1898 / 86 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Qualitãt

gering

mittel gut . Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge

niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doyppelzentnen

* 6. 66

; ; Außerdem wurden nl, . He r n am Markttage e. (Spalte I) für Durch⸗ nach überschlãglicher 1ẽ Doppel schnitte⸗ Schätzung verkauft

zentner preis Doppeljentner (Preis unbekannt)

Wesel .. München. Straubing.. Regensburg.. 1 lauen i. V.. Rottweil. Ravensburg . Offenburg Braunschweig . Altenburg. Diedenhofen Breslau.

S .

Elbing. Hwetskanmnm Brandenburg a. H. . Neuruppin... . . nnn, Greifenhagen. Stargard i. P. Schivelbein. Dramburg. Neustettin

11 1

14,80

12,00 ; 16,20 k 14,60 m , 14,00

ö k— 16,40 an,. J 12,50 J 14,20 d 13,00 13,40

ss J 13, 60 J 16, 90 I 16,00 1 15,50 111 k ö 15,00 1 I 13,75 ö ö w 1 16,090 1 15,75 . 15,00 1 13,80 I , 13,63 11 15,38 111 e 13,10 I 14,00 1 1 14, 00 J 1 PM 15, 00 Hd 15,20 4 k 2 15,80 1 15,80 Diedenhofen H I 14,20

2 ,,,, , , ,

121

3.

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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgwerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

1350 1400 1436 1456 14 80 1520 1166 16 15656 13 36 13 86 1456 1

16,20 15,40 15, 40 1b, 60 15,60 16, 00 1550 14600 14, 89 16,55 16, 00 15.20 15.59 16,60 16, 65 16 06 14,50 15,66 16, 20 15,46 16.50 1440 1466 14,89 16,506 16356 15,46 . öl

1256 2. . 14.26 16,00 16,00 16 66 16 66 15.50 14.600 14.60 15,46 15,10

6 15 36 1486 14290 1440 16. 36 1630 16350 1656 1760 1666 1766 1766 1756 1556 15,75 16 46 1766 166 1566

1660 1610 170960 1716 14, 00 14, 56 1466 14550 16,00 1626 16,26 16 50 16,57 16 50 16 65 16 35 15, 9h 15, 56 is 55 1650 1h, 6 15 36 1770 1736 1696 1636 1, 1810 16 iz 12733 1825 1845

1410 1410 15, 6 15. 16 14 50 15606 1h, 0 16 26

1550 1640 1700 17646

ö. . 16,99 16,56 16, 80 17,09 1660 16,80 1700 1720 1840

15,39 1690 16 00 16 36 165, 36 16 16 16 46 1786

14,6909 14.36 16 06 15336

Noch: Gerste. 13 1609 13,00 (. 18,50 20 00 21,00 114 18,40 19,02 19,20 132 19,23 19, 54 20.38 59 17.00 17.00 18.00 ö 135,50 17, 60 17,60 . 18,20 19,00 20,00 h4 19,50 20, 00 20, 50 11 19,40 19, 60 20, 00 74

14,50 —— 17,50 18,20 18,20 17,00 17, 00 17.20 15,30 15,90 17,00

fe r. 14,40 15,20 16,00 16,50

1450 1450 16,00 1666 14,46 14.16 14656 14. 86 14.06 14, 10

1

1320 130 15360 13 30

= 15,20 15,20 14,40 14,40

1600 16,00 15,00 15,00

16,50 16,50

14,60 14,50

15, 00 18,60

156,60 16 56 16 46

14,20 16 86 1726

16,80 16, 80

16,50 16,25) 16,00 19,60 20,79 19,36 16,00 15, 85

14.56 1456 14.60 16, 26 1610 18,26 1720

16,00 16,40 17,60

16, 55 17.06 16, 30 17656 16,16 1b, 40

14,60 15, 10 15,20

Bemerkungen.

8 C O C C .

Se . e ,

649 1038 631 3977 3 409 132

1640

& X & ,r·2 . E C ,

Der Durchschnittspreitz wird aus den unabgerundeten Zahlen berechaet.

Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, baß der betreffende Preig nicht vorgekommen ist; ein Punkt E.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Per sonal⸗ Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee, Fähnriche ꝛe. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Homburg v. d. Höhe, 5. April. v. Goetze, Gen. der Inf. und kommandierender General des VII. Armee-Korps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Belassung in dem Verhältniß als Chef. des Inf. Regts. Nr. 130, mit Pension zur Ditz. gestellt. v. Mikusch⸗Buchberg, Gen. Lt. und Kommandeur der 8. Dip. zum kommandierenden General des VII. Armee-Korps, v. ELangen⸗ beck, Gen. Lt., beauftragt mit der Führung des II. Armee—⸗ Korps, zum kommandierenden General dieses Armee Korps, v. Massow, General ⸗Lieutenant, beauftragt mit der Führung des X. Armee · Korpg, zum kommandierenden General dieses Armee Korps, . v. Gemmingen, Gen. Lt. und Direktor des Militär⸗

