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anlaßen und Vermehrung der Betriebzmittel, sowie jur . der in den Jahren 1890 und 1896 aufgenommenen Anleihen von 100 000 ges zur Ergänzung der Anlagen und Betriebsmittel der Ischipkau⸗ Finsterwalder Eisenbahn und von 200 900 M zum Ausbau der Kleinbahn Sallgast— Costebrau — Friedrichsthal — Lauchhammer die Aufnahme einer dreieinhalbprozentigen Anleihe im Betrage von 1000000 M durch Ausgabe auf die Inhaber lautender Anleihescheine zu gestatten, wollen Wir in Gemäßhest des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung Seite 765) durch gegenwärtiges , . Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe jener nleihescheine unter den folgenden Bedingungen ertheilen.
5§1.
Von der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn.Gesellschaft sind für diese Anleihe die beiden Bahneinheiten der Eisenbahn Ischipkau— Finsterwalde und der Kleinbahn Sallgast=— Costebrau — Friedrichsthal — Lauchhammmer nach Maßgabe des Gesetzes vom 19. August 1895, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangs vollstreckung in dieselben ( Gesetz⸗ Sammlung Seite 499), zu per⸗ pfänden. Die Eintragung in das Bahngrundbuch hat vor der Aus⸗ gabe der Anleihescheine zu erfolgen.
2.
Die auf Grund des . Privilegs bis zur Höhe von 1000 00 ½Jᷓ̃aauszugebenden Anleihescheine, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nach dem anliegenden Muster A unter der Bezeichnung:
Dreieinhalbprozentige Anleihe der Zschipkau⸗Finsterwalder
Eisenbahn ⸗Gesellschaft vom Jahre 1898 in 2000 Stücken zu 500 MS unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 2000 ausgefertigt. Die Anleihescheine werden mit der eigenhändigzen oder faksimilierten Unterschrift zweier Mitglieder der Direktion der Ischipkau⸗ Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft versehen und von einem Beamten der letzteren eigenhändig unterzeichnet. Die für diese Anleihescheine nach dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine, sowie die Anweisungen zur Abhebung neuer Zins scheine nach dem Muster O werden in gleicher Weise ausgefertigt. Die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Zinsschein ⸗Anweisung wird den Anleihescheinen beigegeben.
Beim Ablauf des ersten und jedes folgenden zehnjährigen Zeit⸗ raums werden nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung für ander⸗ weite zehn Jahre neue Zinéscheine und ZinsscheinAnweisungen aus—⸗ ereicht. Die Autreichung erfolgt an den Vorzeiger der Zinsschein⸗ Anweisung, durch deren Rückgabe zugleich der Empfang der neuen Zinsscheine bescheinigt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem In⸗ haber des Anleihescheins unter Vorlage desselben bei der Direktion der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Zins scheine an den Inhaber des Anleihescheins.
Werden Zinsschein⸗Anweisungen nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsscheine benutzt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Zinsscheine und der Zinsschein⸗ Anweisung an die Inhaber der Anleihescheine.
§ 3.
Der Nennwerth der Anleihescheine wird mit dreieinhalb vom Hundert jährlich verzinst. Die Zinsen werden halbjährlich vom J. April und 1. Oktober jeden Jahres ab hei der Gesellschaftskasse in Finsterwalde und bei den von der Gesellschaft noch zu be⸗ stimmenden Zahlstellen ausbezahlt. Die Zinsscheine verjähren mit dem Ablauf von vier Jahren, von dem 31. Dezember desjenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind, und es ver⸗ fallen alsdann die betreffenden Zinsen zu Gunsten der Gesellschaft.
§ 4.
Die Inhaber der Anleihescheine sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach § 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗ Hesellschaft. Es bleibt ihnen vor weiteren Anleihen, welche die Gesellschaft etwa später aufnehmen sollte, ein Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.
Die Anleihescheine unterliegen vom Jahre 1907 ab der Tilgung. Zur Tilgung der Anleihe wird jährlich verwendet der Ueberschuß welcher vom Ertrage des Unternehmen der Zschipkau ⸗ Finsterwalder Eisenbahn Gesellschaft nach Deckung der laufenden Verwaltungs, Unterhaltungs. und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve⸗ und Erneuerungsfonds und der Zinsen der für das Unternehmen der Ischipkau-Finsterwalder Eisen—⸗ bahn ⸗Gesellschaft ausgegebenen Anleiheschein- übrig bleibt, bis zur Höhe von einem Prozent des Betrages der Anleihe unter Hinzu rechnung des durch frühere Tilgungen ersparten Zinsendetrages.
Die Tilgung wird durch Ausloosung bewirkt.
Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nach dem 1. April 1907 zu jeder Zeit sämmtliche Anleihescheine durch öffentliche Blätter mit sechsmonatiger Frist zu kündigen. Hierzu bedarf es der Geneh⸗ migung der Staatsregierung. Dse Einlösung sowohl der ausge⸗ loosten als auch der gekündigten i erfolgt zum Nennwerthe. Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1902 und sodann alljähr⸗ lich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1903. Ueber die Ausführung der Tilgung wird der Bahn aussichtsbehörde alljährlich Nachweis geführt.
