1898 / 78 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

ü / ä

Marktort

Qualttãt

gering n

mittel

gut

Verkaufte

niedrigster

6.

Gezahlter Preig für 1 Dopp

höchster M6.

elzentner

Menge

niedrigster höchster

niedrigster

60

höchster 4

Doppelzentner

Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Durchschnittgz⸗ preis für . Durch⸗ 1 Doppel. schnitts. zentner preis

Am vorigen Markttage

Rawitsch. Militsch .. Frankenstein K,, Schönau a. K. Halberstadt .. Eilenburg Marne.

14,50 195,00 14,40 14,26 13,60 15,50 15,75 12,80

14.75 15600 14, 46 1456 13, 80 15 56 15775

: Hafer.

15.00 16, 00 15,40 16.25 1415 16.00 1756 14.90

15,50 16,00 15,40 15,50 15,00 16,50 17,00 1400

Goslar 18.99

Duderstadt. 1467 d i . ( 13,75 J g Saath. ö . Limburg a. L.. JJ . 15,00

.

Dinkelsbühl... 15,99 Schweinfurt 14,75 Heidenheim. 14 00 Biberach.. 14,40 NUeberlingen. 15,80 Schwerin i. M. 13,00 Braunschweig 15.30 Altenburg. . 15,20 Landsberg a. W. . ö W f . J Laupheim . JJ 15,090

die verlaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Du Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preitz nicht vorgekommen ist; ein Punkt l

17, 10 15,33 14,60 15,40 16,40 16,00

15,80 16,25 16,00 16,20 17,00 15,80 16,20 16, 0 14,00 14,00 ĩ

13,30 1480 40 16,00 . 19,00 1053

Bemerkungen.

18,00 15,67 15,60 16, 80 16, 86 16,60

1700 15 25 1666 1866 1766 iq, 25 16.70 16, 36

15, 8ᷣ 15, 40 16,96 15, 06 165 60 16,18 1546 15,86 16 66 13,560

1550

Der Durchschnittsy

D

D

1600

1600

1420 360. i655 35.

575 1440 1607 15, 55

rets wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Berich!m fehb

Deutscher Reichstag. 73. Sitzung vom 30. März 1898, 12 Uhr.

Die dritte Berathung des Reichshaushalts⸗-Etats hi 1898 wird fortgesetzt. Beim Etat des Reichsamts des

nnern kommt

Abg. Bassermann (ul.) auf die von ihm bereits in der zweiten Berathung angeregte Frage des Befähigungsnachweises für Binnen schiffer zurück, welche auf Grund von Beschlüssen des Reichstages zum Binnenschiffahrtsgesetz das Reichsamt des Innern beschäftige, und empfiehlt ferner die Einrichtung von Schifferschulen nach Art anderer gewerblicher Fachschulen.

Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Nach § 140 des Binnenschiffahrtsgesetzes ist der Bundesrath befugt, Bestimmungen für die Befähigung der Binnen— schiffer zu erlassen. Wie aber bereits aus den Motiven des Binnen⸗ schiffahrtsgesetzes sich ergiebt, können auf Grund der Schiffahrts—⸗ verträge, welche für eine Anzahl deutscher Flüsse existieren, die be⸗ züglich Schiffer bestehenden Bestimmungen ergänzt oder abgeändert werden, so lange der Bundesrath von der ihm in §140 des Binnenschiffahrtsgesetzes ertheilten Vollmacht keinen Gebrauch gemacht hat. Auf der Donau, auf der Elbe und auf der Weser, auf jenen konventionellen Strömen, ist auf Grund der Schiff⸗ fahrtsverträge eine Prüfung für denjenigen vorgeschrieben, der ein Schiff selbständig auf diesen Strömen führen will. Auf dem Rhein bestand bis zur Rheinschiffahrtsakte vom 14. Oktober 1886 eine gleiche Bestimmung, sie wurde aber demnächst ersetzt durch die Be—⸗ stimmung, daß zur Führung eines Schiffes auf dem Rhein eine vier— jährige Fahrzeit genügen sollte. Ich kann dem Herrn Vorredner zu— gestehen, daß der wachsende Verkehr auf unseren deutschen Strömen, besonders auf dem Rhein, und die wachsende Größe der Schiffegefäße immer höhere Anforderungen an die Befähigung der Schiffer stellt, und es ist deshalb auch der dringende Wunsch der preußischen Regierung gewesen, daß auch für die Schiffer auf dem Rhein ein Befähigungsnachweis gesetzlich gefordert würde. Hierzu hat sich indeß bei den im Anschluß an den §5 140 eingeleiteten Ver— handlungen die internationale Zentralkommission für die Rhein schiffahrt nicht verstehen können, sie hat sich aber über Grundsätze geeinigt, welche im Sinne des Herrn Vorredners geeignet sind, die Schifferschulen wesentlich zu unterstützen. Es soll nämlich nach diesen vorläufigen Bereinbarungen zur Führung von Dampfschiffen auf dem Rhein eine siebenjährige Fahrzeit und ein Lebensalter von 25 Jahren, zur Führung von sonstigen Schiffen eine sechsjährige Fahrzeit und ein Alter von 23 Jahren und zur Führung von kleinen Segelschiffen auf kurze Strecken eine zweijährige Fahrzeit und ein Alter von 18 Jahren erforderlich sein. Nach Bestehen der Abgangsprüfung aber an einer von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt als dazu geeignet erklärten Schifferschule soll die Zulassung als Schiffer erleichtert werden: es genügen für die Dampfschiffe demnach fünf-, für andere Schiffe vierjährige Fahrzeit und die Vollendung des 21. Lebensjahreß. Meine Herren, diese Verhandlungen sind bisher allerdings noch nicht ratifiziert, ich hoffe aber, daß die Ratifikation seitens der Seeuferstaaten erfolgen wird.

