1898 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

T

Marktort

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualitãt

gering

mittel

gut Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

niedrigster

höchster

höchster Doppelzentner

A 6.

niedrigster

Durchschnitts⸗ preis für 1Doppel⸗ zentner

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach üũberschlãglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

.

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Allenstein ..

Schweidnitz.. B ildesheim. mden Mayen Krefeld. Landshut. Augsburg Bopfingen Mainz.. St. Avold. Breslau. Neisse. ,, Arnstadt i. Th.

Allenstein

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Filehne Czarnikau . Schneidemühl . Kolmar i. P. . K Strehlen i. Schl. Schweidnitz. Liegnitz ; Hildesheim . Emden

Mayen

Krefeld

Lande hut. Augsburg Bopfingen Emmendingen. Mainz

St. Avold. Anklam. ; Greifenberg i. P. Breslau. ö Neisse. Bruchsal . . Arnstadt i. Th.

Allenstein Sorau

Lissa Rawitsch. Filehne Czarnikanu . Kolmar i. P. . Nakel. ; Strehlen i. Schl. Schweidnitz. Mayen

Krefeld Landshut Augsburg

Be pfingen Mainz Anklam. Breslau. Neisse . Bruchsal .. Arnstadt i. Th.

Allenstein

Thorn

Sorau

ß Rawitsch Filehne. Crarnikau . Schneidemühl . Kolmar i. P. . ö,, Strehlen i. Schl. Schweidnitz. Liegnitz

Emden

Mayen

Krefeld

Trier

Saarlouis Landshut Augsburg Bopfingen Emmendingen. Mainz.. St. Avold... Anklam k Greifenberg i. P. res lau. ; . Bruchsal .. Arnstadt i. Th.

Die verkaufte 3 wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. (=) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein

Ein liegender Stri

18,33 22.00 22, 00 24.35

17,10

18.00

16,00

15 560

16,00

15,00

165,00 15,30 13,00 15,00 165,20

13,50 18.46 19,40 19,00

14,90

18,50

16,50

16,00 16,60 16,00 15,00 15.300 16,40 17,50

15,80 17.20 15,59 15, 40 16,40

17,00 165,50 15,00 16,30

17,50 17,00

18,60 16,80

1638 16,00

15,00 15,40 13,00 15 00 16.09

4,50 18,85 21,60 19,00

15 39

18,50

16,550

16,00 16,80 16,50 15,00 15.700 16.40 17,50 14.09 1625 16.360 15,90

e i zen.

21,50 21,80

20,60

20, 090 23, 00 22. 50 23,50

2230 335 37 34, 0öñ 25, 5 2436 24 56 76.50 21.90 2266 36 36 24, 69

g e n.

1650 16,50 16,50 1650 16,090 16, 00 16,50 1680 16,990 1700 , 16.25 15,63 15,63 1650 16.50 16,15 1625 15,09 15600 1700 17,00 17.10 17.50

21. 50 22, 00

21 oo

20,00 23, 00 23.00 23,50

22,30 23. 37 25,00 26, 33 24, 80 24,00 25 30

23 00 22 60 26.30 24,60

lis 126

900 18,00 5 18,00 90 17,50

19.64 20,00 19,40

18 00 1800 16550 18,57 1940 19,40

18 39 18,00 18,50 15.80 15 80 1 5 16.560 17.00 17,00 19,20 18.00

18.30

Ger ste. 16,50 16,50

1600 1600

15,00 15 00 15.363 15.63 15,50 15.70 15 00 15,00 16,00 16,00 16,00 1680 18,00 18,00

1923 2000 21,80 23,00 19,30 19,30 19,65 19,65

15,80 16,99 16,00 16.00 19,30 1939 20,00 20,40

fe r.

