1898 / 273 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Nov 1898 18:00:01 GMT) scan diff

verein i n, ende: vielen Orten an,

. . . n re , ne Ciundele fich in den AÄrbelten nicht nur

le usftat nichts ju wi n. n aus dem big endes Studium und erstaunlicher dle sondern auch die Ball 3 * ö. . , nr inzel . . Theil ö n . 246 Balletdivertissement gab dem en enden uß. einzelnen minder n en, in anderen wieder ; e . 4 . . sehr enen ee, poetischeg und scenisches Talent,

Im d , , morgen Richard Wagner's dabei ein warmhernigeß Heimaths. und Vaterlandsgefühl,

ser ver, iiingiich. ö. eln .

,, n, m .

. Erste Beilage um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

2 2234.

inneren Die

Staats⸗ Anzeiger. 1898.

Die in die Fahrt eingestellten Dampfer dürfen ohne Ge⸗ nehmigung des Reichskanzlers zu Fahrten auf anderen als den im Vertrage bezeichneten Linien nicht verwendet werden.

Artikel 11.

Der Bruttoraumgehalt der neu einzustellenden Dampfer, soweit sie zur dauernden Verwendung auf den Linien be⸗ stimmt sind, oll wenigstens betragen:

6000 . für die chinesische und die japanische

auptlinie,

5300 Reginertons für die australische Hauptlinie,

2200 Registertons für die Anschlußlinien.

. . Artikel 12. Sämmtliche in die Linien einzustellenden . dürfen in ihrer Bauart und Einrichtung, namentlich in Bezug auf Sicherheit, Bequemlichkeit und . für die Reisenden, so⸗ wie hinsichtlich der Verpflegung den auf denselben Linien laufenden Postdampfern anderer Nationen nicht nachstehen ö. 266 insbesondere den nachstehenden Anforderungen entsprechen.

Die Dampfer sollen, abgesehen von den für die Schiffe⸗ belatzung und den zur Aufnahme der Post und deren etwaigen Begleiter bestimmten Räumlichkeiten, Einrichtungen zur i förderung von Reisenden dreier verschiedener Klassen haben. Die Räume müssen mit allen für die Reisenden noihwendigen Gegenständen ausgerüstet sein. In den Raͤumlichkeiten der dritten Klasse sind Schlafeinrichtungen, bestehend aus Matraße und Kopftissen, in genügender Anzahl herzurichten. Fur einzeln reisende Personen weiblichen Geschlechts sind be⸗ sondere , welche verschließbar sein müssen.

An Bord der Dampfer der Hauptlinien soll sich ein in Deutschland approbierter Arzt befinden.

Hinsichtlich der Eintheilung des Schiffsraums in wasser⸗ dichte Abtheilungen, der Ausrustung mit Booten, Reitungs⸗ geräthen und Sicherheitsrollen, der Feuerlöscheinrichtungen, der Einrichtung zur Herstellung von Frischwasser, der Aus attung mit Arzneimitteln müssen die Dampfer den Vorschriften des Bundesraths über Auswandererschiffe und zwar bezüglich der Schotteintheilung den Vorschriften für a ,, ent⸗ sprechen. Soweit danach bezüglich der Prüfung der Schott⸗ eintheilung der Sec eg hh oder deren Organen Befugnisse vorbehalten sind, stehen dieselben für die Reichs⸗ Postdampfer dem Reichskanzler zu. Der Reichskanzler ist de⸗

Oper Tannhäuser ! in der Pariser Ginrichtung gegeben. das jumal in einem der zwei von Deutsch⸗Amerikanern eingereichten ö Köni Wirf en ö . morgen eine tücke ergreifenden etre gefunden hat. Die Preisrichter haben E

eruft, I. J, in den Ruͤumen . .

eitenbau re ts, . . ; ö ö ertrag

über die Unterhaltung deutscher Postdampfschiffs—⸗ verbindungen mit Pf Atlch und qm fla ff

Zwischen dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe, handelnd im Namen des Reichs, . . Nor d⸗ deutschen Lloyd in Bremen, vertreten durch die Direktoren Dr. Wiegand und Bremermann, andererseits ist heute nachstehender Vertrag abgeschlossen worden.

Artikel 1.

Der Norddeutsche Lloyd in Bremen verpflichtet sich, in Fortsetzung und Erweiterung der bisher auf Grund des Ver— trages vom 3/4. Juli 1885 nebst Nachtrag vom 15/10. Mai 1853 unterhaltenen Postdam , mit Ost⸗Asien und Australien die, nachbezeichneten Posidampfschiffslinien während des im Artikel 389 näher bestimmten fünfzehnjährigen Zeitraums zu unterhalten:

A. Für den Verkehr mit Ost⸗Asien:

I eine K von Bremerhaven oder Hamburg nach , und zwar über einen niederländischen oder be ichen 86 Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Singapore, Hongkong nach Shanghai und zurück über dieselben Häfen;

27) eine k von Bremerhaven oder Hamburg nach Japan, und zwar über einen niederlaͤndischen oder ö Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Singapore, Hongkong nach Yokohama und zurück über Hiogo, Nagas aki, Hong— kong und die übrigen auf der Hinfahrt angelaufenen

fen;

3) eine Anschlußlinie an die Linie zu 2 von Hongkon nach Shanghai und zurück; bene ume

4 eine Anschlußlinie von Singapore nach dem deutschen Neu⸗Guinea⸗Schutzgebiet und zurück, und zwar über Batavia, sonstige Häfen des Sunda⸗Archipels, Berlin⸗ hafen, Friedrich⸗Wilhelmshafen, Stephansort, Finsch— hafen beziehungsweise Langemak-Bucht, Herbertshöh und Matupi, Stephangort, Friedrich⸗Wilhelmshafen, Berlinhafen und Häfen des Sunda⸗Archipels.

