1898 / 117 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

randes zur ersten Aufführung, die von schönem Erfolge begler war. Die ö. Dichter . in lichen en rn . die weit ,, von den sonft bei modernen französischen Luft und Schwankdichtern beliebten und üblichen; sie greifen ein siitliches Problem auf und führen es mit Ernst und Konseguenz durch; dabei ehen 6 vollständig davon ab, jene frivole Lustigkeit zu erregen, welche immer die . der französischen Komödien zu ein pflegt. In gemessener ruhiger Entwickelung werden hier ernfte Lebensfragen mehr satirisch als lustig abgehandelt. Die Dummen“ sind die Chrlichen, welche ohne Frage und ohne . Ueberlegung einfach ihre Pflicht thun und um der Ehre willen ihr Vermögen opfern, wie in dem Stück der . e Henri Bouardel und seine alte Mutter, die damit ein moralisches Verschulden des Vaters und Gatten sühnen. Henri's Umgebung bewundert einige Wochen seinen Heldenmuth, dann vergißt man ihn und zählt ihn zu den Dummen“, da er sich frei⸗ ö aller Vortheile des Reichthums begeben hat. Leicht und fast wehmüthig deutet die Dichtung an, daß dieser weltlich Dumme doch der eigentlich Kluge war, da 5 wahres Glück nicht von den Gütern dieser Welt abhängt, sondern den Tiefen seiner Seele ent⸗ Hrn g. Er wird durch den Glückswechsel von einer reichen herzlosen raut befreit und gewinnt dafür ein ernstes, schlichtes Mädchen, mit dem er still und zufrieden durchs Leben wandeln wird. Das reiche Töchterchen mit einem spekulativen Vater findet einen würdigen Ersatz für Henri in einem Manne, der noch gemüthloser und schlauer ist, als sie Beide. Der Eindruck des Lustspiels wird noch erhöbt durch die etwas grobe Charakterzeichnung; es fehlt ihr nicht an Farbe aber an Schattierungen. Die Darstellung rief lebhafte Anerkennung hervor. Herr von Winterstein brachte den Ernst und die Schwermuth, die dem Henri eigen sein müssen, gut zum Ausdruck. Herr Eyben ab der Geschäftslust und Geschäftellugbeit des reichgewordenen annes derb komischen Ausdruck und Herr Froböse stand ihm in der Rolle des Schlauesten von Allen würdig zur Seite. Die beiden weib⸗ lichen Rollen fanden in Fräulein Wagner (Aline) und Frau Meyer (Noemie) anmuthige und gewandte Vertreterinnen.

Konzerte.

Am Sonnabend hat, ein aus dem General-⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele Grafen von Hochberg, der Gräfin Wacht meister, Frau von Moltke und Frau von Siemens bestehendes Comité ein Wohlthätigkeits⸗Konzert in der Sing-Akademie ver⸗ anstaltet, das außerordentlich zahlreich besucht und künstlerisch von chönem Erfolge begleitet war. Um die Ausführung des um angreichen Programms machten sich außer den Künstlern bon Beruf,

rau Herzog und Herrn Lieban von der Königlichen Oper, dem Kammermusiker Espenhahn (Violoncello und dem Hof— pianisten A. Sormann, die beiden Gräfinnen Wachtmeister und Lieutenant Graf von Bernstorff, Erstere mit anerkennens werthen Gesangsvorträgen, Letzterer als beachtenswerther Virtuose auf dem Cornet-à-piston, verdient. Das Publikum nahm alle Vor träge mit lebhaftem Beifall auf; der materielle Erfolg des Abends dürfte hinter dem künstlerischen kaum zurückgeblieben sein. Im Saal Bechstein fand an demselben Abend zum Besten der n nn, eine Gesang⸗ Aufführung der Schülerinnen des Fräu⸗

ins Anng Mellien statt. Einige der Damen, wie Frau Martha Ballmüller, sind als tüchtige und zuverlässige Sängerinnen chon bekannt, und bei allen Mitwirkenden konnte man die Sorgfalt er Schulung erkennen. Frau Ballmüller trug Lieder von Bendel, Löwe und Taubert geschmeckvoll und mit Temperament vor. Ferner n . sich Fräulein Anna Otto und Fräulein Agnete Petersen urch besonders erfreuliche und eindrucksvolle Liedervorträge aus.

In der Sing⸗Akademie schloß der rührige Verein zur Förderung der Kunst“ gestern seine winterliche Thätigkeit mit einer interessanten musikalisch⸗ deklamatorischen Veranstaltung ab. Das Programm, welches einen einheitlichen Charakter trug, zerfiel in zwei Theile, deren erster den Halligen in der Dichtung! und deren zweiter den „Halligen in der Musik: gewidmet war. Den Abend leitete Herr Hofschauspieler Kraußneck mit der Vorlesung einer Hallig Erzählung von Reinhold Fuchs, ‚Heimathlos- betttelt, passend ein; dann folgten Lyrische Schöpfungen der friesischen Volksdichterin Stine Andrefen, vorgetragen von Frau Clara Meyer und dem Vor— gengnnten, welche durch ihre schlichte Sprache und innige Gefühlswärme fesselten. In zweiten, musikalischen Theil folgten Scenen aus der in Köln bereits mit Erfolg aufgeführten Oper „Die Halliger' unter Leitung des Texf— dichters und Komponisten derselben, Herrn Fr. L. Koch. In dieser , . Wiedergabe, welche kein recht klares Bild von der