ekonomie· Departements im Kriegs⸗Ministerium, zum Kommandeur der 8. Div., ernannt. v. Heeringen, Oberst und Kommandeur des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regt.) Nr. 117, unter Verleihung des Ranges eines Brig. Kommandeurs, in das Kriegs Ministerium versetzt und mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors des Militär⸗Oekonomie⸗Departements im Kriegs⸗Ministerium beauftragt. Kutz en, Oberst à la suite des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50 und Direktor der Kriegsschule in Neisse, zum Kom— mandeur des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts.) Nr. 117, Kruska, Major und Bats. Kommandeur vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, unter Stellung à la suitè dieses Regts, zum Direktor der Kriegsschule in Neisse, ernannt. v. Bredow, Major aggreg. dem Inf. Regt. Großherzog Friedrich . II. von Mecklenburg Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 alt

ats. Kommandeur in das Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16 einrangiert. Frhr. v. Am stetter⸗Zwerbach u. Grabeneck, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabtzoffizier des 2. Bad.

eld ⸗Art. Regts. Nr. 30, in gleicher Eigenschaft in das 1. Garde—⸗

eld⸗Art. Regt. versetzt. Richter, Oberst Lt. und Abtheil. Kom— mandeur vom 1. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, zum etatsmäß. Stabs⸗ offizier dieses Regts., Lehmann, Hauptm von demselben Regt. unter Beförderung zum Major, vorläufig ohne Patent, zum Abth. Kom⸗ mandeur, ernannt. Fritsch, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Nr. 151, zur Vertretung des Kommandeur der 71. Inf. Brig. nach Danzig, Jaeckel, Oberst, Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Inf. Regtt. Nr. 98, unter Beförderung zum Obersten, behufs Vertretung des Kommandeurs zum Inf. Regt. Nr. 131, Rochlitz, Oberst Lt. und Bats. Kommandeur vom Inf. Regt, Nr. 131, behufs Vertretung des etatsmäß. Stabsoffiziers zum Inf. Regt. Nr 98, kommandiert. Erbgraf v. Schlitz gen. v. Görtz, Sec. Lt. à la suite des

1. Garde ⸗Regts. z. F., unter Verleihung eines Patents seiner Charge,

in das genannte Regt. einrangiert. Baader, Sec. Lt. der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, kommandiert zur Dienstleitung bei diesem Regt., im aktiven Heere und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 1. März d. J. bei dem genannten Regt. angestellt.

Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministerium s. 24. März. Böttcher, Zeug⸗Hauptmann vom Art. Depot Mainz, zur 3. Art. Depot⸗Insp. Podehl, Zeug⸗Hauptm vom Art. Depot Königsberg, zur 1. Art. Depot⸗Insp. Baltin, Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot Köln, zum Art. Depot Koblenz, Baenisch, Zeug Hauptmann vom Art. Depot Saarlouis, zum Art. Depot Breslau, Waschke, Zeug⸗ Pr. Lt. vom Art. Depot Metz, zum Art. Depot Münster, unter Kommandierung nach Minden, Krämer, Zeug ⸗Pr. Lt. vom Art. Dep. Rastatt, zum Art. Depot Wittenberg, unter Komman—⸗ dierung nach Torgau, zur Verwaltung des Filial, Artillerie⸗Depots, Kamps, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot Stettin, zur Art. Weristatt Spandau, Fr iesecke, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot Koblenz, zur Schieß⸗ platz Verwaltung Wahn, Pietsch, Zeug Lt. vom Art. Depot Neu⸗ breisach, zum Art. Depot Jüterbog, versetzt.

1. April. Schultz, Hauptm. à la suite des Posen. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 20 und Unter⸗Direktor bei den technischen Instituten, der Pulverfabrik in Spandau, v. Laue, Haaptm. à la suite des Nieder⸗ schlesf. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. H und Unter⸗-Direktor bei den technischen Instituten, der Art. Werkstatt in Straßburg i. E, v. Pelchrzim, Sec. Lt. à la suite des 2. Pomm. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 17 und Direktions⸗-Assist. bei den technischen Instituten, dem Feuerwerks« laboratorium in Spandau, v. Corvin⸗Wiersbitz ki, Pr. Lt. à la suite des Feld- Art. Regts. General Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18 und Direktions⸗Assist. bei den technischen Instituten, der Art. Werkstatt in Spandau, Fluh me, Pr. Lt. à la suite des Fuß. Art. Regts. Nr. 11 und Direftions⸗-Assist. bei den technischen In— stituten, der Geschoßfabrik in Siegburg, Kempe, Pr. Lt. à Ja suste des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 15 und Direktions ⸗Assist. bei den technischen Instituten, der Geschützgießerei in Spandau, Körtge, Pr. Lt. à la suite des Fuß⸗Art. Bats. Nr. 13 und Direktion, Assist. bei den technischen Instituten, der Pulverfabrik in Spandau, zu— getheilt. Rudolph, Hauptm. à la suite des Fuß ⸗‚Art. Regts. General ⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3 und Direktions⸗Assist. bei den technischen Instituten, vom Feuerwerks Laboratorium in Spandau zur Pulverfabrik daselbst, Weigelt, Pr. Lt. à la suite des Feld⸗Art. Regts. General Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18 und Direktions ⸗Assist. bei den technischen Instituten, von der Art. Werkstatt in Spandau zum Feuerwerks⸗Laboratorium daselbst,

h . . . Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hom⸗

burg v. d. Höhe, 5. April. Woerner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Horn (3. Rcheln. Ri. zg, scheidet mit dem 75. April d. J. aus

dem Heer aus und wird mit dem 21. April d. J. als Sec. Lt. mit seinem Patent in der Schutztruppe für Südwest⸗Afrika wiederangestellt.

Nachweisung der beim Sanitäts-⸗-Korps im Monat Februar 1895 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver— fügung des General-⸗Stabsarztes der Armee. 5. Fe⸗ bruar. Dr. Pressel, Unterarzt vom Leib. Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm 1II. (J. Brandenburg.) Nr. 8, Dr. Wichmann, Unterarzt vom Colberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm. ) Nr. X. Dr. Pischon, Ünterarzt vom Gren. Regt. König Friedrich III. (IJ. Ostpreuß.) Nr. 1.

, , Reis ke, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm J. Nr. 110, unter gleichzeitiger Versetzung zum Inf. Regt. von 6 (1. Rhein.) Nr. 25, zum Unterarzt ernannt, sämmtlich mit Wahrnebmung je einer bei ihrem Truppentheil offenen Assist. Arztstelle beauftragt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Berfügung des Kriegs-Ministeziums. 14. März. Voigt, Proviantmeister in Graudenz, auf seinen Antrag zum 1. April d. Is. mit Pension in den Ruhestand versetzt. Hoffmann, Bger, Proviantamts-tendanten in Pasewalk bezw. Schweidnitz, als Pro⸗ piantmeister auf Probe nach Frankfurt a. O. bezw. Graudenz, Neu—⸗ 6 z Proviantamts⸗Rendant in Stallupönen, nach Schweldnitz, versetzt.

XII. ( Röniglich Sächsisches) Armee⸗Korps. Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 30. März. v. der Wense, Major und Komp. Chef vom 2. Jäger⸗Bat. Nr. 13, diesem Bat. aggregiert. Hänichen, Major und Abtheil. Kom⸗ mandeur vom 2. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 28, Jäckel, Major und etats⸗ mäßiger Stabgofftrier des Fuß Art. Regts. Nr. 12, v. Will uckt, Major und Abtheil. Kommandeur vom 5. Feld. Art. Regt. Nr. 32, Patente ihrer Charge verliehen. Pf eil, Hauptm. und Komp. Chef vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, unter Beförderung zum überzähl. Major, diesem Regt., v. Carlowitz, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Beförde⸗ rung zum überzähl. Major, dem 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, aggregiert. Ullrich, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaifer Wilhelm, König von Preußen, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Geschoßfabrik ernannt. Frhr. v. Seckendorff⸗ Gudent (William), Hauptm. à la suite des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 197 und Komp. Chef beim Kadetten Korps, unter dem 31. März d. J. als Kompagnie. Chef bei dem 2. Grenadier⸗Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, einrangiert. Hoch, Hauptm. und Komp. Chef vom 1. Ceib) Gren. Regt. Nr. 109, unter Stellung à la suite dieses Regtz, vom 1. April d. J. ab als Komp. Chef zum Kadettenkorps kommandiert.

