Deutscher Neichs⸗ Anzeiger
und
Ner Kezuggpreis beträgt nierteljährich 4 M 50 8.
— .
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Alle Rost⸗Anstalten nehmen Kestellung an;
für Kerlin außer den Rost Anstalten auch dir Grpedition
S8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
ESinzelne ummern kosten 25 9.
M 248.
2
Insertions preis für den Raum einer Arnrhzeile 30 9. Inserate nimmt an: die gCöuigliche Expedition
des Arutschen Reichs · Anzeiger und Königlich Nreußischen tanta · Anzeiger Berlin Sm., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch,
Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht:
dem hn dm hn iter, T rastdenten a. D., Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs-Nath Pape zu Münster i. W., bisher in Bromberg, die Brillanten zum Rothen Abler--Orden zweiter Klasse mit kichenlaub und dem Stern, dem Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsidenten a. D. Breit⸗ haupt zu Naumburg a. d. S., bisher in Posen, die Brillanten . Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und chwertern am Ringe, dem Landgerichts Rath a. D. Strebe zu Hasserode im Kreise Wernigerode, bisher in Torgau, und dem Gymnasial— Direktor g D. Dr. Gros feld zu Rheine im Kreise Stein— furt den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Kirchenpropst und Hauptpastor Schmidt zu Sörup im Landkreise Flensburg, dem ere r r. Haedicke zu Charlottenburg, bisher an der Landesschule Ser l dem Hauptmann a. D. . zu Königsberg i. Pr., bisher von der Infanterie 2. Aufgebots des Landwehrbezirks Königsberg, dem Forstkassen⸗Rendanten a. D. Rechnungs⸗ Rath Schreiber zu Ueckermünde, dem Erflen Gerichts⸗ chreiber, Kanzlei⸗RNath Thiede zu Berlin, dem Stener⸗ innehmer erster Klasse a. D. Brill zu Otterndorf im Kreise adeln und dem Eisenbahn-Stationsvorsteher erster Klasse a. D. aer Müller zu Köln den Rothen Adler-Orden vierter asse, dem Stadt⸗-Forstmeister a. D. Zim mer zu Glogau den a, Kronen⸗Orden dritter Klaͤsse, em bisherigen Amtgvorsteher, i Pasche zu Parey im Kreise Jerichow II und dem Strafanstalts⸗Inspektor a. D. Raddatz zu Deutsch⸗Wilmersdorf im Kreise Teltow, bisher in Jauer, hen Königlichen Kronen⸗Dr den vierer Kl, dem Lehrer und Sliftskantor Wedekind zu 2 int vrihe Neustadt a. Rbge, dem emeritierten Hauptlehrer Pa penhoff zu Heisingen jm Landkreise Essen, den emeritierten Lehrern Wrede zu Hackenstedt im Kreise Marienburg in Hannover, Marquard zu Schmalförden im Kreise Sulingen und Kruppa zu Niedzwetzken im Kreise Oletzko den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, dem Schleusenmeister Treudler zu Tröbsdorf und dem Bahnwärter a. D. Werner zu Köln das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie den Gemeinde⸗Vorstehern Böhm zu Lomnitz im Land— kreise Görlitz, Narten zu Göxe im Landkreise Linden,Mehring * Ditterke desselben Kreises und Schu lz zu Jeetzel im Kreise üchow, dem früheren Gemeinde⸗-Vorsteher, Bauerngutsbesitzer Müller zu Alt-Tucheband im Kreise Lebus, dem Gulz— verwalter Mathias Gelz zu Perl im Kreise Saarburg, dem a , Karl Pahnke zu Charbrow im Kreise Lauen— urg, dem Wirthschaftsmeser Johann Ziech und dem Kutscher Karl Meier, beide zu Amt Wollup im Kreise Lebus, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Auf Grund des 8 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 189 (Reichs Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkafsen: 1) der Kranken- und Sterbekasse „Morgenstern“ (früher der vereinigten Brotträger) E. H. in Hamburg, 2) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der Schuhmacher und verwandter Berufsgenossen Deutschlands (E. H.) in Hamhurg von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor— behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Kürankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 15. Oktober 1898. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.
Bekanntmachung.
Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion Stettin ist am 15. d. M. die Endstation Jasenitz der am 1. b. Hi. dem Betriebe übergebenen Nebenbahn Stettin — asenitz für den Gesammtyverkehr eröffnet worden.
Berlin, den 18. Oktober 1898.
Der Prãͤsident 9. ö ulz.
Bei dem Seemannsamt in Memel ist eine Unter⸗ luchungsstelle für die Unt ersuchung der Seeleute auf Farbenblindheit eingerichtet worden.
