1898 / 66 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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ittz˖ Am vorigen . Markttage

für Durch⸗ 1Doppel· schnitts⸗ zentner yreig

Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

wenn wir die Duelle den bürgerlichen Gerichten zur Aburtheilung über- würden. weilen mn Haase (Sol führt aus; auch die Mitglieder der katholischen Arbeiterpereine könnten schließlich einmal wegen Aufreizung zum Klassen⸗ haß angeklagt werden, und sie würden dann, wenn die Aburtheilung wahrend der Militärdienstzeit erfolgte, viel schärfer verurtheilt werden als durch die bürgerlichen Gerichte. Daß die Kaiserliche Kabinets⸗ ordre ihre Wirfsamkeit verlieren würde, wenn die Duelle von den bürgerlichen Gerichten abgeurtheilt würden, fei doch kaum anzunehmen. Allerdings müßten auch die bürgerlichen Gerichte strenger gegen das Duell vorgehen. Die militärischen Interessen seien in dem Antrage gewahrt Untersuchungshaft dürfe nicht angeordnet werden; die Haupt⸗ Hafer. verhandlung dürfe nur in Abwesenheit des AÄngerlagten stattfinden. 16 o 1650 . . ö . . Cine Störung des militärischen Bienstes trete h garnicht ein. 158 1636 Abg. Dr. Spahn (Sentr.): Es Id bis jetzt noch keine katho⸗ 96365 133535 ischen Arbeiter von den Militãrgeri hten wegen Aufreizung zum 1 13 Flasenhaß bestraft worden, obwohl die Vorschrist in Preußen schon 163 6 66 lange besteht. In Bezug auf die Duelle haben ch die bürgerlichen e 1616 Gerichte als durchgug unzureichend erwiesen, während in der Armer . 36 das Buell eingeschränkt worden ist. Dem Zentrum kann nach diefer ; 1 Richtung hin kein Vorwurf gemacht werden' 155 z 15 10 Abg. Lenzmann (fr. Volksp): Herr Gröber hat mich gestern 1366 1415 in meiner Abwesenheit angegriffen. Es wäre mir auch lieber gewesen, 1660 1740 wenn ich nicht hätte an den Kommissionsberathungen theilzunehmen 133 166 brauchen, es wären mir dann unliebsame Auseinandersetzungen mit . 12636 Herrn Gröber erspart geblieben. Ich habe in der Kommission nur 13 89 16 4 hervorgehoben, daß die Mündlichkest und Oeffentlichkeit des Ver— 16 6 1616 fahrens einen so großen Kulturfortschritt bedeuten würde, daß man 16 96 1635 dafür manches opfern könnte. Redner will auf die Kommissionsver⸗ 1666 16 39 handlungen näher eingehen, wird aber vom Präsidenten Freiherrn 1466 1456 von Buol gebeten, sich darüber nicht allju eingehend auszusprechen. 36 15 46 Redner erklart sich schließlich für den Antrag Beckh⸗Munckel, der . 146856 ursprünglich von dem Abg. Gröber gestellt sei; der letztere ser aber Bemerkungen.

durch 5. . . . . n, n, 9.

Kriegs -Minister den Antrag nicht als unannehmbar bezeichne gabe.

. abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unahgerundeten Zahlen berechnet. ; . Durch den Antrag werde die Pisziplin des Heeres garnicht gefährdet. 1 ! . 9

Die verkaufte Teng wird ᷣꝛ. hoh . eg n n gan , renn, . . nicht . ift; ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. ö . t. . bi 9 . ö ren, 3 , 3 6 3 a. i . a,, . Ein liegender Strich (— in den Spa 6 . . Haltung der , ö. ,, des , über den derzeitigen Zustand der preußischen Militãrstrafproʒeßordnung sönlichkeit und ihrer Würde nicht glauben erdulden zu können. Die Lenimann in der Kommissson geschildert; daß der Vorrevner sich in , h 9! 9. gewisse n , ton Leuten, Mannschaften aber darauf zu verweisen, während ihrer Dienstzeit dabei nicht auggeteichnet hat, ist, nicht meine Schuld. Ich mußte die achdem sie gug dem Dienst entlaffen sind, noh der. M lit ir strafaericht⸗ zu schweigen und nach Ablauf derselben zur Rache zu greifen, den Standpunkt muß ich weit von mir weisen. (Bravo! und Sehr

Anschuldigungen bestimmte thatsächliche Angaben zu Grunde gelegen haben sollten, er mir diese zur Verfügung stellen wollte. Wenn ihm aber weiter nichts vorliegt als Zeitungsnachrichten, so würde ich wohl gewünscht haben, daß er auch in diesem Fall mit seinem Urtheil zurückhaltender gewesen wäre. Was den Hauptmann Luthmer anlangt, so kenne ich die Broschüre ganz genau. Ich bin weit entfernt, den Hauptmann Luthmer anzu⸗ greifen, ich bedaure ihn vielmehr von Herzen, denn es ist ein schweres Schicksal, das ihn betroffen hat. Es ist richtig, daß er bei einem Persönlichkeiten, welche dieser Kommisston angehört haben, die Ver⸗ Mansver durch einen Schuß seiner eigenen Batterie schwer verwundet tretung der Einzelheiten zunächst überlassen. wurde und ihm Holzsplitter der Kartusche in beide Augen gedrungen sind, Wenn ich die Bedeutung dieses Paragraphen, wie ich sie auf⸗ die das Augenlicht vernichtet haben. Die Untersuchung des Vorfalls fasse, des näheren erwäge, so muß ich besonders betonen, daß ich dieser ist alsbald vorläufig eingeleitet, die formelle gerichtliche Untersuchung von der Regterung vorgeschlagenen Bestimmung einen großen ideellen sehr eingehend geführt, nach jeder Richtung hin der Thatbestand in Werth beimesse. Ich habe den Paragraph so verstanden und lege ihn sorgfältigster Weise festgestellt und der betheiligte Reserveoffizier, der auch so aus, daß man neben dem Schutz des Vorgesetzten gegen völlig an dem unglücklichen Vorfall schuld war, kriegsgerichtlich verurtheilt wor⸗ unbegründete Angriffe seitens früherer Untergebener die Autübung des den. Ebenso hat eine Aufklärung aller der Verhältnisse, welche der Beschwerderechts durch diese Gesetzesbestimmung indirekt unterstũtzen Hauptmann Luthmer anläßlich dieser Untersuchung zur Sprache will. Ich habe schon oft die Ehre gehabt, hier auszuführen, daß ich gebracht hat, stattgefunden. Denjenigen Vorgesetzten, welchen er ver den größten Werth darauf lege und hierin weiß ich mich mit schiedene Vergehen vorwirft und die er meines Erachtens auch in meinem höchsten Vorgesetzten in vollster NUebereinstimmung in beleidigender Weise angreift, ist absolut kein Vorwurf zu machen. der Armee, alles klar zu legen Hie Leute sollen sich, wenn ihnen Die Sache ist vollständig aufgeklärt, und es fragt sich nur, ob man Unrecht geschieht, beschweren, damit derartige Unregelmäßig⸗ gegen den erblindeten Mann dieserhalb einschreiten soll. Diese keiten ihre den Gesetzen entsprechende Erledigung finden. Es ist mein Frage haben wir nach bestem Wissen und Gewissen verneint und ernstes Bemühen, dahin zu wirken, daß diese Tendenz mit allen deshalb die Stellung eines Strafantrags mit voller Absicht unter Mitteln unterstützt wird, und ich habe gewiß in der durch diesen lassen. (Gravol rechts.) Paragraphen vorgeschlagenen Gesetzesbestimmung eine Unterstüũtzung Preußischer stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrath, dieser meiner Anschauung gefunden. Ich habe mir gesagt, diese Be⸗

