1898 / 102 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Die bisher nur dem Güterverkehr dienende Theilstrecke . der im Bau . schmalspurigen isenbahn Nordhausen Wernigerode wird am 1. Mai d. J. auch für den Personenverkehr eröffnet werden. Berlin, den 29. April 1898.

Der Präsident des Reichs- Eisenbahnamts. Schulz.

Der Marine⸗Intendantur⸗Registrator Zimmermann ist zum Geheimen Registratur-Assistenten in der Kaiserlichen Marine ernannt worden.

F önigreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Verwaltungsgerichts-Direktor von dem Busch in Schleswig zum Ober⸗Verwaltungegerichts-Rath, und

den Regierungs⸗Assessor Lucke in Inowrazlaw zum Land⸗ rath zu ernennen,

dem Domänenpächter, Ober⸗Amtmann Albert Kroll zu Neuenhagen, Regierungsbezirk Köslin, den Charakter als Amtsrath,

dem technischen Eisenbahn⸗Sekretär Rohr in Berlin und dem Eisenbahn⸗Sekretär Jasper in Altona bei ihrem Ueber⸗ tritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs- Rath, und

dem Polizei⸗Sekretär Schneider⸗Zeutzius in Koblenz aus demselben Anlaß den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu ver— leihen, sowie

der Wahl des Professors am Andreas-Realgymnasium zu Berlin Dr. Karl Müllenhoff zum Direktor der siebenten ö daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen, erner

infolge der Wahl der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Brandenburg a. H. den bisherigen Stadtrath Franz Weller ö 4 S. als Zweiten Bürgermeister der Stadt Branden⸗ urg a. H., ö der Wahl der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Luckenwalde den bisherigen juristischen Hilfsarbeiter beim Magistrat in Kottbus, Gerichts⸗Assessor a. D. Johannes Granier als besoldeten Beigeordneten der Stadt Lucken⸗ walde, und

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Barmen getroffenen Wahl den bisherigen Stadtrath Bern⸗ hard Eberhard in Freiberg in Sachsen als besoldeten Bei— geordneten der Stadt Barmen für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Staatsanwaltschafts⸗Rath Nessel in Magdeburg zum Ersten Staatsanwalt in Lüneburg,

den Gerichts-⸗Assessor Dr. Salinger in Graudenz zum Landrichter in Konitz,

den Gerichts⸗Assessor Balszus in Inowrazlaw zum Amtsrichter daselbst,

den Gerichts⸗Assessor Dr. Freytag in Berlin zum Amts—⸗ richter in Gostyn,

den Gerichts⸗Assessor Kilian in Quedlinburg zum Amts⸗ richter in Wirsitz,

den Gerichts⸗Assessor Opitz in Wermelskirchen zum Amts⸗ richter in Friedewald und

den Gerichts⸗Assessor Jürgens zum Staatsanwalt in Magdeburg zu ernennen, sowie

dem Gerichtsschreiber, Sekretär Stechel in Danzig den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Wasser⸗Bauinspektor Prüsmann in Berlin ist in die Wasser⸗Bauinspektorstelle zu Ruhrort versetzt worden.

Die Regierungs⸗Baumeister Eckardt in Dramburg, Rieck in Birnbaum, von Bandel in Kaukehmen, Böhnert in Schwetz, Claren in Mogilno, Runge in Obornik, Klemm in Schlochau, Weihe in Groß⸗Strehlitz, Friede in Grünberg in Schlesien und Adams in Wongrowitz sind zu Kreis⸗Bauinspektoren,

der Regierungs-Baumeister Kern in Berlin ist zum Bauinspektor,

die Regierungs⸗Baumeister Guth, Fasguel und Knocke in Berlin sind zu Land⸗Bauinspektoren, und

die Regierungs⸗Baumeister Hefermehl in Thorn, ,, . in Kulm W.⸗Pr.ͥ, Iken in Potsdam,

arneseus in Frankfurt a. O, Frentzen in Bonn, John in Nikolaiken und Witte in Charlottenburg zu Wasser⸗Bau⸗ inspektoren ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Preisausschreiben

zur Erlangung eines Modells für einen Brunnen in Bromberg.

Es wird beabsichtigt, in der Stadt Bromberg einen monumentalen Brunnen mit figürlichen Darstellungen zu er— richten. t Alle preußischen und in Preußen lebenden anderen deut⸗ schen Bildhauer werden eingeladen, sich an dem Wettbewerb zur Gewinnung von Entwürfen für den Brunnen zu betheiligen und ihre Arbeiten . diesen Zweck einzureichen.

Für diese Konkurrenz gelten folgende Bedingungen:

I) Der Brunnen soll auf dem Weltzien⸗Platz hinter der Paulskirche in den entsprechend umzugestaltenden gärtnerischen Anlagen seine Aufstellung finden. Die genaue Bestimmung der Stelle wird nach Vereinbarung mit dem ausführenden Künstler erfolgen. ;

Eine Vereinigung der Anlagen des Regierungsgartens mit denjenigen des Weltzien⸗Platzes und die Beseitigung des jetzt . enen trennenden Gitters ist in Aussicht genommen.

ee 9 er Brunnen ist freistehend von allen Seiten zu ent⸗ wickeln.

Bei den Abmessungen desselben * auf ein angemessenes Verhältniß zu den Umgebungen besonders zu achten.

