16 Pen gethan haben. Ich empfehle Ihnen die Bewilligung er Position.
Abg. Kindler (fr. Volksp.) tritt den Ausführungen des Abg. am Zehnhoff über , Bibliothek entgegen. Er hätte ge⸗ wünscht, daß für das Museum von vornherein ein zweites Geschoß projektiert worden wäre. Es sei zu hoffen, daß auf dem hier be⸗ ktretenen Wege einer versöhnlichen Politik fortgeschritten werde und daß die AÄbgeschlossenheit der Bürgerschaft in der Stadt Posen und in der Provinz Posen aufhören müffe. Hier müsse die Beamtenschaft mit gutem Beispiel vorangehen. Nirgends herrsche ein solcher Kastengeist wie in Pofen. Möchte Kunst und Wissenschaft die getrennten Elemente zufammenfüͤbren! Die Stadt Posen scheue keine Opfer für kulturelle Zwecke und könne deshalb erwarten, daß der Staat ihr in wirthschafflicher Beziehung mehr entgegenkomme als bisher.
Abg. Reubau er (Pole) erklärt, daß seine Partei zu ihrem Be⸗ dauern far diese Pofition nicht stimmen könne, nachdem der Vize, Präͤsident des Staats. Ministerkums auch sie als ein Aus nahmemittel zur einseitigen Förderung eines Theils der Bevölkerung der Provinz Posen bezeichnet habe.
Abg. von Diiembows ki (fr. kons.) empfiehlt die Annahme der n gu Zwecke der Milderung der nationalen Gegensätze in der
rovinz Posen. .
Abg. Pr. Friedberg (al): Es ist erfreulich, daß der Abg. am Zehnhoff im Gegensatz zu dem , . Redner die Sache nicht vom volitischen Standpunkt aus behandelt hat. Die Bibliothek aber, die er verwirft, soll eine Volksbibliothek im besten Sinne des Worts sein. Zu diesem Zwecke wird sie auch in den Abendstunden offen sein müässen? Finanzielle Bedenken gegen diese Forderung können wir nicht haben. Fur folche Auagaben müssen wir die fetten, nichl die mageren Jahre benutzen. Herr am Zehnhoff warnte davor, die Wiege zu beschaffen, ehe wir das Kind kennen. Ich weiß nicht. ob er verheirathet ist; wenn er es ist, wird er wissen, daß man die Wiege rechtzeitig besorgt. Schaffen Sie die Wiege nur an, das Kind wird dann schon kommen und blüben und gedeihen. ; ?
Abg. Peltasohn (frs. Vgg.) spricht sich für die Forderung aut; er würde es allerdings lieber sehen, wenn die Büchersammlung auf mehrere kleine Orte vertheilt würde. .
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons): Die Art, wie der Zentrumsredner gesprochen hat, hat uns sehr angesprochen. Ich möchte Davor warnen, daß man an das hygienische Institut ein anatomisches Institut anschließe, wie es nach einer Mittheilung in der Budget Fommission beabsichtigt ist. Ueber die , der übrigen Bibliotheken in Posen find wir nicht unterrichtet, sie können ganz ein. seitig gebildet sein, während die hier geplante Bibliothek ein organisches Ganzes sein soll. In der Wahl der Bücher muß man allerdings vor⸗· sichtig sein. Man kann aber sehr wohl populär · wissenschaftliche Bücher zufammenbringen, die jeden konfessionellen Gegensaßz ausschließen. Ich bedauere, daß die Polen gerade gegen diese Forderung Widerspruch erbeben. Wir wollen die nationalen Gegensätze mildern, und dazu pFildet diese kulturelle Cinrichtung einen gemeinsamen Bozen. Unsere Mitbürger polnischer Nationalität müssen mit der ei, dahin kommen, daß sie sich nicht als einen besonderen Faktor des taatslebens fühlen. Das schließt nicht aus, daß sie ihre Muttersprache behalten.
Die Position wird gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen angenommen. k ͤ
Damit ist der Etat des Finanz⸗Ministeriums erledigt.
Es falgt der Etat der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ Verwaltung.
