1899 / 20 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jan 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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chriftlichen Eltern ihre Kinder aus meiner Schule heraus was soll ich thun? Wir haben uns garnicht ein— gemischt, sondern haben das Einzige gethan, was man nach Lage der Sache thun konnte. Mein Rath erklärte an mich versönlich ist, wie gesagt, die Angelegenheit nicht heran⸗ getreten das ist Ihre Sache; wir reden überhaupt in die Sache nicht hinein. Das ist auch vollständig meine Ueberzeugung.

Dabei will ich hervorheben: wenn eine Schulvorsteberin käme und wollte eine Konzession haben etwa ausschließlich für jüdische Schülerinnen mit Freuden würde ich sie ertheilen, selbst für eine paritätische Schule, wenn das Bedürfniß sich berausstellt. Aber weßhalb ich eine Schulvorsteberin hindern soll, wenn sie mit Rücksicht auf ibre Interessen, die ich Ihnen eben dar— gelegt habe, sagt: ich nehme keine jüdische Schülerinnen mehr auf das ist mir unerfindlich. Das ist ganz unabhängig von Semitismus und Antisemitismus. Das ist die eine Sache.

Im Anschluß daran will ich gleich auf die andere kommen, auf die Frage der jüdischen Lehrerinnen in den Gemeindeschulen zu Berlin. Der Herr Abg. Richter hat diese Sache so hingestellt, als wenn hier ein Angriff gegen die paritätische Schule vorläge. Meine Herren, das ist ganz verkehrt. Es giebt keine Bestimmung, auch nicht aus dem Jahre 1875, durch welche die Berliner Gemeindeschulen für paritätische Schulen erklärt werden. Sie sind in demselben Sinne konfessionelle Schulen, wie alle Schulen im preußischen Staat, die nicht ausdrücklich für paritätische Schulen erklätt worden sind. Ich stebe nun auf dem Standpunkt, daß, wo das Schulinteresse garnicht anders zu befriedigen ist, als durch eine paritätische Schule, oder da, wo althergebrachte paritätische Schulen bestehen, die sich bewährt haben ich weit entfernt bin, diese etwa anzugreifen. Im übrigen stehe ich einfach auf dem Standpunkt der Verfassung, die von mir verlangt, daß die konfessionellen Verhältnisse bei den Schulen mög⸗ lichst berücksichtigt werden sollen. (Bravo! rechts) Das ist mein Standpunkt von Anfang an gewesen, auf dem stehe ich heute noch.

Run ist im Jahre 1895 durch das Provinzial Schulkollegium eine Reihe von Beschwerden an mich herangebracht worden, worin christ liche Eltern, deren Kinder hiesige Gemeindeschulen besuchten, sich darüber beklagten, daß ihre Kinder in Klassen sich befänden, in denen kein einziges jädisches Kind, wohl aber eine juüdische Lehrerin wäre, und daß diese jüdische Lehrerin berufen sei, die christlichen Kinder durch alle Klassen der ganzen Gemeindeschule hindurchzu führen. Nun, meine Herren, dafür habe ich in der That volles Verständniß gehabt, daß christliche Eltern nicht gerade wünschen können, daß ihre Kinder durch die ganze Schulzeit nur von einer jüdischen Lehrerin erzogen werden, auch abgesehen von der religiösen Seite.

Also was habe ich gethan? Ich babe an das Prodin ial . Schul⸗ kolleglum geschrieben: dieser Zustand ist nicht befriedigend; wenn ihr den jüdischen Lehrerinnen Ordinariate gebt oder wenn die Stadt—⸗ Schuldeputation ihnen solche anvertrauen will, so soll sie es wenigstens? in solchen Klassen thun, in denen mebrere jüdische Kinder sind, kurz: nach einem gewissen Verhältniß. Dieser Entscheid ist auch vom Provinzial Schulkollegium der Stadt ⸗Schuldeputation mitgetheilt, aber er ist nicht so ausgeführt, wie ich es gemeint habe. Bei der Ausführung der Sache hat man die drei ältesten, seit vielen Jahren bewãhrten jũdischen Lehrerinnen einfach aus dem Ordinariat entlassen, während es doch sehr leicht gewesen wäre, sie an eine Klaffe zu versetzen, in der überwiegend jüdische Schülerinnen waren. Dann wäre von einer Verletzung dieser Damen gar keine Rede gewesen. Ich kann nur sagen, ich babe von ihrer Treue und der ganzen Aufsassung ihres Berufs einen ausgezeichneten Eindruck gebabt (hört, hört! links), und es hat mir gänzlich fern gelegen, sie aus ihrem Ordinariat zu verdrängen. Sie hatten wohl einen gewissen Anspruch, daß ihnen die Rücksicht zu theil wurde, die man jedem gewährt, der infolge der Nothwendigkeit einer Organisationsänderung in ein anderes Amt geht. Man ersetzt ibn an eine andere Behörde und muthet ihm nicht zu, in Verhältnisse einzutreten, die seiner jetzigen Stellung gegenüber etwas Despektierliches haben, wenig⸗ stens die Möglichkeiten bieten, als despekfierlich angesehen zu werden. Daß man ihnen das Ordinariat entzogen hat, ohne sie gleichzeitig an eine andere Schule zu versetzen, bat die Damen verletzt. Ich babe inzwischen Fürsorge getroffen, daß jede persönliche Schärfe in der Ausführung meiner Verfügung vermieden witd, aber die Verfügung selbst kann ich zu Liebe einer exorbitant heftigen Verhandlung in der hiesigen Stadtverordneten Versammlung, die hauptsächlich von jwei jüdischen Herren geführt worden ist, unmöglich zurücknehmen. (Bravo! rechts.) Ich habe richtig, gewissenhaft und verfassungsmäßig gebandelt jede Tendenz hat mir ferngelegen ich habe geglaubt, nur im Sinne der Gerechtigkeit zu handeln; darauf werde ich mich berufen, und werde jede Konsequen; dessen, was ich gethan habe, zu tragen wissen. (Bravo! rechts.)

