denselben Bew. bar fg! werden. ts . den Bewerbungen, welche an den 5 schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, ind ö Schriftstücke . ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2 amtliche Zeugnisse über die Absolvie rung der aka⸗ , en Studien und über Führung, Fleiß und ö ähigung des Bewerbers. Erforderlichen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder durch Prohearheiten vor dem Direktor der Königlichen aka—⸗ er hen r. für die bildenden Künste zu Berlin zu
Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt . demischen Hochs hule für die bildenden Künste zu Berlin guartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule fir die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßlgen Um— * (entweder eine Studie nach der Natur oder eine Kopie nach einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu⸗ liefern, welche Eigenthum derselben wird. (3 10.
Bei mangelhaftem Fleiß oder schlechter Füßen des Stipendiaten ann demselben das Stipendium durch das Kuratorium entzogen werden. (6 11)
Das Stipendium ö ca. 17090 „ und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1895 bis dahin 1899 verliehen.
Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗ stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an den unterzeichneten Vorsitzenden des Kuratoriums einzureichen.
Berlin, den 28. Juli 1898.
Der Vorsitzende des Kuratoriums der „Adolf⸗GÜinsberg⸗Stiftung“. Direktor d ern ig . auh irektor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste. dochsch
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung.
. Bei den Schigdsgerichten der Arbeiterversicherung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell vertretenden . ernannt .
er Regierungs⸗Assessor von Harling in Wiesbab zum Vorsitzenden der Le ee ick hg ö der Amtsrichter Vogel in Jüterbog zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte 3. der Amtsrichter Nack in Wreschen . Vorsitzenden und der Amtsrichter Schneidewind ebenda zum sstellvertre— . e en, 36 eh fie daselbst, er Amtsrichter hr. Rehfeld in Kyri Vorsi der Schiedsgerichte daselbst. J Berlin, den 23. Juli 1898. Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: Lohmann.
Bekanntmachung.
Gemäß z 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz Samml. S. 152) bringe . zur . lichen Kenntniß, daß das im laufenden Steuerjahr kom mu⸗ 1 66 Reineinkommen der Marien burg-⸗Mlawkaer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 1897 auf 930 900 M festgestellt worden ist.
Posen, den 23. Juli 1898.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. V .
J. V.: . Roepell, Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsident.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 26 der „Gesetz⸗ Sammlung“ enthält unter
Nr. 19914 den Zusatz artikel zur revidierten Rheinschiffahrts⸗ akte vom 17. Oltober 1868, vom 18. September 1895; unter
Nr. 10 915 die Bekanntmachung der Ministerialerklärung zu dem zwischen den Rheinschiffahrts-Hevollmächtigten von Preußen, Bayern, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen und der Niederlande in Mannheim am 18. September 1895 verein⸗ barten Zusatzartikel zur revidierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, betreffend die Gleichstellung der richter— lichen Strafbefehle und polizeilichen Strafverfügungen mit den in den Artikeln 32 bis 40 ber Rheinschiffahrtsakte er— wähnten strafgerichtlichen Urtheilen und Erkenntnissen, vom 15. Juli 1898; und unter
Ar. 10016 die Verfügung des JustizMinisters, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Geilenkirchen, Heinsberg, Adenau, m Saarlouis, Bitburg, Daun, Prüm, Wadern, Waxweiler, Neu—⸗ magen, Saarburg und Trier, vom 18. Juli 1898.
Berlin W., den 28. Juli 1898. Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. In Vertretung: Bath.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzet vom 10. April 1872 (Gesetz. Samml. S. 357) ist bekannt gemacht: ö . der Allerhöchste Erlaß vom 20. Mal 1898, betreffend Genehmi⸗ gung des , ,. über die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinpropinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz, durch die Amtsblätter der Königlichen Reglerung zu Koblenz Nr. 26 S. 175, aus—⸗
)
( ,, i . Juni J . der Könglichen Reglerüg zu Köln Nr. 2 S. 2an, ausgegeben
der enn ding gn Liner mr. 8 S
er Königlichen Regierung zu Trier Nr. 280, aus
am 1. Juli 18588, J .
der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 236 S. 147, aus— gegeben am 23. Juni 1898.
Nichtamtliches.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der „Pesti Hirlap“ erfährt, daß in einem gestern in Budapest unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Baron Banffy abgehaltenen Ministerrath die Ansicht zur Geltung gekommen sei, die ungarische Regierung brauche den Vorgängen in Oesterreich gegenüber keinerlei Stellung zu nehmen.