Bei dem Kapitel der Einnahmen aus den Berg⸗ werken erklärt auf eine Anfrage des Abg. von Christen (fr. kon) der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Der Vertrieb der Kohlen der Staatsbergwerke erfolgt durch besondere Handelsbureaux, die bei den Ober⸗Bergãmtern eingerichtet sind. Der Vertrieb erfolgt theils an einzelne Konsu⸗ menten, die direkt entnehmen, tbeils an große Händler, die den Weitervertrieb der Kohlen besorgen. Ein großer Theil wird direkt an die Werke abgesetzt, die ja die nächsten und größten Abnehmer sind. Die Preise, die gestellt werden, sind nach den einzelnen Kohlen⸗ sorten verschieden, sie sind auch verschieden nach der Menge der Ab⸗ nahme. Danach hat jedes einzelne Handelsbureau seinen besonderen Tarif, wonach die Kohlen abgenommen werden. Jeder, der die Vor⸗ aussetzungen erfüllt für die Bewilligung des Engropreises, bekommt den Engrosvreig. Daß man große Händler benutzt, um die Kohlen zu vertreiben, ist nicht zu vermeiden. Namentlich haben wir in Ober⸗ schlesien die Erfahrung gemacht, daß wir gerade, wenn wir die Kohlen in dem Umfange absetzen wollen, wie es gegenwärtig der Fall ist, und zu günstigen Preisen, wir nothwendig darauf hingewiesen sind, mit be⸗ stimmten Händlern in Verbindung zu treten, die die Garantie dafũr bieten, daß sie bei dem Vertrieb der Koblen die Preise nicht unter- bieten, die wir stellen bei dem direkten Verkauf an die Konsumenten.
Das sind die Grundsätze, nach denen wir das ganze Kehlen geschäft betreiben bei den Staatsgruben in Oberschlesien und Saar⸗ brücken. Daß in Gotha sich ein Agent befinden sollte, der die Koblen von Saarbrücken verkauft, ist uns nicht bekannt, ebensewenig nach welchen Grundsätzen und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht.
Das Kapitel wird bewilligt.
Bei den Einnahmen aus den Salzwerken weist
Abg. Lüders Gronau (fr. kons.) darauf bin, daß das Trink- wasser der Stadt Hildesheim durch die Abwässer der Faliwerke un⸗
enießbar gemacht sei. Dieser Mißstand werde nicht nur von der Ge er e fh cen; sondern auch von der Allgemeinbeit schwer empfunden. Die letzte Kali- Gründerveriode stelle sich würdig an die Seite der Gründerperiode der 1870 er Jahre; denn die Kaliwerke bätten es ver slanden, auch die Landwirthe zur Abnahme von Antheilscheinen zu bewegen. Mit diesen werde ein großer Schwindel getrieben.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Die Fragen, die von dem Herrn Vorredner an geregt sind, berühren nur zum geringen Theil das Ressort des Berg ⸗ werks⸗Ministers, zum weit überwiegenden Theil das Refsort der Handels. und Gewerbeverwaltung. In Hannover bestebt bekanntlich der Grundelgenthümer Bergbau; es gelten dort nicht die Be— stimmungen über die Verleihung der Berggerechtsame, die nach dem Berggesetz gelten. Wenn jemand in Hannover Kali⸗Bergbau treiben will, so muß er sich mit dem Grundeigenthümer verständigen. Hat er sich mit dem Grundeigentbümer veiständigt, so bedarf er einer weiteren Verleihung der Gerechtsame seitens der Regierung nicht. Er stebt nur bei dem Betrieb seines Bergbaues unter polineilicher Aufsicht. Ebenso bedarf er auch für den Zweck der Veranstaltung von Schürfungen, Bohrungen einer Erlaubniß nicht; er kann ohne weiteres eine solche Bohrung, Schürfung vornehmen, wenn er sich mit dem Grundeigenthümer verständigt. Die Regierung ist also in dieser Beziehung schlechterdings nicht in der Lage, der übertriebenen Spekulation, wie sie in Hannover besteht, entgegenzutreten. Sie wäre in der Lage gewelen, solche Eventualitäten zu verhindern, wenn seiner Zeit die Vorlage über den Kalisalz⸗ Bergbau in der Provinz Hannover, wie sie dem bohen Hause vorgelegen hat, zur Annahme gelangt wäre. (Sehr richtig! rechts) Danach sollte der Kali⸗ Bergbau der Staatsregierung reserviert werden, das ist aber im Hause nicht angenommen worden, und es sind nun die Folgen eingetreten die ich nicht mehr hindern kann.
Anders liegt die Sache bezüglich der Frage der Abfallwässer.
e der Abfallwäßser in den Gruben würde die Regierung in der Lage sein, ev. einschrellen zu können auf Grund des 8 gh des allge⸗ meinen Berggesetzes, wonach die Regierung berechtigt ist, Anordnungen zu treffen, die die Schädigung der Grundeigenthümer verhindern. Es handelt sich aber hier nicht um Grubenwässer, sondern um Fabrik wässer, um dielenigen Abwässer, die aus den Kalifabriken hervorgehen. Da liegt die Sache so. Bezüglich neuanzulegender Werke ist die Regierung in der Lage, die Genehmigung zu ertheilen und zu ver⸗ weigern, demgemäß auch die Ertheilung der Konzession an Be dingungen zu knüpfen, und selbstverständlich ist es ihre Aufgabe, bei der Anlage neuer Kaliwerke die Genehmigung nur unter solchen Voraussetzungen und Bedingungen zu ertheilen, daß dadurch Schäden abgewandt werden, welche vermieden werden können. Von dieser Be⸗ fugniß macht auch die Regierung in vollem Umfange Gebrauch.