eschaffenheit des Werkes zuließ, machten die von dem Otto Schmidt schen Chor ausgeführten Ensemble⸗Stellen den günstigsten Eindruck. Unter den mitwirkenden Solisten zeichnete sich Herr Scheuten vom Königlichen Theater in Hannover in einer Tenorarie auß. Dem Verein, welcher nicht allein die Kunst im abstrakten Sinne, sondern vor allem die noch nicht zu Ruf und materieller Un—

Vr —— —— ————

6 i gelangten Künstler fördern will, ist zu wůnschen daß er ö

seine lobenswerthe Thätigkelt auch im nächsten Winter mit vermehrter Mitgliederzahl und frischen Kräften fortsetze. .

Im Königlichen Opernhause geht morgen zum 19. Male

Thuilleꝰs . Lobetanz! mit Herrn Naval in der Titel rolle in Scene. ie Prinzessin singt Fräulein Dietrich. ierauf folgt das Ballet ‚Phantasien im Bremer Rathskeller mit den Damen dell' Era und Urbangka in den Hauptrollen. Am Freitag gelangt Moiart's Oper „Die ö in folgender Besetzung zur Aufführung: Sarastro: Herr Mödlinger; Tamino: Herr Naval; Königin der Nacht: Frau Herzog; Pamina: Fräulein Hiedler; Papageno: Herr Hoffmann; Monostatos:; Herr NVieban; Papagena: Fräulein Dietrich; Sprecher: Herr Bachmann; Priester: Derr Alma; drei Damen der Königin: Fräulein Kopka, Fräulein Krainz, Fräulein Reinl; drei Genien: Frau Gradl, Fräulein Hönsch, Fräulein Pohl. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert.

Im Neuen Königlichen Opern -Theater wird morgen zu ermäßigten Preisen Schönthan's Schwank „Der Raub der Sabinerinnen! gegeben. Als Emanuel Striese gastiert Herr Emil Thomas.

Im Königlichen Schguspielhause wird morgen Carlot Reuling's deutscher Schwank Anno dazumal“, unter Mitwirkung des errn Vollmer und der Frau Schramm, und Madame Dutitre“ mit rau Schramm in der Titelrolle gegeben. Am Freitag findet eine Aufführung von Shakespegre's Tragödle, Hamlet mit Herrn Matkowgky in der Titelrolle statt. Die Ophelia spielt Fräulein Lindner.

Im Schiller⸗Theater wird morgen das Lustspiel Blaues Blut“ von G. von Moser und L. Schaper gegeben. Am Sonntag Nachmittag findet die letzte Aufführung von „Wallensteinz Tod“, Sonntag Abend die letzte Aufführung von „Der Pfarrer von Kirchfeld“ statt.

Infolge des lebhaften Zuspruches, welchen das Volksstück Im Austragsstüberl“ findet, wird dasselbe noch auf dem Repertoiré des CTentral Theaters bleiben und die Aufführung von „Dorf und Stadt“ einstweilen hinausgeschoben.

Mannigfaltiges.

Das Königliche Polizei-Präsidium macht bekannt, daß die Lessingstraße vom Hansa Platz bis zur Flensburgerstraße, ein' schließlich des Kreuzdammes, und die Havelbergerstraße von der Stendaler bis zur Perlebergerstraße behufs Asphaltierung vom 3. M. ab bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt werden.

Der Gagubund Berlin des Stenographenverbandes Stol;jze⸗Schrey veranstaltet zur Hundertjahrfeier für Wil“ helm Stolze am Freitag, den 26. Mai, Abends Sz Ühr, einen Festkom mers mit Damen in der Neuen Philharmonie (Keller's Festsäle, Köpenickerstraße 96/97). Die Festrede wird der General Lieutenant z. D. von Bumke halten. Ihre Mitwirkung haben außer Anderen zugesagt die Königliche Opernsängerin Frau Liehan⸗Glohig und Herr Emanuel Reicher vom Deutschen Theater. Festkarten sind im Buregu des Stolze'schen Stenographenvereins (Einigungssystem), Jüdenstraße 24, zu haben.