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterha uses befürwortete, wie „W. T. B. berichtet, der Präsident des 3 of Trade Ritchie die Einfügung einer neuen Bestimmung in die Bill, betreffend die Unterstützung der Handelsmarine, wonach denjenigen Rhedern, deren Schiffe eine bestimmte Anzahl von Schiffssungen führen, welche für die Reserve der Königlichen Marine geworben sind, ein Eclaß von 20 Proz, der Leucht⸗ feuerabgaben gewährt werden solle. Der Redner führte hierbei aus; wenn man dieses Prinzip allgemein durchführe, werde die . der geworbenen ,. 16000 betragen. Die
unahme der ausländischen Seeleute bei der Handelsmarine sei eine ernste Frage, weil die Königliche Marlne davon ab— hängig sei, daß sie ein weites Feld zur Auswahl von tüchtig geschulten Seeleuten von der Handelsmarine besitze. Wenn die Reserve der. Königlichen Marine jetzt einberufen werden müßte, würde die Handelsflotte fast gänzlich den Händen ausländischer Seeleute überlassen sein. Dies sei eine thatsächliche Gefahr, der man vorbeugen müsse. Er hoffe, daß die Rheder nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern' aus Patriotismus das vorgeschlagene System in Wirkfamkeit setzen würden, welches der Königlichen und der . von Nutzen sei. Er hoffe ferner, daß diese Maßregel das Uebel be— seitigen werde, welches, wenn ihm nicht abgeholfen werde, zu einer nationalen Gefahr werden könne. Bryce sprach die Hoffnung aus, daß die Schiffsrheder den Antrag des Handels-Ministers Ritchie unterstützen würden. Colomb billigte den Gesetz⸗ entwurf; Evans bezweifelte den Erfolg der Maßregel und meinte, die 3 würden gern eine Vorlage zur Stärkung der Marinereserve unterstützen, es sei aber nicht zu erwarten, daß sie sich zu so großen Ausgaben, wie der gig Vorschlag sie ihnen auferlege, bereit fänden. cArthur erkläre, der Vorschlag sei im Prinzip sehr, werthvoll, jedoch ernsten Einwänden unter— worfen. Wil son sprach die Ueberzeugung aus, daß die Vor— lage einen Mißerfolg haben werde. Der Erste Lord der Admiralität Goschen erwiderte: der Zweck des Ge— setzentwurfes sei, die Handelsmarine zu unterstützen; er biete den Rhedern Gelder aus der Tasche der Steuer“ zahler zu dem doppelten Zweck an, die Zahl der britischen Seeleute steigern und ein großes Feld für die Rekrutierung zu, beschaffen. Nach weiterer Debatte wurde der Antrag Ritchie s mit 189 gegen 52 Stimmen angenommen und die dritte Lesung der Bill, betreffend die Unterstützung der Han⸗ delsmarine, ohne Abstimmung genehmigt.
Frankreich.
Eine Mittheilung der Agence Havas“ bestäͤtigt, daß au Wunsch der spanischen Regierung der . schafter in Washington Cambon von der französischen Re— gierung ermächtigt worden sei, die Botschaft des Madrider Kabinets dem Präsidenten MeKinley zu übermitteln. Cambon, welcher mit der Wahrnehmung der Interessen Spaniens in den Vereinigten Staaten beauftragt ist, habe im Namen Spaniens dieselbe dem Präsidenten in einer Audienz, welche im Heisein des Staatssekretärs Day im Weißen Haufe stattfand, mitgetheilt.
Spanien.
. Nach einem gestern in der „Gaceta de Madrid“ veröffent⸗ lichten Bulletin muß der König seit Dienstag infolge eines leichten katarrhalischen Fiebers, welches von einem fich als Masern charakterisierenden Gesichtsausschlag begleitet ist, das Bett hüten. Die Krankheit verläuft normal.
Schweiz.
Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu dem schweizerisch⸗italienischen Vertrag über den Simplon⸗ durchstich hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“, heute Vormittag durch den Bundespräsidenten Ruffy und den italienischen Gesandten Riva im Bundespalais zu Bern stattgefunden.
Amerika.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Washington vom eln gf, Tage, der Präsident MeKinley werde heute dem franzoͤsischen , Cambon die Antwort auf den spanischen Friedengvorschlag übermitteln. Wenn Spanien die Zusicherung gebe, daß dem Waffenstillstand ein auf bestimmten allgemeinen Gesichtspunkten basierter Friedensvertrag folgen werde, so werde, wie man glaube, der Präsident in die Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten einwilligen.
Nach einer der New Yorker , ugegangenen Depesche aus Washington hätten der antes , Day und der stellvertretende Sekretär des Staats⸗Departements Moore die Grundzüge für die Friedensverhand⸗ lungen ,, um sie dem Kabinet zu unterbreiten. Ueber die Einzelheiten werde strengstes Stillschweigen beobachtet, doch könne man mit Bestimmtheit behaupten, daß Folgendes die Hauptpunkte seien: 1) Aufgeben der spanischen Ober⸗ hoheit über Cuba mit dem Zugesländniß, daß die Bevölkerung Cubas unter amerikanischem Schutze berechtigt sei, 6 eine dauernde Regierungsform zu wählen. 2) id Hin f btretung von Porto Rico an die Vereinigten Staaten. 3) Regelung der e, n, ,. durch eine Konferenz oder Kommission.
Einigung und den Friedensschluß bilden. Ein Mitglied d. Kabinets, welches vorgestern Abend den Verhandlungen ö . ö. , nte, agg f fe erklärt, lippinenfrage wahrscheinlich nur um die Abtretung ei einzigen el 3 fah ; n,, . us Key West erfährt das „Reuter'sche Bureau“, d ein amerikanischer Dampfer den Versu 5 gemacht hegt Mannschaften und Waffen bei Banes . der Nähe der Bucht von Nipe) zu landen. Dem Anschein nach seien die cubanischen Aufsländischen, welche die Landung hätten unter- stützen sollen, von den Spaniern vertrieben worden. Trotzdem habe der Dampfer begonnen, seine Ladung mittels kleiner Fahr⸗ euge zu löschen. Plötzlich hätten aber 1000 Mann spanuscher ruppen von einem . der Küste n Wald aus ein Gewehrfeuer eröffnet. Von den ameri anischen Schützen — etwa 40 an der Zahl — welche die Rückkehr der Expedition an . des Dampfers gedeckt hätten, seien 6 verwundet worden.
In Havanna sind, dem „W. T. B.“ zufolge, neuere Nachrichten aus Manzanillo nicht . Die Amerikaner lagerten in ber Nähe der Stadt, die Aufstän⸗ dischen unter Calixto Garcia in einer Entfernung von fünf Kilometern von derselben. — Angesehene Einwohner Cubas erklären fortdauernd, daß sie eine Annexion durch die Vereinigten Staaten der Unabhängigkeit Cubas vorziehen würden; denn sie würden, wenn Cuba unab— hängig werden sollte, Ausschreitungen von seiten der Auf⸗ ständischen ausgesetzt sein.
