Deutscher Neiehs⸗Anzeiger
Königlich Pr
und
SM., Wilhelmstraße Nr. 32.
Ber Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Alle Nost-Anstalten nehmen KHestellung an; für Gerlin außer den Nost-Anstalten auch dir Expedition
Einzelne Rum mern ko sten 25 9.
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eußischer Staats⸗Anzeiger.
Insertionaprrin für den Naum einer Aruchzeile 30 53. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aentschen Reichs · Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats- Anzeigers Berlin 8ᷓJ., Wilhelmstraße Nr. 32. P 2
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Regierungs- und Baurath Wolff, Hilfearbeiter im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, dem Bürgermeister Mertens zu Prenzlau, dem Kreis-Wundarzt Messer—⸗ . zu Gützkom im Kreise Greifswald, dem Gerichts— assen⸗Rendanten a. D., Rechnungs⸗Rath Hinz zu Allenstein, dem Eisenbahn⸗Stations⸗Vorsteher erster Klasse a. D. Seifert u Schöneberg bei Berlin, bisher in Gleiwitz, und dem ,, Apotheker, Rentner August Witt zu Dresden den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Hauptmann a. D. Mischke zu Eutin, zuletzt Distrikts⸗ Offizier bei der Schleswigschen Gendarmerie, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Seminarlehrer a. D. Karl Palm Königlichen Kronen Orden vierter Klasfe,
den Lehrern Vockeroth zu Iberellenbach im Kreise Rotenburg . F. und Kimm zu Merxhausen im Kreise Wolf⸗ hagen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,
dem Klempnermeister Friedrich Grotensohn zu Altena, dem Drahtziehermeister Wilhelm Zeppen feld ebendaselbst, den Hirten Ludwig Faltin und Gottfried Pusch, beide zu Rohrfeld im Kreise Gumbinnen, das Allgemeine Ehren— zeichen, sowie
dem Zeichner⸗Diätar August Fregin bei der Eisenbahn— Direktion in Danzig und dem Bootsmann Michael Krolsw zu Hagen im Kreise Kammin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
zu Graudenz den
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Königlich belgischen Obersten Hellebaut und Cousebaut d'Alkemade, Abtheilungs-Chefs im Kriege= Ministerium, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse,
dem Königlich belgischen GeneralKonsul Cartuyvels zu Köln den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse,
dem Wahl Konsul Eduard Schmidt zu Lagos den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie
dem Dr. jur. Bayet, zugetheilt dem Zivilkabinet Seiner Majestät des Königs der Belgier, dem Schiffskapitän im Dienst des Norddeuischen Lloy) Karl Thalenhorst zu Bremer— haven und dem Lehrer Hubert Schorn am Bieschöflichen Gymnasium zu Straßburg i. E. den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Bahia Meyer ist auf Grund des 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner gegenwärtigen Geschäfteführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschliezungen von Reichsange— hörigen vorzunehmen und die Geburten, Cee und Sterbe⸗ fälle von solchen zu beurkunden.
Der Feuerwerks⸗Premier⸗Lieutenant a. D. Kur th ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator in der Kaiserlichen Marine ernannt worden.
Bekanntmachung.
Am 15. d. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion in Erfurt der Haltepunkt Schweizerhof an der Bahnstrecke Fröttstädt — Georgenthal für den Personenverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 13. Juli 1898.
Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.
