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⸗ 9 . . .
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Lant Telegramm aus Goch if ost Vliffin gen vom 21. Januar außgeblieben. Gru el auf See. .
J In Rußland waren, nach dem Russischen Invaliden“ am (1) 13. September 1897 an Fisenbahnen 39579 Wer
im Betriebe, davon 7654 Werst jweigeleisige. Dem Kommunikationg⸗ 35 873, dem ö Ministerium
— im roßfürstenthum inland waren 2289 Werst im Betriebe. Die Länge der
Ministerium unterstanden
ö Eisenbahn) 1418 Werst;
taatsbahnen betrug 23 697 Werst, darunter 6252 Werst zu zwei Geleisen; von betrieben, wovon 138409 Werst zweigeleisig waren. Im Bau iffen waren: unter der Leitung des Kommunikationg⸗ teriums 11 566,59 Werst, davon Staatsbahnen 1828,77 Werst, unter der Verwaltung der Sibirischen Eisenbahn 4450,31 Werft, von 3 5287,56 Werst. Außerdem werden im Großfürstenthum
inland die Strecke Kenvu—= Suolachti zu 113,43 und die Strecke
bo —=Kariss zu 106,54 Werst gebaut. Einige Strecken sind schon dem Verkehr übergeben. Zum (1) 13. September war die Bau—⸗ erlaubniß für 1344.44 Werst ertheilt, und zwar werden davon 26 44 Werst von der Staats bahnverwaltung und der Verwaltung der k Eisenbahn und 1318 Werst von Eisenbahngesellschaften gebaut.
Bremen, 22. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer Roland.? 21. Febr. v. Bremen in Baltimore angek. „Dres den“‘, v. Baltimore kommend, 21. Febr. East bourne pas. „Coblenz“ 21. Febr. Reise v. Lissab on n. Brasilien i. Werra“ 21. Febr. Nm. Reise v. Gibraltar n. gie fort⸗
gesetzt.
— 25. Februar. (W. T. B.) Dampfer Aller 22. Febr. Mrgs. in Malta angek. Preußen“, v. Ost⸗Asien kommend, 22. Febr. in Suez angek. Gllen Rickmers‘, n. Galveston best., 21. Febr. Abds. Do ver pass. Gera“ 22. Febr. Mittags Reise v.
Genua n. Neapel fortgesetzt.
Theater nnd Musik.
Konzerte.
Das IX. Philharmonische Konzert, das am Montag unter Leitung von Arthur Nikisch stattfand, wurde mit der Symphonie fantastique“ (op. 12) von Berlioz eröffnet. Das eigenartige, eine Episode aus dem Leben eines Künstlers darstellende Werk, das hier schon von der Königlichen Kapelle zu Gehör gebracht wurde, erschlen jum ersten Mal in diesen Konzerten. Die einzelnen Sätze desselben führen die Titel: Träume, Leiden“, ‚Ein Ball“, Scene auf dem Landeñ, Der Gang zum Richtplatz“ und ‚Traum einer Hexensabbathnacht'. Schon diese programmatischen Neberschriften lassen etwas Außergewöhnliches erwarten, und die Erwartung wird auch vollkommen erfüllt; doch sind die genannten r Theile von verschiedenem musikalischen Werth. Ohne sich an ie Form einer stilrichtig geordneten Durchführung der vielfach nur nebeneinander gestellten Gedanken zu fesseln, hat der Tondichter doch die Charakteristik der Titel meist genial durchgeführt. Die ton⸗ malerische Instrumentation ist eine durchweg glänzende. den Situationen angepaßte. Die sentimentale Stimmung des ersten Theils wird durch die Tanzrhythmen des zweiten, der besonders graziös und melodisch gehalten ist, wirkungsvoll abgelöst. Dann folgt die idyllische „Scene auf dem Lande“ mit der lieblichen Zwiesprache zweier Hirten auf ihren Schalmeien, dem musikalisch ausgedrückten Hoffen und Zweifeln des verliebten Künstlers, wobei ein als idée fixe wieder- kehrendes Motiv verwandt wird, und dem der Betrachtung wie dem Schalmeispiel ein Ende setzenden, naturalistisch nachgeabmten Donner eines aufziehenden Gewitters. In den beiden letzten Theilen, welche die wüsten Träume des von Opium berauschten Selbsimsrders schil⸗ dern, entfaltet der Tonsetzer eine düstere Phantastik: er sieht sich in dem Gang zum Richtplatz' als Verbrecher, dessen Hinrichtung er selbst beiwohnt, während zuletzt in einer Art Walpurgisnacht“ alle höllischen Elemente losgelassen scheinen. Die Symphonie, welche das Hauptinteresse des Abends für sich in Anspruch nahm, fand
ist die zweite . nd:
Eisenbabngesellschaften wurden 12175 Werst
fol eit viel gespi
russischen ip Gabr schlag, technischer Sicherheit und lebendigem Ausdruck vorgetragen wurde. Den Schluß des Abends bildete die G-dur-Symphonie von Haydn (Nr. 13 der Breitkopf' und Härtel'schen Ausgabe)., die, von dem Orchester unter der bewährten Führung des Herrn Nikisch vor⸗ trefflich ausgeführt, ebenfalls großen Beifall erweckte.
