Deutscher Neichs. Aueiger
und
M 157.
Insertiongprein für den Naum einer Aruckzeile 30 9. Juserate nimmt au:
die Königliche Expedition des Aeutschen Neichs · Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staats · Anzeiger⸗
Berlin Sm., Wilhelmstra ße Nr. 32.
er
Berlin, Mittwoch, den 6. Juli, Ahends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General⸗Lieutenant z. D. Freiherrn von Wangen—⸗ heim, bisher Kommandeur der 12. Division, den Stern zum Rothen Adler ⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, .
dem Obersten 4. D. Freiherrn von Senden⸗Bibran, bisher Kommandeur des Dragoner⸗Regiments König Friedrich III. 2. Schlesisches) Nr. 8, und dem bisherigen Rendanten der
eneral⸗Staatskasse, Geheimen Rechnungs⸗Rath Germers⸗
au sen zu Charlottenburg den Rothen Abler⸗Orden dritter Ulasse mit der Schleife,
dem Hauptmann d. D. von Tresckow, bisher Bezirks⸗ Offizier vom Landwehrbezirk Osterode, dem Land erichts⸗-Rath .. D. Bromn zu Berlin, dem Ämts erichts⸗Rath a. D. Dier ickx zu Dortmund, dem Hofkammer⸗Sekretär, Rechnungs⸗ Rath Zeidler, dem Kreissekretär, Kanzlei⸗Rath Stoppa zu Nünsterberg, dem Rechnungs⸗Revisor a. D., Rechnungs⸗Rath Z3egler zu Stettin und dem Staats anwaltschafts⸗ Sekretar D., Kanzlei⸗Rath Reich zu Frankfurt a. d. O. den Rothen ldler⸗Orden vierter Klasse,
dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Glubrecht, bisher Kom— mandeur des Landwehrbezirks Thorn, den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse,
dem bisherigen Lehrer Allerhöchstihres Sohnes, des Prinzen Oskar von Preußen Königliche Sah jetzigen Pfarrer Rath⸗ mann zu Bornim im Kreife sthavelland, dem Rektor der ersten ädchen⸗Bürgerschule und Kantor Hatje zu Itzehoe im Kreise Steinburg, dem Rektor der ersten Knaben⸗Mittel⸗ schule Schmarje zu Altona, dem emeritierten auptlehrer Christian . zu Schleswig und dem Steuer-Ein⸗ nehmer zweiter K asse a. D Su dikatis zu Landsberg im
Kla en Steuer⸗ Berlin, Isidor u Uerdinge u ; Pappe zu Sömmerda im e Ehrenzeichen zu verleihen.
3 . Eylau den Königlichen Kronen Orden vierter 6. owie
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlauhniß zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗
theilen, und zwar: det a Klasse des Königlich sächsischen lbrechts⸗Ordens:
dem Obersten Kehrer, Abtheilungs⸗Chef bei der Artillerie⸗
Prüfungs⸗Kommission j
des Offizierkreuzes desselben Ordens:
dem Oberst⸗Lieutenant von Bose, Kommandeur der Fuß⸗ Artillerie⸗Schießschule z
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Feuerwerks⸗Hauptmann G ellezuns bei der Geschütz⸗ gießerei in Spandau;
des Ehren kreuzes des geh ferzoglich mecklenburg⸗ chwerinschen Grelfen-⸗Grdensg: dem Major Wachs, Allerhöchst beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Abtheilungs⸗Chefs im Kriegs⸗ Ministerium;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich
hessischen Kerr nrf. eh, Philipp's des
Großmüthigen:
dem Major Krause, Kommandeur des Westfälischen Pionier⸗BGataillons Nr. 7,
dem Hauptmann Riecks, Abtheilungsführer beim Festungt⸗ gefängniß in Spandau, und ;
dem Militar⸗Intendantur⸗Rath Prüssen bei der In⸗ tendantur des XI. Armee⸗Korps;
des Verdienstkreuzes des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Haus⸗-GSrbens:
dem Lazareth⸗ Verwaltungs ⸗Inspektor Milkau beim Garnison⸗Lazareth' in Meiningen; sowie
der dem Herzogli sachsen⸗ernestinischen Haus⸗ Orden rde n rf len, Verdienst⸗Medaille:
3. Vize⸗Feldwebel Miehlisch vom Eisenbahn⸗Regiment r. 3.
Deutsches Rei ch.
Auf Grund des 8 75a des , , in der egg des Gesetzes vom 160. April! 1893 (Rei Gesetzbl. S. 3/9) ist der Allgemeinen Kranken- und Sterbe⸗
kasse „Verein der Stuhlmacher“ (6. H.) in Hamburg die Be— scheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des S 75 des Kranken⸗ versicherungsgesetzes genügt. Berlin, den 2. Juli 1898. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.
Bekanntmachung.
Am 1. d. M. ist bei den Reichseisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen der Haltepunkt Iplingen an der Bahnstrecke Saar emünd= Beningen für den Personen⸗, Gepäck und Expreßgutverkehr eröffnet worden.
Berlin, den 5. Juli 1898.
