1898 / 65 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer S

und

532

8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

M G5.

Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 8. Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den RHost-Anstalten auch die Expedition

taats⸗Anzeiger.

* R

. J.

. w Insertionzpreis für den Raum einer Nruczeilt 30 5. . H Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Nentschen Reichs Anzeiger

und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

———

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗ Ordens: dem General der Infanterie von Bomsdorff, komman⸗ dierendem General des V. Armee⸗Korps; des Komthurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant von Dassel, Chef des General⸗ stabes des V. Armee⸗Korps; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Major von Jacobi, Adjutanten beim General⸗ Kommando des genannten Armee⸗Korps, und dem Major von Griesheim, à la suite des Kadetten⸗ Korps;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß— herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem Oberst-Lieutenant a. D. Kindler von Knobloch zu Berlin, zuletzt Major im 2. Hannoverschen Feld⸗AUrtillerie⸗ Regiment Nr. 26 ferner: des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens: dem C Oberst⸗Lieutenant Freiherrn von Manteuffel, Chef des Generalstabes des III. Armee⸗Korps; sowie der zweiten Stufe der dritten Klasse des Kaiserlich chinesischen Ordens vom doppelten Drachen: dem Hauptmann von Waldheim, à la Suite des

in Plön.

Deutsches Reich.

Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 189. Vom 14. März 1898.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c.

verordnen auf Grund des Artikels 9 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli

1897 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 663) im Namen des Reichs, mit Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die 898 81 bis 102, 164 bis 104 n des Artikels 1, die

Ss§ 126 bis 128 des Artikels 2 und die darauf bezüglichen Bestimmungen der Artikel 3 bis 7 des Gese etreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 663) treten mit dem 1. April 1898 in Kraft. ̃

Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und bheigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 14. März 1898.

(L. 8. Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Auf Grund des 75a des Krankenversicherungsgesetzes

in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1832 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist dem Kranken⸗Unterstützungs⸗Verein für Stellingen, Langenfelde, Eidelstedt, Niendorf und Lockstedt,

behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt. Berlin, den 14. März 1898. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 des Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2450 die Verordnung vom 14. März 1898 üher die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die Abände⸗ rung der , . 326. Juli 1897. Berlin W., den 15. März 1898. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

ö

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Verwaltungsgerichts⸗Direktor Leist zu Oppeln zum Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen. z

Mi nisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.

In der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt

hierselbst wird zu Anfang Oktober d. J. wiederum ein sechs⸗ monatiger Kursus zur Ausbildung von Turn⸗ lehrern eröffnet werden.

Für den Eintritt in die Anstalt sind die Bestimmungen vom 15. Mai 1894 maßgebend.

Die Königliche Regierung

Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium diese Anordnung in Ihre Weise bekannt zu machen und über die dort eingehenden Mel⸗ dungen vor Ablauf des Juli d. J. zu berichten.

Auch wenn Aufnahmegesuche dort nicht eingehen sollten, erwarte ich Bericht.

Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügung vom 25. April 1887 L. III B. 5992 erinnere ich wieder⸗ holt daran, daß jedem Bewerber ein Exemplar der

veranlasse ich,

Verwaltungsbezirk in geeigneter

Bestimmungen vom 15. Mai 1894 mitzutheilen ist, und daß die anmeldende Behörde sich von der genügen⸗ den Turnfertigkeit des Anzumeldenden Ueber⸗ zeugung zu verschaffen hat, damit nicht etwa auf— genommene Bewerber wegen nicht genügender Turnfertigkeit wieder entlassen werden müssen.

Indem ich noch besonders auf den S 6 der Be⸗ stimmungen vom 15. Mai 1894 verweise, veranlasse ich

on ö. die Königliche Regierung Kadetten⸗Korps und Militärlehrer bei dem Kadettenhause ; , ,

w . ie nter⸗ das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium d u ö

stützungsbedürftigkeit der Bewerber sorgfältigst zu pruͤfen, sodaß die bezüglichen Angaben in der durch meinen Erlaß vom 20. März 1877 L. III 7340 vorgeschrie⸗ benen Nachweisung als unbedingt zuverlässig bei Be⸗

willigung und Bemessung der Unterstützungen zu Grunde ge⸗

legt werden können.

Wiederholt sind trotz des ausdrücklichen Hinweises auf

diesen Punkt in einzelnen Fällen erhebliche Schwierigkeiten

daraus erwachsen, daß die pekuniäre Lage einberufener Lehrer

sich hier wesentlich anders auswies, als nach jenen vorläufigen Angaben bei der Einberufung angenommen werden durfte.

Die betreffen den Lehrer sind ausdrücklich auf

die mißlichen Folgen ungenauer Angaben hinzu⸗

weisen. ö Lebensläufe, Zeugnisse 2c. sind von jedem Bewerber zu einem besonderen Hefte vereinigt vorzulegen. In den im vergangenen Jahre eingereichten Nachweisungen haben wiederum mehrere der anmeldenden Behörden in Spalte „Bemerkungen“ auf frühere Nachweisungen, Berichte, den Begleitbericht und der Meldung beiliegende Zeugnisse ꝛc. ver⸗ wiefen. Dieses ist unzulässig. Die genannte Spalte ist der Uebersicht entsprechend kurz und bestimmt auszufüllen. Berlin, den 5. März 1898. Der Minister der geistlichen, Unterrichten und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Kuegler. An sämmtliche Königliche Regierungen und das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium hier.