§ 6. Die Ausloosung der zu tilgenden Anleihescheine erfolgt jeweils in den Monaten Juli bis September am Sitze der Direktion der Gesellschaft in Gegenwart derselben und eines Notars. Die Zeit der bejüglichen Verhandlungen, zu welcher den Inhabern der Änleihe⸗ scheine der Zutritt freisteht, ist 14 Tage vorher durch einmalige Be= lanntmachung in den im 5§ 13 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 87
Die Nummern der ausgeloosten Anleihescheine werden binnen 14 Tagen nach der Ausloosung öffentlich bekannt gemacht. Die Ein⸗ lösung derselben erfolgt von dem im 8 5 bezeichneten Tage ab bei der Gesellschaftekasse in Finsterwalde und bei den von der Gesell⸗ schaft noch zu bestimmenden Zahlstellen an die Vorzeiger der be— treffenden Anleihescheine gegen Auslieferung derselben und der dazu hegen noch nicht fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht älligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wir? der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Ein lösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung a e lt werden. Im übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Ge⸗ sellschaft zur Verzinsung jedes Anleihescheins mit dem 31. März dessenigen Jahres, welches auf die jedesmalige Ausloosung und die betreffende Bekanntmachung folgt. Die infolge der Ausloosung ein⸗ gelösten Anleihescheine werden unter Beachtung der im § 6 wegen der Augloosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Ge⸗ sellschaft die infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger (5 16 eingelsösten Anleihescheine wieder ausgeben darf.
8§ 8.
Die Nummern der zur Rückjahlung fälligen, zur Einlösung nicht rechtzeitig vorgelegten Anleibescheine werden während der nächsten zehn Jahre nach dem Fälligkeitstermine jährlich einmal von der Direktion der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Gehen sie dessen ungeachtet nicht späͤtestent binnen Jahres frist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftspermögen, wa unter . der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von der Direktion einmal öffentlich bekannt gemacht wird. Obgleich hiernach aut dergleichen Anleihescheinen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in (. Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Gesellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Ginlösung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu beschließen.
8 9.
Die Kraftloserklärung angeblich verlorener oder vernichteter An⸗ leihescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nach den für das Aufgebot von n , geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die dergestalt für kraftlos erklärten, sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückaelleferte und zu vernichtende Anleihescheine werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblich verlorene oder vernichtete Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen weder auf⸗ geboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem⸗ jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist (86 3) bei der Direktion anmeldet, und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein , , . Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden.
§ 10.
Die Inhaber der Anleihescheine sind nicht befugt, die Rück zahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im 5 5 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn,
a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung , werden, länger als drei Monate unberichtigt eiben; b. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört; C. daß die im S 5 festgesetzte Tilgung der Anleihescheine nicht innegehalten wird.
In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu cm ist dagegen eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beobachten.
Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung det unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kün—⸗ digung in dem Falle zu 9 drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungs summe hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Anleihescheine nachträglich bewirkt.
ᷣ , § 11.
Bis zur Tilgung der auf Grund dieses Privileglums ausgegebenen Anleihescheine darf die Ge sellschaft keine Grundstücke verkaufen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstäcke, durch deren Veräußerung die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens nicht beeinträchtigt wird, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen., Polizei. oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Wagrenniederlagen ab⸗= getreten werden möchten. Der von Unseren Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber. ob durch die Beräußerung eines Grundstücks die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Bescheinigung der Bahnaufsichtsbehörde erbracht (5 5 des Gesetzes, betreffend das Pfandrecht an Privat- eisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895 Gesetz⸗Samml. Seite 4999.
Die vorstebende Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückiahlung fällig erklärten Anleihescheine nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Einlöfung vorgelegt werden.
. § 12.
Zunächst dürfen nur Anleihescheine bis zur Höhe von 800 900 ausgegeben werden, während weitere Anleihescheine bis zur Höhe von 200 9000 M behufs Beschaffung von Betriebtmitteln erst dann zu begeben sind, wenn dieß von dem Minister der öffentlichen Arbeiten gestattet worden ist.
13
36 4s.
Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt- machungen müssen in dem „Deutschen Reichs. und Preußischen Staats. Anzeiger“, in der Berliner Borsenzeitung“ und in einer in Finsterwalde erscheinenden Zeitung abgedruckt werden.
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine ihre Befriedigung von seiten des Staats zu gewähr— leisten oder Rechten Dritter vorjugreifen.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt a. O. bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dieses geschehen, in die Gesetz⸗ Sammlung aufzunehmen.
Gegeben Berlin im Schloß, den 26 Mai 1898.
(L. S.) Wilhelm R. von Miquel. Thielen.
