1898 / 129 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Jun 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Von hervorragender Bedeutung für die Entwickelung und Größe der a en Monarchie ist stets die Fürsorge ge⸗ wesen, welche Preußen und selne Könige dem Schul- und Unterrichtswesen haben zu theil werden lassen. Auch in der Berichtsperiobe hat einen Hauptantheil an der starken Mehr⸗

Angelegenheiten 3 stellten si

.

w

bewilligung von Staatsmitteln das Kultus⸗Ministerium Verwaltung der geistlichen, Unterrichts- und Medizlnai⸗ ehabt (Sp. 21 b u. c.). nach der Generaltabelle die Ausgaben zu Anfang der Berichtsperiode (1890/91) auf 1024090

Spezialtabelle.

die

M6,

ür 1898/99 haben sie sich auf 146 152 000 ½ις erhoben, das

Die na

ehr in ö. Zeit beträgt also 43 743 000 M

giebt nãhere

,, dem Bericht entnommene Spezialtabelle uskunft darüber, wie sich die Ausgabevermehrung

auf die einzelnen Zweige des Kultusressorts vertheilt hat:

Es sind etatsmäßig bereitgestellt:

1890/91

b

1891 / 92

M60

1892/93

6 sb⸗

1893/94

b

1894/95

ell

1896 / 6

. I

1896,97

M6

1897 / d

Danach beträgt seit dem 1. April 1891 die Steigerung der dauernden Ausgaben und die Höhe der einmaligen Ausgaben

im Ganzen

.

im Durch⸗

schnitt für jedes der 7 Jahre

li

dauernd einmalig Darunter: für die geiftliche Verwaltung (Kap. 111 bis 16a des Ordinariums): Hd einmalig. für die Universitäten: dauernd k e für die höheren Lehranstalten (einschl. Provinzial⸗Schulkollegien): J k für das Elementar⸗Unterrichtwesen: dauernd . 1 für Kunst und Wissenschaft: 1 163641 1 für das technische Unterrichtswesen: dauernd w 1 für Kultus und Unterricht gemeinsam: dauernd k einmalig J für das Medizinalwesen: dauernd . einmalig

9h 476 072 6 149 852

h 332 684 453 560 7727 803 2 536 hb? 6289513 578 700 58 822 zo 1653 656 3795227 gos goho 1506 551 59 700

9099695

96 984 604 h 7h1 288

5 442 825 180 000 7954 775 3185 012 6 444193 590 934 59 438 205 1094100 3 892 671 646 092 1549 656 33 650

9159 572

101 445384 3 374 232

h h27 997 645 440

8 060618 1245135

8106920 298 400

61 140 022 689 500 3981395 429 257 1620 898 36 500

9812 537

103 883 125 (2 5 283 081

h hö4 983 1065 600

8 104106 741 205

8 445 776 523 706

62 127979 (2 2646 697 4031978 206 873 1647 562 46000

10718 171

105 843 809 s 6 375 hryh

h 592 213 16566 570

63 398 479 (2 2548 450 4 061 591 166 650 1675024 325 000

10 819 450 400 000

107 701 153 5 121 110

5 60h 852 1550000

S 263 663 1218 420

8 839 381 575 090

64 729 067 552 800

4102470 200 050 1714 696 h34 750

1092498 400 000

109 482 907 6 254 910

5 615792 1711980

8 389271 1356570

9006690 418025 65 828 120 1657075 4164615 533 760 1792298 339 500

1293 080

5 636 849 1600000

S 536 084

2225 676

9 247 826 635 050

( 77 550 929 1539990

4212408 1100890

1874 875 467 000

11 291959

26 261 345 Ih 77 do

304 169 8 519 5860

Sos 281 lo 864 733

1782 400

2192264

3751 621 5 696 829

43 452 1183513

115 469 1543541

422 616 505 191

2675517 1532659 63 883 469 082 52 618 254 629 313181 114286

Bemerkungen:

1582778 71 800

1760 085 21 500

1828 410 20 000

1838930 20000

1933397

30 000

ö S00 000

303 12 562 500

1923132

90 000

1955162 230000

1885900 151 000

43 303 80 357

) Ber Etatssumme sind rund 4200 0090 M hinzugerechnet wegen der zu erwartenden Steigerung des veranschlagten Staatsaufwandes infolge der Abänderung der Regierungsvorlage des Gesetzentwurfs,

betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.

und höhere Beamte vorgesehenen Mitteln weitere 3183700 ½ hinzu.

Außerdem treten von den im Etat des FinanzMinisteriums für 1897/98 zu Diensteinkommensverbesserungen für mittlere

I) Für die Jahre 1893.94 und 1894/95 sind den Etatssummen die auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 134) zu Beihilfen an Schulverbände für Volksschulbauten bereitgestellten

4 000 000 S hinzugerechnet.

