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des Polenthums ist unjwelfelhaft eine außerordentlich schwierige und viel schwieriger als in den vollkommen deutschen Provinzen. Was durch die eigene Kraft der Bevölkerung da möglich ist, ist in diesen gemischtsprachlichen Bezirken nicht möglich, da bedarf es der Hilfe der Staatsregierung, die Selbstverwaltung, die Selbsthilfe auf allen diesen Gebieten zu fördern. Das, was wir hier vorhaben, und wozu dieser Fonds dienen soll —, beispieleweise zur Unterstützung wirthschaftlicher Organisationen, Genossenschaften u, dergl, zur Bereitstellung von Bildungsmitteln für die deutsche Bevölkerung, welche der gesammten Bevölkerung zugänglich sind, zur Unterstũtzung patriotischer Vereine, zur Schaffung geselliger Vereinigungs⸗ punkte, zur Unterstützung gefährdeter, in ihrer Existenz bedrohter deutscher Glemente, beispielweise Förderung von Heil, und Krankenpflege anstalten und derartige wirthschaftliche Dinge — das kann die deutsche Bevölkerung in den übrigen Provinzen allein besorgen, sie hat dort die Kraft dazu, die Schwächung, die durch die Spaltung in zwei Bevölkerungsklassen in den gemischtsprachlichen Bezirken stattfindet, und die nach meiner Meinung beide Theile benachtheiligt, macht es eben nicht möglich, daß die deutsche Bevölkerung sich überall selbft helfen kann. Dazu ist dieser Fonds bestimmt; er hat nicht entfernt einen aggressiven Charakter gegen die Polen. Daran denken wir garnicht, wie denn auch die Behauptung, die im Reichstage vor kurzem gefallen ist, daß die Regierung den Polen den Krieg erklärt hätte oder erklären wollte, nach allen Richtungen hin falsch ist. Diese Stellung nimmt die Staatsregierung durchaus nicht ein; aber wir müssen die gefährdete Lage der deutschen Bevölkerung in den polnischen Provinzen — das liegt innerhalb der Aufgaben des preu⸗ ßischen Staates — ohne Feindseligkeit gegen die andere Bevölkerung unterstützen. Von einem Reptilienfonds kann daher nicht entfernt die Rede sein.
Der Herr Abgeordnete hat — ich nehme das zu seinen Gunsten an — meine früheren Aeußerungen in dieser Beziehung völlig miß⸗ verstanden. Er hat gesagt, ich hätte hervorgehoben, daß allerdings sehr wohl Fälle gedacht werden können, wo auch Studierende polnischer Nationalität aus diesen Fonds Unterstützungen, Stipendien für ihre Studien bekommen könnten; aber ich hätte daran eine Be⸗ dingung geknüpft, welche dieses ganze angebliche Wohlwollen voll= ständig illusorisch machte. Meine Herren, die Lage ist so: ich habe gesagt, es könne der preußischen Staatsregierung nur erwünscht sein, wenn die Polen so zahlreich als möglich in den preußischen Zivil und Militärdienst treten. Dies wünschen wir zu befördern, und in den Fällen, wo dieses Ziel erreicht werden kann, würde nach meiner Meinung gar kein Bedenken sein — denn das ist ja auch eine Förderung der innigen Verschmelzung der polnischen Bevölkerung mit dem preußischen Staatsgedanken —, auch polnischen Studierenden derartige Stipendien zu gewähren. Ich habe allerdings hinzu— gefügt, daß ich glaube, es läge im eigenen Interesse dieser Beamten polnischer Nationalität, bei der starken Gegen⸗ sätzlichkeit, die leider nun einmal vorhanden ist, die eine objektive Handhabung der Amtepflichten sehr erschwert, ihr Amt in anderen Provinzen des Staats zu versehen.
Meine Herren, eine derartige Politik hat in anderen Fällen auch gegen Deutsche selbst angewendet werden müssen; ich erinnere daran, daß nach dem Jahre 1866 allerdings das Streben der preußischen Regie⸗ rung dahin ging und gehen mußte, die älteren hannoverschen Beamten in die alten preußischen Provinzen zu versetzen, damit sie dort sich in die Traditionen und Einrichtungen desjenigen Staates einlebten, dem sie nun einmal angehörten. Also von einer Bedingung,
die die Aufnahme der Polen in den preußischen Staatsdienst illusorisch
machen würde, kann nicht entfernt die Rede sein.
Meine Herren, das Erstarken des polnischen Mittelstandes haben wir keinegwegs als Beweisgrund für die Nothwendigkeit des Ein schlagens desjenigen Weges, den die Staatsregierung jetzt gewählt hat, angeführt, — in keiner Weise. Hier in der Debatte ist nur vielfach hervorgehoben, daß dies Erstarken mit Hilfe der preußischen Schulen, mit Hilfe der Fortbildungsschulen, ge—⸗ schähe, und daß alle kulturellen Fortschritte daher auch den Polen zu gute kommen. Wenn wir nach einer Richtung hin dieses Erstarken bedauert haben, so ist es nur nach der Richtung gewesen, daß dadurch die Möglichkeit gegeben ist, diesen politischen oder nationalen Kampf auch auf das wirthschaftliche Gebiet auszudehnen. Namentlich ist hier überall die Meinung vertreten, daß der erste Anlaß ju diesem wirthschaftlichen Boykott von polnischer Seite ausging. Ist dies richtig, so wird es durchauß berechtigt sein, Gewerbtreibende, die unter einem solchen nationalen Gegensatz leiden, durch öffentliche Mittel zu stützen und sie dadurch zu schützen und zu vertheidigen gegen derartige Angriffe, die wir durchaus für unberechtigt halten.
Meine Herren, man kann, glaube ich, nur darüber jweifelhaft sein, ob dieser Fonds von 400 000 4M, welcher sich auf drei Ober⸗ Praͤsidenten vertheilt, von welchem 150 000M abzuziehen sind, die jetzt schon im Etat stehen und hierher übertragen sind, für die Zwecke, für welche er dienen soll, sich als ausreichend erweisen wird. Daß er aber in sich berechtigt ist, daß er eine Feindseligkeit gegen das polnische Element durchaus nicht darstellt, sondern die in der Minderheit lebenden Deutschen, die in ihrer nationalen Existenz gefährdet sind, und infolge ihrer wirthschaftlichen Schwäche nicht im stande sind, sich selbst zu helfen, stützen solle — über die Berechtigung eines solchen Fonds kann gar kein Zweifel obwalten.
