1898 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Aug 1898 18:00:01 GMT) scan diff

eh mer: Grundz. der Pilz und Bakterienkunde; Mlkro⸗ kopie 1 Uebungen im lug gte len oder bakteriologischen Arbeiten. zrlvaldojent, Prof. Hr. Efchwéeiser: Analytische Chemie. Privat zent Thierm ann: Elektrotechnische Messungen II; Elektrotechnische Meßinstrumente. Privatdozent Dr. Franke: Elektrotechnisches Colloquium. Hannover, den 29. Juli 1893.

Der Rektor der Technischen Sochschule. ., Serre.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. August.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern in Wilhelmshöhe den Vortrag des Vertreters des Aus⸗ wärtigen Amts, Gesandten Grafen Wolff⸗Metternich und empfingen heute Mittag nach der Rückkehr von einer gemein⸗ samen Uebung der Truppen der Garnisonen Cassel, Arolsen und Marburg Seine Durchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont. e

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat Juni d. J. vorgekommenen Betriebsunfälle waren zu verzeichnen:

Entgleisungen auf freier Bahn . 6 in Stationen 9 Zusammenstöße auf freier Bahn . 1 in Stationen ö sonstige Betriebsunfälle. 174 zusammen 194

Die Betriebslänge betrug 40440 km, an Zugkilometern wurden geleistet 31 716 379, sodaß je ein Unfall auf 177 km Betriebslänge oder auf 139 107 Zugkilometer entfällt. ge⸗ ver⸗ tödtet letzt 11 56765 4 Bahnbeamte und Bahnarbeiter im Dienst . 25 94 Post⸗ Steuer⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗Beamte ꝛc.

J 1 fremde e f einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Beamten und Arbeiter, aber ausschließlich der Selbstmörder .. 25 27

54 126

Bei den Unfällen wurden:

zusammen

Der Königliche Gesandte in Weimar . von Ratibor

und Corvey hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen

Urlaub angetreten.

Der hiesige Königlich dänische Gesandte von Vind hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Ahbwesenheit fungiert der Legations⸗Sekretär von Greven kop⸗Castens— kjold als Geschäftsträger.

Der Regierungs⸗-Assessor Mand zu Allenstein ist der Königlichen Regierung zu Danzig, der Regierungs-Assessor Dr. Jentges, zur Zeit in Krefeld, derselben Regierung von Mitte August d. J ab und der Regierungs⸗-ANssessor von Stumpfeldt in Samter der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. zur weiteren dienstlichen Verwendung über⸗ wiesen worden.

Laut telegraphischer Meldungen an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Deutschland“ mit dem Chef der II. Division des Kreuzergeschwaders, Kontre⸗Admiral Prinz Heinrich von Preußen, Königliche Hoheit, Komman— dant: Kapitän zur See Plachte, gestern in Korsakofskoie auf der Insel Sachalin angekommen und beabsichtigt, am 15. August nach Alexandrowskoie (Insel Sachalin) in See zu

ehen; S. M. S. „Geier“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän

6 ist am 9. August in Santiago de Cuba einge⸗ troffen und beabsichtigt, am 12. August nach Ponce (Insel Porto Rico) in See zu gehen.

Friedrich sruh, 10. August. Der Fürst Herbert von Bismarck hat, wie die „Hamb. Nachr.“ melden, an den , . Fürsten zu Hohenlohe nachstehende Antwort auf das Beileibsschreiben des Bundesraths gerichtet:

„Die warme Anerkennung, welche der Bundesrath in vollendeter Form dem Andenken meines entschlafenen Vaters gewidmet hat, und die schönen Worte, mit denen die hohe Körperschaft seiner Thaten ge⸗ denkt, werden für alle Zeiten sein Gedächtniß ehren und eines der werthyollsten Stücke des Famllienarchivs bilden. Eure Durchlaucht darf ich als Vorsitzenden des Bandesrarhes ergebenst bitten, den Auz⸗ druck meines tiefsten Dankez für diese denkwürdige Kundgebung ge— neigtest entgegennehmen und den unterzeichneten Herren übermitteln

zu wollen.

Friedrichsruh, 8. August. H. Bismarck.“

Posen, 10. August. Gestern Abend fand hier, wie W. T. B.“ berichtet, eine Trauerfeier für den . Gis marck statt, an welcher etwa 4000 Personen theilnahmen. Vertreter aller Behörden, sowie zahlreiche Vereine der Stadt und aus der Provinz begaben sich in einem Fackelzuge nach dem Wilhelmsplatz, auf dem ein Katafalk aufgestellt war. Nach einem Chorgesang hielt der Ober⸗Präͤsident Freiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff eine Ansprache. Die Feier schloß mit dem Gesang des Liedes „Deutschland, Deutsch⸗ land über Alles“.

Oetterreich· Uugarn.

Der Fürst von Bulgarien n gestern früh von , in Cattaro ein und wurde daselbst, wie „W. T. B.“ berichtet, mit militärischen Ehren empfangen. Die Spitzen der Behörden begrüßten den Fürsten, die Schiffe trugen Flaggen⸗ n ö zweistündigem Aufenthalt setzte der Fürst seine Reise fort.

Großbritannien und Irland.

Der Premier⸗Minister Lord Salisbury ist gestern früh von London nach Contrexsville abgereist.

Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Curzon ist an . Lord Elgin's zum Vize⸗König von Indien ernannt worden.

