1899 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

sie ihre Heimathstadt Damig plötzlich verlassen und ist nach Berlin gefläctet. Bitten und Brohungen seitens ihrer Mutter, zurücktebren, fruchten nicht; so wird der Bruch unheilbar und Char lotte gehört fortan ebenfalls zu jenen Heimathlosen, bei denen sie Schutz fuchte. Aber sie gebört nicht wie bre Cousine zu den Starken, sondern Nachstellungen eines Verführers und

erliegt fast ohne Kampf den scheidet schließli

fasser, trotz ihrer Alltäglichkeit, namentlich dur weit er dem Realismus in der Schilderung des 3

Fröhlichkeit und bitteren Ern i erzielen. Aber das Mittel wollte n

machte fich manche Breite im Dialog, die einige Kür erscheinen ließ, störend bemerkbar.

fugendlich genug in 44 wo eg sich um die Fröbl des den

aber nicht ganz zu erreichen. . Verführer, einen ostelbischen Rit spezifisch norddentsche Schneidigkeit, welche das

beiden Gestalten an Glaubwürdigkeit manches ein.

Jona, die Herren Halm, Waldow, Pfeil u. A. aus.

Die naͤchste Neueinstudierung, welche das Deutsche Theater errn Kainz aus Berlin vorbereitet, üdin von Toledo“ mit dem Genannten als König Alfons

aus Anlaß des Fortgangs von ist Die ten und Fran Reisenbofer in der Rolle der Jüdin.

führung ist auf Mittwoch, den 1. März, angesetzt

Der Vorverkauf zum Agnes Sorma-Gastspiel ist an der Kasse des Leffing⸗Theaters eröffnet worden, Trotz der Opfer, welche die Direktion bringen mußte, um die gefeierte Künstlerin für dieses Gaftspiel zu gewinnen, ist keine Preiserhöhung der Plätze ein⸗

getreten.

Mannigfaltiges.

In Gegenwart Seiner

Lampe; zu beiden Seiten der Orgelemporen

Saulen leuchteten weiße Kreuze auf schwarzem Grunde; der Altarplatz, die Kommunjonbank und die Pfeiler waren mit grünen Pflanzen ge⸗ schmückt. Jeder Blumenschmuck war vermieden; auch von der Auf⸗ ftellung eines Katafalks war abgelehen worden. Links vom Altar des

ch, zu schwach, um die Folgen ihrer Handlung weise u tragen, reir'lllin aus dem Leben. Dlese Vorgänge bat der Ver. ; 122 5 die Charakteristit ber handelnden Personen, recht interessant auszumalen werstanden, so⸗ ustãndlichen treu blieb, welchem er seinen dramatischen Ruf im wesentlichen verdankt. Befremdend war es hingegen, daß er im vierten Akt, welcher die tragische Wendung bringt, zu rein äußerlichen und verbrauchten Mittein seine Zuflucht nahm, indem er die Greignisse Masgkenfeste vollziehen ließ, um mit dem Kontrast aus gelassener rnstes eine len g theatralische Wirkun

cht recht verfangen un

zungen erwün Die Darstellung war im allgemeinen zu loben; sie verhalf nur insofern nicht dem Stück zu vollster Wirkung, als die beiden Hauptrollen den künst lerischen Eigenschaften ihrer Vertreter nicht ganz Fräulein Jaeger war jzwar als Charlotte Burwig anmuthig und der Erscheinung, blieb auch ibrer Auf sie doch in nicht ten und Zukunftsboffnung effeln der Erziehung entronnenen Märchens nichts fchuldig; die später erforderliche tragische Größe vermochte sie

ttergutsbesitzer, Hier fehlte jene

esen dieses Lebe⸗

mannes aumachen soll. Durch diese Unzulänglichkeiten büßten diese

Eine vorzügliche

Leiftung bot dagegen Frau Bertens in der Rolle der Pianistin Regine

3 sowie ferner Herr Bonn als dichtender Bureaubeamter. In eineren Aufgaben zeichneten sich die Damen Meyer,