Ich glaube, daß dadurch zunächst den Wünschen des Herrn Vor— redners voll genügt ist, indem derjenige Schiffer, welcher eine Schiffer⸗ schule besucht hat, demnächst nur eine kürzere Fahrzeit nachzuweisen braucht. Sollten die Bestimmungen in der Praxis nicht genügen, so werden wir erwägen, ob weiter vorzugehen, eventuell auch eine Schifferprüfung von neuem anstreben.

Abg. Rettich (d. kons ).. Die Ausführungsvorschriften zum Margarinegesetz sind jetzt erlassen. Sie haben aber die Crwartungen, welche man hegen konnte, getäuscht, denn sie bringen das Gegentheil dessen zu Wege, was man wollte, namentlich bezüglich des getrennten Verkauf von Butter und Margarine. In Belgien ist diese Be—⸗ stimmung vollständig durchgeführt; unsere Vorschriften machen das Gesetz illusorisch, es sind halbe Maßregeln. Es soll nur eine Scheide wand errichtet werden, aber in dieser Scheidewand soll sogar eine Thü gestattet sein.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Uns wäre es am angenehmsten gewesen, wir hätten garnicht nöthig gehabt, über diesen Punkt des Margarine— gesetzes Ausführungsbestimmungen zu erlassen, sondern hätten es den einzelnen Regierungen oder der Entscheidung der Gerichte überlassen können, waz unter getrennten Verkaufsräumen“ zu verstehen ist, da

Staats⸗Minister Dr. Graf

der Befähigung der

das Gesetz hierüber eine Definition nicht enthält. Es war aber der Wunsch aller betheiligten Kreise, daß solche übereinstimmenden Grund⸗ sätze über den Begriff der getrennten Verkaufsräume seitens der verbündeten Regierungen vereinbart würden, und es ist auch von allen Seiten versichert worden, daß mit der Bestimmung der ge⸗ trennten Verkaufsräume keine chikanöse Behandlung der Margarine beabsichtigt sei.

Die Ausführungsbestimmungen besagen, daß ein abgetrennter Raum vorhanden sein soll, welcher durch die ganze Tiefe und Höhe des Ladens reicht. Meine Herren, aber mit dem Begriff der ge⸗ trennten Verkaufsräume konnte unmöglich beabsichtigt sein und man konnte auch nicht glauben, daß man damit betrügerischen Manipula— tionen eines unehrlichen Verkäufers wirklich einen absoluten Riegel würde vorschieben können. Das wird jeder Händler können, wenn er unehrlich ist, auch wenn vollkommen getrennte Verkaufsräume gefor— dert wären (Sehr richtig! links), daß er die Margarine mit Butter mischt oder die Margarine dahin bringt, wo die Butter stehen soll. Es kann meines Erachtens mit dieser Bestim mung nur beabsichtigt sein, den Beweis zu erleichtern dafür, daß eine Fälschung, eine betrügerische Manipulation stattgefunden hat. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen)

Schon durch die Grundsätze, wie verbündeten Regierungen festgestellt sind, wird über seinem eigenen Personal eine erhebliche Zurückhaltung und Vorsicht bei betrügerischen Manipulationen auferlegt sein.

Meine Herren, halten Sie mich aber nicht für einen Ketzer, wenn ich ein weiteres Urtheil über diese Bestimmungen hinzufüge.

Meine Herren, ich habe gesagt, die Vorschrift wegen der getrennten Räume kann nur dazu dienen, den Beweis einer betrügerischen Mani—⸗ pulation eventuell zu erleichtern; ob aber dieses Gesetz sachlich wirksam sein wird, hängt meinetz Erachtens von ganz anderen Faktoren ab und das mögen sich die Vertreter der landwirthschaftlichen Interessen gesagt sein lassen der Erfolg des Gesetzes hängt davon ab, ob in den Einzelstaaten eine genügende Anzahl technisch und chemisch vorgebildeter Revisionsbeamten vorhanden sein würde, welche die Funktionen von Nahrungsmittel Chemikern zu übernehmen haben. Wir leben in einer Zeit, wo naive Leute glauben, daß die Polizei Argusaugen und Polypenarme hat, daß sie alles sieht, und alles an sich heranziehen kann. Wer aber den Dienst der Polizei kennt und diese Mißstände nehmen zu, je kleiner das Gemeinwesen ist —, der weiß, daß die Polizei so überlastet ist, daß sie meines Erachtens so komplizierte Funktionen, wie die Untersuchungen auf dem Gebiete des Nahrungsmittelwesens, zum großen Theil gar nicht aus— üben kann und, ich glaube, auch nicht ausübt.