Das Unterhaus erledigte gestern die Appropriations⸗ Bill in zweiter Lesung. Im Verlauf der Debatte bekämpfte Sir Charles Dilke die auswärtige Politik der Regierung, welche auf Kreta, Madagaskar, in Siam und im fernen Osten infolge Mangels an Festigkeit Fiasko gemacht habe. England habe China für den Fall, daß es wegen der England ertheilten Konzessionen von einer anderen Macht an⸗ gegriffen würde, Unterstützung versprochen. Ein Angriff sei aber nicht an,, weil Rußland kaum einen Krieg in jenem elttheile unternehmen könne und China Furcht vor Rußland habe. Drage, Robson, Gretton und Lambert mißbilligten ebenfalls die von der Regierung in China befolgte eh während Bethell dieselbe unterstützte. Sir W. Harcourt erklärte, das Land wünsche eine Politik der „offenen Thür“, die ihm das Recht des Zutritts für den Handel in allen Theilen Chinas gebe, und beklagte sich darüber, daß dem Hause erst jetzt davon Mittheilung gemacht worden sei, daß der britische Gesandte in Peking im März angewiesen worden sei, die Fest⸗ setzung von Vorzugsrechten in den Konzessionen zu ver⸗ hindern. Der Redner sprach sodann sein Bedauern über die von verantwortlichen Persönlichkeiten bei Be⸗ sprechung der Beziehungen zu Rußland angewandte Sprache aus. ine solche, theils drohende, theils beleidigende Sprache mache eine staatsmännische Diplomatie und freundliche Beziehungen unmöglich. Für den Fall eines Konfliktes mit Rußland müsse man daran denken, daß derselbe nicht zur See, sondern zu Lande auszufechten sein werde. Weise Staatsmänner würden die Fragen auf diplomatischem, friedlichem Wege lösen. Die chinesische Frage sei nicht durch Zänkereien in Peking, sondern durch Intervention der auswärtigen Aemter in London und St. Petersburg zu lösen. Der Erste Lord des Schatz⸗ amts Balfour vertheidigte die Politik der Regierung und sprach sein ö Bedauern darüber aus, daß der Parlaments⸗ Sekretär des Aeußern Curzon durch ernstes Unwohlsein ver⸗ hindert ö. sich an der Debatte zu betheiligen, zumal es die letzte Gelegenheit sei, bei welcher derselbe vor dem Unterhause über die auswärtigen Angelegenheiten hätte sprechen können.

Italien.

Infolge der ig, welche in den letzten Tagen in Rom herrschte, ist der Papst, wie „W. T. B.“ meldet, von einem leichten Unwohlsein befallen und hat auf den Rath des Leibarztes Dr. Lapponi seine Audienzen für einige Tage ausgesetzt. Der „Osservatore Romano“, welcher die Nachricht bestätigt, fügt hinzu, es sei durchaus nichts vorhanden, was Besorgniß erregen könne.

Die „Tribuna“ berichtet, daß zwischen dem Vatikan und den Erzbischöfen Ireland und Martinelli sowie dem spanischen Minister des Auswärtigen Herzog von Almodovar ein fortdauernder Schriftwechsel statifinde, um die Friedens⸗ bedingungen so abzuändern, daß die religiösen Interessen der katholischen Einwohner des von Spanien an die Ver⸗ einigten Staaten abzutretenden Gebiets nicht geschädigt würden.

Spanien.

Dem Minister des Auswärtigen Herzog von Almo—

dovar ist, wie der „Herald“ meldet, über Paris eine Depesche aus Washington zugegangen, in welcher der fran—⸗ zösische Botschafter Cambon mittheilt, er habe die Note Spaniens dem Präsidenten MeKinley übergeben und den Eindruck empfangen, daß der Präsident, vorbehaltlich der ustimmung des Kabinetsrathes, den Inhalt der spanischen Note annehme. Die Minister glaubten, es seien Zirkular⸗ befehle ergangen, die Feindseligkeiten auf Cuba, Porto Rico und den Philippinen einzustellen.

Der Minister⸗Präsident Sa ga sta erklärte, dem, W. T. B.“ zufolge, er werde den Wortlaut der spanischen Note nicht ver⸗ öffentlichen; er werde dies nur dann thun, wenn der Präsident MeKinley denselben der Presse mittheilen sollte.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Gibraltar berichtet, daß die in San Roque in der Provinz Cadiz stationierten spanischen Truppen den Befehl erhalten hätten, sich zur Abfahrt nach den Philippinen bereit zu halten.

Türkei.

Wie das Wiener „Telegr.⸗Korresp⸗ Bureau“ meldet, über⸗ nahmen die Franzosen heute Vormittag das Kommando über die Stadt Kanea.

Dänemark.

Die „Berlingske Tidende“ theilt offiziell mit, daß die Regierung in Erwartung späterer Bewilligung durch den Reichstag 500 000 er e m die See⸗Befestigung Kopen⸗ hagens verausgabt habe, und zwar sei dieser Betrag zum größten Theil zur Ergänzung des Munitionsvorraths ver⸗ wendet worden.

Amerika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus ü daß in der Friedensfrage ein Einvernehmen erzielt und ein die ,,, enthaltendes Protokoll ab⸗ gefaßt worden sei. Der Staatesekretär Day habe folgende Mittheilung bekannt gemacht; Wir haben ein Einvernehmen getroffen hinsichtlich eines Protokolls, welches die Friedens⸗ bedingungen umfaßt, darunter die Räumung von Cuba und Porto Rico. Wir glauben, daß dieses Protokoll zur Aus⸗ führung kommen wird.

Wie „W. T. B.“ berichtet, ist die Unterzeichnung des rie dens⸗Protokolls gestern noch nicht erfolgt. Es heiße, der erzug sei erforderlich, damit das Dokument in so be⸗

stimmten Worten abgefaßt werden könne, daß jede Möglich⸗ keit eines Mißverständnisses ausgeschlossen werde, und damit eit für die dem französischen Botschafter Cambon zu ertheilende mächtigung bleibe, das Dokument im Namen Spaniens ö unterzeichnen. Der Unter⸗Staatssekretär Adee sei gegenwärtig mi der Redaktion des Protokolls beschäftigt.

Nach einer Meldung aus New York haben die amerika⸗ nischen Truppen am Diengtag Coamo auf Porto Rico ge— nommen und dabei 180 Gefangene gemacht. Die Stadt wurde nach einer vom 16. pennsylvanischen Regiment gemachten . genommen, welche der spanischen Infanterie den Rückzug abschnitt. Das Artilleriefeuer begann um 7 Uhr Morgens, dauerte 45 Minuten und zerstörte ein Blockhaus. 50 Mann spanischer Kavallerie entkamen.

Eine in Madrid eingetroffene amtliche Depesche aus Porto Rico vom gestrigen Tage meldet, daß die Amerikaner von Guayama aus vorgedrungen seien und die Höhen von Guamani angegriffen haͤtten. Die Spanier hätten dem Gewehr⸗ feuer widerstanden und ihre Stellungen behauptet.

