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ö . . . * 5 . .
eee e e , ge , de e e me , e e
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2 K ;
6 — — ö; ‚ — der. / // b 36 2233 8 . ,
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Qualltât
mittel
Verkaufte
Gejahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster M.
höchster
16.
niedrigster
6
höchster
66
niedrigster oll
höchster 60.
Doppelʒentner
Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschlãäglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Prels unbekannt)
Durchschnittt⸗
preis
für Durch⸗
1ẽ Doppel schnitts· zentner preis
Am vorigen Markttage
Neustettin k Lauenburg i. P. .
2.
sch .
ö chl. H Schönau a. K..
alberstadt.
1 Marne ö 1 Duderstadt⸗ ;. Lüneburg.. . .
imburg a. L. . Dinkelsbühl .. Schweinfurt Biberach. ö Laupheim Ueberlingen. Schwerin i. M.. Braunschweig. Altenburg. Brumat h).... Frankfurt a. O.. Breslau. . Neuß.
ö
— *
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufzwerth auf volle Mark ab Ein liegender Strich (— in den Spalten fuͤr Preise hat die Bedeutung,
12, 26 13, 20
12,0 13,50 13,090 13,20 13,265 12,20 15,00 15,00 12,50 14.00 12, b7 13,25
1010 1206 13 3
13,80 1200 16,00 14,20
1290 135 36
1240 13,20
12,70 13,765 13, 00 13,20 13,50 12,80 15,50 15,090 12350 15,00 13, 33 13,50
1480 14 66 14 6
13, 80 12,50 15,00 14,20
12.00 13,60
12, S
13,80 14,090 12, 90 13,75 13,80 14,90 13,75 12,40 15,50 15,75 13, 90 16, 10 13, 33 13,50
14,0 14,25 14,80 14,80 16, 08 12,50 15340 15, So
1380 1336
Noch:
13, 00
1580 14 60
13,10
14,00 13,80 14,00 14,00 13,00 16,80 15,75 13,00 15,50 14,00 14,00
1470 14.25 165,06 15.30 15 58 15.66 15.46 15.86
1580 14,00
Hafer. 13,40 13,60
13,30 14 66 14,36 1b, 14,25 12556 16, 36 16, 36 13, 56 1h, So 14.06 14, 96 14356 14,36 14576 14556 16,26
15, 80 13,00 15,70 16,40 13,76 16,00 14,20 12,80
13,60 13,60
13,50 14,50 14,20 16,090 14,50 13, 60 16.00 16,25 13,50 16, 090 14,57 16, 90 15.20 14,70 14,80 14,50 15,60
15, 80 14,00 15,70 16,40 14,00 16,00 14,40
13, 80
Bemerkungen.
gerundet mit
daß der betreffende Preis nicht
getheilt.
— — de dè. 8. — . — Q — R R o R6 ⸗aᷣ
de
* S6. 00 60
13, 90
13.30 13 10 16.2.
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
orgekommen ist; ein Punkt 6.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Großhandels ⸗Durchschnittspreise von für den Monat Januar 1898
Getreide
nebst eutsprechenden Angaben für den Vormonat.
1006 kg in Mark.
¶ Preise für promrte Loko⸗ Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
1 en
B Roggen, Mittelqualität Wenzen, . fer, = erste, = Mannheim.
Roggen, pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel eijen, pfälzer, russischer, amerik, rumän., mittel Heß. badischer, württemberglscher, mittel.
erste, badische, pfalzer, mittel
ünchen. Roggen, bayerischer, gut mittel een, = ö ö 8 er
Roggen, 9 Boden zen, Theiß · . fer, ungarischer, prima erste, slovakische Budape gen, Mittelaqualitaͤt
St. Peter 2 k Welsen, Saxonka daf
r n, 24
en 22 lieferbare Waare des laufenden mann er
Donau ⸗ Weizen Red Winter Nr. 2
Sa Plata
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Weizen
rages. englisches Getreide, 31 — Mittelpreis aus 1956 Marktorten Liverpool.
Ghirka
Weinen gh
26 3 ö gl. weißer (neu)... Dafer engl. gelber n. . i ses Brau⸗ Gerste anadische ĩ Schwarze Meer. ö Chieaggo. Wehen, Lieferungs⸗Waare dez laufenden Monat New ⸗HJork.
Monat . Januar 3 1898 monat 131,42 134,40 183, 45 18420 132,10 133,60 119,00 123,85
140,8 14070 167 1606 176 06 1355, 6 12956 158.50 158,56
165, 40 166, 10 26 6 217 36 156, 50 I45, 76 194. 0 191,26
171,50 175,00 204,50 206, 50 152,50 153,50 202,00 200 00 206,00 206,00
156,71 156,01 226,37 2265,73 114,24 115,40 174,98 177,57
146, 10 144576 22726 321 56 1I6 50 J53, 3 1365, 65 15 s
97.53 98.43 153,70 154,89 103,35 103,26
93,98 93,95 145,06 146,71
193,87 101,09 1565,62 156, 15
142.115 148,28 231, 15 2z41 35 150,57 149, 25 166 5 156 35
167,23 170, 10 172,900 175,566 178,22 182, 43
115,98 114.29 108,34 198,75 14427 150,63
168,35 165, 00
163, 10 123, 82 1656,81
161,B79 187.64 178,95 172,90 1756,64 180,75 121,99 198,22 135,62
96,42
4 05h
146, 16
164,76 160,99
159,36 121,33 148,49
161,89
187,22 173,11 174,00 181,81 120,53 108,06 131,35
9h, 8h
92, 08
151,82
Weizen, Lieferungs⸗Waare det laufenden Monat
1657, 111 151,70
ds, 28
treide, — 400
Anzeiger
für Chica
1 Tschetwert W kg angenomm an der Londoner P
engl. — 453,5 g; 1 La Bei der Umrechnun
den einzelnen Tages⸗N ermittelten monatlichen D Berliner Börse zu Grunde geleht, und die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, go und New⸗NVork die Kurse ö,, Odessa und Riga die Kurfe au ntwerpen und Amfterdam die Kurse auf
Bemerkungen.
