1898 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

r

Qualitãt

gering

mittel

Gezahlter Preis für 1 Dopp

elzentner

niedrigster

86.

höchster

höchster MI.

niedrigster

niedrigster

16.

z kbectaust⸗ Menge

Doppelzentner

Durchschnitts⸗

Verkauft⸗ preis

werth 1Doppel⸗

zentner

für Durch⸗ schnitte⸗ preis

Am vorigen Markttage

46.

Außerdem wurden am Markttage (Spalte I) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

* a 9 a a a 9 a a G9 n g 9 9 9 n n g n , , 2 9 2 9 2 224

23 8

2 8

29

Insterburg.

K . Schivelbein. Kolberg. Köslin. Schlawe. Stolp.. Krotoschin Namslau Trebnitz. Ohlau

B

oldberg.. en, Leobschũtz Eilenburg Erfurt . Goslar. Duderstadt. Lüneburg. . . oppard. Wesel .. München. Straubing. Regensburg. Pirna..

Deidenheim.

Altenburg. Diedenhofen Breslau.

ö Insterburg. Elbing Luckenwalde . Potsdam

Neuruppin

Frankfurt a. O Schwiebus. Demmin... Greifenhagen Pyritz. . Stargard i. P. Schivelbein . Dramburg. Neustettin Kolberg. Köslin Schlawe

Stolp

Büͤtow Krotoschin Nams lau Trebnitz. Ohlau , Habelschwerdt.

Sagan. Polkwitz . Bunzlau Goldberg Jauer HSoyerswerda Leobschüůtz Eilenburg Erfurt Kiel. Goslar. Du derstadt Lüneburg Paderborn Fulda Boppard Kleve. Wesel Neuß. München Straubing. Regensburg Meißen. irna

Bautzen. Rottweil. , avensburg Um. Offenburg

Altenburg Diedenhofen Breslau.. Neuß...

Brandenburg a. S5. Frankfurt a. O ;

1 . ;

Plauen i. B. ;

Ravensburg.

Brandenburg a. H..

Fürstenwalde, Spree

Rummelsburg i. P. .

Lauenburg i. P.

Neusalz a. O..

Plauen i. V. ;

Braunschweig ;

Die verkaufte .

Ein liegender Stri

16, 00 1600 15.60 16, Ho 17.00 1600 16 066 1570 1256 15. O5

15,80 14,40

16,60

1400 1160 16 66 1600 18.00 16,560

16,00 1700 16,25

17,00 17,75 16, 00 14,00 16,54 13, 95 1400 16.00 16, 00 14.060 15 50 16, 66

1700 1030

e wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

16,00 16,40 15,50 16,00

17,20

1b, 00 16. 960 15.76 15 56 16, 06 16 66 14.60

16,60

14.00 14, 06 16, 060

1620 18 56 6

1700 17,35 15.50

17 00

17,75 16,00

16,00 16,44 16,13

15,00 15.00

16,40 14,00 16,50 16,60

1780

16,20

15,50 15,00

15,70 165,00

16,00 15, 80 16,590 14,50 15,50 16,00 16,60 16,50 16,00 16409 16,57 18,50 19,00

19,090 19, 75 15,50 18,00 17, 80 13,95 20, 00 17,48 19,23 17,00 14,50 19,34 19,50 20,00 16.00 17,40 15,20

1680 165. 80 16,80 17,40 16,50

16,20 16,ů 80 16,00 17,00 16,00 17,00 16, 00 17,20 16,A50

16,50 16,20 14,00 16,80 16,20 15,20 16,00

16,50

15,00 16, 00 17,20 16,40 18,25 17,60

17,10 1735 15.50 17060 18.00 16, 90 18, 9 16,50

16,20 17,55 16,88 16,00 16,00 16 66 17,00 15,28 16,80 16,09 1615 i

16,00 17,00 18,00 17,00 18,00 16,50

18,00 18,98 17,96 1650 16.00 16,00

18, 9 15. 38 17355 17,26 16 75 17 606 1746 16, 86 16. 66

1716 16/60 16 10

.

