1898 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Durchschnitts⸗/ Am vorigen

am Markttage

Markttage (Spalte I)

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, Schwiebus. inn, . 1 Stargard i. P. Schivelbein. Kolberg. Schlawe Krotoschin Trebnitz... Ohlau ö tegen, Habelschwerdt. Bunzlau .. Goldberg Jauer. Leobschütz Neisse.. Eilenburg Erfurt

Riel Goslar Lüneburg. Paderborn Fulda. Wesel. . inn, Plauen i. V. Reutlingen. Rottweil ö Heidenheim. Ulm

Bruchsal . Altenburg : Arnstadt i. Th. Diedenhofen Breslau. Bopfingen

Tilsit. Lötzen. Elbing ; Luckenwalde. Potsdam. Neuruppin Frankfurt a. O. Schwiebus Stettin.. Greifenhagen

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Saathafer

K GBruchsal. Braunschweig . Altenburg.. Arnstadt 1. Th. Diedenhofen Breslau.. Neuß .. Bopfingen

Die verkaufte Men

14,759

13,7 12460

14 00 14.56 15, 96 1446

15,33 12,00 14,20 14,00

15,33

14,23 15,50

17,50

15, 00

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16,00 12,50 14,25 12,50 16,60 18,00 19,20 18,80

16 90

12,090 11, 80

15,50 15,50 15,00 14,00

14,00 14350 14,50

13,10 14,00

14.00 14,40

12.40 15,40 15,00 14,50 16,00 14,60

13 10

ge wird auf volle Doppelzentner und der Verkau Ein liegender Strich (— in ben Spalten fur Preise hat die Bede

fgwerth auf volle Ma utung, daß der betreffe

Noch

14 20 1450 15, 66 15,70 14,16 17.066

Hafer.

14, 00 16,00 15, 60 14.00 16,00 16,50 16, 00 14,50 165,00 14,50 14,90 15,00 14,50 14,50

14,10 15,00

15.40 16, 96 15 65 14.32 16 65 15.566 16,55 1536 1636 146.66 16,655

16,90

Bemerkun gerundet m nde Preig nicht vorgekomm

: Roggen.

rk ab

15,30 15.36 15.936 1436 14366 1776

13,00 17, 66

15,30 14,80 14,60 14,28

14,00

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16,50 16,00

16,00

16,00 16,50 17,00

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16,50

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19,00 1450

16,00 18,00 13,00 17,50 17,60 19,20 19,40 20,20 19,80 19,30 17,80

15,80 15,00 15,00 15,20 15,40 17,00 16 69

16.50 18,00 15,00 17,00

15,40 15,60 16,80 15,00 15,25 15,50

16 50 15, 16 16, 16 16 06 17.26 16, 160

15, 80 17.760 16.26 16 26 16.50 18 60 15,506 16,16 14,66 16 65

getheilt.

de dẽ dẽẽ d do dodo de

nabgerundeten Zahlen berechnet.

Der Durchschnittspreis wird aus den 59 Genfer, af e fr , ee g er icht fehlt,

en ist; ein Punkt (. in den letzten se

Deutscher Reichstag. 65. Sitzung vom 19. März 1898, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Entwurfs einer Militär— strafgerichts ordnung und eines Ein führungsgesetzes zu derselben wird fortgesetzt.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde bereits am Sonn⸗ abend berichtet. . . ; .

Nach S 274 ist der Zutritt ü öffentlichen Verhandlungen aktiv en Militärpersonen nur ge tattet, soweit sie im Range nicht unter dem Angeklagten stehen.

Die Kommission hat einen Zu satz beschlossen, wonach dem Verletzten der Zutritt in allen Fällen gestattet sein soll.

Abg. Basserm ann (nl) will den Zusatz so gestaltet wissen, daß dem Venletzten der Zutritt gestattet werben könne, während

Abg. von Puttkamer (d. kons.) die Streichung des Zusatzes beantragt.

Abg. Bas serm ann (nl) weist darauf hin, daß die Annahme des Kom missionebeschlusses daß Zustandekommen der Vorlage gefährde, deshalb sollte man die Entscheidung in die Hände des Ge⸗ richts legen. ö. w ; ;

Abg. von Staudy (d. kons.) zieht danach den konservativen Antrag zurück.

