Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen e,. des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky beiwohnte, stand die Fortsetzung der ersten Berathung des Entwurfs eines Invaliden⸗ versicherungsgeseßzes auf der Tagesordnung.
Das Wort nahm zuerst der Äbg. Hofmann⸗Dillen⸗ burg In), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.
— Das Haus der Abgeordneten nahm in der heutigen (19) Sitzung, in welcher der Vize⸗Präsident des Staals⸗Ministeriums, Finanz⸗-Minister Dr. von Miguel und der Minister des Innern Freiherr von der Recke zugegen waren, zunächst die Wahl des Präsidenten und der beiden Vize⸗Präsidenten für die Dauer der Session vor.
Abg. Stengel lfr. ions): Ich glaube, daß wir alle ein Interesse daran haben, mit dem Wahlgeschäft schnell fertig zu werden, damit wir bald die Etatsberathung sortsetzen können. ch beantrage daher, den Abg. von Kröcher auch für die Dauer der Session durch Aktla= mation zum Präsidenten zu wählen.
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Ich beantrage, den Präsi⸗ denten durch Stimmzettel zu wäblen.
Es werden im Ganzen 5 Stimmzettel abgegeben. Abg. von Kröcher erhält 259. Abg. von Köller . 2A, Abg. ga ö (konf) 1 Stimme, unbeschrieben sind
ettel.
Prãsident von Kröcher: Ich habe festzuftellen, daß ich zum Präsibenten des Haufes gewählt bin, und erkläre, daß ich die Wahl mit verbindlichem Dank annebme. . .
Auf Vorschlag des Abg. Grafen zu r,, (kons) wird zum Ersten Vize⸗Präsidenten der Abg. Freiherr von Heereman (Zentr) und zum Zweiten der Abg. Dr. Kra u s e⸗ Königsberg (nl.) durch Zuruf wiedergewählt; beide nehmen die Wahl an. .
Darauf wird die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts-Etats für 1899 beim Etat des MinisteriLums des Innern, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Ministers/, fortgesetzt.
Abg. Dr. van der Borgbt (nl). Der Abg. von Jajdzewskt berief sich gestern auf die Verfaffung. Die Polen im Lande und die polnische Presse gehen aber darauf aus, die polnisch redenden Landes⸗ iheile von Preußen loszureißen. Wir müssen die Garantie haben, daß die Herren auf jede Beftrebung verzichten, die den Bestand des preußischen Staats berühren könnte. Der sogenannte Schieß- erlaß ist nicht vorsichtig genug redigiert, und ich bedauere, daß er erst durch den Vorwärts- bekannt geworden ist. Die Verjögerung der Bestätigung der Wabl des Ober. Bürgermeisters von Berlin ist ungewöhniich und mit materiellen Schädigungen für die Kommune ver- hunden. Die Berührung der Frage der konsessionellen Friedhöfe durch
den Abg. Pleß beweist. daß das Zentrum wieder die alten Wege be⸗ tritt; ich hatte gedacht, daß wir endlich Rube baben würden. Bezüglich des Radfahrwesens sollte der Minister Beruhigung schaffen. Die mit der Ausführung der Radfahrverordnung betrauten Beamten müssen sich in den Grenjen dieser Verordnung balten. Die meisten Radfahrer sind nicht Sportsleute, sondern benutzen das Rad aus gesundbeitlichen Gründen oder zu gewerblichen Zwecken. Das Rad ist beute kein Spielzeug mehr. Die Verordnung sollte nicht nach dem Wortlaut, sondern nach ihrem Sinn angewandt werden. Der Radfahrer kann doch unmöglich alle Vorschriften im Kopfe haben. Der jftzige Zustand muß geändert werden unter Heranziehung der Radfahrer selbst, und jwar unter Berücksichtigung nicht der einseitigen Interessen der Radfahrer, sondern unter gleichmaͤßiger Berũcksichtigung Der Intereffen der Radfahrer und der Interessen des nichtradfahrenden Publikums. ;
bg. Dr. Lotichius (nl): Schon 1894 habe ich den Minifter⸗ n Grafen Eulenburg gebeten, auf eine gleichmãßige Regelung des Unterstützungswo nsitzes im ganzen Deutschen Reiche hinzuwirken. Dag. Deutsche Nich soll ein einheitliches wirthschaftliches Debiet darstellen. Thatsaächlich haben aber die Bestim⸗ mungen des Unterstũtzungswohnsitzgesetzes auf Württemberg, Bayern und Elsaß Lothringen keine Anwendung gefunden. Diese verschieden⸗ artige Behandlung des Unterstätzungswohnsitzes führt zu großen Miß ständen, deren Beseitigung dringend zu wünschen wäre.
(Schluß des Blattes.)
Nr. 6 des ‚Centralblatts für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 10. Februar, hat folgenden Inhalt: I) Konsulat Wesen. Ermächtigung zur Vornahme von Zipilstands⸗ Akten; Exequatur · Ertheilungen. 2) Bank⸗Wesen: Stafus der deutschen Notenbanken Ende Janugr 15833. 5 Aus- wTanderungsWesen: Erweiterung der Erlaubniß zur Beförderung von Auswanderern für die Hamburg Amerika Linie in Hamburg. — 4 Zoll und Steuer ⸗Wesen: Bestellung eines Stationekontroleurs. ) Polizei Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Das Erlöschen der Maul ⸗ und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheits amt gemeldet worden vom Viehhofe zu Bischofsbeim, Kreis Groß ⸗ Gerau, am 13. Februar.
Verkehrs⸗Anstalten.
Laut Telegramm aus Köln (Rhein) ist die zweite englische Post über Ostende vom 153. Februar ausgeblieben. Grund: Fahrt des Dampfers von Dover wegen Sturmes an der englischen Küste ausgefallen.
