als Mehl deklariert eingeführt wird, so muß es den vollen Zoll ala
Mehl beiahlen, und es wird nicht zollfrei als Abfall eingehen. HDat denn nun aber die Landwirthschaft ein Interesse daran, die Entwickelung unserer Mühlenindustrie und unserer Exportinduftrie soweit zu erschweren, daß den großen Mühlen verboten wird, das Mehl zu differenzieren? Ich bin der Ansicht, daß die Entwickelung des Exports, wenn es sich auch zum theil nur um inlaändisches Ge— treide handelt, im Interesse der deutschen Landwirthschaft liegt.
Was nun die kleinen Müller betrifft, wenn wir den großen Müblen den Export erschweren oder unmöglich machen, so ist damit den kleinen Mühlen nicht geholfen. Die großen Exportmühlen werden nicht untergehen, sie werden nicht verschwinden, vielmehr ihre überlegenen Einrichtungen benutzen und benutzen müssen, um ihr Mehl nun ins Inland zu werfen. Ich war bei der Berathung des neuen Regulativs sehr zweifelhaft (denn ich kann nur betonen, das Interesse für die kleinen und mittleren Mühlen, die keine Export—⸗ mühlen sind, ist bei der preußischen Staatsregierung genau so lebhaft wie bei den Herren Interpellanten, und wir haben jede Maßregel immer sorgfältig vermeiden wollen, welche die kleinen Mühlen schädigt, wir interessieren uns weit mehr für die kleinen Mühlen als für die großen Mühlen), ob die Erhöhung des Ausbeuteverhält⸗ nisses, welches die großen Mühlen verlangten, in der Konkur⸗ renz mit den französischen Mühlen, welche geradezu Exportprämien bekommen und sogar hier in Berlin auf dem Berliner Markt Mehl verkauften, aicht auch im Interesse der kleinen Mühlen läge, und ob es nicht zu ihrem Vortheil sei, dadurch den Export zu erleichtern, und ich bin auch heute nicht ganz sicher, ob wir recht gethan haben, nicht den Mühlen den Export gegenüber den hochbegünstigten fran zösischen Mehlen zu erleichtern, um mehr inländisches Ge⸗ treide nach dem Auslande zu bringen und um die kleinen Mühlen mehr gegen die Konkurrenz der großen zu schützen. Dennoch haben wir schließlich nach eingehender Erwägung alles Pro und Contra mit den kleinen Müllern die Forderung der großen Müller abgelehnt. Die Erfahrung wird zeigen, ob wir im Interesse der kleinen Mühlen dabei richtig gehandelt haben. Ich wollte nur leigen, wie leicht man mit dem besten Willen fehl gehen kann in der Fürsorge für eine Betriebsart, die man durch Wohlthaten vielleicht mehr schädigt, als man ihr nützt, sodaß es uns gehen könnte wie dem Erlkönig: in seinen Armen das Kind war todt. (Heiterkeit) Man muß da sehr vorsichtig sein wegen der schließlichen, oft nicht zu übersehenden Wirkungen mit solchen Maßregeln. Meine Herren, wenn nun aber der einzige positive Vorschlag, den Herr Graf von Klinckowstroem gemacht hat, nämlich die großen Mühlen unter Kontrole zu stellen, wirklich ausgeführt würde, würde das die großen Mühlen hindern, das geringwerthige Mehl zu exportieren? Nicht entfernt! An dieser Frage würde durch eine Kontrole absolut nichts geändert werden. Uebrigens könnte diese Kentrole nur dann die Wirkung haben, daß weniger bonifiziert würde als gegenwärtig, wenn man annimmt, daß in dieser Beziehung in den großen Mühlen falsch oder gar fraudulos verfahren wird.
Meine Herren, die Exportverhältnisse unseres Getreides haben sich überhaupt in den letzten drei Jahren sehr geändert. Vor der Aufhebung des Identitätsnachweises wurde eigentlich nichts mehr exportiert. (Zuruf: Getreide) In den letzten Jahren ist der Ge—⸗ treideexport konstant gestiegen.
Meine Herren, das Vorgehen und die Anschauungen des Herrn Interpellanten würden mir viel klarer sein, wenn er direkt sagte: wir wollen das Vergütungssystem ganz aufheben. Ich bin aber der Mei⸗ nung, daß das nicht erreicht werden könne, solange wir überhaupt Schutzzölle für Getreide haben. Alle Vorschläge, die diesen gesetzlich bestehenden Zustand tangieren, sind meines Erachtens unmöglich. Wir können nicht bei dieser Gelegenheit — auch nicht der Bundesrath durch ein Reglement — einen bestehenden gesetzlichen Zustand, der auf dem Tarifgesetz beruht, irgendwie abändern.
Meine Herren, wir haben doch die Kontrole wesentlich verbessert. Einmal ist in dem neuen Reglement der Begriff des gebeutelten Mehls festgestellt. Auf der Nichtfeststellung dieses Begriffs beruhte der hier einmal ausführlich behandelte Fall des sogenannten Elephantenmehls.