Die für den vom Deutschen Sport-Verein veranstalteten pCGoneours hippique“ zahlreich eingegangenen Anmeldungen lassen nunmehr das inge dieser eigenartigen sportlichen Ver anstaltung gesichert erscheinen. Jeder der drei Tage wird eine Reihe von Konkurrenzen darbieten, unter welchen am ersten Tage, Sonntag, den 22. Mai, das Campagnereiten der Offiziere die erste Stelle ein⸗ nehmen wird, da für ef interessanten Wettbewerb gegen 30 An= meldungen abgegeben sind. Aber auch die herrschaftlichen Fahrkonkurrenzen dieses Tages werden sehr reich bestritten werden, und ebenso dürfte die Abtheilung der Geschäfts und Reklame Wagen ein fesselndes und abwechselungzreiches Bild gewähren. Die Haupt⸗ nummern des zweiten Tages, Montag, den 23. Mai, werden die Konkurrenzen der Tandems, sowie der Viererzüge und Mehrspänner bilden. Zahlreich bestritten werden auch die Reit- Konkurrenzen sein, mit welchen der zweite Tag abschließt. Der letzte Tag, Dienstag, der 24. Mal, endlich bringt eine Springkonkurrenz, für welche zahlreiche Nennungen von Offizieren aller Garde⸗ Regimenter sowie von mehreren Herren vom Zivil abgegeben sind. Die reich beschickte Abtheilung der Lohnfuhrwerke wird den letzten Tag einleiten, während zwischen dieser und dem Konkurrenz⸗Hochspringen die

Wagen der Zukunft, die Automobil. d . bewerbun 41 uff . 9 , . ei 1 Prei

kemmene Abwechselung bieten werden. Es werden

nämlich sämmtliche Automobilen zuersf ihre Lejstungen auf dem Platz

preduzleren

und dann zu einer Wettfahrt Berlin— Vote dam

Berlin starten, von welcher sie noch dem Konkurrenz! wieder auf dem Platz des „Congours hippique- . cen Der Vorverkauf für Logen und Tribünenplätze zum „Gongours hip

Piqus“ erfolg

t ausschließlich im Bureau des Deutschen Spart Vereing,

Schadowstraße 8. parterre. Die Preife der Plätze sind: Dauerkarten

für drei Tage: II. Reihe 15 4 1M 50 185 , 1

Logen für 4 Perschen S0 6, fe rspnensi

„, III, und TN] Reihe I3* , a , . Tageshillets: Logen für 4 Personen ho S, 1 2 ribünenplatz J. und II. Reihe 6 S, III. und IV. Reihe

Promenadenpylatz ogenplatz

5 S, 1 Promenadenplatz 2 t

Am 20. Mal werden vierhundert Jahre verflossen sein Vasco da Gama mit seinen Schiffen in den i cl cht Kalikut einlief und damit die lange angestrebte Umsegelung Afrikag und die Auffindung eines Seewegs 16 Indien vollendete. In

e

Portugal wird man die Centenarfeser di

es Ereignisses, das seiner

Zeit an Bedeutung der Fahrt des Columbus gleichgestellt wurde, mi großen Festlichkeiten begeben; aber auch in Deutschfand beresten“ . schiedene wissenschaftliche Gesellschaften und Institute eine würdige eier dieses Tages vor, der kaum weniger als die Entdeckung

merikas die neue Zeit mit herbeiführen half.

So gestaltet,

wie schon mitgetheilt. die hiesige „Gefellschaft für Erdkunde

ihr siebenjähriges

Stiftungsfest zu einer Vasco da Gama

Feier. Ebenfo läßt auch das volkstkümliche Institut der „Urania“ (Taubenstraße) den Jahrestag nicht unbemerfi vorübergehen. Sie

wird am 260. d

M. die Aufführungen ihres gegenwärtigen Schau—

stücks Vom Matterhorn zur Jungfrau‘ unterbrechen und' als Fest⸗ spiel den seenischen Vortrag „Der dunkle Erdtheil ! zur Darstellung bringen. Dieser Ausstattungsvortrag, welcher bereits während der ersten Monate d. J. auf dem Repertoire stand, ist ausdrücklich mit Hinblick auf das Centenarjahr der Umsegelung Afrikaz verfaßt worden. Der Autor, Dr. Georg Wegener, der soeben aus Indien heimgekehrt ist, hat sich bereit erklärt, an jenem Abend persönlich einige einleitende Worte über die Fahrt Vageo da Gamasz zu sprechen, an die sich dann die seenischen Bilder anschließen werden.

Hannover, 17. Mai. In dem nahe gelegenen Dorfe Lenthe fand gestern Nachmittag eine von dem hiesigen Elektrotechnikerverein peranstaltẽte Feier zum Andenken an Werner von Siemens staͤtt, die mit der Enthüllung einer Gedenktafel an dem Ge? burtshause des großen deutschen Elektrotechnikers verbunden war. An dem Garteneingange zu dem Gutshofe des Herrn von Lenthe ist, wie der „Hann. Cour. berichtet, ein einem großen breiten Thorpfeiler ähnlicher Aufbau errichtet, in dem die Gedenktafel angebracht worden ist. Die Tafel trägt folgende Inschrift: „Hier wurde Werner von Siemens am 13. Dezember 1816 geboren. 16. Mai 1895 Hannov.

Elektr. V.“

gangenen

St. k. 17. Mai. (W. T. B.) Während der ver⸗ Nacht brach in dem hiesigen Heubarken⸗Hafen Feuer

aus, welches, rapid um sich greifend, 16 Barken mit etwa 55 050 Pud Heu und Stroh und 9 leere Barken vernichtete.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Port au Prince, 18. Mai.