Es ist bei den figürlichen Darstellungen darauf Rücksicht zu nehmen, daß in unmittelbarer Nähe des Platzes zwei öffent⸗ liche Schulen liegen.

3) Die Bildwerke sollen in Bronze ausgeführt werden.

Für die 6 der Ausführung der Brunnen⸗ anlage mit Einschluß aller Nebenkosten stehen 80 000 bis 100 000 M zur Verfugung. ;

4) Es sind plastische Modelle in ein Achtel der Ausfüh⸗ rungsgröße einzureichen; für den architektonischen Theil genügt ies fung einer Ansichtszeichnung, eines Grundrisses und

ufrisses.

Den Künstlern bleibt es überlassen, sich bezüglich des bau⸗ lichen Theils der Hilfe eines namhaft zu machenden Architekten zu bedienen.

Die Modelle sind sorgfältig durchzuarbeiten, sodaß die⸗ selben ein sicheres Urtheil über das fertige Werk ermöglichen.

5) Die Entwürfe und Zeichnungen sind unter genauer Angabe von Namen und Wohnort des Urhebers, oder der in Gemeinschaft auftretenden Bewerber, unter Beifügung eines Erläuterungsberichts und eines ausführlichen, auf die einzelnen Bestandtheile der Gesammtanlage mit Einschluß der Aufstellung und sonstiger Nebenkosten bezüglichen Kostenanschlags bis zum „1. Dezember 1898, Nach⸗ mittags 3 Uhr“ in der Königlichen Akademie der Künste in Berlin Unter den Linden Nr. 38 kostenfrei einzusenden.

Die Kosten des Wasserbeckens, der Fundamentierung und Aufstellung des Brunnens, sowie die Kosten der Wasserzuführung, der Platzregulierung und sonstiger Nebenarbeiten sind in der u 3 genannten Summe mit enthalten und sollen in dem

nschlag von den übrigen Kosten getrennt aufgeführt werden.

6) Die Entscheidung über die eingegangenen Arbeiten erfolgt durch die Landes⸗ Kunstkommission, welcher zu diesem Zweck zwei Vertreter der Stadt Bromberg mit Stimm⸗ recht hinzutreren.

7) Für die besten Werke werden drei Preise von 3000 M6, 2000 M6 und 1000 !, zusammen 6000 6 ausgesetzt.

Außerdem bleibt es dem Beschlusse des Preisgerichts vor⸗ behalten, höchstens fünf weiteren Bewerbern für anerkennens⸗ werthe Arbeiten Entschädigungen von je 600 S6 zuzusprechen.

83) Die sämmtlichen Entwürfe, welche nicht zur Ausz⸗ führung gelangen, werden den Bewerbern wieder zur Ver— fügung gestellt.

9) Ueber die Ausführung des Brunnens bleibt die Ent—⸗ scheidung vorbehalten. Sofern sich keine Anstände ergeben, wird jedoch thunlichst der mit dem ersten Preise ausgezeichnete Entwurf zur Ausführung bestimmt werden.

10) Bei der Ertheilung des Auftrags kommt der dem Künstler gezahlte Preis auf das Gesammthonorar für Aus⸗ führung der Brunnenanlage in Anrechnung.

115 Die Bestimmung über öffentliche Ausstellung der ein⸗ gelieferien Entwürfe bleibt vorbehalten.

Ein Lageplan von dem Weltzien⸗Platz und seiner Um⸗ gebung, ferner ein Abdruck dieses Preisausschreibens können bei dem Bureau der Königlichen Akademie der Künste in Berlin Universitätsstraße 6 in Empfang genommen werden.

Berlin, den 25. April 1898.

Der Minister der geistlichen, n n, Medizinal⸗Angelegenheiten. o sse.

Bekanntmachung.

Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Staats⸗Stipendien für Musiker.

Am 1. Oktober er. kommen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Stiftung für befähigte und streb⸗ same Musiker zur Verleihung. Jedes derselben beträgt 1500 6 Das eine ist für Komponisten, das andere für ausübende Tonkünstler bestimmt. Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutschland vom Staat subventio⸗ nierten musikalischen Ausbildungs-Institute ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität. . !

Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute ge—⸗ macht hat. Ausnahmsweise können preußische Staatsangehörige, ohne daß sie diese Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das Kuratorium für die Verwaltung der Stipendien auf Grund eigener Prüfung ihrer Befähigung sie dazu für qualifiziert erachtet. .

Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der betreffenden, vom Staat subventionierten Institute ertheilt, das Kuratorium ist aber berechtigt, hervorragend begabten Be⸗ werbern nach Vollendung ihrer Studien auf dem Institut ein Stipendium für Jahresfrist zu weiterer Ausbildung (auf Reisen, durch Besuch auswärtiger Institute 2c.) zu verleihen.

Sämmtliche Bewerbungen nebst den Nachweisen über die Erfüllung der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen, selbstgeschriebenen Lebenslauf, in welchem besonders der Studiengang hervorgehoben wird, sind nebst einer Bescheinigung der Reife zur Konkurrenz durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Anstalt bis zum 1. Juli er. an das Kuratorium Berlin W., Pots⸗ damerstraße 120 einzureichen.