Kriegs-Minister, General-Lieutenant von Goßler:

Unter den vorliegenden Verhältnissen bitte ich, den Antrag Bassermann anzunehmen. (Bravo! und Heiterkeit.)

sz 24 wird nach dem Antrage Bassermann angenommen.

Noch 25 soll der Zutritt versagt werden können den weiblichen Und unerwachsenen und solchen Personen, welche nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind oder welche in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen.

Die Sozialdemokraten beantragen, den weiblichen Per sonen den Zutritt zu gestatten, während die Abgg. Beckh und Munckel (fr. Volksp) die letzten Worte wie folgt gefaßt wissen wollen: „welche in einer die Würde des Gerichts ver— letzenden Weise erscheinen“.

Abg. Bebel fragt, weshalb man denn den weiblichen Personen den Zaͤtritt versagen wolle, namentlich den weiblichen Angehörigen der Verklagten. Habe denn das Militärgericht die Anwesenheit' weib⸗ licher Personen zu scheuen? Die Möglichkeit des Ausschlusses der Oeffentlichkeit sei so groß, daß die Frauen und andere Personen nur in wenigen Fällen überhaupt zugelassen würden.

Nachdem Abg. Beckh seinen Antrag begründet hat, spricht

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) sich dafür aus, daß weibliche Per⸗ sonen ausgeschlossen werden können. Bei Sittlichkeit vergehen würde sonst, wenn weibliche? gelassen werden müßten, die Oeffent⸗

Sturm (Rp.) hält es überhaupt für un—= n zu solchen Prozessen zuzulassen.

Abg. Bebel: Herr von Stumm handelt konsequent, er will den Frauen gar keine Rechte geben; wir wollen die Frauen gleichberechtigt machen.

Alle Anträge werden abgelehnt und § 275 unverändert angenommen.

Nach 8 322 der. kommissionsbeschlüsse kann der Angeklagte sich nach Abschluß de Ermittelungs verfahrens de Beistan des eines Vertheidigers bedienen, aber nicht bei de Verfahren vor dem Standgericht

Die Sozialdemokraten beantragen, vorzuschreiben, daß die Zuziehung eines V rtheidigers in jeder Lage des Verfahrens stattfin ben könne, während die Freisinnigen die 5 16 (

16 311911 2117 5 2 15* 541 * 1 37 ssa 1 f Vertheidigung auch vor den Standgerichten zugelassen wissen

darauf hin, daß die Vertheidiger in Bayern zesses zugelassen seien, und bittet des halb freisinnigen Antrages. Die Vertheidigung vor den Standgerichten hloffen, weil die Kompetenz der letzteren auf die

e geschränkt ist. 3 322 wird unverändert genehmigt. 5 326 handelt von der Zulassung von Vertheidigern. Es können als Vertheidiger zugelassen werden Personen des aktiven Heeres im Offizierrange Kriegsgerichts⸗-Räthe, nicht— richterliche obere Militärbeamte; alle diese Personen sollen nach einem Antrage des Abg. vo n Puttkamer (d. kons.) zur Uebernahme der Vertheidigung der Genehmigung der Diensibehörden bedürfen; ferner sollen nach einem Beschluß der Kommiss ion zugelassen werden Personen des Beur laubtenstandes im Offiziersrange, für welche de Antrag Puttkamer die Geneh— migung des zuständigen Bezirks⸗Kommandenrs verlangt. Endlich sollen auch Rechtsanwalte, die von der ob rsten Militär⸗Justiz⸗ verwaltung ernannt sind, zugelassen werden. Nach einem von der Komm isson beschlossenen Ab satz 3 sollen bei der Auswahl der Rechtsanwalte die Rechtsa: waltskammern befragt werden, und nach Absatz 4 sollen bei bürgerlichen Verbrechen oder Vergehen Rechttszanwalte auf ihren Antrag zugelassen werden können, wenn nicht eine Gesährdung militaärdienstlicher Interessen oder der Staatssicherheit zu besorgen ist. 3. . Abg. von Puttkamer beantragt, die Befragung der Rechts anwaltskammern und den ganzen vierten Absatz zu streichen.

Die Sozialdemokraten wollen alle bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechts anwalte auch bei den Militärgerichten zugelassen wissen.

Die Abgg. Munckel und Beckh (fr. Volksp.) bean— tragen, die Rechts anwalte allgemein zuzulassen, soweit bürger⸗ liche Vergehen oder Verbrechen den Gegenstand der Verhand⸗ lung bilden.

