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wie wir sie keute glücklicherweise gehört haben, und ich boffe, daß wir e n. auch von anderen Ressorts hören werden. Wobin sollte es hren, wenn in einer Armee, wie sie die Reichs Postverwaltung ist, BDisziplinlosigkeit einrise! Die Herren Soꝛialdemotraten halten ja selbst die beste Diczmlin unter sich. Bei ibnen fliegt ein Genosse hinaus, auch wenn er in ganz geringen Dingen gesündigt hat, und sie haben kein Erbarmen, wenn er dadurch in seinem Einkemmen ge— schäͤdigt wird. Hier handelt es sich um das allgemeine Wohl, und da muß die Tisziplin unter allen Umftänden aufrecht erhalten werden, auch mit starken Mütteln. Ich hoffe. daß alle übrigen Ressorts sich den Staafgsekretär des Reichs Postamts in dieser Richtung zum Mufter nehmen werden. ö Abg. Wer ner (Reformp) beschwert sich darüber, daß in einer ganzen gen von Einzelfällen die Sonntagsruhe noch nicht voll stãndig durchgeführt sei. Der Staagtssekretär werde aher hoffentlich die Sache im Auge bebalten. Wenn die Postverwaltung den Einwand der Verjährung den Militäranwärtern gegenüber gebrauchen würde, so würde man das nicht schön finden. Erfreulich sei, daß den Unter— bean en eine leichtere Sommerkleidung gewährt werden solle, aber bedenklich fei die Vermehrung des weiblichen Personals und die Ein⸗ stellung von ganz jungen Leuten im Telegraphendienst. Die Maßregeln gegen den Post Assistenten verband hätten aufgehört; aber warum werde dem Verbande der Postunterbeamten gegenüber eine andere Stellung eingenommen, dessen Bestrebungen durchaus loval seien, dessen Press; auch keine soꝛialdemofratische Tendenz gezeigt habe? Die Entlaffung der 19 Unterbenmten in Hameln sei wohl in der Erregung erfolgt, denn es seien 18 davon wieder angestellt worden. Daß bei einem so großen Beamtenapparat strenge Dis zirlin herrschen müsse,
fei felbstverftändlich; aber es müsse auch ein gewiss 8s Wohlwollen und
eine gewisse Loyalität herrschen. ; .
Abg. Baud ert (Soz.) beschwert sich darüber, daß die Post⸗ gebäude mehr und mehr in die Nähe der Bahnhöfe aus dem Mittel punkt der Smädte wegoerlegt worden seien. ;
Nach 5is- Uhr wird die weitere Berathung bis Sonn⸗
abend 1 Uhr vertagt.
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 11. Sitzung vom 3. Februar 1899.
Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden. i
Das Haus geht zur ersten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Fürsorge für die Witt wen
und Waisen der Lehrer an öffentlichen Vol sschulen, über.
Abg. Knobloch (nl): Melne Freunde halten diese Vorlage für ein dringendes Bedürfniß. Die Schulunterhaltungspflichtigen haben allerdings das Achtfache des staatlichen Betrages zu zahlen, und es ist zweifelhaft. ob sie dies werden tragen können. Bei der günstigen Finanzlage des Staats wäre es angängig, die Deckung durch Staats- mittel vorzunehmen. Die Landkreise kommen überhaupt besser weg als die Stadtkreise. Ich beantrage, den Gesetzentwurf einer Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern ju überweisen.
Abg. von Kölichen (kons.): Dieser Gesetzentwurf bildet zu dem Lehrerbefoldungsgesetz eine nothwendige Ergänzung, er bedeutet einen entschiedenen Fortschritt gegen den jetzigen Zustand. Wir werden uns freuen, wenn die Wittwen und Wailen sicher gestellt werden, und hoffen, daß es gelingen wird, dieses Gesetz zu verabschieden, obwohl auch wir gegen dasselbe erhebliche Bedenken baben, namentlich deshalb, weil durch dasselbe die Gemeinden erheblich belastet werden in dem Verbältnisse, in welchem sich im Laufe der Jahre die Ge— hälter der Lehrer erböhen und neue Schulen und Schulstellen ge— gründet werden. Das hängt jusammen mit dem neuen Lehrerbesol dungsgesetz, das den kleinen Gemeinden eine Belastung gebracht hat, wie wir es nicht erwartet haben. Die Kreise und Gemeinden werden durch Schulen, Eisenbahnen und andere Lasten immer mehr beschwert. Darum sind wir mit dem Vorredner der Meinung, dat der Staat für die Hinterbli⸗ benen der Lehrer, die er als Staatsbeamte betrachtet, auch die Kosten trägt. Weitere Bedenken werden wir in der Kom⸗ mission vortragen. . ; —
Abg. Kopsch (fr. Volksp.): Dieser Sesetzentwurf entspricht einer Resolution dieses Hauses über die Regelung der Verhältnisse der Relitten der Lebrer nach dem Vorbilde des Reliktengesetzes für die unmittelbaren Staats beamten. Er ist von der gesammten Lehrer⸗ schaft mit Freude begrüßt worden, obwohl bei ibm die jüngeren Lehrer etwas schlechter wegkommen als die älteren. Die Lehrer verlassen damit ihre bie berige Aschenbrödelftellung und treten als gleichberechtigte Mitglieder in die große Beamtenfamilie ein. Der Staats zu chuß ent spricht dem Maßstabe des Lehrerbesoldungsgesetzes; es ist aber auffallend, daß die Stadtkreise von dem Zuschuß des Staates auszenommen sind. Die Stadikreise sind im allgemeinen durchaus nicht so glänzend gestellt, wie die Motive annebmen, ja sie bleiben sogar zum theil hinter dem Durchschnitt des Einkemmens des vlaiten Landes zurück. Mit der Zeit wi!d sich die Zabl der Wittwen der Lehrer bedeutend erböhen. Die großen Städte sind überhaupt im Laufe der Jahre vom Slaate immer un- freundlicher behandelt worden, obwobl sie 55 o /0 der Einkommensteuer des Staates aufbringen. Diese Zurücksetzung hat zu einer Verstimmung geführt; man ist zu der Meinung gekommen, die Regierung glaube, ein Gesetz um so leichter und schneller durchbringen zu können, je schlechter sie die großen Stäꝛte bebandele. Berlin ist seinerseits weit über den Rahmen dieses Gesetzes hinausgekommen. Wir hoffen, daß in der Kommission gleiches Recht für Alle geichaffen wird. Das Kapital der Lebrerwütwenkassen soll zwischen Siaat und Gemeinde getheilt werden, obwohl es zum weitaus größten Theil aus den Bei- trägen der Lehrer selbst gebildet ist. Man hat J. Zt. die Lehrerwittwen darben lassen, um Kapitalien zu sammeln. Es wird Aufgabe der Kommission sein, das Kapital denjenigen zu erbalten, von denen es aufgebracht ist und zwar zu Gunften der Wittwen, die von den Wohl- thaten dieses Gesetzes ausgeschlossen sind und sellst nach den Motiven unzulänglich versorgt sind; denn dieses Gesetz soll erst mit dem 1. April 1960 in Kraft treten. Die angesammelten Kapitalien müßten auch zum Ausgleich der Härten dieses Gesetzes verwendet werden
Abg. Dr. Dittrich (3entr.) erkennt ebenfalls in dem Gesetz einen materiellen Fortschritt für die Lehrerschaft. Andererseits sieht er in demselben einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung der Schule und eine weitere sebr bedenkliche Belastung der Gemeinden, die schoa durch das Lehrerbesoldungsgesetz viägraviert seien. Im allgemeinen können die Lehrer mit diesem Ghesetz zufrieden sein.