Dann haben wir den Deklarationszwang eingeführt; man kann jetzt die betreffenden Müller zur Deklaration anhalten. Nun meint Herr Graf Klinckowstroem: dadurch wäre nicht viel gewonnen; er wolle zwar nicht behaupten, daß die großen Mühlen falsch deklarierten. Jeder von uns, der in der Zollverwaltung einigermaßen bewandert ist, weiß auch, daß solche falschen Deklarationen im Großbetriebe kaum möglich sind. Selbst abgesehen davon, daß man doch nicht ohne weiteres ohne einen Schatten eines Vorkommnisses annehmen kann, daß die großen Müller absichtlich falsch deklarieren, ist das Risiko einer unrichtigen Deklaration für einen großen Betrieb so stark, daß man wohl auf die Deklaration großes Gewicht in Bezug auf die Kontrole legen kann. Denn, meine Herren, es handelt sich dabei nicht bloß um die Strafe, sondern der⸗ jenige, der falsch deklariert, verliert sein ganzes Konto, wird also in der Weise getroffen, daß die Möglichkeit eines kleinen Gewinns auf der einen Seite gegen die Gefahr, die der Deklarant läuft, garnicht in Betracht kommt. Ich glaube daher allerdings, daß das eine sehr bedeutungsvolle Ver⸗ stärkung der bisherigen Kontrole ist. Dann ist außerdem das Sieb⸗ verfahren eingeführt, welches das Typenverfahren verstärken soll und feste Grenzen nach unten jedenfalls unbedingt giebt. Daß alle diese Kontrolen vielleicht nicht absolut genügen, nicht gegen jede Umgehung absolut sicher stellen, dag kann man zugeben. Aber, meine Herren, welche Kontrole in der Zollverwaltung kann unbedingt garantieren, daß eine Defraude unmöglich wäre? Die Sache kommt schließlich, wenn ich Herrn Grafen Klinckowstroem recht verstehe, darauf hinaus, daß er sagen will: das, was hier boni⸗ siziert wird, ist kein Mehl. (Zuftimmung seitens des Grafen von Klinckowstroem) Man bonifiziert gewissermaßen Abfälle. Es kann ja sein, daß viel Abfall in einem solchen Mehl vorhanden ist; aber der Crporteur kann für verschiedene Mehle insgesammt nicht mehr, als er nach dem Gesetz berechtigt ist, bekommen. Es läuft also die Auffassung des Herrn Grafen darauf hinaus, daß man ein Verbot ergehen lassen möchte, überhaupt Abfälle zu exportieren. Ich glaube nicht, daß das möglich ist; jedenfalls können die verbündeten Regierungen nicht beliebig ein Aus—= fuhrverbot dekretieren, und es kann das Regulativ nicht so eingerichtet werden, daß es thatsächlich einem Verbot der Ausfuhr von Abfällen gleichkommt. Aber ich wiederhole, daß ich beftreite, daß solche reine
Abfälle hier vorhanden sind; es sind Mehle, welche zur Herstellung von Brot zum menschlichen Genuß dienen. Wenn wir auch nicht hier im Inlande solches Brot konsumieren, jedenfalls geschieht es im Auslande, und daher hat es den Charakter von Mehl. Ich glaube nicht, daß wir den Begriff Mehl“ so definieren können, daß er auf alle Mehlsorten paßt. Ich halte es aber auch nicht für nöthig, weil, wie gesagt, die gesammte Boni⸗ fikationshöhe nicht berührt wird durch die Zulassung solchen gering⸗ werthigen Mehls zur Ausführung. In diesem geringwerthigen Mehl steckt aber noch immer viel Getreide, verwandelt in Mehl, und ich glaube nicht, daß die Landwirthschaft ein Interesse hat, hiergegen so besonders zu reagieren. Meine Herren, wenn Herr Graf von Klinckowftroem meint, die kleinen Mühlen würden erdrückt durch die großen Mühlen — nun, meine Herren, der kleine Kaufmann wird leider auch durch die großen Waarenlager erdrückt. Die Förderung der Ausfuhr aber ist nicht ein Druck für die kleinen Mühlen — sie exportieren doch nicht viel —, aber es würde ein schwerer Bedruck sein, wenn wir die kolossale Masse Mehl, die die großen Mühlen her⸗ stellen, ins Inland drängten. Das sehen viele kleinen Müller ganz gut ein. Also eine künstliche Erschwerung der Ausfuhr wäre gewiß nicht im Interesse der kleinen Mühlen, auf deren Erhaltung gewiß das größte Gewicht zu legen ist aus den verschiedenen Gründen, die ich näher entwickeln will, sowohl im Interesse der Landwirthschaft, als im Interesse des kleineren Mittelstandes. Wir haben beispielsweise unserer großen Mühle in Bromberg ausdrücklich den Befehl er⸗ theilt, den kleinen Müllern auf dem Lande keine Konkurrenz zu machen. Diese Mühle exportiert auch; würde ich ihr den Export untersagen, so würde ich das erste nicht haben verbieten können.
Ich kamme schließlich auf die Beantwortung der Interpellation dahin zurück, daß das neue Reglement erst seit drei Monaten in Kraft ist. Uns sind Beschwerden über kleine Unklarheiten und Un— verftändlichkeiten des Regulativs und die Unmöglichkeit für die Be⸗ hörden, es richtig zu handhaben, nicht zugegangen. Ich kann dem⸗ gemäß ein Revisionsbedürfniß dieses Reglements zur Zeit nicht an—⸗ erkennen und muß daher die Interpellation in diesem Sinne beantworten. Sollten die Erfahrungen in Zukunft aber ein anderes Ergebniß zeitigen, so ist es selbstredend, daß wir auf die Frage zurück kommen. Wir werden gewiß schon im fiskalischen Interesse auf einem Boden mit allen denjenigen stehen, die verhüten wollen, daß den großen Exportmühlen mehr bonifiziert wird, als sie nach dem Gesetz beanspruchen können.
Auf Antrag des Freiherrn von Manteuffel tritt das Haus in die Besprechung der Interpellation ein.
General ⸗Direktor der indirekten Steuern Dr. Fehve ergänzt die
Außführungen des Ministers nach der technischen Seite hin und be⸗ tont namentlich, daß das neue Regulativ die Kontrole wesentlich ver—⸗ bessert habe, indem es feststelle, was gedoppeltes Mehl ist. Das Typenverfahren sei nicht geändert worden.