Zu der Thatsache der starken Steigerung des Staats⸗

aufwandes für das Elementarunterrichtswesen macht der

inanzbericht die folgenden, das Interesse weiterer Kreise in Änspruch nehmenden Ausführungen:

„Weitaus die größte Steigerung des Staatsaufwandes hat zur Förderung des Elementarunterrichtswesens stattgefunden.

Nach Art. 25 der Verfassung sind zwar die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschulen von den Gemeinden und nur im Falle des nachgewiesenen Unvermögens vom Staat aufzubringen. Demgemäß war früher der Aufwand des Staats für das Elementarunterrichtswesen gering. Derselbe erreichte im Jahre 1871 nur den Betrag von jährlich rund 4500 000 S, Infolge der hn An⸗ forderungen namentlich für die Besoldung der Volks⸗ schullehrer wurde es demnächst jedoch in fortdauernd steigendem Maße erforderlich, vielen Schulverbänden die Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen durch Staatsbeihilfen zu ermöglichen und hauptsächlich zur Befriedigung dieses Bedürfnisses die gedachte Etats⸗ summe bis zum Jahre 1887/88 auf 26106937 6 zu verstärken.

Ungeachtet dieser gesteigerten Beitragsleistung des Staats war damals der Druck der Volksschullasten, namentlich in einer sehr großen Zahl der ohnehin durch die ungünstige Lage der Landwirthschaft vielfach schwer betroffenen ländlichen Gemeinden und der kleinen Städte, ein so weit verbreiteter geworden, daß die zu ihrer Unter⸗ stützung verfügbar gemachten Staatsmittel weitaus nicht genügten, und es überhaupt nicht mehr möglich erschien, allein durch Gewährung von Beihilfen im J. Falle ausreichende Abhilfe zu schaffen. Durch die Gesetze vom 14. Juni 1888 und vom 31. März 1889 über⸗ nahm daher der Staat die Verpflichtung, außerdem noch festbestimmte Beiträge zu dem Diensteinkommen aller Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen den Schulverbänden zu gewähren. Diese Beiträge wurden so bemessen, daß durch dieselben auf dem platten Lande und in den kleinen Städten ein verhältnißmäßig höherer Theil der Schullasten gedeckt wurde, als in den größeren Städten. Zugleich wurde die Erhebung von Schulgeld an den öffentlichen Volksschulen im wesentlichen beseitigt.

Aus ähnlichen Gründen wurde es schon früher, seit dem Jahre 1890/91 aber in bedeutend ausgedehntem Umfange für angezeigt erachtet, Alterszulagen an Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen in Orten bis zu 190 000 Einwohnern direkt aus der Staats⸗ kasse zahlen zu lassen.

Danach stieg der Stagtsaufwand für das Elementar⸗ unterrichtswesen his zum Jahre 1890/91 auf 58822310 , bis zum Jahre 1896397 auf 65 828 120 M6 In letzterem Jahre hat 64 der Aufwand des Staats allein auf Grund der Gesetze von 1888/89 auf rund 29 200000 46, derjenige für die Alterszulagen der Lehrer und-Lehre⸗ rinnen auf rund 9 300 9009 6 bei einer jährlichen Steige⸗ run um circa 600 000 S belaufen.

Diese Regelung der Betheiligung des Staats an den Volks . unterlag in mehrfacher Beziehung er⸗

heblichen Bedenken. War es auch ausgeschlossen, daß bei der Gewährung von Staatsbeiträgen zu den Kosten der Vollsschule nach einer formalen Regel dieselben überall in jedem einzelnen Falle der . der einzelnen ,. genau entsprachen, so mußte die Regel doch so gefaßt werden, daß dieses Ziel thunlichst erreicht wurde. Dies geschah durch die Gesetze von 1888 / 89 in⸗

sofern nicht in ausreichendem Maße, als nach denselben

auch den großen, fast allgemein durchaus leistungsfähigen Städten bedeutende und mit der Vermehrung ihrer Ein⸗ wohnerzahl stetig steigende Beiträge gezahlt wurden, während gegen die Gewährung der staatlichen Alterszu⸗ lagen namentlich insofern berechtigte Beschwerden geltend gemacht wurden, als ein schroffer Uebergang zwischen ihrer Gewährung und Versagung bei einer Zahl von 10000 Ortseinwohnern stattfand.

Abhilfe für diese Mängel ist durch das Gesetz vom 3. März 1897 in Verbindung mit einer sehr bedeutenden Verbesserung des Dienstein kommens der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volks— schulen geschaffen worden.

