1898 / 206 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Aug 1898 18:00:01 GMT) scan diff

ez ö 1 Arzt) ware brigens wurden 2 weibliche Personen d. ng, 2 männliche wegen chronischer Cocain- . wegen k Chloralmißbrauchs

r Pferde und Rindviebbestand in Württemberg am 1. Aprit 86.

Um die er n er, für das zur Bekämpfung von Vieh⸗ seuchen auf . e Anordnung getödtete oder an der Seuche ge— gfallene Vieh umzulegen, läßt die württembergische Regierung all⸗ . am 31. März in jeder Gemeinde durch den Gemeindepfleger en Bestand an Pferden, Eseln, Maulthieren, Mauleseln und Rind— vieh feststellen. Ausgenom nen von der Aufnahme sind Thiere, welche dem Reich, den Einzelstaaten oder welche zu den landesherrlichen Ge— stüten gehören, sowie das in Schlachtoiehhöfen oder in öffentlichen lachthäusern aufgestellte Schlachtvieh. In den „Mittheilungen des Königlichen Statistischen Landesamts“ wird das Ergebniß der Aufnahme vom 31. März 1898, unter Vergleichung mit derjenigen des Vorjahres, mitgetheilt. Eine Vergleichung mit der allgemeinen Viebzählung vom J. Dejember 1897, welche den ganzen, also nicht bloß den umlagepflichtigen, Viehbestand erfaßte, mußte deshalb und wegen des verschiedenen Zähltermins unterlassen werden.

Der Gesammtbestand an umlagenflichtigen Pferden mit 102 554 Stück hat gegen das Vorjahr um 1823 Stück zugenommen, und zwar am stärksten im Neckarkreis (4 615 Stück). demnächst im Jagstkreis (4 564 Stüch, worauf Donaukreis (383 Stück) und Schwarzwaldkreis (271 Stück) folgen.

Der umlagepflichtig Rindviehbestand von 966 304 Stück zeigt dagegen im Vergleich mit dem der beiden Vorjahre eine beträcht⸗ liche Abnahme erbeblich stärter in der Westhälfte des Landes (Neckar⸗ und Schæarzwaldkreis) als in der Osthälfte. Es betrug

nämlich: der Stand am 31. März die Abnahme 1393 1897 1896 von 1897

im Kreis auf 1898 Stück Stück

Stück Stück Co 177472 184866 186 845 7394 4,0 204 7065 21 12 216997 6407 3,0 Jagstkreis. 257 897 259 835 260 264 1938 0,7 Donaukreis⸗. . 326 230 329 257 332 821 3027 69 Württemberg.. . 966 304 985 070 996927 18766 1,9

Diese Abnabme dürfte zu einem beträchtlichen Theil veranlaßt worden sein durch die Maul. und Klauenseuche, infolge deren weniger Kälber zur Aufzucht gelangten und auch aus Furcht vor Ansteckung weniger Handelsvieh gekaurßt wurde; sodann durch die zur Unter Rückung der Seuche getroffenen Sperrmaßregeln, indem über die Dauer der Sperie das Vieh nicht auf den Markt gebracht werden konnte und die Futtervorräthe aufgezehrt wurden, was zur Folge hatte, daß nach Aufhören der Sperre an Stelle des veikausten Viehs wegen Mangels an Futter kein Vieh eingestellt werden konnte; endlich durch die quantitativ und qualitativ geringwerthige Grummet—⸗ ernte des vorigen Jahres, sodaß im Frühjahr d. J. ein vorüber gehender Futtermangel eintrat und der regelmäßig im ersten Feüh— jahr erfolgende Atstoß von Vieh in diesem Jahre bereits im Februar und März erfolgte.

Neckarkreisds . Schwarzwald kreis

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Glauchau wind der ‚D. W.“ telegraphiert, daß sämmt— liche Arbeiter der Kobset'schen Möbelfabrik in Hainsberg wegen Lohnkürzung die Arbeit niedergelegt haben.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

In der Woche vom 14 bis 20. August d. J. waren der (GHe⸗ sundheitsstand und auch die Sterblichkeit in Berlin nicht so günstig, wie in der vorangegangenen Woche. Die Sterblichkeitsziffer stieg (pro Tausend und Jahr berechnet) auf 26,1. Die so bedeutend ge⸗ steigerte Sterblichkeit war eine Folge der anhaltend hohen Temperatur der Luft, die in der Berichtswoche vorherrschte (das Thermometer stieg wiederholt über 300 CO., am 17. August sogar auf 32.00 C.. Es kam infolge dieser heißen Tage eine bedeutend größere Zahl von Darmkrankheiten zum Vorschein, die auch in 312 Fällen zum Tode führten. Die meiflen dieser Gestorbenen waren Kinder unter 2 Jahren. Im Ganzen starben in der Woche 867 Personen, von denen 500 im Alter unter 1 Jahre waren. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine gesteigerte; von je 10000 Eimwohnern starben in Beclin, aufs Jahr berechnet, 150 Säuglinge. Die meisten Todesfälle an Darmkrankheiten wurden aus dem Stralauer und dem Spandauer Viertel, der Oranienburger Vorstadt und aus dem Wedding gemeldet. Akute Entzündungen der Athmungsorgane zeigten dagegen eine kleine Abnahme; Todesfälle an Influenza sind nicht zur Meldung gekommen. Von den anderen Infektions krankheiten blieben Erkrankungen an Typhus selten; auch Erkrankungen

r r jedoch nur im Snalauer Vie Zahl. c e. an Kindbettfieber wurden 6 bekannt. attige Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren selten; eine , ,. an Genickstarre kam zur Mittheilung. Recht häufig gelangten Erkrankungen an Keuchhusten, die auch in 18 Fällen jum Tode führten, zur ärztlichen Beobachtung. Dagegen kamen rheuma— tische Beschwerden aller Art, besonders akute Gelenkrheumatismen, seltener zur ärztlichen Behandlung.

