Großhandels · Durchschuittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen · Blãtzen für die Woche vom 21. bis 26. März 1898 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. EPreise für prompte Loko] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.) — ——
Woche 3 n . tz 1858 woche 163,22 161,52 229 535 237,85 1277 11 152. A 155 77 1586 22
150,13 148,77 zel 6 220 60 Iis 34 118, 16 136 627 136 02
100, 41 10046 1653. 43 151,80 165 54] 106, 60
100 92 101, 86 163 56 154, 66
102.90 103, 18 155, 85 156.3
145,23 143,89 234,17 2334, 15 1
166,59 178,30 172, 89
114,53 115,74 168,79
3. sier Bad Wien. en, Pester Boden.... ö 3 . afer, ungarsscher, prima... Hi, 1 pe t.
uda gen, Mittelqualitã·tt. . ö ö
2 Mal ·
St. Petersburg
. 2
Ba rĩs. 35 lieferbare Waare des laufenden Monats Antwerpen.
K Weijen Red Winter Nr. 2 e a Am sterdam. 1 Ntoggen ,, n. Weizen, poln. Odessa⸗. London. a. Produktenbörse (ark Lane). Keren ne, m,. . b. Gazette averages.
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten
Liverpool.
/ ghitta
l.
150, 656 177, Sh 171,16
115,22 116,83 153,34
168,63 169, 8.
163,78 165,36
Weizen 166,09 166,96 fer ö.
erste
127,77 12904 160,77 158,02
161,24 163,67 175,82 177,31 177,47 179,67 185,22 187,44 169,48 172,38 165,47 166,50 131,62 131,69 125,35 125,42 147,32 146,76 102.68 101,90
159,06 161,97
Californier Chicago Spring Manitoba Spring 39 wle . weiß, ordinär engl. weißer J Hafer engl. gelber... Californ. Brau⸗ Gerste Canadische ; Schwarze Meer⸗ ; Chieago. Weizen, Lieferungs⸗Waare det laufenden Monats New-⸗JYork. Weizen, Lieferungs Waare des laufenden Monats
Weizen
101,85 7 1659.39 168,6
i) Neue Waare. . . . 2 Laufender Monat, nur an einem Tage notiert; Mai Lieferung
im Wochen Durchschnitt 162,35 4160
Bemerkungen.
1 Tschetwert Weizen ist — 163,89, Roggen — 147342 Hafer — 98.28 Kg angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Wetzennotij an der Londoner Produktenbörse — bo4 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette avoerages, d. h. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen — 480, Hafer — 312, Gerste — 400 Pfd. engl. angesetzt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. — 453,6 g; 1 Last Roggen — 2100. Weizen — 2400 Kg
Bei der Umrechnung der Preise in Reichtwährung sind die aus den einzelnen Tages -Notlerungen im Deutschen Reichs ⸗ und Staats⸗ Anmeiger' ermittelten wöchentlichen Durchschnitts. Wechselkurse an der Berliner Börfe zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurfe auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New⸗York die Kurse auf New⸗JYork, für St.
etersburg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, ntwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.
Per son al⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Verfetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 22. März. Droste, Hauptm. und Komp. Chef vom Gren. Regt. König Friedrich JI. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, in daz Inf. 4 Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78 versetzt.
Hertin, 24. März. Foerster, Sec. Lt. vom Posen. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 20, vom 1. April d. J. ab bis auf weiteres zur Dienstleiftung bei der trigonometrischen Abtheil. der Landesaufnahme kommandiert. v. Kar dorff, Sec. Lt. vom Hus. Regt. König Wilhelm J. (1. Rhein) Nr. 7, in das 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. ) versetzt. .
Abschledsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 24. März. Buddeberg, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 16, scheidet mit dem 6. April d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 7. April d. J. als Sec. Lt. mit seinem Patent in der Schutztruppe für Kamerun angestellt. Graf v. u. zu Egloffst ein, Ser. Lt. vom Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen,) Nr. 19, der Abschied bewilligt. v. Burkergs rod a, Hauptm. 4. D., zuletzt Komp. Chef im Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt ⸗Dessau (1. Magde⸗ burg.) Nr. 26, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Königin Augusta Garde Gren. Regts. Nr. 4, mit
seiner Pension zur Diep. gestellt.
stöniglich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee - Fähnriche xc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im gtiven Heere. 10. März. v. Killani, Sec. Lt. vom 4. Chev. Regt. König, zum 2. Chev. Regt. Taxis versetzt.
12. März. Frhr. v. Feilitz sch, Pr. Lt. des 3. Chev. Rerts. Herzog Karl Theodor, kommandiert zur Eguitationtanstalt, mit der Wirksamkeit vom 2. April J. J., unter Stellung ml suite seines Truppentheils, zum perfönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Bayern ernannt.