Anders liegt die Sache bezüglich bereits vorhandener Fabriken. Da kann es lediglich die Aufgabe der Polti. behörde sein, die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Wir haben ausdrücklich bei der Frage des Wasserrechts diese Frage vorläufig ausgeschieden und es der Landespolizeibehörde überlassen, durch polizeiliche Anordaungen diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, um in dieser Beziehung die Grundbesitzer zu schützen und insbesondere gesundheitsnachtheilige Einflüsse abzuhalten.
Was nun die Frage der gesetzlichen Regulierung anbetrifft, so bin ich darin mit dem Herrn Vorredner einverstanden, daß es wohl nicht zu umgehen sein wird, künftig in diese Materie gesetzlich regelnd einzugreifen. Thatsächlich ist es aber eine der schwierigsten Aufgaben, die es überhaupt giebt, und ich glaube nicht, daß man so weit würde gehen können, wie der Herr Vorredner anscheinend zu geben beab⸗ sichtigt, daß man das Einlaufen von Abfallwässern in die öffentlichen Flüsse gänzlich abschneidet. Es hat bereits das Reichsgericht in einer Entscheidung ausgesprochen, daß die großen Flüsse die natürlichen Rezipienten solcher Wässer sind, und daß nichts Anderes übrig bleibt, als sie in solche Flüsse einzuleiten, selbstverständlich unter denjenigen beschränkenden Bestimmungen, die den allgemeinen Gebrauch der Flüsse für andere Zwecke nicht ausschließen. Diese Aufgabe zu lösen, da den richtigen Mittelweg zu finden, ist außerordentlich schwierig. Ich hoffe aber, daß vielleicht auch nach dieser Richtung hin die Technik uns zu Hilfe kommt; denn thatsächlich ist ihr Beftreben darauf ge⸗ richtet, durch Behandlung der Abfallwässer, durch Klärung, durch allerhand Zusätze dahin zu wirken, die schädliche Wirkung der Abfall wässer aufzuheben oder ju vermindern. Vielleicht wird es möglich sein, nach dieser Richtung bin künftig größere Erfolge zu erreichen und dadurch die schwierige Aufgabe der Gesetzgebung nach dieser Rich⸗ tung hin zu beschränken.
Abg. Gothein (fr. Vgg.); Der Abg. Lüders bat nicht an— gegeben, wie dem Schwindel mit den Kali- Antheilscheinen gesteuert werden kann. Wer vom Bergbau nichts versteht, soll die Finger davon laffen. Das ABC im Bergbau geht umgekehrt wie sonst; es fängt mit der Zubuße an und hört mit der Ausbeute auf, und es sind nur wenige, die es bis zu Ende durchbuchstabieren. Redner bringt sodann die Zeitungsmeldung zur Sprache, daß die Salzwerke, einschließlich der 5 Werke, ein Syndikat für den Verkauf von Gewerbesalz gebildet und gleichzeitig die Salipreise um 10 9 erhöht hätten.
Bei den dauernden Ausgaben verbreitet sich
Ober⸗Berghauptmann Freund über die Anstellungs⸗ und Rangverhältnisse der Werksbeamten. Die Einzelheiten bleiben auf der Journalistentribüne unverständlich. .
Abg. Daub (nl) bedauert, daß die Oberwerksmeister bei den 6. ehaltsverbesserungen schlechter gefahren seien als die Bureau ˖
eamten.
Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) beschwert sich darüber, daß die zu einem Bergwerke seiner Heimath fahrenden Arbeiterzüge nicht so gelegt seien, daß die Bergleute rechtzeitig zur Schicht fabren könnten.
Dber⸗Berghauptmann Freund stellt fest, daß diese Verhalt- nisse doch nicht fo ungünstig seien, wie der Redner sie darstelle.
Abg. Gothein kommt auf die von ihm schon früber berührte Frage der Ausbildung der Markscheider zurück und wünscht, daß es den Mark- scheidern erleichtert werde, gewisse Landmesserarbeiten mit zu übernehmen und darüber ein Examen abzulegen. Zu diesem Zweck sollten sie ein balbes Jahr bei einem Landmesser prattisch arbeiten. Ihre Studien- zeit sosse verlängert werden, damit sie sich auch über die kultur technischen Dis iplinen mehr unterrichten könnten. Daran müsse sich eine prakische Thätigkeit bei einem Markscheider und später bei einem Landesgeologen anschließen, worauf das zweite Examen folgen müsse. Neben den eigentlichen Markscheidern müßten Markscheider jweiter . geschaffen werden, die den Markscheidern als Gehilfen dienen öõnnten.
u Gratifikationen für technische Beamte sind 169 770 M ausgeworfen. Die Budtgetkommission (beantragt, diese Summe um 25 000 6 zu erhöhen, die künftig wegfallen sollen. Es sollen an die höheren technischen Beamten künftig keine Gratifikationen gezahlt werden, die jetzigen Beamten aber in ihren Bezügen nicht geschmälert werden. Zur Bilanzierung des Etats soll ein späterer Ausgabetitel um 25 000 S6 ermäßigt werden.