B. Für den Verkehr mit Australien:

lichen Aufführung des r, von Blumenthal und Kadelburg „Auf der mit peinlichster Gewissenhaftigkeit ihres Amtes gewaltet; sie haben zunächst streng gesondert und jeder unabhängig vom andern sammt⸗

liche Manuskripte eingehend geprüft und dann, nach Vergleichung ihrer Urtheile, eine engere Wahl getroffen und die aue derselben bervor⸗ gegangenen Werke einer nochmaligen . und gemeinsamen Er⸗ örterung unterzogen. Aust dieser Prüfung ist schließlich in einstimmigem Beschlusse das Volkebühnenspiel für die dreitheilige Bühne „Veste Coburg“ von Wilhelm Henzen in Leipzig Gohlis als des Preiseg , und zur Darstellung geeignet hervorgegangen. Nachdem das Urtheil des Preiggerichts die ig Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs gefunden, ist dem Dichter der Preig zuerkannt und über. mittelt worden. Die volkgthümliche Aufführung des preisgekrönten Stücks wird für nächsten Sommer im Burghof der Veste geplant.“

Mannigfaltiges.

Vor nunmehr drei Jahren hat sich, wie s. Zt. mitgetheilt, in Kiel unter dem . Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin . von Preußen eine Gesellschaft gebildet, die es sich zur Aufgabe macht, für die Unteroffiziere und Mann⸗ schaften der Katserlichen Marine Heimstätten zu schaffen, in denen dieselben nach ihrer Rückkehr von der Seereise und während ihres Aufenthalts am Lande eine Unterkunft und Zufluchtestätte finden sollen. Bereits Ende 1895 wurde das erste derartige . See⸗ mannshaus“ in Kiel eröffnet, welches sich einer täglich steigenden Frequenz erfreut. Die Gesellschaft will nunmehr an die Aufgabe herantreten, ähnliche Seemannshäuser in Wilhelmshaven und Kiautschou zu errichten. Für diese beiden neuen Unternehmungen sind bereits ansehnliche Schenkungen eingegangen, doch ist die benöthigte Summe noch lange nicht erreicht. Die Gesellschaft Seemannshauz“ bittet deshalb, sie in ihrem Vorhaben zu unterstützen und Geld⸗ sendungen für die * der Gesellschaft an das Hofmarschallamt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen in Kiel gelangen zu lassen.

s onnenseite mit Herrn Emil Thomas als Heinrich Wulkow statt; außerdem treten die Herren Vollmer, Christians, Hartmann und die Damen Schramm, Poppe und von Mayburg darin auf.

Im Schiller⸗Theater findet die für Sonntag angezelgte Aufführung von „Romeo und Julia“ Abends statt. Der Beginn der Vorstellung ist, wie gewöhnlich, 8 Uhr. Die Nachmittags Vorstellung muß des Todtenfestes wegen ausfallen. SArronge's Volksstück ‚Hase⸗ mann's Töchter wird 66 egeben. .

Im Theater des Westens geht 6. Meyerbeer's Oper Die Hugenotten! nach längerer Pause in Scene. Am Sonntag diachm ttag findet bei bedeutend ermäßigten Preisen eine Wiederholung

des am Buß. und Bettage zur Aufführung gelangten Mendelssohn⸗ schen Oratoriums Elias“ statt, in dem auch diesmal der Otto Schmidt'sche Chorverein, der Kammersaͤnger Eduard Feßler und Herr Konzertsänger . Grahl, sowie die Damen Johanna Brackenhammer und Nora Nolden mitwirken. Am Sonntag Abend wird zum ersten Male der neu einstudierte Freischütz' wiederholt.

Die franzäsische Tragödin Jane Hading wird Mitte Dezember im Lessing⸗Theater ein Gastspiel eröffnen. Die Künstlerin, welche soeben in Moekau durch ihre Darstellung der Prinzessin von Bagdad“ und der Cameliendame“ einen großen Erfolg bei Publikum und Perf erzielt hat, wird mit ihrer Gesellschaft am 12. Dezember in

erlin eintreffen.