Bremen, 13. Februar. (W. T. B.) Norddeu tscher Lloyd. Dampfer Bayern.. n. Dst⸗Asien best. 13. Febr. in Suez eingetr. Sachen! 12. Febr. v. Bremen in Shanghai angek. „Karlsruhe“ 17. Febr. v. Antwerpen n. Australien abgeg. Mark 12. Febr. v. Forunna n. d. La Plata abgeg. Preußen, v. Ast ⸗ Asien kommend Ii Febr. in Colombo angek. Stuttgart. 11. Febr. v. New Yer n. Biemen abgeg. Arensburg', v. Brasilien kommend, 11. Febr. auf der Weser angetommen.
14. Februar. W. T. B) Dampfer Prim Heinrich“, v. Oft · Asien kommend, 13. Febr. in Antwerpen angek. Bremen“, von Australien kam mend, 13. Febr. Gibraltar passiert. Ems 13. Febr Reife v. Gibraltar n. New Jork. Aller nach Genua fortgesetzt.
Ham burg 13. Februar. (GB. T. G) damburg⸗-Ameritka- Zinie. Dampfer ‚Fürst Bigmarck Sonnabend in New York, Auguste Victoria gestern in Niza, Sibirig in Genua, „ Silesia⸗ beute in Shanghai, Pennsylvania“ von Niem. r Rhenania! 3. St. Themas gefiern in. Samburg eingetr. Chzistianig.· Sonn; abend d. Tambich, Arabia“ v. Philadelphia n. Hamburg abgeg. „Arkadia, v. Baltimore kommend, heute Dover passiert.
Ton don, I5. Februar, (W. T B) Fast le- Zinie. Dampfer Lis more Castle⸗- am Sonnabend auf Augreise in Kapstadt angekommen. Arundel Castle! Sonnabend auf Heimreise in London angek. Pembroke Taftle. Sonnabend auf Ausreise v. Southampton abgeg.
Etatistit und Volksmwirthschaft.
Der Besitzwechsel land; und wirt tli e ,
Bis vor kurzem fehlte es in reußen an jeder allgemeinen statiftischen Rachweisung des Besitzwechsels in der Land und Forst⸗ wirtbschaft und damit zugleich an einem zuverlässigen Anhalte für die Beurtheilung einer der wichtigften Fragen der länd⸗ lichen Wirthschaftß · und Sonalstatistik,! n mlich derjenigen nach dem Grade der Beweglichkeit oder Ständigkeit des Grund⸗ besitzeß auf dem platten Lande. Nur für ein zelne Besitzklaffen sind zeitweilig von privater Seite entsprechende Aufstellungen gemacht worden, wie wir sie bezüglich der Rittergüter für die Zeit von 18535 bis 1864 in dem bekannten Werk ban obbertus⸗Jagetzow über die Kreditnoth“ finden)). Erst in neuester Zeit ist, dank dem Entgegen kommen der preußischen Justizwerwaltun die amtliche Statistik in die Vage gekommen, wenigstens über die wichtigeren Fälle des Eigenthums wechsels in ber Land. und Forstwirthschaft und über dessen Urfachen (Kauf, Vererbung u, s. w. alljihrlich gewisse Nachrichten zu erhalten, die im Laufe der Jahre werthvolle Aufschlusse über jene Frage zu bieten versprechen. Unter dem 11. Januar 1896 ist nämlich eine Verfügung des Justiz⸗Ministers ergangen, welche die Amtsgerichte — mit Ausnahme derjenigen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts — angewiesen hat, allsãbrlich über den Eigenthumswechsel an Grundstücken, welche bauptsächlich ju. Land. oder Fsrstwirthschaft dienen, fowie über dessen Ursachen Nachweisungen aufzustellen.
Ab gzesehen von der durch die gegenwärtigen, im Uebergange be⸗ riffenen Grundbuchverhältnisse begründeten Ausschließung des rheinischen
echtsgebietes von der Erhebung, ist freilich noch auf manche andere, vom statistischen Standpunlt aus werthvolle Feststellung e . worden, um die den Erhebungsbehörden erwachsenden Mühen und Schwierigkeiten nach Möglichkeit zu vermindern. o fehlt der ganze Besitzwechsel von Grundstucken mit weniger als
2 ha Umfang; auch diesenigen Fälle werden nicht berlicksichtigt, in denen ein größeres . in Theile zerstückelt worden ist, , sãmmt- lich weniger als Z ha groß sind. Da ferner sedesmal nur die Größen klasse, niht auch der Flächeninhalt des den Eigenthämer woechselnden Grundftucks ersichtlih gemacht wird, ist such die Hefammt⸗= fläche, welche den Gigenthümer gewechselt hat, nicht festzustellen; nur schätzungsweise wäre dies möglich, etwa indem man die Gesammtahl der Wechselfälle, in jeder Größenklasse mit einer durchschnittlichen glãchengröße multiplizierte, so in der Größen⸗ klasse von 5 bis unter 20 ha, welcher nach der land- wirthschaftlichen Betriebsstatistik vom 14. Juni 1895 in Preußen 528 723 Grundstücke mit 6 667 482,19 ha Gesammtfläche (nicht bloß Anbaufläche) angebörten, mit dem sich hieraus ergebenden Durchschnitte von 1251 ha. Für eine Untersuchung des ( sammenhangs des Besitzwechsels mit der Bodengüte, der Be- triebsweise und anderen landwirthschaftlichen Verhältnissen wird ., keinerlei Anhalt geboten. Alle diese Beschränkungen er⸗ cheinen jedoch auch vom Standpunkt der Statistik aus zur Zeit in⸗ sofern weniger empfindlich, als bei den gegenwärtigen Unterlagen die Ziffern der Statistit des Eigenthumswechsels doch vielfach noch keine befriedigende Vergleichung mit denjenigen der allgemeinen Agrarstatistik zulassen würden Die soeben als Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“ erschienene erste Veröffentlichung über den Besitzwechsel land⸗ und forstwirthschaftlicher Grundftüäcke in Preußen, welche die Zeit vom 1. April 18965 bis zum 31. März 1897 in Betracht zieht, beschränkt sich daher auf die Mittheilung einiger besonders interessanter und dabei wohl völlig einwandfreier Zahlen über die Ursachen des land⸗ wirthschaftlichen Besitzwechsels und deren Verbreitung in den einzelnen Landestheilen und Besitzklassen. Wir eninehmen derselben nach⸗ stehende ziffermäßige Angaben hierüber.