Dann noch eins. Der Herr Abg. Richter hat gemeint, die jetzige Unterrichts verwaltung sei den Städten, namentlich den großen Städten gegenüber, in der Bestellung der Kreis Schulinspektoren nicht blos außerordentlich zurũckhaltend, sondern geradezu feindselig insofern, als wir nicht einfach die Stadtschulrätbe, die diese Städte zu ibren Schul⸗ beamten für ihren Schuldienst wählen, zu staatlichen Kreis · Schul⸗ inspektoren ernennen. Meine Herren, der Vorwurf ist ganz unbegründet. Ich babe von jeher auf dem Standpunkt gestanden, daß man den Städten angesichts der großen Leistungen, die man ibnen auf dem Gebiete der Schule zumuthet, und die sie selbst übernehmen und zum theil ausgezeichnet ausführen, nicht mit Nadelstichen kommen darf, welche die Kompetenz betreffen, sondern daß man ihnen entgegen⸗ kommen und sagen muß: wir wollen Hand in Hand gehen. Aber daz muß man mir gerechter Weise auch zubilligen: wenn eine Stadt einen Stadt ⸗Schulinspektor wäblt, ohne mich auch nur im geringsten ju fragen, wenn sie dann nach Jahren seine Ernennung auch zum staatlichen Kreis · Schulinspektor verlangt, und wenn sich dann herauestellt, daß die Persönlichkeit nicht geeignet ist oder Tendenzen verfolgt, die mit denen der Staate regierung sich gerade widersprechen, dann kann man doch unmöglich von mir fordera, daß ich dem Manne noch ein staatliches Amt übertrage. Auf die Besetzung der Staattämter muß ich doch einen Einfluß haben. Wir haben es in vielen Städten so gemacht, daß wir sagten: wenn ein neuer Schulaufsichtsbeamter eingesetzt werden soll, so sind wir bereit, euch Leute zu präsentieren, einen, zwei, drei und noch mehr. Wir wollen uns verständigen; und wenn der Mann auch geeignet ist, die staatliche Kreis ⸗Schulinspektion zu über⸗ nehmen, so werde ich ihm die staatliche Kreis Schulinspektion über

tragen und ich gebe ihm die Erlaubulß, daß er im Ne

die städtische Schulinspeltion übernimmt. Da. wo dies gemacht ist und es ist in vielen Städten gemacht geht es ausgezeichnet. Es ist kaum eine Beschwerde entstanden. Also auch diesen Vorwurf

des Herrn Abg. Richter glaube ich mit gutem Grunde zurückweisen zu

können.

Nun, meine Herren, will ich angesichts der geschäftlichen Lage über die Medizinalverwaltung völlig hinweggehen, auch über die ärztlichen Ehrengerichte, die nicht aus meiner Passion zu negieren vorgeschlagen sind, sondern lediglich auf Wunsch der Aerzte. Aber auf einen Punkt muß ich noch eingehen, auf den Fall Delbrũck, aus dem mir der Herr Abg. Richter einen schweren Vorwurf macht.

Meine Herren, zunächst muß ich sagen: das Wort Lehrfreiheit bei diesem Anlaß auch nur in den Mund zu nehmen, schäme ich mich. (Bravo! rechts.) Von Lebrfreiheit ist in diesem Falle gar keine Rede, und der Herr Abg. Richter ist ein viel zu logischer Mann, als daß er nicht wissen sollte, daß hier von Lehrfreiheit und Beeinflussung der Lebrfreiheit gar keine Rede sein kann und auch nicht gewesen ist. Der Fall Delbrück liegt nicht aaf dem Gebiete der Lehrfteiheit, sondern auf dem Gebiete des Beamtenrechts und des Beamtentakts.

Die Professoren der Universitäten sind zweifellos Staatsbeamte; ich möchte den sehen, der gegen diese meine Behauptung einen begründeten Widerspruch erheben kann. Sie sind als Staats beamte den Gesetzen unterworfen und haben dieselben Pflichten wie die Staatsbeamten. Der Satz: „professor legibus solutus est“ gilt in Preußen nicht und darf auch in Preußen nicht gelten. (Bravo! rechts) Er darf namentlich im Interesse der Professoren nicht in Preußen gelten. Es giebt zahlreiche Professoren, die vollkommen mit mir einverstanden sind, daß es wesentlich im Interesse der Univer⸗ sitäten und der Professoren lag, daß die Regierung das, was hier im Falle Delbrück geschehen ist, nicht stillschweigend hinnahm. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, der Professor Delbrück ist Herausgeber der „Preußischen Jahrbücher“, einer ernsten geschichtlich⸗politischen Revue, die im allgemeinen, wie ich wohl glaube sagen zu dürfen, mehr kon⸗ servativen und selbst regierungefreundlichen als kritischen und regierungsfeindlichen Tendenzen zu folgen geneigt ist. Freilich, meine Herren, zuweilen und in Bezug auf gewisse grundsätzliche Maßnahmen der Regierung sind die ‚Preußischen Jahrbücher“ sehr kritisch gewesen; ich erinnere Sie nur das wissen Sie ja alle an die ich darf wohl den Ausdruck gebrauchen einigermaßen seltsame Haltung in der Polenfrage. Die in den „‚Preußischen Jahr- büchern! gebrachte, sehr scharfe Kritik unserer Politik in der Polenfrage vertrat zweifellos das diametrale Gegentheil von dem, was wir thaten, und von dem, was wir wollten. Sie ließ auch an Schärfe und an Freimüthigkeit nichts zu wünschen übrig. Aber, meine Herren, ich glaube, das nicht nur von mir sagen zu können, sondern von meinen sämmtlichen Kollegen im Staats⸗Ministerium: auch nicht einem von uns ist es in den Sinn gekommen, den Professor Delbrück wegen dieser Kritik von Regierungs handlungen zur Rechen⸗ schaft zu ziehen. Dazu lag gar kleine Veranlassung vor.

