1898 / 36 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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bereite betont,

dem Herrn Ober. Präsidenten zur Verfügung geftellte

Summe ausdrücklich als erste Rate bezeichnet worden, daß aber weitere Anforderungen an uns nicht herangetreten sind; die Königliche Staatsregierung würde auch nicht einen Augenblick gezögert haben, weltere Mittel vorschußweise zu geben, sowie derartige Wünsche aus⸗

gesprochen wären. Ich kann also nicht anerkennen, daß dieser Vor⸗ wurf nach irgend einer Richtung hin ein berechtigter war.

Sodann hat der Herr Abg. von Kölichen noch darauf hingewiesen, es scheine ihm der 52 der Gesetzesvorlage einen Eingriff in die Selbstverwaltung zu erhalten. Meine Herren, auch diesen Vorwurf kann ich nicht als einen berechtigten anerkennen. Die Konstruktion des S 2, wie sie erfolgt, ist dadurch nothwendig geworden, daß bei den dem⸗ nächstigen Entschädigungsverhandlungen zweierlei Geld konkurriert; nämlich erstens Staatsgeld, und zweitens diejenigen Summen, die aller Voraussicht nach von der Provinz hergegeben werden. Es war nun die Absicht, diese Summen gleichmäßig zu behandeln, sie gewissermaßen in einen Tepf zu werfen, und es war deshalb auch ganz natürlich, daß hinsichtlich der gemeinsamen Fonds auch ein ge— meinschaftliches Verfahren vorgesehen ist. Handelte es sich lediglich um Staategelder, dann lag überhaupt keine Veranlassung vor, die Festsetzung des Ober-Präsidenten noch an die Zustimmung des Pro⸗ vinzialausschusses zu knüpfen; dann hätte es lediglich genügt, es so zu machen, wie in früheren Fällen, daß man dem Ober⸗Präsidenten anheimstellte, den Provinzialausschuß oder eine Provinzialkommission anzuhören, und dann seinerseits das zu thun, was er für nothwendig erachtete. Da aber nun, wie wir mit Sicherheit voraussetzen, die Provinz auch Gelder bewilligt, so lag es ja natürlich nicht nur nahe, sondern es mußte in der Weise geordnet werden, daß man den Provinzen ein Mitbestimmungsrecht gab, mindestens doch hinsichtlich dee jenigen Theiles, der aus ihren eigenen Mitteln floß. Aus diesen Erwägungen sind wir zu diesem Paragraphen ge— kommen, und ich kann zur Beruhigung des Herrn Vorredners hinzu— fügen, daß diejenigen Vertrauensmänner der Provinzialperwaltung mit denen ich die Ehre gehabt habe zu verhandeln, ohne weiteres mit diesem Modus einverstanden sich erklärten und die Konstruktion des §2 für vollständig zweckentsprechend gehalten haben. Ich nehme über— haupt nicht an und das ist ja auch schon in den Motiven zum Ausdruck gekommen —, daß es noch einer Entscheidung der zuständigen Minister bedürfen wird; ich betrachte es als selbstverständlich, daß ohne weiteres eine Einigung zwischen dem Ober -Präsidenten und dem Provinzialausschuß zu stande kommen wird. Da man aber schließlich, wenn man einmal ein Gesetz macht, alle Fälle vorsehen muß, so haben wir es der größeren Vorsicht wegen für nützlich er⸗ achtet, diesen Paßssus noch hineinzufügen. Ich möchte also bitten, meine Herren, an dieser wohlerwogenen Konstruktion, die in voller Uebereinstimmung mit den Vertrauensmännern der Provinzial verwaltung zu stande gekommen ist, nicht zu rütteln.

Es ist dann seitens des Herrn Abg. Baensch⸗Schmidtlein, wenn mich mein Gedächtniß nicht täuscht, noch der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte durch Verhandlungen zwischen den betheiligten Ressorts der Versuch gemacht werden, die mehrfach erwähnten militärischen Liquidationen aus der Welt zu schaffen und die Summe auf die Staatskasse zu übernehmen. Zunächst muß ich bemerken, daß in diesen Fällen vollständig richtig und korrekt an der Hand der be⸗ stehenden Bestimmungen vorgegangen ist. Den militärischen Hilfs—⸗ mannschaften stehen gewisse Mehrbezüge zu, wenn sie zu derartigen Hilfsleistungen herangezogen werden, und die mnililäͤrischen Kommandos sind angewiesen worden, diese Liquidationen für die Mehrbeträge an die requirierenden Behörden zu schicken also, wenn eg das Landrathéamt des Kreises ist, an dieses, sind es die Ge— meinden, dann an die Gemeinde⸗Vorsteher.

Auch in den vorliegenden Fällen lag kein Grund vor, von An⸗ wendung dieser Anordnung Abstand zu nehmen. Ich glaube ja zusichern zu können, daß diejenigen Beträge, die auf Gemeinden entfallen, welche sehr beschädigt und in ihrer Leistungsfähigkeit reduziert sind, wohl auf den Nothstandöfonds werden übernommen werden können, wie es im Jahre 1888 auch geschehen ist. Nun aber ohne jegliche Unterscheidung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden jetzt gleich zu veranlaffen, daß diese Kosten aus den erbetenen Mitteln bestritten werden, dazu liegt nach meiner Auffassung keine Veranlassung vor. Ich glaube aber die Zusicherung geben zu können, daß wir bei der Prüfung der Frage, ob man billigerweise diese Kosten den Gemeinden wird auferlegen können, mit großer Schonung und Rücksicht vorgehen werden. Auf diejenigen Fragen, welche das noch in Aussicht stehende Gesetz über die Regulierung der Flüsse vorgreifend behandeln, möchte ich meinerseits nicht antworten. Diese Angelegenheit fällt zum größten Theil in das Ressort des landwirthschaftlichen Ministeriums, und ich muß es daher dem Herrn Vertreter dieses Ministeriums überlassen, seinerseits zu antworten, sofern er es noch für erforderlich erachten sollte.

