Laut , , k an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Molt ken, Kommandant: 3 Kapitän Schröder, am 31. Dezember v. J. in Cien⸗ os (Cuba) angekommen und an demselben nach Havanna wieder in See gegangen; der Reichs⸗Postdampfer Bayern“ mit der abgelösten Besatzung der Schiffe des Kreuzer-Geschwaders, Transporfführer: Kapitän zur See Koellner, ist am 1. Januar d. J. in Neapel angekommen und am 2. Januar nach Genua wieder in See gegangen.
Elsaß⸗Lothringen.
Der ehemalige Unter-Staatssekretär für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten im Ministerium für Elsaß⸗-Lothringen und Kurator der Kaiser Wilhelms⸗-Universität zu Straßburg Dr. Ledderhose ist, wie „W. T. B. erfährt, gestern ge⸗ storben.
Deutsche Kolonien.
Ueber seinen jüngsten Zug nach dem Süden des Schutzgebiets Deuksch⸗-Südwestafrika hat der Gouver⸗ neur Leutwein unter dem 28. Oktober 1898 aus Keetmans⸗ hoop folgenden, im „Deutschen Kolonialblatt“ veröffentlichten Bericht erstattet: .
Der Zweck der nach Süden unternommenen Expedition ist er⸗ reicht und der Frieden in diesem Theile des Schutzgebietes wieder bergestellt worden. Die beiden schuldigen Kapitäne sind vor ein Gericht der nichtbetheiligten übrigen Kapitäne des Namalandes gestellt und von diesem zur Trazung der Kosten der Expedition zu gleichen Theilen, der Kapitän von Bethanien außerdem zur Abtretung eines Slick Landes verurtheilt worden. Die Größe des letzteren sollte der Gouverneur im Verein mit den vier als Richter fungierenden Fapitänen bestimmen. Die Richter bestanden aus den Kaxitänen Hendrik Witbooi von Gibeon, Christian Goliath von Berseba, Simon Fooper von Gokhas und Hans Hendrik von den Veldschoendragern. Den Vorsitz fuhrte der Regierungs- Rath von Linde qu ist. Ich batte diese Zusammensetzung des Gerichts aus politischen Gründen ge wäblt. Im Verlauf der Untersuchung batte sich ergeben, daß doch der Kapitän Paul Fredriks von Betbanien der Schuldigere gewesen war, daher die härtere Strafe für diesen. Die auf Verletzung der Schutzberträge lautende Anklage wurde einstimmig bejaht. Die Rapitaͤne waren sehr eifrig bei der Sache, und es machte die Stellung ihrer Standesgenosfsen vor das Gericht der Kapitäne auf die letzteren sichtlich den besten Eindruck: eine gute Grundlage für Schlichtung von Streitigkeiten in der Zukunft. Nach gesälltem Urtheil wurde in einer öffentlichen Verfammlung, an welcher etwa Jo Eingeborene mit allen Kapitänen des Namalandes theilnabmen, die nunmehr geschaffene Sachlage auseinandergesetzt, sowie das Ver⸗ hältniß zwischen Schutzmacht und den Eingeborenen genau klargelegt. Jach diesen Darlegungen, welche von meiner Seite gegeben worden waren, nahm Kapitän Witbooi zu einer Ansprache das Wort, welcher im allgemeinen sich meinen Auefübrungen anschloß, dem Dank für die Wiederherstellung des Friedens Ausdruck gab und die Anwesenden ermahnte, stets der Obrigkeit gehorsam zu sein, binzufügend, daß unter letzterer der Stammegkapitän und die gemeinsame Regierung zu versteben seien. Schließlich trennte sich alles in Frieden und Freundschaft. Die Frage der Stempelung der Gewehre ist dadurch erledigt worden, daß die beiden aufsässigen Kapitäne mit der Stempelung bereits begonnen haben. Angesichts der nunmehr ganz veränderten Sachlage habe ich, mit Rücksicht auf Schonung von Zug—= und Reittbieren, meine ursprüngliche Absicht, von bier nach Warm⸗ bad zu marschieren, aufgegeben und werde daber mit der Truppe direkt nach Bethanien gehen. Nach Erledigung der dortigen An⸗ gelegenbeiten, zu welchen auch die Einrichtung der Station gebört, werde ich aber Grootfontein und Nomtsas nach Windboek zurückkehren.
Im Schutzgebiet Kamerun hat eine Strafexpedition gegen den Batschengastamm stattgefunden, uͤber welche zas „Deutsche Kolonialblatt“ nachstehenden Bericht des Leiters derselben, Oberleutnants Domi nik vom 3. September v. J. w n, r . .
eit dem 23. August balte ich mich mit dem Sergeanten Klein und 40 Mann im unteren Batschengagebiet (eẽier Stunden unterhalb der Nachtigalsälle, Häuptling Abanda, auf. Der Grund ist fol⸗ gender: Schon seit längerer Zeit klagten die oberen Batschengas lehemals Kule) äber häufige Uebergrifft der unterhalb wohnenden Stammesgenossen, und Ende Jali hatten diese sich erdreistet, jwei Haussag, die von Ngutte kamen, aus. zuplündern. Infolge dessen ließ ich den Häuptling Abanda durch den Jauͤnde. Pollziften Obama vorladen. Abanda weigerte sich, ju erscheinen. Darauf sandte ich am 25. Juli die Gefteiten Siaker und Dadamadersar mit vier Mann nochmals ju Abanda, um diesen auf die Station zu entbieten. Der Häuptling weigerte sich auch diesmal, zin erscheinen. Als die Soldaten ihm bierauf erklärten, er solle ver⸗ nünftig sein und freiwillig mitgehen, da sie sonst mit mehr Leuten wiederkommen würden, um ibn zu bolen, rief Abanda seine Leute ju⸗ sammen und sagte ibnen, die Soldaten kätten ihm gedrobt, jetzt sollten ste ibrerseits die Soldaten jangen. Als die Patrouille bierauf ihre Gewehre lud, ließen die Batschengas sie ruhig abzieben, überfielen sie aber zwei Stunden sräter beim Uebersetzen über den Nfemba, der die Grenze der Abanda⸗Batscheagas nach der Station zu bildet Der Soldat Duaru II. wurde schwer verwundet, ebenso ein die Soldaten begleitender Jaündemann. .