Nach diesem Gesetze wird in Zukunft kein Volksschul⸗ lehrer nach vierjähriger Dienstzeit von der in der Regel im 24. Lebensjahr erlangten definitiven Anstellung ab ein geringeres Diensteinkommen als 900 6 jährlich neben freier Wohnung oder Miethsentschädigung beziehen und es wird dieses Einkommen in weiteren 27 Jahren mindestens auf 1800 M steigen. Das Diensteinkommen der Lehrerinnen ferner wird mindestens 700 (6 mit einer Steigerung in dem vorbezeichneten Zeitraum auf 1420 (M66 betragen.

Zugleich sind die Staatsbeiträge zu dem Dienstein⸗ kommen der Lehrer und Lehrerinnen einschließlich der Alterszulagen dergestalt anderweit vertheilt, daß dieselben für alle Stellen nur in Orten mit nicht mehr als 25 Stellen oder ungefähr 10 900 Einwohnern, in den größeren Orten nur für 25 Stellen gewährt werden, sodaß das Verhältniß der Beitragsleistüng des Staats zu den gesammten Kosten der Volksschule allmählich mit der wachsenden Größe der Orte und der damit in der Regel steigenden Leistungsfähigkeit derselben sich ver⸗ mindert. Ueberdies ist die Form der Beitragsleistung des Staats für die Alterszulagen so geordnet, daß diese Zulagen nicht mehr direkt aus der Staatskasse, sondern aus Alterszulagekassen von Bezirksverbänden der Hemeinden oder von den Gemeindekassen gezahlt werden.

Dabei ist die Höhe der Staatszuschüsse für die Volks⸗ schule auf dem platten Lande und in den kleinen Städten in dem Maße gesteigert, daß die hier vielfach nothwendige und beabsichtigte Verbesserung des Diensteinkommens der Lehrer und Lehrerinnen fast ohne jede Mehrleistung der Schulverbände zur Ausfuhrung gelangt.

Die Durchführung dieser tief eingreifenden neuen Organisation belastet allerdings die Staatskasse mit dem sehr bedeutenden Mehraufwande von circa 9 500 900 M Auch wird die regelmäßige Steigerung des Stgats⸗ aufwandez für die Volksschule in unvermindertem Maße fortdauern. 1) Er wird indeß in höherem Maße, als dies bisher der Fall war, den leistungsschwachen Ge⸗ meinden zu gute kommen. Sodann ist das erreichte Ziel einer angemessenen gesetzlichen Ordnung der Lehrer⸗ besoldung ein so bedeutendes, daß die damit verbundene Mehrbelastung des Staats als gerechtfertigt erachtet werden darf.

Auch im übrigen hat das Elementarunterrichtswesen in der Berichtsperiode eine sehr bedeutende Förderung durch Staatsleistungen erfahren.

Insbesondere sind die laufenden Beihilfen für unver⸗ mögende Schulverbände um rund 1000 00 MS erhöht, für Volksschulbauten extraordinär 6000 000 M6 verfügbar

) Für 1898.ñ‚99 werden sih die Mehrautgaben b im Elementar- unterrichtswesen um 6,9 Millionen Mark steigern.

gemacht!), ferner dauernd für das Lehrerbesoldungswesen

rund 1200 000 MS neu bereit gestellt, sodaß u. 4. die

Stellen für Direktoren und Lehrer an den Schul⸗

lehrer⸗Seminaren von 472 auf 549 haben vermehrt und

die Besoldungen der Lehrer an diesen Seminaren und

den Präparandenanstalten haben verbessert werden können“

Auf dem Gebiete des höheren Unter richtswesens und

der Universitäten finden wir in der (vorstehenden) Spezial⸗ tabelle folgende Ausgabesteigerungen:

Der dauernde Staatsaufwand für das höhere Unter⸗

richtswesen (einschließlich der Provinzial-Schulkollegien) ist ö

in der Berichtsperiode von 6 289513 6 auf 9 247 826 M, gestiegen, während außerdem hierfür durch das Extraordinarium 3 536 340 MS verfügbar gemacht sind. Für 1898/99 erhöht sich der Staatsaufwand für die höheren Lehranstalten beim Ordinarium um 1171 145 6 (davon 1000000 6 zur Ge⸗ währung von Zuschüssen an nicht leistungsfähige Patronate der nicht staatlichen höheren Unterrichtsanstalten behufs thun⸗ lichster Durchführung einer Gleichstellung der Lehrer und Be⸗

amten an den staatlichen und nicht staatlichen höheren Unter— . richtsanstalten in der Besoldung und den Ansprüchen auf

Versorgung ihrer Hinterbliebenen). Auch das Extrgordinarium weist eine Steigerung von 301 054 S6 gegen das Vorjahr auf. Der dauernde Staatsaufwand für die Universitäten hatte schon im Beginn der Berichtsperiode die bedeutende Höhe von 7727 803 M erreicht; derselbe ist auf 8 536 084 M erhöht. Auch sind den Universitäten während dieser Periode durch das Extraordinarium beträchtliche Mittel in Höhe von 10 804 788 6 gewährt. Für 1898/99 steigert sich Ordinarium und Extra⸗ ordinarium zusammen um etwa Million Mark.