Der Dampfer „Alicante“ ist, wie W. T. B.“ meldet,

gestern mit 1000 Spaniern von Santiago in See gegangen.

Der Dampfer „Isla de Luzon“, welcher in Santiago ein⸗

getroffen ist, wird weitere 2000 aufnehmen.

Aus San Francisco erfährt das „Reuter'sche Bureau“, daß gestern 2000 Mann von dort nach Manila abgegangen.

seien. Weitere 5000 Mann erwarteten das Eintreffen von Trans portschiffen.

Aus Bogotä wird gemeldet, daß der Kongreß den Präsidenten von Columbien ermächtigt habe, den An— spruch des Italieners Cerrutti zu begleichen. Ein entsprechender Nachtragskredit zu dem bereits bewilligten Budget solle ein⸗ gebracht werden.

Demselben Bureau wird aus Rio de Janeiro ge⸗ meldet, daß das Budget heute dem Kongreß werde vorgelegt werden. Die Einnahmen seien darin auf 346 164 und die Ausgaben auf 346 000 Contos Reis veranschlagt. Von den Einnahmen entfielen 222 900 Contos auf die Zölle. Unter den Ausgaben befänden sich 68 768 Contos für die Ministerien des Krieges und der Marine und 166 000 Contos für das Finanz⸗Ministerium, von welcher Summe 63000 Contos für Kursverluste und 58 000 Contos Reis für den Schulden⸗ dienst gefordert würden.

Asien. Die „Times“ meldet aus Teheran vom 10. August, daß die Bazare in Täbris geschlossen seien. Wegen der schlechten Beschaffenheit und des theuren Preises des Brotes hätten ie. Unruhen stattgefunden, aber jetzt sei die Lage wieder ruhiger.

Aus Peking vom 10. August berichtet die „Times“, das Tsung-⸗li⸗amen habe sich mit allen Bedingungen ein⸗ verstanden erklärt, welche der russische Geschäftsträger Pawlow in Bezug auf den Kontrakt über die An⸗ leihe für die Fortführung der Niutschwang-Bahn gestellt habe. Derselbe habe verlangt, daß die Linie nicht als Sicherheit verpfändet und keine fremde Kontrole oder Einmischung zugestanden werden dürfe, selbst nicht in dem Falle, daß einer Verbindlichkeit nicht nachgekommen werde.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird über Hongkong vom 30. Juli aus Manila gemeldet, daß der Mangel an Lebens⸗ mitteln sich daselbst immer mehr fühlbar mache. Es sei kein Fleisch, Brot und Mehl mehr vorhanden außer kleinen, für die Truppen erforderlichen Beständen. Die Vorräthe an Reis würden bald erschöpft sein.

Nach einer Mittheilung desselben Bureaus aus Manila vom 3. d. M. wurde in der Nacht des 31. v. M. ein starkes G schützfeuer auf die Stadt unterhalten. Viele Geschosse schlugen in die Stadt ein, mehrere erreichten die Citadelle, und zahlreiche Häuser wurden beschädigt.

Nach einer in New York eingetroffenen Depesche aus Manila vom 4. d. M. ist auf den Linien der Spanier kein weiterer Vorstoß gemacht worden. Gegenwärtig sind die früher von den Ausständischen besetzten Laufgräben von ame⸗ rikanischen Truppen besetzt.

Vom 5. d. M. meldet das „Reuter'sche Bureau“, daß die Amerikaner mit der Haltung Aguinaldo's, dessen Einfluß auf die Eingeborenen schwinde, unzufrieden seien. Ein Dampfer der Aufständischen werde in der Bucht in Bereit⸗ schaft gehalten, um erforderlichen Falls die Flucht Aguinaldo's zu sichern.

Afrika.

In Kapstadt wurden bei den Wahlen zum Parla⸗ ment vier fortschrittliche Abgeordnete gewählt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Von der preußischen Staats forstverwaltung wurden im Jahre 1897/98 inegesammt 147 707 Arbeiter beschäftigt,

von denen 6229 bei foistfiskalischen Betriebskrankenkassen und 40 197

bei Ortskrankenkassen versichert waren oder der Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung unterlagen. Von ersteren erkrankten 9.0, von letzteren 2457; die Aufwendungen des Forstfiskus an Beiträgen ꝛc, betrugen für erstere 18995 M 62 3, für letztere 34 118 0 39 3. Die Gesammt⸗ zahl der Betriebzunfälle vetrug 1657, von denen 6l tödtlich verliefen; dabei erwuchsen dem Forstfis kus als Betriebgunternehmer 257112 M 39 3 Auf⸗ wendungen und an Kosten des Heilverfahrens während der eisten 13 Wochen, soweit sie den sorstfis kalischen Gutsbezirken zur Last fielen, 11773 S 49 3. An freiwilligen Unterstützungen von Waldarbeitern und deren Hinterbliebenen wurden 17 153 4 76 3 gewährt; an Bei. trägen zur Unterstützung von Waldarbeitern an Kassen, die nicht auf Geund gesetzlicher Bestimmungen errichtet sind, 30 0? 4 59 .

Außerdem wurden aus dem Gnadenpensionsfonds 9840 M 13 3.

gezahlt.

Die Hagelschläge in Bayern während des Jahres 1897.

Dag neueste Heft der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Skatistischen Burcaus“ enthält eingehende Mittheilungen üher den Hagelschaden in Bayern während des Jahres 1897 mit Rückblicken auf die Erhebungen seit 1879 und einem Anhang über die Hagelgefahr

in den einzelnen Amtebezirken nach den Ergebnissen der letzten fünf

Jahre, denen wir Folgendes entnehmen.

