Geiahlter Preis für 1 Doppelientner
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198,090 17,90 15.79 14.90
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13,90 13.909 14559 18, 05) 15,50 14,06
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11,690 13,50 12,50 13,10 12.60
13.50 14.10 14,00 1400
16480 17409 17.02 160900 13,35 13, 60
1240 11,20 12,60 12.10 13,10 11.20
12350 11.180 1450 15 50 13 725 1409
1440 185,38 1480 17.50 14.50
1820 6335 1380
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1418 123835 1310 1250 12 66 1370 1375 1400 14341 1535 1477 17 20 15373 1320 1263 300
Bemerkungen. Dir pe ute Mense vin 2. volle Doppel ientner und der Verkaufs werth auf volle Mark abgerundet . 61 . chnittsprels wird aus den , Zahlen
Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ift, ein
Punkt ¶.)
berechnet. in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Großhandels · Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen Blãtzen für die Woche vom 30. Januar bis 4. Februar 1899 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.
(Preise für prompte Loko⸗] Waare, soweit nicht ewas Anderes bemerkt.)
Boche Dazeen
36. t. bis M2. Vor.
18989 woche 145,62 145,61 186, 55 189, 63 110 91 111,74 rste, e . 150 70 150,69
en, Nittelaualitat 1356, 89 135.8? . ; 1, ,
8 ? 101,17 100,74 erffte, Mali⸗ 130,38 130,37 St. Petersburg.
115,2 117.17
148,32 150,01 114.26 11424
Roggen, 71 bis 72 Kg ver 10459 104180 Wetzen, Ulla, 75 bis 64 Eg per hl 1189.09 116,88
i g a. — Rorgen, 71 His 72 Kg per H ... 106 11073 Be en, , bis 76 83 per 13711 135350
Paris. 2 lieferbare Waare des laufenden Monats
jen Antwerpen. . Donau, 22 . per Nima . n r n, ver M Red Winter Nr. 2 Californier, mittel Am sterdam.
Asow⸗ Roggen i. Petersburger Weizen, Odessa⸗
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a. Produltẽnbõtse (Mark Lane). Weizen —
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englisches Getreide, Mittel e aus 196 Marktorten
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141.566 142,07 138. 57 142,71 141,10
126,09 126 49 131,76
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156,08
138,74 163 98 142.49 140,865 136,17 13430 134.05 124,99 11457 100,77
Chicago.
Weinen, Lieferungs. . . 116,85 or
Red Winter Nr.? .. 130,22
Weijen ö 128, 32 Lieferungè · Waare per Hrai 133 33
Bemerkungen.
1ẽTschetwert Weizen ist — 163,809, Roggen . an , — 98, 64 n,. 6 ir 2 1 an ndoner Produktenbörse — 3 Gazette averages, d. h. die aus den Um , . des Königreichs ermittelten Durchschnitte treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen — * — 2 = 460 Pfd. gel. anges , 8 * nel ga e . h . ö . .
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Deuts taats- Anzeiger , . g g . 4 an der Berliner i, . Grunde 16 legt, und zwar für Wien und Budapest die 2 n ien, für London und . 3 . auf 1 für Chicago und . ork die Kurse 2 . fũr etersburg, Odessa iga die Kurse auf 56 urg, . twerpven und — die Kurse auf diese 8
Deut cher Reichs tag. V. Sitzung vom 7. Februar 1899, 1 Uhr. Ueber den An der Sikung wurde in der gestrigen Nummer db. 2 83 Es folgt die erste Lesung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Abänderung des Bankgesetzes.