Abg. Schmie ding (ul.): Meine Freunde haben sich stets gegen das Gratifikationsunwesen bei den höheren Beamten erklärt. ie Regierung hat aber seiner Zeit erklärt, daß sie die Gratifikationen bei den höheren technischen Beamten nicht entbehren könne. Entzieht man ihnen die Gratifikation, so entziebt man ihnen einen Theil des Geballs und das wäre eine Ungerechtigkeit. Cine Ungerechtigkeit ist es auch, daß man den Revierbeamten keine Tagegelder bewilligt, und sie zur Benutzung der elektrischen Bahnen im Bergrevier gezwungen bat. Diese Beamten sind auch insofern schlimm daran, als sie sehr spät zur Anftellung gelangen, weil sehr viele Hilfatraste zur Ver⸗ wendung kommen.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herten! Was die vom Herrn Vorredner angeregte Frage anbetrifft, so möchte ich mir darauf eine ganz kurze Erwiderung ge⸗ statten. Die Bergrevierbeamten stehen bezüglich ihres Bezugs von Tagegeldern nicht anders als alle diejenigen Beamten, denen ein be—⸗ stimmter Dienstbezick zugewiesen ist, dessen Bereisung zu ibrer be⸗ sonderen dienstlichen Aufgabe gehört; sie haben nicht die Berechtigung, Tagegelder zu liquidieren; das trifft, wie bei den Bergrevierbeamten, auch bei vielen anderen Beamten, z. B. den Eisenbahn⸗Inspeltoren, ich meine auch bei den Landräthen, ju. Das ist also eine besonders ungleichartige, eine exempte nachtheilige Behandlung der Reyier- beamten nicht, und daß man daraus herleiten könnte, daß sie bezüglich der Benutzung der elektrischen Bahn anders behandelt werden sollen als die übrigen, will mir nicht einleuchten.
Was die Frage des Verhältnisses der etatsmäßigen zu den nicht etatsmäßigen Stellen betrifft, so ist richtig, daß das Verhältniß gegenwärtig ein sehr ungünstiges ist. Indessen Sie müssen berück⸗ sichtigen, daß es uns immer nur möglich ist, die Zabl der etats⸗ mäßigen Stellen nach dem dauernden Bedürfniß zu bemessen. Das dauernde Bedürfniß, nicht das augenblickliche Bedürfniß müssen wir
dem Finanz · Minlster nachweisen, wenn er uns etatsmäßige Stellen bewilligen soll. Nun ist augenblicklich das Bedurfniß ein ausnehmend großes, weil thatsächlich unsere ganze Industrie und demgemäß auch unsere Bergverwaltung in einem ganz auhergewöhnlichen Aufschwunge sich befindet. Dementsprechend erfordert auch das ganze Revisions⸗ geschäft sehr viel mehr Arbeitskräfte als früher, und wir haben augen⸗ blicklich einen sehr großen Bestand an Arbeitskräften, von denen wir aber nur einen verhältnißmäßig geringen Theil als dauerndes Be⸗ dũrfniß bezeichnen können. Sollten die Verhältnisse sich so günstig gestalten, wie wir es erhoffen, daß aus diesen vorübergehenden Ver⸗ hältnissen, zum theil wenigstens, dauernde werden, dann werden wir ganz gewiß auch mit Erfolg die Forderung geltend machen können, daß die Zahl der etatsmäßigen Stellen vermehrt wird, und daß das Verhältniß zu den nicht etatsmäßigen sich günstiger gestaltet.
Der Antrag der Kommission wird angenommen.
Zu Wohlfahrtszwecken sind 4944 109 M ansgeworfen.