Meine Herren, wenn deshalb ein wirksamer Fortschritt auf dem Gebiete der Untersuchung der Nahrungsmittel stattfinden soll, und damit auch auf dem Gebiete dieses Gesetzes, dann müssen in größeren Bezirken oder in den einzelnen Gemeinwesen zuverlässige, unabhängige, technisch durchgebildete Nahrungsmittel Chemiker an⸗ gestellt werden, die unerwartete Revisionen vornehmen, die Stich⸗ proben aus den Waaren entnehmen, die diese Stichproben selbst chemisch untersuchen können und dann eventuell das Strafverfahren herbeiführen. Wenn wir solche Revisionsbeamten haben, dann bin ich fest überzeugt, daß auch die Rechtsprechung der Gerichte eine schärfere werden würde. Ich will mir keineswegs ein Urtheil über gerichtliche Erkenntnisse ohne Kenntniß der Thatsachen im einzelnen erlauben, wenn man aber in den Zeitungen liest, daß Leute Jahre lang gefälscht haben, vielleicht auf Kosten der menschlichen Gesundheit, daß sie dadurch ein Vermögen erworben haben, und wenn man damit die erkannten Strafen vergleicht, so hat man manch⸗ mal allerdings den Eindruck, daß eine solche Strafe auf den Be⸗ straften, der derartige unlauter Manipulationen vorgenommen hat, einen besonderen Eindruck nicht machen wird, und daß die Strafe, wahrscheinlich wegen ungenügender chemisch⸗technischer Ermittlungen, in keinem Verhältniß zur Höhe des Vergehens gegenüber den Allgemein⸗ interessen steht.

Ich bitte Sie, zunächst einmal die Wirkung der Bestimmungen des Bundesraths abzuwarten; ich bin aber der Ansicht, daß alle Maß—⸗ regeln, welche der Verfälschung von Nahrungsmitteln entgegentreten, den Charakter eines blind geladenen Gewehres haben werden, so lange wir nicht eine ausreichende Anzahl selbständiger, mit der Untersuchung von Nahrungsmitteln betrauter technischer Revisionsbeamten besitzen.

sie übereinstimmend von den dem Verkäufer gegen⸗

;

1 1

Derartige Gesetze machen sonst nur Lärm, haben aber eine durchschlagende Wirkung nicht.

Abg. Rickert (fr. Vgg.): Dem Gesetz widersprechen die Aus— führungebestimmungen nicht. Wie beim Börsengesetz möchte man jetzt die schlechten Wirkungen des Gesetzes auf die Ausführung des⸗ selben zurückführen. Ich möchte empfehlen, meinen Antrag auf Be— seitigung der Bestimmung über die getrennten Verkaufsräume bald zur Berathung zu stellen, dabei können wir die Angelegenheit gründ⸗ licher erörtern, als bei der dritten Berathung des Etats. Redner bringt dann eine Berichtigung vor bezüglich einer Beschuldigung des Abg. Wurm, daß in der Färberei von Dreyer in Hannover am Charfreitag gearbeitet worden sei; um die Gewerbeaufsichtsbeamten zu täuschen, seien, wie der Abg. Wurm behauptet habe, die Arbeiterinnen durch Klingelzeichen von ihrem Erscheinen benachrichtigt um sich verstecken zu können. Diese Beschuldigung sei unbegründet, da für die Beschäftigung am Charfreitag die Genehmigung vorgelegen habe.

Abg. Wurm (Soz.) erklärt, was er vorgebracht habe, habe im Volkswillen gestanden, ohne daß derselbe angeklagt worden sei. Eine eingesandte Berichtigung habe die genannte Zeitung abgedruckt mit der Bemerkung, 5 Behauptungen aufrechterhalte.

** ven vorden,

daß sie ihre Uebrigens sei die betreffende Firma wegen Uebertretung der Gewerbe⸗ ordnung mit 50 MS bestraft worden.

Abg. Prinz zu Schön aich⸗Carolath (ul.) bedauert, daß immer noch keine Besserung bezüglich des Lachsfangs im Rhein eingetreten sei. Die Holländer hätten neue Fangstationen errichtet, sodaß die von Deutschland in den Rhein gesetzten jungen Fische kaum ins Meer gelangen könnten. ie Holländer den bestehenden Vertrag nicht innehielten, dann müßte er n werden, was Deutschland eher vertragen könne,«

Staatssekretär des Inn von Posadowsky⸗Weh

Ich möchte zunächst im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Abg. Rettich noch hervorheben, daß allerdings durch die Zeitung eine sehr niedliche Zeichnung gegangen ist, wie die getrennten Verkaufsräume, beim Verkauf der Margarine und der Butter in einem Geschäft, sich herstellen ließen. Der Geschäftsführer der Vereinigten deutschen Margarinefabriken hat sich dieserhalb auch an mich gewandt mit der Anfrage, ob diese Einrichtung ausreichend wäre. Ich habe aber dem verehrten Herrn geantwortet, daß sie nicht ausreichend wäre, und ich würde den deutschen Margarineverkäufern nicht rathen, danach ihre Einrichtung zu treffen, denn diese würde von den Polizeibehörden als genügend nicht angesehen werden und jedenfalls zur Bestrafung führen.