Staatssekretãr des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf
von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Wie Sie sich aus der Vorlage jur Revision des Reichsbankgesetzes überzeugen können, baben wir im allgemeinen an den bisherigen Grundlagen der Reichsbank festgehalten, weil die ver bündeten Regierungen der Ansicht sind, daß die Reichsbank, ent- sprechend den bestehenden wirthschaftlichen Verhäͤltnissen, die ihr durch das Gesetz überwiesenen Aufgaben thatsächlich erfüllt bat. Die Reichs bank ist die Rechtsnachfolgerin der Preußischen Bank; im allgemeinen sind alle Rechte und Pflichten der Preußischen Bank auf das Reichs institut übergegangen und mit diesen Rechten und Pflichten auch die Verfassung der früheren Preußischen Bank. Einen Unterschied aller dings weist die Reichsbank von der Preußischen Bank auf insofern, als die Preußische Bank auch einen verhältnißmäßig kleinen Antheil von Staatskapital batte. Dieser Antheil des Staatskapitals der Preußischen Bank hat aber lediglich einen hiftorischen Ursprung ge⸗ habt und keinerlei Rolle in der Finanzgebahrung der Preußischen Bank gespielt. Im Gegentheil, man bat nach schmerilichen Erfahrungen im Jahre 1846 in Preußen ausdrücklich das Staatsbanksystem aufgegeben, und alle Anträge, welche bei Erlaß des Reichsbankgesetzes dahin gingen
mindestens die Hälfte der Bankantheile im Staatsbesitze zu halten, wurden seiner Zeit abgelehnt; ebenso wurden bei der Revision des Reichsbankgesetzes die Anträge mit großer Majoritãt abgelehnt, welche
dabin gingen, die Reichsbank einfach zu verstaatlichen. Man hielt auch bei der Revision des Bankgesetzes an den bisberigen Grundlagen der Reichsbank fest, und ich glaube, man bat für diesen Standpunkt gute Gründe gehabt. Wenn man selbst die Verwaltung der Reichs bank als reiner Staatsbank von den Reichsfinanzen äußerlich und formell so weit schlede, wie das nur möglich ist, so würde in der öffentlichen Meinung doch bei jeder Manipulation der Reichsbank auf dem Geldmarkt der Argwohn entstehen, daß finanzpolitische Gründe der Reichs ⸗ Finanzverwaltung füt derartige Manipulationen maßgebend gewesen sind. Es wird auch kaum möglich sein, wenn man aus der Reichsbank ein reines Staatinstitut macht, die Gesichtspunkte der allgemeinen Reichs ⸗ Finanzverwaltung von denen der Reichsbank⸗ verwaltung vollkommen zu trennen. Es würde sich auch nicht ver⸗ meiden lassen, wenn die Reichsbank ein reines Staatsinftitut wäre, daß ihre ganze Verwaltung in allen Einzelheiten einschließlich jeder Aenderung des Diskonts Gegenstand eingehender Debatten innerhalb des Reichttages würde. Ob eine solche eingehende Kontrole seitens einer parlamentarischen Vertretung gegenüber der Reichsbank der Entwickelung derselben nützlich sein würde, ist mindestens böchst zweifelhaft.
Meine Herren, im Falle einer Umwandlung der Reichsbank in ein reines Staatsinstitut würde aber selbftverständlich auch der Srund⸗ satz der Kontingentierung fallen müssen. Die Kontingentierung hat den Zweck, dafür zu sorgen, daß die Reichsbank neben ihren gesetz lichen Aufgaben lediglich verwaltet wird nach den Interessen des Ver⸗ kebrs und auch nur von diesem Gesichtspvunkt aus eine Ausgabe von Banknoten stattfindet. Würde die Reichsbank ein reines Staats institut werden, so wäre es selbstverstãndlich hinfällig, für dieses Organ der Staatsverwaltung die Steuerkautel der Kontingentierung zu be— lassen; ebenso würden aber dann neben der Reichsbank alle Privat ⸗ Notenbanken fortfallen müssen, denn die Gründe, die für die Um⸗ wandlung der Reichsbank in ein Staatinstitut sprechen, würden in noch viel böherem Grade für die Beseitigung der beftehenden Privat- Notenbanken sprechen. Ich glaube aber nicht, daß bei der Stellung, welche die Notenbanken immerhin in einzelnen Bundesftaaten Deutsch⸗ lands noch haben, sich eine Beseitigung der Privat⸗Notenbanken zur Zeit durchführen ließe. Man kann auch zweifelhaft sein, ob die Reichskank als Staatsinstitut in der Lage sein würde, alle die Ge⸗ schäfte, die sie in ibrer gegenwärtigen Verfassung besorgt, fortzuführen, Geschäfte, die sie zu bervorragendem Nutzen von Handel und Gewerbe besorgt: die Aufrechterbaltung des Girokontos, die Thätigkeit als Lombardbank, die Diskontierung von Wechseln, den ganzen Depositen⸗ verkehr.
