1898 / 37 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Der Herr Abg. Jaeckel hat den historischen Verlauf der Gindeichungsfrage für Posen im allgemeinen richtig ge—⸗ schildert, und auch ich kann nur meinem Bedauern Ausdruck geben und dem Bedauern der Staatsregierung, daß das Projekt, welches auch der Herr Abg. Jaeckel von allen Projekten als das beste aner⸗ kannt hat, nicht zur Ausführung gekommen ist. Du Staatzregierung hielt sich aber weder für veipflichtet, ihrerseits die Eindeichung und die damit unumgänglich verbundene Kanalisierung von Posen vorzunehmen, hielt auch eine derartige Ausführung seitens der Staatgregierung für absolut unzweckmäßig, und zwar im wesentlichen aus den Grünben, die der Herr Abg. Jacckel bereits angedeutet hat. Hätte die Staats⸗ regierung die Ausführung des von ihr ausgearbeiteten Projekts in die Hand genommen, so wäre unzweifelhaft ein ganjer Berg von An⸗ sprüchen an sie herangetreten, der sich jedenfalls auf einen ganz

geringen Hügel reduziert haben würde, wenn die Stadt Pofen die Sache.

selbst in die Hand genommen hätte. Die Staatsregierung hat sich daher von vornherein auf den Standpunkt gestellt: eine reichliche Unterstützung zur Ausführung des Projelts, die Ausführung und das Risiko der—⸗ selben zu Lasten der Stadt Posen! Und sie ist auch heute noch der Auffassung, daß ihr Standpunkt richtig gewesen ist, auch abgesehen von den Berufungen, die ohne Zweifel von einer ganzen Reihe anderer Städte an sie herangetreten wären, wenn sie sich in diesem Falle aus⸗ nahmsweise mit der Ausführung selbst befaßt haben würde. Das Projekt war von allen Seiten als richtig und zweckmäßig anerkannt, der Staat hatte sich bereit erklärt, 13 Millionen und unter gewissen Verhältnissen auch zwei Millionen Zuschuß dazu zu geben, und auch seinerseits behilflich zu sein, daß die nöthigen technischen Kräfte der Stadt Posen zur Verfügung gestellt worden wären, und die Sache hätte sofort in Angriff genommen werden können. Die Stadt Posen hat aber beschlossen, davon Abstand zu nehmen, und infolgedessen ist das Projekt einstweilen zur Ruhe verwiesen. Das Bedürfniß der Hochwassergesahr, die sich alljährlich in der Provinz Posen zu wiederholen pflegt, thunlichst zu beseitigen, wird von der Staatsregierung durchaus anerkannt. Die Stadt Posen oder soll ich etwa sagen: der Ober⸗Bürgermeister der Stadt Posen? hat nun ein Projekt aufgestellt, welches mit geringeren Kosten nach der Auffassung des Herrn Ober⸗Bürgermeisters noch einen ausreichenden Schutz gegen die Hochwassergefahr herbei⸗ führen wird, wenn auch nicht in dem Umfange, wie das bei dem früheren Projekt seitens der Staatsregierung der Fall gewesen sein würde. Dieses Projekt ist der Staatsregierung vorgelegt worden, und die Staatsregierung hat erklärt, daß sie im wesentlichen Anstände gegen die Ausführung dieses Projekts zu erheben nicht in der Lage sein würde, und hat anheim gegeben, nun darauf hin die weiteren Schritte zu thun. Dieses Projekt ist finanziell so gestaltet, daß die Stadt Posen aus ihren eigenen Kräften es ausführen könnte. Eine direkte Unterstützung ist auch bisher nicht beantragt worden. Das Projekt würde allerdings wesentliche Verbesserungen gegen den gegenwärtigen Zustand herbeiführen. Die Staattregierung kann nur wünschen, daß der von dem Ober ⸗Bürgermeister von Posen betretene Weg zum Ziele führen möge, lund was sie dabei helfend und fördernd thun kann, wird gewiß sehr gern geschehen.

