1898 / 57 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Qualltãt

gering

mittel

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster höchster

niedrigster

höchster

niedrigster

6 6

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Verkauft werth

Durchschnitts⸗; preis für 1Doppel⸗ zentner

16.

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnittz⸗ preis

6.

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlaglicher Schätzung verkauft Doppelzen tner (Preis unbekannt)

w 2 2 89

b. .

d 7 ; / 6 4 86

Großenhain. Meißen. 6 lauen i. V. . autzen .. Heidenheim. Ul

m 2. *. 1 Offenburg Ciruchsal⸗ Braunschweig. Diedenhofen. Breslau.

T Brandenburg aà. S. k— Spree . chwiebus. . Anklam Stettin.. Greifenhagen k targard i. P. . ; on,, Trebnitz. Ohlau Brieg. Sagan. Bunzlau. Goldberg Jauer. Leobschũtz Neisse. .. Saljwedel. Halberstadt. Eilenburg Erfurt Kiel. Goslar Duderstadt. Lüneburg. Tulda. Wesel .. München. Straubing. Regensburg. Großenhain. Meißen 1 Plauen i. V.. Reutlingen. Heidenheim. Ravensburg. Saulgau. Offenburg Bruchsal . Diedenhofen Bres lau.

Tilsit

Insterburg. Goldap . Elbing... Luckenwalde. Potsdam.. Brandenburg a. S.. , Spree

K Schwiebus. Anklam Stettin , . d Stargard i. P. Schivelbein. Neuftettin Kolberg. Köslin. w Rummelsburg i. P. . 1 Bütow Bromberg Namslau Trebnitz. 1 w Neusalz a. O.. Feen

olkwitz. Bunzlau . Goldberg . Hoyerswerda Leobschũtz Neisse Saljwedel. Halberstadt . Eilenburg Erfurt Kiel Goslar. Duderstadt Lüneburg Paderborn

fulda leve Wesel. München Straubing. Regensburg. Großenhain

Meißen. Pirna

Paderborn, Saathafer J

1450 13,00 16,00 15,20

1450 15,560 1556 15,060 15,50 14 600 1460

15.60 14,00 14,550 14,30 15,40 16,20 15,05 1400 14,00 13,20

Noch: Roggen. 13,90 13, 40 13,50 13,20 13,70 14,00 14,90

12,62 16,00

18,20 18,80 16,00 16,75 16, 86 16, 40 14,00 14,40 15.00 16, 00 14,00 14,60

Ger st e. 13,60 13,80

1069 13,50

15,00 14,60 14,20 13,50 14,60 16,00 16,00 14,80 14,00 15,50 1650 17,00 16,13 15,86 16,50 18,00 16,00 19,00 13,00 17,10

13,50 1890 12,25 1900 17,60

16,00 15.00 16, 30 17,60 18 80 20,00 19,00 19,60 19,490 18,00 19,50 17,00 15,40

a fe r.

15,00 14,40 13,60 12,80 15,50 15,00 14,90

15,00 14,60 14,00 14,50 14,00 13,00 13,50 13,60 13,50 13,00 14,00

14,20 15,20 15,00 15,60 15,40 15,40 14,60 15 00 15,00 14,00

15,60 165,40 165,25 15,80 16,25 16,30 14,00 16,10 14,67 14,50 15,20

1450 14,75 14.80 16,80 17,94 17,20 15,00 1446

14,20

462 79

469 122 40 299 202 147 844 1824 9060 144 1155 146

2930 128 5 195

191 1800 809 281 700 580

45 271 2 155 1754

17,95 19,29 19,26 19, 30 19,08 17,83

17,71 19, 16 18,00 19,00 19,94 18,27

,,,, ,,

. .

Qualitat

gering

mittel aut

Gejahlter Preis für 1 Doppelzentner

Verkaufte Menge

niedrigster lt

höͤchster

niedrigster hochster niedrigster höchster

Doppelzentner

6 6. 6. 16. *

——— Außerdem wurden Durchschnitts . 6 am Markttage preis (Spalte I) fũr Durch⸗ nach überschlãglicher 1 Doppel schnittz⸗ Schätzung verkauft

tner is Doppelientner . . (Preis unbekannt)

, . 14,00 Bautzen. . kJ k1 14,00 . JJ 12.60

k 13,60 e 14,40 12,60 Offenburg JJ k Braunschweig .... . 16,00 Diedenhofen . JJ . 14,20

.