Abg. Knörcke (fr. Volksp.): Dieses Gesetz hätte schon viel früber eingebracht werden müssen; es ist leider an einflußreicher Stelle auf Widersrruch gestoßen. Um so mebr freuen wir une, daß es end⸗ lich an uns gelangt iff. Ich habe mich gefreut, daß auch die kon⸗ sewative Partei ju diesem Gesetz eine so freundliche Stellung ein⸗ genommen bat. Auch wir glauben, daß das Lehrerbesoldungsgesetz nicht so durchgeführt ift, wie wir es erwartet haben. Die großen Städte werden auch in diesem Gesetz zurückgesezt. Hoffentlich gelingt es der Kommission, den Finanz ⸗Minifter zu bewegen, etwas zuzugeben, damit wir alle dem Gele freundlichen Herzens justimmen kennen.
Abg. von Tischop he (fr. kons): Wir begrüßen dieses Gesetz mit Freuden im Intere je der Lehrer und danken dem Mmister dafür, daß er un seren früheren Wünschen damit entgegengekommen ist. Die jetzigen Bezüge der Wittwen und Waisen der Lehrer stehen nicht mebr im GEmklang mit dem Rubegehalt, welches die Lehrer nach vollkommener Durchführung des Lehrerbesoldungsgesetzes bejeben weiden, and mit der Reliktenversorgung der übrigen Staatebeamten. Hier soll eine Aenderung eintreten. Gegen die Höhe des Staatsbeitrages wird sich kaum etwas einwenden lassen, da er in richtigem Verhältniß steht zu dem Beittage des Staates ju dem Rahe ehalte der Lebrer. Der Autsckluß der Stadt⸗
Ich kann nicht zugeben, daß die großen Städte bei jeder Gelegenheit zurückgefetzt werden, und hätte gewünscht, daß die Re ierung jeden Schein einer Zurücksetzung vermseden hätte. Wollen aber die kreis- freien Städte Anspruch machen auf den Staatsbeitrag, so müssen sie sich auch eine Einbeziehung in die Bertrkekasse gefallen lassen, denn auch hier beißt es: Gleiches Recht für Alle. Die finanzielle Besserung durch diefes Gesetäz bedeutet für die Wittwen ein Mehr von durchschnitt⸗ lich 375, für die Halbwaisen ein Mehr von 460 M Ein Achtel Pro= zent der Relikten kommt allerdings nach dem neuen Gesetz schlechter weg. Dieser Mißstand könnte aber durch andere Fonds aurgeglichen werden. Die Gemeinden werden allerdings durch dieses Gesetz ganz erheblich mehr belastet. Wir werden in der Kommission zu prüfen haben, ob nicht der Staatszuschuß erhöht werden kann. Außerdem könnten die Härten, welche durch dieses Gesetz entstehen, durch Er⸗ höhung des Unterstützungsfends für die Relikten gemildert werden.
Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten D. Dr. Bosse:
Meine Herren, die Regierung kann mit dem Gange, den die erste Lesung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs genommen hat, im allgemeinen gewiß ganz zufrieden sein. Von allen Seiten sind die Ziele des Gesetzentwurfs als erstrebenswerth und wünschenswerth anerkannt worden, wenn auch im einzelnen noch manche Differenzen übrig geblieben sind. Jedenfalls können wir nur dankbar sein, wenn das Gesetz in die Kommission kommt; wir werden da mit Ihnen in gemeinsamer Arbeit gern bereit sein, im einzelnen noch zu verbessern, was etwa noch zu bessern ist, wenn uns Vorschläge gemacht werden, mit denen wir einverstanden sein können. Ich möchte deshalb in dem heutigen Stadium der Berathung auf einzelne Parazraphen des Ent⸗ wurfs noch nicht tiefer eingehen; wohl aber glaube ich, daß es richtig ist, wenn ich mich über einige allgemeine Bemerkungen äußere, die im Laufe der Grörterungen gefallen sind.
Es ist zunächst hervorgehoben worden, daß der neue Gesetzentwurf die Gemeinden stãrker belastet. Das ist richtig. Im Beharrungszustande wird die Belastung der Gemeinden um etwa 8 Millionen wachsen. Nicht zu überfehen ist, daß wir ja für die Gemeinden, die nicht leistungsfähig sind, einen sehr großen Unterstützungsfonds im Etat haben, und daß selbstverständlich, wenn bei einer Gemeinde die Leistungsfähigkeit festgestellt ist, sodaß sie die Lasten dieses Gesetzes nicht tragen kann, diese Gemeinde entlastet wird durch Zuschüsse, die sie vom Staat empfängt.