Der zweite Theil der Ausführungen des Herrn Abg. Jaeckel betrifft die Warthe. Ja, meine Herren, für die Wartheregulierung unterhalb und oberhalb Posens ist jährlich regelmäßig ein gewisser Betrag aufgewendet worden, und zwar ein Betrag, der immer⸗ hin im Verhältniß zur Schiffahrt, welche auf der Warthe statt— findet, als ein nicht unerheblicher zu bejeichnen ist. Die Wasser⸗ verhaͤlinisse auf der Warthe sind durch diese Regulierungen auch so wesentlich verbessert worden, daß es möglich ist, die Tragfähigkeit der Schiffe zu erhöhen. Die Staatsregierung hat auch darauf hingewiesen: man möchte nun seitens der Schiffahrtsinter—⸗ essenten die besseren Verhältnisse ausnutzen und Schiffe von größter Tragfähigkeit in Betrieb setzen. Nach den von uns gemachten Beob— achtungen ist das aber leider nicht oder nur in ganz unbedeutendem Maße der Fall gewesen.

Unter diesen Umständen in Posen einen Sicherheitshafen einzu⸗ richten, würde kaum von Bedeutung sein; denn es würden nur sehr wenige Schiffe diesen Sicherheitshafen aufsuchen. Indessen ist die Staateregierung garnicht abgeneigt, auch diese Frage wieder in die Hand ju nehmen; wenn das Projekt, von dem ich eben ge⸗ sprochen habe, und das auch einen Ladequai an der Watrthe vorsieht, wirklich zur Ausführung gelangt, dann wird es wohl möglich sein, neben den Umschlagsplätzen dort einen Sicherheitshafen, wenn auch vorerst in kleineren Dimensionen, wie sie dem Umfang der Schiffahrt entsprechen, herzustellen.

Ich kann mich daher dahin resumieren: die Staatsregierung hat auch heute noch den dringenden Wunsch, daß die Verhältnisse in Posen in Bezug auf die Wassergefahr und die Verbesserung der Schiffahrts⸗ verhältnisse gefördert werden, und wird ihrerseits nichts versäumen, was dazu beiträgt. (Bravoh

Abg. Schmidt ˖ Warburg (Zentr.) bittet um Anlage eines Sicher heitshafens in Höxter an der Weser, eventuell auch in Nienburg. Höxter könne den Zuschuß von 65 000 M, den die Regierung fordere, nicht leisten.

Geheimer Ober Regierungs⸗Rath Schweckendieck erkennt die Nothmendigleit von Sicherheine häfen an der Weser an. Die Sicherheits. häfen müsse der Staat anlegen, für die Umschlage häfen indessen hätten die Interessenten zu sorgen. Wenn Höxter den Hafen zum Umschlags⸗ hafen aptieren wolle, dann wolle die Regterung den Sicherheits hafen bauen. Die Regierung habe nur dann ein Interesse an Ter Anlage des Hafens gerade in Höxter, wenn dieses die Kosten der Aptterung zu einem Umschlagshafen übernehme. Diese beliefen sich allerdings auf etwa Eo 000 M, nach neueren Erörterungen ließen sie sich vielleicht noch etwas ermäßigen.

Gegen 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Freitag 11 Uhr. (Außerdem steht der Etat der Forsi⸗ verwaltung auf der Tagesordnung.)

Literatur.

Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Rr gie. herausgegeben von S. Hoffmann, Reicht gerichte⸗Rath, von Sommerlatt, Ober Landesgerichts Rath in Dresden, und Dr F. Wulfe rt, Landgerichts Yireftor daselbst. VII. Band, Heft 11,12. Leipzig, Verlag der Roßberg'schen Hofbuchhandlung. Preis 14 1 für den Jahrgang. Mit dem Doppelhest 1/2 Hegf' der siebente Band dieser der Wissenschaft und der Praxis in gleicher Weise dienenden, ihrem Zwecke wie ihrem Inklalte nach keinetwegs nur für sächsssche Leser bestimmten, vielmehr