22 2

Noch: Hafer. 14,00 16, 00 16, 00 16,10 16,10

15,40 1600 14,00 14 52 14452 16,00 1600 12.60 13,86 13,86 15,00 15.00 14,60 16,00 15.80 16,00 16,80 14,40 15,20 15,20 16,00 16,00 14,20 14,40 16,00 16,20 17 00

15, 00 15,00 16,75 16,00

15,20 15,20 16,00 16, 00 15,00 165,40 16,40 15,80 15,80 14,40 14,60 14.60 1h, 00

14,60 14,80 165,599 15,20 15,40

Bemerkungen.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufzwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreig wird aus den n, dee. Zahlen berechnet.

Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den letzten sechs

palten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Preusßzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 39. Sitzung vom 5. März 1898.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1898/99 wird beim Etat des Min isteri ums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An— gelegenheiten fortgesetzt. .

Zu den ersten Titeln der Einnahmen: „Evangelischer und katholischer Kultus“ bemerkt

Berichterstatter Ab. Jürgensen (ul.), daß die Einnahmen um 1320 806 M höher angesetzt seien, hauptsächlich infolge der Etatisierung der Staats⸗Nebenfonds, die aber noch nicht sämmtlich auf den Ftat gebracht seien.

Abg. von Strombeck (Sentr.: Die Regierung geht davon aus, daß die Staatsnebenfonds, soweit sie eine juristische Perfönlichkeit haben, nicht in den Etat gehören, weil ihre Einnahmen und Aus aben nicht Staats- Einnahmen und Ausgaben sind. Darüber wird

ch beim Komptabilitätsgesetz reden lassen. Die Staatsnebenfonds verdanken ihren Ursprung haͤuptsächlich der Sätularisation, die wir moralisch als nicht berechtigt anerkennen; wir nehmen sie als historische Thatsache hin, wir wollen aber dahin streben, daß die Fonds ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden. Wir sind keine kirchliche Ver⸗ tretung, wir sind nicht berufen, kirchliche Rechte zu vertreten, aber auch nicht, sie irgendwie aufzugeben. Der Finanz. Minister wandte sich in der Kom⸗ mission dagegen, daß die Staats nebenfonds, welche juristische Persönlichkeit haben, in den Etat eingestellt werden, weil darin die Gefahr siege, daß ihr Vermögen allmählich ganz als Staatsvermögen betrachtet würde. Nun ist es auffällig, daß die evangelischen Fonds fast alle die juristische Persönlichkeit haben, die katholischen aber nicht Da— nach würde also dem nichts entgegenstehen, daß die katholischen Fonds allmählich als Staats vermögen betrachtet werden. Redner bespricht dann die Verhältnisse einzelner Fonds und wünscht, daß einige seit mehreren Jahren aus den Uebersichten verschwundene Fonds wieder in dieselben aufgenommen werden. Der preußische Staat, der aus dem Besitz der katholischen Kirche ungeheure Reichthümer gezogen habe, möge der katholischen Kirche entgegenkommen und wieder gutmachen, was er ihr an Schaden zugefügt habe. .

Geheimer Ober-Finanz⸗Rath Lehnert: Die Kommission des Hauses hat ihre Zustimmung gegeben zu dem bisher befolgten Grundsatz, daß nämlich nur die Fonds ohne juristische Persönlichkeit etatisiert werden sollen. Alle anderen Anträge sind abgelehnt worden. Stellt sich das Haus bei dem Kemptabilitätsgesetz auf den Boden dieses Grundsatzes, so stellt es sich auch auf den Boden des jetzt vorliegenden Etats. Wird das Gesetz in anderer Fassung angenommen, so muß eine Aenderung des Etats vorgenommen werden. Bis zur Erledigung des Gesetzes bitte ich also, diese Frage zu ver⸗ schieben. Das Abgeordnetenhaus kommt nicht in die Lage, ohne jede Auskunft über die Fonds zu bleiben. Die Regierung ist ftets bereit, dem Hause und seiner Kommissien Auskunft zu geben. Wenn der inanz⸗Minister auf die Gefahr hinwies, daß eine Vermengung der , der Fonds mit dem Vermögen des Staats vorliege, wenn die Fonds in zu großem Umfange etatisiert würden, so hat er dabei ebenso an evangelische wie an katholische Fonds gedacht. Daß gerade die katholischen Fonds verschwinden würden, daran hat der Minister nicht gedacht.

