1899 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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der Petition aber, es wäre lediglich die zu enge Notengren e daran schuld, trifft nicht zu. Jene Kölner Herren scheinen zu glauben, wenn man die Notengrenze auf 8 bis 9 Hundert Millionen beraufrückte, könnten wir den Diskont stets niedrig halten und doch beliebig viele Noten aus⸗ geben. Das kann ich nicht zugeben. Das ist es aber eigentlich nicht, worauf der Herr Abg. Gamp hinaus wollte. Er will daraus deduzieren, daß das Stammkapital noch viel höher, als im Entwurf vorgeschlagen ist, zu vermegren sei; daß dies mit dem Diskont nicht jusfammenhängt, glaube ich wohl dargethan zu baben. Was die Noten. kontingentierung selbst anlangt, auf die die Kölner Adresse sich bezieht, so ist fie freilich bon verschiedenen Seiten bekämpft worden; sie gebört aber immerhin zu den Grundlagen des Bankgesetzes, von denen man, nachdem die Probe fast 25 Jahre lang gemacht ist, doch nach meinen Erfahrungen nicht obne weiteres zugeben kann, daß sie sich nicht bewährt haben. Für die Pricatbanken hat sie ihren Werth ebabt; sie hat sie genöthigt, sich innerhalb der Grenze zu alten; für die Reichsbank hatte sie auch einen gewissen Werth, denn sie war wenigstens eins der Momente, die bei Dis kontverände⸗ rungen mit erwogen wurden. Wir haben uns freilich nicht daran ge— bunden, wir sind bei 4, selbst bei 3 o/o gelegentlich geblieben, obwohl wir die Nolengrenze weit überschritten batten. Die Verhältnisse lagen aber im übrigen so, daß eine Diskonterhöhung vermieden werden konnte. Aber die Verschi⸗bung der Grenze ist doch stets eine Art Signal, ein Warnung ruf; die Geschäfiswelt draußen sieht, wenn wir uns ihr nähern, sie hält der halb alsdann mit ihren geschäftlichen Unternehmungen zurück und versteht auch leichter nothmendige Diskont erhöhungen. Ein Hauptgrund dafür, daß der Diskont im letzten Winter so hoch stieg, ist ja der, daß die Geschäftswelt so kühn vor gegangen war, die Industrie sich weit ausaedebnt hat, zablreiche Rapitalien in Erweiterungen ihrer Unternehmungen, in Maschinen n. s. w. festgelegt hat; darum ist das Geld theuer. Meine Herren, wir sind in der Kapitalbildung noch nicht so weit vorgesæritten, daß wir das ohne Geldvertheuerung können. Die Kontingentierang wollen die verbündeten Regierungen daher beibebalten, obgleich sie für die Reichsbank. Verwaltung selbst nicht die Bedeutung hat, wie für die Privatrentenbanken. Itur eine Erhöhung ist erforderlich nach Maßgabe des gestiegenen Bedürfnisses. Das Kontingent wäre von vornherein zu klein gewesen, wenn es nicht bald gelungen wäre, mit Hilfe des Giroverkehrs Hunderte von Millionen den Betriebsmitteln der Reichsbank zuzuführen. Und sie hat sich in den letzten Jabren als zu klein erwiesen durch die überaue häufigen und dauernden Ueber⸗ schreitungen der Grenze. Nun ist das keine Prinziwiensrage, ob 400 oder 450 oder selbst 900 Mill onen; aber ich sollte meinen, daß 400 Mil⸗ lionen doch ausreichen Eine zu hohe Gienze hat leicht den Nachtheil, daß, wenn diese Grenze noch nicht erreicht ist, die Erwerbswelt glaunt, sie ist unter allen Umständen gegen Diskonterböbung zeschüßzt, si—

verlangt vielleicht gar eine Herabsetzung des Diekonts, auch wenn die sonst gen Verhbältnisse sie nicht rechttertigen. Ich habe neulich in den

„Hamburger Nachrichten! einen anscheinend von sachverständiger Seite

stammenden Artitel gelesen, wonach sogar jede Fontingenter höhung

verworfen wurde. Freilich wurde stait dessen weitere beträchtliche Erhöhung des Stammkapitals empfohlen. Ich verlasse diesen Gegen⸗ stand. Weiter handelt es sich im Entwurf um eine betiächt⸗ liche Verkürzung der Rente der Antheilseigner, und dim gegenüber bat ihnen der Entwurf eine kleine Entschädigung dadurch bieten wollen, daß er ihnen das Bezugsrecht auf neue An. theile zuweist, aber, woblverftanden, richt etwa zu einem besonders niedrigen Preise, sondern zu einem Preise, der sich nach den Ver hältnissen des Geldmarkts richten wird, nach Maßgabe des Kuises zur Zeit der Emission. Die Anth ilseigner werden nicht weniger zu bezablen haben, als jedermann sonst zu zahlen haben warde. Bei dem Uebergang der Preußischen Bank auf das Reich war es anders: da bekamen die preußischen Bankantheilseigner das Recht, ihre Anthele obne weiteres gegen Reichsbankantheile umzutauschen zum Ninnwerth. Hier sell nur zu einem vom Reichskanzler zu bestimmenden Preise gekaut werden. Das ift ein großer Unterschied, aber ein Punkt, der von keiner wesentlichen Bedeutung ist. Es ist weiter noch von den Privat⸗Notenbanken ge— sprochen worden, namentlich von dem Herrn Abg. Grafen von Kanitz. Es war in der That nicht recht vernändlich wie der Herr Abgeordnete, wenn er für die Vrstaatlichung der Reichsbank eintritt, sich dafür aussprechen kann, daß die Privat- Notenbanken weiter bestehen bleiben sollen; er mußte doch in Konsequenz seines Antrags alle Privat- Notenbanken, so zu sagen, auch verftaatlichen zu Gunsten des Reichs. Der Entwurf bescheidet sich aber dahei, die Einbeinlichk it des Notenwesens weiter dadurch zu fördern, daß alle Notenbanken an den leriglich im öffentlichen Interesse beftimmten Diskontsatz der Reichebank gesetzlich gebunden werden, und ihnen, wenn sie dem zuwider handeln, vom Bundesrath gekündigt werden kann. Bei dem Hein Abg. Gamp scheinen in dieser Hinsicht einige Verwechfelungen unterlaufen. Gerade um die Einbeitlickkeit zu fördern also, soll die Praxie der Privat Notenbanken geändert werden. Rück chritte in der Cinbheitlichkeit zu machen, indem wir auch das Kontingent dieser Banken erhöhen, ist nicht einmal von den Hartikular⸗ staaten, die an dem Gedeiben der Prioat, Notenbanken ein Interesse haben, verlangt worden. Zu meinem Erstaunen bat der Hert Abg. Graf Kanitz, wenn ich recht verstanden babe, einer solchen Erweiterung der Privat-Notenbanken das Wort geredet. Was eine Abweichung der Prioat Notenbanken von dem etwaigen Priypatdiskontiatz der Röichsbank anlangt, so gestatte ich mir noch einige Worte. Die verehrten Herren sind vielleicht über den sogenannten Privatdisfonssatz nicht genau orientiert: ich will das jetzt hier nicht eingehend ers tern es ist eine außerordentlich schwierige, technische Frage die besser wobl in der Kommission besprochen wird. Ich möchte nur noch remerken, daß der Privatfatz schon lange vor meiner Amtszeit bestanden hat: er ist Ende der 70er Jabre eingefübrt, um dem foriwäbrenden Unter bleten der Privat⸗Rotenbanken die Sxritze zu bieten. Die Einrichtung wurde damals von den Abag. Sonnemann und Dr. Bamberger in außerordentlich lebbafter W eise angegriffen in zwei Reicht gs. sitzungen der Jahre 18890 und 1881; mem Amiscorgänger bat sich dagegen vertheizigt und so bat der Privatsatz zu Ziten billigen Geldes fortbeftanden. Seit dem Eintreten des tbeuren Geldstandes, also seit fast 3 Jahren, hat er bei der Reichsbank aufgebör'; es steht dahin, ob und wann er wieder aufgenommen wird. Sollte es aber geschehen, so braucht wan nur telegraxrbisch diesseits die 6 Privat Notenbanken ron jedem Wechsel darin zu unterrichten. Das ist nicht unausführdar.