Nach einem in New York eingetroffenen Telegramm aus St. Thomas werden die spanischen Truppen auf Porto Rico aus den einzelnen Ortschaften in San Juan zusammen⸗ gezogen, dessen Befestigungswerke verstärkt werden.
Aus San Francisgo meldet ‚W. T. B.“: an maß⸗ gebender Stelle werde versichert, daß sich an die Ankunft der amerikanischen Streitkräfte in Honolulu die Umwanblung der hawalischen Nationalgarde von 500 Mann in eine Frei⸗ willigen⸗Truppe der Vereinigten Staaten anschließen werde. Amtlich sei im Hauptquartier der Armee mitgetheilt worden, daß das erste Bataillon der New Yorker Freiwilligen am Sonnabend zusammen mit einem Bataillon des Ingenieur⸗ Korps nach Honolulu abgehen werde.
Asien.
Ein Telegramm der „Times“ aus Hongkong vom 27. d. M. besagt, daß, einẽr Meldung ub nrg, zu⸗ eg . 56 . . n. sei. Ungefaͤhr ausend Aufständische seien gefallen. In Kwang—⸗si sei d Aufstand ziemlich unterdrückt. 1
Nr. 30 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitszmts vom 37. Juli hat folgenden gi al r beitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Gelbfieber. — Gesundheitsvverbaͤltnisse des Reg. Bez. Danzig, 1832,54. — Deggl. des Reg. Bez. Trier. — Desgl., in Niederländisch. Indien. 1897198. — Geseßzgebung u. s. w. (Preußen. Berlin] Milch. — (Reg. Bez. Danzig) tineralwässer ꝛc. . (Reg. · Bez. Aachen.) Arznei. und Gifthändler. — (Sachsen. Plauen.) Milch. — (Württemberg.) Oberamt. Thierärzte. — (Anhalt.) Schweineseuchen. — (Hamburg) Entbindungganstalten. — (Oefter⸗ reich Wasserleitungen. — (Frankreich) Comitè consultatif d'hygiòne publique. — Ansteckende Krankheiten — n, — ¶ Belgien.) Krankentransport. — Gefährliche ꝛc. Betriebe. — Gang der Thier⸗ seuchen in Oesterreich, 2. Vierteljahr. — Desggl. in Großbritannien, 1897. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preuß. Reg. ;. Bezirke Bromberg, Osnabiück, Arnsberg. Bayern, Sachsen . Meiningen, Hamburg, Italien, Vereinigte Staaten von Amerika) — Verhandlungen von gesetz gebenden Rörper⸗ schaften, Vereinen, Kongressen u. s. w. (Frankreich) Kunstwein. — (Belgien.) Kongriß für Hydrologie ꝛcc. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Nahrung mittel. Chemiter. — (Preußen. Oberschlesien.) Knapyschafts · Virin, 1896. — (Sachsen / Altenburg.) Bevölkerungt⸗= bewegung ꝛe., 1896. — (Oesterreich) Wasserversorgung. — (Ungarn.) Pellagra. = (Frankreich) Arbeiten des Comité consultatif di hygiene Publique; 1886, — (Vereinigte Staaten von Amerika. Wilmington.) Sterblichkeit, 1897. — Gehurten und Sterbefälle in Elberfeld, Köln, Wien, Brüssel, 1597. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 49 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandetz. — Grkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt und Landbezirken. — Witterung.
Nr. 24 des Gisenbahn-Vereordnungsblattsn, heraug= 6 im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 26. Juli, at folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 20. April 1898, be= treffend Nachtrag zu dem durch Allerhöchsten Erlaß vom 26. Jult 1880 genehmigten Regulativ über die Dlenstwobnungen der Staäatg⸗ beamten. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 15. Juli 1898, betreffend Tagegelder und Reisekosten der Staatz⸗ Cisenbahnbeamten; vom 16. Juli 1898, betreffend Berichterstattung üer die landespoltzeiliche und eisenbahntechnische Abnahme von Privat- Eisenbahnen. — Nachrichten.
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Berufs- und Ge⸗ werbezählung von 1895 für dag Reich ist bis jetzt (Eade Juli 1898) in folgender Weise vorgeschritten; Es kommen in Betracht die Ergehbnisse I) der Beruf szählung, d. b. die Angaben über die Berufs- Verhaältnisse, welche aus den am 14. Juni 1895 ausgefüllten ,,, . entnommen wurden; 2) der Aufnahmen über die andwinthschaftlichen Betriebe, welche durch die gleichzeitig ver⸗ theilten Landwirthschafts-Karten gewonnen wurden; 3 der an dem— selben Tage mittels der Gewerbe Karten erhobenen Data über die gewerblichen Betriebe. Die Hauptergebnisse aller drei Aufnahmen hat das Kaiserliche Statistische Amt mit kurzen , . in vier (auch einzeln käuf⸗ lichenx Ergänzungsheften“ zu den Jahrgängen 1896. 1897 und 1898 der „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ veröffent= licht, Von den ausführlichen Darstellangen, die zusammen 18 Baͤnde der Statistik des Deutschen Reichs einnehmen werden, sind bis jetzt im Buchhandel an, erschienen: I) von der Berufsstatistik die Bände 102 und 103, ent⸗ haltend die Tabellen für daz teich im Ganzen, 164 bis 196 für die einzelnen Staaten und deren größere Verwaltungsbezirke, 17 und 108 für die einzelnen 23 Großstädte (oon mehr als 100 096 Einwohnern), 109 für die kleineren , spreußische Kreise, bayerische Benirksämter ꝛc, 110 für fünf. Orts Größenklassen, nämlich die Er= gebnisse zusammengefaßt für die Orte von weniger als 2600 Ein⸗ wohnern, von 2000 bis 5000, von bo00 bis 20 060, von 20 000 bis
gegeben am 23. Juni 1898,
Was die Ladronen, Karolinen und sonstlgen Errungenschaften be⸗ treffe, so werde diese Frage kein Hinderniß für 7 ich
100 900 und für die Großstädte, welche letzteren einzeln in den oben angeführten 2 Bänden behandelt sind. Von der Berufsstatistik steht
ĩ gezogen und mit kartographischen Darstellungen illustriert werd es werde sich bei . 3 : ö
noch aus der Band 111, in welchem das Resums aus jenen 9 ö.