Der Piani Günther enn g gab am Sonnabend im Saal der Sing⸗Akademle einen Klavier⸗Abend, den er mit Schumann's großer C- dur Phantasie (op. 17) eröffnete. Der hier bereits wohlbekannte Künstler ließ in diesem Werk, wie in Beethoven's schwieriger Sonate in Cmoll (op. 111) eine 6. technische Fertigkeit erkennen, ohne jedoch in seinem
ortrag deren Gedankeninhalt zu erschöpfen. Besser gelangen ihm die Ballade in G-moll und das Konzert⸗A Allegro von Chopin, sowie einige anmuthige russische Novitäten von Karganoff und Genn f Den Beschluß des Abends bildete die Don⸗Juan⸗ Phantasie von Mozart ⸗Lisst, in welcher der Vortragende Gelegenheit hatte, seine Technik glänzen zu lassen. Das zahlreich erschienene Publikum kargte nicht mit Beifallsbezeugungen. — An dem⸗ selben Abend fand im Saal Bechstein ein Konjert der Sopranistin Meta Lippold unter Mitwirkung der zehn— jährigen Pianistin Felicia Reifmann und eines kleinen, dom Professor Ad. Schulze geleiteten gemischten Chores statt. Die Sängerin besitzt eine wohlklingende, wenn auch nicht sonderlich kräftige Stimme und hat ihre kö der Königlichen Hoch⸗ schule genossen. Sie hatte Rode's Variationen und mehrere Lieder von Brahms, Schumann, Schubert, Massenet und Stange zum Vortrag gewählt, zu welchen sie selbst die Begleitung am Klavier spielte. In diesen Gesaͤngen bekundete sie einen belebten und warm empfundenen Vortrag, auch überraschte sie durch eine nicht ungewöhnliche Begabung für den Koloratur⸗ Gesang. Die kleine Pianistin spielte Stücke von Scarlatti, Chopin, Mendelssohn und die aus drei Sätzen bestehende Sonate in A-cdur von Mozart, die sie mit erstaunlich sicherer Technik und anmuthiger Art des Vortrags wiedergab. Der Chor leistete bezüglich der Schön⸗ beit des Stimmenklangs und der Präzision in der Zusammenwirkung Vortreffliches. Er trag bekannte Quartette von Mendelssohn und die Zigeunerlieder von Brahms vor, die eine sehr günstige Auf— nahme fanden.
Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Lortzing's komische Oper „Zar und Zimmermann“ in folgender Besetzung zur Aufführung: Peter der Große: Herr Hoffmann; 56 Iwanow: Herr Lieban; van Bett: Herr Knüpfer; Marie: Frau Gradl; Chateauneuf: Herr Philipp; Lord Syndham: Herr Möh— Unger; Admiral Lefort; Herr Krasa; Wittwe Brown: Fräulein . Im Ballet wirkt Fräulein dell' ra mit. Kapellmeister Dr.
uck dirigiert.
Im Neuen Königlichen Opern ⸗Theater eröffnen am Donnerztag, den 3. März, Mr. Forbes Robertson und Mrs. Patrick Campbell vom Lyceum Theater in London mit den Mitgliedern dieses Theaterg eine kurje Reihe von Gast— spielen. Auf dem Repertoire stehen vorläufig Shakespeare's Trauer⸗ spiele Hamlet und ‚Maebeth“, sowie das Schauspiel „The second Mrs. Tanqueray“ von Pinero.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Mutter ö von Adolf L'Arrosge mit Frau Schramm in der Titelrolle gegeben.
