ee e e e , d n , , m ,, , r e, , , ,
Qualitãt
gering
mittel
Gezahlter Preis für 1 Dopp
elzentner
niedrigster
hõchster D
höchster Ml
niedrigster
6.
niedrigster
hõchster M6
Verkauft⸗ werth
Verkaufte Menge
Doppelzentner
Durchschnitts⸗ preis
für
1 Doppel⸗ zentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnittg⸗ preis
6
dem
H ——
Außerdem wurden am Markttage Spalte I) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Bautzen. n, n. avensburg Ir zurs
enburg. Altenburg. Diedenhofen Breslau.. Posen .
n, .
Neuruppin
reifenhagen yritz.
Schivelbein. Kolberg... Schlawe. . Trebnitz. Oblau . Habelschwerdt Neusalj a. O. Goldberg . eobschütz. Neisse.. Halberstadt Eilenburg Erfurt Kiel. Goslar ; Lüneburg , J H München.. Straubing.
eidenheim. Ravensburg. Ulm
Altenburg. Dieden hofen Breslau. Posen..
ö Insterburg Elbing. Luckenwalde Potsdam
Neuruppin.
Schwiebus. Spremberg. Stettin.. Greifenhagen yritz.
Schivelbein. Dramburg. Kolberg. Köslin. Schlawe.
Stolp Bütow Nakel .. Namslau Trebnitz. Ohlau Brieg...
an ö oltwitz .
Bunzlau .
Goldberg
w a gerda eobschütz
Neisse ; , ; Filenburg. . ö Goslar. Duderstadt. Lüneburg
Paderborn
Fulda.
Boppard.
K Wesel. .. St. Johann München Straubing. Regens burg. Meißen.
H lauen i. V. autzen. Rottweil. 4 , ' avensburg Ulm . Offenburg
Altenburg Diedenhofen Breslau..
Die verkaufte Menge
Ein liegender Stri
n. Sp rankfurt a. O..
targard' i. P.
targard i. P.
d= ö .
Braun chweig ;
Rumn elgburg i. z. 1 Vauenburg i. P.
Jabelschwerdt Neusalz a. D..
Braunschweig
, , . Spree
ke
Brandenburg a. 8.
Brandenburg a. §5. ;
— — 285 2 O G5
511 2
15, So 12, 00 16,40 15,60 13,50
1630
14,00 19,00 15,00
14,0 15, 80 17,50 17.50 17, 00
1600 166 16 35 1890 1860 1766 19750
13,64 12,90
14,50 16, 00
1630 1820 18 o 16 bo
1750
15 30
331153511
11
— 8 6 S8
1
— — E 3111
28 22
2 —
1311
15, 80 13,00 16,40 16,80 13,60
16,80
190 14 66 10 6
14,80 16,80 18,00 17,350 17, 00
1700 1706 16 56 1890
1860 17 66 1860 1h ab 1645
156 50 15, 0b
1760 18 0 16 56 16 36
1750
1630
wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle C in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
20,00 17,80 20, 80 18,20
1980 1676 16 36
13,80 15,00
1660
16,69 16,42 15,00 17,00 14,50 16,50 16,00 16,50 16,40 14,00 16,00 16,00 16, 13
1950 18 66 15 36
19, 090 15,00 18,090 13,75 16,40 14,50 17,090 15,506 19,20
20 00 1690
17,60 15,20
Noch:
G
14,538
18,0 21,00 18,50 19, 00 19,80 17,50 17,00 e r st e. 16, 80
1650
15,60 15,00 17, 00 17, 14 15,50
16,560 16, 00 16,00 17.090 16,00
1790
17400 16,40 15,80 19, 00 19,60 21,00 17,00 19,10 15,090 20, 0 14,00 17,40 16,20 17,00 18,60
1950 6. 16 d
17,60 15,80
a fer. 18,00 16,40 16,80 17,00
16, 70
17,00
1640 17.60 18,00
17,50 1676 15, 26 17,76 16.56
1750 1686
17,00 18, 00
16, 00 16, ᷣn 16,00 17,20 16,40 165, 00
1720
1650 16,56 17566
18,40 16,26 18,50 18.76 19.00 17, 66 18, 10 17,35 17606 17,80 19, 60
1875 18 56
1740 15, 13 18,28 16556 16,25 18,326 16,56 18 56 17.56 17,65 17, S 17, 46 1696 15356 18.56 17 36 16, 565
Bemerkun
Mark abgerundet mitget daß der betreffende Preis nicht
Roggen.
