1898 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jul 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Aentschen Reichs Anzeiger und Königlich Nreußischen Ktaata Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 175.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Direktor der Schlesischen Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft Ribbeck zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Förster a. D. Viergutz zu Kappeln im Kreise Schleswig, bisher in Sören im Landkreise Kiel, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Lehrer und Küster Läsecke zu Packe⸗ busch im Kreise Salzwedel, bisher in Hagenau degselben Kreises, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,

dem Gemeinde⸗Vorsteher Schönborn zu Zugkleibe im Kreise Sorau, dem Gießermeister Ernst Bartels zu Magde⸗ burg, dem Lokomotivführer a. D. Brügge zu Nord⸗ hausen, dem Eisenbahn⸗Weichensteller a. D. Rüngeling zu Niederscheden im Kreise Münden, dem Bahnwärter a. D. Stunt zu Bovenden im Landkreise Göttingen, dem Eisenbahn⸗Bremser a. D. Baumeister zu Schwerte im Kreise Hörde, dem herrschaftlichen Kutscher Friedrich Meitz zu Rippen im Kreise Heiligenbeil, den Gutskämmerern Karl Barann zu Sausgörken im Kreise Rastenburg und Karl Brandt zu e desselhen Kreises, dem Wirthschaftsvogt Ernst Henschke zu Friedrichshof im Kreise Krossen, dem Wirthschaftsschaffer Karl Nitsche zu Pfaffendorf im Kreise Reichenbach, dem Schäfer Johann Schiller zu Lagowitz im Kreise Meseritz, dem Maurergesellen Wilhelm Falkenberg zu Anklam, dem Gartenvorarbeiter Bernard Wolthaus zu Velen im Kreise Borken, dem Vor⸗ arbeiter Christoph Czemper zu Weitzdorf im Kreise Rasten⸗ burg und den Arbeitern Karl Gellendin zu Stretense im ö Anklam und Jakob Wentzel zu Blesewitz desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Eisenbahn⸗Stationsverwalter Otto Weise zu Kol⸗ bitzow im Kreise Randow die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren c. die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären:

dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Greverus, Kommandeur des Landwehrbezirks Bernburg,

dem Major z. D. Bock von Wülfingen, Kommandeur des Landwehrbezir ks Dessau, .

dem Major Kun 64 im Infanterie⸗Regiment Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburgisches) Nr. 26,

dem Major von Hartmann⸗Krey und

dem Major von Wyszecki,

beide im Anhaltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93;

der Ritter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Weller im Anhaltischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 93; der ,, weiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Röder und

dem Premier⸗Lieutenant von Fuchs, beide in demselben Regiment;

der silbernen Verdienst⸗Medaille desselben Ordens:

dem Feldwebel Dietze und dem Vize⸗Feldwebel und Bataillons⸗Tambour Lehmann, beide in demselben Regiment;

ferner: des Ritterkreuzes zweiter . des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Troschke im Magdeburgischen Husaren⸗Regiment Nr. 10; sowie der Ritter⸗Insignien des Königlich siamesischen 3 Elephanten⸗Ordens: fit

dem n von Kam eke, àz la suite des Königin . . arde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 3 und Platzmajor n Potsdam.

Deutsches Reich.

BSekanntmachung.

In den nächsten Monaten werden Noten der Reichs⸗ bank zu 10090 und zu 1090 S zur Ausgabe gelangen, welche sich von den in unseren Bekanntmachungen vom 9. Oltober

1896, 9. Januar 1896 und 11. April 1896 näher beschriebenen Reichsbanknoten durch folgende Merkmale unterscheiden: Lx Die Noten sind vom 1. Juli 1898 datiert.

2) Der Pflanzenfaserstreifen ist links vom Ausfertigungs⸗ datum statt wie bisher rechts davon , . und bei den Noten zu 10090 S grün, bei denen zu 106 M roth gefärbt.

8) Die Noten tragen außer dem bisherigen Wasserzeichen noch ein zweites, welches abwechselnd einen der großen Buch⸗ staben des lateinischen Alphabets zeigt.

Berlin, den 26. Juli 1898. Reichsbank⸗Direktorium. Dr. Koch. von Klitzing.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der bevorstehenden militärischen Herbstübungen wird auf die Wichtigkeit der Anwendung richtiger und deut⸗ licher Aufschriften bei den Manöver⸗Postsen dungen hin⸗ ewiesen. Zur genauen Aufschrift gehören: Familienname möglichst auch Vorname), Dienstgrad und Truppentheil Regiment, Bataillon, Kompagnie, Eskadron, Batterie, Kolonne u. s. w. und für gewöhnlich der ständige Garnisonort, ein⸗ tretendenfalls mit dem Zusatze oder nachzusenden.“ Die Angabe eines Marschquartiers emp 34 sich nur dann, wenn es genau bekannt und wenn vorauszusehen ist, daß die Sendung so zeitig an dem ,, Bestimmungsort eintreffen wird, daß sie vor dem Weitermarsch in nge genommen werden kann und daß die Abholung von der Post auch mit Sicherheit zu erwarten ist. Da der Stab des Regiments und die einzelnen Bataillone 2c. ihre Postsachen in vielen Fällen bei verschiedenen Postanstalten in Empfang nehmen, so ist eine genaue und richtige Aufschrift bei den an Offiziere gerichteten Manöver⸗Postsendungen ebenso, wie bei den Mannschaftssendungen unentbehrlich. Durch mangelhafte oder ungenaue Anfertigung der Aufschriften wird die Ueber⸗ kunft der Sendungen oft sehr erheblich verzögert. ö. Ver⸗ meidung von Auslassungen in der Aufschrift und zur Erhöhun der Deutlichkeit empfiehlt sich die Verwendung von Brief⸗ umschlägen mit entsprechendem Vordruck.