Nun will ich, um nicht nochmals sprechen ju müssen, gleich mich äußern über den Antrag Stephan. Dieser Antrag ist schon in der Budget⸗Kommission gestellt und abgelebnt worden. Meine Herren, der Antrag geht dahin, daß Rechenschaft abgelegt werden soll jedes Jahr über die Verwendung dieses Fonds.
Nun liegt die Sache aber thatsächlich so, daß die bisherigen, den Ober⸗Präsidenten zustehenden Dispositionsfonds niemals einer solchen Nachweisung unterworfen gewesen sind. Das beruht sogar auf einer förmlichen Vereinbarung zwischen Landtag und Regierung, nach welcher die Disposttionsfonds der Provinzialbehörden einer besonderen Nachweisung nicht bedurften, daß lediglich diese Nachweisung beschränkt sein sollte auf die Diepositionsfonds der Zentralbehörden. Hier handelt es sich bloß um eine Erweiterung eines bereits vorhandenen Digtzpositions⸗ fonds der Ober ⸗Präsidenten. Sie haben aber jetzt schon kleine Dis⸗ postiionsfondts, welche wir durch Zusätze lediglich vergrößern. Meine Herren, ich glaube, es liegt auch im Interesse einer versöhnlichen Ver⸗ wendung diesegs Fonds, daß wir nicht bei Gelegenheit solcher Nachweisungen immer neue, gegenseitig verbitternde Dis⸗ kussionen erregen; von solcher Bedeutung sind diese Fonds
garnicht und können ihrer Natur nach elnem besonderen Mißbrauch nicht unterworfen werden; sie können auch nicht nach meiner Meinung im einzelnen kritistert werden, es sind eben diekretionäre Fonds. Wir sind garnicht in der Lage, eine so genaue Kenntniß der besonderen und lokalen Verhältnisse, auf welche die Fonds zur Anwendung zu kommen haben, zu gewinnen, und das ist ja gerade der Grund gewesen, warum wir diese Fonds den Provinzialbehörden gegeben haben und nicht den Zentralbehörden, weil die Provinzialbehörden den Verhältnissen viel näher stehen und eine viel genauere Kenntniß haben.
Ich möchte daher bitten, meine Herren, den Antrag Stephan, wie das die Budget⸗Kommission gethan hat, auch hier abzulehnen.
Abg. Dr. Stephan (Zentr) bestreitet, daß sein Antrag in der Kommifsion abgelehnt worden sei. Seine Partei könne sich an der⸗ artigen Ausnahmemaßregeln nicht betheiligen, jedenfalls verlange sie eine etatsrechtliche NVachweisung über die Verwendung des Fonds. Es sei gar nicht ausgeschlossen, daß er auch zu antilatholischen und Wahl—⸗ jwecken verwendet werde. Sein Antrag verlange nichts Ungewöhn—⸗ kiches, denn ähnliche Nachweisungen würden auch bei anderen Fonds gegeben. Die Regierung müsse sich von jeder Geheimnißkrämerei fern halten und die Verwendungszwecke offen darlegen.
Die Diskussion wird geschlossen und die Ausgabe gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen genehmigt. Der Antrag Stephan wird abgelehnt.
Bei den Ausgaben für die Rentenbanken bittet
Abg. von Glebocki (Pole) den Minister, dahin zu wirken, daß die Renten gewisser landschaftlicher Grundstücke in der Provinz Posen in 5 ooige Amortisationsrenten umgewandelt werden.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich erinnere mich sehr wohl, daß an das Finanz⸗Ministerium von den Betheiligten, von denen der Herr Vor— redner gesprochen hat, eine Reihe von Petitionen eingereicht sind, und daß ich auch mehrfach mit einer Deputation aus diesen Interessenten⸗ kreisen über diese Sache verhandelt habe. Wir haben dann diese Frage an das Landwirthschafts-Ministerium, weil es sich um Domäaͤnengefälle handelte, abgegeben mit der Bitte, sich uns gegenüber über die Auffassung im Landwirthschafts,Ministerium zu äußern. Wenn ich mich recht entsinne, so hat das Landwirthschafts— Ministerium — bei der auch von dem Herrn Vorredner an— erkannten großen Schwierigkeit der Sache, auch nach der recht— lichen Seite hin — ausführliche Ermittelungen über den Stand und den Charakter der verschiedenen Gefälle, um die es sich hier handelt, eingeleitet. Soweit ich mich erinnere, haben wir die Resultate dieser Verhandlungen im Finanz Ministerium noch nicht erhalten. Ich werde aus den Ausführungen des Herrn
Vorredners aber Anlaß nehmen, an die Sache noch einmal heran⸗
zugehen und nöthigenfalls eine Beschleunigung der Entscheidung herbeizuführen. Was auch die schließliche Entscheidung der Regierung sein mag, in allen Fällen halte ich es für erwünscht, daß die Sache einmal zu einem bestimmten Ausgang gebracht wird.
Meine Herren, ich will dem Herrn Vorredner nicht verhehlen, daß ich persönlich aus den Petitionen und aus dem mündlichen Vortrag der Betheiligten damals die Ansicht gewonnen habe, daß es allerdings berechtigt sei, den aus dem Bestehen dieser unablösbaren Lasten hervorgehenden Unzuträglichkeiten abzuhelfen. Ich hoffe, daß wir in der Staatsregierung uns in dieser Sache in einer Weise ver⸗ ständigen können, welche den bisher Veipflichteten zur Befriedigung gereicht.
Der Rest des Etats des Finanz Ministeriums wird ohne
Debatte bewilligt, ebenso der Etat des Ministeriums der 4 1 . . worfen sind. Aber weder der
berechtigt, Zweckbestimmungen von Fonds, die mit Korporationsrechten
auswärtigen Angelegenheiten.
Damit ist die zweite Berathung des Etats beendet.
Zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung dieses Etats, beantragt
5 araphen, wonach die bis zur gesetzlichen Feststellung des Etats innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben nachträglich genehmigt werden. Wenn der Landtag im November einberufen würde, so würde es gelingen, den Etat rechtzeitig fertig zu stellen.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich kann Ihnen nur empfehlen, dem Antrage des Herrn Vorredners zuzustimmen. Er entspricht der Gewohnheit und dem Herkommen des hohen Hauses und entspricht auch der Thatsache, mit der wir ia unbedingt rechnen müssen, daß am 1. April dieses Jahres der Etat rechtsgültig nicht zum Abschluß gebracht werden kann.