Goetze, Hauptm. und Komp. Chef vom 3. Inf. Regt. Nr. 102

rinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Bobsien, Rittm. und Eskadr. . vom Karab. Regt, Nieper, Hauptm. und Battr. Chef vom 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, Patente ihrer Charge berliehen. Frhr. v. Olderthausen, Pr. Lö. vom 3. Jäger⸗Bat. Nr. I6, unter Verseßung in daz 2. Jäger, Bat. Nr. 13, Sen fft v. Pil ach vom 1. (Lei) Gren. Regt. Nr. 100, v. Aspern, Pr. L. vom 12. Inf. Regt. Nr. 177, unter Versetzung in das 11. Inf. Regt. Nr. Ig, Frhr. v. Welck, Pr. Lt. vom 2. Gren. Regt. Nr. Jol Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zu ö und Komp. Chefs, letztere beide vorläufig ohne Patent, befördert. v. Zeschau, Pr. Lt. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilbelm, König von Preußen, vom 1. April d. J. ab auf ein weiteres Jahr zum Königl. preuß. Großen Generalstabe kommandiert. Roesler, Hauptm. z. D. und Bezirktz⸗ offizier beim Landw. Bezirk Annaberg, Kleeberg, Hauptmann z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Plauen, der Charakter als Major verliehen. Kollmann, Pr. Lt. a. D., zur Zeit Premier- Lieutenant bei der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, unter dem 1. April d. J. und zwar als Pr. Lt. mit einem Patent vom 18. September 1893 H2h bei dem 12. Inf. Regt. Nr. 177 wieder⸗ angestellt. v. Bu sse, Kadett der Königl. preuß. Haupt. Kadetten⸗ anstalt, in der Sächs. Armee und zwar als charakteris. Port. Fähnr. , Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, angestellt. 1. April. Fischer. Zeug⸗Pr. Lt. von der Pulverfabrik, zum ef, sshtm, Höper, Zeug Lt. vom Art. Depot, zum Jeug. Pr. Lt., . Zeug-Feldw. von der Geschoßfabrik, zum Jeug⸗-Lt., befördert. Im Sagnitäts⸗Korps. 1. April. Die Ober Stabgärzte 2. Kl. und Regts. Aerzte: Dr. Rabenhorst des 1. Königs⸗Hus. Hents. Nr. 18, Dr. Schill des Schützen (Füß) Regts. Prinz Georg Ur. 108, Dr. Bech des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 338, zu Ober⸗ Stabzärzten 1. Kl. befördert. Dr. Siem s, Stabs⸗ und Batz. Arzt des 2. Bats. 1. (Leib) Gren. Regts. Nr. 109, in die etats— mäßige Stelle beim Bezirks, Kommando Dresden ⸗Altstadt, Dr. Kretz schmar, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt der reitenden Abtheilung 1. Feld Art. Regts. Nr. 12, in gleicher Gigen— schaft zur 2. Abtheilung 2. Feld- Art. Regtg. Nr. 28, verfetzt. Dr, Goesmann, Stabs und Abtheil. Arzt der 2. Abtheil. 2. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 28, in gleicher Eigenschaft zur reitenden Abwbeil. 1. Feld Art. Regts. Nr. I2, Dr. Krumbbolz, Stabzarzt von der Unteroff. Schule, als Bat. Arjt zum 2. Bat. 1. (Leib) Gren. Regts. Nr. 100, Dr. Richard, Stabs. und Bats. Arzt des 3. Bats. d. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 1043, zur Unteroff. Schule, versetzt. Dr. v. Bünau, Oberarjt im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 1097, unter vorläufiger Belassung in seinem Kom mando zur Universität Leipzig, zum Stals« und Bats. Arzt des 3. Bats. 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 befördert. Dr. Martin, Oberarzt im 2. Gren. Regt. Nr. 1601 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Enthebung von dem Kommando zum Farolahause in Dresden, in das B. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, Hr. Thalmann, Oberarzt beim Festungts⸗ gefängniß, unter Kommandierung zur Universität Leipzig, in das 1I. Inf. Regt. Nr. 139, versetzt. Dr. Eberw ein, Oberarzt im J. Feld Art. Regt. Nr. 12, zum Tarolahause in Dresden komman⸗ diert. Dr. Merzdorf, Oberarzt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, von dem Kommando zur Universität Leipzig enthoben. Dr. Voigt, Oberarzt im 2. Königin⸗Hus. Regt. Rr. 19, zum Festungsgefängniß, unter gleichzeitiger Beauftragung mit Wahr nehmung, des ärztlichen Dienstes bei der Arbeiter⸗Abtheilung, Pr. Uhlich, Oberarzt im 6. Insanterie⸗Regiment Prinz Friedrich August. Nr. 104, zum 2. Königin⸗-Husaren⸗Regiment Nr. 19, versetzt. Opvermann, Assist. Arzt in 4. Inf. Regt. Nr. 103, zum Oberarzt befördert. Dr. Ebeling, Assist. Arzt im 11. Inf. Regt. Nr. 139, zu den SanitätsOffizieren der Res. übergeführt. Dr. Härting, Assist. Arit der Res. des Landw. Bezirks Dresden Neust., im aktiven Sanitäts-Korps, und zwar als Assist. Arzt bei dem 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, mit Patent vom 1. April 1898 angestellt. Dr. Richter, Unter— arzt im Schützen- (Füsilier Regiment Prinz Georg Nr. 105, unter Versetzung zum 11. Infanterie⸗Regiment Nr. 139, zum Assist. Arzt, Dr. Flügel. Assist. Arzt der Reserve des Landwehrbezirks II Cbemnitz, zum Oberarzt, Freytag, Unterarjt der Res. des Landw. Bezirks Dresden⸗Altstt, Dr. Herrmann, Unterarzt der Res. des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Rahn, Unterarzt der Landw. 1. Auf— gebots des Landw. Bezirks Schneeberg, zu Assist. Aerzten, be— fördert. Dr. Böttger, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Auf gebots, Dr Otto, Oberarzt der Res. des Landw. Bezirks Pirna, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Militärdienste, der Abschted

bewilligt. Militär Justizbeamte.

