischen Empfindeng eine Verfeinerung, die heute berelts dem Bedürfniß nach kräftigeren Ausdrucksmittel wejcht galt es einen Hintergrund von sehr zarten Tönen finden, der dennoch von dem Ton der Bilder sich deutlich . dem ganzen Gema

aber einen vornehmen und ale intimen Charakter verleiht. 5

ei 8 i und streifter Seidenstoff a 3. * n 6 r ie bisher wohl lediglich für Dekoration privater mmlungdrãume gebung, die für er. geschaffen war, dem e öpfungen der Sammle

. x d Fries v n,. Goldtapete am besten zu eignen. Es 38 diet ĩe g Die Schenkungen des letzten Jahres wurden h . . . ĩ 86 eichjeitig im Corne waren. Ca konnten wieder . ben werthvoller wa. 2 ö

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