unter den Juriften ganz Deutschlandß Beachtung findenden Zeitschrift abgeschlossen vor. Wie dieselbe von vornherein der Entstehung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbucht eingehende Be—= rücksichtigung zugewandt hat, so ist auch das letzte Heft vorzugsweife dem neuen deutschen Zivilrecht gewidmet: Landrichter Dr. AÜnger in Leipzig veröffentlicht darin eine Abhandlung über die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (58§ 812 bis 822 des ö Büůrger⸗ lichen Gesetzbucht) und Justij⸗Rath Dr. Grützmann in Dregden die Fortsetzung des ausführlichen Berichts über die zweite Tesung des Entwurfg eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (68 1196 bis 1144, 10561 bis 1061). In Zukunft soll, wie die Redaktion mittheilt, dieser Charakter der Zeitschrift noch mehr hervortreten und im . Sächsischen Archiv“ bis zum J. Januar 1900 in Einzelabhandlungen hervorragender Mitarbeiter das gesammte Rechtsgebiet des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs zur Besprechung gelangen, sodaß die Jahrgänge 1897 bis 1899 in ihrer Gesammtheit einen vollständigen Kommentar des Bürgerlichen Gesetzbuchs darbieten würden. Daneben foll das Gebiet des Zivil- und des Konkursprozesses, auf dem ja gleichfalls erhebliche Veränderungen bevorstehen, nicht vernachlässigt werden; diesem wollen in der Zeitschrift insbefondere der sächfische Geheime Rath,. Piofessor Dr. Wach, die Reichsgerichts Räthe Dr. Petersen und Dr. Bolje Arbeiten widmen. Außer den Abhandlungen enthält das „Sächsische Archiv schon in den bisher y Jahrgängen als ständige Rubriken Reichsgerichts Entscheidungen mit ausführlicher Wiedergabe der Urtheilsgründe, auszugsweise Mittheilungen aus neueren Reichsgerichts Entscheidungen, Erkenntnisse sächsischer Gerichte, Mittheilungen aus der Rechtsyrechung anderer deutscher Gerichte, Besprechungen neu er= schienener juristischer Werke und jährliche Berichte über die das zivilrechtliche und das zivilprozessuale Gebiet betreffenden neuen Ge— setze der einzelnen Bundesstaaten.

ff. Zur Geschichte des Deutschthums im Elsaß und im Vogesengebiet. Von Dr. Hang Witte. Stuttgart, Engel⸗ horn. 1897. Der Verfasser unterscheidet auf Grund eingehender historisch philologischer Untersuchungen brei Phasen der deutschen Kolonisation im Elsaß. Die erste begann in der letzten Zeit der Römerherrschaft, als die Alemannen, in dichten Schaaren im Elsaß einbrechend, sich in den Ebenen festsetzten und die Romanen in das Gebirge verdrängten. Durch neuen Zuzug aus der Heimath verstärkt, dehnten sie in der ersten Hälfte des Mittelalters ihre Ansiede⸗ lungen auch im Gebirge aus; hier nahmen sie hauptsachlich den Norden der Vogesen in Besitz, während im Süden und Westen sich die Romanen auf der westlichen Ge— birgshälfte hielten. In späteren Jahrhunderten zog endlich die Ent- wickelung des Bergbaues viele Cinwanderer aus Sachsen und anderen Bergbauvistrikten nach dem Elsaß, doch beschränkte sich dies auf wenige Punkte. Seit den Zeiten der sächsischen und fränkischen Kaifer stebt, dem Verfasser zufolge, die deutsch-französische Sprachgrenze fest, und daran hat auch dle politische Herrschaft der Franzofen seit Ludwig XIV. nichts geändert, da mit geringen Ausnahmen eine fran⸗ zösisché Einwanderung nicht stattgefunden hat. Die Folgen der Fremdherrschaft zeigten sich allein auf geistigem Gebiet: in der Ab= wendung der führenden Kreise von der deutschen und der Hinneigung zur französischen Bildung.

- Herrenmoral“, Roman von Ernst Wichert. Dresden und Leipzig, Verlag von Karl Reißner. Ver Verfaffer ist durch zablreiche dramatische und novellistische Arbeiten als feinsinniger Schriftsteller bekannt. In dem Mittelpunkt seines Romans „Herren⸗ moral“ steht eine vornehme Frau von auserlesenen Gaben des Geistes und Herzens, die trotzdem im Kampfe mit ihrer Liebe unterliegt und einem jwar gesellschaftlich hochstehenden, aber sittlich minderwerthigen Manne zum Opfer fällt. In der Zeichnung des Charakters und der seelischen Entwicklung dieser Frau liegt der Hauptreiz des Buchs, während die Charaktere des Kaoaliers und aller öbrigen Personen des Roman mehr skizzenhaft erscheinen; nichtsdestoweniger ist das Buch eine unterhaltende und anregende Lektüre, wenn auch nur für gereifte Leser.