General · Lieutenant von Viebahn: Im Auftrage des Herrn Kriegs. timmung kann nur den Zweck haben, die Leute darauf hinzuweisen Ministers gestatte ich mir, auf die Bedeutung des 5 3 im Anschkuß . ihrer . dag zur Sprache zu . een .

über das Ergebniß der Ermittelungen, sobald dieses möglich sein wird Kenntniß zu geben. (Bravoh

Wenn ich nun auf das, was über den 8 8 gesagt wurde, ein⸗ gehen darf, so schicke ich voraus, daß der Entwurf, wie er von mir vorgelegt worden ist, zwar von einer Kommission aufgestellt worden ist, die noch von meinem Herrn Amtsvorgänger berufen war, daß ich aber die Vorlage vor diesem hohen Hause zu vertreten mich mit vollem Bewußtsein bereit erklärt habe. Selbstverstãndlich muß ich denjenigen

Qualitat gering mittel gut Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Verkauft

werth

Verkaufte Menge

niedrigster höͤchster niedrigster höchster 6 1s M10. 6

Noch: 16,00 16,00 13,00 16,00 15,67

niedrigster hoͤchster Doppelzentner

ke

15,80 16,00 13,00 15,60 15,33

hHalberstadt , ilenburg

Marne. Goslar Duderstadt

14,66 14,60 Lüneburg. Paderborn

. 40 1640 . Saathafer . 16 . 6 ö . . . . 11 1500 1520 16, ö J 18 11.56 16 H6 6 1 14, 5 15 66 1536 165 66 K ; 14.00 14,10 15 30 15,60 . . 1376 1376 ö. 3. ö . ö 14830 1480 15 6 ib . . 1420 1450 1480 16 o Neuß ..

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er, n, ee ee, , e r n e.

2. d. Drag. Regt. Nr. 21 Kad. Frhr. v. Rheinbaben, Kad. . , Por! Fähnrs. JL. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 1 Gefr. Mackensen v. Astfeld als char. Port. Fähnr. Hus. Regt. bnig Wilhelm J. (1. Rhein.) Nr. 7 P. U. v. Kardorff als Sec. Lt.

. 76 Kad. v. Alvensleben, Kad. v. Schmeling als elt an. gan. Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80 P;. U. v. Rundstedt als Sec; Lt, Kad, Wagner als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84 P. U.

Kadetten⸗Vertheilung 1898.

Frage, ob die Nachrichten über seine durchaus nicht freisinnige Haltung barkeit unterstellt. Für diese Regelung, wie sie im Entwurf por— 1. Garde⸗Regt. z. F. P. U. v. Stülpnggel als See. Lt., Kad.

n der Kommmission richtig seien, einem seiner Fraktionsgenoffen gegen' wn. ssts batasich aber ein prgltischez Hedürfniß geltend gemacht

ö K k . .