Ich muß nun noch Einiges aus der zweiten Lesung nachholen. Es ist mir selbstverständlich bei der beschränkten Zeit, die dem hohen Hause noch zur Verfügung steht, nicht möglich, die vielfachen un⸗ richtigen Bebauptungen, die in der ersten und zweiten Lesung aus dem Gebtete meines Ressorts hier vorgebracht sind, alle im einzelnen zu widerlegen. Dazu findet sich vielleicht später einmal Gelegenheit. Zwei Thatsachen möchte ich aber klarstellen. Zunächst ist von dem Herrn Abg. Wurm behauptet worden, daß die Direktion einer Hildesheimer Konservenfabrik, welche 42 Arbeiter über 11 Stunden beschäftigt hätte, wegen dieses Vergehens zu einer Geldstrafe von nur 5 S verurtheilt wäre, wobei das Gericht als strafmildernd hervorgehoben habe: „„daß die Anzeige ja nur durch den Gewerbe⸗Inspektor erstattet sei.“ Ich habe mich gegenüber dieser auffälligen Thatsache selbstverständlich sofort beeilt, das Sachverhältniß klarzustellen, und ich habe darauf durch Ver⸗ mittelung des preußischen Herrn Justiz⸗Ministers von dem Präsidenten des Königlichen Landgerichts zu Hildesheim die Auskunft erhalten, daß eine Konservenfabrik dort nicht existiere. Es könne sich nur um die Kontinental⸗Präservenfabrik von Warnecke u Keidel, eine Kommandit⸗ gesellschaft, handeln, bei welcher nur zwei Personen in Frage kommen würden, der Kaufmann Warnecke und der frühere Leiter Namens Keidel. Der Herr Landgerichts⸗Präsident erklärt, daß nach Ausweis der Strafprozeßregister, welche bis zum Jahre 1887 durch- gesehen sind, seitdem ein Strafverfahren wegen Gewerbevergehens weder gegen Warnecke, noch gegen Keidel anhängig gemacht ist. (Hört, hört! rechts.) Eine Sache anderen Rubrums, welche etwa gemeint sein könnte, sei ihm nicht erinnerlich. Anderweit angestellte Erkundigungen hätten gleichfalls ein verneinendes Resultat ergeben. (Hört, hört! rechts. Zuruf links.) Ich führe das an, was der Herr Landgerichts—⸗ Präsident auf diese Behauptung erklärt hat. Haben Sie neues Material, so bin ich gerne bereit, es von neuem zu prüfen.

Dann hat der Herr Abg. Lenzmann in der Sitzung des Reichs⸗ tages vom 26. Januar behauptet, es wäre die Versammlung, die am 13. Januar im Hotel Kaiserhof zu Gunsten der Flottenvorlage ab gehalten sei, polizeilich nicht angemeldet gewesen. Darauf erklärt der Herr Polizei⸗Präsident von Berlin:

* 1 3 1usge hobe

Staats⸗Minister Dr. Graf

Aus den mit der Bitte um geneigte Rückgabe beigefügten Anlagen ergiebt sich, daß für den 13. Januar Nachmittags im Kaiserhof zwei öffentliche Versammlungen angemeldet worden sind, und zwar die eine um 2 Uhr von dem Herrn Abg. Bueck, die andere von 3 bis 4 von dem Herrn Fabrikbesitzer Stroschein. Für die Versammlungen sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen ertheilt.

(Hört! hört! rechts) Also jene entgegenstehenden Behauptungen muß ich bis auf weiteres Material für thatsächlich unrichtig erklären.

Nun ein paar Worte zum Lachsvertrag. Der Lachsvertrag ist, wie der Herr Abg Prinz Carolath wissen wird, zu stande gekommen auf Betreiben des deutschen Fischereivereins. Dadurch aber, daß Holland äber die Flußmündungen des Rheins verfügt, sind wir natürlich immer in einer ungünstigeren Lage. Die Holländer haben sich bereit erklärt, ihrerseits erstens zuzulassen, daß im Rhein Zanderbrut ausgesetzt wird, und zweitens auch, ihrerseits mehr zu thun für die Aussetzung von Lachsbrut. Sie haben es aber bisher entschieden abgelehnt, eine ähnliche Schonzeit wie bei uns ein— zuführen. (Hört, hört!) Meine Herren, unsere Bemühungen, die holländische Regierung zu bewegen, gleichmäßige Bestimmungen zu erlassen, werden deshalb aber selbstverständlich nicht aufhören. Ich kann aber nicht zugeben, daß unsere Fangverhältnisse am Rhein so ungünstig sind; gerade in diesem Jahre sind unsere Fangverhältnisse am Rhein recht günstige gewesen (Zuruf), bei Laufenburg, in der Mosel, bei Wesel ist der Fang ein recht günstiger. Außerdem hat der Prinz Carolath gesagt, es würde in Holland für 13 Millionen Lachs verkauft. Soweit meine Informationen reichen, ist das aber nicht alles Lachs, der im Rhein gefangen ist, sondern auch Lachs, der oberhalb in Deutschland gefangen wurde. Selbstverständlich läßt sich das statistisch nicht nachweisen. Schließlich, meine Herren, dürfen sich die Vertreter der Fischerei⸗Interessen am Rhein auch nicht verhehlen, daß, wenn ein vollkommen vertragsloser Zustand eintreten die Fischerei am Rhein wahrscheinlich vollkommen ruiniert würde. Die Sache muß also mit einer gewissen Vorsicht be—⸗ handelt werden. (Bravo!)

