——
/ .
ö
.
ne, , n,
— — —
— — — ———
Qualitãt
gering
ittel ut a. ; Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge
6.
niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner
16 16. 6 46. 6.
Verkanfs⸗ preis
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen
Durchschnitts⸗ e. Markttage
werth für Durch⸗ 1 Doppel schnitts⸗ zentner preis
6 6 6.
Die verkaufte , wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abge Ein liegender Strich
annoper
mden 3 i. W.
ß Trier
Saargemũnd osen .. reslau.
Neuß.
Villingen
16 ah Mülhausen i. E... w 1700
15 50 16 50
J d
Noch: Hafer. — 16,50 17,56 17,60 18,50 . — 15,30 15,60 15 70 16,00 1560 16,00 16,50 17,00 17.50 18.50 . 16,50 16,75 16,75 17 00 17,00 100 — — — 16,00 16,40 ö 16,80 16,80 17,26 17, 26 18.00 50 17,00 18,00 18,00 — — 12 — 15.50 15,50 16,00 16,550 500 — 16,00 16,50 — — 160 15,90 16, 10 1630 16,50 16570 . — — — 16,60 17,60 30 17,00 17,6 17,56 18 00 18,00 13
Bemerkungen.
23655 1970 1570 25.4. 1665 16 75 16 26 19.4.
871 1742 16,665 19. 4. 209 17, 40 17, 63 19. 4. 8 000 1600 15, 25 19.4. 163 16,30 16,00 25. 4.
ho 16390 1656 26. 4. 215 1755 16, 57 30. 4.
rundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. (I in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
I .
Großhandels · Durchschuittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen · Plätzen für die Woche vom 18. bis 2. April 1898 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für prompte Loko⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
— —
Roggen, Welzen,
ester Boden heiß ⸗· ..
Woche D
. April 1598 woche 174572 166,36 261, 05 257,65
ge ungarischer, prima... ... .... 134,86 139071
erste, slovakische
Roggen, Welzen,
8 erste, Malz
Roggen
Buda pest.
179,81 179,94
Mittelqualitãt . 156,64 153,45
St. Pe
Weljen, Saxonka 1
Roggen ri bis 7 Kg per hl 10 91 1037 . Ulta, 5 bis 6 Kg per H.. 166 13 158.9
Riga.
K 35 z 228, 46 ö . 1633,68 121,588 155, 70 136, 86
109,B,93 105,26 164, 90 156,75 109,93 108, 8yᷣ
ters burg. ;
Roggen. 71 bis 72 kg per hl 112456 197,14 2 75 bis 76 kg per hl 168,06 161,76
Paris.
164,B55 150,388
Rot * lieferbare Waare des laufenden Monats a5 83 2411. 15
Weljen Weijen
Antwerpen.
La Plata
Am ster dam.
173,09 163,58 188,03 179,49
130,A,97 123,93
Roggen St. Pelersburger 136 57 136, 36 Weizen, poln. ö.
Weizen
Weizen ͤ erste
Weijen ⸗
Hafer
Gerste
engl. weiß roth
b. Gazette avsrages.
= englisches Getreide, —— fer Mittelpreis aus 186 Marltorten !!. 55 33 Io 2
Liverpool.
Californier
176, 30 167,78
188,96 176,63 184,47 173,26
170,12 166,03 132,98 131,64
170,57 162,50 194,25 188,41 191,89 182,53
Western, Winter 186,70 178,99
Chicago Spring Northern Duluth Manitoba Spring
La Plata engl. weißer
engl. gelber.
190,48 187,47 — 184 64 — 193,12
182,93 173,33
136,20 131,88
127,82 125,60
Californ. Brau⸗ 152,80 152, 65
Canadische
Schwarze Meer⸗
Ch
Weizen, Mai⸗Lieferung
New⸗JYPork.
Weizen, Mai ⸗Lieferung
17 15 10126 173,70 16874 170, 43 162 34
i e ago.
Bemerkungen.
1, Tschetwert Weizen ift — 163, 89, Roggen — 147,42, Hafer — g8, 28 Eg angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz
an der
Gazette averages, d. ; s 196 M des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide, it 1 Imperial Quarter Weizen — 480, Hafer — 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angesetzzt., 1 Bushel Weizen — 60 Pfd. engl. 1 Pfd. engl. — 453,6 g; 1 Last Roggen — 21090, Weizen — 2490 Eg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages ⸗Noflerungen im Deutschen Reichs und Staats⸗ Anzeiger ermittelten wöchentlichen Durchschnitts. Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New. Jork die Kurse auf New⸗Jork, für St. = Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris,
ntwerpen und Amfterdam die Kurse auf diese Plätze.