Herr von Graß bemerkt, daß nach den Ausführungen des Finanz⸗Ministers die Sache noch viel gefährlicher liege, als bisher angenommen worden sei. Kein verständiger Landwirth werde gegen die Exportbonifikation sein. Die Schwierigkeit liege nur darin, daß man nicht von vornherein die Frage scharf präzisiert habe, in welcher Form die zollfreie Einfuhr gewährt werden müsse. So lange nicht klar sei, was eigentlich den Müllern vergütet werden soll und wie hoch der Werth der Einfuhr ist, würden keine Typen helfen. Die Bonifikation müsse nur für den ausgeführten Rohstoff gezahlt werden. Mehl sei nur das, was einen bestimmten Prozentsatz reines Stärkemehl enthalte. Das gemischte Mehl entspreche dieser Forde⸗ rung nicht. Die großen Mühlen machten aber den kleinen Mühlen und den Landwirthen Konkurrenz und drückten den Preis. Es bestehe kein Zweifel, daß diese Verhältnisse sich noch verschlimmern würden, wenn man nicht bestimmte Kontrolvorschriften über das Rendement erlasse und die Müller verantwortlich dafür mache, daß ein bestimmter Prozentsatz von Stärkemehl bei der Analvse vorhanden ist. Dieser Nachweis sei leicht zu führen. Es würden ja jetzt schon Unter⸗ suchungen auf Typen gemacht. Mit der Deklarationspflicht sei es aber nicht allein gethan. Die falsche Deklaration müsse auch unter sehr strenge Strafe gestellt werden. Dieser Vorschlag würde aller⸗ dings Lärm machen; aber ständen die Brenner nicht vor der Gefahr einer gewissen Vermögenskonfie kation? Es müsse hier entschieden Wandel geschaffen werden.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Wir sind ja alle darüber vollkommen einig, daß nicht mehr Bonifikation gegeben werden soll, als das Gesetz es im Auge hat; ich glaube, hier denkt keiner daran, die Exportmühlen möglichst zu begünstigen über die Bestimmungen des Gesetzes hinaus. Auf der anderen Seite erkennen die Herren Vorredner aber an, daß die Bonifikation von Mehl beim Export an sich nach unserer gesammten Zollgesetzgebung und auf Grund des Bestandes des Schutzzolls für Getreide nicht zu entbehren ist. Es kann sich deshalb nur um das Verfahren handeln: wie kann man richtig feststellen, daß nach dem Gesetz verfahren wird, daß nicht zu viel vergütet wird, welche Kon- trolen sind dafür möglich? Ich freue mich, daß jetzt Herr von Graß wenigstens einen bestimmten Vorschlag gemacht hat. Aehnliche Vor⸗ schläge sind in den länger als 10 Jahre fortdauernden Be— rathungen mit den größten Sachverständigen aus ganz Deutschland vielfach erwogen, und man hat sie immer als undurchführbar erachtet. Herr von Graß kommt auf ein weiter ausgebildetes Deklarations⸗ system. Er sagt: jeder Müller soll genau deklarieren, wie viel Stärke in dem betreffenden Quantum zu exportierenden Mehls enthalten ist, und das kann der Müller. Ich fürchte, das kann er nicht. Das wäre eine Zumuthung, wenn da auf jede unrichtige Deklaration Strafe ge⸗ stellt würde, die ungefähr dem Verbot des Exports von Mehl gleich⸗ käme. Nun kann man ja sagen, es soll in jeder Mühle ein Chemiker angestellt werden. Der Chemiker kann sich auch irren. Was würde dann aber aus den kleinen Mühlen? Wir haben ja eine An⸗ zahl von kleinen Mühlen in Deutschland, die auch ihrerseits nach Aufhebung des Identitätsnachweises Mehl exportieren. Sind sie in der Lage, einen solchen Chemiker sich zu halten? Ich glaube, mit einem solchen Vorschlag kommen wir auch nicht weit. Es ist mir aber erwünscht, daß wenigstens ein positiver Vorschlag gemacht ist. Ich werde denselben gern prüfen lafsen, ich werde darüber Herrn Wittmack und andere Sachverständige noch mal höoͤren,. Ich bin ja im Ziele mit den Herren ganz einig; und da ein so guter Sachkenner, wie Herr von Graß, einen solchen Vor⸗ schlag macht, werde ich ihn eingehend prüfen lassen.
Herr von Graß, glaube ich, irrt sich darin, wenn er meint, daß durchschnittlich die großen Exportmühlen über die Intentionen des Gesetzes hinaus durch die Art der Bonifikation zu viel Vortheile er⸗ hielten. Das würde ja in Wahrheit thatsächlich eine Exportprämie sein. Nun aber ist bemerkenswerth, daß der Export von Mehl in den letzten Jahren konstant abgenommen hat. Wir haben im Jahre
1894: 1 883 000 da exportiert. Die Zahl ist im Jahre 1895 ge⸗ fallen auf 1667 009, im Jahre 1896 auf 1499 000; im Jahre 1897 ist der Export allerdingg um eine Kleinig⸗ keit gestiegen, aber doch nicht wieder auf den Betrag vom Jahre 1894. Wenn es wahr wäre, daß in der Art und Weise, wie dieses ganze System gehandhabt wird, eine Exportprämie läge, so müßte man auch glauben, daß der Export ganz außerordentlich gewachsen sein müßte, dann wäre das doch ein ganz ausgezeichnetes Geschäft, auf Grund einer Exportprämie zu handeln. Ich kann mir also nicht denken — und das ist auch die Meinung der fachtechnisch bewanderten und die Sache thatsächlich handhabenden Zollbeamten —, daß die Gefahr wirklich vorliegt, daß die Exportmühlen zu viel vergütet bekämen, wenn das auch wohl in einem einzelnen Fall vorkommen kann. Aber, wie gesagt, ich werde Herrn von Graß in der Weise entgegen kommen, daß ich seinen Vorschlag noch einmal durch Sachverständige eingehend prüfen lasse. Ich bleibe aber dabei stehen: überlegen wir wohl, wenn wir neue Bestimmungen treffen, welche den bererechtigten Export von Mehl schädigen (Graf von Mirbach: Das wollen wir ja garnichth, ob wir auch nicht der Landwirthschaft und den kleinen Mühlen Schaden thun. Das ist eine wohl zu überlegende Frage; auf diesem Gebiete darf man keinen Schritt thun, ohne sich der Konsequenzen ganz genau bewußt zu sein. Darüber werden die Herren mit uns einig sein, daß wir keine Bestimmungen treffen dürfen, welche zwar das nackte Recht, die nuda proprietas, den großen Mühlen lassen, aber sie thatsächlich durch Reglements in ihrem Betriebe derartig einzwängen, daß sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen können. Das will auch Herr von Graß nicht.