15. März. Ciaus, Gen. Major und Kommandeur den H. Inf. Brig. unter Beförderung zum Gen. Lt., zum Kommandeur der 2. ir. Edler v. Stockhamm ern, Oberst und Kommandeur des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, unter Stellung ä la
Kommandeur des 18. Inf. Regtg. Prinz Ludwig Ferdinand, Ritter v. Gerneth, Oberst Lt. und Chef des n n g II. Armee ⸗Korps, im Kriegs- Ministerium, v. Zweh l,, 2berst Lt. (mit dem Range eines AÄbtheli. Chefs] von der Zentralstelle des Generalstabs, im Generalstab, — zu Abtheil. Chefs, Frhr. v, Barth zu Harmating, Sberst. Lt. und Abtheil. Chef im Generalstab, zum Chef des General⸗ siabs II. Armee Korps, Frhr. v. Freyberg. Pr, Lt. à la suite des Inf. Leib ⸗Regts. und Adjutant bei der 2. Inf. Brig, unter Be⸗ förderung zum Hauptm. ohne Patent, zum Komp. Chef in diesem Regt.R, Frhr. v. Godin, Pr. Lt. des Inf. Leib⸗Regts,, unter Ent⸗ hebung dom Kommando zur Kriegs Akademie und unter Stellung R ia suits feines Truppentheils, zum Adjutanten des Kriegs Ministers, Weiß, Pr. Lt. des 1. Inf. Regts. König, unter Stellung à la suite seines Truppentheils, zum Adjutanten bei der 2. Inf. Brig. — ernannt. Fromm el, Major à la suite des 1. Schweren Reiter⸗ Regts. Prinz Karl von Bayern, unter Enthebung von der Funktion als Adjutant des Kriegs. Ministers, zum Kriegs Ministerium, Schoch, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Leib Regt., in den Generalstab (Centralstell, — versetzt. Ritter v. Lobenhoffer, Gen. Major und Chef des Generalstabes der Armee, zugleich mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der Militär · Bil dungsanstalten besuftragt, zum Gen. Lt. mik dem Prädikate Exeellen; Petri, Port. Fähnr. im 3. Inf. Regt. Kronprinz, Kemm erich, port. Fähnr. im 4. Chev. Regt. König, — zu Sec. Lts,., — befördert. Im Beurlaubtenstan de. 18. März. Drescher, Pr, Lt. im Ref. Verhältniß vom 127. Inf. Regt. Prinz Arnulf, zum 1. Inf. Regt. König, Hort (Ludwigshafen a. Rh.), See. Lt. von der Landw. * 1. Aufgebots, zu den Res. Offt ieren des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, — versetzt. ; Azfchledsbewisligungen. Im aktiven Heere. 17. März. Frhr. v. Freyberg⸗Eisenberg, Pr. Lt. des 4. Feld Art. Regts. König kommandiert zur Equitationzanstalt, mit der gesetzlichen Penston und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriehenen Abzeichen der Abschied bewilligt. 18. März. v. Malais, Gen. Lt. und Kommandeur der 2. Div, Ritter v. Müller, Gen. Major und Abtheil. Chef im Kriegs⸗Ministerium, — in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt, . Im Beurlaubtenstande. 11. März. Prinz von Schön burg! Waldenburg, Ser. Lt. von der Res. des 1. Schweren Reiter⸗Regtß. Prinz Karl von Bayern, der Abschied bewilligt. 18. Närz. Trendel, Sec. Lt. von der Kes. des 2. Feld⸗ Art. Regtg. Horn, Vara ( München), Hauptm. bon der Landw. Inf. J. Äufgebots, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der bis— Fderigen Uniform, Rietzl ( München), Hauptm, Schmidt (Hof), Pr. Lt., — beide von der Landw. Inf. 1. Aufgehots, mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Landw. Uniform, — sämmtlichen mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Branz (Kempten), Berg⸗ hofer, Friedrich (Augsburg), Neu ser (Hof, Hessert (Zwei brücken),ů Pr. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Pi derit (Bamberg), Sec. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Puch ner (Passau), Sec. Lt. von den Landw. Pionieren 2. Aufgebots, Elß⸗ mann (Bamberg), Sec. Lt., vom Landw. Train 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt. . Im Sanitäts-Korps. 18. März. Dr. Ebendorf (Bam berg), Assist. Arzt 1. Kl. der Res.. Dr. Clarus (Hof), Stabsarzt, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Dr. Drewitz (Hof), Assist. Arzt 1. Kl., — beide von der Landw. 1. Aufgebots, — der Abschied
bewilligt. — Beamte der Militär ⸗Verwaltung.
106. März. Fangauer, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. der Garn. Verwalt. Germersheim, mit Pension in den erbetenen Ruhestand ge— treten.
11. März. Prenner, an der Unteroff. Schule provisorisch verwendeter Lebrer, mit der Wirksamkeit vom 1. April d. J. an ge— nannter Anstalt definitiv angestellt.
18. März. Strauß, Intend. Assessor und Vorstand der Intend. der 5. Div., zum Intend. Rath befördert.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps. 2 Portepee⸗Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 24. März. Basse, Oberst und Kommandeur des 6. Inf. Regts. Nr. I05 König Wilhelm II. von Württemberg, mit seiner bis herigen Uniform zu den Offizieren von der Armee versetzt. v. Criegern, Sberst von der Armee, zum Kommandeur des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm 1I. von Württemberg ernannt. Frhr. v. Wagner, Oberst⸗Lt. vom Generalstabe des General. Kommandos, mit Führung des 4. Inf. Regts. Nr. 1063, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Ochernal, Major und Bats. Kommandeur vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 66, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disp. gestellt und zum Stabsoffizier beim Landw. Bezirk Leipzig, Ehrenberg, Major vom Train-Bat. Nr. 12, zum Kommandeur dieses Bats., ernannt. Frhr. v. Hammerstein, Major vom 10 Inf. Regt. Nr. 134, Tiesem Regt. aggregiert. Gavegast, Major vom 2. Ulan. Neat. Nr. 18. kommandiert als Adjutant beim General Kommando, v. Zobel, Maior àz 14 shite des Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 12, Vorstand des Art. Depots und Art. Offizler vom Platz in Dresden, Patente ihrer Charge verliehen. Bacmeister, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef vom 8. In⸗ fanterle⸗ Regiment Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Be— förderung zum Major, als Bataillons TZommandeur in das 9. Inf. Regt. Nr. 153 versetzt. v. der Wense, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Jäger⸗Bat. Nr. 13, unter Beibehalt der Komp. zum Überzäbl. Major befördert Niebergall, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Be⸗— förderung zum Major, als Bats. Kommandeur in das 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. Jof, Bartcky, Hauptm. àz la suite des H. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 und Komp. Fübrer bei der Unteroff. Schule, unter dem 31. März d. J. als Komp. Chef in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 109, v. Linlingen, Hauptmann und Komp. Chef vom 7. Infanterie ⸗ Regiment Prinz Georg Nr. 106, in gleicher Eigenschaft in das 2. Gren. Regt. Nr. 161 Kaiser Wilhelm, König van Preußen, — wersetzt. Grimm, Hauptin à la suite des B. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter dem 1. April d. J. als Komp. Chef bei dem 9g. Inf. Regt. Nr. 133 wiedereinrangiert. v. Watzdorf, Hauptm. vom Generalstab des General⸗Kommandos, vom 1. April d. J. ab zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, Frantz, Hauptm. und Komp. Chef vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter Stellung Aà la suits dieses Regts, vom 1. April d. J. ab als Komp. Führer zur Unteroff. Schule, — kommandiert. Francke, Hauptm. vom Generalstah, unter dem 31. März d J. von dem Kommando zum Königl. preuß. Großen Generalstah enthoben und dem Generalstab des General⸗ Komman r os zugetheilt. Schust er, Hauptm. à la suite des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg und Komp. Führer bei der Unteroff. Vorschule, unter dem 31. März d. J. als Komp. Chef in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107 versetzt. Die Pr. Ltz.: Goetze vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz Regent Luitpold von Bayern, zum Hauptm. und Komp. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Richter vom 3. Jäger, Bat. Nr. 15, bis auf weiteres in seinem Kommando beim Generalstab belassen. Wack⸗ witz vom 6. Inf. Regt. Nr. 1095 König Wilhelm 1I. von Württem⸗ berg, unter Beförderung zum Hauptm,, vorläufig ohne Patent, als Komp. Chef in das 7. Infanterie Regiment Prinz Georg Nr. 106 versetzt. Freiherr von Oldershausen (Martin) vom 1. Jäger⸗Bataillon Nr. 12, zur Vertretung des beurlaubten Ad— jutanten der 1. Inf. Brig. Nr. 45, Frhr. 6 Byrn vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Stellung a la suite dieses Regts., vom 1. April d. J. ab als Komp. Führer zur Unteroff. Vorschule, Guliß vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Rr. 105, Oppe vom 6. Inf. Regt. Nr. Joh König Wilhelm IF. von Württemberg, — vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zum
Offiziere,
*
haber, à 19 suits des 4. Inf. Regts. Nr. 103, unter dem 31. Märi d. J. von dem Kommando jur. Arbeiter ⸗Abtheil. enthoben und bei dem 11. Infanterie⸗ Regiment Nr. 139 einrangiert. Fürstengu vom 13. Infanterie⸗Reglment Nr. 178, vom J. April d. J. ab zur Unteroffizier Schule kommandiert. v. Säßmilch-Hörnig vom 1. (Leib,) Gren. Regt. Nr. 109, Pank bom 16. Inf. Regt. Nr. 134, — unter dem 31. März d. J. von dem Kommando zur Korps Intend. enthoben. Arnold vom 10. Inf. Regt. Rr. 134, unter Stellung à la suite dieses Regts. , vom 1. April d. J. ab zur Arbeiter ⸗Abtheil. Meyer von demselben Regt, vom 1. April d. J. ab auf wei Jahre zur Korpt Intend, — kommandiert. v. Vambrowski, X la suite des 1. (Leib, Gren. Regts. Nr. 100, unter dem 31. März d. J. von dem Kommando zum Kadetten, Korps enthohen und bei diesem Regt. ein⸗ rangiert. Kühnelt vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter Versetzung in das 5. Inf. Regt. Nr. 133, v. Criegern vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 10. — unter dem 31. März d. J. von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. Lange vom BH. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, vom J. April d. J. ab zur Unteroff. Schule, Harling⸗ haufen vom 14. Inf. Regt. Nr. 179, vom 1. April d. J. ab zur Unteroff. Vorschule, — kommandiert. Die Sec. Lts,. Schumann vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, unter Ver setzung in das 9. Inf. Regt. Nr. 133, Huh le, Wolf vom 6. Inf. stegt. Nr. 105 König Wilhelm 1IJ. von Württemberg, Ersteren unter Versetzung in das 7. Inf. Reg. Prinz Georg Nr. 106, Frhr. v. Welck vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter Stellung A la suits dieses Regts. und Belassung in dem Kammando beim Kadetten Korps, Roß⸗ teuscher vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, unter Stellung Aà la suite dieses Regts. und Kommandierung als Erzieher zum Kadetten Korps vom 1. April d. J. ab, v. Mandels loh vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Katser Wilhelm, König von Preußen, unter Belassung in dem Kommando zur Unteroff. Vorschule, v. der Decken vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, v. Bose bom 3. Jäger ⸗Bat. Nr. 15, Müller vom 14. Inf. Regt. Nr. 179, v. Ploetz vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, v. Nostitz n. Jänckend orf vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, — zu Pr. Lts. befördert. Walbaum vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Fischer vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, — in dem Kommando von der Unteroff. Vorschule zur Unteroff. Schule übergetreten. Franz vom 14. Inf. Regt. Nr. 179, Garten vom 1. (Leib) Gren. Regt. Nr. 100. — unter dem 31. März d J, von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. Martini (Carl) vom Schützen. (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, vom 1. April d. J. ab auf zwei Jahre zur Korps⸗Intend., Hirschberg vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, vom 1. April d. J. ab zur Dienstleistung zum Festungsgefängniß, Siegel vom 3 Inf. Regt. Rr. 162 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, vom 1. April d. J. ab zur Unteroff. Vorschule, Hager vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, vom J. April d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung zum tepographischen Bureau des Generalstabs, — kommandiert. v. Mandel sloh vom 2. Jäger ⸗Bat. Nr. 13, in das 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Thränhardt vom 3. Jäger⸗Bat. Nr. 16, in das 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz. Regent Luitpold von Bayern, — ver⸗ setzt. Bachmann, Port. Fähnr. vom 3. Jäger⸗Bat. Nr. 13, zum Sec. Lt. befördert. Franz, Unteroff. vom 3. Inf Regt. Nr. 102 Prinz Regent Luitpold von Bayern, zum Port. Fähnr, v. Man- goldt⸗Reiboldt, Rittm. à la suite des Garde. Reiter⸗Regts. und Adjutant der 1. Div. Nr 23, zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg, Herzegs zu Sachsen, — ernannt. Krug v. Nidda, Rittm. und Gskadr. Ehef vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unter Zurückversetzung in den Generalstab und Ueberweisung zum Generalstab des General Kom⸗ mandos, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert. Roßbach, Ritim, von demseiben Regt, in dem Kommando als Adjatant von der 1. Kav. Brig. Ne. 23 zur 1. Div. Nr. 23 übergetreten. Die Pr. Lis.: v. Her der vom 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, unter Be⸗ sörderung zum Rittm., vorläufig ohne Patent, als Eekadr. Chef in das 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oestexreich, König von Ungarn, versetzt. Edler v. der Planitz vom Karab, Regt. , vom J. April d. J. ab auf ein Jahr zum Königl. preuß. Großen Generalstab, v. Nostitz Wallwitz, persönlicher Adjutant Senner Königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg, Herzogs zu Sachsen, unter Versetzung in das GardeReiter⸗Regt., als Adjutant zur 1. Kav. Bri]. Rr. 33, — kommandiert. v. Stammer vom 1. Königs⸗ Has. Regt. Nr. 18, unter dem 31. März d. J. von dem Kommando als Assist. zur Militär Reitanstalt enthoben. v. Anderten vom J. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, vom 1. April d. J. ab als Assist. zur Militär Reit⸗ anstalt kommandiert. v. Arnim vom Karab. Regt, unter Stellung ja suite dieses Regts,, vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr beurlaubt. Die Sec. Lts.! v. Zeschau vom GardeReiter Regt, Lemcke vom 1. Feld. Art. Regt. Nr. 12. Brückner vom 2. Feld. Art. Regt. Nr. 28, zu Pr. Lts. befördert. Hoffmann vom 2. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 28, unter dem 31. März d. J. von dem Kommando zum Festungsgefängniß enthoben. Gottschalch, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, ein Patent seiner Charge verliehen. Fiedler, Hauptmann vom Train⸗-Bat. Nr. 12, unter Beförderung zum Major, porsämnfiz ohne Patent, von der Stellung als Komp. Chef enthoben. Großmann, Pr. Lt. von demselben Boat,, zum Dauptmann und Komp Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Siegel, Pr. Lt. vom Train. Depot, in das Train⸗Bat. Nr. 12 versetzt. Heger, Sec. Lt. vom Train. Bat. Nr 12, unter Stellung à la suite dieses Bats., zur Dienstleistung zum Train- Dep. kommandiert. Rich ter, ÜUnsteroff. von demselben Bat, zum Port. Fähnr. ernannk. Bauer Major 3. D. zuletzt Bats. Kommandeur vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, als Bezirks Offizier beim Landw. Bezirk Dretszden⸗Neust. wiederangestellt. Im Beurlaubtenstande. 24März. Tittmann, See. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebors des Landw. Bezirks Leipzig, zum Pr, Lt. befördert. ö Abschieds bewilligun gen. Im aktiven Heere. 15. März. v. Winkler, Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz ⸗Renent Luitpold von Bayern, kommandiert alt Intend. Assessor bei der Kaips⸗ Inteno., behufs Uebertritts zur Kaiserlichen Schutztruppe für Süd⸗ west ⸗Afrika mit dem 20. März d. J. auz dem Heere ausgeschieden. 24. Märj. Overbeck, charakteris. Major z. D, unter Fort- gewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß lum Tragen ber Uniform des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106 mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen, von der Stellung als Dritter Stabsoffizier beim Landw. Bezirk Leipzig, Ziller, Villnow, charakteris. Majore z. D., unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform des 4. Inf. Regt. Nr. 103 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, von der Stellung als Bezirks⸗ orfiziere deg Landw. Bezirks Dresden ⸗Neust.,, — enthoben. v Götz, Oberst und Kommandeur des 4. Inf. Regts. Nr. 1065, Rofenmüller, Oberst à 14 suite des Train⸗ Bats. Nr. 12 und mit Führung desselben beauftragt, — diesen beiden mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, v. Rüdiger, Major und Bats. Kommandeur vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter Ver⸗ seihung des Charakters als Oberst-Lt. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Rr. 107 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, v. Bertrab, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Lorenz, Hauptm. und Komp. Chef vom 3. Inf. Regt. Nr. 107 Prinz Regent Luitpold von Bayern, — diefen beiden mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Unlform mit den vorgeschriebenen hlbzeichen. — in Genehmiqung ihrer AÄbschiedsgefuche mit Pension jur Disp. gestellt. v. Haring; Pr. Lt. vom 5. Inf. Regt. Nr. 162 Prinz⸗Regent Luitpold von Havern, p. Schlieben, Pr. Lt. vom 3. Jäger Bat. Nr, 15, — mit Pension und der Erlaubnlß zum Tragen der Armee, Uniform der Abschied be⸗
gnite dieseg Regts, zum Kommandeur der H. Inf.. Brig., Ritter v. Henigst, Oberst und Abtheil. Chef im Kriegs. Ministerium, zum
Königl. preuß. Großen Generalstab, — lommandiert. Firn⸗
willigt. Agrie ola, Pr. Lt. vom 3. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 32, mit
, zu den Offizieren der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots über
gefü Im Beurlaubtenstande. 24 März. Ohrtmann, See Lt. von der Res. des 3. Jäger⸗Batg. Nr. I5, Dr. Knoll, Sec. Xt. on der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresben. Altst., Bertsch, Pr. Lt, von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks lauen, Dr. Süßm ilch, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des andw. Bezirks Bautzen, — behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, Peter, Hauptm. von der Fuß ⸗Art. 1. Aufgebot des Landw. Bezirks Borna, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 12 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, örner, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Glauchau, — der Abschied bewilligt. . , . j ur er en Be uß. 4. März. Zachmann, Zahlmstr. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, gi fdr, en. vom . Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, — der Charakter als Rechnungs— dar,, urch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 14. März. Schu bert, Kasernen⸗Insp. auf Festung Königstein, als zoon roi iert nach Hittau, Ziebig, Kasernen,Insp. in Zittau, als Amtsvorstand 4 nach Festung Königstein, — unter dem 1. April d. J. 6 . 15. März. Dr. Senninger, Unter ⸗Apotheker der Res. de . ö . zum, . efördert. r rr er⸗Apotheker der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dres ; t ,, e Bezirks Dresden 22. März. Die Zahlmeister; Burkhardt vom 3. Bat. 5. Inf. Regts. Prinz Friedr. August Nr. 104, zum 1. Bat. 7. Inf. . Prinz Georg Nr. loß, Striegler vom 3. zum 1. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 163 Ublem ann vom 2. Bat. 3. Inf. Regks. Nr. 106 Prinz Regent Luitpold von Bayern zum 3. Bat. 9. Inf. Regts. Nr. 133, Heidrich von der Unteroff. Schule zum 2. Bat. 3. Inf. Regtt, Nr. 192 Prinz Regent Luitpold von Bayern, Henneberg vom 3. Bat. 9. Inf. Regts. Nr. 133 zur Untergff Schule, Funke, überzählig beim 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. Io6, unter Ent— hebung bon seinem Kommando bei der Intend, zum 3. Bat. 4. Inf. Regts. Nr. 103, Lasse, überzählig beim 5 Inf. Regt. Prinz Friedrich 9 Nr. 104, zum 3. Bat. dieses Regts, — unterm 1. April 18935 etzt.
