1899 / 44 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Der Staat hat ein so gewaltiges Interesse, daß die kleineren un⸗ bemittelten Leute sich zusammenschließen, durch den Zusammenschluß Kredit gewinnen, daß ihnen so die Vortheile in ihrer Produktion zum Theil zutheil werden, welche das Großkapital in der Großproduktion hat, daß dafür hier handelt es sich nicht mal um Opfer es jedenfalls berechtigt ist, aus dieser Aufgabe keinen Gewinn für den Staat zu nehmen. Die Vertheile, die indirekt dem Staat und der Gesellschaft durch eine solche Entwickelung zu gute kommen, sind so groß, daß man selbst berechtigt sein könnte, Opfer dafür zu bringen, wie man sie bringt für jede andere Landesmelioration. (Bravo! rechts Sehen Sie sich unsern Etat an, alle Ministerien welche Summen stecken darin, um das Land zu meliorieren und die Lage namentlich der minderbemittelten Bevölkerungsklassen zu verbessern. Betrachten wir auch mal dieses staatliche Unternehmen so, so wird es ein ganz natürliches Gesicht bekommen. Also das Verlangen, daß wir hier wie ein Banquier, der auf Gewinn arbeitet, mit der Bildung des Zinsfußes verfahren sollen, kann ich nicht anerkennen, wenn ich auch grundsätzlich allerdings zugeben muß, daß wir uns auf die Dauer nicht beiseitestellen können, wenn die ganze Weltmarktlage sich ändert, daß wir da nicht ganz unberührt bleiben können.

Meine Herren, wir geben auch keinen Kredit auf drei Monate, wir geben Kredit nach der Art, wie diejenigen Klassen den Kredit brauchen, für welche er bestimmt ist. Die Landwirthschaft kann mit Dreimonatekredit garnichts anfangen, (sehr richtig! in der Mitte) sie hängt von den Ernten und den Jahreszeiten ab, und sie kann nur in gewissen Jahreszeiten Geld brauchen, in anderen nur Geld zurück zahlen. Danach muß derjenige sich richten, welcher eine wirkliche Wohlthat den kleinen Landwirthen und namentlich unsern Bauern gewähren will. Das schon verändert die Lage ganz, denn natürlich mit den in kurzen Perioden schwankenden Zinssätzen der Reichsbank kann ein auf längere Zeit gegebener Kredit überhaupt garnicht parallel laufen; das ist ja vollkommen ausgeschlossen.

Meine Herren, nun hat man von den Genossenschaften der Hand⸗ werker gesprochen, und ich glaube, Herr Dr. Crüger hat die Sache doch etwas zu ungünstig beurtheilt. Das allerdings hat sich heraus⸗ gestellt, daß die Bildung von Genossenschaften im Handwerkerstande schwieriger ist als in der Landwirthschaft und sich auch langsamer vollzieht. Das liegt an vielen Gründen, die ich früher einmal hier entwickelt habe, und auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Aber trotz dieser Schwierigkelt ist doch diese Entwickelung in der letzten Zeit eine immer erfreulichere geworden. Ich habe noch heute eine Eingabe bekommen über die Genossenschaftsbildungen hier in Berlin, wo schon ein besonderer Verband gebildet ist von einer Reihe kleinerer Genossenschaften, Handwerkerverbände, Innungsverbände u. s. w., die sich durchaus dankbar aussprechen für die erfolgreiche Förderung, dle die Staatsregierung ihren Unternehmungen, deren Entwickelung sie mit vollem Vertrauen entgegensähen, gewährt habe. Auch in anderen größeren und kleineren Städten beginnen diese Bewegungen doch nach und nach stärker zu werden, und ich hoffe, daß auch in nicht gar zu langer Zeit schon eine stattliche Zahl neuer Verbände auf solider Grundlage in die Erscheinung treten werden.

Meine Herren, wir im Finanz⸗Ministerium sind zwar gelegentlich be⸗ schuldigt worden, wir betrachteten die Dinge zu bureaukratisch und reglementierten zu viel. Das ist absolut falsch. Wir haben die Ver⸗ waltungs⸗Grundsätze mit den Herren von der Zentral ⸗Genossenschafts⸗ kasse berathen und sind zu einem Resultat gekommen, welches beide Theile vollständig befriedigt und allmählich auch die Genossenschaftsberbände zu befriedigen scheint.

Diese letzteren hatten wohl die Befürchtung, daß, wenn die neuen Bestimmungen ausgeführt würden, wir nun zu sehr bureaukratisieren und ihnen ihre Selbstverwaltung, ihre Freiheit entziehen wollten. Von dieser Befürchtung scheinen die Verbände aber doch jetzt schon im Wesentlichen abgekommen ju sein. Wir haben hier nichis mehr gefordert als die Materialien, um die Sicherheit und einigermaßen die Geschäftsgebahrung der Verbände und der einzelnen Genossenschaften beurtheilen zu können. Das muß jeder Kreditgeber haben. Wenn wir das nicht thäten, dann müßten wir wie die Reichsbank Agenturen einrichten durchs ganze Land, die fortwährend kontrolierten und die Selbständigkeit der einzelnen Ver⸗ bände erst recht nicht aufkommen ließen. (Sehr richtig! in der Mitte.) Wir haben nur eine Zentralstelle

Unsere Garantie liegt darin, daß wir nicht mit jeder einzelnen Genossenschaft in Verkehr treten, sondern nur mit den Verbänden und daß nach festen Grundsätzen verfahren wird, durch welche wir die Sicherheit der Kredite beurtheilen und im allgemeinen die Uebersicht über die Art der Geschäftsgebahrung der Verbände erlangen können. Weiter wollen wir nichts.