Im Neuen Theater gehen als nächste Abonnements ⸗Vor⸗ stellung am kommenden Montag zum ersten Male drei Einakter in Scene, und jwar Walther Schmidt ⸗Häßler's Schauspiel Krisis“, welchem das Otto Schreyer'sche Lustspiel Nicht zu Hause“ folgt. Den Schluß dieses Abends bildet H. von Trützschler's und E. Frieder's

Schwank „Die Manöverbraut. Daz von Trotha'sche Lustspiel „Heof⸗ gunst' geht morgen und am Sonntag Abend in Scene. Eine Nach⸗ . findet an diesem Tage des Todtenfestes wegen

ni att.

Morgen findet im Olymyia⸗-Theater die 50. Aufführung des Ausstattungsstücks „Mene Tekel“ statt. Dieses Jubiläum soll be⸗ sonders festlich begangen werden.

Bei Fahrten gegen den Monsun ist ein Abschlag von einem Knoten sür die Stunde gestattet; für die Durchfahrt durch den Suezkanal wird eine den Verhältnissen entsprechende

Zeit eingesetzt. . wird die Zeitdauer der Reise unter Berücksich⸗

Hierna tigung des Aufenthalts in den Häfen ermittelt und durch den Artikel 5.

Fahrplan festgesetzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des der Vertragsdauer auf den . r im

Die Vorführung von „Photographien in natürlichen 4 nach dem Verfahren von Ives findet von jetzt ab mit Hisfe 1 kommneter Einrichtungen in der Urantia (Taubenstraße) taglij am Schluß der Vorstellung im wissenschaftlichen Theater, also gin 9 Uhr, statt.

Nei sse. 17. November. (W. T. B.) Die „Neisser Zeltunm meldet: In Oppeln ist ein Hängegerüst an dem Rekbau e böberen Töchterschule herab gestürzt. Elf Personen wurden pe letzt, von denen bereits zwei ihren Verletzungen erlegen sind.

Reichskanzlers innerhalb linien für neu zu erbauende Schiffe eine Erhöhung de Artikel 4 angegebenen Fahrgeschwindigkeit eintreten zu lassen, soweit auf einer ausländischen Konkurrenz⸗Postlinie eine Stei⸗ gerung der vertragsmäßigen Fahrgeschwindigkeit erfolgt. Diese Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit hat ohne besondere Gegen⸗ leistung des Reschs zu erfolgen, soweit der Unternehmer der ausländischen Postlinie die ür seine Dampfer vorgeschriebene rg windigkeit ohne Erhöhung der vertragsmäßigen Gegen⸗ eistung steigert. Artikel 6.

. Auf Verlangen des Reichskanzlers müssen die für die chinesische und die japanische Hauptlinie neu zu erbauenden Schiffe mit solcher Maschinenkraft ausgestattet werden, daß sie im stande sind, in voll beladenem Zustand und bei einem Tiefgang von 76 m eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 15 Knoten zu entwickeln.

Artikel .

Der Unternehmer hat den Fahrplan aufzustellen und. dem Reichskanzler zur Genehmigung und end⸗ gültigen Feststellung zu unterbreiten. Der Entwurf des Fahrplans muß n sdeheng drei Monate vor dem Zeitpunkt der Einführung eingereicht, die Genehmigung zu Fahrplan— änderungen mindesteng zwei Monate vor dem Zeitpunkt, zu welchem sie eintreten sollen, eingeholt werden.

Der Reichskanzler ist berechtigt, zu jeder Zeit unter den im Artikel 35, letzter Absatz, siesẽ blen! Bedingungen eine Aenderung des bestehenden Fahrplans sowie das Anlaufen noch anderer als der im Artikel 1 benannten Häfen anzu⸗ ordnen. Für diejenigen Fälle, in denen es sich um eine . ö. . i r rin oder in . nh . l l ahrten handelt, finden die Bestimmungen der Artikel 5 eine Hauptlinie von Bremerhaven nach dem Festlande 6. 41 Anwendung. Die angeordnete k ist dem . . und n. , niederläöndischen Unternehmer mindeftens drei Monate vor dem Zeitpunkt, zu fugt, in allen Fällen die Vorlage von Schwimmfähigkeits⸗ 1 er be gien , . . ö. 2. 9 Said, welchem sie in Kraft treten sol, schriftlich mitzutheilen. berechnungen zu verlangen. Grün. n. d . ö . e, Melbourne nach . Artikel 8. Die Dampfer müssen die von der Marineverwaltung als Der 3 ö. ö far üß J 9 , 66 ird d Andere als die fahrplanmäßigen Häfen dürfen, vorbehalt⸗ erforderlich bezeichneten Schiffspläne an Bord führen. . e 26 ig nn,. der Linien d un . urch lich besonderer Genehmigung des Reichskanzlers im Einzelfalle, Rücksichtlich der Anschlußlinien bleibt dem Reichs⸗ en hr an in der Weise festgesetzs daß die Dampfer ab- von den Dampfern nicht angelaufen werden. Sind letztere kanzler die Befugniß zur Ermäßigung der in diesem wechselnd von Bremerhaven und von Hamburg abfahren. infolge schlechten Wetters oder eines anderen Umstands, Die Hestimmung des niederländischen und des belgischen An- wilcher bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt nicht zu ver— laufhafens, sowie der gnzulaufenden Häfen des Sünda⸗Archi= meiden war, gezwungen, dem Fahrplan zuwider einen Noth⸗ pels erfolgt durch den Reichskanzler. hafen anzulaufen, so ist die gesetzlich vorgeschriebene Ver⸗