Für Kunst und Wissenschaäft haben sich die Ausgaben besonders in den letzten Jahren gesteigert. Das Extraordingrium stieg von 1896,97 bis 1897/98 von 533 000 auf 1,1 Million Mark und hat für 1898/99 eine Erhöhung auf 37 Millione: Mark erfahren. Auch beim Ordinarium ist für 1898/99 ein. namhafte Erhöhung gegen das Vorjahr eingetreten.

Die geringste Steigerung der Ausgahen weisen nach der Tabelle die geistliche Verwaltung und das Medizinal⸗ wefen auf. Indessen wird bei ersterer die im Anschluß an die allgemeine Beamtenbesoldungs⸗Verbesserung nothwendig werdende Erhöhung der Gehälter der Geistlichen, die gegen 5 Millionen Mark erfordern wird, in den nächsten Jahren eine ganz erhebliche Ausgabevermehrung far Folge haben. Auch bei dem Medizinalwesen wird, sobald die Medꝛizinal⸗ . zu stande kommt, eine weitere Ausgabesteigerung er

für has Königshaus sind 1892/93 10 Millionen bemilligt

gelangt ist.

Bei der Justizverwalt ung (Spalte 18) der General⸗

tabelle waren die Ausgaben seit 188081 bis 1890/91 von l, h nern d , OU s ' gesunken, haben sich da— gegen von da an bis auf 101 9563 600. 6e für 1887/98 und ür 1898/99 auf 100 406 0600 ς vermehrt. Zugleich ist seit zeginn der Berichtsperiode eine erhebliche Einnahmever= , zu verzeichnen (von 55 g30 009 66 im Jahre 1859/1801 auf 68 019 000 MS für 1898/99), sodaß sich der ,, . in dem gedachten Zeitraum (Sp. 184) ,. teigerung der Ausgaben von H auf 19) Millionen Mar nur von 36,9 auf 41,3 Millionen Mark erhöht hat.

) Zur Unterftützung ron Schulverbanden, wegen Unvermögens

bei Clementarschulbauten, für welche 1897.98 1 Million extraord när

in den Etat gestellt waren, sind für 1898689 3 000 00 n Anschlag

gebracht worden.

olgen. 6 den Neubau des Doms in Berlin urd einer Gruft

worden, deren Schlußraͤte im Etat (Hus /99 zur Einstellung

e 184 erscheinenden Differenz zwischen

. und Einnahmen ergiebt sich übrigens nicht der volle u

* ußbetrag, welchen die gesamm te , , erfordert. ill man e . ermitteln, so kommen von den Einnahmen rund 105 Millionen Mark Stempelbeträge als Einnahmen der Verwaltung der indirekten Steuern in Abzug. Den Aus— 89 treten dagegen hinzu die ilch für die dem Ministerium des Innern unterstellten Strafanstalten, die Pensionen und Neliktenbezüge und seit dem ar 189495 auch die aver⸗

onierten per toto ten 2c, sodaß die Zuschüsse . die ge⸗ fammte Rechtspflege für das letzte zur Zeit der Bericht⸗ erstattung K gemesene Rechnungsjahr 1895/96 bei⸗ nahe 61,1 Millionen Mark betragen haben.

Ueber die während der Berichtsperiode stattgehabte Be⸗ amtenvermehrung in der Justizverwaltung enthält der Finanzbericht folgende Ausführungen von Interesse:

„Nach dem Etat von 1886/81 waren, abgesehen von den Dber⸗Landesgerichts⸗Präsidenten, Hber⸗Staatsanwalten, Landgerichts Präsidenten und Ersten Staatsgnwalten, an Beamten des höheren Justizdienstes vorhanden:

Senats⸗Präsidenteñ 36

Bber⸗Landesgerichts⸗Räthẽ· 234

Staatsanwalte bei den Ober-Landesgerichten 9

Landgerichts⸗Direktoren J

Land- und Amtsrichter 3385

Sonstige Staatsanwalte. w

3958 Vom Jahre 1880,81 bis einschließlich des Jahres 1889 / 90 sind an neuen Stellen nur 148 eingerichtet worden. Hiermit war dem Bedürfniß bei weitem nicht genügt. Es sind daher in der Berichtsperiode an neuen Stellen geschaffen worden:

90 i891 iS92 1803 189 1395 1896 189 Für bis bis bis vis big bis bis big 651 1652 is z i883 1856 18356 1657 i55s

Senats Pꝛäsidenten K

Ober · Landesgerichts · . . d , Staats anwalte bei ben Ober Landes⸗· gerichten . 4 2 Landgerichts Direk⸗

toren. ö = 1 Amtg⸗

1 6

2 Tand⸗ und richter 10 33 85 43

sonftige Staats⸗

mint 4 253 1 i, .

zusammen 18 148 4 93 73 55 92 59

insgesammt 486 Stellen!)