Majestät des Kaisers und Könlgs fand heute Vormittag in der Hedwigs Kirche eine Trauerfeier für den verstorbenen Präsidenten der Französischen Republik Felix Faure statt. Das Gotteshaus hatte ernsten Trauer⸗ schmuck angelegt: schwere Florgehänge verhüllten die mächtigen Kandelaber, und die kerzenreichen Kronen sowie die vor dem Altar hängende ewige

* / 1

sie möge zu Hohenlohe, der Staats sekretar General · und , fete,

Armee und arine bei. Neuber mit der Geistlichk

sich auf einem und Sonneck zelebriert wurde.!

cht versammlung ab.

entsprachen. auch die

handelte,

zählte man 36 007 Waldegg und

gegangen Von der

Die erste Auf⸗ Seit dem 1. noch vor

der Kaffeeausgabe

auch ein Beweis, daß der hier

zwischen den 50 Jahren

Frauenasyls 25 638 in

stand ber vergoldete, mit grünem Sammt bezogene Sessel für Seine besegt ist bei den Männern

WMajestät den Kaiser, rechts waren die Sitze für die Herren der fran= Korps war die deutschen Be⸗

Botschaft. Dem Hofstaaten, den

diplomatischen

ösisch . Spitzen der

rechte, den bör ren und

25

vom 23. Februar, Morgens.

Wetterber

MO 0. 8 ——

Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp

red. in Millim.

in O Celsius

& & 2 = . = O ee e O C d & d O N G QO S N= O 0, 50 C. 40R.

Temperatur

bedeckt halb bed. wolkenl. ) bedeckt bedeckt bedeckt

8 89

Gelmullet . Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda Cork, Queens; town. Cherbourg

8G 9 68 o do d fff

GC GG Ge 8

Neufahrwasser Memel ... . ö ünster Wstf. Karlsruhe. Wiesbaden München. Chemnitz Berlin. Wien.... Breslau

Ile d' Aix . ; L wolkenl. )

. Trlest .... 765 still wolkig i) See mäßig bewegt. ) See mäßig bewegt. 7 * nh 9 See schlicht. ) Reif. I) Rauh⸗ frost. i) See schlicht. 9 See ruhig. Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum liegt, langsam süd⸗ wärts sich fortpflanzend, uͤber der süblichen Nordsee;

bedeckt

wolkenlos Nebel heiter wolkenl. 5) heiten s / bedeckt Nebel wolkenlos 2be deckt

3 wolkenl. )

e R S eo ù- é D & Sen

ein anderes Maximum lagert über Nordost Europa.

Üicber Rordwest. Europa ist das Barometer im Fallen begriffen. In Deutschland ist das Wetter ruhig, im Jorden trübe, im Süden heiter, ohne meßbare Nieder schlãge; die Temperatur zeigt wenig Aenderung. Deutsche Seewarte.

der Generalität die linke Seite schiffs, dem Offffierkorps das linke, der französischen Kolonie das rechte Seitenschiff eingeräumt. Hier nahmen auch die Mitglieder des e, e. Vereins Platz, die einen kostbaren Kranz aus Veilchen und Schneeglöckchen nebst einer Schleife in den franzoͤsischen Farben überbrachten. Der französische Botschafter Marquis de Noailles und der Botschafts. Sekretãr Delaroche⸗Vernet machten die Honneurs. Allmählich füllte sich die Kirche mit einer bochansehnlichen Trauer · gemeinde. Es erschienen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Fried⸗ rich Heinrich von Preußen und der Herzog Albrecht von Württem— berg, Ihre Hoheiten die Herzoge Adolf Friedrich und Heinrich zu Mecklenburg, Seine Hoheit der Prinz Bernhard von Sachsen Weimar,

des Mittel⸗ worten.

Asyle gemacht.