Abg. von Neumann (kons.) hält den Staatszuschuß nicht für genügend und empfiehlt ein schnelleres Verfahren bei der arg tn ker Gelder. Leider sei in der Vorlage an die armen Anwohner der unteren Oder wenig gedacht, obwohl sie seit 19 Jahren von Ueber= schwemmungen heimgesucht worden seien und sehr oft Heu. und Getreideernten verloren hätten. Deshalb müsse auch bei der Fluß⸗ , an die untere Oder gedacht werden. Besondert die Gemeinde Küietz habe schwer zu leiden und drückende Schulden kontrahieren müssen, weil sie um Millionen geschädigt worden sei. Die paar Tausend Mark Entschädigung ständen dazu in gar keinem Verhältniß. Em Antrag der Gemeinde auf staatliche Unterstützung von Meliorationsarheiten sei bisher immer dilatorisch behandelt worden. Zunächst müsse an der unteren Oder sür Abfluß gesorgt werden. Das Verkehrs, und Schiff⸗ ahrttzinteresse sei gegenüber den Interessen der Landwirthschaft ein= eitig bevorzugt worden.

umpfung der Ufer geführt. Die Gemeinden würden zu den Beiträgen der Wassergenossenschaft herangezogen, obwohl sie prästationsunfähig ge or den seien. Diese Beitraͤge müßten in diesem Jahre aus den Mitteln dieser Vorlage gedeckt werden. Vielleicht entschließe man sich dazu, Kanäle anzulegen, um die Versumpfung zu beseitigen, wenn man die Buhnen nicht fortschaffe. Der Landwirthschaft müsse auch mit kleinen Mitteln geholfen werden.

Geheimer Ober ⸗Baurath Keller: In dem niedergesetzten Wasserausschuß ist man zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Gin⸗ wände gegen das herrschende Regullerungssystem unbegründet sind. Die Buhnenbauten schaden nach den Erhebungen des Ausschusses keineswegs den anliegenden Ländereien an der unteren Oder. Redner, dessen Ausführungen auf der Journalistentribüne sehr schwer ver— ständlich . geht sodann auf Ginzelheiten ein und sucht nachzuweisen daß die von den Interessenten gemachten Vorschläge sich als unpraktisch

der Staal.

machen werden,

uns nichts nützen, wenn wir nicht zugleich für diese eben bezeichnete, dauernde, gute Unterhaltung Fürsorge treffen.

Die Anlage von Buhnen habe zu einer Ver, die Schau zu vermögen der zur Unterhaltung der Flüsse pflichteten Anlieger, sondern oft die Gleichgültigkeit und mangelhafte Ordnung. hätte schon früher nach meiner Ansicht dazu übergehen können, Unter- haltungsgenossenschaften zu bilden, und es nicht dem einzelnen kleinen Besitzer zu überlassen, ob er gerade an seinem Ufer das Erforderliche leistet. Man hätte in dieser Beziehung leistungsfähigere Verbände herstellen können, wie das auch in einzelnen Thellen Schlesiens und zwar, wie ich erfahren habe, mit gutem Erfolge geschehen ist.

ich Ihnen noch nicht mit voller Sicherheit sagen nach Maßgabe der vorliegenden Berathungen des Staats⸗Ministeriums, ob es möglich

Gehesmer Ober-Negierungs, Rath Freiherr von Seherr- Tho

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fer . ö . er unteren Oder befriedigende Zu g. Freiherr von Dobeneck (kons.) meint, daß di

an der unteren Oder dadurch ge en r, worden fe, 3 666.

Regulierung der Oder am falschen Ende angefangen habe; dies sei

ze . . 2 3 3 werden könne; infolge der rung der oberen r di

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Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeri i Mini . ö. ö. . Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister

Meine Herren! Ver Finanz-⸗Minister ist mehrfach hier in An— spruch genommen mit der Aufforderung, doch freigebiger zu sein und Staatsmittel in höherem Maße zu bewilligen für die dauernde Be⸗— seitigung der Ursachen, durch welche diese Nothstände hervorgerufen sind. Insbesondere baben die beiden letzten Herren Redner auf die Verhältnisse an der Oder, namentlich im Oderbruch, hingewlesen und hahen unt aufgefordert, bei definitiven Einrichtungen, die an den oberen Läufen der Flüsse, die in die Oder sich ergießen, hergestellt würden, diese Verhältnisse an der unteren Oder genau im Auge zu behalten.