Geheimer Kommerzien⸗Rath Frentzel führt aus, daß die An⸗ gaben des Interpellanten über die schlechte Zusammensetzung der Typen sich auf die Angaben der kleinen Müller stützten, nicht auf die Berschte der Behörden. Diese Zeugnisse seien einseitig und daher mit großer Vorsicht aufzunehmen. Er kenne diese Dinge auch einigermaßen und halte es für ein Märchen, daß sich irgend eine Exportmühle frotz der staatlichen Zollkontrole widerrechtliche Vortheile verschafft hätte. Auf Grund des neuen Regulativs würden nach Ansicht der Berliner Mühlen höhere Anforderungen gestellt als früher, und man wisse jetzt wenigstens, woran man sei, und könne ruhig arbeiten. Die vom Grafen Klinckowstroem vorgeschlagene Kontrole sei ebenso wenig durchführbar, wie andere Vorschläge, und würde den Erfolg haben, daß die großen Mühlen nur noch exportieren, während sie bis jetzt 80 oo ihrer Produkte im Inlande absetzten. Der Vorschlag des Herrn von Graß, Stärkemehl als Maßstab des Mehls zu nehmen, sei eben⸗ falls nicht durchführbar; denn je nach dem Zweck des Mehls werde ein verschiedener Stärkegehalt verlangt, und geringeres Mehl werde keineswegs als Kleie betrachtet. Auch in stärkehaltigem Mehl könnten sehr viele Holzfasern vorhanden sein. Es sei auch unrichtig, daß die Berliner Mühlen den Vortheil, den der Export ihnen gewähre, zur Unterbietung der kleinen Mühlen benutzten.
Herr von Graß bestreitet, daß sich die Mühlen um den Inhalt des Korns nicht bekümmerten. Nicht auf die Höhe des Exports komme es an, sondern auf die unberechtigten Vortheile, die sich die Export⸗ mühlen verschafften.
Nach einem Schlußwort des Grafen von Klinckow⸗ stroem schließt die Besprechung der Interpellation. Damit ist diese Angelegenheit erledigt. :
Es folgt der mündliche Bericht der Eisenbahnkommission über Petitionen des Magistrats zu Hettstedt, sowie des Frei⸗ herrn von Maltzahn⸗Roidin u. A. um schleunigste Wieder⸗ herstellung eines Warnungssignals an der Ueberführung der Bahn Berlin — Blankenheim uber die Gerbstedter Straße in Hettstedt.
Herr von Graß berichtet, daß sich inzwischen diese Petition erledigt hat. Das Haus nimmt davon Kenntniß.
Ueber den vom Hause der Abgeordneten zugegangenen Gesetzentwurf, betreffend den Staatshaushalt (Komptabilitätsgesetz), berichtet Herr von Gerlach.
Die Finanzkommission schlägt vor, dem Gesetzentwurf in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben und ebenso der von jenem angenommenen Resolution zuzustimmen, welche die Aus⸗ nahmen vorsieht, die hinsichtlich der Mittheilung der dem Staate zustehenden, aber nicht zur Einziehung gelangten oder zurückerstatteten Einnahmen gemacht werden sollen. t
Das Haus tritt diesem Antrage bei; der Gesetzentwurf wird en blos angenommen.
Schluß nach 6 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maszregeln.
Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reiche während des 4. Vierteljahres 1897 ist die Maul⸗ und Klauenseuche in 17936 Gehöften (gegen 5991 im 3. Vierteljahre) mit einem Gesammt⸗ bestande von 260 544 Rindern (gegen 67 308), 208 558 Schafen (gegen 47 574), 3824 Ziegen (gegen 1184) und S0 M71 Schweinen (gegen 20 233), zusammen 562 997 Thieren gegen 136 299 im 3. Vierteljahr ausgebrochen. Die Ausbrüche vertheilen sich auf: .
28 Gtaaten gegen 19 im 3. Viertel jahre,
79 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke. 72 z .
, 415 ö .
4055 Gemeinden ꝛze. 1244 1
Gegenüber dem 3. Vierteljahr ist somit eine erhebliche Zunahme der Seuche zu verzeichnen. Weitaus am stärksten ergriffen war das südliche Deutschland, und hier besonders Bayern, Württemberg und das Ober · Elsaß. .
Am Schluß des Berichtsvierteljahrs herrschte die Seuche in
21 Staaten.. gegen 17 bei Beginn,
74 Regierung ⸗ ꝛc. Bezirken . 3 ö. a , ö. 1992 Gemeinden ꝛer. . 5 b836 Geböften.. 6 ö .
Räumlich am stärksten verbreitet war die Seuche um diese Zeit im Neckarkreise, in welchem 26,01 0, aller in diesem Bezirke vor⸗ handenen Gemeinden verseucht waren; sodann im Qber⸗Glsaß . 3 im Jagstkreise (18,540/‚0) und im Herzogthum Oldenburg
15, 97 0).