Durch Allerhöchsten Beschluß. 23. Februar. Dr. Heine, Juftiz⸗Rath, Gouvernements Auditeur, jum Ober, und Korps Auditeur, Dr. Schumann, Justiz⸗Rath, Div. Auditeur der 1. Div. Nr. 23, zum Gouvernements⸗Auditeur, ernannt. Walde, Div. Auditeur der 3. Div. Nr. 32, zur 1. Div. Nr. 23 versetzt. Lißner, Garn. Auditeur der Festung Königstein, zum Div. Auditeur bei der 3. Div. Nr 32, Schweinitz, Assessor beim Amtsgericht Döbeln, jum Garn. Auditeur der Festung Königstein mit dem Wohnsitz in Dresden, ernannt. Vorstehende Veränderungen treten unterm 1. Mai 1898 ein.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs ⸗Minister iums. 11. März. Deich, Ober-Roßarzt des 2. Königin ⸗Hus. Regts. Nr. 19, unterm 15. Marz 1898 zur Landw. 2. Aufgebots entlassen.

1. April. Die Garn. Baninspektoren: Wertz, technischer Hilfsarbeiter bei der Korps⸗Intend., als Lokal⸗Baubeamter in den Baukreis 1 Dresden, Lubowski, technischer Hilfsarbeiter bei der Korpt⸗ Intend., als Lokal⸗Baubeamter in den Baukreis II Leipzig, Hartung, Lokal⸗Baubeamter des Baukreisesg 1 Dresden, als solcher in den Baukreis IV Dresden, Kampfhenkel, Lokal⸗Baubeamter des Baukreises Leipzig, als solcher in den Baukreis 1 Leipzig, versetzt. Horn, Intend. S kretär, dienstleistend beim Kriegs⸗Ministerium, zum Kalkulator beim Kriegs⸗Ministerium, Liebetrau, Zahlmstr. vom 2. Königin⸗ Vus. Regt. Nr. 191, Neumann, Zahlmstr. vom 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12, letztere beide unter Versetzung zur Korps. Intend., Schubert, Intend. Sekretariats⸗Assist. von der Intend. der 2. Dip. Nr. 24, Burgeleit. Arnold, Bureau ⸗Diätarien von der Korps—⸗ Intend., Grafe, Bureau⸗Diätar von der Intend. der 2. Diviston Nr. 24, zu Intendantur Sekretären, ernannt. Kemter, Bureau Diätar von der Korps . Intendantur, mit der probeweisen Wahrnehmung einer Intendantur⸗ Sekretärstelle beauftragt. Jahr, Erler, Schloß hauer, Militäranwärter, als Intend. Bureau⸗Diätarien bei der Korps⸗Intend. angestellt. Born« sche in, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend., zum Kriegs⸗Zahl⸗ amt versetzt. Dreßler, Proviantmeister und Vorstand des Propiant⸗ amts Leipzig, zum Propiantamts⸗-Direktor, Krähn, Müller, Kasernen⸗Inspektoren in Pirna bezw. Oschatz, zu Verwaltungs⸗ Inspektoren, ernannt. Despang, Beier, Kasernen⸗Inspektoren in Dresden, ersterer zur Garn. Verwalt. Pirna als Kontrolführer auf Probe, letzterer zur Garnison⸗Verwaltung Leipzig, versetzt. Die Zahlmeister: Nierth von der 1. Abtheil. 1. Feld. Art. Regkts. Nr. 12, zum 2. Königin-Hus. Regt. Nr. 19, Bier vom 1. Bat. Schützen Füs ) Regts. Prinz Georg Nr. 105, zum 1. Jäger-⸗Bat. Nr. 12, Müller, überzähl. beim Schützen, (Füs Regt. Prinz Georg Nr. 108, zum 1. Bat. dieses Regts, Sättler, überzähl. beim II. Inf. Regt. Nr. 139, zur 1. Abtheil. J. Feld- Art. Regts. Nr. 12, letztgenannte zwei Zahlmeister unter Enthebung von ihren Kom mandos bet der Intend. bejw. beim Kriegs-Zahlamt, versetzt. Rudolph, Roßarzt vom JH. Feld Art. Regi. Nr. Jg, zum Dber⸗ Roßarzt des JZ. Königin -⸗Hus. Regts. Nr. IH, Schmidt, later Roßarjt vom 3. Feld- Art. Regt. Nr. 32, zum Rosarzt bei biesem Regt. Sch eufler, Unter ⸗Roßarzt vom 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, jzum Remonte⸗Depot⸗Roßarzt beim Remonte Depot Kalk.

reuth, befördert. Bucher, funkt. Hausverwalter beim Garn Lazareth Dresden, als etatsmäß. Hausverwalter der Militär- Kenesungzanstalt Glasewalde⸗ Ruhe, Müller, Techniker (geprüfter Baugewerkemeister), als Garn. Bauwart bei Lem Lokal Baubeamten Chemnitz, angefiellt.