Minister der geistlichen c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Der größte Theil der Antworten auf die Wänsche und Beschwerden des Herrn Abg. von Strombeck ist mir durch den

Kommissarius der Finanzverwaltung bereits abgenommen worden; ich kann dem, was er gesagt hat, nur in vollem Maße zustimmen. Aber einiges

möchte ich doch noch hinzufügen.

In den letzten vier oder fünf Jahren hat die Berathung des Kultus Etats in diesem hohen Hause jedesmal damit angefangen, daß der Herr Abg. von Strombeck die Fondsfrage zur Sprache brachte. Er hat damit erreicht, daß wir im Kultus. Ministerium dieser Frage mehr und mehr näber getreten sind. Ich habe nun geglaubt, durch die Art, wie ich die Fondsfrage in Einverständniß mit dem Herrn Finanz -⸗-Minister erledigt habe, in der loyalsten Weise den Wünschen, die durch den Mund des Herrn Abg. von Strombeck ausgesprochen waren, entgegen— gekommen zu sein; ich glaube, auch aus der heutigen Ausführung des Abg. von Strombeck wenigstens eine Andeutung herausgehört zu haben, daß er das anerkennt.

Er hat allerdings noch Beschwerden insofern, als er gewünscht hätte, daß die Entscheidung der Frage, welche Fonds juristische Per⸗ sönlichkeit haben und welche nicht, in manchen Fällen etwas anders ausgefallen wäre. Er wird uns aber ich meine, er hätte das auch angedeutet, nicht vorwerfen können, daß wir nicht mit der— jenigen Loyalität vorgegangen waren, die irgend erforderlich ist. Denn wir haben uns keineswegs bloß an die gerichtlichen Er— kenntnisse gehalten, die wir hatten wo wir rechte kräftige Er⸗ kenntnisse hatten, haben wir sie selbstverständlich gelten lassen —, son⸗ dern wir haben die größte juristische Autorität, die man außerhalb des Gerichtswesens haben kann, das Justijz.Ministerium, hinzugezogen, und ich habe mich in sehr vielen Fällen, in denen ich Zweifel hegte, dem Urtheil und dem Gutachten des Herrn Justiz-⸗Ministers gefügt; lovaler und objektiver kann man doch diese Dinge nicht behandeln.

Ich möchte nur darauf noch aufmerksam machen: für ewige Zelten ist diese Entscheidung ja nicht getroffen. Wenn wir in einzelnen Fällen neue rechtskräftige Erkenntnisse bekommen, so werden wir uns dem fügen müssen. Aber wir konnten, wenn wir die Wünsche der Zentrumsfraktion aus früheren Jahren erfüllen wollten, nicht

Ich kann mich unmöglich darauf einlassen, mich mit dem Herrn Abg. von Strombeck über das Recht oder Un⸗ recht der Säkularisationen auszeinander zu setzen. Meine Herren, das würde auch garnichts mehr helfen; das ist eine alte, abgemachte Thatsache. Das wieder aufzurühren, zu fragen, wo das Unrecht gelegen hat, wie weit eine bona oder mala Rides vorgelegen hat, das sind ganz unfruchtbare Fragen.

Dagegen stimme ich dem Herrn Abg. von Strombeck darin voll—

ständig bei, daß der Staat den Bedürfnissen auch der katholischen

Kirche thunlichst gerecht werden muß, und wenn ich den Appell recht verstanden habe, den er am Schlusse seiner Rede an uns gerichtet hat, so bezog er sich auf das Gesetz, das die Herren demnächst vorgelegt bekommen werden, auf die Frage einer staatlichen Aufbesserung der Pfarrbesoldungen. Ich ergreife mit Freuden die Gelegenheit, um gleich im Eingange unserer Debatte zu sagen, wie diese Sache steht. Ich habe von Tag zu Tage mit fliegender Hast die Arbeit betrieben, um endlich diese Vorlage, die so dringend erwünscht und ersehnt worden ist, hier ein⸗