17.00 17,00 15.80 1629 16 0 16,50 1680 1700 16,66 17,50

16,00 16,80

1600 16, 80 1609 17.00

1600 1700 16,6) 17,00 16,90 16909 15,90 15.799 16.50 1650 17,00 18,00 16,40 16.369 17.40 17,6] 17,74 1935 1640 17,090 17,00 17.00 16,00 16,00 18,35 18,35 18,50 19,00 16,00 1600 16.00 1609 16,B7 0 16,90 1640 16,40 18,06 1800

18,60 19,00

Bemerkungen.

16120 90 1620 365 1301 266

360 826 16 520 5 346

601

2030 24 20

1627

16,28 1600 16,25 15,60 16,20 16, 10

1600

17591 1869 18, 96

17338 18,60 19.00

15 47 1600 14,50 15.55 15 50

15,00 18,00

18,32 20,36 19,00

1450 1450 20, 10

15,97

16,73 16,50 15.09 15,90 16,40 17,50

16 00

15 90 16,56

17,40 16,23 15,90 16,25 16,00 17,20 15,55 15,07

16,00

1800

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1690 iz. 55 16,00

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16,890 14,62 16,25

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16.28

15,20 16.00 13.75 15,55 15,00

15,00 1800

18,46 20,20

18,70

14,40

15,50

16,65 1650 1600 14,80 15,20 15,73

15 33

15,70

15.75

15,30 1600 15,99 16,30 15,00

de do d do deo C dd d d

n

15. 80 14160 14660 14 60

1778

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. unkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M O2.

Berlin, Sonnabend, den 30. April

1898.

Per son al⸗VBVer änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähbnriche z. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bom burg v. d. Höhe, 5. April. v. Hartwig, Sec. Lt, a. D., zuletzt im damal. 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, eine etatsmäß. See. Lientenantsstelle bei dem Invalidenhause zu Berlin verliehen.

Nachweisung der beim Sanitäts-Korps im Monat März 1898 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver⸗ fügung des General Stabsarztes der Armee. 7. März. Pr. Fifsch er, Unterarzt vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib= Regt.) Nr. 117,

16. März. Dr. Schmidt, einjährig freiwilliger Arzt vom Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, zum aktiven Unterarzt ernannt,

19. März. Dr. Schmidt, Unterarzt vom Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, sämmtlich mit Wahrnehmung je einer bei ihren Truppentheilen offenen Assist. Arztstelle beauftragt.

Beamte der Militär-⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums. 19. Fe⸗ bruar. Kauffmann, Lazareth⸗Insp. in Thorn, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

27. Februar. Grober, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Mann⸗ heim, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

7. März. Krüger, Lazareth⸗Insp. in Königsberg i. Pr., nach Bromberg, Hausadowski, Lazareth⸗Ober Insp. in Rastatt, nach Reisse, Rhode, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Braunschweig, zur Wahrnehmung der Lazareth⸗ Ober- Inspektorstelle nach Rastatt, Bohnert, Lazareth⸗Insp. in Kottbus, nach Mannheim, Schmidt, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareih 11 Berlin, nach Braunschweig, Forner, Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth 1 Berlin, an die Wilhelme⸗Heilanstalt zu Wiesbaden, Gallaus, Lazareih⸗Insp. in Danzig, nach Kottbus, versetzt.

23. März. Gressen ich, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Colmar, zur Wahrnehmung der Lazareth⸗Ober⸗Inspektorstelle nach Dieden⸗ 3 Weidner, Lazareth⸗Insp. in Bromberg, nach Colmar versetzt.

31. März. Quen sell, Lorenz, Proviantamts Kontroleure in Dieuze bezw. Gnesen, gegenseitig versetzt.

2. April. Bohnert, Lazareth⸗ Insp. in Mannheim, zum Lazareth⸗Verwalt. Insp. ernannt. Schul ze, Psppel, Redemann, Booß, Schulz, Nordmann, Gerlach, Cibis, Proviantamts- Aspiranten, als Proviantamts Assistenten in Magdeburg bezw. Frank⸗ furt a. O., Köln, Berlin, Königsberg i. Pr, Küstrin, Wesel und Thorn angestellt.