Verdingungen im Auslande.

Serbien.

16. September. Direktlon der Strafanstalt in Nisch: Münd⸗ liche Verdingung behufs Lieferung von 10 0 601m Leinewand für Be— kleidungswecke. ;

17 September. Ebendaselbst: 600 m Kleiderstoff (Szukno).

7. September. Militär ˖ Bekleidungsamt in Belgrad: Mündliche Verdingung hehufs Lieferung von 80 00) Stück Schuhbschnallen, 500 kg Holznägel, 400 kg Schusterkleister, doo kg Bündel Späne. Muster und Bedingungen in der Kanzlii obigen Amis. Kautson 20 0.

Norwegen.

21. September, 71Uhr Nachmittags. Staatsbahnen, Christiania: Lieferung von 67 Güterwagen für breite Spur. Angebote in ge⸗ schlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift: ‚Godsvogne“ werden im Expeditionskomtor der Eisenbahnverwaltung, Jernbanetorvet 8/9, Christiania, entgegengenommen. Zeichnungen und Bedingungen im Komtor des Direktors der Maschinen-Abtheilung, ebenda.

Verkehrs⸗Anstalten.

In Stettin sind die Arbeiten im Freihafen soweit gefördert, daß derselbe am 1. Oktober dem Verkehr übergeben werden kann.

Bremen, 30. August (W. T. B.! Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Prinz Heinrich“, v. Ost,Asten kommend, 29. Aug. in Colom ho angekommen. „Aller“ n. New Vork best., 29 Aug. Abds. Reise v. Gibraltar n. New York, „Karlsruhe“, v. Australien kommend, 29 Aug. Reise v. Genua n. Bremen fortgesetzt.

31. August. (W. T. B) Dampfer „Trave“, v. New Vork kommend, 30. Aug. Vm. Seilly, „Trier“. v. Brasilien kommend, 30. Aug. Nn. Vlissingen passiert, Kaiser Wilhelm II.“ 29. Aug. Nachts Reise v. Gibraltar n. Reapel fortges. „Arens⸗ burg“, n. Brasilien best., 30. Aug. Mrgs. Dover passiert. „Wittekind“, v. La Plata sommend, und „München“, v. Baltimore kommend, 30. Aug. Vm. a. d. Weser angek. „Prinz⸗ k Luitpold“, n. Australien best., 30. Aug. Mrgs. Duessant passiert.

Ham burg, 30. August. (W. T. B.) Hamburaga⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Pretoria“, von New Jork kommend, hat heute Nachm. Lizard passiert.

London, 390. August. (W. T. B.) Union Linie. Dampfer „Goorkha“ ist auf der Heimreise heute von Madeira ab— gegangen. ;

Rotterdam, 30. August. (W. T. B.) Holland ⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Wer kendam“ ist von Rotterdam gestern Vormittag in New Hork, D. „Maas dam“ von New York heute Vormittag in Rotterdam angekommen

Theater und Musik.

Lessing Theater.

Gestern Abend fand die letzte Vorstelluag unter der Direktion Dr. Oacar Bluwenthal's statt. Als Abschiedsvorstellung wählte man das letzte RpertMestück des Theaters, Im weißen Röß'l“, das den scheidenden Theaterleiter und Gustav Kadelburg zu Verfassern hat, und Blumenthal's kleines Lustspiel Abu Seid“. Die beiden Stücke fönnen die Direktionsthätigteit Blamenthal's natürlich nicht erschöpfend charakterisieren; denn unter seiner Leitung sind auf dieser Bühne zablreiche Stücke inländischer und ausländischer Autoren, die sich in— haltlich und im Stil sehr weit von einander unterscheiden, zur Aufführung gelangt. Im Ganzen kennzeichnen diese Stücke aber treffend die Stimmung, die Dr. Blumenthal alt Theaterleiter bei der Wahl der aufzuführenden Siücke bevorzugte. Die Darsteller, welche in beiden Stücken, besonders aber in dem ersten, ungezählte Male mitgewirkt hatten, führten ihre Aufgaben gestern mit besondecem Eifer und mit siegreicher Freudigkeit durch. Die Herren Guthery, Waldow, Schönfeld, Klein und die Damen Elsinger und Jäger über— boten sich fast gegenseitig in der Trefflichkeit ihrer Leistungen und konnten nach allen Aktschlüssen. den Direktor in ihrer Mitte, vor dem Beifall spendenden Publikum erscheinen. In einer kurzen Ansprache erklärte der Scheidende, daß er trotz der Kampfjahre der Direktionszeit kein müder Mann sei, sondern als Theaterdichter noch oft zu dem Publikum zu sprechen hoffe. So gewann der Abschieds-Abend, dem in seinem ganzen Ver— laufe jede wehmüthige Stimmung fern blieb, einen fröhlichen Abschluß auf der Bühne, die von den Freunden und Verehrern des Dichters und Direktors mit Blumen und Kränzen reich geschmückt wurde.

. erie Viertel in nennenswerther .