ondoner Produktenbörse — 504 Pfd. engl. gerechnet; für die
h. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten
Offiziere,
Per son
al⸗Ver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Portepee⸗Fäbnriche ꝛꝛ. Ernennungen,
Beförderungen und K Im Beurlaubten⸗
ande. Homburg v. d. Hö
ije⸗Feldwebel: v. Bodecker vom Landw. Bezirk Osterode, zum
e, 21. April. Befördert sind die
Sec. Et. der Res. des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, Kleemann, vom Landw. Bezick Gotha, zum Sec. Lt. der Res. des Rönigin Glifabeth Garde⸗ Bren. Regtg. Nr. 3, Klett vom Landw. Bezirk Brandenburg 9. H., zum Sec. Lt. der Res. des Königin Augufta Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 4“, Bottke vom Landw. Beztrk
Stettin, zum
Sec. Lt. der Res. des 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49,
CGonradt von demselben Landwehr⸗Bezirk, zum Second⸗Lieutenant der Res. des Inf. Regte. Nr. 141, Fock, Sec. Lt. von der Feld Art. 1. Aufgebotgz des Landw. Bezirks Stralsund, zum Pr. Lt., Müller,
Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Bromberg, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Baltzer, Vije Feldw. vom Landw. Bezirk Frankfurt 4. O., zum Ser, Lt. der Res. des Leib. Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm Il. (1. Brandenburg) Nr. 8, Stim ming, Vize, Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Stülpnagel (6. Brandenburg.) Rr. 48, Kriesel, Vöze⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 1 Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, Brenner, Vize⸗ ,, von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Reserve deö 1. Hannop. Infanterie Regiments Rr. 74, Goebel, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk 17 Berlin, zum See. Lt. der Res. des Holstein. Feld- Art. Regts. Nr. 24, Just, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebotz des Landw. Bezirks Ruppin, zum Hauptm., Blell, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 167, Hübotter, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Stendal, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. üs. Regts. Nr. 36, v. Rund stedt, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Went. zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16, Schil ling, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Halle a. S., zum Sec. der Res. des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, Klautz sch, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Sondershausen, zum Sec. Lt. der Ref. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Mor enz, Vize⸗ . vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum Sec. Lt. der Landw, nf. 1. Aufgebots, Zimmermann, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Naumburg a. S., zum See Lt, der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles) Nr. 46, Schaeper, Vize Wachtm. vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, Faber, Pr. Lt. vom Train 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Stendal, jum Rittm.,, Zahn, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Jauer, zum Sec. Lt. der Ref. des Ulan. Regts. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, Blume, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk vieh zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Alvensleben (6. Branden burg.) Nr. 52, Möbus, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Schmidt, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Münsterberg, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 2, Mann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, zum Hauptm., Bluhm, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Oppeln, zum See. Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Zurmühl, Vüe⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Soest, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. West⸗ fäl.) Nr. 16, Rudorf, Vize⸗Feldw. vom Landw Bezirk Barmen, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Mel! mann, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Düsseldorf, zum Ser; Lt. der Res. des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Ackermann, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld ⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, Harrer, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Aachen, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollein (Hohenzollern. Nr. 40, Esch, Vize⸗Feldm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Jun kers, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Neuß, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, Herold, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk St. Wendel, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 438, Metz, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk IL Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig. (Ostfries) Nr. I8, Weber, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Schleswig, zum Sec. Lt. der Reserve des Infanterie⸗ Regiments Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Knop, Vize Feldwebel vom Landwehr Bezirk J Altona, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 162, Kiengst, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, Eggers, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Aurich, zum Ser. Lt. der Res. des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, Oster wald, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Han⸗ nover, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Fu sch, Vize Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Scharnhorst (1. Hannoversches) Nr. 10, Vogler, Vize Wachtm. vom Landw. Bezirk II Braun schweig, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, Heller, Vize⸗Feldwm. vom Landw. Beziek Meiningen, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Meyer, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Gießen, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. Nr. 168, Kling spor, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk J1 Darmstadt, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 156, edderich, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec.
t. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 33, Maisenbacher, Vize⸗Feldwebel vom Landwehr Bezirk Straßburg, zum Second⸗ Lieutenant der Reserve des Infanterie ⸗ Regiments Nr. 132, Holtzmann, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, Brockhaus, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Ser. Lt. der Res. des 3. Schles. Drag. Regts. Nr. 15, Wern, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Molsheim, zum Sec. Lt. der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots, Gaul, Sec. Lt. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Metz, jum . Lt, Wittich, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Thorn, zum ec. Lt. der Res. des Inf. Regtß. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, Zügge, BVize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Osterode, zum Sec. Lt. der Nes. deg Inf. Regtg. Nr. 149, Conrad, Pr. Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots det Landw. Bezirks Deutsch⸗Cylau, jum Hauptm., Huber 6 vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum Sec. Lt. der Ref. dez Pomm. Jäger ⸗Batg. Nr. 2, Jacobi v. Wangelin, Vize⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Ref. des Brandenburg. Jäger ⸗Bats. Nr. 3, Hache wi „ Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Striegau, zum Sec. Lt. der Res. deg 3. Schles. Jäger ⸗Batg. Nr. 6 Mosle, Sec. Lt. von der Res. des Lauenburg. Jäger ⸗Batg. Nr. 9 Kiel), jum Pr. Lt., Boro wtzki, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk horn, zum Sec. Lt. der gFes des . Graf Yorck von Warfenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Tem me, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Graudenz, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts.;
die Vize⸗Feldwebel: Schecenberger vom Landw. Bezirk Lötzen,
zum Sec. Lt. der Res. des Fuß Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Hartwich vom Landw. Bezirk 17 Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Treis vom Landw. Bezirk Kreuznach, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig- . Fuß⸗Art. Regts. Nr. 9, Hanel vom Landw. Bezirk Frank⸗ urt a. O., zum Ser. Lt. der Landw. Fuß ⸗Art. 1. Aufgebots, Stromm vom Landw. Bezirk Schlettstadt, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 15, Emmerich vom Landw. Bezirk Kiel, zum Sec. Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 3, Jahn vom Landw. Bezirk Erfurt, zum Sec. Lt. der Res. desselben Regtz.