telten Durchschnittep ist 1 Imperial Quarter Weizen = Pfd. engl. ich gt 1Bushel Weizen = 60 Pfd. engl. 1 Pfd. t 9
eizen ist — 163, 8o, Roggen — 147,49, Hafer — en; 1 Imperial Quarter ist für die Weizennoti⸗ roduktenbörse — 504 P Gazette averages, d. h. die aus den Mn des Königreichs ermit
fd. engl. gerechnet; für die isätzen an 196 Marktorten
reise für einheimisches Ge⸗
480, Hafer — 312, Gerste
Roggen — 2100, Weizen — 24660 kg. der Preise in Reichswährung sind die aus
otierungen im Deutschen Reichs⸗ und Staatg⸗
urchschnitts. Wechselkurse an der d, zwar für Wien und Budapest
auf New⸗Vork, für St.
St. Petersburg, für Paris, diese Plätze.
ein
Mittel hätten die Reichstages ü
würden
Deutscher Reichstag.
42. Sitzung vom 16. Februar 1898, 2 Uhr.
vorgekommen seien. lungen könnte wegfallen, mehr bedürfe. Abg. Rickert (fr. Vgg.) spricht sein Bedauern darüber aus, daß man bei so schwach besetztem Hause über diese wichtige Materie verhandeln und abstin Vereing⸗ und Versammlungsrecht als ein zur politischen E
Abg. Singer nahme des sozialde recht erhalten bleibe für erforderlich halte, nothwendig.
Abg. Bassermann auf dem Standpunkt, daß
schlüsse des letzten Delegirt
versäumt wurde. solches weitläufige ö haben uns in einer Kommission mit der Berathung des Gesetz⸗ entwurfs bemüht. Der Vorsitzende der Kommission hat uns damals mit seiner Anwesenheit nicht beehrt. Ob eine neue Kommissionsberathung (ine zweifeln. Was Herr Pachnicke aus Mecklenburg u. s. w. borgebracht hat, zeigt, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. erfreulich und rächt sich früher oder später. solchen Dingen nichts berichten. Die, behauptet, daß in Baden eine Paschawl jedenfalls auf d genießen das R beiwohnen därf werken.
Dieses J
8
en. Wir haben eine Re die Frauen theilgenommen Minderjährigen. Vie lungen ist nothw ist nicht geeignet,
von den Sozialdemokraten ein betreffend das Recht der einigung und das Recht de
Nach 8 1 soll das Re angehörigen ohne Unter zur Abhaltung von Ve noch einer Erlaubniß bedür züge auf öffentlichen Straß vor deren Beginn der Oris-Polizeibeh
Abg. Geyer (Soz.) behauptet, wesenheit der Polizeibeamten turbulente S Die Anmeldung und weil das Volk der Bevormundung nicht
amen solle.
verdiene mehr Beachtung.
dem sächsischen und nach de Vereinsrecht sogar nach dem die Kreuzzeitung“ solche gesetzgebert nicht vollssndig, er enthalte z. B.
bindungeverbots. Redner empfiehlt Ko einige Aenderungen des vorgelegten (Soz.) erklart die Behauptung, daß durch An⸗ mokrgtischen Antrages das Verbindun göverbet auf enn man Aenderungsanträge
für unrichtig. W wegen eine Kommissionsberathung nicht
so sei des
Vereins gesetz
rsamm
m bayeri
en sollen s
Der Rei
rziehung des Volkes bezeichnet. verbündeten Regierungen sich über den Beschluß des ber das Vereintwesen noch mn maliger, mit großer Mehrheit gefaßter
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des gebrachten Gesetzentwürfs, Versammlung und Ver—⸗ r Koalition.
cht, sich zu versammeln, allen Reicht⸗ schied des Geschlechts zustehen. Es soll lungen weder einer Anmeldung, fen; nur Versammlungen und Um—
pätestens sechs Stunden örde anzuzeigen sein.
daß vielfach erst durch die An⸗
enen und Zusammenstöße Erlaubniß von Versamm⸗
chöͤkanzler selbst habe das schlechthin unentbehrliches Trotzdem
cht geäußert. Gin zwei⸗ Beschluß des Reichstages
Das Verbindungsverbot werde nach
schen Entwurf aufgehoben, daz
letzteren etwas erweitert, sodaß selbst
schen Experimente zu verhindern. nicht die Aufhebung des Ver mmissionsberathung, eventuell Antrages.
Erörterungen wen
haben.
