1898 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Dec 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Alle Nost ⸗Anstalten nehmen Kestellung au;

für Gerlin anßer den Rost Anstalten auch dir Ezpedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Ginzelne Aum mern kosten 25 8.

Insertionspreis fur den Raum einer Uruckzeile 30 9. Juserate nimmt au: die stönigliche Expeditt an

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aer Gezugaspreis beträgt vierteljänriich 4 ½ 50 5.

des Nenutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staats⸗Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

.

M 295.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs- und Baurath g. D., Geheimen Baurath Cramer zu Breslau den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife, . J

dem Dberpfarrer Müller zu Charlottenburg die König— liche Krone zum Rothen Adler⸗-Srden vierter Rare

dem Kapitän⸗Lieutenant Schlieper, dem Archidiakonus Brunfing zu Charlottenburg und dem Architekten und Ässissenten an der Technischen Hochschule daselbst H Jassoy den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Kirchenältesten, Rentier Albert Ja ster . Char⸗ lottenburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Schleusenmeister a. D. Friedrich Edler zu Halle a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Gemeinde⸗Vorsteher Albrecht zu Rott im Kreise Alfeld, dem Zimmerpolier Johann Friedrich Ludwig Wolf zu Berlin, dem Maurerpolier Friedrich Bol ze ebendaselbst und dem Strafanstalts⸗-Aufseher Lott zu Sonnen⸗

burg im Kreise Ost⸗Sternberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Gemahlin des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Staats⸗Ministers von Bülow, Marie, geborenen Prinzessin Eamporeale, die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Sultan ihr verliehenen Chefakat⸗-Ordens erster Klasse zu ertheilen.

Deuntsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: . dem Polizei⸗Inspektor Maurach bei der Polizei⸗Direktion in . den Charakter als Kaiserlicher Polizei⸗Rath zu verleihen.

Bekanntmachung.

Wegen des Weihnachtsverkehrs werden am Sonntag, den 18. Dezember, bei allen Postanstalten im Bezirk der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion Berlin die Packet⸗Annahme⸗ und die Packet⸗Ausgabestellen von bis 6 Uhr Nachmittags, am ersten Weihnachtsfeiertage die Packet⸗Ausgabestellen zu denselben Zeiten, wie an den Wochentagen, für den Vearleh mit dem Publikum aet fe sein. Am zweiten Feiertage werden die Schalter allgemein wie an den Sonntagen offen gehalten werden.

Berlin G., den 12. Dezember 1898.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Gries bach.

In Hamburg wird im Jahre 1899 mit den Seesteu er⸗ manns-Prüfungen am 34. März, 26. Juni, 25. Sep⸗ tember unb 18. Dezember, mit den Seeschiffer⸗Prüfungen ür i Fahrt am 3. Januar, 5. April, 3. Juli und

Oktober begonnen werden.

Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird 6 das Jahr 1899 eine neue Ausgabe veranstaltet. Das erk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Ver⸗ lage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum 4 von 4 M geliefert. Im Buchhandel ist es zum Preise von 5 4M zu beziehen.

In der Ersten Jeilage zur heutigen Nummer des Reichs und , ers“ wird eine Nachweisung ber Ginnghme an Wechselstempelsteuer im Deu t⸗ schen Reich für die Zeit vom 1. April 1898 bis zum Schluß des Monats November 1898 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Stadt⸗Bauinspektoren Otto9 Rohde, Bernhard i n. Heinrich Krause, Felix Schmidt und * enn 3 in Berlin den Charakter als Baurath zu ihen.

6 3. 2 . nn eg f,, nehmigen geruhl, daß der Provinzigl⸗ La

32. Sine sien zum 8. Januar ch nach der Stadt Bre lau und ;

Berlin, Mittwoch, den I. Dezember, Abends.

der Provinzial⸗Landtag der Provinz Westfalen zum 29. Januar 1899 nach der Stadt Münster berufen werde.

Auf Ihren Bericht vom 18. Oktober d. J. will Ich dem ar. Borken im Regierungsbezirk Münster, welcher die von ben betheiligten Gemeinden mit Kreisbeihilfen erbauten Chausseen 1) von Rhede nach Krechting mit einer Abzweigung bis zu der über den Aafluß führenden Brunzelbrücke, 2) von Bocholt nach Barlo, 3) von Borken nach Burlo zur dauernden Unterhaltung übernommen hat, bezüglich der vorstehend unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Chausseen das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 18410 (G⸗S. S. 94 ff.) ein⸗ schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zu⸗ fee gl Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der ämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen sollen auf die sämmtlichen voraufgeführten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Rhodus, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 13. No⸗

vember 1898. Wilhelm R.

Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Brefeld.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

ö. den Bericht vom 18. November d. J fen Anlagen zurückfolgen, will Ich der Stadtgemeinde Müänchen⸗ Gladbach im Regierungsbezirk Düsseldorf auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗Samml. S. QI) hier⸗ mit das Recht verleihen, zur Anlage eines neuen Friedhofes die in dem eingereichten Verzeichnisse aufgeführten, in der Landgemeinde München⸗Gladbach belegenen Parzellen im Wege der Enteignung zu erwerben. Baden⸗Baden, den 25. November 1898. Wilhelm R.