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen auf ed bie! . Lortzing's lomische Oper „Zar und immermaun“ zur Aufführung. Die Besetzung lautet: Peter Große: Herr Hoffmann; Marie: Fräulein Dierrich; Iwanow: Herr Lieban; van Bett: Herr Knüpfer: Chafecauneuf! Herr Philipp; Wittwe Brown: Frau Schumann. Heink. Rapell— . 2 er . . . ö für das Parquet zum Verkauf. Anfang r. Mit dieser Vorstellung wird im Königlichen Opernhaufe die Saijon eröffnet. ; e Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Karl Niemann's Lustspiel „Wie die Alten sungen“ gegeben. Die Rolle der Annalise spielt Frau Franziska Ellmenreich als Gast.

Ffäulein Louise Dumont tritt morgen zum ersten Male im Deutschen Theater wieder auf, und zwar als Herohias in Sudermann's biblischem Drama „Johannetz!

Das Sch il lex Theater eröffnet morgen die diesjährige Spiel⸗ zeit mit der ersten Aufführung von Shakespeare's Tragödie, Hamlet“.

Vom 1. September ab wird auch auf der Bühne des Leffing— Theaters dem Hervorruf der Schauspieler keine Folge mehr geleistet werden. Die neue Direktion hat im Ginvernehmen mit den selben sich zu dieser Neuerung entschlossen, mit der sie dem Beispiel des Königlichen Schauspielhausetz und des Deutschen Theaters folgt, Es werden hinfort also auch im Lessing⸗Theater nur die schauspielerischen Gäste und die Autoren oder in deren Vertretung der Direktor oder der Regisseur auf den Wunsch des Publikums vor dem Vorhang eischeinen. Die morgige Erstaufführung des Shakespeare'schen Dramas „König Heinrich der Fünfte“ beginnt um 75 Uhr. In den Hauptrollen sind beschäftigt die Herren Bonn, Klein, Gutheiy, Leitner, Pfeil, Schönfeld. Waldow, Fernand, Halm, Rissel, Pagay und die Damen Marie Meyer, Meta Jäger, Maria Eisenhut, Tilly Waldegg, Lore Jona.

Direktor Sigmund Lautenburg eröffnet am Sonnabend, den 10. September, das Residenz⸗Theater nach vollendeter Neugestaltung mit den Stücken „Frühlingswende“, einem Akt von Alfred Halm, und, „Eifersucht“ (Jaiouse), Lustspiel in drei Akten pon Altxandre Bisson und Adolphe Leclerque, deutsch von Mox Schönau. .

Die regelmäßigen Orgel-Konzerte des Professors Dr. H. Reim ann in en r , ö Gedächtnißkirche nehmen morgen wieder ihren Anfang; sie finden an jede e ö Abends 6 Uhr, statt. ( . J

Dr. Oscar Blumenthal hat bei seinem Ausscheiden aus der Direktion des Lessing-Theaters der „Genossenschaft deutscher Bühnen⸗ angehörigen“ für ihren Pensionsfonds tausend Mark, der „Pensiong—« anstalt deutscher Schriftsten er und Journalisten“ gleichfalls tausend Mark und der neubegründeten „Unteistützungskasse für hilfsbedürftige Schau— spieler“ fünfhundert Markt überwiesen.

Mannigfaltiges.

Die Grundsteinlegung zu dem Erweiterungsbau des Nissäonshauses der Missionsgesellschaft Berlin 1 fand, der „Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge, am Montag Nachmittags 5 Uhr im Beisein vieler Gaͤste statt. Zur Erweiterung der Missionethãtigkeit soll die Zahl der Zöglinge des Hauses auf 48 erhöht werden, zu deren Unterbringung der Neubau erforderlich ist, der als selbständiges zweistöckiges Haus mit breiter Front in gleicher Flucht mit dem alten Hause in der Georgenkirchstraße errichtet wird. Der Neubau soll außer einem 90 Quadratmeter großen Lebrsaal Wohnung für 24 Zöglinge, für die Missioneinspestoren, für Beamte und Herberge für heimkeorende Missionare enthalten, auch Platz für ein Kinderheim gewähren.

Die deutsche Uhren Ausstellung in der „Urania“ (Taubenstraße) wird in den nächsten Tagen eine interessante Be⸗ reicherung erfahren. Im Jahre 1605 wurde nämlich in Grenz⸗ hausen eine merkwürdige Wasseruhr gefertigt, die für das Kloster der Cluniaceaser in Paris bestimmt war. Diese Uhr ist den bekannten Sanduhren ähnlich Aus dem oberen Gefäß fließt Wasser nach dem unteren und trijt als Springstrahl aus, bis das obere Gefäß geleert ist. Darauf wird durch Umdrehen das untere Gefäß in das obere verwandelt und dadurch der Vorgang aufs neue ingeleitet. Auf Veranlassung des Geheimen Regierunge⸗Rathe, Professors Reuleaux wurde nun diese interessante Wasseruhr' von der Königlichen Fachschule für Keramie in Höhr bei Grenzhausen noch ein— mal angefertigt.

Trom sö56, 30. August. (W. T. B.) Der Dampfer Frithjoff“, welcher die Aufgabe hatte, die Wellmann Expedition ins Pelareis zu führen, ist hierher zuräckgekehrt, nachdem er die Expedition an Kap Tegethoff, der Südspitze der Hall. Insel (Franz Josey s. and) glücklich an Land gesetzt bat. Auf dem Rückwege traf der „Frithjoff“ die schwedische Nathorst Expedition auf König Karls—⸗ Land an. Alle Nachforschungen nach Andre waren ergebnißlos.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

* aagagPꝑƷa«‛aooitrdDͤtoet⁊ββia666aUuaauauavuuaaoieeuoeuoeo,̈eoe%eeuurauauaauuuuuU“uaauTauγƷuuuwauóuuuauuNuUuEßCúuuuaupu%ûu .