Den Bewerbungen um das Stipendium für Komponisten sind eigene Kompositionen nach freier Wahl, unter eidesstatt⸗ 1a. Versicherung, daß die Arbeit ohne fremde Beihilfe aus— geführt worden ist, beizufügen. ;

Die Verleihung des Stipendiums für ausübende Ton⸗ künstler erfolgt auf Grund einer am 30. September cr. in Berlin durch das Kuratorium abzuhaltenden Prüfung.

Berlin, den 1. April 1898.

Der Vorsitzende des Kuratoriums. Joachim.

Justi z⸗Minister ium.

Versetzt sind: der Amtsgerichts-⸗Rath Rentz in Magde⸗ burg als Landgerichts-⸗Rath an das Landgericht daselbst, der Amtsgerichts⸗Rath Weckbecker in Mayen als Landgerichts⸗ Rath an das Landgericht in Trier, der Landgerichts⸗ Rath Sch wanert in Oppeln an das Landgericht in Breslau, der Amtsgerichts⸗Rath Arndt in Kyritz als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Neu⸗Ruppin, der Amtsrichter Deeg en in Bernau an das Amtsgericht J in Berlin und der Amts—⸗ richter Drgeger in Schivelbein an das Amtsgericht in .

Dem Banguier Rosenberg in Dortmund ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amt als Handelsrichter ertheilt.

Der Staatsanwalt Lüdke in Beuthen O.⸗Schl. ist an das Landgericht in Breslau versetzt.

Dem Notar Hruby in er und dem Notar Künstler in Mohrungen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ert heilt.

Dem Notar Hertzberg in Burscheid ist der Wohnsitz in Aldenhoven und dem Notar Naß in Hettstedt der . in Aschersleben angewiesen.

Zu Notaren sind ernannt: für den Bezirk des Ober⸗ Landesgerichts zu Köln der Gerichts⸗Assessor Herhaus, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hillesheim, und der Gerichts⸗ Assessor Zartm ann, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wiehl; für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg 1. Pr. der Rechtsanwalt Rhode in Allenstein; für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder der Rechtsanwalt Dr. Leyde in Tiegenhof; für den Bezirk des Ober⸗-Landesz⸗ gerichts zu Naumburg a. S. die Rechtsanwalte Panse und Reißert in Erfurt.

In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justiz- Rath Sertürner in Hameln bei dem Land⸗ gericht in Hannover, der Rechtsanwalt Pinn in Tempelhof bei dem Amtsgericht in Berlin, der Rechtsanwalt Hruby bei dem Amtsgericht in Krappitz, der Rechtsanwalt Künstler bei dem Amtsgericht in Mohrungen und der Rechtsanwalt Felix Krause bei dem Amtsgericht in Nakel.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Pinn vom Amtsgericht L in Berlin bei dem Landgericht L in Berlin, der Rechtsanwalt Künstler aus Mohrungen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Tilsit, der Rechtsanwalt Hruby aus Krappitz bei dem Amts⸗ gericht in Ober⸗Glogau, der Rechtsanwalt Naß aus Hettstedt bei dem Amtsgericht in Aschersleben, der Gerichts⸗Assessor Feliz Landsberger bei dem Landgericht in Oels, der Gerichts⸗Assessor Chelius bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Saarbrücken, der Gerichts-A1Assessor Skaller bei dem Amtsgericht in Lauban und der Gerichts⸗-Assessor Frey bei der Kammer für Handelssachen in Siegen.

Der Amtsgerichts⸗Rath Rostoski in Quedlinburg ist gestorben.

Ministerium des Innern.

Dem Landrath Lucke ist das Landrathsamt im Kreise Inowrazlaw übertragen werden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntm achung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Landrichter Schmidt in Neu⸗Ruppin zum Vor⸗ sitzenden und der Amtsrichter Netzbandt ebenda zum stell— vertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst;

der Amtsrichter Dr. Heuser in Cochem zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst;

der Amtsrichter Than in Krotoschin zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst.

Berlin, den 29. April 1898.

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Der Berg⸗Assessor Karl Schultze ist zum Berg⸗Inspektor bei dem Gesammt⸗Steinkohlenbergwerk zu Obernkirchen ernannt worden.

Die Personal-Veränderungen in der Armee re. befinden sich in der Zweiten Beilage.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 30. April.

Seine Majestät der Kaiser und König wohnten heute Vormittag von 8 Uhr an den Bataillonsbesichtigungen auf dem Tempelhofer Felde bei. Nachmittags von A/, Uhr ab hörten Allerhöchstdieselben die Vorträge des Chefs des General⸗ stabes der Armee, Generals Grafen von Schlieffen und des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke.

Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin übernimmt vom 2. Mai ab bis zur Rückkehr Ihrer Majestät nach Berlin der Königliche Kammerherr und Zeremonienmeister von Esbeck⸗Platen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Ueber die Lage an der Kiautschou⸗Bucht bei Uebergang der Verwaltung an das Reich s⸗Marine⸗ amt hat der Chef des Kreuzer⸗Geschwaders, Vize⸗Admiral von Diederichs, dem Staatssekretär des Reichs⸗Marine⸗ amts folgenden Bericht erstattet:

Rhede von Tsintau, den 15. Februar 1898. Eingegangen beim RNeichs⸗Marineamt am 22. April.