Im übrigen kann das ganze Genossenschaftswesen nur in der freudigen Mitwirkung aller Betheiligten gedeihen, und dazu gehört vor allem freie Bewegung, dazu gebört vor allem Lust und Freude an der Selbstverwaltung. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Crüger: Es ist nicht richtig, daß die Schulje—⸗ Delitzsch'schen Kassen einen heben Zinsfuß fordern müssen. Sie haben im Gegentheil unter schwierigen Verhältnissen das Kreditbedürfniß ihrer Mitglieder sehr billig befriedigt. Erst die trüben Erfahrungen der Zentral ⸗Genossenschaftskasse haben zur Befolgung fester Grundsaͤtze geführt. Ich erinnere nur an den Wolsteiner Verband und die Vorgänge in Posen. Hat Herr von Huene hier als Abgeordneter oder als Staats- kommissar gesprochen? Die Wechsel unserer Genossenschaften sind nicht liquid; die Sicherheit hat damit nichts zu thun. Ich hätte gewünscht, vom Regierungstisch zu hören, ob die Zentral Genossen⸗ schaftskasse Giroberbindlichkeiten hat oder nicht, freue mich aber über die Erklärung des Finanz. Ministers über die Sparkassen. Auch ich hoffe, daß das Genossenschaftswesen beim Handwerk immer mehr Anklang finden wird. Soweit mir bekannt ist, fordern aber die Handwerker Kreditgenossenschaften einen höheren Zinsfuß als die Schulze ⸗Delitz sch'schen.

Abg. Freiberr von Huene (Sentr.): Wir haben allerdings dem Wolsteiner Verband kündigen müssen, werden aber binnen kurzer Zeit unser Geld zurückerhalten. Ebenio ist es in Posen. Von trüben Er⸗ fahrungen ist keine Rede. Die Wechsel sind in drei Monaten bezahlt worden, ja in zwei Monaten; ich begreife also nicht, wie Herr Crüger behaupten kann, es seien keine liquiden Wechsel. Wir können diese Wechsel jeden Tag liquid machen.

Nachdem noch die Abgg. Graw⸗Allenstein (Zentr.) und Dr. Hahn (B. d. L.) den Nutzen der Zentral⸗Genossenschafts⸗ kasse und der Genossenschaftsbildung hervorgehoben haben und Abg. Freiherr von Huene bemerkt hat, daß er als Mitglied des Hauses und nicht als Präsident der an n n. kasse gesprochen habe, wird der Etat der Jentral⸗Genossenschafts⸗

kasse bewilligt. Schluß 457, Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.

(Etat der Justizverwaltung.)

Parlamentarische Nachrichten. Dem Reichstage ist nachstehender Entwurf einer Fern sprechgebühren Ordnung . Begründung zugegangen:

8 2 Für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz wird eine Grundgebühr und eine Gesprächsgebühr erhoben. 3; .

Die Grundgebühr ist die Vergütung für die Ueberlassung und die Unterhaltung der Apparate sowie für den Bau und die Instand—⸗ haltung der Sprechleitungen. Sie beträgt in Netzen von nicht über 1000 Theilnehmeranschlüssen.. . 60 4 bei 3 als 1000 bis einschließlich 5000 Theilnehmer⸗

ee, s ..-) bei mehr als 5000 Theilnehmeranschlüssen bis einschließlich

360 090 Tien ehm nn nn chli en bei mehr als 20 0900 Theilnehmeranschlüssen... . 100 . jährlich für jeden Anschluß, welcher von der Vermittelungsstelle nicht weiter als 5 km entfernt ist. In Netzen mit mehreren Vermittelunge⸗ y, . diese Entfernung von der Hauptvermittelungsstelle gerechnet.

83.

Die Gesprächsgebühr ist die Vergütung für die Herstellung der Gesprächsverbindungen. Sie wird auf Grund der Aufzeichnungen der Vermittelungsanstalt festgestellt.

Die Gesprächsgebühr ist entweder eine Bauschgebühr oder eine Einzelgebühr.

§ 4.

Die Höhe der Bauschgebühr (Gesammtgesprächsgebühr) richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl der Gespräͤchsverbindungen, welche während eines Jahres auf jeden der zu einem Netz vereinigten Theil⸗ nehmeranschlüsse entfallen.

Die Gesprächsgebübr beträgt für die ersten 500 Verbindungen 20 ,

bei mehr als 500 bis einschließlich 1500 Verbindungen für weitere 500 Verbindungen je. . . .1 bei mehr als 1500 bis einschließlich 3000 Verbindungen für weitere 500 Verbindungen it.. . . 10 bei mehr als 3000 Verbindungen für die überschießenden Verbindungen insgesammt noch.. . '

Jede angefangene Reihe von 500 Verbindungen wird für voll

gerechnet.

F 5.

Die Grundgebühr und die Gesammtgesprächsgebühr sind für jedes Netz von drei zu drei Jahren neu festzustellen und spätestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten bekannt zu machen.

Soweit auf Grund der neuen Feststellung eine Erhöhung der Gebühren eintritt, sind die Theilnehmer berechtigt, ihre Anschlüsse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung mit einmonatiger Frist zu kündigen.

§6.

Jeder Theilnehmer ist berechtigt, an Stelle der Gesammt⸗ gesprächsgebühr Einzelgesprächsgebühren für jede hergestellte Ver⸗ bindung, mindestens jedoch für 400 Gespräche jährlich, zu zahlen.

Die Einzelgesprächsgebühr beträgt 5 3 für die Gesprächs⸗ verbindung; jede angefangene Reihe von 100 Gesprächsverbindungen wird für voll gerechnet.

Der Theilnehmer hat die Erklärung, daß er Einzelgesprächs—⸗ gebühren entrichten wolle, entweder bei Gelegenheit seines ersten An⸗ schlusses oder spätestens elnen Monat vor Beginn eines neuen Rechnungsjahres abzugeben. Wenn er eine solche Erklärung nicht ab⸗ gegeben hat, so wird er zur Zahlung der Gesammtgesprächsgebühr herangezogen. ;

Die gegen Einzelgebühren ausgeführten Verbindungen werden bei der Feststellung der Durchschnittszahl nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 nicht mitgezählt.

Der Anschluß gegen Einzelgesprächsgebühren findet in Netzen, in welchen die n ,, 20 10 beträgt, nicht statt.

Wo Fernsprechnetze neu errichtet werden, wird während der ersten drei Jahre nach der Errichtung für jeden Theilnehmeranschluß, welcher nicht mehr als 5 km von der Vermittelungtstelle entfernt ist, eine Grundgebühr von 60 M und eine Gesammtgesprächsgebühr von 20 46 für den Anschluß erhoben.