Es giebt noch eine ganze Reibe von F agen, die sich an den Entwurf knüpfen, die man aber im Rahmen der Generaldebatte nicht erler igen kann. Ich möchte also zum Schluß nur noch die Bitte an den hoben Reichstag richten, seinerseits dazu betmutragen, daß der deutschen Nation ein so vorzügliches Instrument des Verkehrslebens, wie es die gut , Reichsbank bisher gewesen ist, nicht verkümmert werden möge. Darauf wird um 5iz Uhr die weitere Berathung bis

Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

14. Sitzung vom 7. Februar 1899.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Antrags der Abzg. Mies (3Zentr) und Genossen auf An⸗

nahme eines Geseßentwurfs zur Abänderung der 54,

55 und 77 des Kommunalabgabengesetzes in Verbin⸗

Resolution wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Asb⸗ änderung der * 54, 55 und 77 des Kommunalabgaben⸗

gesetzes. Beide Anträge bezwecken eine Abänderung der Be⸗

16 über das Verhältniß der Gemeinde Einkommen- wird ud ich kann mir doch nicht denken, daß das hohe Haus

uer zu den Realsteuern im Sinne einer Erleichterung der Nealsteuern.

Abg. Mies (Zentr.) weist zur Begrünung seines Antrags darauf hin, daß seit dem vorigen Jabre die Klagen über ungerechte Verthei⸗ lung der Kommunallasten auf die Real. und die w noch zugenommen hätten, verzichtet indessen darauf, die behauptete hohe projentuale Belastung des Grundbesitzes infolge der Besteuerung nach dem Bruttoertrage ziffermäßig zu belegen. en bleibt im einzelnen, obwohl seit gestern ein Vorhang an der Nische über dem Präsidialtisch an ˖ gebracht ist, der die Akustik verbessern sollte, auf der Journalisten ˖ tribüne schwer verständlich. Er führt aus, daß nur soölche Auswendungen der Gemeinde, die in überwiegendem Maße dem Geundzesitz und dem Gewerbebetriebe zum Vortheil ge⸗ reichen, durch die Realsteuern, Aufwendungen dagegen, die in über⸗ wiegendem Maße der Allgemeinheit zu gute kommen, durch Einkommen steuerzuschläge und Aufwendungen, bei denen ein überwiegender Vor⸗ theil nach der einen oder anderen Seite nicht erkennbar ist, durch gleiche Prozentsätze der Realsteuern und der Einkommensteuerzuschläge zu decken selen. Je nach dem verschiedenen Vortheil der Gemeinde⸗ aufwendungen dürfe die Grund⸗ und Gebäudesteuer höchstens dreimal so stark herangezogen werden wie die Gewerbesteuer. Dadurch werde ö Vertheilung der einzelnen Realsteuern herbeigeführt

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich glaube: es wirs zur Erleichterung der Diskussion führen, wenn ich gleich jetzt die Stellung der Staats— regierung zu diesen beiden Anträgen kurz bezeichne.

Meine Herren, die Staatsregierung erkennt kein Bedürfniß einer Aenderung der bestehenden Gesetze und einer Revision der S5 54 ff. an. Namentlich aber erkennt sie das nicht in dem Sinne der Herren Antragsteller an.

Meine Herren, da ja jetzt in diesem Hause viele Mitglieder der Berathung der ganzen staatlichen und kommunalen Besteuerung nicht beigewohnt haben, so möchte ich nur kurz an die Grundgedanken der damaligen Reform erinnern. Was die jstzt vorliegende Frage betrifft, so beruhen die Fundamente der Reform auf folgenden einfachen Gedanken: wir konnten auf der einen Seite, wenn wir die Real- steuern preisgaben als Staats steuern, im Interesse der Allgemeinheit nicht mehr dulden, daß willkürlich und namentlich nach lokalen Interessen die Gesammtbesteuerung der Gemeinden oder wenigstens in ganz überwiegendem Maße auf die dem Staat allein verbleibende Einkommensteuer geworfen wird. Wir haben gerade in Rheinland und Wstfalen Beispiele, wo große Kommunen mit gewaltiger Industrie, mit wachsendem Werth des Grund und Bodens und Aus dehnung der Gewerbe lediglich ihre Kommunalsteuer durch Zuschläge zur Staatssteuer bis 3, 4, H o/o deckten. Dadurch mußte die Staats steuer, auf welche nun in Zukunft der Staat allein verwiesen war, vollständig degeneriert werden. Das war die eine Seite der Sache. (Sehr richtig!)

Die andere Seite war die Ungerechtigkeit, die in dieser Art von Besteuerung innerhalb der Kommunen lag, auch der mußten wir steuern. Meine Herren, das Wesen der Kommunen, dieser nachbar⸗ liche Verband läßt es geboten sein, nicht bloß nach der Leistungs⸗ fähigkeit wie beim Staat die Steuern umzulegen, sondern auch unter Berücksichtigung von Leistung und Gegenleistung. Grundbesitz und Gewerbebetriebe, welche den Kommunen wesentlich die Lasten zufügen und denen aus der Gesammtthätigkeit, aus dem Wachsen der Kom⸗ munen und den daraus hervorgebenden Ausgaben wesentlich höhere Vortbeile entstehen solche Objekte von der Besteuerung frei zu lassen oder nur gering zu besteuern, ist die offenbarste Ungerechtigkeit.

