Oesterreich⸗ Ungarn. ̃
Das „Neue Wiener Tagblatt“ meldet aus Eger; Die Bezirkshauptmannschaft habe dem Bismarckdenkmal⸗Comits mitgetheilt, daß sie die Errichtung eines solchen Denkmals in Eger verbiete. Der Erlaß erkenne die Größe des Fürsten Bismarck als Staatsmann an, erkläre aber die Errichtung eines solchen Denkmals vom Standpunkte des österreichischen Patriotismus aus für unzulãässig.
Großbritannien und Irland.
Das Unterhaus setzte gestern die Debatte über die 646 . Ueber den Verlauf der Sitzung berichtet B. B Afbmead Bartletzt brachte einen Zusatzantrag ein, in welchem baldige effektive Maßregeln verlangt werden, um Ching bei der Auf- rechterhaltung der territorialen Unabhängigkeit des Reichs und speziell der Mandschurei beijusteben. Walton beklagte die Weglassung eines
inweises auf China in der Thronrede und meinte, die der Hongkong
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗-ommando der Marine ist S. M. S. un ßerhi⸗ Aug usta“ am 8. Fe⸗ bruar von Hongkong nach Kianila in See gegangen; S. M. S. „Bu ssard“, Kommandant: Korvetten⸗RKapitän Mandt ist am 8. Februar in Colombo angekommen und beabsichtigt am 13. d. M. nach Aden in See zu gehen.
Krossen, 8. Februar. Dem „Krossener Wochenblatt“ zu⸗
p sandte Ihre Majestät die Kaiserin und Königin
riedrich nachstehendes Beileids⸗Telegramm an den General von Müller:
Ich nehme aufrichtigen Antheil an dem unerwarteten Hinscheiden Ibres Onkels, des Generals der Infanterie Grafen von Caprivi, dessen segenbringendes Wirken 64 auf alle Zeiten einen ehrenbollen . in der 2 e,. . . kö ö. und bitte Sie, den olgenden Kranz als Zeichen einer Theil⸗ . .
; hanghai Bank bei der Niu - tschwan⸗Eisenbahn hinsichtli 2 ö, der Hypothek auferlegten Beschränkungen , . die a 2.
Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent von i e aer r, * ,, k Bayern hat, wie die Münchner „Allgemeine Zeitung“ wüͤnschte zu wifsen, ob die . Regierung Schritte gethan habe meldet, an den Neffen des verstorbenen Grafen Caprivi, daß dieselben Bedingungen in die er sig· Hankan Kongeffionzurkunde Landrath von Lamprecht, ein Beileids⸗-Telegramm gesandt. aufgenommen würden, wie die russische Regierung die chinesische Regie.
Auf Befehl Seiner Majestãät des Königs von Sachsen rung gezwungen habe, in die Niu tschwan Bahn · Konzessionsurkunde solche
bat sich der Genera lmasot Hing st heute zur Beisegung des aufjunehmen, damit keine fremde Macht nach der britischen Sphäre, der
ivi S „tse⸗ Provinz, kommen könne. Falls es sich bestätige, daß britische Hiaflthn Ceprlot reg tren begeben, um im Alerhöchfster ng ; Auftrage einen Kranz am Sarge niederzulegen. h d derische Kapttziisten gemein sam den Ban ber inf binglia;
Eisenbahn unternähmen, fo sei dies eine erfolgreiche Errungenschaft An der Beisetzung werden, dem „W. T. B.“ zufolge, e.
der britischen Regierung im Interesse des britischen Handels und der als Vertreter des? Krlegs⸗Ministeriums der Heneralleutnant Ychauptung der britischen Rötz in Ching. MSebur gh. inch feine von Viebahn, ein Oberst und ein vortragender Rath theil⸗
Freude darüber aus, daß die Regierung bemüht sei, in Betreff Chinas nehmen. Die Marine entsendet den Kontre⸗Ndmiral Old ekopy * Giremneh ne, m geln dcr, we, und den Leutnant zur See von Trotha.
Sekretãr des Aeußern Brodrick bekämpfte den Zusatzantrag Ashmead Münster, 8. Februar. Der Provinzial⸗Landtag
Bartlett's, der eine Garantie der Integrität Chinas gegen die Ein⸗ für die Provinz Wesffalen, welcher seit dem 29. v. M. hier
mischung jeder Macht bedeuten würde. Die Regierung erkenne die absolute Nothwendigkeit des Schutzes der britischen teressen in
tagte, ist nach Beendigung der heutigen Plenarsitzung durch den
Koͤniglichen Landtagskommissar, Wirklichen Geheimen Rath,
China an, aber der Schutz der britischen Interessen, die Aufrecht⸗ erbaltung des britischen Handels und die Berwirklichung der hritischen Ober⸗Präsidenten Studt, in herkömm licher Weise mit fol⸗ gender Ansprache geschlossen worden:
Bestrebungen würden nicht durch Reden gefördert, die vom Heist der Feindseligkeit, selbst des Hafses gegen andere Mächte erfüllt seien. Es habe die Idee vorgeherrscht, daß Großbritannien aus China 65 ⸗ ⸗ hinausgedrängt werde; aber seit Januar 1898 habe man Monat für Die Eraeb? ah: kö 2 ; Monat auf dem Gebiet kommerzieller Konzessionen Fortschritte Die Erge nifse der abgelaufenen Tagung liegen vgr uns in einer gemacht. Die Zusage Chinas binsichtlich des Jang tse⸗ Thales werde Reihe von Beschlüßsen, welche den Bedürfniffen der Landwirthschaft Fon, der brifischen Regierung als von größtem Werth an. Westfalens in gleichem Maße, wie denen seiner hoch entwickelten gefehen. Die Regierung e fa einen Offizier die Ver ⸗ der, . insbesondere aber den wichtigen Verkebrsinteressen Rechnung meffung des Thales vornehmen fowig feststellen zu laffen ragen. ; — . wie weit eine Schiffahrt möglich sei. Vier neue Vertra ghäfen Die zur Erreichung der Ziele des westfälischen Anerbenrechts. feien geöffnet worden oder würden in einem bis jwei Monaten an. esetzes wänschenswerthe Errichtung einer Kreditanstalt für die Ab werden. Die Eröffnung Nannings, welche Großbritannien den ge— 5sung der Erbabfindungsrenten bat durch den dem Provinzial, sammten Westfluß auf mehrere 1. Meilen hin erschließe, sei in den letzten Tagen zugestanden worden. Außerdem seien die von Deutschland und Rußland besetzten Häfen geöffnet worden, und die Gesammtzabl der Meilen, für welche den britischen Konzessionären Konzessionen gemacht seien, betrage 2800, durch welche eine Ausgabe von etwa 20 Millionen Pfund bedingt werde. Es fei nicht überraschend, daß das Tsung ⸗ li Jamen es für nöthig befunden habe, zu sagen, daß es, bevor man mit dem Bau dieser Bahnen begonnen habe, keine weiteren Konzessionen gewähren wolle. Es kösng nur der Wunsch der britischen Regierung sein, daß keine Gebiets⸗Veräußerung erfolge, aber Großbritannien babe es mit einer Regierung zu thun, die selbst einen Theil ihrer Besitzungen nicht kontrolieren könne. Jedenfalls sei die britische Regierung entschlossen, die britischen Interessen und das britische Prestige gehörig zu wahren. Sir CGzward Grey trat für eine Verständigung mit Rußland ein; er hoffe, beide Regierungen hätten einsehen gelernt, daß zur Erreichung eines solchen Einverftändnisses mehr Offenheit und Freimuth 2 sei. Der Unterantrag Bartleit's wurde sodann zurückgezogen und die Debatte vertagt.