Wetterbericht vom 31. August, s Uhr Morgens.

Wetter.

Stationen. Wind.

in O Celsius

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim Temperarur 55 C. 40R.

Belmullet . 4 bedeckt Aberdeen 6 halb bed. Christiansund 2 4 Ytegen Kopenhagen. S 6 Regen Stockholm. 4 bedeckt aparanda. 51 4 heiter t. Petersburg Regen

ursacht an der deutschen Nordsee stürmische Böen aus westlicher Richtung; am höchsten ist der Luft druck vorm Kanal. In Westirland ist das Baro⸗ meter auß ordentlich stark gestiegen. Bei lebhafter südlicher Luftbewegung ist daz Wetter in Deutsch. land trübe und regnerisch; meistenz ist Regen ge fallen. Die Morgentemperatur hat sich allenthalben über den Mittelwerth erhoben. Deutsche Seewarte.

Theater. Königliche Sch auspiele Donnerttag: Opern⸗

Cork, Queens. town... heiter . halb bed. 1 bedeckt

6 34 Dunst winemünde bedeckt

Neufahrwasser bedeckt

Memel wolkig 1 halb bed. ünster Wstf. W bedeckt

Karlsruhe .. bedeckt

Wiesbaden. —. dedeckt

München .. halb bed.

Chemnitz.. bedeckt

Berlin

6 wolkig Wien.... bedeckt Breslau.. bedeckt

le dix .. W bedeckt *. heiter ö . wolkenlos

Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, von Westen kom mend, ist über dem Skagerak erschienen und ver⸗

haus. Auf Allerhöchsten Befehl; Zar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten von Albert Lortzing. Anfang 8 Uhr. Das Abonne— ment ist aufgehoben. Ueber die Plätze des 1. Ranges int Allerhöchst verfügt. Die permanent reservierten, Dienst, und Freiplätze haben keine Gültigkeit. Die Billets für den J. Rang und das Parquet werden nur unter der Bedingung verkauft, daß die Damen in ausgeschnittenen Kleidern, die Herren in Frack und weißer Binde erscheinen. Dle Billets tragen die Bezeichnung „Reservesatz 6/98“.

Schauspielhaus. 178. Vorste lung. Wie die Alten sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Niemann. (Fürstin Annalise: Frau Franziska Ellmenreich, als Gast.) Anfang 75 Uhr.

Freitag: Opernhauß. 160. Vorstellung. Der gr n Romantische Oper in 3 Akten von Garl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erzählung August Apel's). (Max: Herr Ernst Kraus, als Debut.) Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 179. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 25. Vorstellung. 1812. Schau⸗ sviel in 5 Aufzügen von Otto von der Pfordten. Anfang 75 * hr.

Der Verkauf der Abonnements ⸗Billets pro Sep⸗ tember für das Opernhaus findet am Sonnabend, den 3. September er, Vormittags von 10—1 Uhr, an der Theater Hauxptkasse statt. Es werden Billet zu 28 Vorstellungen ausgegeben. Die noch in Händen der Abonnenten befindlichen Billets zu 6 Vorstellungen im Opernhause behalten ihre Gültigkeit und werden auf vorstehende Anzahl an— gerechnet. Die nicht benutzten Billetz für das Neue Königliche Opern ⸗Theater feen bei dieser Gelegenheit zurückzugeben.

Dentsches Theater. Donnerstag: Johannes. Anfang 75 Uhr.

Freitag: Johanna.

Sonnabend: Johannes.

Kerliner Theater. Donnerstag: König

Heinrich. Anfang 74 Uhr. Freitag (3. Abonaements,Vorstellung): Kaiser Heinrich.

Schiller . Theater. (Wallner Theater) Donnert⸗ tag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Hamlet.

Freitag, Abends 8 Übr: Hamlet.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Hamlet.

Sonntag, Abends 8 Uhr: Hamlet.

Lessing ˖ Thegter. Donnerstag: Gröffnungs⸗ Vorstellung unter der Direktion Otto Neumann Hofer. Zum ersten Male: König Heinrich der Fünfte von Shakespeare.

Freitag bis Sonntag: König Heinrich der

Fünfte. Der Billet⸗Vorverkauf täglich an der Tageskasse des Theaters von 10—2 Uhr.

Belle ⸗Alliance Theater. Belle. Alliance⸗ straße 7/8. Dennerttag: Ueber Laud und Meer.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Kabale und Liebe.

Familien ⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Charlotte Vogel mit Hen. Pastor Max Kunzendorf (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Her mann von Dassel (Drenom, Pomm. ). Sec - Lieut. Herbst (Schlatkowj. Hrn. gierungs Rarh Hauck (Breslau). Eine Tochter: Hrn. Pastor et Echnelle⸗ walde O. S.). Hrn. Gerichts ⸗Assessor Dr. Robert Weismann (Wiesbaden). Hrn. Prem.“ Lieut. von Dambrowekt (Dresden).

Gestorben: Hr. Mojor a. D. Hermann von Safft (Dom · Brandenburg a. H.). Hr. Landrath a. D. Dr. jur. Oscar Frhr. von Moeller ⸗Lilienstern (Rotbhspalk i. Meckl.). Hr. Kommerzien⸗Rath Ferdinand Graeber (Wiesbaden) Fr. Clara von Mayer, geb. von Heuduck (Wiesbaden).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: von Bojanowski in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags. Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anz

206.

Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

1 zu dem Gesetze über Kleinbahnen und Privat— anschlußbahnen vom 28. Juli 1892

(Ges - Samml. Seite 225 ff. und Eisenb. Verordn. Bl. Seite 245 ff).

Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen bezweckt, durch feste und zweckmäßige Ordnung der Rechtsverhältnisse der be⸗ zeichneten Bahnen die Entwickelung dieser wichtigen Verkehrsmittel zu fördern. Es beschränkt demzufolge die Einwirkung der Organe des Staates bei der Genehmigung von Unternehmungen der bezeichneten Art, sowie bei der Aufsicht über dieselben auf das geringste Maß dessen, was für die Sicherung der von ihnen wahrzunehmenden öffent⸗ lichen Interessen nothwendig ist, und gewährt den Unternehmungen innerhalb der hiernach gezogenen Grenzen volle Bewegungsfreiheit.

Die mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Behörden (5 3) werden sich bei der Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten diese Absicht des Gesetzgebers gegenwärtig zu halten und demzufolge in der Ein⸗ wirkung auf den Bau und den Betrieb der bezeichneten Bahnen nicht über das Maß dessen hinauszugehen haben, was zur Wahrung der ihnen anvertrauten öffentlichen Interessen, namentlich der in den Fz§ 4 und 45 aufgeführten polijeilichen Interessen, nothwendig ist. Neben der Vermeidung . und lästiger Eingriffe in die Be⸗ wegungsfreiheit des Verkehrszweiges werden sich die mit der Staats« aufsicht betrauten Behörden die Förderung desselben aber auch durch entgegenkommende und insbesondere rasche Erledigung der ihnen ob⸗ liegenden Geschäfte angelegen sein zu lassen haben. ;

Unter den zum Betriebe mit Maschinenkraft ein⸗ gerichteten Kleinbahnen sind nach ihrer Zweckbestimmung und Ausdehnung zwei Klassen zu unterscheiden. Die eine umfaßt die städtischen Straßenbahnen und solche Unter⸗ nehmungen, welche trotz der Verbindung von Nachbarorten infolge ihrer hauptsächlichen Bestimmung für den Personen⸗ verkehr und ihrer baulichen und Betriebseinrichtungen einen den städtischen Straßenbahnen ähnlichen Charakter haben. Der zweiten Klasse find diejenigen Kleinbahnen zu⸗ zurechnen, welche darüber hinaus den Personen und Güter⸗ verkehr von Ort zu Ort vermitteln und sich nach ihrer Aus⸗ dehnung, Anlage und Einrichtung der Bedeutung der nach dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 2. No⸗ vember 1838 konzessionierten Nebeneisenbahnen nähern (nebenbahnähnliche Kleinbahnen). Ueber die Durchführung der Trennung und die verschiedene Behandlung dieser beiden Gruppen von Kleinbahnen wird in den nachfolgenden Ausführungen zu S5 3, 5, 11, 22 und 32 das Nähere bestimmt.

Indem zur Vermeidung von Wiederholungen im übrigen auf das Gesetz, seine Begründung und die Verhandlungen in den beiden Häusern des Landtages sswie darauf hingewiesen wird, daß die außerhalb der bisherigen allgemeinen Ausführungsanweisung vom 22. Auguft 1892 getroffenen Bestimmungen in Gel tung bleiben, soweit sie nicht in Nachstehendem abgeändert werden, sei im einzelnen Folgendes bemerkt:

u § 1.2)

Behufs Bezeichnung derjenigen Eisenbahnbehörde, welche bei der Genehmigung mitzuwirken hat, ist von allen zunächst bei dem örtlich zuständigen Regierungs⸗Präsidenten bezw. dem Polizei · Präsidenten in Berlin anzubringenden Anträgen auf Genehmigung, wesentliche Aenderung oder Erweiterung einer zum Betriebe mit Maschinenkraft bestimmten Bahn (53 Nr. I) sowie auf Einführung des Maschinenbetriebes auf einer anderen Bahn (53 Nr. 2) dem Minister der öffentlichen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Behufs Prüfung der Frage, ob eine solche Bahn dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 zu unterstellen ist, ist bei der Erstattung der Anzeige auch hierüber unter Beibringung der zur Beurtheilung dienlichen Unterlagen zu berichten.

Ebenso ist von anderen Anträgen auf Genehmigung einer Klein—⸗ bahn, soweit es sich nicht um Pferdebahnen innerhalb städtischer Straßen handelt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Während jedoch bei einer für den Betrieb mit Maschinen⸗ kraft bestimmten Bahn dem Genehmigungsverfahren nicht Fortgang zu geben ist, bevor nicht die Entschließung des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vorliegt, ist in dem letztgedachten Falle dem Ver⸗ fahren Fortgang zu geben, sofern nicht ausnahmsweise die zur Ge— nehmigung zuständige Behörde die Anwendung des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 für angezeigt oder doch wenigstens für fraglich erachtet und hierüber die Entschließung des Ministers der öffentlichen Arbeiten einholt.

Die Anzeige von Anträgen wegen wesentlicher Aende⸗ rungen oder Erweiterungen der den sämmtlichen Be⸗ stimmungen des Kleinbahngesetzes unterworfenen Bahnen mit Maschinenbetrieb hat zu unterbleiben, wenn die Bahn über das Weichbild eines Gemeindebezirks nicht hinaus geht und eine Verbindung mit anderen Bahnen nicht statt⸗ finden soll, die bei der Genehmigung mitwirkende Eisenbahn⸗ behörde auch bereits bestimmt ist.