Bei Beurtheilung der Bedürfnißfrage ist besonders Gewicht darauf gelegt worden, den Abtheilungen für Strafsachen das erforderliche etatsmäßige Richterpersonal

uweisen, da die ordnungsmäßige und schleunige Er— ledigung gerade der Strafsachen im Interesse der Nechts⸗ pflege und des Ansehens der Gerichte dringend geboten erscheint. Es ist dagegen darauf Bedacht genommen, an den nicht hinreichend beschäftigten Gerichten Richterstellen einzuziehen und auf solche Gerichte zu übertragen, denen es an der erforderlichen Zahl von Richtern fehlte. Seit dem 1. April 1890 ist dies in 46 inen geschehen und es soll mit solchen Maßnahmen auch in der Folge vor⸗ gegangen werden. Bei einer Anzahl von unzureichend hbeschäftigten Gerichten ist eine Verkleinerung nicht möglich. Abgesehen von den überhaupt nur mit einem Richter besetzten Amtsgerichten sind dies die Ober Landesgerichte mit 10 und die Landgerichte mit 8 ,, Beamten. Hier könnte nur durch Aufhebung der Gerichte oder wesentliche Bezirksveränderungen Abhilfe geschaffen werden. Solche Maßnahmen begegnen indeß fast überall einem lebhaften Widerstande der betheiligten Kreise und sind daher, zumal sie ein Gesetz erfordern, an sich schwer durchzuführen.

Mit der Vermehrung der richterlichen Kräfte hat auch cine entsprechende Verstärkung des Bureau⸗, Kanzlei⸗ and Unterbeamtenpersonals bei den Gerichten statt— gefunden.

Insbesondere sind infolge der durch den Etat 1893/94 zur Verbesserung der Lage der Diaͤtarien getroffenen rinmaligen Maßregel bei der Justizverwaltung 898 neue etatsmäßige Stellen für Bureau⸗ und Kanzleibeamte, darunter 196 für Gerichtsschreiber und 587 für Gerichts⸗ schreibergehilfen und Assistenten bei den Land⸗ und Amtsgerichten, geschaffen worden. .

Für dle noch vielfach in mangelhaftem Zustande be⸗ sindlichen Justizgebäude sind während der Berichtsperiode bie aus Spalte 186 ersichtlichen reichlicheren Mittel bereit—⸗ gestellt worden.

Außerdem hat eine Neuregelung des Gerichtsvollzieher⸗ . stattgefunden, wobei den etatsmäßigen Gerichts

vollzichern staatlicherseits ein Mindesteinkhemmen von 1800

jährlich neben dem Wohnungsgeldzuschuß gewährleistet ist.

Aus dem Gebiete der Bauverwaltung mag nur das äber Wasserhauten und im Gebiete der Handels⸗ und Ge—⸗ werbederwaltung das über Gewerbeschulwesen in dem Berichte Gesagte hier seinen Platz finden, da beide Gegenstände von allgemeinerem Interesse sind und zugleich die Ausgabe⸗

igerung beleuchten, welche in der Berichtsperiode bei der gemeinen Bauverwaltung (Spalte 166) von 33 721 000 auf 12 532 000 M (1898/99: 49 451 000 6 und bei der Handels- nnb Gewerbeverwaltung (Spalte 176) von 4952 000 66 auf

792900 M (1898/99: 9 650 000 S) stattgefunden hat. Ueber ,,, heißt es in dem Finanzberichi: „Für bie seit Anfang der 1880er Jahre in Angriff , planmäßige Regulierung der größeren schiff⸗ ren Ströme und . sind troß der ungünstigen 1 in den ersten Jahren der Berichtsperiode zum ortheil der Schiffahrt und der , , .