Deutscher Reichstag. 72 Sitzung vom 29. März 1898, 12 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde i— ö gestrige Nummer d. Bl. 6 . Die dritte Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1898 wird bei der Spezialdiskussion fortgesetzt.
. Die Abgg. Gräber und Gen. (Zentr.) beantragen beim „Etat des Reichstages“, die Geschäftsordnungs⸗ Kommission mit der Prüfung der Frage zu beauftragen, ob und bejahendenfalls in welcher Weise die Unterschrifien' der bei dem Reichstage eingelaufenen Petitionen gegen die Be— kanntgabe an Personen, welche dem Reichstage nicht angehören sichergestellt werden sollen. ö ö ; 31 . Lie be r (Zentr) weist auf die Vorgänge bei der Berathung , . hin sn Pernitignen von Eisenhahn⸗ ec selten 1 dur )) 8 dyaler Weile eir chließ 16 de ster⸗ schriften zur Kenntniß der e rd . ö.
Ein solches
tigen seien.
ehmen einen anderen . r wir a die Autorität der Re⸗ gierung höher und wollen sie mehr schützen als die Beamten, denen znqʒeblich ein Unrecht geschehen sein soll. Wenn die Unterschriften der Petitionen der Regierung nicht bekannt gegeben werden sollen, so werden die verbündeten Regierungen hoffen tlich erklären, daß sie sich mit anonymen Petitionen nicht befassen könnten. Dadurch würde ein
RB vor 1 m * 0 S0 1 51 . pe f. ö ö. Gęegensatz wischen. Negieru: 9 Und Reichet g geschaffen werden, der nicht ersprießlich sein kann. Ich bitte Sie, den Antrag nicht an— zunehmen. . Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:
eine Serr Meine Verren!
K— nz ez 8 5 Staats⸗Minister Dr. Graf Ehe ich auf die meritorische Bedeutung dieses R,, ö , 4 * han n f 2. Antrages eingehe, will ich zunächst bemerken, daß ich von Beschwerde— führern, von Personen, die glauben, in
. 2 soĩ 1 6 fl , e. * geschabigt zu sein, eine sehr starke Dosis von Ausdrücken vertragen 166
ihrem materiellen Rechte
man sehe sich darum veranlaßt, das Petitionsrecht zu schützen. Di
Ausführungen des Grafen Roon bedeuteten k an,
des Rechts des Reichttageg. Wenn der Reichstag der Regierung eine
16, . a . so trage die Petition die e ages u ĩ in
werde für den Antrag . w
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Ich vermag nicht einzusehen, wie Erhebungen, die angestellt werden darüber, ob den arbeitslustigen Personen bei Strikes ein ge— nügender Schutz gewährleistet ist gegenüber den Strikenden, in irgend einem inneren Zusammenhang mit dem Petitionsrecht von Beamten an den Reichstag gegenüber den verbündeten Regierungen stehen. (Sehr richtig! rechts.)
Ich kann den Herren von der sozialdemokratischen Partei das Zeugniß nicht versagen, daß sie allerdings diese Kuh gründlich abge⸗ molken haben (Heiterkeit links); denn wo man hinblickt, findet man Darstellungen des Posadowsky'schen Erlasses. Ich möchte wirklich wissen, wie sich ein Arbeiter, der etwa diese extensiven Inter— pretationen meines Erlasses täglich liest, den Mann vorstellt, der diesen Erlaß unterschrieben hat. Aber natürlich, man kommt ja Ihren Leuten nicht bei; denn die lesen nichts Anderes, wie die Dar— stellungen, die Sie ihnen zukommen lassen (Wider spruch links); aber ich möchte wirklich rathen, beuten Sie den Erlaß, so viel Sie wollen, aus, melken Sie diese Kuh bis auf den letzten Tropfen aus im Interesse der Wahlen, aber bleiben Sie bei der Sache, werden Sie nicht zu extensiv dabei, Sie könnten vielleicht eine Enttäuschung dabei erleben. (Zuruf links.)
Nun zur Sache! (Heiterkeit links.) Die Thatsache ist doch wobl unzweifelhaft richtig, daß an den Reichstag nur petitionieren können entweder Korporationen oder individuelle Privatpersonen. Wenn sich eine Anzahl von Beamten an den Reichstag wendet im Wege der Petition, d. h. eine Beschwerde an eine öffentliche Instanz über Maßregeln der vorgesetzten Dienstbehörde einreicht, so ist klar, daß sie in diesem Augenblick nicht ein korporatives Kollegium sind, sondern eine Anzahl einzelner Privatpersonen. Ich glaube, in dem privaten und öffentlichen Recht ist es allgemeiner Brauch und eine berechtigte Forderung dessen, über den man Beschwerde erhebt, daß diese Person auch weiß, wer Beschwerde über sie erhebt. Das ist, meine Herren, im gerichtlichen Verfahren der Fall, es ist im Verwaltungsstreitverfahren der Fall, und wenn sich Beamte beim Reichstage, einer 6ffentlichen Instanz, über ihre vorgesetzte Dienst⸗ behörde beschweren, so ist es auch ein gutes Recht der vorgesetzten Behörde, zu verlangen, den Namen derjenigen kennen zu lernen, die Beschwerde führen. Es ist zwar unzweifelhaft, daß die Petitionen, die an den Reichstag gehen, Eigenthum des Reichstages sind, und der Verfügung des Reichstags-Präsidenten unterliegen, ich hoffe aber auch dringend, daß die Geschäftsordnungs⸗Kommissionæbei ihrer Berathung zu einem Resultate gelangt, welches nicht abweicht von dem Ver— fahren, was bei allen anderen öffentlichen Instanzen Brauch ist. (Bravo!)