Das Jahr 1857 zählt sowohl nach der Zahl der vom Hagel be troffesen Gemeinden wie nach ver Größe der beschädigten Flächen zu den ungünstigeren Jahren; die verhäliißmäßig geringere Höhe der durch Hagelschaden herbeigeführten Verluste vermag dlesen Eindruck nicht zu beseitigen. Die Zahl der Hageltage betrug 92, von denen auf den Monat Mai 14, auf die Monate Juni bis August bl treffen. Hage lmeldungen sind insgesammt 1992 ein⸗ egangen; von diesen entfallen auf den Monat Mai 233, auf die gen gf. Juni bis August 1330. Vie Zahl der K. betrug im Betriebejahre 1097 1300 sämmtlicher Gemeinden des Königreiches. Das Vorjahr wies innerbalb der 15 jährigen Er— bebungsperiode, für die eingebendere Aufnahmen der Hagelschläge vor⸗ liegen, die Höchstzahl hagelgeschädigter Gemeinden, nämlich 1487 185 60 sämmtlicher Gemeinden des Königreiches, auf. Hinter diese Höchfstzahl tritt die JZiffer des Berichtsahres zwar erheblich zurück, immerhin überragt sie aber die Durchschnittssumme des . Zeitraumes 945 11,83 0 aller bayerischen Gemeinden

edeutend.

= Auf die Regierung? bezirk verthellen sich die Hagelgemeinden jm Berichtssahre, wie folgt: Oberbayern 202, Niederbayern 206, Pfalz 44. Oberpfalz 189, Oberfranken 38, Mittelfranken 126, Unterfranken 24 und, Schwaben 258. Für den Durchschnitt der Jahre 1879 bis 1897 erscheint Schwaben mit 167, sesner fämmt— lichen Gemeinden als der am melsten vom Hagel gefährdete Re= glerungsbezirk; ihm zunächst kommt Oberbayern mit 15,4. dann Riederbayern und die Aberpfalz mit je 130 und Mittelfranken mit 10,2 0/9. Hieran schließen sich die weniger geschädigten Regierungs— , mit 9,2, Unterfranken init 8, H und zuletzt die Pfal m H '.

Der, Umfang der im Jahre 1897 verbagelten landwirth— schaftlichen Anbaufläche beträgt 108 89g ha 2h oso der . landwirthschaftlich benvtzten Fläche des Königreichs. Diese Hagelfläch- überschreitet ein wenig die durchschnittliche Vagelfläche von 103 734 ha der 11 jährigen Erbebungeperiode 1837/9ꝛ. In Oberbayern betrug die Hagelfläche 15 298, in Niederbayern 19832, in der Pfalz 2733, Oberpfal; 12 606, in Oberfranken 2054, Mittelfranken 13 084, Unterfranken 825, Schwaben 42 467 ha. Unterfranken erscheint somit auch hier als am wenigsten ge⸗ schädigt; sein Antheil an der geschädigten Gesammtfläche ist mit 0,8 ο sogar noch geringer als jener an der Gesammtzabl der Hagelgemeinden (2,2 ol). Die gesammte in dem elfjährigen Erhebungszeitraume vom Hagel e, Fläche umfaßt mehr⸗ fach verhagelte Flächen für jedes Jahr gezählt 1141077 ha. Hiervon treffen auf: Oberbayern 286 786 ha 256,1 0/9. Nieder⸗ bayern 176257 ha 15,5 oo, Pfalz 47 226 ha 4,1 6/0. Ober- pfalz 127211 ha 11,2 o. Oberfranken 84 644 ha 74 oo, Mittelfranken 92421 ha 8,1 “'J, Unterfranken 83 505 ha 3 C0 und Schwaben 243053 ha 21,3 og. Dag Durchschnittsperhältniß der Hagelfläche zum land— wirthschaftlich benußten Areal berechnet sich für die Dauer der Erhebungeperiode 1887/97 auf 2,265 o im Königreich, 3,27 in Schwabea, 2 66 in Oberbayern, 2,33 in Niederbayern, 2,14 in der Oberyfalz, 1,82 in Oberfranken, 1,81 in Mittelfranken, 1,57 in Unterfranken und 1,31 in der Pfalz. Auch hier stehen also Schwaben und Oberbayern an der Spitze, und die Pfal; biltet mit dem geringsten Antheil der Hagelfläche an der gesammten Anbaufläche den Schluß.

Ein bemerkenswerther Vergleich bietet sich noch jwischen der Zahl der Haushaltungen mit landwirthschaftlich benutzter Fläche, d. i. der sogenannten lanvwirthschaftlichen Betriebe und der ver- hagelten Fläche. Auf je einen landwirthschaftlichen Retrieb treffen im Berichte jahr 1897 durchschnittlich: im Königreich O, 16 ha, in Oberbayern O17 ha, in Niederbayern 0, 4 ha, in der Pfalz G03 ha, in der Oberpfalz 020 ha, in Oberfranken O03, ia Mittelfranken AI9 ha, in Unterfranken 00l ha, in Schwaben 6.56 ha Hagel fläche. Die Zabl der vom Hagel geschäbigten landwirth⸗— schaftlichen Anwesen ist um 13188 niebriger als im Vorjahre. Während nämlich im Jahre 1895 die Summe solcher Anwesen auf 41 528 geschätzt wurde, ergab sich im Berichtsjahr 1897 die Zahl von 28 340 hagel geschädigten landwirthschaftlichen Anwesen. Auf je 109 landwirthschaftliche Betriebe überhaupt treffen von den hagelgeschädigten Anwesen in Oberbayern 4,4, Niederbayern h,, der Pfalz 2.3, der Oberpfalz 5, l, Oberfranken 0, 9, Mittelfranken 48, Unterfranken 0, s. Schwaben 11,8, im Königreich 43. Von der gesamm ten Hagelfsläche entfallen je auf ein hagel— geschädigtes Anwesen in Oberbavern 3,7, Niederbavern 438, Pfalz 1,1, Oberpfals 3,8. Oberfranken 3.2, Mittelfranken 3,9, Unter⸗ franken 1,6, Schwaben 4,3, im Königreich überhauyt 3,8 ha.

