Kooniglich Preußiscl
Aer Bezugspreis beträgt vierteljänriich 4 M 50 98. Alle Rost⸗Anstalten nehmen Kestellung an; . für Kerlin außer den Rost⸗Austalten auch die Grprdition 35 14 ; 8wW., Wilhelstraße Nr. 32. ü Kn ne und Königlich Hreußischen tent Einzelne nm mern kosten 25 3. . Men, Berlin s., Wilhelmstrase Nr. 32.
M 259. en J. November, Abends
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: sowie des Zeitpunkts, an welchem dasselbe in Wirksam⸗ Königreich Pre n E e n.
dem Hber⸗Postdirektor, Geheimen Ober⸗Postrath Starklof keit tritt, der Großherzoglich badischen Regierung Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
ö anheimzugeben sei. l . , 1 are , . kö Berlin, den 28. Oktober 1898. den Superintendenten, Oberpfarrer ., in Lübben,
D. j Der Reichzkanzler. bisher in Kuͤstrin, zum stellvertretenden General⸗Superinten⸗ able eb e ü, le 96 w , rn ö Im ,, - denten des Markgrafthums Niederlausitz zu ernennen.
den Ober⸗Postsekretären a. D. gn ch zu Frankfurt von Woedkke. g. Oe, Brandt zu Schöneberg bei Berlin und Lichau zu ö Magdehurg, den Postmeistern . D. Feldmann zu KRatscher ; Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö . u . det 6. ,. . . v 9 des nr f h me, 3. es dem Kgufmann Ferdinand Pester senior zu Jeru— ecklenburg), un üer zu Ppladen im Kreise Solingen in der Fassung des Gesetzes vom 10. Apri eicht⸗ idikat nes Kö , den Rothen Adler⸗Orden vierter . . Jesetzbl. S. 379) ist der Allgemeinen Hafenarbeiter⸗Kranken⸗ 1 Prädikat eines Königlichen hofüieferanten . den Postdirektoren a. D. Rokicki zu Glogau, Kürschner kasse E. H. in Bremerhaven von neuem die Bescheinigung zu Apolda und Walter zu Doberan (Mecklenburg) und dem ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Kranken ; . Telegraphen⸗Direktor a. D. Fuchs zu Blankenburg (Harz), gelbes, den Anforderungen des S 75 des Krankenversicherungt⸗ Ihre Majestät die Königin haben Allergnãdigst geruht: bisher in Leipzig, den Königlichen Kronen-Orden Fritter gesetzes genügt. . bem Fabrikanten Julius Aßmann, Inhaber der Firma Kaffe Berlin, den 2. Gltober 1395. F. W. Jul Äßmann“ zu Lüdenscheid, vas Praͤditat enen
dem Postmeister a. D. Cornelius zu Neuenahr, bisher Der Reichskanzler. ö in Ahrweiler, den Postsekretären a. D. Hermann Meyer Im ef n, J Allerhochstderselben zu verleihen.
u , . , . Berlin, G 9 ö. ö Kolberg, von Woedtke. isher in Pr-Stargard, peers zu Posen, Franz zu Mi ; Kbnigsberg . Pr, MHrzer zu Unna, Her bst zu Schönebeck Finanz⸗Min isterium. . Schmets zu Aachen und 6 zu Krefeld, . Plan den Telegraphen Sekretären a. D. Bersin fi. Düsseldorf Landespolizeiliche Anordnung. zur Zwei Hunzertsten Königlich preusßischen und, Galle zu Berlin, dem Post⸗Bureau⸗Assistenken a. D. Behufs Abwehr und Unterdrückung der bei den Schweinen Klasfen⸗Lotterie, Krüger zu Hannover, den Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten a. D. auftretenden Seuchen ordne ich im Anschluß an die (in Nr. 2 bestehend aus 190 009 Stammloosen und 35 620 zu den Ge⸗· Gallinat zu Agchen, Ancker zu Berlin, Fohrm ann zu Seite 7 des diesjährigen Amtablatts veröffentlichte) landes— winnen ber 3 ersten Klasfen ausgligebenben zu den Unna und Ernst zu Göttingen den Königlichen Kronen— polizeiliche Anordnung vom 5. Januar d. J. auf Grund der bis zu ihrer Aub gabe Ir re ehe Orden vierter Klasse, . U, 1 und 20 des Reichs- Viehseuchengesetzs vom 23 Juni ö
den ö a. D. Cbe ling zu Bernburg, Weide⸗ S360 J. Mai 1854 in Verbindung mit 8 1 des Preußischen e, ,
mann, zi. Northeim, und Glöckentsger zu Holzminden, Ruasfthrun gg fzg vom 13! Mär 1881 und 81 der Bundes Fefe Fm sowie dem Landbrieftrager a. D. Schmidt zu Wehen ini . vom 2. Juni i895 mit , . deg zn d n Cinfatz. Untertaunuskreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. . . für Landwirthschaft, Domänen und Foͤrsten. —
. ermit Folgendes an:
1.