Meine Herren, ich habe in einem Aufsatze über die Reichsbank⸗ novelle den Gedanken ausgesprochen gefunden, man brauche aus der Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassung gar keine Staatsbank mehr zu machen, denn sie sei eigentlich bereits eine Staatsbank; thatsächlich sei der Reichskanzler Herr der Reichsbank, und man könnte alle Forderungen, selbst die extremsten, erfüllt sehen, wenn man nur den Reichekanzler diesen Forderungen geneigt machen könnte. In einem
gewissen Grade mag das richtig sein; ich glaube aber, jeder Reichs⸗
kanzler, auch wenn er in diesem Sinne Herr der Reichsbank wäre, würde doch einen modus vivendi, eine gewisse Füblung mit den maß⸗ gebenden Kreisen von Handel und Industrie und den sonstigen Erwerbs« kreisen süuchen müssen, so lange die gegenwärtige Betbeiligung des Priwatkapitals an der Reichsbank aufrecht erhalten wird. Aber nehmen wir selbst an, die Herrschaft des Reichskanzlers könnte so weit gehen, daß er den Bundetzrath bewegt, die Reichsbank, insoweit sie mit Privatkapitalien arbeitet, aufzugeben und eine reine Staatsbank daraus zu machen. Wag würde die Konsequen daraug sein? In dem Bericht über die letzte Reform der Bank von Frankreich findet sich das treffende Wort: la banqus d'Etat c'est 1a politique male aux affaires, d. h. eine Staatsbank wird sich gewissen voli⸗ tischen Einflässen auf die Länge garnicht entziehen können. Ich meine aber, für eine Zentralbank kann es in erster Linie doch nur auf den Gesichtspunkt ankommen, unsere Währung aufrecht zu erhalten, den Geldumlauf zu regeln und die Bedürfnisse von Handel und Verkehr zu befriedigen.
Man hat gegenüber dem jetzigen System vor allem eingewandt, daß ein Theil der Reichsbank ⸗Antheilscheine sich im Besitz von Aus⸗ ländern befinde, und daß das doch ein höchst unerwünschter Zustand sei. Zunächst ist ja den Herren bekannt, daß die Betheiligung aus⸗ lãndischen Kapitals an der Reichsbank nur eine verhältnißmäßig ge⸗ ringe ist. Aber abgesehen hiervon, ist eigentlich kein Unterschied, ob das ausländische Kapital Reichsbank ⸗Antheilscheine, oder ob es in großen Massen Reicheschuldscheine, oder einzelstaatliche Papiere kauft; im Gegentheil, in Zeiten der Krise kann ein großer Besitz von heimischen Staatspapieren in ausländischen Händen viel bedenklicher
sein, als der Besitz von Reichabank⸗Antheilscheinen in den Händen von Ausländern. (Sehr richtig! links) Abgesehen davon, ist doch die Körperschaft, die auf die Reichsbank einen gutachtlichen Einfluß übt, nur der Zentralausschuß; dem Zentralausschuß gehören aber keine Ausländer an, und daß sich dieses Verhältniß ändern wird, ist deshalb unwahrscheinlich, weil bekanntlich nach den Vorschriften des Reichsbankgesetzes jedes Mitglied des Zentralausschusses innerhalb des Deutschen Reichs seinen gesetzlichen Wohnsitz haben muß.