Depeschen. (W. T. B.). Der

militärische Kommandant der Tortuga⸗Insel, nördlich von

Port de Paix (Haiti) gelegen, traf

gestern hier ein und be—

richtet, daß während des ganzen Sonntags eine andauernde Kanonade östlich von Tortuga gehört worden sei. Man habe vermuthet, daß ein i im Gange sei; wegen des Nebels

sei es aber nicht mögli

scheiden.

(Fortsetzung

Wetterbericht vom 18. Mat, 8 Uhr Morgens.

1 R.

Wind. Wetter.

Stationen.

in S Celsius

Temperatur

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim

50 C.

halb bed. wolkig wolkig bedeckt bedeckt halb bed.

Belmullet . 770 Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. 768 Stockholm. 770 HSaparanda· 764

Cork, Queens⸗ town... 769 Cherbourg I!765 769 1 amburg .. 1768 winemünde 765 Neufahrwasser 763 Memel ... 17563

6 J arlsruhe 762 Wiesbaden I762 München. 7560 Chemnitz.. 163 Berlin.. I764 Wien.... 759 still wolkenlos Breslau... 762 9 Nebel Ile d'Aix .. 762 halb bed. i 2 wolkig Trlest ... 759 wolkig

Uebersicht der Witterung.

Unter der Wechselwirkung eines Hochdruckgebietes, dessen Kern über der nördlichen Nordsee liegt, und einer über dem westlichen Mittelmeer lagernden De⸗ pression wehen über Mittel⸗Europa leichte bis frische nördliche und nordöstliche Winde, unter deren Einfluß die Temperatur allenthalben weiter herabgegangen ist. Dag Wetter ist in Deutschland kübl und trübe, nur an der Nordsee herrscht heitere Witterung; vlelfach 66 en gefallen, 1 mm zu Chemnitz; im südlichen

utschland fanden Gewitter statt.

22 . S dẽ 2 —̃Sdo

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wolkig

halb bed. wolkenlos wolkenlos

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S t . —— N CQ . O *

C 0090.

Deutsche Seewarte.

Theater.

Rönigliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haug. 128. Vorstellung. Lobetanz. Ein Bühnen⸗ spiel in 3 Aufzügen. Dichtung von Otto Jullus Bierbaum. Mustk von Ludwig Thuille. Phan⸗ tasien im Bremer Rathskeller. Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von A. Steinmann. Anfang 795 Uhr.

Schauspielhaus. 132. Vorstellung. Anno dazumal. Ein deutscher Schwank in 3 Aufjügen (tbeilweise mit Benutzung eines alten . von Carlot Gottfrid Reuling. Madame Dutitre. Ein Stückchen aus Alt-Berlin, von Ludwig Makowski. Anfang 75 Uhr.

Freita Opernhaus. 129. Vorstellung. Die Zauber flöüte. Oper in 2 Aufzügen von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach Karl Ludwig Gisecke von Emanuel Schikaneder. Anfang 73 Ühr.

Schauspielhaus. 133. Vorstellung. Sonder- Abonnement B. 19. Vorstellung. Hamlet, Prinz von Dänemark. Tragödie in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Uebersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Anfang r Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 130. Vorstellung. Odhysseus' Heimkehr. Musik ⸗Tragödie in 1Vor— spiel und 3 Atten. Bichtung und Musik von August Bungert. Anfang 795 Uhr.

Schauspielhaus. 134. Vorstellung. Im Dienst. Schauspiel in 4 Aufzügen. Nach dem Russischen des Fürsten Sumbatow, für die deutsche Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. Anfang 71 Uhr.

Nentsches Thenter. Donnerstag: Lumpaei⸗

vagabundus. Anfang 79 Uhr. . Johannes. onnabend: Nathan der Weise.

Berliner Theater. Donnerstag: Die Motten burger. Anfang 75 Uhr. reitag (36. Abonnements ⸗Vorstellung): Re⸗ naissance. Sonnabend: Romeo und Julia.

Gaethe Theater. Bhf. Zoologischer Garten, Kantstr. 12. Donnerstag: Gastspiel von Adele Sandrock. Liebelei. Hierauf: Abschiedssouper. Anfang 79 Uhr.

Freitag (87. Abonnements, Vorstellung): Die offizielle Frau.

Sonnabend: Gastspiel von Adele Sandrock. Franeillon.

Schiller Theater. ( Wallner. Theater) Donnerstag: Blaues Blut. Anfang 8 Uhr.

Freitag: Galeotto. Anfang 8 Uhr.

Sonnabend: Die Dummen. Anfang 8 Uhr.

Lessing Theater. Donnerstag: Im weisten Nößl. Anfang 743 Uhr.

Freitag: Im weißen Rößl.

Sonnabend Im weißen Rößl.

Sonntag: Im weißen Rößl.

Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 6. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Villa Gabriele. Lustspiel in 8 Akten von Lon Gandillot. Deutsch von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Josef Jarno. Anfang 795 Uhr.

Freitag und folgende Tage: Villa Gabriéle.

Belle · Alliance · Theater. Belle. Alliancestr. / v

Donnerttag und folgende Tage: Wein, Weib, Gesaug. Im prachtvollen Sommergarten: Groses Konzert und Spezialitäten.