Bei melner Ankunft fand ich nur ganz vereinzelte Poften im Lande vor. Sämmtliche betbeiligten Batschengas batten sich auf eine jusammenhängende Reibe dicht bewaldeter Inseln mitten im Sannaga zurũckgejogen. Der Sannaga fließt auf dieser Seite in einem 500 m breiten, auf der Ngillaseite in einem nur 150 m breiten, aber unge hener reißenden Wasserarm um genannte Inseln, auf denen die Batschen·
as große Dörfer angelegt katten, in denen sie Vieb und Lebensmittel n Hülle und Fülle batten. Da sie sämmtliche Kanus entfernt batten, so war zunächst ein Angriff unmöglich, und mit Gewehrfener war den Leuten wegen des dichten Waldgürtels, der die Inseln umgiebt, auch nicht beijukommen. Ich schickte nach der Station zurück, um das 37 em- Schnell feuergeschäßz bolen zu lassen, und ließ jwel Kanus von den Nachtigalfällen aus zu Abanda chaffen; da dieser Transport aber wegen der unzähligen Fälle und Schnellen des Sannaga auf dem sehr gebirgigen und waldigen Landwege vor sich 8* mußte, so war erst am 31. August alles zum Angriff bereit.
e Batschengas batten uns während der ganzen Zeit Tag und Nacht
mit lantem Pauken und Gesang verhöbnt, und in der nächtlichen Stille hielten stimmbegabte Krieger lange Reden mit wilden Drohungen an uns.
Am 1. September bei Tageganbruch setzte der Feldwebel Zampa mit 15 Mann bei den Nachtigalfällen über den Sannaga und marschierte am jenseitigen Ufer stromabwärts bis zu den Inseln. Der Unteroffizier 34 war leider infolge des vielen Naßwerdens von einem schweren Schwarzwasserfieber befallen und mußte im Lager bleiben. Ich selbst beschoß von 9 bis 19 Uhr auf 500 m die Inseln
mit Granaten, aber obne sichtbaren Erfolg. Als um 10 Uhr Zampa zu feuern begann, versuchten unter schärfftem Feuer don beiden Seiten die beiden Kanus, die je vier Mann faßten, mit Freiwilligen überzusetzen. Aber kaum hatten sie sich den Insein ge⸗ nähert, als eine ganze Wolke großer Kanus, dicht besetzt mit schießen. den Eingeborenen, abstieß und ibnen entgegenfuhr. Leider . es den im Wasser unglaublich gewandten Eingeborenen auch, unsere lieinen Kanus zum Kentern zu bringen, aber auch mehrere
Batschenga⸗Kanus schlugen um und trieben uns zu, wurden sofsort bestiegen, um den im Wasser liegenden
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Soldaten Njo und Tomi kamen, obgleich um. Auf der 31 hatte als erster , , — 961 mit drei Mann Fuß gefaßt, denen jetzt ihrerseits der dichte Wald sehr zu statten kam, bis auf den nunmebr massenhast vorhandenen Kanus alles die Inseln erreicht batte, von denen nun unter scharfem Feuer sämmtliche Balschengas zu flüchten sfuchten. Auf den Inseln selbst war der Widerstand kein energischer mehr. Ueber 70 Frauen und Kinder batten nicht mehr stromab fahren können und würden gefangen. Zablreiches Vieh . in unsere Hände. Die diesseitigen i betragen, außer den eiden bereits erwähnten Todten, zwei Mann: die Soldaten Kabbar II. und Boema IV.,, welche verwundet wurden. . verloren wir im Wasser sechs Gewehre und ebensoviel Koppel mit gefüllten Taschen. Abanda selbst, ein großer Freund Ngilla's, ist leider in dessen Gebiet nach Menage entkommen. Die gefangenen Weiber und Kinder werde ich, sobald ie Abanda · Batschengas um Frieden bitten werden, was in wenigen Tagen erfolgen dürfte, zu ihren Familien wieder entlassen. Diese trotz der großen Schwierigkeiten erfolgte schnelle Bestrafung des schuldigen Stammes wird ringsum zur Aufrechter haltung der Ruhe und Ordnung im Jaundebezirk wesentlich beitragen.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Der ungarische Minister⸗Präsident Baron Ban ffy wurde gestern von dem Kaiser in Audienz empfangen. e Angesichts des Umstandes, daß die zwangsweise Bei⸗ treibung der direkten Steuern in Ungarn durch einen Erlaß des Fin anz⸗Ministers bis auf weiteres aufgehoben worden ist, hat, dem ‚W. T. B.“ zufolge, eine große Anzahl von Bürgern, um ihrer Sympathie für die Politik der Regierung Ausdruck zu geben, die direkte Steuer für das ganze Jahr im voraus entrichtet.
In der von Rumänen bewohnten Ortschaft Nagy⸗ Komlosd im Torontaler Komitat ist es zu Ausschreitungen gekommen. Als die Gendarmerie die Menge beruhigen wollte, griff diese die Gendarmen thätlich an. Letztere waren zu ihrer Abwehr gezwungen, zwei der Angreifer niederzustechen. Hierdurch noch mehr erregt, entriß die Menge den Gendarmen ihre Waffen, und es gelang diesen nur mit großer Mühe, ihr Leben zu retten. Die Volksmenge wollte nun das Haus des Orts⸗ richters und Notars in Brand setzen. Inzwischen traf aber die aus Groß⸗Kikinda zu Hilfe gerufene Gendarmerie ein, der es gelang, die Menge auseinanderzutreiben.
Großbritannien und Irland. Der Herzog von Northumberland, früher Vize⸗ Präsident des Handelsamts und Geheim-⸗Siegelbewahrer, ist, wie W. T. B.“ meldet, gestern gestorben.
Portugal.