Anmeldung und Ue
endig aus Gründen
der Verkehrssicherheit. um ein Reicht -Vereinsgesetz zu stande zu bringen.
für eine reichsgesetzliche Regelung eintrete, um
Der Antrag sei
(nl): Meine Freunde stehen nach wie vor wir ein Reichs⸗Vereinsgesetz auf liberaler Grundlage für durchaus erstrebenswerth erachten, wat auch die Be⸗ en Tages der natsonailiberalen Partei be⸗ weisen. Wir halten das für eine nationale Aufgabe und meinen, daß es bedauerlich ist, daß in diefer Materie der rechte Zeitpunlt Gegenwärtig k. Aussichten gering, daß zu stande
kommt; infolge 2. ig Zweck haben. Wir
angesichts dieser Thatsache
n Zweck hätte, möchte ich be—
Das war nicht Aus Baden kann ich von
Kreuzzeitung“ hat allerdings rthschaft herrsche. as Vereins, und Versammlungswesen nicht zu. Wir echt, daß die Frauen den polstischen Versammlungen decht sollte auch reiche gesetzlich festgestellt ihe politischer Feste abgehalten, an denen Anders liegt das bezüglich der
Das trifft
bermachung der Versamm⸗ Die Zeit
. ,. . . für Vereine halten wir für eine dringende Aufgabe und bedauern, daß ein ent rechende nicht bereits erlassen ist. ? ö .
Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Ich hätte nicht geglaubt, daß wir es noch nothwendig gehabt hätten, uns uber die Stellung des Zentrumß zu dem Antrage zu äußern. Die Antragsteller konnten nicht erwarten, daß wir für den Antrag, wie er vorliegt, eintreten würden. Ven Antragstellern ist es auch wohl erwünschter, daß wir nicht für den Antrag eintreten. Wir wollen die drei Beschwerden des arbeitenden Standes beseitigen durch unsere Anträge: Bildung von Berufs⸗ vereinen, Sicherung der Koalitionsfreiheit und Beseitigung des Ver⸗ bindungsverbots. Wenn wir diese drei Dinge erreichen, haben wir mit weniger mehr erreicht, als mit der Annahme des Antraget der Sozialdemokraten, welcher keine Aussicht auf Annahme seitens des Bundesraths hat.
Abg. Rickert: Die drei Anträge werden angenommen werden, aber wir wollen ein Mehr erreichen, namentlich wollen wir den Aus⸗ nahmezustand in Mecklenburg beseitigt und allen Frauen daz Ver⸗ sammlungsrecht gewährt wisfen. Die Freizügigkeit, die Paßfreiheit, die Koalitionsfreiheit, das allgemeine dfrerte und geheime Wahlrecht verdanken die Arbeiter den bürgerlichen Parteien.
Abg. von Massow (d. konf) erklärt, daß die Konservativen weder dem Antrag zustimmen, noch denselben an eine Kommission überweisen wollten. Ihr Schweigen sei nicht als Zustimmung zu deuten. Sie wollten, daß die Sache im preußischen Landtage erledigt werden möge.
Abg. Stolle (Soz.): Die drei von Herrn Lieber bezeichneten Antrãge helfen nichts gegenüber den Machtbefugnissen, welche die Polizei auf Grund der Landesgesetze in Anwendung bringen kann.
Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.): Wir wünschen auch eine reichsgesetzliche Regelung des Vereinggesetzes. Der Antrag Auer ist aber unannehmbar. Wir werden für den Antrag 2. stimmen und wünschen, daß die reichsgesetz liche Regelung bald erfolge.
Abg. Zubeil Soz.) erklärt, die Bildung von Berufs pereinen habe mit der Vereins, und Versammlungsfreiheit nichts zu thun, denn die Frauen erhielten dadurch kein Versammlungsrecht.
Die Ueberweisung des Antrages an eine Kommission wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Freisinnigen abgelehnt; ebenso der 5 1 des Antrages Auer und der Ab— änderungsantrag des Abg, Rickert, nach welchem allen Reichs⸗ angehörigen gestattet sein soll, sich friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
Der Rest des Antrages wird darauf zurückgezogen.