Ueberhauxt, meine Herren, wir fürchten die Kritik nicht und haben sie nicht zu fürchten. Meine Herren, Kritik können wir ver— tragen; Kritik kann unter Umständen sehr nützlich sein; sie kann auch sehr vatriotisch sein, auch Kritik an Regierungshandlungen.

Aber, meine Herren, um solche Kritik, um sachliche Kritik handelt es sich hier nicht. Wenn Sie die Güte haben wollen, sich den Artikel der ‚Preußischen Jahrbücher“ wieder anzusehen, werden Sie selbst sagen: das war nicht nur eine scharfe scharf ist noch lange nicht der ausreichende Ausdruck —, eine völlige Verur⸗ theilung der Regierungs me ßnahbmen; sondern diese Verurtheilung war auch in einer Form autgesprochen, welche dieselbe Regierung, die den, der diese Formverletzung beging, durch ihr Vertrauen in eine hohe Lehrtbätigkeit, in die böchste, die es in Preußen giebt, berufen hatte, unmöglich zulassen konnte. Wenn wir das ruhig hingenommen hätten, wenn ich darauf nicht hätte reagieren wollen diesen Eindruck habe ich wenigstens beim Lesen des Artikels mit tiefem Bedauern gehabt; ich mache kein Hehl daraus —, wenn das eine Regierung sich sagen läßt unter solchen Verhältnissen wie hier, wo das Ausland Gift aus diesen Aeußerungen faugen mußte (sehr richtig! rechte) und gefolgert hätte, daß die preußische Regierung nicht den Muth besäße, für ihre Politik einzutreten, meine Herren, wenn sich das eine Regierung gefallen ließe, dann hätte sie überhaupt keinen Anspruch mehr auf Autorität. (Bravo Ich bin deshalb auch nicht einen Moment weiselhaft gewesen. Ich habe im vorigen Jahre Professor Delbrück im Herrenhause vertreten. Er warde dort scharf angegriffen. Ich habe damals unter dem Widerspruch des größten Theils des Hauses seine wissenschaftliche Be⸗ deutung bervorgehoben. Ich konnte das thun und mußte das als Ressort⸗Chef thun; denn ich war genauer informiert, als die meisten der Herren es sein konnten. Die wissenschaftliche Bedeutung des Professors Delbrück liegt zum theil auf Gebieten, die nicht so populär sind, daß man sagen könnte, jeder Gebildete muß wissen, was der Mann wissenschaftlich bedeutet. Seine wissenschaftliche Bedeutung liegt zum theil auf seinem Lehrgebiet und auf eigen artigen Gebieten, die nicht jedermanns Sache sind. Ich bin ganz und gar damals für Professor Delbrück eingetreten in dem Gefübl, eine Pflicht zu erfüllen, die ich gern erfüllt habe. Aber, meine Herren, dies ist etwas Anderes, und die Stellung des Professors Delbrück und meine Stellung zu ibm, meine Schätzung für ihn kann nicht maß gebend sein, wenn es sich darum handelt, die Autorität der Re⸗ gierung und des Staats zu wahren. (Sehr richtig) Das war meine Pflicht und meine Schuldigkeit. Ich bin mir vollkommen bewußt gewesen, daß man auf der ganzen Linie des Liberalismus über Reaktion schrelen würde (Widerspruch bei den Nationalliberalen), daß man mir vorwerfen würde: nun stellt dieser Kultus ⸗Minister gar eine Disziplinar untersuchung gegen einen Professor der Geschichte, den Nachfolger von Treitschke, an übrigens eine Legende, die völlig unbegründet ist. Der Lebraufttag von Treitschke ist nicht vergeben und wird so lange nicht vergeben, bis wir nicht die Ueber zeugung haben, daß jemand da ist, der Treitschke völlig ersetzen kann. (Bravo Also den Vorwurf der Reaktion habe ich erwartet. Das konnte mich aber nicht bindern, meine Pflicht zu erfüllen. Ich habe mir gesagt: daß seit 30 Jahren gegen einen Professor aus politischen Gründen keine Disziplinaruntersuchung eingeleitet ist, das fft nicht das Verdienst der Regierung, und daß seit sechs Jahren keine eingeleitet ist, ist auch nickt mein Verdienst, sondern das ist das Verdienst unserer Professoren. Unsere Profesforen haben seit

zo Jabren und langer den Tall und das Pflichtgefübl gehabt, daß sie fich sagten: in der Weise, wie es bier geschehen ist, können wir ung unmöglich gegen eie Behörden wenden, deren Autoritãt wir anerkennen müssen, und durch deren Autorität wir unser Amt verwalten. Darin meine Herren, und darin allein liegt der Grund. ; Und nun, meine Herren, frage ich Sie, wenn die Regierung

gegenüber diesen maßlosen, ich kann wobl sagen beschimpfenden Aus.

drücken von seiten eines untergebenen Beamten die Hände in den Schoß gelegt hätte, woher hätten wir wohl die Kraft und Autorität bekommen sollen, um gegen die unteren Beamten vorzugehen, bei denen doch so manche Erscheinungen bervorgetreten sind ich brauche nicht ju erinnern, uach welcher Seite hin —, die uns dringend mahnen, die Disziplin in eiserner Hand ju balten (Bravo), ja, meine Herren, in gerechter Hand, aber in eiserner und strenger Hand (lebhaftes Bravo rechts), und das ist der einzige Gesichtspunkt gewesen, der mich hier geleitet hat. Ich bin vorgegangen mit dem vollen Bewußtsein, den allerschärfften Angriffen ausgesetzt zu werden, aber uch mit dem allerruhigften Gemüth. Denn ich habe mir gesagt: wenn man ein gutes Gewissen hat, so thut man seine Pflicht, da mag kommen, was da will. (Bravo!

rechts.)