Bremen, 18. November. (B. T. B) „Boegmann'z Cel, graphisches Bureau“ meldet aus Hemelingen: Heute, Vormittag 8 Uhr, brannte der Lagerschuppen der Firma F. A. Schujj⸗ enthaltend 200 Waggonladungen Cedernholi, vollständig nieder. Dur die Thätigkeit der Ortsfeuerwehr sowie der Bremer Feuerwehr wune ein weiteres Umsichgreifen des Feuers verhindert. Bie En istehungt ursache des Brandes ist bisher noch unbekannt.

Hamburg, 17. November. (W. T. B.) Infolge dichten Neheh ereigneten sich am gestrigen Tage und während der vergangenen Natz sowie heute Vormlttag auf der unteren Elbe mehrere Schiff unfälle. Der englische Dampfer . Bode“, von Norfolk nh Damburg bestimmt, gerieth auf Grund, sodaß das vellbeladan Schiff. während der Ebbe durchbrach. Die Mannschast wune erettet und nach Cuxhaven gebracht. Man hofft, auch einen Theil de

adung retten zu können. Ein weiterer Unfall passierte den englischen Dampfer „Columbia“, der bei Blankenese mit einen Hamburzer Dampfer zusammenstieß und bereutenden Schaden erlnn, = Der englische Dampfer . Ogpack“ kam auf Grund, wurde att später ohne Schaden wieder flott gemacht und konnte seine Re fortsetzen. Der englische Dampfer German“ von n Union Steamship Co. stieß bet der Oste mit dem englsäg Dampfer Corso“ qusammen. Letzterer sank. „German“ ut keine Beschädigung. Die Passagiere und die Mannschaft des, Cann wurden gerettet. Ganz in der Nähe dieser Unfallstelle rannten zer englische Schooner . Sultana Reina“ und der von Hanhm kommende englische Dampier „Holderneß“ zusammen. N „Sultana Reina! sank. Ihre Mannschaft wurde von der Holdernch, welche wenig Schaden erlitten hatte, gerettet.

Die Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzung zunächst einige geschäftliche Mütheilungen des Vorstandes entgegen und traten dann in die dritte Berathung des Vertrages mit den Berliner Elektrizitätswerken ein. Als erster Redner ergriff Stadtv. Baurath Kyllmann das Wort; er erklärte, daß er und seine Freunde, wie in der zweiten Lesung, so auch in der dritten für die Annahme des Vertrages stimmen würden, und zwar im Interesse des konsumierenden Publikumg. Ein Monopol der Gesellschaft bestehe nicht. Stadtv. Singer bekämpfte wiederum von seinem be⸗ kannten Standpunkte aus den Vertrag, während Stadtv. Cassel als folgender Redner für denselben eintrat. Dieser wies auf die Aeußerung des Reichstags Abgeordneten Bebel auf dem sozialdemokratischen Parteitag hin, daß die Privatbetriebe unter den heutigen Verhäͤltnissen entschieden vortheilhafter arbeiteten als die Parteibetriebe. So läge es auch im kommunalen Betriebe. Stadtv. Deter brachte eine Anzahl neuer Anträge ein, darunter auch den, daß der Ablauf des Vertrages am 1. Oktober 1910 statt 1915 erfolgen solle, und wiederholte seine schon in erster und zweiter Lesung emachten Einwände gegen den Vertrag, dessen prinzipielle Ablehnung er beantragte. Auch Stadty. Rosenow plaidierte für die Ablehnung des Vertrages, während Stadtv. Gerstenberg für denselben eintrat. Einer der wichtigsten Gründe für den Vertrag sei der, daß der Prels für die Uebernahme der Werke zur Zeit ein sehr hoher sei, und daß er vertragsmäßig im Jahre 1915 sich auf den wirklichen Werth ermäßige. Nach zahlreichen persönlichen Bemerkungen wurde sodann in namentlicher Abstimmung der entscheidende und maßgebende 5 1 mit 66 gegen 50 Stimmen angenommen.