Frankreich.
Die Deputirtenkamm er berieth . zunächst ohne Zwischenfall uͤber das Budget des Handels⸗Ministeriums. Dann betrat der Deputirte Renault⸗Morlière, der Berichterstatter über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Revisions⸗ verfahrens, die Tribüne und legte seinen Bericht nieder. Der Berichterstatter schlug vor, die Berathung auf Freitag an⸗ zusetzen. Die Kammer nahm diesen Vorschlag an. Der Kammer⸗Präsident Deschanel theilte mit, daß der Bericht und die Akten der Untersuchung des Präsidenten des Kassationshofes Mazeau, wenn irgend möglich, heute früh offiziell würden veröffentlicht werden., Hierauf wurde die Be⸗ rathung des Budgets des Handels⸗Ministeriums wieder auf⸗ genommen.
Mit Bezug auf eine Behauptung Que gnay de Beaurepairess, er wisse durch zwei Offiziere, daß ein sehr vertrauliches Aktenstück der geheimen Akten, welches der Kri⸗ minalkammer mitgetheilt worden sei, am . Tage zur Kenntniß eines offiziellen Agenten des Dreibundes gelangt 69 richtete der Kriegs⸗Minister de Freycinet an den Senator Trarieux einen Brief, in welchem er sich dafür verbürgt, daß der General Chanoine, Hauptmann Cuignet sowie sämmt⸗ 16 anderen aktiven Offiziere der Angelegenheit völlig fern⸗ tänden.
Die Regierung hat die Nachricht erhalten, daß die Ex—⸗ pedition Marchand 's, den Sobat en,, am 11. Ja⸗ nuar in Itcop () eingetroffen sei, dort die ir g zuruͤck⸗ gelassen und über Land den Marsch nach Addis Abeba ange⸗ a . habe. Der Gesundheitszustand der Mitglieder der
ission sei gut gewesen.
Spanien.
Die König in-Regentin hat, wie ‚W. T. B.“ meldet, gestern die Dekrete unterzeichnet, durch welche die Cortes zum 20. d. . und die verfassungsmäßigen Garantien wiederhergestellt werden.
Türkei.
Wie das Wiener Telegr⸗Korresp-Pureau“ aus Keon⸗ stan tin opel meldet, haben der Präsident und zahlreiche Mitglieder der National versammlung der Insel Samos telegraphisch bei dem Großvezir Beschwerde über den General⸗ bee, er nn Mu surus Bey geführt und dessen Absetzung verlangt.
In Ipek fand, demselben Bureau nuf ß eine Ver⸗ samm lung der Führer der Alba nesen start, welcher etwa 500 mohamedanische Vertreter von Ortschaften der Vilajets Kossowo, Mongstir und Skutari beiwohnen. Die Vertreter der Städte Stkutari und Dibre. erklärten 19 ihre Zustimmung zu den Beschlüssen der lung. Ohne Entschuldigung waren Suleiman Riza Bey von Diakovitza Ferowitsch von Gusinje ausgeblieben. Sämmtliche Vertreter e,, n,. zwei Schriftstücke; das eine derselben enthält eine Loyalitäts⸗
33 uß ertheilten diesbezüglichen Auftrag eine wesentliche Förderung erfahren.
Für die Zwecke der Urbarmachung von Oedländereien, sowie der Bildung von Rentengütern aus den letzteren haben Sie weitere Mittel bereit gestellt.
Den gesteigerten Anforderungen des Verkehrs an die Instand⸗ baltung der Wege kommt Ihr Beschluß entgegen, nach welchem die zur Unterstätzung des Kreis., Gemeinde und Genossenschaftswegebaues bestimmten Provinzialmittel durch den nächsten Haushaltsplan eine erhebliche Verstärkung erhalten sollen.
Zar wicksamen Hebung des Kleinbahnwesens baben Sie dem Provmnzial · Ausschuß einen zaußerordentlichen Kredit eröff net und die . Betheiligung der Provinz bei Kleinbahnunternebmungen genebmigt.
Als besonders erfreulich und dankenswerth darf es bezeichnet werden, das Sie mit einer der Einstimmigkeit nahekommenden Mehr— beit die für die staatsseitige Herstellung des Mittellandkanals und der Weserkanalisierung von Minden bis Hameln von der Königlichen Staatsregierung geforderten Garantien, gemeinsam mit der Stadt Minden, ju übernehmen beschlossen haben. Lassen Sie mich der Hoffnung Ausdruck geben, daß auch die weiteren Verhandlungen über den Ausbau von Wasserstraßen einen den Intereffen des gesammten Vaterlandes ebenso wie der Provinz entsprechenden Fortgang nehmen werden.