Erbgang u. s. w. mit einer Fläche von je
Es wechselken den Eigenthümer land od wirth⸗ nn , n, , ,,,,
Kauf us. s. w. mit einer Fläche von je
2 5 bis bis bis bis und unter unter unter
Staat 9200 9680 4237 311
Ostpyreußen . 774 844 534 48 Westpreußen ... 533 617 37 Brandenburg.. 719 910 399 608 645 1041 . 1750 1624 Sachsen ; 956 833 Schleswig⸗Holstein. 290 456 S6 1143 fan, . 837 817 Hessen Nafsan... 1158 667 Rheinland?) ... 194 62 — Hohenzollern.. 77 58 — —
Unter Erbgang“ sind bier auch aufgeführt: Uebergänge durch Ver⸗ mãchtniß, enkungen von Todeswegen Grundstũcksũberlassungen bei Lebzeiten der Eigenthümer in Verkaufe form an Abkommen, Stief oder Schwiegerlinder, unter Kauf auch: Uebergänge durch Tausch, Enteignung, Zwangsversteigerung u. s. w. Die Ziffern über den Gesamm t staat (immer ausschließlich des Gebiefs des Rheinischen Rechts) zeigen, daß als Ursache des Gigenthumswechsels der Erb gang bei dem mittleren, der Ver⸗ ka uf dagegen bei dem kleineren und größeren Besitze überwiegt. Die unterste Größenklasse der Erhebung, die von 2 bis 5 ha, wies nur 32200 Fälle von Vererbung, dagegen 17 607, also fast doppelt so viel Verkaufsfälle nach. Bei der naͤchst höheren Größenklasse von 5 bis 20 ha kommt der Erbgang (mit 9680 Grundstücken) dem Verkauf mit 11 6738) bereits ziemlich nahe; bei den beiden nächsten, von 20 bis 50 bezw. 50 bis 100 ha, gewinnt er gegen den Kauf ein beträcht liches Uebergewicht, und zwar ven 4237 zu 3072 und von 1200 zu 840. Bei den größeren Grundftücken tritt wieder der Verkauf in den Vordergrund, wenn auch nicht in dem Maße, wie bei der untersten GIrößenkflaffs; denn bei den Grundstücken von 100 bis 299 Ra stehen 352 Verkäufen immerhin 301, bei den noch größeren Grundstücken 422 Verläufen 311 Erbfälle gegenüber. Die Gesammtzabl der Erbfälle (vererbten Grundstücke) betrug 24 948, die der Verkaufsfälle 6 2 33 954; das Uebergewicht des Verkaufes kommt fast ganz auf echnung der untersten Größenklasse, da die übrigen seinschließlich der Fälle mit unbekannter Fläche) 15 748 Erb⸗ fälle und 16377 Verkaufsfälle nachweisen. Bei der großen Verschiedenbeit der Bedeutung ein und der selben Flächengröße in den verschiedenen Landestheilen ist eine Betrachtung der Verhältnisse jeder der erwähnten Größenklassen auch in den einzelnen Provinzen und Bezirken unerläßlich. Schon bei der untersten Gruppe, den Grundstücken ven 2 bis 5 ha SGesammtflãche, zeigen sich bedeutende Abweichungen einzelner westlicher Landestheile gegenüber dem Osten und der Ge⸗ sammtheit. Es überwogen die Vererbungen in den Bezirken: Hildes⸗ beim mit 196 gegenüber 144 Verkaufs fällen, Minden mit 298 gegen über 224 Verkaufs fällen, Cassel mit bs gegenüber 475 Verkaufefällen, Wiesbaden mit o83 gegenüber 202 Verkaufe fällen, Koblenz mit 152 egenüber 28 Verkaufefällen, Sigmaringen mit 77 gegenüber 43 Ver⸗ aufsfällen. Auch in einigen anderen Bezirken westlich der Elbe, wie Erfurt, Müũnster und Arnsberg, kamen die Vererbungs⸗ falle den Verlaufe fallen ziemlich nahe. Es entspricht dies durchaus dem allgemeinen Ergebnisse der Erhebung, wonach der mittlere Besitz sich perhãltnigmãßig bäͤufig vererbt; denn in den meisten der genannten Bezirke stellt ein landwirthschaftliches Grundstück von? bis 5 ha Umfang bereitz ein aufehnliches mittleres, oft sogar ein recht werth. volles Befitzthum dar. In den östlichen Landes tbeilen tritt bei dieser Größenkla e, die bier in der Regel die Häusler,, -Bübner. und ahnlichen kleinen Stellenbesitzer 3 die Vererbung noch ungleich mehr als im Staats durchschnitte gegenüber dem Verkaufe zurück, Bel der Srößenktaffe von s bis 20 ha Umfang, die im großen Ganzen theils dem kleinen, theils dem mittleren Bauern⸗ standen entspricht, treten ganz ähnliche Unterschiede zwischen den ein⸗ zelnen Landẽstheilen hervor. In dem ganzen Gebiete östlich der Elbe, mit Ausnahme der Regierun sãbenrle Frankfurt und Orpeln, über · wiegt hier noch der Verkauf, jum theil, wie namentlich in Ost. und Westvreußen, sogar sehr erheblich. Dasselbe gilt von Schleswig⸗ Holstein, in geringerem Maße auch von den Bezirken Magdeburg und Erfurt; in den übrigen Bezirken bildet die Vererbung die Regel, namentlich in denjenigen, in welchen sie sich schon bei den Besitzungen von 2 bis 5 ha verhäͤltnißmãßig hay zeigte. Die Befitzgrup pe Upon 26 bis 50 ha stellt je nach den besonderen örtlichen und landschaftlichen Verhältnissen theils mittleren, theils großen bäuerlichen Befitz dar. Hier überwiegt meist die Ver⸗ erbung; eine Agsnahme machen nur die Regierun sbenrke Danzig, Marienwerder, Stralsund, Bromberg, Liegnitz und Schleswig; doch ist auch dort die Vererbung überall sehr häufig und kommt mitunter, wie in Marienwerder und Stralsund, dem Vertaufe faft ö. gleich. Im Bezirk Sigmaringen kam hier je ein Erb. und ein Verkauffall vor. in erfreuliches Bild ständiger Besitzerhãltnisse bietet diese Gruppe namentiich in sämmtlichen Bezirken der Probinien Hannover und Weflfalen; in der ersteren stehen 592 Vererbungen nur 202, in der leg teren 344 Vererbungen nur 106 Verkäufe gegenuber.