7. April. Krappe, Zahlmstr. von der Unteroff. Schule in Ettlingen, auf seinen Antrag zum 1. Mai 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

14. April. Hollmann, Proviantamts⸗Direktor auf Probe in Breslau, zum Proviantamts ⸗Direktor ernannt.

15. April. Nickel, Roßarzt vom Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 6, auf seinen Antrag zum 1. Mai 1898 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

16. April. Block, Unter⸗Roßarzt vom 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, tz, Unter Roßarzt vom Westpreuß. Feld Art. Regt. Nr. I6, zu Roßärzten, Knauff, Pflanz, Unter⸗Roßärzte der Landw. 1. Aufgebots, Lebrecht, Oellerich, Unter ⸗Roßärzte der Res., zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Roßarzt vom Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, zum Wenfäl. Drag. Regt. Nr. 7, Lopitz sch, Ober⸗Roßarzt vom Westfäl. Dragoner— Regiment Nr. 7, zum Magdeburg. Dragoner⸗Regiment Nr. 6, Rehfeldt, Roßarzt vom 2. Westfäl. Husaren Regiment Nr. 11,

um 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Michaelis, Roßarzt vom 33 Regt. Nr. 34, zum 2. Poöomm. Ulan. Regt. Nr. 9, ver- etzt. Henze, ProviantamtsAspir.,, als Proviantamts⸗Assist. zum 1. Mai 1898 in Stralsund angestellt.

17. April. Heilmann, Intend. Rath von der Korps⸗Intend. des V. Armee⸗Korps, zur Korps Intend. XVII. Armee⸗Korps, Wollert, Intend Assessor von der Korps Intend. des JI. Armee⸗ Korps, zur Korps⸗Intend. V. Armee⸗Korps, versetzt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver— setzun gen ꝛcc. Schloß Homburg v. d. Höhe, 22. April. v. Krosigk, Kapitän⸗Lt, unter Belassung in seinem Kommando⸗ verhältniß an Bord S. M. Panzerschiffes 3. Klasse „Oldenburg“, vorübergehend der Botschaft in Madrid, v. Rebeur-⸗Paschwitz, Kapitän ⸗Lt.,, Marine ⸗Attachs bei der Gesandtschaft in Tokio, bis auf Weiteres der Botschaft in Washington attachiert.

Berlin, 27. April. Schlubach, Gy sae, v. Selchow, Goeble, Pfarrius, v. Knorr, Matthiessen, Müller (Paul, Albrecht, Jobst, Heinecke, Moraht, Eckel mann, Bürbig, Weißenborn, Hintzmann, Werther, Engisch, Reymann, Hering, Kleyenstüber, Matthaei, Jacobi, v. Britz ke, Mann, Weber, Klüpfel, Gähde, Werth, Ante, Kränz!tin, Hauck, Neumann, Samuelson, Kiesel, v. Hase, Kellermann, Thomas, v. Loewenfeld, Humann, GSlobig, Bobsien, Conrad, Schaffrath. Holland, Franz, Frhr. v. Rössing, v. Altrock, Fischer (Alfred), Kretschmar (Ulrich), Lohmann, v. Blang, v. Tyszta, Kirchner, Schoch, Stegemann, Borsche, Roedenbeck, Stubenrauch, v. Boetticher, Stemann, Elle, v. Luck, Waldmann, Niemeyer, Frhr. v. Hollen, v. Goerschen, Gärtner, Hoffmann, Kurtzhaß, Sievers,. Bauer, Kadetten, unter Ertbeilung des Zeugnisses der Reife zum See⸗Kadetten, zu See⸗ Kadetten, unter n ng ihrer Anciennetät, in vorstehender Reihenfolge, befördert. Hofmeier, Kapitän zur See, zum Kommandeur der J. Werft⸗Div. ernannt und gleichzeitig mit der Vertretung des fehlenden Inspekteurs der 1. Marine— Insp. beauftragt. Goecke, Korv. Kapitän mit QOberst - Lieutenants⸗ rang, unter Entbindung von dem Kommando S. M. Schulschiffs Nixe, zum Kommandeur der 1. Matrosen⸗Art. Abtbeil., v. Basse, Korb. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst⸗ leistung im Reicht. Marineamt, zum Kommandanten S. M. Schulschiffs Nixe“, ernannt. Jan ke, Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Kommgndeur der 1. Matrgsen-Art. Abtheil, zur Dienst⸗ leistung im Reichs Marineamt kommandiert. Fer ber, Korv. Kapitän . D., unter Entbindung von der Stellung als Lehrer an der Deck⸗ offizierschule, zum Navigations⸗Direktor der Werft in Kiel ernannt. Lienau, Unter ⸗Lt. zur See der Res. des See⸗Offizierkorps im Landw. Bezirk Hamburg, behufs späteren Uebertritts zum aktiven See. Offizierkorps mit dem 18. April 1898 zur Dienstleistung zur Marine Station der Ostsee kommandiert.