Ich will auf die übrigen Bemerkungen des Herrn Vorredners nicht eingehen. Ich kann nur dabei bleiben, daß es geradezu ausge— schlossen ist, bei dem Umfange des heutigen Etats, bei den großen Schwierigkeiten, die die Etatsaufstellung namentlich in den Betriebsverwaltungen heute hat, wie es früher nicht der Fall war, eine gründliche Aufstellung und Vorberathung des Etats früher zu bewirken, als das jetzt der Fall ist. Wenn man den Etat etwa im Frühling bereits jetzt aufstellen und mit den Vor— berathungen beginnen wollte, was man etwa thun müßte, wenn man im November ihn dem Landtage abgeschlossen vorlegen wollte, so würde der Etat sehr mangelhaft werden. Die Ressorts sind garnicht im stande, schon im Frühling des laufenden Jahres in sagen, waz sie brauchen für das nächstfolgende Etatsjahr, sodaß da schon die größten Wirren stattfinden müßten. Wenn man in den Ressorts damit noch länger wartete, dann würde die Etatsberathung selbst überstürzt und sehr oberflächlich werden müssen. Es ist doch das Allerwichtigste, daß in den Vorstadien mit aller Voraussicht und mit aller Gründlichkeit gearbeitet wird. Das ist fast ebenso wichtig, als, wenn ich mich bescheiden ausdrücken will, die gründliche Be—⸗ rathung hier im hohen Hause
Meine Herren, ich muß ja meinerseits annehmen, daß alle die Berathungen und alle die Reden, die hier im hohen Hause zum Etat stattgefunden haben, nothwendig und förderlich waren. (Heiterkeit.) Aber, meine Herren, dann bitte ich, auch Ihrerseits anzunehmen, daß die Zeit, die wir auf die Vorberathungen für den Etat verwenden, gleichfalls unentbehrlich ist.
Meine Herren, das Herrenhaus hat allerdings, der Noth ge— horchend, in einigen Fällen mit großer Schnelligkeit den sehr spät an dasselbe gelangten Etatzentwurf noch erledigt vor dem 1. April. Aber, meine Herren, Sie können dem hohen Herrenhause nicht zu⸗ muthen, daß es bei dieser Praxis bleibt. Es ist eine große Mißstimmung im Herrenhause entstanden, daß dasselbe nicht genügend Zeit gehabt hat, in diesen Fällen seinerseits die— jenige Stellung zu der Gesammtverwaltung des Staates zu nehmen und zu all den Fragen, die da auftauchen, welche das Herrenhaus zu nehmen in vollem Maße berechtigt und berufen ist. Der Herr Vor⸗
Dr. Lotichius (ni) die Einschiebung eines neuen Para,
redner hat richtig hervorgehoben: wenn es auch diesmal gelingt, was ja schon ein erheblicher Vorzug gegen andere Jahre ist, daß wir hier im Abgeordnetenhause den Etat zum vollen Abschluß bringen, und noch vor dem 1. April ihn hoffentlich an das Herrenhaus gelangen lassen können, — ich glaube, wenn das auch gelungen ist, so können wir von dem Herrenhaus doch nicht verlangen, daß es seinerseits vor dem 1. April den Etat abschließt, und ich nehme daher an, daß der Etat im Herrenhause nicht früher zum Abschluß gebracht wird als etwa gegen den 20. April. Daher ist der Antrag des Herrn Vor⸗ redners unter diesem Gesichtspunkte in jeder Beziehung berechtigt. Ich bitte das hohe Haus, demselben zuzustimmen.
Abg. Kirsch (Zentr.) fürchtet, daß es nach diesen Ausführungen künftig überhaupt nicht möglich sein werde, den Etat rechtzeitig fertig zu stellen. Das Abgeordnetenhaus habe sich diegmal große Be— schränkung arferlegt und Abendsitzungen abgehalten, so zahlreich wie
nie zuvor. ö
Der Antrag Lotichius wird angenommen und mit diesem Zusatz das ganze Etatsgesetz.
Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Staatshaushalt (Komptabilitätsgesetz.
Ein Antrag des Abg. von Strombeck (Hentr.), diesen Gegenstand mit Rücksicht auf die Verhandlungen und Ab⸗ stimmungen des Reichstages von der Tagesordnung abzusetzen, wird abgelehnt.
Abg. Pleß (Zentr.) erkennt an, daß die Regierung sich mit der Vorlegung dieses Gesetzentwurfs ein großes Verdienst erworben hat. §z.1 entspreche allerdings der Verfassung; es sei aber mit ihren Be⸗ stimmungen wenig in Einklang zu bringen, daß der Fonds von 0 Millonen in den Etat eingestellt sei, von dem man garnicht wisse, ob er im nächsten Jahre werde aufgebraucht werden. (Präsident von Kröcher kann nicht finden, daß diese Bemerkungen mit dein Gesetz etwas zu thun haben.) Nach Sz 1 sollten doch die Einnahmen und Ausgaben des Staates in den Etat eingestellt werden in fester Summe, und davon sei in diesem Jahre abr ewichen. .