§8. Die in den 1 bis 7 bestimmten Gebührensätze können durch den Reichskanzler ermäßigt .

Für die Benutzung der Verbindungsanlagen zwischen verschiedenen Netzen oder Orten mit öffentlichen Fernsprechstellen werden Einzel⸗ gesprächsgebühren erhoben. Sie betragen für eine Gesprächs verbindung von nicht mehr als 3 Minuten Dauer

bei einer Entfernung bis zu 50 Em einschließlich 25 4,

*. n * * 100 * n 50 *

, 1 1416 1000 . ö ho

5 =. von mehr als 1000 km ö Auf die Berechnung der Entfernung finden die Vorschriften im

bis 5

Zahl in den Größenklassen von im 1. . 9 . . zu

is is is is und ; Jabre 26 do 100 S560 mehr sammen ha ha ha ha ha ha

§ 2 Abs. 2 des a. über das Posttaxwesen vom 28. Oktober 187 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 358) . k ;

Auf die Einziehung der Tele sramm⸗ und Fernsprechgebũhren findet 5 25 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 347) Anwendung. 6u

Die n n, für die Benutzung der Fernsprecheinrichtungen und die Gebühren für den Fernsprechverkehr werden, soweit vorstehend t . getroffen sind, durch Anordnung des Reichskanzlers estgesetzt.

Der Reichskanzler bestimmt insbesondere:

I) die Zuschläge zur Grundgebühr für Anschlüsse, welche weiter als 5 km von der Hauptvermittelungsanstalt entfernt sind, für die Hergabe besonderer Apparate und für die Benutzung besonders kost⸗ spieliger Sprechleitungen;

2) die Zuschläge zur Gesprächsgebühr für dringende Gespräche und für Verbindungen zur Nachtzeit;

3 die Gebühren für Anschlüffe in Orten ohne Fernsprechnetz, für Anschlüsse, welche nur während eines Theils des Jahres benutzt werden, und für solche Anschlüsse, welche mehreren Personen unter Benutzung einer und derselben Anschlußleitung gewährt werden;

4) die Gebühren für die Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen , die Uebermittelung von Telegrammen durch den Fern⸗ precher;

5) die Gebühren für die Verlegung oder die vorzeitige Aufhebung von Sprechstellen;

6) die Gebühren für die Gesprächsverbindungen im Vororte Nachbarortè⸗ und Bezirks verkehr;

7) die Gebühren für die besonderen Telegraphenanlagen und die Nebentelegraphenanlagen;

8) die Festsetzung von Bauschgebühren für die Benutzung von Fernleitungen zur Nachtzeit;

9) die Gebühren für die Benutzung der Verbindungsanlagen nach dem Auslande, unbeschadet der Bestimmungen im § 52 Abs. 3 der Reichs verfassung;

10) den Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren.

Die Anordnungen des ,, sind bekannt zu machen.

Dies Gesetz tritt mit dem in Kraft.

Die erste Bekanntmachung der Grundgebühren und der Gesammt⸗ gesprächsgebühren hat bis zum zu erfolgen.

Die im § 6 Abs. 3 erwähnte Erklärung ist seitens der vorhandenen Theilnebmer erstmalig bis zum abzugeben.

Theilnehmer, deren Jahresgebühren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes niedriger waren, als die Grundgebühr zuzüglichder Gesammt⸗ gespraͤchs gebühr nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, sind befugt, ihre Anschlüsse zum zu kündigen. Die Kündigung hat

13. Auf den inneren Verkehr vsn Bayern und den inneren Verkehr von Württemberg finden die 1 bis 9, 11 und 12 dieses Gesetzes keine Anwendung.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Die Zwangsversteigerungen land⸗ und forstwirthschaftlicher Grundstücke in Preußen während der Jahre 1886 bis 1896.

In der „Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“ ist soeben die Veröffentlichung der Statistik der Zwangsversteigerungen derjenigen Grundstücke, welche im Eigenthume eines „Landwirths im Hauptberufe“ hauptsächlich zur Land und Forstwirthschaft dienen, für das Jahr 1896 erfolgt. Wie in den Vorjahren wird in dieser Statistik jeder Einzelfall einer Zwangsversteigerung solcher Grund stücke, d. h. jede zur Zwangsversteigerung gekommene Besitzung, einzeln gezählt. Die Grundstücke sind hierbei sämmtlich im Eigenthume des betreffenden Landwirths gewesen, von demselben zugepachtete Grund⸗ stücke kemmen nicht in Betracht. Die Grenze des Umfangs der Be⸗ sitzung bildet der jedesmalige Amtsgerichtsbezirk, sodaß Grundstücke desselben Besitzers, die in einem anderen Gerichtsbezirk liegen, auch wenn sie von derselhen Stelle aus bewirtbschaftet werden, einem be⸗ sonderen Zwangsbersteigerungsverfahren unterliegen und deshalb einen neuen Gegenstand der statistischen Ziblung bilden. Andrerseits kommen auch verpachtete Grundstücke desselben Besitzets mit den von ihm selbst bewirthschafteten zu einer Versteigerung. Grundlage dieser Statistik ist also der Besitz, Einzelgegenstand der Aufnahme die ver steigerte Besitzung, belegen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts.

Einer in der amtlichen Publikation sich findenden vergleichenden i,, Zwangsversteigerungen der im Eigenthume eines

andwirths im Hauptberuf hauptsächlich zu land und forstwirth⸗ schaftlichen Zwecken dienenden Grundstücke von ? und mehr Hektaren in den Jahren 1886 bis 1896 entnehmen wir die solgenden Zahlen. Es betrug im ganzen preußischen Staate die Zahl

sowie die Gesammtfläche der versteigerten Grundstücke:

Um fang in Hektar nach Größenklassen von

5 20 50 , DMVYög0

,, bis 9 und . 2

26 6566 600 20 mehr sammen

ha ha ha h h

D 1 ig id 276 1535 3536 i 1236 265 ih 1rd is0

1886 1887 1888

2309 1691 1824 1504 1359

85 978 64261 63 107 45 887 Ai

235 2712 16762 17 550 15 381 12955

1091990 S1 023 S0 6h7 61 268 54 648

1891 356 1450 199 69 6 54 1892 549 759 287 107 57 1893 513 669 2189 91 49 1894 380 506 210 76 52 1895 14418 557 232 96 48 1458 1896 348 451 204 82 27 1196