) Vergl. Rodbertus⸗Jagetzow. Zut Erklärung und Abhilfe der 1 Fredirnoth des Srundbesiges“ (Berlin 18668) S. 18 und Tabelle binter S. 143 des erften Theils
e
Harlech Caftle heute auf Ausreise in Mauritius angekommen.
3) Die Gebiete des Rheinischen R cht sind, wie schon oben er⸗ wähnt ift, in dieser Statistik nicht berũcksichtigt.
20 50 100 200 ha ohne 2 20 100 200 ha ohne Grö⸗ bis bis bis unter dar ⸗ zen⸗ 5 ha 20 ha 50 ha 100 ha über angabe
rg. int unter unter gen · ge 5 ha 2600 ha angabe sammt
17607 18 33984
2622 5137 1415 2 3372 1697 3225 1024 2322 1564 3311 3292 ; 5912 1356 2480 1422 2845 1572 = 2618 834 1427 677 1093 89 165
. — — 71
unter
In den Gruppen von 50 bis 100 sowie von 100 bis 299 ha vollzieht sich der Uebergang von dem großbäuerlichen Be⸗ triebe ju den wirtbschaftlich und sollal oberen Stufen, den größeren und großen Betrieben, dem „Gutsbesitze und. Rittergutsbesitze , und zwar in der Weise, daß in der Gruppe don 50 bis 190 ha das bãuerliche Element noch stärker ist, während es sich bei der Gruppe von 100 bis 200 ha auch im Osten, meist schon um kleine ritterliche oder — wie in Ostpreußen — „köll mische Gutsbetriebe, allenfalls um . Schulzen⸗ guter oder andere bevorzugte bäuerliche Besitzungen handelt. In der ersteren Gruppe überwiegt meist noch die Vererbung; in den Bezirken Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf und Sigmaringen kamen in dieser und in den höheren Gruppen nur noch so wenige Fälle des Besitz= wechsels überhaupt vor, daß sie außer Betracht bleiben können; eine Mehrzahl von Verkäufen zeigten sonst die Bezirke Köslin, Stralsund, Bromberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln und Erfurt. Ganz befonders günstig treten auch bier wieder die Provinzen Hannover und Westfalen hervor, wie es nach den dortigen Verhältnissen des Erbrechts nicht anders zu erwarten war. In Hannover wurden 225 bezw. nur 61, in Westfalen 98 bezw. nur 27 Besitzungen dieser Größenklasse vererbt bezw. verkauft. Im Regie rungs besirt Hannover stand 37 Erbfällen ein einiger Verkauf gegenüber. * Die Besitzgruppe von 1090 bis 200 ha zeigt wieder ein = meist allerdings nur geringes = Uebergewicht der Verkäufe; in Schleswig⸗ Holstein ist die Ziffer für beide 26, in den Gebieten westlich der Elbe, no Grundftücke dieser Größenklaffe hier überhaupt nur noch in den Bezirken Magdeburg, Merfeburg, Lüneburg, Stade und Münster in erheblicher Anzahl auftreten, ist außer bei Merseburg die Vererbung meist der ungleich häufigere Anlaß. 1
Bei den Grundftücken von 200 ha auf wärts 2 welche die Hauptmasse der größeren und ohe Guts betriebe dar⸗ stellen, tritt der Verkauf nech ctwas mehr in den Vordergrund az bei der vorigen Gruppe, sledoch bei weitem nicht in dem Maße wie bei der untersten Besitzklasse. Verhältnißmäßig sebhr wenig Erbfälle wiesen namentlich die Bezirke Frankfurt, Stralsund, Bromberg und Liegnitz nach; dagegen bildeten diese Fälle die Mehrzabl in Stettin (52 gegen 15), Breslau (28 gegen 24), Drrein ü gegen 89), Stade (4 gegen O, Aurich (3 gegen 1), Münster (1 gegen O),. Minden (5 gegen 0) und Cassel (4 gegen 15. Es lã t sich gerade bei dieser Gruppe ein Urtheil über bie Stetigkeit oder Unstetigkeit des Besitzes für die einzelnen Bezirke wohl erst nach einer Reihe von Jahren gewinnen. In einigen Ge⸗ bieten, namentlich in Schlesten, wo in dieser Klasse bei der großen Verbreitung der Fideikommisse verhältnißmäßig wenig Fälle des Be⸗ sizwechsels durch Verkauf zu erwarten gewesen wären haben sich wenigstens für das Berichtsjahr die allodlalen Rittergüter auffällig beweglich erwiesen. ; ;
eitere Mittheilungen über den Besitzwechsel in kleineren Be⸗ zirken, über die Einwirkung der Pariellierungen und dergleichen ein⸗ schlägige Punkte werden einer späteren, voraussichtlich die Ergebnisse mehrerer Jahre umfassenden Arbeit vorbehalten bleiben wzüssen. Icdenfalls ist der amtlichen Statistit Preußeng hier mit verhãltniß-⸗ mäßig sehr einfachen Mitteln ein neues wichtiges Gebiet erschlossen worden, welchem sie im Laufe der Jahre hoffentlich noch werthvolle Früchte abgewinnen wird.