25 478 Bücher entliehen worden. tung wurden u. A. wiedergewählt

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern— haus. 59. Vorstellung. Faschisch Dper in 1 Auf⸗ zuge. Dichtung von Axel Delmar. Musik von Döcar von Chelius Zum ersten Male; Die Abreise. Musikalisches Lustspiel in 1 Aufiug. Dichtung von Steigentesch, bearbeitet von Ferdinand Graf Sporck. Musik von Eugen d' Albert. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Vergißmeinnicht. Tanz. märcken in 1 Akt (3 Bildern) von Heinrich Regel und Otto Thieme. Musik von Richard Goldberger. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 55. Vorstellung. Sonder- Abonnement B. 8. Vorstellung. Neu einstudiert: Liebe für Liebe. Schauspiel in 4 Aufzügen von n, Spielhagen. In Scene . vom Ober

egisseur Max Grube. Anfang 2 Uhr.

Sonnabend: Opernbaus. 51. Vorstellung. Der Maurer. Komische Oper in 3 Akten von Auber. Text nach dem Französischen vom Freiherrn von Lichtenftein. Vergißmeinnicht. Tanzmärchen in 1 Akt (z Bildern) von Heinrich Regel und Otto ah. Musik von Richard Goldberger. Ansang

r.

Schauspielhaus. 56. Vorstellung. Auf der Sounenseite. Lustspiel in 3 n g. von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 79 Uhr.

Denutsches Theater. Freitag: Romeo und Julia. Anfang 79 Uhr. Sonnabend: Fuhrmann Henschel. Sonntag, Nachmittags 23 Uhr: Johannes. Abends 71 Uhr: Pauline.

Berliner Theater. Freitag (28. Abonnementz. Vorstellung): Zum ersten Male: Das Recht auf sich selbst. Hierauf: Herbst.

onnabend: Zaza.

Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Maria Stuart. Abends 73 Uhr: Das Recht auf sich selbst. Hierauf: Herbst.

Schiller · Theater. Wallner · Theater) Frei. tag, Abends 8 Ubr: Der Doruenweg. Schauspiel in 3 Akten von Felix Philippi.

Sonnabend, Abends 3 Uhr: Der Dornenweg.

Ihre Durchlauchten die Prinzen Ernst zu Sachsen Altenburg, Aribert Don Ändalt, Albert zu Schleswig ⸗Holstein, der Erbprinz Prinz Karl von Hohenzollern. In Vertretung der Reichs und Staats. behörden nabmen an der Trauerfeier theil der Reichskanzler Fürst des Auswärtigen Amts, Staats- Minister von Bülow, und der Minister des Recke; ferner wohnten derselben zahlreiche Mitglieder der ofstaaten,

Nahe vollzãhl diplomatische Korps. . 11 Uhr begab

Seiner Majestãt des Kaiserg, Allerhöchstwelcher bald darauf in offenem Wagen an der Kirche vorfuhr. Hierauf begann das Traueramt, welches von dem Propst Reuber unter Assiftenz der Kapläne Barthel Der Chor sang unter Wecker's

Leitung das Requiem von Haller und den gregorianischen Choral.