Hiernach ist im Jahre 1896 wieder ein Rückgang der Ver⸗ steigerungen sowobl an Zahl wie an Umfang der verstesgerten Be⸗ sitzungen zu verzeichnen gewesen, und zwar von 1895 bis 1896, wenn man nur die Besitzungen von 2 ha aufwärts zunächst ins Auge faßt, ein solcher von 1458 auf 1196 der Zahl nach, von 66 802 auf 63 704 ha der Fläche nach. Der Zahl der Versteigerungen nach ist das letzte Jahr von allen 11 Jahren der Berichts jeit das günstigste, günstiger noch als die Jabre 1891 und 1894; dem Umfange der versteigerten Fläche nach steht unser Jahr nur hinter den Jahren 18990, 1894, 1889 und 1891 zurück. Dasselbe Bild erhält man hinsichtlich der Versteigerungen der Grund stücke überhaupt, d. h. wenn man auch die Zwangsversteigerungen der Grundstücke unter 2 ha berück- sichtigt. Mit 1517 Versteigerungen (gegen 1834 bezw. 1666, 1998, 2299, 16536, 2220, 2014, 2446, 2355 und V79 in den 10 Vorjahren 1895 bis 1886) und einer versteigerten Fläche von 64 107 ha (gegen 67 259 bezw. 60 287, 69 327, 89 266, 62 351, 55 310, 61 sol, 81 280, 81 681 und 110 063 ha in den 10 ,,, deren Grundsteuer⸗Reinertra 540 859 M betrug, hat das letzte Jahr den Versteigerungsfällen na von allen 11 Jabren die niedrigste Zahl gebracht, während der , der versteigerten Fläche sich im Mittel der letzten Jahre hält. Ueberhaupt schwankt dieser Umfang seit 1389 wenig; nur das Jahr 1892 geht erheblich über den Durchschnitt hinaus. Die Zahl der Versteigerungen ist seit 1889 im allgemeinen noch zurückgegangen. Die Gesammtzahl der während der in Frage kommenden 11 Jahre zur Zwangeversteigerung gelangten Besitzungen verringert sich sogar noch um die Zahl der mehrmaligen Versteigerungen desselben Grundstücks, wie sie die amtliche Publikation allerdings nur für die Grundstücke von 50 und mehr Hektar Fläche nachweist. An

1197 1865 1623 1290

1164 1790 1693 1227 1458 1119

solchen Grundstücken sind in der Berichtszeit 131 zweimal und 8

6005 9850 6636

37 870 53 505 40 891

4804 7912 6736

4807 7509 6212

7276 i. 6676

ol gas d dh g dis diz 6933 doörd Iörs 34 dag 39 za bös is sss Lzis 3 gs don 1313 65e 836 383,5 41 336 63 70

dreimal versteigert worden, und zwar am zahlreichsten in der obersten Größenklasse von 200 und mehr Hektar und in den östlichen Provinzen. Ebenso, wie in den früberen Jahren, überrascht auch im letzten Jahre die sich fast gleichbleibende Betheiligung der einzelnen Größenklassen an der versteigerten Gesammtfläche. Es en ffielen nämlich von der letzteren Prozent auf Betriebe unter von von von von von von 2 2 bis 5 5 bis 20 20 bis 50 o bis 100 100 bis 200 200u mehr ha a ha ha ha ha .

0,79 21, 09 7812 051 20 52 75,57 0,77 21, 59 7, 64 0, 86 24.89 74.26 1,20 24 0.68 06,63 0,70

9, 64 11,03 9.57 0,57 10, 84 0.68 1 10,68 0, 65 15,75 7,72 10, 26 9, 21 5, 98 64,46 Die Größenklassen von W— 50 ha sind demnach auch 1896 wieder mit rund einem Fünstel, die Größenklasse von 50 und mehr ha mit fast vier Fünfteln an der Fläche der verstelgerten Grundstücke betheiligt. Eine erhebliche Verschiebung in dieser Richtung ist im letzten Jahre gegenüber den Vorjahren nur in der Größenklasse der Besitzungen von 100 200 ha eingetreten, indem 1896, wie die oben stehende erste Tabelle ersichtlich macht, nur 27 Grundstücke mit 3835 ha gegen 43 mit 7218s ba im Jahre 1895 zur Versteigerun

*

ekommen nd, sodaß, wie die zweite Tabelle igt, er elbe der Fl in dieser Größenklasse von 3 auf 5,98 0 zurückgegangen ist. Im Gegensatz hierzu ent- fallen auf Grundstäcke ven mebr als 200 ha 66 cso de versteigerten Gesammtfläche gegen 57,56 0 /o im Jahre 1895 und 60 9 im Durchschnitt der letzten Jahre, da entgegen dem allgemein beob= achteten Rückgange der Versteigerungen in dieser Größenklasse jwar auch weniger Versteigerungssälle, aber mit einer größeren Fläche 41321 gegen 38714 ha im Jahre 1895 vorgekommen sind.

Wenn man für 1896 das Bild der Betheiligung der einzelnenr Größenklassen an der versteigerten Fläche in den einzelnen Pro vinzen überblickt, so kommt man unwillkürlich zu dem Schlusse, daß, e stärker der größere Grundbesitz an der Gesammtheit der landwirth= hr, Hauptbetriebe betheiligt ist, um so unverhältnißmäßig stärker die Betheiligung der oberen Größenklassen an den Versteige⸗ rungen der Fläche nach anschwillt; man könnte in dieser Hinsicht eine aufsteigende Linie finden, welche fast von Westen nach Osten, von Hobenzollern über die Rheinlande, Westfalen und Hessen⸗Nassau nach Ost⸗ und Westpyreußen, Psomnmern und Posen fübrt; aller dings müßte für 1896 die Provinz Brandenburg ausgeschieden werden, da hier bei einer Betheiligung der Größenklasse von 200 und mehr ha an der Gesammtfläche der landwirthschaftlichen Haupt⸗ betriebe mit 35,36 00 im letzten Jahre der auf diese Größenklasse ent- fallende Antheil der versteigerten Fläche S702 0 /o, die höchste Antheil⸗ ziffer aller Provinzen, betrug, während sonst in den letzten Jahren die

rovinzen Pommern und Posen in dieser Richtung stets die 36 .