Es folgt ber nachstehende Antrag der Abgg. Müller⸗ Waldeck und Liebermann von Sonnenberg Reformp.):
»den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, um den vielfach hervor⸗ tretenden Mißbräuchen auf dem Gebiete des Privat Versicherungg⸗ weseng entgegenzuwirken, einen Gesetzentwurf einzubringen, wonach für alle Yrlrat · Versicherungggesellschaften eine staatliche Prüfung und Genehmigung der von ihnen aufgestellten ¶ Versicherunge⸗ bedingungen vorgeschrieben wird.“
Abg. Müller⸗Waldeck weist darauf bin, daß das Ver— sicherungswesen jetzt zur Zuständigkeit der Einzelstaaten gehöre. In manchen Einzelstaaten beständen aber gar keine Vorschriften, welche dem Publikum Sicherheit gewährten bezüglich der Privat. Versiche⸗ rungen, besonders in Bremen, wo mehrfach debeng. Versicherungg⸗ ke nsten guß. Gegenseitigkeit gegründet worden feen pon
euten, die Schiffbruch erlitten hätten; diese Versicherungsanstasten seien nachher zu Grunde gegangen, ohne daß die Unternehmer eine erheb⸗ liche Strafe bekommen hätten. Es würden namentlich bei den Lebeng⸗ versicherungen den Versicherten erhebliche Kapitalten zu Unrecht ent⸗ zogen, wenn sie aus Noth ihre Versichernng nicht mehr wester führen könnten; die Prämien verfielen dann vollständig, und die Verlufte des Publikums beltefen sich, namentlich wenn man die auländischen Gesell⸗ schaften in Betracht ziehe, auf Millignen. Ez selen auch noch manche andere unberechtigte Dinge in den Policen enthalten, wie Konventionalstrafe zc. Die Forderung, daß das Publikum die Versicherungs bedingungen genauer studieren solle, sei keine Abhilfe 34 solche Mißstände, denn es stehe fest, daß die melsten Leute diese edingungen nicht ansähen, sondern sich nur auf die mündlichen Auslassungen der Agenten ver⸗ ließen. Die Vermögen der Lebengversicherungggesellschaften wüchsen ins Riesenhafte, sodaß sie zu einer wirthschaftlichen Gefahr würden. Ez werde über kurz oder lang eine Verfstaatlichung der Privat Versiche⸗ rungganstalten eintreten müssen; jedenfall werde man, wenn diese nicht beliebt werden sollte, dafür sorgen müssen, daß die Versicherungk⸗ gesellschaften sich nicht über ein bestimmtes Maß hinaus auswachsen, denn es würde dem deutschen Volk dadurch sehr viel von seinen Er⸗ sparnissen entzogen. —
Abg. Voztherr (Soz.) erklärt die Durchführung der öffentlichen Verwaltung: Klarlegung des Gefellschaftskapitals und der Versiche⸗ rungèbedingungen, Offenlegung der ganzen Bilanz, der Gewinnverthei⸗ lung und der Anlage des Vermögeng — ein Berfahren, welches sich in England bewahrt habe. obwohl die Hewegungsfrelheit der Ünter⸗ nehmungen in keiner Weise eingeschränkt sei — für die beste Staats.
cht. Auch eln Regelung der Besteuerung der Versicherungs— . müsse bon Selten der Regierung erfolgen. Einer klein ⸗ lichen staatlichen Aussicht sei die Verstaatlichung unbedingt vorzuziehen; schon die Konzentration der Verwaltung würde Millionen an Erspar⸗ nissen bringen, vorausgesetzt, daß nicht eln kleinlicher Bureaukratigmus Platz greife.
Abg., von Salisch (8. kons): Wir , dem Antrage volle Sympathie entgegen, da ein gut geleitetes Versicherungswesen viel Segen stiften und viel Unheil abwenden kann. Wir wünschen die Benachtheiligung der einzelnen Versicherten zu verhüten und das Zu⸗ trauen zur Veisscherung zu verstaͤrken. Denn bei unt wird von Der Versicherung nicht so viel Gebrauch gemacht wie in England. Redner verwahrt ch aber gegen die Verstaatlichung der Versicherung und ver⸗ langt die Selbftversicherung.
Dlrektor im Reichsamt des Innern Dr. von Wodtke: Meine
erren! Ich gestatte mir ein kurzes Wort. Das Reichzamt des , ist seit einer Reihe von Jahren damit beschäf⸗· tigt, Vorbereitungen zu treffen für den Erlaß eines Reichs⸗ Versicherungsgesetzes in Ausführung des Art. 4 der Reichs verfassung. Wenn er, Herr Abg. Vogtherr glaubte, aussprechen zu können, die gegenwärtige Reichsregierung würde nicht im ftande sein, ein solches Gesetz Ihnen vorzulegen, so befindet er sich da, wie ich glaube, im Irrthum. Die gegenwartige Reichgregierung ift dazu nicht nur im stande, sondern auch willens, ein Reichs, Ver icherungsgesetz bald borzulegen. Die ihrer Natur nach außerordentlich schwierigen Ver— handlungen sind, nachdem sie eine Zeit lang hinter noch wichtigeren Angelegenheiten haben zurückstehen müßen, gegenwärtig weit ge⸗ fördert. Es sind — und dazu hat die gegenwärtige Reichsregierung, im Gegensatz zu der Annahme des Herrn Vogtherr, allerdings Zelt gefunden und findet noch Zeit — die Grundzüge eines entsprechenden Gesetzentwurfs bereits ausgearbeitet und mit hervorragenden Ver⸗ tretern des Versicherungswesens vor kurzem im Reichzamt des Innern ausführlich berathen worden; sie haben im Großen und Ganzen — von Einzelheiten abgesehen — dort Zustimmung gefunden und werden nunmehr auf Grund des Materials, welches die Regierung durch jene Berathung bekommen hat, einer Umarbeitung unterzogen. Es ist bei uns die Hoffnung begründet, es werde gelingen, sehr bald, in naher Zeit, den gesetzgebenden Körperschaften des Reicheß einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Daß derselbe den Wünschen des Herrn Abg. Vogtherr entsprechen wird, dieser Hoffnung! gebe ich mich allerdings nicht hin. .