Muster A. 500 Mark dreieinhalbprozentiger Anleiheschein
der Ischipkau⸗Finsterwalder Gisenbahn⸗Gesellschaft, . 6 vom Jahre 1898,
. Fünfhundert Mark. Inhaber dieses Anleihescheins hat auf Höhe von ; Fünfhundert Mark Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten rivilegiums aufgenommenen Anleihe von 10000090 S der schipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn-⸗Gesellschaft. Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Finsterwalde, den 1898. ̃ (Trockener Stempel.) Die Direktion der Ischipkau ⸗ Finsterwalder CGisenbahn ⸗Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Diesem Anleihescheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zins schein⸗·
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zu dem dreieinhalbprozentigen Anleihescheine der Zschipkau⸗ Finsterwalder Gisenbahn⸗ Gesellschaft, , . von 1898,
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z Trockener Stempel.) ö. -Die Direktion der ZschipkauFinsterwalder Eisenbahn. Gesellschaft. (Unterschristen eigenhändig oder faksimiliert.)
Verjãhrt am
Muster g. Anweisung zur , . neuer Zinsscheine r de
1 n dreieinhalbprozentigen Anleiheschein der Zschipkau⸗ Finsterw är eg cha fß di Finsterwalder 6. von 1898,
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung nach vor= gängiger öffentlicher Bekanntmachung der Direktion , Ge⸗ sellschaftskasse die folgende Reihe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor— heleichneten Anleihescheine der Ischiplau-⸗Finsterwalder Eifenbahn⸗ Gesellschaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Ausrelchung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht
werden kann, erfolgt die Ausreichung d ĩ . k chung der Zinsscheine an den Inhaber
Finsterwalde, den ; (Trockener Stempel.) Die Direktion der Ischipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn. Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)
*
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Direktion der Königsberg-Cranzer Eisen— bahngesellschaft in Königsberg in . fi die Erlauhniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Nebeneisenbahn von Cranz nach Neu⸗— kuhren ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Provinzial-Schulrath Dr. Waetzoldt ist dem Provinzial⸗Schulkollegium in Breslau überwiesen worden. Dem praktischen Arzt Dr. Julius Hoppe in Gumbinnen, sowie dem Dr. phil Wilhelm Fresenius und dem Dr. phil. Ernst Hintz, beide in Wiesbaden, ist das Prädikat rache 3 , Im Schullehrer⸗ Seminar zu Pölitz ist der bisherige kommissarische Lehrer an dieser Anstalt toik. . . ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden. .
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der bisherige Landmesser Lothar Krause zu Pader— born ist zum Königlichen Ober-Landmesser ernannt worden.
Justi z⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Meyer in Brandenburg a. H. ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Brandenburg 9. H.,
die Rechtsanwalte Karbe in Wongrowitz und Thie in Margonin sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗Landes⸗ gerichts Posen, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Wongrowitz bezw. Margonin, und ;
der Gerichts-Assessor Dr. jur. Salm in Düsseldorf zum Notar für den Bezirk des Ober⸗-Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Burscheid, ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Architekt Otto Blancke, z. Zt. in Kottbus, ist zum Königlichen Baugewerkschul⸗Oberlehrer ernannt worden.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Abend mittels Sonderzuges nach Danzig begeben. Allerhöchstdieselben trafen, wie „W. T. B.“ meldet, heute Morgen 9 Uhr in Marienburg ein und wurden von der Be⸗ völkerung der Stadt lebhaft begrüßt. Seine Majestät be⸗ sichtigten die Arbeiten im Ordensschlosse und reisten um 11 Uhr nach Langfuhr bei Danzig weiter.
In einer der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗
Anzeigers“ beigegebenen Beson deren Beilage wird eine
übersichtliche Zusammenfassung des Inhalts des von dem 1 Dr. von Miquel an Seine Majestät den aiser und König erstatteten Immediatberichts über die Finanzverwaltung Preußens vom 1. Juli 1890 bis 1. April 1897 veröffentlicht.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Wolf“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Schröder (Johannes), am 1. Juni in Kapstadt angekommen.
Bayern.
In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeord⸗ neten stand der Militär⸗Etat zur Berathung. Gegenüber verschiedenen Anfragen erklärte hierbei, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, der Kriegs⸗Minister Freiherr von Asch: Der Hun r⸗ strafprozeß ist durch die gesetzgebenden Faktoren festgelegt. Damit stehen wir vor einer vollendeten Thatsache. Offen gelassen ist dagegen die . des Obersten Gerichtshofs. In dieser Frage bestehen bekanntlich Meinungsverschiedenheiten. Sollen 3. beglichen werden, so müssen Verhandlungen darüber stattfinden: das ist das Stadium, in welchem die Sache sich jetzt befindet. Um für die in Aussicht genommene gesetzliche Regelung dieser Frage eine Basis zu gewinnen, stehen Seine Majestät der fer und Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent mit einander in Unterhandlung.
Württemberg.