Abg. Letocha (Zentr.) bringt verschiedene Beschwerden der ober⸗
schlesischen Knappschaftgvereine über ihre Invalidenpensionsverhältnisse
und die Knappschaftsärzte zur Sprache. Die Arbeiter der ober⸗ schlesischen Hüttenwerke verlangten eine gemeinschaftliche Pensionskasse. Die Regierung habe seiner Zeit auf eine Petition eine zusagende Antwort gegeben, neuerdings aber mitgetheilt, daß die Bildung einer solchen gemeinschaftlichen Kasse auf große Schwierigkeiten gestoßen sei. Hoffentlich würden die Versuche fortgesetzt werden. 6
Geheimer Ober⸗Bergrath Dr. Fürst weist darauf bin, daß die Be⸗
schwerden der ,, sorgfältig geprüft und die Uebelstände abgestellt würden, soweit dle Regierung über die Knappschaftskasse eine Hen befugniß habe. Daß die Invalidenpensionen zu niedrig seien, sei nicht zuzugeben; denn die Bergleute seien bei der Reichs. Invaliditätgversiche⸗ rung mit versichert. Es bestehe die Aussicht, eine freiwillige Kasse von Hüttenwerken zu gründen. Vas geheime Wahlrecht bei den Knapp⸗ schaftskassen sei bei dem geringen Bildungsgrade der Bergarbeiter nicht zu empfehlen. Abg. Br. Hir sch (fr. Vollep.): Wenn die Regierung keine gus— reichende Machtbefugniß hat, so muß sie ihr auf esetzlichem Wege ertheilt werden. Die Unzufriedenheit mit diesen Kassen ist unter den Bergarbeitern eine ziemlich allgemeine. Man beschwert sich namentlich über die Wahlen zu den Knapp schaltskassen. Ich 63 nicht, wie die Regierung von einem geringen Bildungsgrad der Arbeiter sprechen kann, dieg. an der geheimen Stimmabgabe bei den Reichstagswahlen theilnehmen. Die n. ist dadurch verletzt, daß die Arbeitgeber bei den Wahlen das Uebergewicht baben. Ferner beschweren sich Tausende von Bergarbeitern über die Knappschaftsärzte, zu denen sie kein Vertrauen haben; sie fordern deshalb, wie die anderen Arbeiter, die freie Aerztewahl.
Abg. Dr. Hitze (Zentr.) bemerkt, daß er ähnliche Beschwerden schon früher vorgetragen habe.
Bei dem Kapitel „Ministerial⸗Abtheilung für das Berg—⸗ wesen/ erinnert ö
Abg. Fuchs (Zentr) an das Schicksal der Berggesetznobelle und die vom Hause angenommenen Resolutionen, namentlich über die Re⸗ elung der Frage der Arbeiterausschüsse. So lange diese und ähnliche 8966 nicht geregelt seien, marschiere man weit hinter der Reichsgesetz˖ gebung. Die Reform werde immer dringlicher bei der fortschreitenden Entwicklung des Bergbaues. Gerade hier, wo die Sozialdemokratie ihre verführende Stimme nicht erschallen lasse, sei es an der Zeit, die Initiative zu ergreifen. Die Bergarbeiter hätten am längsten den Tockungen der Sozialdemokratie widerstanden, was das Bestehen der katholischen und der evangelischen Bergarbeitervereine beweise. Um so befremdender fei es, daß Herr Schultz Bochum diese Vereine zu dis. kreditieren gesucht, indem er ste als ultramontane bezeichnet babe. Dieser Vorwurf sei ein Zeichen religiöser Unduldsamkeit. Der Pisberger Strike fei von katholischen Arbeitern inscenirt worden, weil man ibnen den Kirchenbesuch am Sonntag nicht habe gönnen wollen. Philosophen, die das religiöse Empfinden be- rucksichtigen, seien keine Gefahr für den Staat, wohl aber die Suppenphilofophen mit Knödeln darin. Man habe alle Ursache, das Gewerkschaftswesen der Arbeiter zu fördern. Die ver= loren gegangene Fühlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern müsse durch Arbeiterverkretungen wieder hergestellt werden. Die Arbeiter organisationen könnten und därften nicht aufgehalten werden, nachdem man die allgemeine Schul und Militärpflicht eingefühet babe. Im unorganisterten Arbeiter stecke die größte Gefahr für die menschliche Gesellschaft. Herr Bebel bekãmpfe nicht umsonst die Gewerkschafts⸗ bewegung; denn diese sei die Todtfeindin der Sonaldemgkratie. Die Genossenschaftsorganisation der Arbeiter sei aber auch eine Pflicht der sozialen Gerechtigkeit. Die Hälfte aller Arbeiter geratbe allsäbrlich in Krankheit, und der . . werde mit dem 15. Jahre inbalid. Eine Arbeitszeit von 8 bis 11 Stunden sei für die Bergarbeiter gesundheitsschädlich. Ferner sei nothwendig eine Arbeilsordnung und eine augreichende Unfallverhütung unter Zu- ziebung des Beirathz der Arbeiter. Der Preis der Waare mũsse nach dem Lohn richten, nicht umgekehrt. Diese Erkenntniß lei eine Räöckkebr zum christlichen Standxunkt. Der Arbeitgeber müsse einen Lohnauzgleichungsfonds für ungünstige Zeiten bilden. England und Amerika bätten viel höbere Löhne als wir ünd konkurrierten mit ung doch auf dem Weltmarkt. Die Ringe verkauften nach dem Auslande billiger als nach dem Inlande; das sei also eine ,, . des Exports auf Kosten der inländischen Konsumenten. Die höheren Löhne würden auch nicht von den Arbeitgebern, sondern von den Konsumenten . tragen werden; das seien die Konsumenten den Arbeitern schuldig. Was aber sei die Pflicht des Staates? Was sei der Staat? Eine Schöpfung Gottes. (Rufe bei den Nationalliberalen: Zur Sache h Und er sei jedem Schwächeren K gegen die Stärkeren schuldig. Hierzu werde auch die Kirche ihre Mitwirkung nicht versagen, denn die einzige Hilfe fei die Zurückdrängung des Egoigmug. Kirche und 6 ern r Hand in Hand gehen zu einer mächtigen Propa ganda der That.