Man hat jum Zwecke der Verstaatlichung oder einer fort⸗ schreitenden Verstaatlichung — will ich lieber sagen — darauf hingewiesen, daß das Reich, falls die Reichsbank ganz verstaatlicht würde, einen erheblich größeren Gewinn aus diesem Reichsinstitut ziehen könnte. In den Jahren 1876 — 1890 hat die Reichsbank einen durchschnittlichen Ertrag von 11 Millionen, in den Jahren 1891 — 1897 einen durchschnittlichen Ertrag von 165,ꝛ Millionen Mark geliefert. Würde die Reichsbank verstaatlicht, so hätten wir zuerst das Grund⸗ kapital herauszuzahlen mit 120 Millionen, und ferner den halben Reservefonds mit 15 Millionen. Die Antheilseigner müßten also eine Zahlung von zusammen 135 Millionen erhalten. Würden wir dieses Kapital aufbringen durch eine dreiprozentige Anleihe zum Kurse von 95, so wäre ein Kapital von 142 105 000 4 und zu dessen Ver⸗ zjinsung eine Summe von 4 Az 150 4A erforderlich. Dieser Zint⸗ betrag plus demjenigen Betrage, der jetzt schon dem Reich aus der Reichsbank zugeflossen ist, würde die Summe bilden, die wir abju⸗ ziehen hätten von dem Gesammt ertrage der Bank, um die Differenz zu finden, welche die reine Betriebseinnahme zu Gunsten des Reichs in Zukunft darstellte; es würden sich damit die Einnahmen des Reichs aus der Reichsbank etwa um 4185 000 M erhöhen. Eskomptiert man aber schon die Ermäßigung des Gewinnstes der Antbeilseigner auf Grund der Novelle, so würde sich dieser Mehrertrag des Reichs auf 3 385 000 6 ermäßigen. Gegenüber den Bedenken, die gegen die Reichsbank als reines Staatsinstitut sprechen, erscheint in der That ein Mehrertrag von etwas über 3 Millionen nicht so ausschlaggebend, daß man deshalb eine vollkommene Systemänderung vornehmen sollte, um so weniger, wenn man erwägt, daß mit der Uebernahme der Bank auf das Reich auch schon in friedlichen Zeiten immerhin ein nicht unerhebliches Risiko verbunden ist, und dieses Rifiko in kriege rischen Zeiten aus Gründen, die ich für überflüssig balte, näher zu erörtern, sebr erheblich verschärft würde.
Ein zweiter Punkt, der auch lebhafter Gegenstand der Debatte ge⸗ wesen, ist die Frage der Erböhung des Grundkapitals. Die Vorschläge in dieser Beziehung gingen ja weit auseinander. Wir haben uns darauf beschränkt, das Grundkapital um 30 Millionen zu erhöhen, und zwar aus folgenden Gesichtspuntten. Es sind von den Fonds der Bank, wenn man hier einmal Grundkapital und Reserve⸗ fonds zusammenwerfen will, etwa 35 Millionen in Grundstücken an⸗ gelegt, und wir hielten es für richtig, diesen Betrag, der den kuranten Mitteln der Bank dadurch entzogen ist, durch Erhöhung des Grund kapitals um rund 30 Millionen, zu ersetzen. Die Forderungen aber, die in der Oeffentlichkeit an die Erhöhung des Grundkapitals gestellt sind, gingen, wie ich zugestehe, erheblich weiter, und jwar deshalb, weil man sich von einer bedeutenden Erhöhung des Grundkapitals vorzugsweise zwei Folgen verspricht: erstens eine dauernde Verstär⸗ kung des Retallschatzes der Bank und ferner die Möglichkeit einer dauernden Ermäßigung des Diskonts im Interesse unseres Erwerbslebens. Meine Herren, ich glaube, daß diejenigen, welche von einer derartigen Verstärkung des Grundkapitals der Bank solche Folgen erwarten, zunächst zwei Dinge vielleicht theoretisch verwechseln: das Grundkapital einer Bank und ihre Baarvorräthe; es sind das zwei Begriffe, die sich absolut nicht decken und verhältnißmäßig wenig mit einander zu thun haben. Selbst Autoritäten auf dem Gebiete des Bankenwesens erkennen an, daß das Stammkapital, das Grundkapital einer Notenbank nur den Zweck hat, eine Garantie zu bieten den In⸗ habern der Banknoten und den sonstigen Gläubigern der Bank, daß dagegen die laufenden Betriebsmittel einer Notenbank anderweit zu beschaffen sind.