G

e r st e. 16,40

16, o0 16 20 1650

16, 00 18,00 15.80 17.00 16,50 1600 16,50 16, 80

1700 17660 17,97 19 60 21 66 14.56 19160 19.76 15,56 26 06 14.00 23, 60 18, 52

17,00 18.50 19.30 20,10 19 606 1740 15. 80

a fer. 1900 16,60 14,80 16,50 17,00

17,00

15.090 16360 16,50 17,00 17,20

17,60 17,00 18,00 17,30 17,00

17,00 16,70 16,00 17,20 16,60 15,50

17, 00

1600 16,00 17,00

16,80 18,50 18,00 16,00 18, 16 17,67 16, 0 18,00 20,00

18,50 17,00 16,80 18.20 20,34 18,01 16,A60 16,00 17,50 17,49 19,00 16,20 17,40 17,40 17,00 17,50 18,R00 15,80 16,80 16,80

16,40

16,00 16,40 16,50

16,00 18,00 16,00 17,00 16,50 17,00 16,50 17,00

17.00 17606 1733 19,00 21,66 16, 50 21, 606 30 00 16, 9 26 60

1 00 23. 068 19,26 18, 00 18.66 19,30 2l, 0 19 66 17.30 16, 96

19,00 16,60 16,00 16,50 18,00

17,00

165,00 16,80 16,50 17,20 17,20

18 00 17,50 18,00

17,50 17,00 17,00 16.70 17,00 17,20 16,80 15,60

17,00

16,00 16,00 17,00

17,00 18,50 18,50 17,00 20, 00 18,00 17,090 18,80 20,00

18,50 17,00 17,80 20,00 21,59 18.82 17,00 17.00 17,50 18.40 19,60 16,20 17,65 18,00 17,20 17,50 18,00 16,00 17.00 17,80

Bemerkungen.

Der Durch

( in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist; ein P

. 1 C do

OO do M

19,33

1750

1933 17.45 19. 56

19,50 19,50 1964 17,50

17,60 16,60 14,65 1626 17,48

15380 16.06

1450 16,00

16,50 16,80 16,80 16,27

17,00 17,00 16,40 17,16 16,80 16,00 16.50 16, 14 14,57 16,80

15,50 16,00 16, 0 15,73

263 495 1436

218 1806

273 46271 2395 1264

626 1655 h53

unkt (.) in den letzten sechs Spalten,

15,168 17,0900 1456 16,25 16,8

15.60 16.57

15, 00 15,00

1440 15,96 15,60

16,00

16,20 16,00 16,00 16,50 16,79 18,00 16,25 14,86 14,20 15,60 14,60 15,60 16,60

15,25 15,45 1800

1650

17,20 17,60 18.35 16,63

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schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

sprechender Bericht fehlt.

Dentscher Reichstag. 80. Sitzung vom 30. April 1898, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde bereits am Sonn⸗ abend berichtet.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung des von dem Abg. Dr. Bachem (Zentr.) eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Verzollung von rohseidenen Geweben (sog. Pongees),. Diese Gewebe follen einem Zollsatz von nur 300 6 (statt So) ) unterliegen.

Abg. . (nl.), der ursprünglich denselben Antrag eingebracht hatte, hat denselben durch folgende Reso⸗ lution ersetzt:

die verbünderen Regierungen zu ersuchen, im Verordnungs⸗ oder Gesetzgebungswege baldigst dafür zu sorgen, 1) daß zur Veredlung durch Waschen, Bleichen, Appretieren, Färben oder Bedrucken auf Grund des 5 115 des Vereinszollgesetzes zollfrei zugelassene rein⸗ seidene Gewebe, welche nach erfolgter Veredelung in eine unter Zollverschluß stehende Niederlage aufgenommen worden sind, von Fier nach dem bei der Abmeldung sich ergebenden Gewicht zur Ver⸗ zollung gezogen werden dürfen; 3) ferner, daß auf reinseidene Ge⸗ webe, welche in einem vom deutschen Meistbegünstigungsrecht aus- geschlossenen Lande erzeugt und in der unter 1 angegebenen Weise im deutschen Zollgebiet einer Veredelung unterzogen worden sind, * Fall der Verzollung die vertragsmäßigen Zollsätze Anwendung nden.“