Der durch Hagel verursachte Gesammtschaden berechnet sich dem Geldwerthe nach im Berichtsfahre auf 6 509 104 S, um 3 641 634 4 niedriger als in Vorjahr und um 920 147 . niedriger, als der Durchichnitt der 19jährigen Echebungsveriode 18797357 beträgt. Von den 18 vorhergehenden Jahren weisen 12 mehr und 6 weniger Hagelschaden als das Berichtsjahr auf. Der Höchstbetrag des Hagelschadens mit 10 653 663 M fällt in das Jabr 1880, während im Jahre 1887 der geringste Schaden mit 1619222 ½S ermittelt wurde. Die Höchstt⸗ und Mindest—⸗ zahl steben sonach um 9034441 ½ von einander ab; ihr Schwankungsverhältniß berechnet sich auf 1:66. Im Berichtsjahre ist am Gesammtbhagelschaden am meisten Schwaben, nämlich mit 46,8 o /M , betbeiligt; dann folgen Niederbayern mit 14,8, Oberbayern mit 13,3. Mittelfranken mit 1091, Oberpfalz mit 73, Pfalz mit 5,3, Unterfranken mit 1,5 und Oberfranken mit O. 9 0. Von der Summe des für den Zeitraum 187997 ermittelten Hagel schadens in Höhe von 141 155762 MS enifallen auf Schwaben 33 208 550 A4 23,5. O / . Oberbayern 30 339 094 S 21,5 Co, Unterfranken 18 695 380 M 13,2 0 /o, Niederbayern 17 047 647 Me. 1211 C, Mittelfranken 15 318 138 M 10,9 C, die Oberpfal 10700 169 M. 7.6 o ο, Oberfranken 8 370205 A6 5,9 Co und die Pfalz 7476 579 S 5,33 o, 0 des Gesammtschadens. Eine veränderte Reihenfolge ergiebt sich, wenn man die Größe des Hagelschadens mit der Größe der Hagelfläche der einzelnen Regierangsbezirke vergleicht. Im Jahre 1897 traf auf den Hektar verhagelter Fläche ein Hagelschaden von 125,2 6 in der Pfalz, 118, in Unterfranken, 7147 S in Schwaben, 566 „M in Ober⸗ bayern, 50,4 M in Mittelfranken. 485 αος in Niederbayern, 37,9 (. in der Oberpfalz, 27,9 SM in Oberfranken. Im Durchschnitt der Jahre 1887/97 berechnet sich sonach ein jäbrlicher Hagel schaden auf den Hektar Hagelfläche von 77,8 M in Schwaben, 75, S in der Pfalz, 65,7 M ̃in Oberbayern, 67,1 6 in Unterfranken, 58, S in Niederbayern, 533 MS é in Mittel franken, 47,5 M in Oberfranken, 403 M in der Obervfalz.

ür das Könlgreich beläuft sich der Durchschnittaschaden auf den ektar verhagelter Fläche im Jahre 1897 auf 59,8 M gegenüber O, S6 im Vorjahre und 65,2 A während des Zeitraumes 188797. Zieht man den Geldanschlag des Hagel schadens mit der landwirthschaftlich bebauten Fläche in Vergleich, so trifft auf den Hektar der letzteren im Berichts« jahre 1597 ein Hagelschaden von 1,49 M im Gesammtgebiet des Königreichs, h, ½ο in Schwaben, 1,48 M in Mittelfranken, 1 40 4 in Niederbayern, 1,10 M in der Pfalz, 0, 93 M in Oberbayern und in der Oberpfalz, 0,21 M in Unterfranken und O, 14 M in Ober⸗ franken. Auf je ein hagelgeschädigtes Anwesen ent— fällt ein durchschnittlicher S 3 von 309,9 416. in Schwaben, 231,7 M in Niederbayern, 211,4 S in Ober— bayern 196,4 MS in Mittelfranken, 184,5 ½ in Unterfranken, 144,4 in der Oberpfalj, 141,4 M in der Pfalz, 88,5 M in Oberfranken und 229,7 S im Königreiche. Auf jeden landwirthschaftlichen Betrieb überhaupt kommt im Königreiche ein durchschnittlicher Hagelschaden von 9,8 M Diesen Jahresdurchschnitt überschreitet um das 5, fache der Regierungsbejirk Schwaben mit einem durchschnitt lichen Schadensanthell von 36, M, und Niederbayern überragt den selben mit 11,7 4 nur um weniges; niedriger steht der Schadeng⸗ antbeil in Mittelfranken mit 9.5 AM, in Oberbayern mit 9, 4 M, in der Oberpfalz mit 74 , in der Pfalz mit 3,2 M, in Unterfranken mit 1ů0 und in Oberfranken mit 0, 8 0

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Erfurt wird der „Goth. Ztg.“ geschrieben: Die Büchner⸗ sche Brauerei entließ am Dienstag 22 Ackeiter, welche dem Verbande deutscher Brauereiarbeiter angehören. Den Grund zu der Ent⸗ klang bildet ein Streit über die Forderungen wegen der Sonntags⸗ ruhe, der zwischen den organisierten Arbeitern und der Brauereileitung enistanden ist. Der Verein Erfurter Brauereien hat das Vorgehen der Büchner'schen Brauerei gebllligt.

In Hückeswagen haben, der „Rhein. Westf. Ztg.“ zufolge, sämmtliche Weber der Firma Fr. Hendricht; Söhne wegen Lohn— streits gekündigt.

Aus Glauchau wird der Berliner „Volks- Ztg. gemeldet. daß in der Fabrik von ,. Neubert jun. in Mylau sämmtliche Weber die Arbeit niedergelegt haben, weil es wegen der Gründung einer

sigenen Fabrikkrankenkafs, zu Melnungeverschiedenheiten zwischen den Arbeitgebern und den Arbeltern gekommen war. .

Aus Lübeck wird der ‚Köln. Ztg.“ jum Ausstande der Bauarbeiter berichtet, daß sich die Aus stän digen zur Beilegung des Ausstandes an das Einigungzamt gewandt haben.

Literatur.