Von den hiernach vorgeschriebenen Anzeigen ist seitens der Regierungs⸗Präsidenten bezw. des Polizei. Präsidenten in Berlin zugleich eine Abschrift dem Kriegs-Minister vor— zulegen, wenn es sich um Kleinbahnen mit Maschinenbetrieb handelt, die über das Weichbild eines Gemeindebezirks hinaus hergestellt werden sollen:

a. öftlich der Linie Danzig Dirschau Schneide mühl - Posen Breslau Oderberg,

b. westlich des linken Rheinufers,

e. in einem Küstenkreise,

d. in den sonstigen Grenzkreisen und denselben gleich⸗ gestellten Gebieten,

e. auch außerhalb dieser Grenzen, sofern sie zwei oder mehrere Haupt, oder Nebenbahnen unmittelbar oder im Zusammenhange mit anderen Kleinbahnen verbinden.

1) Die Abweichungen gegen die Anweisungen vom 22. August 1892 und 19. November 1892 sind mit Ausnahme der neuen Betriebs⸗ vorschriften (Anl. 3) durch fetten Druck hervorgehoben.

) 5 1 des Gesetzes lautet:

Kleinbahnen sind die dem öffentlichen Verkehre dienenden Eisen—⸗ bahnen, welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr dem Gesetze Über die . mungen vom 3. November 1838 gef. e m S. bob) nicht unterliegen.

Insbesondere sind Kleinbahnen der Regel nach solche Bahnen, welche hauptsächlich den örtlichen Verkehr innerhalb eines Gemeinde⸗ bezirks oder benachbarter Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven betrieben werden.

Ob die Voraugsetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 3. Nevember 1838 vorltegt, entscheidet auf Anrufen der Betheiligten das Staats. Ministerium.

ö . eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 18908.

Berlin, Mittwoch, den 31. August

Sofern der Antrag auf Genehmigung, Erweiterung oder Ver⸗ änderung einer Kleinbahn aus dem Grunde abgelehnt wird, weil die Bahn dem Gesetze vom 3. November 1838 zu unterstellen sein würde, ist in der Verfügung der Grund hierfür an— zugeben und zugleich zu bemerken, daß ein etwaiger An— trag auf Entscheidung des Staats Ministeriumz bei dem verfügenden Regierungs , Präsidenten binnen einer ange⸗ messen festzusetzenden Frist einzurelchen sek. Geht ein solcher Antrag ein, so ist von dem Regierungs⸗Präsidenten Bericht an den Minister der öffentlichen Arbeiten zu erstatten.

Zu § 2.)

Die Genehmigung für das Unternehmen ist dem Antragsteller für seine Person zu ertheilen. Ist der Antragsteller eine physische Person, so wird indeß in der Regel nichts entgegenstehen, die Genehmigung auch auf die Erben und sonstigen Rechtsnachfolger unter der Voraus⸗ setzung zu erstrecken, daß gegen die Person der letzteren als Betriebs⸗ unternehmer sich nicht etwa Bedenken ergeben sollten (Ausländer, Staatsbeamte u. s. w.). Ist der Unternehmer ein Ausländer, so ist bei der Genehmigung vorzuschreiben, daß er im Inlande Domizit mit der Wirkung zu nehmen hat, daß er von demselben aus regel mäßig die Verträge mit den dem Reiche Angehörigen abzuschließen und wegen aller aus seinen Geschäften mit solchen entstehenden Ver— bindlichkeiten bei den Gerichten des betreffenden Orts Recht zu

nehmen hat. u § 3.9

8

Wenn auch der Regierungs⸗Präsident nach Außen für die Er⸗ theilung der Genehmigung allein zuständig ist, so ist doch in der Genehmigungs⸗Urkunde und deren Nachträgen diejenige Eisenbahn⸗ behörde zu bezeichnen, mit deren Einvernehmen die Genehmigung er⸗ theilt wird, damit der Unternehmer weiß, welche Eisenbahnbehörde für das Unternehmen bestellt ist.

Vor Ertheilung der Genehmigung ist seitens der Ge⸗ nehmigungsbehörden, in Zweifelsfällen nach Anrufung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, darüber Entscheidung 9 treffen und in der Genehmigungs-Urkunde zum Aus⸗

rucke zu bringen, in welche der beiden Klassen von Klein⸗ bahnen Straßenbahnen oder nebenbahnähnliche Klein⸗ bahnen das betreffende Unternehmen einzureihen ist (vgl. Einleitung Abs. B und zu S5 5, 11, 22 und 32).

Als Kunststraßen sind anzusehen:

a. für den Geltungsbereich des 9 vom 20. Juni 1887 (G. S. S. 301) die im § 12 daselbst näher bezeichneten Kunststraßen;

für die Provinz Hannober: die Chausseen und Landstraßen;

für Schleswig-⸗Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzog⸗ thum Lauenburg: die in der Unterhaltung der Provinz be⸗ findlichen Haupt und Neben ⸗Landstraßen und die in der Unterhaltung der Kreise befindlichen ausgebauten Neben n f, j

für die Probinz Hessen⸗Nassau: die vormaligen Staate⸗ straßen, die Provinzial ⸗Distrikts- und chaussterten Ver⸗ bindungsstraßen, sowie die Landwege;

6. für die Hohenzollernschen Lande: die Landstraßen;

f. für den Kreis Herzogthum Lauenburg: die Landstraßen.

Welche Kunststraßen als städtische Straßen in der Unterhaltung und Verwaltung von Stadtkreisen stehen, ist eine Thatfrage, welche für jeden Fall besonders zu entscheiden ist. Es empfiehlt si indessen, mit den städtischen Behörden der einen Stadtkreis bildenden Städte alsbald in Verhandlung zu treten und eine Verständigung darüber herbeizuführen, betreffs welcher Theile von Kunststraßen die Zuständig⸗ keit der Regierungs⸗Präsidenten auszuschließen sein wird. Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten ist unsere Entscheidung einzuholen.