Meine Herren, diese Aufforderungen sind zwar gewiß vollkommen berechtigt, aber doch unnöthig; denn die Staatsregierung ist voll da⸗ von durchdrungen, daß bet der Beschlußfassung über die definitiven Maßregeln, die an dem oberen Lauf der kleineren Gebirgsflüsse ge⸗ troffen werden, in der allervorsichtigsten Weise verfahren werde mit Rücksicht auf die Folgen, die diese Regulierung und Einrichtung im Gebirge oder am Gebirge bei starkem Gefälle der dortigen Gebirgs⸗ flüsse auch für diejenigen Landestheile haben wird, wo das Gefaͤlle der großen Ströme faCaufhört und daher vielleicht nicht so akute, aber um so gefährlichere und beklagenswerthere chronische Uebelstände eintreten. (Sehr richtig) Wir werden, meine Herren, hier vor einer Frage stehen, wenn wir an das definitive Gesetz gehen, um die Ursachen der Noth— stände dauernd zu beseitigen, die von der größten technischen Schwierig⸗ keit ist, und ich bin überzeugt: wie jetzt die Ansichten der Techniker über diese Fragen gegenwärtig noch sehr auseinandergehen, dürfte es recht schwer sein, für den Laten erst recht schwer, sich ein Bild zu verschaffen von der besten Art und Weise, wie die Ursachen dieses Nothstandes dauernd beseitigt werden können; ich fürchte, daß, wenn das Gesetz hier zur Vorlage kommt, in diesem hohen Hause die An— sichten ebenso auseinandergehen werden. Ich habe als Laie das möchte ich nur ganz privatim sagen durch alles, was ich gelesen habe, durch die Vorschläge der Techniker, durch die Denkschriften und Auteinandersetzungen, die Befürchtung nicht los werden können, daß es eine Illusion ist, zu glauben, daß hier die Technik überhaupt im stande ist, die Natur bis auf den letzten Punkt zu bekämpfen. (Sehr wahr! Man sollte in dieser Beziehung sich nicht allzu große Hoff⸗ nungen machen. Wir haben es hier mit natürlichen Verhältnissen zu thun, die auch die weiseste und erfahrenste Technik wahrscheinlich nicht voll ständig bekämpfen kann. (Sehr richtig! rechts) Dagegen bin ich allerdings der Meinung, daß, wo in so kurzen Zwischenräumen die allergrößten Kalamitäten sich wiederholen, es da Staat, Provinz und Verbände als ihre Aufgabe betrachten müssen, das zu thun, was überhaupt vernünftiger Weise gethan werden kann. Der Staat wird in dieser Beziehung, obwohl bisher die Unterhaltung der kleinen Flüsse keineswegs eine Staatsaufgabe gewesen ist, doch gerade mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in der Provinz Schlesien sich einer erheblichen Mitwirkung bei der Bekämpfung der Ursachen dieser Nothstände nicht entziehen können davon bin ich vollständig durchdrungen —, während ich allerdings die äußersten Be— denken haben würde, wenn die Unterhaltung aller kleinen, nicht schiff⸗ baren Flüsse einfach allgemein auf die Staatskasse für die ganze Monarchie geworfen würde. Wir würden diese Aufgabe nach meiner Ansicht sogar schlechter lösen können als verständig organisierte Ver⸗ bände ich werde darauf gleich noch zurückkommen —; wir würden iedenfalls weit theurer diese Aufgabe lösen, als wenn praktisch er⸗ fahrene, nahe interessterte Verbände damit betraut werden. Wenn ich nach allem, was ich erfahren und erkundet habe, vergleiche, wie die Unterhaltung und Reinigung dieser kleinen schle—⸗ sischen Gebirgoflüsse stattgefunden hat oder vielmehr nicht stattgefunden hat (Heiterkeit), und welche anderen, weit besseren Zustände in denjenigen Provinzen vorhanden sind, wo eine regelmäßige Schau der betreffenden Flüsse alljährlich stattgefunden hat, wo man alle kleinen Anlandungen, Ankrautungen, Inseln, die im Flusse liegen, Steine, die sich im Fluß befinden, alljährltch wegschafft und dadurch dauernd viel besser ge—⸗ reinigte und regulierte Flüsse hat, so muß ich allerdings sagen, ein großer Theil der Schäden ist wohl durch die mangelhaft regelmäßige Unterhaltung und durch die mangelhafte Beseitigung der kleinen Schäden in den schlesischen Gebirgeflüssen hervorgerufen. (Sehr richtig!) Denn, meine Herren, ein kleiner Schaden wird nirgendwo leichter ein großer Schaden als gerade im Flußbett, und man kann viel großen Schaden verhüten, wenn man die Flußbette jedes Jahr unter gehöriger obrigkeitlicher Kontrole hält und dafür sorgt, daß die Anlieger ihre Verpflichtung in Bezug auf die Unterhaltung erfüllen. Das ist in Schlesien, wie ich es geradezu aussprechen kann, nicht geschehen, wenigstens nicht in den meisten Kreisen oder nicht genügend. Was wir auch in Zukunft wer nun die erste Regulierung dieser zum großen Theil verwilderten Flüsse übernimmt und wie es geschieht es wird

Meine Herren, man hätte nach meiner Meinung in Schlesien schon früher dazu übergehen können, durch Poltzeiverordnungen, welche Kreis⸗Ausschüsse zu erlassen hätten, für eine regelmäßige sorgen. Es ist keineswegs immer das Un und Flußufer ver⸗ welches diese Uebelstände hervorgerufen hat, Man

Was nun im übrigen das zukünftige Gesetz anbetrifft, so kann

erwiesen baben. Die bigherigen Reguli schaffen, namentlich für die dn e e gen hätten nur Gutes ge⸗

ist, ein solches Gesetz für Schlesien bejiehungsweise die Maik schon

iherr 365 itgliedern det Kiez: We , n . legen, in dieser Beniehung nicht ju

in dieser Session vorzulegen. Ich möchte auch Ihnen ant her in di stark zu drängen.

ist leicht, ein Gesetz zu machen, das lediglich . .

tisch konstruierten Paragraphen besteht; wenn man aber

die dauernde Regulterung aller dieser Gebirgsflüsse herstellen die

Lasten in dieser Beziehung vertheilen, zugleich dauernd die ordnung

mäßige Unterhaltung dieser so regulierten Flüässe regeln soll, so ist

und um welche Ausgaben es sich handelt. Wenn man noch nicht weiß, was man eigentlich machen will, was am wirksamsten ist, wenn man noch nicht sicher ist, ob man nicht schließlich etwas Verkehrteg macht, dann ist es nicht leicht für den Landtag, ein solches Gesetz zu verabschieden, und ebenso schwer für die Regierung, ein solches Gesetz durchzuführen. Nach meiner Meinung muß wenigstentz, wenn dies Gesetz zur Verhandlung kommt, eine Uebersicht über bie Maß— nahmen, die man treffen will, vorhanden sein; man müßte in dieser Beziehung wenigstens eine gewisse Sicherung haben. Man braucht ja nicht das Einzelne, man braucht nicht einzelne detaillierte Pläne ür eine gewisse Flußstrecke, die man regulieren will, aber beispiels⸗ wweise doch Klarheit darüber, ob man mit großen Kosten Sperrthäler herstellen will, das wirkt ja auch zurück auf die Art der Regu— lierung der unterliegenden Flüsse; wenn diese Sperrteiche wirksam sind, dann wird auch die Unterhaltungslast eine andere. Solange man darüber noch nicht klar ist, ob man solche Maßnahmen, wie sie im großen Stil von Herrn Professor Inze in Westfalen aus⸗ geführt sind, bezw. zur Ausführung kommen, auch hier anwenden kann in welchem Maße sie auf die Zurückhaltung und allmähliche Ver⸗ theilung des Wassers wirken, ist es ungemein schwer, ein solches Gesetz zu konstruieren und seine Wirkung klar vorauszusehen.