) beträchtliche Aufwendungen gemacht worden.

is zum Schlusse, des Nechnungsjahres 182/95 waren für diesen Zweck von dem gebachten Zeitpunkte

) Für 1893/99 ist im Etat eine weitere Stellenvermehrung vor⸗ f (1 Senats. Präsident, 5 Räthe bei den Ober Landes gerlchten,

1 6 I Landgerichts Direktor und 29 Land und Amte⸗

ab insgesammt rund 65is. Millionen Mark, darunter 733 Millionen Mark seit 1899/91, verwendet und hier⸗ mit, abgesehen von dem Rhein, . den noch etwa 7 Millionen Mark bereit zu stellen blieben, die seinerzeit veranschlagten Mittel in der Hauptsache erschöpft. Da aber nach Auffassung der Bauverwaltung die Ziele für die Vertiefung und gleichmäßige Gestaltung des Fahr⸗ wassers bei den meisten Strömen nicht auf allen Strecken voll erreicht waren, wurde behufs deren 2 ein weiterer Betrag von 21 247 9000 6 zur rn e., in den folgenden Jahren in Aussicht genommen un hiervon die Summe von 11 960 000 66 allein für die Weichsel bestimmt, auf deren oberer Strecke die Regu⸗ lierungswerke noch große Lücken aufwiesen. Inzwischen sind von diesem Betrage durch die Etats bis einschließlich 189798 7 Millionen Mark und für die Regulierung des Rheins noch rund 6 Millionen Mark flüssig gemacht worden. Außerdem wurden der Bauverwaltung inner⸗ halb der Berichtsperiode ans den ordentlichen Staats⸗ einnahmen die Mittel für zahlreiche andere Bauten zur Förderung der Binnen- wie der Seeschiffahrt und zum Schutze der Seeufer überwiesen. Erwähnt seien hier nur die Vertiefung der Fahrrinne des kanalisierten Mains, die Schiffbarmachung der Fulda von Münden bis Cassel, die durchgreifende Verbesserung der unteren Netze, die Verbreiterung des Oder⸗Spree⸗Kanals, die Vermehrung der Sicherheitshäfen namentlich am Rhein und an der Elbe, die Vertiefung der Fahrrinnen von Königsberg nach Pillau auf 6i/ Meter und von Stettin 9 Swinemünde auf 7 Meter, die Erbauung von Häfen für die Hochseefischerei bei Norddeich⸗Norderney, zu Geestemünde, Saßnitz, Hela und Memel, sowie die Anlagen zum Schutze der Sstfriesischen Inseln, der Insel Sylt und der Halligen an der Schleswigschen Westküste, Bauten, die zum kheil noch in der Ausführung be⸗ griffen sind und in der Folge noch weitere Aufwendung erfordern.

Im Ganzen sind in den Jahren 1890,91 bis 1896/97 für Wasserbauzwecke aus den ordentlichen Unterhaltungs⸗ fonds 93421 734 6, aus dem Extrgordinarium des Etats 90 434 296 6, zusammen 183 856 0930 M6 oder durchschnittlich für das Jahr rund 26 Millionen Mark verwendet worden, wobei die Kosten für Brückenbauten und für größere Dienstgebäude der Wasserbaubeamten nicht eingerechnet sind.

Außerdem sind in diesem Zeitraum auf Grund be⸗ sonderer Kreditgesetzh aus Anleihemitteln verausgabt worden:

I) für die Hafenbauten der Stadt Altona

aus Anlaß des Anschlusses derselben

an das deutsche Zollgebiet... Y) für den Oder-Spree⸗ und den Dort⸗

mund⸗Ems⸗Kanal )... 3) als Vorausleistung Preußens für den

Kaiser Wilhelm⸗Kanal . 4 ö. die Verbesserung der Oder und

,, 5) für die Regulierung der Stromver⸗

ältnisse der Weichsel und Nogat. 6) als Beitrag Preußens zu den Kosten

für die Herstellung des Elbe⸗Trave⸗

Kanals k .

1080200 4 52 683 081, 41 993 642 2 916956

19150 563

J 458 3830 ,

zusammen 138 283 822 6 ,,, im Jahre rund 19,B75 Millionen Mark.

Insgesammt sind also während der Berichtsperiode für Wasserbauten 322 138 8523 MS oder durchschnittlich im Jahre rund 46 Millionen Mark verwendet worden.

In den der Berichtsperiode voraufgegangenen sieben Jahren haben die gesammten Ausgaben für . 77 173 56 M oder durchschnittlich für das Jahr rund 25,3 Millionen Mark betragen; es ergiebt sich also für die Jahre 1890ñ)91 bis 1896 N ein Mehr von h fg n. rund 145 Millionen Mark oder durchschnittlich fürs Jahr von rund 207 Mil⸗ lionen Mark 81,8 Prozent.“)

Hinsichtlich des Gewerbeschulwesens führt der Finanz⸗ bericht aus:

„Die größte Bedeutung nimmt das gewerbliche Un⸗ terrichtswesen für sich in Anspruch. ie Einnahmen und Ausgaben für dieses haben sich in der Berichts⸗ periode wie folgt gestaltet:

Ausgaben dauernde einmalige zusammen 16 A6 A6

1777991 99207 1870198 1963381 147120 2110591 2167 392 SI 439 2248 831 2192873 78 288 2271161 2361 638 223296 2584934 2734833 187513 2922346 3 295 602 146 809 3442 492 1897/98. 619 7841 3 666 062 249 5909 3915562

1890/98. 1955 125 20 182772 1213 163 21 365 935 Im Anschluß an diese Zahlen wird im Berichte n,. daß die Zahl der vom Staat unterhaltenen Baugewerkschulen, deren 1890,91 nur eine . auf 13, die der Maschinenbau⸗ Hütten- ꝛc. Schulen ebenfalls von einer im Jahre 1890,91 auf 7 am Ende der Berichtsperiode gewachsen ift.