Abg. Pr. Sattler (ul.): Solche Reden können den Etat nicht fördern. Ich habe diese Nachmittagspredigt angehört und war ver- wundert, mit welcher Gelassenheit der Vorredner die höchsten Probleme zu lösen versucht hat. Ich möchte nur meinen Freund Schultz. Bochum, der durch eine schwere Influenza verhindert ist, hier anwesend zu sein, in Schutz nehmen. Der Vorredner über sieht bei seiner Preistheorie, daß wir nicht in einem isolierten Staat leben. Die Löhne der Bergarbeiter in Amerika sind gegenwärtig niedriger alz bei uns. Auch die Länge der Arbeitszeit bei uns richtet sich nach den Verhältnissen anderer Staaten. Wir gönnen den Arbeitern von
zen hobe Löhne und kurze Arbeitszeit. In der rheinisch ⸗ weft ˖ älischen Induftrie giebt es aber keine Arbeitszeit von 8s bis 11 Stunden im Bergbau, sondern nur eine solche von 6 Stunden. Wenn die Arbester und Arbeitgeber sich getrennt organisteren, so erregen sie viel mehr Feindschaft, als wenn sie sich gemeinschaftlich organisieren und beide Theile ihre Rechte und Pflichten gegen einander abgrenzen. Man hat von dem vielköpfigen Ungebeuer der Kuxinhaber sprochen, welche die Arbeiter um die Früchte ihrer Arbeit brachten. Solche Behauptungen tragen nicht zum Frieden bei. Kollege Schultz ist kein Gegner der christlichen Arbeiter⸗ vereine, sondern ein Gegner des Vereins christlicher Berg ⸗ arbeiter, der unter der Leitung des Herrn Fuchs in das ultramontane Fahrwasser gelenkt sei. Die evangelischen Geistlichen hat man aus diesen Vereinen lee, ,. um einjeitige ultramontane Tendenzen verfolgen zu können. Die ultramontane Richtung will einen neuen Zwiespalt in die Bevölkerung hineintragen. Der Pieberger Strike it durch die Treiberei der Geistlichkeit hervorgerufen worden; denn der Bischof hatte ursprünglich die Arbeit an den Feiertagen geftattet. Herr Schultz war vollftãndig im Recht. ĩ
Gegen 41/, Uhr wird die weitere Berathung bis Monta 12 Uhr vertagt. 6 Austführungsgesetz zur Zivil⸗ prozeßordnungsnovelle und andere kleinere Vorlagen)
XxX Vi. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.
IV.
In der fünften und letzten Sitzung am 24. d. M. stand zu⸗ nãchst zur n, der Gesetzentwurf, betreffend das Fernsprechwesen, über welchen die Herren Seydel ⸗Chelchen und von Stockhausen⸗Abgunst referierten. Der von ihnen gemeinsam ge⸗ stellte Antrag lautete:
JI. Der Deutsche Landwirthschaftsrath erachtet die Ausdehnung des Fernsprechwesens auf dag platte Land im Interesse der deutschen Landwirthschaft für dringend geboten und spricht die Hoffnung aus, daß in abfehbarer Zeit jeder einzelne Ort dem Fernsprechnetz durch eine öffentliche Fernsprechftelle angeschlossen ist.
11. Die in dem Gesetzentwurf vorgeschriebene Berechnung der Gebühren ist im Vergleich ju den bisher bestehenden Vorschriften als eine 2 ländlichen Verhältnifse in gerechterer Weise berücksichtigende anzuerkennen.
III. Der Vorstand wird ersucht, bei dem Herrn Reichskanzler dahin zu wirken: 1) daß die Bedingung für Aaschlüsse in Orten ohne Fernsprechnetz möglichst erleichtert und die Zahl der zulässigen An⸗ schlüfse auf zehn festgesetzt werde; 2) daß die Uebermittelung von Telegrammen auf dem platten Lande auf Antrag der Empfänger durch den Fernsprecher unentgeltlich erfolgt; 3) daß bei Anlage der Fernsprechleitungen nach Möglichkeit in der Weise vorgegangen wird, daß die Orte eines Kreises zunächst mit der Kreisbauptstadt und durch en untereinander und mit dem weiteren Fernsprechort verbunden werden.