ar. Port. Fähnr. 2. Garde⸗Regt. z. F. Kad. ö gieren . 4 1 . . 767 eilte erg 6 Regt. Nr. 1. P. U. Frhr. v. ar⸗ Gl s t. K als char. Port. Fähnr. ö Regt z. F. P. U. v. Lindeiner gen. v. Wildau, P. U. Frhr. v ammersfein. Cquord, P. Ü. v. Niebel schütz als Sec. ets. ch Frhr. v. Eberstein als char. Port. Fähnr. 4. . Regt. z. F. P. U. v. Knobelsdorff⸗Brenkenhoff als Ser; Lt, Rad. Hoyer v. Rotenheim, Kad. v. Pentz als char. . Fähnrs. Königin Elisabeth Garde, Gren. Regt. Nr. 3 Fr. . v. Kehler als See. Lt. Königin Augusta Garde Gren, Retz. Rr. P. N. v. Selasinsky als Sec. Lt., Kad. v. Qbernitz Friedrich Kad. v. Rosenberg als char. Port. Fähnrs. 3. Garde Regt. z. F. P. U. v. Bock als See. Lt. Kad. v. Meyerinck alt char. Port, Fähnr. Garde ⸗Gren. Vent. Ur. 6 Rab. v. Schaper als char. Port. Fähnr. ö. Gren. . Friedrich III. (1. Ostpreuß) Nr. 1 P. U. v. Seebach als See t; Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (L Pomm.] Nr. 2 P. U. v. Thiele als See. Lt. Gren. Regt. König Wilhelm J. 2 Westpreuß.) Nr. 7 Kad. v. Saldern, Kad. v. Rudorf als ker Port. Fähnrs. Colberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau C. Pomm. Rr. 9 P. N. v. Schenk als Ser, Lt. Gren. Hegt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 Kad. v. Qb ernitz Kurt) als char. Port. Fihnr. Gren. Regt. Prinz Carl von reußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 P. U. Frhr. v. Lin stow, P. U. otzhein als See. Ltz., Kad. 9. Freyhold als char. Hort. Fähnr. Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (4 West· sälisches7) Nr. 13 P. H. v. Gillhaußen als See. Lt., Kad. v. Blomberg, Kad. v. Ditfurth als char, Port, Faͤhnrs. Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Psqsf̃mm.) Nr. 14 Kad. v. Keber, Kah Wissel inck als char. Port. Fäͤhnrs. Inf. Regt. Prinz Frie rich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15 Kad. Heye als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) r ig gf Gerlach als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl) Nr. 17 P. U. v. Britz ke als Sec. Lt., Kad. Kahler als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenherg (3. Brandenburg.) Nr. 20 Kad. Menz, Kad. v. Eickstedt als char. Port. Fähnrt. Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21 P. U. v. Borcke als See. Lt., Kad. Schoenborn als char. Port. Fähnr. X Inf. Regt. Keith (l. Oberschles) Nr. 22 P. U. v. Zerboni di Sposetti als Ser. Lt., Kad. Graf v. Schweinitz als chat Port. Fähnr. Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz JI. von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 P. U. vil de br andt, M. Becher als Sec. Ltg., Kad. v. Schroetter als char. Port. ächnr. Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 26 Kad. Wer ner als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Fürst Leopold von An alt Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26 Kad. Schulz als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27 Kad. Hofmann als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 P. U. Thümmel als Sec. Lt. Inf. Regt. von Horn (8. Rhein) Nr 29 Kad. Utssch als char. Port. Fänhr. Inf. Regt. Graf Bose (1. Thüring) Nr. 31 P. I. v. Foschembahr Als Sec. Lt, Gefr. Mejer als char. Port. Fähnr. 2. Thüring. Inf. Regt Nr. 32 Kad. b. Kurnatowski, Kad. v. Aschoff als char. Port. Fähnrs. Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 P. U. Huguenin als See. Lt., Kad. Reiner als char. Port. Fahnr. Pomm. Füs. Regt. Nr. 34 Kad. Klug al Port. Fähnr. Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg) Nr. 35 Kad. v. Sommerfeld u. Falkenhayn als char. Port. Fähnr. Magde⸗ burg. Füs. Regt. Nr. 36 P. . Witt hauer als Ser, Lt., Kad. Heck als char. Port. Fähnr. Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39 Kad. v: Guretzty⸗-Cornitz als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. bon Boyen (6. Ostpreuß.) Nr. 41 Kad. Reichert als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessau (h. Pomm.) Nr. 42 P. U. Hell(mich alg See. Lt., Kad. Katz als char. Port. Fähnr. 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47 Kad. Haas als char. ort. Fähnr. Inf. Regt. von Stülynagel (5. Brandenburg.) Nr. 48 Kad. Sadrozinski als char. Port. Fähnr. 65. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 P. U. Hetschko als Ser. Lt. 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50 P. Uu. Fliegel als Sec. Lt. Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52 Gefr. Schnasé als char. Port. Fahnr. 3. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53 Kad. v. Bock u. Polach als char. ort. Fähnr. . Jaf. Regt. Graf ülom von Denn witz 6. Westfäl) ** 55 Kad. Reuter als char. Port. Fähnr. Inf. Regt, Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl) Nr. 57 P. U. Schimrigk als Sec. Lt. Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60 Kad. v. Bülow, Kad. Seidenstücker, Kad. de Vivanco als char. Port. Fähnrs. Inf. Regt. von der Marwitz 8. Poomm) Nr. 61 Kad. lo he als char. Port. Fähnr. nf. Regt. General ⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen JL. Brandenb Nr. 64 P. U. Weh lmann als Sec. Lt., Kad. v. Dewitz als char. Port. Fähnr. 3. der u, Inf. Regt. Nr. 66 P. U. Rottok als Sec. Lt, Kad. Rath als char. Port. Fähnr. 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67 P. U. Blu th als Sec. Lt., Kad. Greve, Kad. v. Knobelsdorff alg char. Port. Fähnrg. 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69 P. U. Coupette als Sec. Tt. 2. 4 Thüring. Inf. Regt. Nr. 2 P. U. Groß als Sec. Lt. Füs. Regt, General ⸗Feldmarschall Prinz Albrecht bon Preußen (Hannob.) Nr. 73 P., I. v. Wien skowski als Ser. Et. 1. DVannov. Inf. Regt. Ny. 14 P. U. v. Perbandt als Sec. t., Kad. F. Lübbers, Kad. v. . gin als char. Port. Fähnrs. I. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 5 P U. My ius, P. n. v. Schwan enflügel als