Abg. von Staud (d. kons.) empfiehlt den Antrag von Putt— kamer. Die Militärpersonen und auch die Offiziere des Beurlaubten⸗ standes müßten eine Genehmigung ihrer Vorgesetzten zur Uebernahme einer Vertheidigung haben. Vie Befragung der Rechtgzanwaltskammern, und wenn sie auch nur gutachtliche, nickt entscheiden de Wirkung haben ollte, würde zu unliebsamen Erörterungen führen, namentlich soweit . sich um die Persönlichkeit einzelner Anwalte handelte. Ebenso vürde es zu allerlei unliebsamen Erörterungen führen, wenn der Gerichtshert einen Vert heidiger zurückweisen wollte, der feine Zulassung eantragt hätte. Da fel es doch besser, die Entscheidung dieser ganzen rage der Militär. Justizrerwaltung allein zu überlaffen. Die pon anderer Seste gestellten Anträge fesen für seine Partei unannehmbar. ; Abg. Oertel (Soz) empfiehlt den sozialdemokratischen Antrag; die Leitung der großen, starken deutschen Armee brauche sich doch icht vor einigen Rechtsanwalten zu fürchten. Die in der Vorlage vorgesehene BVertheidigung sei nur die Karrffatur einer solchen.

6 preußischer stell vertretender Bevollmächtigter zum Bundesrath, r nergl. Lieutenant von Viebahn: Auf die Ausführungen des Herrn . . Oertel habe ich kurz zu bemerken, was ja eigentlich selbst⸗ endlich ist, daß die Militärverwaltung sich überhaupt nicht zürchtet. Gradi rechts) Wa den 5 326 anlangt, so handelt es sich bor— e end um den Absatz 4 und seitens der Militärperwaltung wird . die Besbehaltung des elben Tin Bedürfniß nicht anerkannt. Wenn e rn sich vergegenwärtigen wollen, daß in den einzelnen Nummern

Paragravhen ein sehr weiter Kreis von rechtsgelehrten Ver—

rn fur den Angeklagten vorgesehen ist, wenn Sie sich weiter

m die Interessen des An⸗ ttelsystem über den Um faug geschaffen hat, so wird ten auch noch den letzten rkannt werden können. Nr. 3 a des § 326 Die t6rang ohne jede Ein m Plaidieren der großer Zahl ein Wenn die Herren, außer den zugelassenen Rechts Auftreten vor dem Militär- nfluß auf die Rechtspre zen, daß dadurch un fen eintreten kann,

ß der Entwurf gerade, u sehr weites Rechts mi trasprojeßordnung hinaus

zum Schutz d 26 beizubehalten darf noch ganz kurz darauf hin Personen deg Beurlaubtenstandes schränkung zur Vertheidi Herren Rechtsanwalte pe uneingeschränktes Feld d die für den letzten Abso och anderen Rechtsanwalten n und sich davon einen Ei ch auch zu exwäg falls der Stra chtsprechung wie in mil ist doch jeden⸗ glichft gleichmäßige

sprechenden Umstaͤnde, sich un- ine weitere Bedeutung kat daß mit ihm in Ve nallgemeinen die Kosten⸗ ehen ist. daß dagegen die hlrertheidigers er⸗

vergegenwärtigen, da geklagten zu schü der bürgerlichen S ein Bekürfniß, Absatz des § 3

es Angeklag nicht ane weisen, daß die

gung zuläßt und da or den Militärgerichten in er Thätigkeit gegeben ist.

tz eintreten, anwalten n gericht sichern wolle persprechen, ständen eine Un welche sowohl Beziehung nicht erw falls, daß in der Armee die Re ist und auch die Höhe der zu g aller im Einzelfall mit veau befindet.