Darüber sollen Sie aber und die betheiligten Provinzen nicht im Zweifel sein, daß wir den gegenwärtigen Zustand, daß in so kurz aufeinanderfolgenden Perioden so kolossale Verheerungen herbeigeführt werden, mit allen Mitteln bekämpfen müssen, und ich gebe auch zu daß vielleicht in dieser Beziehung auch der Staatsregierung lin gewisse Versäumniß mit Recht vorgeworfen werden kann. Hätten wir seit 18388, als die großen Nothstände eingetieten waren, von vorn herein über die technischen Vorbedingungen klare Pläne auf- gestellt, dann würden wir heute weiter sein. (Sehr richtig!) Die Erfahrung wollen wir daraus herleiten, daß wir bezüglich der genaueren, bestimmteren Vorbereitung und auch der entschlossenen Ausführung keinerlei Zeit mehr verlieren dürfen.

Nun, meine Herren, was das vorliegende Gesetz selbst betrifft, so hat der Herr Minister des Innern ja ausführlich bereits die erhobenen Bemängelungen widerlegt. Ich will darauf im Ganzen nicht näher eingehen; die Kommission kann das ja im Einzelnen noch näher prüfen. Ich möchte nur noch Eins betonen. Man hat unter anderem darüber geklagt, daß Privatschäden durchschnittlich nur mit 50 0s ersetzt werden sollen. Das ist den Herren doch sehr wenig erschienen. Ich möchte nochmals, nachdem der Herr Minister des Innern es bereits gethan, darauf hinweisen, daß es sich hier nur um eine Durchschnitts⸗ entschädigung handelt. Der Staat kann doch nicht ganz wohlsituierten Leuten, die zwar einen sehr bedeutenden Schaden erlitten haben, die aber den Schaden aus eigenen Mitteln sehr wohl hätten tragen können, Geschenke machen. Wir müssen uns doch darauf beschränken, da, wo wirklich ein Bedürfniß vorliegt, zu helfen; es wird sich da ergeben, daß vielleicht in vielen Fällen das Ganze, wie der Herr Minister des Innern schon gesagt hat, in anderen Fällen ein geringerer Prozentsatz, in vielen Fällen aber kein Prozentsatz vom Staat ver⸗ gütet werden soll. Meine Herren, wer so wie ich persönlich solche Hochwasser ich erinnere an die Verhältnisse der Stadt Frankfurt a. M. erlebt hat, der kann das ganz nachfühlen, was der Herr Minister des Innern gesagt hat, daß die Leute es häufig bedauern, unter der Kategorie der Verunglückten nicht gewesen zu sein. Dag ist mir auch in der Praxis vorgekommen, und in Frankfurt ging sogar ein Sprich⸗ wort: wenn Hochwasser war, und alle Schäden wurden reichlich vergütet, dann hieß es: „Ach, lieber Herrgott, gieb uns nochmal so ein Hoch⸗ wasser!‘ Ich will damit nur andeuten, ohne die schweren Nachtheile und die schweren Gefahren, die in Schlesien startgefunden haben, irgendwie zu verkleinern, daß man doch auch genau prüfen muß, ob die Unterstützungsgelder an den Richtigen kommen; häufig erlebt man es, daß diejenigen, welche am meisten schreien und am besten reden können, mehr bekommen als die bescheidenen Leute, die es nöthiger hätten. Gerade aus diesem Grunde haben wir so genau durch die Landräthe, durch die Kreisausschüsse die Schäden feststellen lassen, so daß wir eine ganz sichere Basis haben. Ich glaube daher, der Satz

von 50 ου als Durchschnitt für die Einzelnen genommen, wird sich als

durchaus zutreffend erweisen. Die Herren in Schlesien werden es ja

noch besser wissen als wir, daß die schweren Schäden auch sehr wohl⸗

situlerte Leute berühren, wo man aber doch wohl garnicht daran denken

kann, ihnen eine Subvention zu gewähren, und wo die betreffenden

Beschädigten es auch garnicht verlangen. (Oh! rechts.)

Nun ist noch hervorgehoben, 5 2 habe schwere Bedenken, das sei

eigentlich ein Eingriff in die Selbstverwaltung, und es sind verschiedene

Vorschläge gemacht worden. Einer der Herren hat gemeint, die Kreis-

ausschüsse verständen es am allerbesten, ihnen sollte man das überlassen.

Die Auffassungen in dieser Beziehung siad hier doch arbiträrerer

Natur, das ist vielfach Schätzungs⸗ und Stimmungssache, alle Taxen

sind ja Faxen. Wenn Sie das lediglich den Kreisausschüssen über

lassen, so wird der Erfolg die größte Ungleichheit in der Vertheilung

der Mittel sein; das halte ich für ganz ausgeschlossen. Natürlich

sind die Kreisausschüsse anzuhören; ihre Gutachten, ihre näheren

Darlegungen werden ja von der entscheidensten Bedeutung sein;

darüber kann gar kein Zweifel sein; ob wir in das

Gesetz hineinschreiben: Anhörung des Kreisausschusses oder nicht,

das ist ziemlich gleichgültig eine verständige Verwaltung wuß

unter allen Umständen die Kreisausschüsse anhören, aber in der

Zentralinstanz müssen die verschiedenen Auffassungen unter gleiche

Gesichtspunkte gebracht werden, damit die Gelder nicht reichlich nieder⸗

fallen in einem Kreise und der andere Kreis vielleicht in dieser Be⸗

ziehung benachtheiligt wird. Aehnlich liegt die Frage aber mit dem

Vorschlage, den Regierungs⸗Präsidenten die Sache zu überlassen.

