1899 / 29 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Noch: Ger st e.

16,00 16, 00 1700 17.00 16, 60 16,80 17.40 17, 60 17,60 16,26 16.25 16,50 16,50 16,75 13,80 14.00 14,00 15, 70 15, 70 16, 2, 16,20 12, 10 13,60 13,90 14.50 15, 60

Safe r. . . 13, 00 13,00 11,B20 12,00 12,80 13,20 13,20 12, 40 1270 1270 13,90 13,00 14 25 14.25 14, 60 14,60 14,40 1460 1460 12 34 12.34 13, 00 13,60 13,60 1400 14,00 13,00 13, 00 13, 30 13.30 13,60 13,80 12, 80 13, 00 13, 00 14.00 14.00 12.40 12 40 11,60 1200 12.00 1240 12.40

12.40 12,40 11,60 1200 12, 00 11,20 1200 —— 12, 40 12,40 12 60 12650 12,80

* 12, 00 12 00 12.80 13.00 13 40 12,40 1250 12,69 12,70 12, S0 12.25 1225 12,50 12,50 13, 00 1200 12,10 1210 12.30 12,30 11.40 1150 12,00 12.10 12,40 12, 40 1260 1260 1289 12.809

12,00 12,900 12.40 12.40 12,00 1225 12,50 12,15 13,00 11,40 11,B50 11,60 11.80 12.00

1290 12,20 14.60 1469 1490 1490 15 30 14,50 15,00 15, 00 189,50 15,50 13.60 13.80 15889 14,900 14,00 14.50 1460 15,00 18, 19 16,99 13.00 13.00 1333 13.33 13 67 13.50 13.50 1400 1400 15,00 16,00 17,00 17,00 18,09 18,00

141,99 14 40 144,20 14.80 14,25 1475 14,75 14, b0 14570 14,80 1480 15,09

13, 00 13, 00 14,09 1409 13,80 1400 14 60 14,80 15,00 1430 143990 14,90 16,35 15,35

15,350 15,50 12,80 13,00

14,50 14,50 15,60 15,00 1400 1440 14,40 15, 90 15.00 1210 12,30 1260 1280 13 00

Bemerkung en. Die vechaoft⸗ Menge wird anf volle Doppelzentner und der Verkauftwerth auf volle Mark abgerundet mit ethellt Fin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hal die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, . Punkt (. in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.

*

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1816

5 620

369 1450

3 204 63 198

4637

51

3733

Der Durchschnittspreis wird aus den unabaeribeten ahlen berechnet

Deutscher Reichstag. 23. Sitzung vom 1. Februar 1899, 1 Uhr.

Tagesordnung: Dritte Berathung des von den Abgg. Graf von Hompesch (Zentr.) und Genossen eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu, und der von den Abgg. Rickert (fr. Vgg.) und Graf zu Limburg⸗ Stir um (d. kons.] eingebrachlen gleichlautenden Gesetz⸗ betreffend die Aufhebung des 5 Z des genannten

esetzes.

In der Generaldiskussion erklärt

Abg. Dr, Schädler (Zentr.) in Vertretung des durch Krankheit verhinderten Grafen von Homvesch, daß seine Partei keine Veranlassung habe, nochmals die Debatte aufzunehmen. Er bitte die Mehrheit, auch in dritter Lesung die Anträge anzunehmen.

bg. Rickert erklärt, er balte es lediglich für nöthig, auf die Bemerkung, welche der Abg. Dr. Lieber in der zweiten Lesung gegen die Schwei gerichtet, zurückkommen, da sie allgemein in der Schwei; als eine Beleidigung aufgeaßt worden sei. Er nehme an, daß es dem Abg. Dr. Lieber ferngelegen habe, das schweizerische Volk zu beleidigen.

Abg. Dr. Lieber Zentr) bestãtigt diese Auffassung, ftellt aber fest, daß der Hinweis des Abg Bebel auf die Schweiß im Hinblick auf das dort bestebende Asylrecht sehr unangebracht gewesen sei. Jedenfalls werde er sich die freie Meinungsäußerung im Deutschen Reichstage nicht durch Rücksichten auf schweizerische Zeitungsredakteure beschrãnken lassen.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum erklärt, er könne sehr wobl begreifen, warum gerade der Abg. Rickert sich zum Anwalt der Schweiz mache. Es sei das selbe Verfahren, welches einzig in Deutsch⸗ land geübt werde, immer Räücksicht auf das Ausland zu nebmen und Beleidigungen bon dort rubig einzustecken. Dasselbe Schauspiel babe man ja bei den Ausweisungen aus Nordschleswig erlebt. Das Asplrecht der Schweiz sei den umwobnenden Staaten sehr unbequem und unangenehm und verletze die innersten Gefühle der monarchisch Gesinnten. .

Abg. Bebel (So) führt aus, der Abg. Lieber habe doch die Schweiß als ein Land bezeichnet, in dem Könige= und Frauenmörder eiüchtet wurden (Widerspruch rechts und im Zentrum; Rufe: Frei

umltefer ) oder frei herumliefen. Das Attentat sei das erste auf schwelzerischem Boden gewesen, selbst die oͤsterreichische Regierung zabe ihre volle Anerkennung für die große Theilnahme der schwe jerischen Regierung und des schweizerischen Volkes aus diesem Anlaß aue gesprochen. Den Herren (richts sei ja das Asyl⸗ recht längst ein Dorn im Auge; sie sollten aber bedenken, daß sie selbst einmal in die Lage kommen tönnten, davon Gebrauch zu machen; er erinnere an den Grafen Arnim, an Navoleon, der jahr⸗ zehntel ng von dem Awlrecht in der Schweiz Gebrauch gemacht habe.