Sie haben, meine verehrten Herren, Gelegenheit gebabt, dem um die Verwaltung der Angelegenheiten des Provinzial⸗Verbandes in erfolgreicher hingebender Wirksamkeit hoch verdienten Landes hauptmann der Probinz, Geheimen Ober- Regierungs⸗ Rath Ovperweg durch seine Wiederwahl auf die gesetzliche zwölsfäbrige Amtsdauer erneut Ihr Vertrauen zu beweisen, wozu ich Sie nur aufrichtig beglück= wünschen kann. ö —ĩ
Unter dem berzlichsten Dank für Ihre auch in der gegenwärtigen Tagung zum Segen der heimatblichen Provinz bethätigte Opfer- willigkeit erkläre ich im Allerhöchsten Auftrage den 40. Provinzial Landtag von Westfalen für geschlossen.
Nach dieser Ansprache ergriff der stellvertretende Vor⸗ sitzendde des Provinzial-Landtages, Königliche Kammerherr, Landrath a. D. von Landsberg das Wort und brachte am Schlusse ein dreifaches Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Mitglieder des Provinzial⸗Landtages lebhaft einstimmten.
Oldenburg.
H) Durch landesherrliche Verordnung ist der Landtag des Großherzogthums auf den 28. d. M. zu einer außerordent⸗ lichen Session einberufen worden.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Gestern Nachmittag um A/ Uhr wurde, wie W. T. B.“ meldet, die Leiche Seiner Königlichen Hoheit des Erbprinzen in Martinsbrunn eingesegnet und darauf nach dem Bahnhofe in Meran überführt. Die Ueberführung geschah auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph unter militärischem Ehrengeleit Seine Königliche Hoheit der Herzog trifft heute Abend in Gotha ein. Die Beisetzung in Gotha erfolgt morgen früh um 1M / g Uhr. Da nur eine stille Feier im engeren Kreise statifinden wird, sind Deputationen von außerhalb des Landes abgelehnt worden. Für die Beisetzung find folgende Digpositionen getroffen worden: Der Sarg wird am Bahnhof auf den Leichenwagen gehoben; demselben folgen Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog, der Großherzog von Hessen sowie die anderen anwesenden Fürstlichkeiten und das in Gotha garnisonierende 1. Bataillon des 6. Thürin⸗ ö en Infanterie⸗Regiments Nr. 95. Der Zug begiebt sich durch
ie Bahnhofftraße und die Schloß Allee nach Schlog Friedenstein, woselbst Ihre Kaiserliche und , Hoheit die Herzogin denselben am Viadukt erwartet. Dort findet eine kurze Feier statt, und sodann erfolgt unmittelbar die Ueberführung nach der Gruft. Das Bataillon giebt im Schloßhofe während der Verjenkung des Sarges drei Ehrensalven ab. Die Gothaer Vereine bilden Spalier.
Parlaments.
kundgebung, das andere bezieht fich auf Vertheidigun andere Von dem Inhalte des 5 * .
Fragen. bekannt, daß sich die Fuhr er der Albanesen verpfli haben, im Falle des Aushruchg irgendwelcher enn . in Macedonien 17 000 bis 20 000 Mann unter albanesischen Führern zu stellen und bei einem großen Kriege das allgemeine Aufgebot bis zu 299 09090 Mann zu steigern. Der Präsident der Versammlung, Mula Zeka, gab 62 — daß im Kriegsfalle dem Sultan innerhalb dreier Tage Waffen in Feritowĩitsch, Pristina, Vutschitera und Mitrowitza bereitgestellt werden würden. ᷣ Nach einer Meldung aus Monastir verwundeten am
Sonnabend zwei Bulgaren in Prilep einen serbischen Agitator Herbeigeeilte Türken tödteten einen der Angreifer, wobei auch zwei Mohamedaner fielen und mehrere verwundet wurden. hn m, e n sind ,, ö
Nach einer Depesche aus Jemen sind in den Distrikten Bilad⸗el⸗Eschref und Beni⸗elib zehn Ortschaften . befestigter Ort, welche sich in den Händen der Aufständischen 1 von den fürkischen Truppen genommen und besetzt
orden.
Anerika.
Die Londoner ‚„Morning Post“ meldet aus New York, daß die Marinekommission des Repräsentantenhauses sich dahin schlüssig gemacht habe, die Zahl der Schlachtschiffe um drei zu erhöhen, sodaß die amerikanische Flotte uͤber 16 Schlachtschiffe verfügen konne. —
Assen.
Einer in Washington eingetroffenen Depesche des Generals Otis zufolge hat Aguinaldo um eine Unterredung mit dem Befehlshaber der amerikanischen Truppen nachgesucht. — Nach einer weiteren Meldung aus Manila wurde am Dienstag eine Abtheilung des Kansas⸗Regiments auf einer , im Dickicht an der Grenze von Caloocan von den Aufständischen a fn. Nach dem Eintreffen von Verstärkungen wurden die Aufständischen nach einem heftigen Gefechte zurückgeworfen. Zwei Amerikaner sind gefallen, sechs wurden verwundet.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten . i. .
— In der heutigen (15) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für en e g er 2c. a von Hammerstein und der Minister des Innern
eiherr von der Recke beiwohnten, wurden zu Mitgliedern der statistischen Zentralkommission die Abgg. von Man⸗ teuffel, Dr. Friedberg und Goldschmidt und zu Mit⸗ gliedern der Staatsschuldenkommission die Abgg. Kreitling und Dr. Paasche durch Zuruf wiedergewählt.
Zur ersten Berathung stand der Ant rag des Abg. Dr. Langerhans auf Annahme eines Gesetzentwurfes, betreffend die Verpflichtungen der bürgerlichen Gemeinden bezüglich der auten und Reparaturen von Kirchen⸗, Pfarr⸗ und Küstergebäu den.
Nach 3 1ẽ des Gesetzentwurfes sollen die auf dem märkischen Provinzialrecht, insbesondere der Visitations⸗ und Konsistorialordnung des Kurfürsten Johann George von 1573 und der Flecken, Dorf- und Ackerordnung vom 16. Dezember 170 beruhenden Verpflichtungen der bürgerlichen Gemeinden bezüglich der Bauten und Reparaturen von Kirchen⸗, Pfarr⸗ und Küstergebäuden aufgehoben werden und die Verpflichtungen auf die Kirchengemeinden übergehen.