Daß würde nach meiner Meinung zu ähnlichen Ungleichhelten führen.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

dies schwer, ohne sich vorstellen zu können, um welche technischen Leistungen

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preupischen Staats⸗ Anzeigen

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 10. Februar

1898.

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Ich habe das schon aus den Berichten der Regierungs · Prãsidenten ersehen, daß die Auffassung desselben in Beziehung auf die Höhe der Schäden, in Beziehung auf die Nothwendigkeit, Staatsmittel zu geben, in Beziehung auf eine Reihe von Maßnahmen, die unmittelbar zu treffen seien, nicht aufgeschoben werden können, recht verschieden sind. Und da meine ich doch, es wäre auch falsch, allein den Regie⸗ rungz⸗Präsidenten Summen zu überweisen nach ihrer eigenen Angabe. Die richtige Instanz ist nach meiner Meinung der Ober-Präsident, aber wie der Herr Minister des Innern auch schon ausgeführt hat in Einklang mit dem Provinzial-⸗Ausschuß. Und, meine Herren aus Schlesien, glauben Sie, daß bezüglich der Mittel, welche die Provinz bewilligt, der Provinzial⸗Ausschuß und der Provinzial · Landtag bereit sein würden, sie einfach dem Regierungs⸗Präsidenten in die Hand zu geben? Wenn die Provinz solche Mittel bewilligt, dann will sie auch mitwirken; das ist vollständig in der Ordnung, das ist gerade Selbst⸗ verwaltung. Wir würden bureaukratisch handeln, wenn wir von der Provinz verlangt hätten, die von ihr bewilligten Mittel mit den staat⸗ lichen Geldern zusammenzuwerfen und sie nun einfach durch den Ober⸗ Präsidenten vertheilen zu lassen. Deswegen haben wir diese Kombi⸗ nationen vorgeschlagen. Ich würde eine solche Kombination, wenigstens eine obligatorische Anhörung des Provinzial⸗Ausschusses auch schon dann vorgeschlagen haben, wenn es sich lediglich um Staatsgelder handelte; der Staat kann doch kein anderes Interesse haben, als das objektive Gutachten mit den Verhältnissen viel vertrauterer Eingesessener aus der be⸗ treffenden Provinz sich zu nutze zu machen, aber nicht einfach von oben herab auf Grund amtlicher Berichte zu handeln. Ich bin überzeugt, die Konstruktion, wie wir sie vorgeschlagen haben, ist Lie in der Haupt⸗ sache zweckmäßigste, und bei der schweren Aufgabe, die hier vorliegt, in gerechter und gleichmäßiger Weise diese Beihilfen zu vertheilen jedermann aus der Praxis weiß das, wie außerordentlich schwierig dag ist kann es nur darauf ankommen, ob der 52 in der Sache zweckmäßige Vorschläge macht oder nicht. Die Nebenrücksichten, ob daz etwas mehr Selbstverwaltung oder etwas weniger, können, nach meiner Meinung, nicht entscheidend im vorliegenden (Falle sein, und ich glaube, Sie werden bei näherer Betrachtung den Gesetz⸗ entwurf, wenn er in die Kommission geht, so wie er ist, wieder aus der kommissarischen Berathung herauskommen lassen. Sollte das aber nicht sein, die Kommission Vorschläge machen, die für die Regierung acceptabel sind, so werden wir auch nicht auf unserm Schein bezüglich der einzelnen Bestimmungen bestehen.

Ich möchte nur noch zum Schluß bemerken: wenn dem Einen oder dem Andern die Gesammtsumme etwas niedrig erscheint, so wird es schwer sein, obne alle die einzelnen Berichte der Landräthe und die Feststellung der Schäden durch die Kreis. Ausschüsse, sich überhaupt darüber ein bestimmtes Urtheil zu bilden. Ich will aber mal an— nehmen, wir kämen später bei der Ausführung zu der Ueberzeugung, daß doch offenbar zahlreiche schwere Nothstände noch ungedeckt blieben, von der Beschaffenheit, daß der Staat bei der Größe des Unglücks die Aufgabe empfinden muß, auch seinerseits noch weitere Mittel herbeizuschaffen, so ware das ja nicht unbedingt ausgeschlossen; wir würden unter dieser Vor⸗ autsetzung auf die Frage jurückkommen müssen. Was aber das Aller⸗ verkebrteste ist und geradezu demoralisierend wirkt auf die Bevölkerung, das ist, von vornherein ohne Grundlagen, wie der Herr Minisier des Innern gesagt hat, beliebige Summen zu greifen. Wenn ich nicht irre, sind im Jahre 1888 33 Millionen Mark bewilligt, und sie haben garnicht mal verwandt werden können, es sind im Ganzen nur 24 Millionen Mark zur Verwendung gekommen. Und welche mannigfachen Miß⸗ bräuche in dieser Beziehung stattgefunden haben, darüber wird keiner der Herren Abgeordneten der Provinz Schlesien im Zweifel sein. Man kann, wenn man in dieser Beziehung zu leichtfertig ver⸗ fährt, gerade wie in der Armenverwaltung, auch große moralische Schäden anrichten, welche dauernd an der Bevölkerung haften und schlimmer sind als ein einmaliger materieller Schaden, der nicht ge— nügend gedeckt wird. Diesen Gesichtspunkt möchte ich auch den Herren in der kommissarischen Berathung anheimgeben, und so hoffe ich, wir werden bei dem schweren Unglück, das diese Provinzen betroffen hat, zu dem erfreulichen Resultat kommen, daß Staats⸗ regierung und Landtag auch in dieser Beziehung schließlich zusammen⸗ gehen. (Bravo!)

Abg. Letocha (Zentr) wünscht eine stärkere Mitwirkung der Kreisausschüsse bei der Vertheilung und bemängelt die Höbe der Liquidationen der Militärbehörden, hält aber den Antrag. Baensch. Schmidtlein nicht für richtig; es müsse vielmehr gleich in diesem Gefetz bestimmt werden, daß die militärischen Liguidationen auf Staatsfonds zu übernehmen selen. Die Gemeinden könnten sie auf feinen Fall tragen. Redner führt besonders das Beispiel der Ge⸗ meinde Ziegenhals an, seine näheren Ausführungen bleiben jedoch un⸗ verstãndlich.