Ein Vergleich mit anderen Finanzinstituten, welche nicht das Banknotengeschäft pflegen, in Bezug auf die Höhe des Grundkapitals ist meiner Ansicht nach nicht maßgebend, denn diejenigen großen Bank institute, die nicht das Banknotenrecht haben, müssen große Kapitalien festlegen im Emissionsgeschäft, in Effekten, was die Reichsbank nicht thut und im allgemeinen bei der Höbe ihres jetzigen Grundkapitals nicht nöthig bat. Außerdem ist ganz unzweifelbaft durch das Verbot des Termingeschäfts eine erhebliche Entwicklung des Kassageschäfts ein ⸗ getreten, und dieses Kassageschäft stellt selbstverständlich an das Grund⸗ kapital der übrigen großen Banken eiheblich höhere Anforderungen wie früher zu der Zelt, wo noch das Termingeschäft erlaubt war. Einigermaßen vergleichen könnte man die Reichsbank mit den großen englischen Depositenbanken, die bekanntlich ganz besonders das Check⸗ geschäft pflegen und zu diesem Zweck fortgesetzt große mobile Bestände vorräthig halten müssen. Wenn Sie aber die Bilanzen dieser großen englischen Depositenbanken anseben, so werden Sie finden, daß diese ihren ungedeckten Kredit, ihren Passivkredit, in unendlich höherem Maße anspannen, wie dies die Reichsbank thut; diese englischen Devositenbanken belasten ihren Passivkredit mit dem zehnfachen Be⸗ trage ihres Grundkapitals. Meine Herren, aber auch die Vergleiche mit anderen großen europäischen Zentralbanken fallen ganz entschieden zu Gunften der Reiche bank aus. Allerdings ist der Prozentsatz der Deckung durch Wechsel und Baarbestände in der Englischen Bank noch günstiger wie in der Reichsbank, aber ein Urtheil zu Ungunsten der Reichsbank läßt sich daraus nicht ableiten, weil dort die Wechsel⸗ bestãnde bekanntlich nicht von den Lombard⸗ und ESffektenbeständen getrennt gehalten sind. Außerdem hat die Reichsbank keinen Theil ibres Grundkapitals und ihres Resewefonds in Effekten angelegt, wäbrend die Englische Bank ihr ganzes Kapital dem englischen Staate gelieben bat. Auch in der Desterreichisch⸗Ungarischen Bank ist schein bar das Deckungsberhältniß etwas günstiger als bei der Reichsbank, aber die Desterreichisch⸗Ungarische Bank ist eben bisher noch keine Gold jzablende Bank. Sieht man deshalb von der Englischen Bank und von der Desterreichisch⸗Ungarischen Bank ab, so hat die Reichs⸗ bank ganz unjweifelbaft das beste Deckungeverhältniß. Aus dem Gesichtspunkt der Deckung der Banknoten wäre deshalb eine Ver mehrung des Grundkapitals der Bank kaum zu rechtfertigen.
