(Hört, hört! bei den Nationalliberalen) Es wird dann im Art.
weiter ausgeführt:
Um diejenigen Schiffe zu bauen, welche an der oben genannten Anzahl fehlen, um die augenblicklich im Bau befindlichen Schiffe fertig zu machen und um die vorhandenen Schiffe, welche aus der Schiffsliste wegen ihres Alters oder aus sonstigen Gründen vor dem Ende des Jahres 1887 gestrichen werden müssen, zu ersetzen“,
wird im Marine ⸗Etat das und das ausgesetzt. (Heiterkeit links.)
Abg. Dr. von Levetzow (d. kons.) beantragt den Schluß der
Debatte. Abg. Rich ter bezeichnet es als unzulässig, daß nach einer solchen Erklämung eines Regierungsvertreters den Abgeordneten die Möglichkeit abgeschnitten werden solle, zu erwidern. Abg. Singer (Soz.) beantragt die namentliche Abstimmung über den Schlußantrag, während Abg. Dr. von Bennigsen (ul.) die Antragsteller bittet, ihren Schlußantrag zurückzuziehen, was auch geschieht. Abg. Keßler (Zentr.) erklärt sich gegen die Bindung des Etats—⸗ rechts die der Verfassung durchaus widerspreche. Abg. Richter: In dem italienischen Gesetz steht nur, daß die Schiffe erneuert werden sollen, aber nichtz davon, daß die Erneuerung in einem bestimmten Jahre stattfinden ö die Gelder dafür sollen im Budget bewilligt werden. Solche bindenden Vorschriften, wie hier in § 2, ö. nicht darin enthalten, ebensowenig Grundsätze über die Indiensthaltung der Schlachtflotte.
Darauf wird die Debatte wiederum geschlossen.
Berichterstatter Abg. Dr. Lieber (Zentr.) bestreitet namens der Mehrheit der Budgetkommission, daß Tie Bindung der Verfassung widerspreche. Das sei eine grundlose Beleidigung der Kommiffion, denn der Artikel 71 lasse die Bewilligung auf längere Dauer zu.
Die namentliche Abstimmung ergiebt die Annahme des §z 2 mit 193 gegen 118 Stimmen.
f 3, betreffend die Indiensthaltungen, und S§ 4 und 6, betreffend den Personalbestand, sowie 8 6, betreffend die sonstigen Ausgaben, werden ohne Debatte angenommen.
Nach 5] ist der Reichstag während der nächsten sechs Rechnungsjahre (1898 — 1903) nicht verpflichtet, für sämmtliche einmaligen Ausgaben des Marine⸗Etats mehr als 408 900 000 j (3566 700 900 M für Schiffsbauten und Armierungen und 52 200 909 S6 für die sonstigen einmaligen Ausgaben) und für die fortdauernden Ausgaben eine durchschnittliche Steigerung von 4 900 000 6 jährlich bereit zu stellen.
Nach 8 8 sollen die Ausgaben der Marineverwaltung, soweit sie 117 525 490 S übersteigen, nicht durch Erhöhung oder Vermehrung der indirekten, den Massenverbrauch be⸗ lastenden Reichssteuern gedeckt werden.
Die Sozialdemokraten beantragen die Einführung einer Reichseinkommensteuer von den mehr als 6000 S6 jähr— lich betragenden Einkommen; die Freisinnige Volkspartei dagegen eine Reichsvermögenssteuer von den Vermögen von mehr als 100 000 M
Abg. Bebel (Soz) führt aus, es sei in den Kreisen des Zentrums wiederholt erklärt worden, daß es von der Deckungsfrage abhängen würde, ob das Zentrum sür die Vorlage überhaupt stimmen könne; namentlich sei das seitens der, Kölnischen Volkszeitung“ geschehen. Auch hier im Hause sei das Zentrum auf diesem Standtpunkt stehen geblieben; in der Kommisston sei ein Antrag vom Abg. Lieber eingebracht worden, der sich gegen die Deckung der Kosten durch indirekte Steuern autgesprochen und die Aufbringung der auf die Einzelstaaten entfallenden Kosten durch Zuschläge zur Einkommensteuer gefordert habe Das habe der Verfassung widersprochen. Aber dieses Bedenken hätte beseitigt werden können, wenn man wollte; denn die verbündeten Regierungen feien selbst 1581 mit einer Art Einkemmensteuer an den Reichstag gekommen, nämlich mit der Wehrsteuer, die ziemlich hoch gewesen sei, obwohl schon damals in den Einzelstaaten mehrfach sehr hohe Ein kommensteuern bestanden hätten. Der § 8 enthalte ein Versprechen, welches man sehr verschieden auslegen könne. Nach der Erklärung der Regierung werde man, da Luxussteuern nicht viel einbrächten, aber gef. Erhebungskosten verursachten, doch zu solchen Steuern greifen müssen, die schließlich die Mittelklassen belasteten. Wenn man be— denke, daß anderweitige Ausgaben des Reichs sich als nothwendig ergeben würden, so werde nichts übrig bleiben, als Lie indirekten Steuern zu vermehren. Der Reichstag habe allen Grund, der Deckungsfrage seine ernste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Diese Meinung werde auch von Männern getheilt, welche durchaus nicht auf dem Standpunkt der Sozialdemokratie ständen. Der Abg. Hammacher habe in der Kommission gusgeführt, daß der wirthschaftliche Auf— schwung nicht mehr von langer Dauer sein, daß ein Rückschlag eintreten werde, der die Einnahmen aus den indirekten Steuern ber⸗ mindern würde. Der sozialdemokratische Antrag wolle ohne Rücksicht auf die gegenwärtige Finanzlage die Mehrausgaben für die Flotte auf dem Wege der direkten Steuern durch eine Besteuerung der Ein kommen über 69000 decken. Die dadurch entstehende Mehrbelastung würde durch die Mehrbelastung mit Getreide, und sonstigen land- wirthschaftlichen Zöllen, welche bei der Neugestaltung der Handelsver— träge gugenscheinlich bevorständen, aufgewogen werden. Sowest die Einnahmen aus der Einkommensteuer den Bedarf für die Flotte überstiegen, sollten sie verwandt werden zur Tilgung der Reichs- schulden und zur Aufhebung der besonders drückenden indireften Steuern, besonders der Salj⸗ und der Zuckersteuer. Das Reich würde nach Annahme des Antrages niemals mehr in der Nothwendigkeit sein, Beiträge der Einzelstaaten zu verlangen, und der Äntrag ** auch einen sozialpolitischen Werth, weil die ärmeren Klassen dadurch entlastet würden.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat im letzten Theil seiner Rede auf ein Thema übergegriffen, zufällig ein Thema, das ich in meiner Jungfernrede in diesem Hause auch berührt habe, nämlich auf eine allgemeine Reichs-⸗Finanzreform. Ich sagte damals, im Herbst des vorigen Jahres, daß niemandem im ganzen Reich eine ReichsFinanz reform mehr am Herzen liegen kann, wie dem Reichs ⸗ Schatz sekretär, aber daß ich nicht in der Lage wäre, im Namen der verbündeten Regierungen einen Entwurf dazu vorzulegen, denn dieser selbe Reichstag hat bereits zweimal einen Entwurf angenommen, der die Reichsfinanzen nur auf ein einzelnes Jahr regelte, nachdem er sich vorher nicht willens gezeigt hatte, eine allgemeine Reichs ⸗Finanzreform gutzuheißen. Daß diese Reform in Zukunft einmal kommen muß, ich glaube, darüber, meine Herren, wird weder bei den verbündeten Regierungen noch in diesem Hause ein Zweifel herrschen. Ob aber der heutige Tag, der Vorabend der Ferien, der letzte Tag in der zweiten Berathung dieses Flottengesetzes, ob die augenblickliche Stunde der geeignete Zeitpunkt ist, um eine Frage hier in das hohe Haus zu werfen, zu deren Be⸗ rathung und Verabschiedung eine volle Session nicht zu viel ist (Heiterkeit), das möchte ich doch bezweifeln, und Sie werden es mir nicht verargen, wenn ich deshalb auf die Einzelheiten der Vorschläge des Herrn Vorredners und seiner politischen Freunde in diesem Augen⸗ blick nicht weiter eingehe. (Bravoh
Abg. von Massow (d. kons): Schon in der Kommission habe
* den ablehnenden Standpunkt meiner politischen n,. dargelegt. ir hielten es für durchaus überflüssig, die Deckungsfrage in un— mittelbarem ire gn mit der Vorlage zu erledigen, namentlich nach den ausführlichen Darlegungen des Reichs. Schatzsekretärg, die
Wenn wir trotzdem für die Beschlüfse der Kommission stimmen, so eschieht das nur, weil die verbündeten Regierungen damit einver⸗ i en und weil die Fol ausgeschlossen sind. Wir setzen dabei voraus, daß aus diesem Vorgehen kein Präzedenzfall geschaffen wird. Wir würden in einem weiteren Falle uns nicht zu einem ähnlichen Schritt entschließen.
. Dr. Barth: Nachdem in der Kommission diese Fassung festgestellt ist, wollen wir derselben nicht mehr widersprechen. So—⸗ wohl Herr Bebel wie Herr Richter haben es bemängelt, daß die Vorlage den Reichstag und seine Nachfolger binde. Die beiden An⸗ träge aber wollen den Reichstag binden, und zwar in einer Weise, die durch die Flottenvorlage garnicht ö . ist. Das besondere Gesetz, durch welches nach dem Antrage Bebel die Ginkommensteuer normiert wird, wird der nächste . machen, und er wird sich nicht um das kümmern, was Sie (die Sozialdemokraten) wollen. Der Antrag Richter bestimmt nur: Es kann eine Vermögenzsteuer er— boben werden, darüber sind wir garnicht zweifelhaft. Der näͤchste Reichstag würde erst darüber entscheiden, ob er überhaupt eine Monatsrate der Vermögenssteuer erheben oder andere Deckungsmittel suchen will. Wir sind keine Gegner der Reichs⸗Einkommen⸗ oder der Vermögenssteuer; die beste Reichssteuer würde vielleicht eine Reiche ⸗Erbschaftgsteuer sein. In dem Antrage der Kommission liegt auch eine ziemlich platonische Bindung. Wenn man sich nach 3 oder 4 Jahren überzeugt, daß die Verhältnisse den heutigen Beschluß des Reichstages nicht als brauchbar erscheinen lassen, fo werden Bundesrath und Reichstag sich nicht darum bekümmern. Werthvoll ist nur die Erklärung, 8 die indirelten Steuern genug angespannt seien, daß man die flärkeren Schultern mehr belasten müsse. Wenn man die schwächeren Schultern nicht mehr belasten will, so muß das gelten nicht nur in Bezug auf den Verbrauch von Bier, Branntwein, Salz, Taback und Zucker, sondern auch in Bezug auf das Brot.