Ich will“. Roman von Marie Stahl. Berlin W. Deutsches Verlagshaus Bong u. Co. Pr. 4. M Die Verfasserin erweist sich in diesem wie in ihren früheren Romanen als Realistin; aer ihr Realismus ist frei von allen Auswüchsen und Uebertreibungen. Ihrem Helden. der aus seiner Sphäre herausgeschleudert wurde, giebt sie für seinen Lebensweg einen Stab in die Hand, der ihn sicher vorwärts bringt: die eigene Willenskraft, und fo oft sich ihm auch andere willensstarke Elemente feindlich entgegenstellen, siegt er doch dadurch, daß sein Wollen nur auf das Erreichbare gerichtet ist. Auch die Tendenz ist sonach eine gesunde und praktische.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Deutscher Landwirthschaftsrath. 7

In der gestrigen Sitzung wurde zunächst die am Tage zuvor ab— gebrochene Debatte über „Viehversicherung und Schlachtviehversiche⸗ rung“ zu Ende geführt und der bereits mitgetheilte Antrag der Referenten von Langsdorff und von Veendel-Steinfels einstimmig an— genommen.

Den folgenden Gegenstand bildete „die Errichtung von Vieh⸗ marktskassen, Einführung von Schlußscheinen im Viehhandel, Schlacht⸗ viehtraneport, Fleischlieferungen für Armee, Errichtung von land⸗ wirtbschaftlichen Geschäftsstellen an Viehhöfen, Handel und Notierung nach Lebendgewicht“. Die Referenten, Landes⸗ Oekonomie Rath von Mendel ·Steinfels (Halle a. S.) und Professor May (München), stellten folgenden Antrag: 1) Die Errichtung von amtlichen oder priviiegierten Viehmarktekassen erscheint zur Zeit nicht erstrebenswerth. Wo ein Bedürfniß vorliegt, kann der Zweck derselben durch auf freler Vereinbarung beruhende Einrichtungen erreicht werden. Die Schaffung von landwirthschaftlichen Geschäftsstellen an den Viehhöfen ist nach den bisherigen Erfahrungen als nützlich und wirksam zu bezeichnen; diese sind geeignet, manche Uebelstände des n zu beseitigen und den direkten Verkauf anzubahnen. 3) Die

usfertigung von Schlußscheinen wäre im Interesse der Gewinnung von sicheren Unterlagen für die öffentlichen Preisnotizen wünscheng⸗ werth, dürfte aber bei großen Schlachtviehmärkten nicht unbedeutenden Schwierigkeiten in der Ausführung begegnen. 4 Der Viehtransport muß unter allen Umständen möglichst fo geordnet werden, daß die Thiere an Lehen und Gesundheit keine Einbuße erleiden. Auf den Eisenbahnen ist noch mehr wie bisher für schnelle Beförderung in ge · eigneten Wagen, sowie insbesondere für schleuniges Ein, und Ausladen des Schlachtviehes Vorsorge zu treffen. 5) Die Versorgung der Armee mit Fleisch durch die Viehbesitzer oder auch durch e fel fn begegnet nach der Lage der gegenwärtigen Verhälmisse großen Schwierigkeiten; dieselben können nur beboben werden, wenn eine andere Art des Fleischbejuges und der Fleischverwendung in der Armee Platz greift. Fleisch und Fleischkonserven ausländischer Pro— venienz sollten von der Heeresperwaltung nicht verbraucht werden. 6) Hinsichtlich des Handels und der Notierung nach Lebendgewicht wird, auf die einschlägigen Beschlüsse der 25. Plenarversammlung 1897 hingewiesen. Bieser Antrag gelangte nach kurzer Debatte un⸗ verändert zu einstimmiger Annahme.

Es folgte das Thema: „Welche Mittel sind auferhalb gesetz⸗ geberischer Maßnahmen zur Förderung der Zuckerindustrie nnd des Rübenbaues in Anwendung zu bringen?“ Referent über diesen Gegen⸗ stand war der Geheime Regietungs. Rath, Professor Dr. Maercker (Halle 9. S.), Korreferent der General Sektretär Steinmeyer (Danzig). Der Referent befürwortete nachstehende Resolution:

Der Deutsche Landwirthschaftgrath erwartet von folgenden Mitteln außerhalb der in einer besonderen Refolution empfohlenen gesetzgeberischen Maßnahmen eine wesentliche Förderung der Zucker⸗ industrle und des Rüäbenbaues: 1) In Rücksicht auf die in der nachsten Zeit zu erwartende Mehrerzeugung von Zucker im Auslande (namenilich in den Vexeinigten Staaten von Amerika, welche bestrebt sind, ihre Zuckerindustrie so zu fördern, daß sie bald den dortigen Redarf decken soll) und den zu erwartenden Rückgang der Zuckerausfuhr erscheint eine Steigerung des Zuckerverzehrs in Deutschland in einem Maße, daß die