Eurer Excellenz beehre ich mich n Anschluß an mein Telegramm vom 10. d. M. gehorsamst zu melden, daß am II. Februar Korvetten⸗ Kapitän mit Oberst⸗Lieutenantsrang Truppel das Kommando der ge⸗ landeten Streitkräfte bernommen hat und gleichzeitig der Beginn der

Allerhöchst befohlenen Unterstellung der Besatzungstruppen und der Verwaltung unter das Reichs⸗Marineamt . . ist. Den Dampfer „Crefeld‘ lasse ich mit Mannschaften und Booten des Ge⸗ schwaders löschen, weil am Lande die Mittel zu solchen Arbeiten fehlen.

Die Kanalisation und Entwässerung der Unterkunftslager der Truppen, sowie der Schutz der Brunnen in Lenselben gegen Ver⸗ unreinigung erfordert noch Fesondere Aufmerksamkeit. Zeit und Kräfte reichten für eine durchgreifende Umgestaltung der vorhandenen An—⸗ lagen nicht hin. Eine Sanitätskommission sst seit einiger Zeit be⸗ elt t mit der Untersuchung der sanitären Zustände, der Auf— tellung von Vorschlägen und Ueberwachung der Ausführung der getroffenen Anordnungen. Mit dem Höhersteigen der Sonne wird die Durchführung sanitärer und vorbeugender Maßnahmen gegen etwaige Epidemien dringlicher, und es muß namentlich für das Truppenlager und sonstige Quartiere mehr Luftzutritt und Sonnen⸗ schutz geschaffen werden, als er sich in der rückliegenden Zeit der Be⸗ setzung hat schaffen lassen. So weit wie möglich ist bei den Ein—⸗ richtungsarbeiten und den Beschaffungen auf diese Sommerbedürfnisse schon gerücksichtigt.

Der aus Formosa bestellte Brunnenbohrer ist ausgeblieben. Bisher baben die vorhandenen Brunnen bei vorsichtiger Benutzung gutes Wasser in genügenden Mengen geliefert; für die Sommerzeit wäre die Herstellung von Tiefenbrunnen wegen des besseren Schutzes gegen Infektionen sehr erwünscht.

Die vorhandenen eingerichteten Magazine werden die vom Dampfer Crefeld“ gebrachten Munitionsmengen nicht ganz zu fassen vermögen. Es war hier nicht bekannt, daß 12 em Munitson zu erwarten sei. Immerhin stehen so viel Räume am Lande zur Verfügung, daß eine geschützte vorläufige Unterbringung der ganzen Crefeld Ladung auf keine großen Schwierigkeiten stoßen dürfte, und mit den chinesischen Handwerkern lassen sich leichte Schuppen zur dauernd guten Unter bringung in der Nähe der vorhandenen Magazine schnell erbauen.

Eine Landungsbrücke im Innern der Bucht guerab vom Horss shoe rock wird von Handwerkern S. M. S. „Arcona“ gebaut, da der Zeitpunkt für die Verlegung des Ankerplatzes von der äußeren nach der inneren Bucht mit den häufiger werdenden Ostwinden herannaht.

In welchem Umfang und in welcher Art alle vorgedachten Arbeiten auszuführen sind, hängt hauptsächlich von einer Entscheidung über die Zeitdauer ab, für welche die zu schaffenden Einrichtungen bestimmt sind, und diefe wieder wird bedingt von dem zukünftigen Hafenplan. Ich kann daher nur meine Bitte wiederholen, mit thun—⸗ ü, Beschleunigung einen geeigneten Hafenbautechniker“) heraus zusenden.

Eine neugeschaffene chinesische Polizei unter einem deutschen Sergeanten hat zwar schon einige Erfolge in Ordnung und Rein— haltung der Chinesenstadt zu verzeichnen, doch wären durchgreifendere bau. und straßenpolizeiliche Maßnahmen nöthig, wenn Tsintau auch zukünftig, neben dem im Innern der Bucht zu schaffenden euro—⸗ päischen Hafenplatz, in den europäischen Verkehrsbereich entfallen sollte. Auch auf die Landerwerbsfrage würde letzterer Umstand einigen Einfluß üben.

Landerwerb.

Das Vorkaufsrecht ist noch nicht weiter ausgedehnt, als es bei Beginn des chinesischen Neujahrs stand. Mit der jetzt erfolgten Rück⸗ kehr des Dolmetschers Dr. Schrameier können die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Gekauft habe ich bisher durch den Justiz. Rath Fielietz “*), der von den Kaiserlichen Dolmetschern Krebs und Freiherr von der Goltz unterstützt wurde, einen Landstreifen von etwa 10 ha am Strande, südöstlich von Horse shoe rock. Der gezahlte Preis beträgt 2804 Doll. Die Verhandlungen über einen doppelt so großen Uferstreifen weiter nördlich und über das Land zwischen Tsintau und dem Truppenlager in einigen Hundert Metern Breite waren nahe zum Abschluß gelangt, als die Besitzer mit ihren Forderungen derart in die Höhe gingen, daß eine gütliche Verständigung ausgeschlossen erschien. Der chine⸗ sische Dolmetscher berichtete, daß sich die nächsten 20 Dörfer unter⸗ einander verständigt hätten, gleich hobe Preise, etwa das Zehnfache des bisherigen Kaufwerths, zu fordern. Auf dem Terrain der Nähe des Truppenlagers war der Platz für das Barackenlazareth ausgewählt, das Land mußte deshalb in unsere Hände übergehen und ich prokla— mierte daher die Preise für drei Bodenklassen, welche in Zukunft für alles Land gezahlt werden sollten, welches die Regierung in Besitz nehmen würde. Schon der von uns vertriebene General Chang hatte die bezüglichen Preise festgesetzt, und ich behielt diese Sätze bei. Bei fester Durchführung dieses Verfahrens wird sich die geringe Unruhe, welche beim Beginn der Ankäufe unter den Dorfbewohnern bemerkt wurde, bald legen; es müssen nur die berechtigten Wünsche der Landbesitzer thunlichst berücksichtigt werden. Zu diesen berechtigten Wünschen rechne ich die Schonung der Begräbnißstätten beziehungsweise Ver⸗ legung derselben auf Staatskosten und vorläufige Zurückstellung der⸗ jenigen Grundstücke vom Ankauf, welche nicht nothwendig zur Zeit . werden, auf deren Besitz die Eigentbümer aber wegen der