Residenz · Theater. Direltlon: Theodor Brandt.

Donnerstag: Momentaufnahmen. Komödie in 3 Akten von Josef Jarno. Vorher: Nach Hause! ö in 1 Akt von Paul Linsemann. Anfang z. Freitag und folgende Tage: Moment aufnahmen. Vorher: Nach Hause!

gewesen, irgend ein Schiff zu unter⸗

des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und

Dritten Beilage.)

Theater Unter den Linden. Donnerstag: Mit neuer Ausstattung: Der Ouernball. Operette in 3 Akten nach dem Lustspiele Die Rosa. Dominos“ von Léon und Waldberg. Mustk von Richard Heu— berger. In Scene gesetzt von Jusius Fritz sche. Anfang 75 Uhr.

Freitag: Der Opernball.

Sonntag, Nachmittags 3Uhr: Bei balben Preisen: Der Obersteiger.

Central Theater. Alte Jatobstraße zo. Donnerstag: Gastspiel des Fiala ⸗Ensembles. Im Austragsstüberl. Ländliches Volksstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten. (Fräulein Amalia Schönchen, K. K. Hofburg⸗Schauspielerin, Herr Hans Neuert, Königlich bayerischer Hof. Schauspleler, als Gäste.) Anfang 8 Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht; Hr. Pastor Ludwig Kümmel mit Frl. Magdalena Füllkrug (Kuhz, UÜckerm.).

Geboren: Ein Sohn: Hin. Geheimen Regierungö⸗ Rath Dr. F. Schmidt (Berlin). Hrn. Br. Alfred Georg (Genf). Hrn. Julius Frhrn. von Eckardstecin Reichnow). Hrn. SOberpfarrer Haensel (Klosterfelde).

Gestorben: Hr Senats. Prästdent a. D. Wilhelm Richard Friedrich (Berlin). Hr. Ober. Forst⸗ meister Carl Friedrich Müller (Bessau). Hr.

auptmann Arthur Maeckelburg (Casseh. 2 6

eglerungs Baumeister Sr DOelsner Sohn Fritz (Breslauß. Oberlehrerin Frl. Marie Poppe (Berlin). Fr. Sanitätz⸗Rath Elise Pfeiffer, geb. Hedemann (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8XW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Mn 112.

Berlin, Mittwoch, den 18. Mai

l

Königreich Preußen.

Gesetz, betref fend den Staatshaushalt. Vom 11. Mai 1898.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

51.

Der Staatshaushalts-Etat (Art. 99 der Verfassungs— Urkunde) enthält den Voranschlag für alle im Laufe jedes Gtatsjahres voraussichtlich eingehenden Einnahmen und er— forderlich werdenden Ausgaben des Staats.

8 2.

Zu den in den Staatshaushalts-Etat aufzunehmenden Einnahmen und Ausgaben gehören auch:

1) Erlöse aus der Veräußerung von beweglichem oder unbeweglichem Eigenthum des Staats.

2) Einnahmen, welche dem Staat durch Beiträge Dritter zu im Staatshaushalts⸗-Etat vorgesehenen Ausgaben zufließen.

3) Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihe⸗ gesetzen, wenn und soweit in den letzteren die Auf⸗ nahme in den Staatshaushalts⸗Etat vorgesehen ist.

4) Die Einnahmen und Ausgaben derjenigen zu be⸗ sonderen Zwecken bestimmten Fonds, über welche dem Staat allein die Verfügung zusteht, sofern diese Fonds nicht juristische Persönlichkeit besitzen.

5) Die Einnahmen und Ausgaben derjenigen Unterrichts- wissenschaftlichen, Kunst⸗ und ähnlichen Anstalten, welche vom Staat allein oder mit Hilfe von Zu⸗ schüssen Dritter zu unterhalten sind, sofern diese An⸗ stalten nicht juristische Persönlichkeit besitzen.

Vertragsmäßige Rechte und Stiftungebestimmungen werden durch die Vorschriften unter 4 und H nicht berührt.

83.

Mit den Spezial-Etats der betreffenden Staats verwal⸗ tungen sind dem Landtage Nachweisungen von den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben derjenigen der alleinigen Ver— fügung des Staats unterliegenden besonderen Fonds mit— zutheilen, welche juristische Persönlichkeit besitzen und welche ganz oder zum theil zu solchen Zwecken bestimmt sind, für welche auch allgemeine Staatsmütel verwendet werden. In den Nachweisungen sind die Einnahmen der einzelnen Fonds nach den hauptsächlichsten Quellen, die Ausgaben nach den hauptsächlichsten Verwendungszwecken gesondert anzugeben.

Dasselbe gilt bezüglich der Einnahmen und Ausgaben derjenigen Unterrichts⸗ wissenschaftlichen, Kunst- und ähnlichen Anstalten,

I) welche vom Staat allein oder mit Hilfe von Zu⸗ schüssen Dritter zu unterhalten sind, aber juristische Persönlichkeit besitzen;

2) welche vom Staat und von Dritten gemeinschaftlich zu unterhalten sind;

3) welche von Dritten zu unterhalten sind, aber vom Staat mit Zuschüssen, die nicht auf rechtlicher Ver⸗ pflichtung beruhen, unterstützt werden.