Zur Unterhaltung der Zeichenakademie in Hanau, der Provinzial⸗Kunst⸗ und Handwerksschule in Königsberg und ö gewerblicher Zeichen, Webe⸗ und anderer da hann , die Staatszuschüsse erhöht und mehrfach neu bewilligt, für die Weberbevölkerung in Schlesien und Hannover sind Lehrwerkstätten und Wanderunterricht eingerichtet worden.

Die Zuschüsse für die gewerblichen Fortbildungsschulen betrugen 6h hl 440009 Se, sie betragen jetzt 706 9900 fürs Jahr, daneben sind noch seit 1890,91 für die Errichtung und Unterhaltung von Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen abgesondert im Ganzen 3 C5000 0 zur Verfugung gestellt worden. Der Bericht schließt mit den

Etats jahr

1890/91 .... 1591,97 .... 1552 95 .... 1895/94 .... 1894/85 ...

1555/93 .... 1596/97 ....

390 039 470 694

m Für den Dortmund ⸗Ems Kanal ist nach dem Berichte infolge Erweltelung der Abmessungen und Ueberschreitung des Kostenanschlags ein Nachtrag kredit von 14750 009 M angefordert worden.

2 Für 1897538 und 1898/99 sind zusammen 53 5. Millionen Mark ju Wasserbauzwecken im Giat zur Verfügung gestellt worden.

Worten: Bei der großen Bedeutz s For , n,, wird es Aufgabe der Staatsy eiben, auch in Zukunft eine , Ent lun

desselben näch Kräften zu fördern ünd, so weit n5thig, zu diefem Zweck auch erhöhte Mittel zur Disposition u stel len.“

; tenz verdienen bei der Handels⸗ und Gewerbever⸗ waltung die stark vermehrten Ausgaben Erwähnung, welche ür Einkichtung eines strengeren, die Lage der Arbeiter order nden Gewerbeauffichtsdienstes gemacht worden sind. (Für die Aufsichtsbeamten wird jetzt rund 1 Million Mark

aufgewendet.)

Zu dem Kapitel: Landwirths aftliche und Gestüt⸗ Veri altung (Sp. 20 der Generaltabelle) beinerkt der Finanz⸗ bericht im allgemeinen:

„Die Finanzverwaltung hat sich die Unterstützung aller Maßnahmen zur Bekämpfung der schwierigen Lage ber Landwirthschaft in den letzen Jahren besonders angelegen sein lassen müssen. Diese Maßnahmen, welche theils unmittelbar die Förderung der s,, und ihrer Interessen zum Gegenstande hatten, theils mittelbar fördernd auf sie einwirkten, liegen, soweit die Finanzverwaltung an ihrer Gestaltung und Durchführung mitgewirkt hat, zu einem bedeutsanien Theil auf dem Gebiete der Steuer- und Zollgesetzgebung des Reichs und der Steuergesetzgebung des preußischen Staats. In Betracht kommen a , die Branntwein⸗ und Zuckersteuergesetze, die Aufhebung des Identitätsnach⸗ weises sowie die Reform der . und Realsteuer⸗ gesetzgebung der Jahre 1891 und 1893...“

Sodann wird in dem Bericht auf die verschiedenen Ge⸗ biete der preußischen Gesetzgebung hingewiesen, bei welchen der Staats kredit tingeß gt worden ist, um die landwirthschaftlichen Besitzverhãltnisse in ber Monarchie auf bessere Grundlagen zu stellen. Für die Rentengütergesetzgebung (Ges. vom 2. Juni 1890 wurde dadurch, daß das get vom 7. Juli 1891 die Abfindung der Gutsverkäufer durch Uebernahme der Renten auf die Rentenbanken ermöglichte, die Voraussetzung einer weiteren erfolgreichen ö geschaffen. Von 1891 97 stieg die Zahl der von den Rentenbanken übernommenen Renten von rund 67 000 auf rund 426 000 und der Betrag der Gesammtabfindungen in Rentenbriefen und Kapitalspitzen von 15 auf 10,2 Millionen Mark. Auch für die Durch⸗ führung des Anerbengesetzes vom 8. Juni 1896 wurde der Staatskredit eingesetzt und die Vermittelung der Nentenbanken zugelassen. Für die verwandten Zwecke der Ansiedelungs⸗ Koömmission in den Provinzen Posen und Westpreußen findet fůr 1858/99 die Gewährung eines neuen Kredits von 100 Millionen Mark statt. Außerhalb des Rahmens der Renten⸗ güͤter-⸗ und Ansiedelungsgesetze wurden seit 189293 auch zur Errichtung von ländlichen Stellen mittleren und kleineren Umfangs auf staatlichen Grundstücken beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Zur Beförderung der Errichtung von landwirthschaftlichen Getreidelagerhäusern erging das Gesetz vom 3. Juni 1896, durch welches ein Anleihekredit von 3 Millionen Mark bereit gestellt wurde.

