Ner Bezugasprrin beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Alle NRost-Anstalten nehmen Kestellung an;
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Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Grerlin außer den Post ⸗Anstalten auch die Ezpedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne AUummern kosten 25 58.
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M 82.
des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 3. August, Ahends.
1898.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Forstmeister a. D. Ilse zu Bonn, bisher in Beurig im Kreise Saarburg, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, ;
dem Rittergutsbesitzer und Land schafts⸗Rath Stuben⸗ rauch auf Leng im Kreise Strelno den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse,
dem Amtsrichter Gadow zu Strelno, dem bisherigen Amtsvorsteher und Wirthschafts⸗Inspektor Eduard Jaeckel u Berlin, bisher in Ronicken im Kreise Guhrau, und dem i, Karl Ruprecht am Gymnasium zu Eisleben den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
den emeritierten Lehrern Junecke zu Wartjenstedt im Kreise Marienburg in Hannover und Neufeld zu Berlin, bisher in Schrimm, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,
dem Pförtner a. D. Jo hann Lepke zu Petershagen im Kreise Niederbarnim, bisher in Berlin, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie
dem Zimmermeister Emil Klomp zu Strelno, dem Grund⸗ besitzer Gottfried Erxleben zu Markowitz im Kreise Strelno, dem CEisenbahn⸗Lokomotivführer a. D. Wiltz zu Straß⸗ burg i. E, bisher in Stettin, dem Bahnwärter a. D. Fiß zu Belgard, bisher in Klein-⸗Panknin im Kreise Belgard, dem ö Karl Heute zu Gollkowe im Kreise Militsch, dem Wirthschaftsvogt Karl Ache zu Lückerwitz im Kreise Trebnitz, den Schafmeistern Gottfried Kaßner zu Jagatschütz im Kreise Trebnitz und Karl Reim zu Ujast im Kreise Militsch, dem Schäfer Joseph Langer zu Johnsbach im Kreise Frankenstein, dem Holzschläger . Nöther zu Neuhain im Kreise Waldenburg und dem Gutsknecht Wil⸗ helm Jaensch zu Breschine⸗Freyhan im Kreise Militsch das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Schiffs vermessung in Ost-Asien.
Vom 25. Juli 1898.
uf Grund des Artikels 54 der Verfassung des Deutschen Reichs hat der Bundesrath beschlossen:
Die ständig in den ea fen Gewässern verkehrenden deutschen Schiffe können sich bis auf weiteres unter Ver⸗ mittelung der Organe der Gouvernementsverwaltung in Kiautschou einer Neuvermessung nach den Regeln der Schiffs⸗ vermessungs⸗Ordnung vom 1. März 1895 (Reichs⸗Gesetzbl. S. . in Kiautschou, ausnahmsweise auch in anderen ostasiatischen Häfen unterziehen lassen, wobei die geltenden Vermessungsvorschriften mit folgenden Abänderungen An⸗ wendung finden: I) (Zu § 21 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.)
Die Befugnisse und Obliegenheiten der Ver⸗ messungsbehörde werden durch den mit der Leitung des Vermessungsgeschäfts beauftragten technischen Be⸗ amten der Gouvernementsverwalkung in Kiautschou mit der Maßgabe wahrgenommen, daß bei der Ver⸗ messung nur die Ermittelung der Maße und die Eintragung derselben in das Vermessungsprotokoll durch diesen Beamten erfolgt, während die Inhalts⸗ berechnung und Zusammenstellung der Räume im Protokolle, sowie dessen Abschluß vom Schiffsver⸗ messungsamte bewirkt wird.
2) (Zu § 24 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.)
Die Ausfertigung der Meßbriefe erfolgt durch das Schiffsvermessungsamt auf Grund des von ihm geprüften, festgestellten und 23 Protokolls. Diesem Amte liegt auch die Mittheilung der von ihm ausgestellten Meßbriefe an die zuständigen Schiffsregisterbehörden ob.