Abg. Rickert wersst die Angriffe des Abg. Grafen Limburg zurück. Sei es vielleicht national, fremde Nationen zu beleidigen? Dentschland stebe freundlich zu der Schweiz und habe keine Ver. anlaffung, solche scharfen Worte, wie sie der Abg. Lieber gebraucht habe, gleich dem Grafen Limburg, in Schutz zu nehmen.

Abg. Dr. Lieber: Die Abwehr in den „Basler Nachrichten“ war mil so hahnebüchenen Auzfällen auf mich gewürzt, daß ich das Blatt nicht sehr boch stellen kann. So schimpfen vielleicht bei uns die Fuhrleute. Daß ich auf das Asylrecht der Schweiz keinen An⸗ griff gemacht babe, wird mir jeder bezeugen. Sollte jemals der Zu⸗ kunstsftaat Wirklichkeit werden, so werde ich das Ajylrecht der Schwein nicht in Anfpruch nehmen, sondern mich gern Ihrer (der Sezial⸗ demokraten) Besserungskolonie überweisen lassen. Wo war denn Herr Bebel, alg in der jweiten Lesung Herr Saitler auf meine hier in Rede stehenden Ausführungen reagierte? Herr Bebel hat meine

Worte verdrehen wollen. (Rufe: Er hat das ja zurückgenommen!) .. Dann bin ich zufrieden, und die Sache ist erledigt. Ich habe lediglich eine historische Thatsache festgellt. und Herr Bebel hat sie bestätigt.

Abg., Dr. Sattler (nl) Jeder Reichs tags⸗Abgeordnete sollte in der Berührung auswärtiger Verhaäͤltnisse sehr vorsichtig sein; ich wünschte, die heutige Verhandlung brächte die Ueberzeuaung von der Richtigkeit dieser Auffassung auch in weitere Kreise. Die Worte des Herrn Dr. Lieber babe ich garnicht so einst genommen; einen Angriff auf das schweierische Bolt hatte er damit, wie er ja auch erklärt hat, nicht beabsichtigt. Diß auswärtige Preßorgane uns nicht beeinflussen können, ist selbstverständlich.

Abg. Bebel: In England bestehe das Asplrecht viel unein⸗ geschränkter als in der Schweiz, auch für Fürstenmörder. In der Schweiß sei leider in dieser Beziehung eine Verschlechterung eingetreten. Also auch nach dieser Richtung seien die Angriffe des Abg. Dr Lieber gegen die Schweiz völlig ungerechtfertigt gewesen. Er (Redner) habe fich sofort berichtigt, als der Abg. Lieber ihn duich Zuruf eines Besseren belehrte; er brauchte alfo ihm gegenüber nicht diese Ent⸗ rüstung zur Schau zu tragen.

Abg. Dr. Lieber; Ich babe keine Entrüstung zur Schau ge tragen. Lediglich vom Asvlrecht der Schweiz habe ich gesprochen; daß irgend ein Jesuit das dortige Asplrecht in Anspruch Jenommen hätte, ist nicht zutreffend Die Schweiz säumt zwar anderen Leuten, aber nicht diesen das Asylrecht ein. Ueber das Einv rständniß des Herrn Sattler mit mir besüglich der aus ländischen Presse freue ich mich sehr, auch Herr Bebel sollte doch diese Anschauung tbeilen.

Damit schließt die Generaldiskussion. Ohne Spezialdebatte werden die Anträge im einzelnen und darauf in der Gesammt⸗ abstimmung mit großer Mehrheit angenommen.

In dritter Lesung wird sodann der von den Abgg. Dr. Bachem (Zentr) und Münch⸗Ferber (al) eingebrachte Gesetzentwurf wegen Abänderung des Zolltarifs Gollerleichterung für Pongees) ohne Diskussion angenommen.

Es folgt die erste Berathung des von dem Abg. Rickert (fr. . eingebrachten Gesetzeniwurfs wegen Abänderung des Wahlgesetzes.

Abg. Rickert rekapituliert die Vorgeschichte seines Gesetzntwurft, der schon mehrmals von großen Mehrheiten des Hauses gegen die

artelen der rechten Seite angenommen sei, aber vor den Augen des Bundes ram hs keine Gnade gefunden habe. Er weist kurz auf die dringende Nothwendigkeit hin, die Zwergwablbezirke mit kaum einem Dutz nd Wähler zu beseitigen und die Gebein haltung der Stimm- abgabe zur Wabrheit zu machen; zur Erreichung des letzteren Zwecks seien das Stimmzetleltubert und die Dunkelkammer vorge— schlagen, wie sie in anderen großen Kalturländern zur Sicherung des Wahlgebeimnisses schon lange beständen. Die schlimmen Erfahrungen auf dem platten Lande bewiesen, daß auf den Dörfern von Wablfreibeit meist nicht die Rede sei; auch die letzten Wahlen hätten in diesm Punkt massenbaft Material geliefert; die Kontrole der Stimmabgabe sei seitens der Konservati en förmlich in ein Spstem gebracht worden. Redner trägt insbesondere aus r eine Reihe drastischer Einzelfälle vor, die diese Behauptung

ützen sollen. Solchen Dingen gegenüber, die ein Hohn auf die Wahlfreiheit seien, müsse der Reichs tag immer wieder den Antrag an⸗ nehmen, bis auch die Regierung ihren Widerstand aufgebe.