Abg. Münch⸗Ferber weist darauf hin, daß die deutsche Seiden⸗ industrie dadurch schwer geschädigt sei, daß sie die bezeichneten rohen Seidengewebe, wenn sie aus Ching und Japan eingeführt würden, mit S0 „6 verzollen müsse, während die Franzosen die veredelten Stoffe auf Grund des Handelsvertrages nur mit 609 . verzollten. Dieseg Verhältniß habe dahin geführt, daß nach Frankreich über a0 050 Stück, nach Deutschland aber nur 4900 Stück Pongees ein⸗ geführt worden seien, zum Schaden der deutschen Veredelungeindustrie, obwohl die deutsche Zeugdruckerei an der Spitze der gleichen In dustrie aller andern Länder stehe.

Abg. Dr. Bachem: Ich wäre bereit, auf den Antrag Münch⸗ Ferber einzugehen, wenn das Haus denselben aeceptieren würde. Die n Rede stehenden Gewebe machen der deutschen Weberei keinerlei Konkurrenz. Die Engländer und Franzosen führen das rohe Gewebe zollfrei bei sich ein, veredeln es und bringen es dann als englische und französische Waare mit 600 S6 Zoll, auf den deutschen Markt, wäh⸗ rend die deutsche Veredelungsindustrie für das rohe Gewebe 800 M bezahlen muß. Die Einfuhr der Pongees ist von 1893 bis 1896 von 3 SoM 005 auf. 5 Sb0 000 S gestiegen Es muß der Versuch gemacht werden, die Veredelung dieser Stoffe in Deutschland zu vollziehen