Den nachstehend benannten Krankenkassen:
Krankenkasse der Maurer⸗Innung zu Kiel (G. H.), Krankenkasse „Merkur“ (C. H.) zu Berlin, Kranken⸗Unterstützungs-Verein zu Rödelheim (E. H.), Kranken⸗ und Sterbekasse „Nassovia“ (E. H.) zu Frankfurt a. M., ; Krankenunterstützungskasse für männliche Arbeiter zu Haidersbach und Goldlauter (S. H.), . Krankenunterstützungskasse „Zur Standhaftigkeit (C. H.) zu Döringheim, l Kranken- und Sterbekasse der Berliner Hausdiener E. H.) zu Berlin,
ranken⸗ und Sterbekasse des Vereins der Kutscher zu Berlin (C. H.)
ist die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 5 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 9. Juli 18938. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Der im Jahre 1885 in Ayr aus Eisen und Stahl erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Dreimast⸗ schooner „Linda Park“ von 323 82 Registertons Raum— gehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen⸗ thum des deutschen Reichs angehörigen Rud. H. Meyer in Papen⸗ burg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer apenburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Liverpool unter dem 28. Juni d. J. ein Flaggenattest er⸗ theilt worden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deut“ schen Reich für die Zeit vom 1. April 1898 bis zum Schluß des Monats Juni 1898 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Ober⸗Baurath und vortragenden Rath im Kriegs⸗Ministerium Bernhardt bei dem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Baurath mit dem Range eines Raths erster Klasse, sowie dem zum Kriegs⸗-Ministerium kommandierten Ober⸗ Ingenieur Koch den Charakter als Baurath mit dem persön— lichen Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Pfarrer Korndörfer in Gladenbach zum Dekan des Dekanats Gladenbach, 5
den Pfarrer Schmidtborn in Weisel zum Dekan des Dekanats St. Goarshausen,
den Pfarrer Grünschlag in Bergebersbach zum Dekan des Dekanats Herborn und
den Pfarrer Bickel in Wiesbaden zum Dekan des Dekanats Wiesbaden⸗Stadt im Konsistorialbezirk Wiesbaden zu ernennen, sowie
infolge der von der Stadtoerordneten⸗Versammlung zu Düsseldorf getroffenen Wahl den Ober-Bürgermeister, Ge⸗ heimen Regierunge⸗Rath Lindemann daselbst als Bürger⸗ meister der Stadt Düsseldorf auf fernere zwölf Jahre zu be⸗ stätigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem bisherigen Förster Nogatz zu Fünfeichen in der Stift Neuzelleschen Oberförsterei Siehdichum ist der Charakter als Königlicher Hegemeister verliehen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Bei den Bereisungen durch mich und meine Kommissare ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß der Ausbau der geplanten Wegenetze in, den Staatsforsten nicht überall in der gewünschien Weise vorgeschritten, und daß selbst die Unterhaltung der bereits ausgebauten Wegestrecken öfter hinter den zu stellenden Anforderungen zurückgeblieben 9j Stellenweise steht sogar zu befürchten, daß ein kosispieliger Neubau 36 . vn für die Unterhaltung nicht rechtzeitig Fürsorge getroffen ist.
h gc der ungenügenden Berücksichtigung des Forst⸗ wegebaus ist fast durchweg der Mangel an Mitteln unter
inweis auf die an der Zentralstelle erfolgten Abstriche an den eantragten Zuschüssen zum Kulturfonds angegeben worden. Ich hoffe zwar, daß es möglich sein wird, künfüig etwas reich⸗ lichere Miltel zur Verfügung zu stellen, spreche aber die be⸗ stimmte Erwartung aus, da . bereits ausgebaute Wegestrecken durch mangelnde Unterhaltung wieder verfallen. . darf ich erwarten, daß der Neubau selbst in angemessener Weise vorschreiten wird. So dringend ich es wünsche, die Auf⸗ forstung der neu erworbenen Oedländereien rasch gefördert k sehen, p darf doch hierüber der Wegebau in den älteren Forst⸗ theilen nicht vernachlässigt werden, zumal die hierfür cz machenden Ausgaben eine Kapitalanlage darstellen, welche sich
sofort hoch verzinst.
1898.