Abg. Seydel Hirschberg (nl): Tas Hochwasser des Jahres 1897 war daz höchste, das es se gegeben hat. (Redner entrollt zur Veranschaulichung einen über 7 im langen Streifen Papier, auf welchem der Hochwasserstand verschiedener Jahre graphisch dargestellt und der letzte Hochwasserstand mit über 7 m über normal bei der Stadt Hirschberg verzeichnet ist) Wir wollen die Schäden nicht auf die untenliegenden Anwohner abwälzen, aber wir müssen endlich eine Regulierung unserer verwilderten Gebirge flüsse vornehmen. Bas letzte Hochwasser bat seine Quittung über die Maßnahmen er⸗ theilt, welche bisher von Menschenhand getroffen sind, um die Flüsse einzuengen. Das muß uns eine Warnung für die Zukunft sein. Für die Räumung der Flüsse ist seit hundert Jahren nichts gescheben. Nach dem schlesischen . sind die Bominien zur Räumung herrflichtet. Wenn auch das Auenrecht nicht schlechthin aufgehoben werden“ kann, so muß es doch abgeändert werden. Von großer Wichtigkeit ist die Erhaltung der Flußufer; wo die Ufer befestigt waren, hat daz Hochwasser weniger Schaden angerichtet. Allerdings besteht eine rechlliche Verpflichtung zur Anlage von Ufermauern fuͤr die Anlieger nicht; da aber besonderg gefährdete Stellen durch Mauern geschützt werden müssen, so bleibt nichts Anderes übrig, als daß der Stäͤat diese Aufgabe übernimmt. Bei der Vertheilung der Hüfsmittel mässen auch rie Privaten berücksichtigt werden, die durch monatelange Störung ihrer Geschäfte Schaden erlitten haben. Ver Staat felbst bat die Pflicht, die Schäden voll zu ersetzen, und

der Pribatwohlthätigkeit, welche schnell und gern eintrat, namentlich

dem Vaterländischen Frauenverein und der Stadt Berlin, welche sich

in einer der Hauptstadt würdigen Weise an die Spitze des Liebes

werkes gestellt hat.

Minister des Innern Freiherr von der Recke:

Ich bitte um die Erlaubniß, noch auf einige Ausführungen der

letzten Herren Vorredner zurückkommen zu dürfen; ich werde mich

dabei sehr kurz fassen.

Der Herr Abg. Seydel hat soeben die Frage ventiliert, ob die

Provinzialverbände auf Grund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften

zu derartigen Ausgaben herangezogen werden könnten. Ich nehme

meinerseits keinen Anstand, zu erklären, daß man an der Hand der

bestehenden Gesetzgebung eine rechtliche Verpflichtung nicht konstituieren

kann. Wir haben aber keine Veranlassung gehabt, in eine nähere

Erörterung dieser Frage einzugehen, weil sich die Provinzial⸗

verbände in sehr dankenswerther Weise in Anerkennung

mindestens einer moralischen Pflicht bereit erklärt haben, ein Fünftel

zu diesen Ausgaben beizutragen. Hätten die Verhandlungen nicht zu einem derartigen Resultat geführt, so würde vlelleicht für die König

liche Staatsregierung die Frage entstanden sein, ob etwa vermöge eines Spezialgesetzes eine Verpflichtung der Provinzialverbände zu schaffen gewesen wäre.

Der Herr Abg. Letocha, dessen Ausführungen ich allerdings im Zusammenhang nicht vollständig habe folgen können, weil er sehr leise sprach, hat, soweit ich ihn verstanden habe, verschiedene Bemängelun gen von Liquidationen zur Sprache gebracht, die seitens der Militärbehörden anläßlich der Hilfeleistung den Gemeinden eingereicht worden sind. Meine Herren, die Hilfe der Militärbehörden ist nach den mir zugegangenen übereinstimmenden Berichten so außerordentlich dankenswerth und vor⸗ trefflich gewesen, daß mich bei den Ausführungen des Herrn Abg. Letocha die Empfindung beschlich, man hätte sich demgegenüber bei Bemängelung von Kleinigkeiten, und dazu rechne ich Anstände bei einzelnen Liquidationen, vielleicht eine etwas größere Zurückhaltung auferlegen sollen. Ich kann natürlich hier über die Berechtigung der Bemängelungen kein Urtheil fällen. Als selbstverständlich nehme ich an, daß diese Liquidationen den bestehenden Vorschriften entsprechend aufgestellt sind; ich kann aber dem Herrn Abg. Lelecha nur empfehl en, für den Fall, daß man meint, es seien Irrthümer oder Ueber forde⸗ rungen vorgekommen, dies bei den zuständigen Instanzen zur Sprache zu bringen.

Abg. von Eichel (kons): Auch in meinem Heimathkreise Lauban

Dieser Gesichtspunkt, den ich eben berührte, daß die Nächst⸗ betheiligten doch auch bei solchen Wasserschäden zuerst nach ihren Kräften leisten müssen, daß die Entfernteren, zu denen auch der Staat gehört, nur im Falle die Nächstbetheiligten dazu nicht im stande sind, eingreifen, ist allgemein, wie wir das auch in den neueren Gesetzen überall gethan haben, zur Geltung zu bringen, namentlich aber bei Wasserschäden. Eine solche große Anzahl Flüsse zu besitzen, kleine und große, wie die Provinz Schlesien, das ist auch ein großer Vor⸗ theil nach der anderen Seite. Ich kenne Provinzen, die vielleicht das Risiko der Schäden, die diese Flüsse verursachen, übernehmen würden, wenn sie diese Ströme und Flüsse und Bäche besäßen. Derjenige, der sein Haus in unmittelbarer Nähe eines gefährlichen Flusses baut, hat davon erhebliche Vortheile; am Flusse zu wohnen ist oft sehr vortheil haft; er übernimmt damit eine gewisse Gefahr, daß er auch durch Fluß⸗ schäden, Hochwasserfluthen u. s. w. geschädigt werden kann; und gerade deswegen wird es in vielen Fällen sehr schwierig sein, die Menschen dazu zu bewegen, vom Wasser weg zu bauen und auf die Höhen sich zu begeben. Ich zweifle somit nicht, daß die Provinzialbeihilfe ebenso bewilligt werde, wie Sie diese 5. Millionen zu bewilligen heute von allen Seiten Ihre Geneigtheit ausgesprochen haben.