Mentzel, Ober

TDenutscher Reichstag. 78 Sitzung vom 29. April 1898, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die elektrischen Maßeinheiten. Als Maßeinheit soll gelten das Ohm, das Amper und das Volt.

Abg. Krämer beantragt, die Schreibweise Amper“ durch die Schreibweise ‚Ampore“ zu ersetzen.

Abg. Dr. Kruse (ul.) berichtet über Petitionen, welche auch den Begriff „Watt“ gesetzlich festzulegen beantragen.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Wir haben im Gesetz nur die Begriffe Ohm, Ampere und Volt nach dem Vorgange Englands und Frankreichs definiert, weil es wichtig ist, im internationalen Verkehr und dieses Gesetz wird auch im internationalen Verkehr seine Rolle spielen nur solche wissenschaftlichen Begriffe festzulegen, die wissenschaftlich auch bereits allgemein anerkannt und unbestritten sind. Da diese Voraussetzung indeß für die Definition des Watt nicht zutrifft, haben wir eine Definition hierüber in das Gesetz nicht auf— genommen. Der Bundesrath ist aber unzweifelhaft berechtigt, nach §5 5 Absatz b und d im Wege der Verordnung, die indeß demnächst bei dem Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntniß jeder Zeit wieder geändert werden kann, zunächst auch eine autoritative Bestimmung für den Begriff des Watt zu geben; und ich kann namens des Bundesraths versichern, daß er von dieser Befugniß Gebrauch machen wird, und zwar vor Erlaß der Ausführungsvorschriften zu 5 6 und § 12 des Gesetzentwurfs, welche ihrerseits vorschreiben, daß der Beglaubigungs;iwang für die elektrischen Meßinstrumente eingeführt werden kann, daß ferner diejenigen In— strumente, die sich zur Beglaubigung nicht eignen, einer fortgesetzten amtlichen Ueberwachung unterzogen werden können, und daß endlich der wissentliche Gebrauch unrichtiger Instrumente strafbar ist. Ich glaube, wenn im Wege der Verordnung in dieser Weise eine Definition des Begriffs Watt ergehen wird, aus dem dann auch der Begriff der Wattstunde von selbst folgt, wird den Wünschen der Herren Petenten vollkommen genügt sein.

Abg. Krämer (n.) empfiehlt seinen Antrag und hält ebenfalls die gesetzliche Festlegung des Begriffs Watt“, wenn sie auch schwierig sei, für empfehlenswerth; er halte die Heranziehung von Technikern zur Ausführung des Gesetzes für nothwendig.