. Württembergisches) Armee Korps.

m Sanitäts- Korp s. 5. April. Dr. erter, Assist. Arzt 1. Kl. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, n n n r. arzt; die Unterärzte der Res.: Pr. Mezger vom Landw. Bezirk Calw, Dr. Friedrich vom Landw. Bezirk Stuttgart, Br. Stock vom Landw. Bezirk Reutlingen, Pr. Gastpar vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Assist. Aerzten, befördert. Dr. Berlin, Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl. der Landw. 1. Aufgehottz vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Herdegen, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots pon demselben Landw. Bezirk, Dr. Bayer, Stahsarzt der Ref. von dem selben Landw. Bezirk,. mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Pr. Findeifen, Stabtzarst ber Landw. 2. Auf⸗ gebots vom Landw. Beztrk Heilbronn, Pr. Sigel, Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebsts vom Lanz w. Bezirk Stuttgart, Dr. Prinzing, Stabgarzt der Landw. 2. Aufgebot vom Tanbw. Bezirk Ulm, Dr. Binder, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Reutlingen, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

56. April. Die Unter⸗Apotheker der Ref.: Kurtz vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Höring vom Landw. Beznrk Stuttgart, Walcker vom Landw. Bezirk Ludwigs burg, zu Ober⸗A Apothekern ernannt. Haertl, Straeßle, Ober Apotheker der Landw. 2. Auf⸗ gebots vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, Veiel, Ober Apotheker der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Biberach, der Abschied bewilligt. Braun, Bauschreiber, früherer Zahlmstr. Aspir., Otterbach, Zahlmstr. Aspir., zu Garn. Bauschreibern ernannt.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriumt. 1. April. Schweizer, Intend. Sekretär bei der Militär ⸗Intend., zum Kriegs⸗ Zahlamt versetzt.

d. April. Braun, Garn. Bauschreiber, dem Garn. Bau⸗ beamten zu Ludwigsburg, Otterbach, Garn. Bauschreiber, dem Garn. Baubeamten des Bezirks Um II, zugethellt.

Plan

für die Ausführung der Vorarbeiten zur Regulierung von Gebirgsflüssen auf dem linken Üfer der Oder.

Für die folgenden Gebirgsflüsse im Stromgebiet der .

a ef Glatzer Neisse, Weistritz, Katzbach, Bober, zausitzer Neisse

und ihre für die Gestaltung der Hochwasserverhältnisse wesent⸗ lichen Nebenflüsse sind im Laufe dieses Jahres generelle Re gu⸗ lierungs-⸗Projekte auszuarbeiten und spätestens bis zum 1. September fertig zu stellen. Die geplanten Regulie⸗ rungen sellen dem Zwecke dienen, die Hochwassergefahren mög⸗ lichst zu beseitigen. Die Aufgabe der Projektbearbeitung hat sich daher auf diejenigen Maßnahmen zu erstrecken, die geeignet sind, das Wasser und die Geschiebe in den Quell— gebieten zurückzuhalten, ferner den Flußlauf und den für den Abfluß des Hochwassers wesentlichen Theil des Ueber— ,, (Hochwasserabflußgebiet) in den Stand zu etzen, daß die, ungeachtet der Anlagen in den Quellgebieten, zu erwartenden Hochwasser ohne wesentliche Schäden zum Ab— fluß gelangen können. Endlich ist Sorge zu tragen, daß durch die Regulierungen eine unguͤnstige Beeinflussung der Wasser⸗ verhältnisse der Oder, namentlich der schon jetzt beklagens— werthen Wasserverhältnisse an der unteren Oder, nach Mög— lichkeit vermieden wird. (Vergl. unter III.)

Um die erforderliche Einheitlichkeit bei der Ausführung der Vorarbeiten und Aufstellung der generellen Projekte sicher zu stellen, wird Folgendes angeordnet:

J. Or ganisati on. A. In der Provinzial⸗Instanz.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien wird mit der Aufsicht und Leitung der Arbeiten zur Vorbereitung und Aufstellung der generellen Projekte für sämmtliche genannten Flußläufe, auch soweit sie der Provinz Brandenburg an⸗ gehören, beauftragt.

Die Arbeiten im Gebiet der nicht schiffbaren Flüsse sind durch die Meliorations⸗Baubeamten, im Gebiet der schiffbaren Flüsse, namentlich der Oder selbst, durch die Beamten der Strombauverwaltung auszuführen.

Die technische Leitung der Arbeiten im Gebiete der schiff— baren Flüsse liegt dem Strombau⸗Direktor in Breslau ob. Zur technischen Leitung der Arbeiten im Gebiete der nicht⸗ schiffbaren Flüsse wird dem Ober⸗Präsidenten ein Meliorations— Baubeamter besonders überwiesen. Dem leitenden Meliorationsz⸗ Baubeamten werden die übrigen mit der Ausführung der be⸗ züglichen Arbeiten beauftragten Meliorations-Baubeamten unter⸗ stellt Letzteren werden die erforderlichen Hilfsarbeiter beigegeben, wegen deren anderweitiger Vertheilung der leitende Meliorations⸗ Baubeamte vorläufige Anordnung treffen kann. Die endgültigen Bestimmungen über die Vertheilung des Personals hat der Königliche Ober⸗Präsident zu treffen.