Direktor im Reichs-Schatzamt Dr. von Koerner: Meine Herren! Ich bin allerdings nicht in der Lage, eine endgültige Er⸗ klärung über die Stellung der verbündeten Regierungen zu den beiden Anträgen abzugeben. Sie haben bisher noch leine Gelegenheit gehabt, zu diesen Anträgen Stellung zu nehmen, aber wie ich bereits in der Sitzung vom 14. Februar dieses Jahres anläßlich einer Bemerkung des Herrn Abg. Dr. Barth in Bezug au denselben Gegenftand ausgefübrt babe, erkennen die verbündeten Regierungen das Bestehen dieses eigenthümlichen Zustandes in unserem Zolltarif vollkommen an und erkennen die Berechtigung an, nach einem Wege zu suchen, auf welchem diesen Uebel⸗ ständen abgeholfen werden kann. Es fragt sich aber nun, auf welchem Wege das geschehen soll. Die beiden Anträge geben ver⸗— schiedene Wege an, und ich kann doch nicht verhehlen, daß weniastens bei den bethelligten Ressorts des Reichs gegen den Antrag des Herrn Abg. Dr. Bachem erhebliche Bedenken bestehen, Zunächst be⸗ zweckt der Antrag Bachem eine Aenderung des bestehenden Zolltarifs. Run ist es an sich nicht wünschenswerth, daß wir jetzt, wo wir mit Aufstellung eines neuen Zolltarifs beschäftigt sind, einzelne Zollsätze herausgreifen und jetzt schon ändern. Der ganze Zolltarif ist mehr oder weniger ein organisches Ganzes, namentlich soll dieses auch der künftige sein, und es ist auch klar, daß die einzelnen Zollsätze, namentlich bei den Geweben, aufeinander einen Einfluß üben. Es läßt sich also heute nech garnicht übersehen, wenn wir jetzt einen Zoll von 300 4 auf die chinesischen Pongees einführen, ob dieser Satz in den künftigen Tarif hineinpaßt. Ein weiteres Bedenken ist, daß, wenn wir eine so erhebliche Herabsetzung des Zollsatzes für chinesische Seidengewebe einführen, wir dadurch ein wichtiges Ver⸗ handlungsobjekt far spätere Vertragtsverhandlungen mit China aus der Hand geben. Ferner erreicht der Antrag des Herrn Abg. Dr. Bachem, wie er selbst angegeben bat, den Zwöck, den er verfolgt, nur in einem beschränkten Grade. Er läßt außer Betracht die geköperten Pongees, wie das ja schon Herr Abg Münch ⸗Ferber ausgeführt haz, welche einen wesentlichen Theil der japanischen Einfuhr bilden. Er säßt es des ferneren dabei, daß die ungewaschenen Pongees immer noch benachtheiligt sind gegenüber der Einfuhr der gewaschenen. Das liegt einfach in dem Gewichtsunterschied. Ferner würde der Zollsatz von 300 S immerhin den Absatz der veredelten Waaren nach dem Ausland erheblich erschweren, während nach dem Antrag des Herrn Abg. Münch Ferber der Veredelungsverkehr so gestaltet wird, daß das Material für den ausländischen Absaß zollfrei eingeht. Bei der Anndhme des Antrags des Herrn Dr. Bachem wird es immer noch erforderlich fein, neben der Zollherabsetzung einen Veredelung; perkebr für den Absatz nach dem Auslande einzuführen, der dann noch den Rachtheil haben würde, daß man doppelt arbeiten müßte. Man müßte die Fabrikation für das Inland von der Fabrikation für das Augland trennen, und das bietet zweifellos geschäftliche Schwierigkeiten und Unzutränlichkeiten. Sodann ist nicht außer Acht zu lassen, daß die Schwierigkeiten der zolltechnischen Unterscheidung zwichen den chinesischen Pongees und den anderen Seidenwagren, namentlich euro⸗ päischen Selden, nicht so ganz beseitigt sind. Es sind ja namentlich von der Handelskammer in Krefeld gewisse Kriterien angegeben, die die Unterscheidung ja wohl ermöglichen; aber Schwierigkelten bestehen doch noch. Dann aber ist ein wesentlicher Punkt, daß, sobald der Antrag des Herrn Abg. Bachem bekannt geworden ist, die badischen Seidenweber sich sehr energisch gegen eine derartige Herab⸗ setzung des Zolles guf diese chinesischen Pongees erklart haben. Ob man über diesen Widerspruch so ohne weiteres würde hinweg⸗ gehen können, das steht doch auch noch dahin Dann will ich mir nebenbei in formeller Beziehung noch zu bemerken erlauben, daß dieser Antrag des Herrn Abg. Bachem eine Ausnahme konstituieren will gegenüber der Ziffer 30e 1 des Zolltarifs, und es der ganzen Strultur und Eintbeilung unseres Tarifs nicht entsprechen würde, wenn man diese Bestimmung als eine selbständige . in den Tarif aufnehmen wollte. Es würde sich wohl empfehlen, dies in Form einer Anmerkung zu der Ziffer zu thun. Das würde die weitere nützliche Folge haben, daß man die nächstfolgenden Nummern nicht zu andern braucht, was ja immer für die statistische Ver⸗ gleichung mit früheren Jahren Schwierigkeiten bietet Alle diese Bedenten stehen dem Antrage detz Herrn Abg. Münch ⸗Ferber nicht gegenüber, mit dem im übrigen wohl derselbe Zweck erreicht wird, den der Herr Abg. Bachem im Auge hat. Schließlich aber möchte ich noch auf einen Punkt aufmerksam machen, der beiden Herren bisher nicht betannt geworden zu sein scheint, nämlich, daß der französischen Kammer ein Antrag erliegt, nach dem die Zollfreiheit auf die außereuropäischen Seiden⸗ ewebe in Frankreich aufgehoben werden und diese außereuropäischen

eidengewebe einem Zoll von 900 Franken unterworfen werden sollen. Nach der Stimmung der französischen Kammer, wie sie wenigstens bisher gewesen ist, wird kaum ju zweiseln sein, daß dieser Antrag angenommen wird. Dann wird die ganze Situgtion wesentlich verschoben; denn follte ein derartiger Zoll, in Frankreich eingeführt werden, fo würde die Veredelung in Frankreich zollfrei nur ausgeführt werden können im Wege der admission temporairsé, und wir haben bisher stets daran festgehalten, daß, wenn eine Waare in einem Ver⸗ tragslande unter Zollkontrole veredelt worden ist, sie nicht als natio⸗

nalistert gilt. Wenn also chinesische Seidenwaaren in Frankreich unter dem Regime der admission temporaire veredelt werden, so würden wir den Satz von 800 6 von ihnen erheben. Hierdurch ist die Sach ˖ lage einigermaßen verändert, und auch dieser Punkt wird bei der Ent⸗ schließung über diese Anträze ing Auge gefaßt werden müssen.