16,50
18,50 21, 40 20,50 19,090 29099 17,90 17,50
17,00 16,50
16, 80 15,00 1740 17, 14 16,00
1650 17.00 16.00 17,20 16,26
17.00 17,00 16,67 16,80 20,090 19,090 21.00 17,50 21,00 16,00 20,00 14,00 17,49 15,60 18,00 18,60
19,00 20,40 15,00
1780 15 36
18,090 16,40 16.80 17,09 20,00
16,40 18,50 18,00
17,50 16,80 15,20 17,20 16, 0
18, 00 18, 00
18,00 18,00
16,00 16, 80 1700 17,20 16,60 15, 20
1740
16 50 16 60 16 0b
16,60 16,20 18,00 18,75 19,90 18.00 20, 00 1767 17,50 18, 80 19,00
1875 18 565
19,50 21,69 19, 35 1720 1700 18,20 18,90 19,90 18,20 17,00 18,90 18,00 18,50 18,30 18,50 18,00
17, 10 en
105 3
4 31 21
2444 1601 2360
586 3 365 9166
180
1 66
heilt. Der Durchschnitts orgekommen ist; ein P
1710 17956 15.36
17,52 18.50
18,00 1830 18,61 17, 388
17,45 18,60 17, 10 16,75 17.35 17.10 18,25
18,50
unkt (.) in den letzten sechs Spalten,
16, 13 22, 00 18,00 19,96 18,71 18,50
1774
— — — * I
— — ——
17, 92
17,14 15,93 1714 17,34 17, 92
18.10
*
— — — —
*
J ö ö Kö
JJ
SSS SSS&9 , , , ö, o, e,, .
2 36. 8 D S O0 D 8
preis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
,
daß entsprechender Bericht fehlt.
Großhandels Durchschuittspreise von Getreide für den Monat April 1898 nebst entsprechenden Angaben für den Vormonat. 1000 kg in Mark. (preise für prompte LLoko⸗ Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.)
Monat Da
al ar in
1898 monat
149,ů74 134.42 216 00 186,00 146.50 135,45 1335,93 126,93
141,60 135,B70 176,50 165,40 152,60 148,ů80 150,75 150, 00
169,00 158,60 231, 10 217,80 164,90 1535,60 192,90 191,20
175, 00 168, oo 213 S 265 06 , ä Sb 203,
Gerste Jol, 0 Joa G0
Roggen, Hr Boden I 171,50 161,997 Welzen, Theiß⸗ 2465, 19 228,72
afer, ungarischer, prima 132,10 122, 86 erste, slovakische 8 179,99 180,25
pe st. Roggen, Mittelqualitãt 155,92 149,73 Weinen, . ö 236,43 224,21
8 2 K 124,12 118,57 erste, Mali. 136, 8 136 s Roggen...
3 108,63 100, 01 Welzen, Saxonka
ö oggen, guter, gesunder, . ir. guter, hunter, 770 bis 775 g per l afer, guter, gesunder, 447 g per 1. ... 3 Brenn⸗, 647 bis 657 g per 1 Breslau. Roggen, Mittel qualität . ' ; afer, Gerste,
München. Roggen, baverischer, gut mittel. ... Weizen, . . .
Hafer,
. 163,47 153,10 Hafer. ö 110,17 104,93 Odessa. Roggen, 71 bis 72 kg per h.... 107,62 101,48 Gre, Ulka, 75 bis ö w 164,58 154,13 ga.