Abg. Werner (Reformp. ); Meinen politischen Freunden kam es darauf an, in der Vorlage selbst eine Bestimmung über die Deckung ⸗ frage zu treffen, daß die schwächeren Schultern nicht mehr belastet werden. Durch diese Bestimmung werden namentlich die verbündeten Regierungen gehunden, daß sie ihrerseits keine Vorlagen machen, welche diesem Beschlusse widersprechen. Wir werden für den Antrag Auer eintreten, für den wir bereits in der Kommission gestimmt haben. Eine Reichs Einkommensteuer muß eingeführt werden; die Gründe, die in der Kommission gegen ihre Einführung geltend gemacht sind, waren durchaus nicht ,,, Würde der Antrag Auer ab⸗ ö so würden wir schlleßlich für den Kommissionsvorschlag
mmen. Abg. Dr. Hamm acher (nl): Ich wünschte, wir wären im Deutschen Reich in der Möglichkeit, einen Theil der Ausgaben durch eine direkte Einkommensteuer zu decken; aber der Durchführung dieser Steuer stehen unüberwindliche Schwierigkeiten gegenüber, da die Cin⸗ führung einer solchen Steuer ein Eingriff in die Verhältnisse der Einzelstaaten sein würde. Wollten wir das Flottengefetz fertigstellen, so mußten wir auf die Reichs⸗Einkomuensteuer verzichten, zumal et sich bei dem Antrage der Sozialdemokraten um eine lox imperfecta handelt. Ebenso ist der Antrag Richter werthlog, wenn nicht demnächst ein Konsensus des Reichstages mit den verbündeten Regierungen eintritt, wozu vorläufig keine Aussicht ist. Auch bei uns ist das Bedürfniß, in dem gegenwärtigen Gesetze Fürsorge zu treffen zur Deckung der Kosten, nicht in dem Maße vorhanden, wie bei anberen Parkeien Wir sind durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die Ausführungen des Reichs, Schatzsekretärs zutreffen werden: daß die eigenen Ein— nahmen des Reichs ausreichen werden, die Mehrkosten zu decken. Die Einnahmen des Reichs hängen hauptsaͤchlich ab von den Ein— nahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern, welche mit den wirthschaftlichen Verhältnissen im Zufammenhange stehen. Zur Zeit ist kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß die wirthschaftlichen Verhältnisse sich verschlechtern werden. Es entspricht den Grundfätzen der Gerechtigkeit, daß die Aufwendungen für die Flotte den stärkeren Schultern auferlegt werden, obgleich alle Bevöllerungsklaffen ein Interesse an der Flotte haben. Wir stimmen dem Kommiffiong⸗ antrage zu, nicht um spystematischen Widerspruch gegen indirekte Steuern zu erheben, sondern um die Vorlage zu stande zu bringen.
Abg. Richter: Wenn der nächste Reichstag sich nicht um unsere Anträge kümmert, dann kümmert er sich auch nicht um den § 8 der Kommissionsbeschlüsse. Die Erklärungen des Bundesraths haben auch keinen Werth; denn wenn das Herrenhaus Nein sagt, wird aus allen Zusagen nichts. Das haben wir beim Vereinsgesetz gesehen. Wenn mein Antrag angenommen wird, dann hat der Reichstag später nur zu bestimmen, wie viel Monatsraten erhoben werden sollen. Damit vermeiden wir die Einführung von Steuern, die das praktische Bedürfniß übersteigen. Der 5 8 wird werthlos, wenn zwar die Mehrausgaben der Maxine durch die Einnahmen des Reichs gedeckt werden können, aber nicht die Ausgaben anderer Ressorts. Die Ver— mögenssteuer ist einfacher als die Einkommensteuer, weil es sich dabei nur um etwa 160 000 Personen handelt. Wenn unser Antrag ab⸗ gelehnt wird, werden wir für den S8 stimmen; er bietet uns vieleicht . Handhabe, um uns gegen eine Erhöhrng der Brausteuer zu wenden.
Abg. von Kardorff (Rp.): Wir haben zuerst eine große Ab— neigung gegen den 5 8 gehabt, weil wir es für unzweckmäßig hielten, eine besondere Reicht Einnahme für eine bestimmte Ausgabe anzuweisen, und weil dadurch die fixe Idee noch bestärkt wird, als ob die indirekten Steuern den Massenverbrauch belasten müßten. Das ist grundfalsch. In Bayern haben Sie das billigste und beste Bier und die höchsten Einnahmen vom Bier. Ich wünschte nur, daß sich die Verhältnisse in Bezug auf die Biersteuer in der Brausteuergemeinschaft so ent— wickelten wie in Bayern. Ebenso liegt es bei der Branntweinsteuer. Zugeben kann ich die Vertheuerung durch die Steuer nur bei der Salzsteuer. Wir sind auch bereit gewesen, die Salzsteuer durch eine höhere Belastung des Tabacks zu ersetzen. Die Reichs. Einkommen steuer macht sich sehr schön; aber jedermann weiß doch, daß ihrer Ein⸗ führung unüberwindliche Hindernisse in den Einzelstaaten entgegenstehen. Wenn man wirklich eine Mehrheit im Reichstage finden würde — im Bunderathe wäre keine Zustimmung dafür zu haben. Wer also für die, Reichs Cinkommensteuer eintritt, der macht seinen Wählern etwas Wind vor. Daß der 8 8 die Zölle nicht treffen soll, hat der Staatssekretär Graf Posadowgly erklärt. Trotz mancher Bedenken gegen 8 8 haben wir 1 das Zentrum Werth darauf legte, entschlossen, für denselben zu stimmen.
Abg. MülsIer-Fulda (3entr.): Die Auffassung des Vorredners, daß die indirekten Steuern das Volk nicht belasten, kann ich doch nicht theilen. Die Sicherheit gegen neue indirekte Steuern, wie sie F 8 bringt, ist für mich so werthvoll, daß sie mich fast mit dem ganzen Gesetz aussöhnt. Da vorlaufig die Mehrkosten für die Flotte durch die eigenen Cinnahmen des Relchs gedeckt werden, so würde zunächst bei Einführung der Vermögenssteuer die Veranlagung und Erhebung der Steuer mehr kosten, alt die Einnahmen daraug bringen. Der Antrag der Sozialdemokraten hat aber das Bedenken gegen h. daß er gewissermaßen Steuern auf Vorrath bewilligt.
Abg. Singer (Soz.) erklärt, seine Partei sei bereit, auf Ab⸗ änderungsanträge des Zentrums einzugehen, wenn dasselbe Bedenken gegen den sozialdemokratischen Antrag habe. Der § 8 werde ver— schieden beurtheilt; von der einen Seite betrachte man ihn als eine Bindung der Regierung, von der anderen Seite . man nicht recht an diese Bindung. Wenn die ver— ündeten Regierungen wirklich die stärkeren Schultern belasten wollten, könnten sie den sozialdemokratischen Antrag annehmen. Die Sozialdemokraten seien keine Gegner der Vermögenssteuer; aber diese treffe nicht diejenigen Kreise, welche hier herangezogen werden müßten. Ez gebe Tausende von Personen, die kein Vermögen von 100 000 4 besl zen aber ein Einkommen von 6000 ½ Diese würden nach dem Antrage Richter frei ausgehen.