Abg. Dr. Bachem bemerkt, daß er sich ebenfalls für den Antrag Münch⸗Ferber erklärt habe, obgleich sein Antrag schneller zum Ziele führen würde und vom Bundesrath in kürzester Zeit erledigt werden könnte. Seit zehn Jahren petitioniere die Handelskammer in Krefeld in dieser Sache, und es sei unbegreiflich, daß man ihren Wünschen nicht nachgegeben habe.

SGeheimer Ober- Regierungs⸗Rath im Reichs-Schatzamt Henle: Die Handelskammer Krefeld hat erst im vorigen Jahre einen brauchbaren Antrag gestellt. Wenn die verbündeten Regierungen sich auf den Antrag Münch-Ferber einlassen sollten, so würde dadurch auch der einheimische Markt erobert werden können.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) hält die Aenderung eines einzelnen Zollsatzes für bedenklich und empfiehlt die Annahme des An— trages Münch⸗Ferber.

Abg. Singer (Soz) spricht seine Freude darüber aus, daß die Hochschutzzöllner des Zentrums Anträge auf Ermäßigung der Zölle stellten und damit den Gedanken, daß man die nationale Arbeit durch Zölle schützen könne, ad absurdum führten. Die Sozialdemokraten würden für beide Anträge stimmen.

Abg. Dr. Müller, Sagan (fr. Volksp.): Ohne Ermäßigung des Zolles wird es schwerlich möglich sein, den einheimischen Markt zu gewinnen. Wenn die Krefelder Handelskammer keine brauchbaren Vorschläge gemacht hat, so wäre es Sache des Reichs Schatzamts ge⸗ wesen, solche Vorschläge zu machen.

Direltor im Reicht⸗Schatzamt Dr. von Koerner; Die Vorwürfe, die der Herr Vorredner gegenüber der Haltung der Vertreter der ver— bündeten Regierungen erhoben hat, erledigen sich, glaube ich, dadurch, daß ich im Eingang meiner Ausführungen ausdrücklich bemerkt habe, daß die verbündeten Regierungen das Bestehen eines Uehelstandes an erkennen und geneigt find, auf die Beseitigung dieses Uebelstandes hinzuwirken. Ich habe dann meine ganzen Ausführungen nur darauf gerichtet, daß gegen den Antrag des Herrn Dr. Bachem Bedenken bestehen, welche gegen den Antrag des Herrn Abg. Münch-Ferber nicht bestehen, und daß es meines Erachtens möglich sein wird, auf dem Wege des Antrags des Herrn Abg. MünchFerber den Uebelständen, wie sie bestehen, Abhilfe zu verschaffen, wie das auch s. 3. in der Sitzung vom 14. Februar Herr Dr. Barth ausdrücklich bemerkt hat. Also ich glaube nicht, daß diese Vorwürfe begründet waren.

Abg. von Kardorff (Rp.): Ich bin ein Vertreter der schutz, zöllnerischen Richtung, aber niemals ist es mir in den Sinn ge— kommen, Rohstoffe, die im Inlande nicht erzeugt werden, mit einem lästigen Zoll zu belegen. Es handelt sich hier allerdings nicht um einen eigentlichen Rohstoff, aber um ein rohes Gewebe, welches im . nicht erzeugt wird. Ich werde daher für beide Anträge timmen.

Abg. Dr. Bachem: Es ist nicht nur Sache der Kaufleute, son⸗ . auch des Bundesraths, Mittel zur Abhilfe von Uebelständen zu Uchen.

Beide Anträge werden darauf einstimmig angenommen.