326 noch darin, 8 der Vorlage,

so ist dabei do gleichmäßigkeit des Aus im Interesse der Re Das erwünschte Ziel chisprechung eine erkennenden Stra Berücksichtigun gefähr auf demselben N der letzte Absatz des zu stellen ist 5 44 für das Militärperfahren vorges Heranziehung Betreffenden Erörterung

ist, da die militärischen Rück⸗ ng der Mannschaften auf allen lichst gleichmäßige ist und der zorzüge nicht genießt. daß der letzte Absatz plijiert, und daß sehr leicht elle von Konflikten und Be— zermeidung wohl im all Darlegungen habe ich

befürworten,

Bevorzugung welche unerwünscht rechen, daß die Behandlu

eintreten können, sichten dafür sp Gebieten des Heeres dienstes eine mög besondere möchte ich noch kurz darauf Bestimmungen des Entwurf zu befürchten ist, schwerden hervorge Interesse liegen wird. der Militärperwaltung des § 326 zu beseitigen. Abg. Beckh: Mit der Ernennung und mit den Ausnahmen, beschlüsse enthalten, erklären, deshalb s bürgerliche Vergehen und Schmitt Mainz Borlage ein Mi Interessen des Bedürfnissen der Soldaten, für Fortschritt bedeute.

s unnöthig kom daß aus ihm eine O hen kann, deren W Nach diesen dringend zu den letzten Abfatz seitens der Militärverwal 1d die Kom missions— chtsanwalt einverstanden soweit es sich um

welche die Vorlage un kann sich kein deutscher Re e Anwalte zulassen, Verbrechen handelt.

Zentr.) erklärt, er sehe ebenfalls in den ßtrauen gegen den Rechtsanwalt üß zurücktreten die Vorlage einen großen würde die Rechtsanwaste ausschließen und sie nur

ollte man all

schriften der

Der freisinnige ?

heidiger bei militärischen Delikten

sich aber zu gleicher Zeit empfehlen, dat Ergebniß dieser Verhand⸗ lungen abzuwarten. Der F 33 bietet eben die Möglichkeit, die ganze Frage bei der Berathung der jetzigen Vorlage auszuscheiden. Ez dürfte das auch schon der Rücksicht für die beiden betheiligten Souveräne entsprechen.

Das Einführungsgesetz wird darauf angenommen, ebenso ohne jegliche Debatte der G esetzentwurf, betreffend die Dienst o ergehen der richterl ichen Militä rjustiz⸗ beamten und die unfreiwillige Versetzung , in eine andere Stelle oder in den Ruhest and.

Darauf soll die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahme⸗ ver fahr en freigesprochenen Personen, die am 25. Februar ,. Beschlußun fähigkeit abgebrochen werden mußte, fortgesetzt werden.

Abg. Singer bezweifelt wiederum, wie am genannten Tage, die Beschlußfähigkeit des Haufes. Der darauf vor⸗ genommene Namensaufruf ergiebt die Anwesenheit von 165 Abgeordneten. Das Haus ist also nicht beschlußfähig.

Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. (Kleinere Etats.)

Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 51. Sitzung vom 19. März 1898.

Das Haug setzt die allgemeine Besprechung des Etats der Eisenbahnverwaltung fort. Ueber den Beginn der Debalte ist schon berichtet worden.

Abg. Kircher (Zentr.): Eine große Anzahl von Unfällen ist ein⸗ getreten, weil auf dem Hauptgeleise, auf dem die Personen. und Schnellzüge verkehren, Güterzüge standen. Darauf ist auch der Unfall in Breda zurückzuführen. Es ist mir unverständlich, wie dort das Ein⸗ fahrtsignal gegeben werden konnte, ehe die Strecke frei war. Für den Umbau von Bahnhöfen werden aus einer Anleihe Mittel flüssig gemacht werden müssen; die Mittel des ordentlichen Etats reichen dazu nicht aus. Ueber den Diespositionsfonds ist in Höhe von 20 Millionen bereits verfügt. Für die Erhaltung von Leben und Sicherheit des reisenden Publikums dürfen wir nicht geizen. Das Betriebsperfonal muß zur Bewältigung in verkehrtzreichen Zeiten erheblich vermehrt werden. Die Vermehrung der Stellen im Esat bezieht sich in der Hauptsache auf die Diätare. Erst die feste Anstellung giebt aber dem Beamten die nothwendige Sicherheit. Die Ungleichheiten in der Besoldung der

ergehen und Verbrechen Redner tritt

für die bürgerlichen he obeschlüsse ein.

für die Kommission Abg. von Puttkamer erklärt, er wendig, daß eurlaubtens

Er halte es für notl und die Offiziere des B

Unterbeamten müssen beseitigt werden; ich möchte aber diese Beamten bitten, in ihren Petitionen und deren Ton etwas maßvoller zu sein. Die neue Organifation hat nicht allen Erwartungen entsprochen. In