e ee , e e, e n n ,. n ublikum als Effekthascherei empfunden. Im übrigen ittwoch) im Bürgersaale des Rathhauses seine rige General- , , ren nn Bene gerd ee mr een eng mit dem abgelaufenen Jahre ein volles Menschenalter seit der Begründung des Vereins dabingegangen, seines Bestehenß bat der Verein im Ganzen 33192 216 Personen gelb gegen Obdachlosigkeit und Hunger Schutz gewährt, und wenn sife nur eine vorübergehende sein konnte, so dürfte feltenen Fällen Verzweifelte von Selbst⸗ mord und Verbrechen zurückgehalten und ihnen ermöglicht haben, zu einer geordneten Gxiftenz zurückzagelangen. Die Frequenstatistik ergab im abgelaufenen Jaͤhr für das Männerasyl ein lediglich durch bau. Jarno, der den oben erwähnten liche Veränderungen und deren unvermeidliche Störungen bervorgerufenes geringes Nachlassen der Besuchstiffer gegen die vorangegangenen; es wurken im Jahre 1898 232 555 Besucher verzeichnet gegen 247 446 im St. Jahre 1897. Im Frauenasyl war eine Steigerung zu beobachten: 1898 rauen und Kinder gegen 28 154 im Jahre 13897. Der Kassenbericht für das verflossene Verrinsjahr schließt in Cin nabme mit o 732,50 , in Ausgabe mit 98 295,0 S6. Die Ver. mögensverhältnisse haben sich infofern gebessert, als die Jahres bestäge und die einmaligen Beiträge eine ansehnliche Steigerung er⸗ fahren haben. Die 6 der Legate ist aber gegen 1897 zurück- ufnahme in das Aspl sind außer den von ansteckenden Krankheiten Befallenen und daher in ein Srital und nicht in das Asyl Gehörigen nur noch Betrunkene ausgeschlossen. Seit der Mitte des vorigen Jahres wird eine Sahle der aus dem letzten Grunde Abgewiesenen vorgenommen. Dabei stellt daß vom 12. Juni bis 31. Dezember 1898 674 Betrunkenen der Zutritt verweigert werden mußte, J Februar 1898 wird auch eine Statistik darü ßer geführt, wieviel Asplisten vor der üblichen Stunde sich wecken laffen und, ohne das Frähstück einzunehmen, das Haus verlassen, um Morgengrauen auf die Suche nach Arbelt zu gehen. Die festaestellte Zahl ist recht beträchtlich. Im Männerasvyl zählte man vom J. Februar bis 31. Dezember 10 644 Personen, die es vorzogen, vor hungrig fortzugehen, um nicht Gefahr ju laufen, daß sie etwa sich darbietende Arbeitsgelegenheiten versäumen:

habe es mit arbeitsscheuem Gesindel zu thun, für die Asylisten nicht zu⸗ trifft. Nach den Erfahrungen des Vereins sind sie zum allergrößten Theil unverschuldet Arbeitskose; das bildet eine um so schmerzlichere Thatsache, als die Statistik der Alters klaffen sowobl für die Besucher des Männer,, wie für die des Frauenasyls zeigt, daß die weit überwiegende Zahl in' dem kräftigsten und leistungsfäbigsten Alter von 20 bis

6 befindet. Im Jahre 1898 waren von 252 555 Be— fuchern des Männerasyls 198 577 und von den 36 007 Besucherinnen

50 Jahren: mit 11592 Personen. ; kann man die in dem gedruckten Bericht ausgesprochene Bitte des Vereins, ihn mit weiteren Zuwendungen zu unterstützen, nur warm befür⸗ In Ergänzung des Berichts wurden gestern auch eine Reihe westerer Mittheslungen über die inneren Verbältnisse, der Als auffällig wurde vor allem das sich stetig steigernde Lefebedürfniß der Asvlisten bezeichnet. sind aus der nur Unterhaltungsschriften

Bürgermeister Kirschner und Professor Virchow; neu in den Ver. waltungsrath traten Frau Edith Fränkel, sowie die Herren Max Meyer, Louis Paderstein und Dr. Julius Stern.

nd der Kapelle „Banda Innern Freiherr von der

sowie andere hohe Offiziere der ab zur A

vertreten war das sich der Propst

ich mit genauer

zu richten.

Ihm ZZoolo hörnchen

zufolge

und hausen in zeit Vorräthe an,

heranschleppen.

gestrigen

genommen eine Verordnung

geschlossen. Eine

e sich heraus, das sind O, o aller Besucher. Beschädigung

Urtheil lautete da

New York, Vittoria ist und da geäußerte Verdacht, man

diesem Alter. Am stärksten die Altersklasse von 20 bis

Angesichis diefer Thatsache

jedoch zur

Im letzten Jahre enthaltenden Bibliothek Bei der Wahl der Verwal⸗ der Vorsitzende Gustav Thölde,

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Bürger- meisterwahl. Schneider Fips. Abends 8 Uhr: Hasemann's Töchter.