Präsident der Physikalisch⸗ technischen Reichsanstalt Dr. Kohl rausch: Ich bin beauftragt, den Gesetzentwurf nach seiner tech—⸗ nischen und physikalischen Seite zu vertreten. Ich darf noch hinzu⸗ fügen, daß die Physikalisch-technische Reichsanstalt nicht nur das größte Entgegenkommen zeigen wird bezüglich der Heranziehung der Technik zu den Vorberathungen, sondern daß wir natürlich dankbar sind, wenn die Technik, sowie dasjenige Publikum, welches die Elek— trizität abnimmt, uns von einem Theil der großen Verantwortung bei der Ausarbeitung des Gesetzes entlasten werden. Denn, wenn

toriums Sachverständige ersten Ranges sind, so sind die Fragen, die da hineinspielen, doch so schwierig zu behandeln, daß ein Zusammen⸗ wirken von allen Seiten nothwendig wird. Wir bitten also darum, daß die Technik uns später eingehend unterstützt. Betreffs des Watt und

theilweise auch in der Petition selbst steht. Man wünscht die Leistung der Wechselströme definiert zu haben. Die Petition sagt, daß das Watt für Gleichstrom nicht nöthig ist, besonders zu definleren. Es ist das aber auch eine Definition, die für jeden Sachverständigen, also Alle, die mit der höheren Mathematik vertraut sind, ein feststehender Begriff ist. Es ist bei einem Gleichstrom innerhalb eines Gebietes, wo die Leistung definiert werden soll, die Stromstärke multipliziert mit der Spannung an den Enden. Es ist für den Wechselstrom genau dasselbe, aber der Wechselstrom ändert sich bezüglich Stärke und Spannung in jedem Augenblick, und nun müssen die einzelnen Produkte aus den Augenblicken addiert und der Mittelwerth genommen werden. Das ist aber nur mit Hilfe der höheren Mathematik möglich, die man nicht in einem Gesetze vorbringen wird, da man bon einem Juristen nicht wird. verlangen dürfen, daß er sich mit der Integralrechnung beschäftige. Es handelt sich darum, daß man für eine feststehende Definition ge⸗ wisse Ausdrücke findet Umschreibung, Substitution durch Wärme oder etwas Anderes —, welche berständlich sind. Das ist aber nicht leicht, und daher müssen hier Techniker und möglicherweise auch Juristen ihre Meinung äußern. Das soll eben später gemacht werden auf Grundlage des § 5 in Gestalt einer Verordnung, in die man auch leichter eine Definition, die sich auf die Dauer vielleicht nicht bewährt, hineinnehmen kann, als wenn sie im Gesetz stände. Zu 5 1 bemerke ich nur, daß die drei Einheiten, Volt, Ampore und Shm, sämmtliche andere Größen festlegen. Es ist nur eine Sache der Ableitung, mathematisch oder physikalisch andere Einheiten auf diese zurückzuführen. Es ist sehr weise, daß man sich darauf beschränkt, nur das Nothwendige in das Gesetz hineinzubringen. Bezüglich des Wechselstromes würde die Reichs- anstalt sofort bereit sein, eine Definition einzuführen. Sie hat es in einem früheren Stadium der Entwickelung des Gesetzes gethan; diese Definition ist aber auf Wunsch des Elektrotechnischen Vereins wieder entfernt worden, sodaß nun das gegenwärtige Ersuchen, die Wechsel⸗ ströme zu definieren, uns überraschte. Es war garnicht möglich, eine solche Befinition, die in Uebereinstimmung mit der Technik hätte aus-⸗ geführt werden müssen, noch so rasch zu erledigen, daß das Gesetz noch in dieser Session hätte vorgelegt werden können. Das ist auch ein Grund, glaube ich, jetzt nicht darauf einzugehen. Es ist aber dadurch garnichts verloren. Es kann und soll alles, und zwar sehr bald, im Rahmen des § 5 ergänzt werden.

Das Gesetz wird darauf mit dem Antrage Krämer in zweiter Lesung angenommen. . ..