Da die Beschlüsse der Kammer der Standesherren zu den Steuergesetzen in mannigfacher Beziehung von denen der
Kammer der Abgeordneten abweichen, so hat letztere, wie der
„St. A. f. W. berichtet, in ihrer vorgestrigen Sitzung be⸗ schlossen die Steuergesetze nochmals der Steuerkommission zu äbermeifen.
Braunschweig.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, empfing auf dem Schlosse Blankenburg , Nachmittag in be⸗ sonderer Audienz den russischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Baron von Wrangel, welcher das Allerhöchste Notifikationsschreiben Seiner Majestät des Kaisers von Rußland überreichte. Um 5i/⸗ Uhr fand Gala⸗ tafel statt, zu welcher der Gesandte geladen war. Die Tafel⸗ musik wurde von dem Musikkorps des 2. Bataillons des Infanterie⸗Regiments Nr. 165 ausgeführt.
Oesterreich⸗Ungarn.
Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Debatte über die ire fle, fort. Der Abg. Glöckner besprach die Grazer Vorfälle in eingehender Weise und sagte, die Deutschen Böhmens fühlten sich mit den Deutschen in Graz solidarisch. Vor Aufhebung der Sprachenverordnungen könne es keinen Frieden geben; in Böhmen sei der Friede nur bei einer Zweitheilung der Verwaltung möglich. Der Abg. Dr. Menger betonte die Nothwendigkeit eines Sprachen⸗ gesetzes und verlangte vor allem die Beseitigung der Sprachen⸗ verordnungen. Es sei nothwendig, daß die deutsche Sprache Staate sprache werde. Nachdem auch der Abg. Dr. Stöhr die Nothwendigkeit der sofortigen Aufhebung der Sprachen⸗ verordnungen und der Erklärung der deutschen Sprache zur Staate sprache betont hatte, wurde die Verhandlung abgebrochen. Die Abgg. Dr. von Hochenburger und von Hofmann richteten darauf die Anfrage an die Regierung, ob die Auf⸗ lösung des Grazer Gemeinderaths mit Zustimmung des Minister⸗ Präsidenten Grafen Thun erfolgt sei, und ob derselbe geneigt sei, die Verfügung, betreffend die Auflösung, unverzüglich rück⸗ gängig zu machen und den Gemeinderath in seine Amts⸗ geschäste wieder einzusetzen. Der Abg. Lorber interpellierte wegen Erlasses eines Gesetzes, betreffend die Verantwortlichkeit des gemeinsamen Ministerlums. Frankreich.
Die Deputirtenkammer nahm gestern, wie, W. T. B.“ berichtet, die Wahl des provisorischen Präsidenten in nament⸗ licher Abstimmung vor. Von 562 abgegebenen Stimmen fielen 2 auf Deschanel und As auf Brisson. Deschanel nahm auf dem Präsidentensitze Platz und sagte einige Worte des Dankes für seine Wahl, welche mit Beifall im Zentrum, mit einigen Protestkundgebungen auf der äußersten Linken auf⸗ genommen wurden. Die nächste Sitzung findet am Montag statt.
Rußland.
Wie St. Petersburger Blätter melden, sind zur Ab⸗ lösung des russischen Detachements auf Kreta 330 Mann an Bord des Dampfers „Imperator Nikolai II.“ dorthin ab⸗ gegangen. Am Pfingstsonntag (a. St.,) sollen ungefähr 500 und am 31. Mai (a. St.) der Rest von etwa 500 Mann dorthin abgehen.
Auf Anordnung des General-Gouverneurs von Warschau Fürsten Imeretinsky sind, wie „W. T. B.“ meldet, Kom⸗ missionen eingesetzt worden zur Revision der bestehenden Ver⸗ ordnungen, betreffend die Polizei im Zarthum Polen, sowie des Reglements vom Jahre 1867, betreffend die polizeiliche Beaufsichtigung kompromittierter Personen, ferner zur Aus⸗ arbeitung eines Programms für den polnischen Sprachunter⸗ richt an den mittleren und unteren Lehranstalten des Zar⸗ thums Polen.
Die russische Regierung hat beschlossen, den Hafen von Port Arthur zu vertiefen und zu erweitern.
Italien.
Der Admiral Cane varo ist in Rom eingetroffen und hat gestern Abend den Eid als Marine⸗Minister abgelegt.
Spanien.
Von dem Kardinal Rampolla ist, wie „W. T. B.“ meldet, in Madrid ein Telegramm eingetroffen, in welchem derselbe den Dank des Papstes für den Beschluß des Senats zu Gunsten der Päpstlichen Intervention ausspricht.
Polo Bernate, der frühere Gesandte in Washington, ist zum Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für die aus— wärtigen Angelegenheiten ernannt worden.