Präfldent Freiherr von Buol bittet die weiteren Redner sich kurz zu fassen, da es fonst, unmöglich sein werde, ohne Abendsitzung die Tagesordnung zu erledigen.
alle Befürchtungen in Bezug auf Erhöhung der Ausgaben zerstreuen.
Die Anträge der , n. und des Abg. Richter werden abgelehnt und die 58 7 und 8 der Kommissions⸗ beschlüsse angenommen. ö. n, ist die zweite Berathung des Flottengesetzes er⸗ edigt. 1
Es folgt der Etat der Marineverwaltung.
Berichterstatter Abg. Dr. Lieber beschränkt sih auf die allge⸗ meine Mittheilung, daß der Etat Abänderungen erfahren habe, die dadurch bedingt keien daß das Rechnungsjahr 1898 das erste Jahr der , mn. der Flottenvorlage werde.
Abg. Richter erklärt, daß nach der Annahme des Gesetzes an dem Etat garnichts geändert werden könne.
Beim Titel „Gehalt des Staatssekretärs“ erklärt auf eine Anregung des Abg. Bassermann (nl,) der e ö des Reichs⸗Marineamts, Kontre⸗Admiral
ir pitz:
Meine Herren! In den achtziger Jahren sind Versuche mit badischem Hanf angestellt, aber nicht günstig ausgefallen, insofern als der Hanf zu kurzfaserig war, und vor allen Dingen, weil er nicht aufnahmefähig war für Theer. Deshalb konnten wir in der Marine den hbadischen Hanf nur für das Tauwerk gebrauchen, welcher ungetheert ist. Sollten die Verbesserungen des Hanfes die Möglichkeit geben, daß wir den badischen Hanf jetzt auch theeren können, so würde das mit großer Freude zu begrüßen sein, und ich bin sehr gern bereit, den Interessenten der badischen Hanfindustrie seitens der Marine⸗ verwaltung entgegenzukommen und in entsyrechende Versuche einzu⸗ treten. Ich würde es nur mit Freuden hegrüßen, wenn es möglich wäre, den Hanf gänzlich aus Deutschland zu beziehen. (Bravo)
Das Gehalt des Staatssekretärs wird darauf, entsprechend dem Antrage der Bubget⸗Kommission, in der Höhe von 24 000 (statt der geforderten 30 000 M) bewilligt.
Im übrigen werden die fortdauernden Ausgaben des Marine⸗Etats nach den Beschlüssen der Kommission ohne De⸗ batte angenommen, ebenso die einmaligen Ausgaben.
Zur Erweiterung der Arbeiter⸗Kolonie „Prieser⸗ höhe“ in Friedrichsort sind 104 000 S gefordert, aber von der Kommission nur 80 000 M festgesetzt.
Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts, Kontre⸗Admiral Tirpitz:
Meine Herren! Es ist in der Kommission versäumt worden zu erwähnen, daß zu den in Frage stehenden Arbeiterwohnungen noch für jede einzelne Wohnung ein Gebäude zu einem Stall für Klein vieh, außerdem zu je zwei Wohnungen eine Waschküche gehören soll. Das erhöht den Preis allein im Ganzen um 8000 M Ferner ist seitens der Marineverwaltung nochmals nachgerechnet worden und sind be⸗ sondere Berichte über die voraussichtlichen Kosten dieser Arbeiter⸗ wohnungen eingefordert worden. Dabei hat sich herausgestellt, daß, wenn wir nicht an Größe und Qualität dieser Wohnungen erheblich herabgehen sollen, wir die Wohnungen nicht billiger her⸗ stellen können, als im Etat ausgeführt ist. Es ist dabei zu berück— sichtigen, daß in den Preis von 200 S pro Wohnung gemäß dem Etat eingeschlossen ist die Brunnenanlage, die Straßen“, die Ent⸗ wässerungsanlagen. Was ferner diese Wohnungen besonders theuer macht, das ist die Lage. Sie sind den Seewinden in der Außenföhrde der Kieler Bucht ausgesetzt, und es sind besonders im Winter und im Frühjahr die scharfen Ostwinde, die von der Ostsee herüberwehen. Das nöthigt, besonders gutes Material an Steinen für die Wohnungen zu verwenden. Wir werden natürlich so billig bauen, wie es möglich ist, und werden die Bauten auch durch allgemeine Submissionen ver⸗ geben. Ich glaube aber nicht, daß thatsächlich wesentliche Ersparnisse erzielt werden können, und würde daher dem hohen Hause vor—⸗ schlagen, es doch bei dem angesetzten Betrag von 5200 4 pro Wohnung zu belassen.
Der Betrag von 104 000 S wird darauf bewilligt.
Die Ausgabe von 60 000 M zum Bau einer (Simul⸗ tan⸗) Garnisonkirche in Cuxhaven soll nach dem An⸗ trage der Kommission gestrichen werden. Das Haus tritt diesem Antrage bei.
Ohne Debatte erledigt das Haus den Rest des Etats: „bayerische Quote“, „Beiträge Elsaß⸗Lothringens“, „Ueber⸗ schüsse aus früheren Jahren“ ꝛc., ebenso das Ctatsgesetz und das Anleihegesetz.
Damit ist die zweite Berathung des Etats erledigt.
Bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs wegen Verwendung überschüssiger Reichs⸗Ein⸗ nahmen aus dem Rechnungsjahr 1898 zur Schuldentilgung, erklärt der
Staatssekretär des Reichs-Schatzamts Dr. von Thiel⸗ mann:
Meine Herren, ich kann bestätigen, daß der von der Kommission Ihnen vorgeschlagene neue Paragraph durchaus den Interessen der Reichs⸗Finanzverwaltung entspricht, indem er eine sehr verwickelte und zeitraubende Rechnung überflüssig macht, während in Wirklichkeit das Ergebniß der Schuldentilgung nur um eine ganz verschwindende Summe geändert wird. Ich kann deshalb namens der verbündeten Regierungen nur die Annahme des von der Budgetkommission vor⸗ geschlagenen Antrags empfehlen.