Abg. Hon Strom beck meint, daß der Begriff Staatseinnahmen näher umschrieben werden müsse. Fonds mit juristischer Persönlichkeit müßten unter ganz bestimmten Bedingungen als Staatseigenthum be— trachtet worden. Leider sei der Antrag abgelehnt worden, die Ver⸗ anschlagung des Etats in der Weise zu bewirken, daß die Anschlagt⸗ ziffern sich den in Wirklichkeit zu erwartenden Ziffern möalichst an⸗ nähern. Der im § 1 gewählte Ausdruck, daß der Voranschlag alle im Laufe jedes Etatsjahres voraussichtlich eingehenden Einnahmen und erforderlich werdenden Ausgahen des Staat umfassen solle, sei wenig glücklich; er werde unter Umständen dahin führen, die Ein nahmen aut den Staatsbahnen möglichst, niedrig zu veranschlagen, während sie doch mit der Wirklichkeit möglichst übereinstimmen sollten. Vigze⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Da der Herr Vorredner auf die Stellung eines Antrages verzichtet und auch nicht beantragt hat, den § 1 gänilich abzulehnen, so kann ich sehr kurz sein, um das Haus nicht allzu sehr in Anspruch zu nehmen. Ich will nur eins bemerken, daß die Auf⸗ fassung der Worte des § 1, beziehungsweise der Verfassung „Aust gaben und Einnahmen des Staats“ niemals, so lange die Verfassung besteht, in dem Sinne des Herrn Abg. von Strombeck aufgefaßt sind, man hat immer die staatsrechtliche Seite der Einnahmen und Aus— gaben des Staats und der Korporationen ins Auge gefaßt. Einnah— men von Fonds, die eine selbständige juristische Persönlichkeit haben, sind danach keine Einnahmen des Staats, sondern der betreffen den Fonds, und selbst wenn der Staat darüber disponieren kann, so kann er es doch nur nach Maßgabe der Zweckbestimmung des Fonds, während alle anderen Einnahmen und Ausgaben des Staats der voll— ständig freien Verfügung der Regierung und des Landtages unter⸗ Landtag noch die Regierung sind ausgestattet sind, beliebig zu ändern; also nicht die sogenannte wirth— schaftliche Bedeutung und der Zusammenhang dieser wirthschaftlichen Bedeutung mit dem Staat entscheidet, sondern es entscheidet die ein⸗ fache juristische Frage: wem gehören die Einnahmen und wer bat die betreffenden Ausgaben zu leisten? Das drückt 5 1 und ebenso die Verfassung klar und bestimmt aus. Meine Herren, wir würden auch, wenn wir sagen würden: der wirthschaftliche Zusammenhang — was beißt denn das eigentlich? — in solche juristische Dunkel heiten kommen, daß ein so scharfsinniger Jurist wie der Herr Abg. von Strombeck sie am allerwenigsten befördern sollte; denn die Juristen streben ja nach Klarheit.
Wenn nun der Abgeordnete von Strombeck sich auf eine Aeußerung des Herrn Ministerial ⸗Direktors Kuegler berufen hat, so kann ich nur erwidern, daß die Auffassung des Herrn Ministerial⸗Direktors Kuegler nicht die Auffassung der Regierung ist; wir theilen seine juristische
Meinung nicht. Er hat damals erklärt, alle diejenigen Fonds, welche
durch Königliche Ordres eine bestimmte Zweckbestimmung haben, hätten dadurch juristische Persönlichkeit — das ist nicht unsere Meinung; die Meinung der Staatsregierung geht dahin, daß es eine Menge von Vermögensmassen giebt, welche einer bestimmten Zweck⸗ bestimmung unterliegen, deswegen aber noch keineswegs juristische Persönlichkeit erlangen.
Ich habe schon früher die Meinung ausgesprochen, daß die Auf⸗ fassung des Herrn Abg. von Strombeck mit der Auffassung, die seine politischen Freunde von jeher hier vertreten haben, im Widerspruch steht, daß früher die Meinung dahin gegangen ist, daß unter keinen Umständen diejenigen Fonds, welche juristische Persönlichkeit haben, durch den Etat laufen dürfen, weil darin eine Alterierung der kor— porativen Rechte des betreffenden Fonds liegen würde, und dieser Ansicht ist gerade dieser Gesetzentwurf beigetreten.
Was nun den eigentlichen Sinn betrifft — den die Worte haben voraussichtlich eingehende Einnahmen und voraussichtlich erforderlich werdende Ausgaben“ —, so bin ich in Beziehung der praktischen Aug⸗ führung dieser Bestimmung vollständig mit dem Herrn Abg. von Strom—⸗ beck einig. Aber ich glaube, der 1 — in dieser Beziehung hat die Kommission ganz Recht — bedarf gar keiner weiteren Erläuterung, und will man an sich klare Dinge noch weiter erläutern, dann läuft man häufig Gefahr, die Sache erst recht ju verdunkeln. Es ist auch aus einer früheren Aeußerung, die ich gemacht habe, daß wahrscheinlich es nicht möglich sein werde, die im Extraordinarium der Eisenbahn⸗ verwaltung stehenden Fonds wirklich vollständig zu verbauen in dem be⸗ treffenden Jahr, mit völligem Unrecht hergeleitet, daß damit eigentlich das Bekenntniß ausgesprochen sei, daß diese Art der Etatisierung mit der Verfassung nicht wohl im Einklang stehe. Meine Herren, das ist bloß eine Vermuthung, ob und welche von diesen einzelnen Positionen im Extraordinartium in einem Jahre verbaut werden könnte und welche nicht; das ist vorher mit Sicherheit nicht zu übersehen. Darauf kommt es aber nach der Verfassung auch garnicht an, sondern die Verfafsung sagt: „voraussichtlich erforderlich werdende ¶ Aut⸗
gaben“, also alle Ausgaben, die im Etat stehen, sollen für das betreffende Jahr erforderlich sein; ob es thatsächlich aber möglich ist, sie vollständig zu verwenden, das ist eine quaestio facti, die mit der Bestimmung der Verfassung garnichts zu thun hat. Es darf nach der Verfassung eine Ausgabeposition, welche in dem be— treffenden Jahre voraussichtlich nicht erforderlich ist, nicht aufgenommen werden; aber alle Etatspositionen, die voraussichtlich erforderlich wer⸗ den, wo es höchst erwünscht wäre, daß sie noch in dem betreffenden Etatsjahr gemacht würden, können aufgenommen werden, selbst wenn sie nicht vollständig zur Verwendung kommen. So muß man diese Sache interpretieren, und so ist auch von vornherein meine Auffassung in der Sache gewesen. Ich bitte daher, meine Herren, den 5 1 un— verändert anzunehmen.
Abg. von Strombeck: Wir hatten früher die Besorgniß, daß die durch den Etat laufenden Einnahmen der Fonds mit juristischer Personlichkeit dem Staatsvermögen inkorporiert werden möchten. Diese Besorgniß ist t beseitigt worden.