Schulj als See. Ot. Füs. Regt. Königin (Schleswig- Holstein.) ch lig v. Tschirschnitz als char. Port. Fähnr. 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88 P. U. Liebmann als Sec. Lt. Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89 P. U. v. Könemann, 56 U. Winsloe als See. Lts. Großherzog. Mecklenburg. Füs. Regt. Ur. 990 Kad. Frhr. v. Massenbach als char. Port. Fähnr. Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 91 Kad. v. der Hellen als char. Port. Fähnr. Braunschweig. Inf. Regt. Rr. 92 P. U. v. Collani als Seg. Lt., Kad. Frhr. v. Bathmer als char. Port. Fähnr. Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93 P. U. v. Mares als Sec. zt. T Thüring. Inf. Regt. Nr. 96 P. U. Wehmeyer als Sec. Lt. Inf. Regt. Nr. 98 Kad. Steuer als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 99 P. U. Fuß als Sec. Lt., Kad. Dulheuer Als char. Port. Fähnr. 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm J. Nr. 110 Gefr. Frhr. Rinck . Baldenstein, Kad. Wedemeyer als char. Port. Fähnrs. Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm 8. Vad) Nr. 111 Kad. Becker als char. Port. Fähnr. 4. Bad, Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112 Kad. Meier als char. Port. FJähnr. H. Bad. Inf. Regt. Nr. 113 P. Ü. Schaible als Sec. Lt. 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich II. Nr. 114 Kad. Blum als char. Port. Fähnr. 1. Großherzogl. Hess. Inf. Leibgarde / Regt. Mr. 115 P. U. P. Olberg als Sec, Lt. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116 Kad. Frhr. y der Goltz als char. Port, Fähnr. 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 18 P. U. Simon als Ser. Lt., Kad. Oldenburg Als char. Port. Fähn. Inf. Regt. Nr. 130 P. U. Ritz als Ser Lt., Kad. v. König als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 131 P. U. Heider als Sec. Lt., Kad. Frhr. v. Zedlitz u. Neu kirch als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 1527 P. U. Ritter u. Edler Herr v. Berger als Sec. Lt., Kad. v. Borch als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 135 Kad. Deichmann als char. Pert. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 136 P. U. Naumann als Ser Lt., Gefr. Dincklage, Kad. Meyer als char. Port. Fähnrt. Inf. Regt. Vr. 137 Kad. Strauß Kad. v. Heine ccius als char. Port. Fähnrs. Inf. Regt. Nr. 138 P. U. Paetzold als Ses. Lt., Kad. Scheele altz char., Port. Fähnr., 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142 Kad. Jitz schke, Kad. Mahrholz als char. Port. Fähnrs. Imuf. Vegt. Nr. 143 Kad. Granier als char. Pott. Fähnr. Inf. Regt. Nr, 144 P. U. Mitschke als Sec. Lt., Kad. Sch um ann s. Kad. v. Kummer als char. Port. Fähnrs. Königs-Inf. Regt. Nr. 145 P. U. v. Kaälckreuth als Sec. Lt., Gefr. Frhr. v. Boenigk, Kad. v. u. zu Gilsa, Kad. v. Megerer als char. Port. Fähnrs Inf. Regt. Nr. 146 P. U. Steinmann als See. t,, Kad. Stein⸗ mann alg char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 147 P. U. Becker als Sec. Et. Inf. Regt. Nr. 148 Kad. Dreher als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 130 Kad. Schonebghm, Kad. K han de Kranmayeh als char. Port. Fähnrs. Inf. Regt. Ar. 16 Gefr. v. Baczko als char. Port. Fähnr. Jnf. Regt. Nr. 152 P. U. Greverus, P. U. Schwendig als Ser. kLts. Kad. Run kel als char. Port. Fähnr. 8. Thüring. Inf. Regt. Nr; 158 P. U. v. Schlegell als See. Lt., Kad. Chales de Beau ien als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 155 P. NJ. Morre als See. t. * Inf. Regt. Nr. 156 Kad. Rüppel als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Ni. 167 P. Un. Hwaehnelt als See. z, Kah. Kalan 5 Hofe als char. Port. Fähnr. 3. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 167 Kad. Barckow als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 164 P. U. Gerlach als Sec, Lt, Kad. Zachariae als char. Port. Fähnr, Inf. Regt. Nr. 160 Kad. v. den Brincken, Kad. Ben ecke als char. Port. Fäbnrg. Inf. Regt. Nr. 166 Kad. v. Gersdorff als char. Port. Fßähnr. Inf. Regt. Nr. 167 P. U. Roese als See. Lt. 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. Nr. 168 Kad. v. Dgb bel fr als char. Port. Fähnr. 3. Bad. Inf. Regt. Nr. 169 Kad. ring mann als char. Port. Fähnr. 9. Bad. Inf. Regt. Nr. 479 P. U. Frhr. v. Wittenhorst⸗Sonsfeld als Sec. Lt. ö nf . Nr. 172 Gefr. Men ger als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 173 Kad. Coster, Kad. Kade als char. Port. Fähnrt. T 6nf. Regt. Nr. 174 Kad. Koschwitz als char. Port. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 175 Kad. Werd er mann alz char. Port. Fähr. = Inf. Rent, Nr. 176 Kad. Nelius als char. Port. Faähnr. Jäger-Bat. Graf Jorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1 Kad. v. Streng als char. Port. Fähnr. Magdeburg Jäger⸗Bat. Nr. 4 P. U. v. Ker tz fleisch als Sec. Lt. Jäger⸗Bat. von Neumann 1. Schles) Nr. Kad. v. Jena als char. Port. Fähnr. Lauenburg. Jäger. Bat. Nr. 9 Kad. Elster mann v. Elster gen. v. Streit, Kad. Gehl als char. Port. Fähnrs. Hess. Jäger⸗Bat. Nr. 11 Kad. Stam m als char. Port. Fähnr. Großherzogl. Mecklenburg. Jäger Bat. Nr. 14 Kad. v. Schultz als char. Port. Fähnr. 1. Garde⸗ Ulanen⸗Regt. P. U. v. Flemming als Sec. Lt. Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2 Kad. v. Winterfeld als char. Port. Fähnr. Kür. Regt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (West⸗ preußische) Nr. 5 Kad. Frhr. v. Buddenbr ock als char. Port. Fähnr. Kür. Regt. Graf Geßler (Rheinisches) Nr. 8 Kad. v. Schwerdtner⸗Pomeiske als char. Port. Fähnr. Gren. Regt. zu Pferde Freiherr von Derfflinger (Neumärkisches) Nr. 3 Kad. v. Stutterheim als char. Port. Faͤhnr. Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 16 Gefr. v. Sivers als 63 Port. Fähnr. Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12 Kad. v. Thun als char. Port. Fahnr. Schleswig ⸗Holstein. Drag. Regt. Nr. 13 Kad. Sauer als char, ort. Fähnr. 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17 I. v. Restorff als Ser. Lt. 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag.