Abg. Gröber (Zentr.): Es sind allerdings nicht nur bei der Lebeng⸗, sondern auch bei der Hagel⸗ und Viehversicherung sehr schwere Benachtheiligungen des Publikums vorgekommen. Der An trag beschränkt sich auf einen einjelnen Punkt, während der Antrag⸗ steller über den Wortlaut seines Antrages weit hinausgegangen ist. Der Antrag ist deswegen nicht annehmbar, weil er sich auf einen ein⸗ zelnen Punkt beschränkt, während der Reichstag schon im Dejember 1896 eine vollständige reichsgesetzliche Regelung des Ver sicherunge⸗ wesens beschlossen hat, die ja nach Auskunft des Regierungsvertreters in Bearbeitung begriffen ist. Wir würden einen Rückschritt machen, wenn wir uns auf den vorliegenden Antrag beschränken würden. Ber Antragsteller würde am besten thun, feinen Antrag zurückzuziehen.
Abg. Dr. Ham macher (nl): Ich möchte ebenfalls die Ab⸗ lehnung des Antrages empfehlen, der nur einen Theil der vielen Beschwerden und Mängel, welche auf dem Gebiete des Versicherungs⸗ wesens vorliegen, umfaßt. Die Versicherungsgesetzgebung der Einzel⸗ staaten ist von einer Buntscheckigkeit, wie wohl auf keinem anderen Gebiete. Durch die Aenderung der Kontrole allein ist nichts zu hoffen; die Regierung würde nur eine Verantwortlichkeit auf sich laden, die sie nicht tragen kann. Die Verhandlungen haben dazu bei— getragen, die Nothwendigkeit eines Reichs ˖ Versicherungsgefetzes darzu⸗ legen, und deshalb ist die Einbringung des Antrages dankenzwerth.
Abg. Dr. Pieschel (n.) protestiert als Vertreter des Wahl⸗ lreises Schwarz burg ⸗Sondershausen gegen eine eine Regierungs maßnahme seines Landes herabsetzende Aeußerung des Abg. Vogtherr.
Das Schlußwort als Mitantragsteller erhält der
Abg. Liebermann von Sonnenberg: Es genügt uns durch⸗ aus, daß durch die Debatte klar geworden ist, daß über diese Materie volle Uebereinstimmung herrscht, und nach der Erklärung des Regie⸗ rungsvertreters können wir den Antrag zurückziehen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Schluß 5i / Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr. GFortsetzung der ersten Berathung des Postdampfergesetzes und Etat des Reichs⸗Eisenbahnamts.)
Preußziischer Landtag. Herrenhaus. 4. Sitzung vom 16. Februar 1898.
Ueber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden.
Nach Annahme des Gesetzentwurfs wegen Aufhebung der Verpflichtung zur Bestellung von Amtskautionen berichtet namens der 9. Kommission Freiherr von Wendt⸗Papen⸗ hausen über den Gesetzentwurf, betreffend das Anerben⸗ recht bei Landgütern in der Provinz Westfalen und in den Kreisen Rees, Essen, Duisburg, Ruhrort und Mülheim an der Ruhr. Die Kommission hat die Vorlage mit geringen Abänderungen einstimmig angenommen.
In der Generaldiskussion bedauert
Graf von Klinckowstroem, daß die große Agrarreform zum roßen Theil ein schöner Traum bleiben werde. Von den großen Helena h en der Entschulbung det Grundbesitzes, der Umwandlung der Kapitalschuld in eine Rentenschuld, der Verhinderung der Weiter⸗ verschuldung höre man nichts. Auch das versprochene y, ,, Eltz sei nicht erschienen. Jetzt werde mit diesem Intwurf ein leiner Schritt vorwärtg vorgeschlagen, aber leider bloß für West⸗ alen, obwohl das Bedürfniß für Ostpreußen z. B. ganz ebenso feststehe, wie die Regierung ohne Mühe hätte erfahren können, wenn sie die ostpreußische Landwirthschafts kammer gefragt hätte. Aber es sei wenigstens in der Vorlage jum ersten Mal anerkannt, daß der Grundbesitz nicht Kapstaf, fondern nur Renten abwerfen könne. Redner giebt dann Zahlen über das Steigen der Verschuldung in den einzelnen Provinzen und fordert die Regierung zur Beschleunigung der Agrarreform auf. In einer Zeit, in der durch die gewissenloseste soꝛtaldemokratische Agitation Autorität und Religion im Lande immer mehr vernichtet werde, müßten die Staatsbols werke gestützt und ge—⸗ stärkt werden. Dag stäriste Bollwerk, das Rückgrat des Staates sei ein starker und zufriedener b , . Jeder, der dieses Rückgrat stäͤrke, stärke damit Christenthum und onarchle.
Frelherr von Durant hegt denselben Wunsch der Beschleunigung er Agrarreform und empfiehlt die Uebertragung des Anerbenrechts auf Schlesien zum Zwecke der Erhaltung eines kräftigen deutschen Bauernstandet behufs Abwehr der großpolnischen Agitation. Zur Be⸗ schleunigung der Ablösung der Renten sollten neben den Rentenbanken auch andere Institute zugelassen werden.
fie Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ ein:
Melne Herren! Ich hatte nicht die Absicht, in die General⸗ die kussion einzugreifen, glaubte auch, daß, nachdem die Gesetzes vorlage von Ihrer Kommisston unverändert angenommen war, eine General⸗ diskussion nicht stattfinden würde. Indessen geben mir verschledene Bemerkungen des Herrn Grafen von Klinckowstroem Anlaß zu einer kurzen Erwiderung. Zunächst einige Bemerkungen bezüglich der Zu⸗ nahme der Verschuldung des land. und. forstwirthschaftlich benutzten Grundbesitzeg.