Abg. von Schenckendorff (nl); Auch ich danke namens des Görlitzer Kreises für die große Liebesthätigkeit, die auch in diesem Kreife in bewundernswerther Weise geleistet worden ist. Die in diefer Vorlage für den Kreis Görlitz in Aussicht genommene Ent⸗ schädigung ist jedoch bei weitem nicht genügen; der Kreis hat ungefähr die Hälfte aller Beschädigungen im 6 Regierungdbezirk erlitten, und es sollen auf ihn nur 2500 der Entschädigungen entfallen. Da

nur für die nothwendigen Lebensbedingungen gesorgt werden soll, kann man als richtig anerkennen; es fragt sich nur, was man unter den nothwendigen Lebensbedingungen versteht. Bei der Hergabe von zinsfreien Darlehen sollte man nicht so ängstlich auf die vorhandene Sicherheit sehen; es ist nicht so schlimm, wenn wirklich einmal in Darlehn nicht zurückgezahlt werden kann. Nach dem Erlaß des Gesctes von 185835 hat es Jahre gedauert, ehe die Einzelnen in den Besitz dessen kamen, was ihnen das Gesetz zusprach. Wir wollen ung das zur Warnung dienen lassen; die Unterstützungsgelder müssen so schnell wie möglich gegeben werden. Natürlich kann nicht, wenn heute das Gesetz angenommen wird, schon morgen mit der Auszahlung begonnen werden; denn es ist selbstverständlich, daß die einzelnen Falle erst geprüft werden müssen. Aber die, Auszahlung muß mög lichft beschleunigt werden. Man sollte die Fälle in verschiedene Kategorien theilen und besonders die ärmeren Leute, die auf das Geld warten, vorweg befriedigen. Daß der Ober. Präsident über die Ver fheilung zu entscheiden hat, halte ich für eine zweckmäßige Maßregel. Es ist fehr wesentlich, daß man nicht nur giebt, sondern daß man schneil giebt. Die Vorarbeiten für die Flußręegulierungen müssen

ist die Vorlage mit Freude begrüßt worden, wenn man auch dort ein schnelleres Einbringen derselben gewünscht hätte, Sie hätte dazu bei⸗ getragen, die schwer betroffenen Gemeinden in ihrer Sorge aufzu⸗ richten. Die Gemeinden haben bei dem schweren Unglück ihre volle Pflicht erfüllt und mit Anspannung aller Kräfte das Nolhwendigste ge⸗ sfhan. Die Summe von 5. Millionen scheint auch mir zu niedrig zu sein. Bie Provinz soll 1100 000 6 leisten, was gedenkt die Regierung zu thun, wenn die Provinz die Leistung dieser Summe verweigert? In meinem Kreise muß sofort mit der Regulierung vorgegangen werden, die Brücken müffen verbreitert werden. Der Landrath würde seine Pflicht versäumen, wenn er nicht sofort auf die Vornahme dieser Arbesten dringen würde; denn das würde sich beim nächsten Hoch⸗ waffer rächen. Der Staat soll uns nicht warten lafssen, bis die zweite Vorlage eingebracht werden kann. Im Kreise Lauban hat bisher erst der dritte Theil der Ufer in Stand gesetzt werden können. Der Finanz⸗Minister hat den Anliegern Versäumniß in Bezug auf die Räumung der Flüsse vorgeworfen. Ich muß die AÄmtsvorsteher dagegen in Schutz nehmen. In unseren kleinen lüffen, durch die man im Sommer trockenen Fußes gehen kann, ann nicht jeder Baumstamm beseitigt werden. Es würde allerdings wünschenswerth sein, wenn die Amtsvorsteher allsährlich für die Räu⸗ mung sorgen würden. Auch ich kann nicht schließen, ohne der Hilfe dankbar zu gedenken, die uns von höchster Stelle zu theil geworden sst. Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen hat die Bepölkerung mit lichtem Blick und weitem Herzen getröstet und wird in meinem Kreise nicht vergessen werden. Höchstdieselbe hat sich dadurch einen ewigen Denkstein bei der Berßzlkerung gesetzt.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Der Herr Vorredner hat die Frage an die Staatsregierung ge⸗ richtet, was sie etwa zu thun gedenke, wenn die Provinzial Landtage die hier vorausgesetzten Mittel ihrerseits nicht genehmigen. Darauf kann ich ihm einfach erwidern, daß eine Verwaltung gut thut, sich nicht mit Doltorfragen zu beschäftigen, weil ich überzeugt bin, daß man der Frage noch nicht näher zu treten braucht, indem der voraus⸗ gesetzte Fall nach meiner Ueberzeugung in keiner Weise eintreten wird. Wir haben mit dem Ober -Präͤsidenten der betreffenden Provinzen nicht bloß, sondern mit den Vorsitzenden der Proyinzial. Ausschüsse, be⸗ ziehungsweise den Herren Landeshauptmännern dieser beiden Provinzen verhandelt. Sie haben uns die bestimmten Erklärungen abgegeben, als wir ursprünglich vorhergehende Beschlüsse in dieser Beziehung wünschten, daß das nicht nothwendig sei, daß sie überzeugt wären, nach ihrer Kenntniß der gesammten Verhältnisse, daß eine derartige Beschluß⸗ fassung der Provinzial Landtage zweifellos sein würde. Ich meine auch ich will es nicht bestimmt behaupten gehört zu haben, daß der Provinzial · Ausschuß der Provinz Schlesien sich schon nach der Richtung schlüssig gemacht hat.