2. Weslfäl. Hus. Regt. Nr. 11 Kad. Sodan als char. Port. Fähnr. Mn . el er Alexander III. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1 Kad. Hellmich, Kad. v. Rothkirch u. Panthen als char. Port. Fähnrs. Ulan. Regt. von Katzler (Schles.) Nr. 2 Kad. Heinemann als char. Port. Fähnr. Ulan. Regt. von Schmidt (L. Pomm.) Nr. 4 Kad. Struve als char. Port. Fähnr. Westfal. Ulan. Regt. Nr. 5 P. U. v. Papen als Sec. Lt. Thüring. Ulan. Regt. Nr. 5 P. U. Struckmann als See, Lt. Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12 Kad. Otto als char. Port. Fähnr. 1. Garde ⸗Feld⸗ Art. Regt. P. U. v. Briesen als Ser. Lt. Feld Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1 P. U. Wiebe als Sec. Lt. = 1. Poxum. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2 Kad. E ig w al dt als char. Port. Fähnr. Feld Art. Regt. General. Feld eugmeisten . Branden · burg.) Nr. 3 Kad. Weyer als char. Port. Fähnr. Feld. Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern (Magdeburg. Ar. 4 Kad. Wel n⸗ berger, Kad. Wasmans dorff als char. Port., Fähnrs. Feld- Art. Regt. von Podbielski (Niederschles.) Nr. 3 Kad. Glüer als char. Port. Fähnr Feld ⸗Art. Regt. von Peucker Schles) Nr. 6. Kad. Klauen⸗ flügel als char. Port. Fähnr. 1. Westfäl. Feld. Art. Regt, Nr. 7 Kad. Müllen siefen, Kad. Lancelle als char. Port. Fähnrs. Feld⸗ Art. Regt. von Holtzenderff (. Rhein.) Nr. 8 P. U. Rieger als Sec. Lt. Schleswig. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 9 Kad. Deseler, Tad. Hamm als char. Port. Fähnrs. Hess. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 11 Kad. Uhse als char. Port. Fäͤhnr. 1. Bad. Feld Art. Regt. Nr. 14 P. U. v. Beck als Ser Lt. 2. Pc&sdIꝗnm. Feld. Art. Regt. Nr. 17 P. N. Heer als See, Lt, Kad. v. Twardowski als char. Port. Fähnr. Feld⸗Art. Regt. von Clausewitz (Oberschles) Nr. IA Gefr. Salß mann als char. Port. Fähnr. 2. Westfäl. Feld⸗A1rt. Regt. Nr. * P. U. Trainer als See. Lt. Holstein. Feld. Art. Regt. Nr. 24 Kad. v. Sanden al char. Port. Fähnr. Großherzofl. Hess. Selz. Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps) P. Ü. Jae sch ke als Sec. Lt. Har de Fuß: Art. Regt. Kad. Schneider als char. Port. Fähnr. Fuß ⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 19. n. Knöspel als Sec. Lt. Fuß Art. Regt. Encke Magde⸗ burg.) Nr. 4 Kad. v. Unruh als char. Port. Fähnz. West fäl. Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 7 P. U. Pulkowski als Ser. 3 Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 11 P. U. v. Frankenberg u. Praschlitz als Sec. Lt. Pion. Hat. von Rauch Brandenburg) Nr. 3 Rad. Winckler als char. Port., Fähnr. Rhein. Pien. Bat. Nr. 8 Kad, Wurzer als char. Port, Fähnr. Pion; Bat. Nr. 10! P. M. Kegel als Ser. Lt. Pion. Bat. Nr 19 P. U. Schütte als Ser. dt Pion. Bat. Nr. 20 P. U. Rohr als Sec. Lt. Eisenbabn⸗Regt. Nr. 1 P. U. Groening als Sec. Lt. Berlin, d 5. März 1898. Berlin, den 1 z w it h eln.

Deutscher Reichstag.

62. Sitzung vom 16. März 1898, 1 Uhr. . Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. R .

Die zweite Berathung des Entwurfs einer Militär⸗ Strafgerichtsordnung und eines Cin hrungsgesetzes zu derselben wird fortgesetzt, und zwar beim 3 der Vorlage, nach welchem die Militärpersonen des aktiven Heeres und der aktiven Marine wegen der vor dem Diensteintritt begangenen strafbaren Handlungen der Militärgerichtsbarkeit unterstellt sind. Sowohl von seiten der Abgg. Beckh und Munckel (fr. Vollsp.) als auch von seiten der Abgg. Auer und Genossen (Soz.) liegen verschieden gefaßte An⸗ träge vor, wonach in diesem Falle die bürgerlichen Gerichte zuständig sein sollen; jedoch soll ohne Zustimmung der Militar⸗ behörde Untersuchungshaft nicht verfügt und die Hauptverhand⸗ lung nicht abgehalten werden dürfen, wenn der Angeklagte von der Ven tung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, nicht entbunden ist.

ö Nach dem General⸗Lieutenant von Viebahn nimmt das

rt der .

ö. Abg. Gröber (Sentr.): Es kommt hier nicht nur 5 3 in Be⸗ tracht, sondern auch die folgenden 4 bis 6, deren Ausnahmen nach den Kommissionsbeschlüfsen üher die Vorlage im Sinne der e e n, Vorschriften hinausgehen. Wenn eine Bestrafung mit mehr 3. 6 Wochen Freiheitsstrafe zu erwarten ist, dann müssen die Leute a dem Vienste entlassen werden, um von den bürgerlichen ger chien abgeurtheist zu werden. Die Bestimmung deß § 3 wäre für . Kontingente nicht nothwendig, wohl aber für diejenigen Verhältn . wo schlesische Regimenter in Elsaß Lothringen stehen. , , . Leute von dort nach Schlesien zur Aburtheilung reisen? Dies wi we. spricht den Interessen des Diensteg. Es wird dem Zentrum . geworfen, daß es sich anders zum Duell stelle als früher. . jemals im Reichstage die Frage aufgeworsen worden, ob das if! durch bürgerliche oder durch Mllitärgerichte abgeurtheilt , . Das ist die entscheidende Frage. Wir sind dagegen, daß e rn, milder, mit Festungsstrafe belegt wird; wir verlangen dieselbe 3 wie bei Vergehen gegen Leib und Leben. Die bürgerlichen n . urtheilen nicht strenger als die Militärgerichte. Infolge der . 3 lichen Kabinetsordre sind die Duelle in der Armee stark verm

Sec. Lts., Kad. Stock als char. Port. Fähnr. Z. Hanfeat. Inf.

egt. Nr. 18 Kad. v. Mecklenburg als char. Port. Faͤhnr.

worden. Es würde die Wirkung der Kaiserlichen Ordre abschwächen,

über nur durchaus bejahen.