Zuckerindustrie nicht mehr in solchem Umfange als bisher auf die Aus fuhr

angewiesen ist, als dringend nothwendig. Zu diesem Zweck ist: a. durch Wert und Schrift den weitesten Kreisen zur Ueberzeugung ju bringen, daß der Zucker nicht ein Luxusgegenftand, sondern ein ö wichtiges, gesundes und billigeg Nahrung. und Krafterzeu ungs mittel ist; b. dahin zu wirken, daß der Zucker nicht nur in die . eisernen, sondern auch in die Tagezrationen des deutschen Heeres ein- geführt werde. Es wird empfohlen, dem Anerbieten des Vereint für die Zuckerindustrie, den Zucker für diesen Zweck zu Verfuchen probe⸗ weise, und kosten frei der Heeresverwaltun zur Verfügung zu stellen, in möglichst großem Umfange zu entsprechen. Es dürfte in Erwägung zu ziehen fein, ob es zulässig erscheint, falls sich der Zucker für diesen Zweck bewährt, daß derselbe dem Heere, unter Nachlaß der Verzehrsteuer, geliefert werden konnte. Das an den Zuckergenuß gewöhnte Militär würde, zu seiner bürgerlichen Beschäftigung zurkckgekehrt, voraus sichtlich

den Zuckergenuß beibehalten und so den Zuckerverzehr wesentlich

steigern; C. die Herstellung zuckerhaltiger Fruchtkonserven mehr als bisher zu fördern. Hierdurch würde nicht allein der Zuckerinduftrie, sondern ebenso jehr der deutschen Obsterzeugung wesentlich genützt werden; d. die bereits früher mit gutem Erfolg ausgeführten Ver= suche zur Verwerthung der billigen Nachprodukte der Zuckerindustrie durch die Verfütterung an geeignete Thierarten von neuem in größerer Ausdehnung aufzunehmen; die Steuerverwaltung zu erfuchen, ein geeignetes Venaturierungsverfahren zu ermitteln, da dag etz ige (Mischen mit hoo / Oelluchenmehl) den Fütterungszwecken nicht überall ent- pricht; é. die Melasse in noch größerem Umfange als bisher zur Fütterung zu benutzen. 2) Gewährung einer Frachtermäßigung für den zum Export bestimmten Zucker aller Arten, und zwar nicht nur fär den dfrekt zum Export gelangenden, sondern auch für den in deutschen Raffinerien bderarbeiteten und in Form von Raffinade exportierten Rohjucker. Für ausgeführte Raffinade würde die Frachtermäßigung in dem Ver⸗ hältniß, welcheg bei der Herstellung von Raffinade aus Robzucker (110; 100) besteht, zu gewähren sein. 3) Gewährung sonstiger Fracht⸗ ermaßigungen, insbesondere: a. Ermäßigung der Expedltionsgebüͤhr für den Babntransport der Zuckerrüben und entzuckerten Schnitzel, des Kalkschlamms und der Kalksteine, b. Ermäßigung der Frachtbeträge und Gewährung eines Frachtkredits für den Bezug von Feuerungo⸗ material für die Mongte März bis einschließlich August in einer Höhe, welche eine volle Entschädigung für den durch den frühzeitigen Bezug eintretenden Verluste gewährt. 4) Schnellerer Ausbau des Kleinbahn⸗ netzes in den zuckerrübenbautreibenden Gegenden und ausgedehntere Einführung der Feldbahnen für den Trantport der Zuckerrüben ꝛc. 3) Beseitigung des Wagen mangels nach Möglichkeit. Der Deutsche Landwirthschaftsrath erkennt an, daß es den Bahnverwaltungen immer große Schwierigkeiten machen wird, den Ansprüchen der Zuckerindustrie zu genügen, sowie auch daß in den letzten Jahren vieles auf diesem Gebiet seitens der Eisenbahn⸗Verwaltungen geleistet ist, ersucht aber, durch größere Einstellung von außerordentlichen Mitteln in die Etats der Eisenbahn Verwaltungen, das früher Versäumte in schnellerem Tempo als hisher nachzuholen. 6) Abschaffung der Ausfuhrvergütigung für den Zucker, jedoch nur unter der Vorausfetzung, daß alle Länder ibre offenen sowobl wie versteckten Prämien beseitigen. Ber Deutsche Landwirthschaftsrath ersucht die Reichsreglerung, nur unter dieser Vorautsetzung der Abschaffung der eutschen Prämien zustimmen zu wollen. Sollte es zur Abschaffung der Prämien kommen, so ist darauf Bedacht zu nehmen, daß fich die Umwandlung durch die Gewährung einer längeren Uebergangsfrist möglichst ohne Störung des Zuckermarktes vollzieht. 77 Der Ab- schaffung der Ausfuhrvergütigung würde eine entsprechende Herab⸗ setzung der Zuckerverzehrssteuer zu folgen haben. Der Deutsche Land⸗ wirthschaftsrath erwartet von der Reichsregierung, daß sie bei dieser Herabsetzung bis zur Grenze des Möglichen gehen werde, da von der hierdurch bewirkten Verbilligung des Zuckers eine wesentliche Steigerung des Zuckerverzehrs ju eiwarten ist. 8) Das beste Mutel zur Ge— sundung und Erbaltung der Zuckerindustrie sieht aber der Deutsche Landwirthschafteratb nach wie vor in der Schaffung von Verhält- nissen, welche die übrigen Zweige der Landwirthschaft, insbesondere die Getreideproduktion, sowie die landwirthschaftlichen Nebengewerbe wieder rentabel machen.“