Der Gesetzentwurf wird darauf nach dem Antrage der Kommission angenommen.
Schluß nach 6 Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. Dritte Berathung kleinerer Vorlagen und des Flotiengesetzes; Antrag von . auf Errichtung eines Denkmals für Kaiser Friedrich III)
Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Schm idt⸗Warburg (Zentr) wird um 5 Uhr die Debatte zh fn
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23 .
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Zweite Beilage
zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 75.
Berlin, Montag, den 28. März
1189S.
ee Preußischer Landtag. Herrenhaus. 7. Sitzung vom 26. März 1898.
An Stelle des verstorbenen Quästors, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz-⸗Raths Eggeling wird der General⸗Auditeur der Armee und der Marine Ittenbach zum Quästor ernannt,
Ueber die Petition von Mitgliedern des Kleinfischer— Vereins zu Podejuch, Regierungsbezirk Stettin, enthaltend Vorschläge zur Abänderung des Fischereigesetzes, geht, das Haus auf Antrag des Berichterstatters der Petitionskommission Herrn von Koscielski zur Tagesordnung über.
Es folgt der mündliche Bericht der X. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bewilli⸗ gung von Staats mitteln zur Beseitigung der durch die Hochwasser des Sommers 1897 herbeigeführten Beschädigungen. .
h Graf zu Stolberg-⸗Wernigerode befür— wortet den Kommissionsantrag auf unveränderte Annahme der Vorlage in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Faffung. Er führt namentlich in seinem Referat aus, daß die Kommission auch dem Zusatz des Abgeordnetenhauses jugestimmt habe, wonach auch die Kreise zu den Empfangsberechtigten gehören sollen; jedoch Dürften nur die wirklich leistungs unfähigen Gemeinden aus Staats mitteln unterstützt werden. Voraugsetzung sei die Betheiligung der Provinzen mit einem Fünftel des Unterstützungs betrags. Schlesien und Brandenburg hätten sich dazu bereit erklärt. Vie Kom mission sei der Ansicht gewesen, daß, wenn die Provinz Sachsen nicht eben falls dazu beieit sei, sie an den Vortheilen dieses Gesetzes nicht theil · zunehmen berechtigt sei. Inzwischen habe aber auch die Provinz Sachsen ihre eigene Betheiligung beschlossen. .
Herr von Jerin-Gesess will zunächst dem Kommando des schlesischen Pionier ⸗Bataillons Nr. 6, welches im schlesischen Ueber— schwemmungegebiet Hilfe geleistet babe, die Rechtfertigung zu theil werden lassen, deren es gegenüber den Angriffen des Abg. Letocha im Abgeordnetenhaus bedürfe. Allerdings entständen durch solche militärische Hilfeleistung Kosten, und er sei ganz damit einverstanden, daß die Staatskasse diese Kosten trage; aber den Vorwurf des Abg. Letocha, daß sich das Kommando durch seine Liquidation habe bereichern wollen, müsse er mit Ent⸗ schiedenheit zurückweisen. Redner weist nach, daß alle einzelnen Angaben des Abg. Letocha, . B. daß die Liquidationen für Neu—⸗ beschaffung von Uniformen, Stiefeln ꝛc., welche durch die Arbeit im Wasser ruiniert waren, zu hoch gewesen, unrichtig seien. Der Abg. Letocha hat gar keine eingehende Prüfung des Grades der Ab⸗ nutzung der Kleidungsftücke vornehmen können und sei daher nicht be⸗ rechtigt, im Abgeordnetenhause solche Vorwürfe zu erheben. In der zweiten Lesung der Vorlage im Abgegrdnetenhause habe Abg. Letocha seine Behauptungen etwas eingeschränkt, sei aber doch dabei ge— blieben, daß Gesetzesverletzungen und Verstöße vorgekommen seien. Solche Dinge seien thatsächlich nicht vorgekommen. Die Be⸗ hauptungen des Herrn Letocha hätten in allen betheiligten Kreisen aufs pelnlichste berührt. Die Hilfe des Militärs verdiene den
sßten Dank. . , ö Lucius von Ballhausen legt den Standpunkt des sächsischen Provinzial, Lantages dar. Die Deichverbesserungen seien stets als Interessentensache aufgefaßt worden, wenn man auch versucht habe, sie unter die Meliorationen zu subsumieren, die von der Provinz zu unterstützen seien. Von ihrem Standpunkt aus habe die Proypinz Sachsen 1892 und 1894 eine Unterstützung für diese Zwecke abgelehnt; bei dieser Vorlage habe sie aber unter Festhaltung ihres prinzipiellen Standpunkts und unter der Verwahrung, daß dieg kein Pl udi⸗ sein dürfe, sich bereit erklärt, mit ihren Mitteln die beschädigten Gebiete eben⸗ falls zu unterstützen. Um diesem Gesetz keine Schwierigkeiten J machen, wolle er jetzt die Frage der gesetzlichen Verpflichtung der Provinzen nicht erörtern, sie werde aber bei der ferneren Vorlage zur Verhütung der Kat strophen ju behandeln sein. Ob die geplanten Sammel hecken die großen Wasserkatastrophen verhindern würden, sei sehr zweifelhaft. Diese Änlagen böten vielmebr eine neue Gefahr, wenn sie nicht dauernd im besten Zustande erhalten würden. Es enständen große Unterhaltungskosten, und man müsse sich vergegenwärtigen, wer diese Kosten tragen solle. Im übrigen sprach sich der Redner für die Vor— lage aus unter dem n, . daß aug der Mitwirkung der Provinz Sachsen kein Präjudiz hergeleitet werde. . . . vo ö . erörtert die Deichanlagen an der Mulde und wünscht die Vurchführung eines einheitlichen Deichsystems daselbst.