Der König eröffnete gestern die Cortes mit einer Thronrede, in welcher Allerhöchstderselbe, wie das „Reuter⸗ sche Bureau“ meldet, zunächst denjenigen Staaten, welche an⸗ läßlich der Gedenkfeier der Entdeckung des Seeweges nach Ostindien ihrer Sympathie Ausdruck gegeben haben, seinen Dank aussprach. Sodann betont die Thronrede, daß während des Krieges zwischen den Vereinigten Staaten und Spanien, also zwischen zwei Portugal befreundeten sationen, Portugal unbedingte Neutralitat proklamiert und diese auch, wie es seine Pflicht gewesen, aufrecht erhalten habe. Die Rede gedenkt ferner der Initiative des Kaisers von Rußland zur Einberufung einer internationalen Konferenz behufs Sicherung der Wohlthaten des Friedens. Portugal habe gezeigt, wie sympathisch ihm dieser hochherzige Gedanke sei, und demgemäß beschlossen, der Einladung zu dieser Konferenz Folge zu leisten. Portugal habe sich auch auf Einladung Italiens bei der Konferenz zur Berathung von Maßregeln zur Bekämpfung des Anarchismus, welcher die Grundlagen der Gesellschaft bedrohe, vertreten lassen. Was die auswärtige Schuld angehe, so werde die Re⸗ gierung den Cortes die Schritte mittheilen, welche unter⸗ nommen worden seien, um ein Einvernehmen mit den In⸗ habern der Titres der auswärtigen Schuld herzustellen. Der Kriegs⸗-Minister werde einen Gesetzentwurf, betreffend die Reform der Armee, vorlegen, ferner einen Entwurf, betreffend den An⸗ kauf von Infanteriewaffen. In der Thronrede werden sodann die Reformen aufgezählt, welche auf finanziellem und wirth⸗ schaftlichem Gebiete und in der Verwaltung geplant seien. Für die Kolonien, heißt es dann weiter, genüge es nicht, daß der Kolonialbesitz Portugals in vollständiger Un⸗ versehrtheit als geheiligtes Erbe der Nation erhalten werde, sondern der Besitz müsse nutzbringend verwaltet und als solider Grundbau für die wirthschaftliche Wiederaufrichtung Portugals ausgebildet werden; auch in diesem Sinne würden den Cortes Vorlagen gemacht werden. Tũůrkei.
Wie das Wiener „Telegr⸗Korresp⸗Bureau“ aus Kon⸗ st an tino pel meldet, sind die Nachrichten, welche fortwährend über neue Truppenverstärkungen und⸗Verschiebungen im Bereiche des II. Armee⸗Kor ps (Salonichi) verbreitet werden, unrichtig. Die Truppen des Bereiches dieses Armee-Korps wurden bei der Räumung Kretas durch die dortige Division verstärkt; seitdem fand keine weitere Ver⸗ stärkung, auch keine Mobilmachung einzelner Truppentheile statt. Die von Kreta nach Salonichi gebrachten drei Ha⸗ taillone Festungs⸗Artillerie und 40 Festungsgeschütze sollen demnächst zur Vervollständigung der Ausrüstung Adrianopels verwendet werden. . ;
Im Bauten⸗-Ministerium ist eine Kommission damit be⸗ auftragt worden, verschiedene i über die Art und Weise zu studieren, wie die militärische Leistungs fähigkeit der Verbindungs⸗Eisenbahnlinie Konstantin opel — Sa⸗ lonichi erhöht werden könne.
Amerika.
Wie dem New York Herald! aus Washington ge—⸗ meldet wird, trat daselbst am Sonntag im Weißen Hause das Kabinet zu einer Sitzung zusammen, weil von dem General Dtis Nachrichten schwerwiegender Natur eingetroffen waren. — Nachrichten von anderer Seite zufolge war, wie W. T. B. meldet, die Haltung der Aufständischen auf Luzon eine drohende; doch waren unter ihnen Meinungẽ verschiedenheiten ausgebrochen. Das Verschwin⸗ den Aguinaldo s rufe die Befürchtung hervor, daß er sich darauf vorbereite, den Amerikanern Widerstand zu leisten — Den Londoner Blättern Standard“ und Morning Post“ ist aus Washington die Nachricht zugegangen, daß die amerikanische Regierung die Absendung von Verstärkungen nach den Phi⸗
Asien.
Aus Peking wird dem ö urg au“ gemeldet, daß der französische Gesandte Pichon an ge . in Hunan veruͤbten Gewaltthätigkeiten gegen die Missionare die Bestrafung der lokalen Beamten und die Wiedereinsetzung der Missionare verlangt habe. Der General Rios hat, dem W. T. B.“ zufolge, tele⸗ graphisch nach Madrid gemeldet, daß er in Manila ein⸗ er een sei, nachdem er die Visayas⸗Inseln und den
orden der Insel Mindanao vollständig geräumt habe. Er habe 14 Forts und die auf dem Lanao⸗See liegende Flottille von Kanonenbooten in die Luft sprengen lassen. Seine Truppen seien in Zam bo an go konzentriert. Dem Reuter schen Bureau wird aus Manila vom 1. Januar berichtet: Ein daselbst eingetroffener amerikanischer Aviso habe die Nachricht überbracht, daß die Lage in Ilo⸗ Ilo äußerst kritisch sei. Die Vorstadt am Molo sei von 1500 bewaffneten Eingeborenen besetzt, und weitere 17000 erwarteten den Befehl zur . von Negros⸗Island, das 15 Stunden von Ilo-IJlo entfernt sei. Der General Miller habe die Uebergabe der Stadt bis zum K des 30. v. M. gefordert und den Einwohnern zugleich für Leben und Eigenthum Schutz zugesichert. Die Bitte der fremden Be⸗ wohner, einen Aufschub zu gewähren, habe der General , General Miller bereite eine gewaltsame Landung vor, allein bevor er hierzu schreiten wolle, habe er einen Boten nach Manila esandt, um daselbst Instruktionen einzuholen. Inzwischen . die Aufständischen ihre Stellung verssärkt und rüsteten sich zum Widerstand. Als der Aviso Ilo⸗Ilo verlassen habe, seien die Straßen von bewaffneten Soldaten gefüllt und das . die öffentlichen Gebäude und die Kirchen, sowie die den luß entlang liegenden Boote mit Aufständischen besetzt gewesen. Das amerikanische Kriegsschiff Newport“ habe die Boote niedergelassen, die Maschinengeschütze am Bug hochgezogen und Leichterschiffe zur Seite. Die Arizona“ und die Pennsylvania“ lägen 3 Meilen süͤdwärts von Ilo⸗Ile unter Dampf.