Der weitere Zweck aber, den, wie ich schon andeutete, man mit der Erhöhung des Grundkapitals verfolgt, ist der an sich gewiß durch- aus berechtigte Wunsch einer fortschreitenden Verstärkung des Baarschatzez. Wie können wir nun unseren Baarschatz in der Reichsbank bei Erhöhung des Grundkapitals verstärken? Doch
lokal nur auf zwei Weisen! Entweder dadurch, daß ein Theil dieses verstãrkten Grundkapitals in Form der Antheilscheine im Ausland aufgenommen wird und uns dadurch auslãndisches Gold zufließt, oder indem wir das verstärkte Grundkapital aus dem JInlande beziehen. Gestatten Sie mir, zunächst einen Augenblick bei der ersteren Alter ˖ native zu verweilen. Es ist gerade ein Einwand gegegen die Be⸗ theiligung des Privatkapitals bei der Reichsbank gewesen, daß sich ein Theil der Antbeilscheine im ausländischen Besitz befindet. Wäür⸗ den wir also eine Verstrkung des Baarschatzes dadurch suchen, daß wit neu auszugebende Anthelischeine im Auslande placieren und so Gold aus dem Auslande heranziehen, so würden wir einen Weg gehen, den man eigentlich vermeiden möchte und den man gewiß, so lange man kann, in der That besser vermeidet. Aber selbst wenn wir diesen Weg gehen, ist noch garnicht gesagt, daß dadurch unser Baarschatz sich wirklich verringern würde; denn wabrscheinlich würde die Arbitrage alsbald bemüht sein, durch Aufkauf deutscher Wechsel die Bank⸗ antheilsscheine zu decken.
Nun, meine Herren, bleibt noch der zweite Weg, die Deckung der Antheilscheine aus dem Inlande. Diese Deckung kann sich doch nur vollziehen, indem man entweder Baarmittel aus der Zirkulation zieht, oder indem man Baarmittel dem Bestande der Reichsbank entnimmt durch Diskontierung von Wechseln oder durch Verminderung der Giro⸗ konten, eventuell auch durch Aufnahme von Lombardanleihen. Ich nehme an, man beschafft sich also die Mittel aus dem Inlande, man ließe eine Steigerung des Grundkapitals eintreten — eine Zahl, die ich gelesen habe — um etwa 100 Millionen Mark. Aber selbst bei so erheblicher Steigerung glaube ich nicht, daß dadurch der Zweck im wesentlichen Maße erreicht würde, unsere Metallvorräthe zu ftärken. Im Jahre 1897 bat die höchste Spannung zwischen dem höchsten und niedrigsten Bestande der verschiedenen Konten der Reichsbank 1109 Mill. Mark betragen. Meine Herren, was will gegenüber einer solchen Spannungsbilanz eine Vermehrung des Grundkapitals um 80 oder 100 Millionen bedeuten? Würden wir das größere Grundkapital im Inlande beschaffen, so würden wahrscheinlich als Folge zunächst eintreten: eine Erhöhung der Wechsel⸗ und Lombardanlagen, eine ge⸗ ringe Abnahme der Girokonten und eine Einschränkung des Noten⸗ umlaufs, weil selbstverständlich, insoweit die Bankantheile in Reichs ⸗ banknoten gezahlt würden, ein Zufluß von Banknoten aus dem Ver⸗ kehr nach der Reichsbank hin stattfände. Ich nehme an, daß dadurch vorübergehend zwar eine Verstärkung unseres Baarbestandes doch möglich ist; aber wahrscheinlich würde diese Verstärkung des Baar⸗ bestandes auch noch eine andere Folge haben, d. h. eine Versteifung des Geldmarktes, eine Steigerung des Geldpreises innerhalb der Zirkulation — eine Folge, die man gerade dadurch vermeiden will, daß man das Grundkapital der Bank erhöht. Aber auch diese Er⸗ scheinung würde meines Erachtens nur eine vorübergehende sein, denn ich bin der Ansicht, daß der Diskont lediglich der Marktlage folgt, und daß das Wort wahr bleibt, daß eine große Bank nicht den Diskont fixiert, sondern daß sie ihn nur konstatiert.