Siehr (Karl), Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß. Nr. 41, als Res. Offizier zum 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, v. Burgsdorff, Sec. Lt. von der Res. des 2. Psomm. Ulan. Regts. Nr. 9, als Res. Offizier zum Ulan. Regt. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, —
versetzt.
hh schig dab en tit tau ten, Im aktiven Heere. Hom⸗ burg v. d. Hö he, 22. April. Ahlemann, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich II. (3. Ostpreuß) Nr. 4, Frhr. v. Brackel, Sec. Lt. à Ja suite des Großherzogl. Hess. Feld. Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), — mit Pension der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstan de. om burg v. d. Höhe, 21. April. Graf Strachwitz v. Groß⸗ Zauche u. Camminetz, Sec. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Feld ⸗Art. Regts., Frister, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 1. Garde⸗Landw. Regts., diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Stockmann, Hauptm. vom 1. Aufgebot des 2. Landw. Regts., mit seiner bisherigen Uniform, Zielke, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde Landw. Regts, Wolbert, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 3. Garde ⸗ Gren. Landw. Regts., Wunderling, Rittm. vom 2. Aufgebot der Garde Landw. Kav., diesem mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Meyer, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot der Garde⸗ Landw. Feld⸗Art.,, Mattern, Hauptm. von der Res. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Boehm, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastenburg, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Anders, Meyer, Riemann, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, Bieler, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Braunsberg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Goerlitz. Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Belgard, Richter, Pr. Lt. von der Res. des Gren. Regts. zu Pferde Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 38, Graf v. Francken⸗Sierstorpff, Rittm. von der Res. des Kurmärk. Drag. Regts. Nr. 14, Neander v. Peters heiden, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Küstrin, v. Schlichting, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Guben, diesem mit seiner bisherigen Uniform, v. Nathu⸗ sius, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Jüterbog, Kedor, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Berlin, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Crüger, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Mottau, Pr. Lt. von der Inf. 7. Aufgebots des Landw. Bezirks II Berlin, Mezner, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Perleberg, v. Wedel, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Burg, Voigt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle a. S., Kelsch, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, Biermann, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Schencke, Hauptm. von der Feld⸗ Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Sondershausen, Scheller, Pr. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, — der Abschied bewilligt. 6 Sec Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, aus allen Militärverhältnissen entlassen. Mayer, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Posen, Schubert, Di ckhuth, Pr. Lts. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks 1 Breslau, Heidenreich, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks en, , . Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Reckling⸗ hausen, Tücking, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Solingen, Deselaers, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebot des Landw. Bezirks Düsseldorf, Krieger, Hauptm. von der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Veltman, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Aachen, Fremerey, Pr. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, Mall mann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebotßz des Landw. Bezirks Andernach, — der Abschied bewilligt. iemssen Sec. Lt. von der Res. des Kolberg. Gren. Regts. graf Gneisenau (2. Pdfnm.) Rr. 9, Nie meyer Eudwig), Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Dunkel (Theodor, Kulenkampff, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots, Heve, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, Hartwig, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Spar kuhle, Sec. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks 1 Bremen, Hoffmann, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Bremen, diesem mit der Armee⸗Uniform, Seifert, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Dyes, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, — desselben Landw. Bezirks, Kluge, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirk Hildesheim, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Usener, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Antz, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Geor gii, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meiningen, Weber, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gießen, Seiler, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots, Hoberg, Pr. Lt. von der Kay. 1. Aufgebotßz — des Landw. Bezirks 1 Darmstadt, — letzteen Beiden mit der Landw. Armee⸗Uniform, v. Schol', Sec. Lt. von der Res. des 1. Bad. Leib⸗Gren. Regtz. Nr. 109, Klein, 38 Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karls ruhe, diesem mit der Landw. Armee ⸗Uniform, v. Roeh l, Ser. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Pfeffer, Hauptm. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastatt diesem mit seiner bisherigen Uniform, Wöhler, Pr. Lt. von d Inf. 2. Aufgebotg des Landw. Bezirks Freiburg, Markstaghler Herr, Sec. Ltg. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirs Lörrach, — der Abschied bewilligt. v. Alvensleben, Sec, Lt. von d Jägern 1. Aufgebotg des Landw. Bezirks Rastenburg, aut allen Militzsir⸗
zee ltu sen entlassen. Sim on, Hauptm. v. d. , ,. 2. Aufgebots d. Landw Bezirks Köln, mit der Landw. Armee⸗Ulniform, Wessing, Pr. Lt. von der Ref. des r ng Nr. 2, Köch y, Hauptm. von der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn⸗Brig., diesem mit seiner bisherigen Uniform, Hergesell, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks J Breslau, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt.