Aber weiter, diese Ungerechtigkeit wird auch zu einer großen Ge— fahr für die Budgets der Kommunen selbst., ja für die Leistunge⸗ fähigkeit und den Bestand der Kommunalverbände; denn wenn die jenigen Obj kte, welche mit der Kommune auf Gedeih und Verderb verbunden sind, welche nicht fortgetragen werden können, welche man nicht in die Tasche stecken kann, um in eine andere Gemeinde zu geben, in allju geringem Maße herangezogen werden, so werden die Kommunen von den Zufälligkeiten, die in dem Besitz vielfach nur ganz weniger Steuerpflichtiger liegen, abhängen, und das ist eine kapi⸗ tale Gefahr für sichere Gemeindeeentwickelung.

Meine Herren, gerade in solchen Orten, die beute am meisten sich beschweren ich nenne Barmen und Elberfeld —, lehrt jetzt schen die Erfahrung, daß die reich gewordenen Leute, die sich zur Ruhe setzen, vielfach binauejiehen und einen Wohrsitz etwa in Wies baden oder einem anderen angenehmen Ort vorziehen. Je höher Sie das Einkommen dieser Leute besteuern, die in der Kommune keine Geschäfte mehr haben, desto stärker wird di ses nach meiner Meinung im höchsten Grade beklagenswerthbe Verhältniß. (Sehr richtig h

Also vor allem vom Standpunkt der kommunalen Interessen ist eine solche Reform nothwendig gewesen und vom Stant pu. kt der Einkommen steuerpflichtigen und der Grundsteuer und Gewerbesteuer zahlenden Per sonen keine Ungerechtigkeit. Bei all den Rechnungen, die diese Be⸗ schwerdefübrer namentlich aus dem Stande der Grundbesitzer und Häuserbesttzer anftellen, wird immer vergessen, daß sie 100 0 der bis⸗ herigen Staats⸗Grund⸗ und Gebäudefteuer erlassen bekommen haben.

Meine Herren, wenn Sie Ihre Gesammtbelastung, die heute stattfindet, in der Kommunalsteuer, vergleichen mit der Gesammt⸗ belastung, die Sie vor der Reform hatten, so müssen Sie doch natür- lich diese 1000/0 in Abzug bringen. (Sehr richtig! rechts) Gewiß, Herr Bachem, darüber können Sie nicht lachen; das ist ein ganz ein⸗ faches Reckenexempel. Meine Herren, es ist nie die Absicht gewesen, als der Staat auf die Hebung der Realsteuer ver⸗ zichtete, diese den Grundbesitzern und Gewerbetreibenden ein fach zu schenken; eine solche Absicht hat nie bestanden, man wollte bloß den Ort, wo diese Objekte besteuert wurden, ver⸗ ändern. Das babe ich nicht einmal bei der Berathung des Kommunal- steuergesetzes und beim Gesetz über den Verzicht auf die Hebung der Realsteuer gesagt, sondern unaufhörlich wiederholt. Man hielt eben die Realsteuer als Staatssteger nicht geeignet, weil von den Real- steuern ein Schuldenabzug nicht möglich ist und dabei eine Besteuerung des Reinertrags nicht ftattfinden kann. Man hielt die Besteuerung derselben für geeigneter und ganz geeignet innerbalb der Kommunen, weil die Gesammtarbeit der Kommunen, die Gesammtausgaben und die Gesammwortheile daraus diesen Objekten zu gute kommen, ob sie verschultet sind oder nicht. Wenn Sie einen Kanal vor einem Grundflück berziehen, dann wird das Haus, welches verschuldet ist,

bung mit der vom bg. Weyer bäsch (fe lonf) beantragten dadurch ebensowohl im Werth steigen wie ein nicht verschuldetes Haus.

Da ist also das reine Prinzip der Besteuerung des Reinertrages

durchaus nicht angemessen.

Meine Herren, wenn die Sache an die Kommission verwiesen

einen so schwierigen und bedeutsamen Gesetzgebungepunkt einfach per

plenum verhandeln könne ohne kommissarische Vertretung und ohne

*

genane Kenntniß der Sachlage, der Thatsachen, der Statistit wem

die Sachen dann weiter en d6tail berathen werden, werden wir seitens der Staatsregierung zeigen, wie die Beschwerden wegen Be lastung und Ueberbürdung des Grundbesitzes und der Gewerbe durch dieses Gesetz in keiner Weise begründet sind. Ja, trotz dieser Beftim— mungen in dem Kommunalabgabengesetz geht die Richtung durch die Macht, die die Häuserbesitzen in den kommunalen Verbänden ang— üben, doch schon wieder nach der Mehrbelastung der Einkommen, steuer (sehr richtig), und wir haben auch unsererseitz das nicht ganz verhindern können. Die Staatsregierung wollte ja bei der Vorlage des Kommunalabgabengesetzes noch weiter gehen als dieser angefochtene Paragraph, wie er jetzt in diesem Gesetz steht, der durch ein lang und gründlich berathenes Kompromiß schließlich zu stande ge—⸗ kommen ist; er entspricht der Auffassung der Staatsregierung nicht einmal vollstãndig.

Nun ist doch auffallend, daß zwar Beschwerden von Grundeigen⸗ thümern, d. h. von direkten Interessenten an uns gekommen sind, aber keine Beschwerden von den Kommunalbehörden selbst. (Hört! hörth Wenn die Kommunalverwaltungen glaubten, diese Bestimmung führe zu den größten Ungerechtigkeiten und Unzuträglichkeiten, so wäre es

doch deren Sache gewesen, sich zu beschweren. (Sehr richtig)

Spricht man aber prioatim mit manchen Bürgermeistern oder anderen

Mitgliedern der Kommunalverwaltung, so wird man oft vertraulich

hörten: um Gotteswillen, ändert doch nicht an diesem Gesetz! (Sehr richtig So liegt die Sache.