In der gestrigen Sitzung der Deputirten kammer wünschte der Abg. As caneto (Republikaner) im Hinblick auf den vorgestern im Senat erörterten Zeitungsartikel Castelar's den Minister-Präsidenten Sagasta über die Unverletzlichkeit der Mitglieder des Parlaments zu befragen. Die Interpellation wurde vertagt. Der Marine-Minijter Aunon erwiderte auf eine Anfrage über das Gerücht, der Admiral Cervera sei während des Scegefechts bei Santiago nicht dort gewesen, daß Cervera die Operationen selbst vom Bord des „Cristobal Colon“ aus, wo er seine Flagge gehißt, geleitet habe.
Türkei.
Die Räumung der vierten Zone Thessaliens hat sich, wie das „Wiener Telegraphen-Korrespondenz⸗Bureau“ aus Konstantinopel meldet, in den letzten Tagen ver⸗ zögert, da Griechenland die der Türkei zugesprochenen Grenz⸗ punkte Malaszaki und Grileopo, zwar geräumt, egen deren Uebergabe an die Türkei aber protestiert *. Infolge der Intervention des Doyens des diplo⸗ matischen Korps, des österreichisch- ungarischen Botschafters Freiherrn von Calice, wurden Edhem Pascha Instruk⸗ sionen für die Räumung übermittelt und mit den De⸗ legirten die Räumung der vierten Zone bis zum 6. Juni, mit Ausnahme von Volo und der Grenzpunkte Gritzovali und Nezero vereinbart, welche die Pforte bis zur definitiven Uebergabe der oben genannten zwei an sie abgetretenen Grenz⸗ punkte besetzt zu halten beabsichtigt. Die Delegirten protestierten bagegen, daß Volo bis zum 6. Juni nicht geräumt werden solle. Edhem Pascha erklärte, aus Gründen der Disziplin den dabei geplanten Landtransport vermeiden zu müssen.
Amerika.
Das Repräsentantenhaus hat gestern, wie dem „W. T. B.“ aus Washington berichtet wird, den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Kriegskredite, angenommen; die Höhe der Kredite beläuft sich auf 17 845 Doll, einschließlich 10 Millionen Dollars für die Marine. Auf die Anfrage eines Deputirten erklaͤrte der Vorsitzende der Finanzlommission, die
Kriegskosten würden sich auf ungefähr 600 Millionen belaufen, wenn der Krieg ein Jahr dauern sollte.
Ueber die Beschießung von Santiago de Cuba am 31. v. M. wird der New Yorker „World“ aus Washington telegraphiert: Das Marineamt habe den Commodore Schley angewiesen, er solle weder versuchen, Santiago zu nehmen, noch die Forts von Santiago zum Schweigen zu bringen. In dem Fall, daß das Geschwader Cervera's . . zu ent⸗ schlipfen? solle Schleh bacse ker ehe ld' eh nf KHaelhoh? Ser außerhalb des Bereichs der Batterien gekommen sei, nur fest⸗ halten. Seit dem erfolglosen Bombardement von San Juan auf Porto Rico sei das Marineamt peinlich darauf bedacht, derartige Angriffe zu vermeiden, die nur als Schlappen der Amerikaner ausgelegt werden könnten. Aus diesem Grunde habe man Schley ein Geschwader gegeben, das zwar stark genug sei, um Cervera festzuhalten, aber nicht stark genug, Schley in die Versuchung zu bringen, die Aktion des Admirals Dewey nachzuahmen, selbst wenn er dazu verlockt werden sollte. Als Schley am Dienstag Morgen bemerkt habe, daß die Spanier damit beschäftigt seien, die Forts am Eingang des Hafens von Santiago auszubessern, habe er das Bombardement begonnen, um die Fortführung dieser Arbeiten zu verhindern. Das Bombardement habe eine Stunde gedauert. Die Spanier hätten das Feuer energisch erwidert und ihre im Kampfe eingenommenen Stellungen nicht verlassen, obgleich die Granaten und die Trümmerst ücke wie ein Hagel um sie herum niedergefallen seien. Das Feuer der spanischen Batterien sei im allgemeinen wenig wirkungsvoll gewesen, doch sei der amerikanische Hilfskreuzer „Harvard“ be⸗ schädigt worden. Das Kastell Morro sei durch die Kanonade in Trümmer gelegt worden. Schley habe sich erst zurückgezogen, als das, was er sich vorgenommen hatte, erreicht gewesen sei. Er habe garnicht daran gedacht, die Einfahrt in den Hafen zu forcieren. Das Marineamt werde einen ernstlichen Angriff durch die
lotte erst anorbnen, wenn ein überlegenes Geschwader vor
antiago versammelt sei und gleichzeitig ein Angriff zu Lande gemacht werden könne, bei dem die Amerikaner auf Unter⸗ stützung durch die Insurgenten rechnen dürften, mit denen Schley in den letzten Tagen in stetiger Verbindung ge⸗ standen habe.
Eine in New York eingetroffene Depesche aus Port Antonio (Jamaica) meldet, daß bei dem Gefecht vor Santiago am Dienstag der „Cristobal Colon“ von zwei Granaten des „Massachusetts“ getroffen worden sei. Die Spanier hätten etwa 300 Schüsse abgegeben, die Amerikaner nur etwa den vierten Theil dieser Zahl. Die Verluste der Spanier seien unbedeutend gewesen.