Die Rechtsprechung des Königlich preußischen Ober⸗ Ver waltungsgerichts in systematischer Darstellung, herausgegeben von B. von Kamptz, Verwaltungsgerichts-Direktor, . Freytag, Ober. Verwaltungsgerichts. Rath, St. Genzmer,

ber, Verwaltungggerichts Rath, E. Barre, Landgerichts⸗Praͤfident, A. Germershausen,. VerwaltungsgerichtzDireftor, und M. Dirt s en, Regierungs⸗Rath. III. Band. Berlin, Karl Heymann'ß Verlag. Preis 15 6, bei Abnahme deg ganzen Werks 12 4 Die Rechtsgrundsätze des Königlich preußi= schen Ober ⸗Verwaltungsgerichts, begründet von K. Parey. Dritte, gänzlich neu beagtbeitete und bis jur Gegenwart erqänzte uflage, herausgegeben von Fr. Kunze, Ober Verwaltungegerichts Rath. und Dr. G. Kautz, Regierungs⸗Rath. Lieferung 7 bis 19. Berlin, J. J Heine's Verkag. Dem zweiten Bande der von Kamptz'schen systematischen Darstellung der Recht⸗ sprechung des preußischen Ober ⸗Verwaltungsgerichts ist unter strikter Innehaltung des im Vorwort gegebenen Versprechens in kurzer

eit der dritte Band gefolgt. Derselbe enthält in den

bschnitten XJ bis XVI. die Rechtsprechung in Betreff der Wege. und. Wasserpolijei, der Deichangelegenheiten, der Fischerei,, Jagdpolizei und des Waloschutzes. Innerhalb jedes Ab⸗ schnitts sind, wie in den beiden ersten Bändchen, von Materie zu Materie die . Entscheidungen vollinhaltlich abgedruckt und die weiterhin den gleichen Gegenstand behandelnden Erkenntnisse kommentatorisch in Auszügen beigefügt. Den vollinhaltlich mitge⸗ theilten Entscheidungen finden sich außerdem die Thatbestände in knayper Fassung vorangestellt. Die Auswahl der Erkenntnisse be— schränkt sich keineßzwegs auf die jetzt 38 Bände umfassende amtliche Sammlung der Entscheidungen des Ober ⸗Verwaltungsgerichts; vielmehr dient als zweite Hauptquelle das „Preußische keen gl i lr und selbst darüber hinaus werden in den Anmerkungen noch zahlreiche Erkenntnisse direkt aus den Akten zitiert. An der Bearbeitung sind neben den Herausgebern der beiden ersten Bände noch der Landgerichts⸗ Präsident C6. Barre und der Verwaltungegerichts. Direttor A. Germershausen betheiligt. Diese Arbeitstbeilung hat indeß auf die Gleichmäßigkeit der Bearbeitung keinen nachtheiligen Einfluß geübt; denn die Methode der sechs Herausgeber ist die gleiche. Der dritte und vorletzte Band bestätigt nur das schon nach dem Erscheinen des zweiten gefällte Urtheil, daß das Werk nicht nur wegen seiner vraktischen Braachbarkeit, sondern auch wegen seines wissenschaftlichen Werthes eine hohe Stelle beanspruchen darf. Die von dem Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath Kunze und dem Regierungs⸗ Rath Dr. Kautz bearbeitete dritte Auflage von Parey's‚Rechtsgrundsätzen des preußischen Ober Verwaltungsgerichts“ liegt nach dem Erscheinen der zehnten Lieferung abgeschlossen vor. Der zweite (Schluß⸗) Band enthält auf 1033 Seiten Entscheidungen, die polizeiliche Angelegenheiten, die Wasserpolizei und die damit im Zusammenhange stehenden Streitig⸗ keiten der Betbeiligten, Deichpolizei, Fischerei, Jagd, Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, Ansiedelungen und Kolonien, Bismembra⸗ tionssachen, Bau,, Wege⸗, Gewerbepolizei, Vereine, geschlossene Ge⸗ sellschaften, Gebrauch der deutschen Sprache, Prozessionen, Religions⸗ unterricht, Freimaurerorden, Erwerbs. und Wirthschaftsaenossen schaften, sorialdemokratische Vereine, Gesindepolizei und Streitigkeiten zwischen Meister und Gesellen, polizeiliche Verfügungen vermischten Inhalts, Zwangsmittel und Polizeiverordnungen im allgemeinen, ferner eingeschriebene Hilfskassen, Kranken, Unfall-, Invalidität, und Altersversicherung, Verfahren in Disziplinarsachen, Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen. Handelskammern, kaufmännische Korporationen und Börsen, Feuerlöschwesen, Konflikte, Verwaltungsstreitverfahren, endlich Einkommen, Ergänzungs, und Gewerbesteuer betreffen, sowie eine chronologische Zusammenstellung der Entscheidungen, ein chronologisches Register der Gesetze, Verordnungen 2c. mit Angabe der Paragraphen, welche durch die mitgetheilten Urtheile erläutert werden, und ein ausführliches Sachregister für beide Bände des Werkes Diese Sammlung von Entscheidungen ist besonders geeignet, schnell über die vom Ober⸗ Verwaltungegericht auf zestellten Rechtsgrundsätze zu orientieren. Die Urtheile des selben sind nicht vollinhaltlich abaedruckt; vielmehr ist, stets unter Anlehnung an den Wortlaut der Entscheidungen, den in Thesenform auftretenden Rechtsgrundsätzen ein Excerpt aus der dazu gehörigen Begründung beigefügt. Die Thatbestände sind nur da karz mitgetheilt, wo ihre Kenntniß zum Verständ⸗ niß der Entscheidungen erforderlich erscheint. Hier und da bieten die Herausgeber auch erläuternde Anmerkungen, um das Verständniß der dicta des Ober ⸗Verwaltungsgerichts zu erleichtern. Den einzelnen Abschnitten des Werkes sind ferner ausführliche Mittheilungen über die einschlägige Gesetzgebung und Literatur vorausgeschickt. Dadurch wird die Brauchbarkeit dieses trefflichen Handbuchs der bisherigen Rechtsprechung unseres obersten Verwaltungsgerichtshofes noch erhöht.