Es ist bekannt, daß schon seit Jahren in verschiedenen typischen Bezirken der preußischen Monarchle statistische Erhebungen über die Zunahme dieser Verschuldung stattfinden. Diese Erhebung ist neuer⸗ dings wiederholt. Soweit ich die Mittheilungen des Grafen Klinkow⸗ stroem verfolgen konnte, sind seine Zahlen dieser Statistik entnommen. Ich anerkenne, daß das Ergebniß dieser Statistik ein geradezu er⸗ schreckendes ist und zu ernsten Erwägungen Anlaß giebt. (Sehr richtig.)
Meine Herren, ich wende mich jetzt zu dem eigentlichen Gegen⸗ stand der heutigen Verhandlung. Meine Herren, als die Einführung des allgemeinen Privatrechts in den Interessenvertretungen verhandelt wurde, war der Wunsch der Landwirthschaft darauf gerichtet, im Bürgerlichen Gesetzbuch das Anerbenrecht allgemein geordnet zu sehen. Sowohl der Landwirthschaftsrath wie das TLandes⸗ Oekonomie⸗Kollegium haben in der Richtung Anträge gestellt, die seitens der Reichsregierung eingehend geprüft und er⸗ wogen sind. Indessen gelangten Reichsregierung und Reichstag, auch die einzelnen Bundesstaaten zu der Ansicht, daß dem Antrage nicht zu entsprechen sei. Dagegen ist erreicht, daß in dem Ein— führungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Landesgesetzgebung vorbehalten ist die Regelung des Erbrechts in dem land— und forst⸗ wirthschaftlich benutzten Grundbesitz und das Fideikommißrecht. Nur enthält das Bürgerliche Gesetzbuch die allgemein verbindliche Bestim= mung, daß die Verfügung durch Testament durch diese Gesetzgebung nicht eingeschränkt werden darf. In Ausführung dieser der Landesgesetz⸗ gebung vorbehaltenen Rechte hat die Staatsregierung im vorigen Jahre das Anerbengesetz für Renten und Ansiedelungegüter erlassen und legt in diesem Jahre das gegenwärtige Gesetz vor. Beide Gesetze verfolgen den Zweck, der zunehmenden Verschuldung durch Erbfall vorzubeugen. Die Zunahme der Verschuldung wird man durch eine Reihe von Maßnahmen bekämpfen müssen, die in ihrer Gesammtheit Gegen⸗ stand sorgsamer Erwägung sind, nur eine dieser Maßnahmen liegt auf dem Gebiete des Anerbenrechte. Ich bezweifle nicht, daß für diejenigen Landestheile, wo in der Sitte und Erbgewohnheit der Be—= völkerung eine Grundlage für Einführung des Anerben⸗ rechts ähnlich dem vorliegenden Entwurf vorhanden ist, dort die Staatsregierung in gleicher Weise vorzugehen gewillt ist. Anerkennen muß ich, daß dazu die in der ganzen Monarchie beim landwirthschaftlichen Grundbesitz, beim kleinen wie beim mittleren, weniger beim größeren und am wenigsten beim Fideikommißbesitz, eingetretene außerordentliche Schuldenzunahme Anlaß giebt. (Hört! Hört )
Meine Herren, diese bedenkliche Erscheinung hat bei der König— lichen Staatsregierung schon seit Jahren die Ueberzeugung immer mehr gekräftigt, daß das Agrarrecht einer wesentlichen Neugestaltung bedarf. Die Staatsregierung erkennt die große Schwierigkeit solchen Vorgehens, ist indessen ernstlich gewillt, den Versuch der Ueberwin⸗ dung der Schwierigkeiten zu machen.
Soviel mir bekannt, beabsichtigt man in Baden und Bayern mit Regelung des Anerbenrechts ähnlich wie hier vorzugehen. Hinweisen möchte ich noch darauf, daß seit mehreren Jahren Erhebungen über Erbsitte und Erbgewohnheiten in den verschiedenen Landestheilen stattfinden, deren Ergebniß schon zum theil veröffentlicht ist. Erst in diesen Tagen ist eine Zusammenstellung Über die Erbgewohnheiten des ländlichen Grundbesitzes in der Probinz West— falen erschienen, welche in hohem Grade interessante Mittheilungen enthält. Ein Hauptangrifftpunkt gegen das Anerbenrecht ist immer die Behauptung, daß die abgehenden Geschwister benachtheiligt und dem Proletariat überwiesen würden. Nach dieser Richtung hin sind auch in dieser Zusammenstellung hochinteressante Ermittelungen an⸗ gestellt. Es hat sich dabei herausgestellt, daß das Gegentheil ein⸗ getreten ist.
Meine Herren, außer der Regelung des ländlichen Erbrechts beabsichtigt die Königliche Staatsregierung vielleicht schon dem nächften Landtage einen Entwurf zur Regelung des Fidelkommißrechts vorzulegen. Dem Staats⸗Ministerium hat eine Denkschrift vor⸗ gelegen, in welcher die Grundzüge, nach denen eine Neuordnung statt⸗ finden soll, festgelegt sind. Es wird jetzt nach diesen Grundzügen der Gesetzentwurf bearbeitet.