0 1
) Die Ergebnisse der lan dwirthschaftlichen Betriebs zählung liegen vollständig bearbeitet vor in dem Bande 112 unter dem Titel Die e m chef im Deutschen Reich“, der außer dem eigentlichen Tabellenwerk die zusammenfassenden Uebersichten nebst Erläuterungen und kartographischen Beilagen enthält. Die Bearbeitung erstreckt sich sowohl auf Vergleichung mit den Ergebnissen der im Jahre 1882 gemachten gleichartigen Erhebung in Deutschland wie auch auf die Resultate ähnlicher Aufnahmen im Auslande,
3) Auf Grund der 1895 er gewerblichen. Betriebszählung sind bis jetzt von den in Aussicht genommenen 7 Bänden zwei erschienen, nämlich 117 und 118, enthaltend die Gewerbestatistik der Verwaltungs beßirke. Es sind darin für alle einzelnen kleineren und größeren Ver⸗ waltungsbezirke der 25 Staaten und natürlich auch für diese selbst und das Reich die Zahlen der Betriebe und der darin gewerbthätigen Personen in der für die Gewerbestatistik maßgebenden Eintheilung von 320 Gewerbearten gegeben. Die Darbietung des Materials in dieser so eingehenden geographischen und systematischen Gliederung dürfte für Verwaltungs und sonstige praktische Zwecke besonders nützlich sein. Es stehen von der Gewerbestatistik also gegenwärtig noch aus 5 Bände, nämlich die ausführliche tabellarische Darstellung für das Reich, für die einzelnen Staaten und für die einzelnen Großstädte; endlich die zusammenfassende Bearbeitung der gesammten Ergebnssse der Gewerbestatistik, die als Band 119 den Schluß dieser ganzen Reihe bilden soll. Diesen letztbeieichneten Band fertig zu stellen, wird erst im nächsten Jahre möglich sein, während die anderen noch ausstehenden Bände noch im laufenden Jahre werden erscheinen können.
Zur Arbeiterbewegung.
In Stettin haben die ausständigen Stellmachergezellen, der „Ostsee Ztg.“ zufolge, in einer Versammlung beschlossen, bei solchen Meistern, welche die Arbeiterforderungen bewilligen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Bei einem Meister soll dies bereits ge⸗ schehen sein. ;
In Er furt nahm eine Versammlung von Gärtnergehilfen am Sonntag eine Resolution an, in welcher sie der, Mgdb. Ztg.“ zufolge erklärten, daß die Lage des Gärtnerstandes verbesserungsbedürftig fei, und daß diese Besserung nur durch eine feste Organisation erreicht werden könne. Bilde sich eine solche auf dem Leipziger Gärtnertage, die die Interessen der Gehilfen wahren wolle, so pflichte ihr die Versammlung bel. Diese Organisation könne jedoch nicht auf sozialdemokratischer Grundlage aufgebaut fein. Daher beschließe die Versammlung, einem auf dieser Grunzlage aufgebauten Verbande 3 beizutreten; sie verschmähe jede Hilfe von sozialdemokratischer
eite.
Aus Hamburg wird der „Voss. Ztg.“ vom gestrigen Tage ge⸗ meldet: Der Bäckerguszstand ist seit heute Nachmittag beendet. In der heutigen Versammlung der Ausständigen wurden diese, etwa 309, aufgefordert, Hamburg zu verlassen. Die Unterstützung wird nicht . gezahlt. Die Ausstandsleitung hat somit selbst den Ausstand als aussichtslos aufgegeben. Der über die Bäckereien, welche die Forderungen der Ausständigen nicht bewilligten, verhängte Bopkett soll aufrecht erhalten werden. Auch diese Maßregel ist fast völlig wirkungslos.
Kunst und Wissenschaft.
Große Berliner Kunstausstellung 1898. 7
L. K. — Saal X bis XIV. — Saal X und XI enthalten Werke von meist jüngeren Düsseldorfer Künstlern, unter denen sich namentlich einige Landschafter, wie Heinrich Herrmanns mit seinem vortrefflichen breitgemalten Winterabend in Amsterdam (393), Dermann Bahner mit einer altmeisterlich behandelten Dorfvedute (23), Eugen Kampf mit einer feinen Herbst— stimmung (4985 und Friedrich Dorn (ls7) hervorthun. Fritz von Wille hat seinem von respektablem Können zeugenden Sommertag an der Eifel! (1096) keinen recht bild⸗ mäßigen Abschluß zu geben gewußt, während die zarte Technik Lie se⸗
ang's in dem großen Rahmen seines Herbstbildes (621) fast klein ich erscheint. Den heißen Sonnenbrand der südrussischen Steppe weiß Hugo Ungewitter (10909) mit feiner Kunst zu treffen, ähnlich den elegant gemalten Pußtaschilderungen Josef Brandt's. Lebhafteres Temperament und breitere Behandlung könnte solchen Stoffen viel- leicht noch mehr 5 abringen. Recht in den Anfäggen der Pleinairmalerei bleibt tto Heichert mit seinem Pflügerpaar (669) stecken; seine Auffassung zeigt dabei wenig persönliche Eigen⸗ art und künstlerisches Feingefühl. Letzteres mangelt auch empfindlich dem Genrebilde von Arthur Kampf (496), dessen Talent eine Entwickelung zu höheren Stufen versagt zu bleiben erscheint. Ebenso kommt E. Daelen in einer grellen Straßenscene (166) aus den Anfängen einer gewaltsam sich modern geberdenden Handfertigkeit nicht herauß. A. Dirks, der wohl auch aus der Düsseldorfer Schule hervorgegangen, aber zur Zeit sein Atelier auf Sylt aufgeschlagen hat, verbindet die breite, gesunde Technik der modernen Schule mit vornehmen Farbenreizen und leiht damit seinem Dünenbild (182) echt künstlerische Haltung.