Meine Herren, wir haben uns in erster Linie gesagt, daß wir auf dem Boden der Verfassung stehen bleiben müssen. In erster Linie soll nach der Verfassung und auch nach meinen Wäünschen und Idealen die preußische Schule Gemeindeschule bleiben, und erst in zweiter Linie soll der Staat subsidiär eintreten. Wenn man das aber will, kann man unmöglich von vornherein alle diese Lasten, um die es sich hier handelt, der Staatskasse aufhalsen wollen, sondern man muß zuerst die Ge⸗ meinden heranziehen und dann feststellen, ob sie leistungsfähig sind oder nicht. Wir haben uns ja darüber schon früher vielfach unterhalten. Ich will auch gar nicht leugnen, daß in Being auf die Feststellung der Leistungs⸗ fähigkeit gewiß früher mannigfache Mißgriffe gemacht worden sind. Das ist eine sehr schwierige Sache, doch glaube ich, daß wir im all⸗ gemeinen auf diesem Gebiet einen Schritt weiter gekommen sind, und daß die Anweisungen, die wir an die Regierungen erlassen haben, uns vorwärts gebracht haben. Ich glaube auch, so mannigfache Klagen hier über die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes laut ge—⸗ worden sind, daß doch anerkannt werden muß, daß die Regierungen im Großen und Ganzen mit den Fonds, die ihnen zur Ausführung übergeben worden sind, gut gewirthschaftet haben.
Ich will hierauf nicht näher eingehen; wir kommen darauf wohl noch einmal zurück. Ich glaube, daß in mancher Beziehung bei den Klagen über die Ausführung des Lehrerbesoldungsgesetzes doch über= sehen worden ist, daß die Gemeinden selbst in allen Fällen diese Be⸗ soldungen Veschlossen haben, über die sie jetzt klagen. Es ist dabei vielleicht nicht immer ganz mit rechten Dingen zugegangen, und ich bin selbst in der Lage gewesen, gegen den Wunsch der Gemeinden einzugreifen, weil zuweilen Maßlosigkeiten verlangt und beschlossen worden waren, die über das Bedürfniß weit hinausgingen. Aber im Großen und Ganzen, wenn auch mit manchen Härten und manchen Mißgriffen in Einzelheiten, glaube ich, kann man doch sagen, daß die Sache gut genug gegangen ist, namentlich wenn man berücksichtigt, daß überall da, wo die Gemeinden sich beschwert ge— füblt baben, die Beschlußbebhörden entschieden haben und in letzter Stelle der Probinzialrath sich über die Sache schlüssig gemacht hat.
Nun glaube ich, wenn man im Auge behält, daß in den ersten Jahren die Gemeinden nicht nur nicht stärker belastet werden, sondern daß die Belastung einigermaßen heruntergebt dadurch, deß die jetzigen Kassenbeiträge allmählich wegfallen, daß die Sache ganz gut gehen wird. Sollten die Gemeinden später als nicht leistungsfähig sich er⸗ weisen, so muß der Staat ebenso gut belfend eingreifen, wie er es in jedem anderen Falle der Nichtleistungs fähigkeit auch thut.
Weiter ist gesagt worden, die großen Städte würden durch den Entwurf unfreundlich behandelt. Wenn wir die großen Städte aus den Kassen des Entwurfs herausgelassen haben, glauben wir, in erster Linie dem eigenen Interesse der kreisfeien Städte damit entsprochen zu haben. Die kreisfreien Sfädte sind schon an sich frob, wenn sie mit dem platten Lande nicht in eine gemeinsame Kassenorganisation zu treten brauchen. Wir haben das bei früheren Gelegenheiten wieder⸗ holt erfahren. Die kreisfreien Städte wollen — sehr begreiflich —
ihre Verwaltung für sich fübren und wollen nicht, daß ihnen von anderer Seite hineingeredet wird. Das können sie auch in diesem Falle sehr gut; denn es steht statistisch fest, wie Sie aus den An- lagen des Entwurfs ersehen werden, daß die Heirathsfrequenz der Lebrer in den großen Städten eine ziemlich erheblich niedrigere ist als auf dem flachen Lande. Und schon daraus ergiebt sich ein ge⸗ wisses nicht zu unterschätzendes Interesse für die großen, kreis⸗ freien Städte, daß sie für sich bleiben und daß sie ihre eigene Für⸗ sorge für die Lehrer behalten. Wenn hier von einer Seite auf Berlin exempliftiert worden ist, so kann ich das garnicht verstehen. Berlin hat mit der Sache garnichts zu thun; es sorgt jetzt für seine Lehrer und wird es künftig thun, ohne daß dabei über⸗ haupt der Staat einzutreten hat.
Was die Belastung der Stadtgemeinden anlangt, so haben wir aus gerechnet, was bei Eintritt des Bebarrungszustandes die Städte zu zahlen haben. Da hat sich herausgestellt — ich muß einen etwaigen kalkulatorischen Irrthum natürlich vorbebalten, denn das sind Durch⸗ schnittsrechn ungen —, daß durchschnittlich für je 100 M des Dienst⸗ einkommens, soweit es 00 4M übersteigt, die Städte zu zahlen haben würden, wenn sie allein bleiben, 6, 85 M, und wenn sie einen Staatz⸗
beitrag erhalten und in die Kasse aufgenommen werden, 5. 50 Æ Dag
Freise scheint uns in ten Motiven nicht hinreichend begründet zu sein. ist also ein ganz verschwindender Unterschied. Und davon, daß die
kreisfreien Städte für diesen Unterschied ihre Selbständigkeit und ihr Freibleiben von den neuen Kassen vollständig gern mit in den Kauf nehmen werden, bin ich vollkommen durchdrungen.
Also, meine Herren, eine unfreundliche Behandlung der kreisfreien Städte hat durchaus nicht stattgefunden und hat auch nicht stattfinden sollen; das ist garnicht von uns beabsichtigt gewesen.
Dann ist gesagt worden: ja, die jetzigen Kapitalbestände, die müßten doch eigentlich den Lehrern ju gute kommen, denn die Lehrer hätten ja die bestehenden Kapitalbestände angesammelt. Meine Herren, das ist nun in der That ein großer Irrthum; die Lehrer haben ja schon lange aufgehört — mindestens zehn Jahre, seit 1889 — Beiträge ju den Kassen zu zahlen, und hätte der Staat nicht die Pensionen gedeckt, die nach den jetzigen Kassenstatuten ge⸗ geben werden müssen, und hätte die Gemeinde nicht die Kassen⸗ beiträge gelelstet, so wären längst die aufgesammelten Kapitalien auf⸗ gejehrt. Dazu kommt noch, daß diese Kapitalien zuerst durch Staate⸗ dotationen fast in allen Fällen begründet worden sind. — Also, daß der Staat, der ja die Garantie dafür übernimmt, daß alle Wittwen und alle Waisen einen verbesserten Bezug nach dem neuen Gesetz be⸗ kommen, auf die Kapitalien zurückgreift, die garnicht mehr gebraucht werden, da die Kassen in Zukunft nicht mehr bestehen werden, das ist nicht mehr wie billig, das ist ganz selbftverständlich.