Der Korreferent bat, noch folgenden Passus hinzuzufügen: ‚Der Deutsche Landwirthschaftsrath beschließt: die Reichsregierung zu bitten, das Interesse der deutschen Zuckerindustrie gegenüber dem Vorgehen der Vereinigten Staaten von Amerika energisch zu wahren.“

Mit diesem Zusatz wurde die Resolution einslimmig angenommen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete „Die reichs⸗ bejw. landesgesetzliche Regelung des AÄbdeckereiwesens. Der Referent, Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Dammann Hannover, be— fürwortete in Gemeinschaft mit dem Korreferenten, Geheimen Re⸗ gierungs⸗Rath, Professor Dr. Orth-⸗Berlin, folgenden Antrag:

Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt die einheitliche Rege= lung des Abdeckereiwesens aus sanitätspolizeilichen, veterinärpolizei-= lichen und wirthschaftlichen Gründen wiederholt für ein dringendes Bedürfniß. Dieselbe ist, unter Beseitigung der noch bestehenden Zwangs. und Bannrechte, auf dem Wege der Reichsgesetzgebung berbei⸗= zuführen. Bei dem Erlaß des Gesetzes ist von den Gesichtspunkten aug⸗ zugehen: 1) daß den Kreisen bejw. Aemtern und entsprechenden Ver- waltungskörpern die Verpflichtung auferlegt wird, für sich oder in Gemeinschaft mit anderen den Anforderungen der Sanitäts, und Veterinär-⸗Polijei entsprechende Anftalten (Abdeckerei. Anstalten) herzu⸗ richten oder bereitzustellen, in denen die Kadaver gefallener, abgängiger und auf polizeiliche Anordnung getödteter Thiere, sowie bei der Fleischbeschau beschlagnabmte tbierische Theile mittels thermochemischer Apparate, unter zuverlässiger Ertödtung aller Krankheitserreger, im Interesse der HBesitzer thunlichst nutzbringend verarbeitet werden, 2) daß dort, wo derartige Anstalten nach dem Ermessen der Landes polüeibehörden nicht lohnend betrieben werden können, die Gemeinden gehalten sind, für sich oder julammen mit anderen vorschriftsmäßig beschaffene und ausgestattete Wasenplätze herzugeben und zu erhalten, in denen alle zugeführten Stücke eine unschäbliche Bejeitigung erfahren, und Abdecker für die selben anzustellen, 3) daß den Besitzern und deren Vertreiern die Anzeigepflicht für alle abgängigen, gefallenen und auf polizeiliche An⸗ ordnung getödteten Thiere, sowie für die bei der Fleischbeschau beschlagnahmten Thiere und Thiertheile, mit Ausnahme der Hunde, Katzen, Lämmer und Ferkel und kleinerer Mengen thierischer Theile, und die Abgabe derselben an die AbdeckereiAnstalt bezw. den Wasen⸗ platz gegen. Vergütung zugewiesen wird, 4) daß die Leiter der Abdickerei⸗Anstalten und die Abdecker ihre Besähigung für die ordnungsmäßige Erfüllung ihrer Aufgaben durch eine Prüfung nach—⸗ zuweisen haben und in Eid und Pflicht genommen werden, sowie daß Einrichtung und Betrieb der Anstalten und Wasenplätze der ständigen polizeillchen und veterinären Kontrole unterliegen müssen.“