Es wird sich empfehlen, in denjenigen Fällen, in denen eine Bahn öffentliche Wege berührt, Flüsse fr affe. muh oder sonst nicht ganz einfache Bauverhältnisse vorliegen, bei der Prüfung des Ge⸗ nehmigungsgesuches sich technischen Beirathes zu bedienen (Königliche, Provinzial⸗, Kreis oder städtische Baubeamte u. s. w.).

Die hierdurch erwachsenden baaren Auslagen fallen, wie alle baaren Auslagen in dem Genehmigungsverfahren, dem Unternehmer zur Last; andere Kosten sind demselben dagegen nicht aufzuerlegen.

u dem Schlußsatz im dritten Absatz ist zu bemerken, daß bei dem Uebergang vom Betrieb mit Maschinenkraft zu einem anderen Betriebe zwar jur Genehmigung der Regierungs⸗Präsident im Ein⸗ vernehmen mit der gen bg zee zuständig bleibt, daß aber von der Rechtskraft der Genehmigung ab die Aufsicht auf diejenige Be⸗ hörde übergeht, welche zur Ertheilung der Genehmigung a if gewesen wäre, wenn die Bahn von vornherein nicht fur den Betrie mit Maschinenkraft bestimmt gewesen wäre.

) 5 2 des Gesetzes lautet:

S 2.

Zur Herstellung und zum Betriebe einer Kleinbahn bedarf es der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dasselbe gilt für wesentliche Erweiterungen oder sonstige wesentliche Aenderungen des Unter⸗ nehmen, der Anlage oder des Betriebes. Diese Genehmigung ist zu versagen, wenn die Erweiterung oder Aenderung die Unterordnung des Unternehmens unter das Gesetz vom 3. November 1838 bedingt.

9 5 3 des Gesetzes lautet:

§3.

Zur Ertheilung der Genehmigung ist zuständig:

I) wenn der Betrieb ganz oder theilweise mit Maschinenkraft beabsichtigt wird: der Regierung ⸗Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizei⸗ Präsident, im Einvernehmen mit der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbehörde;

2) in allen übrigen Fällen, und zwar: ;

a. sofern Kunststraßen, welche nicht als städtische geg in der Unterhaltung und Verwaltung von Stadtkreisen stehen, benutzt oder von der Bahn mehrere Kreise oder nicht preussische Landestheile berührt werden sollen: der Regierungs⸗ Präsident, im ersten Falle für den Stadtkreis Berlin der Polizei ⸗Präsident,

b. sofern mehrere Polizeibezirke desselben Landkreises berührt werden: der Landrath,

C. sofern das Unternehmen innerhalb eines Polizeibezirks ver⸗ bleibt: die Orts⸗Polizeibehörde.

Wenn die zum Betriebe mit Maschinenkraft einzurichtende Bahn die Bezirke mehrerer Landespolizeibehörden berührt, oder in dem Fall der Nr. 2a die betreffenden Kreise nicht in demselben Regierungs—= beßirke liegen, bezeichnet der QberPräsident, falls jedoch die Landes⸗ polizeibezirke beziehungsweise Kreise verschiedenen Provinzen angehören, oder Berlin betheiligt ist, der Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die zuständige Behörde.

Die Zuständigkeit zur Genehmigung von wesentlichen Erweite—⸗ rungen oder sonstigen wesentlichen Aenderungen des Unternehmens, der Anlage und des Betriebes regelt sich so, als ob das Unternehmen in der nunmehr geplanten Art neu zu genehmigen wäre. Jedoch bleibt zur Genehmigung von Aenderungen des Betriebes der in Absatz 1 Nr. 1 erwähnten Unternehmungen diejenige Behörde zuständig, welche die Genehmigung zum Bau und Betriebe ertheilt hat.

Zu § 45)

Die Nummern 1 bis 4 bezeichnen diejenigen Punkte, auf welche sich die polizeiliche Prüfung überhaupt nur erstrecken darf; es ist aber nicht nothwendig, daß alle dort aufgeführten Punkte zum Gegenstande . Festsetzung gemacht werden; insbesondere ist es durch die

estimmungen des § 4 der J Behörde keineswegs zur Pflicht gemacht, bezüglich aller dortselbst erwähnten Punkte in den Genehmigungen Vorschriften oder Auflagen oder Vorbehalte zu machen, vielmehr wird in jedem einzelnen Falle zu prüfen sein, ob und wie weit zur . der betheiligten öffentlichen Interessen Vorschriften zu machen oder Bedingungen zu stellen sein werden.

Ueber das, was nach Lage des einzelnen Falles nach dem pflicht mäßigen Ermessen der Behörde zur Sicherung der betheiligten öffent= lichen Interessen nothwendig ist, darf in keinem Falle hinauggegangen werden. Insbesondere hat die Prüfung der Baupl lediglich nach dem Gesichtspunkte diefer Sicherung zu er⸗ folgen; abgesehen hiervon sind technische Verbefferungen nicht zu fordern.

Sofern die von dem Unternehmer beigebrachten Unterlagen seines Gesuches (Pläne vom Bau und Betriebe u. s. w.) die n n . Prüfung im einzelnen noch nicht gestatten, kann dieselbe und dem- entsprechend die Stellung von Bedingungen und Auflagen bis zur Ausführung des Baues und des Betriebes vorbehalten werden.