Damit schließt die Debatte. wird der Antrag der Sozialdemokraten und 172 gegen 55 Stimmen abgelehnt. angenommen.

Es wird nunmehr die namentliche Abstimmung über 8 2

wiederholt. ö . Nach dem Antrage der Freisinnigen sollen die Offiziere zur Disposition ebenso wie die verabschiedeten Offiziere nur dann der Militärgerichtsbarkeit unterstellt werden, wenn sie zur Dienstleistung eingezogen sind. Der Antrag wird mit 143 gegen 84 Stimmen abgelehnt.

Sz 2 wird darauf unverändert genehmigt.

Nach § 8 sollen diejenigen Personen, welche nach Beendi⸗ gung des die Militärgerichtsbarkeit begründenden Verhältnisses aus Anlaß der früheren bienstlichen Beziehungen einer Be⸗ leidigung, Körperverletzung oder Herausforderung zum Zwei—⸗ kampf gegenüber früheren militärischen Vorgesetzten sich schuldig machen, der Militärgerichtsbarkeit unterstehen, sofern nicht der

häter seit zwei Jahren der militärischen Kontrole unterstand. Die K ommission hat eine Aenderung beschlossen dahin, daß die militärische Gerichtsbarkeit nur innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Militärverhältnisses eintreten solle, und zwar nur, wenn die Vorgesetzten sich noch im aktiven Dienst be⸗ finden. * on Puttkamer (d. kons.) will diese letztere Be⸗ stimmung gestrichen und statt innerhalb eines Jahres? „inner— halb zweier Jahre“ gesetzt wiffen. .

Die Sozialdemokraten und die Freisinnigen be— antragen die vollständige Streichung des § 8.

Abg. Bebel empfiehlt diesen Antrag, weil es Unrecht sei, einen Mann, der längst aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sei, unter die Nilitãrgerichts barkeit zu stellen. Wenn jemand nach Vollendung seiner Dienstzeit einem ehemaligen Vorgesetzten ein bösegz Wort sage, welches als Beleidigung aufgefaßt werde, so werde er von dem Militãrgericht sebr viel schärfer bestraft als von den Zivilgerichten. Redner führt mehrere Fälle von angeblichen Mißhandlungen, u. a. beim Füsilier · Regiment und in einem badischen Regiment, an und be— hauptet, die nachträgliche Feststellung des Vorkommens solcher Mißhand⸗ lungen würde erschwert werden, wenn nach der Entlassung aus dem Dienst die Militärgerichts barkeit eintreten könnte. Redner weist ferner auf die Broschüre eines erblindeten Artillerie⸗Hauptmannt hin, die schwere Beleidigungen gegen eine Vorgesetzten enthalte; wenn“ die Sache vor den Milttaͤrgerichten verhandelt würde, so würde im Interesse der Armee die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. Jetzt werde der Mann, „der verklagt sein wolle, nicht verklagt, weil die Sache vor ein Zivilgericht kommen wurde. Wenn eg den betreffenden Personen erst näch einem oder zwei Jahren möglich wäre, sich Recht zu verschaffen, so würde es ihnen erschwert, sich rechtzeitig die Zeugen zu sichern.

Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Goßler:

Der Abg. Bebel legt diesem Paragraphen Beweggründe unter, die meines Erachtenz nicht zutreffen, denn eine Untersuchung zu er— schweren, kann niemals unsere Absicht sein. Im Gegentheil, ich habe oft genug ausgeführt, daß es unser ernstes Bestreben ist, bei Vorfaͤllen in der Armee, wie sie der Abg. Bebel hier im Reichstage erwähnt hat, der Wahrheit nach jeder Richtung hin auf den Grund zu gehen. Keineswegs aber soll unseres Erachtens der Paragraph dazu dienen, die Wahrheit zu verschleiern. Der Abg. Bebel ist von einer ganzen Reihe irriger Auffassungen ausgegangen, welche Herr General⸗ Lieutenant von Viebahn des näheren später zu berichtigen sich be⸗ mühen wird.

Wenn ich das Wert ergriffen habe, so sehe ich mich hierzu durch deischidene vom Abg. Bebel vorgebrachte Einzelfälle veranlaßt. Was zunäichst den bei dem Garde Füsiller · Regiment vorgekommenen Fall

rifft, so ist er mir unbekannt; den in Betracht kommenden Namen werde ich ja aus dem stenographischen Berichte ersehen und nicht ver⸗ fehlen, mir für die dritte Lesung das nöthige Material zu verschaffen. Das scheint auch die Absicht dieser Anregung zu sein, und der will ich gern folgen. Ich enthalte mich zur Zeit aber jeder Aeußerung hierüber, weil ich eben den Fall nicht kenne. Ich hätte gewänscht, der Abg. Bebel hätte mit Rücksicht hierauf auch elne gewisse Rücksicht beobachtet

Was dann den Fall in Baden anlangt, so weiß ich nicht, ob dem

Abg. Bebel in Bezug auf diesen ausgiebigeres Material zur Verfügung steht wie mir. Ich habe über denselben nur eine kurze Notiz in einer eitung gelesen. Diese hat mich veranlaßt, der Sache sefort nach⸗ 1iugehen, und das General Kommando um Aufklärung zu bitten. rgend welche anderen Anhaltspunkte dieserhalb besitze ich nicht, und

In namentlicher Abstimmung Freisinnigen mit § 3 wird unverändert

der Herr Abg. Bebel ausgeführt hat und auch in dem Para—⸗ graphen selbst steht, handelt es sich um solche Leute, welche nach ihrer Entlassung wegen militärischer Angelegenheiten, wegen der Be⸗ handlung, welche sie im Dienste von 'ihren Vorgesetzten erfahren haben, diese Sachen auf persönlichem Gebiete zum Austrag zu bringen suchen, es fei durch Beleidigung, Körperverletzung oder Reizung zum Zveikampf u. dgl., und es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß für diese Angelegenheiten, welche auf den ausschließlich militärischen Gebieten liegen, welche ausschließlich in militärischen Verhältnissen ihren Ürsprung haben, das Forum vor den militärischen Richtern dasjenige ist, welches die Tragweite und Be⸗

richtig! rechts.)