Theater des Westens. (Opernhaus) Frei⸗= tag (24. Vorstellung im Freitags. Abonnement): Gastspiel von Reinh. Wellhof und Fritz Werner. Am Wörther Ste. Kaärntnerisches Liederspiel in 1Akt von Koschat. Hierauf: Der Hufar. Komische Dper in 2 Akten von Janaz Büll.

Sonnabend: Volksthämliche Opern ⸗Vorftellung zu halben Preisen: Zar und Zimmermann.

Sonntag: Ganspiel von Reinh. Wellhof und Fritz Werner, Am Wörther See. Der Husar.

Cessing · Theater. Direktion: Otto Neumann Hofer. Freitag: Die Heimathlosen.

Sonnabend: Im weißen Rößf' l.

Sonntag: Die Heimathlosen.

Neunes Theater. Direktion: Nuscha Butze. Freitag: Der Sohn der Frau. Schauspiel in 7 Alten von Max Ftretzer. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend: an. ; ;

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Die Barbaren. Abends 75 Ühr: Hofgunst.

Belle Alliance · Theater. Belle · Alliance⸗ straße 7/8. Freitag: Das Milchmädchen von Schöneberg. Anfang 8 Uhr.

Sonnabend: Zu volkethümlichen Preisen: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Sonntag: Das Milchmädchen von Schöne berg. Nachmittags 3 Uhr: Die Bluthochzeit.

Montag: Der Nachruhm.

Residen Theater. Direltioan: Sigmund Lautenburg. Freitag: Der Schlafwagen ˖ Kon⸗ troleur. ( 0 contröleur des wagons - lits) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. deutscher Uebertragung von Benno Jacobson. Vgrber:

um Einfiedler. Lustspiel in 1 Att von Benno

acobson. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend und 6. Tage: Der Schlafwagen ˖ gontroleur. Vorher: Zum Einsiedler. ; 22 Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:

ugend.

trag gebracht werden. Thormann'sche Orchester zum Tanz spielen. Die bis jetzt be⸗ stellten Eintrittskarten ; abe. Der Preis für Theilnehmer beträgt 10 , für Soko⸗Mitgiieder hiesiger Theater 5 . Æ. Anmeldungen nur schrift ˖

e,, nach dem Hauptportal zum Empfange alich gültigen Bücher sind an die Genossen eutscher Büh nen angehzrlger (Berlin 8W., Charlottenstraße 85) bis zum 28. i n.

weitverzweigte Gänge graben. Hier sammeln

eters burg, 21. Februar. tiftungsfest der Univerfität fanden zwischen der Polizei und Kosaken einerseits und Stu denten andererseits Zu⸗ sammenstöße . 6 zahlreiche Verhaftungen vor- wurden. e

boo tes „Werra (ogl. Nr. 41

Aufzieben der Netz halten das Gesetz übertreten und 10 X Geldstrafe zu zahlen habe, daß aber die deutsche Flagge nicht beleidigt worden sei.

Für den ‚„Gesindeball“ hat Herr Kapellmelfter Juliuz Ginödshöfer einen Waljer Süße Stunden und Herr Gustav . einen „‚Lischen · Rheinländer . die von der italienischen

musicale“ (Dirigent Rocco Giordano) jum Vor Außer dieser Kapelle wird auch noch das

Dienstbücher ') gelangen vom 25. d. M

gischen Garten leben jetzt sibirische Streifen⸗

z PTamias striatus), welche wegen ihrer großen Backen taschen wohl auch ‚Backenhörnchen genannt werden. aus dem westlichen Sibirien, kommen aber auch im nördlichen europäischen Rußland vor. fo ausfehen wie kleine Eichhörnchen; nur der Schwan ist viel weniger buschig behaart, und der In diesen 30 Jahren ,. dadurch, daß fünf schwarze a.

raunen Peli abheben. Die Streifenhörnchen leben am Boden

ie stammen Es sind sehr zierliche Thiere, die

en hat eine sehr hübsche Fär—⸗ sbinden sich von dem röthlich Wäldern unter Baumwurzeln, wo sie sich sie für die Winter⸗ wie unsere Hamster, indem sie Getreide, Zirbelnüsse,

Ahornkörner, Mais, was sich ihnen eben bietet, in ihren Backentaschen

So lange Schnee liegt, balten sie sich in ihren

unterirdischen Wohnungen verborgen. Sie leben gesellig und werden hier und da durch ihre Menge schädlich.