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf die ausschließlich für den Elementar- oder Fortbildungs⸗-Unterricht bestimmten Anstalten, sowie auf solche Anstalten, welche mit Zuschüssen aus den dazu im Etat bereitgestellten Dispositions— fonds unterstützt werden.

4.

Von denjenigen der alleinigen Verfügung des Staats unterliegenden besonderen Fonds, welche nicht unter die Be⸗ stimmungen im 5 2 Nr. 4 oder im § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes fallen, sind dem Landtage mit den Spezial-Etats der betreffenden Staataverwaltungen Nachweisungen unter Angabe der Jahres⸗ beträge der einzelnen Fonds mitzutheilen.

Solange und soweit beide Häuser des Landtages zu⸗ stimmen, kann von der Mittheilung der in den 3 und 4 bezeichneten Nachweisungen bezüglich einzelner Fonds oder An⸗ stalten oder bezüglich gewisser Kategorien derselben abgesehen werden.

86.

Bei dem Seehandlungs⸗Institut sind sowohl in dem Spezial⸗Etat als in dem Staatshaushalts⸗Etat der Geschäfts⸗ . und die Verwaltungs-Einnahmen des Instituts, in em Spezial⸗Etat auch die Verwaltungs⸗Ausgaben desselben zu veranschlagen.

Mit dem Spezial-Etat des Seehandlungs⸗Instituts ist dem Landtage der Verwaltungsbericht und der Hauptabschluß des Instituts für das letzte 3 Etatsjahr mitzutheilen.

8 .

Bei solchen Verwaltungen, welche nicht ausschließlich für Rechnung des Staats geführt werden, ist sowohl in den Spezial-Etat der betreffenden Staatsverwaltung als in den Staatshaushalts⸗Etat der Antheil des Staats an dem für die n n veranschlagten Ueberschusse oder Zuschusse ein⸗ zustellen.

Die Einnahmen und Ausgaben solcher gemeinschaftlichen Verwaltungen sind in einer dem Spezial⸗Etat der betreffenden Staatsverwaltung beizufügenden Nachweisung dem Landtage mitzutheilen. 88

Durch die Etats werden Privatrechte oder Privatpflichten weder begründet noch rn n ,

Nach gesetzlicher Feststellung des Staatshaushaltt⸗Ctats ist derseibe nebst den zugehörigen Spezial⸗Etats durch die Staatsregierung der Ober— . mitzutheilen. In den Kassen⸗Etats, welche für die ausführenden Be⸗ hörden und Kaffen auf Grund des Staatshaushalts⸗Etats und der mit demselben festgestellten Spezial-Etats auszufertigen sind, sind die Einnahmen und Ausgaben in dem Rahmen der

66 diese Etats festgestellten Kapitel und Titel in Ansatz zu ringen.

Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf diejenigen Kassen⸗Etats und Theile von Kassen⸗Etats für die Haupt⸗ kassen und die General⸗Staatskasse, in welchen die in auderen Kassen-Etats nach Kapiteln und Titeln ausgebrachten Ein— nahmen und Ausgaben nur summarisch nach Verwaltungs⸗ bezirken oder ö aufgeführt werden.

Die Kassen⸗Etats können für einen mehrjährigen Zeitraum festgestellt werden.

Werden in den Ansaͤtzen eines für mehrere Jahre fest⸗ gestellten Kassen-Etats durch den Staatshaushalts-Etat für eines der folgenden Jahre Aenderungen herbeigeführt, so sind darüber, sofern die Uebereinstimmung der Kassen-Etats mit dem Staatshaushalts-Etat nicht durch einen jährlich fest— zustellenden Gesammt⸗Kassen⸗Etat für den betreffenden Ver— waltungszweig herbeigeführt wird, besondere, diefe Ueberein— stimmung herstellende ö auszufertigen.

Die Kassen⸗Etats sind, insoweit die über ihre Ausführung zu legenden Rechnungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Einrichtung und die Be⸗ fugnisse der Ober⸗Rechnungskammer (Gesetze Samml. S. A8), der Revision durch die Gber⸗Rechnungskammer unterliegen, alsbald nach ihrer Ausfertigung mit einer Uebersicht der Zu⸗ und Abgänge gegen den vorhergehenden Etat in beglaubigter Abschrift der Ober⸗Rechnungskammer mitzutheilen.

Eine gleiche Mittheilung hat hinsichtlich der nach 8 11 zu erlassenden Deklarationen stattzufinden.

313

Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Rechnung unter denjenigen Kapiteln und Titeln, unter welchen sie im Etat vorgesehen sind, oder wenn nur ein entsprechendes Soll aus der vorhergehenden Rechnung zu übertragen war (88 42 und 45), an der betreffenden Stelle der folgenden Rechnung nachzuweisen.