Von den jahlreichen Skulpturen des Seitenganges XIII erheben sich nur wenige über das Niveau konventioneller Auf— fassung, wie es besonders die für Göttingen bestimmte Kolossal⸗ gruppe von Gauß und Weber, eine Arbeit E. Hertzer's (1342) repräsentiert Genannt seien eine lebendige und ausdrucksvolle Porträtbüste von Otto Glauflügel (1327), eine zarte Marmor⸗ arbeit (1307) von Henny Geiger, der Gattin des unlängst ver⸗ storbenen Bildhauers, und ein großes Madonnenrelief von Hermann Hidding (1743), das bei aller Anlehnung an italienische Vorbilder doch deutsche Gemütbstiefe der Auffassung — insbesondere auch in den liebenswürdigen Engelsgestalten — bekundet. Ueberaus wohl⸗ thuend ist der Eindruck der Sonderausstellung des Karlsruher Landschaftsmalers Hang Richard von Volkmann, dessen zweiundzwanzig Bilder in dem Saal XIII vereinigt . Volkmann's Landschaften zeugen von ähnlich liebevoller Vertiefung in die Natur des deutschen Heimathlandes, wie die von Hans Thoma, vor dem er aber einen schärferen Blick für das Malerisch⸗Reizwvolle voraus hat. Trotz der frischen, fröhlichen Farben, die er verwendet, ist der Grundzug aller dieser Schilderungen ernst. Ohne rathetisch zu werden, oder willlürlich zu stilisieren, hebt er stets das Wesentliche der Stimmung heraus. Seine Technik ist solide, aber niemals kleinlich. Wenige wissen dem wehenden Kornfeld, der bräunlichen Ackerkrume, dem jungen Frühlingslaub soviel Reize abzulocken wie er. Besser als die großen Bilder gelingen ihm Naturausschnitte kleineren Formats, unter denen des graziösen Birkenhains (1041), der , Eschenallee (1037), der klaren, dem Auge wohlthuenden
ktoberlandschaft (1039), sowie eines kleinen Vorfrühlingsbildes aus Mecklenburg (logh) mit besonderer Genugthuung gedacht sei. Trotz der verhälinißmäßig geringen Abwechselung der Motive ermüdet die Vereinigung so zahlreicher Arbeiten eines Künstlers durchaus nicht, was wobl als bestes Zeugniß ihres Werthes gelten darf.
In buntem Gemisch finden sich im Saal XlV neben Schlabitz' „Hochverrath“ (3578), mit der nüchternen photographischen Treue der Darstellung einer Gerichtsverhandlung, auch werthvolle, ja hervorragende Schöpfungen. Als eine solche muß Qyper beck'' „Herbstabend“ . gelten. Der Worpsweder Maler ist lebhafter, ausdrucksvoller in der Bewegung der Massen als Volk⸗ mann, mit dem er die Intimität der Auffassung theilt. Koloristisch ist das Bild mit seinen lichtgelben Baumkronen,
) S. die Nrn. 117, 125, 146 und 169 d. Bl.
die wirkungsvoll gegen den kiefblauen Herbsthimmel steben: eine Meisterleistung, mit der wenige Landschaften der Aus⸗
Kinderporträt der polnischen Malerin Olga von Boinanska (983) muß trotz der unschönen kümmerlichen Züge des Modells eine Perle der Ausstellung genannt werden; nervöse Feinfühligkeit spricht aus dem Pinselzuge. Etwas derber, aher von liebenswurdiger Frische ist ihre Studien gemacht hat.
(192) ; lontrastiert wohl⸗
Die
die ebenfalls in Paris Anspruchslosigkeit dieses Porträts thuend zu der selbstgefällig bervorgekehrten Nonchalance, mit der Josef Block die üge einer jungen Dame auf die Leinwand geworfen hat; es macht bei aller Verve den Eindruck des Steifen und Unfertigen, während der Holländer Nicolaus van der Waay in seinen „Kupferstichliebhabern (1013), gleich Pieter . . Vortrag mit känstlerischer Gesammhaltung geschickt verbindet.
Graphische Arbeiten von dem Holzschneider der Fliegenden Blätter“ Konrad Strobel (1218) und dem Radierer M. Dasio verleihen dem schmalen Durchgangsraum des Saales mit Karika⸗ turen von Otto Bromberger den Reiz der Abwechselung.