Militärpersone Uebernahme ei Vorgesetzten bedür einverstanden sein⸗ Militärverwaltung Konflikten fühcen, bracht würden §z 326 bleibt nach 2 §z 420 betrifft das W soll unter anderm

r Vertheidigung der Genel ften. Damit werde auch wohl die Mil ͤ zefragung der Anwaltskammer

ärverwaltung habe für die

in der Oeffentlichkeit zum

blehnung aller Anträge unverändert. iederaufnahmeverfahren.

oder in Verbindung mit den früher e erurtheilten, zt

begründenden

den Direktionen herrscht noch zu viel Bureaukratis mus und zu wenig Beweglichkeit und kaufmännischer Geist. Die Inspektions vorstände sind gegenwärtig überlastet, da sie bei der Verringerung des Bureau—⸗ personals viele Schreibereien selbst zu verrichten baben. Es fehlt auch an Einheitlichkeit, da einzelne Inspektionen, wie die Maschinen⸗ inspektion, eine sehr selbständige Stellung haben. Im vorigen Jahre hat eine Kommission eine J nzahl von Bahnhöfen und Inspektlonen revidiert und dem Minister Bericht erstattet. Die Kommission soll diese Revision künftighin in jedem Jahre vornehmen. Doffentlich setzen ihre Berichte die Verwaltung in die Lage, weitere Verbesserungen durchzuführen, und ich hoffe, daß der Herr Minister noch lange im Amt hleiht.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich möchte nur auf einige Punkte, die der Herr

Freisi 19e

die Freisinnigen antragen übereinstimmen neue Thatsachen oder Be

* Io 5 v 3 welche allein oder

d, diese Nummer w

eignet sind.“

ieser Antrag wird ; demokraten, der deutschen im übrigen werden die S 450 einschließlich ohne Aenderun

en die Stimmen der freisinnigen Volkspartei

folgenden Paragraphen bis

Ferner wird folgende Resolution angenommen: Die verbündeten Re— ierungen zu er h dem V i ie Statistik der Strafsachen die nach der Militärstraf zu veranlassen.“

Der Reichstag geht n führungsgesetzes z ̃ 8 33 Absatz 2 laut Vie Einrichsung der ob

Rücksicht auf die Verbäl

Die Kommission hat „anderweit gesetzlich“ zu setzen. z. Dr. Freiherr von Hertlin g (3Zentr. ehende Erörterunge

auch die Veröffentlichun

* a * nr ö gericht or! nung

inmehr zur Berathung des Ein— Militär⸗Strafgerichtso et nach der V ersten militärgeris inisse Baverns wird b beschlossen,

btlichen Instanz mit esonders geregelt.“ „besondert“

N: In der Kommission Frage statt gefunden. f abgelehnt, aber nicht, weil allen Umständen dagegen vorhergehende 9 7 . Megterungen wieder einbringen; und wollen den Fortgang wider Erwarten die t führen sollten, auf unsere Anträge will die Frage vollkommer daß durch die Einführung die

J n üher diese bayerischen Gerichts ho Kommission unter

haben eing hat einen obersten die Mehrheit der Verständigung betbeiligten

wollen unsere Anträge nicht Verhandlungen stattfinden, lungen nicht stören. einem güns

wir hoffen, daß dieser Verband⸗ Verhandlungen zu behalten wir uns für zurückzukommen.

tigen Ergebniß nich dritte Lesung vor, Kommissionsbeschluß sind der Meinung,

weit gesetzlich

ser Worte: Ich würde dankbar sein,

res integra gewahrt würde. wenn der Reichskanzler dies bestätigen würde. Reiche kanzler Fürst zu Ich bin dem Herrn wenigen Worte beschränkt und die Debatte gezogen hat. zu bitten, von der Berathung für Bayern absehen zu w verschiedenheiten bestehen, die noch nicht Wat nun die V so kann ich dies gesetzes ist aus dem Bestreben zu halten, Ver stãndigung stattgefunden haben ist angebahnt durch Verhandlungen er und Seiner Königlichen Hoheit dem Gelingt diese Verständigung