sffern aufweisen in der Provinz Brandenburg sind 1896 154 Ver- steigerungen mit 20 9668 ha Fläche, darunter allein in der obersten Größenklasse 9 Versteigerungen mit 18 246 ha, gegen 184 mit 7782 ha Fläche im Jahre 1895 gezählt worden. :

Was überbaupt die Betheiligung der Provinzen an der Staats⸗ summe der Versteigerungen anbetrifft, so waren ebenso, wie in den Vorjahren, die 8, vorzugsweise sowohl an der Zahl der Versteigerungen wie auch an dem Umfange derselben betheiligt, und zwar, wie bereits erwähnt, Brandenburg mit 20 968, Posen mit s818, Schlesien mit 7397, Westpreußen mit 7037, Pommern mit 68537 und Osipreußen mit 6785 ha, die östlich der Elbe belegenen Provinzen zufammen mit rund 68 090 ha, sodaß für alle übrigen Provinzen eine geringere versteigerte Fläche übrig blieb als für jede der genannten östlichen Provinzen. ; ö

Ueber die Gesammtzahl und die Gesammtfläche der in dem elf⸗ jährigen Beobachtungs eitraume in den einzelnen Provinzen versteigerten landwirthschaftlichen Besitzungen giebt die nachstehende Uebersicht Aus⸗ kunft, nach welcher nachgéwiesen wurden (ohne Abrechnung der mehr⸗ maligen Versteigerungen) . ;

in Ostpreußen .. . 3727 Versteigerungen mit 121 802 ha Fläche,

Westpreußen 219 151 208 ö

Brandenburg .. 1 628 3383301

Pommern... 966 .

20568 158 074 . 108 094 ä. ö .,

Schleswig ⸗Holstein 788 ö g 8 . 16395 ö e 19 8191 Hessen. Nassau . . 1314 ; ö 5618

Rheinland .. . 2342 j

. .

, , ,

2

9 851 Hohenzollern . 106 . 602 , ö im Staate. 22164 ö S602 1323 , (.

Mit Einrechnung der Zwangsoerfteigerungen derjenigen Grund⸗ stücke, welche nur im landwirthschaftlichen Nebenbetriebe bewirth⸗ schaftet werden (im Jahre 1896: 1759 mit 10 041 ha Fläche und 167 241 Grundsteuer⸗Reinertrag), und der Versteigerungen zu Auseinandersetzungs⸗· (115 mit 8917 ha und 19 114 M Gr.R.) und Erbtheilungszwecken (1354 mit 923 ha und 16 227 10 Gr. R) erhöhte sich im Jahre 1896 die Zahl der versteigerten landwirthschaftlichen Grundstuͤcke auf 3545 mit einer Fläche von 75 938 ha und einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 682 432

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Hamburg meldet W. T. B.: In einer gestern ab gehaltenen, zahlreich besuchten Versammlung der Schauerleute vurden 532 Stimmen für Anerkennung des Arbeitsnachweises der Arbeitgeber abgegeben, 259 dagegen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nach weisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 15. Februar 1899. (Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.) .

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul und Klauenseuche, Lungen seuche oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am 15. Februar herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts gesperrten Gehöfte, in welchen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Rotz (Wurm).

Preußen. Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg. Bez. Frankfurt: Soldin 1 (1), Züllichau⸗Schwiebuß 1 (15, Kalau 1 (. Reg. Bez. Köslin: Stolp 1 (1). Reg.-Bez. Posen: Obornik 2 (9), Fraustadt 1 (I). Reg.-Bez. Bromberg: Inowrazlaw 2 (2). Reg.“ Bez. Breslau: Strehlen 1 (1), Habelschwerdt 1 (I). Reg. Bez. Oppeln: Kattowitz 1 (1). Reg. Bez. Mer seburg: Merseburg 11). Reg. Bez. Stade: Neuhaus a. D. 1 (I). Reg.-Bez. Minden: Halle i. W. 5 (6). Sachsen. Kreishauptm. Bautzen: Löbau 1 (1). Württemberg. Dongukreis: Ehingen 1 (1), 1 16 Elsaß Lothringen. Bezirk Unter⸗Elsaß: Schlett⸗ tadt ?

Zusammen: 24 Gemeinden und 27 Geböfte.

Lungenseuche.

Preußen. Reg. Bez. Marienwerder: Kulm 2 (3. Stadt kreis Berlin: 1 (1J. Reg. Bez. Posen: Jarotschin 2 (35, Pleschen 1ẽ61). Reg.-Bez. Bromberg: Slrelno 1 (1). Reg⸗Bez. Magde⸗ burg: Wanzleben 4 (9), Neuhaldensleben 2 (3), Aschers leben 1 (2). Bayern. Reg. Bez. Schwaben: Mindelheim 1 (h.

Zusammen: 15 Gemeinden und 19 Geböfte.

Maul⸗ und Klauenseuche und Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

Schweine⸗ Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke, kg. somwie Schweine⸗ Bundesstaaten, pest welche nicht in Regierungs⸗Bezirke getheilt sind.

Preußische Provinzen, ferner Bundes⸗ staaten, welche in Regierungs⸗ Bezir e getheilt sind.

RKreise ꝛe. Gemeinden A Kreise ꝛc. Gemeinden

3.

Königsberg. Gumbinnen , Martenwerder. Berlin. in tankfurt

1

Dstpreußen Westpreußen

S & e d= do Taufende Nr.

4 2

1 o ,

Brandenburg

1.