Fürst von Hatz feldt⸗-Trachenberg: Die greße Wasser⸗ katastrophe hat allgemeines Mitgefühl erregt, und es ist anzuerkennen, daß die Staatsregierung sofort mit ihrer Hilfe eingetreten ist, sobald
ch die Schäden nur irgend übersehen ließen. Die Angriffe auf die Regierung im Abgeordnetenhause sind deshalb nicht gerechtfertigt ge⸗ wesen Die Provinzen müssen auch selbst mit ihren Mitteln eintreten. Die Provinz Schlesien betrachtet sich als ein großes Ganzes und will helfen, wenn ein Glied des Ganzen leidet. Die militärische Hilfe hat Großgrtiges geleistet; daß dadurch Kosten entftehen, ist selbst verstandlich. Als Ober Präsident der Provinz Schlesien erörtert Redner im einzelnen die Schäden in den Regierungsbezirken Liegnitz und Oppeln und spricht die Ueberzeugung aus, daß die von der Regierung hierfür in Aussicht genommenen Entschädigun ge summen aus— reichen werden. Eine mechanische Vertheilung der Unterstützungs- gelder dürfe nicht eintreten; jeder einzelne Fall müsse individuell behandelt werden. Daß den Gemeinden 80 (Cg ibrer Kosten ersetzt werden sollen, sei angemessen. Das in Aussicht gestellte Wassergesetz sei unendlich wichtiger als diese Vorlage denn eg solle künftigen Katastrophen vorbeugen. Wo bis her staatliche Regulierungsarbeiten in Schlesien vorgenommen seien, hätten sie sich ausgezeichnet bewährt. Bei richtigem Vorgehen würden die
roßen Wassermassen nicht nur unschädlich, sondern auch für die
Industrie zum Segen des Landes nutzhar gemacht werden können. Voraugsetzung sei allerdings, daß ein Träger der Unterhaltungslast für die geplanten Anlagen gefunden werde. Daß auch die Kreise aus dieser Vorlage unterstützt werden sollen, halte er eigentlich nicht für richtig, sei aber doch damit einverstanden, daß sie für zgrstörte Fluß⸗ regullecungswerke Beihilfen erhielten. Er bitie um Annahme der Vorlage. .
Ober ⸗Bürgermeister Delb rück- Danzig verwahrt sich gegen den vom Berichterstatter aufgestellten Grundsatz, daß die Provinz Sachsen aus dieser Vorlage nichts erhalten solle, wenn sie nicht mit ihren eigenen Mitteln sich betheilige. In diesem Falle sei zwar die Frage durch den Beschluß der Provinz Sachsen erledigt, aber es dürfe hier nicht so in aller Stille ein Prinzip aufgestellt werden, das unter Um⸗ ständen den Provinzen sehr unbequem werden könnte, 3. B. auch der
Provinz Westpreußen bezüglich der Weichselregulierung. In der Sache selbst empsehle er die Annahme der Vorlage, s
Graf von Pückler⸗Burghauß; Ich bin natürlich für die Vorlage. Der Theilnahme der Allerhöchsten und Höchsten Personen für die geschädigten Gebiete verdanken wir es namentlich, daß wir uns mit dieser Vorlage beschästigen. Bedenklich ist es aber, daß wir uns mehr und mehr gewöhnen, aus dem allgemeinen Staatssäckel Gelder zu erhalten. Die Nothstände sind nachgerade beliebt geworden, und
große Wassermenge muß Platz haben, und wenn man das Wasser an bestimmten Stellen sammelt, so entsteht eine neue Gefahr. Besser ist es, an gefährdeten Stellen keine Häuserbauten zuzulassen. Ich empfehle die Annahme der Vorlage und wünsche, daß sie unserem Vaterlande zum Segen gereiche. .
Damit schließt die Generaldiskussion. Berichterstatter Graf zu Stolberg-Wernigerode bemerkt in seinem Schlußwort, daß die. Kommission die Frage der Beitrags⸗ leistung der Provinzen nicht prinzipiell entschieden, sondern nur für diesen einzelnen Fall mit Bezug auf die Provinz Sachsen erörtert habe. In der Spezialdiskussion über 3 1 bemerkt . Berichterstatter Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, daß die Höhe der militärischen Liquidationen den Abmachungen entspreche, welche 1889 . dem Kriegs⸗Minister und dem Minister des Innern getroffen seien. . .
3 Lund der Rest des Gesetzes sowie das Gesetz im Ganzen werden einstimmig angenommen. J Eine Petition aus Vierraden, betreffend die Schäden im unteren Oderthal, beantragt Graf zu Stolberg⸗Wernigerode der Regierung als Material zu überweisen. . Geheimer Ober⸗Baurath Keller erkennt die Klagen der Wiesen⸗ besitzer . Schwedts als berechtigt an und sagt Abhilfe durch technische Maßnahmen zu.
ö hi, . Ober⸗Regierungè⸗Rath Freiherr von Seher r. Tho ß bemerkt, daß bei der Regulierung der oberen Oder auf die Bedürf⸗ nisse der Anwohner der unteren Oder Rücksicht genommen werden soll. Nachdem Geheimer Ober⸗Baurath Keller noch eine kurze technische Erläuterung hinzugefügt hat, wird die Petition der Regie⸗ rung als Material überwiesen. r (.