Roggen, 71 bis 72 kg per hl. 111,80 103,04 Weizen, 75 bis 76 kg per hl 166,41 155,79
155,98 143,18
247,47 233, 19
Paris. n Weljen lieferbare Waare des laufenden Monats 163,66 160 31
Hafer
Gerste (Halle au blò) JJ 160, 85 178, 92
Antwerpen. Donau⸗ Weizen Red Winter Nr. 2 La Plata ö 171,73 116,59 117,07 156,97
172,73 187,27 128,92
129,73 173,44
a Am sterdam. ; ow⸗ beoggen St. Petersburger Weizen, poln. Odessa⸗ .... London. a. Produktenbörse. engl. * (Mark Lane) Californier an der Küste (Baltic. b. Gazette averages.
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten
Liverpool.
186,97 170,13 183,00 1665,39 187,65 173,18
170,54 166,96 132,85 128,73 157,00 158, 23
164, 96 162,97 189, 90 177,43 185,02 179,22
a. 187,36 182,53 173,30 137,66 131,62 128,99 124,90 153,B76 146,20 111, 15 101, 16
173,54 160, 84 166, 641 160,78
Ghirka Californier Chicago i . Manitoba Spring... 1 . engl. weißer engl. gelber Californ. Brau⸗ Schwarze Meer⸗ hieago. Weizen, Lieferungs⸗Waare des laufenden Monats. New York. Weizen, Lieferungs⸗Waare des laufenden Monatgd.
Bemerkungen.
1 TXschetwert Weizen ist — 163,809, Roggen — 147,42, Hafer — bS28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Welzennoth an der Londoner Produktenbörse — bog Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge— treide, ist 1 Imperial Quarter Welsen — 480, Hafer — IIZ, Gerste — 400 Pfd. engl. angesetzt. 1 Busbhel Weizen — 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. — 453,6 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen — 2460 kg.
Bei der Umrechnung der Preise in HRleichgw hrung sind dle aus den einzelnen Tages -Notlerungen im Deutschen Reichs⸗ und Staatzz⸗ Ameiger ermittelten wöchentlichen Durchschnittg. Wechfelkurfe an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New Jork die Kurse auf New Jork, für St.
etersburg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petergburg, für Paris, ntwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.
Prensischer Landtag. Herrenhaus. 15. Sitzung vom 14. Mai 1898.
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
. Zur Berathung gelangt der Gesetzentwurf, betreffend die Bisziplinarverhältnisse der ir. an den Landes-Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg.
Die Justizkommission beantragt durch ihren Berichterstatter Grafen von 6, w, ski die Annahme der Vorlage nach den Beschlüssen des . Hauses.
Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ nag , D. ö 8e e: h ;
Meine Herren! Die lichtvollen Darlegungen, die Ihr Herr Be⸗ richterstatter über die Verhandlungen Ihrer Justizkommission soeben gemacht hat, überheben mich fast der Pflicht, hier noch ein Wort zu Gunsten der Vorlage hinzuzufügen. Ich möchte nur das bemerken, daß ich auch darin Ihrem verehrten Herrn Berichterstatter vollständig beipflichte, daß die Bedeutung dieser Vorlage viel zu sehr aufgebauscht worden ist. (Sehr richtig) Man hat die Vorlage anfangs viel zu tragisch genommen; man hat in derselben Tendenzen finden
wollen, die nicht darin liegen und nicht darin liegen können. Auch haben wir die Genugthuung, daß inzwischen eine große Anzahl von anfänglichen Gegnern oder von Leuten, die wenigstens Bedenken gegen die Opportunität der Vorlage hatten, sich übezeugt haben, daß diese Tendenzen, die man in der Vorlage gewittert hat, in derselben nicht enthalten sind. Die Vorlage will nichts Anderes, als eine Lücke ausfüllen. Es hat sich seit Jahren in der Unterrichtsverwaltung herausgestellt, daß die Verhältnisse der Privatdozenten nicht nur nicht vollständig geregelt waren, sondern daß sie auch an den ver⸗ schiedenen Universitäten nach den Universitäts, und Fakultäts⸗ Statuten verschieden behandelt worden sind, und daß aus diesem Zustande, für den kein innerer Grund vorlag, rechtliche Unsicherheiten sich