Abg. Dr. Virchow (fr. Volksp.) hält eine Ordnung dieser An—⸗ gelegenheit auch für die Universitäten für höchst wichtig. Der Finanz Minister habe das Berdienst, in diese verworrenen Dinge durch dieses Gesetz Klarheit gebracht ju haben. Der Landtag habe jeden falls das Einnahmebewilligungsrecht, und der Staat trage die Verantwortung, wenn er durch Nachlässe die Einnahme verändere. Besonders schwierig sei die Sache bezüglich der durch Königliche Bestimmung aufgehobenen Einziehung der dem Staate zustehenden Einnahmen. Trotz der Bedenken wolle er dem Gesetze keinen Widerstand entgegensetzen, weil es wünschenswerth sei, ein festes Verhältniß der einjelnen Behörden jur Ober⸗Rechnungs—⸗ kammer zu fixieren. Leider hestehe noch keine finanzielle Minister⸗ verantwortlichkeit; er hoffe aber, daß die Regierung mit derselben Loyalität, wie in den letzten Jahren, diese Sache behandeln werde.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich möchte auf die Frage, ob dem Landtage nach unserer Berfassung ein Einnahmebewilligungsrecht zusteht, nicht tiefer eingehen, weil ich nicht zugeben kann, daß dieser 1 und dieses Gesetz mit dieser Frage überhaupt in Verbindung steht. Steht dem Land tage nach der Verfassung ein Einnahmebewilligungsrecht zu, so wird durch dieses Gesetz daran nichts geändert; steht es dem Landtage nicht zu, so wird durch dieses Gesetz auch nichts geändert; es wird dem Landtage ein neues, mit der Verfassung nicht in Einklang stehendes Einnahmebewilligungsrecht durch dieses Gesetz nicht gegeben. Wir haben also diese Frage hier wohl kaum zu diskutieren. Ich will nur noch bemerken, daß ich doch auch an den Verhandlungen der Kom— mission theilgenommen, aber nichts davon gehört habe, daß die Mehrheit der Kommission die Existenz eines solchen Einnahmebewilli⸗ gungsrechts für den Landtag in Anspruch genommen hätte; im Gegentheil, es ist nur streifend diese Frage berührt und von der Kom— mission als solcher überhaupt gar keine Aeußerung extrahiert worden. Ich glaube daher, unter diesen Umständen kann ich über die Frage hinweggehen; denn es würde, wenn man die Sache gründlich diskutieren wollte, das sehr weit führen. So viel steht aber nach meiner lang⸗ jährigen Erfahrung in Etats, und parlamentarischen Dingen doch fest, daß die Frage kaum jemals praktisch werden wird. Diejenigen Einnahmen, auf welche der Staat einen Rechtsanspruch hat, die dem Staat wirklich zustehen, müssen in den Etat aufgenommen werden; würden sie im Etat gestrichen, würden beispielsweise Steuern überhaupt beseitigt, so ist die Staatsregierung zweifellos so berechtigt als verpflichtet in ihrer Eigenschaft als Verwalter des Staatsvermögens, diese Einnahmen doch einzuziehen. Dann stehen sie jwar nicht im Etat, aber sie fließen nichts desto weniger in die Staats kasse.
Neue Einnahmen sind ohnehin fast immer ausnahmslos mit Aus gaben verbunden. Will der Landtag eine solche neue Einrichtung, Einnahmen und Ausgaben nicht, so hat er es in der Hand, die Aus⸗ gaben zu streichen; dann fällt diejenige Einnahmequelle fast immer weg, für welche die Ausgaben gemacht werden sollen, und es erledigt sich die Sache ganz von selbst.
Ich glaube daher, in der Praxis wird man finden, daß dieser Streit über das Einnahmebewilligungsrecht keine so wesentliche Be⸗ deutung hat, wie denn auch thatsächlich eigentlich, abgesehen von den Fällen, wo der ganze Etat nicht zu stande kam, die Frage garnicht praktisch geworden ist. In den Fällen, wo überhaupt kein Etat zu stande kommt, wo das Abgeordnetenhaus oder das Herrenhaus den ganzen Etat verwirft, da wird der Fall praktisch, und die Regierung ist, obwohl keine Einnahmen bewilligt sind, doch berechtigt, die dem Staat rechtlich zustehenden Einnahmen einzuzieben. Ich glaube, das wird nach unserem preußischen Staatsrecht thatsächlich nicht beftritten werden können. Aber wie gesagt, ich will tiefer auf die Frage garnicht eingehen, namentlich unser Etatsrecht mit dem Reichsrecht hier nicht vergleichen, weil ich, wie gesagt, der Meinung bin, daß die Frage mit dem bier vorliegenden Gesetz garnicht in einer logischen Konnexität steht.
Meine Herren, im übrigen bin ich erfreut, daß der so sachkundige langjährige Vorsitzende der Rechnungskommission in diesem Gesetz doch einen sehr großen Fortschritt sieht; das kann für jeden Kenner unseret Verwaltungsrechts und Verwaltungswesens unseres Etatsrechts auch nicht im mindesten zweifelhaft sein.
Meine Herren, dieses Gesetz bindet zwar den Landtag auch in einigen Punkten, aber in viel größerem Maße die Ressorts und den Finanz ⸗Minister, ja sogar die Ober⸗Rechnungskammer, welche auch sich nach diesem Gesetz wird richten müssen, während in vielen Fällen es oft sehr zweifelhaft war, wohin die Entscheidung der Ober⸗Rechnungskammer fallen würde. Wir erhalten hier eine feste Ordnung durch dieses Gesetz in unserer ganzen Finanzgebahrung, welche nicht mehr von den schwankenden An⸗ schauungen der einzelnen Minister und des Finanz-⸗Ministeriums, ja selbst der Ober Rechnungskammer abhängt. Es werden ja immer noch hier und da einlelne Kontreversen auftauchen. Ebensowenig wie wir durch das Stempelsteuergesetz alle Kontroversen beseitigt haben, so werden auch häufig Fälle hier vorkommen, wo der Landtag und die Regierung auf den Kompromißweg angewiesen sind, auf die gegenseitige Verständigung. Aber die Grundsätze, die hler in diesem Gesetz niedergelegt sind, werden auch bei Entscheidung der einzelnen Fragen, wenn sie auch nicht ausdrücklich im Gesetz ent⸗ schieden sind, per analogiam einen sehr guten Fingerzeig geben.