Es hat der Herr Abg. Mies gemeint, die Staatsregierung hätte neuerdings eine noch schäcfere Handhabung des betr. Paragraphen angeordnet. Ich kann ihm darauf erwidern, daß mir wenigstens nicht das Geringste davon bekannt ist. Er hat sich scharf geäußert gegen die Bestimmung, daß eine Belastung der Einkommensteuer über 100 der Genehmigung bedürfe. Wir haben m. W. in dem ganzen letzten Jahre nicht eine Genehmigung verweigert. Die Kommunal⸗ behörden und Provinzialbebörden fühlen aber ganz richtig, daß man in dieser Beziehung dem Andrängen der Inter essenten nicht allzusehr nachgeben darf. Wir haben trotzdem in manchen Fällen die Mehrbelastung der Einkommensteuer geftattet, wo die provinziellen Behörden davon abriethen. Also daß von unserer Seite besonders nach dieser Richtung hin übermäßig scharf vorgegangen wäre, ist gänzlich irrig.

Nun hat der Herr Abg. Mies gesagt und das würde mich ja sehr berühren —, daß durch diese Besteuerung der Häuser die Ver—⸗ besserung namentlich der Arbeiterwohnungen verhindert würde. Ganz und gar nicht. Die Kommunen sollen nur von ihrer Berechtigung der Autonomie den richtigen Gebrauch machen, so werden sie in der Beziehung bei mir und der Staatsregierung die lebhafteste Unter⸗ stützung finden. Aber ob die Hausbesitzer, die doch eine so hervor⸗ ragende Macht in den Kommunen haben, deswegen die Beschwerden erheben, weil ihnen der Bau von Arbeiterwohnungen eine stärkere Konkurrenz machen möchte, das muß ich doch bezweifeln. (Sehr richtig! links.) Ich glaube zwar nicht, daß in der Beziehung, wie das bisher auch ganz fruchtles geblieben ist, durch die Autonomie sehr viel geholfen werden wird, aber ich hoffe, daß die Hausbesitzer in Zukunft hier etwas weitherziger sein werden: sie würden, wie ich wiederholen kann, wenn derartige Bestimmungen getroffen würden, bei der Staatsregierung die lebhafteste Unterstützung finden. Es wird sogar der Staatsregierung nur sehr erwünscht sein, wenn noch in manchen anderen Punkten die Gemeinden in Bezug auf die zweckmäßige Umgestaltung der staatlichen Gebände⸗ und Grundsteuer und Gewerbesteuer ihre Autonomie lebhafter in Bewegung setzten.

Ein Gesetz, welches erst 5 Jahre in Kraft ist, schon zu revidieren, ift an und für sich im allgemeinen dedentuch, es wäassen chan ganz schreiende Zustände eintreten, um dazu überzugehen. Wir können weder bei den Provinzialbehörden noch bei der Zentralregierung der⸗ artige Voraussetzungen einer Revision finden. Eine Revision, wie sie gewünscht wird, würde aber zugleich in die ganze Stellung des Grund⸗ besitzes zu der Gemeinde eingreifen, namentlich auch in das politische und kommunale Wahlrecht. Wenn, wie in Elberfeld, lediglich die Einkommensteuer herangezogen würde: womit wollen Sie das vorzuge⸗ weise Recht der Vertretung in der Stadtverordneten Versammlung seitens der Grundbesitzer motivieren? (Sehr wahr! links) Der Grundgedanke beruht doch darauf, daß diejenigen, welche das wesent⸗ lichste, dauerndste Interesse haben an der Gemeindeverwaltung, auch den wesentlichsten Einfluß haben sollen. Aber dieses dauernde Inter- esse muß auch bethätigt werden, wenn das nichts kostet, ja, ein bloßes ideelles Interesse kann dabei nicht entscheidend sein. Wenn es gelänge, die Heranziehung von Grund und Gebäudefteuer so zu reduzieren, daß sie gegen die Belastung der Personalsteuer ganz zurückträte, so könnte man ja kaum was ich sehr bedauern würde von meinem Stand⸗ punkte aus dem Verlangen, die Vorrechte der Vertretung des Grundbesitzes fallen zu lassen, Widerstand leiften. Aber nicht bloß auf den Vortheilen, welche die Gewerbebetriebe und das Grundeigen⸗ thum, bebaut oder nicht bebaut, aus der Gemeinde ziehen, beruht das

Recht, sie angemessen heranzuziehen. Ich will nebenbei bemerken,

daß die Herren Antragsteller bloß von den Vortheilen sprechen, die die Gemeinden unmittelbar den Realobjekten zufügen, und ganz vergessen die Lasten, die sie den Gemeinden verursachen. Ein großer Gewerbebetrieb, der plötzlich in einer bäuer⸗ lichen Gemeinde sich niederläßt mit einen paar hundert Arbeitern, verursacht der Gemeinde duich Schul⸗ und Armenlasten u. s. w. ja so bedeutende Ausgaben, daß es die größte Ungerechtigkeit wäre, ihn nicht vorzugsweise angemessen zu besteuern durch Heranziehung zur Gewerbesteuer.

Aebnlich ist es aber auch bei dem Grundbesitz, obwohl es da nicht so klar und schroff hervortritt; die Gemeinden in Westfalen und Rheinland haben in der Beziehung auch vielfach das Richtige getroffen, indem sie mit unserer Zustimmung eine scharfe besondere Gewerbesteuer für diese großen Betriebe beschlossen haben. Aber ich sage nicht bloß, das reine, schroffe Prinzip der zahlenmäßigen Aufrechnung von Vortheil und Belastang, nicht bloß dieses kommt in Betracht, sondern man kann auch sagen: die Werth⸗ steigerung, die der ganze Grundbesitz ohne eigene Thätigkeit bei einer sich gut entwickelnden Gemeinde erfährt, diese Thatsache ermöglicht es dem Grundbesitz, dementsprechend auch wieder an die Gemeinde zu stenern, weil eben das Fortschreiten der Gemeindeentwickelung überall mit einer bedeutenden Wertherhöhung des Grundbesitzes, aber auch einer Steigerung der Ausgaben verbunden ist. (Sehr richtig! links.) Das kann gar keinem Zweifel unterliegen. Meine Herren, wenn man die ich möchte fast den Ausdruck gebrauchen Milliarden jzusammenrechnet,

um de der Grundbesttz in den Städten und neben den Städten an Perth gewonnen hat allein durch die Entwickelung der Gemeinden, ud welche Mehrausgaben den Gemeinden durch diese Enwickelung mwachsen sind, so wird es als billig erachtet werden können, daß die

eindeverwaltung dann zu diesen Grundbesitzern, deren Besitzthum

eben durch die Entwickelung der Gemeinden so im Werth erhöht lat, kommt und sagt: es ist doch billig, daß ihr dann in angemessener Peise auch der Gemeinde, die die großen Ausgaben von dieser Ent . vickelung hat, entgegenkommt dadurch, daß ihr eine besondere Vorsteuer ablt. Das ist ja natürlich etwas, was man nicht zablenmäßig berechnen knn, aber es giebt viele Vinge, die man nicht auf Ziffern reduzieren kann, die aber doch jeder anerkennt, die jeder sieht, wo kein Beweis erforderlich ist; sie beruhen eben auf der Notorietãt.