Grund, daran zu iweifeln, daß sie gelingt lung der Angelegenheit keine

Hohen lohe⸗Schillings fürst: daß er sich auf diese die Frage des Reservatrechts nicht in im Begriff, den Reichstag eines obersten Landes Militãargerichts wie Sie wissen, Meinunggs⸗ ausgeglichen sind. oraussetzung des Herrn Vorredners der Artikel 33 des Ein führungs⸗ hervorgegangen, die Frage noch

Vorredner dankbar,

Denn ich war

elbe bestätigen:

Diese Verständigung Seiner Majestät dem Prinz / Regenten von

so würde die Rege—⸗ n Schwierigkeiten begegnen. Es würde

ein paar Worte erwidern. Nach seiner

ü im Jahre

niedrigerer Reinertrag der Eisen⸗

herausgerechnet habe. Nach meiner

teinertrag nach dem Etat pro 1897/98 sich auf

as daran liegen, daß der Herr Ab⸗

deres Grundkapital das war der Grund, weghalb

ich ein paar Worte sagen wollte, um das Haus in dieser Beziehung

nehr aufzuklären zu Grunde gelegt hat.

inte Eisenbahnkapitalschuld ist diejenige Schuld, die

unter Zugrundelegung des Garantiegesetzes von

welche die Eisenbahn an die

abgeliefert hat, abgezogen von der

der zu dieser Grundschuld durch

spätere Anleihen entstandenen Vermehrungen. Aber in Wirklichkeit

ist das keine Staatsschuld; denn diejenigen Ueberschüsse, die verzehrt

sind in der allgemeinen Staatsverwaltung, haben ja natürlich nicht

gedient zur wirklichen Verminderung der Schuld, sondern nur zur

buchmäßigen Verminderung der Schuld, die aber für die Be⸗

rechnung det Reinertrags überhaupt garnicht in Betracht kommt.

Hier müssen wir zu Grunde legen die eigentliche Eisenbahngrundschuld,

vermehrt um diejenigen Anleihen, die für Eisenbahnen oder sonstige

Zwecke übernommen sind seit der ursprünglichen Feststellung der

Grundschuld. Dawals haben wir uns jn sehr bemüht, bei der Ver⸗

staatlichung der Eisenbahnen und auch bei Gelegenheit des Gesetzes

von 1882 und vorher, ein richtiges Grundkapital der Eisenbahn⸗

verwaltung zu finden. Das ist damals aber nicht gelungen,

und schließlich hat man gesagt: eine Reihe von Eisenbahnen sind

schon amortistert ich erinner nur an die hannoverschen alten

Eisenbahnen, die schon vollständig amortisiert waren, als Hannover

im Jahre 1866 in Preußen einverleibt wurde; diese Bahnen bekam

damals die Eisenbahnverwaltung umsonst , andere Schulden waren

für Zwecke gemacht worden, die der Eisenbahn eigentlich nicht zur Last

fallen. Man machte damals einen Durchschlag und sagte: die ge⸗

sammte Staatsschuld soll die Eisenbahnschuld sein. Diese hat sich

dann vermehrt durch die gesammten Anleihen, die wir für Eisen⸗

bahnzwecke seit der Zeit gemacht haben, und diese Grundschuld beträgt

nur für 1887/88 6 729 131 000 4 Von dieser Grundschuld, die sich

seit dem Jahre 1890 stetig durch neue Anleihen verändert hat, muß man die wahre Rentabilität der Eisenbahnverwaltung berechnen.

Nun hat ferner der Herr Abg. Kircher gemeint, wir müßten schließlich, um diejenigen Arbeiten, Veränderungen und Verbesserungen, welche an unseren Eisenbahnen nothwendig sind, namentlich der Betriebs sicherheit wegen, durchführen zu können, zu Anleihen greifen. Ich kann mir vorstellen, daß wir schließlich gezwungen werden können, zu Anleihen überzugeben, obwohl das den Grundsätzen, die wir hier fest gestellt haben, widersprechen würde. (Abg. Gamp: Sehr richtig Daß aber solche Verhaäͤltnisse sich entwickeln, daß wir nicht anders mehr können, das kann ich mir denken, aber gegenwärtig liegt der Fall doch noch nicht vor; denn wir können diese extraordinären Aus⸗ gaben, wie sie im Antrag der Budgetkommisston gestellt sind, noch aus den Ueberschüssen der Eisenbahnen selbst bestreiten, und so lange man Mittel genug an der Hand hat für solche extraordinären Ver⸗

ordnefe ein ai