Eg ypten. . Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Alexandrien vom 20. d. M. ist das Pestreglement für Herkünfte aus Kurachee in Kraft gesetzt worden.
Kalkutta, 29. April. W. T. B.) Die Furcht vor der Pe st nimmt hier zu. Eine Anzahl reicher Gingeborener schickt ihre Fa—⸗ milien fort. Die städtische Verwaltung hat beschlossen, Ueberwachungs⸗ Ausschüsse zu bilden. Et sind verschiedene verdächtige Neu ⸗Erkran⸗ kungen zur Anzeige gebracht worden. Ginige derselben haben einen tödtlichen Verlauf genommen.
X 102.
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 30. April
e deen mn ele.
1898.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. e ga, ustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch.
7. Frwerbs, und Wirthschafts Genoffenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
I Unterfuchungs Sachen. 1
8301 Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen
1) Christian Ferdinand Oskar Schwarz, geboren 10. September 1872 zu Klein ⸗Berge, letzter deutscher Wohnort Klein⸗Berge,
2) Häuslersohn Ernst Albert Guhl, geboren 24. Februar 1872 zu Cumlosen, letzter deutscher Wohnort Cumlosen,
3) Joachim Johann Friedrich Mäumann, geboren 18. Juli 1872 zu Krampfer, letzter deutscher Wohn⸗ ort Krampfer,
4) Otto Friedrich Wilhelm Johann Wienecke, geboren 14. Juli 1872 zu Krampfer, letzter deutscher Wohnort Krampfer,
5) Kellner Otto Hermann Friedrich Wilhelm Mund, geboren 30. Juni 1872 zu Lenzen, letzter deutscher Wohnort Lenzen,
6) Wilhelm Johann Carl Schröder, geboren 2 Juli 1872 zu Lenzen, letzter deutscher Wohnort
enzen,
7) Gustav Ernst Julius Hase, geboren 29. Ok- tober 18372 zu Klein⸗Leppin, weiterer Wohn- oder Aufenthalt nicht ermittelt,
8) Friedrich August Julius Wildhagen, geboren . März 1872 zu Lenzen, letzter deutscher Wohnort
enzen,
9) Joachim Wilhelm Au, geboren 21. Februar 1372 zu Perleberg, letzter deutscher Wohnort Perleberg,
10) Otto Hermann Martin Behn, geboren 18. April 1872 zu Perleberg, letzter ermittelter Aufenthalt Hamburg,
11) Ernst August Louis Berger de la Rivivre, geboren 7. März 1872 zu Perleberg, letzter deutscher Wohnort Perleberg,
12) Johann August Karl Pfeil, geboren 16. Juli 1872 zu Warnow, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,
13) Wilhelm Georg Johann Peter Neumann, geboren 19. August 1872 zu Wittenberge, letzter deutscher Wohnort Wittenberge,
14) Jobann Christian Heinrich Milatz, geboren 1. August 1872 zu Wolfshagen, letzter deutscher Wohnort Wolfshagen,
15) Emil Heinrich Wilhelm Eggert, geboren 20. August 1873 zu Baarz, letzter deutscher Wohnort Baarz,
16) Karl Friedrich Johann Franz, geboren 9. April 1373 zu Baeck, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,
17) August Friedrich Wilhelm Puhft, geboren 22. Dezember 1873 zu Dallmin, letzter deutscher Wohnort Dallmin,
18) Wilhelm Carl Friedrich Cray, geboren 26. Oktober 1873 zu Gandow, letzter deutscher Wohnort Gandow,
19) August Wilhelm Friedrich Kälke, geboren 20 Dezember 1873 zu Gandow, letzter deutscher Wohnort Gandow,
20) Wilhelm Franz Eggert, geboren 26. Januar 1873 zu Gühlitz, letzter ermittelter Aufenthalt Schnackenburg,
21) Arbeiter August Herms, geboren 4. April 1873 zu Havelberg, letzter ermittelter Aufenthalt Hamburg,
22) Theodor Franz Carl Wolf, geboren 20. Juli 1873 zu Havelberg, weiterer Wohnort oder Aufent halt nicht ermittelt,
23) Wilhelm Auguft Karl Kaelke alias Kölke, geboren 4. Mai 1873 zu Lenzen, letzter deutscher Wohnort Lenzen,
24) Ernst Gustav Ferdinand Franz Klinger, geboren 5. Juni 1873 zu Lenzen, letzter ermittelter Aufenthalt Lüneburg,
25) Franz Hermann Otto Karl Kenk, geboren 19. Oktober 1873 zu Lenzen, letzter deutscher Auf⸗ enthalt Lenzen,
26) Arbeiter Friedrich Hermann Carl Roß, ge⸗ boren 23. September 1873 zu Lenzen, letzter deutscher Wohnort Lenzen,
27) Arbeiter Johann Wilhelm Carl Albert Ernst Steinbiß, geboren 8. Dezember 1373 zu Lenzen, letzter deutscher Wohnort Lenzen,
28) Wilbelm Johann Gothan, geboren 28. No— vember 1873 zu Neuhof, letzter deutscher Wohnort Dergenthin,
29) Friedrich Adolph Schult, geboren 19. Oktober 1873 zu Neuhof, letzter ermittelter Aufenthalt Dambeck,
30) Karl Albert Otto Brauer, geboren 18. Ok⸗ tober 1873 zu Perleberg, letzter ermittelter Aufent⸗ halt Altona,
31) August Hermann Karl Gulow, geboren 2. Januar 1873 zu Perleberg, letzter deutscher Wohnort Wittenberge, .