Abg. Dr. Sanger bans (fr. Volksp., auf der Journalistentribüne wegen der herrschenden Unruhe schwer verständlich) weist zur Begrün- dung seines Antrages darauf bin, daß bereitz vor 2 Jahren derselbe Antrag dem Abgeordnetenhause vorgelegen habe und von demselben an= genommen worden sei. Berlin sei durch Erkenntniß des Reichsgerichts zur Beitragsleistung für evangelische Kirchen verurtheilt worden, obgleich klar sei, daß die Kirchengemeinden für . selbft sorgen müßten. Nach der Verurtheilung der Sta erlin habe das Konsistorium mit dem Magistrat verhandelt und von seinem Rechte keinen Gebrauch machen wollen, wenn Berlin eine Abfindungs⸗ fumme von 20 Millionen Mark jahle, und diese Summe sei dann auf 5 Millionen ermäßigt worden. Die Stadtverordneten Hen nn, habe dieser Zablung nicht jugestimmt, weil durch solche Verhandlungen das Gesetz selbst nicht . werde. Die kirchlichen Gemeinden in Berlin seien reich genug, um hre kirchlichen Bedürfnisse selbst befriedigen zu können.
Abg. Dr. Stockmann ffr. kons. hält es für eine Ungerechtigkeit, daß auch nichtevangelische Bücger der Stadt Berlin zu den Lasten der evangelischen Kirchengemeinden beitragen müßten. Diesem Uebelstande könne nicht durch eine andere Interpretation der bestehenden Verord⸗ nung, sondern nur durch Aufhebung dieser Bestimmung abgeholfen werden. Aehnliche Zustände herrschten aber auch im früheren Kurfürstenthum en, in Frankfurt a. M.,, ohne daß dort ein Bedũr 52 nach eiger solchen Aenderung vorliege, wie sie der Antrag Langerhans vorschlage. Warum fed n. der Antragsteller seinen Gesetzentwurf nicht auf die Stadt Berlin? Er, Redner, sei der Meinung, daß die Visitationsordnung nicht auf ⸗
ehoben weiden dürfe, ohne daß den kirchlichen Gemeinden eine Ent- chädizung gezahlt werde; eine solche Verpflichtung hätten auch die Kirchengemeinden von n a. M. anerkannt. Mit dieser Aende⸗ rung und mit der Be w n, Gesetzes auf Berlin würde das Gesetz für seine Freunde annehmbar sein. Eine Kommissionsberathung sei nicht mehr nothwendig, nachdem der Gesetzentwurf bereits vor 2 Jahren eingebend , worden sei.
Abg. Gorke , . dem Antrage im allgemeinen sym. vathisch gegenüber. Die Rechts und Entschãdigungsfrage müsse indeß sorgfältig geprüft werden.
Abg. Wol ff⸗ Gorki (kons.) fübrt aus, daß die Verordnung von 1573 stets zu Recht bestanden habe. Für die Stadt Berlin hätten sich 1 — im Laufe der Zeit unerträgliche Zustände auf Grund dieser Verorbnung herausgebildet. Eine Entschädigungepflicht gegen über den Kirchengemeinden Berlins sei aber nicht von der d ᷓ(— weisen. Auch in anderen Landestheilen anden ähnliche Verhält⸗ 235 ohne daß sie zu Beschwerden Anlaß gegeben hätten. Es sei auch nicht anzunehmen, daß die Staatsregierung und das Herrenhaus 3 vor zwei Jahren geltend — Standpunkt aufgeben würden.
Abg. Dr. Krause (nl): Neues ist heute weder für noch gegen den Antrag vorgebracht worden. Es muß geprüft werden, ob die Wünsche der Betheiligten berechtigt sind oder 9 t. Sind sie berechtigt, so müssen sie erfüllt werden, ganz gleich, ob es um einen Wunsch Berlins oder einer kleinen östlichen Gemeinde handelt. Daß der heutige Zastand unbaltbar ift, ist auch von der 2 Seite zugegeben worden, nur uber die Gntschadigungẽ frage beftehen Zweifel. Da es nicht um ein Privileg, sondern um ein all es Gesetz handelt, so ist die Aufhebung der Verordnung ohne Entschãdigung möglich. Big in die 1860er Jahre ist überbauyt von der Verordnun Gebrauch 8 worden, und schon deshalb wäre eine . unbillig.
ist ganz unrichtig, daß das Reichsgericht festgestellt die Ver⸗
*
6 bestehe zu ea r Frage hatte es garnicht zu prũ
fen,
8. Urtheil ö, 6 nl de ß ; . en en. aber auch die egen möge,
ae ffti d unbillig anerkannt worden, daß auch die
o ist es als Erh ich? und jadischen Bürger zu den Baulasten der evangelischen
Rtrchen ugejogen worden sind. Wird dies aber anerkannt, so muß man auch anerkennen, 3 Katholiken und Juden zur Entschädigung nicht zugezogen werden. Nehmen Sie den Antrag an und beseitigen Sie eine Unzufriedenheit, die mit Recht in den betreffenden Kreisen besteht. Abg. Schall ef; Ich will mich auf die juristische Seite der e nicht einlassen. Die Verordnung von 1573 war ein Akt landes väterlicher Fürsorge im wohblverstandenen Interesse der Unterthanen, und sie bat ihren Werth auch heute nech. Sie ist allerdings wieder ausgegraben worden, aber ihre Anwendung hat nur eine Unterlaffungsfünde der stäbtischen Behörden Berlins wieder gut gemacht. Es ist zu bedauern, daß die Stadt Berlin sich auf den kommunal. fiskalischen Standpunkt in dieser Frage versteift. Es handelt sich um ein idealeg Interesse. Ick an. gern ju, daß die Berliner Kommune den Schulen eine weitgehende Fürsorge widmet. Konfequenter Weise sollte sie dann aber auch für die kirchlichen Interessen eintreten und zu den Kirchenbaulasten subsidiär beitragen. Berlin follte überhaupt diese Verpflichtung nicht als Last, Jondern als nobis officium betrachten. Was in der letzten Zeit für den Berllner Kirchenbau geschehen ist, ist der Fürsorge der Allerhöchsten e g, insbesondere Ihrer Majestãt der Kaiserin, zu danken, denen
ier öffentlich zu danken wir uns veipflichtet fühlen. Die Stadt Berlin gen auch Andersgläubigen 2 warum sollten also nicht auch atholiken und Juden zu den Kirchenlasten steuern? Die Kurfürst liche Verordnung mag den modernen Anschauungen nicht mehr entfprechen. Dann kann sie umgearbeitet werden. Ohne Enischädigung aufgehoben werden darf sie auf keinen Fall; Berlin hat die moralische Verpflichtung, die ihm obliegende Last abzulösen. Wenn man bedenkt, wie enorme Summen Berlin für Schuliwecke ausgiebt, so wird man es nicht 2 finden, wenn es eine ver⸗ hältnißmäßig nicht zu bohe Summe als bfindungssumme zahlen soll.