Der Präsibdent des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Dekan und Pfarrer Otto Kunert zu Graudenz zum Ehrendomherrn bei der Kathedralkirche des Bisthums Kulm in Pelplin zu ernennen.
Sein e 3 der König haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor der Schloß Vaulommission, Ober⸗Hof⸗Bau⸗ rath Tetens den Rang der Ober⸗Regierungs⸗Räthe und
den Mitgliedern derselben Kommission, Hof⸗Bauräthen Haeherlin und Bohne zu Potsdam und Geyer zu Berlin den Rang der Räthe vierter lasse, sowie
den Kreis⸗Schulinspektoren Dr. Wolff . zu Krefeld, Reichert zu Barmen und Pr. Eduard Geis zu Solingen den Charafter als Schulrat und
dem Eisenbahn⸗Kassen⸗Kontroleur Bartsch in Bromberg bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Privileg i um
wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Anleihe⸗ ö der Stadt Kiel zum Betrage von h. G06 600
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die städtischen Kollegien der Stadt Kiel am 22. April 1898 beschlossen haben, behufz Deckung des seit 1895596 bis jetzt ent⸗ standenen, sowie des für die nächsten Jahre vorguszusehenden Bedarfs an außerordentlichen Ausgaben die erforderlichen Mittel im Wege einer Anleibe zu beschaffen, wollen Wir der Stadt Kiel auf den An= trag der ar s he Kollegten,
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seiteng der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 5 005 000 , in Buchstaben: „Fünf Millonen Mark“ autzstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin etwas zu k gefunden hat, in Gemäßheit dez § 2 des Gesetzes dom 17. Juni 1833 (Gesetz Samml. Seit? 75) und der Königlichen Verordnung vom 17. Sertember 1857 (Gesetz· Samml. Seite 1518) durch gegenwärtiges Prmilegium Unsere landeßsherrliche , ertheilen, auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare, nach dem anliegenden Muster aus⸗ jufertigende Anleihescheine im Gesammtbetrage von h 6o6 O00 4M, in Buchftaben: Fünf Millionen Mark“ aus ustellen, welche in an Sersen, jede Serie enthastend eine Million ark, und in den einzelnen Serien in folgenden Abschnitten: 200 Stück à 2000 — 090 . 2 1909 — 400 066 , Co , 2 5600 — 200000 , DV Stud Sum T qcᷓ̃ . Summe h 000 009 0 zur Ausgabe
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, en n, nm Lb hegenhandigen Nnterschrift und el. . 234 6 ö 2. 3 Hohenzollern“, den 23. Juni 1898. Wilhelm R. Zugleich für den Finanz- Minister: Freiherr von der Recke.
Provinz Schleswig ⸗Holste in. Re ierungsbezirk Schleswig. nr, d, fg der Stadt Kiel, te Serle,
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Die Ausloosung geschieht in dem Mongt Juni jeden Jahres, zuerst im Juni des auf die Ausgabe dieser Serie folgenden Jahres, zur Rückjablung am Schluß des betreffenden Ctatß jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den l nc s zu ver⸗ stärken oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu.
Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Serie, Buchstab e . des Termins, an wel ü
wig ein ander die Til
Ankauf t
an welchem das Kapital zu entrichten ift Terminen, am 2. Januar und 1. Juli, mil Prozent verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rück= abe der fällig gewordenen ZJinsscheine beziehungsweife i Anleihe⸗ cheins bei der tadt ˖ Hauptkasse zu Kiel, sowle bel der bekannt zu machenden Zahlstelle in Berlin, und zwar quch in der nach dem inet des Faͤlligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen e en. der späteren Fälligkeitztermlne Err siligfern, Für die ehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom apital abgezogen. Die , . Kapitalbetraͤge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
ückjahlungstermine nicht erhoben werden, sowle die innerhalb vier Jahren nach Ablauf deg Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklaãrung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfoigt nach . der S§ Sa8 ff. der Zivil⸗ PHrozeßordnung für das Deutsche Fle ch vom 36. Januar 1577 (Reichs 6 S. 83) beziehunggweise nach § 20 des Ausfũhrungsgesetzez . 6 Zivilprozeß ordnung vom 24. Mãrz 1879 ( Gefetz. Samml.
281.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklart werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinzscheinen vor Ablauf der dierjãhrigen .. bei dem . der
Stadt Kiel anmeldet und den stattgehabten Besitz der insscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder 369 in , er Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betra der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen 3 f hei gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres... ausgegeben; die ferneren Zinss. e werden; für zehnjährige Zeitrãume aug egeben werden. abe einer neuen Reihe von Zinssche
auptkasse zu Kiel gegen Abliefer beigedruckten Anne sfn Beim Aushändigung der neuen Zinz cheing, sosern dessen Vorzei ur Sicherung der hier die Stadt mit ihrem Vermögen, mit ihrer Steuerkraft.
( Das Stad O tt Stadtv
Rei Hen
286 Buchstabe 29
vuyjan be n dra agabe
2 28 1 1 ⸗ d ; l . besheini fir bis baibiair don K