Die neuen preußischen Verwaltungsgesetze, zu⸗ sammengestellt und erläutert von M von Brauchitsch. Er⸗ gänzungsband: Die Gemeindeverfassungsgesetze für die . Hessen⸗Nassau mit den neuen Verwaltungsgesetzen, zu⸗ ammengestellt und im amtlichen Auftrag herausgegeben von A. von Trott zu Solz, Geheimem Regierungs- und vortragendem Rath im Ministeriam des Innern. Berlin, Karl Heymann's Verlag. Preis geb. 8 6 Bekanntlich sind am 1. April d. J. die Städte⸗ ordnung und die Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen Nassau vom 4. August 1897 in Kraft getreten, und damit ist der gesetzliche Unterbau für die Verwaltung der Probinz vollendet, der mit dem Erlasse der Kreisordnung vom 7. Juni 1885 und mit der Einführung der Provinzialordnung, des Landetzuyerwaltungs⸗ und des Zuständigkeitsgesetzeß begonnen worden war. Diese sechs Gesetze bilden den wesentlichsten Inhall des vorliegenden Buches. Zuständig⸗ keits. und Landesberwaltungsgesetz sind ohne Zusätze und Erläute. rungen zum Abdruck gebracht, weil diese Gesetze bereits in dem r, n. von Brauchiisch eingehend kommentiert sind und jede neue

uflage alles, was auf diesem Gebiet etwa nachzutragen, zu er⸗ gänzen oder zu bericht igen ist, gewissenhaft und vollständig aufnimmt. Die Kreisordnung dagegen enthält eine Reihe von Abweichungen von der altländischen Kreisordnung und konnte schon aus diesem Grunde zusätzlicher Bemerkungen nicht entrathen. Sie sind daher hervorgehoben und, soweit erforderlich, erläutert. Erfreulicherweise ist dabei die Recht sprechung des Ober Verwaltungegerichts bis in die neueste Zeit berücksichtigt. Gbenso ist bei der Provinzial Ordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau verfahren worden. Dagegen haben die Städteordnung und die Landgemeinde⸗ ordnung für HessenNassau eine eingehendere Behandlung erfahren. Zwar 6. auch sie im äußeren Aufbau und in der Mehrzahl der einzelnen Bestimmungen der Gesetzgebung für die älteren Provinzen; sie weichen aber doch von der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 in einer ganzen Reibe von wichtigen Vorschriften, zum tbeil grundlegender Art, so erheblich ab, daß eine umfassendere Erläuterung jener beiden Gesetze erwünscht erschien. Der zur Städte und Landgemeindeordnung gegebene Kom- mentar beruht auf einem gründlichen Studium der Gesetzesmaterialien und wird im allgemeinen für die Bedürfnisse der Praxis ausreichen. Den vorerwähnten Gesetzen schließt sich im Anhang Leine Reihe von pProvinziellen Gesetzen an, die vorwiegend die Verwaltung der beiden Bezirksverbände der Provinz HessenNassau berühren. Als Anhang II ist in etwas verkürzter Form die Uebersicht der historischen Ent- wickelung der Gemeinden und Gutsbezicke in der Provinz Hessen⸗ Nassau und Darstellung des bisher dort in Geltung gewesenen Gemein deverfasfungsrechts beigefügt, welche dem Landtage mit den Entwürfen der Städte und Landgemeinde Ordnung vorgelegt worden war.

Die Kompetenz der Religion, der Ethik, des Patriotismus, der Verfassung, Gesetzgebung. Juftiz, Presse, der Vereine und der öffentlichen, nationalen und internationalen Meinung mit besonderer

Berücksichtigung der Frage der Beleldigungen und der Preßfre Von Br. Karl Walcker, k en der Staatswissens r an der Universität Leipzig. erlag von Arwed Strauch in . . 2 S „Jeder Straf⸗ oder Zivilprozeß ist im Prinziv eine

ache der ganzen Nation, ja, der ganzen Menschbeit. Nur aus Mangel an Zeit und Geld, wegen der menschlichen Unvollkommenheit ist es nothwendig, daß die meisten Prozesse von wenigen Richtern, Ge⸗ schworenen, Schöffen u. s. w. entschleden werden; aber die Nation 3. die Menschbelt muß die höchfte Inftanz Fleiben, die Sberaussich führen, natürlich in sittlicher, gesetzlicher Weise, nicht durch eine un⸗= gehörige Beeinflaͤssung der Richter. Im Sinne und zur Verwirk lichung dieses Gedankens wird die Gründung „nattonaler Rechte schutz ˖ vereine“ und eines internationalen Rechtsschutzvereins zur Sicherstellung der Preß⸗ und Religionsfreiheit, des Deutschthums und anderer be⸗ rechtigter, deutscher wie nichtdeutscher Interessen“ befürwortet, worüber in Kapitel III und IV detaillierte Vorschläge gemacht werden. Durch erstere soll insbesondere eine größere Einheitlichkeit der Entscheidungen, ein Schutz pflichttreuer Angeklagten, Staatsanwalte, Privatkläger, Rechtsanwalte, Richter oder Geschworenen und eine Kontrole uad Zügelung gutgläubig irrender, nachlässiger oder ,,. erstrebt werden. Die ohersten Grnndsätze alles Staatslebens, wie sich die⸗ selben in der Religion und in der Ethik autzprägen, sollen als kom⸗ petente Mächte neben und über den Fachinteressen in den Fragen ö Gesetzgebung und Rechtsprechung in sachgemäßer Weise zur Geltung gelangen.

Unter dem Titel ‚Reiseberichte über Rinderpest, Bubonenpest in Indten und Afrika, Tsetse⸗ oder Surra⸗ krankheit, Texasfteber, tropische Malaria, Schwarz⸗ wasserfieber“ hat der Geheime Medizinal Rath, Professor Dr, Robert Koch, die fortlaufenden Berichte über seine Thätigkeit in Süd Afrika, Indien und DeutschOstafrika veröffentlicht (Verlag von Julius Springer hierselbst; Preis 2,40 M), welche derselbe an den Landwirthschasts. Minister von Kapland und an den Staatssekretär des Innern in Berlin erstattet hat Sie sind zugleich vorläufige Mittheilungen über die Grgebnisse seiner Forschungen, deren aus—⸗ führliche Bearbeitung noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, und enthalten bereits vieles, was für wissenschaftliche Kreise von hohem Interesse ist.