Berlin C., den 25. Juli 1898. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. J Bü: Bennezet.

d

Das in Bill Quay bei Neweastle on Tyne aus Stahl neu erbaute Fan pff „Helios“ von 433,13 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließ—⸗ liche Eigenthum der , „Neptun“ in Bremen das Recht zur Fuͤhrung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Bremen zum 1 gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in

ewcastle on Tyne unter dem 18. Juli d. J. ein Flaggen⸗ atte st ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Ernst Beling in Breslau zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der dortigen Universität zu ernennen.

Mi nisterium der , Tr, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

Bekanntmachung.

Die wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter König n . Wilhelm II. am 3. August d. J., Mittags 13 Uhr, in der Aula eine Ge⸗ dächtni le. begehen.

Die , . werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingange vorzuzeigen.

Berlin, den . Juli 1898.

Der Rektor der Universitaͤt. Schmoller.

Königliche Bibliothek.

* der Woche vom 1. bis einschl. 6. August findet nach . er Benutzungs⸗Ordnung die Zurücklieferung sämmt⸗ icher aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Hic statt. Alle, welche solche Bücher in den haben, werden hi aufgefordert, sie in den Gesch (9 big 38 Uhr) zurlck⸗

1898.

r Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetisch er ö Namen der Entleiher: von A bis H am Montag und Dienstag, „JLbis E am Mittwoch und Donnerstag,

„S bis Zam Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 25. Juli 1898.

Die General⸗Verwaltung. Wilmanns.

Königliche Universitäts⸗Bibliothek. Bekanntmachung.

Die reglementzmäßige Zurückliefer ung aller aus der Universitäts⸗-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Zeit vom 8. bis 10. August d. J. statt.

Berlin, den 26. Juli 1898. Der Direktor.

3 Grässel.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Es ist zur Anzeige gelangt, daß in einzelnen Landes⸗ theilen noch lange Ji nach Beendigung des Krammetsvogel⸗ fanges bis in den Winter hinein die mit Beeren 2 Dohnen aufgestellt bleiben, und daß auf diese Weise ein⸗ heimische Singvögel, welche nicht zu den Zugvögeln gehören, in großer Zahl . werden.

Da ein ich Verhalten auch bei dem Krammetsvogel⸗

ieraus Veranlassung, im Interesse des Vogelschutzes zu estimmen, daß den Beamten der Staats forstverwal⸗ tung, welchen die Anlegung von Dohnenstrichen in Staats⸗ waldungen gestattet wird (vergl. 8 65 Nr. 5 der Dienst⸗ instruktion für die were, e, preußischen Förster vom 23. Oktober 1868), aufzugeben ist, die Dohnen nur während der für den Drosselfang freigegebenen Zeit fängisch zu halten. Nach Ablauf dieser gel sind entweder die Dohnen ab⸗ zunehmen oder die Schlingen an denselben auszuziehen oder ganz zu entfernen.

In ,, , ,. welche den Pächter aus nah ms⸗ weise zum Krammetsvogelfang in einer Staatswaldung be⸗ rechtigen, ist fortan eine gleichartige Vorschrift aufzunehmen. Auch ist darin im Mangel anderweiter Bestimmungen anzuordnen, daß der Krammetsvogelfang nicht über den 31. Dezember hinaus ausgedehnt werden darf (vergl. S 8 des Reichsgesetzes vom 22. März 1888, ye, . den Schutz von .

Die Beachtung dieser Vorschriften ist zu überwachen.

Berlin, den 13. Juli 1898.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schultz. An ö. Königliche Regierungen mit Ausnahme erjenigen zu Aurich und Sigmaringen.

ö in Staatgzwaldungen vorkommen soll, so nehme ich

Abschrift lasse ich Ihnen zur gesslligen Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen ergebenst zugehen, in geeignet erscheinender Weise darauf hinwirken zu wollen, daß gleichartige Anordnungen im Interesse des Vogelschutzes auch für Gemeinde⸗ ꝛc. und w im dortigen Regierungsbezirk getroffen werden. Berlin, den 13. Juli 1898. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schultz.

An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten.

der Ersten Beilage in heutigen Nummer des und Staats⸗Anzeigers“ werben eine Zusammenstellung für den Januar⸗April⸗Termin 1898 durch die Rentenbanken erzielten Resultate und eine U cht der seit

und ausgeloosten Rentenbriefe veröffentlicht.

Die Personal⸗Veränderungen in der Armee x. befinden sich in der Ersten Beilage.

der Rentenbanken bis zum 1. April 1898 9

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