An der einundzwanzigsten Konkurrenz⸗Prüfung von Maxine ⸗Chronometern, welche in der Zeit vom 14. November 1897 bit zum 23. April 1898 in der der Leitung der Hamburger Stern warte unterstellten Abtheilung IV der Deutschen Seewarte ver⸗ anstaltet wurde, hatten sich nachstehende Fabrikanten durch Einliefe⸗ rung von denselben angefertigter Instrumente betheiligt: W. Bröcking in Hamburg mit 19 Chronometern, Hermann Diedrich in Geeste—⸗ münde mit 6, W. G. Ehrlich in Bremerhaven mit 5, L. Jensen in Glashütte (Sachsen) mit 1, A. Kittel in Altona mit 6, G. Kutter in Stuttgart mit 3, A. Lange u. Söhne in Glashütte (Sachsen) mit 1. A. Mager in Brake mit 1 und F. Schlesicky in Frankfurt a. M. mit 4, im Ganzen also 9 Fabrikanten mit 37 Chronometern, gegen 5 Fabrikanten mit 27 Ghronometern im Vorjahre. Bei den Uhren waren alle in dem Konkurrenzausschreiben vom August v. J. enthaltenen Bedingungen bezüglich der Konstruktionsangaben und Zeichnungen, des letzten Reinigungstermins 2c. erfüllt, und aufterdem batten saämmtliche e nn ge, eine schriftliche Erklärung über die Anfertigung dieser Instrumente in der eigenen Werkstatt und selbständige Durchführung der Haupttheile, Unruhe, Spirale und Hemmung, wie Ausführung der Reglage abgegeben. Die Cbronometer wurden während der Untersuchungszeit jeden jweiten Tag um 10 Uhr durch den Ab— theilungs⸗Assistenten Dr. C. Stechert mit den Normal⸗ uhren der Sternwarte auf chronographischem Wege, unter Benutzung der zu diesem Zweck eigens hergerichteten telegraphischen Verbindung zwischen beiden Anstalten, verglichen; außerdem wurde an jedem Dekadentage zwischen 10 und 11 Uhr Vormittags eine zweite Vergleichung zur Herstellung einer unabhängigen Kontrole von dem Hilfsarbeiter Kuno Heuer mit Hilfe des Chronographen der Stern warte ausgeführt. Die zur Ermittelung des Standes der Normal⸗ uhren nothwendigen Zeitbestimmungen wurden von Dr. Stechert an den Meridian⸗Instrumenten det Sternwarte angestellt. Das Ver⸗ fahren bei der Prüfang, insbesondere die Anordnung der Temperatur⸗ Intervalle, war analog dem bei den früher auf der Abtheilung IV ab⸗ gehaltenen Konkurrenz⸗ Prüfungen beobachteten; doch wurden, gemäß den von dem Chef der Kaiserlichen Admiralität bestätigten Beschlüssen der zweiten, im Juli 1887 in Hamburg abgehaltenen Chronoueter-Kon⸗ en, zur Ableitung der für die Güte der Instrumente charakteristi⸗ chen Zahlen nur die während der zwölf Dekaden vom 4. Deiember 1897 bis zum 3. April 1898 erhaltenen Gänge verwendet. Während der ersten beiden Dekaden der Prüfungszeit (14. Nopember bis 4. De⸗ zember) wurden die Instrumente allmäblich bis auf 307 C erwärmt; während der beiden letzten Dekaden (3. bis 23. April 1898) wurde die Temperatur langsam von 3000 bis auf Zimmertemperatur vermindert. Es ist bei der diegzmaligen Prüfung nicht möglich gewesen, während der Dekaden 6 und 7 die vorgeschriebene Mitteltemperatur von 50 poll—⸗ kommen herzustellen, da der letzte Winter hierfür zu milde war und bei den Konkurrenzprüfungen von der künstlichen Erzeugung tiefer Temperaturen vermittelst Eises oder Kältemischungen Abstand zu nehmen ist. Die niedrigste überhaupt beobachtete mittlere Tages temperatur betrug 40, die höchste 32.2 6. Dem Konkurrenz ⸗Ausschreiben der Direktion der Seewarte entsprechend, wurden nach beendeter Prüfung sämmtliche Chrogometer, soweit sich dieselben überhaupt als brauchbar für die nautische Praxis erwiesen, in folgende vier Klassen eingeordnet: Klasse 1: „Vorzüglicht, Klasse 2: Sehr gut‘, Klasse 33 „Gut“, Klasse 4: Genügend“. Es ist nach dem von dem Direktor der Sternwarte und Vorstand der Abtheilung IV der Seewarte, Professor Georg Rümker erstatteten Bericht bei der diesmaligen Prüfung eine beträchtlich größere Anzahl Instrumente als in früheren Jahren in die beiden ersten Klassen ge⸗ langt; dieses Ergebniß ist zum theil jedenfalls dem Umstande zuju—⸗ schreiben, daß die Prüfung bei den tiefen Temperaturen, wie oben bereits erwähnt, aus äußeren Gründen nicht streng hat durch⸗ geführt werden können. Die Erfahrung während früherer Jabre hat gezeigt, daß die größten Gangabweichungen bei manchen Chrono metern gerade während der 50. Vekaden aufgetreten sind. Der Fortfall der strengen Kälteprüfung hat deshalb in diesem Falle zweifellos dazu beigetragen, das Gesammtresultat wesentlich günstiger erscheinen zu lassen. Unmittelbar nach Schluß der Prüfung wurden die Chronometer, wie in den früheren Jahren, durch eine Kommission in Hamburg Altona etablierter Chronometer⸗Fabrikanten, im Beisein der Beamten des Instituts, einer Untersuchung auf ihren gegen⸗ wärtigen Zustand unterzogen. Die Sachverständigen sprachen ihre Ansicht dahin aus, daß bei sämmtlichen Chronometern weder an den Unruhen noch an den Spiralen Rostspuren zu bemerken seien. Nur ö * Uhren zeigte sich eine geringfügige Trübung in der Färbung
es Oels.
Bauwesen.