Die Petition des Rittergutsbesitzers von Arnim auf Kriewen bei Schwedt 4. O. um Verbreiterung der Oder von Nieder- saathen bis Schwedt und um Erhöhung der Deiche der Kriewener Wassergenossenschaft auf Staatstosten wird auf Antrag des Bericht— erstatters der Agrarkommission Herrn von Klitzing der Regierung zur Berücksichtigung üherwiesen. J Mehrere Petitionen von Gerichtsbeamten wegen ihrer Anstellungsverhältnisse werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Mehrere gleichlautende Petitionen von Hausbesitzer⸗ verelnen um Abänderung des Kom munalagbgabengesetzes vom 14. Juli 1893 zur Vermeidung der steuerlichen Ueberbürdung des Haus- und Grundbesitzes beantragt der Berichterstatter der Kom, mission für kommunale Angelegenheiten Herr von Breiten bauch durch Uebergang zur . zu erledigen, und das Haus beschließt ohne Debatte demgemäß. 3
Schluß / Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Petitionen.)
wesentlich zu entscheiden und die Aufsicht über die erste Abtheilung der Regierung zu führen hat, dies auch für alle übrigen Abtheilungen der Regierungen sein sollte. Die Anstellung der Regierungs⸗Räthe ge⸗ schieht in den meisten Fällen in Uebereinstimmung mit anderen Ressorts, oft sogar auf ihren Vorschlag. Es giebt sehr viele Fälle beispiele- weise bei der Domänenverwaltung, in denen daß Landwirthschafts · Ministerium, das Ministerium des Innern, und das Finanz ⸗Ministerium zusammenwirken. Gerade deswegen ist es aber nach meiner Auffassung richtig, daß dieser Etat der Regierungen auf den Etat des Finanz⸗ Ministeriums übernommen ist, weil er auf spezifische Etats, namentlich speziell des Ministeriums des Innern, nach meiner Meinung allein nicht gebracht werden kann, ohne den übrigen Ressorts zu präjudizieren.
Nun hat der Herr Abg. Bartels sich namentlich darüber beklagt, daß die Lage der Assessoren so ungünstig sei. Meine Herren, wir haben seit den Jahren 1893.ñ94 die Fonds für die Remunerierung der Assessoren um fast 4 Million erhöht, und dadurch ist allerdings gegen früher eine große Verbesserung eingetreten. Ich will damit aber gar⸗ nicht aussprechen, daß es nicht gegenüber der großen Vermehrung der Zahl der Assessoren vielleicht doch nicht noch nöthig sein wird, in den nächsten Jahren noch weiter damit fort⸗ zufahren, selbst dann, wenn wir die Zahl der etatsmäßigen Stellen der Regierungs⸗Räthe weiter erhöhen. Ich habe selbst das
Gefühl — die Ermittelungen sind ja noch nicht abgeschlossen — daß
es erwünscht sein wird, in den nächsten Jahren die etatsmäßigen Stellen bei den Regierungen noch weiter zu vermehren, als wir es bereits in den beiden letzten Jahren gethan haben, und ich glaube, es ist daher eine prinzipielle Meinungsverschiedenheit zwischen dem Herrn Antragsteller und uns nicht vorhanden.
Das ist aber vollständig richtig — ich glaube, der Herr Abg. Dr. von Heydebrand machte darauf aufmerksam —, daß ein Theil der Uebelstände genau wie in den übrigen Ressorts durch eine ungemessene Annahme der Zahl der Referendare erfolgt. Wir haben das jetzt
za sehr erheblich beschränkt, wir haben auch hier, was ja in manchen
Fällen in der Uebergangsperiode zu großen Härten führen kann, uns klar gemacht, welchen dauernden Bedarf an Assessoren wir haben, und danach die Zulassung der Referendare sehr erheblich beschränkt. Das wird, glaube ich, in der Zukunft eine bedeutende Verbesserung der Verhältnisse herbeiführen, freilich kann das ja noch länger dauern. Aber, meine Herren, wie unvorsichtig, ich möchte fast sagen unüber
Haus der Abgeordneten. 56. Sitzung vom 26. März 1898. Ueber den Beginn der Sitzung ist schon berichtet worden. — . . Das Haus setzt die zweite Berathung des Staats ha ushalts⸗Etats für 1898.99 fort. . ö Beim Etat des Finanz⸗-Ministeriums weist Abg. von Arnim (kons.), wie hier kurz wiederholt sei, darauf hin, daß die große Zahl der Regierungs Assessoren nicht im rechten Verhältniß stebe zu der weit geringeren Zahl der Regierung ⸗Räthe. Die etatsmäßigen Stellen müßten vermehrt werden, damit die Assessoren nicht so lange auf ihre Anstellung zu warten brauchten. Akg. Bartels (kons.) hält es für gleichgültig, ob die Geschäfte von Assessoren oder Regierungs ⸗Räthen erledigt werden, wenn die Beamten nur ausreichend besoldet würden. Die Vertheilung der Assefforen auf die einzelnen Abtheilungen der Regierungen müsse nach bestimmten Grundsätzen erfolgen. Es sei zu bedauern, daß bei dieser Verhandlung der Minister des Innern nicht anwesend sei, von dem diese Beamten ressortierten. . . ö Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasg (kons. ): Vielleicht ließen sich diese Mißstände durch eine gewisse Dezentralisation der Verwaltung, durch eine Theilung der Regterungsbenrke beseitigen.
von Miquel:
Meine Herren! Auf die große Frage wegen anderweiter Organi—⸗ sation der allgemeinen Staatsverwaltung möchte ich hier nicht ein⸗ gehen. Wenn der Herr Vorredner gefragt hat, ob man in der Be⸗ ziehung Vorarbeiten gemacht hat, so glaube ich nicht, daß man der Frage schon in einer bestimmten Weise näher getreten ist. Ich weiß nicht, ob Vorarbeiten, Voruntersuchungen gewissermaßen, stattgefunden haben; ich zweifle aber daran. ö
Was die Theilung der Regierungen betrifft, so ist diese Frage ja gewiß sehr erwägenswerth für einzelne Regierungen, und es ist aber die Frage auch oft erwogen worden; man ist aber dabei stets auf solche Schwierigkeiten gestoßen, daß man die Sache hat liegen lassen. Wenn man die Regierungs⸗Präsidenten der größten Regierungen — ich nenne nur beispielsweise Düsseldorf — fragt, so wird man überall dringendes Abrathen erfahren.