Es ist der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte doch ein Weg gefunden werden, daß keine Waise und keine Wittwe unter keinen Umständen jemals weniger bekäme als das, worauf sie jetzt Anspruch hat. Ja, meine Herren, das geht einfach nicht. Wenn man das machen wollte, würde man zu ganz exorbitanten Ergebnissen kommen. Ich will nur daran erinnern, daß es ja vorkommen kann, daß eine Vollwaise jetzt 250 M jährlich bekommt, also viel mehr, als der Durch⸗ schnitt für eine Vollwaise, den wir jetzt aus der Staatskasse bezahlen, beträgt. Das können wir den Relikten der Lehrer nicht garantieren. Aber jeder, der das Gesetz gelesen hat, und der sich klar macht, wie es wirken muß, wird sich doch sagen müssen, daß der Gesammtzustand ein sehr viel besserer ist als der, in dem sich jetzt die Lehrerwaisen be⸗ finden. Und darauf kommt es an. Die Fälle, wo eine Lehrerwittwe statt jetzt 250 M künftig nur 28 Æ bekemmt, und die Fälle, wo eine Lehrerwaise statt 84 S 80 erhält, sind ganz verschwindend wenige. Außerdem ist in 8 9 ausdrücklich vorgesehen, daß in dem Falle, wo ein Lehrer noch keinen Pensionsanspruch gehabt hat, die Unterstützung des Staats eintreten soll.
Also, meine Herren, im Ganzen und Großen — das empfindet auch die ganze Lehrerwelt — ist diese Regelung ein großer, un zweifelhafter Fortschritt für die Hinterbliebenen der Volksschul⸗ lehrer, und wenn ich jetzt die Sache in die Hand genommen habe, so ist das namentlich aus dem Grunde gescheben, damit, nachdem wir nun einmal das Volksschullehrerbesoldungsgesetz gemacht haben, endlich einmal diese Frage bei den Volksschullehrern aus der Welt kommt. Es muß bier einmal ein Strich gemacht werden, wir müssen Ruhe auf diesem Gebiete bekommen und endlich einmal damit fertig werden. Wenn wir es beute nicht machen, so werden die Klagen nicht aufhören, wir würden doch immer darauf hingedrängt werden, hier einzugreifen.
Ich glaube auch materiell garnicht den Nachweis erbringen zu müssen, daß gegenüber den beutigen Besoldungen und Pensionen der Lehrer es kaum möglich ist, die Wittwen und Waisen bet den jetzigen Sätzen besteben zu lafsen. Ist das aber richtig, meine Herren, dann habe ich den guten Muth, daß wir ein gutes Gesetz machen, wenn wir im Ganzen und Großen den Entwurf zur Sanktionierung bringen, wie er hier vor uns liegt.
Abg. Ern st (fr. Vgg.), auf der Jonrnalistentribüne sehr schwer verständlich, ist im Großen und Ganzen mit dem Gesetz einverftanden, bebält sich aber eine Prüfung einzelner Bedenken in der Kom- mission vor.
Abg. Geisler (Zeutr.) billigt ebenfalls die Grundzüge der Vorlage. ; ;
Abg. Ehlers (fr. Vgg.): An dem Grundsatz, daß in erster Linie die Gemeinden, soweit sie leistungsfähig sind, die Mittel für die Schulen aufbringen müssen, ist festzuhalten. Die Ausgleichung, welche der Kultus⸗Minister vorgeschlagen bat, daß nämlich aus seinem Dispositionssonds die nichtleistungssähigen Gemeinden unter⸗ stützzt werden sollen, will mir nicht behagen Auf der anderen Selte ist der in der Verlage gemachte Unterschied jwischen kreisfreien und anderen Städten ein mechanischer. Es giebt kreiefreie Städte, die viel weniger leistungsfähig sind als Landgemeinden. Ich für meine Person glaabe gern, daß eine ganze Anzahl areßer Städte über diese Ungleichheit hinwegsetzen wird. Man sollte aber den kreisfreien Städten, die nicht leistungg= fähig sind, die Befugniß geben, den Bezirkstassen beizutreten und so an den Wohlthaten des Gesetzes theilzunehmen. .
Abg. Hoheisel (Zentr.) hält es ebenfalls für nothwendig, das Berhältniß der kreisfreien Stäcte zu den kleinen und mittleren Städten genau zu regeln. Die verfassungsmäßigen Rechte der Ge- meinde auf ihre Schule dürfen unter keinen Umständen ver kürjt werden.
Arg. Dr. Friedberg (al): Wir sind Alle darin einig, daß die Bedenken gegen dieses Gesetz besser in der Kommission geprüft werden können. Ich sehe nicht ein, warum die kreisfreien Städte ausge⸗ nommen sind, da sie in den einzelnen . ganz verschieden behandelt werden. Man hätte auch den Anschein einer differentiellen Behandlung von Stadt und Land vermeiden sollen. Die kreis- freien Städte werden mehr als bisher gejwungen werden, möglichst junge Lehrer anzustellen, um nicht für die Relikten sorgen zu müssen. Es wäre viel besser, wenn der Begriff der Leistungs⸗ fähigkeit ganz fallen gelassen würde und der Staat die ganze Sache auf feine Kosten übernähme. Das wäre für ihn gar keine unerschwing= liche Last. Eine Verfassungsänderung wäre bis zum 6 allgemeinen Schulgesetzes nicht erforderlich. Gewiß, die ulen sollten den Gemeinden gebören; bis jetzt haben diese aber eigentlich nur das Recht, zu bezablen. Eine sorgfältige rechnungsmäßige Prü= fung der Vorlage ist nach den Erfahrungen, die wir mit dem Lehrer- besoldungegesetz gemacht haben, durchaus am Platze. Die ärmeren Gemeinden dürfen jedenfalls nicht überlastet werden.