Abg. Freiberr von Stumm (Ry.): Da Herr Rickert nichts Neues vorgebracht hat, auch keine Beredsamkeit ung umstimmen kann, so erkläre ich mich unter Beziehung auf meine früheren Ausführungen auch beute einfach gegen den Antrag. Die vorgeschlagenen Maß. nahmen sind nicht geeignet, die Mängel der Geheimhaltung der Stimmabgabe zu beseitigen, sondern die Geheimhaltung nur noch mehr zu gefährden. Zettelverwechselungen würden mehr als früher vorkommen, und außerdem würde nur

unnöthige Zeitvergeudung die Folge des neuen Systems mit der Dunkelkammer sein. Daß sich das Verfahren in Württemberg be⸗ währt habe, stimmt mit meinen Nachrichten nicht überein. Wenn Sie die Heimlichkeit der Abstimmung festhalten wollen, sollten Sie sich hüten, die Uebelstände des geheimen Stimmrechts so beredt aus zu ühren. Ich balte das allgemeine, Stim nrecht für eine der wesentlichsten Befstimmungen der Reiche verfassung, aber die Heimlichleit der Wahl für einen nachtheili en Auswuchs, die früher oder später beseitigt werden wird und beseitigt werden muß, weil sie nicht den Mannes muth des Abstimmenden hervortreten läßt. Das meinen sehr einflußreiche Personen im Reichstage. Auch der Abg. Dr. Windthorst hat seiner Zeit gegen die geheime Stimm- abgabe , ,. Hoffentlich werden die verbündeten Re⸗ gierungen, wie bisher, auch in Zukunft dem Antrage keine Folge geben.

; Abg. Dr. Schädler (Zentr.) erklärt, er st'he auf dem entgegen⸗ gesetzten Standyuntt. Er wünsche sehr, daß endlich einmal diesem Unttage, der nun vor bald zehn Jahren zuerst eingebracht worden sei. Folge gegeben werde. Nicht einen Schritt weiter sei man bisher ge⸗ kommen. Auch heute sei niemand am Bundesratbstische. Was Derr ven Stumm an Bedenken gegen die praltische Durchführbarkeit vor bringe, solle man doch der Sorge der betheiligten Wähler überlassen. Eine Reihe von Fehlern des bestehenden Wahlgesetzes solle aus⸗ n werden; diesen Fortschritt sollte man acceptieren, das

olllommenste sei ja doch nicht zu erreichen Nicht nur das all gemeine, sondern das allgemeine, gleicke, geheime und direlte Wahl⸗ recht sel eine Grundlage der Reiche verfassung und dafür trete das Zentrum ein. Die Verhandlungen der Wahlvrüfungskommission hätten gezeigt, daß andere Dinge viel weniger mit Mannesmuth und Mannes⸗ würde verein bar seien, als die Heimlichkeit der Stimmabgabe. Man be⸗ seitige die Abhängigkeit auch des kleinen Mannes und den Druck, der auf ihn aus eübt werde, dann lasse sich über die offene Wahl reden. Die Berufung auf den Abg, Windthorst lasse außer Acht, daß nicht taktische Gründe, sondern die traurigen Erfahrungen mit den Wahl⸗ berinflufsungen ihn zur Aenderung seins ursprünglichen Standpunktes und auch zur Fürsprache für die Wahlkuverts veranlaßt hätten. Die Augübung des Wahlrechts müsse gegen jeden Terrorismus bon unten oder von oben geschöützt werden. Es handle sich um eine Frage der moralischen Verantwortung und des politischen Anstandes

Abg. Basferm ann (nl) erklärt, daß auch heute die Rattongl. liberalen im Interesse des besseren Schutzes des Wahlgeheimnisses dem Antrage zust im ten, und bedauert den' ablehnenden Standpunkt der Regierungen. Nach den Erfahrungen in Baden seien sämmiliche Parteien mit dem neuen Verfabren völlig einverstanden, und Miß⸗ stände hätten sich nirgendz bemerkbar gemacht. Die Bemängelungen des Freiberrn von Stumm seien durchweg unzutreffend. Sei das Kebeime Wahlrecht da, so dürfe auch keine Uebel wachung der Stimmabgabe statthaben. Die Wahlprüfung durch eine besondere Kommission babe ibre großen Schattenseiten; wenn er auch keinen Gerichtshof zur Wahlprüfung empfehlen wolle, müsse er doch darauf hinweisen, daß das Verfahren anderer Parlamente, die Wahl⸗ prüfung durch die Abtheilungen als Prüfun Sskommissionen vornehmen zu lassen, bei weitem den Vorzug verdiene, weil es die Wahl. prüfungen in 1 bis 2 Monaten zu beendigen ermögliche, während bei uns Jahre darüber vergingen. Bei den heutigen politischen Zu⸗ stänren mässe mit aller Kraft an dem bestehenden Wahlrecht sest gehalten werden. .