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim ((l.) bestreitet das Letztere für den Oberrhein. Der Salm sei am Oberrhein fast voll ständig ausgerottet. Redner klagt dann darüber, daß die Petroleum tankschiffe den Rhein verunreinigten, sodaß das Petroleum das Wasser bedecke. Auf Grund der Verfassung könne ebenso wie die Regulierung, auch die Reinhaltung des Wasserlaufs bewirkt werden.

Sta atssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Die Frage, die der Herr Vorredner angeregt bat, ist eine sehr ernste und wichtige, insbesondere, da es sich um den schönsten Strom handelt, den Deutschland besitzt. Ich habe mich mit den verbündeten Regierungen zunächst wegen der Frage in Ver— bindung gesetzt, ob die Behauptung richtig ist, daß Petroleumtantschiffe der Rhein verunreinigt werde, daß vie von anderer Seite angeführt wurde, das Petroleum sogar auf

schwimmend an einzelnen Stellen zu sehen sei.

ung ist von den Regierungen auf das entschiedenste

Eine Regierung hat allerdings behauptet, daß nicht durch

ffe selbst die Verunreinigung de ĩ

adurch, daß demnächst die Tankschiffe im vielfach Petroleum Strom gelange. Ich habe Behauptung nochmals zum Gegenstand der Untersuchung

gemacht. Die Frage, ob es zulässig ist, Kanalisationen mit Fäkalien in den Rhein einzuführen, liegt gegenwärtig dem Reichs⸗Gesundheits— amt zur Beurtheilung vor. Ich werde mir erlauben, wenn die Ver— handlungen so weit gediehen sind, daß habe, geeignetenfalls dem handlungen Mittheilung zu machen.

Abg. Wurm weist darauf hin, daß seine über die Konservenfabrik in Hildesheini wörtlich aus den Berichten der Fabrik Inspektoren entnommen sei. Daß die Versammlung im Kaiserhof angemeldet gewesen sei, mache die Sache noch schlimmer, denn die Vereine seien eben zusammengetreten, obwohl das Ver— bindungsverbot des 5 8 des Vereinsgesetzes noch bestehe.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Po sadowsky⸗Wehner:

Die Anführungen des Herrn Abg. Wurm eiklären sich meines Erachtens nur dadurch, daß die Mittheilungen des Heirn Abg. Wurm sich auf icgend einen Ort im Gewerbebezirk Hildesheim beziehen, während die Auskunft, die ich erhalten habe, da der Herr Abg. Wurm bei der zweiten Lesung ausdrücklich den Ort Hildesheim angeführt hatte, sich auch nur auf den Ort Hildesheim bezieht; ich kann nicht annehmen, daß diese Erklärung des Herrn Landgerichts-Präsidenten, datiert von Hildesheim, den 3. Februar 1898, die sich in so positiver Weise ausspricht, thatsächlich unrichtig wäre, um so weniger, als der Herr Landgerichts. Präͤsident erklärt, er habe die Strafregister bis zum Jahre 1887 durchsehen lassen. Meine Herren, ich werde die Sache weiter aufzuklären suchen, und da muß sich ja der Thatbestand ergeben, den wir beide kein Interesse haben zu verschleiern. Was ferner die Ausführungen des Herrn Abg. Wurm bezüglich der Flotten versammlung im Kaiserhof betrifft, so ist der Herr Polizei ⸗Präsident der Ansicht, daß hier der 58 des Vereinsgesetzes überhaupt nicht An⸗ wendung findet (Heiterkeit links), da es sich nicht um eine Versamm— lung und Bethätigung von Vereinen, sondern um eine Versammlung von einzelnen Personen zur Berathung öffentlicher Angelegenheiten handelte. (Heiterkeit links.)

. Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath bleibt dabei, daß der Lachs fang am Mittel. und Qberrhein fast verschwunden sei.

Abg Richter (fr. Volksp.): Der Polizei. Praͤsident von Berlin sch int keine Zeitung zu lesen, denn zu der Versammlung im Kaiserbof sind nicht einzelne Personen, sondern Handelskammern und wirth— schaftspolitische Vereine eingeladen worden. Das ist eine offenbare Verletzung des 8 des Vereinsgesetzes.

Abg. Rettich: Die Nothwendigkeit der Nahrungsmittel. Chemiker erkenne ich auch an; aber die Trennung der Verkau szrãume soll diesen Chemikern die Kontcole erleichtern. Ob das Margarine— gesetz zum Schaden der Landwirthschaft erlassen sei, das zu beuriheilen mag Herr Rickert uns Landwirthen überlassen, die das besser ver⸗ .

