1898 / 207 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Sep 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Hamern bei Billerbeck.

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S8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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iglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Insertionapreis für den Raum einer Aruchzeile 30 1. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Jeutschen Reichs Anzeigers und Königlich Nreußischen staatz-Anzeigerz Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Donnerstag, den J. September, Abends.

189g.

m mr e ee er m ma rr mem mae

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Lieutenants zur See von der Osten und Hering, sowie dem Amts anwalt 9. D., Polizei⸗Inspektor Bunzel zu Guben den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Gemeinde⸗-Vorsteher Gerundt zu Osielsk im Kreise Bromberg, dem Notarigts⸗Gehilfen Linn zu Kirchberg im Kreise Simmern, dem Vorarbeiter Ernst Rönnick ju Älten— gottern im Kreise Langensalza und dem Ziegeleibrenner Christoph Zickhardt zu Ufhoven, desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Schneidermeister Wilhelm Ott zu Kammin i. P, dem Füsilier Schöngarth von der Unteroffizierschule in Jülich und dem Schuhmachergesellen Hubert Wachholz zu Kolberg die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Lieutenant- Gouverneur des französischen Congo

A. Dolisie den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Lieutenant de vaisseau und Kommandanten des französischen Avisos „La Cigogne“ Testu Marquis de Balincourt und dem Medicin principal Dr. Andr dit ö,, den Königlichen Kronen-Srden dritter Klasse, owie dem Richter für den östlichen Bezirk des Schutzgebiets

der Neu⸗Guineg⸗Kompagnie Dr. Albert Hahl, Second⸗ Lieutenant der Reserve im Königlich bayerischen 7. Infanterie⸗

Regiment „Prinz Leopold“, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mu Schwertern zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großherzoglich hessischen Allgemeinen Ehrenzeichens: dem Haushefmeister des Prinzen Aribert von Anhalt Möhl zu Berlin; der Kommandeur⸗Insignien zweiter Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens des Bären:

dem Geheimen Regierungs-Rath a. D. von Düring zu Magdeburg;

Klasse des Albrecht's

der Ritter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens: dem Landes-⸗Rath, Geheimen Regierungs-Rath Wrede zu Meiseburg; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus⸗Ordens:

dem Landrath Dr. Dewitz von Woyna zu Neustadt a. R. und

dem Landrath Dr. Heye zu Stolzenau; ferner: der Kaijerlich russischen kleinen goldenen Medaille am Bande des St. Stanislaus-Ordens: dem Hoffriseur Fran gois Haby zu Berlin; der französischen silbernen Ehren-Medaille:

dem Steuermann Hauschildt zu Grünendeich im Kreise Jork und

dem Matrosen Wilke zu Altona;

des Komthurkreuzes des Päpstlichen St. Gregorius⸗ Ordens:

dem Bürgermeister Mooren zu Eupen; sowie

des Ritterkreuzes des Päpstlichen Pius-Ordens: dem Ehren⸗Amtmann Freiherrn von Twickel zu Haus

Köln a. Rh. ernannten Hern Heinrich Schmitz und

John H. Schnabel ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Deutsches Reich. Dem zum Königlich spanischen Honorar⸗Vize⸗Konsul in

dem zum Konsular⸗Agenten der Vereinigten Staaten von merika in Bremerhaven und Gerstemünde ernannten errn

Bekanntmachung.

Der Fernsprechverkehr mit Colditz, Lausigk, Leer (Ostfr.), Klettwitz, Nerchau, Papenburg, Penig und Senftenberg Causitz, ist eröffnet worden. Die Gebühr