Meine Herren, auf die einzelnen Anträge will ich nicht eingehen, man könnte sie sehr scharf kritisieren; dazu würden aber in vielen Punkten zahlenmäßige Beweise erforderlich sein; wenn Sie die Sache Ijberbaupt in eine Kommission verweisen, so können die thatsächlichen Verbältnisse dort ja geltend gemacht werden. Nur das eine möchte ich bervorheben: beide Anträge, aber namentlich der Antrag des Herrn Abg. Mies, fähren nothwendig zu einem wahren Kriege innerhalb der Gemeinde (sehr richtig! link). Eine Grundsteuerbelastung, die

ch oft ändert, ist b sonders bedenklich; die Steuer gleicht sich durch

Verkauf, Tausch u. s. w., wobei die Gemeindegrundsteuer abgezogen wird vom Kaufpreis, allmählich aus. Aber eine permanente Aenderung, und zwar Kue höhere Kontrole einer neutralen Staatsbehörde, wie das hier perlangt wird, daz würde einen steten Kampf Aller gegen Alle ver⸗ ursechen; und noch mehr, dabei wäre die Mehrheit der Stadtver⸗ tretung fast überall lediglich ihr eigener Richter in eigener Sache.

Ich kann nur dringend bitten, daß Sie einen bestimmten Be⸗ schluß fassen, in dem Sie entweder das Bedürfniß der Revision direkt anerkennen dann wird die Staatsregierung einem solchen Beschluß dabin stattgeben, daß sie die Sachlage noch einmal nach allen Richtungen hin prüft, obwohl eine solche Prü— fung nach meiner Ueberzeugung nicht nothwendig ist, denn wir prüfen diese Frage an der Hand einer jeden Beschwerde, wir sind vollständig unterrichtet oder durch einen ent⸗ gegengesetzten klaren Beschluß sagen: wir balten zur Zeit die be⸗ stehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht für repisibel, wir lehnen also diese Anträge ab, damit endlich Rahe in diese Dinge kommt. Es wäre im höchsten Grade erwünscht, wenn die Betheiligten sich selbst überzeugten, daß eine Ungerechtigkeit gegen sie nicht stattfindet, und daß was ich nicht verkenne, und worüber ich noch ein Wort sagen will da, wo besondere Härten in der jetzigen Kommunal- besteuerung für einzelne Fälle vorkommen, die Gemeinden in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Gewiß, es kommen Fälle vor und das sind ja die Zablen für die einzelnen Fälle, die uns hier vor— gefübrt sind wo die Verschuldung des einzelnen SGrund⸗ besitzers neben einer daneben laufenden sonstigen Bedürftigkeit oder Leistungsunfäbigkeit wohl dahin führt, daß im einzelnen Falle eine Erleicht rung geschaffen werden müßte. Das hat aber die Gemeinde in der Hand, und wir würden in dieser Beziehung einen G meinde⸗ beschluß, welcher solche Grundsätze aufftellt, durchaus nicht unbedingt ablehnen. Das sind aber Sachen, die auch in der Staat steuer vor- kommen, wo man im einzelnen Fall mal helfen muß, wo zu helfen es auch billig ist. Das ändert aber nichts an dem Prinzip der Gesetz⸗ gebung und an der Regel, die im Kommunalabgabengesetz auf⸗

gesiellt ist.

Es würde, wie gesagt, der Königlichen Staatsregierung nur er⸗ wänscht sein, wenn in dieser Beziehung nach der einen Seite oder nach der anderen Seite ein klarer und bestimmter Beschluß gefaßt würde. Penn was sogen wir von dem Standpunki, auf dem die Staatsregierung stebt, mit dem Antrag Weyerbusch nachen, der besagt, wir sollen eine neue gesetzliche Be—⸗ silmmung erlasser, welche die Uebeibürdung verbinderr? Wir be— strelten, daß eine allgemeine Ueberbürdung stattfindet, aber wir hätten dan doch auch Fingerjzeige erwarten müssen, wie die Ueberbürdung zu verhindern sei. Wenn der Herr Abg. Weyerbusch uns sagen kann, wie man das machen soll, ohne wieder nach der an deren Seite Un= gerechtigkeiten zu begehen, so würde das sebr nützlich sein.

Die Königliche Staatsregierung muß zwar das Interesse an der nicht übermäßigen Belastung der staatlichen Einkommensteuer ver- treten, aber für mich tritt dieses Interesse des Staats doch noch zurück gegenüber den Rücksichten und Sorgen für das wahre Wohl der Gemeinden. Bevor wir reformiert hatten, wurde allgemein über die große Noth in der Ge— meindebefteuerung und über die unerträglichen Zastände geklagt. Wie diese sich ohne die Reform bei dem mächtigen Steigen der Aus—= gaben der Gemeinde entwickelt haben würden, brauche ich wohl nicht auseinanderzusetzen. Der damalige Zustand war absolut nicht mehr haltbar. Man kann sagen, der Mangel eines Gesetzes und fester Gesichte˖ punkte führten auch in der Oberaufsichtsinftanz geradezu zu anormalen Zuständen. Auch die Staatsregierung selbst in der böchsten Aufsichts⸗ instanz batte keine festen Grundsätze und Prinzirien, wonach verfahren werden sollte. Die ganze Kommunalbesteuerung war ein so bunt scheciges, von Zufälligkeiten, Majoritäten und subjetriden Anschauungen der einzelnen Regierung abbängiges Wesen. Ich bitte, meine Herren, nicht Beftimmungen zuzulassen, die wieder zu äbnlichen Verbhältaissen in dem Kommunalsteuerwesen führen würden. (Bravo)

Abg. Weyer bu sch (fr. kons.) führt aus, daß die Ausgestaltung seines Antrages rubig der Regierung überlassen werden könne, Die Ünjafriedenbeit mit den Realsteuern sei von Jahr zu Jahr ge⸗ stiegen. Das Ungerechte liege darin, daß die Grundéteuern bom Bruttoertrage erhoben würden und den eeisch aldeten Besitz mehr belasteten als den unverschuldeten. An Erfabrungen äber den Druck der Realstenern fehle es nicht obwohl das 861 erst kurze Zeit bestebe. In seiner Vaterstadt Elberfeld habe die Steuerkommission gefunden, daß eine Grugd⸗ und Sebäudesteuer keine besonders hoben Erträge ergebe. Tasselhe sel auch von der Bauplatz. und Umsatzsteuer zu erwarten. Alle diese Steuern, auch die Gewerbesteuer, könnten die ungerechte Belastung des Grundbefltzes nicht beseitigen. Die Absicht des FKommunalabgasen⸗ 6st eßz, eine gerechte Vertbeilung der Kommunallasten herbeizuführen, ei in Wirklichkeit geradezu in das Gegentheil verkehrt worden.