Die Diekussion wird geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Hierauf vertagt sich das Haus.
Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die argllichen Ehrengerichte, das Umlagerecht und die Kassen der Aerzte⸗ kammern.)
Gesundheitõwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Das Erlöschen der Maul, und Klauenseuche ist dem
Kaiserlichen Gesundbeiteamt gemeldet worden vom Schlachtviehhofe und den Viehmarktftallungen an der Kumpstraße zu Hamburg am 12. Februar und vom Viehhofe zu Metz an demselben Tage.
Nach weisung äber den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich khtach den Berichten * . est
erichten eamteten Thierärzte zusammengestellt im
machfichen on ele n mne , Künte. 2. Beit
en ie Namen enigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke verzeichnet, in welchen Rotz. Maul und Klauenseuche, . oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest)!, am 31. Januar chten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte d — letztere in Klammern — bei jedem Kreise vermerkt; sie 2 alle wegen vorhandener Seuchenfälle oder auch nur wegen verdachts gesperrten Gehöfte, in welchen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch 1 * . erklärt werden konnte.
otz (Wurm.
. Stadtkreis Berlin 1465. kö. Frankfurt: üllichau⸗Schwiebugß 1 (1), Kalau 2 G). g. Bez. Köslin: tolp 1 (I). Reg.⸗Bez. Posen: Obornik 2 (2). Reg.⸗Bez.
Brom berg: Inowrazlaw 2 (2). Reg.. Bez. Breslau: Breslau Stadt 1 (1), Strehlen 1 (1), Habelschwerdt 1 (0. Oppeln: Kattowitz 1 (I). Reg. Bez. Mer seburg: Merseburg 14). Reg.⸗Bez. Stade: Neuhaus a. D. 1 (IJ. Reg.⸗Bez. Düsfeldorf: Düsseldorf Stadt 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Bautzen: Löbau 1 (I). Württemberg. Jagstkreis: Neres⸗ beim 1 (I). Donaukreis: Ehingen 1 (15, Um 1 (I). Schaum burg ⸗ Lippe. Bückeburg Arensburg 1 (1). Elsaß ⸗ Lothringen. Bezirk Unter⸗Elsaß: Schlettstadt 1 (1.
Zusammen: 22 Gemeinden und 25 Gehöfte.
Lungenseuche.
Preußen. Reg. Bez. ar ien werder: Kulm 2 (27). Stadt kreis Berlin: 1 (1. Reg. Bez Posen: Jarotschin 2 (37, Pleschen 1 (I). Reg. Bez. Bromberg: Sirelno 1 (1x. Reg.⸗Bez. Mag de⸗ burg: Wanzleben 3 (4) Wolmirstedt 1 (2). Neuhaldensleben 2 (4). Bayern. Reg.⸗ Bez. Schwaben: Mindelheim 1 (9.
Zusammen: 14 Gemeinden und 19 Gehöfte.
Maul⸗ und Klauenseuche und Schweinesenche Leinschl. Schwein eye).
Reg. Bez.
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Provinzen, ferner Bundes⸗ sowie 5364 staaten, Bundes staaten,
welche in welche nicht Regierungt · in Regierungs⸗Bezirke
Bezirke ; eat find. getheilt sind.
Schweine⸗ seuche einschl. Schweine⸗ pest
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Königsberg. Gumbinnen Danzig. ; Marienwerder Berlin 1 rankfurt Stettin. Köslin. Stralsund. Posen . Bromberg k ; iegnitz. Oppeln.. Magdeburg. Merseburg Erfurt Schleswig Hannover Hildesheim. Lüneburg Stade Osnabrück Aurich
26 Münster. Westfalen 27 Minden.
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. 2 . dessen Nafaun 30 Wiesbaden. 31 Koblenz.. 32 Düsseldorf. Rheinland (33 Köln ... 34 Trier. 36 Aachen. Hohenzollern 36 Sigmaringen 37 Oberbayern. 38 Niederbavern
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na. Maul⸗ und Klauenseuche. 3: Marienburg i. Westpr. 1 (2). 4A: Kulm 1 (1), Schwe 3 8). S5: Stadtkreis Berlin 1 ). 6: Zauch⸗Belzig ö (), i havelland 2 (2), Ruppin 2 (3. 7: Arnswalde 1 (15, Lebus 2 (9). S: Ueckermünde 1 (2), Greifenhagen 1 (3), Ppritz?7 (16), Saatzig I (20. 9: Neustettin 1 (I). IE: Schroda 3 (3), Schrimm 1 61), . West 1 (1), Grätz 1 (1), Schmiegel 1 (1), Koften 1 (1, awitsch ? (2), Gostyn 3 (3), Krotoschin 1 (2), Adelnau 1 (2. 12: Inowrazlam 2 (2). Mogilno 1 (I). Wongrowitz 1 (15. 1E: Namslau 2 (3), Groß⸗Wartenberg 8 (). Oels 17 G90), Trebnitz 4 (10), Militsch 3 (3), Wohlau 1 (1), Neumarkt i. Schl. 3 (7, Breslau Stadt 1“ (1), Breslau 19 (28), Oblau 9 (37), Brieg 15 (41), Nimptsch 2 (, Striegau 1 (15. E44: Glogau 5 (6), Bunzlau 1 (2, Schönau 2 (2). 