Nach einer weiteren Depesche aus Port Antonio ist der Admiral Schley von dem Marine⸗Departement benach⸗ richtigt worden, daß das Schlachtschiff „Oregon“, der Kreuzer „New York“, ein weiterer Kreuzer und zwei Kohlen⸗ schiffe nach Sanüago gesandt werden würden.
Aus Tampa wird berichtet, daß bisher keine regulären amerikanischen Truppen nach Cuba abgegangen seien.
Die cubanische Regierung hat, einer Meldung aus Havanna zufolge, beschlossen, alle diejenigen Schiffe, welche Lebensmittel nach Cuba einführen, von Zollabgaben zu be⸗ freien und ferner die Ausfuhr von Zucker nach den Ver⸗ einigten Staaten zu untersagen. .
Amtlich wird mitgetheilt, daß sich das Schiff „Alfonso XIII.“ in Porto Rico befinde, wo es Lebensmittel ausschiffe.
In Madrid sind Privaimeldungen eingetroffen, nach denen die Befestigungen an der Einfahrt zur Bucht von Santiago mit den schweren Geschützen des Kreuzers „Reina Mercedes“ armiert wurden, welcher wegen Unbrauchbarkeit seiner Kessel in einen Ponton umgewandelt worden sei.
Eine Depesche der New Yorker „Evening World“ aus Port⸗au⸗Prince meldet, daß das amerikanische Geschwader gestern den Angriff auf die Forts von Santiago erneuert habe. Gleichzeitig hätten 30600 Aufständische die Stadt Santiago angegriffen.
Afrika.
Der „Daily Telegraph“ meldet aus Kairo vom gestrigen Tage: Briefe aus Abessynien besagten, daß Ras Makonnen mit 50 000 Mann und zwei andere Ras mit je 15 09000 Mann Anfang Dezember vorigen Jahres Abessynien verlassen hätten und im März am Nil angelangt seien, wo von ihnen ein Lager bezogen worden sei.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Direktor des Bureaus des Hauses der Abgeordneten, ,, Regierungs⸗Rath Kleinschmidt ist heute Vormittag gestorben.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Dessau berichtet die Mgdbg. Itg.: Sämmtliche Arbeiter, Tischler, Drechsler, Bildbauer und Polierer der Anhal⸗ tischen Holzindustrie⸗Aktiengesellschaft in Dessau haben die Arbeit eingestellt, da die von ihnen geforderten Lohnerhöhungen nicht bewilligt worden sind. (Vgl. Nr. 128 d. Bl.) ö .
In Teplitz befinden sich nach dem Vorwärts“ sämmtliche Steinarbeiter seit 14 Tagen wegen Lohnstreits im Ausstand.
In Horsens (Jütland) sind nach demselben Blatt die Baum wollenweber in den Ausstand eingetreten.
Aus Mailand wird der Frlf. Ztg.“ gemeldet! Die Aus⸗ stände der Reisarbeiter in der Provinz Vercelli dauern fort. Militär wurde am Mittwoch nach Villata und Cofsato abgesandt. In Monza befinden sich 150 Weber im Ausstande.
Kunst und Wissenschaft.
Aus Rom berichtet W. T. B. im Anschluß an die in der gestr. Nr. d. Bl. mitgetheilten Nachrichten: y Gesel schayp wurde gestern (Donnerstag) todt aufgefunden. rofessor Mäurer, welcher die Parioli⸗ Promenade am Tiber, nahe bei . Acetosa, entlang ging, bemerkte an einem Zollwächterhäutchen Fußspuren und Eindruͤcke von zwei starken Stöcken, gleich denen, die Geselschap be⸗ nutzte. Er folgte den Spuren, und fand an einem Baume den Leichnam Geselschap's. Wie verlautet, war die Leiche entkleidet und die Kleider verschwunden.