Herr Graf von Klinckowstroem hat die Zunahme der Ver—⸗ schuldung im allgemeinen berührt. Er sagt, die Königliche Staatg⸗ regierung sei veipflichtet, schleunigst mit Maßnahmen auch nach der Richtung hin vorzugehen. Meine Herren, es ist leicht, eine solche Forderung zu stellen, aber schwierig derselben zu genügen, namentlich gegenwärtig, wo die Lage der Landwirthschaft eine äußerst schwierige ist, weil das Eingreifen eine einschneidende Aenderung der Realkredit⸗ verhältnisse bedingen würde. Maßnahmen dieser Art dürfen nur mit der größten Vorsicht angewandt werden. (Sehr richtig) Von heute zu morgen sind derartige Maßnahmen überall nicht ausführbar. Aber auch in der Richtung hat die Königliche Staatsregierung einleitende Schritte gethan. Sie hat sämmtlichen Landwirthschafts⸗ kammern und den Vertretungen der Zentralvereine, soweit solche noch bestehen, bestimmte Fragen vorgelegt, welche ein derartiges Vorgehen betreffen. Einige dieser Berichte, die eine äußerst fleißige und um⸗ sichtige Arbeit enthalten, liegen mir bereits vor; andere stehen noch aug. Ueber das Gesammtergebniß der Untersuchung kann ich Ihnen somit noch keine Mittheilung geben; Sie sehen aber, daß die König⸗ liche Staatsregierung die Prüfung der Angelegenheit auch in anderer Richtung in die Hand genommen hat und daß dieselbe gewillt ist, wenn sich greifbare Resultate in dieser schwierigen Frage ergeben, weiter vorzugehen.
Meine Herren, dem Schlußworte des Herrn Grafen von Klinckow⸗ stroem stimme ich voll und ganz zu. Die Bedeutung der angeregten Fragen erkennt die Königliche Staatsregierung im weitesten Umfange an, sie ist sich aber auch voll der vollen Verantwortlichkeit bewußt, zu welcher das Vorgehen auf diesem Gebiet Anlaß giebt. Die schwierige Lage der Landwirthschaft macht ein thunlichst rasches Tempo zwar erwünscht. Andererseits sind doch aber die Verhältnisse so außer⸗ ordentlich schwierig, sie bedürfen einer so ernsten und sorgsamen Pr. fung, daß Sie, glaube ich, mit der Königlichen Staats. regierung anerkennen müssen, daß von heute zu morgen derartige durchgreifende Aenderungen undenkbar sind. Man wird die Frage ernst im Auge behalten und, soweit es möglich ist, vorgehen. Eine Ueberstürzunglwürde im hohen Grade gefährlich sein, denn derartige Maßnahmen greifen tief in die wirthschaftlichen Verhältnisse im allgemeinen und besondertz des ländlichen Grundbesitzes, namentlich in die Kreditverhältnisse ein. Auch in politischer Hinsicht wäre ein überstürzendes Eingreifen in hohem Maße bedenklich. Ich glaube daher, Sie werden mit der Staatsregierung dahin einberstanden sein,
daß auf diesem Gebiete weiter vorgegangen wird, daß aber keine Ueberstürzung eintreten darf.
Fürst zu Salm-Horstmar tritt für den Entwurf ein und bittet, big zum Inkrafttreten des Gefetzes Institute ins Leben treten zu lassen, welche in Ermangelung der Rensenbanken in Westfalen die Rentenumwandlung vermitteln.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz ⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Bei der allgemeinen Sympathie, die dieser Gesetzentwurf hier im hohen Hause zu finden scheint, will ich mich einer weiteren Ausführung über die Grundlagen des Gesetzentwurfs vorläufig enthalten. Ich will nur von meinem Ressortstandpunkt aus anknüpfen an die Frage wegen der Verwandlung der Renten der Abfindungsberechtigten in Rentenbriefe bezw. in Baargeld. Ich halte es im höchsten Grade für erwünscht mit dem verehrten Herrn Vor⸗ redner, daß irgend ein Weg gefunden wird, die Interessen des Gutsannehmerg und des Empfangsberechtigten dadurch zu wahren, daß der erste zwar nur verpflichtet ist, Rente zu zahlen, die zweiten aber in die Lage kommen, diese Renten in Kapital zu verwandeln. Ich bin erfreut, daß die verschiedenen Redner doch anerkannt haben, daß mittels eines unmittelbaren Staatsinstituts dieses nicht wegen der schweren und gewaltigen Konsequenzen, namentlich wegen der von allen Seiten auftauchenden Berufungen nicht blos auf dem Gebiet der Landwirthschaft, sondern auch anderer Stände und Klassen, — es in keiner Weise rathsam ist, daß der Staat unmittelbar diese Aufgabe übernimmt.
Wir wissen noch nicht, meine Herren, wie weit wir in der Entwickelung des Anerbenrechts fortschreiten; das aber wissen wir ganz gewiß, daß eine Reihe von Landestheilen da sind, auf die in absehbarer Zeit das deutsche Erbrecht, wie ich es kurz nennen möchte, nicht angewendet werden kann. Da, wo einmal aus Gründen, auf die ich gleich komme, und die man nach meiner Meinung noch nicht genügend aufgefaßt hat, die Naturaltheilung unter den Erben seit Jahrhunderten, ja nach meiner Meinung länger als Jahrtausenden, eingewurzelt ist, wo auch die wirthschaftlichen, die Boden,, die klimatischen Verhältnisse die Naturaltheilung begünstigen, da wird es, glaube ich, soweit Menschenübersicht reicht, in Zukunft nicht ge= lingen, das Anerbenrecht lebendig zu machen. Um so bedenklicher aber ist es, nur mittels Staatsinstituten für einzelne Landestheile eine solche Aufgabe in Angriff zu nehmen. Auch liegen die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, selbst in denen, in denen jetzt oder in Zukunft das Anerbenrecht eingeführt wird, so verschieden, daß hier ein provinzielles Institut unter provinzieller Verwaltung, eingerichtet nach besonderen provinziellen Bedürfnissen, sich viel mehr empfiehlt.