Die Ausschußsitzung des Berbandes deutscher Arbeits⸗ nachweife warde am 11. Februar in Berlin abgehalten. Die wichtigsten Punkte der Tagesordnung waren: I) Maßnahmen des Ver⸗ bandes bezüglich der Versorgung der Landwirthschaft mit Arbeitern und 2) . des Verbandes bezüglich der Einführung einer einheitlichen ÄUrbeitgnachweisstatistik. Es wurde beschlossen, an sämmt⸗ liche Ackbeitsnachweise des Verbandes ein Zirkular zu senden, in welchem diese erfucht werden, den lokalen Verhaltnissen entsprechend die Vermittelung von Arbeiiskräften für die Landwirthschaft möglichst zu fördern und die im Laufe des Jahres sich ergebenden Erfahrungen rer Zentralstelle mitzutheilen. In Betreff des 2 Punktes der Tages⸗ poroönung war man bon vornherein überzeugt, daß eine streng einheit⸗ liche Arbeitgnachweitstatistik zur Zeit nicht durchgeführt werden könne — auch nicht als reine Geschäftsstatistik. Im Hinblick auf die Ver⸗
schiedenartigkeit der Verhältnisse wurde beschlossen, die Verbande ⸗
arbeitgnachweise zu ersuchen, die folgenden Punkte in ihrer Geschäfts⸗
führung zu berücsichtigen: 1) vor allem den Grundsa , , wonach sie ihre Stalftik aufstellen, M männlichz und wei liche Arbeit⸗ nehmer getrennt in den Listen zu führen, 3) Passanten, selbst wenn sie nicht in die Listen eingetragen werden, wenigstens summarisch an zugeben, 4 ihren Geschäftsbericht an die Verbandsschrift Arbeits · markt mögli eingehend abzufafsen und die Gründe für etwaige auffällige plötzliche Aenderungen anzugeben, b) ihrer Ges fũhrung
Punkten abgeãnderte und vereinfachte Formular der . chen Arbeits vermittelungftellen u Grunde iu legen. Endlich wurde übereinftimmend betont, daß es für die gedeihliche Ent ˖ wicklung der Arheit nachweise, namentlich im Interesse der Land= wirthschaft, unerläßlich sei, daß Post und Teleyßon mehr in ibren Dienst gestellt wurden, entweder dadurch, daß den unparteiischen Ar⸗ r ge n. Gebührenfreiheit gewäbrt oder, nach dem Vorgang süd. deutscher Staaten, auch vom preußischen Staat ein entsprechendes Pauschquantum an die einzelnen Arbeitsnachweise gejahlt würde.
Der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohl thäftlgkest bat in seiner am 10. Februar d. J. in Berlin abge⸗ haltenen Ausschußsitzung bescklossen, die 19. Jahregverfamm lung in der vorletzten oder letzten Woche dez Sertembers 1839 in Breslau abzuhalten. Auf die Tagegorznung sind folgende Ge enstände gesetzt: 15 Bericht über die für die Armenxflge wichtigen orschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2) das Erstattungswesen der Armenper⸗ Dände. 3) Arbeitseinrichtungen für. Zwecke der offenen Armen pflege, 4 n der in Familienpflege untergebrachten Kinder, 5) Natural / und Geldunterstũßung, 6) Krankenpflege und Hauspflege auf dem Lande.
Arbeiterversiche rung.
Bei der Hansegtischen Invaliditäts« und Alters⸗ versicherungsanstalt sind L. an Anträgen auf Gewährung von Renten eingegangen; a. an Altersrentenanträgen: im Laufe
sor 1ios, 1892 404, 1893 381 1890 353, 1895 3564, 7 314, 18958 2638 und im Monat Januar 1899 16, = Invalidenrentenanträgen: im Laufe
361, 1894 550, 1895 8985, 1896 948, m Monat Januar 1899 126 zusammen s Jahres 1891 an Rentenantrãgen Von den Ansprũchen auf Altersrente
d Hansestadt Lübeck 69,
denen auf Invalidenrente
1737, Hamburg 3268.