Damit schließt die Diskussion. Das Schluhwort erhält
Abg. Munckel (fr. Volksp.): Ich wäre begierig, zu erfahren, welche Stellung der Minister des Geistes in dieser Frage gegenũber seinem Vorgänger Herrn von Wöllner einnimmt. Aber ich kann es begreifen, daß der Herr Minister heute nicht anwesend ist. Gr hat geglaubt, einer Trauerpflicht folgen zu müssen, der auch der Reichstag ich nicht entjogen hat, und ich bedaure lebbaft, daß dieses Haus keinen Weg gefunden hat, es ebenso zu machen. Doch das hängt mit dieser Frage garnicht zusammen; wir verstãndigen uns auch obne ihn, und vielleicht giebt es einen Weg, uns über diese Frage selbst ohne das Herrenhaus zu verständigen, wenn wir den Antrag als Amendement zum § 87 des neueingebrachten preußtschen Äusfübrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor. schlagen. Da sfteben ungefähr 20 Nummern von theils antiquierten, theils zu antiquierenden Gesetzen, die aufgehoben werden sollen. Und es hätte gar keine. Bedenken, diese ehrwürdige Ruine von 1573 in diesen Kreis mitaufiunehmen. Wir wären dann in der günstigen Lage, daß dag amendierte, Aus führungsgeset angenommen werden müßte oder überhaupt nicht iu
ande käme. Es ist zweifelhaft, wie diese Visitationsordnung aus—⸗
gelegt werden muß, ob sie noch besteht, oder ob sie schon ein oder mehrere Male aufgehoben worden ist, ob es noch andere Dinge von gleichem Werth giebt, die wir auch beseitigen müssen. Die Gegner meinen, wel es ahnliche oder andere Dinge giebt, die beseitigt werden müffen, dürfe der Antrag nicht auf Berlin beschränkt bleiben, aber erade deshalb müffen wir ihn auf Berlin beschränken. Es handelt ch um probinzielles Recht. Das proviniielle Recht stellt in ber Auslegung das Kammergericht unabwendbar fest. Jedenfalls ist die Sache zweifelhaft. Wenn anerkannt und zugestanden ist, daß diefer Zustand der jetzigen Rechtsauffassung und Rechts entwickelung widerspricht, so hätte das Ministerkum selbst mit einer Vorlage kommen müssen, um diesen Zustand zu be⸗ seitigen. Vielleicht führt der Antrag Langerhang daju, daß auch in Frankfurt und an anderen Orten, wo ähnliche Bestimmungen bestehen, dieser Zustand beseitigt wird. Wie kann man jetzt von Berlin, nachdem s folange durch dieses ungeheuerliche Gesetz geschädigt worten ist, noch verlangen, daß es für die Aufhebung noch beiablen foll? Zur Mildthätigkeit und zu großberzigen Liebesgaben hat die Stadt keine Veranlaffung. Jede Mildthätigkeit, die man einklagen ann, hat ihren schönen, sittlichen Chargkter verloren. Wir müssen entschieden einen Zusftand, der der w , n. und Rechts⸗ e . widerspricht, beseitigen, er hätte längst beseitigt werden ollen.
Gebeimer Ober Regierungs- Rath Steinbausenz. Der Vor⸗ redner hat eine Erklärung der Regierung gewünscht. Die Regierung bat keinen Anlaß, von ihrem bisherigen Standpunkt abzugehen. Der Rechtszustand betreffs der kirchlichen Her p fh ist sehr verschieden. Die kirchliche Baupflicht beruht vielfach auf früheren gesetzlichen Be⸗ stimmungen, die überkommen sind, so in Hessen, Schleswig⸗ Holstein unb im früheren Herzogthum Paderborn. Von der dortigen evangelischen Synode ift der Antrag gestellt, daß, ähnlich wie im Antrage Langerhans, das bestehende Recht, wonach katholische Kirchen von den politischen Gemeinden gebaut und, unterhalten werden müssen, ohne weiteres aufgehoben werde. Die Regierung hat sich diesen Bestrebungen gegenüber ablehnend verhalten, und vielfach sind durch Vereinbarungen die Verhältnisse zur Befriedigung aller Be⸗ iheiligten gelöst, und es ist ein Rechtezustand hergestellt worden, den wir auch als den idealen anerkennen, daß die kirchlichen Lasten ven den Kirchen interessenten getragen werden. iner Aufhebung des gegenwärtigen Rechtszustandes steht auch die Regierung freundlich gegenüber, aber nicht einer Aufhebung, die ohne Entschädigung erfolgt. Die Herren Langerhans und Munckel beziehen sich nur auf Berliner Verhä tnisse. Nach dem Antrage soll die Verordnung aber nicht nur für Berlin, sondern für die ganze Mark aufgehoben werden. Dort ist die Ver⸗ ordnung stets geübt worden, ohne da jemand beschwert hat. Daß nun ohne Entschädigung für diesen Theil die Verordnung vollkommen aufgehoben wird, kann die Regierung nicht als gerechtfertigt ansehen und bleibt bei dem Standpunkt, den sie früher eingenommen hat.