An der längeren Diskussion, die sich hieran knüpfte, betheiligten sich auch der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski und der Geheime Postrath Münch. Letzterer befürwortete, daß in dem Antrage der Referenten in III 1 die Worte und die Zabl der zulässigen Anschlüsse auf zehn festgesetzt- und in III 2 die
orte auf dem platten Lande“ gestrichen würden. Mit diesen Aenderungen wurde hierauf der Antrag einstimmig angenommen.
An jweiter Stelle stand auf der Tagesordnung der Entwurf eines Invalidenverficherungsgesetzes. Die von den Refe— renten Herren von Arnim Güterberg und Freiherr von WelserRamhof gestellten Anträge gelangten nach längerer Besprechung in folgender Form zur Annahme:
Der Deutsche Landwirthschaftsrath erkennt auch den neuen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Invaliditätsversicherung vom 22. Juni 1889 im allgemeinen als eine en des bestehenden Zustandes an und erklärt zu demselden im
nzelnen:
1) die gewünschte Vereinigung der gesammten Rentenversicherung (Alters., Invaliditäts. und Unfallbersicherung) der land, und forft« wirtbschafflichen Arbeiter ist nicht berücksichtigt;
2) eine umfangreichere Betheiligung der Allgemeinheit an der Tragung der Lasten, eine alte Forderung der Landwirthschaft, ist nicht vorgesehen; als ein geeigneter Weg zum Ausgleich erscheint die Ueber⸗ tragung der Versicherung an Landesanstalten;
3) die Beseitigung der Beitragsmarken ift noch nicht vor⸗ geschlagen, obwohl sie wünschenswerth bleibt, auch ist die Entwerthung der eingeklebten Marken nicht obligatorisch, wie auch die Ausgabe von Marken für längere Zeit unmöglich gemacht ist; auch die Frei⸗
stellung der Ausländer von der Versicherungspflicht ist nicht unbedingt
chert; 4) die Abstufung des Grundbetrages der Rente ist zu verwerfen.
Zu seiner Befriedigung ist eine gleichmäßigere Vertheilung der Rentenlaft (Gemein. und Sonderlast) vorgeschlagen und die Abstufung nach Lohnsätzen beibehalten.
Dagegen kann der Deutsche Landwirthschaftsrath in der geplanten, wenn auch nur fakultativen Errichtung von örtlichen Rentenstellen eine Verbesserung der seitherigen Organisation nicht erkennen, da er ein Bedürfniß für solche neuen Behörden nicht in solchem Maße gegeben erachtet, daß die zweifellos erhebliche Mehrung der Verwaltungs⸗ kosten gerechtfertigt erscheint.
Dle Punkte 6— 9 des Antrages des Referenten bezw. II1, 4, 5 und 6 des Antrages des Korreferenten werden dem Vorstande zur ge⸗ eigneten Verwerthung überwiesen.
. Punkte besagen: der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt sein Einverfländniß mit der Ausdehnung der Versicherung auf besser bezahlte landwirthschaftliche Angestellte u s. w., der Erhaltung bezw. Mehrung der Selbständigkeit der Versicherungtanstalten, der Ueber ⸗ weisung von Rententheilen an unterstützungepflichtige Armenverbände, der Uebernahme des Heilverfahrens bei schwer erkrankten Arbeitern durch die Versicherungganstalten und der Verbringung erkrankter Rentenempfänger in Hellanstalten.)
Von dem Bericht der Kommission für die Feuer⸗ ver sicherung, welchen Geheimer Regierungs⸗Rath Reich ⸗Meyken erstattete, nahm die Versammlung Kenntniß.
Dann folgte der Bericht der Kommission für die länd- liche Arbeiterfrage. Der Referent Freiherr von Cetto⸗Reicherts⸗ hausen befürwortete folgenden Antrag derselben: .
Die Arbeiternoth hat gegenwärtig auf weiten Gebieten des Deutschen Reichs einen solchen Grad erreicht, daß dadurch die Fort⸗ führung einer großen Anzahl landwirthschaftlicher Betriebe in Frage gestellt wird. Um dieser Noth zu 3 ist es unumgänglich 631 wendig, alsbald Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zu treffen, welche zur energischen Bekämpfung des Uebels geeignet 6 Als solche sind besonders zu empfehlen:
I) Zur Beseitigung des akuten Arbeitermangels: a. weitere Zu⸗ lassung ausländischer Arbeiter, jedoch unter Wahrung der nationalen Interessen; b, Rücksichtnahme bei Vornahme größerer Arbeiten seitens des Staats (Eisenbahn und Kanalbauten ꝛE auf den Arbeiter- bedarf der Landwirthschaft; C. Einschränkung der den zur Reserve übertretenden Militärpersonen ertheilten Freifahrtsbewilligung nach dem Ort ihrer künftigen Niederlassung.