Die Aufführung des Oratoriums „Debora“ von Händel, in der Bearbeitung Friedrich Chrysander's, durch den Stern'schen Gesangvergin unter der Leitung des Professors Gerns. heim, hat für Berlin die Bedeutung einer Noxität. Das Werk ist welteren Kreisen hier ganz unbekannt, und doch gehört es zu den großartigsten Schöpfungen des kraftvollen Tondichters und schildert in nie wieder erreichter Weise den Zusammenfstoß zweier Völker— gruppen in ihrer Art der Gottes verehrung. Der Baals,Chor in „Debora“ ist, wie Chrysander schreibt, eine Perle, poetisch schön und gehaltvoll, wie nur ein griechischer Chor es sein kann, erfüllt von der Lebensfreude, die das Dasein der üppigen Baale⸗Verehrer erfüllte. Man muß dann aber die erhabenen und dennoch heftigen Accente vernehmen, die die Jtraeliten ihren Feinden als Antwort zu⸗ rufen, um den Gegensatz zweier Weltanschauungen mit voller Deut ; lichkest zu erkennen. Hier erfabren wir, wie unendlich weit die Kräfte der Musik reichen. Auch andere Chor und Einzelgesänge sind von ergreifender Kraft. Die Sologesänge liefern die Gestalten und die Chöre die Ideen der Handlung. Für die Aufführung in der Phil harmonie am nächsten Montag sind die Hauptpartien bewährten Künstlern anvertraut. Den Sisera wird Ernst Kraus, der Helden tenor der Königlichen Oper, den Abindam der Wiener Konzertsänger Dr. Felix Kraus, die Debora Fräulein Meta Geyer, den Baraf Frau Geller⸗Wolter singen. Der Stern'sche Gesang«⸗ verein und das verstärtte philharmonische Orchester werden

Budapest, 18. November. (W. T. B.) In dem Alfed— Schacht bei Resitza fand eine Explosion schlagendet Wetter statt. Neun Arbeiter erlitten Brandwunden.

Irkutsk, 17. November. (W. T. B.) Heute Abend entgleiste hier ein Eisenb ahnzug. Die Lokomotive und fünf Güterwagen desselben sind einen zwei Faden hoben Damm hinabgestürzt. Gh Eisenbahnbeamter wurde getödtet, und mehrere andere wurden schwer

verletzt. Artikel gestellten Anforderungen vorbehalten.

Artikel 13. In die Linien einzustellende neue Dampfer müssen auf deutschen Werften und thunlichst unter Verwendung deutschen

Tunis, 17. November. (W. T. B.) Ein heftiger Cyelot bat im Norden von Tunis gewüthet, in der Umgegend von Bifertz

ein des Werkeg würdiges Ensemble bilden.

Ueber das Ergebniß des Wettbewerbs um den von Seiner Sach sen⸗Coburg und a auggesetzten Preis für ein vol ksthümliches Festspiel zur Verherrlichung der Veste Coburg und ihrer vaterländisch⸗geschicht⸗ lichen Vergangenheit berichtet die Coburger Ztg.“: „Im Ganjen sind, aus den verschiedensten Theilen Deutschlands und auch aus dem Aus— lande, 44 Stücke eingegangen. Davon mußten 14 zum theil treffliche Arbeiten als nicht der Aufgabe entsprechend angesehen werden, weil nur ein einzelner historischer Abschnitt darin behandelt wurde.

Königlichen Hoheit dem Herzog von 8 69

Ausschußanträgen genehmigt, der Vertrages nur

Mehrheit abgelehnt.

Von

Auch die übrigen ,, wurden nach kurzer Debatte nach den

bis jum Jahre 1910 festzusetzen, aber mit großer Nach weiterer Debatte ganze Vertrag in der Fassung der zweiten Lesung mit 66 gegen 51 Stimmen angenommen. Der Vorschlag des Magistrats, der Großen Berliner Straßenbahn⸗Gesellschaft zur Herstellung einer Reihe neuer Strecken und Verbindungen die Genehmigung zu ertheilen, wurde ohne Debatte angenommen; Magiftrats betreffs der Verbindun mit der bereits beschlossenen „Zelle⸗Stiftung“.

Antrag. Deter, die Zeitdauer des geworfen.

wurde darauf der

desgleichen die Vorlage des der „von Forckenbeck⸗ Stiftung“

Tausende von Oelbäumen entwurzelt und zahlreiche Fischerhütten um, Der Sturm war so stark, daß er Torpedoboote aus den Wasser hob. Drei Personen wurden getödtet, zahlreiche verletzt. Di Telegraphenlinien sind zerstsrt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

Wetterbericht vom 18. November, 3 Uhr Morgens.

——

40R.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp red. in Millim

in 6 Celstus

Temperatur

52

*

GBelmullet Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockbolm. St. Petersburg Cort, Queeng-˖ town... Cherbourg elder. ... 1 burg. winem unde Neufahrwasser Memel

66 ö ünster Wstf. Karlsrühe . Wiesbaden München Chemnitz.

Berlin Wien. Breslau

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——

O C O dd O N -t de SS 2 M ON

bedeckt?)

bedeckt Nebel wolkenlos wolkenlos bedeckt beiter Nebel Nebel 716 4 Nebel 65 heiter) 768 7 wolkenlos

i) See unruhlg. See mäßig. 3) See schlicht ) Nachts . er Thau, Dunst am Hortont 3 See schlicht. ) Abends und Nachts Nebel ) See mäßig bewegt. I) See leicht bewegt.

ö nebersicht der Witterung. Ein Hochdruckgebiet, welches im südlichen Rußland

730 mm errescht hat, überdeckt fat ganz Curopa.