Der Werth dieses Paragraphen beruht also meines Erachtens wesentlich darin, daß jeder Soldat darauf hingewiesen wird, innerhalb seines Dienstbereiches das, was ihn beschwert, alsbald zur Sprache zu bringen und es nicht absichtlich zu verschieben, bis die Dienstzeit zu Ende ist, um nachher sich in gewiffermaßen gewaltthätiger Weise zu rächen, sei es durch Duell, sei es durch Körperverletzung oder durch Beleidigung. Das, meine Herren, ist der ideelle Werth dieses Para⸗

deutung dieser Vergehen am besten übersehen kann. Schlußfolgerung ist an sich doch eine sehr einfache und auf der Hand liegende. Wir sind im übrigen, indem wir diese Bestimmung in den Entwurf aufgenommen haben, dem Vor⸗ gange anderer Armeen gefolgt, und zwar speziell dem Vorgange in der belgischen Armes. Nach dem belgischen Militärstrafgesetzbuch setzt sich auch in diesem Falle die Geltung des Militãarstrafgerichtzstandes weiter fort, und zwar nicht nur des Militärstrafgerichtsstandes, sondern auch des Militaͤrstrafgesetzbuchs. Hier komme ich nun auf den Punkt, wo ich dem Herrn Abg. Bebel sagẽn muß, daß er von einem großen Irrthum ausgegangen ist und daß ein großer Theil seiner Ausführungen und der Schlußfolgerungen, welche er daran geknüpft hat, vollständig un⸗ begründet sind. Wir wollen garnicht diese Leute dem Militãrstraf⸗ gesetzbuch unterstellen. In dem jetzigen Entwurf und der Begründung steht kein Wort davon. Die Leute sollen nur den Militãrstrafgerichts⸗· stand haben, das Militärstrafgesetz gilt für sie nicht. Also die Schlußfolgerung, die Herr Abgeordnete Bebel an diesen Gegen= stand getnüpft hat, daß das Militärstrafgesetz erheblich schärfer wäre als das bürgerliche er hat insbesondere den § 1123 und berschiedene andere angeführt alle diese Annahmen sind irrthümlich, sie entbehren jeder thatsächlichen Begründung. (Hört! hört ) Ez ist nun seitens der Kommission dem Wunsch seitens der verbündeten Re⸗ gierungen, diese Bestimmung in den Entwurf aufzunehmen, in ge⸗ wissem Umfang Rechnung getragen. Der vorliegende Antrag seitens der Herren konservativen Abgeordneten hat die Tendenz, die Vorlage der Regierung in gewissem Umfang wieder herzustellen. Wie gesagt, ich erkläre ausdrücklich, daß die Kommission sich bemüht hat, den Wünschen der Regierung zu entsprechen. Aber, wenn man alle in Frage kommenden militärischen Interessen abwägt, muß man doch sagen, daß die Wiederherstellung der ursprünglichen Vorlage des Entwurf dasjenige Maß von Vorschriften darstellt, welches den militärischen Interessen im vollen Umfange entspricht, nicht nur bezüglich der Zeit, sondern auch bezüglich der Zugehörigkeit derjenigen Personen, der⸗ jenigen Vorgesetzten, gegen welche die Anschuldigungen gerichtet sind. Es können Beispiele angeführt werden, daß nicht nur der Beleidiger, sondern auch der Beleidigte bereits aus bem Dienst entlassen war und nun von seinem früheren Untergebenen, ausschließlich aus mili⸗ tärischer Veranlassung, verfolgt wird. Wollen Sie den militärischen Interessen, so wie wir sie wahrzunehmen uns für verpflichtet halten, in vollem Umfange entsprechen, so kann ich Sie nur bitten, den kon⸗ servativen Antrag anzunehmen (Bravo! rechts.)

Abg. von Stau dy (d. kons. ):: Unser Antrag enthält durchaus nickt die einfache Wiederherstellung der Vorlage; wir sind doch weit davon entfernt. Es handelt sich um die Aufrechterhaltung der Disziplin. Allerdings wird der Grundsatz, daß niemand feinem ordent⸗ lichen Richter entzogen werden soll, hierbei durchbrochen. Aber daran, daß eine solche Maßregel nöthig wird, sind hauptsächlich die Sozal⸗ demokraten schuld. Bie Vorlage ging allerdings, dag erkennen auch wir an, zu weit; aber andererseits ist die Kommission nicht weit genug gegangen, wenn sie nur eine Frist von einem Jahre beschloß. Her Schutz der Vorgesetzten darf sich nicht nur auf die aktiven Militärs beziehen, sondern auch auf diejenigen, welche den Dienst schon verlassen haben. Ich weiß, daß die verbündeten Regierungen auf diese Bestimmungen großen Werth legen.

Abg. Beckh empfiehlt die Streichung des 8 8, der weder in der preußischen noch in irgend einer deutschen Militaͤr · Strafxrozeß ordnung gestanden und für den man sich den Staat Belgien als Vor⸗ bild ausgesucht habe. 5 8 enthalte sogar eine Verfassungs⸗ änderung für mehrere deutsche Einzelstaaten; denn es dürfe nach bien Verfassungsbestimmungen niemand seinem ordentlichen Richter ent- zogen werden. Ein Bedürfniß für eine solche weitausgehende Aus⸗ nahmebestimmung sei durchaus nicht nachgewiesen. Redner erwähnt auch den Fall Brüsewitz.