zubringen. Die Einbringung hatte sich bisher dadurch ver— zögert, daß ich die Vorlage für beide Kirchen gleichzeitig pari passu einbringen wollte; dazu bedurfte ich der Zustimmung der Herren Bischöfe. Die habe ich erst vorgestern bekommen, habe sie aber bekommen und werde nun unverzüglich die Vorlage so weit fördern, daß ich sie hier einbringen kann. Nun trat noch das Unglück ein, daß an dem⸗ selben Tage, wo die Antwort der Herren Bischöfe bei mir einging, mein Referent, der um diese Sache hochverdiente Geheime Rath Schwartz⸗ kopff, schwer erkrankte, sodaß ich einen Augenblick in der Besorgniß war, die ganze Sache könne ins Stocken kommen. Daz ist aber glück licherweise vermieden; die Sache ist nicht nur in Fluß, sondern sie liegt so, daß sie jetzt fertig gestellt wird und an das Staats. Ministerium kommen wird, und ich hoffe, nach wenigen Tagen dem Hause diese Vorlage unterbreiten zu können. Meine Herren, daß dabei keine Un⸗ billigkeit obwaltet, wenn auch vielleicht nicht alle Wünsche in Bezug auf die Aufwendungen des Staats erfüllt werden mögen, geht daraus hervor, daß von der Gesammtsumme, die in Zukunft zur Aufbesserung

der Pfarrbesoldung bereit stehen soll, 6 208 gos ( auf die evangelische und 3 288 5384 A auf die katholische Kirche entfallen. Also, meine Herren, von einer mechanischen und bloß zahlenmäßigen Parität haben wir hier abgesehen. Wir haben unsere Bemühungen auf die Ermittelungen des wirklichen Bedürfnisses gerichtet, haben dies Bedürfniß festgestellt und danach die Mittel, die wir zur Disposition stellen wollen, reichlich bemessen. Das werden wir Ihnen auch darthun, wenn die Vorlage selbst Ihnen vorliegt, die ja einer sehr eingehenden und sorgfältigen Berathung bedarf.

Aber das glaube ich dem Herrn Abg. von Strombeck sagen zu dürfen, daß wir daran nicht denken, hier irgendwie eine imparitãtische Behandlung eintreten zu lassen und etwa die Fondsfrage zu benutzen, um die katholischen Fonds schlechter zu behandeln als die evangelischen. Wir dürfen ja Fonds, die juristische Persönlichkeit haben, in den Etat nicht einstellen. Das sind eben keine solchen Fonds, aus denen Ein⸗ nahmen des Staats“ fließen; wir dürfen ja nur Einnahmen des Staats einstellen. Wir sind also verfassungsmäßig gebunden, und das wird auch Herr von Strombeck anerkennen; aber im übrigen wollen wir Ihnen Auskunft geben, soweit Sie es verlangen. Nur wird das nicht verlangt werden können, daß Fonds, die nicht in den Etat gehören, in dem Etat erscheinen. Andererseits gehören die in den Etat eingestellten Fonds nicht nochmals in eine Nachweifung; aber Auskunft werden wir Ihnen in der Budgetkommission zu jeder Zeit gewähren.

Meine Herren, ich glaube, daß damit die Wünsche des Herrn Abg. von Strombeck in vollem Maße ihre Erledigung finden.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir müssen es ablehnen, auf die von Herrn von Strombeck angeregten Fragen einzugehen, weil dieselben beim Komptabilitätsgesetz erledigt werden müssen, wo die Grundsätze dafür festgelegt werden.

Abg. von Strombeck (Zentr.) bleibt dabei, daß die Gefahr der Verstaatlichung gerade bei den katholischen Fonds groß sei, weil ihnen zumeist die juristische Persönlichkeit abgesprochen sei, trotzdem eine solche vorhanden gewesen sein müsse, denn sonst hätte man diesen 0 keine Ueberweisungen aus Staatemitteln zuwenden können.

das Zentrum Klage führe, dürfe den Kultus. Minister nicht wundern. Es gebe keinen evangelischen Fonds, der für katholische Zwecke Zahlungen zu leisten habe; aber es gebe sehr viele auz rein satholischen Mitteln entstandene Fonds, die für evangelische Zwecke Geld hergeben müßten. Daß die Vorlage über die Erhöhung der Besoldung der Geistlichen bald kommen solle, sei erfreulich. Er müsse sich aber señ Urtheil darüber vorbehalten.