Abg. . e Soz.) verlang ; . ine Be xa shung er ö ein Inn Oil ffn . 2 heiter bei den Unfallverhütungs ˖ Kommissionen, namentlich in den , . und empfiehlt dringend die Schaffung eines Reichs zerggesetzes.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Wir haben uns wegen des Antrags vom b. No— vember 1896, betreffend den Schutz der Arbeiter bei Hochbauten, mit den Einzelregierungen in Verbindung gesetzt. Die Regierungen, die

sollte

durch die

namentlich,

dhein gereinigt würden

hohen Hause von dem Erfolg der Ver—

Mittheilung

ich ein abschließendes Urtheil

bisher schon eine Stellung zur Sache eingenommen haben, haben aber erklärt, es sei das eine Frage der Landesgesetze, sie seien nicht geneigt, ihre Landeskompetenz schmälern zu lassen zu Gunsten der Reichs gewalt; sie erkennten aber auch das Bedürfniß an, daß den Bau⸗ arbeitern ein schärferer polizeilicher Schutz gewährt würde wie bisher. Von einer Anzahl Staaten, und namentlich von Preußen, ist eine Aeußerung noch nicht eingegangen.

Daß der Herr Abgeordnete von Reichswegen auch den Schutz ausdehnen will auf die Bergarbeiter, ist ein Novum. Ich kann darauf eine Erklärung nicht abgeben, weil ich mich dieserhalb mit den ver— bündeten Regierungen noch nicht in Verbindung gesetzt habe.

Abg. Dr. Hammacher (nl) hält eine Betheiligung der Arbeiter an der Bergwerksaufsicht ebenfalls für nothwendig; Erwägungen darüber seien ja auch in preußischen Bergperwaltungen eingeleitet.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.) spricht sich in demselben Sinne wie der Vorredner aus.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Ich muß auf den Fall Dreyer, dessentwegen der Herr Abg. Rickert angefragt hat, nochmals zurückkommen, um nicht auf einem Gewerbetreibenden zu Unrecht den Schein ruhen zu lassen, daß er in höchst unloyaler Weise die Arbeiterschutzbestimmungen umgangen habe. Für die chemische Färberei und Wäscherei ist zugelassen, daß der Betrieb an 6 Sonntagen oder Festtagen im Jahre bis 12 Uhr Mittags statt⸗ finden kann, und es ist vorgeschrieben, daß die Sonn und Festtage, an denen die Beschäftigung gestattet ist, von der Ortspolizeibehörde festgesetzt werden können. Wo dies nicht geschehen ist, muß die Be— schäftigung vor dem Beginn der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Die Firma Dreyer hat nach meinen Informationen am Charfreitag Vormittag arbeiten lassen, und der Charfreitag ist ja bekanntlich, auch wo er als Festtag landesgesetzlich anerkannt ist, kein hoher Fest— tag im Sinne des 5 10h Abs. ? der Gewerbeordnung. Am Tage vorber hatte die Firma Dreyer der Polizei von der Beschäftigung am Charfreitas Anzeige gemacht, der Schutzmann ist hingekommen, hat die Arbeiterinnen vorgefunden, nicht versteckt, sondern in der Fabrik (hört, hörth, und es ist ihm der Nachweis geführt worden, daß die Fabrik die Erlaubniß zum Arbeiten hatte. (Hört, hört! Im Juli 1897

ist allerdings Anzeige wegen Sonntagearbeit gegen Dreyer erstattet

worden, er ist aber im Hinblick auf die Bundesrathserlaubniß, da die sechs Sonn oder Festtage noch nicht erschöpft waren, freigesprochen worden. . Abg. Stadthag en (Soz.) verlangt dringend die Zuziehung von Arbeitern zur Durchführung von Unfallvorschriften. In den unfall versicherungspflichtigen Betrieben seien 1896 über 7660 Arbeiter ge—⸗ tödtet, über 45 000 dauernd und über 32000 vorübergehend erwerbs⸗ unfähig geworden. Bei dem letzten Bergarbeiterunglück sei festgestellt, daß eine ganz unverantwortliche Fahrlässigkeit seitens der Unternehmer vorgelegen habe. Da könne man die Arbeiter nicht an die Einzel staaten verweisen. Die Lösung dieser Frage wäre eine wahrhaft at , ** f ] r nationale Aufgabe. Redner fragt, ob die Unternehmer, welche das letzte Bergunglück verscheldet hätten, angeklagt und bestraft worden seien.

Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Die Frage wird, soweit es betrieb handelt, und namentlich soweit die Vorfälle der letzten Zeit auf dem Gebiete des Bergbaues Anlaß dazu gegeben haben, schon etzt einer sehr ernsten, aber auch ruhigen Prüfung unterzogen. Sehr gut! Zurufe von den Sozialdemokraten.) Ich kann versichern, ich an der Fr Hochbauten handelt, das und meinerseits alles dazu thun werde, um thatsächlich vorhandene Mißstände abzuschaffen. Aber der Beweis ist nicht erbracht, daß hierzu die Ginzelstaaten weniger geeignet wären als das Reich.

Staats-Minister Dr. Graf

d

ige, auch soweit es sich um die regste Interesse nehme

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Je achte, wir würden beute schnell die dritte Lesung des Etat beende Die leeren Bänke beweisen daß man heute große Verhandlungen nicht mehr erwartete. Jedenfalls sollte man solche Angriffe gegen die Bergrevierbeamten nicht richten, ohne daß sie sich vertheidigen können. Die Bergbeamten sind ab r hier nicht vertreten. Die Ursachen der letzten Katastrophe

ö G6 nichst 31 2 5 ir ss 2 s6 3 65 sind noch nicht aufgeslärt. Für eine bessere, verstärkte Beaufsichtigung der Bergwerke bin ich auch. Aber an dieser Frage wird die preußische Regierung in ebensolches Inter sse nehmen wie die Reichsregierung. Nach der historischen Entwickelung des Bergrechts gehört dasselbe mehr in die Einzelstaaten als in das Reich.