Ja, meine Herren, das sind im wesentlichen die Dinge, die ich dem Herrn Abg. Richter antworten möchte. Es werden ja noch eine ganze Reihe anderer Phasen kommen, wo ich die Maßnahmen meines Ressorts zu vertreten haben werde, und ich werde sie vertreten.

Ich möchte nur noch auf eins zurückkommen. Der Herr Abg. Richter fing seine Ausführungen zum Kultus-Etat damit an, daß er sagte, er käme nun zu dem Kultus-Ministerium, dem Ministerium des Geistes. Meine Herren, ich acceptiere diese Bezeichnung; sie rührt nicht von mir her, sie rührt von einem alten hechangesehenen Herrn her ich kann ja auch seinen Namen nennen —, dem Wirklichen Geheimen Rath Wiese, der früher dem Kultus Ministerium angehört und die Bezeichnung, wie ich glaube, auch in Schriften gebraucht hat. Ich acceptiere diese Bezeichnung in vollem Maße, nicht in dem thörichten Sinne, als wenn wir mit einem besonderen Maße geistreichen Sinnes oder geistreicher Rede unsece amtlichen Pflichten ju erfüllen hätten, wohl aber in dem Sinne, daß alles, was wir im Kultus Ministerium zu thun haben, auf geistigem, auf kulturellem Gebiete, auf dem Gebiete der Kirche, dem Geistigsten, was es giebt, liegt. Und, meine Herren, in diesem Sinne ist dies Ministerium ein Ministerium des Geistes, und wenn es das ist, so liegt in der ganzen Bezeichnung nichts anderes für uns, die wir die Ehre haben, in diesen Vingen zu arbeiten, als ein lebendiges, antriebreiches Motiv zu idealer Auffassung unseres Berufs. Und darauf zu wirken bei allen Herren, die mit mir ar— beiten, das halte ich für meine einfache Pflicht, und in diesem Sinne, in diesem demüthigen Sinne acceptiere ich vollständig die Bezeichnung Ministeriums des Gesstes', und wenn sie auch sonst noch so sehr ver⸗ höhnt werden sollte. (Bravo! rechte.)

Abg. Dr. Sattler (ul.: Der Finanz⸗Minister kann in der That sehr befriedigt sein über den Abichluß des Etats. 100 Millionen Ueberscuß vom abgelaufenen. 74 Millionen Ueberschuß vom laufenden Etatejahre, ein gutes Verhältniß zum Reiche, mehr kann er nicht verlangen. Der Etat ist ãußerfl voꝛsichtig aufgestellt, und es werden sich wobl wieder Mehrerträãge gegenüber dem Etatsanschlag heraus. stellen. Auch in formeller Beziehung ist der Etat jetzt ein durchaus reinlicher; sämmtliche Einnahmen und Ausgaben sind jetzt der Ver⸗ fassung gemãß eingestellt. Be züglich der Besteuerung der Waaren⸗ häuser muß untersucht werden, ob die Regierungevorlage auch den Schutz der kleinen Gewerbetreibenden erreicht und ob nicht die Offizier⸗ und Beamtenvereine mit den Waarenhäusern gleichmäßig, behandelt werden müssen. Auf die Regelung des Wablrechts will ich nicht eingehen. Aber gegenüber dem allgemeinen Wahlrecht im Reich müssen wir dafür sorgen. daß im Landtagswahlrecht der Einfluß von Besitz und Bildung gesichert und die proletarische Entwicklung gehindert wird. Die größte Thoibeit beim Wahlrecht ist gemacht worden mit der Drittelung innerbalb der eimelnen Bezirke, und dafür ist allein das Zentrum verantwortlich Bejüglich der Gehälter der Beamten sind wir wohl, noch nicht zu einem Ruhepunkt gekommen, wie es der Finanz Minister wünscht. Man (önnte aber auf den Gedanken kommen, daß mit dem Abschluß der Besoldungs⸗ verbesserungen alle Bestimmungen in einem Beamtengesetz zulammen⸗ gefaßt werden könnten, damit Klarheit geschaffen wird. Die Ein⸗ fübrung eines variablen Fattors ist nicht ohne Bedeutung, denn die gleichmäßige Ordnung der Gebhaltsverbältnisse für den ganzen Staat ift eigentlich verkehrt; man wird zur Gewährung von Stellenzulagen übergeben müssen, so schwer man auch daran gehen mag. Wir billigen es, daß für die Beamten durch Beichaffung von Wohnungen gesorgt wird. Wir möchten nur wünschen, daß diese Woh— nungen nicht ju sehr im Kasernenstil angelegt werden. Wenn die Regierungs⸗ Assessoren nach zwei Jahren eine Remuneration erhalten sollen, so liegt darin eine Bevorzugung vor den Gerichts⸗Assessoren, die solche Bezüge nicht erhalten. Mit den Ausgaben zur Hebung des Deutschthums sind wir durchaus ein verstanden. Darin liegt auch ein gutes Stück Sozial⸗ politik. Wenn es uns gelingt, durch die anderweitige Vertheilung des Bodens einen Mittelstand dort zu schaffen, wird das Deu lschthum bessere Fortschritte machen können. Bezüglich der Domänen bat Herr Richter den Finanz ⸗Minister wohl mißverstanden. Die Domãnen sind da noihwendig, wo sie ale Musterwirthschaften gelten sollen. Die Beibehaltung der kleinen Domänen in Hannover ist nicht nöthig. Die Domänen sollten namentlich nach dem Osten verlegt werden und zwar im Anschluß an den Grundgedanken des Ansiedelungẽ⸗ werkes. Wir werden für die landwirthschastlichen Melioratisnen eintreten, und dazu gebört in erster Linie der Bau von Eisenbahnen in den verkehrsarmen Bezirken und der Bau, von Kanälen, die die Aufgabe zu erfüllen haben, welche die Eisenbahnen nicht leisten können. Ich freue mich, daß sich Herr Richter freundlicher als früher dem Mittellandkanal gegenüberstellt, dem auch Graf Limburg nicht vollstãndig ablehnend gegenübersteht. Ich wünsche, daß wir bald eine Vorlage über den. Bau eines dringend nothwendigen und auch rentablen Mittellandkanals erhalten. Für Unterrichts zwecke sind ja mehr Ausgaben bewilligt, aber für die Kunst hat der preußische Staat auch jetzt noch keine Mittel übrig. Für die Besoldung der Beamten und für die Versorgung ihrer Hinterbliebenen ist Manches geschehen. Aber befriedigt sind noch nicht alle Bedürfnisse. Die Versorgung der Relikten der Volksschullehrer wird ohne staatliche Hilfe nicht durch⸗ geführt werden können. Auch die Medizinalreform wird noch mehr Geld erfordern, und bei der Regelung der Schulunterhaltungepflicht wird man schließlich den Staatssäckel in Anspruch nehmen Wenn sich die Partelen über die Grundlagen der Schulunterhaltungepflicht verständigen, dann wird es leicht sein, die Frage ebenso zu regeln, wie die dehrerbesoldungsfrage. Aber ich wünsche nicht, daß wieder die Gegen satze ins Land getragen werden, welche bei dem allgemeinen Echulgesetz siß herausstellten. Daß Tarifermäßigungen zur Verkehrssteigerung