Es folgt die Berathung von Petitionen. Die Petitionen wegen e nn, des Impfgesetzes werden durch Ueber⸗ ang zur Tagesordnung erledigt; die Petitionen wegen Sin⸗ ö des Befähigungsnachweises für das Bau⸗ gewerbe sollen dem Reichskanzler als Material überwiesen werden. Nachdem Abg. Metzner (Zentr) den Antrag gestellt hat, die Eingabe zur Berüͤcksichtigung zu überweisen, wird nach Schluß der Debatte die Beschlußfähigteit des Hauses von den Abgg. Rickert und Benoit (fr. Volksp.) bezweifelt,

Die Auszählung ergiebt die Anwesenheit von nur 149

Mitgliedern, während 199 zur Beschlußfähigkeit erforderlich

auch unter unseren Beamten und unter den Mitgliedern des Kura⸗ getreten,

der Wechselströme kann ich nur bestätigen, was hier gesagt worden ist, was

sind. Die Verhandlungen werden deshalb um 2 Uhr 50 Minuten abgebrochen. Präsident Freiherr von Buol setzt eine neue Sitzung mit dem Rest der Tagesordnung unter Fortlassung der soeben verhandelten Petitionen auf 3 Uhr an.

79. Sitzung. 3 Uhr 7 Minuten.

Petitionen der Marinewerftschreiber der Kaiser⸗ lichen Werften um Einreihung in die Klasse der Subalternbeamten und Verleihung eines anderen Amts⸗ titels werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Die Petitionen zweier Bauschreiber um Anstellung als Garnisonbauschreiber werden dem Reichskanzler zur Be⸗ rücksichtigung, Petitionen wegen Aenderung des Zucker⸗ steuergesetzes (5 72) werden als Material überwiesen.

Die Petition der Zuckerfabrik Wrede und Sohn zu Oschersleben und der Zuckerfabrik Eilsleben wegen Er⸗ höhung ihres Kontingents wird, entgegen dem Kommissions⸗ anfrage auf Uebergang zur Tagesordnung, auf Antrag des Abg. Dr. Paasche (nl) dem Reichskanzler zur Berück⸗ sichtigung überwiesen; denselben Beschluß faßt das Haus bezüglich einer Petition des landwirihschaftlichen Vereins zu , um Einführung des Konzessionszwanges für Gesindemakler.

Etwa 3500 Petitionen, betreffend Abänderung des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetz es, sollen dem Reichekanzler als Material überwiesen werden. Das Haus beschließt demgemäß.

Die Petition des Zentralvereins deutscher Zahnkünstler um gesetzliche Regelung der gewerblichen Verhält⸗ nisse der Zahnkünstler und eine Petition, die inter⸗ nationale Bekämpfung des Mädchenhandels be⸗ treffend, werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Die übrigen Petitionen sind ohne allgemeineres Inkteresse.

Petitionen, betreffend die Erhöhung der Beihilfen für die Wittwen im Feldzuge von 1870171 gefallener . sollen dem Reichskanzler als Material überwiesen werden.

Abg. Schall (d. kons.) befürwortet diesen Antrag, während

Abg. Stadthagen (Soz.) erklärt, er halte es für nothwendig, auch der Wittwen der im Kriege gefallenen Soldaten zu gedenken.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Es folgt die zweite Berathung des von dem Abg. Dr. Paasche und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Verkehr mit künstlichen Süßstoffen.

Abg. Lessing (fr. Volkep.) beantragt, den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, da der Kommissionsbericht noch nicht jwei Tage in den Händen der Mitglieder sei.

Präsident Freiherr von Bu ol erklärt, daß ebenso wie früher. verfahren worden sei. Der Tag, an welchem die Drucksachen vertheilt seien, zähle als erster und der Tag der Berathung als zweiter, was der Abgeordnete, da er noch ein junges Mitglied sei, allerdings nicht wissen könne. .

Obwohl Abg. Richter (fr. Volksp.) dieser Auffassung widerspricht, wird in die Berathung des Gesetzentwurfs ein⸗ nachdem ein Antrag des Abg. Dr. Hermes (fr. Volksp.) auf Vertagung nicht genügende Unterstützung gefunden hat.