Zeitschrift für Sozialwissenschaft, herausgegeben von Dr. Julius Wolf, ordentlichem Professor der Staatswissen⸗ schasten in Breslau. Verlag von Georg Reimer, Berlin. Preis vierteljährlich ( Hefte) 4 ½ Heft? des ersten Jahrgangs erschien mit folgendem Inhalt: „Illusionisten und Realisten in der National⸗ zlonome. (VI) von Professor Jalius Wolf; „Antike und moderne Großstädte“ (Schluß) von Professor Julius Beloch in Rom; Das eidgenössische Versiche: ungsamt“ von E Naef, Kantonsstatistiker in Aarau; „Die Alkoholgesetze in den nordamerikanischen Staaten und ihre Erfolge“ I) von Dr. A. Baer, Geheimem Sanitäts- Rath in Berlin. Sozialpolitik: Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung einer Arbeitsstatistik in Oesterreich, nebst „Begründung“ und Anhang, betreffend die Arbeitsstatistik im Ausland; Die Ausdehnung der Fabrik⸗ gesetzhebung in der Schweiz auf das Kleingewerbe. Miscellen: Die Zukunftsgesellschaft; Daz „Drängen nach Staatshslfen; Kartelle; Löhne industtieller Arbeiter in Oberschlesien; Sterblichkeit unter den Berliner Arbeitern; Kriminalität im Kanton Zürich; Verstaatlichung der Mobiliarversiberung im Kanton Baselstadt; Landgesetzgebung in Neu ⸗Seeland. Revue der Revuen; Bücherbesprechungen; So ial⸗ Korrespondenz.

Die Südamerikanische Rundschau, illustrierte Monats⸗ schrift für Politik, Finanzen, Handel, Industrie, Verkehr, Geographie und Statistik Zentral⸗ und Süd⸗Amertkas, welche vom Vize. Kon ful Hugo Kunz herausgegeben wird, hat in der Nr. 5 des VI. Jahrgangs vom 1. August folgenden Inhalt: Die chilenisch -argentinische Kriegs⸗ gefahr. Aug der Botschaft des Präsidenten der Republik Chile. Die deutsche Autwanderung nach Süd-Amerika. (Anschauungen eines Nord Amerikaners. Veutsche Aus wanderung nach dem tropischen und subtropischen Süd ⸗Amerika. (Korrespondenz aus Buenos Aires.) Rundschau. Wechselkurs⸗Berichte. Literatur⸗Bericht.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Washington, 10. August. (W. T. B.) Nach dem Monats. bericht des Ackerbau⸗Departements ist, der Durchschnittsstand der Haumwolle 912. des Mais 87, des Frühjahrswelzens 96,, des Frühjahrsroggens 93,7, des Hafers 842 und der Gerste 79,3.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 32 vom 10. August 1898)

Pest.

Brxitisch⸗ Ostin dien. Einer Mitthei lung vom 15. Juli zu⸗ folge ist in Bom bay ein weiterer Räckgang in den Pest, Todes ällen in der Zeit vom 11 Juni bis zum vorgenannten Tage nicht zu ver— zeichnen gewesen. In diesen 5 Wochen starben an der Krankheit 185 Personen; dieselbe soll jetzt einen besonders bösartigen Verlauf

zeigen.

Hongkong. Die Seuche hat im Laufe des Monats Jant er- heblich abgenommen. In der mit dem 25. Juni endenden Woche sind nur noch 11 Erkrankungen und 11 Todesfälle festgestellt. Bis zu diesem Tage sind seit dem 1. Januar 1300 Erkrankungen und 1145 Todesfälle zur amtlichen ö gelangt.

ol era.

Britisch ⸗Ostindien. Kalkutta. Vom 26. Juni bis 2. Jul starben 9 Personen an Chelera, 3 an Pocken, 55 an Fiebern; an Pet erkrankten 23 Personen und starben 20.

Gelbfieber.

In Rio de Janeiro starben in den Monaten April, Mai, Juni an Gelbfieber 290, 189 und S?, an access pernicioso 64, 46 und 25 Personen. Gegen das 1. Vierteljahr hat sich die Gesammt⸗ zahl der Gelbfiebertodesfälle um 197 gesteigert.

In Mac Henry (Misstssippi) sind bis zum 29. Juni 3 neue, seitdem aber keine weiteren Fälle festzestellt. Seit dem 14. Juli gilt die Epidemie als erloschen, während derselben erkrankten in sgesammt 24 Personen, von denen keine starb. In der zweiten Hälfte des Juni kamen 6 Todes fälle auf Schiffen vor, welche, aus den Häfen von Para, Panama und Santos kommend, in Cape Fear bezw. San Freaneiseo und Ship Island in Quarantäne gelegt sind.

In Vera Cruz (Mexiko) wurde am 9. Juli 1 Fall festzestellt. (Public Health reports Nr. 26 bis 28.)

Pocken.

Südafrikanische Reyublit. Laut Mittheilung vom 29. Juni hat die Krankheit in den Distrikten von Johannisburg, Krügersdor und im Swaziland zugenommen. Als auffällig wird bezeichnet, ei bei der gegenwärtigen Epidemie die weiße Bevölkerung verhältniß⸗ mäßig häufig befallen wird.

Verschiedene Krankbeiten.

Pocken; Moskau 4, St. Petersburg 2, Wirschau 6 Todesfälle; Reg. Bez. Münster 4, Paris 2 St. Petersburg 6 Erkrankungen; Ge⸗ nickstarne: Kopenhagen 2, New Jork 12 Todesfälle; Kopenhagen 3. Erkrankungen; Keuchhusten: London 31, New Vork 35 Todes fälle; München 79, Hamburg 33. Kopenhagen 87 Erkrankungen; Influenza: Berlin 3, London 5. Todesfälle; Tollwuth: Mogkau 1L Todesfall. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller dentschen Berichtsorte 1836/95: l, Ib Jo): in Bremen, Dessau, Plauen Erkrankungen kamen vor in Berlin 43, Breslau 61, in den Reg. Bezirken Arng⸗ berg 100, Posen 102, Schleswig 127, in 8 92, Amsterdam 906, Hudapest 128, Christiania 32, Gdinburg 1 New Pork 154, St. Petersburg 68, Wien 130 an Scharlach (1886 vo; Ol o/o): in Krakau Erkrankungen wurden gemeldet in Berlin 26, München 385, Antroerpen (Krankenhäuser) 24, Budapest 32, Edinburg 42, Kopenhagen 28, London (Krankenhäuser) 232, .