ergaben, insbesondere auch Zweifel darüber, wie weit die staatliche Behörde rechtlich befugt ist, einzuschreiten oder nicht. Ich bin nun gegenüber den Zweifeln, die nach dieser Richtung hin entstanden sind, allerdings persönlich der Meinung, daß namentlich hier in Berlin der Unter⸗ richts Minister auch jetzt schon die Zuständigkeit hat, seinerseits einzu⸗ schreiten, nöthigenfalls auch ohne und gegen die Fakultät. Allein die rechtlichen Gutachten, die ich mir von zwei hervorragenden juristischen Lehrern an der hiesigen Universität habe erstatten lassen, zeigen, daß der eine doch diese Zweifel für nicht ganz unbegründet hielt, während der andere sich einfach auf unsere Seite stellte und sagte, es liege nicht der mindeste Zweifel vor, daß der Minister zu⸗ ständig sei, die Remotion eines Privatdozenten zu verfügen. Ich habe mir nun gesagt, daß auf einem Gebiete wie dieses und in einer Zeit wie der heutigen es durchaus nothwendig ist, daß die öffentliche Autorität einen sicheren und festen Rechtsboden unter den Füßen hat, damit sie, wenn sie zufaßt, auch fest und wirksam zufassen kann. Das kann man nur erreichen, wenn man diese ganze Materie gesetzlich ordnet, und ich habe dafür auch die Zustimmung des Königlichen Staats⸗-Ministeriums gefunden. Ich habe mich selbstverständlich mit dem Staats⸗ Ministerium vorher über diese Frage ins Benehmen gesetzt. So ist die Vorlage entstanden. Wir haben uns gesagt: Im Interesse der Privatdozenten ist es wünschenswerth und den heutigen Rechts⸗ anschauungen entsprechend, daß man Entscheidungen, die doch für den Einzelnen recht weitgehende Folgen für das ganze Leben haben können, nicht in die Willkür eines einzelnen Beamten, wenn er auch der ver⸗ antwortliche Minister ist, legt, sondern daß man dafür auch gewisse Garantien des Verfahrens schafft, wie das auf allen anderen Rechts. gebieten der Fall ist, wie es namentlich bei den Professoren und allen Beamten besteht.
Nun ist es ja richtig, daß der Privatdozent im eigentlichen und strengen Sinne kein Beamter ist, aber er ist in einer ganz augenfällig beamtenähnlichen Stellung, zu der die nächstliegende natürliche Analogie die Stellung der Professoren ist — jeder Privatdozent gedenkt einmal Professor zu werden und will einmal Professor werden —ů und man würde die ganzen Verhältnisse verschieben, wenn man diese Analogie einfach ignorieren und bei Seite schieben wollte. Das hat uns Veranlassung zu dieser Vorlage gegeben, und im Laufe der Verhandlungen auch im anderen Hause haben wir Gelegenheit gehabt, darzuthun, daß auch in AUniversitätskreisen diese analoge Behandlung für gerechtfertigt erachtet wird. Ich will mich garnicht auf die Privat⸗ dozenten selbst berufen. Es ist gestern hier in der Justizkommission hervorgehoben worden, die Privatdozenten hätten sich vielleicht geniert, gegen diese Vorlage ausdrücklich Opposition zu machen, sie seien doch einigermaßen für ihre künftige Anstellung als Professoren von dem Wohlwollen der Unterrichtsverwaltung abhängig und könnten deswegen, wenn sie hier eine entschiedene Opposition gemacht hätten, vielleicht Unannehmlichkeiten zu erwarten haben. Dem⸗ gegenüber bemerke ich, daß bei Beobachtung einer richtigen und an⸗ gemessenen Form diese Voraussetzung sich als nicht zutreffend eiwiesen haben würde; immerhin will ich von den Privatdozenten hier ganz absehen und nur das hervorheben, daß wir von einer großen Zahl Privatdozenten wissen, daß sie diese Vorlage mit Freuden begrüßt haben und darin eine größere Sicherung ihrer Stellung erblicken. Aber, meine Herren, auch bei den früheren Gegnern der Vorlage — wenn auch nicht bei allen — hat sich mehr und mehr die Ueber⸗ zeugung Bahn gebrochen, daß die Vorlage mindestens nicht die ge⸗ fährlichen Tendenzen enthält, die man früher dahinter gesucht hat.