Friedrich Geselschap war am 5. Mai 1856 in Wesel geboren und bildele sich auf der Kunst⸗Akademie zu Dregden sowie später unter Mintrop in Düsseldorf vorjugsweise in der dekorativen Malerei aus. Im Jahre 1866 begab er fich nach Italien, wo er sich besonders in Rom dem Studium der monumentalen Malerei widmete. Dann ließ er sich in Berlin nieder, wo er zunächst dekorative Malereien in
. autzfũhrte. . weiteren Kreisen wur onkurrenz um die Wandmalerelen für das Kaiserh 2. — bekannt, wohel sein in Gemeinschaft mit Bleibtreu gefertigter 6
den zweiten Preis erhielt. Sein Ruf . sich jedoch hauptsãächlich auf die im Jähre 1882 begonnene, im Jahre 1890 vollendete Aus- schmückung der Kuppel und der Schildbogenfelder der Ruhmeshalle des hlesigen Zeughauseg. In diesen, in Caseinfarben 8 Wand⸗ gemälden, welche einen römischen Triumphzug, den Krieg, Walhalla die Wiedererrichtung des Deutschen Reichs und den Frieden durch zahlreiche Idealfiguren mit zum theil porträtgetreuen fia. ver⸗ anschaulichen, verwerthete er mit Glück seine ttalienischen Studien und erhob sich darin zu monumentalen Schöpfungen von einer an Michelangelo und Cornelius erinnernden Größe der Auf— fassung und Kraft der Komposition. Daneben hat der Künstler auch Entwürfe für Glasmalereien, einen das Leben Kaiser Wilhelm's J. durch Figuren in antiker Gewandung darstellenden Fries für die Berliner Akademie der Künste und Cartons für die Ausmalung der Friedenskirche in Potsdam ausgeführt. Professor Geselschav war seit dem Jahre 1882 Mitglied der hiesigen Königlichen Akademie der Künste und seit dem Jahre 1884 Senator derselben.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Um zwei Monate früher als in den Vorjahren ift diesmal das Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der deutschen landwirthschaftlichen Genossenschaften (für 1897) erschienen, welches eine Beschreibung des deutschen landwirthschaftlichen Ge nossenschaftswesens, speziell der Organisation und der Thätig⸗ keit des Allgemeinen Verbandes, gieht, die der Bedeutung dieser Bewegung im modernen Wirthschaftsleben entspricht und einen genauen Einblick in die von dem Allgemeinen Verband, den Landes- und Provinzialverbänden und den einzelnen Genossenschaften im Berichts jahr geleistete Arbeit gewährt. Als Beitrag zu dem heran⸗ nahenden 50 jährigen Jubiläum des modernen deutschen Genossen⸗ schaftswesens ist in dem Verhandlungsbericht des vorjährigen Genossen⸗ schaftstages zu Dresden, der den ersten Theil des Jahrbuchs bildet, das Referat des Verbands Direktors Bach⸗Dres den uber die geschicht ˖ liche Entwickelung des landwirthschaftlichen Genossenschaftsweseng im Königreich Sachsen von besonderem Interesse. Dasselbe veranschaulicht, wie i das dortige Genossenschaftswesen unter Leitung verdienstvoller Männer durch viele Schwierigkeiten hindurch zu seiner gegenwärtigen Blüthe emporgeschwungen hat. Der im zweiten Theil folgende Jahresbericht der Anwaltschaft für 1896/97 zeigt, daß die rasch steigende Tendenz im Gesammtbestande der deutschen land⸗ wirthschaftlichen Genossenschaften anhält. Von 14 800 eingetragenen Genossenschaften im Deutschen Reich entfallen 10 669 auf die deutsche Landwirthschaft, und zwar sind darunter 7612 Spar und Darlehns⸗ kassen, 999 Bezuge⸗ und Absatz', 1574 Molkerei⸗ und 484 sonstige Genossenschaften; das bedeutet gegenüber dem Vorjahre einen Zuwachs von 1683 landwirthschaftlichen Genossenschaften. An diesem Zuwachs ist der Allgemeine Verband mit 762 Genossenschaften betheiligt. Er zählte zur Zeit des Berichts insgesammt 4395 Genossenschaften, hierunter 2275 Spar und Darlehnskassen. Die ununterbrochene Ausdehnung der genossenschaftlichen Organisation in den verschiedenen landwirthschaftlichen Spezialjweigen und auf dem Gebiete der land⸗ wirthschaftlichen Nebengewerbe ist der beste Beweis, daß die Ge⸗ nossenschaftsform auch für diesen Thätigkeitskreis der Landwirthschaft wirthschaftliche Brauchbarkeit und Nützlichkeit besitzt. In Liquidation traten nur 33 landwirthschaftliche Genossenschaften. Die Zentral⸗ kassen und Zentral Ein. und Verkaufsgenossenschaften entwickeln sich, entsprechend den gesteigerten Anforderungen der Einzelgenossenschaften, immer mehr zu großen, geschäftsgewandten Geld, und Verkehrsstellen der deutschen Landwiribschaft. Bei einem Gesammtbetriebgkapital von etwa 70 Millionen Mark betrug der Gesammtumsatz aller Zentral- kassen und sonstigen Geldausgleichstellen des Deutschen Reichs im Jahre 1896 45ę09 Millionen Mark gegenüber 323 Millionen Mark 1895; hier⸗ von