Es folgt die Berathung von Petitionen.

Eine Petition, betreffend Abänderung der Gebühren⸗ ordnung für Zeugen und Sachverständige, wird dem Reichskanzler als Material, eine Petition, betreffend die Zu⸗ lassung des Rechtsweges in Zollstreitsachen, zur Berücksichtigung, eine Petition, betreffend Einrichtung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten, und eine Petition, betreffend Einrichtung kau fmännischer Schieds⸗ gerichte, zur Erwägung überwiesen. Als Material werden ferner dem Reiche kanzler überwiesen Petitionen, betreffend den oblig a⸗ torischen Ladenschluß um 8 Uhr Abends, während Petitionen, betreffend Aenderungen des Krankenversicherungs⸗ gesetzes, un solche, betreffend Aufbesserung der Be⸗ amtenruüuheghälter, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt werden. Eine Petition um Einführung eines Zolles auf rohe ausländische Schafwolle, die nach dem Antrage der Kommission dem Reichskanzler als Material

(fr. Vgg.), dem sich Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) an⸗ schließt, von der Tagesordnung abgesetzt.

Verschiedene Petitionen, welche eine Abänderung der S8 315 und 316 des Srafgesetzbuchs dahin verlangen, daß die Gefährdung von Straßenbahnen nicht der Gefährdung von Eisenbahntransporten gleichgestellt werden solle, sollen nach dem Antrage der Kommission der Regierung als Material über⸗ wiesen werden.

Arg. Stadthagen (Soz.) befürwortet namentlich mit Röcksicht auf die Kutscher, welche auf derselben Straße wie die Straßenbahnen fahren, eine Aenderung dieser Bestimmung. die im Interesse der K welche die Schienengeleise angelegt hätten, er— assen sei

Abg. Freiherr von Stumm hält dafür, daß die Bestimmung nicht im Interesse der Unternehmer, sondern im Int resse der fahren⸗ den Personen, unter denen sich auch zahlreiche Arbeiter befänden, erlassen sei, hält aber ebenfalls bezüglich der Straßenbahnen eine mildere Bestimmung für nothwendig.

Der Antrag der Kommission wird darauf angenommen.

Nach dem Antrage der Kommission werden ferner Petitionen, betreffend die Revision der medizinischen Prüfungen, dem Reichskanzler zur Erwägung, Petitionen, betreffend den Vogelschutz, zur Berücksichtigung überwiesen, dagegen Petitionen, betreffend die Ein führung eines 3 auf Heringe, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Bezüglich zweier Petitionen, betreffend die Verordnung über den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien, beantragt die Kom mission die Ueberweisung als Material,

Abg. Stadthagen beantragt den Uebergang zur Tages⸗ ordnung. weil die Petitionen keinerlei neue Vorschläge enthielten, welcke eine Aenderung der Gesetzgebung begründen könnten.

Abg. Freiberr von Stumm widerspricht diesem Astrage, weil man nicht ersehen köꝛrne, ob in den Petitionen nicht doch Punkte enthalten seien, die Berüdsichtigung verdienten.

Auch die Abgg. Dr. Müller. Sagan und Dr. Hitze (Zentr.) erklären sich für die Annahme des Kommissionsbeschlusses«

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Schluß Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Vorlage betreffend die internationale Sanitäts⸗Konvention; dritte Lesung des Gesetzes über die Naturralleistungen und des Gesetzes über die Konkurgordnung sowie des Antrages Bachem uͤber Abänderung des Zolltarifs; Berichte der Wahl⸗ prüfungekommission; zweite Lesung der Novelle zur Zivil— prozeßordnung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

69. Sitzung vom 30. April 1898.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Verlesung der Interpellation der Abgg. Gothein (fr. Vgg.) und

Genossen: Welches sind die Gründe, aus denen die Königliche Staats⸗

regierung die Genehmigung zur Errichtung eines von den städtischen

überwiesen werden soll, wird auf Antrag des Abg. Rickert

Behörden in Breslau beschlossenen Mädchengym nasium versagt hat? ö

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten D. Dr. Bosse erklärt sich bereit, die Inter⸗ pellation sofort zu beantworten.