Meine Herren, wenn der Herr Abg. Virchow die Erwartung ausgesprochen hat, daß die Staattzregierung — ich danke ihm, daß er gesagt hat: wie bisher — in loyaler Weise dem Landtage gegenüber alle Aufklärung geben werde, die der Landtag wünschen muß und zu erwarten berechtigt ist, so kann ich, was mich betrifft — und ich glaube
vollkommen im Namen der ganzen Staatsregierung und aller einzelnen Ressort⸗Minister — Ihnen die Versicherung geben, daß wir in dieser Beziehung jedem berechtigten Wunsch des Landtages nachkommen werden. Daß der Landtag jede Frage an die Staatsregierung stellen kann, die ihm jweckmäßig scheint, daß er darin durch dies Gesetz in keiner Weise beschränkt ist, jede Aufklärung zu verlangen, das habe ich schon in der Kommission ausgesprochen und ist vollkommen zweifellos. Die Staatsregierung wird, soweit es mit den Staatsinteressen irgend in Einklang zu bringen ist, auch spezielle Fragen sehr gern heantworten, wie ich denn schon namens des landwirthschaftlichen Ministers erklärt habe, daß die speziellen Auskünfte über ausgegebene Ein—⸗ nahmen in der Domänenverwaltung, wie bisher, auch in Zukunft gegeben werden sollen. Es handelt sich bloß darum, ob die Staatsregierung dazu eine besondere positive gesetzliche Ver⸗ pflichtung übernehmen soll, jede einzelne Frage zu beantworten, und das hat die Staatsregierung nicht zugestehen können, weil wirklich Fälle vorliegen können, wo eine solche Auskunft über spezielle Fragen den allgemeinen Staatsinteressen widerspricht. Die heutige Staatz regierung — und ich glaube, allmählich leben sich doch die Regierungen auch in dieses konstitutionelle Wesen soweit ein, daß man auch in Zukunft nichts Anderes erwarten kann — geht von dem Gedanken aus, daß ein vertrauensvolles Zusammenwirken mit dem Land⸗ tage auf die Dauer nur durch die größtmögliche Offen⸗ heit der Verwaltung gegenüber dem Landtage möglich ist; und in dieser Beziehung, glaube ich, können die Herren auch bisher nicht klagen. Ich wenigstens erinnere mich nicht, eine für den Landtag nothwendige Auskunft verweigert zu haben, und ebenso wenig, daß dies von anderen Ministerien geschehen sei. Den guten Willen, voll⸗ kommen alles das offen und klar zu legen, was der Klarlegung be⸗ darf, werden die Herren aus der bisherigen Praxis, so hoffe ich, voll⸗ kommen entnehmen und daher auch für die Zukunft das volle Ver⸗ trauen in dieser Beziehung behalten können.
Der Herr Abg. Dr. Virchow meint nun, durch meine Erklärung in der Kommission, daß bei Erlaß von Einnahmen auf Grund der Kronrechte der gegenzeichnende Minister die Verantwortlichkeit trage, gehe hervor, daß ich eigentlich indirekt ein Einnahmebewilligungsrecht anerkannt habe. Nein, meine Herren, hier handelt es sich ja um das Fallenlassen von Einnahmen, welche in der Gesammtsumme etatisiert sind; da liegt doch die Sache ganz anders, da ist die Einnahme positiv bewilligt. Wenn nun nachher aus dieser Gesammtsumme ein⸗ zelne Einnahmen herausfallen auf Grund des Erlasses, welchen der Herr Minister gegengezeichnet hat, so ist er nicht bloß dem Landtage gegenüber verantwortlich, und es kann ihm die Frage vorgelegt wer⸗ den: wie kamst du dazu? — sondern auch der Ober ⸗Rechnungskammer gegenüber. Sie hat auch darüber zu wachen, daß derartige Sachen ordnungsmäßig und im Interesse des Staats gehandhabt werden.
Ich glaube also, aus dieser Bemerkung, die auch in den Bericht aufgenommen ist, kann nicht entfernt hergeleitet werden, daß ich ein Einnahmebewilligungsrecht anerkannt hätte; das ist eine Verwechse⸗ lung des Herrn Dr. Virchow.
Ich glaube, meine Herren, wenn das ganze Haut die wohl⸗ wollende Stellung diesem Gesetze gegenüber einnimmt, die Herr Virchow eingenommen hat, so wird es uns gelingen, bald und ohne zu lange Debatten dieses Gesetz fertig zu stellen.
S 1 wird angenommen.
F§z 2 führt diejenigen Positionen auf, die zu den Einnah⸗ men und Ausgaben gehören. Dazu zählen die Einnahmen und Ausgaben derjenigen zu besonderen Zwecken bestimmten Fonds, über welche dem Staat allein die Verfügung zusteht, sofern diese Fonds nicht juristische Persönlichkeit besitzen.
Abg. von Strom beck hat gegen diese Bestimmung Bedenken hinsichtlich der Fonds aus säkularisierten Kirchengütern. Ueber die Verwendung dieser Fonds wünsche er besondere Nachweisungen in der Anlage des Etats.
Geheimer Ober⸗Finanz Rath Lehnert bemerkt, daß jede Ver⸗ änderung des Fonds im Etat zur Erscheinung komme. Jede weitere Auskunst könne mündlich ohne Belastung des Etats ertheilt werden.
Abg. von Strombeck ist mit dieser Antwort nicht zufrieden. Es handle sich doch nur um eine Fortsetzung der bisherigen Nach weisungen.
S 2 wird angenommen.
Um 4 / Uhr wird die weitere Berathung vertagt. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Dritte Lesung des Staatshausz— halts⸗Etats.)
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 26. d. M. gestellt 13 259, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 4396, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs ⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 24. und 25. März die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schulstraße 66, dem Kaufmann Heinr. Franz gehörig; Fläche 15,14 a; Nutzungswerth 14 120 ; mit dem Gebot von 178 500 410 blieb die Po mmersche Hypotheken⸗Bank, Aktien ⸗Gesellschaft, Behrenstraße 35, Meistbietende. — Marienburgerstraße 37, dem Stellmachermeister Ferd. Kilian gehörig; Fläche 3,91 a; Nutzungswerth 6780 M; Meistbietender blieb der Eigenthümer Job. Ih we, Conteniusstraße 13, mit dem Gebot von 86 159 — Tilsiterstraße 87, dem Kaufmann Heinr. Grieger gehörig; Fläche 7,52 a; Nutzungswerth 11 000 S; Meistbietender blieb der Kaufmann Jos. Bened. Boljani, Inselstraße 6, mit dem Gebot von 191 000 S — Lehrterstraße 41l, dem Kaufmann Herm. Marguardt gehörig; Fläche 1024 a; Nutzungswerth 16 950 4M Meistbietender blieb der Rentier Th. Brockhausen zu Charlotten⸗ burg, Fasanenstraße 16, mit dem Gebot von 235 000 6 — In der Maurermeister Fritz Höhne'schen Zwangsversteigerung, Zorn⸗ dorferstraße 29, ist das Verfahren aufgehoben.