Der leitende Meliorations⸗Baubeamte hat sich mit dem Strombau⸗Direktor in steter Verbindung zu halten und sich über alle wesentlichen technischen Fragen zu verständigen. Beide haben dahin zu wirken, daß die in Betracht kommen⸗ den Interessen ausreichende Beachtung finden und die Ermittelungen auf das gesammte, unmittelbar wie mittelbar betheiligte Gebiet ausgedehnt werden. Wegen der Ausführung von Vorarbeiten für die Anlegung von Stauweihern und Thalsperren hat der Ober⸗Präsident den Geheimen Rath, Professor Dr. Intze in Aachen zuzuziehen. Beim Hervortreten von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Technikern hat der Ober⸗Präsident auf Herbeiführung eines Einverständnisses hinzuwirken und erforderlichen Falles die Entscheidung der Minister zu veranlassen.

B. In der Ministerial⸗Instanz.

Um auch in der Ministerial-⸗Instanz von vornherein eine einheitliche, alle Seiten berücksichtigende technische Behandlung sicher zu stellen, werden der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für die Dauer der in Frage stehenden Arbeiten je einen technischen Rath als ständigen Kommissar bestellen. Beide Kommissarien sollen unter einander und mit den leitenden Technikern der Provinzial⸗Instanz siets in enger Fühlung bleiben, um jederzeit den ordnungsmäßigen und erschöpfenden Fortgang der Arbeiten sicher zu stellen. Sobald die Frage, ob und in welchem Umfange die Anlage von Thalsperren zur Verminderung der Hochwassergefahren, geeigneten Falles unter gleichzeitiger Berücksichtigung der industriellen Interessen, in der Provinzial⸗Instanz genügend vorbereitet ist, haben die Ministerial-⸗Kommissarien den Geheimen Rath, Professor Intze!

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aus Aachen bei ihrer hierauf bezüglichen Erörterung zu be⸗ theiligen.

Im übrigen übernimmt die Leitung der Arbeiten der Minister für Landwirthschaft, Domänen und . der aber bei allen für den Fortgang und die Gestaltung der Arbeiten wesentlichen Fragen die sonst zuständigen Minister betheiligen wird.

II. Ausführung der Vorarbeiten.

Die für die Ausführung der Vorarbeiten maßgebenden Grundsätze sind von dem leitenden Meliorations-Baubeamten für das Gebiet der nichtschiffbaren, und von dem Strombau⸗Direktor für das Gebiet der schiffbaren Flüsse nach gegenseitigem Einvernehmen zu entwerfen und die Entwürfe dem Ober⸗Präsidenten zur Vorlegung in der Ministerial⸗Instanz einzureichen. Die beiden Kom⸗ missarien der Ministerial-⸗Instanz haben die Entwürfe zu prüfen. Ihre Festsetzung erfolgt durch die Minister.

Dabei ist Folgendes zu beachten: Die auszuführenden Vorarbeiten sind theils geometrischer und neh , theils wasserbautechnischer und wirthschaftlicher Art.

I) Die nivellitischen und geometrischen Arbeiten er⸗ geben sich im allgemeinen aus den örtlichen Verhält⸗ nissen. Im Gebiet der nichtschiffbaren Ilüh haben diese Arbeiten bereits nach einer vorläufigen nweisung an die Meliorations-Baubeamten über die Art und Weise der örtlichen Aufnahmen, die Beschaffung der Lagepläne, die Wahl der Maßstäbe u. s. w. begonnen.

.) Das vorhandene Material an Pegel⸗Beobachtungen ist zu sichten. Die vorhandenen Pegel sind zu revidieren, Zwischen⸗ pegel zu setzen und zu beobachten, Wassermessungen und Be⸗ rechnungen vorzunehmen, die Brücken, Wehre, Mühlen und andere für die Hochwasserführung wesentliche Anlagen auf⸗ zunehmen, sowie die für die Zurückhaltung der Geschiebe und der Wassermassen nöthigen Ermittelungen auszuführen.

3) In den Quellgebieten wird zu prüfen sein, ob durch Herstellung von Sickergräben die Wassermenge vertheilt und der Abfluß verlangsamt, sowie ob burch Verbauung von Wasserrissen eine Zurückhaltung der Geschiebe erfolgen kann. Es ist zu untersuchen, ob durch Ausdehnung der Vewaldun an Steilhängen oder durch Untersagung der he n r. . eme ng eine Abschwächung der Hochwassergefahren erreichbar ein wird.