Abg. Gothe in führt zur Begründung der Interpellation aus: Die Schulbildung wird immer eine bestritrene Frage sein; man muß aber jedenfalls der Jugend die Möglichkeit geben, auf verschiedene Art ibre Biltung zu suchen. Das gilt auch von der Crziehung der Mädchen. Die Ausbildung im logischen Denken wird auf den GSymnasten besser erzielt als auf unseren höheren Mädchenschulen. Wenn ein Mädchen das Abiturientenexamen bestanden hat, hat es sicherlich die sittliche und geistige Qualifikation, eine Unipersität zu besuchen. Das Berliner Mädchengymngsium hat bereits sehr gute Erfolge gezeigt. Aber diefe Anstalt ist eine Privatanstalt und verfügt nicht über die Mittel, um die genügenden Lhrkräfte anzustellen. Bezbalb und weil sich aus weiten Krelfen das Bedürfniß geltend machte, beschlossen bie städtischen Behörden von Breelau die Errich⸗ tung eines Mädchengymnasiums; die Breslauer Stadtverordneten haben mit großer Majorität zugestimmt. Einer der eifrigsten Förderer der Sache in der Siadtverordneten⸗Versammlung war ein konservativer Herr. Es wurde ein Lehrplan aufgestellt, der mit der Tertia begann und insgesammt 7 Jahre umfassen sollte. Am 21. Januar eistattete der Magistrat von Breslau an den Minister Bericht und bat um die Genehmigung der Anstalt. Es zweifelte niemand, daß diese Anstalt genehmigt werde, nachdem die Berliner Privatanstalt genehmigt war. Der Staat hat keine Pflichten dafür zu Üüber⸗ nehmen; er brauchte nur die Genehmigung zu ertheilen. Es hatten sich bereits 26 Schülerinnen gemeldet, welche in die Tertia eintreten wollten, darunter 14 Töchter von Beamten, Lehrern und Geistlichen. Die übrigen rekrutieren sich aus den verschiedensten Ständen. Da kam wie ein Schlag aus heiterem Himmel am 15. April die Antwort des Ministers an den Magistrat, daß die Genehmigung versagt worden sei. Vergeblich fragte man sich nach den Gründen; denn es war nicht für nöthig erachtet worden, Gründe an⸗ zugeben. Der Magistrat bat den Minister um Mitt heilung der Gründe, aber sie sind bisher noch nicht mitgetheilt worden. Es ist doch anzunehmen, daß der Minister Gründe gehabt hat. Schon ein Akt der Höflichkeit wäre es gewesen, die Gründe anzugeben. Als Stadtverordneter von Breslau bitte ich deshalb den Minister hier um die Mittheilung der Gründe. Ich hoffe, daß nur formelle Gründe die Genehmigung ver sagen ließen. Um Klarheit über die Sachlage zu schaffen, war die Interpellation nothwendig.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Die sensationelle Bedeutung, die man dem Fall, der hier den Gegenstand der Interpellation bildet, in der Presse zu geben versucht hat, besitzt er nicht. Hätte ich den Plan, in Breslau ein öffentliches Mädchengymnasium zu errichten, genehmigt, dann allerdings, meine Herren, hätte das kleine Feuerchen, das die städtischen

auflodern können (Ach! links. Sehr richtig! im Zentrum), die auch heilige, große Güter unseres Volkes gefährdet haben würde. Aber, meine Herren, da ich diese Sache abgelehnt habe, ist dieses Feuer in sich zusammengesunken.