Beim Königlichen Amtsgericht 1I1 Berlin wurde das Verfahren, betreffend die Zwangsversteigerung der nachbezeichneten Grundstücke, aufgehoben: zu Friedrichsberg, Mainzerstraße 15 belegen, dem Zimmermeister P⸗uzowski gehörig; die Termine am 18. und 20. April d. J. fallen fort. — Grundstück zu Wilmerg⸗ dorf, Prinz Regentenstraße belegen, dem Tapezierermeister Ernst Buhl zu Berlin gehörig; die Termine am 26. und 30. April d. J. fallen fort.
Berlin, 25. März. (Bericht über Speisefette von Gebr. Gause.) Butter: Die Einlieferungen in feiner Butter waren in dieser Woche recht belangreich und konnten nicht ganz geräumt werden, während zweite Qualitäten lebhaft gefragt sind und die Eingänge darin zur Deckung des Bedarfs kaum ausreichen. In frischer Landbutter werden die kleinen Zufuhren schlank geräumt. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter La. Qualität 98 M,
dito IIa. Qualität 85 „6, Landbutter 80-900 M — Schm alj: Die Preise erlitten in dieser Woche eine weitere Einbuße, obne daß ein erkennbarer Grund hierfür vorlag. Das Geschäft ist hierselbst etwas ruhiger. Die heutigen Notierungen sind: Choiee Western Steam 33,50 A6, Sam burger Stadtschmalz 35 — 36 MS, amerikanisches Tafel- schmal; 366 — 37 1, Berliner Bratenschmalj 37— 338 M — Speck unverändert. .
Berlin, 26. März. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8) la. Kartoffelstärte 23— 235 A. Ja. Kartoffelmehl 23-23 , Ha. Kartoffelmehl 19 - 21 M, Feuchte Kartoffelstärke, Frachtparttät Berlin 13,40 ½, gelber Syrup 266 - 264 M, Kap.⸗Syrup 261 — 27 4, Export 273 — 28 6, Kartoffelzucker gelb 27 — 27 ½ , Kartoffelzucker lap. 274 - 28 M, Rum ⸗Kuleur 37J— 374 4, Bier⸗Kuleur 36 – 366 4, Derxtrin gelb und weiß Ia. 29 — 29 M, do. sekunda 266 —– 28 , Weizenstaͤrke (kleinst) 36 – 335 66 do. (großst) 40 41 M., Hallesche und Schlesische 43— 44 M, Reiestärke (Strahlen) 49 — 50 M, de. Stücken 48.449 M, Maigstärke 39— 32 M. Schabestaͤrke 36 — 38 S, Viktoria⸗Erbsen 19— 22 1, Kocherbsen 18— 20 M, grüne Erbsen 18 — 20 606, Futtererbsen 13—1441 M, inl. weiße Bohnen AL 23 *, Flachbohnen 21 —23 44, Ungar. Bohnen 18— 19 ., Balizrusf. Bohnen 18 — 18 , große Linsen neue 49— 4 4M, mittel do. 34 —38 „, kleine do. 26 — 34 ½, weiße Hirse 16—18 , gelber Senf 16—26 M6, Hanfkörner 177 — 18 , Winterrübsen 24 bis 26 M, Winterraps 25— 26 Æ, blauer Mohn 34— 42 ½, weißer do. (0 - 44 g, Buchweizen 14— 15 M, Wicken 14 — 156 AÆ, Pferde⸗ bohnen 133 — 146 M, Leinsaat 22 23 M6, Mais loko 10 - 103 A. Kümmel 36— 46 4, prima inl. Leinkuchen 144 — 154 M, do. ruff. do. 14 — 15 M, Rapgkuchen 13—14 , Ia. Marsesll. Erdnußkuchen 166 = 16 AS, Ia. doppelt e . Baumwoll ⸗Saatmehl 58 –— 62 0j 124 —= 134. , helle getr. Biertreber 28- 34 e 96 — 10 4M, getr. Getreideschlempe 32-56 / 121213 Æ, Mais. Weizenschlempe 35 — 39 o 134-14 606, Maisschlempe 40 — 440 1214 — 1381 M, Malzkeime 85 = 94 M, Roggenkleie 8t — 9 MS,. Wezenkleie 95 — 10 A . . 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindesten z
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— In der Generalversammlung der Bergwerks⸗Gesell schaft Hibernia, Herne i. W., vom 26. 8. M. ö nach der Een legung der Berichte des Vorstandes und Aussichtsraths und der Bilanz nebst der Gewinn⸗ und Verlustrechnung dem Vorstand und Aufsichtsrath für die Geschäftsführung die Entlastung ertheilt und der Antrag des Aufsichtsraths, für 1897 eine Dividende von 12 00 des Aktienkapitals zu vertheilen, von der Generalversammlung ge— nehmigt, Die Dividende soll won heute ab zur Auszahlung gelangen. — Ferner beschloß die Generalversammlung, den Zinsfuß des im Jahre 1887 aufgenommenen Anlehens von nom. 7 200 000 A, wovon noch 6 808 000 ƽ unverlooste Obligationen im Umlauf sind, vom 1. Ja⸗ nuar 1899 ab von 4800 auf 40/0 herabzusetzen und die Obli⸗ gationen, deren Inhaber die Zinsherabsetzung nicht annehmen, zum 2. Januar 1899 zu kündigen, sowie ein neues, zu 40 verzintliches al Pari rückzahlbares Anlehen von nom. 3 ß00 000 M unter Ver⸗ pfändung der Zeche Shamrock III/ IV aufzunehmen, wovon zunächst 1509 900 ½ jur Ausgabe gelangen sollen. Ein von dem Bankhaus S. Bleichröder und der Berliner Handelsgesellschaft zu Berlin für die Durchführung der Konvertierung des alten Anlehens und die Auf⸗ nahme des neuen Anlehens gemachtes Angebot wurde genehmigt.