Afrika. Aus Kairo vom gestrigen Tage meldet das „Reuter sche Bureau“ aus dem Sudan sei die Nachricht eingetroffen, daß der bei Kedaref am 24. Oktober von den britisch⸗egyptischen Truppen geschlagene Anführer der Derwische Achmed Fe dil weiter nach Süden gezogen sei und binnen kurzem den Blauen Nil bei Roseires jenseits der egyptischen Grenze überschreiten wolle. Oberst Kitchener sei am Sonntag mit Truppen aufgebrochen, um das Kommando über die Expedinion zu übernehmen, welche von Dulim aus gegen den Khalifen vorgehen solle, der die Araber in der Umgebung dieses Ortes brandschatze. Nach den letzten in Tanger be, ,. Nachrichten
befindet sich der Sultan von Marokko wohl. In Tafilet herrsche Ruhe.
Statistik und Volkswirthschaft.
Grundstücke und Gebäude, Verschuldung und Wechsel des Grundbesitzes in Berlin. Nach dem soeben erschienenen 23. Jahrgang des im Auftrage des hiesigen Magistrats von R. Böckk berausgegebenen Statistischen Jahrbuchs der Stadt Berlin (Verlag von P. Stankiewic;. Buchdruckerei bierselbst), welcher die Statistik des Jahres 1896 nebst den weiteren Ergebnissen der Berufs und Gewerbe sowie der Volks- zäblung vom Jahre 1895 enthält und wiederum eine Fülle inter⸗ essanter und namentlich für den So ʒialpolitiker werthvoller Mittbeilangen bietet, waren im Stadtbezirk Berlin am Schluß des Jahres 1596 23 667 bebaute Grun d- sfücke (2275 meßr als am Schluß des vergangenen Jahres) mit einem Jahbres-Nutzertrag ben jusammen 301 824 20 ( 8 033796 60 oder durchschaittlich 12 837 ( 213) Æ pre Grundstück bei einem durchschnittlichen Jahree-Nutzungs werth ven 13 350 ( 175) 0 vorhanden; der Nutzungs Ausfall betrug demnach 1596 im Durchschnitt 374 (— 034) ?s9 des Nußungswertbes der Srundstũcke. Seit 1833 ist der durchschnittliche Nutzungsertrag eines bebauten Grundstäcks in Berlin von 12468 auf 12 832 oder um 367 M gesliegen. Auf den 23 667 C 275) bebauten Grundfstũcken befanden sich am Schluß des Jabres 1896 insgesammt 482 671 * 15 765) oder durchschnittlich 2,39 C 043) Wohnungen und Gelasse, von denen 457762 ( 17845) benutzt wurden und 24 559 ( 2178) oder 5,16 ( O64) éso mit einem Jabres⸗ Nutzungswerth von 11227 839 — 982 829) 4 un ke nutzt waren. Ver durchschnittliche Nutzungswerth der vorhandenen Wohnungen und Jeiasfe berechnete sich 1856 auf 651 (— 3) 6. der durchschnittliche Nutzertrag der . Wohnungen und Gelasse auf 673 (— 5) *, der durchschnittliche NRutzungswerth der unbenutzten auf 451 0,4) ..
Außer den 23 667 ( 275) bebauten Grundstũcken waren in Berlin am Schluß des Jahres 1896 noch 703 4. 166) un bebaute, Als Zimmer? Sol., Koblen., Stein plätze, Gärten 6. vermiethete oder vom Gigentbümer benutzte Grundstücke, sowie 1316 * 257) ertraglose Parzellen (Baustel len) vorhanden, sodaß die Gesammt⸗ jahl der Grundstücke sich auf 25 886 (4 178) belief.
Am 1. Oktober 1886 waren nach dem Klatafterbeftand der stãdtischen Feuersocietãt 23 307 Grundstacke (342 oder 1ů490½ mehr als am 1. Oktober 158557 verfichert; die Versicherungessum me betrug 3 515 boz 700 M und war seit dem 1. Oktober 1895 im San zen um 110 401 100 M oder 5, 15 vso . Der durch schnitiliche Feuer ka ssenwerth eines versicherten Grundstũcks 3 rechnete sich auf 195 129 4 und batte sich seit dem 1. Oktober 18 um 2157 0 oder 1,54 o, seit dem 1. Oktober 1886 um 34193 A
E i 4 —
ch ver⸗
kaufte e ( ũ die übrigen
fräbtischen Statistischen Amt keine näheren 9 .