2 90 80

Pommern Posen

Schlesien

Sachsen Schl. Holstein

Westfalen Hessen Nufsaus

Rheinland

Hohemollern ;

Bayern j

Sachsen

Baden

Hessen Oldenburg ͤ

Sachsen⸗ Cob. Gotha

Lothringen

Elsaß⸗

104, Kalau 1 Neustettin 2

2 62 1 (2,

12: Namslau Trebnitz? (17, 2 (3), Breslau 1683),

10

ngen 3 (20). (2), Hameln 1 2 (3), Alfeld 1 2 (2). 23: 26: 11), Borken 1

3 6). Gersfeld 1 (0). (I). Schlůchte waldłreis 1

1 Schafherde), Gladbach 2 (5). Rheinbach 2 (7). 161, Trier 3

1041). 26:

ö Hannover .

Württemberg .

3: Marienburg i. Westpr. 1 (2. 141), Schwetz 3 (3). münde 1 (1), Charlottenburg Stadt 1 (1), Osthavelland 1 (I). 7: Arnswalde 1 (3),

5 (14), Saatzig 12 (23), Regenwalde 2 (5). g 1.

99. LA: Jarotschin 1 (1), Schroda 4 (4), Schrimm 2 (2), Posen West 1 (I), Birnbaum 1 (1), Fraustadt 1 (1), Schmiegel Kosten 1 (1). Pleschen 1 (1), Wirsitz 1 (2), Inowrazlaw 4 9 Wongrowitz 2 (6), Witkowo 1 (1).

Schweidnitz 2 (2), l en 1 (1), Bunzlau 1 (2), Schönau 2 (2), Hirschberg 1 (2), Löwenberg 1 (0. 16: Gardelegen 3 (3), Jerichow 1 5 (6), Jerichow II 1 1), Kalbe Wanzleben 6 (1), Magdeburg Stadt 1 (2), 4 (8), Neuhaldensleben 6 leben 1 (1), Halberstadt 1 (h. 4 5 (22), Schweinitz 1 (1), Bitterfeld 1 (1), Halle a. S. Stadt 1 (2), Saalkreis 6 (8), Querfurt 1 (1), Merseburg 4 (9), Weißenfels 5 (6), Naumburg 2 19), Zeitz 1 (0.

Wiedenbrück 9 (14),

J haufen J (1), RKheingautreis 26h 2 (8), Obertaunuskreis 1 (, Doch t 4 6. Simmern 2 (2), Zell 1 (1), C

13 (54), Ottweiler 1 (1). Sankt Wendel 2 (ch. 4 Hh. Geilenkirchen 3 (4),

tettin. Köslin. ö ; K Bromberg. Breslau. Liegnitz. Oppeln... Magdeburg.. Merseburg. Erfurt Schleswig Hannover Hildesheim. Lüũneburg Stade Osnabrück Aurich. Münster . Minden. Arnsberg. Cassel .. Wiesbaden. Koblend. .. Düsseldorf . 1 Trier.

Aachen ; Sigmaringen. Oberbayern.. Niederbayern.

SS- S CO L l

2 22

* de —— *

K

2

Oberfranken..

Mittelfranken.

Unterfranken

Schwaben

Bautzen.

Dresden.

Leipzig.

ww

Neckarkreid .

Schwarzwaldkreis .

Jagstkreis

Donaukreis.

Konstanz .

Freiburg .

Karlsruhe

Mannheim.

Starkenburg

Oberhessen .

Rheinhessen. . Mecklenburg Schwerin.

51 Sachsen⸗Weimar ..

Mecklenburg⸗Strelitz.

Oldenburg. .

K

Birkenfeld... Braunschweig. ; Sachsen⸗Meiningen. Sachsen · Altenburg 1

* Gotha . ö . 11 Schwarzburg⸗Sondersh. 3 Schwarzburg⸗Rudolstadt Waldeck. 1 8 Reuß älterer Linie Reuß jüngerer Linie. Schaumburg ˖ Lippe J Lübeck. ; Bremen. Hamburg.

82 Unter⸗Elsaß Ober⸗Elsaß .

Lothringen..

Betroffene Kr

a. Maul⸗ und Klauenseuche. 4: Rosenberg i. Westpr 6: Prenzlau 1 (1), Templin 1 (1), Anger⸗

1IgIIIIIIIIIIIIII GIII XI Se I Q, S3 ---

* 11 ,

11e iiielsliiliiũ1itiiili1ẽI III

111

ö

e K

k .

Landsberg a. Warthe 1 (1), Lebus 1 (1), Luckau (I). S: Ueckermünde 2 (7), Randow 3 (9), Pyritz 9: Dramburg 14(1,),

Rawitsch 6 (7), Gostyn 7 (7), Krotoschin Adelnau 3 (, Schildberg 4 (5). 12:

3 (4, Groß⸗Wartenberg 7 (14), Oels 25 (40), Militsch 3 (4, Guhrau 1 (2), Neumarkt i. Schl. 12 (18), Ohlau 11 (24), Brieg 7 (15), Strehlen Striegau 1 (1). 14: Glogau 5 (7),

15: Neustadt i. O. S. 2 (7), Falkenberg 1 1.

Wolmirstedt (15), Oschersleben 5 (7), Aschers⸗ 17: Liebenwerda 7 (, Torgau

Delitzsch 3 (3), Mansfelder Seekreis 9 (16), 18: Weißensee 1 (15, Ziegenrück 1 (1), Schleu⸗ 19: Süderdithmarschen 1 (1. 20: Hannover 2 (4. 21: Peine 4 (7), Hildesheim 3 (19), Gronau (2). 22: Gifhorn 1 (27), Burgdorf 4 (7). Uelzen Osterholz 1 (I). 24A: Lingen 1 (6), Osnabrück 1 (2).

Warendorf 1 (1). Lädinghausen 2 (3), Coesfeld 1 (2), Abaus

(1), Recklinghausen 1 (I). 27: Bielefeld 3 (c, Warburg 1 (I). 28: Hamm 2 (2), Hörde

29: Frankenberg 1 (5), Fritzlar 5 (11), Gelnhausen 1 (2),

Hanau 2 (4). Homberg 1 (1), Rotenburg i. H. N. rn 2 (5), Schmalkalden 2 (3). 2320: Owerwester⸗ Oberlahnkreis 1 Ce , 4 (6), Sankt Goars⸗

Wiesbaden 1 (1), Untertaunuskreis 231: Kreuznach 1 (1), ochem 1 (6), Mayen 1 (2, darunter Ahrweiler 3 (z, Jieuwied 1 (17. Wetzlar 1 6.