Wie die Dinge jetzt liegen, ist es für die Unterrichtsverwaltung außer ⸗ ordentlich wichtig, daß sie den durch diese Vorlage gesicherten Rechts—⸗ boden bekommt, und daß jeder Zweifel auf diesem Gebiete ausgeschlossen wird. Daß der Weg, den wir dabei einschlugen, der richtige gewesen ist, und daß mutatis mutandis, d. h. unter Berücksichtigung der Abweichungen, die sich aus der Stellung der Privatdozenten ergeben, ihre Disziplinarverhältnisse denen der Professoren analog gestaltet werden müssen (sehr richtig ), diese Ueberzeugung ist auch gestern in Ihrer Kommission im wesentlichen zum Durchbruch gelangt, und ich kann nur dankbar sein für das wohlwollende Berständniß, auf welches die Vorlage in der Justizkommission des hohen Hauses ge⸗ stoßen ist. Ich schließe mich daher dem Antrage der Kommission an und bitte das hohe Haus, dieser Vorlage seine Zustimmung nicht ver⸗ sagen zu wollen. (Bravo h
Professor Dr. Dernburg: Ich stelle mich hiermit als das einzige Mitglied der Kommisston vor, welches gegen die Vorlage ge⸗ stimmt hat. Ich halte die Vorlage weder für nothwendig, noch für nützlich, noch für dem Geiste unserer Universitätseinrichtungen ent⸗ sprechend. In den letzten zehn Jahren ist kaum einmal von einer Disztplinaruntersuchung gn einen Privatdozenten die Rede ge⸗ wesen. Aber ein Fall liegt vor; es handelt sich um einen weißen Raben, einen Raben allerdings, einen Privatdozenten der Berliner Universität, der sich erlaubt, außerhalb der Universität sozialdemokratische Agitation zu treiben. Das darf nicht sein. Aber weshalb wegen dieses einzelnen Falles dieses Gesetz, welches die Statuten der Berliner Universität, der größten Deutsch⸗ lands, in Frage stellt? Was 89 Wilhelm III. gestiftet hat, wollen wir 2 erhalten. Diese Statuten haben die Stellung der Privatdozenten durchaus richtig geordnet; sehr weise ist bestimmt, daß zwar ihre Zulassung durchaus in der Hand der Fakultäten liege, eine Remotion aber nur stattfiaden könne unter Zusammenwirken des Ministers und der Fakultäten. Der größte Theil der . fessoren hat sich gegen das Gesetz erklärt. Die Berufung auf die Eingabe der Berliner Professoren von 1877 im Dühring'schen Fall kann nicht dafür verwerthet werden. In Zukunft soll dieses Zusammenwirken nicht mehr stattfinden. Daß das 84 eine Garantie, ein Vortheil, eine Sicherstellung der Privatdozenten sei, ist eine irrige Auffassung der Kommisston. Wegen jeneg einen
lles wird eine große weitschichtige Disziplinargesetzgebung für die
a
rivatdozenten geschaffen. Der Zug nach Untformität in unserer Gesetz . 9 heute überhaupt viel zu groß. Man zieht einige Fälle aus weit zurückliegender Vergangenheit an, in denen die Fakultaͤten sich geirrt