Im Sanität s⸗Korps. Homburg v. d. Höhe, 14. April. Dr. Hildebrandt, Assist. Arzt der Res. vom Landw. Bezirk Hildesheim, scheidet mit dem 19. April d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 20. April d. J. als Assist. Arzt mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe für DeutschOstafrika angestellt.
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛec. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 12. April. Frhr. v. Thüngen, See. Lt. des 1 Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, das Kommando zur Königl. Gesandtschaft am Königl. preuß. Hofe vom 1. Mai d. J. ab auf ein weiteres Jahr verlängert.
16. April. Graf von Loewenstein⸗Scharffeneck, Sec. Lt. à la suite des 2. Ulan. Regts. König, in den etatsmäß. Stand dieses Regts. eingereiht.
20. April. Ritter v. Keller, Gen. Major und Kommandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., unter Beförderung zum Gen. Lt. mit dem
rädikat Excellenz', zum Inspekteur der Fuß Art., Gerstner,
berst u. Kommandeur des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, unter Stellung A la suite dieses Regts., zum Kommandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., Loben hoffer, Doe ä. und etaismäß. Stabsoffizier vom 1. Feld⸗ Art. Regt. Prinz Regent Luitvold, zum Kommandeur des 2. Feld- Art. Regts. Horn, Streck, Oberst Lt. und Abtheil. Kommandeur vom 2. Feld Art. Regt. Horn, zum etatsmäß. Stabsoffizier im 1. Feld⸗ Art. Regt. Prinz Regt. Luitpold, v. Spies, Major vom Stabe des 5. Feld⸗Art. Regtg., jum Abth. Kommandeur im 2. Feld- Art. Regt. Horn, Fergg, Hauptm. und Komp. Chef vom 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, unter Beförderung zum Major, zum Bats. Kommandeur im 21. Inf. Regt.,, Mark, Hauptm. à la suite des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Desterreich, Adjutant bei der Kommandantur der Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt München, zum Komp. Chef im 16. Inf. Regt. Großherzog e gh von Toskana, Held, Hauptm. des 1. Feld⸗Art. Regts.
rinz⸗Regent Luitpold, zum Battr. Chef im 4. Feld⸗Art. Regt. König, v. Rücker, Pr. Lt. des 22. Inf. Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Adjutanten bei der Kommandantur der Haupt und Residenzstadt München, — ernannt. Frhr. v. Gutten⸗ berg, Hauptm. und Battr. Chef vom 4. Feld⸗Art. Regt. König, in den Stab des 5. Feld⸗Art. Regts. versetzt.
Im Beurlaubtenstande. 16. April. Bindel, Pr. Lt. in der Res. des 1. Pion. Bats., Schremmer (Regensburg), Pr. Lt. . 3 Landw. Pionieren 1. Aufgebots, — zu Hauptleuten be⸗
rdert.
Abschiedsbewilligunge n. Im aktiven Heere. 16. April. flaum, Hauptm. a. D., zu dem mit Pension zur Dip. stehenden ffizieren versetzt.
20. April. Reinhard, Gen. Lt. und Inspekteur der Fuß⸗ Art., in Genehmigung seines Abschiedegesuches mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt. Kurzen dorfer, Major und Bats. Kommandeur im 21. Inf. Regt., mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.