. Abg. Dr. Ham macher: Im Gegensatz zu Herrn von Stumm bin ich der Meinung, daß der Erlaß eines Reichs ⸗Berggesetzes unter allen Umständen dringend nothwendig und mindestens sehr nützlich ist. Die Zuziehung der Bergarbeiter bei der Beaussichtigung ist ein glücklicher Gedanke, für den auch die überwiegende Mehrzahl der Bergwerkbesitzer zu gewinnen sein wird.

; Abg. Dr. Hitze: Die Resolution, ein einheitliches deutsches Berg⸗ recht zu schaffen, ist bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom Reichstag beschlossen. So lange aber das Bergrecht Sache der Landesgesetzgebung ist, gehört die Unfallverhütung auch in die Land— tage, In den Einzelstaaten ist leider nicht viel zur Verhütung von Unfällen in den Bergwerken geschehen.

Abg. M öller · Waldenburg (Soz) tritt für eine sorgfältigere Unfallverhütung in den Bergwerken ein, namentlich für die Ein— führung der elektrischen Lampen.

Abg. Frhr. von Stumm bestreitet, daß in den Einzelstaaten zur Unfallverhütung in den Bergwerken nicht viel geschehen sei. Eine reichsgesetzliche Regelung stoße auf Schwierigkeiten wegen der ver— schiedenen Besitzrechte an den Bergwerken in den Einzelstaaten. Abg. Peu s (Soz.) verlangt Erhebungen über die Kinderarbeit, nicht nur in der Induftrie, sondern auch in der Landwirthschaft, wo die Kinderarbeit sehr verbreitet sei, sogar bei landwirthschaftlichen Maschinen und mit übermäßig langer Ärbeitszeit. Redner weist auf die übermäßig lange Arbeitszeit in den Ziegeleien hin.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner.

Meine Herren! Wie der nächste Reichstag sich zusammensetzen wird, darüber habe ich kein Bild, wenigstens kein so klares, wie der Herr Abg. Peus. (Heiterkeit, Ob seine Hoffnungen sich erfüllen werden, ist mir zweifelhaft.

Was aber die Enquste über die Beschäftigung von Kindern in gewerblicher Arbeit betrifft, so gestatte ich mir zu bemerken, daß diese Verhältnisse der Kinderbeschäftigung im Gewerbe einen wesentlich anderen Charakter tragen, wie die Beschäftigung der Kinder bei der Landwirthschaft. (Sehr richtig! rechts) Die Beschäftigung in der Landwirthschaft ist nicht absolut schädlich, im Gegentheil zum theil, wie man wohl sagen kann, gesundheitsfördernd. Es ist auch an sich keine solche Beschäfti⸗ gung, die sittliche Gefahren für die Kinder herbeiführt; sie kann nur dadurch schädlich werden, daß die Arbeitszeit eine zu lange oder eine an sich ungeeignete ist und die Kinder durch die Art der Arbeit der Schule entzogen werden. Ob diese Voraussetzungen in der Land⸗ wirthschaft zutreffen, das ist mir sehr zweifelhaft. Es mogen einzelne

Fälle vorkommen, wo ein Mißbrauch der Kinderarbelt stattsindet. Aber meines Wissens ist gegen einen solchen Mißbrauch, und nament- lich gegen eine Schädigung der Schulpflicht in allen deutschen Bundes staaten durch entsprechende Polizeiverordnungen Vorsorge getroffen. (Sehr richtig!)

Ich kann auch im Interesse der Sache des Kinderschutzes selbst nicht wünschen, daß die Erhebungen über die gewerbliche Kinderarbeit verbunden würden mit einer Statistik über die Beschäftigung der Kinder im Landwirthschaftsbetriebe; denn es ist eine alte Erfahrung: je weiter man den Kreis einer Enquste ausdehnt, desto mehr hat eine solche Enquéte Aussicht, sich zu verflachen und keine positiven Resultate zu erreichen. (Sehr richtig) Ich möchte deshalb dem Herrn Vorredner dringend rathen, sich erst einmal zu beruhigen bei der Enquöte, die proprio motu durch den Reichskanzler eingeleitet ist, und ihre Resultate und die Verwendung der Resultate abzuwarten, um so mehr, als es gesetzlich garnicht unzweifelhaft ist, ob der Reichg⸗ kanzler befugt wäre, im landwirthschaftlichen Betriebe eine solche Enquöte anzustellen und entsprechende Verordnungen des Bundesraths daraufhin zu begründen. (Bravo! rechts.)

Abg. von Kardorff: Ich will auf die Frage nicht eingehen,

weil ich nicht verantworten kann, daß der Etat ni i . r ß der Etat nicht rechtzeitig

Abg. Peus: Nothwendig ist eine Untersuchung, denn es steht so schlimm, daß die Agrarier in Anhalt darüber murren, daß g. t. nicht länger als zwölf Stunden täglich beschäftigt werden sollen. . , . solche Erhebungen wohl nur, weil man die Agrarier fürchtet.

Abg. Werner (Reformp.) tritt nochmals eingehend für die Hilfs⸗ arbeiter des Statistischen Amts ein.

Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Es ist mir ganz unmöglich, auf alle diese

Details in diesem Augenblick, wo wir unmittelbar vor dem Schluß des Reichstages stehen, einzugehen. (Sehr richtig) Es ist meines Erachtens mit vollstem Recht ausgeführt worden, welche Bedeutung es hat für die gesammte Reichsverwaltung, daß der Etat rechtzeitig fertig wird. Wenn die Herren wüßten, welche Komplikationen daraus entstehen, daß ein Reichs Etat bis zum 1. April nicht erledigt ist und nicht in die Hände der Behörden kommt, so würden die Herren darauf mehr Rücksicht nehmen im Interesse der Reichs verwaltung. . Meine Herren, ich meine auch, diese ganzen Ausführungen des Herrn Abg. Werner gehören in der That nicht vor das Plenum des Hauses, sondern in die Kommission. (Sehr richtig! Diese Fälle hätten bei dem entsprechenden Titel des Etats erörtert werden können: dann wäre man auch in der Lage, auf alle die kleinen Details, die hier angeführt werden, zu antworten.

Ich halte meine Ausführungen, die ich im Plenum des Hause gemacht habe, trotz der Entgegnungen des Herrn Abg. Werner in allen Punkten aufrecht, und ich bemerke, daß in letzter Zeit keine Kategorie von Reichsbeamten, glaube ich, so begünstigt ist, wie die⸗ jenige Kategorie, von der er sprach, die Sekretariats. Assistenten im Statistischen Amt; denn die Herren s ihren Gehaltsbezügen verbessert worden. sind das zum theil Herren, die früher in ganz anderen Lebensberufen sich befunden haben, die aber, weil ihnen in diesen Lebensberufen das Glück nicht güũnstig war, demnächst in den Staatsdienst traten, zum theil im höheren Lebensalter. Das kann aber sachlich keine Bedeutung haben.

Im übrigen will ich nur, um die Debatte nicht aufzuhalten, drei Thatsachen bemerken. Erstens: es liegt kein Attest vor, daß die Herren zu dauernder Beschäftigung angenommen sind, sondern eg liegt nur eine Bescheinigung vor, daß sie dauernd beschäftigt worden sind. Jeder Jurist im Hause wird mir zugeben, daß das eine ganz ver⸗ schiedene Sachlage ist. (Sehr richtig! rechts) Ich habe ein solches Attest vor mir liegen. Dasselbe lautet:

Sekretariats, Assistenten N. N. wird hiermit bescheinigt, seinem Eintritt als Bureauhilfsarbeiter, seit dem Januar 1880, bei dem Kaiserlich Statistischen Amt ohne Unter⸗ brechung beschäftigt gewesen ist.“ Ferner heißt es in den Verfügungen seit 1873 ich wähle eine solche aus dem Jahre 1880, weil auf eine solche der Herr Abg. Werner exemplifiziert hat „Wir müssen Sie aber ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß es sich nur um eine vorübergehende Beschäftigung handelt, und daß Ihnen eine Aussicht auf dauernde Beibehaltung bezw. spãtere Anstellung nicht gemacht werden kann.“ (Hört! hört! rechts) Und endlich, meine Herren, erst im Jahre 1893, nachdem diese Stellen etatsmäßig wurden, und wir den Herren Aus- sicht machen konnten, daß sie mit der Zeit vom Diätariat aus in eine etatsmäßige Stellung einrücken könnten, findet sich im Anstellungs⸗ formular die Bemerkung: Im Falle dauern keit würde

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der Beibehaltung bei bewiesener Tächtig⸗

später an die Stelle des Tagegeldes eine allmählich 'ration mit entsprechender Kündigungsfrist treten. . ginn des Diätariats, welches nach den Grundsätzen

in Preußen zur endgültigen Anstellung führen kann.

nochmalige Auslassung des Abg. Werner

im Reich Auf erklärt der Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Der Herr Abg. Werner und ich rufe das Haus zum Zeugen auf hat meine Ausführungen offenbar miß⸗ verstanden. Ich berufe mich auf den Inbalt des Stenogramms. Abg. Dr. Kruse (nl.) bebauptet unter Hinweis auf die Verhand- lungen in zweiter Lesung, daß die Irrenärste keinen Anlaß hãtten, die gerichtlichen Verhandlungen zu scheuen. Auf Anregung des Redner erklärt der ; Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Zur Kenntniß des Herrn Reichskanzlers sind keine Taatsachen gelangt, aus denen bervorginge, daß die in diesem hohen Hause gegen eine ganze Kategorie, von Aerzten erhobenen Be— schuldigungen zutreffend wären, und ich freue mich, hier Gelegenheit zu haben, für diesen Theil der Aerzte Zeugniß ablegen zu können. Zu meinem Bedauern ist in der zweiten Lesung diese Frage an geschnitten bei Gelegenheit des Justiz⸗Etats, während dessen Verhand⸗ lung ich nicht voraussetzte, daß diese Spezialfrage dort behandelt werden würde. Meine Herren, durch meine frühere amtliche Thätig⸗ keit babe ich mit dieser Kategorie der Aerzte vielfache Berührungen gehabt, es haben Irrenanstalten zu meiner Verwaltung gehört, ich

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