Zugleich für den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten: Freiherr von der Recke. An die Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und des Innern.

Auf Ihren Bericht vom 28. Oktober d. J. will Ich dem Landkreise Bielefeld im , Minden, welcher den Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Bielefeld nach Enger mit a, nach Werther beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für diese Anlage in Anspruch J nehmenden , verleihen. Die eingereichte Uebersichtskarte olgt zurück.

Potsdam, den 28. November 1898.

Wilhelm R. . Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

Auf Grund der durch Artikel IV der Allerhöchsten Kon⸗ zessions- Urkunde vom 23. August 1897 mir ertheilten Er⸗ maäͤchtigung habe ich die . welche der Altdamm⸗ Kolberger Eisenbahn-⸗-Gesellscha ft ö. die Vollendung und Inbetriebnahme der Eisenbahn von Kolberg nach Köslin

esetzt ist, zufolge eines begründeten Antrags der Gesellschaft 6 zum 1. Oktober 1899 verlängert. Berlin, den 30. November 1898. Der Minister der r hen Arbeiten.

We r mann. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind r, . Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Amtsrichter van de Loo in Bitburg zum Vor⸗ sitzenden und

der Amtsrichter Klaes ebenda zum stellvertretenden Vor⸗ sitzenden der Schiedsgerichte vir;

ö cg Amtsgerichtö⸗ Rath Schwenke in Finsterwalde zum orsitzenden un der y, Schneider ebenda zum stell⸗ vertretenden Voͤrsizenden der Schiedsgerichte in Luckau;

1898.

der Regierungs⸗Assessor Negenborn in Magdeburg zum stellvertretenden Vorsitzenden der dem Regierungs⸗Rath Erx⸗ leben daselbst unterstellten Schiedsgerichte sowie des dem Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Meyer ebenda unterstellten Schieds⸗ 66 der Pensionskasse für die Arbeiter der Preußischen taats⸗-Eisenbahnverwaltung Eisenbahn-⸗Direktionsbezirk Magdeburg daselbst. Berlin, den 10. Dezember 1898. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 1. Januar 1899 fälligen ,, der preußischen Staatsschulden, einschließlich der von unt verwalteten Eisenbahn⸗Anleihen, werden bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse W. Taubenstraße ) hierselbst bei der Reichsbank⸗Hauptkasse, den Regierungs⸗Hauptkassen, den Kreiskassen und den übrigen mit der Einlösung betrauten Kassen, Reichsbankanstalten und sonstigen Zahlstellen vom 21. d. M. ab eingelöst.

Die Zinsscheine sind, nach den ,. Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.

Wir machen darauf aufmerfsam, daß die . 1. Januar 1898 fälligen sowie alle später fällig werdenden Zinsscheine der konsolidierten 3 /, vor⸗ mals 4prozentigen Staats⸗Anleihe nur mit den⸗ jenigen Beträgen eingelöst werden, welche . aus der zum 1. Oktober 18N erfolgten Zinshera enn, ergeben. Diese Werthe sind aus den in den Kassen⸗ räumen der Einlösungsstellen zum Aushang ge⸗ brachten Verzeichnissen zu ersehen. Schuld verschrei⸗ bungen der genannten Anleihe und zugehörige Zinsscheinbogen, welche noch nicht auf R/ Prozent abgestempelt sind, sind baldigst an die Kontrole der Staatspapiere in Berlin 8Sw., Oranien⸗ straße 92/94, zur Abstempelung einzuliefern.

Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinsen für die in das Staatsschuldbuch eingetra⸗ enen Forderungen bemerken wir, daß die Zusendung ieser ö. mittels der Po st, sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank⸗Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 19. Dezember und 8. Januar ufelgt ie Baarzahlung aber bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse am 19. Dezember, bei den ,, en am 24. Dezember und bei den sonstigen außerhalb Berlins damit betrauten Kassen am 27. Dezem ber beginnt.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse ist fuͤr die Zins⸗ zahlungen in der Regel werktäglich von 9 bis 1 Uhr, mit . des vorletzten Werktages in jedem Monat, am letzten Werktage des Monats aber von 11 bis 1 Uhr n nur im Monat Dezem ber bleibt sie am 29. für das Publikum geschlossen, . sie am 30. Dezember von 11 bis 1 * und an den übrigen Werktagen auch am 31. von 9 bis 1 Uhr feoch en ist.

Die Inhaber preußischer Konsols machen wir wiederholt 3 die durch uns veröffentlichten

Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staats⸗ n aufmerksgam, deren 6. Ausgabe durch . e Buchhandlung für 40 5 oder von dem Ver⸗ eger J. Guttentag in Berlin durch die Post frei für 45 3 zu beziehen ist. Berlin, den 3. Dezember 1898. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Die Prüfung der Lehrer an Taubstummen⸗An⸗ st alten in hier am 28. September 1899. l 23 nmeldungen sind an uns bis zum 29. Juni 1899 einzureichen.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierun . Potsdam und Frankfurt a. O. i

Berlin, den 2. Dezember 18986. .

Königliches ,

uca nus.

Bekanntmachung

Die ü fung zur r⸗ pefad al If a . e e , . . ‚.

schen und englisch Sprachunterricht an mittteren und höheren h e. wird u e nr , *

. ; 161, . 1 6. 7 1 w sta