Die staatlichen Maßnahmen zur Erleichterung der schwierigen Lage der Landwirthschaft kommen sodann auch in der Ent⸗ wickelung zum Ausdruck, welchen der Aus gabe⸗Etat der land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung während der Berichtsperiode genommen hat. Die Finanzverwaltung hat w, dem Bericht tfrotz der ihre Bewegungsfreiheit beengenden fi ts hr es als ihre Aufgabe angesehen, in gesteigertem Maße Mittel . produktive Zwecke bereitzustellen, um die Bemühungen der landwirthschaftlichen Verwaltung, welche zur Erleichterung der schwierigen Lage der Landwirthschaft auf die allgemeine technische und wirthschaftliche Hebung der landwirthschaftlichen Betriebe, auf die Steigerung ihrer Produktion und Rentabilität gerichtet sind, thatkräftig zu unterstützen. Für den landwirth⸗ ,. Etat haben die Gesammtausgaben nach dem Finanz- hericht in der 10jährigen Periode von 1880/81 bis 1890/91 eine Steigerung von 100990 auf 1380/9 (von 9,1 auf 125 Millionen Mark), in den folgenden 7 Jahren aber eine weitere Zunahme auf 186069 (1897198 fast 17 Millionen Mark) erfahren, und der durch Einnahmen nicht gedeckte Zuschußbedarf ist in der ersteren Periode von 1090/9 auf 1550/9 (7,1 auf 11,1 Millionen Mark) und in der letzten Periode bis auf 2100/9 (15,0 Millionen Mark) gestiegen. Für 1898/99 ist der Ne hr debarf gegen das Vorjahr auf rund 2 Millionen Mark veranschlagt.

Betheiligt bei der Steigerung der landwirthschaftlichen Etats⸗Ausgaben während der Berichtsperiode ist, abgesehen von der durch die Renten- und Ansiedelungsgesetzgebung bewirkten starken Vermehrung der Verwaltungsausgaben bei Rentenbanken und General⸗Kommissionen, in erster Linie die staatliche Förderung des Meliorationsweseng. Von 189091 bis 1897/98 ist die Zahl der Meliorations⸗ bauämter von 14 auf 28, die Zahl der Stellen für das technische Personal der wen,, von W auf 108 gestiegen. Die zu Landesmeliorationen bestimmten ordentlichen Fonds, der Wald⸗ und Wiesenkulturfonds, der vornehmlich zur Aufforstung der Ostseedünen bestimmte Dünen⸗ fonds, der Flußregulierungsfonds sind erheblich verstärkt worden. An außerordentlichen Mitteln fur Meliorations⸗ zwecke wurden daneben in der Berichtsperiode 5.6 Millionen Mark bereitgestellt. (

Eine erhebliche Verstärkung haben ferner die ordentlichen Ausgaben für das ,,, Unterrichtswesen, die allgemeinen Dispositionsfonds zu wissenschaftlichen und Lehr⸗ zwecken, zur Pferde⸗ und Viehzucht, zur Forderung des Molkerei⸗ wesens und der Landeskultur, der landwirthschaftlichen Vereine 2c. erfahren. Auch für die landwirthschaftlichen Lehranstalten, für Veterinärzwecke sowie für die Hebung der Fischerei fand eine namhafte Ausgabesteigerung staͤtt. Erwähnung verdient endlich die Einrichtung einer großen Versuchs- und Lehranstalt 6. die Gährungsgemerbe und die Stärkefabrikation, wofür urch den Eiat 1896/97 850 000 SP ausgeworfen wurden,

Der von der Gestütsverwaltung erforderte Zuschuß⸗ bedarf, welcher im Jahre 1880/81 nur 2917 101 66 betru ist bis 189091 auf 3 105561 6 angewachsen und ist, nach⸗ dem er in den folgenden Jahren bei geringerem Extraordingrium bis auf 2619 138 66 gesunken war (1892,95) neuerdings wieder gestiegen, für 1888/99 ist er auf 3548 460 S6 veran⸗

) Für 1898/99 werden die Mehrausgaben für daz gewerbliche Unterrichtswesen 868 674 M betragen.