Mit einer erheblichen Vergrößerung des Grundkapitals der Bank ist aber noch eine andere Gefahr verbunden. Ich entsinne mich noch der Zeit, wie ich Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts war, daß in der Reichs ⸗Hauptkasse momentan ein solcher Geldüberfluß war, daß man sich in seinem Gewissen verpflichtet fühlte, irgendwie diese großen, müßig liegenden Summen anzulegen. Ich habe das damals versucht durch Vermittelung der Reichsbank und der Königlich preußischen Seehandlung; es ist mir das aber nur gelungen mit einer verhältniß⸗ mäßig kleinen Quote des Bestandes und zu geradezu minimalen
Sätzen. Der größere Theil war überhaupt nicht anzulegen, weil
eben eine solche Geldfülle vorhanden war, daß man das Geld nicht los werden konnte; keiner wollte es haben. . Ja, meine Herren, gewiß, manche wollten es wohl haben, aber nicht gegen Ent⸗ gelt! (Heiterkeit und Sehr gut!) Würden wir also ein zu großes Grundkapital in der Reichsbank anhäufen, so würde in derartigen Zeiten, wo Kapitalien schwer zu placieren sind, immerhin die Ver suchung an die Reichsbankleitung herantreten, diese Kapitalien, um sie nutzbar zu machen, in zinsbaren Effekten anzulegen, und wir würden dann den Weg gehen, den allerdings andere große Banken schon vor uns gegangen sind, der aber für kritische Zeiten ganz außer- ordentlich bedenklich ist. Ich gestatte mir nur, meine Herren, an die große Baring⸗Krisis zu erinnern, wo so außerordenlich große For⸗ derungen und Ansprüche an die Reichsbank herantraten. Wie bedenk⸗ lich wäre es in solchem Augenblick gewesen, wenn wir große Be⸗ stände der Reichsbank in Effekten festgelegt hätten, zu einer Zeit, wo gleichzeitig das Reich und der preußische Staat an den Geldmarkt mit 235 Millionen Anleihen herantraten. Wäre beispielsweise die Reichsbank in die Nothwendigkeit versetzt worden, falls sie ihre Kapitalien zu jener Zeit vorübergehend in Effekten angelegt hätte, diese Effekten zu realisieren, so würde ein ganz verhängnißvoller Druck auf die Reichs- und Staatspapiere, und vor allem auf die neue Emission des Reichs und des preußischen Staats ausgeübt worden sein.
Man hofft von einer Vergrößerung des Grundkapitals auch eine stärkere Quotierung des Lombardverkehrs. Ich will mich hier nicht einlassen auf die theoretische Frage, ob überhaupt der Lombardverkehr ein nothwendiges Accidenz einer Notenbank ist. Selbst hoch⸗ konservative Schriftsteller sind anderer Ansicht; sie glauben, daß eine Notenbank nur den Zweck hat, andere Umlaufsmittel, d. h. Wechsel durch ihre Banknoten zu ersetzen, daß eine Notenbank aber nicht die Aufgabe habe, autochthon sozusagen neue Umlaufsmittel zu schaffen. Dem sei aber, wie ihm wolle, so sind bisher Anträge auf Lom— bardierung meines Wissens nicht zurückgewiesen, und die Fonds, die die Reichsbank zu diesem Zweck besitzt, haben sich bisher als durchaus ausreichend für das Lombardgeschäft erwiesen.
Wir haben aus allen diesen Gründen uns nicht entschließen können, das Grundkapital der Bank in einem höheren Betrage rund zu erhöhen wie den Betrag, der zur Zeit vom Grundkapital und Reservefondtz ungefähr in Grundstücken der Reichs bankverwaltung fest⸗ gelegt ist.
Wir haben auch zwei weitere wesentlichen Aenderungen des be— stehenden Bankgesetzes vorgenommen. Wir haben erstens den Privat. notenbanken die Verpflichtung auferlegt, nicht unter dem Reichsbank diskont zu diskontieren, und haben damit jedenfalls nach dem Ziele der Einheitlichkeit des deutschen Bankwesens einen bedeutenden Schritt gethan; und wir haben ferner die Dividenden der Bankantheilsnebmer entsprechend dem gesunkenen Zinsfuß reduziert.
Wir glauben durch die Novelle bewiesen zu haben, daß wir weder dem Kapitalizmutz, noch dem Partikularismus dienen, sondern daß
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