Ich will aber darauf nicht näher eingehen, ich glaube kaum, daß wir auf diesem Wege viel weiter kommen. Wir haben ja allerdings, wie ich zugeben will, manche Regierungen, die außerordentlich belastet sind und von den Regierungs- Präsidenten kaum noch übersehen werden können. Man kann sehr wohl auf den Gedanken kommen, den der Herr Graf Limburg-Stirum einmal angeregt hat bei Gelegen · heit der Beamtenerhöhung, ob man nicht demnächst den Ober. Regierung. Räthen eine andere Stellung geben sollte, auch nach außen hin, als das gegenwärtig der Fall ist, und das wird sich vielleicht als weck · mäßig und nothwendig erweisen, wenn die Entwickelung so weiter fortschreitet, wie das bisher der Fall gewesen ist.
Meine Herren, ich möchte meinen Herrn Kollegen, den Herrn Minister des Innern, in Schutz nehmen gegen die Bemerkung (ene Herrn Abg. Bartels. Es ist nicht üblich gewesen, daß bei der Be⸗ rathung des Etats des Finanz. Ministers der Herr Minister des Innern vertreten war. Das hat früher nicht stattgefunden, und es kann daher garnicht auffallen, daß es gegenwärtig nicht stattgefunden hat. Es ist überhaupt die Auffassung, daß der Herr Minister des Innern der einzige Ressort Minister der Regierungen sei, nicht zutreffend. Der Herr Unter ⸗Staatssekretãr hat schon darauf hingewiesen, daß das Landwirthschaftliche Ministerium, das Ministerium der offentl ichen Arbeiten und das Kultus- Ministerium, eigentlich saͤmmtliche Ministerien in Frage kommen, und daß man daher garnicht
Dr.
man sehnt sich ordentlich danach. Wenn wir immer aus dem großen Staatstopf nehmen, so ist dies ein Anflug von Kommunismug. Die
sagen kann, daß der Herr Minister des Innern, der naturgemäß ja
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister
legt, man früher dabei verfahren ist, können Sie sich klar machen, wenn Sie bedenken, eine wie große Zahl von Assessoren eigentlich bei den Regierungen keine Beschäftigung finden und überhaupt keine Beschäftigung finden könnte, wenn nicht inzwischen die Beschäftigung der Assessoren bei den Landräthen so zugenommen hätte, wie dies durch die Steuergesetzgebung im wesentlichen veranlaßt ist. Wäre dies nicht der Fall, so würde ein derartiger Ueberfluß von Assessoren vorhanden sein, daß man wirklich nicht wüßte, wie man sie beschäftigen sollte. Wir haben aber so eine sehr ausgiebige Quelle der Beschäfti⸗ gung der Assessoren gefunden, die früher kaum existierte. Dadurch ist der bezeichnete Uebelstand erheblich vermindert worden. Sie sehen also, meine Herren, daß die Staatsregierung diese Frage sehr ernst ins Auge faßt und auch schon Erhebliches zur Verbesserung der Ver⸗ hältnisse geleistet hat. Die Assessoren können sich darüber vollkommen beruhigen, daß der Herr Minister des Innern das lebhafteste Interesse für diese ihn ja allerdings vorzüglich berührende Frage der Ver⸗ waltung hat und bewahrt.
Von den dauernden Ausgaben sind 400 000 6 den Ober⸗ Präsidenten der Provinzen Posen und Westpreußen, sowie der Regierung in Oppeln zur Förderung und Befestigung des Deutschthums zur Verfügung gestellt. Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände können zur Verwendung in die folgenden Jahre übertragen werden.
Abg. Dr. Stephan (Beuthen) beantragt den Zusatz: Ueber die Verwendung der Fonds ist dem Landtage im folgenden Etatsjahre eine Nachweisung vorzulegen.
Abg. Dr. Mijerski (Pole) geht auf das Ansiedelungsgesetz näher ein und führt aus, daß die Polen durch die Zweckbestimmungen dieses Gesetzes in ihrer Eigenart und auch geschäftlich vernichtet werden follten. Der Fall stehe einzig da, daß Gewerbetreibende, Aerzte u. s. w. durch öffentliche Mittel unterstützt würden. Die Polen sonderten 1a von den Deutschen keineswegs ab, wie es ihnen der Finanz · Mini ter vorgeworfen habe, noch weniger dächten sie daran, die Deutschen zu boykottieren. Sie seien auft tiefste verletzt und gekränkt durch diese neue Maßregel, und namentlich der polnische Mittelstand könne darin eine landespäterliche Fürsorge für ihn nicht erblicken. Liebe könne man nicht anbefehlen, man müsse sie sich erwerben. Die Polen würden sich zu wehren wissen und gegen diesen Fonds stimmen. .
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich möchte, das diese Frage hier so oft erörtert worden ist und namentlich noch bei der Gelegenheit der General- debatte so ausführlich wieder dargelegt ist, auf die allgemeinen Gesichte⸗ punkte der Politik der Regierung, welche auch in diesem Dispositione-⸗ fonds einen Niederschlag findet, nicht tiefer eingehen. Ich glaube, eg hat keine praktische Wirkung; die Meinungen sind auf allen Seiten des Hauses festgestellt, und wir würden nur die kostbare Zeit ver lieren, wenn wir wieder auf die allgemeinen großen und generellen Gesichtspunkte kämen. Ich bin überhaupt der Meinung, daß bei speziellen Positionen es sehr gerathen ist, sich an diese speziellen Posttionen zu halten und nicht jede Etatsposition, wie sie auch beschaffen sei, zu einer Generaldiskussion zu benutzen. (Sehr richtig! rechts) Ich möchte vom Standpunkt der Staatsregierung keine Veranlassung geben zu dem mehr und mehr Einschleichen dieser Sitte.
Der Herr Vorredner hat diesen Fonds wiederholt als einen Reptiltenfonds bezeichnet. Ich weiß nicht, was er darunter versteht. Der Fonds kann nur den Zweck haben, für welchen er bestimmt ist, und wenn man mal die Gründe zusammenfassen will, welche dazu geführt baben, einen solchen Ditpositionsfondg zur Ver- fügung der Ober Präsidenten in diesen Provinzen bereit zu stellen, so kann man sagen: die Lage der deutschen Bevölkerung in den gemischtsprachlichen Bezirken gegenüber der Agitation und Gnergie