. Abg. Rickert (fr. Vgg): Ich hätte es für zweckmäßiger ge⸗ halten, wenn infach durch eine Verfügung des Präsidiums an das Bureau das Bekanntwerden der Namen der Petenten verhindert würde, denn es handelt sich dabei nur um des Reichs ag 8. Bei der Prüfung der Petitionen sehen wir nicht 3 . der Beamten, und daz sollten die Regierungen
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.):
Freunden denselben Standpunkt wie Graf Roon ein. Wenn der An—
neten, Bte Rant nor Mentorin 11I1Y Meorfßarwe 2 5 z
neten, dite Namen der Regierung zur Verfügung zu stellen; oder sollen werden? Daß nicht sagen. Es senden er 10 Yireriulanten 9am
enn, — i auch Duennlanten. Man wird doch fragen: aus wele ; Gegend kommt die Petition, sprechen' die Petenten pro domo
sogar bei der Milisärjustiz; warum soll die Oeffentlichkeit ausge— r sotn nm 32 wee ta 28 j z z j 3 . n , schlossen sein, wenn der Reichstag und beliebige Petenten über die Megierungen zu Gericht sitzen? Abg. Graf von Die R
Roon: Die Regierung muß doch bei Petitionen
la n, und eine Eingabe schon sehr aus den Grenzen dessen heraus— fallen müßte, was ein nachgeordneter Beamter seiner Dienstbehörde schuldig ist, ehe ich aus einer solchen Beschwerde einen Grund ber— ᷣ würde, den Beamten zu bestrafen. Ich würde mehr ver⸗ suchen, ihn zu einem manierlichen Menschen seiner vorgesetzten Be— hörde gegenüber zu erziehen. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren —; ) ͤ J 1 ** . 9 1 ich muß aber doch sagen, man sollte das Prinzip aufrecht erhalten, daß, wer sich beschwert, auch den Muth haben muß, seinen Namen unter die Beschwerde zu setzen. (Sehr richtig! rechts.) Und nament⸗ lich sollte man daran denken, daß im Interesse der Staats ordnung an der wir doch alle betheiligt sind, es von äußerster Wichtigteit ist, daß ein Beamter seiner vorgesetzten Dienstbehörde gegenüber nicht bergißt, in den Formen zu verkehren, die für die Ordnung des äußeren Dienstes unbedingt geboten sind. (Sehr richtig! rechts.) eos * a j ; . . . Beschwerdeführende Beamte bilden keine Körperschaft, die unter . bestimmten Firma auftreten lönnen, sondern solche zean n jur individuel ĩ Beamte können sich nur individuell gegenüber der vorgesetzten Dienstbehõ de be ere ö * ge etz ienst behörde eschweren. Es würde mir deshalb nicht unbedenklich ,,. wenn man in der GeschäftsordnungsKommission zu dem Resultat kommen sollte, daß man die beschwerenden Beamten als eine Koꝛporatien betrachtet, und nun die Beschwerden dieser anonymen Korporationen gegenüber den verbündeten Regierungen vertritt. Sie werden einem solchen Verfahren das Odium einer gewissen Heimlich keit, eines heimlichen Verfahrens nicht nehmen können (sehr richtig! rechte), und ich kann heute nur erklären — ich weiß nicht, was die w des hohen Hauses beschließen wird —, P 1 z ir gegenüber einem solchen Verfahren uns vollkommene Freiheit der Entschließung vorbehalten müßten. 3. i , gn ö ag . sich lediglich darum, angehörigen, ni oß die Beamten, in ihrem Petitions⸗ . zu schüßen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß , erwaltungen die Ausübung des Petitionsrechtz seitenz der Beamten gen an sich sehr mißliebig empsunden wird, z. B. bei der preußischen gGisenbahnver waltung. Um ein Mißfallen zu bekunden, haben die Behörden außer den Strafen auch noch viele andere Mittel zu ihrer Verfügung. Richt die Persönlichkeit des Petenten ist die Hauptsache sondern meist nur der Inhalt der Peiition. Es gehört zu! den n n. Reichstages, daß alle bei ihm eingehenden Schrift⸗ üicke sein Eigenthum sind, daß er allein darüber verfügen kann. Deshalb spreche ich mich für den Antrag aus.