In einer größeren Zahl von Oberförstereien ist bereits Mangel an Wegebaustoffen, namentlich an Kies und Steinen eingetreten. Andererseits sind Kiesgruben und Steinbrüche in den Staatsforsten an Privatpersonen und andere Staatsverwal⸗ tungen verpachtet. Es ist zu erwägen, ob bei Abschluß derartiger Pachtverträge nicht die Anlieferung von Kies, Steinen u. f. w. für die Zwecke der Forstverwaltung den Pächtern zur Pflicht gemacht werden kann. Dies gilt insbesondere gegenüber den
isenbahn⸗Verwaltungen, welche die Kosten des Transports ohne große Opfer übernehmen können. Ueberhaupt ist sorgfältig zu erwägen, ob nicht auch in anderen Fällen die Herbeischaffung von Steinen u. s. w. zum Forstwegebau in größerer enge den Vorzug vor der Anlieferung in kleinen, nach dem jedes⸗ maligen Jahreshedarfe bemessenen Beträgen verdient. Dies wird beispielsweise dann zutreffen, wenn durch den Bezug von ganzen Schiffsladungen die Kosten der Heranschaffung sich vermindern lassen. Sollten hierbei für ein einzelnes Jahr erheblich gesteigerte Kosten entstehen, so werde ich darauf Be⸗ dacht nehmen, Zuschüsse zu bewilligen, die in späteren Jahren wieder ausgeglichen werden können.
Berlin, den 2. Juli 1898.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein. An sämmtliche Königlichen Regierungen (mit Ausnahme von Sigmaringen und Aurich).
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Vorschrift im 3 44 des Kommunal⸗ abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Ges⸗Samml. S. 157) mache ich hierdurch öffentlich bekannt, daß der bei der Ver⸗ anlagung der Gemeinde⸗Einkommensteuer von fiskalischen Domänen- und Forstgrundstücken für das laufende Steuerjahr der Gemeinden zu Grunde zu legende, aus diesen Grundstücken erzielte etatsmäßige Ueber⸗ schuß der Einnahmen über die Ausgaben unter Berücksichti⸗ gung der auf denselben ruhenden Verbindlichkeiten und Ver⸗ waltungskosten nach den Etats für 1. April 1898/99
L) in der Provinz Ostpreußen 155,9 Proz., . „ Westpreußen 16a 3 Stadt Berlin 0 ö. 2 1, 121,2 160,8 113,2 125,7 100,4 88.4 90.2 84,53
ö. Provinz Brandenburg . Vommern '. osen 9 chlesien , Sachsen . n, Schleswig⸗Holstein ' . . . Westfalen ü SHessen⸗Nassau „Rheinprovinz des Grundsteuer-Reinertrags beträgt. Berlin, den 9. Juli 1898. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Dr. Thiel.
Der bisherige expedierende Sekretär und Kalkulator Großer von hier ist 5 Geheimen an im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung.
Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversicherung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell vertretenden Vorsitzenden ernannt worden: .
der Marine⸗-Intendantur⸗Rath Dr. Albath in Kiel zum Vorsitzenden und
der Marine⸗Intendantur⸗Rath Dr. Anderson ebenda zum, stellvertretenden. Vorsitzenden des daselbst bestehenden Schiedsgerichts für die Betriebe der Kaiserlichen Marine⸗Ver⸗ waltung im Versicherungsbezirk Kiel;
der Marine⸗Intendantur⸗Rath Mau ve in Wilhelmshaven zum Vorsitzenden und
der Marine⸗Intendantur Rath Dem bs ki ebenda zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden des daselbst bestehenden Schiedsgerichts ür die Betriebe der Kaiserlichen Marinc⸗Verwaltung im Ver⸗
, . Wilhelmshaven; . der de, , , Baerwinkel in St. Wendel
zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte daselbst; der ierungs⸗Assessor Dr. Dolle in Dan vertretenden enden der daselbst bestehenden Schledag ; a. für die Sektion I der Berufsgenossenschaft der Gat⸗
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und Wasserwerke,
b. für die Sektion J der Norddeutschen Holz⸗Berufs⸗
e . . . I der , , n d. für die Sektion Lder Schornsteinfeger⸗Berufggenossen⸗
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