Abg. Kopsch (fr. Volkep.) erinnert daran, daß früher die nationalliberal? Partei sich zum tbeil als Gegnerin des Antrags bekannt habe, so der Ag. Osann und auch der Abg. Bassermann; der letztere habe allerdings vom Jahre 1895 an seine frühere DOpposition aufgegeben. ie nationalliberale Presse, vor allem die „Kölnische Zeitung‘, habe sogar gemeint, der Antrag würde dem Fluch der Lächerlichkeit verfallen. Das sei . nicht eingetroffen. Die fressinnige Veltepartei begrüße den An⸗ trag mit Freuden. Die Beeinträchtigung des geheimen Wahl⸗

reckt,s durch die Arbeitgeber oder die Beamten charakterisiere sich als moralifcher Diebftahl. Nicht die geheime, sondern die öoͤffent· liche Stimmabgabe fübre zur Heuchelei und zur Unselbständigkeit, das beweise jede Landtagswahl in Preußen. Die Mannesmürde kom: ne am besten dann zum Ausdruck, wenn man auf wirthschaftliche oder

Hine. Verhänrniffe nicht Kücksibt ju nehmen brauche. Die

onfervativen batten sich stets nach Kräften bemuͤht, den Antrag von hinten herum zu bekämpfen und feine Verhandlung zu verzögern. Ihre Gegner chaft gegen das Reichs. Wahlrecht hätten sie bei den Wahlen etwas k den Hintergrund treten lasfen, aber der Abg. Graf Roon babe doch ebenso wie der Landtags. Abgeordnete Ring ganz offen das Prinzip desfelben verworfen. Ble Regierungen verhielten sich dem Antrage gegenuber genau so wie gegenüber dem Antrage, betreffend die Jesuiten. Ble Väter des Entwurfs ö aber dafür sorgen, daß derselbe mit jedem Jahre wiederkehre; Beharrlichkeit führe zum Ziel.

Abg. Auer (Sor) erklärt, feine Partei stimme dem Antrage ju, wenn er auch lange nicht weit genug gehe, Es wäre endlich an ber Zeit, das Wablrechtsalter auf das 21. Lebensjahr herunterzusetzen. Ferner wünschten die Sozialdemokraten, daß die schon im Wahlgesetz verheißene periodische Neueintbeilung der Wablkreise erfolge. Zur

eil babe ein lippescher Wäbler 16 mal so viel Wahlrecht wie ein

lier des VI. Wabikreises. Welche Machenschaften bei den Wablen, zumal auf den Gutsgböfen, im Schwange seien, bewiesen die Akten der Wahlprufunge ko mmission. Abhilfe für die Ungleichartigkeit der Stimmjettel werde sich nur dadurch schaffen lassen, wenn Größe und Gewicht einbeitlich festgesetzt und das Kuvert amtlich gestempelt würde. Auch die Verlängerung der Wahlieit um eine Stunde und die Bestimmung, daß die am Schluß der Wahlzeit schon jm Wabllokal Anwesenden noch abstimmen dürften, seien sehr notb⸗ wendige Ergänzungen des Wahl tesetzes Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit müßten , werden, so lange sie beständen, det babe auch der Staats sekretr Graf von Pofadowsky betont; dies gelte ebenso vom allgemeinen gleichen, direkten und eheimen Wahlr cht. Verwaltung und Rechtsprechung seien sich einig in dem Bestreben, die Ausübung dieses Wahlrechts möglichst zu beschränken. In Sachsen feien die alten Mittel zur Einengung der Agitationen immer noch im Schwange, man habe aber bei der letzten Wahl auch noch neue Mittel daju in Anwendung gebracht auf dem Wege der Benutzung des Groben · Unfug · Paragraphen. Redner führt eine Reihe von Bel⸗ spielen an, weiche beweisen sollen, daß duich das Vorgehen der Be⸗ hörden das Versammlungtrecht und die Theilnahme an Versamm⸗ lungen beeinträchtigt oder völlig lusorisch gemacht werde.

Die Abgg Werner (Resormp) und Freiherr von Sch ele—⸗ Wunstorf (9 F F) treten unter Anführung von ihnen bekannt ge⸗ wordenen, wie sis behaupten, besonders krassen Verletzungen des Wahl⸗ geheimnisses ebenfalls für den Antcag Rickert ein.

Abg. Ern st (fr. Vgg.) weist darauf hin, daß die meisten Proteste gegen kon servatioe Wablen einliefen, daß alfo auch die Konservativen U sache hätten, für den Antrag ju flimmen. Die im Interesse der Manner würde vom Freiherrn von Stumm erhobene Forderung der öffentlichen Stimmabgabe werde erst erfüllbar sein, wenn jeder Wähler 9 in undbbängiger sozialer Position befinde. In der Provinz

ssen bätten sich die Distrikts komm issare geradezu, zu konservativen ah machern herausgebildet, und von einer geheimen Wahl sei namentlich in den ländlichen Gebietstheilen absolut nicht die Rede.