desselben muß
Abg. Si nger (Soz,) führt aus: Durch seinen Erlaß habe d Staats sekretär Graf Posadowsly zum Mißtrauen Anlaß I a
Reichstages und bleiben es, wenn sie der Regierung mitgetheilt werden Die ungehörige Ausübung des Petitionsrechts, der Mißtzbrauch 5 bestiaft werden. Daß wir die Regierungen mit den kraftigsten Worten angegriffen hätten, weise ich mit Entschieden— heit zurück. Die Konservatiden haben wohl nicht die meisten Ord— nungt rufe bekommen.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Die Verhandlungen beweisen, wie nothwendig es war, die Sache zum Austrag zu bringen. Diejenigen welche sich gegen den Antrag ausgesprochen haben, haben den her⸗
—
bünbeten Regierunzen den denkbar schlechtesten Dienst geleistet. So
mit trauisch wie Herr von Stumm, welcher meint, daß die verbündeten Regierungen eine Petition, die der Reichstag befürwortet hat, nicht beachten würden, sind ja nicht einmal die Sozialdemokraten. Aber freilich, auf der rechten Seite scheint man überhaupt den Reichstag als eine quantité négligeable zu betrachten. Wenn die Regierung wegen des Petitionsrechis einen Konflikt beraufbeschwören will, so werden wir das abwarten. Die Rechte des Präsidenten wollen wir nicht antasten, sondern durch einen Beschluß des Hauses verstärken. Abg. Freiherr von Stumm: Ich habe durchaus nicht behauptet daß die Regierung einem Beschluß des Reichttages keine Beachtung schenken wird. Ich habe nur gemeint, daß ein Regierungasvbertreter der die Unterschrift einer Petition nicht kennt, dieselbe nicht richtig beurtheilen kann, daß daher der daraufhin gefaßte Beschluß des Reichstages nicht die ihm sonst zukommende Bedeutung hat. Der Antrag des Zentrums wird gegen die Stimmen der beiden konservatlven Gruppen angenommen. Es folgt der Etat des Reichskanzlers. Hierzu liegt folgender Antrag der Abgg. Auer und Genossen (Soz.) vor: 8. ) Die im Reichs ˖ Gesetzblatt ohne Namensunterschrift erfolgte Veröffentlichung wegen eines angeblichen Druckfehlers im Reichs= Geseßblatt von 1891 steht im Widerspruch mit dem nach erfolgter Zustimmung seitens des Bundesraths in Nr. 18 des Reichs Gesetz⸗ blattes ür 1891 veröffentlichten Beschluß des Reichstages vom 8. Mai 1891 und entbehrt der Rechtsgültigkeit, da die ver sassungs« mäßig erfoꝛderliche Zustimmung des Reichstages zu der durch diese Veröffentlichung versuchten Aenderung des vom Reichstage und Bundesrath beschlofsenen, im Reichs-Gesetzblatt von 1891 ver— öffentlichten Gesetzes fehlt. 2) Der Reichstag ersucht deshalb den 8 Reichskanzler, dafür Sorge zu tragen, daß die in Nr. 7 des Reichs, Gesetzblatteß von 1893 als „Berichtigung“ bezeichnete Ver⸗ ,,, als rechtsungültig im Reichs. Gesetzblatt bezeichnet erde. Abg. Stadthagen (Soz.) führt aus: Was durch Zusti des i und des Bundesraths Gesetz , 1 durch übereinstimmenden Beschluß keider Faktoren wieder aufgehoben werden. Wer anders verfahre, mache sich des Verfassungsbruchs
Es liege ein Versehen der damaligen Mehrheit vor. Man habe
beachtet, daß in der Kommission im 5 138 a der . zwischen die Nummern 1“ und 2 eine Nummer 12 eingefügt worden sei, die jetzt als Nummer 2 erscheine. Die Sozial- demokraten hätten dies sofort erkannt und ihre Freude darüber aus- gesprochen, daß durch dieses Versehen eine Reihe von Arbeiterinnen nicht mehr zur Arbeit am Sonnabend gejwungen werden könnten. Die verfassungsrechtliche Frage liege außerordentlich klar. Selbst wenn die verbündeten Regierungen angenommen haben sollten, sie be
fänden sich in Uebereinstimmung mit dem Reichstage, so liege doch in dem Verfahren die Gefahr, daß verfgssungsmäßig , 36. nach Belieben in der Form der Berichtigung eines HYruckfehlers geändert werden könnten. Nicht nur das Recht des Reichstages . . auch das Recht des Kaisers, der llein das Re abe, die Gesetze des Reis iehen.
bittet, den Antrag anzunehmen. ; *
Die Abgg. . gg. Freiherr von Stumm (Rp.) und Genossen Der Reichstag wolle be trages Auer . 9 ,, . ,, im „Reicht, Gesetzblatt! von 1898 Nr. 7 verhffentlichten Berich= tigung bezüglich des letzten Absatzes des 5 138 a der Gewerbe= Ordnung zu ertheilen.“
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Die von dem Herrn Vorredner erörterte Frage hat keine gewerbepolitische Natur. Die Frage ist rein staatsrechtlichen Inhalts; deshalb bitte ich um die Erlaubniß, daß an Stelle des Herrn Staatssekretärß des Innern, von dem die angefochtene Bekannt⸗ machung in dem Reichs⸗Gesetzblatt ausgegangen ist, der Staattz« sekretär des Reichs, Justizamis antworte, auf dessen Gutachten hin und mit dessen Zustimmung die Berichtigung erfolgte. Der Herr Vorredner hat mit vollem Recht hervorgehoben, daß die Verwaltung ver⸗ pflichtet ist, in dem Reichs. Gesetzblatt dasjenige als Gesetz zu verkünden, was von den gesetzgebenden Faktoren, dem Bundesrath und dem Reichs⸗ tage beschlossen ist. Daraus folgt die Verpflichtung der Verwaltung, daß, wenn durch irgend einen Jirthum im Reichs Gesetz blatt etwas verkündet wird, was nach dem Willen der gesetz gebenden Faktoren nicht Gesetz sein sollte und nicht Gesetz geworden ist, dieses auch berichtigt werde und an seine Stelle der wahre Wille des Gesetz- gebers trete.