werden wurde ein Kaufpreis von 258 270 383 4
während der Feuerver ngzswerth derselben nur 152 1580 400
oder 56, I s bes Kauspreises betrug, für 351 subhaftierte bebaute
Grundfläcke ein Carspreig von 68 441 527 M bei m Feuer⸗
versicherun gswerth von o 979 100 M oder Sb, aso, des i e
bei S5 freiwillig verkauften unbebauten Grundftücken belief der
aufpreis insgesammt 166 6 * bel den 57 subhastierten ndstũcken au
n. , der freiwilligen und der unfreiwilli e, Ver⸗
käuje bebauter und unbebauter Grundstücke m 1896 8,28 ö9 der
in ken Grundfieuer⸗Katastern geführten Grundstücke gus, gegen 10,30,
Soldaten Hilfe zu bringen und die Inseln zu erreichen. 7 2 Huh Leo, Ande, Kabbar, Goba wurden gerettet, die
lippinen in der Weise beschleunige, daß binnen 14 Tagen 6 Regimenter dorthin abgehen kõnnten. ;
f 97, 12.34, 12, 95, 14,385, 19, 17, 16 07, 15,21 S nach dem e r (mr.. in den 8 Jahren lis 1857 rückwärts. Die seit
dem Jahre 1889 eingetretene Verminderung der Grundfstücks. veräußerungen hat sich alfo auch im Jahre 1886 fortgesetzt Derselbe Hang zeigt sich auch bei den bebauten Grundstücken insbefondere. Auf ö 100 bei der stãdtischen Feuer Soꝛietãt versicherte Grund⸗ stücke kamen im Jabre 1896 605 verkaufte bebaute Grundstücke, gegen 213. 7,33, 7.82, 9,33, 9, 56. 1079, 12. 82, 10, 48, 10 65 G,ο in den Vorjahren rückwärts. Verhältnißmäßig die meiften Veräußerungen bauter Grundstücke haben im Berichtsjahre im Ver⸗ sicherunge Standesamts . Bezirk Rosentbaler Vorstadt statt. gefunden; 843 ron je 100 Versicherten, nächftdem im Bezirk Friedrich Wilhelmstadt Moabit, Thiergarten - Vorftadt⸗ Sz.03 do, im Bezirk. Wedding 693 C ο, im Königftädtischen Viertel S833 o, im Stralauer Viertel 6.19/09. Die übrigen Versicherungs. benirke blieben unter der Durchschnittszabl, am weitesten die diesseitige Luisenstadt mit Neu- Kölln: mit 438 verkauften bebauten Grundstücken von je 100, nächstdem die jenseitige Luisenftadt mit 4656. — Veräußerungen Unbebauter Grund- stücke kamen 243 auf je 100 im GrundsteuerKataster geführte Grund. stücke (gegen 3.43, z, 9, 3 46, 339, 3,83, 4 57, 7, O3, d, 99, 5, 13, S, o in den Vorjahren rückwärts). In den einzelnen Standesamtes. Beiirken schwankt dieses Verhältniß zwischen 460 cο im Stralauer Viertel (120 Veräußerungen unbebauter Grundstücke) und 998 o in der diesseitigen Luisenstadt und Neu⸗ölln. In der Friedrichstadt hat überhaupt keine Veräußerung eines unbebauten Grundstücks statt⸗ gefunden. Von sämmtlichen Grundstücks⸗Veräußerungen waren im Jahre 1896 20 4409 Sub bastajt ionen, bei den bebauten Grundftücken insbesondere 24,96 0 (gegen 21,69, 20,61, 19,17, 15,52, 6 8 o o in den fünf Vorjahren rückwärts), bei den unbebauten 9,64 0/09 (gegen 454, 7. 32, 8 40, 5, 48, 4.336 in den Vorjahren). — Die Vergleichung der beiden folzenden Zahlenreihen zeigt, wie die Vermebrung der Zwangsverkäufe und die Verminderung der freiwilligen Grundstücks⸗ derkäufe gleicheitig nebeneinander laufen. Auf je 100 im Mietb= steuer⸗ be jw. Grundsteuer Kataster geführte (bebaute und unbebaute) Grundstücke kamen Verkäufe in den 10 Jahren 1887 bis 1896: 1521, 16, 52. 19, 7, 1436, 1288, ig za, 16 y, 1G 87, io 30, 8,5. Die subbastierten Grundftücke machten in diesen io Jahren von 1887 bis 1896 Prozent aller verkauften aus: 253, 1,50, 1,28, 427, 6, 19, 1285, 1577, 15,90, 15, 99, 20. 44. Was die Verschuldung des Grundbesitzes in Berlin an— belangt, so werden seit dem Jahre 1889 die Hypotheken und die Grundschulden bei dem Amtsgericht nicht mebr gesondert nachgewiesen. Der Gesammtbetrag aller eingetragenen, nicht gelöschten Hypotheken und Grundschulden belief sich am 1. Dejemker 18357 auf 2773 067 588 und stieg bis um 1. Dezember 1886 ununterbrochen auf 4283 9881 187 M, die durchschnittliche eingetragene Belastung eines Grundstücks — wenn für die Ermittelung derselben die in den Mieth⸗ bezw. Srundsteuer⸗Kataftern gefübrte Grundftücksjahl ju Grunde gelegt wird — von 122 670 4 am Schluß des Jabres 1856 auf 175 789 Ende 1895 oder um 43, 28 , der durchschnittliche Feuerkaffenwerth eines versicherten Grundstücks dagegen in derselben Zeit nur von 120 936 auf 155 1298 6 oder um 28 27 0, der durchschnittliche Mietbertrag eines Grundstücks von 98517 auf 12411 4 oder um 26 43 0/s0. Die Grade der jebnjäãhrigen Steigung sind für die letzten 19 Jahre bei der durchschnittlichen Belastung stets höher gewesen als bei dem durchschnittlichen Miethertrage. Seit 1872, dem ersten Jahre, für welches das Material für diese Ver⸗ leichung vorhanden ist, hat die eingetragene durchschnittliche Be⸗ astung der Grundstücke um 1238, der durchschnittliche Mierbertrag um 75, der durchschnittlichke Feuerkassenwerth um 133 0 zugenommen.
Zur Arbeiterbewegung.
Ian Bochum tagte am Sonntag, wie die Köln. Ztg. berichtet, eine Versammlung von Bergarbeiter ⸗ Vertretern des ganzen Ruhrbezirks unter Leitung des Vorsitzenden des (iozialdemokratischen) Verbandes deutscher Berg- und Hättenarbeiter. Es wurde über die Lohnfrage verhandelt; der Referent rieth von einem Ausstande unter allen Umständen ab. Schließlich wurde eine Resolution angenommen, die gegen das Verbalten der Arbeitgeber Stellung nimmt.
Aus Krefeld wird demselben Blatt zum Weberausstande weiter gemeldet: Gekündigt haben nun auch die Arbeiter der Firmen: M de Greiff u. Cie, Gustav Jacobinv, Gebrüder Peltzer. Die Arbeiter dreier Fabriken, die in eintägiger Kündigung fieben, wollen am 13. Januar kündigen.
Kunft und Wissenschaft.