Arg. Graf zu Limburg - Stir um: Ich werde nicht auf Vor- gänge in meinem Wablkreise eingeben. Dle Mehrheit des Hauses will das Wahlrecht andern; wir wollen es beim Bestehenden belassen, und ung wirft man vor, wir wellten es abschaffen! Das behauplen Sie ohne Ber chtigung. (Zurufe links: Graf Mirbach) Das schließt nicht aus, daß wir das Wahlrecht kritisieren, wie es der Vater dieses Antrages jeden Tag an dem vreußischen Wahlrecht thut Wir wünschten, Alle unterwürfen sich so dem geltenden Reichswahlgesetz, wie wir. Es ist durch nichts erwiesen, daß das Wahlrecht kein ge⸗ heimes sei. Was uns hier erzählt worden ist, kennen die Herren nicht aus eigener Wissenschaft, sondern es sind ihnen gemachte Mittheilungen, von denen erfahrungsmäßig nur der tleinste Theil wahr ist. Denken Sie doch an die Bebelichen Mittheilungen in militärischen Sachen! Bie Thatiachen, die das geheime Wablr cht kompromittieren, sind nur sebr minimal Das Wablrecht ist im Ganzen ein geheimes; die Aus— schreitun gen sind bei einem System, das Sie voꝛschlagen, auch nicht ausgeschlossen Für ein im Ganzen bewährtes Wahlrecht wollen wir kein Syst-⸗m eintauschen, welches unpraktisch ist und der Lächerlichkeit aubeimfällt. Die Wünsche, das Wahlrecht zu ändern, kommen von der Seite, welche die Ausdehnung des Wahlrechts auf 21 Jahre und welche die Diäten will. Wir können ja darüber in Berathung treten, aber einseitige Anträge, wie der vorliegende, haben keine Berechtigung. Wenn etwas aus der Sache werden soll, müßte doch auch der Bundes rath zustimmen. .

Abg. Basbach (3Zentr): An den Verfassungsbestimmungen über die Wahl wird durch den Antrag Rickert nicht das Mindeste geändert. Es soll nur den schlimmften Mißbräuchen, die mit der Wahlfreiheit wirthschaftlich abhängiger Wähler getrieben werden, endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Redner schildert, wie es nach seinen persönlichen Erlebniss'n im Saarrevier, speziell auf dem Hütten⸗ werk Brebach, im Gebiete des Freiherrn von Stumm, bei der Wahl⸗ agitation zugegangen fein solle, und behauptet, daß dort mit durch⸗ sichtigen Stimmzetteln für die Wahl des dem Freiherrn von Stumm genebmen Kandidaten operiert worden sei, daß ferner, entgegen den

vorher getroffenen Abmachungen, die Form der Stimmzettel auf

jener Seite geändert worden sei, und zwat viermal an einem Tage, weil die Zentrumspartei sofort die neue Form nachzuahmen bemüht ge⸗ wesen sei. Auch in der Faltung der Zätel in Fidibusform hätte man ein Mittel endeckt, die geheime Stimmabgabe illusorisch zu machen. Der Bundegrash babe es nicht einmal der Mühe werth gehalten, inen Grund der Ablehnung anzugeben. Es seien aber die Gründe des Bundegraths so fadenscheinig, daß er sich schämen müsse, die selben anzugeben

Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen der letzteren Acußerung zur Ordnung.

Abg. Feeiherr von Stumm: Herr Dasbach hat hier über mich obieltiv: Unwahrheiten vorgetragen, wie sich schon aus oberflächlicher Renntnißnahme der Verhandlungen über meine Wahl von 1890 er— giebt, wo er mein Gegenlandirat war. Die Arbeiter in Grebach sind garnicht meine Arbester, ich bin nur an dem Werk betbeiligt. Mit Eatmüstung weise ich die Behauptung zurück, daß irgend ein Beamter von mir sich eine unberechtigle Wahlbeeinflufsung erlaubt hätte. Herr Dasbach hat ja einen fehr umfangreichen Wahlprotest gegen meine Wabl eingereicht, über den wir fa später verhandeln werden; es wird sich zeigen, daß auch hier wieder bis auf Kleinigkeiten Alles unwahr ist. Seine Presse hat einen unerbörten Verleumdungsfeldiug gegen mich und meine Freunde an estellt; so war behauptet worden, die von mir den Arbeitern zugestandene Theuerungezulage sei ihnen auf Umwegen an Lohn gekürt worden. Die Sache wurde als gaͤnzlich unwahr vor Gericht erwiesen, aber der Effekt der Verleumdung war erreicht. Mit dem Vorschlage der Virwendung gleicher Stimm fettel hatte uns Herr Dasbach lediglich eine Falle gestellt ..

, . Graf von Baliest'rem: Ich kann nicht zugeben, daß ein Reichttagsabgeordneter von einem anderen Reichstagsabgeordneten sagen darf, er habe eine Falle gestellt.

Abg. Freiberr von Stumm (fortfahrend): Herr Dasbach war damals nicht Abgeordneter.

Präsident Graf von Ballestrem lunterbrechend) Herr Dasbach ist aer 1 Abgeordneter.

Abg. Frelheir von Stumm: Ich empfehle allseitig, erst das Ergebniß der Wahlprüfung abzuwarten.

Abg. Gröter (Zenit) sührt aus, daß Heute allerdings züben wie drüben zahlreiche Behauptungen über Verletzung des Wahl⸗

geheimnsffes beweigios aufgesiellt scsen. Darauf komme es aber für

die Gntscheidung nicht an. Es Fandle sich ja nicht um Abänderung des Wahlgefetzez, sondern um Schutz des geltenden Wahlrechts. Man brauche doch nür an die iypssch gewordene Behandlung des Wabl. ffig mnnisfes in Bochum und Dortmund zu erinnern in Neun trchen und Saarbrücken scheine es nicht viel anders zu stehen um

die dringende Nothwendigkeit des Antrages Rickert darjuthun.

Auch in Württemberg habe sich das System der Kuvperts mit dem Isolierraum sehr gut bewährt. Die Wahlvrüfung geböre zu den wesemlichen Rechten des Hauses und könne nicht fortgegeben werden. Eine befondere Wablprüfungstommission sei unenthehrl ch. Die Kom. mission sollte sofort an die größten und schwierigsten Wahlprũfungeu geben, dann würde schon ein erheblicher Foꝛrtschritt gemacht werden, bg. Bindewald (Reformp.) unkterstützt den Antra Rickert und polemisiert dann gegen einige Angriffe des Abg. Ernst auf die Antisemiten.