Für die Beurtheilung des ganzen Falls ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt der, daß es sich hier um einen ganz konkreten Einzelfall handelt, um einen bis in die kleinsten Einzelheiten ausgearbeiteten Lehiplan, der darauf basierte, daß ein öffentliches, d. h. unter staatlicher Autorität genehmigtes Mädchengymnasium verbunden werden sollte mit einer ebenfalls öffentlichen städtischen höheren Mädchenschule in Breslau. Meine Herren, nicht die Frage ist verneint worden, ob in Preußen gymnasialer Unterricht an Mädchen ertheilt werden darf. Ich würde mich kaum für befugt gehalten haben, diese Frage kraft meiner alleinigen Autorität und Zuständigkeit in dieser Allgemeinheit zu verneinen und noch viel weniger sie zu bejahen. Nein, meine Herren, das hätte ich schon deshalb nicht gethan, weil, wenn man diese Frage in der Form, wie sie der Magistrat zu Breslau gestellt hat, bejaht, es dann allerdings in der Konsequenz sich um sehr wichtige, unser gesammtes soziales staatliches und öffentliches Leben berührende grundlegende Konsequenzen handeln kann, sodaß ich, ehe ich eine solche Entscheidung abzugeben hätte, mir unbedingt die Zustimmung des Königlichen Staats⸗ Ministeriums vorher erbeten haben würde.

So lag die Sache aber nicht, meine Herren. Vielmehr ist lediglich der Antrag abgelehnt worden, ein öffentliches Mädchengymnasium nach den Plänen der sogenannten Reformgymnasien mit einer nach den vorgeschriebenen Lehrplänen der höheren Mädchenschulen arbeitenden höheren Töchterschule in Breslau, der Viktoriaschule, unter ganz be⸗ stimmten, von den städtischen Bebörden Breslaus in ihrem Antrage ausdrücklich ausgesprochenen Voraussetzungen zu verbinden. Diesen Gesicht-punkt, meine Herren, bitte ich, wenn Sie die ganze Sache billig beurtheilen wollen, genau festzuhalten. Für diese Ablehnung, meine Herren, war ich allein obne Zweifel zuständig.

Meine Herren, ich will aber doch bemerken: die Ablehnung ist erfolgt auf Grund der allergenausten und eingebendsten Erwägungen, Prüfungen und Erörterungen der hierbei in Betracht kommenden Ge— sichtspunkte, und zwar nach dem übereinstimmenden Votum aller Räthe der drei Unterrichts n Abtheilungen des Ministeriums, die ich zur Prüfung und Berathung der Frage vereinigt habe.

Also, meine Herren, leichtfertig oder allzu leicht habe ich die Sache nicht genommen; ich bin mir wohl bewußt gewesen, daß mög licherweise daraus Konsequenzen gezogen werden können. Meine Räthe haben also alle einstimmig für die Ablehnung votiert; die Verant⸗ wortung dafür trage ich ganz allein das versteht sich von selbst und ich trage sie sehr gern, meine Herren, weil ich angesichts der möglichen Tragweite einer anderen Entscheidung fest überzeugt bin, daß ich durchaus pflichtmäßig gehandelt habe.

Meine Herren, der Magistrat in Breslau bat in einer Eingabe vom 20. Januar d. J., die nicht an mich, sondern an die Königliche Regierung. Abtheilung für Kirchen und Schulen, in Breslau gerichtet war, den Antrag gestellt, die geplante Einrichtung, sowie ich sie Ihnen vorhin angedeutet habe, zu genehmigen. Ich will hier gleich bemerken: die Regierung in Breslau hat sich natürlich ebenfalls sehr eingehend mit der Sache beschäftigt und hat, wie auch der Magistrat bei ihr beantragt hatte, an mich berichtet. Der Magistrat hatte die Regierung ausdrücklich ersucht, sie möchte die Genehmigung des Ministers herbeiführen; das war auch korrekt, weil nur dieser nach den bestehenden Vorschriften für die Genehmigung zuständig ist. Natürlich hatte die Regierung auch einige Zeit gehraucht, um ihren ausführlichen Bericht fertig zu stellen, und durch das Zirkulieren der Sache hier in meinem Ministerium war auch eine ganze Weile darüber

damals recht eilig war, weil der Magistrat zu Ostern die Sache mit

dem neuen Schuljahr bereits ins Leben treten lassen wollte; ich komme nachher nochmals auf diese zeitlichen Termine zurück, wenn ich an die

Behörden in Breslau angezündet haben, wohl zu einer Flamme

hingegangen, ehe wir im April die Entscheidung treffen konnten, die

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