Altersrente sind bis Ende
und jwar 3075 durch
und 48 auf sonstige
sind inzwischen aus
Von den An⸗
uar 1899
14 durch
der bis jetzt gewährte
Altersrenten 497 556 40 , 315 021.60 46 Alters renten d 2 3. ö fed är die inzwischen ausgeschiedenen Rentenemær fangen abzusetzen sind. Nach den Beruf szweigen vertheilen sich diese 3075 Aliers· und 4228 Invalidenrenten Empfänger auf folgende Gruppen: Tandwirthschaft und Gärtnerei 241 Alters. und 215 Invalidenrenten Empfänger, Industrie und Bauwesen 1307 Alters. und 1832 In⸗ balidententen mpfaͤnger, Handel und Verkehr 337 Alters. und 1019 Invalidenrenten· Empfänger, sonstige Berufs arten 201 Alters. und I Ig Invalidenrenten˖ Empfänger, Dienstboten ꝛc. S9 Alters. und 922 In valtdenrenten · Empfänger. = II. nr rn , Rügerstatzugꝗ
Fer Beiträge sind eingegangen; 3. Anträge gemã Gesetzes: im Laufe des * res 1895 425, 1896 2302. 1897 3226, 15398 3798 und im Monat Jannar 1559 295, jusammen 19949; P. Anträge gemäß 5 31 des Gesetzes; im Laufe des Jahres 1895 383, 1896 377. 1897 669, 1898 754 und im Monat Januar 899 71, zusammen 18394; im Ganzen sind also Anträge auf Rückerstattung der Beiträge eingegangen 11 943. Von diesen 11 843 Anträgen Ear fallen auf das Gebiet von Lübed 9254, Bremen 2827, Hamburg 8182. Davon sind erledigt: durch Rückzahlung 19711, durch Ablehnung 750, auf sonstige Weise 107, zufammen 11 598, mithin unerledigt 345.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Hamburg wird der Frkf. Itg.“ unter dem 11. d. M. gemeldet: Die Schauerleu te erlassen eine Erklärung, in der sie ihr Verhalten zegenüber dem Arbeits nachweis der Arbeitgeber recht · fertigen. Sie verlangen eine Abänderung der Statutenbestimmung. bie die Stauer ermächtigt, ohne Angabe von Gründen Arbeitskarten einzuziehen, wodurch den Betroffenen die Möglichkeit, wieder Be⸗ schäftigung zu erbalien, genommen ist. Sie verlangen ferner Be⸗ ibeiligung der Arbeitnehmer bei der Dberaufsicht der Geschäftsleitung der Rachweisanstalt.
Literatur.
Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Woblthätigkelt. Heft 85 bis 39. Verlag von Duncker u. Humblot in Leipzig. Gesammtpreis 1060 6 = Diese kürzlich erschienenen neuen Hefte behandeln sämmtliche Gegenstände, die in der Ende September v. J. in Nürnberg abgehaltenen Jahresversammlung
ur Verhandlung gekommen sind. ; a ändische Armenwesen“ giebt
Berlin eine Uebersicht über i en
wichtig Welt diesem Gebiete, Bewegungen der allerdings hier stärker, ebensowoh isch für d
ende Tendenz zur
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ittel zur Armenpflege gegeben Heran · ziebung der größeren erbände zur enfsprechende Zuschüfse zu gewähren haben, s erster Linie, so in Rußland, der Schwein. 39 ltehmnel wewiflen Benebung stebt dan die an sich am sttlsten her vortretende ,. nach einem Zusammenfassen und einer Vereinigung der verschiedenen Woblthätigkeitsorgane in der Richtung, daß sie mit einander Fühlung gewinnen, gegenseitig ihre Thätigkeit im einjel nen beachten und thunlichst gemeinsam arbeiten; es erscheint dies besonders lanmäßig in Steiermark, auch in Frankreich (Office Central in aris) . . em. Organisation Soxeiet) in London) und
em
nach engli
uster in Amerika. Der im Elberfelder System
von Mensch zu Mensch und nicht in nur formaler Welse vom grũnen Tisch au geubt werden soll, findet immer mehr und durchgreifender Anerkennung:; es tritt dies auch in der eingehenden Bebandlung des Elberfelder Systems in der Literatur des Auslandes zu Tage, wobei wieder der freiwilligen ehrenamtlichen r des Armenpflegers uneinge. schränktes Lob gezollt wird ine Heranziehung des weiblichen Geschlechts zur Armenpflege bat sich im Auslande in viel stãrkerem Maße als in Deutschland entwickelt, so namentlich in England, Bern, Bafel. auch in Desterreich. Aus der ungemein roßen Zahl der Ein elbestrebungen, die sämmtlich ju berühren unmöglich war, werden die Kinderpflege und die Krankenpflege als vor naswesse die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmend heraus gegriffen; die stärkere Entfaltung gerade dieser Zweige erscheint um so fegensreicher, als sie auf die Begründung einer festen wirthschaft. lichen Existenz hinzielen und so auch vorbeugend gegen weitere Ver⸗ armung wirken. Bis zum Ausgang des vorigen Jahrhunderts war die Armenpflege revressip, in der Aufklärungsepoche wurde sie pbilan· threpisch, und jetzt stehen wir in der Epoche der soꝛialen Fürsorge. Man sucht aus den wirtbschaftlichen und sozialen , , die Gründe der Verarmung zu kennen und dementsprechend dieser vor⸗ zubengen; das Bestreben geht dahin, das Volk zur sorialen Fürsorge zu erniehen. . 