haben sollen. Auch die obersten Instanzen aber können sich irren wie der Fall Kuno Fischer in Heidelberg von 1854 beweist. J gebe mich nicht der Hoffnung hin, daß das Haus das Gesetz ablehnen wird; ich möchte aber für die luniversttãten, für die Privatdozenten und für die in großer Zeit entworfenen Berliner Statuten hiermit mein Wort eingelegt haben.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Nur ein paar Worte zur Entgegnung. Herr Dr. Dernburg ist der Meinung, daß ein Bedürfniß für das Gesetz nicht vorläge, weil so außerordentlich wenige Fälle vorkommen, in denen überhaupt die Nothwendigkeit eintritt, gegen Privat⸗ dozenten einzuschreiten. Letzteres ist richtig, und wir sind sehr froh darüber, daß recht wenig derartige Fälle vorkommen. Es ist ein Beweis dafür, daß unsere Privatdozenten im Ganzen und Großen sich aus Elementen rekrutieren, die mit der Staatsautorität der öffentlichen Ordnung und einem wohlanständigen Leben vertraut sind, sodaß disziplinarisches Eingreifen nicht nöthig ist. Mit demselben Recht, ja noch mit größerem hätte Herr Dr. Dern⸗ burg sagen können: wir brauchen für Professoren auch kein Disziplinargesetz. Da haben wir eins, und das ist ein wahres Glück, denn zuweilen kommen doch einmal Fälle vor, wo die Anwendung detselben näthig wird. Sie haben es ja an dem
Falle, den Herr Dr. Dernburg angeführt hat — dem Berliner
Fall eines Privatdozenten, der sich nicht nur offen zur sozialdemo⸗ kratischen Partei bekennt, sondern sogar zur Leitung der sosgial⸗ demokratischen Partei gehört und der in dieser Eigensckaft in Volks⸗ versammlungen in einer sehr wenig angemessenen und nach meiner Ueberzeugung mit einem Lehrstuhl an einer Königlich preußischen Universität anverträglichen Weise den Klassenhaß geschürt hat —, selbst gesehen, daß Fälle vorkommen, wo man disziplinarisch ein⸗ schreiten muß. Denn darüber wird kein Zweifel sein, daß es eine Ungehörigkeit ist, wenn ein Mann dieser Art an einer Königlich preußischen Universität auf einem Königlich preußischen Lehrstuhl mit staatlicher Autorität Vorlesungen hält, wenn wir die Jugend ihm preisgeben, und wenn wir seine Atteste und Bezeugungen, die er in seiner Eigenschaft als Privatdozent abgiebt, anerkennen sollen; in einem monarchischen Staat ist das unmöglich. Das aber, meine Herren, ist ein deutlicher Beweis für das Bedürfniß solcher Bestimmungen. Uebrigens sind in den letzten 20 Jahren auch noch sonstige Disziplinarfälle bei Privatdozenten vorgekommen. Wir haben z. B. in den letzten Jahren den Fall gehabt, daß ein Privat⸗ dozent zu vier Jahren Zuchthaus verurtheilt worden ist. Der Mann mußte natürlich beseitigt werden, ist auch beseitigt worden. Von einer Tendenz, durch dieses Gesetz die Lehrfreiheit anzugreifen, kann nicht die Rede sein. Meiner Meinung nach ist der Unterrichts Minister der in erster Linie dazu Berufene, die Lehrfreiheit an den Universitäten und die Forschungsfreiheit zu schützen. Ich habe in diesem Sinne je und je gehandelt, und ich werde auch künftig so handeln.