3) (Zu 8 26 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.) Die Bestimmung unter Nr. 2 des 8 26 wegen
Zurücklieferung des älteren deutschen Meßbriefs findet keine Anwendung.
(Su 8 36 Schiffs vermessung⸗Ordnung.) An Stelle des im Z 386 unter Nr. 1 und 3 an⸗ , de, Gebührensatzes ist für 65 angefangene ubikmeter eine Gebühr von 20 3 zu erheben. Die Festsetzung der Gebühr geschieht durch das Schiffs vermessungs amt. folgt auf Antrag die Vermessung in einem außerhalb des Gouvernementsbezirks Kiautschou be⸗ legenen ostasiatischen Hafen, so hat der Rheder außer⸗ dem die hierdurch erwachsenden, von der Gouverne⸗ ments verwaltung 1 tzenden haaren Auslagen, insbesondere die Reisekosten und Tagegelder des Ver⸗
messungspersonals zu erstatten.
5) (Zu § 39 Schiffsvermessungs⸗Ordnung.)
a die ständig in den ostasiatischen Gewässern verkehrenden Schiffe behalten die vor dem 1. Januar 1889 ausgestellten Meßbriefe bis auf weiteres, auch über den 1. Januar 1900 hinaus, Gültigkeit.
Berlin, den 25. Juli 1898. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rothe.
Dmelanntm chung, betreffend das Inkrafttreten der Artikel l und I des Gesetzes vom 4. April 1898 über die anderweite Feststellung des Gesammtkontingents der Brennereien.
Vom 28. Juli 1898.
Die Neubemessung des Gesammtkontingents der Brennereien nach Maßgabe der Artikel LI und U des Gesetzes vom 4. April 1898 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 159 — tritt, nachdem die Königlich bayerische, die Königlich württembergische und die Großherzoglich badische Regierung der im Artikel L enthaltenen Aenderung des 5 47 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887, 16. Juni 1895 zugestimmt haben, mit dem 1. Oktober 1898 in Kraft.
Berlin, den 28. Juli 1898.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Aschenborn.
Aus Anlaß der Trauerfeier für den verstorbenen Fürsten von Bismarck bleibt die Reichsbank am 4. August Vor⸗ mittags geschlossen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter
Nr. 2502 die Bekanntmachung, betreffend Schiffsvermessung in Ost⸗Asien, vom 25. Juli 1898; und unter
Nr. 2503 die Bekanntmachung, betreffend das Inkraft⸗ treien der Artikel I und IL des Gesetzes vom 4. April 1898
über die anderweite Feststellung des Gesammtkontingents der
Brennereien, vom 28. Juli 1898. Berlin W., den 3. August 1898. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
In Vertretung: Bath.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Registrator im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten, Kanzlei⸗Rath unh w,, den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗ ath, un dem Geheimen Registrator Ernst Ludwig in demselben Ministerium den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen, sowie die in gemeinschaftlicher Sitzung der Stadtverordneten und der unbesoldeten Mitglieder des Magistrats erfolgten Wahlen des Kaufmanns Robert Kircher und des Gast⸗ hofsbesitzers⸗ und Weinhändlers August Müller zu un⸗ besoldeten Beigeordneten der Stadt Fulda für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Die Ober försterstelle Wilhelms walde im Ne— 6, Danzig ist zum 1. Oktober d. J. anderweit zu esetzen.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz Samml. S. 152) wird . bekannt gemacht, daß das im , re. Steuerjahre zu den Kommunalahgaben einschäßbare Reineinkommen der Maln?Neckar⸗Eiĩsen⸗
bahn aus dem Jahre 1897 — außer dem Antheile des preußischen Staats —, wie folgt, festgestellt worden ist: A. der Antheil des Großherzogthums Baden auf
695 476 ν, B. der Antheil des Großherzogthums Hess ö auf
317 553 6 Berlin, den 1. August 1898. Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Im Auftrage: Foerster.