15: Rofenberg i. O. S. 102), Neustadt i. O⸗S. 1 (I). I6: Gardelegen 1 (1), Wanzleben 4 G), Magdeburg Stadt 1 (3), Wolmirstedt 3 (4, Neuhaldens⸗ leben? (193). Aschersleben 2 (2), , m 16). 1: Torgau 2 (3), Schweinitz 1 (1), Halle a. S. Stadt 1 (0, Saalkreis 4 G), Delltzscs 1 (. Mansfelder Gebirgekreis 1 A1), Mantfelder Seekreis 5 (6), Merseburg 3 (6), Naumburg 1 (5. 8: Müblhausen 1 (1), Weißensee 3 (), Ziegenrück 1 (), Schleu⸗ singen 2 (7). 20: Hannover 1 (M), Springe 1 (1), Hameln 2 (2. 2: Peine 3 (5). Hildesheim 1 (98), Marienburg i. Han. 1 (1), Alfeld 7 (21). 22: Uelzen 1 . 23: Geestemünde 1 (17. 24: Meppen 1 siy Lingen 26), Bersenbrück 2 (2), Osnabrück 1 (.. 26: Lüdinghausen 1 (1), Coesfeld 1 (2), Recklinghausen 2 63. 27: Halle i. W. 4 (4, Wiedenbrück 6 (7), Warburg 2 (3. 28: Soest 1 (), Hamm 1 (), Hörde 2 (I, Hattingen 2 (3. 29: Frankenberg 2 (41), ö 10), Gelnhausen 1 (1), Hanau 2 (6), Hersseld 1 (1). 30: Limburg 5 (16), Sankt Goarshausen L (I. Rheingaukreis 1 (2), Untertaunuskreis 2 (, Höchst 3 (3), Frankfurt a. M. Stadt 1 (I. 3R: Sankt Goar 1 (i), Kreujnach 3 (19), Simmern 3 (3), Zell 1 (2), Cochem 1 (6), Mayen 2 (5), Abrweiler 1 (I), Neuwsed 1 (1), Wetzlar 1 (I). 32: Kleve 7 (115, Rees 4 (14), Krefeld Siadt 1 (I), Krefeld 8 (12, Mülbeim a. Ruhr 1 (1), Ruhrort 2 (29). Essen 1 (1), Mörs 16 (43), Geldern 11 (44), Kempen 7 (18), Düsseldorf 2 (2. Neuß 2 (6), Grevenbroich 3 (3), Gladbach 2 3). Z: Wipperfürth 2 (). Gummersbach 2 (18), Siegkceis 1 (3), Mülheim a. Rh. 1 (1). Köln Stadt 1 (1), Köln (lo), Bergheim 12 (20), Euskirchen 6 (26), Rheinbach 2 (2). 34 :; Bitburg z (14), Wittlich 2 (3), Bernkastel 1 (12. Trier Stadt 1ẽ 61 Trier 4 10), Saarburg 2 122). Merzig 1 (2), Saarlouis 8 (27). Saarbrücken 14 616). 25 :; Erkelenz 11 (11), Heinsberg 1 (2), Geilenkirchen 5 (6), Jülich 5 (6), Düren 2 (4), Aachen Stadt L (I), Aachen 2 (3), Malmedy 1 (I. ZG: Haigerloch 5 (41). 37: München Stadt 1 (2, Aichach 4 (9). Bruck 3 (9), Dachau 3 (, Ebersberg 12 (39), Erding 9 (18), Freising 7 (10, Friedberg (24), Lande berg 1 (25. Laufen 1 (1), Miesbach 3 (4), Mühldorf 2 (6), München 1 198 68), München 11 4 (16), Pfaffenbofen 2 (2), Rosenheim 4 (7), Schongau 4 G), Tölt 1 S), Traunstein 1 (1), Wasserburg 11 (11), Weilheim 2 2). 38: Landshut Stadt 1 (6), Landshut 3 (3). Vilsbiburg 2 (2). 39: Bergzabern 1 (1), Germers. heim 5 (6). Kaisere lautern 3 (3), Kirchheimbolanden 4 (6), Kusel 2 (48), Landau 9 (14), Ludwigshafen a. Rh. 1 (I), Neustadt a. H. 4 (8), Pirmasens 1 (1j, Speyer 2 (9). 40: Regensburg Stadt 1'283), Amberg 2 (3), Eschenbach 2 (3), Kemnath 1 (1), Neustadt a. W. N. 10 (26), Regensburg 1 (3), Stadtambof 2 (I), Tirschen⸗ reuth 3 (3), Vohenstrauß 1 (I). AH: Bamberg L 1 (2), Bam⸗ berg II 2 (2), Bayreuth 1 (2. Forchheim 2 (2), Höchstadt a. A. 16060, Kronach 5 (31), Lichtenfels 1 (1), Rehau 3 (35, Staffelstein 2 (2), Teuschnitz 2 (3), Wunsiedel L (1). 42: Schwabach Stadt 105, Eichstätt 1 (3j, Feuchtwangen 6 (6), Fürth 3 6 Gunzen⸗ bausen 1 (17, Hers bruck 1641. Hilpoltstein 1 (1), Rothenburg a. T. 2 (2), Scheinfeld 3 (3). Schwabach 2 (2, Uffenheim 4 (, Weißenburg 1 (1). 42: Brückenau 1 (2), Gerolzhofen UL (2, Hammelburg 3 (, Haßfurt 4 (4. Karlstadt 5 (6), Lohr 8 (11), Marktbeidenfeld 2 (3), Mellrichstadt 2 (2), Neustadt a. S. 1 (2), Schweinfurt 7 (16), Würzburg 5 (6). 44: Augsburg 10 (20), Dillingen 8 (22), Donauwörth 2 (4. Füssen 6 (12), Illertissen 1 (2), Kaufbeuren 2 (2), Kempten 1 (1), Krumbach 5 (8), Lindau 2 (9), Memmingen 4 (8), Mindelheim 4 (7), Neuburg a. D. 5 (6), Neu⸗Ulm 3 (7), Nördlingen 1 (2), Oberdorf 3 (4), Sonthofen 2 (3), Wertingen 8 (24), Zusmarshausen 5 (83). 47: Leivzig Stadt 1. (Schlachthof), Leiwzig 5 (6. Grimma 4 (9), Oschatz 2 (2), Döbeln 1 (), Rochlitz 1(1I). A8: Annaberg 1 (1), Zwickau 1 (H. Plauen 2 (25, Oelsnitz 13). A9: Badnang 1 (2, Besig⸗ heim 1 (1), Böbingen 5 (17), Brackenheim 2 (2), Cannstatt 3 (4), Heilbronn 4 (7), Leonberg 5 (5), Ludwigsburg 6 (14). Marbach 2 (18), Maulbronn 1 (7, Neckarsulm 5 (15), Stuttgart Stadt 141), Stuttgart 5 (9). Vaihingen 5 (3), Waiblingen 1 (1), Weinsberg 2 (7). 