Aus St. Petersburg vom 2. Januar meldet W. T. B.“: Der deutsche Botschafter Fürst von Radolin gab heute zu Ehren der aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Medizinischen Milttär⸗Akademie bier anwesenden deutschen Aerzte, Professoren Dr. Waldever, Dr. von Bergmann und General ⸗ Arzt Dr. Grasnick ein Frühstück, zu welchem die Spitzen der russischen Medisinalbehörden geladen waren.
Literatur.
Kommentar zum Bürgerlichen Gefetzbuche für das Deutsche Reich nebst Einfäbrungsgefetz, in Gemeinschaft mit Dr. Theodor Löwen feld, Universitäts. Prefessor und Rechts anwalt in München, Kar! Kober, Landgerichts Rath daseibst, Br. Felix Derifelder, Rechtsanwalt, Philipp Mayring, Ober. Amts. richter. Dr. Theoder Engelmann, Landgerichts? Rath in München, Joseyb Wagner, Ober. Landesgerichtz. Rath und Landtags ⸗ Abgeordneten in. Memmingen, erausgegeben von Dr. Julius von Stau dinger. Senats, Präsident? a. D. in München. Lieferung 1 bis 4. Verlag von J. Schweitzer Sof. Gichbichlery, München. Preig 12 6 — Von diefem schon früher angezeigten Kommentar bayerischer Juristen liegen nunmehr pier Lieferungen vor, welche auf 349 Seiten das den 111. Band des Werkes füllende) Sachenrecht (685 s54 bis 1296 des B. G. B.), bearbeitet von dem Landgerichts. Rath Kober, und auf weiteren 288 Seiten vom Familienrecht (IV. Band) die ersten fünf Titel (55 1357 bis 1362), erläutert von dem Landgerichts Rath Dr. Engelmann, sowie den größeren Theil (68 1363 bis 1517) des von dem Senats. Praͤsidenten a. D. Dr. von Staudinger kommen- tierten sechsten Titels, des ehelichen Güterrechts, enthalten. Schon jetzt muß anerkannt werden, daß das, was diese vier Lieferungen bieten, zu den weitestgehenden Erwartungen berechtigt. Ueberall haben die Verfasser in den Erläuterungen, in denen die gesammten Ma—⸗ terialien in angemessener Wesse verwerthet sind, Knappheit und Klarheit des Ausdrucks mit übersichtlicher Ordnung des Stoffes zu verbinden gewußt, wobei sie wirksam durch die geschickte Vereinigung von systematischer Gliederung desselben mit der Form des Kommentars gi worden sind. Wenn das Werk auch in erster Linie für die bayerischen
uristen bestimmt und deshalb überall auf das bisher in Bayern geltende Recht hingewiesen ift, so verliert es doch durch diese Heran= siehung des Landesrechts nicht seine Brauchbarkeit im r Deutsch⸗ land; vielmehr sichern die Eigenart und die allgemeinen Vorzüge des Buchs ihm auch außerhalb Bayerns eine freundliche Aufnahme. Nachdem von diesem Kommentar der dag Sachenrecht behandelnde Theil vollendet und vor kurzem auch Biermann'z kommentatorische sowie Dernburg's systematische Bearbestung des Sachenrechts erschienen ist,
rd man daher nicht mehr sagen können, daß dieser Theil des Bürgerlichen gr der vor seiner Einführung besonders genau bekannt sein muß, in der Bearbeitung im Rückstand geblieben sei. Anter den in jüngster Zeit erschlenenen Monographien über einzelne Abschnitte des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs ragen be⸗ n . wissenschaftlich bedeutenden Schriften hervor: eine vystematische Darstellung des iethrechts nach dem B. G. B. von Dr. Ludwi uld, Rechtzanwalt in Mainz (Verlag von Duncker u. Humblot in Leipzig, Preis geb. 5, 40 9 elne umfassende
Gegenũberftellung des vreußischen Vormundschaftsrechts und unter Berücksichligung des Gesetzes Über die Angelegenbeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit von August Fuchs, Landrichter in Limburg a. d. Lahn, und eine Darstellung des testamentarischen Erb= rechts unter dem Titel Das Testament — Hand. und Mußsterbuch für letztwillige Verfügungen nach dem B. G. B. mit Hinweis auf die bisherlgen Sonderrechte Deutschlands von G. Gich born, Kammergerichts Rath (Berlin, Verlag von Franz Vahlen, Preis 6 bejw. 450 Æ). Das erstgenannte Buch ist ein nützlicher Rathgeber für Miether und. Vermiether. Das B. G. B. bringt in seinem Miethrecht so tief einschneidende, für die Gesammtbevölkerung so wichtige Bestimmungen, daß jeder⸗ mann sich klar zu machen hat, wag vom 1. Januar 19600 an auf die fem Gebiet Rechtens im Deutschen Reich ist. Der Verfaffer behandelt den Stoff in zehn Kapiteln, welche folgende Ueberschriften tragen: Begriff und Inhalt des Miethvertrags, Vereinbarung des Miethver⸗ trags, die Pflichten des Vermieters, die Pflichten des Miethers, Beendigung des Miethverhältnisses, das Pfandrecht des Vermiethers, die. Veräußerung der Mietbsache, Verjährung der An⸗ sprüche aus Miethverträgen, Miethrecht und Prozeß, Mieth⸗ recht und Strafrecht. In einem Anhange wird der Vertrag zwischen dem Bastwirth und dem Gast erörtert. Kaum eine wichtigere Frage, deren Beantwortung in der Praxis häufiger erforderlich wird, ist in dem Werke übergangen und die Aufgabe, auch dem: Laien das Recht klar und deutlich zu machen, in glücklicher Weise gelöst. — Die Bearbeitung des deutschen Vormundschafts⸗ rechts von Fuchs hat nech des Versassers Vorwort den Zweck, als Handbuch für den Vormundschaftsrichter zu dienen, sswie allen. denjenigen, welche sich mit dem neuen Rechte gründlich bertraut machen wollen, das Einarbeiten ju erleichtern. Wie schon die Denkschrift zum Entwurf eines B. G.