rtragsfähigkeit oder aus anderen Gründen besonderen Werth legen. So befindet sich z. B. auf einer Sandstrecke eine besonders hoch ge⸗ schätzte Medizinwurzel, um deren Besitz die Dorfbewohner daher hart⸗ näckig handelten.

Die Landstrecken, welche unter allen Umständen in unseren Besitz übergehen müssen, sind so umfangreich, daß Monate lang eine emsige Thätigkeit des zur Verfügung stehenden Personals zum AÄbschlusse der Kaufverhandlungen darüber nöthig sein wird. Aber ohne genaue Ver⸗ messung werden die Eintragungen in das vorläufig angelegte Grund⸗ buch unzuperlässig sein; es ist deshalb durchaus nöthig, Landmesser bald herzuschicken.““) Landaufkäufe zu Spekulationszwecken durch Gesetze und Verordnungen zu hindern, wird eine dringende Aufgabe der allernächsten Zeit sein. Eine Verpachtung nach Art der englischen 1easé halte ich für schädlich im Interesse der entstehenden Stadt. Niemand will an ein Ge⸗ bäude, welches nach 99 Jahren mit dem Grundstück dem Besitzer des Bodens verfällt, viel wenden. Die Häuser werden daher möglichst billig, unsolide und schmucklos errichtet, wie man dies so häufig in England zum Nachtheil des Aussehens der Städte und des Komforts der Miethwohnungen erfährt. Dagegen könnte bei Strafe des Rück⸗ falls des Grund und Bodens an den Staat verlangt werden, daß in den ersten Jahren gewisse Prozentsätze des Kaufpreises auf die Grund⸗ stücke verwendet werden müssen. In der ersten Zeit, wo die Grund⸗ preise mäßig sein werden, müssen höhere Sätze (50 bis 190 0½) ver⸗ langt werden, in späterer Zeit entsprechend weniger. Daneben könnten hohe Gebäudesteuern und eine besondere Besteuerung von Luxus—⸗ grundstücken (Gärten) der Spekulation einen Riegel vorschieben.

Arbeitslöshne.

Die Arbeitslöhne, welche anfänglich infolge des größeren Bedarfs , , hoch waren, wurden, nachdem durch Erkundigungen bei den Magistratsbeamten in den Städten die ortsüblichen Löhne in Erfahrung gebracht waren, vom 1. Februar ab um ein Viertel herab⸗ gesetzt Hierbei wurde immer noch etwas mehr gezahlt, als der Chinese giebt. Dennoch entstand in den ersten Tagen etwas Unzu⸗ friedenheit und Zurückhaltung. Beides ist aber inzwischen vollständig geschwunden, und es ist jede gewünschte Zahl von Tagelöhnern ohne Mühe zu erhalten. Geid

eld.

Die Frage der Geldbeschaffung wird in ein neues Stadium treten durch Eröffnung einer Wechselstelle der deutsch⸗ostasiatischen Bank in Tsintau. Der Beamte will mit dem nächsten Dampfer aus Shanghai kommen und nach den ihm bei einem früheren Besuch geäußerten Wünschen die Geschäfte vermitteln.

Ueber die Anforderungen, welche in nächster Zukunft befriedigt werden müssen, beehre ich mich, noch Folgendes anzuführen.

) Im wischen bereitz veranlaßt. ) Marine⸗Auditeur auf dem Kreuzergeschwader.

*) Inzwischen bereit veranlaßt. Reichs Marineamt.

Kohlenlager.

Gin bedeutendes Lager deutscher oder englischer Kohlen in Tsintau empfiehlt sich vom militärischen und haushälterischen Standpunkt. Vie eben jetzt auffällig bemerkten starken Ankäufe von Kohlen am offenen Markt feitens der englischen und russischen Marine, welche die Preise stark in die Höhe getrieben haben, sind eine Lehre für die Beurtheilung zukünftiger Zustände bei krieger ischen Verwickelungen an hiesiger Küste. 3

ock.

; Wesentlich für die Selbständigkeit des hier zu gründenden Hafens ist die baldige Schaffung einer Dockgelegenheit. Falls mit den Arbeiten an einem festen Dock nicht in nächster Zeit begonnen werden soll, würde die Beschaffung eines getheilten Schwimmdocks in Frage

kommen. Wetterbeobachtung.