32) Wilhelm Johann Köhler, geboren 17. März 1873 zu Perleberg, letzter deutscher Wohnort Brünkendorf,
33) Carl Heinrich Theodor Louis Berthold Schulz, geboren 309. November 1873 zu Perleberg, letzter deutscher Wohnort Perleberg, ;
34) Wilhelm Friedrich Hermann Köhn, geboren 21. August 1873 zu Burghof ⸗Putlitz, letzter deutscher Wohnort Burgbof⸗Putlitz,
36) Heinrich Jaap, geboren 13. Mal 1873 zu Neu. Sagast, letzter deutscher Wohnort Reetz,
36) Gustav Christian Genrich, geboren 11. Mai 1873 zu Seddin, letzter ermittelter Aufenthalt Perleberg. ; .
37) Albert Breddin, geboren 13. Januar 18753 zu Chollossene, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,
IZ8) Theodor Alwin Joachim Wendeborn, ge⸗ boren 26. Juli 1873 zu Warnow, letzter deutscher Wohnort Wittenberge,
Ig) Friedrich Wilhelm Meier, geboren 165. Ok⸗
tober 1873 zu Wilsnack, letzter deutscher Wohnort Wilsnack, .
40) Bruno Wilhelm Otto Nikolaus Julius von Doms, geboren 26. Mai 1873 zu Wittenberge, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,
41) Seemann Hermann Carl Gottfried Pause, geboren 7. Dezember 1373 zu Wittenberge, letzter deutscher Wohnort Wittenberge,
42) Emil August Joseph Schüler, geboren 25. Mai 1873 zu Wittenberge, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt, .
43) Adolph Karl Gamelin, geboren 13. Sep⸗ tember 1874 zu Dallmin, letzter deutscher Wohnort Dallmin,
44) Ernst August Emil Ihloff, geboren 15. Ja⸗ nuar 1874 zu Havelberg, letzter deutscher Wohnort Havelberg,
45) Robert Friedrich Schmidtmann, geboren 7. Oktober 1374 zu Havelberg, letzter deutscher Wohnort Havelberg, ö —
46) Karl Friedrich August Schmidt, geboren 18. Dezember 1374 zu Havelberg, letzter deutscher Wohnort Havelberg,
47) Karl Friedrich August Maier, geboren 3. November 1874 zu Lenzen, weiterer Wohnort oder Aufenthalt nicht ermittelt,
48) August Friedrich Heinrich Nienkerk, geboren 27. Februar 1874 zu Putlitz, letzter deutscher Wohn⸗ ort Putlitz,
49) Wilhelm Carl August Gaede, geboren 29. Juni 1874 zu Unbesandten, letzter deutscher Wohnort Unbesandten,
50) Friedrich Wilhelm Ferdinand Robert Sauer, geboren 29 September 1874 zu Unbesandten, letzter deutscher Wohnort Unbesandten,
51) Wilhelm Joachim Heinrich Eickhof, geboren 19. September 1875 zu Baar;, letzter deutscher Wohnort Baarz,
52) Heinrich Eggert, geboren 28. Juni 1875 zu Gülitz, letzter deutscher Wohnort Schnackenburg,
53) Wilhelm Georg Heinrich Fehrmann, geboren 12. März 1875 zu Kietz, letzter deutscher Wohnort Kietz,
54) Heinrich Friedrich Carl Schröder, geboren 8 September 1875 zu Lenzen, letzter deutscher Wohn⸗ ort Lenzen,
ob) Otto Adolph Friedrich Wienecke, geboren 2. Oktober 1875 zu Groß ⸗Leppin, letzter deutscher Wohnort Groß ⸗Welle,
56) Johannes Adolph Friedrich Frahm, geboren 6. April 1875 zu Perleberg, letzter deutscher Wohn⸗ ort Perleberg,
57) Otto Heinrich Joachim Lembke, geboren 1. Oktober 1876 zu Putlitz⸗Philippshof, letzter deutscher Wohnort Mahlow.
58) Hermann Johann Friedrich Hinz, geboren 26. Januar 1875 zu Reetz, letzter ermittelter Auf⸗ enthalt Hamburg,
59) Friedrich Wilhelm Albert Klett, geboren 22. September 1875 zu Rühstädt, letzter deutscher Wohnort Rühstädt,
60) Wilhelm Ludwig Hektor Bull, geboren 22. September 1875 zu Alt. Sagast, letzter deutscher Wohnort Suckow,
61) Hermann Friedrich Ferdinand Peter, geboren 12. Februar 1875 zu Schilde, letzter deutscher Wohn⸗ ort Wittenberge,
62) Wilhelm Heinrich August Stech, geboren 19. September 1875 zu Verbitz, letzter deutscher Wohnort Gandow,
63) Holzpantoffelmacher Gustav Karl Franz Neu⸗ mann, geboren 19. September 1875 zu Wilsnack, letzter deutscher Wohnort Wilsnack,
64) Kommis Ernst Julius Hoppe, geboren 25. Nopember 1875 zu Wittenberge, letzter ermittelter Aufenthalt Hamburg,
6h Schlosser Carl Friedrich Bnchreuter, geboren 11. April 1871 zu Riga, letzter ermittelter Aufent ⸗ halt Ilgezeem,
66) Schlosser Johann Christian Friedrich Otto Prahl, geboren 15. August 1875 zu Mötzlitz, letzter deuischer Wohnort Göricke,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in noch nicht rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebieis aufgehalten zu haben, Vergehen gegen F 140 Nr. 1 St.⸗G.⸗B. die Untersuchung vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Gleichzeitig wird das im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Angeschuldigten auf Grund des 5 140 StG. B. letzter Absatz und des § 326 St. P. O. mit Beschlag belegt.
Neu Ruppin, den 22. April 1898.
Königliches Landgericht. Strafkammer III.
Dr. Schleußner. Grodzicki. Wölbling.