-B. hervorhebt, baben die Grundlage des neuen Vormundschaftsrechts die Bestim— mungen der preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Jult 1875 ebildet. Der Verfasser hat daher zweckmäßig überall den neuen Rechtssätzen des B. G. B. die entsprechenden Vorschriften der preußi— schen Vormundschaftsordnung zur Seite gestellt. Durch diese Gegen. überstellung wird denienigen Juristen, welche bisher das preußische Recht in Anwendung zu bringen hatten, zugleich Gelegenheit gegeben, sich der Abweichungen des neuen Rechts von dem bisherigen Rechts- lustande schneller und sicherer bewußt zu werden, als es ohne eine solche Vergleichung der Fall sein würde. Diese Gegenäberstellung ist auch bei der Verwerthung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Kammergerichts, die in dem Buch ausgiebig berücksichtigt worden ist, von besonderer prattischer Bedeutung. Denn wenn diese Recht. sprechung sich auch nur auf die preußische Vormundschaftsordnung er⸗ streckt, so ergiebt sich doch aus dem angedeuteten Verhältnisse des Vormundschaftsrechkts des B. G: B. zu jenem Gesetze, daß sie auch für die Auslegung des B. S. B. nicht obne Bedeutung ist. Das Buch jerfällt in jwei Theile. Der erste Theil entbält eine klare und vollständige Darftelung des materiellen Vormund schaftsrechts, der iweite Theil unterrichtet über das Verfahre Vormundschaftssachen. In einem Anbange sind die bestimmungen mitgetheilt. — Das an letzter Stelle genannt und Musterbuch für letztwillige Verfügungen nach dem B.“ Gichhorn, welches der Verfasser als dritte Aaflage seines namigen vreußischrechtlichen Werks bejeichaet bat, ĩ das testamentarische Erbrecht betreffenden Vorschriften des B. GB. wieder und jwar nach einem eigenen, rasche Drien⸗
andere letztwillige Anordnungen, Errichtung des bebung desselben, Eröffnung und Vollniebung desselben, Erwerb und Verlun der Erbschaft aus einem Testament und über die Rechte auf den PVflichttheil gegenüber dem Testament. In einem Anhange werden die Uebergangsbestimmungen des Einf. Ses. zum B. G-B., ein Auszug aus dem Reichsgesetze vem 17. Mai 18983 über die Angelegen⸗ beiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Vorschriften des B. G.-B. über die Thätigkeit des Nachlaß zerichts mitgetbeilt. In jedem der angefübrten Abschnitte des Buchs stellt der Verfasser die einschlagenden Bestimmungen des B. G. B. voran, kommentiert sie eingebend, wobei auf die entsprechenden Vorschriften des preußischen Allgemeinen Landrechts, des Code civil und des sächsischen Bürgerlichen Geletzbuchs hingewiesen wird, und fügt zahl⸗ reiche, aus dem praktischen Leben genommene und die verschiedenartigsten Berbältnisfe berücksichtigende Beispiele hinzu, durch welche die richtige Anwendung der neuen Vorschriften verdeutlicht wird. Dem Leser ist da⸗ durch die Möglichkeit gegeben, sich sofort den Willen des Gesetzgebers klar zu machen und zu prüfen, wie das Testament demgemäß abzu⸗ fassen ist. Richter und Notare, denen das Buch bei der Aufnahme letztwilliger Erklärungen wie bei der Entscheidung von Streitfragen als Berather dienen soll, dürften es daher als praktisch brauchbares Hilfsmittel willkommen heißen.
— Die preußischen direkten Steuern. Von B. Fuisting, n,, e,. des Königlichen Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts. J. Band: Kommentar zum Einkommensteuergesetz. Vierte, völlig umgearbeitete Auflage. Berlin, Karl Heymannis Verlag. Preis geb. 12 6 — Die seit dem Erscheinen der dritten Auflage des Fuisting'schen Kommentars zum n, , erfolgte weitere Entwickelung des Einkommensteuerwesens in Preußen
Maul⸗ und Klauenseuche.
Rothlauf der Schweine Schweine pest (Schweineseuche) Maul . und Klauenseuche . RVothlauf der Schweine Schweine vest (Schweine seuche) Rethlauf der Schweine Schweinepest (Schweinesenche) Rotblauf der Schweine .. Schweinepest (Schweineseuche)
Nieder ⸗Oesterreich J . ⸗ Rotblauf der Schweine
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Steiermark. Krain
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Mähren Rothlauf der Schweine.. Schwein epest (Schweineseuche) Maul ⸗ und Klauenseuche .. Schlesien = Rothlauf der Schweine. , . e e. aul und Klauenseuche. Galizien ö
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Komitate: Orte: Höfe: aul und Klauenseuche 26 129 3 un enseuche , 2 2 3 2 Rothlauf der Schweine !. 29 81 305 31
Komitate: 25
Bearbeitung deß deutschen Vormundschaftrechts unter
Schweine seuche ... K — 59
14 Maul⸗ und Klauenseuche. .* 6. Maul ⸗ und Klauenseuchen. ⸗ 4 40 Maul⸗ und Klauenseuche .. 235 12 7 2 389 68 598
Orte: e: 35 8a