Eine Wetterbeobachtungsstation mit Sturmwarnung ist sowohl wegen des erhofften Schiffahrtsverkehrs, wie wegen der zu erschaffenden Wasserbauten sehr erwünscht. Bisher sind außer den auf den Schiffen vorgeschriebenen Beobachtungen regelmäßig nur noch Pegelregistrierungen an einem an der Brücke von Tsinkau angebrachten Maßstab gesammelt. Da Telegraphenverbindung besteht, so ist ein Anschluß an das Beob= achtungsnetz der chinesischen und japanischen Küste ohne weiteres gegeben. Die Verbindung mit Shanghai würde von besonderem Werth sein, und es ist wohl nicht zu zweifeln, daß die chinesische Telegraphenverwaltung den Austausch der Witterungsnachrichten kostenlos zulassen wird. Die Instrumente müßten von der Heimath mit den nöthigen Gebrauchs— anweisungen herausgeschickt werden. Ein Beobachter, welcher neben amtlich die vorläufige Verwaltung führt, würde sich unter den vor— handenen Beamten am Lande finden lassen. Falls sich Schwierig⸗ keiten herausstellen sollten, könnte das Wachtschiff einen geeigneten Mann zeitweise kommandieren.

Eine baldige gengue geologische Untersuchung der näheren Um— gebung von Tsintau halte ich im staatlichen Interesse für geboten, weil die Art und Lagerung des Bodens auf die Dockarbeiten, auf die Lage der Stadt und damit wieder auf die Landankäufe von Ein⸗

fluß sein kann. Landkultur.

Der Rath und die Thätigkeit eines tüchtigen, praktischen, er⸗ fahrenen Forstbeamten ist für die Landeskultur nicht zu entbehren. Die jetzt meist kahlen, zum geringen Theil mit niedrigem, dürftigem Vadelgestrüpp spärlich bestandenen Bergkuppen würden nach Bodenbeschaffenheit und Klima warscheinlich werthvolles Nutzholz tragen können. Neben dem zu erzielenden ökonomischen Vortheil würde hierdurch Schutz geschaffen gegen das Fortschwemmen frucht⸗ baren Bodens und das Aueschwemmen maͤchtiger Ravinen, wie sie bis zu 20 m Tiefe und mehr von den Bergabhängen weit herah in die Ebene zahlreich eingerissen sind. Auch die Feuchtigkeit des Bodens würde voraussichtlich mit der Bewaldung der Berge und Hügel gleichmäßig werden und länger anhalten. In der Nähe der Dörfer sieht man neben wohlgepflegten ausgedehnten Obstplantagen kräftige Eichen. und andere Laub, sowie hochstämmige Nadelbäume. Meine Frage, warum auf den Bergen nicht ebenfalls bessere Bäume gepflanzt würden, beantwortete der Distriktsvorsteher von Tsimo dahin, daß sich die Beamten um solche Dinge nicht bekümmerten, das sei Sache der Privatleute; übrigens hätten sie nicht genug von den großen Bäumen, um die Berge damit zu bepflanzen. Nebenbei will ich noch erwähnen, daß die Landschaft, deren Reiz jetzt hauptsächlich in den bizarren Berg⸗ formen liegt, durch ausgedehnte Waldanpflanzung außerordentlich ge⸗ winnen müßte, was wieder zur Hebung der Kolonie viel beitragen könnte, weil alle übrigen Bedingungen zu einer Sommerfrische und einem Badeplatz in nächster Nähe Tsintaus in einem so hohen Grade vorhanden sind, wie sie sich an keinem von Europäern bewohnten Punkt der chinesischen Küste finden. Der Platz könnte deshalb leicht zum Sammelpunkt der erholungsbedürftigen guten Gesellschaft hiesiger Küste werden, was seiner Entwickelung förderlich sein müßte.

Auch ein mit Gemüsebau vertrauter Gärtner würde lohnende Beschäftigung finden und viel beitragen können, den Aufenthalt hier während der Entwickelungsjahre erträglich zu machen.

Verwaltung.

Zu meinem früheren Bericht über die Verwaltung des Gebiets muß ich noch nachtragen, daß sich in mir mehr und mehr die Ueber zeugung herausgebildet hat von der Nothwendigkeit, den an die Spitze zu stellenden Gouverneur thuglichst von der heimathlichen Verwaltung unabhängig zu machen, damit er ohne das Bedenken, gegen Vorschriften zu verstoßen, welche zu Recht bestehen, aber auf die hiesigen Verhältnisse durchaus nicht passen, den schnell wachsenden und dabei wechselnden Bedürfnissen der Ent⸗ wickelung mit Kraft und ohne Zeitverlust gerecht werden kann. Das englische System der Kron⸗Kolonie, in denen der Gouverneur der Stellvertreter der Königin ist, scheint das richtigste im Gebiet eines fremdartigen Kulturvolkes, wo Angehörige der verschiedensten Nationen zusammenströmen und eine Gemeinde bilden. Die Gesetze werden den Ortsverhältnissen in vielen Dingen Rechnung zu tragen haben und deshalb nur hier entworfen und berathen werden können Jedenfalls zeugen die beispiellosen Erfolge der englischen Kolonien, namentlich im Vergleich zu den französischen, deutlich, welches System nachahmenswerther ist.