Präsident Klein (Wertheim, Baden) beantragte, unterstützt von den Herren von Bemberg (Flaniersheim) und Freiherr von Hövel (Herbeck): den Passus 2 an die Stelle von Passus 1 zu setzen und in diesem die Worte von „dort“ bis einschließlich können“ zu streichen, sodaß der Passug nunmehr heißt: daß die Gemeinden gehalten sind? uis. w., und der Passus 1 lautet: daß es wünschengwerth ist, wenn in den Kreisen bezw. Aemtern und, entsprechenden Verwaltungskörpern für sich oder in Gemeinschaft mit anderen den Anforderungen der Sanitäts. und Veterinär -Polizei entsprechende Anstalten (1Abdeckerei= Anstalten) hergerichtet oder bereit gestellt‘ u. s. w.

Die Anträge der Referenten gelangten in dieser Fassung, unter Ablehnung der Ziffern 3 und 4, zur Annahme.

Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Erste stellvertretende Vorsitzende, Freiherr von Soden-Frauenhofen, sprach Seiner Majestät dem Kaiser sowie der deutschen Reichsregierung und den Landez-⸗ regierungen seinen Dank aus für daz den deutschen Landwirthen bewiesene Wohlwollen. Ale dann schloß der Vorsitzende mit einem Hoch auf Seine Majessät den Kaiser, die deutschen Bundes fürsten und die freien deutschen Städte die 26. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftgraths.

M 37.

ö . . Zweite Beilage ö . um Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 189g.

Berlin, Freitag, den 11. Fehruar

Berichte von dentschen Fruchtmãärkten.

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Bemerkungen.

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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaustzwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittgpreig wird aus den , ,. 56 berechnet. (=) in den Spalten fur Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein Punkt 6.) in den letzten sechs

walten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Tägliche Wa

An der Ru zeitig gestellt keine Wagen. In Ober

amtlicher Auskunft der Maßgabe zu genehmi Kraft treten.

I. Die Direkt tarifierung tzon Wagren, deren Schlußabfertigung bei einer Zollstelle ierdurch nicht berührt.

chtigt wird, sowie über die dabei in Be⸗

des Direitivbezirkes beabsi estimmungen und Tarasätze amtliche Auskunft suchung der Waare sowle die durch den Trangpork der Waarenyroben gutem Glauben abgeschlossen hat. Diese K ndet keine An ·

tracht kommenden Tarab iu ertheilen.

II. Der Fragesteller hat an bereits an eiae andere Sirch rl Y von dieser erhalten habe; b., ob und über welche Waare herelti von ihm oder feines Wiffens von ÄAnber worden sei und welcher Zollbehandlung sie dabei unte 8. bei welcher Zollstelle des Direktivbeztrks er die Schl Waare zu beantragen beabsichtige, oder daß und warum er ein? che nicht zu bezeichnen vermöge.

IJ. Der Fragesteller hat ferner über die von der Direktivbehörde Zollstellen des D ten Angaben wahrheitsgetreu zu machen und ihr so viele der Direktivbehörde überlassen.

etwa erforder ß die erforderlichen

aarenproben . Verfügung zu stellen,

technischen Unter uchungen ausgeführt werden können, außerdem eine ! ist für die der Direktivbehörde unterstellten Zollbehörden maßgebend.

Sandel und Gewerbe.

rn estellung für Kohlen und Koks an der ö und in Oberschlesien.

hr sind am 10. d. M. gestellt 14021, nicht recht⸗

Der Bundegrath hat in der die nachstehenden Bestimmungen, betreffend die Erthesiung

in Zolltgrifangelegenheiten, mit r gen, daß dieselben am 1. April 1898 in Auskunft nicht zu. Die ö. des Zollpflichtigen, gegen eine auf Auskunft zu Grunde liegende Entscheidung nach ihrer Abänderung 9

Ursprung der Waare

Sitzung vom 20. Januar d. J. be. Direkttivbehörde kann von der Vorlegung von Proben absehen, soweit

en eingeführt

rlegen habe; Niederlassung hat. ] ußabfertigung in, der ertheilten Auskunft ist derjenigen Zollstelle des nachlässe aufjunehmen.