Für die Erhaltung und Erneuerung des Meißner Doms, die durch die Genehmigung einer Geldlotterie nunmehr gesichert ist, sind bereits die ersten Schritte gethan worden, indem vom Vorstande des zu diesem Zweck gegründeten Dom bauvereins, dem übrigens Jedermann gegen einen geringen Jahres⸗ beitrag beitreten kann, die vier angesehensten Meister der Gothik in Deutschland; Gabriel Seidl in München, Steinbrecht in Marienburg, Schäfer in Karlsruhe, Tornow in Metz — von Beyer in Ulm hat wegen Kränklichkeit abgelehnt —, ersucht worden sind, Skizzen für die Erneuerung deds Domes zu entwerfen. Die hierzu nothwendige Aufnahme des Bauwerks durch das Meßbildverfahren sst unter der persönlichen Leitung des Erfinders, Geheimen Bauraths Dr. Meydenbauer hierselbst, erfolgt.
Literatur.
ot's Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, herausgegeben von Dr. Rassow, Reichsgerichts⸗Rath, Dr. Küntzel und Dr. Ec eius, Ober ⸗-Landeggerschts Präsidenten. Sechste Folge, II. Jahrgang, Heft 2 — 5. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. — Neben zahlreichen Entscheidungen des Reichsgerichts mit ausführ⸗ licher Mittheilung der Thatbestände und der Urtheilsgründe enthalten die vorliegenden Hefte folgende Abhandlungen: Die eventuelle Aufrechnung unter dem Recht
Gru
sog. des i . Gesetzhuchs“ von Reichsgerichts Rath Förtsch in Lei . Nachtrãg⸗
liche Bemerkungen über eventuelle Aufrechnüng und Aufrechnung 363 Bürgerlichem Gesetzbuch' von dem Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsidenten Dr. Eccius; „Zur Lehre von der Kompensation bei einer Mehrheit
von Forderungen“ von Gerichts ⸗Assessor Deichmann in Brandenburg; Das e nt vom 15. April i765 und die Vorschriften des
stellung sich messen können. Auch ein in diesem Raum befindliches
e ö. Pastellbildniß einer jungen Dame von Marie Dum strey
HSürgetlschen
der Aktiengesellschaft! von Landrichter Otto 26. in Kottbus 9 . er
lichen Gesetzbuchs: 571. 74, 578- * . . 3 . K nec
onorar⸗Professor in alle a. ; Zu Abf. 2 und 3 beg Uh oh un 3 Hande vom 10. Mai 1397 von tofessor heim in Kiel; „eber die Verantwortlichk
zum Han ) Dr. a appen⸗ des Aufsichtgraths bei
Auslegung des §5 824 B. G.⸗B.“ von Dr. Biberfeld in n; „Ist der Pfändungspfandgläubiger einer Hypothekenforderung Dritter im Sinne des § 38 . 2 Eig.» E.⸗Ges. vom 5. Mai 18727“ von Amtsgerichts⸗Ralh Rothenberg in Stargard in Pommern; Entwurf eines Reichsgesetzes, betr. die Sicherung der Bau⸗ forderungen von Landgerichts Direktor Munk in Berlin; „Die Einwirkung des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf elterliche Nutz⸗ nießungsrechte, besonders den Beisttz“ von Landrichter Dr. . in Cassel; „Haftung für Nachlaßverbindlichkeiten nach dem
GB.“ von Rechtsanwalt und Notar Böhm in Sagan; „Das Zeugnißiwangsverfahren“, eine Skizze von Rechts praktikant Hans Landau in Nürnberg; Empfiehlt sich die Einführung vollstreckbarer Protekoll⸗ ausfertigungen?“, ein Ergänzungsvorschlag zum Gesetze, betreffend k der Zivilprozeßordnung, von Rechtsanwalt Landsberg in Posen; „Die Verjährung der auf cessio legis beruhenden Ansprüche des § 1709 B. G. B. und des F 62 Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870“ von Amtsrichter 4. D. Mantey, Wartenburg, Ostpr.; „Das Rücktrittsrecht des Käuferß beim Genußkaufe“, besprochen an einem vraktischen 3 Ü nach den Bestimmungen des Pr. A. L.R. und des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Ober ⸗Landesgerichts-⸗Rath Kiehl in Naumburg; „Die Vereinbarung der n , der offenen Handels⸗ esellschaft mit den Ecben eines Gesellschafters! von Dr. Hermann
taub, Rechtsanwalt in Berlin; „Ueber die Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz eines durch unerlaubte Handlungen verursachten Schadens nach gemeinem Recht und dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ von Dr. Henrict, Reichsgerichts. Senats. Präsidenten a. D.; Ausführungen zur Besitzlehre des B. G.⸗B.“ von Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Dr. Bartels zu Hamburg.
— Von dem Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, welches der Geheime Kanzlei⸗Rath im Reichs⸗Justijamt Karl Pfafferoth herausgiebt, ist vor kurzem der 7. Jahrgang (1898) erschienen (Berlin, Karl Hiymann's Verlag; Preis 5 SI). Der Inhalt des verdienstlichen Buches und die ,, ,, des Stoffes sind dieselben wie in den früheren Jahrgängen, über die wiederholt an dieser Stelle referiert worden ist.