hatten die 12 3entralkassen und sonstigen Geldausgleichstellen des Allgemeinen Verbandes einen Umsatz von 192 Millionen Mark, dem ein Umsatz von 246 Millionen Mark bei 1785 statistisch bearbeiteten Spar und Darlehnekassen gegenüberstebt. Die Zentralbezugsgenossen⸗ schaften innerhalb des Allgemeinen Verbandes bezogen im Jahre 1896 53 Millionen Zentner im Werthe von 14 Millionen Mark. Die Statistik der Zentralgenossenschaften (Zentralkreditanstalten, Zentralbezugsgenossenschaften und Zentralabsatzgenossenschaften der Molkereien) ist in dem vorliegenden Jahrbuch erweitert und in ver- schiedenen großen Tabellen übersichtlich dargestellt worden. Sie giebt in der textlichen Bearbeitung ein anschauliches Bild dieser wichtigen, gewaltig anwachsenden Zentren des landwirthschaftlichen Genossen⸗ schaftswesens. Der dritte Theil bringt die Statistik über die Geschäftg⸗ ergebnisse von 3187 dem Allgemeinen Verbande angehörenden Genossen⸗ schaften für das Jahr 1896; gegenüber dem Vorjahre sind 937 Genossenschaften zur Statistik neu hinzugekommen. Außerdem wird durch Vermehrung der Rubriken des Tabellenformulars auf die doppelte Anzahl und dementsprechende erweiterte textliche Bearbeitung ein Einblick in den Geschäftsverkehr der verschiedenen Genossen⸗ schaftsarten gewährt, wie er von keiner Zentralorganisatien voll- ständiger erlangt werden kann. Die Statistik der Spar und Dar⸗ lehnskassen beweist, daß die zahlreich entstehenden Kassen einem wirk⸗ lichen Bedürfniß der laͤndlichen Bevölkerung entsprechen, und daß der Geschäftsverkehr dieser zahlreichsten ländlichen Kreditanstalten sich in soliden Bahnen bewegt. Trotz der gewaltigen Ausdehnung dieser Kreditorganisation gewährte sie infolge ihrer zweckmäßigen, wohl- durchdachten Gliederung im Berichtsjahr dem einzelnen Mitglied größere Leistungen als je zuvor. Eine genaue Betrachtung wird bei diesen Statistiken immer die große Anzahl der noch jungen Kassen be rücksichtigen müssen, die natürlich in den ersten Monaten die normalen Leistungen noch nicht erreichen, die sich aber, wie eine Vergleichung der ver⸗ schiedenen Jahrgänge und Verbandsbezirke zeigt, in sehr kurzer Zeit ebenfalls zu leistungsfählgen Mittelpunkten des ländlichen Geld., und Kredit wesens entwickeln. Die gie ng sind gegenüber 1895 fast überall estiegen, der Umsatz des Betriebskapitals wächst stetig von Jahr zu
ahr, und die Rückjahlungen auf gewährte Kredite sind in Anbetracht der landwirthschaftlichen Gesammtlage und des geringen Durchschnitts alterß der Kassen bereits beträchtlich. Die statistische Erforschung des Sparkassengeschäfts hat sehr hohe Summen 2 Die gemeinsamen ,, durch die Kassen sind gleichfalls im Steigen begriffen. Die Bezugsgenossenschaften, zum ersten Mal als Bezugs. und Absatzgenossenschaften behandelt, zeigen nur in einigen Verbandsbezirken eine aufsteigende Bewegung. Hervorgehoben zu werden verdient die zum ersten Mal in der Statistik des Jahrbuchs vorgenommene Trennung des Waarenbezugs, nach Düngemitteln, Futtermitteln und Sämereien. Das Absatzgeschäft stebt noch im An- sang der Entwickelung. Das charakteristische Merkmal der dies⸗ maligen Molkereistatistik ist, daß die Molkereigenossenschaften immer mehr in die Gegenden mit vorherrschendem Kleinbesitz vor⸗ dringen und der kleine Grundbesitzer sich in erhöhtem Maße an der genoffenschaftlichen Milchverwerthung betheiligt. Die Intensität der Betriebe zeigt eine zunehmende Entwickelung. Die Statistik hat auch um ersten Mal die Zahl der bei Molkereien vorhandenen Neben⸗ betriebe festgestellt, ferner die Betheiligung der Molkereien am Bezugg⸗ geschäft, die ansehnliche Summen ergab. Die Statistik der berichten den sonstigen Genossenschaften, welche diesmal in vier Yaupt⸗ kategorien eingetheilt sind, 6 noch keine allgemeinen Schlüsse zu. Am Schluß des Jahrbuchs folgt die sorgfällig zusammengestellte Liste aller dem Allgemeinen Verbande zugehörigen 20 Verbände und Moo Genossenschaften nach dem Stand vom 1. März 1898. Wer die Schwierigkeiten einer Konzentration der wirthschaftlichen Kräfte auf dem Lande zu würdigen weiß, der wird die Anstrengungen und Errungenschaften der deutschen Landwirthschaft auf dem Gebiete der genossenschaftlich organisierten Selbsthilfe, von denen wieder das vorliegende Jahrbuch Zeugniß ablegt, anerkennen und zugestehen dürfen, daß die Landwirthe ihre auf diesem Gebiet liegenden Pflichten im all- gemeinen jetzt in ihren genossenschaftlichen Organisationen treu und
willig erfüllen.
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