50: Balingen JL (l), Calw 11 (31), Freudenstadt 1 (7), Herrenberg 12 (53), Horb 4 (9), Nagold 3 (9), Neuenbürg 6 (12), Nürtingen 2 (6), Oberndorf 9 (41), Reutlingen 4 (13), Rottenburg 4 (10), Rottweil 11 (31), Sulz 15 (654), Tübingen 1 (I). 51: Aalen 2 (3), Crailsheim 2 (2), Ellwangen 2 (6), Gaildorf 4 (4, Gerabronn 2 ((, Künzelsau 2 (95), Mergentheim L (3), Neresheim 6 (26), Oehringen 11 (33), Schorndorf 1 (I), Welzheim 1 (4). 52: Biberach 2 (2), Ehingen 2 (10), Geielingen 2 (6), Göppingen 2 (3), Kirchheim 3 (12), Laupheim 2 (8), Leutkirch 4 (4), Münsingen 4 (75), Ravens⸗ burg 3 (1), Saulgau 1 (34), Tettnang 3 (5), Um 2 (35), Waldsee 1 (I), Wangen 2 (io). 53; Engen 2 (3, Ueberlingen 5 9). 54: Breisach 1 (4), Löocrach 1 (13), Schopfheim 1 (6), Kehl 3 (8), Lahr 6 (14), Offenburg 1 (1), Wolfach 2 (2). 55: Achern 7 G5), Bühl 3 (4), Rastatt 2 (2), Bruchsal 1 (1), Durlach X (3), Ettlingen 1 (13), Karlsrube 1 (1), Pforzbeim 5 (48). 56: Schwetzingen 1 (98), Eppingen 2 (7), Heidelberg 2 (4), Acelsbeim 1 (1), Buchen 2 (3), Tauberbischofs heim 1 (2). 57: Darmstadt 2 (2), Bensheim 1 (6, Dieburg 4 (4), Groß⸗Gerau 1 (1 Viehhof), Heppenheim 2 (21). 58: Alsfeld 3 (6), Büdingen 8 (20). 59: Alu 1 (11), Bingen 2 (2), Oppenheim 3 (5), Worms 5 (14). GI: Eisenach 2 (2), Dermbach 2 (3. G3: Brake 2 (2). 66: Braunschweig 8 (14, Wolfenbüttel 2 (3), Helmstedt 1 (1), Holiminden 3 (165. 67: , , . 3 (8), Sonneberg 5 (16), Saalfeld 2 (3). 68: oda 3 (9). G9: Coburg 22 (121). 720: Gotha 1 (1. 71: Cöthen 2 (2), Bernburg 1 (2), Ballenstedt 1 (I. 73: Rudolstadt 3 (51). S0: Bremen Stadt 1 (7). SI: Hamburg Stadt 1 (2). 82: Straßburg Stadt 1 (2). Straßburg 11 (65), Erstein 1 (8). Hagenau 3 (6) Molsheim 5 (14), Weißenburg 4 (9), Zabern 8 (17). S2: Altkirch 1 (I), Colmar 6 (15). Gebweiler 2 (2), Mülbausen 19 (45), Rappolisweiler 1 (2), Thann 3 (5). S4: Metz Stadt 1 ), Metz 2 (2), Bolchen 6 27), Chateau - Salins G6 (19), Diedenhofen 2 (6), Forbach 5 (24), Saarburg i. Lothr. 6 (23), Saargemünd 6 (19, darunter 1 Wanderherde). Zusammen: 1226 Gemeinden und 3211 Gehöfte ꝛe.
b. Schweineseuche (einschließlich Schweinepest). I: Gerdauen 1 (I). G: Prenzlau 2 (2), Teltow 1 (1), West⸗ havelland 1 (2), Wesiprignitz? (2). 7: Arnswalde 1 (1), Lands⸗ berg a. Warth? 1 (1), Lebus 111), Weststernberg 1 (1), Krossen 4 10), Guben 2 (3), Kalau 1 (I). S: Regenwalde 11). 89: Belgard 11). Schlawe 1 (1), Lauenburg i. Pon. 1 (I. IO: Grimmen 2 17). EI: Schroda 2 (2), Posen Ost 1 (1), Samter 2 (27), Pleschen 4(4), Ostrowo 1 (15. Adelnau 1 (I. EZ: Wongrowitz 1 (1). ü: Namslau 1 (1), Groß ˖ Wartenberg 2 (Y, Trebnitz 2 (27), Militsch 4 (I, Guhrau 2 (2), Steinau 2 (2), Wohlau 17 (19), Neumarkt ä. Schl. 1 (1), Oblau 4 (12), Nimptsch 1 (2, Frankenstein 4 (5), Reichenbach 2 (3), Schweidnitßz 4 (4). Striegau 2 (27), Waldenburg 3 (3j, Neuroxe 1 (27), Habelschwerdt 1 (L. IA: Sagan 1 (1), Lüben 14, Goldberg ⸗Hainau 3 (), Liegnitz 1 (2), Jauer 1 (), Bolkenhain 1 (1),
) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die
entsprechende lde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.
Görlitz 3 (3). 115: Groß⸗Strehlitz 1 (1), Beuthen 2 (2), Könige⸗ hütte Stadt 1 (1), Zabrze 2 (3). Kattowitz 3 (4), Ratibor 1 (1), Leobschũtz 1 (I). Pleß 1 (1), Neisse 3 (3). 16: Wolmirstest 1 (1), Wernigerode 1 (1). 17: Bitterfeld 1 64). 18: Grafschaft Hohen⸗ stein 1 (), Langensalza 2 (7 19: Hadersleben 1 (1). 20: Nien⸗ burg 1 (15, Springe 1 (1, Hameln 2 (2). 21: Goslar 1 (2, Einbeck 1 (I). 22: Gifhorn 1 (3). 23: . 162. 26: Ted lenburg 1“ (1), Lüdinghausen 1 (I). 28: Brilon 1 6), Lippstadt 1613. 30: Oberwesterwaldkreis 2 (3). 31: Kreuznach 1 (1), Neu- wied 1 (I. 322: Kleve 2 (2), Geldern 5 (5). 37: München Stadt 1 (1), Berchtesgaden 1 (I), Freising 1 (1), Friedberg 1 (9. 40: Eschenbach 1 (1. 51: Ellwangen 1 (1). 53: Bonndorf 1062). 58: Büdingen 1 (2). 60: Gadebusch 2 (2), Schwerin 202), Güstrow 2 (3), Malchin 1 (I). G2: Neustrelitz 1 (I). G64: n,, übeck 1 (1). 66: Wolfenbüttel 1 (II. 77: Bũcke⸗ urg Stadt 1 (2). 78: Detmold 1 (I). S1: Geestlande 1 (. S4: Metz 1 (2). Zusammen: 167 Gemeinden und 217 Geböfte.