— Die Generalversammlung des Gersdorfer Stein kohlen⸗ bauvereins vom 24. März genehmigte die vorgelegte Jahretzrech= nung sowie die in Vorschlag gebrachte Gewinnvertheilung.
— Die Generalversammlung der Hannoverschen Bank hat den Antrag des Vorstandes und Aufsichtsrathes auf Erhöhung des Attienkapitals um 6 Millionen Mark, durch Ausgabe 4000 neuer Aktien ju 1590 S sowie das Uebereinkommen mit der Deutschen Bank genehmigt. Direktor Koch von der Deutschen Bank wurde neu auf 4 Jahre in den Aufsichtsrath gewählt
— . In der Generalversammlung der Deutschen Hypotheken- bank in Meiningen vom 26. März wurde die Vertheilung einer Dividende von 69 0½o genehmigt. In den Verwaltungsrath wurden die Herren. August Siebert in Frankfurt a. M. und Wilhelm Seefrid, Direktor der Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, wieder gewählt und die Herren Carl Eberhard Klotz, Direktor der Mittel- deutschen Kreditbank in Frankfurt a. M., und Herr Karl von Neufvpille, Mitinhaber der Bankfirma D. und J. de Neufville in Frankfurt a. M., neu gewählt.
— Die auf den 26. April d. J. jur Abnahme der Jahres⸗ rechnung einberufene ordentliche Generalversammlung des Rord⸗ deutschen Lloyd“ wird, wie ‚Boesm. B. meldet, auch über eine Erhöhung des Grundkapitalg zu beschließen haben, welche infolge der Erweiterung der Reichspost - Dampferlinie und des bereits mit⸗ getheilten Beschlusses des Aufsichtsraths, eine Frachtdampferlinie nach Ost-Asien zu eröffnen, nothwendig geworden ist. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Verwaltung des Norddeutschen Lloyd eine wesent⸗ liche Erweiterung des Fracht ⸗ und Passagier⸗Dampferdienstes auf den nordamerikanischen Linien.
Stettin, 26. März. (W. T. B.) Spiritus loko 45, 40 bez.
— Breslau, 26. März. (W. X. B.) Schluß Kurse. Schles. * o, Le- Pfdhr. Litt. A. 10020, Breslauer Digkontobank 122,46, Ereslauer Wechslerban? 112.50, Schlesischer Bankverein 143,25. Sreslauer Spritfabrik 155.09, Donnergmarck 158,00, Kattowitzer 83,50, Oberschles. Gif. 109300, Caro Hegenscheldt Akt. 127,75 Dherschles. Kots 167,75, Qberschl. P.-3. 16295, Opp. Zeme 166,25, Giesel Zem. 156,75, L.-Ind. Kramsta 152,75, Schles. Jement 220 50, Schles. Zinth. A. 235,50, Laurahütte 183 00, Bregl. Selfabr. 7, So Koks ⸗Obligat. 102,40, Niederschles. elektr., und Kleinbahn⸗ gesellschaft 134) 00.
, , ,, , 100 00 exkl. 50 A Jerhrauchsabgaben hr. ärz 64,20 Gd., do. 70 AÆ — abgahen vr. März 4450 Gd. eg.
Magdeburg, 26. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ icker erfl. 88 do Rendement 90 — 10, lh. Nachprodukte ext. d é6so Rendement 10-7, 65. Ruhig. Brotraffinade L' 23,25. Brotraffinade II 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 23, 0 — 23, 25. Gem. Melis 1 mit Faß 22,50. Ruhig. ohzucker J. o⸗ datt Transito f. 4. . Hamburg pr. Marz 98.905 Gd. 9, 10 Br., Lr. April 9,05 Gd, 310 Br., pr. Mai 9,15 Gd., g, 20 Br., pr. Juni 9, 24 Gd., 9. 25 pr. Oktober · De. , 30 Gd., 9g, 35 Br.
Ruhig, stetig. mi
Frantsurt . . 26. März. (W. T. B.) Schluß ⸗Kurse. ond. Wech . 20,485. Darier do. 81, 00, . Paß 3 . Reichs. M. 96, 8. Uuif. Gaypter 108, 50, Italiener 93, 09, 3 o / port. Anleibe 20,30, & b anοEët. Rum. 160030, 4 cιι russische Konf. 103,50, 40,9. Russ. 1394 68,609, 4 0. Spanier 51,90, Darm⸗ lädter 16060, Deutsche Genossenschafts Bank 118,60, Digkonto kommandit 203,90, Dregdner Bank 164,90, Mitteld. Kredit. 118,50 het ionalz. f. B. I47 53. Besterr. Krer tert. oö. Belt Ung. Ban 8790, Reichsbank 160,30, Allgem. Eleltrizität 278, 50, Schudert 71,30, Bochum. Gußst. 204,40, Dortm. Union — — Harpener Rergw. 17 40, Hibernia 187,70, Laurahütte 183, 40, Westeregeln 182,09, Höchster Farbwerte 436 09, Privatdistont 23. SGffektten⸗ Sozietät. (Schluß.) Desterr. Kredit Aktien 307, fran. ) Lomb. — Ung. Goldr. ——, Gotthardb. 148 20, Deutsche Bank 203 330, Diskonto- Komm. 295, 49, Dresdner Bank 164, 40, Berl. Dandeltzgef. 162,50, Bochumer Gußst. ——, Gelsenkirchen — — warvener 176 30, Hibernia 186,70, Laurahütte — — Portugiesen 20,29, Schweizerische Zentralb. 137,090, do. Nordostbahn 100.350. zo. Union 7569, Ital. Meöridionaur — — Schweiz. Simplonb. S2, 60, 6o/g Mexikaner — —, Welker 92.75, Schuckert — —, helios 191,30 Allg. Glektr. ——, Nationalbank — —, Türken 36,80.
Töln, 26. März. (W. T. D.) Rüböl loto ba, b, pr. Oktober bo. 60. Dres den, 26. März. (W. T. B.] 0/9. Sächs. Rente 865.365, r n do. Staatzanl. JMG, go, Brcgd. Stadians. d. 5 lol, oö, ig. deutsche Kreditb. „ —, Dresd. Kreditanst. 138,25, Dregdner Bank 166, 260, Dresdner Bankverein — — Leipziger Bank 199, 25, Sächs.