Mehreinnahmen und Mehrausgaben sind an den vor— bezeichneten Stellen der Rechnung als Zugang nachzuweisen. Ist jedoch nur eine Soll⸗Ausgabe aus der vorhergehenden Rechnung übertragen, so ist eine etwaige Mehrausgabe gegen dieselbe in der Rechnung, getrennt von den etatsmäßigen Ausgaben, als außeretatsmäßige Ausgabe nachzuweisen.

In gleicher Weise sind Einnahmen und Ausgaben, welche weder unter einen Etatstitel fallen, noch bei einem Soll aus der vorhergehenden Rechnung zu verrechnen sind, in der Rech⸗ nung, getrennt von den etatsmäßigen Einnahmen und Aus⸗ gaben, als außeretatsmäßige Einnahmen und Ausgaben nach⸗

zuweisen. § 14.

Alle Einnahmen und Ausgaben sind, vorbehaltlich der in den S5§ 42 bis 46 dieses Gesetzes hinsichtlich der Einnahme⸗ und Ausgabereste getroffenen Bestimmungen, in der Rechnung desjenigen Etatsjahres nachzuweisen, in welchem sie fällig ge⸗ worden sind.

Die am 1. April postnumerando fälligen Einnahmen und Ausgaben, sowie diejenigen Einnahmen und Ausgaben ohne bestimmten Fälligkeitstermin, deren Rechts- und Entstehungs⸗ grund in dem vorhergehenden Etatsjahre liegt und deren Fälligkeit noch in der darauf folgenden Zeit bis zum Jahres⸗ abschlusse für das letztere (3 39) herbeizuführen ist, sind in der Rechnung des vorhergehenden Jahres nachzuweisen.

Eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Verrechnung der Einnahmen oder Ausgaben kann in den Spezial⸗Etais festgesetzt 1

Alle Einnahmen und Ausgaben sind mit ihrem vollen Betrage in der Rechnung nachzuweisen, und es dürfen weder von Einnahmen vorweg Ausgaben in Abzug gebracht, noch auf Ausgaben vorweg Einnahmen in Anrechnung gebracht werden.

Tantiémen und sonstige Gebühren für die Erhebung von Einnahmen sind unter den 1 Wen nachzuweisen.

Alle Einnahmen des Staats werden für Rechnung der Staats⸗Finanzverwaltung als Deckungsmittel für den gesammten Ausgabebedarf des Staats erhoben, sofern nicht 64. einzelne Einnahmen durch die Spezial⸗Etats oder durch besondere Ge⸗ setze etwas Anderes bestimmt ist. .

Die Einnahmen der im §S 2 unter Nr. 4 bezeichneten Fonds sind nur für Zwecke . letzteren zu verwenden.

9

Stundungen für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegen den Staat dürfen nur ausnahmsweise unter be⸗ sonderen Umständen bewilligt werden.

Stundungen über den Jahresabschlußtermin (5 39) der⸗ jenigen Kasse hinaus, welcher der rechnungsmäßige Nachweis der betreffenden Einnahmen obliegt, dürfen von den Behörden nur auf Grund einer . des zuständigen Ministers er⸗ theilten Ermächtigung und unter Angabe der Gründe bewilligt werden.

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf solche Zahlungsverpflichtungen, bei welchen Kreditgewährungen fuͤr bestimmte Fristen durch allgemeine Vorschriften der zu⸗ ständigen Behörden zugelassen oder im Geschäftaverkehr ge⸗ bräuchlich sind.

Auch bleiben die für einzelne Verwaltungszweige be⸗ stehenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen über die Stundung von Zahlungsverp . unberührt.

Von der Einziehung dem Staat zustehender Einnahmen darf nur im einzelnen Falle und, abgesehen von der Un⸗ möglichkeit der Einziehung, nur auf Grund einer durch gesetz⸗ liche oder durch Königliche Bestimmung ertheilten Ermächtigung abgesehen werden. Nur unter gleicher Voraussetzung dürfen auch zur Staatskasse vereinnahmte Beträge zurückerstattet werden.

Die nicht zur Einziehung gelangten oder zurückerstatteten Beträge sind in der dem Landtage gemäß S 4 dieses Gesetzes vorzulegenden Uebersicht von den Staats⸗-Einnahmen und Aus⸗ gaben bei den betreffenden Etatstiteln summarisch mitzutheilen.

Solange und soweit beide Häuser des Landtages zustimmen, kann von dieser Mittheilung bezüglich einzelner Arten 52 zur Einziehung gelangter oder zurückerstatteter Beträge a gesehen werden. 910

319.

Zur Staatskasse vereinnahmte Beträge, welche zurück⸗ erstatfet werden müssen, sind, wenn die Zurückerstattung erfolgt, so lange die betreffenden Fonds noch offen sind, von der Ein⸗ nahme bei den letzteren wieder abzusetzen, bei späterer Zurück= erftattung aber als Ausgabe zu verrechnen.

Zurückerstattete Gerichtskosten und Geldstrafen sowie in⸗ y' Steuern können immer von der Einnahme abgesetzt werden.

Bei der Eisenbahnverwaltung können die Beträge an Einnahmen aus dem Personen⸗, Gepäck- und Güterverkehr, welche in der Rechnung des Vorjahres auf Grund der zum Jahresabschlusse stattgefundenen vorläufigen Feststellung zu viel verrechnet sind, von den Einnahmen des folgenden Etats⸗ jahres abgesetzt werden. 3 eo

320.