Nach der englischen Bestimmung ist der Truppenbefehlshaber der Vertreter des abwesenden oder behinderten Gouverneurs. Dies Verhältniß läßt es erwünscht erscheinen, daß auch der Befehlshaber am Lande nicht zu häufig und jedenfalls nicht gleichreitig mit dem Gouverneur wechselt. Dagegen sollten die Truppen nur wenige Jahre in der Kolonie verbleiben. Unter dem Einfluß eines ungewohnten, erschlaffenden Klimas und beim Fehlen jedes Wettstreites mit anderen Truppenkörpern muß die Leistungsfähigkeit abnehmen und der Maßstab für das zu Leistende verloren gehen. Es ist auß diesem Grunde zunächst wichtig, häufig tüchtige Offiziere und Unteroffiziere aus den bestgeschulten heimathlichen Verbänden zur Ablösung herauszuschicken und überhaupt die Truppen nur etwa zwei bis drei Jahre hintereinander hier zu belassen. Bei einer ständigen Kolonialtruppe muß dies lehren Erfahrung und Ueberlegung der Kampfwerth abnehmen und die Disziplin sich lockern, namentlich, wenn sie unter friedlichen Verhältnissen lebt; und nur in den großen heimathlichen Verbänden wird sie den vollen Gehalt wiedergewinnen. Hier draußen wird aber die Haltung der Mannschaften scharf kritisiert und wo so viele mißgünstige Augen uns auf Schritt und Tritt nach⸗ spüren, haben wir allen Grund, nur Mustergültiges zu zeigen.

Es ist für das Ansehen unserer neuen Besitzung an der Küste Ost ⸗Asiens von nicht zu unterschätzender Bedeutung, welchen Ruf die Verwaltung in den ersten Monaten ihres Bestehens sich schafft. Davon wird der schnellere oder langsamere Zufluß kaufmännischen Kapitals, von Unternehmern und Ansiedlern wesentlich mit abhängen.

Schule. Für das Erlernen der deutschen Sprache haben einige erwachsene Chinesen lebhaftes Interesse gezeigt, sodaß ein Schulunterricht zunächst unter Leitung eines Offiziers unter Zuhilfenahme geeigneter Unter⸗ offiziere und eines Dolmetschers gute Erfolge versprechen würde. Zur Erleichterung des Unterrichts sollte mit Hilfe des Orientalischen Seminars eine Bilder⸗Fibel und Lesebuch mit deutschem und chinesischem Text bearbeitet und in einigen Hundert Exemplaren herausgeschickt werden. Man würde sich durch richtige Leitung der Schule wahr⸗ scheinlich eine Generation von Deutsch⸗Chinesen heranziehen können, die zur Ausbreitung deutschen Einflusses im himmlischen Reich in 10 bis 15 Jahren mehr und nachhaltiger beizutragen vermöchten, als

kriegerische Eroberung. R Missionare.

Drei deutsche katholische Missionare, Provikar Freinademetz, Misstonare Erlemann und Wewel waren vor drei Tagen bei mir, um sich für die durch das Einschreiten Seiner Majestät ihnen e. währte Unterstützung ju bedanken. Sie hatten gehofft, Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Heinrich bier zu begegnen und ihren Dank unterbreiten zu durfen. Sie erklärten, daß ihre Behandlung

von seiten der Mandarine durchgängig eine außerordentlich viel freundlichere und rücksichtsvollere geworden sei seit der 83 von Kiautschou.

Die Frommen Brüder kamen dann auf den Gegenstand zu sprechen, welcher wahrscheinlich den eigentlichen Grund zur Reise hierher gegeben hatte. Es ist dies, wie sie sich ausdrückten, die . ihrer Mission. Diese ist bisher auf freiwillige

eiträge beziehungsweise Sammlungen angewiesen. Um feste Einnahmen zu gewinnen, streben sie nach dem EGrwerb (Schenkung) von einem größeren Grundstück (es wurden 16 Morgen erwähnt), um darauf Häufer zu bauen, aus deren Miethserträgen die Ausgaben der Mission gedeckt werden sollen. Eine ähnliche Anlage follen die Jesuiten in Hongkong besitzen. Mit Rücksicht auf die Rolle, welche die ermordeten Missionare in der Besitzergreifungsfrage gespielt haben, dürfte diese Bestrebung der wohlwollenden Erwägung der Regierung

sicher sein. Sicherung der Navigation.

Bei dem zu erwartenden Dampferverkehr, der hauptsächlich an ber Küste entlang betrieben werden wird, ist es nothwendig, die theil weise nur oberflächlich ausgeführten Vermessungen der Engländer durch genaue Beobachtungen zu kontrolieren und zu ergänzen. Hlerzu ist ein Vermessungsschiff nöthig, weil den übrigen Schiffen die Instrumente, das Material und das geschulte Personak nicht im nöthigen Umfang zur Verfügung stehen.

Auch die Anlage von Leuchtfeuern wird alsbald vorbereitet werden müssen. Ein Feuer 2. bis 3. Ordnung auf der Insel Scha lien tau, ein ebensolches bei Pile point und ein Hafenfeuer bei Vu nui san dürften allen Bedürfnissen genügen. Wenn nicht alle gleichzeitig hergestellt werden sollen, würde ich das Feuer bei Pile point für das wichtigste halten; dasselbe müßte aber mindestens 20 Seemeiken zu sehen sein.

Einige provisorische Seezeichen bei Horseshoe-rock lasse ich schon jetzt errichten. diese werden vorläufig genügen; dagegen sind Ankerbojen für die Schiffe südlich von der bezeichneten Untlefe fehr

erwünscht. Verhalten der Bevölkerung.