Was die Bedeutung der Nr. 3 anlangt, so ist zunächst die Be⸗ zeichnung im äußeren Betriebsdienste“ enger als das, was in der Eisenbahn⸗Verwaltung unter äußerem Bienste“ verstanden wird. Während die letztgedachte Bezeichnung das gesammte mit dem Publikum in Berührung kommende Personal zum Unterschiede von dem Bureau personal umfaßt, wird als im äußeren Betriebsdienst stehend nur das Personal zu verstehen sein, welches mit der Beförderung oder Bahn- unterhaltung unmittelbar zu thun hat (Lokomotivführer, Heizer, Zugführer, Schaffner, Kutscher, Bahnmeister, das mit der Abferkigung der Züge betraute Personal u. s. w.).

Der Ausdruck technische! Zuperlässigkeit ist gleichbedeutend mit Zuverlässigkeit in Bezug auf die Berufepflicht.

EGndlich wird bei der Genehmigung selbstverständlich nur zu be⸗ stimmen sein, ob, inwiefern und in welcher Weise eine vorgängige Prüfung der technischen Befähigung vorzunehmen ist, oder ob, wie dies bei Pferdebahnen angängig sein wird, lediglich die Entfernung , , . befähigter oder nicht zuverlässiger Bediensteten vor⸗ zusehen ist.

Die hei der Genehmigung allgemein vorgeschriebene Prüfung wird bezüglich der einzelnen Bediensteten in jedem Falle besonders zu erfolgen haben.

Den Kleinbahnunternehmern kann es überlassen werden, Prüfungsvorschriften ausschliestlich für das Personal des äußeren Betriebsdiensftes zu entwerfen und der Aufsichts-⸗ behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die auf Grund solcher genehmigten Vorschriften unter geeigneter Kontrole der Aufssichtsõbehörde geprüften Bediensteten sind alsdann auch in anderen Aufsichtsbezirken und bei anderen Klein⸗ bahnen bis zu ihrer Beanstandung aus bestimmten Anlässen als technisch befähigt und zuverlässig für dieselbe Dienst⸗ ee, im Sinne des 3 4 Nr. 2 des Gesetzes zu erachten.

Bedingungen und Vorbehalte, an welche die Genehmigung ge⸗ knüpft wird, sind stets in die Genehmigungsurkunde selbst aufzu⸗ nehmen, sodaß aus derselben in Verbindung mit dem Gesetz Maß und Art der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen mit Sicherheit erhellt.

Von Vorbehalten, wonach der Unternehmer sich von vornherein etwaigen Anforderungen hinsichtlich der Er⸗ weiterung oder Aenderung des Unternehmens , der späteren Verkehrsentwickelung zu unterwerfen hat, ist ab⸗

zusehen. Zu § 5. 65)

Die in technischer Hinsicht beizufügenden Unterlagen haben lediglich den Zweck, die nach 4 Nr. 1 erforderliche Prüfung zu ermöglichen. Sie sind deshalb nur so weit zu erfordern, als es für diese Prüfung geboten ist.

Welcher Unterlagen es bedarf, muß für jeden Fall er⸗ che. werden. In der Regel werden nicht entbehrt werden

nnen:

1) für Bahnen, welche zum Betriebe mit Maschinen⸗ kraft eingerichtet und welche als nebenbahnähnliche Klein⸗ bahnen (vgl. Einleitung und zu 55 2 und 22) nach den Betriebsvorschriften vom 13. August 1898 betrieben werden sollen:

a. eine Uebersichtskarte, in welcher der Bahnzug mit kräftiger rother Linie unter Kenntlichmachung der Halteplätze und der kilometrischen Längen ⸗Einthei⸗ lung einzutragen ist. Zu den Uebersichtskarten können Generalstabskarten, Kreiskarten, Meßtisch⸗ blätter, Bergwerkskarten sowie andere geeignete, im Buchhandel erhältliche Karten verwendet werden. Lage und Höhenpläne, aus welchen die Längen der geraden und gekrümmten Strecken, die Krim mungshalbmesser, die Halteplätze, die Höhen und Neigungsverhältnisse, sowie alle diejenigen Anlagen ersehen werden können, welche für die Festsetzung der Lage der Bahn, ihren Bau und zukünftigen Betrieb im öffentlichen Interesse oder dem des be⸗ nachbarten CEigenthums in Frage kommen können oder welche für das Unternehmen selbst von Be⸗ deutung sind.

Für den Lage⸗ und Höhenplan ist ein Maßsstab von mindestens 1: 10 000 für die Längen, der 10. bis 20 fache Maßstab für die Höhen zu wählen. Führt die Bahn durch schwieriges Gelände, durch Dörfer, Städte, an Bächen und Flüssen entlang oder über diese hinweg, sowie auf eigenem Bahn⸗ körper, so ist der größere Maßstab I: 2500 oder 1: 20090, unter Umständen auch I: 100900 in Anwendung zu bringen.

) § 4 des Gesetzes lautet:

Die Genehmigung wird auf Grund e ur polizeilicher Prüfung ertheilt. Diese Prüfung beschränkt sich au I) die betriebssichere Beschaffenheit der Bahn und der Be⸗ triebsmittel, . 27) den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und z e erde westbigeüg un Zuverlgsshtel der nnd e technische Be ung und Zuverlässigkeit der in dem außeren e nried e n anzustellenden Hi fre beter 4) die Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs.

) §z 5 des Gesetzes lautet: ö Dem Antrage auf Grtheilung der Genehmigung sind die zur

Beurtheilung des Unternehmens in technischer und finanzieller erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein Bauplan, beizufügen.