Abg. von Dallwitz (kons): Aus der Begründung der Anträge babe ich fein Moment dafür entnehmen können, daß die Antiäge ibren Zweck erreichen werden. Nach den Anträgen würden große Schwan fungen in der Vertheilung der Steuern eintreten, und die itzt im Gefetz liegenden Kautelen gegen eine einsettige Belastung inzelner würden vermindert. Dem Antrage Weyerbusch könnte man n eher zustimmen, als dem Antrage Mies, da er nicht so wesentliche Aenderungen, wie dieser, vorschlägt, son⸗

die Regierung zu Vorschlägen auffordert. Eine einseitige

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Belastung der Realstenern durch das Kommunalabgabengesetz kann nicht anerkannt werden, im Gegentheil, diese Belastung ist sogar geringer geworden. Dagegen würde eine weitere Erhöhung der Ein⸗ kommensteuer in den Landgemeinden die Entvölterung des platten Landes noch mehr fördern. Der Steuerbedarf in vielen Gemeinden ist neuerdings so stark gewachsen, daß die direkte Besteuerung über⸗ haupt nicht mehr genügt, sondern die Einführung indirekter . in den Kommunen ins Auge gefaßt werden muß. Um alle diese Verbältnifse genauer zu prüfen, beantzage ich die Ueberweisung der Anträge an eine Kemmission von 14 Mitgliedern.

Abg. Hausmann (ul.) kann nicht zugeben, daß eine Ueber lastung des Grundbesitzes in allen Landestheilen vorhanden sei, wenn sie auch in manchen Gegenden vielleicht vorkomme. Aber das Kommunalabgabengesetz enthalte bei richtiger Ausführung bereits genügende Kautelen gegen einseitige Ueberlastung. Indessen sei er geneigt, für den Antrag Weyerbusch zu stimmen, damit die Verhãält⸗ nisse einer eingehenden Untersucharg unterzogen werden könnten. Die Konsequenzen des Antrages Mies seien dagegen noch viel schlimmer als die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes. Dem Aatrag auf Kommissionsberathung schließt Redner sich an.

Geheimer Ober⸗Finanz. Rath Dr. Strutz. Die Hründe gegen diese schon seit Jahren wiederholten Anträge haben sich in letzter Zeit eher noch vermehrt durch gewisse unliebsame Vorkommnisse. Der F 55 des Gesetzes läßt die nothwendige freie Bewegung in ge— nügendem Maße zu. Die Bestimmungen des Antrags Mies über die Aufbringung der Lasten je nach dem Vortheil, den die Be—⸗ treffenden von den Gemeindeeinrichtungen haben, können zu für den Antragsteller selbst sehr unerfreulichen Konsequenzen führen. Der Antrag Mies sieht auch bor, die Zustimmung der Regierung zu der Auf stellung der Gemeindehaushalte, wie sie das Kommunalakgabengesetz vor⸗ schreibe zu befeitigen. Diese Bestimmung ist aber absolut unenmbehrlich. Die Hausbesitzer wissen ihre Vortbeile schon selbst wahrzunehmen, das Kom munalabgabengesetz bietet ihnen in dieser Hinsicht vollkommenen Schutz. In der vorjährigen Kommissionssitzung batten die Antrag— steller kein ausreichendes Material vorgebracht, um die Anträge zu be⸗ gründen. Der Redner legt statistisches Material vor, welches die Be⸗ haupzung einer zu großen Belastung der Realsteuern widerlegt.

Regierung ⸗Assessor Gerlach legt als Kommissar des Ministers des Innern die Gründe dar, welche dieses Ressort zur Ablehnung der Anträge veranlaßt habe. Ein Berürfniß zur Aenderung der Gesetz. gebung liege nicht vor, und die Anträge beschränkten die Kontrole des Sraates. Bei der Aufstellung der Steuerordnungen habe es die Re— gierung niemals an Wohlwollen für den Grundbesitz fehlen lassen und die Ueberlastung des Grundbesitzes wiederholt verhindert. Die Aufbebung der staatlichen Kontrole nach dem Antrage Miet würde die Steuerordnungen in das Belieben der die Stadtverordneten Versammlungen beberrschenden Grundbesitzer stellen.

Abg. Wolff⸗Biebrich (n.) spricht sich gegen die Anträge aus.

Abg. Schmitz⸗Düsseldorf (3 ntr.) führt aus, daß die so piel be⸗ wunderte Steuerreform ibren Zwock nicht erreicht habe; die Doppel⸗ besteuerung des Grundbesitzes habe sie nicht beseitigt. Seine Freunde hätten bei der Berathung des Kommunalabgabengesetzes den Antrag gestellt, daß in den Gemeinden böchstens 59 oso Grund. und Gekäude⸗ steuer erhoben werden dürften der Finanz⸗Mmister habe aber das ab⸗ gelebnt, um nicht in das Selbstb stimmungsrecht der Gemeinde ein⸗ jugreifen. Daß das Kom munalabgabengesetz eine Entlastung des Grundbesitzes gebracht habe, treffe nicht zu, im Gegentheil, in manchen Gemeinden seien erst infolge des Gesetzes Real—⸗ steuerzuschläge eingefübrt worden, wo bis dahin solche nicht be— standen hätten. Namentlich den verschuldeten Grundbesitz drücke die jetzige Besteuerung, und mindestens „3 des Grundbesitzes seien doch berschultet. In den weftlichen Landestbeilen handle es sich bei den Hausbesitzern nicht um gewerbsmäßige Wohnungsvermiether, sondern zum großen Theil um Dandwerker, welche ein eigenes Haus für ihre gescänlichen Zwecke brauchen. Für alle Einrichtungen der Städte, welche dem Häutzbesitz zu gute kommen, zahle dieser noch besondere Abgaben, ja. die Wasserleitungen Kanalisation. Gas u. s. w. seien in der Regel sogar so eingerichtet, daß die Städte daraus noch eine Ein⸗ nahme zögen. Notbwendise Verbesserungen könne die Kommission ja noch an dem Antraze Mies vornehmen.