hat dem Verfasser Anlaß gegeben, nicht nur die dlegenden Be⸗ . von Ertrag und Ginkommen und alle ,, . ebenden Fragen eingehend zu erörtern, sondern auch das gesammte Veranlagungs verfahren, die Aufgaben der Steuerbehörden und ihrer Organe wie die Obliegenbeiten der Steuerpflichtigen ausführlich zu behandeln. Hierbei hat der Verfasser besonders die Ergebniffe der Rechtsprechung des Ober Verwaltungegerichts und die von ihm selbst in seiner amtlichen Stellung gesammelten Erfahrungen in einer den Anforderungen der Wissenschaft und der Praxis gleichmäßig entsprechenden Weise verwerthet. Dies hat zur Aufnahme umfangreicher Abhandlungen in die Erläuterungen geführt. Beispieltweise seien erwähnt die Ausführungen über Einkommen, Einkommensquellen und Ertrag, über sachliche und persönliche Abzüge, über den Gegensaßz von Berechnung und Schätzung, über das land— und das forstwirthschaftliche Einkommen, über die Unterscheidungen des gewerblichen Einkommens, besenders von Voll⸗ und Minder. Kauf⸗ leuten, über die Besteuerung der Aktiengesellschaften 2c. (Agiogewinn, Bilanzen, Abschreibungen, Reservefondsj und der Berggewerkschaften, über die amtliche Ermittelungepflicht der Veranlagungsbehörden und die Beanstandung der Steuererklärungen, über das Verfahren in der Be—⸗ rufungsinstanz, insbesondere Abgrenzung der Ermittelungs« und der Anzeigepflicht. Beweis, Begründung der Berufungsentscheldungen, ũber Nachbesteuerung. Einer Beeinträchtigung der Uebersichtlichkeit durch die Einschiebung solcher umfangreicher Äbhandlungen ist durch systematische Anordnung und durch augenfällige äußere Gliederung des behandelten Stoffes vorgebeugt. Im Vergleich mit der dritten Auflage ist das Buch fast ein neues Werk geworden. Die Entscheidungen des Ober. Verwaltungsgerichts einschließlich der sonst noch nicht veröffentlichten Urtheile bis zur neuesten Zeit sind in ausgedehntem Umfange, nach Möglich⸗ keit unter Wiedergabe des Wortlautes der entscheidenden Stelle, benutzt worden; auch die Literatur hat eingehende Berücksichtigung gefunden. Die Vertretung und Begründung abweichender Mei⸗ nungen des Verfasserß wird der richtigen Eikenntniß und Lösung der behandelten Streitfragen sehr förderlich sein. Das vorliegende Werk bildet den ersten Band einer die preußsschen direkten Steuern — die Staatsstenern wie die vom Staate veranlagten und verwalteten direkten Steuern — um- fassenden Sammlung. Der zweite Band soll die Ergänzung steuer, der dritte die Gewerbesteuer in der Form von Kommentaren behandeln, während der vierte Band die geschichtliche Entwickelung des preußischen Steuerwesens und die systematische Darstellung der geltenden direkten Steuern einschließlich der Grund⸗ und Gebäudestenern zum Gegen⸗ stande haben wird.
— Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 neb Aus fübrungsanweisung vom 10. Mai 1894, erläutert von F. Nölk, Wirklichem Geheimen Ober⸗Reglerungs⸗Rath. Dritte, vermehrte Auf⸗ lage. Berlin, Karl Heymanns Berlag. Preis 9 S — In der neuen Auflage hat der bekannte Kommentar zum Kommunalabgaben⸗ gesetz durch eine Darstellung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes and durch Beifügung eines Musters für eine Umsatzsteuerordnung
hie zweier Muster für Gewerbesteuerordnungen, die den Kommunal- bebörden sebr willkommen sein dürften, eine schätzenswerthe Bereiche, Ung seines Jahalts erfabren. Im übrigen sind die während der letzten drei
Jabre don neuem in zahlreichen Fällen von den zuständigen Ressort.
3 Ninistern erlafsenen Anweisungen zur Ausführung des Gesetzes, die es e r,. des oe, He =, , , . und die Literatur über 8233 nde s ö E ; 1 ö : ( n n He das geltende Kommunalabgabenrecht ausgiebig verwerthet. Hierb tierung über die jusammengebörigen Bestimmungen ermöglichenden 16 ; Sypstem in acht Abschnitten über allgemeine Regeln, die Zuwendung, Testaments, Auf ⸗
haben auch nicht wenige Entscheidungen des Ober. Verwaltungsgerichts, die einstweilen noch nicht veröffentlicht sind, und mehrfache Ministerial⸗ Erlasse, die doraussichtlich zur weiteren Veröffentlichung nicht gelangen werden, Berücksichtigung gefunden. sodaß das Werk die Handhabung des Kommunalabgabengesetzes außerordentlich erleichtert.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 2. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Aller. 31. Dez. Nachm. v. New Jork n, ,. * Karlsruhe“ 1. Jan. v. Bremen in New Jort angek. Bar barossa⸗? 1. Jan. v. Port Said n. Australien abgeg. „Kaiser Wilhelm 11.“ 1. Jan. v. New York in Neapel angek. und 2. Jan. n. Genua abgeg. Mainz“, v. Brasilien kommend. 1. Jan. Vlissingen pvaffierk. Weimar“, n. New York best, 1. Fan. Dover passiert. Sachsen L Jan. v. Antwerpen n, Ost Asien abgeg. Maria Rickmer‘, v. Baltimore kommend, 1. Jan. Lizard passtert. Bayern“‘, v. Ost⸗Asien kommend, 1. Jan. in Neapel eingetroffen.
HVam burg, 2. Januar. W. L. G) Hamburg ⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer Patria“ Sonnabend in New Jork, „Polaria . in St. Thomas angekommen.
n. London, 2. Janugr. Union -Lin ie. Dampfer Mexican“
Sonnabend auf Ausreise v. Southampton abgeg. „Gaul! Sonn abend auf Ausreise in Kapstadt angek. ‚„Gascon“ heute auf Heim reise von den Canarischen Inseln abgegangen.
Castle⸗ Linie. Dampfer Doune Castle! Sonnabend auf Deimreise von Mauritius, Avondale Castle“ Sonnabend auf Aug⸗ reise von Southampton abgegangen.
Rotterdam, 2. Januar. (W. T. B.) Holland -⸗Ameritka— Linie. Dampfer Spaarndam. Sonnabend v. New JVort n. Rotterdam abgeg. „Statendam“ heute Vorm. Lizard passieri.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maszregeln. Nachrichten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande. Oesterreich. 7. Nevember. Höfe: 68 44 42 47
14. November. 21. November. * der verseuchten ofe: Drte: 104
30. November.
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Ungarn. 11. November.
18. November. 265. Node mber. Zahl der verseuchten
Komitate: Orte: n Komitate: Orte: 27 106 282 26 126
— — —
60 303 39 8 0 80 91
934 — 59 2 — 88 788