Bekanntmachung.
emäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GesetzSamml. S. 152) wird hiermit zur . Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Ostpreußischen Südbahn ⸗Gesellschaft aus dem Betriebsjahre 1897 auf 945 000 M festgesetzt worden ist. Posen, den 2. August 1898. . Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. J V Roepell, ( Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsident.
Königliche Technische Hochschule Hann over
Beginn der Vorlesungen des Winter⸗Semesters am 18. Oktober 1898.
Einschreibungen dazu erfolgen vom 5. bis 26. Oktober 1898.
, werden vom Sekretariat gegen Ginsendung von 60 Pfennigen in Briefmarken portofrei oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt.
Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen im Winter⸗Semester 1898,99.
Prof Dr. Kiepert: Differ⸗ u. Integralrechn. I; Differ. u. Integralrechn. III; Ausgewählte Kapitel der böheren Mathematik. Prof. Dr. Runge: Differ. u. Integralrechn. II; Analyt. Geometrie der Ebene und des Raumes. Prof. Dr. Rodenberg: Darstellende Geometrie; Darstell. Geometrie II. en Geh. Reg.⸗Rath Keck: Mechanik 1 u. II; Statik der Baukonstruktionen J. Prof. Dr. Heß: leg Grundz. der Zoologie; Botanik J. Prof. Dr. Schaefer:
ewerbe⸗ Oekonomie; Volkäwirthschaftslehre. Prof. Dr. Kasten: Englische Sprache und Literatur. Direktor Dr. Lohmann: Franzoösisch Sprache. Prof. Dr. Köcher: Neuere deutsche und all⸗ gemeine Geschichte von 1860 an. Prof. Nußbaum: Gewerbliche SBesundheitslehre. Dozent Dr. med. Kredel: Die erste Hilfeleistung
und Trigonometrie. Prof., Geh. Reg.-Rath Köhler: Formenlehre der antiken Baukunst; Anordnung von Wohnhaͤusern und öffentl. Gebäuden; Formenlehre der Renaissance; Entwerfen im Stil der Renaissance; Monumentalbauten und Stͤdteanlagen. Prof. Schröder: Ornamentik I; Entwerfen und Detaillieren von Wohngebäuden; Geschichte und Formenlehre der Baunkunst für Bau- Ingenieure; Entwerfen einfacher Gebäude. Prof. Stier: Ornamentik II; Geschichte des Kunstgewerbes; Ent⸗ werfen in der de,, ne. der altchristl. und roman. Baukunst; Innen ⸗ Architektur mit farbiger Dekoration. Prof. Mohrmann: Formenlehre der gothischen Baukunst; Entwerfen öffentl. Gebäude im Stile des Mittelalters; Kleinkunst und Ausbau des Mittelalters. Prof. Dr. Holtzing er: Kanstgeschichte der Neu⸗ zeit l; Ausgewählte Kapitel aus der Kunstgeschichte. Prof. Schleyer: Baukonstruktionglehre J u. II für Architekten; gane irn (n fur Baukunst; Einrichtung der Gebäude; Grundzüge der Hehzung, 2 und sonstigen technischen Anlagen in Beba ben . Engelhard: Modellieren J u. IJ. Professor Friedrich: Frei- handzeichnen und Figurenzelchaen. Maler Jordan: Freihandzrichnen und Architekturmalerei. Maler Voigt: Landschaftzeichnen und Aqua- rellieren. Prof,, Hofmaler Kaulbach; Aktzeichnen. Dotent bezw. Privatdozent, Reg. Baumeister Roß: Architekturzeichnen; . Zeichnen für Bau Ingenieure; Stadt. und Landhäͤuser der italienischen Renaifsance; Grund iüge der Perfassung und Verwaltung des Deut⸗ schen Reichs und des Preußischen Staats mit bes. Bezug auf die
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onstruktionen. Prof. Br. Jo r dan: Grun
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bei plötzlichen Unglücksfällen. Prof. Petzold; Algebraische Analysis
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