Abg. Dr. Sattler (nl) stimmt der Kommissionsberathung zu,

dem Antrage etwas fieundlicher gegenüber, als sein Freund Wolff, wenn er auch in dem Grundgedanken der Steuerreform auf demselben Standpunkt stehe, wie der Finanz Minister. Mit den Ausführungen der Regierung kom missare köane er sich leider nicht beschäftigen, da er davon nicht ein Wort habe verstehen können. Eine angemessene Vorbelastung des Grundbꝛisi sei richtig und nothwendig, aber es stehe nicht fest, waäß eine angemessene Vorbelastung sei; das babe auch der Finanz- Minister nicht dar⸗ gelegt In vielen Fällen Lege alledinss eine zu große Belastung des Grundbesitzes vor Die Kommission müsse ernstlich prüfen, ob nicht die schematischen Beftimmungen des 5 54 ersetzt werden können durch feste gesetzliche Vertheilung der Steuern,

General. Direktor der direkten Steuern Burghart: Daß eine solche Regelung nicht möglich ist, hat der Herr Finanz Minister schon nachgewiesen. Eine Grenze für die Vorbelastung des Grundbesitzes liege im Gesetz allerdings nicht, wohl aber sei sie in den Ausführungs bestim mungen angegeben. Einzelne Fälle in denen eine U berlastung des Grundbesitzes vorliege, werde die Regierung mit Wohlwollen prüfen.

Abg. Freiherr von Dobeneck (kons.) erinnert daran, daß das Haus dem 5 5a nur deshalb zugestimmt habe, weil er nicht zwingende Bestimmungen für die Gemeinden entbalte, sondern nur einen Anhalt geben solle Nacheem aber der § 5t doch als zwingend angeseben worden sei, lasse die Regierung nirgends mehr als 190 0 Einkommen- steuer zu. Für den Antrag W verbusch werde ein Theil seiner Freunde stimmen. Die Kommission werde hoffentlich aus dem Antrage Weyer⸗ busch die ausführbaren Vorschläge herauszufinden wissen.

Regierungs. Assessor Gerlach legt nochmals dar, daß die Re⸗ gierung den speziellen Wünjchen der Gemeinden in Bejug auf die Steueraufstellung immer wohlwollend entgegengekommen sei.

Abg. Ehlers (fr. Vgg) kält eine Kommissionsberathung der Ant äze für wünschenswerid. Die Steuerreform sei allerdings ein großes Veidienst des Finanz Ministers, aber er wolle leider nun auch nicht einen Febler daran a erkenren. Der Verzicht de? Staats auf die Realsteuern habe den Grundbesitz rn nicht die erboffte Erleichte⸗ rung gebracht, sondern gerase das Gegentheil. Daß man sich gegen Steuern sträube, sei doch nicht wunderbar; er habe allerdings einmal in einer Versammlung in Dang den Gedanken ausge sprochen, daß das Steuerzablen, wie die Militärpflicht, eine freudig erfüllte Ehrenxflicht werden müffe; der Erfolg war, daß mir die Versammlung ihr tiefes Mißfallen aussprach. Solange die Realsteuern Staatesteuern gewesen seien, hätten diese von der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden können; nag der Steuerreform gehe das nicht mehr. Bei der Steuerreform seien die Gewerbetreibenden und die Grundbesitzer schlechter weg⸗ gekemmen, als vorher. Die Anträge müßten endlich einmal in irgend einer Form erledigt werder; die Gemeinden seien jetzt in einer schlimmen Lage, weil die Frage der Grleichterung der Realsteuern so lange in der Schwebe bleibe. Mindestens solle man endlich untersuchen, ob nicht in einzelnen Fällen eine Gntlastung der Realsteuern eintreten müsse. Man könne das nicht für den ganzen Staat behaupten, aber für manche Orte treffe das sicherlich zu. Die mechanische Ausfübrung der Bestimmungen des § 54 seien ja für die Behö den, sowohl Staate bebörden wie Gemeindebehörden, sehbr bequem; aber nach der Bequemlichkeit der Kämmerer dürse man doch nicht Gesetze machen. Mit der indirekten Besteuerung sei in den G meinden nicht viel an zufangen. Die Biersteuer sei in ihrer Höbe beschränkt, sie könne höchstent 3 3 für das halbe Liter betragen, d. h. die Brauereien müßten eniwéder die Steuer selbst tragen oder das halbe Liter gleich um 5 3 veitheuern. Das Beste sei, daß die Regierung nach dem Antrage Wäeyerbusch die Vinge noch einmal eingehend prüfe.

General- Direktor der direkten Steuern Burghart weist noch mals darauf hin, daß der Finanz⸗Minister nicht eine Revision des

Gesetzes überhaupt abgelehnt, sondern nur gesagt habe, daß in den

warnt aber die Kommission vor allzu grundstürjenden Ideen. Er stehe

vier Jahren des Bestehens des Kommunalabgabengesetzes keine Um sländẽ eingetreten feien, welche eine Abänderung des Gesetzes noth⸗ wendig machten. . .

Abg. Br. Glattfelter (Zentr) befürwortet den Ante gg Mieg. Die Entiaflung des Grundbesitzes sei einer der leitenden Gesichts punkte der Kommunaksteuerreform gewesen, sei in Wahrheit aber nicht ein etreten. ? Abg. von Knapp (nl) bemerkt, daß in seiner Heimatbhstadt Barmen die Schullasten immer unerträglicher würden, und bittet. diese steigenden Gemeindelasten in der Kommission darauf hin zu prüfen, ob sie nicht der Staat übernehmen müsse.

Die Diskussion wird geschlossen. .

In seinem Schlußwort für den Antrag Mies führt

Abg. Dr. Bachem (Sentr.) aus, daß der Antrag fast durchweg eine günstige Aufnahme im Hause gefunden habe, der Finanz. Minister habe sich aber mit großer Schärfe gegen denselben erklärt. Die Antragsteller feien nicht Mitglieder von Haus⸗ und Grundbesißervereinen und müßten es auch ablehnen sich zum Sprachrohr ihrer Beftrebungen zu machen. Aber sozial politisch fei die eberbürdung. des Grundbesitzes äußerft bedenklich, denn sie stelle in der That eine Vorbelastung dar. Bie Ueberbürdung des Grundbesitzes sei ja der Aus. angspunkt des ganzen Kommunalabgabengesetzes gewesen; das Ziel 6 gewesen, diese zu beseitigen. In der größeren Pälfte der Staͤdte sei aber keine Erleichterung, sondern theilweise sogar eine Mehr⸗ belastung des Haus. und Grundbtsitzes eingetreten. Die ganzliche Abschaffung der Realsteuern habe niemand im Hause verlangt. Ab⸗ gesehen von Berlin, sei in den Städten der Bürger, der ein Haus besitze, der normale Bürger, und mit diesem müsse die Gesetzgebung rechnen. Wegen einer Erböhung der Einkemmensteuer werde kein Bürger aus seiner Stadt fortziehen. In sozialer Beziehung lei es sehr wichtig, den Arbeitern eigene kleine Wohnhäuser zu beschaffen; diese würden aber genau so besteuert, wie andere Häuser. Er würde es mit großer Freude begrüßen, wenn in der Kommunalbesteuerung den Arbelterwohnhäusern eine Erleichterung verschafft werden könnte. Ueber die Anträge müsse diesmal entschieden ein endgültiger Beschluß des Hauses zu stande gebracht werden.