ühren, hat der Finanz⸗Minister beftritten, aber in vielen Fällen trifft dieser Satz doch zu; auch die preußgische Staatsregierung hat sich ja in letzter Zeit für einige Tarifermäßigungen ausgesprochen.

(Schluß in der Dritten Beilage.)

auf diesem Gebiete gethan. r siützen, nicht aber sie vor dem Auslande diskreditieren.

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M 20.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

So gänstig die Verhältnisse sind, eine Stabilität kommt doch nicht zu stande, solange nicht unser Verhältniß zum Reich geregelt ist und solange kein Gisenbahngarantiegesetz geschaffen ist. Wir wollen nicht alle Ueberschüsse der Cisenbahnen der allgemeinen Staate verwaltung entzteben. Wir baben es erlebt, daß der Finanz⸗Minister sich gar nicht um die Gisenbabnverwaltung kümmerte; wir sind dadurch zu Feblbeträgen gekemmen. Wir haben es erlebt, daß in Zeiten hoher Preise erhebliche Beftellungen für Eisenbabnzwecke gemacht werden mußten, die man besser in stillerer Zeit hätte ausführen können. Ich bin für die Schaffung eines besonderen Bauten⸗Ministeriums Angetreten. Es ist wegen dieser Reffortverschiebung ein Streit zwifchen Landwirthschaft und Industrie entstanden. Die Land wirthschaft will die Bauten nicht dem Handels. Ministerium über. saffen. Unter diesen Umständen möchte es wohl am besten sein, es bel dem Bestehenden zu belassen. Der Eisenbahn verwaltung ist es in diefem Jahre besser als früher gelungen, den Wagenmangel zu ver⸗ hindern. Aber die Cisenbahnverwaltung hat auch in diesem Jahre besonderes Glück gehabt, und sie hat auch sehr viel Geld verbraucht. Ich war erstaunt, als ich in der Eisenbahnkarte eine doppelgleisige Bahn eingetragen fand, die wir nicht bewilligt harten; das zeugt davon, daß die Eisenbahn nicht zeitig genug mir ihren Forderungen hervortritt, daß sie nachher 3bne Bewilligung schleunigst vorgehen muß Die schãrfere Beaussichtigung der Bergwerke ist nothwendig; es wird sich aber fragen, ob nicht auch die Staate bergwerke dieser Beaufsichtigung unterftellt werden müssen. Ueber die Verkehrtheit der Ausführungen des Herrn Delbrück, über die Unziemlichkeit des Tones seiner Aus. führungen kann kein Zweifel sein. Aber es ist eine schwierige Frage, ob und wie weit den Professgren die Aeußerung ihrer Privat- meinung gelassen werden muß. Objektiv verdenke ich der Regierung die Einkestung des Disziplinarverfatrens nicht, aber ich halte sie für inopportun, weil ich Herrn Delbrück als Politiker nicht ernst nehme, und die Fraktion, der er angehört hat, thut es erst recht nicht. Die Entrüstung über sein Verhalten würde vielfach in anderer Weise zum Ausbruck kommen, wenn die Regierung ihn der freien Beurtheilung überlassen hätte. Bei der Poltzei liegen ja dies mal nicht fo viele Mißgriffe vor. Aber positive Erfolge in der Er—⸗ mlltelung von Missethaten liegen auch nicht in erheblicher Zahl vor. Wir wollen die Regierung gern unterstützen in der Polizeireform; wir werden der Vermehrung der Poliziften und der Aufbesserung ihrer Gehälter zustimmen. Es giebt aber auch Leute, welche der Meinung sind, daß die Gendarmen den Umgang mit Menschen mehr lernen könnten. Ich hätte gewünscht, daß der Minister des Innern vor mir esprochen hätte, denn er muß doch sebnlichst wünschen, sich über den