Im Berliner Theater wird als 24. Abonnementg. Vorftellung am Freitag das Werk eines unbekannten Autors, das Schauspiel „Das Gewissen s gegeben, welchem die Erzählung Otto Ludwig's „‚Zwischen Himmel und Erde! zu Grunde liegt. Dem ersten Stück folgt Girardin's Schwank „Ein Hut“, welchen Dr. Hans LArronge, der Sohn Adolph L'Arronge's, in Seene setzt.
Im Goethe-Theater wird „Hans Huckebein' mit Gustav Kadelburg als Gast auch am Sonnabend gegeben werden.
Im Schiller ⸗Theater beginnt im Monat März ein ‚Anzen⸗ gruber⸗Cyelus‘, umfassend die Werke: Der Pfarrer von Kirchfeld“, „Heimg'funden', „Ver Meineidbauer', Der G'wissenswurm , „Die Kreuzelschreiber', . Doppelselbstmord'. Die Abonnementsbedingungen sind auf den Anschlagssäulen ersichtlich. Morgen und übermorgen finden Wiederholungen des Lee'schen Schauspiels „Hans Wurst in Berlin“ statt. Die Rolle des Ministers Danckelmann wird in diesen
zan s salgte n , gte. ,,,, B-moll (op. 235 von Tschaikowsly, das von den noch sehr jungen ianisten Of tlowitsch mit energischem An⸗
.
den Aufführungen He K ö. . de atry für den erkrankten Herrn ; 6.
Céeile Chaminade, die bekannte Pariser Klavier—⸗
Virtuosin und Komponistin, giebt demnächst in 3 zum ersten Mal eine musikalische Soiree, und jwar am 10. März im Saal Bechstein; die Künstlerin wird bei dieser Gelegenheit eine Reihe ibrer beliebtesten Klapierkompositionen zum Vortrag bringen. Eine in Frankreich geschätzte Sängerin, Mlle. Ketten, wird ,. 3
nter Mitwirkung von Frau Professor Schultzen⸗ von Asten, Fräulein Käte Freudenfeld, Herrn Professor K 6 Direktor Dienel und des Schnöpf'schen Gesangvereins findet am Freitag, den 25. Februar, Abends 77 Uhr, in der Marienkirche 9 i r zum Kö . Blindenvereins statt. sinlaßkarten zu 1, 2 und 3 M sind bei dem Küster Herrn Lehmann Bic fen. b, zu aher 6 J
ei dem morgigen Kirchenkonzert des Organisten Irrgan in der Heilig, Kreuz⸗Kirche am Blücherplatz . Fr han g werden Fräulein Marie Meinhold (Sopran). und Herr Walter Cavallery (Violine) mitwirken. Der Eintritt ist frei.
Mannigfaltiges.
Im Monat Januar 1898 sind in Berlin 219 Proben von Nahrungs⸗ und Genußmitteln amtlich unterfucht und 38 von diesen beanstandet worden. Die Beanstandungen be⸗ trafen Milch, Butter, Eier, Zitronenöl, Chokolade, Thee. Medtzinal⸗ Ungarweln, gehacktes Fleisch, Leberwurst und eine Mittags speise: Schotenkonserven mit Mohrrüben und Fleisch Letztere Speise war außerordentlich stark mit Arsenik vergiftet. Die Milchkontrole er⸗ streckte sich auf Revisionen in 1300 Geschäften, von denen 60 zu Beanstandungen führten, die Butterkontrole auf 302 Geschäfte mit 21 Beanstandungen.
Dem Zoologischen Garten ist durch Herrn Dr. Beerwald, welcher für die deutsch-ostafrikanische Landwirthschafts⸗Gesellschaft am Kilima. Ndjaro Forschungen angestellt hat, eine Wildtatze aus Deutsch⸗ Ostafrika zum Geschenk gemacht worden. Diese Gattung von Wildkatzen war bisher im Garten nicht vertreten. Herrn Dr. Beerwald gelang es nun, die vorher nur im Zoologischen Museum vor⸗ handene Art nebst einem Serval lebend nach Berlin zu hringen. Die Kilima⸗Ndjaro⸗Wildkatze ist kleiner als der egyptische Sumpf⸗ luchs und auch wesentlich kleiner als unsere Wildkatze; sie hat einen verhältnißmäßig langen und spitzen Schwanz, ist sehr zierlich gebaut und scheint sich sehr gut in ihre neuen Lebensperhältnifse zu finden. Die Suaheli nennen sie Kimbura“. Innerhalb des deutschen Schutz. gebiets wird sie in Gefangenschaft wohl hier und da gehalten, jedoch nirgends geiähmt. Vielmehr sind die dort vorhandenen Hauskatzen von Arabern und Sudanesen ins Land gebracht.