Durch den Regierungskommissar ist die Debatte wieder aufgenommen worden, sie wird aber sofort wieder auf einen Schlußantrag geschlossen, wodurch dem Abg. Dr. Langerhans das Wort zur Erwiderung entzogen wird.
Ein Antrag auf Kommissionsberathung ist nicht gestellt. Der Antrag wird demnächst im Plenum in zweiter Berathung erledigt werden.
(Schluß des Blattes)
Ausstellung im Königlichen Zeughause.
Seit der großen ,,, am Geburtstage Seiner Majestät des Kaifergz und Könlgs ist im Lichthofe des Zeughauses wiederum ein Theil der n , . des letzten Jahreg ausgestellt. Darunter befinden sich folgende Stücke: ;
1) Als Ueberweisung Seiner Majestät des Kaisers: Zwei chinesische Hauschwerter und i. n Sturmgabeln. iese
en waren bisher zur A , , Volkeg vor dem Jamen des chinesis Kommandanten von utschon aufgestellt. Formen, die vor der christlichen Zeitrechnung bis heute in ,,, en sind.
3) Ueberweifung bes Köirchenvorstandes von Groß ⸗Machnow; Die Waffen des gar ih en ri en Generals Otto von Schlabrendorff, Iö5h bis 721, bestehend in dem Degen mit Portepee und Scheide, dem Kommandostab, dem Ringkragen mit dem pen von Anhalt . von Anhalt, Nr. 3 der alten Stammllste), den Ritter⸗
ndschuhen und Sporen.
3) Geschenk des Pabst von Ohain, Oberst und Komman⸗ deur des Infanterie Regiments Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg ⸗Schwerin (4. Brandenburgisches) Nr. 24: Säbel und Rrückstock des General ⸗Feldmarschalls Freiberrn von Manteuffel.
4) Geschenk des Herrn W. von 6 enthal Berlin: Ehrensäbel des General. Feldmarschalls Fürsten Blücher von Wablstatt, gewidmet von der City of London. Die Widmung lautet in freier Uebersetzung: Durch einstimmigen Beschluß des Raths der Stadt London, gehalten in Gundball am 8. Juni 1814, wurde dieses Schwert im Werthe von 200 Guineen dem Fürsten Feldmarschall Blücher, Ober⸗ kommandeur der Preußischen Armee, überreicht zum Ausdruck der Ver⸗ ehrung für seine glänzenden Talente, seine Unerschrockenheit und Tapferkeit in den gewaltigen, der Freiheit, der Ruhe und dem Glück Guropas geweihten Kämpfen. Woodhorpe..
5) Geschenk des Herrn von Neumann Cosel, Hauptmann und Kompagnie Cbef im 2. Garde ⸗ Regiment z. F.: Säbel eines Husaren⸗ Offinlers; Griff und Klinge verziert mit dem Namenszug Friedrich Wilbelmeis J. und dem Stern des Schwarzen Adler ⸗Ordens.
6) Geschenk wie vor: Offizierdegen; auf der Klinge der zur 8. 2 Arler mit Devise non soli cedit und der Jahres zahl 1723.
7) Geschenk wie vor: Offizierdegen von ungefähr 1740. Die Verzierung des Gefäßes zeigt statt des üblichen Blattornaments den zur Sonne fliegenden Adler nebst Devise non soli eedit.
s) Geschenk des Herrn A. Zetsche Berlin: Dänische Wallbüchse. Beutestück von Düppel, 18. April 1864.
s Geschenk des Herrn von Dreyse⸗ Sömmerda: Gewehr, sogenannte Kurländer Tschinke, mit reich verziertem Schaft, Schloß und Lauf. Um 1600.
I0) Drei große bronzevergoldete Siegel Napoleon'z J. Siegel 1 zeigt den Adler auf der Weltkugel und die Umschrift Sigillum Gaesaris; Siegel ? den Kalserlichen Adler, in der Kralle einen Stab mit der Inschrift Napolsoh Empereur; Siegel 3 den Kaiserlichen
Namen jnz N mit Krone. Aus dem Besitz des Herrn von Neumann⸗
Cosel. Beutestück von 1815. ;
11) Regimentsstiegel des Infaaterie⸗ Regiments von Kalckreuth (Rr. 1 der Stammlifte), 1778.
12) Wie vor: des Infanterie Regiments von Kleist (Nr. 4 der Stammliste), 1758 bis 1761.
135 Sin preußischer Offizier⸗Ringkragen sowie die Emailleplatte zu einem Rinakragen. Um 1800. .
14) Emailleplatte nebst Armaturumrahmung zu einem preußischen Offizier. Ringkragen. Um 1787. .
15) Kuvfernes Mittelschild eines Ringkragens; darauf gemalt ein Wappen, oben den aufsteigenden preußischen Adler, unten roth · weiß geschachtes Feld. Unbekannter Herkunft.
16 Franzjösischer Offizierdegen, am Griff er, e, . Wappen Napoleons II. und die Inschrift Garde Imperiale. eutestũck aus Straßburg 1870. .
17) Steinschloßgewehr mit Magazin für die Pulverladung. Auf dem Rohr der Kasserlich öfferreichische Doppeladler; bejeichnet Job. Franziskus Karg, Insyrugg. Mitte 17. Jahrhunderts.
is) Zwei Steinschloßpistolen, ausgezeichnet durch kunstvolle 2 23. größte Leichtigkeit; bezeichnet Lazzarino Cominano. Italien um n
197 Zwei Steinschloßpistolen von Thuraine in Paris. Bezeich⸗ nung auf dem Schloßblech. Um 1660. ;
26 Zwei Taschenpiftolen mit einfallendem Abzug; bezeichnet Mortimer, London. Um 1800. ;
21) Patronenbüchse, aus Eisen getrieben, mit Wappen und Namenszug des Herzogs Julius von Braunschweig, Schwieger sohns des Kurfürsten Joachim IJ. von Brandenburg. Mit Jahreszahl 1571.
22) Ein Paar Steigbügel, in Eisen geschnitten und mit in Gold und Silber tauschierten Verzierungen. Italien um 1559.
ö r. Gothisches Schwert mit kreufförmigem Griff. 14. Jahr⸗ undert.