Die Depresston, welche gestern über Rordnorwegen *in mn, ach dem Weißen Meere sort⸗ wobei über Skandinavien der Luftdruck

S d d N d —— —— 2 de d r der

südlichen bis östlichen Richtungen ist das Wetter in Deutschland lälter, im Norden neblig, im Süden vielfach heiter, ohne meßbare Niederschläge. Nacht⸗

fröste wahrscheinlich.

t ö Deutsche Seewarte. ie m e i O u Q Q Q , Theater.

Aönigliche Sch auspiele. Sonnabend: Opern⸗ baus. 234. Vorstellung. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 75 Uhr.

Schauspielhaus. 255. Vorstellung. Auf der Sonnenseite. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg. (Heinrich en Herr Emil Thomas, als Gast.) Anfang ͤ r.

Sonntag: Opernhaus. 235. Vorstellung. Zum 250. Male: Die Stumme von Portici. Große Oper in 5 Akten. Musik von Auber. Text von Seribe. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Lichtenstein. Ballet von Emil Graeb. Anfang

7E Uhr. Schauspielhaus. 256. ,,, Serostrat. Tragödie in 5 Aufzügen von Ludwig Fulda.

Anfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Fuhrmann

Henschel. Anfang 77 Uhr. Sonntag: Fuhrmann Henschel. Montag: Fuhrmann Henschel.

Berliner Theater.

Anfang 73 Uhr. , , as Erbe.

Montag: Zaza.

Sonnabend: Zaza.

Schiller · Theater. Wallner Theater) Sonn⸗ abend, Abends 8 Uhr: Hasemanu's Töchter. Volksstück in 4 Akten von Adolph 8Arronge.

Sonntag (Todtenfest), Abends 8 Uhr: Romer und Julia. J

Theater des Mestens. (Opernhaus) Sonn— abend: Die Hugenotten. Große Oper in 4 Akten von G. Meyerbeer. Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Elias. Oratorium von Mendelssohn, unter Mitwirkung des Otto Schmidt'schen Chor⸗ vereins. Abends 71 Uhr: Der Freischütz. Montag: Der Troubadour.

, n, n,

Lessing Theater. Direktion: Otto Neumann Hofer. Sonnabend: Der Star. n, Ein Tropfen Gift. (Hedwig Nie⸗ mann.

Montag: Im weißen Röß' l.

Neunes Theater. Direktion: Nuscha Butze. Sonnabend: Hofgunst. Lustspiel in 4 Akten von Thilo von Trotha. Anfang 74 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Hofgunst.

Belle Alliante· Theater. Belle . Allianee⸗ straße 7/8. Sonnabend: Gastspiel Gustav Kober. Napoleon. Anfang 8 Uhr. Nachmittags: Die Jungfrau von Orleans.

Sonntag: Napoleon. ((Gustav Kober.)

Montag: Zum ersten Male: Der Wohlthäter n' beit. Schauspiel in 3 Akten von Felix

pi.

Residenz ˖ Theater. Direltlon: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Mamsell Tourbillon. Schwank in 3 Akten von C. Kraatz und H. Stobitzer. Vorher; Der Küchenjunge. eg Historisches Genrebild in 1 Akt von Adolphe Aderer. Deussch von Franz Wagenhofen. Anfang 73 Uhr.

Sonntag (Todtensonntag): Einmalige Abend⸗ Aufführung: Di ent ;

Montag und folgende Tage: Mamsell Tourbillon.

R., ; . einn, de, e d: . 6 ; 2 ,

hark zugenommen hat. Bel schwachen Winden aus

Montag, Abends 8 Utr: Mauerblümchen.

von Leopold ** fang 78 Uhr. Sonntag: Einmaliges Gastspiel des , Theaters unter Leitung det n Direktors Dr.

Verehelicht:

Dresdenerftraße 72/73.

Brahm. Nora. Schauspiel in 3 Akten bon H. Ibsen. Deutsch von Wilhelm Lange.

Olympia · Theater. (irkuß Renz) Kal straße. Täglich 8 Uhr Abends: Mene Tekel. Berliner Ausstattungestück mit Kuplets, Aufüügen und Kolossal⸗Ballets in 3 Akten (10 Bildern. Parquet 2, 19

m

Konzerte.

Sing Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Ih KV. und letzter Klavier⸗Orchester Abend v . Busoni mit dem Philharmonisch

rchester.

Saal Bechstein. Sonnabend, Anfang 7! 3. Lieder Abend von Frau Luisa Sobrins.

Industrie ˖ Hebünde. Kommandantenstraße?

und Beuthstraße 20. Karl Menhnder⸗Ronzerr Entre 50 J. Anfang 77 Uhr, Sonntags 64 Uhr

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Cecile Gräfin Bethusy⸗Hue mit Hrn . Conrad von Klinggräff (Kanth= nnow).

mit Frl. Eva Fäcks e , Hr. Sec Lien Bernhard von Altrock mit Frl. Frieda Dehni (Berlin). Hr. Hauptmann Ferdinand Ebme mit Frl. Margarethe Rofenthal Keilpflug (Berlin

Grauden). ,, Ein Sohn: H Assesso

n. 6g ö ö Walther Serlo (Zabrze. Hin. Rittmelster Pn

Weinschenck (Glelwitz).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siem enroth in Berlin. Verlag der Grpedition (Scholi) in Berlin.