Montpellier, 22. Februar. Heute explodierte, nach einer Meldung des W. T. B.“, in einem biflen Kaufhause eine Bombe, wodurch einiger Schaden angerichtet wurde. Auch sind noch drei andere Bomben in der Stadt gefunden worden. Seit einigen Tagen war schon die Anwesenheit von Anarchisten signalisiert.
Havanna, 22. Februar. Während eines Nalles in einem Tbegter platzte eine Pet arde, wodurch, dem. W. T. B. zufolge, vier Personen schwer verletzt wurden.
Jaffa, 22. Februar. W. T. B.“ meldet: Die Theilneh mer an der Karl Stangen'schen Sonderfahrt sind, begünstigt von dem schönsten Wetter, von ihrem Auefluge nach Jerusalem und dem „Todten Meere“ wohlbehalten an Bord der Bohemia“ wieder an⸗ gelangt und treten heute die Weiterreise nach Beirut und Damaskus an.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweilen Beilage.)
Wetterbericht vom 23. Februar, S8 Uhr Morgens
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Stationen.
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Temperatur in ? Celsius 50 G. — 40R.
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Uebersicht der Witterung.
Eine flache Deyression mit schwacher Luftbewe—⸗ gung liegt mitten über Deutschland, während Maxima über Nordwest⸗ und Nordost. Europa lagern; allent⸗ halben hat der Luftdtuck zugenommen, stark über West Europa. In Deutschland ist das Wetter ruhig, trübe und mild; in den südlichen Gebiets- theilen sind relchliche Niederschläge gefallen. Kälteres
Wetter wahrscheinlich. ö Deutsche Seewarte.
—
Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern-; utz. 49. Vorstellung. Zar und Zimmermann. omische Oper in 3 Alten von Albert Lortzing.
hr. auspielhaus. 55. Vorstellung. Mutter Thiele.
An ang 78 U
Ein Charakferbild in 3 Akten von Adolph L'Arronge. Anfang 74 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 50. Vorstellung. Ouver⸗ ture Guryanthe. — Hosterwitz. Vorspiel von Ernst von Wildenbruch. — Der Freischütz. Romantische Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der , rzählung August Apel's). Anfang (* zT.
Schauspielhaug. 56. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 8. Vorstellung. Der Burn graf. Historisches Schauspiel in 5 Aufzügen und einem Nachspiel von Josef Lauff. Anfang 74 Uhr.
Ver Verkauf der Abonnements⸗Billets für den Mogat März er. findet am Sonnabend, den 26. d. M., von 10—1 Uhr, in der Königlichen Theater⸗ Hauptkasse statt. Es werden Billets zu 29 Opern⸗ und 29 Schanspiel⸗Vorstellungen ausgegeben.
Dentsches Theater. Donnerstag: Johannes. Anfang 74 Uhr.
Freitag: Johannes.
Sonnabend: Agnes Jordan.
Ferliner Thenter. Donnerttag: Ein Winter ˖ märchen. Anfang 75 Übr.
Freltag (24 Abonnements ⸗Vorstellung): Zum ersten Male: Das Gewissen. — Ein Hut.
Sonnabend: Faust, J. Theil. Anfang 7 Uhr.
Goethe · Theater. Bhf. Zoologischer Garten. Kantfstr. 12. Donnerstag: Hans Huckebein. (Gustav 3 r a. G.) Unfang 74 Uhr.
Freitag (26. Abonnementt⸗Vorstelung) Haus Suckebein.
Sonnabend: Hans Huckebein.
Schiller Theater. ¶ Wallner ⸗ Theater)
an Hans Wurst in Berlin. Anfang T.
ö een: Hans Wurst in Berlin. Anfang r
Sonnabend: Zum ersten Male: Die Ahufrau. Anfang 8 Uhr.
Cessing ˖ Theater. Donnerttag: Im weißen Nößl. Anfang 73 Uhr.
Freltag: Das grobe Hemd. (Vorletzte? Gastspiel
von Dr. Rudolf Tyrolt.
Sonnabend: Im weißen Rößl. Sonntag: Im weißen Rößl.