Ein Vertagungsantrag wird abgelehnt,

Nach veileren Bemerkungen der Abgg. 9 8 . Liebermann von Sonnenberg (Reformp), Ernst, Freiherr von Stumm und Bindewald schließt die erste Der athun

In zweiter ö werden die einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs ohne Debatte unverändert gegen die Stimmen der Rechten angenommen.

Schluß nach 6i / Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. (Post⸗ Etat.)

Preusßischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 10. Sitzung vom 1. Februar 1899.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Stats für 1899 wird beim Etat der land wirthschaft⸗ lichen Verwaltung und zwar bei dem Titel „Gehalt des Ministers fortgesetzt.

Abg. Pleß (tr.) befstreitet, daß es mit der Fleischnahrung der Arbeiter so sehr schlecht bestellt sei. Die Arbeitslöhne sejen erheblich gestiegen, vom Standpunkt der Handwerkameister aus sogar sehr unangenehm hoch. Demgegenüber könne er sehr wohl begresfen, daß die Landwirthe auch entsprechend bohe Preise für ihre Produkte haben wollten. Redner tritt dann dafür ein, daß die Verunreinigung der Flußläufe durch die Abwässer der Fabriken verhindert werde,

Abg. Gothein (fr. Vzg, :: Das Verlangen des Vorredners kommt darauf hinaus, daß den Grundbesßtzern eine ausreichende Grund⸗ rente gesichert werden soll, und zwar soll sie ebenso hoch sein wie zur Zeit der hoben Bodenpreise in den siebsiger Jahren und zur Zeit des dohen Zinsfußes. Die Kapitalrente ist aber von 5 auf 30 /o herab⸗ gegangen. Es ist gestern davon gesprochen worden, daß die Städte, weiche eine Schlachtsteuer erheben, überhaupt keine Berechtigung hätten, über Fleischnoth und hohe Fleischpreise zu sprechen. Ich bedauere, daß Breslau noch eine Schlachtsteuer hat. Aber diefe Steuer ist keine Erfindung der Kommunen, sondern sie warde vom Staate erhoben, und schließlich, den Tommunen überwiesen. Wir leben jetzt in der Zeit der böchsten Fleischpreise. Das Schweinefleisch kostete in den fünfziger Jahren 60 3 und jtzt ö J Daruber kann besonders Herr Stephan aus Oberschlesien Auskunft geben. Die Viehzucht wollen wir auch gegen Seuchengefahr 1 wir verlangen nur eine Erleichterung der Einfuhr lebenden Viebes in den Grenzbezirken. Es ist doch geradezu komisch, daß 1368 Schweine für Oberschlesten keine Seuchengefahr bedeuten, daß ber das 13689. Schwweln so sehr, gefährlich sein soll. Aus den oberschlesischen Schlachthäusern ist noch niemals die Seuche eingeschleypt worden. Durch die Grenzsperre wird der Preis des Fleisches künstlich in die Höhe getrieben. Redner wendet sich dann gegen die Zuckeraus fuhrprämien, welche in Höhe von 13 Millionen Mark von den Konsumenten aufgebracht werden müßten, um dem Auslande billigeren Zacker zu verschaffen. Auf die Dauer, führt er aus, kann diese Prämie nicht aufrecht erhalten werden. Herr von Mendel hat gemeint, daß der Staat fur die Kornhäuser auch die Ver⸗ waltungskosten übernehmen müsse. Das ist mehr als naiv. Aus den Ausführungen des Finanz⸗Ministers klang es auch schon heraus, daß er für die Landwirthschaft schon so viel gethan babe, daß ihm zu thun fast nicht mehr übrig bleibe. Aber die Landwirthschast meint, daß er doch immer noch mehr thun müsse. Die Brandenburgische Land wirthschastskammer verkauft alles Mögliche, namentlich Düngemittel, aber nur in Waggonladungen; das kommt doch nur den großen Grund⸗ besitzern zu gute. Und für diese Zwecke werden sogar die Einnahmen verwendet, die aus den Steuern herrühren. Wenigstens muß man daz aus dem Etat entnehmen. Redner erklärt sich schließlich auch gegen die Uebertragung der Bauverwaltung an das landwirthschaftliche Pfinisterium und fährt fort: Wenn es sich um die Wasserbauten an den schlesischen Gebirge flüßsen, bei Hirschberg ac, handelt, so kommen dabei? doch mehr stäbtische als landwirthschaftliche, Interessen in Frage. Das richtigste sei, neben einem selbständigen Eilen⸗ bahn. Ministerium ein besonderes Bauten Ministerium zu schaffen. Es wird vielfach gesagt, daß man mit der Anlage von Wasserstraßen auch gleich die Meliorationen verbinden müsse. Das ist nur eine schöne Verbrämung. Besser ist es, mit den Meliorationen selbständig vorzugehen, denn bei den Wasserstraßen wird das Schiffahrisinteresse immer die Hauptsache bleiben. Die Herren don der Rechten haben die ruhige und sachliche Tonart des HYerrn Ehlers gelobt gegenüber den Angriffen, die sonst von unserer Seite kommen. Aber sachlich ist das, was Herr Ehlers gesagt hat, dasselbe, was ich sage, und wenn die Tonart vielleicht bei mir etwas anders klingt, so liegt das an dem Echo, welches ich zuweilen dort drüben finde.

ei Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ ein:

Meine Herren! Ich bedauere, daß einige, wie ich glaube, durch⸗ aus unrichtige Darlegungen des Herrn Vorredners mich zwingen, auf einzelne Punkte seiner Ausführungen kurz einzugehen.