24 Schwert mit 1698 m langer Hauklinge und eisengeschnittenem Korb. Um 1500. .
26) Degen mit 124 m langer Klinge; der Griff in Eisen ge⸗ schniftfn und mit Silber tauschiert. Deutsche Arbeit von un—2— gefähr 1550. .
6) Säbel eines preußischen Husaren⸗Offiziers; die Klinge ver ⸗ ziert mit dem gekrönten Namenszug F. R. Um 17580. .
27) Zwei slamesische Hauschwerter mit reich verzierten silbernen Griffen und Scheiden. Uralte noch beute zebräuchliche Formen.
25) Türkischer Säbel mit gewurmter Damagcenerklinge, verziert mit Koransprüchen in Gold. Griff später. 16. Jabrhundert.
29) Prachffäbel des Sultans Selim L., 1566 bis 1374, des Nachfolgers Soliman's des Großen Die Klinge trägt den Namen des Sultans und ist bedeckt mit in Gold tauschierten Koransprůchen, Ver⸗ zlerungen und Diamanten. Griff svätere Zutbat. Bezeichnet: Ver⸗ fertigt von Mahomed, dem Münzmeister des Sultans, 1566.
30) Kleineg bronzenes Kanonenrohr mit dem Oranischen Warden. Um 1710. von Ubisch.
Nr. 5 des Eisenbahn-Verordnungsblatts⸗?, beraus- gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, om 7. Februar. bar folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 20. Januar 1899, betr. Vertretung der Handelskammer in Brandenburg in den Bezirks Gisenbahnräthen zu Alteng. und Magdeburg; vam 25. Januar 1899, betr. Bestelluag von Prüfungs- fommisfionen; vom 30. Januar 1839, betr. Abänderung der gemein- famen Bestimmungen für alle Beamte im Staats eisenbahndienst; vom 1. Februar 1899, betr. Nachweisungen über den Zu⸗ und Abgang von Dampfkesseln. — Nachrichten.
Kunft und Wissenschaft.
Die Februarsitzung der Arch ã ologischen Gesellschaft eröffnete Herr Conze mit e fiche Mittheilungen und dem Hinweis auf die eingegangene Literatur. achdem dann Freiherr Hiller gon Gaertrin gen die von Herrn Wileki nach tachmetrischer Methode hergestellten ö der Insel Thera kurz erläutert und Herr Kekule von Stradonitz auf die Bedeutung des Werkes dor Omont über die Zeichnungen der Parthenon ⸗ Skulpturen aus dem 17. Jahrhundert gufmerksam gemacht hatte, sprach Herr H. Schmidt über die Syntax der geometrischen Ornamentik, Herr von Wilamowiß über die Carmina fi guratæ und zum Schluß Herr Conze über drei antike Gemmen mit identischer Darstellung,
die in ibren Einzelbeiten leicht veiständlich, in ihrer Gesammtbedeu.
tung räthselbaft erscheint.
Im Gemälde Salon von Ernst Zaeslein (eeipziger. straße 128) wird für den einmaligen Besuch jetzt ein Eintrittspreis bon 50 3 erhoben; die Jahreskarte kostet 1 6 Außer zahlreichen anderen Werken in, und augländischer Maler sind zur Zeit Arbeiten pon Böctin, Liebermann und Franz von Len hach Laselbst autgestellt, von Letzterem u. a. jwel hervorragende Bildnisse des Fürsten von Bismarck.
Literatur.
Arzneiverkehr für Krankenkassen. Anleitung zur Ersparniß bei Verordnung von Armeen. herausgegeben von Dr Dronkte (Mitarbeiter von Gwald's Arineiverordnungelehre)] Dritte, vermehrte Auflage. Unter besonderer Berücksichtigung der auf Hrund neuer Formen aufgestellten Königlich vreußischen Armneitaxe für 18598. Verlag von Paul Neubauer in Köln a. Rh. Preis 2.50 44. — Auf Grund eingehenden Studiums der im Deutschen Reiche noch be⸗ stehenden sieben verschledenen Armneitaxen, sowie der besonderen Ham⸗ burger und Lübecker Modifikationen und genauer Kenntniß der
therapeutischen Armneiformen jeigt der Verfaffer an der Hand viel⸗ facher Beispiele, wie der ordinierende Arjt unnütze Koften vermeiden und dem erkrankten Kassenmitgliede doch stets das gewüũnschte und von ihm als nothwendig erkannte Arzneimittel därreichen kann. Von besonderer Wichtigkeit sind die von dem Verfasser gegebenen Hinweist und Anleitungen über Anwendung und Verordnung der fabrikmäßig ber⸗ gestellten Arzneien. Nachdem in der auf Grund neuer Normen aufgestell zen a, preußischen Arineitare die Preise für einen Theil der Arinei-
mitte
war ermäßigt. dagegen die Arbeitslöhne nicht unwesentlich er=
höht sind, wird es dem ordinierenden Arzte unter Benutzung der Be stimmungen über den —̃ der fabrikmäßig hergestellten Arzneien er⸗
möglicht, die für die
rankenkassen empfindlichen Folgen dieser Er⸗
höhungen der Arbeitslöhne wenigftens etwas berabzumindern. Auch die von der Armen. Direktion in Berlin herausgegebenen „PFormulas Kagistraläs Berolinens es“ mit einem An-
bang, enthaltend:
die Handverkaufs. Preise in den Apotheken und
eine Anleitung zur Kostenersparniß bei dem Verordnen von Arzneien, sind in neuer Ausgabe für 1899 in R. Gaertner's Verlagsbuchhandlung
hierselbst erschienen.
— Max Kretzer's kürzlich im Neuen Theater zu Berlin mit Grfolg aufgeführtes Schauspliel »Der Sohn der Frau ist, wie faft alle Werke dieses Schriftstellers, in E. Pierson's Verlag zu
Dresden erschienen.
— Deutfcher Seefischerei⸗Almanach für 1899. Her—⸗ ausgegeben vom Deutschen Seefischereiverein. Mit 98 in den
Text gedruckten Abbildungen, 2 , r. 9 — 5 n Leinwand gebunden Prei
von J. J. Weber in Leipzig.