— Die Handhabung der Gesundheitsgesetze in Preußen für Behörden, Medizinalbeamte, Aerzte und Gewerbetreibende in einzelnen Abhandlungen erläutert. Heraus⸗ gegeben von Or. Springfeld, Medizinal / Assessor, und F. Siber, Regierungs⸗Rath beim Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin. Band 1: Die Rechte und Pflichten der Unternehmer von Privat⸗ Kranken«, Privat⸗Entbindungs⸗ und Priyat-⸗Irren⸗ anstalten (5 30 R⸗-G.. O. ). Von Dr. Springfeld. Band : Die Rechte und Pflichten der Hebammen. Von Dr. Springfeld. Berlin, Verlag von Richard Schoetz. Preis je 3 M — Das erste der vor⸗ ö beiden Bändchen enthält alle für Unternehmer von Kranken- anstalten in Betracht kommenden Gesetze und Miaisterialerlasse, nicht nur zusammengestellt, sondern auch in einer für Nichtjuristen ver⸗ ständlichen Form an der Hand richterlicher bejw. verwaltungs⸗ gerichtlicher Entscheidungen erläutert und ausgelegt, und . den Bedürfnissen der Beamten, Aerzte und Gewerbe⸗ treibenden entsprechen. In der zweiten Schrift ordnet der Verfasser die für Hebammen gültigen Bestim mungen nach rechtlichen Gesichtspunkten, gebt auch den von den Gewerbetreibenden geäußerten Zweifeln über die Rechtsverbindlichkeit mancher Gebote und Verbote nicht aus dem Wege, sondern trägt das Material zu ihrer Beseitigung jzusammen, um dadurch auf eine Verminderung der Rechtsstreitigkeiten zwischen Behörden und Gewerbetreibenden hinzuwirken.
In demselben Verlage ist unter dem Titel ‚Die Giftigkeit der Farbwaaren im Sinne der Ministerial⸗Verordnung vom 24. August 1895. eine Zusammenstellung der zur Zeit im Handel a m Bezeichnungen giftiger und ungiftiger Farben er⸗ chienen, welche der Polizei⸗Präsident in Berlin durch den Droguerien⸗Revisor Dr. Lebbin hat anfertigen lassen, um den nicht chemisch vorgebildeten Farbenhändlern die Befolgung der Be⸗ stimmungen der Ministerial⸗Verordnung über den Handel mit Giften vom 24. August 1895 zu erleichtern . 1,50 M6). Diese Zu⸗ sammenstellung wird in Zukunft den Revisionen der Drogerien zu Grunde gelegt werden.
— Die Bureau⸗Verwaltung der Amtsanwälte, er⸗ läutert von Goetze, Erstem Staatsanwalt a. D., Geheimem Justiz⸗ Rath. Berlin, Karl Heymann's Verlag. Preis 1,20 S — In dieser Schrift wird eine eingehende Erläuterung der die Be⸗ n, über die Bureau. Verwaltung enthaltenden Artikel 117
is 129 der Geschäftsanweisung für die Amtganwalte vom
28. August 1879 und aller zu denselben ergangenen Allgemeinen Ver⸗ fügungen und Ministerial-Erlasse unter Beifügung von Muster⸗ beispielen gegeben. Dabei sind auch die anderweit bisher noch nicht berücksichtigte Allgemeine Verfügung vom 25. Juni 1897, betreffend die Vereinfachung des Geschäftsgangs und die Verminderung des Schreibwerks, und die vom 4. März 1894, betreffend die Behandlung der Postsendungen in Staatsdienst⸗ und Parteisachen im Bereiche der Justizwerwaltung, sowie den Geschäftsverkehr zwischen Postanstalten und Justizbehörden, aufgenommen und erläutert.
— Anleitung zur Ausfüllung der Zählkarten (h. die Kon kurs⸗Statistik von A. Thomaschews ki, expedlerendem Sekretär im Kaiserlichen Statistischen Amt. Berlin, Buchdruckerei W. Koebke. Preis 150 S6 — Der Verfasser, welcher bei den Auf⸗ bereitungsarbelten für die Konkurs ⸗Statistik seit Beginn der Einführung derselben im Kaiserlichen Statistischen Amt thätig gewesen ist, hat auf Grund der hierbei gemachten Erfahrungen in der vorliegenden Anleitung für den dienstlichen Gebrauch bei den Amtsgerichten die einzelnen Ziffern der Zählkarten für die Konkurs-Statistlt näher be⸗ sprochen, um hierdurch zur richtigen Auffassung der auf dieselbe be⸗ züglichen, vom Bundesrath erlassenen Bestimmungen beizutragen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ernteergebniß Serbiens.
Belgrad, den 20, Juli 1898. Das Wintergetreide ist fast überall eingeerntet, nur stellenweise liegt noh Weizen auf den Feldern, wo nämlich der Hafer gereift und der Schnitt desselben dringend nothwendig geworden ist. Aus letzterem Grunde stockt jetzt auch der Weizendrusch, und die Zufuhr von neuem Weizen ist unbedeutend.
Das Sommergetreide wird jetzt ebenfalls geerntet, und es liegen be⸗ reits maßgebende Druschproben von allen Getreidearten vor. Darnach ist die dietjährige Ernte als eine sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht durchaus befriedigende zu bezeichnen, die der⸗ jenigen von 1896, welche als sehr gut bezeichnet wurde, nicht nachsteht.
Die häufigen Regen und ziemlich kalten Tage wahrend des letzten Monats haben die Erntearbeiten zwar etwas 2 sonst aber einen erheblichen Schaden nicht zugefügt. Die Maisselder verdanken vielmehr dieser Witterung ihr üppiges Aussehen, und nur die Farbe der Frucht wurde beeinträchtigt, indem Gerste mehr gelb und Weizen blasser wurde. Für die vorzuͤgliche Qualität des Weizens spricht 6. Thatsache, daß derselbe 76 bis 890 kg per Hektoliter wiegt, ein Ge⸗ wicht, daß in Serbien selten erzielt wird.
Infolge der guten Ernte sind die Brotpreise von 37 auf 25 Cent pro 1Rg = Laib gefallen und werden aller Wahrscheinlichkeit nach noch weiter sinken, und ferner hat der Finanz ⸗Minister durch Erlaß vom 18. (3090) Juni d. J. den Erlaß vom 16. 3 Dezember v. J, wo⸗ durch Weizen und Mais widerruflich vom Einfuhrzoll befreit wurden, vom 12. d. M. ab aufgehoben.
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