Der Herr Abg. Gothein hat zunächst über die Domãnenverpach⸗ tungen gesprochen und ausgeführt, der Grund dafür, daß die Erträge aus der Verpachtung der Domänenvorwerke in den letzten Jahren zurückgeblieben seien, sei wesentlich mit darin zu suchen, daß eine ver⸗ kehrte Art der Verpachtung der Domänen stattfände, und dabei hat er hervorgehoben und das ist der einzige Grund, womit er diese Behaup⸗ tung substantiiert hat das sogenannte Pachtgelderminimum werde den Bietenden bekannt, und daher wüßten sie genau, bis zu welcher Höhe sie bieten müßten, und gingen naturgemäß darüber nicht hinaus. Meine Herren, die Domänenverpachtungen geschehen, wie auch dem Landtage wohl bekannt ist, prinzipiell auf dem Wege der öffentlichen Liitation, von der nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgewichen wird. Es werden diejenigen Vorwerke, die in dem nächsten Jahre zur Ver pachtung gelangen, durch öffentliche Bekanntmachung durch die ganze Monarchie veröffentlicht, sodaß jeder, der geneigt ist, ein Vorwerk zu pachten, darüber orientiert ist, wo solche Vorwerke pachtlos sind, und dann steht jedem, der pachilustig ist, die Eiasicht in die Pacht⸗ bedingungen frei. ;

Was aber den Vorwurf betrifft, daß das Pachtgelder⸗ minimum, und jwar, wie Herr Gotbein sagte, wesentlich durch Schuld der Domanial⸗ Departements . Räthe, den Pachtlustigen bekannt würde, so ist das ein ganz unerhörter Vorwurf, der umsoweniger zu⸗ trifft, als in den letzten Jahren Pachtgelderminima überhaupt nicht mehr förmlich festgesetzt werden. (Zuruf des Abg. Gothein: Habe ich auch gar nicht gesagth

Herr Richter hat ebenfalls den Vorwurf gegen die Departe⸗ mentz.Räthe erhoben, und indirekt hat Herr Gothein das auch ge⸗ than; denn wenn ein Pachtgelderminimum bei der Regierung fest⸗

geftellt worden ist, und das würde den Pachtlustigen vorher bekannt

gegeben, so könnten es wieder nur diejenigen Beamten sein, die die Verwaltung führen, durch deren Indiskretion so etwas in die Oeffent⸗ lichkeit kommt. Ich muß mit aller Entschiedenheit unsere Deyartements Räthe gegen solche direlte und indirekte Vorwürfe in Schutz nehmen. (Bravo! rechts. Zuruf des Abg. Gothein Der Herr Abg. Richter hat den direkten Vorwurf ausgesprochen, und hier ist ein solcher Vorwurf indirekt ausgesprochen! Widerspruch des Abg. Gothein)

Ich muß sodann auf eine Aeußerung zurückkommen, die über die Zuckersteuer und namentlich das Prämiensystem von Herrn Gothein gemacht ist. In der Sache stehe ich vollständig auf dem Boden seiner Anschauung; auch ich halte es für durchaus erwünscht und jweckmäßig, daß wir zur Beseitigung des Prämiensystems kommen. Die Schluß⸗ folgerungen, die aber Herr Gothein aus dem jetzt thatsächlich bestebenden Prämiensystem gezogen hat, halte ich für absolut falsch. Jedenfalls sind sie insofern falsch, als Herr Gothein sagt, das deutsche Prämiensystem diene lediglich dazu, die amerikanische Zucker produktion groß ju ziehen. Das ist zweifellos falsch. Wenn diese seine Ansicht richtig wäre, dann ginge dieser Vorwurf nicht gegen Deutschland allein, sondern gegen alle Staaten, die Prämien geben. Meine Herren, wir sind bereit, den Boden der , , . zu betreten. Aber, meine Herren, darüber kann doch kein Zweffel sein: wenn nicht alle übrigen Staaten das Prämiensystem abschaffen, dann wären wir doch außerordentlich thöricht, wenn wir das einzige Mittel, um unsere Zuckerindustrie lebensfähig zu erhalten, nicht aufrecht er ˖ hielten; wir würden, wenn wir dies in einer so schwierigen Situation aus der Hand gäben, unsere Zuckerindustrie einfach dem Untergang preisgeben. (Sehr richtig! rechts) Die Gesichtspuakte sind ja so ergiebig und ausführlich bereit im Reichstage bei Erlaß des Zuckersteuergesetzes behandelt worden, daß es sich für mich erübrigt, hier noch weiter auf die Sache einzugehen. (Sehr richtig! rechts) Bei der Gelegenheit sind dieselben Anschauungen, die Herr Gothein heute hier vorgebracht hat, auch im Reichstage von der linken Seite des Hauses vorgebracht worden. Die Mehrheit des Reichttages und ich glaube, auch die Mehrheit dieses Hauses steht nicht auf dem Standpunkt, daß wir durch momentane Be⸗ seitigung unseres Pcämiensystems unsere, Gott sei Lob und Dank! bisher gesunde Zuckerindustrie gefährden sollen.