Nenes Theater. Schiffbauerdamm 42. / 6. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Die Schildkröte. (La Tortus.) Schwank in 3 Akten von Léon Gandillot. Deutsch von Max Schönau. In en. gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang ; ꝛ
br folgende Tage: Die Schild⸗
Freitag und kröte. Sonntag, den 27. d. M., Nachmittags: Zu
vollsthümlichen Preisen: Trilby.
Belle · Alliance · Theater. Belle Allianeestr. / Donnerstag: Kean.
Freitag: Das Fäthchen von Heilbronn,.
Sonnabend: Zum ersten Male: Pension Schöller.
Sonntag, Nachmittags: Die relegierten Stu⸗ denten. — Abends: Pension Schöller.
Restdenz Theater. Dtreltion: Theodor Brandt. Donnerstag: Sein Trick. (Le FTruc de Seraphin.) Schwank in 3 Akten von Maurice Desvallisres
und Antony Mars. Uebersetzt und für die deutsche
se, . bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang zr. ö und folgende Tage: Sein Trick.
onntag, Nachmittags 3 Ahr: Zu halben Preisen: Dorina. :
Theater Unter den Linden. Donnerstag: atinita. Operette in 3 Akten von Zell und ende. Mustk von Franz von Supps. Anfang 77 Uhr. e,, Fatinitza. ö Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Bei halben Preisen: Orpheus in der Unterwelt von J. Offenbach.
Thalia ˖ Theater. (Vormals: Adolph EGrnft⸗ Theater) Donnerstag: Endlich! Lustspiel in 1 Akt von O. Girndt. Hierauf: Die kleinen Lämmer. Vaudeville in 2 Akten nach „Les Petites Brebis“ deutsch bearbeitet von Bolten. Baeckers. Musik ven Louig Varney. Anfang 7 Uhr.
Central · Theater. Alte Jakobstr. 30. Direltion: Rich. Schultz. Donnerstag: Emil Thomas, a. G. Die Tugendfalle. Burleske Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von J. Freund und W. Mannstädt. Musik von Jul. Einödsbofer. Anfang 75 Uhr.
Freitag und die folgenden Tage: Die Tugend⸗ falle.
Konzerte.
Saal Bechstein. Donnerstag, Anfang 8 Ubr: Konzert von Derag Köhler (Gesang). Mit⸗ wirkung: Herr Professor C. Halir.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elisabeth von Diringshofen mit Hrn. Prem. -Lieut. Hugo von Abereron (Hannover — Hameln). — IFSrl. Maria Apfeld mit Hun. Hauptmann Oskar Krampff (Neisse). — Frl. Gugenie Tiesler mit Hrn. Architekten Erich Grau (Aschersleben = Berlin).
Verehlicht: Hr. Assistenzarzt Dr. Martin Maue mit Frl. Gertrud Micksch (Breslau — Dresdem. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Verwaltungsgerichts⸗ Direktor Reich (Gumbinnen). — Eine Tochter: . Detlof von Oertzen⸗Barsdorf (3. Zt. Neu⸗ randenburg). — Hrn. Prem. Lieut. Hjalmar von Kahlden (Konstanz). — Hrn. Amtsrichter Rave
(Peiskretscham).
Gestorben: Hr. Major a. D. Rudolf von Loeper (Rom). — Hrn. Major Otto von Wenden Sohn Wilhelm (Köglin). — Hr. Schul ⸗ Direktor a. D. Dr. Theodor Lange (Berlin). — 7 Alma von Glterlein, geb. von Tietzen⸗ Hennig (Kottbut).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagz⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen
leinschließlich Börsen⸗ Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
M 47.
18986.
Berlin, Mittwoch, den 23. Februar
Königreich Preußen.
Bedingungen,
welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗ rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal⸗ tung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur Anwendung kommen. 1 § 1. persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.
Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Autsicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in 1 Hinsicht — die erforderliche Sicherheit bietet.
82. Einsicht und Bezug der Berdingungsanschläge ze. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛe. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.
§ 3. Form und Inhalt der Angebote.
Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare von den Bewerhern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termin einzureichen.
Die Angebote müssen enthalten:
a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be—⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unter⸗ wirft; . . die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;
e. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
4. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften; ̃
e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten
Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin
eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;
f. die etwa vorgeschrlebenen Angaben über die Bezu gsquellen von Fabrikaten.