für ein gewöhnliches Gespräͤch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr mit sämmtlichen vorgenannten Orten 1 l Berlin O, den 29. August 1898. Kaiserliche Ober⸗Posidirektion. Griesbach.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1) den Vorsitzenden des Vorstandes des Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenfonds, Präsidenten des Evangelischen Ober⸗Kirchen— raths, Wirklichen Geheimen Rath D. Dr- Barkhausen hierselbst, 27) den meltlichen Stellvertreter desselben, Wirklichen Ober⸗Konsistorial-⸗Rath H. Braun hierselbst, 3) die Mitglieder des Vorstandes des Pfarr-Wittwen⸗ und Waisenfonds, und zwar den Qber⸗Konsistorial⸗Rath Moeller hierselbst, den vor⸗ tragenden Rath im Ministerium der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath P. Schwarßkopff hierselbst und den Konsistorial-Rath Müller in Hannover auch zum Vorsitzenden, bezw. zum Stelloertreter des Vor— sitzenden, bezw. zu Mitgliedern des Vorstandes der Alterszulage⸗ kasse für evangelische Geistliche zu ernennen. Zugleich haben Seine Majestät der König an Stelle

des aus dem Vorstande des Pfarr-Wittwen- und Waisenfonds ausgeschiedenen Konsistorlal⸗Präsidenten Kuttig in Magdeburg den Ober⸗-Konsistorial-Rath Hagemann hierselbst zum Mit— gliede des Vorstandes des Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenfonds und auch zum Mitgliede des Vorstandes der Alterszulagekasse für evangelische Geistliche zu ernennen geruht.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberförster Spilles zu Adenau zum Regierungs⸗ und Forstrath, sowie den Direktor des Progymnasiums in Tremessen Dr. Joseph Weisweiler zum Gymnasial-Direktor zu ernennen.

Ver ordnung,

betreffend den Nachtrag zu dem Statut der Spar⸗ und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande vom 10. August 1888.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen auf Grund des 857 Absatz! des Statuts für die Spar- und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande vom 10. August 1888, was folgt: Dem Uns vorgelegten, nach den Beschlüssen des Kommunal— Landtages der Hohenzollernschen Lande vom 11.12. Februar d. J. aufgestellten Nachtrage zu dem Statut der Spar- und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande ertheilen Wir hier⸗ durch Unsere Genehmigung.

Urkundlich unter Unserer r en ndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Wilhelmshöhe, den 17. August 1898.

.. 8.) Wilhelm R.

von Miquel. Freiherr von der Recke.

Nachtrag zum Statut der Spar- und Leihkasse vom 10. Augu st 18838.

1) Der F 4 Ziffer 2 erhält folgende Fassung:

2) auc ohne solche an Provinzial! und Kreisverbände, sowie, soweit solche Hohenzollern angebörig sind, an Gemeinden, stantlich genehmigte Melkorationeperbände und gemeinnützige Genossenschaften.“

2) Der 57 erhält folgende Fassung: ö

»§ 7. Bei Darlehen an Provinzial! und Kreisverbände, Gemeinden, Meliorations und gemeinnützige Genossenschaften ist die Genehmigung der zuständigen Aussichtsbehörde nachzu= weisen, seitens welcher der Tilgungsplan festgesetzt und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde beyw. Genossenschaft geprüft und bescheinigt sein muß.

Außerdem kann die Direktion bypothekarische Sicherstellung des Darlehens verlangen, wo es ihr erforderlich scheint.“

3 63 8 erhält folgende Fassung:

„z 8. Der Zinfuß fur hypothekarische Darlehen und für Darlehen an Provinzlal- und Kreisverbände, Gemeinden, Meliorations⸗ Verbände und gemeinnützige Genossenschaften wird auf Vorschlag der Direktlon vom Landesausschuß mit Genehmigung des Ministers des Innern festgesetzt.“

3 Der 3 ö soll folgende Fassung erhalten:

Landwirthschaftliche Betriebslehre.

weiteren 60 /e der Kommunal Landtag zu Gunsten des Fürst⸗ Carl. Landesspitals und zu sonstigen wohlthätigen oder gemein- nützigen Zwecken im Interefse der Hohenzollernschen Lande Verfügung zu treffen hat.“

A. U. S8. Vorsitz ender: Schriftsührer: Urkunde personen: Eoelt. Bettinger. Kaus. Leuze. Eisele. Fischer.

Vorstehender Nachtrag wird hiermit ausgefertigt. Sigmaringen. Hechingen, den 28 Juni 1898.