Drug der Nordbeu Anstalt Hrn Wiheimstraßze Rr. d

Acht Beilagen

leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

r. Amtsrichter Dr. Ludwig Norde / iapanischen Hauptlinie (A Jund )

linie (A 9)

Buchdruckerel und Verlag /

Der Unternehmer ist verpflichtet, auf Verlangen und nach Bestimmung des Reichskanzlers ohne befondere Entschädigung die Dampfer der Hauptlinien 1, 2 und B) einen nieder⸗ ländischen und einen belgischen Hafen anlaufen zu lassen.

Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, auf Verlangen des Reichskanzlers gegen eine nach den Grundsätzen des AÄr⸗ tikels 35, letzter Absatz, zu berechnende Entschädigung die Fahrten der chinesischen AÄnschlußlinie 3) über den End⸗ punkt bis nach Kiautschou auszudehnen.

Auf Grund besonderer Vereinbarung können die Linien A L und 2 unter Wegfall der Linie A3 uͤber Shanghai nach Japan geleitet werden.

Artikel 2.

. Auf den unter A 1, 2 und 3 sowie B genannten Linien sind die Fahrten in Zeitabständen von je vier Wochen in jeder Richtung, auf der Reu⸗-Guineg⸗Linie 4) in Zeitabständen von j acht Wochen in jeder Richtung auszuführen. uf den Linien A 1, 2 und 3 sind die Fahrten so zu legen, daß durch sie eine regelmäßige Verbindung mit China Shanghah) in ,, hergestellt wird. rtikel 3. Die Dampfer haben die Post an den fahrplanmäßig hierzu k bestimmenden Häfen (Posthäfen) . und abzu⸗ iefern. In den europäischen Posthäfen müssen die Dampfer bei der Auareise zu der fahrplanmäßig festgesetzten Stunde bereit liegen, um son zich nach Empfang der Post die Fahrt antreten zu können. Die Abfahrt darf nicht früher erfolgen, als bis die Post an Bord ist. Artikel 4. . Die Geschwindigkeit der Fahrten muß im Durchschnitt mindestens betragen:

für die nach dem 1. April 1893 und vor dem 1. April 1899 gebauten und ein⸗ gestellten Schiffe

Knoten

für neu⸗ erbaute, nach dem 1. April 1399 ein⸗ gestellte

Schiffe

für ältere

Schiffe

a. auf der chinesischen und der

zwischen dem Abgangshafen und dem europäischen Posthafen. iwischen dem europatschen Post⸗ hafen und dem ostasiatischen Endpunkte... ; b. 66 chinesischen Anjchluß⸗

C. auf der Anschlußlinie nach Neu⸗ Guinea ( 4... d. auf der australischen Linie (B) zwischen dem Abgangshafen und dem europäischen Posthafen, sowie zwischen dein letzten au 2 Posthafen und dem australischen Endpunkte... zwischen dem europalschen und dem letzten australischen Posthafen

klarung, falls sie im Auslande zu bewirken ist, wenn thunlich vor dem deutschen Konsul abzulegen. Kann ein genügender Entschuldigun sgrund für das fahrplanwidrige Anlegen in a,,, eise, insbesondere durch die abgelegte Ver— larung und durch den Inhalt des Schiffstagebuchs, nicht nach⸗ gewiesen werden, so ist für das erste Anlegen eine Strafe von 1000 eintausend⸗ Mark und für das zweite Anlegen auf der— selben Fahrt eine solche von 2000 (zweilausend) Mark verwirkt; bei einer drittmaligen und jeder ferneren Zuwiderhandlung auf ein und derselben . liegt es in der Befugniß des d, , . eine Strafe in Höhe von 2000 bis 5060 ffünf⸗ tausend) Markt einschließlich festzusetzen.

Die vorstehenden Bestimmungen finden sinngemäße An⸗ wendung auf diejenigen Fälle, in welchen fahrplanmäßige Häfen nicht angelaufen werden.

Artikel 9.

Jede Verspätung in der Abgangs⸗ oder der Ankunftszeit an den Anfangs⸗ und Endpunkten der Haupt⸗ und Anschlußlinien wird, sofern sie nicht erwiesenermaßen durch einen Umstand, welcher bei Anwendung der gehörigen Sorg⸗ falt nicht zu vermeiden war, oder durch verspaͤtete Zuführun der Post verursacht ist, mit einer Strafe von 50 (fünfzig) Mar für die Stunde belegt. Bei einer nicht gerechtfertigten Ver⸗ spätung von über 13 (3wölf) hintereinander folgenden Stunden erhöht fich die Strafe von der dreizehnten Stunde ab auf das Doppelte.

Diese Strafbeträge können verdoppelt werden, wenn eine derartige Verzögerung in der Abfahrt durch Verladung von Gütern herbeigeführt worden ist.

Der Reichskanzler ist berechtigt, Strafen bis zu gleicher Höhe auch für Verspätungen der Abfahrt an den Zwischen⸗ häfen festzusetzen.