Meine Herren, die Frage ist also: was hat der Gesetzgeber damals bei seinem Beschluß zu § 1656 resp. § 1382 beabsichtigt. Die Frage ist sehr einfach zu beantworten, und ich glaube, ich muß das dem Herrn Vorredner gegenüber ausdrücklich betonen, da er den Versuch gemacht hat, diese Frage als zweifelhaft hinzustellen; ich glaube, der Wille des Gesetzgebers kann nach den damaligen Ver—⸗ handlungen nicht zweifelhaft sein. Meine Herren, der 8g 138 a der Gewerbeordnung letzter Absatz gestattet, daß an den Sonnabend⸗Nach⸗ mittagen die jugendlichen Arbeiterinnen mit gewissen Arbeiten beschäftigt werden; diese Arbeiten werden in dem Absatz nicht ausdrücklich bejeich net, sondern bezeichnet durch einen Hinweis auf den früheren 5 1050, und zwar dadurch, daß die Arbeiten den Arbeiterinnen gestattet sein sollen, die in dem damaligen Entwurf unter 5 106 Nr. 2 und 3 erwähnt waren. In diesem § 1956 des Entwurfs findet sich nun infolge der Beschlüsse des Reichstages eine Nr. 1a, sodaß der Inhalt
eine innere Angelegenheit Nr. 3:
Ich nehme mit meinen
trag angengmmen würde, wer hindert denn den einzelnen Abgeord⸗ , ,, mr, f , Reichstages die Petitiogzen den Kommissionen ohne Unterschriften unterbreitet r,, die Unterschriften gar ichts . bedeuten, kann ich doch Biebt nicht nur Geistes kranke, welche Petitionen ein⸗
Meinung
s. w.“ Ueberall wird Oeffentlichkeit der Verhandlungen verlangt, . ; . oö Gn des (Gesehes staest o ; un . ] den Inhalt des Gesetzes festgestellt hatte, nunmehr auch noch eine
von Beamten konstatieren können, ob der Petent wirklich Beamter z 3 28 19 , 23 Bureau des
ist, lonst. kannte der Reichstag ja immerfort dupiert werden von be liebigen Personen. Die Petitionen sind unbestrittenes Eigenthum des
schuldiß. Der 5 1382 sei wörtlich vom Reichstage so angenommen worden, wie er 1891 in der Gesetzsammlung veröffentlicht e. sei.
des Paragraphen sich so schematisierte: Nr. 1: gewisse Arbeiten; N 9 1 *ss a Hen tem⸗ z 1
Nr. La: gewisse Arbeiten; Nr. 2: wieder andere Arbeiten; noch andere Arbeiten, und die unter Nr. 2 und Nr. 3
bezeichneten Arbeiten sollten vach dem § 1382 den Arbeiterinnen
gestattet sein. So lautet der Beschluß der Kommission des Reichs tages, so hat der Reichstag in der zweiten Lesung beschlossen, und so beschloß er auch in der letzten Lesung, sodaß über die Meinung des ein Zweifel absolut nicht obwalten kann. Wenn der Reichstag in zwei übereinstimmenden, mit Diskussion ver⸗ bundenen Lesungen Beschluß gefaßt hat, so war damit seine . festgestellt. Geschäftsordnungsmäßig aber, meine Herren, war es nöthig, daß, nachdem der Reichstag materiell
2 6 2 OI 156 zwelsellos
. ; Redaktion vorgenommen und auf Grund dieser lediglich formellen
Nepoktisn ock vie er ; s . Ges l 5 Redaktion noch die Gesammtabstimmung über den Gesetzentwurf vor⸗
Redaktion Weise wurde aufgeführten
wurde. Diese formelle Reichstages. Korrekter
** dei kar die Reihenfolge der dort
genommen erfolgte im im § 1050
Arbeiten 1, 1a,
12 7 pak e, ö * 2, 3 dahin numeriert, daß nun gesagt wurde 1, 2, 3, 4, sodaß die
rk, 19 af 35 sse a 8 ) z Arbeiten, die nach den Beschlüssen des Reichstages in zweiter und
3 i ,, ö ö. . dritter Lesung bis dahin als 2 und 3 bezeichnet waren, nunmehr auf
Grund dieser Redaktion im Bureau des Hauses mit Nr. 3 und 4 bezeichnet wurden. Nicht korrekter Weise, aber infolge eines Versehens wurden die aus dieser Korrektur im Sinne des Hauses, im Sinne der beiden vorhergegangenen Lesungen sich mit absoluter Nothwenpigkeit ergebenden Korrekturen in 8 1352 Schlußabsatz nicht vorgenommen, sodaß in 5 1382 nun noch die Nummern 2 und 3 aufgeführt sind, während im Sinne des Reichs- tages und in Gemäßheit der neuen Revision des § 1056 die Rummern nun 3 und 4 heißen mußten. Nach diesem Vorgange ist der Entwurf in der gegebenen Gestalt an den Bundesrath gekommen; der Bundesrath hat ihm zugestimmt, und die Publitation ist, bevor das Versehen bemerkt wurde, erfolgt. Meine Herren, ich glaube, wenn man sich diesen Zusammenhang der Dinge vergegen wärtigt, so kann über den materiellen Inhalt dessen, was der Reichstag und der Bundesrath beschlossen haben, ein Zweifel nicht bestehen. (Sehr richtig) Es wurde anfangs, als der Irrthum bemerkt wurde, davon abgesehen, eine Berichtigung eintreten zu lassen, weil Schwierigkeiten sich nicht ergaben. Später schien es aber doch wünschenswerth zu sein, den Wortlaut des Gesetzes, wie er durch das Reichs ⸗ Gesetzblatt festgestellt war, in Ucberein stimmung mit dem Willen des Gesetzgebers zu bringen. Der Herr Staatssekretär des Reichgamts des Innern wandte sich in Betreff der Zulässigkeit dieser Berichtigung an das Reichs. Justtiz · amt. Wir im Reichs- Justizamt haben kein Bedenken getragen, auf Grund der Verhandlungen, die den materiellen Gesetzesbeschluß ganz iweifellos erscheinen lassen, auf Grund ähnlicher Vorgänge, die in früherer Zeit liegen, uns dahin auszusprechen, daß eine Verichtigung zulässig sei, so wie sie gegenwärtig vorgenommen worden ist.
Nun, meine Herren, hat der Herr Staatesekretär des Innern gleichwohl noch das Bedürfniß gefühlt, sich auch mit dem Präsidenten des Reichstages in Verbindung zu setzen, und er hat des halb an den gegenwärtigen Herrn Präsidenten ein Schreiben gerichtet, in welchem er unter Mittheilung der Sachlage seine Zustimmung zu dem beab sich · tigten Verfahren erbat. Der Herr Praͤsident des Hauses hat sich darauf zu⸗ nächst in Verbindung gesetzt mit dem damaligen Herrn Referenten des Reichstages, dem Abg. Hitze, um sicher zu sein, daß ein Zweifel