rlaß, betreffend den Gebrauch der Schußwaffe, auszu⸗ sprechen. Ich nehme an, daß der Erlaß nicht die pflicht mäßige Erwägung der betheiligten Vorgesetzten verhindern wollte. Aber der Minister muß dies hier erklären. Warum ist dieser Erlaß als vertraulich bezeichnet worden? Die Konservativen haben einen Vorstoß gegen die Nationalliberalen in der Provinz Hannover gemacht. Unter dem betreffenden Aufrufe stehen wiederum mehrere Beamte und jwar gerade sogenannte volitische Beamte. Ist das auf Anordnung des Ministers geschehen? Sind die Beamten, welche die Politik der Regierung zu vertreten berufen sind, auf⸗ gefordert worden, gegen die Nationalliberalen vorzugehen? Bie nationalliberalen Hannoveraner sind für die Einheit Deutschlands, für die Zugehörigkeit zu Preußen eingetreten. Wir find überall dafür eingetreten, daß Agitatoren unterdrückt werden, welche die Losreißung eines Landtheiles von Deutschland oder Preußen bezwecken oder den Gedanken erwecken, daß die Zugehörigkeit zu Preußen keine definitive sei. Herr Richter hat über die Aus- weifüngen im Reicht tage schon gesprochen Meir wurde das Wort durch einen Schlußantrag abgeschnitten. Des halb will ich hier darüber reren. Als die polnischen Ausweisungen begannen, sprach man auch pon der großen Schädigung, die eintreten würde Aber wir haben niemals solche Schädigungen ermitteln können. Die Ausweisungen, die der Ober. Präsident von Köller vorgenommen hat, sind hart; sie sollen auch nur vorgenommen werden, wenn sie nothwendig sind. Zur Prüfung dieser Frage ist aber das Abgeordnetenhaus der richtigs Platz, nicht der Reichstag, vor dem Herr Richter vor sechs Wochen eingehend darüber gesprochen hat, Bei Streitigkeiten zwischen einem Deutschen und einem Ausländer nehme ich an, daß der Deutsche die befferen Gründe bat, jedenfalls will ich die Gründe überhaupt erft kennen lernen. Aber freilich in gewissen Kreisen scheint man, wenn es sich um einen deutschen Beamten handelt, diesem unbedingt Unrecht zu geben. Herr Richter hat gemeint, die Ausweisunge politik schicke sich nicht. Ein Mann aus der Fraktion des Herrn Richter, der auch deutscher Reichstags. Abgeordneter sein will, wendet sich an die ausländischen Geschäfts freunde, um das Verfahren der deutfschen Regierung zu mißbilligen. Das erinnert an die Aeußerungen eines dänischen Blatteß. Was thut der Deutsche nicht für Geld? Wo ind denn nun wirklich wirthschaftlich⸗ Schädigungen vor gekommen? Aus Chemnitz und Brandenburg wird mir be⸗ richtet, daß keinerlei Schädigungen vorgekommen sind. Wie man als Deuischer fich verhalten soll, das hat die Handelskammer in Hamburg bewiesen. Das ist das würdige Verhalten eines deutschen Kaufmanns.

err Richter und feine Freunde hätten sich doch bei ihren Landsleuten in Schleswig, Holstein erkundigen sollen. Mir ist von allen Seiten gesagt worden, es könne wirklich nicht mehr so weitergehen. Ganz Nord⸗ schleswig wurde mit einem Netz von dänischen Vereinen überzogen, welche den Glauben erweckten, daß die Zugehörigfeit zu Deutschland keine endgültige sei. Gegenüber dieser nationalen Gefahr mußte die Regierung eingreifen. Einzelne Härten können vielleicht gemildert werden, aber die Regierung hat nur ihre Pflicht und Schuldigkeit Wir werden die Regierung dabei unter⸗

Auf eine persönliche Bemerkung des Abg. Richter, daß er nicht nationale Bloöͤßen aufgedeckt, sondein daß er aus nationalen Gründen die Blößen bedeckt habe, daß er mit der nationalen Gesinnung des Abg. Sattler, die Chauvinismus sei, nichts zu thun haben wolle, wird um 5 Uhr die Weiter⸗ berathung bis Montag 11 Uhr vertagt. .

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines GSesetzes, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875, zugegangen:

Artikel 1.

Der 5 23 des Bankgesetzes vom 14. März 1876 (Reichs · Gesetzbl. S. 177) wird durch folgende , n erjetzt:

Das Grundkapital der Reichsbank besteht aus einhundert und fünfzig Millionen Mart, getheilt in fünfzigtausend auf Namen lautende Antheile von je dreitausend Mark.

Die Antkeilseigner haften persönlich für die Verbindlichkeiten der Reichsbank nicht. unn ;

el 2.

Der §5 24 des Bankgesetzes enthält unter Aufhebung des

Sritte Beilage

Berlin, Montag, den 23. Januar

zum Deutschen Reich s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stute ige

1899.

Artikels 1“ des Gesetzes vom 18. Dezember 1889 (Reichs · Gesetzbl. S. 201) nachstehende Fassung; ;

Aus dem beim Jahresabschluß sich ergebenden Reingewinne der Reichsbank wird: .

1) zunächst den Antheilseignern eine ordentliche Dividende von dreiundeinbalb Prozent des Grundkayitals berechnet, sodann

2 von dem Mehrbetrag eine Quote von iwanzig Prozent dem Reserhefonds zugeschrieben, so lange derselbe nicht jwei Fünftel des Grundkapitals beträgt, . .

3) der alsdann verbleibende Ueberrest zur Hälfte an die Antheils⸗ eigner und zur Hälfte an die Reichekasse gezahlt, soweit die Gesammt⸗ dividende der Antheilseigner nicht fünf Prozent qbersteigt. Von dem weiter verbleibenden Reste erhalten die Antheilseigner ein Viertel, die Reichskasse drei Viertel. ;

Erreicht der Reingewinn nicht volle dreiundeinhalb Prozent des Grundkapitals, so ist das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergãnzen

Das bei Begebung von Antheilsscheinen der Reichsbank etwa zu gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu.

Dividendenrückstände verjähren binnen vier Jahren, von dem Tage ibrer Fälligkeit an gerechnet, zum Vortheile der Bank.

Artikel 3.