In der Strafsache gegen den Kaufmannslehrling Meyer Kaufmann, geb. zu Lösnich bei Bernkastel am 4. November 1877, mosaisch, ohne bekannten Aufenthalt, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen 3 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der S§5 480, 325, 326 der Strasprozeß⸗ ordnung zur Veckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Koften des Verfahrens das im Deutschen Reich be— sindiiche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt und verordnet, daß dieser Beschluß durch den Deutschen Reichs- Anzeiger veröffentlicht werde,
Koblenz, den 20. April 1898 8302
Königliches Landgericht, Strafkammer.
(gez) Kluth. Niemeyer. Rolshoven.
Beglaubigt: C. S) Dahmen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2) Aufgebote, Zustellungen ö und dergl.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zum Nachlasse des Produktenbändlers Christoph Gäthke zu Dömitz gehörigen Wohnhauses Nr. 100 zu Dömitz ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesterg, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Sonn⸗
abend, den 25. Juni 1898, Vormittags
10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 1. Juni 1898
an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts⸗
schreiberei niedergelegt sein. Dömitz, den 25. April 1898. Großherzogliches Amtsgericht.
8173
In der Zwangsvollstreckungssache des Gastwirths Carl Mennecke in Helmstedt, Klägers, wider 1) den Bierhändler Otto Lüthge, 2) dessen Ehefrau, ver⸗ wittwet gewesene Bollmann, in Helmstedt, Beklagte, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungs—⸗ plan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird
Termin auf den 7. Juni 1898, Morgens
EO Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an⸗ beraumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hier⸗ mit vorgeladen werden. Helmstedt, den 14. April 1898. Herzogliches Amtsgericht. Kruse.
7636
In Sachen, betreffend die Zwangeversteigerung des dem Erbpächter J. Oemig, früher zu Schwaan, gehörigen Ackerstücks Nr 2348 im Hasselbergschlage hierselbst, hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Montag, den 16. Mai 1898, Vormittags LI Uhr, Zimmer Nr. 2, bestimmt. Der Theilungesplan und die Rechnung des Sequesters werden von heute an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei, Abtheilung für Zwangs—⸗ vollstreckungen und Konkurse, niedergelegt sein.
Schwaan, den 26. April 1898.
Dew erth, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg ⸗Schwerinschen Amtsgerichts.
38487 Aufgebot.
Die nachstehend genannten Antragsteller haben wegen der bei eines jeden Namen verzeichneten Werth⸗ papiere das Aufgebot beantragt:
1) Herr Fritz Matthias, Zahnartist, in Leipzig, wegen des vom K. S. Staate übernommenen 40so Schuldscheins der Anleihe der vormal. Leipzig Dresdner Eisenbahn Compagnie vom 1. März 1866 Litt. A. Serie 52 Nr. 2558 über 100 Thaler,
2) Herr Bernhard Alwin Zimmermann, Oekonom, in Groitzsch bei Pegau wegen der K. S. 3 0o Staatsschulbenkassenscheine vom Jahre 1867 Serie! Nr. 8937 über 1500 M und Serie II Nr. 43166 über 300 ,
3) Herr Mühlenbesitzer Friedrich Bruno Hamisch in Hütten wegen des K. S. 35 0½ Staatsschulden⸗ kassenscheins vom Jahre 1867 Serie 1 Nr. 11084 über 1500 M,
4) Frau Friederike verehel. Kaps, geb. Künzel, in Gruna, wegen des K. S. 38 F, vormals 4 0so, Staatsschuldenkassenscheins der vereinigten Anleihen von den Jahren 1862/68 Serie II Nr. 142592 über 100 Thaler, .
5) Fräulein Anna Elise Bretschneider in Leipzig wegen des K. S. 30/9, vormals 40;9, dergl. der⸗ selben Anleihen Serie II Nr. 147640 über 1090 Thaler, . .
6) Herr Gutsbesitzer Ernst Louis Gießner in Eulitz bei Lommatzsch wegen des K. S. 35 Go, vor⸗ mals 4 oso, dergl. derselben Anleihen Serie 1 Nr. 32197 über 500 Thaler,
7) Herr Gutsbesitzer Friedrich August Künzel in Reinsdorf bei Zwickau wegen der K. S. 38 0 o, vormals 4 0,0, dergl. derselben Anleihen Serie J Nr. 3599 und 38223 über je 500 Thaler,
8) Herr Wagenfederfabrikant Paul Engelmann in Leipzig wegen der K. S. 33 ½, vormals 4 0, dergl. derselben Anleihen Serie II Nr. 77907, 78109 und 87416 über je 100 Thaler,
9) Frau Auguste Ida Louise verehel. Fink, geb. Letius, hier, in ererbten bez. abgetretenen Rechten der weil. Frau Marie Louise Emilie verw. Letius, geb. Zimmer, wegen der K. S. 34 0,0, vormals 4 0;0, dergl. derselben Anleihen Serie II Nr. 23793 und 120420 über je 100 Thaler,
10) Frau Johanne Rahele verw. Franz, geb. Hartmann, in Lichtenberg bei Zitrau wegen der K. S. 34 o/o, vormals 4 00e, dergl. derselben Anleihen Serie II Nr. 29358, 55068, 126765 und 133065 über je 100 Thaler,
11) Herr Hugo Bredemann, Wagenlackierer hier, und Genossen, in abgetretenen Rechten der weil. Marie Juliane ledige Braune genannt Kober, wegen der K. S. 35 0,½, vormals 4 0½o, dergl. derselben An⸗ leihen Serie II Nr. 2608 und 21154 über je 100 Thaler, und wegen des K. S. ö Iätt. C. Nr. 23877 über 300 ,
12) Herr Kaufmann Paul Franz Karrer in Son⸗ dershausen wegen der auf seinen Namen ausgestellten 7. Rr. 40 168 der Basler Lebens. Versicherungs⸗
esellschaft in Basel vom 15. Mai 1885 mit Nach⸗
trag vom 21. Mai 1890 über 6900 6, vormals 30 0600 ,
13) Herr Kaufmann Raphael Berkowitz hier wegen des von der Reichsbankstelle zu Dresden unterm 7. Oktober 1895 auf seinen Namen ausge⸗ stellten Pfandscheins Nr. 2886 über 2300 A Dar⸗ lehn auf 3100 M Werthpapiere.