Abg. Lender (Zentr.) komint auf den Fall aus Baden zurück, den

der Abg. Bebel zur Sprache gebracht hat. Ein Soldat sei plötz⸗

lich md . dem Vater sei gesagt worden, sein Sohn hätte sich

selbst das Leben genommen. Daran habe man dann gezweifelt, und es

habe die ärztliche Untersuchung ergeben, daß ein Selbstmord nicht vor⸗

gelegen, daß der Soldat aber eine schwere Wunde am Kopfe gehabt

. Die Sache habe im ganzen Lande große Beunruhigung hervor-

gerufen.

Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Goßler:

Ich habe bereits erklärt, daß mir die näheren Umstände dieses Falles nicht bekannt sind, daß ich nur eine kurze Notiz über denselben in der Zeitung gelesen und über dieselbe sofort das General⸗ Kommando um Aufklärung gebeten habe. Die Thatsachen, die der Herr Vor⸗

redner vorgetragen hat, sind so auffallend, daß sie es mir, namentlich in Rücksicht auf seine ganze Persoönlichkeit, zur Pflicht machen, der

würde daher dankbar sein, wenn, falls dem Abg. Bebel bei seinen

Ich glaube, diese

graphen, wie ich ihn auffasse. Die Annahme desselben wird mich in meinen Bestrebungen so weit ich dieses persönlich kann unterstützen in diesem Sinne auf die Armee einzuwirken. Im übrigen glaube ich nicht, daß je die Absicht bestanden hat, besonders schwere Strafe durch diese Be⸗ stimmung herbeizuführen. Wohl aber liegt ihr der Gedanke zu Grunde, daß, sobald ein unter diesen Paragraphen gehörender Fall stattfindet, sofort eine Untersuchung gegen beide Theile einge⸗ leitet wird, und zwar sowohl gegen den Untergebenen, als auch gegen den Vorgesetzten, um klar zu legen, ob letzterer thatsächlich ein Un⸗ recht begangen hat. Eine solche Untersuchung gegen beide Persön⸗ lichkeiten muß aber in einer Hand liegen. (Sehr richtig! rechts.) Die verschiedenartige Auslegung aber, die der Paragraph hier gefunden hat, ist mir allerdings überraschend. Ich kann ihm diese Auslegung nicht geben. Aber die von mir hervorgehobene ideelle Unterstützung, die uns diese Bestimmung gewähren soll, und auf die ich einen großen Werth lege und legen muß, habe ich in Ihrem Kommissionsbeschluß, meine Herren, gefunden. Wenn ich mich gestern nicht ausdrücklich darüber ausgesprochen habe, daß wir die Annahme des Gesetzes von der Annahme dieses Paragraphen abhängig machen, so bin ich eben davon ausgegangen, daß an dem Beschluß Ihrer Kommission, der die ideelle Anregung, die meines Erachtens in diesem Paragraphen liegt, gewaͤhrleistet, nicht mehr gerüttelt werden würde. Ich muß aber nach den heutigen Verhandlungen ausdrücklich und dringend bitten, daß Sie zum mindesten dem Beschluß Ihrer Kom⸗ mission zustimmen, oder besser, die Regierungsvorlage in der ursprüng⸗ lichen Form wieder herstellen.

Was schließlich den Herrn Abg. Beckh veranlaßt hat, auf den Fall Brüsewitz zurückzukommen, weiß ich nicht. Ich meine denn doch, daß dieser ehemalige Lieutenant von Brüsewitz reichlich bestraft ist Meine Herren, ich würde diesen Fall nun ruhen lassen, der Mann ist im Gefängniß Ünd büßt seine mehrjährige Strafe ab. Ich würde sonst auch in der Lage sein, Fälle anzuführen, die uns außerordentlich überrascht haben. Wenn in Colmar ein Dragoner erschessen wird, und zwar aus einem verschlossenen Thorweg her, so daß also gar keine persönliche Gefahr für den bestand, der die Waffe brauchte, und dann der Thäter vom Schwurgericht freigesprochen wird (hört, hört! rechts), dann glaube ich allerdings, daß wir unt in dieser Hinsicht vielleicht über die Ziviljustiz auch beklagen könnten.

Abg. Bebel behauptet, die Vorlage würde die gedienten Leute fast auf Lebenszeit unter die Militärgerichts barkeit stellen. Herr von Staudy habe offen ausgesprochen, daß die Sozialdemokraten durch die Bestimmung getroffen werden sollten; es handele sich um ein kleines Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten, die man auf Grund dieser Bestimmungen schärfer fassen wolle, als dies vor einem Zivil⸗ gericht geschehen würde. Der Kriegs⸗Minister wolle dadurch erztelen, daß die Leute sich während der Dienstzeit beschwerten. Wenn die Leute sich während der Dienstzeit nicht beschwerten, so sei der Militarismus daran schuld. Kriegs⸗-Minister, General-Lieutenant von Goßler:

Der Herr Abg. Bebel benutzt jede Gelegenheit in der Debatte

um die Mißhandlungen, die angeblich in der Armee vorgekommen sind, immer wieder zur Erörterung zu bringen. erklärt, daß ich die beiden Fälle aufklären und das Ergebniß dem hohen Hause vortragen will. Wenn der Herr Abg. Bebel die Güte

hat, mir das betreffende Material zu geben, so werde ich es gern benutzen.

Ich habe bereits

Die beiden Herren Redner unterscheiden sich jedoch ganz außer⸗

ordentlich in der Art und Weise, wie sie diese Sache zur Sprache ge⸗ bracht haben. mit voller Objektivität die Thatsachen so mitgetheilt, daß auf Grund derselben die Untersuchung in die Wege geleitet werden kann. Dafür bin ich Bebel aber mit seinen Angaben verbindet, nützen mir gar nichts, sie schaden aber der Allgemeinheit. Art und Weise

hauptungen begründeten Beschuldigungen weise ich zurück, einem

(Sehr richtig! rechts) Der Herr Abg. Lender hat

ihm dankbar. Die Angriffe, die der Derr Abg.

(Sehr richtig! rechts) Diese des Kampfes, diese auf nicht erwiesenen Be⸗

Sache nicht nur auf den Grund zu gehen, sondern auch diesem hohen Hause

solchen Kampfe werde ich persönlich stets entgegentreten. den Sozialdemokraten) Es ist außerordentlich billig,

(Lachen bei jemanden zu