Im Beurlgubtenstan de. 16. April. Pusl, Sec. Lt. von der Res. des 2. Chev. Regts. Taxis; von der Landw. 1. Aufgebots: Amberger (I München), Hauptm. von den Jägern, Dyck (1 München), Hauptm. bon der Feld ⸗Art.,, — beiden mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Proschek (11 München), Pr. Lt. von der Inf, Blättner (Zweibrücken), Pr. Lt. von der Feld- Art,. Mayr (Rosenheim), Pr. Lt. vom Eisenbahn⸗Bat., mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Hey (Rosenheim), Lin dner (Hof), Sec. Ltg. von der Infanterie; von der Landwehr 2. Auf⸗— gebots:; Purpus (Rosenheim, Meußdörffer (Bayreuth), Schmelzer (Kaiserslautern), Hauptleute von der Inf., letzterem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Ver⸗ abschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Schwarze (Aschaffenburg), Sell (Bayreutb), Hauptleute von der Inf., Sack an, Fischer (Landsbut), Bitte lmeyer (Passau), Ehrhart (Augsburg), Kugler, Kurz, Frankenburger, Großbeck (Nürnberg), Schwink (Bamberg). Maurer (Aschaffenbur, Degen, Kam merer, Herrmann (Bayreuth), Pr. Lts. von der Inf., v. Kir sch⸗ baum (Hof), Pr. Lt. von den Jägern, Kolb (Bayreuth), Pr. Lt. von der Kap., Massenbach Aschaffenbur ), Pr. Lt. von der Feld ⸗ Art, Amann (Erlangen), Pr. Lt. vom Train,
frang (Mindelheim), Rohr (Augsburg), Kern (Dillingen),
änger (Gunzenhausen, Weiß, Hörner, Löffler, Wiß (Nürnberg, Düll. (Kitzingen, Weidner (Bamberg), Mayer, Kreß, Nolte (Aschaffenburg,, Seyfferth (Dof), Viandt (Bay— reuth, Becker, Ko st (Zweibrücken), Sec, Ltt. von der Inf., Plest (Rosenheim), Sec. Lt., mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Nößel, Riemerschmid CG München), Tropf (Gunzenhausen), Frank (Amberg), Blanck (Hof, Ser. Lts. von der Feld Art., Zölch (II München), Brenner (Ansbach), Sec. Lts. von der Fuß Art,, — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. 16. April. Dr. Boecale (Am⸗ berg), Stabgarzt der Landw. 1. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen, Dr. Stel zer (Ansbach, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Lim pert (Nürnberg), Assist. Arjt 1. Kl., — beide von der Landw. 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär? Verwaltung. 16. April. Wispauer (Rosenheim), Ober⸗Apotheker der Res., Micheler ¶ München), Intend. Rath von der Landw. 1. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Driesler (Rosenheim), Ober- Apotheker von der Landw. 1. Aufgebots, Jun ginger (Mindelheim), Durocher (Bayreuth), Veterinaͤre von der Landw. 2. Aufgebots, Bail (Gunzenhausen), Ober ⸗Apotheker von der Landw. 2. Auf⸗ gebots, — der Abschied bewilligt.
XII. (Ktöniglich Württembergisches) Armee ⸗Korps.
Offiziere, PoprtepeeFähnriche ꝛe. Ernennungen, Be⸗ sförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 21. April. v. Berrer, Oberst⸗Lt. à la suite des 9. Inf. Regts. Nr. 177, beauftragt mit der Führung dieses Regts., unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur desselben ernannt. Frhr. v. Soden, Major im Generalstabe des Armee⸗Korps, nach ee rn behuft Verwendung als Batg. Kommandeur im
nfanterie Regiment von Wittich (3. Hess) Nr. 83 kommandiert. Frhr. v. Watter, Major und Bat. Kommandeur im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, unter Ueberweisung zum Generalstabe des Armee⸗ Korpz in den Generalstab r Werner, Königl. preuß. Major, bisher aggreg. dem Inf. Regt. Rr. 149, kommandiert nach Württem⸗ berg, zum Bats. Kommandeur im Gren. Regt. König Karl Nr. 123 ernannt. Bossert, Major X la suite deg Inf. Regts. Kaiser
riedrich, König von Preußen Nr. 125 und Mitglied der
ewehr⸗ r, n, on, in dem Kommando nach Preußen behufß Verwendung als Abtheilungs⸗Vorstand dleser Nom missiojn,. v. Knoerzer, Major im Großen Generalstabe, in dem Kommando nach Preußen bebufs Verwendung beim Generalstabe der 21. Div., — belassen. Schefol d, Hauptm. und Jomp. Che im . Bat. Nr. 13, nach Preußen behuftz Ver⸗ wendung al ältester Hauptm. beim ed en f Pion. Bat. Nr. 4 kommandiert. Weiß, Hauptm. und Battr. Chef im Feld ⸗Art. Regt. Fönig Karl Nr. 15, behufs e, e . Platzmasor der Festung
m (linkes Donauufer) Aà la suite des Regts. gesiellt. Staengel,
Hauptm. A la suite des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, bisher Platzmajor der Festung Ulm (linkes Donauufer), mit Pension zur Dip. gestellt und zum Bezirkg⸗Offizier beim Landw. Bezirk Ludwigsburg, Wolf, Königl. preuß. Hauptm., bisher von der 3. Ingen. Insp. kommandiert nach Württemberg, zum Komp. Chef im ien. Bat. Nr. 13. Holsten, Königl. i Hauptm., bisher Pr. Li. im 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, kommandiert nach Württemberg, zum Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, — ernannt. Rog ge, Königl. Preuß. Feuerwerk. Pr. Lt., bigher vom Art. Depot in Mainz, kommandiert nach Württemberg, der Kommandantur des Truppenübungsplatzes Münsingen zugethellt. Buhl, Pr. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Köni von Ungarn, in das Inf. Regt. Alt Württemberg Nr. 12 versetzt. Fuchs, Pr. Lt. im Feld ⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, nach Preußen behufs Verwendung beim Feld ⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, Glaß, Pr. t. im Train. Bat. Nr. 13, nach Preußen behufs Verwendung beim Westfl. Train ⸗Bat. Nr. 7“, — kommandiert. Den Pr. Lts.: Frhr. v. Hügel im Inf Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Haußer im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Brummer im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Ziegler im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Majer im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 24, Stump, Frhr. v. Wächter, Dörtenbach, Hartenstein im 2. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz ⸗ Regent Luitpold von Bayern, 5 im Train⸗Bat. Nr. 13, Mert ins im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, Wolff im 4. Inf. Regt. Rr. 122 Kalser Franz Joseyh von Oesterreich, König von Ungarn, Bok im Pion. Bat. Nr. 13, Günzler im Inf. Regt. Alt- Württemberg Nr. 121, — ein Patent ihrer Charge verliehen. v. der Osten, Sec. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Rittmeyer, Sec. Lt. im Train-Bat. Nr. 13, — ju Pr. Lts., vorläufig ohne Patent, befördert. Heck, Königl. Preuß. Sec. Lt., bisher im Feld⸗Art. Regt. Nr. 35, kommandiert nach Württemberg, in das Feld ⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13 ein⸗ getheilt. Keseberg, Port. Fähnr. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, in das 10. Inf. Regt. Nr. 180 , Die Unteroffiziere: Bredemann im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Behnke im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Schuchardt im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Keiper, Hörstke im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Nörr im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Freye im Pion. Bat. Nr. 13, — zu Port. Fäͤhn⸗ richen befördert. Graf Willibald v. Waldburg⸗Zeil⸗Trauch⸗ burg, Sec. Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 21. April. Deim ling, Vize⸗ getz vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Sec. Lt. der Res. des
nf. Regts. Kaiser k König von Preußen Nr. 125, Schuster, Vije⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Ulm, zum Sec. Lt. der Res. des Feld ⸗ Art. Regts. . Karl Nr. 13, — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 21. April. Frhr. Schertel v. Burtenbach, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter Uebertritt zur Landw. 1. Aufgebots die Entlassung aus dem aktiven Dienst mit der gesetzlichen Pension gewährt. Hornung, Sec. Lt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, mit Pension der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 21. April. v. Georgii⸗ Georgenau, Rittm. a. D., zuletzt vsn der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, als Rittm. mit einem Patent vom 18. September 1895 bei der Landw. Kav. 1. Aufgebots wiederangestellt. v. Trucksäß, Mautz, Hauptleute von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, Faber, Hauptm. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, mit der Erlaubniß jum Tragen der bisherigen Uniform, Schultz, Hauptmann von der Infanterie 2. Aufgebots des Landwehrbezirks Gmünd, Brandauer, Rittmeister von der Kavallerie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, Wunderlich, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee Uniform; von der Landw. 2. Aufgebots:; den Pr. Lts.: Kapff, Seemann, Lange, Bälz, Maurer, Schlecht,
rhr. v. Gemmingen⸗Guttenberg, Schlack von der Inf.,
stertag von der Kav., Leuze von der FeldArt.,, Siben vom Train, — des Landw. Bezirks Stuttgart, Fischbach von der Inf., Lang von der FußArtß, — des Landw. Bezirks Heilbronn, Gaupp von der Kav. des Landw. Bezirks Mergentheim, Bellino von der Inf. des Landw. Bezirks Gmünd, Schmoller, Dreher von der Inf. des Landw. Bezirks Ulm, Stoeber, Hünten, Mülberger, Wirz (Clemens), Keppler, Schmolz von der Inf. des Landw. Bezirks Eßlingen, Furch von der Inf. des Landw. Bezirks Ravensburg, Berstecher von der Fuß / Art. des Landw. Bezirks Biberach; den Sec. Lit.: Müller, Groß, Schick von der Inf. des Landw. Bezirks Stutt⸗ gart, Raichle von der Inf. des Landw. Bezirks Heilbronn, Steiff von der Inf. des Landw. Bezirks Mergentheim, Schönmann von der Inf. des Landw. Bezirks Gmünd, Wunderlich, Nörr von der Inf. des Landw. Bezirks Ulm, — der Abschied hewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. Durch Verfügung des Korps General⸗Arztes. 19. April. Dr. Buhl, Unterarzt vom Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Dr. Helber, Unterarzt vom Inf. Regt. Alt. Württemberg Nr. 121, — mit Wahr- nehmung je einer offenen Assist. Arztstelle bei ihren Truppentheilen beauftragt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. 15. April. Unrath, Kanzlei⸗Rath, Registrator im Kriegs. Ministerium, auf seinen Antrag mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 6. April. Böhner, Kasernen⸗Insp. in Stuttgart, nach Ludwigsburg, Banzen macher, Kasernen⸗Insp. in Ludwigsburg, zur Garnison⸗Verwaltung 26 nn,, Münsingen, — beide zum 1. Juli d. J. versetzt.
Dentscher Reichstag.