33 ; Hest 36 entbält, drei Berichte über Zwang sm aßregeln gegen näbrvflichtige Angehörige von Dr. J. Hirschbers, Direktorial · Assistent im Stanftischen Bureau der Stazt Berlin, Stadtrath Jak ste in ⸗ Pots dam und Stadtrath Dr. C. Münter; Fer g. Bersin. Bekanntlich bat 2g3 Reichs geseßz vom 12 März 1894 bie Verletzung der Unterbaltuagspflicht unter Strafe gestellt, indem es dem § 361 des Strafgesetz bächz folgende Bestimmung als Nr. 10 bin jufügte: Wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen. zu deren Er— näbrung er verpflichtet ist, zu unterhalten, sich der Unter haltungs⸗ pflicht trotz der Aufforderung der zuständigen Behörde der · art entiicht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde slje in Anspruch genommen werden muß, — wird mit ft bestraft. An Stelle der Haft kann auf Gelꝛstrafe bis zu 150 40 erkannt werden. Nachdem diese Bestimmung zwei Jahre in Kraft gewesen war, leitete der Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit eine statistische Erhebung über ibre praktischen Ergebnisse ein. Die Erbebung war eine doppelte; einmal wurden Zahlen ermittelt, sodann aber auch gutachtliche Aeußerungen der stãdtischen Verwaltungen eingezogen und hierbei nicht nur die Ergebnisse der in den einzelnen Fällen angewandten Zwangsmaßregeln, sondern auch die einzelnen Umstände der Fälle selbst (Grund der Pflichtvergest enheit, Beruf und Äufentbaltsort des Ehemannes, Alter der Gheleute, Zahl der Kinder u. s. w. zum Gegenstande der Untersuchung gemacht. Das auf diese Umfrage von 113 Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern eingegangene Material, welches sich auf die Zeit von 1. Juli 1896 bis dabin 1897 erstreckt, hat Pr. Hirschberg in seinem Bericht in eingehender und sbersichtlicher Weise verarbeitet. Es hat sich er⸗ geben, daß seit der Gesetzes nderung eine Besserung nicht eingetreten, vielmehr die beobachteten Fälle sogar eine Zunahme aufweisen. Der Verfasser, in dessen Bericht die Zusammenstellung der Ursachen der Pflicht vergessenbeit von beson derem Interesse ist, haͤlt daher S361, 10 des St. G. B. für unpraktisch, befürwortet indessen zunãchft noch weitere Erhebungen, bevor man an die Revision dieser wie der übrigen Bestimmungen des 8 361 berangebhen solle⸗= Stadtrath Jakstein fordert in seinem Bericht grundsaͤtzlich andersartige Zwangs maßregeln gegen nachlässige Unterhaltungspflichtige: gesetzliche Ein führung eines Arbeitszwanges im Verwaltung wege gegen Arbeitsscheue, Lobnbeschlagnahme gegen arbeitende Pflichtvergessene; don diesen Maßnahmen allein sei Abhilfe zu erwarten. Die gesetzliche Grund⸗ sage für den Arbeits mwang sei zur Zeit zweifelbaft; sie zu einer festen zu machen, müsse das Bestreben sein. Die Länder, welche bisher die Zwangsarbeit im Verwaltungswege zur Einführung gebracht hätten, könnten von den günstigsten Erfahrungen berichten, so Sachsen, Württemberg, Baden und Mecklenburg, An sich sei aber auch eine Gleichmäßigkeit in der Beha dlung wünschenswerth. Daß nur die Gerichte in dieser Frage sprechen sollten, erscheine nicht ausreichend; nach der gansen Sachlage sei vielmehr eine Entscheidung durch die Verwaltungs behörden bier angezeigt. — Der Verfasser des dritten Bericht,. Stadtrath Dr. Münsterberg, welcher die Ansicht der zur näheren Klarlegung des Gegenstandes vom Verein für Armenpflege und Wohblthãͤtigkeit eingesetzten Kommission wiedergiebt, führt die Unwirksam⸗ felt der Gesetzesãnderung auf die Unzulänglichkeit der angedrohten Strafe und die dem praktischen Bedücfniß nicht entsprechende Formulierung zurück. Er ist der Meinung, daß man bei anderer Formulierung und BVerschärfung der Strafandrohung, namentlich Zulassung der Ueber · weisung an die Landespolizeibebörde in gewinn Fällen, zum Ziel kommen könne, befürwortet desbalb, in dem Rahmen, der bisherigen Entwickelung und der beste henden Gesetzgebung zu bleiben, und schlagt im einzelnen vor: I) die Ausscheidung der bisherigen Strafvorschrist des 361, 10 aus dem Rahmen der Strafvorschriften des § 361 und fein? Behandlung als Sonderdelikt, 2) die Nennung der Armen⸗ behörde als der für den Erlaß der Aufforderung zur Ueber · nahme der Nährpflicht zuständigen Behörde, 3) die Unterscheidung zwischen Versäumniß der Nährpflicht gegenüber Lindern und der gegen. über Ehefrauen mit der Maßgabe, daß in den Fällen der msteren Art eine schwerere Strafe zu verhängen und auch die Ueberweisung an die Landegrohizeibehörde zujulassen fei, 4 den Ausschluß der Geldftrafe. Der Verfasser giebt auch für die neu zu erlassende Sesetzeẽ vorschrift gleich eine besondere Formulierung. .
Das 37. Heft: „Hilfe in außerordent lichen Noth⸗ stãnden“ verdankt der Hochwasserkatastropbe des Jahres 1897 seine Entstehung. Sanitäts-Rath Dr. Oswald Baer -⸗Hirschberg i. Schl. berichtet über den Nothstand im Riesengebirge nach dem Hochwasser vom 30. Juli 1897 und schildert, wie sich die Hilieleistung in Schlesien gestaltet hat, unter besonderer Berücksichtigung feines heimathlichen Kreises Hirschberg. Ein zweiter Bericht, von Regierungs⸗ Rath C. Falch⸗Stuttgart verfaßt, giebt eine Uebersicht über die vorhandenen Organisationen der Hilfe in außerordentlichen Noth⸗ ständen, insbesondere über die segensreiche Thätigkeit des in Württem⸗ berg seit 1517 bestehenden Wohlthätigkeitsdereins für das ganie Rönigreich, deffen Zweck die Mobilisierung zer gesammten freiwilligen Thätigkeit des Landes zu besserer, einheitlicher und auggiebigerer Für⸗ sorge für die Armen und Hilfsbedürftigen im Zusammenschluß mit der Thätigkeit der Behörden auf diesem Gebiete ist. Auf Grund der gemachten Erfahrungen befürwortet der Verfasser eine Reihe von Vonschlägen, in welcher Weise lünftig bei außerordentlichen Nothständen die Hilfeleistun organifiert und zentralisiert, wie die Mittel aufgebracht und na weschein Maßstabe pie Ünterstũtzungen vertheilt werden ellen.