(W. T. B.) Bei dem

Ursache der Ausschreitungen war

des Rektors, durch welche unter Androhung

ftrenger Strafen die üblichen Straßenumzüge verboten wurden. Laut polizeilichem Befehl waren für die Studenten alle öffentlichen Lokale

Demonstration, welche vor dem Winterpalais statt⸗

finden sollte, wurde von Kosaken verhindert.

Stonehaven, 22. Februar. Der Sheriff fällte heute sein Urtbeil in Angelegenheit des Fischdam pfers ‚Craigievar“ aus Aberdeen, dessen Besitzer auf deutscherseits gestellten Amrag der

und ,, des deutschen Fischer⸗

d. Bl) beschuldigt worden ist. Das hin, daß der Kapitän des Craigievar“ durch das e der Werra“ und auch durch sein weiteres Ver

23. Februar. (W. T. B.) Der 2 mit vier Personen von dem Dampfer

Bulgaria“, welche in einem Boote treibend aufgefunden wurden, in Baltimore eingetroffen. Die geretteten Mannschaften sind der zweite Maat Scharges, die Quartiermeister Luedtke und Schultz und der Matrose Starke. Dieselben wurden am 5. Februar unter 40 Grad nördl. Br. und 43 Grad westl. Lange aufgenommen, nachdem sie 37 Stunden getrieben worden waren. Die Vittoria. sichtete die . Bulgaria“, welche bewegungsunfähig war, am 5. d. M. früh; in der Nähe der Bulgaria befand sich, mit derselben Signale austauschend, der Dampfer Weehawken'. Die „Bittorla“ wurde fortgetrieben, später aber wieder zurückgetrieben. Die Kulgaria“n Ließ ein Boot herunter, welches mit vier Infaffen forttrieb und nicht wieder zur. Bulgarian zurückgelangen konnte. 30 Fahren: mit 86 ö, bei den Frauen dagegen die von 40 bis Die „Vittorig! war mit Vorbereitungen zur Herunterlassung eines Bootes beschäftigt, als das treibende Boot an ihre Langsseite lam; die Infassen desselben wurden darauf an Bord genommen. Scharges mit sechs Mann der Vittoria“ bestiegen darauf wieder des Boot und versuchlen zur „Bulgaria“ zu gelangen, der heftige Orkan zwang sie Umkehr. Bei Anbruch der Nacht trieb die Vittoria“ mehrere Meilen weit fort; am nächsten Morgen war von der Bul—⸗ garia“ nichts mehr zu sehen, und die „Vittoria“ setzte deshalb ihre Fahrt fort. Scharges berichtete erschütternde Einzelheiten.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten

und Vierten Beilage.)

r // 4 f f 8 8

Thalia Theater. Dreedenerstrahe 72/3. Freitag: Gastspiel von Emil Thomas. Schidde⸗ dold's Engel. Posse mit Gesang in 4 Akten von W. Mannstädt. Musik von demselben. (Kuplets von Alfred Bender) Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

Sing Akademie. Freitag, Anfang 8 Uh: Konzert von Frau Adelina Sandom⸗Herms und Eugen Sandom. Mitwirkung: Fräulein Mar- garete Liebig (Klavier).

Saal Bechstein. Freitag, Anfang 73 Uhr: II. Klavier Abend von Alfred Reisenauer.

geethonen · Saal. Freitag. Anfang 8 Uhr: Konzert von Fräulein Valerie Hauquet (Kölavier). Mitwirkung: Professor Robert Hausmann.

tro——————ro —— Familien ⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Major Eduard Max Adriani mit Frl. Else Schack (Metz = Blankenburg a. S.).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Koenig (Glatz). Hrn. Gerichts⸗Assessor Arthur Goebel (Swinemünde).