Die in diesem und dem vorhergehenden Artikel vorgesehenen Strafen sollen in keinem Falle die ahl der Vergütung über⸗ steigen, welche auf die betreffende Fahrt bei 3 Grundlegung des im Artikel 35 bestimmten Satzes für die fallen würde.

Zur Prüfung der planmäßigen Ausführung der Fahrten ist nach dem jedesmaligen eines Dampfer am Anfangspunkte des Kurses ein alle erforderlichen Angaben enthaltender beglaubigter Auszug aus dem Schiffstagebuch an den Reichskanzier einzureichen. Letzterer ist berechtigt, die be⸗ zeichnete Prüfung auch in anderer Weise ausüben zu lassen. Sollte aus dem Umstande, daß die Dampfer nicht zur a lanmäßigen Zeit abgehen, die Nothwendigkeit eintreten, die n auf einem anderen Wege zu befördern, so hat der Unter⸗ nehmer in allen Fällen die baaren Aualagen zu ersetzen, welche durch diese Beförderung entstehen.

Artikel 10. Der Unternehmer hat zur Ausführung der im Artikel 1 bezeichneten Fahrten Dampfer in einer den Anforderungen des Reichskanzlers genügenden Zahl einzustellen und zu unterhalten. . wn n . . * . i sah die inesische oder die japanische Hauptlinie spätestens einzustellen: 1ẽDampfer am 1. Oktober 1899,

9 „1. Januar 1900 . . 1. ern? 1900,

eemeile ent⸗

1. November 1900.

2 fn

stellung des Schiffes zu 56

Materials gebaut werden. Hinsichtlich des Baues und der Verwendbarkeit im Kriege müssen sie den dem Unternehmer im einzelnen bekannt gegebenen Anforderungen der Reichs⸗ Marineverwaltung entsprechen, welche auch bei Umbauten, soweit möglich, zu berücksichtigen sind.

Die Pläne für den Bau unterliegen der Genehmigung des Reichskanzlers und sind in drei Exemplaren einzureichen.

Die 2 f. sind zur höchsten Klasse beim Germanischen Lloyd zu klassifizieren. Die an den Dampfern vorzunehmenden größeren Instandsetzungen müssen, soweit thunlich, ebenfalls auf deutschen Werften zur Ausführung gelangen.

Artikel 14.

Der Kohlenbedarf für die in die Linien einzustellenden Dampfer ist, soweit die Einnahme desselben in den en Häfen oder in dem nach Artikel 1 anzulaufenden niederländischen oder belgischen Hafen erfolgt, ausschließlich durch deutsches Er⸗ zeugniß zu decken. Abweichungen hiervon sind nur mit Ge⸗ nehmigung des Reichskanzlers zulässig. In denselben Häfen ist der Proviant thunlichst aus , Quellen zu beziehen.

Artikel 15.

Alle in die Fahrt einzustellenden Dampfer müssen vorher durch Sachverständige, welche der Reichskanzler ernennt, ge⸗ prüft und als den Anforderungen genügend anerkannt sein.

Der Reichskanzler ist berechtigt, diese Prüfung während der Vertragsdauer jederzeit wiederholen zu lassen und auf Grund des Ergebnisses der Prüfung ein Schiff für ungeeignei zu erklären. In letzterem Falle ist der Unternehmer ver⸗ pflichtet, binnen der ihm gestellten Frist das betreffende Schiff zurückzuziehen und für einen geeigneten Ersatz nach Maßgabe der im Artikel 16 , . Festsetzungen zu sorgen. Kommt der Unternehmer dleser Verpflichtung 96 nach, so hat der⸗ selbe für jeden Tag der verspäteten Einstellung eines ge⸗ ei . Schiffes eine Strafe von 400 (vierhundert) Mark zu zahlen. Die in Deutschland und den betreffenden ausländis e geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die amtlichen

esichtigungen ꝛc. der zur Personen 2 dienenden Dampfschiffe hat der Unternehmer unter eigener Verantwort⸗ lichkeit und auf seine Kosten zu erfüllen.

Artikel 16.

Im Falle ein auf den Vertragslinien verwendetes Schiff in Verlust geräth, hat der . einen neuen Dampfer zu . und bis zu dessen Fertigstellung für den un⸗ gestörten Fortgang des Dienstes Sorge zu tragen. Vorüber⸗ gehend können in solchem Falle sowie bis 3 Fertigstellung der nach Artikel 19 neu zu erbauenden Schiffe an Stelle der letzteren mit le,, . des Reichskanzlers auch Schi eingestellt werden, welche nicht allen vertragsmäßigen dingungen entsprechen. . Zum Ersatz eines in Verlust gerathenen Schiffes durch einen allen nnn Genüge leistenden neuen D ö wird eine Frist von 20 Monaten gewährt. Erfolgt der Ersatz in dieser Zeit nicht, so hat der Unternehmer eine Strafe von 400 (vierhundert) Mark für jeden Tag der verspäteten Ein⸗

ikel 17. . Im Falle einer theilweisen oder vollständigen Mobil-

machung der Marine steht es dem Reichskanzler frei, die

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