Die Arbeiter und Landbevölkerung zeigt sich im allgemeinen ruhig, arglos und leicht zu leiten. Der Mittelstand, kleine Kauf— leute, kleine Grundbesitzer, Literaten niederen Grades und der- gleichen, ist argwöhnisch und zurückhaltend; man will abwarten, ob der zukünftige Verdienst unter deutscher Herrschaft den Fort⸗ fall der erpreßten und erschlichenen, ohne Anstrengung gewonnenen Einnahmen ausgleicht. Vielleicht hofft oder fürchtet man noch, daß ein Rückfall des Gebietes an China die Fremdenfreundlichkeit zum Verbrechen stempeln könnte. Große, einflußreiche Leute, höhere Mandarine oder sonstige Würdenträger scheint es in dem uns abgetretenen Gebiet nicht zu geben. Die Magistratsbeamten in Kiautschou Loo und Tsimo Chu haben sich, offenbar unter höherem Befehl, außerordentlich dienstbeflissen, gefällig und hilfreich gezeigt. Sie besitzen und übten eine absolute Autorität über die Bevölkerung, wie sie in höherem Grade kein militärischer Befehls= haber bei uns über seine Mannschaft erreichen kann. Der Unter⸗ schied ist nur, daß hier offenbar Furcht und Gewohnheit die einzigen Triebfedern der Unterwürfigkeit sind. Bei mehreren An⸗ lässen in Kiautschou und bei den an die Ermordung des Matrosen Schulz in Tsimo sich anschließenden Maßnahmen haben die Magistratsbeamten beider Städte unseren Truppen so vortreffliche Dienste geleistet, daß ich gehorsamst beantrage, denselben eine Anerkennung, etwa in Form des Geschenks einer Uhr oder der⸗ gleichen, zu ertheilen. Es würde dies für das spätere Verhältniß zu den chinesischen Grenzbehörden von günstigem Einfluß sein. Um uns das Zutrauen der chinesischen Bevölkerung in unserem Gebiet zu ge—⸗ winnen und zu erhalten, wird für längere Zeit noch die bestehende Gemeinde und Familienordnung beibehalten werden müssen. Wenn wir das größere, anfänglich besetzte Gebiet übernommen hätten, wäre die Verwaltung insofern einfacher gewesen, als die natürlichen Vorgesetzten der Dorfschulzen (Tipao) in Tsimo und Kiautschou ihr Amt unter unserer Autorität hätten weiter verwalten können. Da jetzt von beiden Distrikten Theile auf Deutschland übergehen, so werden wir einen neuen chinesischen Verwaltungsbeamten, wohl am besten hier in Tsintau, für unser Gebiet einsetzen müssen. Ein solcher Beamter ist für die ersten Jahre wenigstens zur Handhabung der niederen Justiz gegen Chinesen nicht jn enthehren. Bisher hatte ich mir geholfen durch Verhängung von Prügeln und Strafarbeit für kleine Vergehen nach den chinesischen strafgesetzlichen Bestimmungen, welche der Beamte Loo in Kiautschou mitgetheilt hatte und die insofern sehr einfach sind, als die Höhe der Strafe in jedem Fall dem Ermessen des Richters freigestellt ist. Mit Beendigung des Kriegszustandes dürfte aber ein derart summarisches Verfahren nicht mehr am Platz sein. Bei größeren Vergehen und Verbrechen, die bisher hier und in nächster Umgegend nicht vorgekommen sind, würde auch jetzt schon eine Verlegenheit über die Art der Ab⸗ urtheilung bestehen, wenn nur Chinesen dabei interessiert sind.

Für Gerechtigkeit hat der Chinese ein besonders feines Gefühl, und er läßt sich ohne Murren eine rauhe, rücksichtslose Behandlung gefallen, wenn unpartelisch verfahren wird und ihm das geringe Maß, was er als Menschenrecht kennt, nicht verkümmert wird. Aus diesem Grunde ist es aber wichtig, gerade im Anfang unserer hiesigen Herr⸗ schaft Personen mit der Verwaltung zu betrauen, die entweder genaue . des Volkscharakters und der Volksgebräuche haben oder ernstlich bestrebt sind, bei allen Schritten in diesen Dingen erfahrene Berather heranzuziehen.

Wem die Entwickelung unserer hiesigen Besitzung am Herzen liegt, muß wünschen, daß sobald als möglich eine in weiten Grenzen selbständige und energische Leitung eingesetzt wird.

. gez. von Diederichs, Vize⸗Admiral und Chef des Kreuzer Geschwaders.

Amtlicher Nachricht zufolge wird das Leuchtschiff an der Mündung des Vardar, sowie das Leuchtfeuer bei Kap Kara am Eingang der Bucht von Salonik seit dem 22. d. M. wieder angezündet und die Durchfahrt durch die Meerenge bei Kap Kara zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang wieder gestattet.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legations⸗Rath Rücker⸗Jenisch als Geschäftsträger.

Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine beabsichtigt S. M. S. „Irene“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän mit Gberst⸗Lieutenants⸗Rang Obenheimer, heute von Nagasaki nach Manila in See zu gehen; S. M. S. „Schwalbe“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Hoepner, ist am 29. April in Gibraltar angekommen und beabsichtigt, am 3. Mai nach Port Said in See zu gehen.