Die Kommission hat nach § 1 beschlossen, als Süßstoffe alle diejenigen zu bezeichnen, welche eine höhere Süßkraft als Zucker, aber nicht einen entsprechenden Nährwerth ,. Nach 5 2 soll die Verwendung dieser Süßstoffe als Ver⸗ fälschung im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes gelten. Nach Sz 3 soll verboten sein, künstliche Süßstoffe bei der erwerbs⸗ mäßigen Herstellung von Bier, Wein oder Wein ähnlichen Getraͤnken, von Fruchtsäften, Konserven und Liqueuren, sowie von Zucker- oder Stärkesyrup zu verwenden. 5 4 enthält die Strasbestimmungen.

Berichterstatter Abg. Dr. Paasche empfiehlt die Annahme seines erheblich veränderten, ursprünglich auf Entfernung des Saccharins gerichteten Antrags und spricht seine Verwunderung darüber aus, daß die Vertreter der freisinnigen Partei in der Kommission sich zur Ver⸗ tbeidigung von Betrügereien hätten bergeben können, welche mit Saccharin vorgenommen würden (Widerspruch des Abg. Rickert).

Abg. Wurm (Soz.) spricht sich im Interesse der Konsumenten für den Gesetzentwurf aus. Saccharin sei als Nahrungemittel nicht zu betrachten, weil durch das Saccharin ein unlauterer Wettbewerb möglich sei gegenüber denjenigen Produzenten, welche Zucker ver- wendeten. Wenn die Freisinnigen die Berathung des Antrags ver⸗ hindern wollten, so befänden 6 sich dabei in schlechter Gesellschaft. Der ‚Vorwaͤrts“ habe das Zirkular der Firma Fahlberg, List u. Cie. in Salbke veröffentlicht, welche dem Verein der kleinen Brauereien eine Summe von 1060 S zuwende für den Fall, daß durch seine Agitation der Antrag Paasche zur Ablehnung gebracht oder wenigstens für die obergährigen Brauereien die Verwendung von Saccharin ge⸗ stattet würde. Bas Verbot der Fälschungen mit Saccharin müsse ausgesprochen werden zum Schutze des Publikums.

Abg. Rickert protestiert dagegen, daß einer Partei vorgewerfen werde, daß sie sich in schlechter Gesellschaft befinde. Nur die Anti semiten hätten ähnliche Vorwürfe erhoben, ihm z. B. vorgeworfen, daß er 5000 M von den Juden bekomme. Die Sache sei ganz un= vorhergesehen auf die Tageßordnung gekommen und könne daher heute kaum mit Gründlichkeit erörtert werden Für jetzt könne er nur den Protest gegen eine derartige unwürdige Verhandlung wiederholen.

Abg. Lotze (Reformp.) spricht sich für den Beschluß der Kommission aus.

Abg. Wurm: Ich habe durchaus nicht behauptet, daß die frei⸗ n Partei die 1605 Æ bekommen kat. Wenn ich eine solche

. ausgesprochen hätte, hätte der Präsident wobl ein- egriffen. g Präsident Freiherr von Bu ol: Ich habe eine solche Verdächtigung nicht gehört.

Abg. Dr. Graf zu Stolberg Wernigerode 9 kons.): Uns wäre ein Gesetzentwurf, welcher eine Saccharinstener e nführte, lieber gewesen als der gegenwärtige Beschluß. Aber wir haben uns überzeugt, daß eine solche Steuer nicht mögilch war; wir haben un deshalb dem jetzigen Entwurf angeschlossen. Ob er wirksam kung sein wird, aht sich jetzt noch nicht ic n., aber er ist rationell, und wenn er ni 6 wirkt, wird er auf Grund der gesammelten Erfahrungen ver-

essert werden. 1

Abg. Pr. Herm es (fr. Volksp.): Ich habe meinen Standpunkt immer sachlich bertreten, und die von mir verurtheilte Agitation der Interessenken wird mich darin nicht hindern. Sollte in den Aug= sührungen des Abg. Wurm eine Verdächtigung der Freisinnigen ent

halten fein, so muß ich auch meinerselts dagegen protestieren.

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