— —
Das in Low Walker aus Stahl neu erbaute, bisher unter kleiner Flagge gefahrene Damp schiff , von bs n 41 Registertong Netto⸗Kaumgehall hät durch den Ueber
gang in das qusschließliche Eigenthum der deutschen Dampf⸗ schiffahrts. Gesellschaft „Hansa“ in Bremen das i ur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, fir welches die Eigenthuͤmerin Bremen zum eimathshafen ge⸗ wählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konfulat in raff on Tyne unter dem 30. September d. J. ein Flaggenatte st ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Königlichen Oberförstern den Titel Forstmeister mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu verleihen:
Brettmann, Oberförsterei Rothebude, Olberg, Ober— försterei Ibenhorst und Regling, Oberförsterei Schorellen, im Regierungsbezirk Gumbinnen;
von Gromgdzins ki, Oberförsterei Königsbruch, im Regierungebezirk Marienwerder;
ö . Oberförsterei Grünaue, im Regierungsbezirk Potsdam;
Heynemann, Oberförsterei Grünhaus, Badins ki, Oberförsterei Mühlenbeck und Crotogino, Oberfõrsterei Friedrichswalde, im Regierungsbezirk Stettin;
von Räs feld, Oberförsterei Darß, im Regierungsbezirk Stralsund;
3 3 Oberförsterei Birnbaum, im Regierungsbezirk
osen Rickelm ann, Oberförsterei Bartelsee, im Regierungs⸗ bezirk Bromberg,
Gensert, Oberförsterei Kuhbrück und von Freier, Oberförsterei Woidnig, im Regierungsbezirk Breslau;
Schmidt, Oberförsterei Grünewalde, im Regierunge⸗ bezirk Magdeburg; .
Rhenius, Oberförsterei Ziegelroda, im Regierungsbezirk Merseburg;
Fischer, Oberförsterei Reinfeld, Schleswig;
Heinersdorff, Oberförsterei Coppenbrügge, im Re⸗ gierungsbezirk Hannover;
Bertelsmann, Oberförsterei Oderhaus, im Regierungs⸗ bezirk Hildesheim;
Kickbusch, Oberförsterei Harburg, Meister, Oberfõörsterei Knesebeck, Cleve, Oberförsterei , und Hedden⸗ hausen, Oberförsterei Göhrde⸗DOst, im Regierungsbezirk Lüneburg;
Wei s, Oberförsterei Frankenberg, Wetzell, Oberförsterei Oberzell, Jordan, Oberförsterei Neuenstein und Jacobi, Ber fr ter Burgjoß;
Lyncker, Oberförsterei Selters, Giehler, Oberförsterei Ebershach, Köpp, Oberförsterei Nassau, von Nathusi us, Aberförsterei Homburg v. d. H. und Froning, Oberförsterei Schwalbach, im Regierungsbezirk Wiesbaden;
Mohr, Oberförsterei Koblenz, im Koblenz;
Deselärs, Oberförsterei Benrath, im Regierungsbezirk Düsseldorf;
Morant, Ohberförsterei Neunkirchen und Overbeck, Oberförsterei Saarlouis, im Regierungsbezirk Trier, und 1 Weckbecker, Oberförsterei Wenau, im Regierungsbezirk
achen.
im Regierungsbezirk
Regierungsbezirk
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Gerichts-Assessor Peter Heinrich Julius von der Kall zum Auditeur und den bisherigen Kreis⸗Schulinspektor Dr. phil. Max Kolbe zu Ober-Glogau zum Seminar⸗-Direktor zu ernennen, owie ͤ dem Ober⸗Postsekretär Radomski in Minden (Westf.) bei seinem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Auf den Bericht vom 23. September d. J. genehmige Ich, daß der durch die Allerhöchste Ordre vom 16. November 1896 zugelassene Versuch, wonach Unteroffiziere mit einer aktiven Dienstzeit im Heere oder in der Marine von mindestenz sechs Jahren in die Königlichen Sa n f ann, eingestellt werden dürfen, auf die . bis einschließlich den 30. Sep⸗ tember 1901 fortgesetzt wird.
Marmor⸗Palais, den 5. Oktober 1898.
Wilhelm R. Freiherr von der Recke. von Goßler.
An den Minister des Innern und den Kriegs⸗Minister.
Auf den Bericht vom 24. September d. J. will P hier⸗ durch der Großen Berliner Straßenbahn in Berlin behufs Anbringung von Rosetten an den Straßenselten von
1898S.
Häusern, zwecks Befestigung von Querdrähten für den elektrischen oberirdischen Straßenbahnbetrieb in denjenigen Straßen Berlins und dessen Vororte, in welchen aus verkehrspolizeilichen Rück⸗ sichten die Ausstellung von Masten für solche Querdrähte nicht gestattet werden kann, das Recht zur dauernden Beschränkung des Grundeigenthums ertheilen. Marmor⸗Palais, den 5. Oktober 1898. Wilhelm R.
Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Auf Ihren Bericht vom 256. September d. J. will Ich der Stadtgemeinde Papenburg' im Regierungsbezirk Osnabrück fuͤr die Herstellung einer Seeschleuse hei Papenburg das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernben Be= schränkung des für dies⸗ Anlage in Anspruch zu nehmenden e, . verleihen. Der eingereichte Plan erfolgt zurück.
Marmor⸗Palais, den 5. Oktober 1898.
Wilhelm R.
. — Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Der Vorstand der balneologischen Gesellschaft zu Berlin hat in einer unter dem 13. Juni d. J. an den Herrn Reichs⸗ kanzler gerichteten, an uns abgegebenen Eingabe auf eine Reihe von Gesundheitswidrigkeiten in Bade⸗ und Kurorten ingewiesen und um deren Beseitigung gebeten.
Ob und in welchem Ümfange derartige Mißstände bestehen, läßt sich von hier aus mit Sicherheit nicht übersehen.
Von der balneologischen Gesellschaft wird besonderes Gewicht auf, eine anderweite Regelung der Zusammensetzung und Thätigkeit der in den Kurorten bestehenben Sanitäte kommissionen gelegt, sodaß den Aerzten innerhalb dieser Kom⸗ missionen ein größerer Einfluß eingeräumt werde.
Auch der im Marz d. J in Wien abgehaltene balneo⸗ logische Kongreß hat bie schon 1895 vorgetragene Bitte erneuert, daß in jedem Bade⸗ und Kurorte ein Gesundheitsrath Sanitätskommission) eingerichtet werde, für dessen Zusammen⸗ setzung und Thätigkeit folgende Wünsche geäußert werben:
1) In jedem Kurort muß ein Gesundheitsrath gebildet werden, in dem neben dem die Geschäfte in der Regel leitenden Verwaltungsbeamten wenigstens ein am Orte ansässiger Arzt Sitz und Stimme hat;
2) die Einberufung des Gesundheitsraths hat außer auf Anregung des die Geschäfte , e. Beamten auch auf Antrag des oder der ärztlichen Mitglieder zu geschehen;
3) dem Gesundheitsrath liegt ob, sowohl die allgemeinen sanitären Einrichtungen des Kurorts, als auch im besonderen die hygienischen , n ll. der Miethwohnungen 2c. zu beaufsichtigen und Mißstände der Polizeibehörde anzuzeigen.
ö Ferner wird um Berücksichtigung folgender Punkte gebeten:
I) Einführung einer modernen Anschauungen entsprechenden , zur Beseitigung der Haus⸗ und Meteor⸗ wässer;
2 eine zweckentsprechende Wasserversorgung;
3 Maßnahmen zur ausreichenden Beschaffung von Kunsteis oder einwandssreiem Natureis;
Bereithaltung von entsprechenden Räumen zur Auf⸗ nahme von Kurgästen, welche an akuten Infektionskrankheiten erkranken;
5) Beschaffung eines Desinfektions apparats und Erlaß einer zweckentsprechenden Desinfektionsordnung;
S6) Herstellung eines Leichenhauses;
U Erlaß einer den modernen Erfahrungen nicht nur in gesundheitspolizeilicher, ne. auch in feuerpolizeilicher Beziehung entsprechenden aupolizeiordnung.
Unter Hinweis auf die vorstehend unter 1 bis 6 bezeichneten Punkte empfehlen wir in erster Linie die Errichtung von Kranken⸗ räumen nebst Desinfektionsgeraͤthen und (Punkt 4—- 6), sowie die Einrichtung von Gesundheitsrät in der gewünschten Weise. Wir erfuchen außerdem, die für Ihren Bezirk geeignet erscheinenden Anordnungen zu treffen und über die Erfolge nach drei Jahren Bericht zu erstatten.
Berlin, den 8. Oktober 1898.
Der Minister der geistlichen, Unter⸗ richts und , o sse.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Auftrage: Schultz. An die Herren Ober⸗Präsidenten. Abschrift zur gefälligen Kenntnißnahme. An . Herren . (mit Ausnahme
erjenigen zu Gumbinnen, Marienwerder, Frank furt a. 23 Posen, Stade, Duͤsseldorf). dr
Minist 985 Inn nister des ern. von der Recke. Der Minister für Landwirthschaft,
Domänen und e ef Auftrage: Thiel.
eichenrãumen
. ? w 8
r
— — . k * . 283 . . 83 K 1 ö. 3 w .
—