Heft 38 enthält zwei Berichte über Die wechselseitige Unterstützung von Reichsangebörigen in den einzelnen Bunde sstaaten“ von Rathe,Assessor Fleischm ann Nürn⸗ berg und Rechtsanwalt Dr. H. Ruland Tolmar i. E. Bekanntlich bildet das Deutsche Reich binsichtlich des Armenrechts noch kein ein⸗ heitliches 2 Das Gesetz über den Ünterstũtzungswohnstt gilt nicht in Bayern und Elsaß Lothringen. Hieraus er= geben sich bei der Unterstützung von Angehörigen des einen in einem anderen Rechtsgebiete vielfach unliebsame Konsequenzen, namentlich wenn Glsaß⸗Lothringen in Frage kommt, wo nach fran⸗ zösischem Muster eine erzwingbare Armenpflege nicht besteht Fleisch⸗ mann giebt nun eine Darstellung des baverischen eimathsrechks und des Verhältnisses Bayernsz zu den übrigen deutschen Bundesstaaten hinsichtlich der wechselseitigen Unterstützung von Reichsangehörigen, während Dr. Ruland die Frage für das Rechtsgebiet Elsaß. Lothringen bespricht. Beide befürworten, daß für das ganze Reich ein einheit liches Armenrecht geschaffen werde, welches alle Armenlaften auf
rößere 36 . 234 , ., Ausweisung von Reichsangehörigen m ganz beseitige.
1 Heft 2 behandeln. Beigeordneter Dr. Schmidt Mainz und Stadtrath Gun o⸗Königsberg i. Pr. das Existenz⸗ minimum in der Armenpflege. und die „Anrechnung der Leistungen der Privatwoblthätigkeit und Invaliden
zuerst zur Durchführung gekommene Grundfatz, daß die Armenpflege nur
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Beigeordneten ̃ solcher Stãtten dringend empfoblen wird.
Land und Forstwirthschaft. Antwerpener Getreidemar kt im Januar d. J.
Antwerpen, den 7. Februar 18988. Die Weienvreise haben gegen den Vormonat keine erhebliche Veränderung erfahren. Die Befürchtungen, daß das Zusammentreffen stacker Angebote fremder wit den Angeboten einheimischer Wagre die Preise drücken könnte, haben sich als grundlos erwiefen. Die Mällerei ist aus ihrer vor fichtigen Haltung nicht herausgetreten.
Die Preise stellten sich Ende Januar 1899, wie folgt:
Weizen: nordamerikanischer ,
z Walla Walla. kö Kurrachee, weißer
ö rother Plata Donau. russischer inlandischer« Donau und nordamerikanischer. inlãndischer. . Gerste: zu Futterzwecken . H
Hir russischer und nordamerikanischer
ais: Odessa und Donawn .... Plata und nordamerikanischer. Weizenmehl: inländisched—
Die Vorräthe wurden Ende Jann
Weizen: 250 000 42 Gerste: 20 000 Mais: 25 000 ö in erster Hand, nicht nennenswerth. Im Januar 1899 wurden eing eführt in Antwerpen: Roggen: aus den Ver. Staaten von Amerika ; 14170 Weizen: aus den Ver. Staaten von Amerila 477 350
ö
welchem die Errichtung
Roggen:
der Türkei Rußland. Britisch Indien. den Niederlanden Deutschland
165 730 44 820 22 090
4470
Gerste: Rußland Rumänien. Spanien den Niederlanden Deutschland 2670 J 1166 1 640 231580 k 20 den Ver. Staaten von Amerika.. 20
40
193 800
188 490 82 000 64 810 4370
533 470
Kartoffeln: aus den Niederlanden... 240
Ausgeführt aus Antwerpen:
Roggen: nach Norwegen
den Niederlanden.
Deutschland
Hafer:
Mais: aus den Ver. Staaten von Amerika. ,, Argentinien Rußland Uruguay
4340 2880 1500 8 730 57 350 16430 712780 nach den Niederlanden ö 2 800 nach England 40
k 47 690
den Niederlanden 100 17 790
Kartoffeln: nach England k 1340 Ghyanten 630 den Niederlanden.. 580 2 490 J 280 h 90 e 20 3450 dæ.
Weizen: nach Deutschland den Niederlanden
Gerste: Hafer: Mais:
Die Leinsaaternte Argentiniens im Jahre 1898/99.
Buenos Aires, den 1 Januar 1899. Die Anbauflächen von Leinfaat haben in den letzten Jahren in Argentinien eine wesentliche Aenderung nicht erfahren. ; . .
Für die letzte Ernte waren in den einzelnen Provinzen mit Lein- saat angebaut:
Buenos Aires S8 400 ha 250 000 .
Santa Fön. Entre Rios 46 430 97 760 .
Cordoba zusammen . 492 8980 ha.
Nach den bisher eingegangenen Nachrichten entspricht der Ertrag einer guten Mittelernte. ;
Als Durchschnittsergebniß wird angenommen:
Buenos Aires.. 1009 — 109 Eg per Hektar,
Santa Fo 1000 - 1100 .
Entre ⸗ Rios. 690. x
Cordoba. . 769 — 809. ö sodaß von der letzten Ernte ein Gesammtertrag von etwa 458 000 6 zu erwarten steht. n '.
Wiepiell bicrvon zur Ausfuhr kommen wird, läßt sich zur * noch nicht angeben, da der Verbrauch von Leinsaat für den Konsum des Landeg je nach dem Verbranch der einheimischen Oelfabriken großen Schwankungen unterliegt. Nuf eine Ausfuhr von wenigstens
zo 000 1 darf jedoch mit Bestimmtheit gerechnet werden.