Meine Herren, es ist ja ganz richtig, daß eine rechtliche Ver pflichtung, in dieser Beziehung Beihilfen zu gewähren, der Provinz nicht obliegt. Aber, wenn man die Frage allein auf die rechtliche Verpflichtung stellt, so liegt auch dem Staat keine solche rechtliche Verpflichtung ob. Bei Nothständen greift man zu, und es ist das Natürliche, daß die nächsten Nachbarn, wie bei jedem anderen Unglück, auch hier vorzugsweise helfen. Bei einem großen Brandunglück werden immer die nächsten Nachbarn das Meiste leisten. Das ist das ganz natürliche Gefühl, welches sich bei allen anderen Unglücksfällen auch geltend macht. ;

Wir haben geglaubt, daß wir in der Heranziehung der Provinzen zu Beihilfen diese sehr billig behandelt haben, als wir mit Ersetzung pon einem Fünftel des Gesammtschadens zufrieden waren. Der Staat leistet hier außerordentlich viel, und es würde ganz unver- ständlich sein, wenn die Provinzen auf einen so billigen Vorschlag

sofort mit den Mitteln dieser Vorlage in Angriff genommen werden und dürfen nicht fo lange verzögert werden, bis die zweite Vorlage kommt. Mit den Mitteln, welche 1888 bewilligt worden sind, hätte man schon einem großen Theil der berechtigten Klagen abhelfen können, da die Mittel nicht voll verwendet worden sind. Für die Beihilfe der Provinz liegt gar keine rechtliche Verpflichtung vor, aber doch das menschliche Mitempfinden und das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der Provinz, und es ist kein Zweifel, daß die Provinz die Mittel bewilligen wird. Die kleineren Verbände können nichts hergeben, denn sie sind schon hinreichend belastet.

Abg. Graf Nostiz (kons. ):; Auch mein heimathlicher Kreis Löwenberg ist von dem Hochwasser heimgesucht worden. Für die Vorlage ist der Regierung zu danken, aber es war allgemein gehofft worden, daß die Vorlage früher eingebracht würde. Die militärische Hilfe ist in anerkennenswerther Weise geleistet worden; diese Hilfe sst gerade den Kreisen zu theil geworden, welche am meisten zu leiden gehabt haben, und die deshalb auch die Kosten dieser Hilfe nicht fragen können. Ich möchte daher bitten, diese Kosten auf die Staats- kaffe zu übernehmen. Alle Bewohner sind so elch tdigt daß sie nicht Beiträge an die Kommune für diesen Zweck geben können. Die Üferbauten bedürfen einer einheitlichen und schleunigen Regelung, damit liegt es bei uns im Argen; ein Zwang läßt 1 in dieser Beziehung nicht ausüben. So wie die Ufermauern jetzt sind, dienen sie nur dazu, das Flußbett weiter zu versanden; denn das Hochwasser spült die Mauern einfach los. Die Ueberschwemmung im Löwenberger Kreise ist im vorigen Jahre besonders durch den Bahndamm der Eisenbahn Löwenberg -Goldher gefährlich geworden. Es ist ein berechtigter Wunsch, daß der Bahndamm so umgebaut wird, daß er kein Rückstauen hervorruft. Als der Damm gebaut wurde, protestierten die Einwohner des Kreises dagegen, weil sie fürchteten, daß er beim Hochwasser gefährlich werden würde. Die Wasserbautechniker wiesen jedoch die Proteste ab und rechneten aus, daß dadurch keine Ueberschwemmung hervorgerufen würde. Aber die Erfahrung hat gezeigt, daß der Bober an diese Berechnung sich nicht getehrt hat. Der Damm muß so geändert werden, daß er mehr und breitere Durchlässe bekommt.

Abg. Brauer (fr. kons.) schildert die Schäden, welche das Hoch: wasser in seinem Heimathkreise Sorau und in der Stadt Forft an= gerichtet hat, und glaubt nicht, daß mit 5 Millionen alle berechtigten Ansprüche befriedigt werden können. Redner empfiehlt dringend die Regulierung der Neisse und dankt namens der Stadt Forst der Stadt Berlin für die gewährte Hilfe.

Abg. von Manteuffel (kons) tritt dafür ein, daß eine Ver⸗ sumpfung der unteren Oder verhindert wird. ;

Abg. Dr. Ha bn (b. k. P.) meint, daß die Maßregeln, welche das Wasser mõglichst schnell dem Meere zuführen sollen, sich nicht be währt hatten, weil darunter die Niederung leide. Die Hochwasser⸗ gefahr müsse da bekämpft werden, wo sie am leichtesten zu bekämpfen sei, nämlich in den Quellgebieten durch Anlegung von Sam nel - becken. Ein Mangel sei es, daß keine einheitliche Verwaltung für ganze Stromgebiete bestehe. Am unteren Lauf der Elbe hätten sich früher die hannoversche Regierung auf der einen und die dänische auf der anderen Seite gegenseitig mit Buhnen bekämpft, um Land ju gewinnen. Die preußische Regierung habe die Nachwickungen dieses Verfahrens nicht eseitigt; 826 dessen werde auf der einen Seite Land gewonnen, während auf der anderen Seite die Dörfer immer mehr Vorland verlören; die Deiche ließen sich aber am besten schützen, wenn sie viel Vorland hätten. Durch eine Spezialkommission folle die Regierung die ganze Frage prüfen lassen, die Meliorationskosten . Anschläge der Bauveiwaltung hätten sich oft als unzutreffend erwiesen. Es solle wie in Holland ein besonderes Ministerium für alle diese Angelegenheiten gebildet werden.

Um Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Donnerstag 11 Uhr. (Außerdem steht die Fortsetzung 9. 3 des Etats der Bauverwaltung auf der Tages ordnung.

darf nigt auf die Provinz zurückgreifen. Der Telegrayhen verkehr an den Fiüffen entlang muß verbessert werden. Zu danken haben wir

nicht eingehen würden. Wie gesagt, ich befürchte das in keiner Weise.