Abschrift erhält das Königliche Provinzigl-Schulkollegium zur Nachricht und gleichmäßigen weiteren Veranlassung be⸗

.

züglich der zu Seinem Geschäftskreise gehörigen Unterrichts⸗

; 8 a, ,. anstalten. genannt „Die Stüßze der Kranken“ (G. H.), in Stellingen st

don neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß er, vor

Dabei bemerke ich, daß es in hohem Maße erwünscht ist, eine größere Zahl wissenschaftlicher Lehrer, welche für die Er⸗ theilung des Turnunterrichts geeignet sind, durch Theilnahme an dem Kursus dafür ordnungsmäßig zu befähigen.

Berlin, den 5. März 1898.

Der Minister ; der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage:

Kuegler. An sämmtliche Königliche Provinzial ⸗Schulkollegien (auch Berlin).

Ministerium des Innern.

Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Leist ist dem Regierungs⸗ Präͤsidenten in Lüneburg zugetheilt worden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preuß en. Berlin, 16. März.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Hr. von Lucanus entgegen und hörten alsdann den Vortrag des Professors Intze über Thal⸗ sperren und ihre Anwendung auf das schlesische Gebirge.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin konnten gestern Nachmittag eine kurze Ausfahrt nach dem Schlosse Bellevue unternehmen. Am Abend empfingen Ihre Majestät den Besuch Seiner Hoheit des Prinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen.

In der am 14. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posadowsky-Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde den Entwürfen von Vorschriften über Auswandererschiffe und von Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Auswanderungs⸗Unternehmer und Agenten die Zustimmung ertheilt. Den zuständigen Aus⸗ schüssen wurden überwiesen: der Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für 1898, die Vorlage, betreffend die unter dem 3. April 1894 und 309. Oktober v. J. zu Paris, sowie unter dem 19. März v. J. zu Venedig unter⸗ zeichneten internationalen Sanitätskonventionen, und die Vorlagen, betreffend die Ertheilung der Erlaubniß zur Be⸗ förderung von Auswanderern an den Norddeutschen Lloyd zu Bremen und an die Hamburg⸗Amerikanische Packetfahrt⸗Aktien⸗ gesellschaft in Hamburg. Außerdem wurde über mehrere Ein⸗ gaben Beschluß gefaßt.

Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.

Der Präsident der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs Rath Kranold hat sich in dienstlichen Angelegenheiten nach München begeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Versmann ist hier angekommen.

Danzig, 15. März. Der 21. Provinzial⸗Landtag der Provinz Westpreußen ist heute durch den Ober⸗ Präsidenten, Staatts⸗Minister D. Dr. von Goßler mit folgender Ansprache eröffnet worden:

Hochgeehrte Herren!

Auch im abgelaufenen Jahre ist, wie wir mit Dank anerkennen, unsere Provinz von schweren Mißgeschicken verschont geblieben. Unser heimathlicher Strom hat seine Anlieger vor schweren Opfern bewahrt, in die Münsterwalder Niederung kehrt allmählich die alte Kultur zurück, und auch die Nessauer Niederung geht einer glücklicheren Zu kunft entgegen. Die dringend gebotene Weiterführung der Regulierung der Weichsel bis zur Abzweigung der Nogat und der letzteren Schlie⸗ ßung ist mangels einer Einigung unter den betheiligten Verbänden des Staats, der Provinz und der Deichgenossenschaften noch nicht gesichert.

Dagegen wird in wenigen Monaten in neuer Gestalt wieder eine in alter Zeit reich belebte Wasserstraße, die Elbinger Weichsel eröffnet, welche auch unter westpreußischen Gebieten, denen der Weichsel, des Elbingflusses und des Oberländischen Kanals, den Güteraustausch erleichtern wird.

Dank der günstigen Finanzlage des Staates und der Erkenntniß, daß den östlichen Landestheilen in besonderem Maße die stgatliche Fuͤrsorge sich zuwenden muß, dürfen wir auf einen reicheren Ausbau unseres Bahnnetzes hoffen und, wenn es bisher wiederholt als ein Hemmniß bezeichnet ist, daß Westpreußen hinter anderen Provinzen auf dem Gebiete des Kleinbahnbaues zurückgeblieben, so hat der Ein⸗ wand gegenwärtig seine Voraussetzung verloren.

Fast in allen Kreisen, selbst in wirthschaftlich schwächeren, wird ernstlich über Kleinbahnprojekte verhandelt, und die Fälle mehren sich, in denen die Betheiligten dem Bau von Kleinbahnen vor der Aus führung von Chausseen den Vorjug geben. Die Vorlage des Pro⸗ vinzial⸗Ausschusses, welche unter Aufm btexhaltung des Beschlusses von 1896 neue Formen für die W ung des Provinzial Verbandes an Kleinbahn Unternehmungen auff. und den von der Staatsregierung äußerten Wünschen enigegenkon 1, wird Ihre bevorstebenden Ver⸗ . . beherrschen und die Entwickel ing unserer Provinz in be stimmter Weise beeinflussen.

Nach dem Vorgange des Staats und der anderen Provin zial⸗ Verbände wird sich auch Westpreußen der Aufbesserung der Gehälter seiner Beamten und der Aufhebung der Wittwen.! und Waisenkassen⸗ beiträge nicht entziehen können, so unerwünscht auch die Steigerung der finanziellen Mehrbelastung empfunden werden mag.

Auf verschiedenen Gebieten der erwerbenden Thätigkeit innerhalb unserer Heimathsprobin sind in den verflossenen He n, leise Anzeichen eines wachsenden Vertrauens und einer wirthschaftlichen

meer.... /// //