Wenn ich nun also das Staatsinstitut für unmöglich halte zur Zeit, so bin ich doch vollständig der Ansicht, daß es sehr erwůnscht ist, provinzielle Institute zu errichten, daß deren Kredit nach meiner Meinung auf ganz solidem Boden steht; wenn wirklich die Abfindungen — und für andere würde man ja diese Rentenverwandlung nicht eintreten lassen — die Abfindungen nach Maßgabe dieses Gesetzes gegeben werden, so giebt das eine genügende Sicherheit, um die darauf basieren den Rentenbriefe einen großen Kapitalmarkt finden zu lassen, ebensogut wie bei den Landschaften, immer vorausgesetzt, daß nur solche Renten verwandelt werden in Kapital, welche nicht über die Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes hinausgehen. Das kann natürlich niemand ver⸗ langen, wenn er, was dem Einzelnen ja zusteht, weitgehende Zuwendungen an die abfindungsberechtigten Erben zu bestimmen, — daß dafür die Provinz oder ein anderes öffentliches Institut eintritt. Wir werden die Durchführung des Anerbenrechts — darin stimme ich mit den Herren ja überein — außerordentlich erleichtern durch solche Institute, und das Gefühl, was ja namentlich auch in vielen Provinzen, wo thatsächlich wesentlich nach den Grundsätzen des deutschen Rechts vererbt wird, doch weit verbreitet ist, ein gewisses Widerstreben, das eine Kind wenigstens vermeintlich gegenüber den anderen Kindern zu begünstigen, welches Widerstreben noch verstärkt werden kann, wenn die anderen Kinder niemals Kapital bekommen, sondern nur Rente. von welcher sie vielfach nur einen sehr schwachen Gebrauch für ihre Verhältnisse, für ihre anderweite Ausbildung, für ihre Niederlassung u. s. w. machen können, würde gegen die Durchführung des Anerben⸗ rechts auch in den anderen Provinzen nur wachsen, wenn wir solche Institute nicht einrichten. Ich kann daher nur dringend den Herren aus Westfalen, die ja einstimmig für das Gesetz votiert haben, anheimgeben, und sie werden dabei auf jede Förderung der Staats—⸗ regierung stoßen, die überhaupt möglich ist, alsbald ein solches provin⸗ zielles Institut, sei es in Anknüpfung an ein bestehendes oder ein neu zu errichtendes, mit der größten Entschiedenheit zur Durchführung zu bringen. Wie ich die westfälischen Bauern ja auch genügend kenne werden sie die Unterlage voller Sicherheit der Rentenbriefe, die auf der Basis der Abfindungsrente gegeben werden, schon liefern, und ich glaube nicht, daß damit irgend eine Gefahr verbunden ist. Soviel hierüber, meine Herren.
Wenn man sich nun darüber beschwert, — ich glaube, in sofern hat der Herr Landwirthschafts. Minister die etwag kritischen Be⸗ merkungen des Herrn Grafen von Klinckowstroem über ein zu langsames Vorgehen der Staatsregierung, von dem ich übrigens noch nie eine Rede ohne Kritik gehört habe (Heiterkeit, und die vielleicht so böse nicht gemeint sind, genügend berührt, — ich möchte nur zwei Worte hinzufügen. Ich bin auch der Meinung, daß wir noch eine Reihe von Provinzen haben, wo man bei genügender Aufklärung der Bevölkerung schon heute ein ähnliches Gesetz vorlegen könnte. (Sehr richtig) Z. B. meine eigene Heimathsprovinz Hannover, wenn man einige wenige Landestheile ausnimmt, wo die Naturaltheilung zu tief durchgedrungen ist, wäre nach meiner Meinung geeignet, ein solches Gesetz aufzunehmen. Ich muß aber zugeben, daß dort das Bedürfniß laͤngst so dringlich nicht ist wie hier. Denn das Bewußtsein von der Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung des herkömmlichen Anerbenrechtes ist dort so stark gewesen, daß, als wir unsere Agrargesetzgebung in Hannover ab= schlossen, wenn ich nicht irre, 67 000 (Zuruf) — eg waren also noch mehr — Bauernhöfe sich freiwillig in die vöferolle eingetragen haben. Dort ist also das Bedürfniß nicht so stark. Dennoch wäre es wohl erwünscht, auch für diese Provinz ein solches Anerbenrecht, well es der Sitte, der Rechtsanschauung und den wirthschaftlichen und sozialen Bedürfnissen im Zweifel entspricht, einzuführen. Ich habe vorher gesagt bei genügender Aufklärung!“ und da kann ich nicht umhin — ein Tadel steht mir ja nicht zu, aber doch den dringenden Wunsch den Herren anheimzugeben, welche auf dem Lande leben, welche sich für die wirthschaftlichen Verhältnisse inter-