1898 / 265 p. 21 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Nov 1898 18:00:01 GMT) scan diff

8 ei dies er Gelegenheit gestatten wir uns darauf hinzuweij en, . unser Institut seit dem Jahre 1897 3 ½ ige Pfandbrief ausgibt, welche völlig unverlaoshar und innerhalb eines

Zeitraumes von 10 Jahren vom Emissiansdatum ah auch unkündhar sind. Nach Umfluß dieser Zeit erfolgt die Einlbsun derselben vom freihändigen Rücklauf abgesehen) innerhalb 70 Jahren zum Nennwerthe anf den Wege der Kündigung und beabsichtigen win die Eigenthümer dieser Werthe so lange als irgend thunlich im un gestörten Besitze derselben zu belassen. . Die Anlage von Kapitalien der Stiftungen, Gemeinden und Sparkassen ꝛc. ist ebenso wie bei unseren verloosbaren Pfandbriefen auch in dieser Categarie zufolge hoher Entschließung des königlichen Staatsministerinms des Innern vom 26. November 1896 zulässig.

Speciell zur Erleichterung der Verwaltung von Stiftungen, Mündelgeldern 2c. werden neben den bisher bestehenden Titres vo Mk. 100 2000 auch Stücke zu Mk. 5000 ausgegeben.

Wir erlauhen uns diesen Typus besonders hei Neuanlagen von Kapitalien zu empfehlen.

Dr. Wild'sche Buchdruckerei (Gebr. Parcus), München.