Die Inhaber der vorgenannten Werthpapiere und Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Juli 1898, Nachmittags I Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Lothringerstraße 1, 1, Zimmer 131, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird.
Dresden, am 15. September 1897. Königliches Amtsgericht. Abtheilung LC. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekretär Schieblich.
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UNo0d57] Das Königl. Amtsgericht Straubing hat mit Beschluß vom 22. Januar 1898 folgendes Aufgebot erlassen: Der Häuslerstochter Maria Eigenstetter, nun verehelicht an den Gütler Johann Wolf in Pillnach, ist ein auf ihren Mädchennamen auggestellter Schuldschein der K. Filialbank Straubing Nr. 58 297 über 59 Gulden vom 10. Februar 1873; — dem Baumeifter und Hausbesitzer Josef Breindl in Straubing ein Depositenschein derselben Bank Nr. 251 K. Nr. 14 801 vom 26. März 1896 über ein hinterlegtes Werthpacket ohne Werthangabe; — dem am 16. Dezember 1884 verstorbenen Zimmer⸗ mann Johann Santl von Sossau ein Schuldschein der nämlichen Bank Nr. 39 554 vom 29. Mai 1884 über 1090 M zu Verlust gegangen. Die drei Ur⸗ kunden sind guf den Namen der Genannten aus—= gestellt. Auf Antrag der Maria Eigenstetter, verehel. Wolf, des Josef Breindl und des Rechts⸗ anwaltes Segl als Bevollmächtigten der am Rück⸗ lasse des Johann Santl als Miterbin hetheiligten Taglöhnersfrau Anna Groß in Straubing, erwähnte Urkunde für kraftlos zu erklären, wird Aufgebots- termin auf Montag, 19. September 1898, Vormittags Sz Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungs- zimmer Nr. 6, bestimmt und werden die unbekannten Inhaber der erwähnten Urkunden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, indem sonst deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Straubing, den 24. Januar 18938. Der K. Gerichtsschreiber: I. S. Zrenner, Sekretär.
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7740) Aufgebot.
Nachstehende von der Germania, Lebensversicherungs⸗ Aktien ⸗Gesellschaft zu Stettin, ausgestellte Urkunden und zwar:
. J. Policen: 12 Nr. 207 49 über 100 Thaler vom 18. Januar 1870 für Frau Emilie Poschwald, geb. Kraft, zu
Margasrabowa,
2) Nr. 488 657 über 1500 S vom 23. Mai 1894 für Frau Katharine Wille, geb. Gauer, zu Magde⸗ burg · Sudenburg,
3) Nr. 440 652 über 1000 Gulden Oe. W. vom 7. November 1888 für den Werksarbeiter der Alpinen n ,, ,, in Donawitz Florian Neuwirth zu Leoben,
4) Nr. 233 185 über 300 Thaler vom 13. Dezember 1872 für den Tischler Christian Friedrich Wilhelm Schuhmacher zu Grabow a. D. und seine Ehefrau Bertha Franziska Friederike Schuhmacher, geb. Marquardt, daselbst,
5) Nr. 89 880 über 300 M vom 22. Oktober 1874 für den Tischler Christian Friedrich Wilhelm Schu⸗ macher zu Grabow a. O.,
6) Nr. 433 967 über 1000 6 vom 6. Januar 1888 für den Kürschnermeister Franz Trinezek zu Berlin,
7D) Nr. 218 392 über 500 Thaler vom 16. Juni 1871 für den Instrumentenmacher Johann Martin Jenter zu Schleswig.
II. Depositalscheine:
1) vom 20. Dezember 1894 zur Police Nr. 230012 vom 15. August 1872 für Karl Alexander Krebs,
2) vom 2. November 1876 zur Police Nr. 56 061 vom 30. Juli 1864 für den Schuhmacher Peter Letschert zu Wiesbaden,
3) vom 8. Februar 1897 zur Police Nr. 479 566 vom 15. April 1893 für den Fabrikbeamten Anton Kern zu Prag,
4) vom 30. Mai 1889 zur Police Nr. 189 499 vom 27. Dezember 1868 für Johann Pawlomsky und Frau,
5) vom 31. März 1897 zur Police Nr. 328 009 vom 10. Februar 1881 für Frau Wilhelmine Adlers⸗ berg, geb. König, zu Ansbach,
III. das Sterbekassenbuch Nr. 304 852 über 50 Thaler vom 6. Oktober 1873 für Frau Henriette Emilie Machoy, geb. Schulze, zu Moabit,
sind angeblich verloren gegangen und es ist deren Aufgebot und zwar:
zu 11 von der Glaserwittwe Emilie Poschwald, geb. Kraft, zu Marggrabowa,
zu 12 von der Frau Katharine Wille, geb. Gauer, in Magdeburg⸗Sudenburg, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Freude zu Stettin,
zu 15 von dem Werksarbeiter der Alpinen Montan gesellschaft in Donawitz Florian Neuwirth in Leoben, vertreten durch den Justiz⸗Rath Freude zu Stettin
zu 14 u. s von den Tischler Christian Friedrich Wilhelm Schuhmacher'schen Eheleuten zu Gra⸗ bow a. O.,
5 von dem Kürschnermeister Franz Trinczek in Berlin,
zu 17 von der Wittwe des verstorbenen Stadt
raths Martin Jenter, geb. Eicke, in Schleswig,
ju 1 von dem Kaufmann Karl Krebs zu Nieder
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