Sandel und Gewerbe.
Niederlande.
Vor nachstehend aufgeführten Firmen in Am sterdam wird gewarnt:
Acier u. Co (identisch mit H. Staal jr.),
Agentschap Ned. Algemeene Verzekerings⸗Bank (v. Dolder),
Algemeene Groothandel (Eichhorn),
W. Badhorn u. Co., Oosterparkstraat 192,
Betrekking⸗Maatschappy „Esdras“ (v. Dolder),
Bernard J. M. Clicteur,
H. van den Dool,
Gebing u. Co. O. Z. Achterburgwal 47,
Holling u. Co. Grand Magasin du Louvre lidentisch mit der Firma van Dyk),
Huwelyks⸗Bureau „Figaro“ (v. Dolder),
International Bureau de Placement (v. Dolder),
G. G. Klaassen, Fruchthändler,
M. Le Large,
Metz u. Co. lidentisch mit v. Dolder),
Karel Gerard Maris,
Nesrlandsch Hoofd⸗Bureau van Informatie (ꝗ9. Dolder),
A. Panhuze,
Pitt u. Co.,
Smitt u. Co,
C. Sterrenberg,
J. G. Smits,
Maurice van Straaten,
Vonck u. Co. (identisch mit van der Hun),
Mej. H. Vonk—
Verkoop⸗Maatschappy „Vitus“ (v. Dolder).
Ferner warnt die Polizeibehörde in Mastricht vor einem gewissen Victor Riviére, früher in Mastricht, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 13 458, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen. In Oherschlesien sind am 3. d. M. geftellt 4987, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangsversteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin ist die Zwangs
versteigerung des Schubert'schen Grundstücks, Kottbuser Ufer 57, aufgehoben worden. Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg ist das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg, Band 135 Blatt Nr. 4879, auf den Namen des Tischlermeisters Hermann Roh de eingetragenen, in Char⸗ lotten burg, Weimarerstraße 31, belegenen Grundstücks aufgehoben worden. Die Termine am 28. und 29. März 1899 fallen fort.
Beim Königlichen Amtsgericht zu Rixdorf ist das Ver⸗ fahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von Rixdorf Band 74 Blatt Nr. 2219 auf den Namen des Eigenthümers Hein rich Bröcke in Berlin . zu Rixdorf, Hobrecht⸗ straße 11, belegenen Grundstücks aufgehoben worden, da in dem Ver⸗ steigerungstermin vom 31. Oktober 1898 ein Gebot nicht erfolgt und ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten ncht gestellt ist.
Konkurse im Auslande.
Galizien.
Konkurseröffnung über das Vermögen der nicht protokollierten Kaufleute Salomon Linker und Abraham Dörfler in Kolomen mittels Bescheides des K. K. Bezirksgerichts in Kolomea vom 5. Januar 1899 Nr. 8. 2/99. Provisorsscher Konkurs masse⸗ verwalter: Advokat Dr. Haczewski in Kolomea. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des deßinitiven Konkursmasseverwalters) 31. Ja⸗ nuar 1895, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 6. Mãrz 1899 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der Anmel dung ist ein in Kolemea wohnhafter Zustellungsbevoll mächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 16. März 1899, Vormittags 9 Uhr.
Konkurseröffnung über das Vermögen der Kaufleute Chaim Birnfeld und Schabse Schwarzbard in Rzesiéw mittels Bescheides des K. K. Bezirlsgerichts in Rzeszow vom 10. Januar 1899 Nr. S. 1 und 2/99. Provisorischer , Advolat Dr. Mortche Wachtel in Rzeszöw. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 23. Januar 1899, Vormittags 10 Uhr. Die ge hn sind bis zum 10. Februar 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden. Liquidierungstag⸗ fahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 2. März 1899, Vor⸗ mittags 10 Uhr.
Bukowina.
Konkurgzeröffnung über das Vermögen des Goldarbeiters Franz Müller in Radautz mittels Bescheides des K. K. Kreisgerichts, Abtheilung IV in Suczawa vom 16. Januar 1899 Nr. S8. 199. Provisorischer Konkurs masseverwalter: Advokat Dr. Emanuel Kübel in Radautz. Wahltagfahrt (Tetmin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters] 31. Januar 1899, Vormittags 2 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 9. März 1899 bei dem K. K. Kreisgerichte in Säaczawa oder bei dem K. K. Bezirksgerichte in Radautz anzumelden. Liquidierungs tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 23. März 1899, Vormittags 9 Uhr.
Berlin, 3. Februar. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei. Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise. Per Vopyel⸗Ztr. für: * Weizen 1660 S; 15,80 M — gn, la, 90 AM; 14,00 M — Futtergerste 13,90 S; 1290 4 — Hafer, gute Horte, 15, 40 S; 1490 M — Mittel⸗Sorte 14.80 M; 14,30 — geringe Sorte 1420 M; 13,0 * — Richtstroh — — —— 6 — Heu — — MSS — — 0 — Erbsen, gelbe, zum Kochen 4000 6; 20 H , = w Gpelsebohnen, weiße hö, o M 54, 09 M = Linen 70,00 Æ é; 30,900 M6 — Kartoffeln 6, 00 4; 4.00 M — Rindfleisch von der Keule 1 Kg 1,60 4A; 1,20 .½ — dito Bauchfleisch 1 kg 1,‚20 1; O, 90 6 — Schweinefleisch 1 kg 1,50 M; 1520 M — Kalbfleisch 1 kg 1,70 M ; 1,00 M — Hammelfleisch 1 kg 1,60 4 P00 — Butter 1 kg 2,60 M; 200 M — Eier 60 Sid O0 4A; 2,80 M — Karpfen 1 kg 200 M; 1,20 M — Aale 1 kg
l, 00 A
h, 00 A0 t
3 00 M; 1,40 4 — Zander 1 kg 2,40 AM; 1,00 M — Hechte 1 1,80 MÆ ; 1,00 MÆ — Barsche 1 kg 1,80 MÆ; 080 Æ — Schl