Hier handelt es sich darum, im Interesse der Universitäten ein geordnetes, gesetzliches Disziplinarverfahren herzustellen. Das liegt ebenso sehr auch im Interesse der Privatdozenten und im Interesse der öffentlichen Autorität. Meine Herren, die Vorlage ist ja nicht ausschließlich zu dem Zweck gemacht worden, die unglücklichen Privat- dozenten zu schützen, aber der Erfolg der Vorlage ist der, daß die Privat- dozenten rechtlich zu einer gesicherteren Stellung kommen, als sie sie jetzt haben. Dann möchte ich noch auf etwas Anderes aufmerksam machen. Herr Dr. Dernburg meint, die Fakultät sei die zur Entscheidung der Disziplinarfälle berufene Instanz. Wir geben ihm vollständig zu: in erster Linie ist die Fakultät, die den Privatdozenten zuläßt, die natürliche Instanz, und sie soll auch vollkommen zu ihrem Recht und zu ihrer Entscheidung kommen, aber das wollen wir nicht vergessen, daß es in den Fakultäten verschiedene Strömungen giebt und geben kann — wir haben Erfahrungen darin —, die für einen Privat- dozenten, sei es aus wissenschaftlichen Gründen, aus Konkurrenzgründen, sei es aus sonstigen bei dem Zusammenwirken in solch kleinen korporativen Verbänden erklärlichen persönlichen Motiven, gefährlich werden können. Hiergegen eine Garantie ju gewähren, und zu verhüten, daß über die Zukunft eines solchen jungen Mannes endgültig durch einfachen Majoritätsbeschluß der Fakultät für alle Zeit entschieden wird, und eine zweite Instanz zu schaffen, die eine Gewähr dafür darbietet, daß diese Dinge mit Objektivität angesehen werden, dazu ist die Vorlage gemacht.
Der von Herrn Dr. Dernburg hervorgehobene Fall des jetzigen Wirklichen Geheimen Raths Herrn Dr. Kuns Fischer in Heidelberg, der im Jahre 1854 in Heidelberg als Privatdozent entlassen ist, kann hier nicht entscheiden. Einmal müßte man, um die Sache richtig zu beurtheilen, sie bis in die innersten Details kennen. Ich glaube kaum, daß hier jemand ist, außer vielleicht Herrn Dr. Dern⸗ burg, der so genau in diese Dinge eingeweiht ist. Heute ist nun Herr Geheimer Rath Fischer die größte Zierde der Universität Heidel⸗ berg und ihrer philosophischen Fakultät, also ein Zeichen doch, daß das Ministerium in Karlsruhe zu einer anderen Ueberzeugung ge— kommen ist, als es damals hatte. Immerhin ist es die Frage, ob das Verfahren, welches damals gegen den Privatdozenten Dr. Fischer eingeschlagen ist, mit denjenigen Rechtskontrolen umgeben war, die wir hier schaffen wollen. Im Gegentheil, der Fall Fischer spricht für uns, ich nehme ihn für unsere Vorlage in Anspruch, und so, meine Herren, kann ich nur sagen, ich bin durch die heutigen und die gestrigen Ausführungen unseres verehrten Kollegen Herrn Dr. Dernburg nicht überzeugt, so sehr ich auch anerkenne, daß seine Bedenken gegen diese Vorlage seiner Gewissengüberzeugung entspringen, und daß es ihm ernst damit ist.
Wenn ich jemals überzeugt gewesen bin, ein gutes Gesetz gemacht zu baben, was mit allen Garantien umgeben ist, um Mißbrauch, soweit das nach menschlichem Ermessen möglich ist, auszuschließen, so ist es dieses, und ich bleibe dabei, das hohe Haus zu bitten, unserer Vorlage seine Zustimmung ertheilen zu wollen. (Lebhaftes Bravo h
Ober · Bürgermeister Westerburg ⸗Cassel: Ein Bedürfniß nach einheitlicher Regelung mag ja vorliegen; ich glaube auch, daß der Minister von der Tendenz der Beeinträchtigung der Lehrfreiheit frei ist Es kommt aber nicht auf die Absichten des Gesetzeg, sondern auf dessen Wirkungen an. Wenn ein Sachverständiger wie Professor Dernburg so erhebliche Bedenken gegen das Gesetz hat, wenn jast alle wissenschaftlichen Größen Berlins die Eingabe gegen das Geseß unterschrteben haben, so muß das auch ung bedenklich machen. Die here ob die Privatdozenten Beamten. oder beamtenähnliche Stellung aben, ist noch lange nicht völlig klargestellt.
Minister der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich will mich beschränken, auf den Angelpunkt in den Aug—=
führungen des Herrn Vorredners einzugehen, der darin besteht: der
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