Geheimer Ober Finanz Rath Lehnert: Die in den Etat ein⸗ estellten Fonds hatten keine juristische Persönlichkeit. Wenn der taat ein Vermögen einzog und in Höhe der Zinsen Ausgaben leistete, so ist das nur ti besonderes Konto, welches zu Unrecht als onds bezeichnet worden ist. . .

ö Abg. Dr. Sattler (nl,) spricht zunächst seine Freude darüber aus, daß die Vorlage über die Erhöhung des Einkommens der Geist—⸗ lichen bald kommen solle, und fährt dann fort: Ich habe Arm in Arm mit Herrn von Strembeck die Frage der Staatgnebenfonds behandelt, bin aber heute nicht mehr in der Lage, mit ihm zusammen⸗

weiter gehen, als wir gegangen sind. t

gehen zu können. Die Regierung hat den richtigen Standpunkt ge⸗

wählt, wenn sie die Fonds, welche keine juristischen Persönlichkeiten sind, in den Etat übernimmt, die anderen aber ausschließt, weil sie ein besonderes Rechtssubjekt sind. Ich kann es nur mit Freuden be⸗ grüßen, daß man endlich dieser alten Forderung gerecht geworden ist.

Abg. Dr. von Jadzewski (Pole) erklärt, daß nach seiner Auffassung mehrere der gin die in den Etat eingestellt sind, auch solche aus der Prodbinz Posen, juristische Persönlichkeit hätten.

Die Einnahmetitel „Evangelischer und kalholischer Kultus“ werden bewilligt. .