(L. 8)

Der Vorsitzende. Evelt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnasial-Direktor Dr. Weisweiler ist die Direktion des Gymnasiums in Münstereifel übertragen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Regierungs⸗ und Forstrath Spilles ist die Forst⸗ inspektion Aachen⸗Schleiden übertragen worden.

Versetzt sind:

der Regierunge⸗- und Forstrath Reuß zu Aachen auf die Forstinspektion Magdeburg⸗Magdeburg und

der Oberförster Busse zu Niederkalbach auf die Ober⸗ försterstelle Diepholz, Regierungsbezirk Hannover.

Zu Königlichen Oberförstern sind ernannt: die Forst⸗ Assessoren Eb ert, Premier-Lieutenant im Reitenden Feldjäger⸗ Korps, und Ewald Ernst.

Dem Oberförster Ebert ist die Oberförsterstelle Nieder⸗ kalbach im Regierungsbezirk Cassel und

dem Oberförster Ernst die Oberförsterstelle Adenau im Regierungsbezirk Koblenz übertragen worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz · Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: ;

1) das am 29. Mai 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwaͤsserungs Genossenschaft zu Smirdowo⸗ Augustowo im Kreise Flatow durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marien— werder Nr. 25 S. 199, ausgegeben am 23. Juni 1898,

2) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Juni 1898, betreffend die Ge⸗ nehmigung des Fünften Nachtrags zu den statutarischen Bestim mungen bei em Neuen Brandenburgischen Kredit - Institut, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 28 S. 303, aus- gegeben am 15. Juli 1898, der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 28 S. 209, ausgegeben am 13. Juli 1898, der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 28 S. 221, aut gegeben am 15. Juli 1898, der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 32 S. 267, ausgegeben am 11. August 18938, der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 29 S. 185, aus- gegeben am 21. Juli 1898, der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 31 S. 333, ausgegeben am 5390. Juli 18938, der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 30 S. 207, aus- gegeben am 23. Juli 18938; 3) das Allerböchste Priptlegium vom 14. Juli 1898 wegen Aus- fertigung guf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Burg bei Magdeburg im Betrage von 50 000 durch das Tmts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 33 S. 345, ausgegeben am 13. August 1898; 3 das Allerhöchste Prioilegtum vom 24. Juli 1898 wegen Aus— fertigung auf den Inhaber lautender Anleshescheine der Stadt Charlottenburg im Betrage von 23 000 000 M durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 34 S. 366, ausgegeben am 26. August 1898.

Verzeichniß der Vorlesungen

an der Königlichen Landwirthschaftlichen Sochschule zu Berlin N., Invaliden straße Nr. 42,

im Winter ⸗Semester 1898.99.

I) Landwirthschaft, Forstwirthschaft und Gartenbau. Geheimer Regierung ⸗Rath, Professor Dr. Orth: Allgemeiner Acker und Pflanzenbau. 1. Theil: Boden kunde und Entwässerung des Bodeng. Spezieller Acker- und Pflanzenbau, 1. Theil: Futterbau und Getreidebau. Landwirihschaff liches Seminar, Abtheilung: Pflanzenbau. Uebungen zur Bodenkunde. Leitung agronomisch · pedologischer und agri⸗ kultunchemischer Arbeiten im Laboratorium (Uebungen im Unterf von Pflanze, Boden und 6 gemeinsam mit dem Assistenten Dr. r Geheimer Re 6 Professor Dr. Wer ner:

indviehzucht. dwirthschaftl Buchführung. ö 8

' Von dem nach F B8 sich ergebenden Reingewinn werden 40 0/0 dem Reservefonds zugewiesen, während über die

Professor Br. Leb mann: A

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llgemeine Thierzuchtlehre. und Wollkunde. Landl ihc lll zan nr ,, .