Gestorben: Hr. Oberstleut. z. D. Wilhelm Heye (Gad Oeynhausen). Hin. Oberst Leonhard Grafen von Schwerin Tochter Ilsabe (Plön). Fr. Louise von Uslar, geb. Blum (Hannover). Stifts dame Florentine don Dithfurth (Rinteln). Fr. Pofldireltor Else Hawrda, geb. Siebert (Kattowitz, O. Schl..

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage 1 e 2 Wilhelmstraße Nr. 32.

Neun Beilagen (einschließlich Börsen · Beil age).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 47.

Berlin, Donnerstag, den 23. Februar

Königreich Preußen.

Konzessions⸗ Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische taatsgebiet entfallenden Strecke einer vollspurigen ebeneifenbahn von Gerlebhogk über Lobejün nach Nauen—⸗ dorf durch die Nauendorf⸗Gerlebogker Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Nauendorf⸗Gerlebogker Eisen⸗ babn⸗Gesellschaft! gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Be⸗ trieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Vorschriften der Babnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen voll spurigen Nebeneisenbahn von Gerlebogk über Löbejün nach Nauen⸗ dorf für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen r unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch er⸗

eilen.

6.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma Nauendorf ⸗Gerle⸗ bogker Eisenbahn Gesellschafi und nimmt ihren Sitz in Berlin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, im vreußischen Staatsgebiete gelegenen Orte.

Die Bestimmungen des zwischen Preußen und Anbalt wegen des Baueß und Betriebes der Bahn abgeschlossenen Staatsvertrages vom 23. April 1898 sollen für die Gesellschaft dieselbe Verbindlichkeit haben, als wenn sie ausdrücklich in diese Konzessions⸗Urkunde auf⸗ genommen wären.

Die Gesellschaft ist ferner den bestehenden, wie den künftig er⸗ gehenden Reichs und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.

II.

Das zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1600000 4 festgesetzt. J

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ e, n n Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver⸗ wenden.

Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theile der auszu⸗ . Aktien (Vorzugs- Aktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen

ktien (Stamm Aktien) hinsichtlich der Vertheilung des Reinertrages des Unternehmens bis zu 45 des Nennbetrages dieser bevorzugten Aktien sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschafts vermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn a,,. werden.

Den Aktionären kann nach der vollen n . des Nennbetrages der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über das—⸗ jenige Kalenderhalbsahr hinaus, in welchem die im Artikel 3 des Staatsvertrages festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 40/0 des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden.

III.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen. welcher die Gesellschaft mit den ge⸗ fetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien⸗ gefellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaussichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver⸗ antwortlich ist. ö ;

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren . bestehen soll, die Wabl des Vorsitzenden und der technischen , , bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. .

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wabl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung.

IV.

Die Mitglieder des Aufsichtsratbs und des Vorstandeg, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müßsen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öfentlichen Arbeiten Auznahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben.

.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aussichtsraths und der Generalver sammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Staats regierung von allen diesen Versammlungen, und Zusammenkünsten rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Be⸗ , . enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer— ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VI.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Könzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändern den Beschlüsse der Gesellschaft, überbaupt alle Abänderungen ihres ,, , , . welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats- regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon zesston ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats⸗ regierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungebeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent— e,, der Staatsregterung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufügen.

Inebesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an Andere, die Auflösung der Ge— . oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus⸗ prechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König⸗ lichen Staatsregierung.

Diese Bestãtiqung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staate ge⸗ nehmigt waren.

VII. ; Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen.

1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten:

die Festftellung der Bahnlinie in ibrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte,

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ibrer Anzahl.

Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines igenthums oder seiner , ö Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2 Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäͤftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß gte r g. der irn Artikel 3 des Staatsvertrages bestimmten

rist erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe, sowie für die Inangriff nahme, die ö, , die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessignar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan.! und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 55 des auf 1 600 090 4 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, e. ,. des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 80 009 MS, in Worten: Achtzigtausend Mark‘ baar oder in preußischen Staats, oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn-⸗ Prioritäts-Obligationen unter Berechnung aller dieser Werth⸗ papiere nach dem Kurswerth nebst den noch nicht fälligen Zias⸗ scheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Ver⸗ wendung oder Veräußerung der verwendeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Räckgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfall⸗ terminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein entscheidenden Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger . . des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen, und die im S 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Bersteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession 26. vor Ablauf der in dem angezogenen 5 21 festgesetzten Schutzfrist erfo lgen.

VIII. Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessienar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte⸗ lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzuftellen. Auch soll derselbe, solange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren.

Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Kon⸗

zessionar freiwillig über die Zabl 3 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Kon zessionars überlassen. 2) Für die ersten 5 Jabre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr Üüber⸗ lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung, des Tarifs der Genehmigung, der staatlichen Aufsichts behörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes 5jährigen. Zeitraums, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichts.· behörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs. und landes gesetzlichen Vor⸗ schriften innerbalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Saͤtze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensaͤtze ohne die Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde vorzunehmen,

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunebmen und hin sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staate⸗ bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröff nung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Artikeln 239 b und 1856 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vem 18. Juli 188 (R. G. Bl. S. 123 ff) vor- geschriebenen Reservefonds (Bilanz⸗Reservefonds) einen Spezial⸗ Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs. und der Spezial-⸗Reservefonds sind sowohl , als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel uf wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebs⸗ mittel.

In den Erneuerungsfonds fließen: J

3. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

p. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Ruck lage, deren **. durch das Regulativ festgesetzt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial Reserpefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementar⸗Ereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beför-

1899.

derung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservefonds fließen:

a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulativ festzuseßende, alljährlich den Betriebs einnahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die Zinsen des Spenial⸗Reservefonds.

Erreicht der Spezial ⸗Reservefonds die Summe von 25 900 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulatiy bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs. oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebs jahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerunge fonds dem Spe zial⸗Reservefonds vor.

IX. !

Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den . Betriebsrechnungs⸗ abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗ nungsjahr zu Grunde zu legen;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichts behörden in den von ihnen festgesetzten Fristen einzureichen.

XT.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, 6 sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staats⸗ Eisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch er⸗ gehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar für die Beamten des Bahnunternehmens nach Maß⸗ gabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staagtsbeamten 26, vom 27. März 187? für die Staatseisenbahnen bestanden haben, und für die Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäͤtze Pensions⸗., Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

XI.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzuseßende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗

XII.

Nach Gröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der Freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs⸗ interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit ader im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese An forderungen lediglich im Interesse der Landes vertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vgl. Artikel I) getroffen werden, Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last.

XIII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An⸗ wendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist, so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Er—⸗ fordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisen bahnen bestehenden Bestimmungen den deßfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umjuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerbalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn ver⸗ wendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staats regierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗Urkunde an den Konzessionar sowie ihre e, n, m, in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktien, Kapitals durch Vor= legung beglaubigter Zeichnungsscheine dem Minister der öffent— lichen Arbeiten nachgewiesen, und zugleich die Kreditfaͤhig keit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt be— funden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessions= Bedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Artikel VII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs ⸗Urkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Ein⸗ tragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession über⸗ einstimmend befundenen gr rf er egh in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Handelsgericht, eine be⸗ glaubigte Abschrift der Konzessions⸗Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗ Comits vorzulegen sind.

Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben . 6 ch unter Unserer Höchsteigenh

rkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. cn

Gegeben Wilhelmshöhe, den 6. August 1898.

( n 8.) Wilhelm k. Fürst zu Hohenlohe. Thielen. Schönstedt. Freiherr von der Recke. von Goßler.

behalten.

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