82: Kleve 5 (11), Rees 4 (9), Krefeld 5 (7), Mülbeim a. Ruhr 1 (I. Ruhrort 2 2), Mörs 123 23), Geldern 3 (24, Kempen 7 (19), Düͤsseldorf 2 (2), Mettmann 1 (1), Neuß 3 (77. Grevenbroich 5 (6),

22: Gummersbach 2 (9), Siegkreis 2 (65), Köln

Stadt 1 (2), Köln 4 (7), Bergheim 6 (8), Euskirchen 10 (24),

234: Bitburg 1 (4), Bernkastel 1 (6), Trier Stadt (6), Merzig 2 (3), Saarlouis 7 (101). Saarbrücken 35: Erkelenz Jülich 4 (35), Düren 11 (26), Aachen Haigerloch 2 (12). 37: München Stadt 1 6),

I) An Stelle der Namen der Regierungs ꝛc. Bezirke ist die entsprechende Ifde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

Aichach 6 (1). Bruck 1 (I), Dachau 2 (2), Ebersberg 16 (82). Erdin 25 (64h, Freising 3 (9, Friedberg 6 (24). Miesbach 3 (3, Mühldo 1 (167, München 1 21 (16), München Ji 7 (8), Pfaffenbefen 1 ()), Rofenheim 4 (8), Schongau 1 (1), Töl 1 QD), Traunstein 2 93. Wasserburg 47 77), Wellheim 2 3). 38: Landshut Stadt 1 3), Landshut 1 (1), Rottenburg 1 (I)., Vilsbiburg 1 (I). 39: Germers⸗ heim 5 (15). Kaiserelautern 3 (3), Kirchheimbolanden 3 (), Landau 4 (9), Ludwigshafen . Rh. 2 (3), Neustadt a. O. 3 (2, Pirmasens 10), Speyer 1 (1), Zweibrücken 1 (9. 40: Amberg 3 (c, Remnath 1 (1), Neumarkt i. Bay. 1 (1), Veustadt a. WN. 8 (18), Regensburg 1 (7), Stadtambof 2 (4), Tirschenreuth 2 (2). 41: . Stadt 1 (1), Bamberg 1 6 (17), Ebermannstadt 1 (9, orchheim 2 (3x Kronach 9 (56), Kulmbach 1 (4, Lichtenfels z (12), Rehau 1 C), Staffelstein 4 (6). A2: Schwabach Stadt 163, Dinkelsbühl 2 (5), Erlangen 2 (9), Feuchtwangen 3 (Cc, Fürth 1 3), Neustadt a. A. 1 (1). Rothenburg a. T. 6 (12), Scheinfeld 1 (1, Schwabach 1 (1), Uffenheim 2 (2), Weißenburg 2 423: ÄUljenau 1 (1), Brückenau 3 (6), Ebern 1 (1), Gerolzhofen 3 (H, Hammelburg 3 (4), Haßfurt 4 (7), Karlstadt 1 (13. Kissingen 3 (Y, Kitzingen 1 (1), Königshofen 2 (8), Lohr 5 (6), Mellrichstadt 3 (3), Neustadt a. S. 1 (5), Schweinfurt 10 (42). A4: Günzburg Stadt 1 (6), Augsburg 6 (113. Dillingen 1 (1) Donauwörth 161), il 3 (3), Günzburg 14 (52), Illertissen 2 (2), Kaufbeuren 1 1, empten 2 (2, Krumbach 6 (io Lindau 2 (), Memmingen 2 (2), Mindelheim 1 (I), Neuburg a. D. 4 (6), Neu-Ulm 3 (6), Oberdorf 106, Sonthofen 1 (1), Wertingen 3 (G8), Zusmarshausen 5 (24). 47: Leipzig Stadt 1 (Schlachthof), Leipzig 3 (6), Grimma 3 (3), Oschatz 1 (15, Döbeln L (15, Rochlitz 1 (I).. 48; Annaberg 2 G), Schwarzenberg 1 (1), Zwickau 1 (1), Oelsnitz 1 (I). A9: Backnang 2 (2, Böblingen L (II, Brackenheim 1 (1), Cannstatt 3 (4, Heil⸗ bronn 3 (, Leonberg 4 (57 Ludwigsburg 5 (6), Marbach 1 (8, Neckarsulm 3 (3), Stuttgart Stadt 1 (1), Vaihingen 4 (I, Weins⸗ berg 1 (1). 560: Balingen 1 (4. Calw 4 (14), Verrenberg 7 (68), orb 2 (, Nagold 2 (3), Neuenbürg 4 (6) Nürtingen 2 (2), 8 nen 1L (II). Reutlingen 1 (1). Rottenburg 3 (36), Rottweil 4010), Sul; 12 (248), Tübingen 2 (2). 51: Aalen 1 (2), Crailsheim 1 (2), Ellwangen 1 (), Gaildorf 1 (1), Gerabronn 5 G8), Hall 2 (3, Künzelsau 1 3), Mergentheim 1 (2), Neresheim 3 (12), Dehringen 8 G61), Welzheim 1 G6). 52: Biberach 2 (5), Ehingen 2 (20), Geislingen 1 (). Göppingen 3 (3). Kirchheim 2 3), Laup⸗ heim 4 (10), Leutkirch 3 68), Münsingen 4 (18), Ravens⸗ burg 2 (6), Saulgau 1 (12), Tettnang 1 (3). Ulm 2 (6), Waldsee 1L (1), Wangen 4 (9). 5434: Engen 2 (6), Usherlingen 4 16). 54: Breisach 1 (85), Emmendingen 2 25, Lörrach 1 (13), Kehl 4 (12 Lahr 3 (83, Offenburg 1 (1). 655: Achern 4 (20, Bühl 2 (9, Durlach 2 (3), Karlsruhe 1 (15, Pforiheim 3 (16). 56: Schwetzingen 1 (4, Weinheim 161), Eppingen 2 (12), Heidelberg 3 (6), Adelsheim 1 (1), Tauberbischofsheim 2 (I). 57: Darmstadt 1 (1, Bensheim 1 (2), Dieburg 4 (6), Heppenheim 1 (2), Offenbach 1 (ID. 58: Alsfeld L (I), Büdingen 4 (19). 59: Mainz 1 (l), Alzey 2 (2), Oppen⸗ beim 162). Worms 3 (3). 60: Rostock 1 (I). G1: Gisenach 1 (1), Dermbach 2 (65. 65: Fürstenthum Birkenfeld 1 (4. 66: Braunschweig 6 (2). Wolfenbüttel 2 (2), Holzminden 3 (9). 67: Meiningen 1 (3), Hildburghausen 11 (22). Sonneberg 11 (46), 68: Roda 4 (7). G9: Coburg 24 (166). 703 Ohrdruf 2 63). 71: Dessau 11(69, Cöthen 4 (3, Bernburg 3 (9, Ballenstedt 1 (I. 73: Rudolstadt 4 (435. 82: Straßburg Stadt 1 (, Straßburg 9 (17), Erstein 3 (9), Hagenau 2 (2), Molsheim 2 (46) Schletrstadt 1 (17, Weißenburg 4 (11), Zabern 6 (19. S3: Colmar 4 lo), Gebweiler 3 (4, Mülbausen 7 (30), Thann 1 (2). 84: Metz (4, Bolchen 8 (45), Chateau⸗Salins 4 (24), Diedenhofen 3 (9, Forbach 6 (34), Saarburg i. Lothr. 10 (21), Saargemünd 4 19. Zusammen: 1215 Gemeinden und 3073 Gehöfte ꝛc. p. Schweineseuche (einschließlich Schweinepest). 4: Thorn 1 (I). G: Prenzlau 2 (2), Westprignitz 1 (D. 7: Arnswalde 1 (1), Landsberg a. Warthe 1 (I), Lebus 1 (1), West⸗ sternberg 1 (), Krossen 1 (5), Guben 2 (9, Kalau 1 (D. S: Regen⸗ walde 2 (3). 9: Schlawe 11). 0; Grimmen 4 (4). 1A: Schroda 1 (1), Posen Ost 1 (1), Samter 1 (IM), Pleschen 2 S2), Adelnau 1 (15. Schildberg 1 (I). E23; Mogilno (D), Znin 1 (1, Wongrowitz 3 (, Gnesen 3 (3), Witkowo 1 (H. A3: Groß- Wartenberg 3 (3), Oels 1 (2), Trebnitz 8 (83), Militsch 5 (.), Steinau 2 (3), Wohlau 17 (20), Neumarkt i. Schl. 2 (3), Breslau 2 (2), Ohlau 3 (1), Strehlen 1 (1), Nimptsch 2 (2), Münsterberg 2 (*), Frankenstein 5 (6), Reichenbach 2 (3), Schweidnitz 11 13), Striegau s (5), Waldenburg 4 (4). Neurode 1 (I). IA; Sagan 1 (2), Sprottau 1 (1), Lüben 3 (5), Goldberg Hainau 3 (3), Liegnitz 2 (3), Jauer 1 (), Landeshut 4 (4j. Görlitz 2 2). 18: Groß⸗Strehlitz L (I, Zabrze 1 (1), Kattowitz 1 (1), Ratibor 1 (19). Leobschütz 1 (1, Pleß 1 (1), Neisse 1 (1), Grottkau 3 (3). 16: Wolmirstest 1 (1, Aschersleben 1 (I), Halberstadt 1 (1), Wernigerode 1 (6). EL7: De⸗ litzsch 2 (29). 18: Langensalza 2 (2). A9: Kiel 1 (I), Rendsburg 1III. 20: Hameln 1 (I). 21: Goslar 1 C2), Einbeck 1 (D. 22: Gifhorn 1 (I). 23: Zeven 1 (I). 28: Brilon 1 (I). 29: Cassel 1 (1), Homberg 1 (I). 30: Oberwesterwaldkreis 3 S6). 22: Kleve 2 (27), Geldern 5 (5). 34: Trier Stadt 1 (13. 37: Berchtesgaden 1 (1), Freising 1 (I). 43: Gerelähofen 1 (1. 53: Bonndorf 1 (2). 58: Büdi gen 1 (2. 60: Gadebusch 2 (2), Schwerin 1 (1), Güstrow 2 (3). 63: Jever 1 (). 66: Wolfen büttel 1 (I). 81: Geestlande 2 (2). SA: Metz 1 0. Zusammen: 182 Gemeinden und 223 Gehöfte.