Den Ausgabefonds dürfen Rückeinnahmen, unbeschadet der Bestimmung im § 36 dieses Gesetzes, nur auf Grund be⸗ sonderer Ermächtigung durch den Etat zugeführt werden.

Bei Bauausführungen dürfen jedoch die Erlöse aus der Wiederveräußerung von Grundstücken und beweglichen Gegen⸗ ständen, welche über den dauernden Bedarf hinaus aus den betreffenden Baufonds erworben sind, den letzteren, solange dieselben noch offen sind, wieder zugeführt werden.

Bei Bauten, welche auf Grund eines dem Landtage vor⸗ gelegten Bauanschlages ausgeführt werden, dürfen auch son⸗ stige bei der Bauausführung sich ergebende Einnahmen zu den Kosten des Baues mitverwendet werden, wenn diese Einnahmen in dem Bauanschlage veranschlagt und von dem gesammten Kostenbedarf in Abzug gebracht sind.

8 21

Besoldungen und andere bei der Pensionierung in An⸗ rechnung zu bringende Diensteinkünfte dürfen nur auf Grund einer durch die Spezial⸗Etats oder durch besondere Gesetze er⸗ theilten Ermächtigung verliehen werden.

§8 22.

Die Gnadenbezüge von den Diensteinkünften verstorbener Beamten sind bei denselben Fonds zu verausgaben, aus welchen die betreffenden Diensteinkünfte zu zahlen waren.

Diese Bestimmung kommt auch bei den Fonds zu Pensionen und zu Unterstisßuggn entsprechend zur Anwendung.

8 23.

Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten dadurch entstehen, daß Stellen zeitweise nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden, können bis auf Höhe der für die einzelne Stelle verfügbaren Beträge, wenn und soweit sie nicht zur Bestreitung der Kosten einer kommissarischen Verwaltung der Stelle erforderlich sind, zur Gewährung von außerordentlichen Remunerationen für die unmittelbare oder mittelbare Betheiligung an der Wahrnehmung der Geschäfte der betreffenden Stelle verwendet werden.

Bleibt eine neu errichtete Stelle länger als ein Jahr unbesetzt, so ist hierüber in der dem Landtage gemäß 8 4 dieses Gesetzes vorzulegenden Uebersicht bei dem betreffenden Etatstitel Mittheilung zu machen.

Aus Ersparnissen, welche dadurch entstehen, daß die Be⸗ soldungsfonds nicht vollständig unter die Stelleninhaber ver⸗ theilt worden sind, sowie aus Ersparnissen bei den Fonds zu Wohnungsgeldzuschüssen dürfen Remunerationen nicht gewährt werden.

Eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Verwendung von Ersparnissen kann in den Spezial⸗Ctats fest⸗ gesetzt werden.

Die vorstehenden Bestimmungen kommen auch bei Er⸗ sparnissen an den Fonds zur Remunerierung von Hilfsarbeitern entsprechend zur Anwendung.

24.

Im übrigen dürfen außerordentliche Remunerationen und Unterstützungen für Beamte nur aus denjenigen Fonds gewährt werden, welche in . dazu bestimmt sind.

5

Aus den Fonds einer Behörde zur Remunerierung von Hilfsarbeitern dürfen, sofern nicht in den Spezial⸗Ctats etwas Anderes bestimmt ist, Bewilligungen an etatsmäßig angestellte Beamte derselben Behörde hh n

In den dem Landtage vorzulegenden Spezial⸗Etats sind bei den betreffenden Besoldungsfonds oder Fonds zur Re⸗ munerierung von Hilfsarbeitern die Einnahmen der Beamten aus Nebenamtern ö

§ V.

Gebühren für die Erhebung von Staats⸗Einnahmen und für die Leistung von Staats-Ausgaben sind nur von den⸗ jenigen Beträgen zu berechnen, welche für das betreffende Etatsjahr als wirklich eingegangen beziehungsweise verausgabt nachgewiesen werden. ö

8.28.

Die Ueberlassung von vienstwohnungen an Beamte er⸗ folgt nach Maßgabe des 1

Die Ueberlassung von Wohnungen und von anderen Nutzungen an den zur werf rn des Staats stehenden Ge⸗ bäuden und . owie von sonstigen Naturalbezügen an Beamte darf nur gegen Entgelt stattfinden, sofern nicht in den Spezial⸗Etats etwas Anderes bestimmt ist. .

Die für Dienstwohnungen zu entrichtenden Vergütungen sind, soweit sie nicht gemäß der Bestimmung im 5 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1873, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatg⸗ beamten (Gesetz'Samml. S. 209), gegen den Wohnungsgeld⸗ zuschuß aufgerechnet werden, ö nachzuweisen.

Der Ausführung von eubauten sowie von Reparatur⸗ . auf Kosten des Staats sind Bauanschläge Grunde zu legen.

1898.

u Inwieweit hiervon abgesehen werden kam bestimmt

.

ö

.