Verlag
50 J. — Dieser neue Jahrgang ist gegen den vorangegangenen nach verschiedenen Richtungen verbessert und erweitert. ein Statistik der deutschen Fischerfahrzeuge enthält der Almanach die für die See und Küstenfischerei im Reiche und in seinen Küstenstaaten geltenden Gesetze und Verordnungen sowie auch im übrigen alles, was für den deutschen Fischer und für die deutschen Fischereiinteressenten
wichtig und wissenswerth ist.
Außer einer
— Junge Welt' betitelt sich eine von Hans Ludwig Thilo berausgegebene illustrlerte Wochenschrift für junge Mädchen,
welche seit Anfang des Jahres im Verlage des Genannten (Tauenzien⸗
straße 11, Berlin) erscheint. Für die Begründung des Blattes war die Erfahrung maßgebend, daß es eine große Anjahl Unterhaltungs« blätter für Grwachsene, aber wenige für Kinder, namentlich für junge Mädchen im Alter von 14 bis 15 Jahren, giebt. Den eigentlichen Rinderjeitschriften sind diese kleinen Damen entwachsen, und die Famillenblätter bieten im allgemeinen eine für unentwickelte Gemäther
nicht. Die
passende Lektüre auch fühlbare
dazu bestimmt, diese
Lũcke
Junge
Welt auszufüllen. Bei der
ist daher
Auewabl des Stoffes ist besonders auf eine Lektũre Bedacht genommen, die die jungen Madchen zum eigenen Denken anregt, ihren Gesichts⸗ kreis erweitert und die allgemeine Bildung fördert. liche Wissenswerthe, das außer dem Bereich des Lehrplans der Schule
liegt, wird hier in einer stãndlich ist, aber auch dem
orm gesprochen,
Ueb
er alles mög⸗
die zwar leicht ver⸗ rwachsenen manche Anregung geben wird.
Das ist auch bei den novellistischen Beiträgen schon in den ersten drei Rummern zu erkennen; es wird ein einfacher, guter Unterhaltungsstoff geboten, den jeder auch diesem Alter Entwachsene gern lesen wird. Der Profpekt weist eine Anzahl beliebter Autoren als Mitarbeiter auf, so Peter Rofegger, Hans Hoff mann, Heinrich Stein hausen, Nataly von Eschftruth, Marie Bernhard, A. Graͤfin Klinckowström u. A und Gemüibh, sondern auch für das Auge will die „Junge Welt“
etwas bieten. Sie
hat ein handliches
Format,
Nicht nur für Herz
und hübsche
Illuftrationen in zwei Farben, die jedesmal wechseln, schmücken das J Seiten starke Heft. Der Bezugspreis ist ein billiger; er beträgt 15 8 die Woche, oder 1A 935 M vierteljährlich.
— Ven der Zeitschrift: Der daktion und Verlag von Mahlau &
oologische Garten“ (Re⸗ aldschmidt in Frankfurt a. M)
erschien Nr. JI des TL. Jahrgangs für 1899 mit folgendem In⸗ halt: Der Goldfisch und andere Zierfische Japans, aus dem Englischen des Kamakichi Kishinouve übersetzt vom Herausgeber. — Ein Ausflug nach den zoologischen Gärten von Holland und Belgien, von Leopold Epstein in Heidelberg. — Allerlei aus dem Kriechthierleben im Kaͤfig II, von Dr. Franz Werner in Wien (mit einer Textabbildung). — Jann blur aus Livland, von Oskar von Löwis of Menar in Kudling. — Nachrichten aus dem Zoologischen Garten zu Amsterdam. — KÄleinere Mittheilungen. — Literatur. — Eingegangene Beiträge.
— Bücher und Zeitschriften.
Land⸗ und Forftwirthschaft.
Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.
Nicolajew, den 1. Februar 1899.
Die anhaltend warme
Witterung bat die Entwickelung der Pflanzen wesentlich gefördert, und der Saatenstand wird bis jetzt recht günstig beurtbeilt. Die Lage des biesigen Marktes ist im allgemeinen wenig verändert, obgleich sich die Preije etwas verflaut haben; das Geschäft bleibt aber unregel⸗
mäßig, wie seit längerer Zeit. GSeschãft zu kommen. Offerten zu ermöglichen. darin aus geschlossen.
Angefũbrt wurden seit 1. Januar bis 25. Januar 1899 1899 3 523 547 ,
Der augenblicklich Lazerbeftand stelll sich, wie folgt, auf
8 sob 047 Pud Tos 560*.,
Doo b. 7. Viv 3 523 547 Dod do Vd
Ausgeführt ö 25
6 O38 000 Pud, und zwar: Beffand am J. Januar 1899. Angeführt per 25. Januar 1899
Ausgeführt per 25. Januar 1899 Bestand
In Weizen ist noch am ehesten zum Roggen fehlt in genügenden Quantitaäͤten, um Gerste ist auch sehr knapp und Offerten
706 500 Pud
Ernteergebniß Canadas im Jahre 1898.
Montreal, den 19. Januar 1899. Nach den amtlichen Er⸗ hebungen ftellt sich in den für den Welthandel mit Getreide in Be⸗ tracht kommenden canadischen Provinzen das endgültige Ernteergebniß
des Jahres 1898, wie folgt: In Busbhel
Ontario
Manitoba
zusammen
im Vergleich zum Vorjahr 1897
Rr eijen, Herbst · 25 1585 713
n. Frühlings
en. . 2673234 Buchweizen.
2273 645 Mai (außer für Futterzwecke) 23 442 593 —
oder in beiden Provinzen zusammen
o6 Sõ 8 293 17 308 2652
ge de Rs zig 74h 3 5 oss 2 37 65: z zh
in Doppeljentnern:
rund
10a 166 bas 71. Mil. o za iz 4 lo
16941 596 4 11 2737 0994 — * 2 273 645 — Ii / 8
23 442 593 - 116
1898
im Vergleich zum Vorjahr 1897
Ri (1 Bsh. = 34 Pfund englisch) Weizen (1 — 60 ö. Gerste (̃ J . . Roggen (1 , . Buch
16043 731 15 h86 708 3 683 789
694 346
494381 b aß l
41 42 *
rund 110 Millionen
? 1 *
e , , e / . 3