Das Erlöschen der Maul, und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Viehhofe zu Frankfurt a. M. (Sachsenhausen) am 18. Februar und vom Schlachtviehhofe zu Köln an demselben Tage.

Eg vpten. :

Infolge Auftretens der Beulenpest in Port Louis (Mau⸗ rit ing) ist für Herkünfte von dort das Pestreglement in Kraft gesetzt worden.

Handel und Gewerbe.

Das von der columbischen Regierung im Jahre 1897 dem Unternehmer Euripides Salgar ertheilte ausschließliche Recht zur Herstellung und zum Verkauf von Zündhölzchen und Zündkerzchen im Gebiet von Columbien ist durch Beschluß des columbischen Finanz-Ministers am 39. Dezember 1898 aufgehoben worden. Danach ist die Herstellung, die Einfuhr und der Handel mit Zündhölzern und Zünd— kerzchen in Columbien wieder freigegeben.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 15 299, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 18. d. M. gestellt 4892, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Konkurse im Auslande. Galizien.

Konkurseröffnung über das Vermögen des nicht protokollierten Kaufmanns David Meller in Lemberg, Haliezer⸗Straße Ne. 7, mittels Bescheides des K. K. Landesgerichts in Lemberg vom 13. Fe⸗ buar 1899 8. 2/99. Provisorischer Konkursmasseverwalter Advokat Jablonski in Lemberg. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des defini⸗ tiven Konkursmasseverwalters) 25. Februar 1899, Mittags 12 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 14. April 1899 bei dem genannten Gerichte anzumelden. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 8. Mai 1899, Vormittags 10 Uhr.

Gerlin . Februar.

Mark tpreise nach Ermittelungen des Könalglichen Pol

zei⸗Praͤsidiumz. (Höchste und niedrigste Preise.) Per