75. Sitzung vom 26. April 1898, 1 Uhr.
Die am Anfang der Sitzung, über welchen in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet wurde, bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die elektrischen Maß⸗ einheiten, von dem Staatssekretär des Innern, Staatt⸗ Minister Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Die elektrische Kraft nimmt in unserem Ver⸗ kehrs⸗ und industriellen Leben zur Zeit eine solche Bedeutung ein, daß es nicht länger hinausgeschoben werden konnte, auch Vorschriften zu erlassen, nach Analogie der Maß ⸗ und Gewichtsordnung, für die Messung elektrischer Einheiten. Man kann sagen, daß jetzt auf Grund allgemeiner wissenschaftlicher Uebereinstimmung die Grundsätze festgestellt sind, nach denen die elektrischen Maßeinheiten ju bemessen sind. Sie finden in vem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf diese Grundsätze niedergelegt. Allerdings enthält der Gesetzentwurf noch eine Lücke, indem man noch nicht allgemein anerkannte und vollkommen erschöpfende Begriffsbestimmungen für die elektrischen Wechselströme gefunden hat. Es wird sich daher darum handeln, jetzt die bereits wissenschaftlich anerkannten Maßeinheiten nicht nur in unser gewerbliches Leben, son⸗ dern auch in unser bürgerliches Recht einzuführen. Nach diesem Gesetzentwurf soll der Verkehr mittels der Werkjeuge zum Messen der elektrischen Einheiten ebenso unter Schutz gestellt werden, wie dies für für andere Mengeneinheiten durch die Maß und Gewichtg—⸗
ordnung bereits geschehen ist.
jenigen, der Elektrizität abgiebt, und für denjenigen, der Elektrizität erwirbt, würde selbstverständlich der Beglaubigungszwang für die Meßwerkzeuge sein. Dem steht aber entgegen, daß bereits so viele Meßwerkjeuge in dem gewerblichen Leben vorhanden sind — und zwar Werkzeuge von einem hohen Kapitalswerth —, welche den Vorschriften dieses Gesetzes nicht entsprechen, daß man diese Werk⸗ zeuge ohne materielle Schädigung der Besitzer nicht sofort ausschalten kann, sondern jedenfalls zu ihren Gunsten eine gewisse Uebergangs⸗ frist nachlassen muß. Dem Bundesrath bleibt es indeß überlassen, ob und in welchem Umfange er den Beglaubigungszwang für elektrische Meßwerkzeuge einführen will.
Dagegen wird man von denjenigen Meßwerkzeugen, welche sich nicht zur amtlichen Beglaubigung eignen, jedenfalls zweierlei fordern können: ersteng, daß ihre Angaben sich zurückführen lassen auf die gesetzlichen Maßeinheiten, und zweitens, daß sie richtige Angaben machen. Es werden zu diesein Zwecke eventuell diese nicht dem Be⸗ glaubigungszwang unterliegenden Meßwerkzeuge einer fortlaufenden amtlichen Aufsicht zu unterziehen sein.
Meine Herren, ich bemerke noch, daß nach dem Gesetz die Vor⸗ schriften für die Meßwerkzeuge nur für den gewerblichen Verkehr gelten, und zwar nur dann, wenn unter beiden Kontrahenten, dem⸗ jenigen, der Elektrizität abgiebt, und demjenigen, der Elektrinttät kauft, darüber Uebereinstimmung herrscht, daß die Berechnung der elektrischen Kraft nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes zu erfolgen hat, bejüglich nach Maßgabe der vorhandenen Meßwerkzeuge.
Eine Bestrafung wegen schuldhafter Benutzung unrichtiger Mefinstrumente kann nie denjenigen, der die Elektrizität kauft, treffen, sondern nur denjenigen, der sie abgiebt, weil man annimmt, daß nur der letztere sachverständig genug sein wird, um wirklich zu übersehen, ob die Meßwerkzeuge richtig funktionieren oder nicht.
Ich glaube, ich kann mich auf diesen kurzen Inhalt des Gesetz⸗ entwurfs beschränken. Sollte von dem hohen Hause nähere Auskunft gefordert werden, so wird mein Herr Kommissar, Herr Präsident Kohlrausch von der Physikalisch⸗technischen Reichsanstalt, als Sach⸗ verständiger diese Auskünfte ertheilen.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Be⸗ rathung des vom Zentrum beantragten 3 eine s Gesetzes, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetz buches.
dahin geändert werden, daß derjenige, der gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz der Unzucht w. leistet, wegen Kuppelel mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft wird; auch soll zu gleicher Zeit auf Geldstrafe von 159 bis 6000 M0 erkannt werden. Die Vermiethung von Wohnungen an Frauenspersonen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben, soll als Vorschubleistung nicht anzusehen sein, sofern damit nicht eine Ausbeutung des unsittlichen Erwerbes der Mietherin ver⸗ bunden ist. Die Bestimmungen von dem Wort „Gefängniß“ an sind Zusatz der Kommission.
Abg. Iskraut (Reformp) beantragt, den letzten Zusatz folgenderrmaßen zu fassen: Die Verfolgung der Vermiether von Woh⸗ nungen an Personen, welche erwerbsmäßig Unzucht treiben, tritt nur auf Antrag der Polizeibehörde ein.