Waarenprobe bei der Direktivbehörde verbleiben, eine zweite nach er, Wird nach Ertheilung der Auskunft die derselben zu Grunde liegende Ent · folgter Identifizierung dem Fragesteller zurückgegeben und eine, ebenfalls scheidung von der Direktivbehörde selbst oder von der obersten Lande. amtlich identiftzlerte dritte Probe derjenigen 56 stelle . werden Finanibehõrde oder vom Bundezrath dahin abgeändert, daß die kann, bei welcher die Schlußabfertigung erfolgen soll. Ist die Vor Waare einem höheren Zollsatz unterliegt, oder daß ein geringerer legung von Proben durch die n e. der Waare ausgeschlossen, Taraabzug enjutreken hat, fo ist von der Nacherhebung der Zoll so sind der Anfrage entweder Abbildungen, oder eine so genaue Be. differenz für diejenigen Waarensendungen des Fragesteller abzusehen, schreibung beizufügen, daß die verlangte Auskunft ertheilt werden kann welche dor der Befanntgabe der Aenderung an die Abfertigung fiele

zeitig gestellt an. . . und auch ohne die Waare verständlich bleibt. Ist weder die Vor. in Gemäßhest der ertheilten Auskunft zur Schlußabfert gung gelangt

legung von Proben, noch eine angreichend deutliche und anschauliche sind. Hat jedoch der Fragesteller die unter Ziffer IF und fil be- Beschreibung der Waare möglich, so ist die Auskunft abzulehnen. Die zeichneten , wider besseres Wissen 1 oder unrichtig

gemacht, so ist die Zolldifferen; von ihm ein zustehen, soweit nicht Ver⸗ jährung eingetreten ist.

sie diese für entbehrlich erachtet. VIII. Die obersten Landes- Finanzbehörden sind ermächtigt, die der

IV. Dem Fragesteller steht eine Beschwerde gegen die ertheilte

Grund der ertheilten Auskunft erfolgte Waarenabfertigung nach Maß. die vom Fragesteller auf Grund der Auskunft eingeführten Waaren n

ivbehörden baben auf Anfragen über die Zoll abe des § 12 des Vereinszollgesetzes Beschwerde zu erheben, wird drei Monate lang weiter anwenden zu lassen, wenn der Fragesteller

nachweist, daß die Einfuhr infolge von Verträgen stattfindet, we V. Die Kosten der etwa erforderlichen sachverstaͤndigen Unter. er vor der Bekanntgabe der Abänderung an 33 are rl rng, ;

entstehenden , ,, hat der Fragesteller zu tragen. Weitere wendung, wenn die ursprüngliche Entscheidung durch Aenderungen der

ugeben, a. ab er die gleiche Anfrage. Kosten sind demselben nicht aufjuerlegen. Die Birektiwbebörden sind Gefetzgcbung oder des amtlichen Waaren verzeichnisses oder anderer örde gerichtet und welche Auskun

st befugt, die Bestellung eines angemessenen Kostenvorschusses zu ver⸗ öffentlich bekannt gemachter Ausführung bor eee, ihre G eit Zollstelle die langen. Inzbesondere hat dies dann zu geschehen, wenn der Frage. verloren hat. Die von den obersten Landeg · Finanzbehörden Hiernach steller im Inlande weder seinen Wohnsitz, noch eine gewerbliche ertheilten Bewilligungen sind in die dem Bundesrath alljährlich vor⸗

zulegenden Verzeichnisse der aus Bill igkeitggründen gewaͤhrten Zoll⸗

Direktivbezirkes, bel welcher die Schlußabfertigung der Waare erfolgen 1X. Von jeder Aenderung in der der Auskunft zu Grunde soll, soweit thunlich, unter Beifügung einer identifizierten Waaren niger d G, een, sofern sie nicht au 3 .

ekannt gemachter Ausführungsvorschriften beruht, ist dem Fragesteller . ö innerhalb eines Jahres von der Ertheilung der Auskunft ab von VII. Die der ertheilten Auskunft zu Grunde liegende Entscheidung Amtswegen, späler nur auf Anfrage Mitthellung zu machen.

X. Die Reichsbevoll mächtigten für Jölle und Steuern haben von

Beschaffenheit probe, Kenntniß . el. Inwieweit eine Mittheilung an die übrigen en oder deg amtlichen Waarenperseichnifses oder anderer öffent lt re

tivbezirkes einzutreten hat, bleibt dem Ermeffen