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Bebörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedin gungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.
Es follen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen.
§ 4. Wirkung des Angebots.
Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (53 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.
Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge—⸗ richtzbarkeit des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.
§ 5. Zulassung zum Eröffnungstermin.
Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.
§6. Ertheilung des Zuschlags.
Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Gröffnungstermin zu dem von dem gewählten Rnternebmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt. n
Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der ʒuschlag ft als Depesche oder Brief dem Telegraphen. oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An⸗
ebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Cu h eff der Zuschlaggerklaͤrung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ eben hat.
; Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dieß in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Ängebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. ö
Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.
Den Empfang des Zaschlagsschreibens hat der Unternehmer um gehend schriftlich zu bestätigen.
§ 7. Vertragsabschluß.
Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge— kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.
Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.
Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen ꝛe., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.
§8. Kautionsstellung.
Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden ersatz zu beanspruchen.
§ 9. Kosten der Ausschreibung.
Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.
II
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauten.“) 3 Gegenstand des Vertrags.
Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs—⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver— trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche — ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe — bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bauleitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. 82
Berechnung der Vergütung. Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet. ĩ Die Vergütung der Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags— mäßig vereinbarten Lohnsätzen.
Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗— leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen zꝛe.
Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herftellung und Erhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis⸗ ansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohnsätze zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge— räthen 2c.
Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Entschädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhen⸗ messungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.
§ 3. Mehrleistungen gegen den Vertrag.
Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des baulestenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungtanschlag nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.
Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be⸗ hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu sassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist.
§ 4. Minderleistungen gegen den Vertrag.
Bleiben die ausgefübrten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge— troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.
Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (56 19).
3 h. Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten xe, Konventionalstrafe.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen.
Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛe. in den besonderen Be—⸗ dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau— leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.
Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden. ;
Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. ö. . . ĩ
Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist. . . .
Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung bon Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver— zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.
§6. Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗- führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau— leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bel dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.
Änderenfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Ginwendungen zugelassen. .
Rach Befeitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen. .
Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten i. eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungt⸗ ffn — laͤngstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — u bewilligen. 34 Für Ehr bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereiss ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver— tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung, Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener
) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗· lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888. sind bezüglich der Ausfũhrung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußische Staats eisenbahn· Verwaltung besondere Allgemeine Vertragsbedingungen
festgestellt worden.
Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den n rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittẽpreis entsrechen abweichender neuer Einheitspreis, für dag Geleistete besonders zu er⸗ mittesn und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen. Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortfetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde oder deren Organen verschuldet sind oder = infoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um⸗ stande in Frage stehen — sich auf Seiten der bauleitenden Behörde
zugetragen haben. . ; Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle
beansprucht werden.
In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadentersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden , , ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ etragen haben. ö.
ö Ist die Ünterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadengersatz nicht beanspruchen.
Auf die gegen den Unternehmer geltend za machenden Schadens⸗ ersatzforberungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Konventlonalftrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung. ö . . .
In Ermangelung gütlicher Finigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht (6 18). .
Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertrageparteien der Rücktritt vom Ver⸗ trage frel. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt — unbeschadet der inzwischen etwa er⸗ wachsenen Ansprüche auf Schadenzersatz oder Konventionalstrafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus⸗ bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird.
§ 7. ö Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.
Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Ver⸗ trags entsprechen. . ;
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden. . .
Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten un- tüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.
Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung det bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.
Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.
8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber ob liegenden Verbindlichkeiten.
Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau⸗ leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ fordern Auskunft zu ertheilen. ;
Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in i gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗
eitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht
oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge sür dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛe. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗ fügung zu stellen.
§ 9. Entziehung der Arbeit re.
Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise ju entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn
a. seine Leistungen untüchtig sind, oder
b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder
c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß § 8 , gern, Anordnungen nicht nachkommt.
or der Entziehung der Arbeiten 2c. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ , . Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen * aufzufordern.
Von der verfügten Arbeitsentziebung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.
Auf die Berechnung der für die ausgefübrten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich- tung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen im F 6 gleichmäßige Anwendung.
Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer . 1 über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.
,,, können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.
Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver- mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (5 19).
§ 10. Ordnungsvorschriften.
Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle . o oft nach dem Ermessen des letzteren die zutreffenden bauli ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle 2 machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der 2 aue führung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz
fernung von der Baustelle verlangt werden. Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Andereg ausdrücklich ver-
chen An.
den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent
einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit
*