Abg. Schall (d. kons) bittet, von Abänderungsanträgen ab- zusehen und möglichst die Vorlage anzunehmen. Es handele sich um einen tiefgreifenden Uebelstand, der endlich bekämpft werden müsse, am man so lange Zeit demselben thatenlos gegenübergestanden abe.
Abg. Stadthagen (Soz) begntragt, den letzten Satz ju fassen: Die Vermiethung von Wohnungen an weibliche Personen, welche Unzucht treiben, ist nicht als Vorschubleistung anzusehen“.
Abg. Iskraut erklärt, er sei bereit, seine Anträge zurückzuzieben, wenn auch die anderen Antragsteller dasselbe thun würden und dadurch die en bloc-Annahme der Vorlage ermöglicht werden könnte. Redner bedauert, daß die Kommissionsberathungen noch immer nicht im stande gewesen wären, die Stellung der Regierung zu der Vorlage zu ändern. Es bestehe ein Widerspruch darin, daß die Kuppelei be= straft werde, die Vermiethung von Wohnungen an Personen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben, aber nicht strafbar sein solle. Da⸗ durch werde die gewerbsmäßige Unzucht fast allein gefördert. Diese Gestattung der gewerbsmäßigen Unzucht hindere Überhaupt die Polizei, wirksam gegen den von allen Seiten beklagten Uebelstand ein⸗ zuschreiten. Sein Antrag vermehre allerdings die Zahl der Antrags⸗ vergehen, jedoch in unbedenklicher Weise, denn es werde nicht die An= tragstellung in die Hand einer einzelnen Person gelegt, sondern in die Hand der Polizei, welche einschreiten werde, wenn sich Mißstände herausstellten, namentlich wenn die Mitbewohner eines Hauses sich über dieses unsittliche Treiben beschwerten.
Abg. Stadthagen hält es für einen Widerspruch, daß die weiblichen Personen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben, geduldet werden, daß man aber gesetzlich aussprechen wolle, daß sie nirgends wohnen dürften oder der Haugbesitzer, der ihnen Wohnungen ver miethe, dafür bestraft werden solle. Redner empfiehlt die Annahme seines Antrages, der allein das Richtige treffe, wenn man nicht zur Wiedereröffnung der Bordelle übergehen wolle. Die Annahme des Antrages Iskraut würde alles in die Willkür der Beamten stellen. Auffallend sei es, daß man nur die gewerbsmäßige Unzucht treffen wolle. Was hälfen alle Strafbestimmungen gegen die Unzucht, wenn man nicht die Wurzeln des Uebels heseitige.
24 Dr. refer (nl) erklärt, er verspreche sich von dem Gesetz keine große moralische Wirkung, vielleicht sogar bedenkliche Nebenerscheinungen, wie z. B. die Begünstigung des Erpresserthums. Beiüglich des Antrages Stadthagen befinde er sich in einer eigen⸗ thümlichen Lage; er habe in der Kommission denselben Antrag gestellt, sich aber von der Unmöglichkeit desselben überzengen lassen. Der Kommissionsbeschluß im letzten Satz des §5 180 3. durchaus noth⸗ wendig. Die Praxis werde wohl das Richtige treffen; deshalb könne er nur bitten, den Kommissionsvorschlag anzunehmen.
Abg. Roeren (Sentr.) empfiehlt ebenfallg die Annahme des §z 180 nach den Kommissionsbeschlüssen. In Anbetracht der großen Mehrheit, welche die Kommissionsbeschlüsse gefunden hätten, 9 es wunderbar, daß die Debatte sich derartig ausgedehnt habe und daß Abänderungsanträge gestellt worden seien. Redner spricht sich gegen beide vorliegenden Anträge aus.
Abg. Igkraut erklärt, er halte seinen Antrag für nothwendig, weil man vielleicht doch mit dem ersten Satze des 4 180 nicht aus- kommen könne; aber er sei eventuell damit einverstanden, daß der zweite Satz wegen der Vermiethung von Wohnungen überhaupt 6 r n. werde. Die Polizei würde dann nicht auf Grund dieses Ge⸗ etzes, , auf Grund der bisherigen Vorschriften gegen die Hausbesitzer einschreiten.
Abg. Stadthagen bezeichnet es als sehr bedenklich, in dieser Weise alles der Willlür der einzelnen Polijelbeamten zu überlassen.
ö 2 schließt die Diskussion. Vor der Abstimmung ezweifelt
33 Richter (fr. Volksp.) die en , des Hauseg. Da die Reichtagswahlen bereits ausgeschrleben selen, erscheine es rathsam, die Arbeiten auf daß Nothwendigste zu beschränken. Er halte es nicht für ersprießlich, dieses zwar sehr wichtige, aber auch
sehr schwierige Gesetz vor einem nicht n dnn. und wenig auf⸗ merksamen Hause noch zu Ende zu berathen.
Meine Herren, der genügendste Schutz für beide Theile, für den.
§ 180 des Strafgesetzbuches soll nach diesem Entwurf
mee /