Beide Anträge werden einer Kommission von 14 Mit—⸗

gliedern überwiesen. .

Schluß nach A/ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Antrag Langerhans; Interpellation Szmula, betr. den Arbeitermangel auf dem Lande.)

Handel und Gewerbe.

J! Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 14246, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen. In Oberfchlefien sind am 7. d. M. gestellt 5107, nicht recht . zeitig gestellt keine Wagen.

Konkurse im Auslande. Galizien.

Konkurzeröffnung über das Vermögen des protokollierten Kaufmanns Antoni Olszewskiin Przemysl, Eigenthümers der Fuümg , Antoni Olszewekt, Handlung von Kirchengeräthen, Silber, Cbinasilber und Thee in Prjempsl“, mittels Bescheides des K. K. Bezirksgerichts in Prjemvsl vom 27. Januar 1859 Nr. 8. 1.139. Provisorischer Konkurt= masseverwalter Advokat Dr. Angermann in Prijemysl. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitien Konkursmafsseverwalters) 15. Fe- bruar 1899, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 8. März 18989 bei dem genannten Gerichte anzumelden. Liquidierungs⸗ tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 10. April, Vor- mittags 10 Uhr.

Konkurseröffnung über das Vermögen des nicht protokollierten Kaufmanns Josef Blitz in Podgérze mittels Bescheides des K. K. Landesgerichts in Krakau vom 23. Januar 1899. Provisorischer Konkursmasseverwalter Advokat Dr Isidor Feuereisen in Poꝛgoͤrze. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasse⸗ verwalters)] 10. Februar 1899, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 28. März 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden: in der Anmeldung ist ein in Podgörze wohnhafter Zustellungsbevoll · mächtigter zu nennen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 24. April 1899, Vormittags 10 Uhr.

Berlin, J. Februat. Marktyreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel ⸗Ztr. für: * Wellen 1650 0; 165,90 M Roggen 12, 90 A; 14,50 Æ *Futtergerste 14 00 S; 12.80 4 Hafer, gute Sorte, 15,40 ; 1450 Æ Mittel Sorte 1480 M; 14.20 M geringe Sorte 1410 „M; 13,50 * Richtstroh 4,16 M; 3,50 M Heu 7, 40 M; 4, 00 0. *Erbsen, gelbe, zum Kochen ), 00 4; 260, 00 Æ *Speisebohnen, weiße 50, 00 S6; 25,00 M Linsen 70,00 Æ; 30,00 M Kartoffeln 6,00 Æ; 400 M Yin dbfleisch von der Keule 1 1.30 6 1336 . = dito Bauchffeisch 1g 120 4; 0, 90 4 Schweinefleisch 1 Eg 1,60 M; 1,20 A Ralbfleisch 1 Kg 1,60 M; 1,00 M Hammelfsleisch 1 Rg 1609 Tos M , Butter 1 Eg 2680 c; do , , Gier. 66 Stück 180 ; 2680 4 Narpfen 1 Rg 200 ν; 120 M Aale 1 kg 309 4; 140 Æ Zander 1 Kg 2, 50 M; 1,00 Hechte 1 R 200 Æ; 100 M Barsche 1 kg 1,80 M; 190 M Schleie J 2, 8o ; 1,20 M Bleie 1 Rg 1,40 MÆ; 0,090 Krebse 60 Stück 12, 09 Æ ; 400 4

Grmittelt vro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftgkammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelientner.

* Kleinhandelsprelse. ö

In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der National⸗ bank für Deutschkand in Berlin wurde von der Direktion das Bilanz! und das Gewinn und Verlust-Konto für das abgelaufene Geschaäͤftejahr vorgelegt, welches, nachdem vorweg eine entsprechend niedrige Bewerthung der Aktiven eingetreten ö einen Brutto-⸗ gewinn von 7 696 664 K gleich 14656 0 auf das dividendenberech= tigte Durchschnittskapital von 52 Millionen ergiebt und sich aus folgenden Posten zusammensetzt: Gewinn auf. Wechsel und Zinsen 3 5765 389 (1897 3197239) 46, Gewinn auf Pro- disions Konto 1752 495 (1897 1474 646) 6, auf Effekten und Konsortial Konto 189831120 (1897: 908278) /A, auf Sorten und Kupong-Konto 33 991 (1897: 37 240) 6, Gewinn vortrag aus dem Vorjahre 403 668 (1897: 364 363) M Nach Abzug der Verwaltungskosten von 1 194 890 (1064 418) M und Steuern 319 170 (232 0686) 6. ferner von Abschreibungen auf Konto⸗Korrent-Konto 30 037 (107 8185 S½½ und auf Inventar⸗Konto 17748 (18 897) 4 verbkeibt ein verfügbarer Reingewinn von 6134 817 11,69 ,,. Auf Antrag der Direktion wurde beschlossen, der für den 18. März 1899 einzuberufenden Generalversammlung die Vertheilung einer Bividende von 8 G (wie 1897) vorzuschlagen, dem Konto⸗KorrentReservefonds zur Erhöhung auf 1 Million Mark den Betrag von 216 259 M, sowie dem Beamten⸗Pensions⸗ und Unterstuͤtzungsfonds 0 000 υι zuzuweisen und den nach Abzug der statuten. und vertragsmäßigen Tantismen und Gratifikationen ver= bleibenden Rest von 184 052 M auf neue Rechnung vorzutragen. Die bilanzmäßigen Reserven belaufen sich demnach auf 12 009 000 6 20 09 des Aktienkapitals. Dag Bilanz Konto vom 31. Dezember 1898 stellt sich wie folgt: Aktipa: Kassa. Konto 48890 219 (1897 6588 630) , Gut- haben bei Banken und Banquiers 7042 497 (1897 4 602 416) M., Sorten und Kupons⸗Konto 1 816606 (1897 1378 836) 6, Wechsel= Konto 37 864 976 (1897 30 932 989) M, Effekten Konto (eigene) 6412512 (1897 4680007) , do. in Prolongation genommene 31 863 320

(1897 30 216 428) AM, Konsortial , Konto 13 996 988 (1897 11247730) 1.