; . . ; Sofern in den für den . mit Schweinen ge— Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: sperrten Kreisen des . der Handel mit Schweinen dem Fhöniglich itglienischen Obersien, im Generalstabe. Lon festen Perkaufsstätten gits statksinden fost Fi neh Korps und Fluͤgel-⸗Adjutanten Seiner Majestät des Königs Srtspolizeibehörde von der Errichtung einer solchen Verkaufs⸗ Rab ag Militär-Attache bei der Botschaft in Wien, den Rothen sfätte vor Beginn des Verkaufs Anzeige zu erstatten. Vel Adler⸗Orden zweiter Klasse, jeder Neueinführung von Schweinen in die Verkaufstätte ist dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor a. D., Steuer⸗Rath Freytag der Ortspolizeibehörde das Kontrolbuch zur Revision dorzu⸗ zu. Straßburg i. E. den Rothen Adler Orden dritter Klass? legen. Von ber Aufgabe der Verkaufsstätte nach erfolgter Raͤu= 199 300 mit der Schleife, mung ist der i , nee gleichfalls Anzeige zu erstatten. z 10 g ol 8 — 16 s 1190 dem Königlich bayerischen Major Köppel, Bataillons— Als feste Verkaufsstätten im Sinne der vorstehenden Vor— reiloole zu ; XQ Freilogse zu 39 Kommandeur im 1. Infanterie Regiment König, den Rothen schriften sind nur solche Verkaufsstätten zugelassen, welche von ho Gew. u. 9500 Freil. 11870 G. u. 1870 Freil.
Adler⸗Orden vierter Klasse, den Schwarzviehhändlern nicht lediglich zum Zweck des Ab⸗ ; dem früheren i e it , wre r Dr. Sepp zu satzes vereinzelter Trangporte, sondern 14 längere Dauer in n . ; A466.
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München, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Benutzung genommen werden. Fakultät der Universität in Wien Br. Puschmann und dem Königlich italienischen Oberst⸗-Lieutenant Piacentini von der Eisenbahn⸗Abtheilung den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, stand
dem Königlich bayerischen Kämmerer, Re ierungs⸗Rath ung a. D. Freiherrn Tucher von Ern n ef , zu Nürnberg, welches und dem russischen Staats angehörigen, Zivil⸗Ingenieur erlangen Alibert zu Paris den Königlichen Kronen-Orden drister Klasse, s 85 dem Königlich sächsischen em er Center an Kollmann . egen im 12. Infanterie⸗Regiment Nr. 177 und dem Vize⸗Konsul ch e in den 2. f ng zu Fredriksstad den Königlichen Kronen-Ochen vierter de keine An⸗ .
asse, sowie den Kalterlihhen Förster g D. Voltz en lo gel zu Schweig, wendung. .
5.
Faule Haken das Rigezneine khrehhechen . Die in eine en el K h e enhetzn Swen , s ö dürfen nicht in eine anbere überführt oder vor dem Verkau 3. Rer. entfernt werden. f 14260 G. n. L175 Frei] 3M
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4. Die von einer . . (G 1) aus verkauften
Deutsches Reich. . ö. nach ihrem neuen Bestimmungsort nicht ge⸗ . 6
k . ö 4 r e . . 1 j die festen gertanfe ß ß 7 finden die Vorschriften 3 1. um, gere ist zum Geheimen revidierenden Kalkulator . n,, 5 . ö Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden. 6 m uͤbrigen na leder Jem gun fe slest e 1586
sind biesel 6 . binnen 24 Stunden vorschriftsmäßig zu reinigen und zu des⸗ ᷓ .
. . infizieren. Der Geheime Sekretariats⸗A1sistent Faust i 1 =. ,. 16 un le n 3 3 . 3. an ee n gn, . 3 . ö en a,,, . . Reichs ie — . . seuchengesetzes bestraft. . . 0 Abf. A des Gesetzes, betreffend die Diese Anordnung tritt ait dem Tage i es Erscheinens . l. van if in sel enn chf when Hast het erlernen häftigten Personen, vom 5. Mai 18865 . ̃ ĩ 2 bad ischen, landwirtg.. Bon Heyet. errichten und die