Es wird wesentlich darauf ankommen, in den Quell—

gebieten die Geschiebeführung zu vermindern, die Hochwasser⸗ welle aufzuhalten, ihre gefährliche Anstauung zu beseitigen und ihr eine thunlichst gestreckte flache Gestalt zu geben. Eine besondere Aufmerksamkeit ist der Frage der Zurückhaltung von Hochwasfer durch Stauweiher und Thalsperren zuzuwenden. Im Gebiete des Bober und Queis hat Geheimer Rath, Professor Intze diesbezügliche generelle Vorermittelungen bereits angestellt, die einer speziellen Nachprüfung zu unterwerfen sind. Eine Prü⸗ fung der Untergrundsverhältnisse ist unter Betheiligung des Landes⸗Geologen durch den leitenden Baubeamten vorzunehmen. In manchen Fällen wird eine Vereinigung der auf die Abschwächung der Hochwassergefahren und der auf die Gewinnung von Nußwasser gerichteten Interessen in Betracht kommen. Es wird alsdann der beiderseilige Vortheil und die sich daraus ergebende Vertheilung der Kosten auf die beider⸗ seitigen Interessengruppen zu berechnen sein.

Die Gebirgsdörfer sind vielfach in dem auf das Quell⸗ gebiet folgenden Ablagerungsgebiete der Gebirgsbäche auf⸗ gebaut, von beiden Seiten sind die Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ gebäude vielfach nahe an den Bach herangeschoben. Auf solchen Strecken liegt in der Regel die Sohle des Baches zu hoch, sodaß das Abflußprofil weder die erforderliche Breite noch Tiefe hat. Der Entwurf wird die Herstellung eines solchen Bettes in Aussicht zu nehmen haben, welches die höchsten Wasser sicher abführt. Wo dieser Erfolg mit entsprechenden Kosten nicht erreicht werden kann, ist das erforderliche Hoch⸗ wasserabflußprofil festzustellen und seine Freilegung, sowest sie mit verhältnißmäßigem Kostenaufwande erreichbar ist, in Aus⸗ sicht zu nehmen. . ist die Bebauungsgrenze in der Art festzustellen, daß bei ihrer Innehaltung das Hochwasser für die Ortschaften nicht mehr nachtheilig wirken kann.

Dem Ablagerungsgebiete folgen meistens breite Alluvial⸗ thäler, in denen die Wasserläufe bei verhaͤltnißmäßig geringem Gefälle ein in der Regel scharf abgegrenztes Bett einnehmen. Sie tragen von da ab den Charakter der Hügel⸗ und Flach⸗ landflüsse und sind daher nach den fuͤr diese geltenden Grundsätzen zu regulieren. Bei den hier in Betracht kommenden Flüssen ist aber besonders darauf hinzuweisen, daß sie, mehr wie anderwärts im Hügel⸗ und Flach lande, aus den Ufern und der Sohle bei sedem Wasserstande erhebliche Geschiebemassen loͤsen und den unteren Flußstrecken zuführen. Es ist daher auf eine wirksame Befestigung von Ufer und Sohle hinzu⸗ wirken. Hierauf ist besonderes Gewicht zu legen, um bie Klagen der Grundbesitzer an der unteren Oder über zu große Zuführung von Geschieben, soweit solche aus den Gebirgs— flüssen herrühren, zu beseitigen.

4) Bei der Helm ern des Profils ist nach gleichmäßigerer Vertheilung des Gefälles maßgebend, daß die Mittel- und Niedrigwasser keine für die Grundwasserverhältnisse nach⸗ theiligen Veränderungen erfahren dürfen, und daß die mittleren, häufig vorkommenden und daher besonders schädlichen Hoch⸗ wasser bordvoll abgeführt werden können.

ö) Die neue Trace der Flußläufe hat sich der alten nach Möglichkeit anzuschmiegen. Begradigungen sind nur dort, wo sie zur Ausgleichung des Gefälles, Verbesserung des Hoch⸗ wasserabflusses, der Vorfluth oder des Uferschutzes unbedingt nothwendig sind, in Aussicht zu nehmen.

6). Bei den Stauanlagen ist dahin zu wirken, daß sie durch Verlängerung oder durch Einbau von Grundschleusen oder Veränderung der . in bewegliche Wehre eine 1 Leistungs⸗ fähigkeit erhalten, wie das ober⸗ und unterhalb gelegene Fluß— bett. Die Flußbrücken sind in ausreichender Breite, gegebenen⸗ falls für das größte Hochwasser zu projektieren, namentlich dann, wenn es gelingt, Seitenströmungen zu beseitigen und den Hochwasserstrom an das Flußbett zu eln Fluthbrücken sind immer nur als Nothbehelf zu betrachten.

7) Das Hochwasserbett ist, wenn irgend möglich, einheitlich

ohne Spaltung auszubilden. Seitenströmungen sind zu beseitigen oder, wo sie nicht zu vermeiden sind, thunlichst abzuschwächen. Von der Anlage von Fluthmulden ist nur in Nothfällen Gebrauch zu machen. Das sochwasserbett ist möglichst hart an die Ufer heran⸗ ulegen. Es ist vom Ufer ab diejenige Breite des Ueber⸗ . zu bestimmen, die als Hochwasserabfluß⸗ gebiet frei zu legen und frei zu erhalten ist.