Der nach Maßgabe der Anlage zum § 9 des Bankgesetzes der Reichsbank zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des der Steuer nicht unterliegenden ungedeckten Notenumlaufs einschließlich der ihr inzwischen zugewachsenen Antheile der unter Nr. 2 bis 11, 15 bis 17, 2 bis 23 und 25 bis 33 bezeichneten Banken wird auf 409 O00 000 4 festgefetzt, unter gleichzeitiger Erhöhung des Gesammtbetrages auf 491 6060 000 S

Artikel 4.

Dem § 13 des Bankgesetzes Ziffer 3 wird unter b. nach den Worfen des Kurt werthes; folgender Saz beigefügt; diefen Pfandbriefen stehen gleich andere auf den Inhaber lautende Schuldderschreibungen der bezeichneten Institute und Banken. welche auf Grund von Darlehnen ausgestellt werden, die an inländische kommunale Korporationen oder gegen Uebernahme der Garantie durch eine solche Korporation gewährt sind. Artikel 5.

Der Bundesrath wird denjenigen Privatnotenbanken gegenüber, auf welche die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Bankgesetzes keine Anwendung finden, von dem vorbehaltenen Kündigungsrechte behufs Aufhebung der Befugniß zur Ausgabe von Banknoten zum 1. Januar 1901 Gebrauch machen, wenn diese Banken sich nicht bis zum 1. Dezember 1899 verpflichten, vom 1. Januar 1901 ab nicht unter dem Prozentsatz der Reichsbank zu diskontieren. ö

Handelt eine solche Bank dieser Verpflichtung entgegen, so wird die Entziehung der Befugniß zur Notenausgabe gemäß 50 ff. des Bankgesetzes durch gerichtliches Urtheil ausgesprochen.

Mitglieder des Vorstandes, Vorsteher einer Zweiganstalt, sonstige Angeftellte oder Agenten einer solchen Bank, welche für Rechnung der Bank, der von ihr eingegangenen Verpflichtung entgegen, unter dem Prozentsatze der Reichsbank diskontieren, werden mit Geldstrafe bis zu fünftausend Mark bestraft

Artikel 6.

Den bisherigen Antheilseignern der Reichsbank ist der Erwerb der auf Grund des Artikels 1 dieses Gesetzes auszugebenden neuen Antheilsscheine mit der Maßgabe anzubieten, daß die Einreichung von je * e. Antheilsscheinen zum Bezuge eines neuen Antheilsscheins berechtigt.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, diejenigen neuen Antheils scheine zu begeben, hinsichtlich deren das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird.

Die Frist, innerhalb deren das Bezugsrecht geltend zu machen ist, die Höhe des bei dem Bezug oder bei der anderweiten Begebung der neuen Antbeilsscheine zu entrichtenden Aufgeldes und die Fristen für die Einzahlung des Gegenwerths bestimmt der Reichskanzler.

Artikel .

6 Die Reichsbank zahlt am 1. Januar 1801 an die Reichs kasse einen Betrag, welcher dem Nennwerthe der dann noch im Umlau fe befindlichen Noten der vormaligen Preußischen Bank entspricht. 6 Das Reich erstattet der Reichsbank diejenigen Beträge, zu welchen sie vom 1. Januar 1901 ab Noten der im 1 beieichneten Art einlöst oder in Zahlung nimmt oder mit welchen sie für dieselben nach 5 4 des Bankgesetzes Ersatz leistet.

§ 3. Vom 1. Januar 1901 ab werden die Noten der vormaligen re gen Bank bei Feststellung des Notenumlaufs der Reichsbank

S5 8, 9, 10 und 17 des Bankgesetzes außer Ansatz gelassen. Artikel 8. ; Die Artikel 1, 2, 3 und 4 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 1901 in Kraft.

gemã

Dem Reichstage ift ferner der Entwurf eines Invaliden⸗ versicherungsgesetzes, mit dem Texte des Gesetzes, betreffend die Inhaliditäts. und Aitersversicherung, vom 22. Juni 1889 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 97), zugegangen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Ergebnisse der Einkommensteuer⸗ Veranlagung für 1897 und 1898. Dem Hause der Abgeordneten ist eine vergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Einkommenfteuer⸗Veranlagung für 1897 und 1898 nebst zugehörigen Erläuterungen zugegangen, der wir nachstehende Mittheilungen entnehmen.

I) Nicht physische und physische Per sonen zusammen. An Einkommenfteuer ist in Preußen (mit Ausschluß von Hohen⸗ zollen und der Insel Helgoland) für das Steuerjahr 1898 (1897) bei 2 909 403 (765 996) Zensiten der Betrag von 146 738 875 (134 954 972) * veranlagt worden, sodaß sich gegen das Vorjahr ein

in den Einkommens stusen von

über 900 bis 3000 MM

in den Städten auf dem Lande... 1070132 überhaupt. .... 2537 8895 in den Städten. 175 817 auf dem Lande. 62 675 überhaupt 238 492 in den Städten 52 997 auf dem Lande. 11751 überhaupt.. 64748 iiber in den Städten 55 663 gh A. auf dem Lande. 10 481 überhaupt. 66 144

über 3000 bis 6000

über 6000 bis 9500

Mehr an Zensiten von 143 407 (111 5527) und an Steuern von II 7583 903 7 874232) M ergiebt.

Zu diesem Mehr tragen in dem laufenden Steuerjahre wie in dem Vorfahre belde Per sonengruppen bei: die phrysischen Personen sind bei 2 907279 (2763 995) Zensiten mehr 143 284 (i11 480) mit 1365 411 925 (126 901 359) , also mit einem Mehr von 9510 6566 (6 595 38 ) 0 die iuristischen Personen 2124 (2001) Zensiten, mehr 123 (72) Zensiten mit ĩo 325 950 (8 053 613) M*, also mit einem Mehr von 2273 337 (1278 851) veranlagt.