Zu dem Ausgabetitel Gehalt des Ministers“ bemerkt

Abg. Dauzenberg (Sentr.) : Für die Klagen des Zentrums hat die Regierung bisher immer nur freundliche Worte gehabt, aber wenig Entgegenkommen durch die That an den Tag gelegt. Wir verkennen nicht, den guten Willen und die Sch vierigkeit der Lage des Kuitug⸗ Ministers. Man kann sich von der Anschauung nicht lossagen, daß der preußische Staat ein protestantischer Staat ist, während es doch in Wahiheit ein paritätischer Staat ist. In Frankreich und anderen Staaten wird die Minorität zart und rücksichtspoll behandelt, in Preußen nicht. Der Kultus⸗Minister meinte, wir störten mit unseren Beschwerden den konfessionellen Frieden, spielten mit dem Feuer. Das ist nicht richtig; die Voraussetzung für den 3 Frieden ist doch Gerechtigkeit, gleiches Recht für Alle. Das Zentrum hat seit seinem Bestehen alles vermieden, was den Frieden stören lönnte; hat sich in die inneren Angelegenhelten der evangelischen Kirche nicht eingemischt; es ist eingetreten fär die Freiheit der Unter= drückten, es ist eine politische Partei; und darum werden wir uns erlauben, weiter zu existieren, selbst wenn es dem Herrn Friedberg nicht behagt. Der Kultus, Minister bestreitet, daß der Kulturkampf im Stillen , , . wird; er ist gewiß von den besten Absichten beseelt, aber die Thatsachen sprechen gegen ihn. Vor allen Dingen bedauern wir die Verstämmelungen der Verfassung, welche die Selbstãndig⸗ keit der Kirche gefährden und ihre segensreiche Wirkfamkeit lahmgelegt haben. Hätten wir nach dem Ausspruche Cavour'z eine freie Kirche im freien Staat, so würden die staatliche und die kirchliche Gewalt beide gut fahren. Nur ein gläubiges christliches Volk ist eine wahre Stütze des Staats. Die Wiederherstellung der aufgehobenen Artikel der Ver⸗ fassung würde demnach ein Akt staatsmännischer Weisheit sein. Die katholische Abtheilung, das Werk deg edlen Königs Friedrich Wilhelm 1V., muß wiederhergestellt werden, damit der Minister in allen katholischen Angelegenheiten gut berathen ist. Ob die im Kultus⸗ Ministerium vorhandenen katholischen Räthe diesen Jweck ausreichend erfüllen, ist mir sehr zweifelhaft. Es herrscht hier leider ein Burcau—⸗ kratismus, den unser verehrter früherer Präsident von Köller be— seitigen sollte. Wir verlangen keine kathollschen Minister, aber eine so große Zahl katholischer Räthe, als zur Erledigung der katholischen Dinge nothwendig ist. Wir verlangen Parität. Man ist immer ängstlich bemüht gewesen, jeden katholischen Rath fern zu halten. Das ist auch eine soziale Benachtheiligung unferer Glaubensgenossen. An Material für höhere Staatsstellen fehlt es bei uns nicht. Sollte der Minister mir entgegenhalten, daß er für sein Ministerium nicht die geeigneten katholischen Räthe finden könnte, so bin ich bereit, sie ihm zu schaffen. Die Vorbildung der Geistlichen ist Sache der Kirche, sie geht den Staat nichts an; die Kirche weiß am besten, an welche Stelle sie ihre Geistlichen zu setzen hat; es kommt nicht bloß auf die Bildung des Geistes, fondern auch des Herzens und Charaktert an; Männer müssen wir haben. Die katholische Kirche ist von jeher die Hüterin von Kunst und Wissenschaft gewesen, sie sorgt auch heute noch für eine sorgsältige Ausbildung ihrer Geistlichen. Der Finanz⸗ Minister hat unseren Geistlichen das Zeugniß ausgestellt, daß ihre Ausbildung auch in nationaler Beziehung nichts zu wünschen übrig läßt. Damit steht die Anwendung des Gesetzes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen im krassen Gegensatz. Dag Ein“ spruchsrecht des Ober, Präsidenten führt zu unnützen Weiterungen, und es wäre am besten, dieses ganze Gesetz zuräckzuzsehen. Ber Staat würde dies nicht zu bedauern haben. Ebenso müßten die gesetzlichen Vorschriften über die unerledigten Bisthümer be— seitigt werden. Die größte Erbitterung aber ruft immer noch das Ordensgesetz im katholischen Volke herpor. Hier wird die katholische Kirche in ihrem Innersten berührt. Der Minister hat kein Ver⸗ ständniß dafür, ob eine Ordensniederlassung irgendwo nothwendig und ob eine genügende Zahl von Priestern an einem Orte vor' handen ist. Redner bezieht sich auf die Fälle in Cffen und Büren. Sogar flagrante Gesetzesberletzungen seien vorgekommen. Die Katho⸗ liken wollten nicht von dem guten Willen des Ministers abhängen, sie verlangten gleiches Recht mit, den Protestanten. Der Minister habe dem Zentrum empfohlen, Abänderungsanträge einzubringen, das sei im Grunde nur eine andere Form der Ablehnung; indessen werde das Zentrum diesen Rath beherzigen. Medner berührt auch die Klage der Katholiken über die Zurückdrängung ihrer Geistlichen hon der Schul⸗ aussicht und verlangt, daß die berechtigten Beschwerden der Katholiken baldigst abgestellt werden mögen.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Wenn ich auf alle Einwände, die der Herr Vor⸗ redner gegen die Kultusverwaltung echoben hat, mit derselben Aug⸗ führlichkeit antworten wollte, dann würden wir, glaube ich, recht lange Zeit zur Berathung des Kultus Etats gebrauchen. Ich halte das um so weniger für nothwendig, als ich mich mit dem Herrn Abg. Dauzenberg schon wiederholt und meistens über ganz genau dieselben Fragen, die er heute berührt hat, auteinandergesetzt habe. ((Sehr richtig! links) Ich kann mich also auf meine früher abgegebenen Erklä⸗ rungen beziehen, und damit würde ich im allgemeinen die ganze Sache für erledigt halten, wenn es nicht bei einigen Punkten so aussehen könnte, als wenn ich, wenn ich nicht antworte, konzedierte, und diese Punkte möchte ich nochmals ausdrücklich würdigen. Dabel erkenne ich gern an, daß der verehrte Abg. Dauzenberg in durchaus friedsamer Weise die Dinge behandelt hat. Ich werde mich bemühen, in dem⸗= selben Tone zu antworten.

Der Herr Abg. Dauzenberg ist zunächst auf eine Forderung zurück-

gekommen, die er schon früher wiederholt mit Vorliebe hier geltend