Dann hat der Abg. Gothein dem Herrn Finanz ⸗Minister vor⸗ geworfen, er sei nicht gehörig orientiert. Auch in dieser Beziehung habe ich eine vollständige Substantiierung dieser Behauptung aus der Darlegung des Herrn Gothein nicht zu entnehmen vermocht. (Sehr gut! rechts) Aber ich bin in der Lage, Herrn Gothein den Vorwurf zu machen, daß er seinerseits Behauptungen aufstellt, wo er vollständig unorientiert ist. (Sehr richtig! rechts) Der Herr Gothein gebt bei seinen Darlegungen über die Organisation des Wasserbau⸗ wesens bon der Voraussetzung aus, daß, wenn und die Frage ist ja noch unentschieden der landwirtbschaft⸗ lichen Verwaltung die Verwaltung des gesammten Waffer⸗ wesens übertragen werden sollte, im Großen und Ganzen der landwirthschaftlichen Verwaltung eine durchaus neue Zuftändigleit, eine durchaus neue Thätigkeit zugewiesen werden würde. Alle die Dinge, die Herr Goihein hier hervorgehoben hat: die Bekämpfung der Hochwassergefahren in den Prioatflüssen, in den Gebirgsflüssen, die Eindeichungen, auch soweit es sich um den Schutz der Städte handelt, u. s. w. gehören schon nach der bestehenden Organisation zur Zustaͤndigkeit des landwirthschaftlichen Ressorts. (Sehr richtig! rechts.) Der Grund, weshalb man vielleicht der landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung noch eine weitergehende Zuständigkeit überweisen sollie und könnte, der liegt lediglich darin, daß die Theilung der Zuständig⸗ keit in der Verwaltung der wasserwirthschastlichen Verhältnisse, wie sie zur Zeit besteht, den Erfolg in hohem Maße ge⸗ fährdet. Ein großes Flußgebiet mit seinen Quellgebieten und Rebenflüssen, mit allen Maßnahmen, die durch Drainage, Entwãsserung, durch Hochwasserschutz u. s. w. getroffen werden, bildet ein untrenn⸗ bares, jusammenhängendes Ganze. Es ist daher in hohem Grade bedenklich, wenn die staatliche Verwaltung dieses Ganzen bei zwei und mehr Behörden getheilt ist. Und so ist die Sache jetzt. Das Ver⸗ kehrswesen auf unseren öffentlichen Strömen und die Kanalbauten sind dem Herrn Arbeits. Minister überwiesen. Das ganze Landeskulturinteresse, das bei den Eindeichungen, einschließlich der Seedeiche, der Abwehr von Hochwassern, den Einwirkungen auf die Nebengelände in Betracht kommt, ferner die gesammte Verwaltung der nicht schiff baren Ströme, gebört gegenwärtig zur Zaständigkeit des landwirthschaftlichen Ministerlums. Wenn nun das ausgeführt würde, was Herr Gothein wünscht, nämlich die Errichtung eines Bauten⸗Ministeriums, so würde nicht die landwirthschaftliche Verwaltung das ausgedehnte Gebiet be⸗ halten, was sie bisher auf dem wasserwirthschaftlichen Gebiet besitzt, sondern dieses ganze Gebiet würde der landwirthschaftlichen Verwal⸗ tung entjogen. Das ist der Wunsch des Herrn Gothein. Ja, meine Herren, ich möchte doch glauben, daß, wenn Herr Gothein sich in diesen Dingen mehr orlentierte, er sich überzeugen würde, daß sowohl die Forstverwaltung wie die Domänenverwaltung, die in der inten⸗ sinsten Weise bei dieser Frage betheiligt sind, ferner das Moorwesen, die Landesmeliorationen, die allgemeine Pflege der Wasserwirthschaft im Interesse der Landeskultur, also eine der wesentlichsten Grundlagen für die Förderung der Landwirthschaft überhaupt, der landwirthschaft⸗ lichen Verwaltung entzogen werden nach dem Wunsche des Herrn Gothein, einem im wesentlichen technischen Ministerium übertragen werden würde.

Auch in anderen Punkten erweist sich Herr Gothein als voll- ständig unorientiert. Er hält dem Herrn Finanz Minister vor, daß er vor Jahr und Tag einen Ausspruch gethan habe, wonach der Finam⸗Minister gerade derjenige sei, der dasselbe Ziel bei der Neu⸗ organisation der Wasserbauverwaltung wie Herr Gothein verfolge. Meine Herren, das ist ganz was Anderes, was der Herr Finanz⸗ Minister s. 3. gesagt hat. Er hat von einer General Direktion des Wasserbaues gesprochen, das wäre ein technisches Organ, wie der Herr Finanz Minister es aus seiner Thätigkeit in der früheren hannooerschen Verwaltung kannte, das lediglich technische Fragen bearbeiten und den sämmtlichen Ressortministerien, die übrigens ihte Zustãndigkeit behalten würden, als technische Hilfsbehörde unterstellt sein würde. Also kein technisches Ministerium, sondern eine unter den Ministerien stehende technische Stelle. Das ist eiwas ganz Anderes, und es hat sich daher wieder erwiesen, daß Herr Gothein auch in dieser Frage nicht völlig orientiert ist über das, was der Herr Finanz · Minister bat sagen wollen. Ich möchte meinen Kollegen, der leider hier im Hause nicht

anwesend ift, dagegen in Schutz nehmen. (Bravo! rechts.)