2 Nicht physische Per sonen. Die nicht physischen Personen (Aktien esellschaften u. s. w.) sind (waren) nach ihren einzelnen Arten, wie folgt, veranlagt: 1517 (1417 Aktien⸗ und Aktien ⸗Kommandit⸗ S Steuer e enn, mit 9 693 800 (7 458 882) 104 (97) Berggewerkschaften mit 456 597 (436133) 315 (300) eingetragene Genossenschaften mit 63 206 (60 706) 190 (1875 Konsumvereine (6 1 Nr. 5 des Gefeges) mit. . Das dieser Veranlagung zu Grunde gelegte, nach dem Durch- schnitte der letzten drei Geschäftejahre und nach Vorschrift des §5 17 des Gesetzes berechnete steuerpflichtige Einkommen bat betragen davon in Preußen steuerpflichtig:

248 371 226 A Iꝰl 236 450).

11 552 455. 11 248 84) .

2224527 (2 128 816) .

3 260 9123. (2 904723).

bei den Aktien und Aktien⸗Kom⸗ manditgesellschaften 368 212 536 6 (291 110 838) . 12 245 230 (11 2654 204) ,

2373 155 (2 237 455)

3 393 537 (2922 296) , 386 224 498 S ] 265 659 124 AM (307 524 791) . ] (207 513 073) . Das eingezahlte Aktienkapital bezw. bei den Berggewerkschaften das Grundkapitak und bei den eingetragenen Genossenschaften die Summe der eingezahlten Geschäftsantheile der Mitglieder hat sich belaufen bei den Aktien. und Aktien Kom manditgesellschaften auf 4422 975 224 (3972 683 253) bei den Berggewerkschaften auf 327 547 667 6 316 585 739) bei den eingetragenen Geno ssen⸗ ö 22 697 957 25667 356) .

schaften auf .

bei den Konsumvereinen (6 1 Nr. 6 des Gesetzes) auf. ; ; 6 010 875 ( 5799 643) . zusammen auf 4779 231723 (4320755 991) 4

Der von der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens als steuerftei in Abzug zu bringende Betrag von 33 0ᷣ erreichte 167 368 675 (151 503 964) .

3 Physische Personen. a. Kopfzahl der einkommensteuerpflichtigen Bevölkerung und Zahl der Zensiten.

Die Bevölkerungsziffer hat sich bei der zum Zwecke der Ver⸗ anlagung stattgehabten Personenstandsaufnahme 1898 auf 32 348 765 (zi Sig 116) Köpfe gestellt. Einkommensteuerfrei sind hiervon ge⸗ blieben als Exterritoriale und dergl. 6572 (9058), als solche, deren Einkommen g00 0 nicht überstieg. 21 208 543 (21 195 738), zu- sammen 2A 215 115 (21 204 796), und zwar in den Städten T 683 867 86 s78 und auf dem Lande 13 531 248 (135 625 918). Hiervon sind

inzelnsteuernde und Haushaltungsvorstände in den Städten 3 92l 352 (3 858 416), auf dem Lande 4570 268 (4 S880 111), zusammen also 5791 630 (8 738 527), d. s. in den Städten 5.03 So, 9), auf dem Lande 365, 99 (55,51) und überhaupt 41,44 (41,21) Hunderttheile der Einkommensteuerfreien (

Die einkom mensteuerpflichtige Bevölkerung (einschl. der Frei⸗ gestellten und ihrer Angehörigen) betrug

in den Städten. 5 824 069 (5 517 363) Köpfe auf dem Lande. h 309 581 (5126 957). zusammen II I33 550 (10 644 320) Köpfe darunter Einzelnsteuernde und Haushaltungsvorstände in den Städten 1860078 (1753 157) auf dem Lande 1284 987 (1231773) zusammen . 3 145 065 (28984 930)

Die veranlagten Zensiten ergeben 8,99 (68,68) Hunderttheile der Gesammtbevölkerung; von ihnen entfallen auf die Städte 1752 240 1654 156) das Land. 1155039 (1109 839 zusammen 2 9607 279 (2 765 9985) Die veranlagte Bepölkerung betrug in den Städten 5 246 537 (4996739) Köpfe auf dem Lande. 67.1 21 0 4 . zusammen. 5817751 (69 458 930) Köpfe oder auf einen Zensiten in den Städten 2,79 (3.02), auf dem Lande 3, 96 (4. 00) und überhaupt 3,38 (3,41) Köpfe. Es kamen also durch. schnittlich in den Städten noch 1,99 (202), auf dem Lande 2, 96 (3, 00) Angehörige auf einen Zensiten.

Mit 'einem' Cinkommen?) von mehr als 3000 M sind veranlagt 369 384 (345 328) Zensiten (physische Personen), und zwar in den Städten 254 477 R265 453) in den Stadtkreisen insbesondere 87 2537 (74 926) auf dem Lande 84 07 (81 875), mithin

v. H. der v. H. und aller Zensiten

Bevölkerung

2, 11 (2.01) 16,24 (16, 95)

2, 60 (2,53) 17, 05 (16, 85) 735 (7, 38)

bei den Berggewerkschaf ten. ..

bei den eingetragenen Genossen⸗

schaften

bei den Konsumpereinen G 1 Nr. 5 des Gesetzes)

zusammen ...

in den Städten...

in den Stadtkreisen insbesondere.

auf dem Lande 3 O, 45 (0,44)

k 1, 14 (l, 08) 12,71 2.49) Gruppenweise nach dem Einkommen geordnet beträgt im Ver

anlagungtjahre 1898 die Anzahl der Zensiten

1027964) (2 418 6675 oder 87,29 (97,51) oo der Gesammtzahl (Ii io) (60 464) (223 89 ö (48 878 (11 439 (60 79) e (hl 35 (9 972) (61 507) .

1 390703)

8.20 (8, O9).

2.28 (292...