2) Zur organischen Besserung der Arbeiterverhältnisse nimmt der Deutsche Landwirthschaftsrath Bezug auf seine früheren Verhand lungen und Beschlüsse, betreffend: 2. Gesindemaklerwesen; b. Organi⸗ satlon des ländlichen Arbeitsnachweises; c. Ftontraktbruch; d. Seßhaft⸗ machung der Atbeiter; 6. Antheil der Landarbeiter am Roh- oder RNeinerkrag der Wirthschaft; J. Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter; und bringt weiter in Vorschlag: g. die Begründung von bäuerlichen Gemeinden mit gemischter Besitzvertheilung für die Gegenden des vorherrschenden Großgrundbesitzes; h. Hin ficht . des landwirthschaftlichen Arbeiterbedarfs bei , der n nn mne auf dem Lande, unbeschadet der Zlele des Volkz⸗
3) Der Dentsche Landwirthschaftsrath beschließt: In Erwägung, daß es im allgemeinen, nationalen Interesse liegt, das ungeregelte
1bermäßlge Einströmen der Arbeitsuchenden vom Lande in die Städte
und Industrie⸗ Zentren planmäßig zu verhüten, beim Herrn Reichskanzler dahin vorstellig zu werben, daß a. eine Beschränkung der Frehzügigkeit stattfindet in der Weise, daß junge Leute unter achtzehn Jahren nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Eltern oder Vormünder ihre Heimath verlaffen dürfen und auch da nur dann, wenn die Auf- nahme in ein festes Arbeitzverhältniß nachgewiesen wird; b. auf den Erlaß gesetzlicher Bestimmungen Bedacht genommen mird, wonach der ujug in die Staht nicht anders gestattet wird, als bei dem Nachweis einer Wohnung, die den sittlichen und hygienischen Anforderungen ent- spricht; . im weiteren Ausbau der Arbe ef e earn, die Ver⸗ wendung jugendlicher Arbeiter in der Industrie mehr als bisher ein⸗ ald, 1. Delatt der sich a ngerer Debatte, an der auch der Vertreter des Ministeriumg der öffentlichen Arbeiten, . Ober ⸗ Regierungt⸗ Rath Dr. i i betheillgte, gelangte schließlich ein . des Domänen⸗Ratht Rettich⸗Rostock zur Annahme, wonach der Deutsche Landwirthschaftsrath „im allgemeinen sein n, , , mit den Vorschlägen der Kommission erklärt und beschließt, daß dleselben zu eingehender welterer Verhandlung auf die Tagetzorbnung der nächsten Plenarversammlung gesetzt werden“.
Damit ar die Tagesordnung erledigt. Mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kgiser, die deutschen Bundesfürften und die freien Städte schloß der Vorsitzende, Landes ann von Röder⸗ Dberellguth, die TXVII. Plenarversammlung des Deutschen Land⸗ wirthschaftsraths. .
SEtatiftik und Volkswirthschaft.
Bauart und Dampfspannung der feststehenden und beweglichen Dampfkessel in Preußen 1898.
(Stat. Korr.) Die Grundsätze, nach denen die Dampferzeuger in Bejug auf ihre Bauart eingetheilt werden, sind im allgemeinen recht verschieden, je nachdem hierbei die Form, die Größe, das System, die Lage der Feuerung, die Dampfspannung und andere Eigenschaften als bestimmend angesehen werden. In Preußen ist die Eintheilung, welche bei der ersten Aufnahme sämmtlicher Dampfkessel im Deutschen Reich für den Anfang 1879 vorgeschrieben wurde, heute noch maßgebend; kann dieselbe als einwandfrei nicht angesehen werden, so hat sie diesen Mangel doch mit allen übrigen Eintheilungen gemein, und ihre fernere Beibehaltung ist schon wegen der wichtigen Vergleichung mit den bisherigen , wünschenswerth. Allerdings erscheint es nothwendig, derselben eine neue Klasse, nämlich die , kom⸗ binierten Dampfkessel hinzuzufügen, welche eine Verbindung von zwei verschiedenen Yampfkesseln — in der Regel eines zylindrischen mit einem Röhrenkessel — darstellen und neuerdings wegen ihrer her vorragenden Eigenschaften eine große Verbreitung gewonnen haben. Da sich ferner in der Industrie immer mehr das Streben nach der Verwendung von Dampfentwicklern mit hohem Ueberdrucke geltend macht, so ist in nachstehender Uebersicht für die einzelnen Kesselarten in
reußen neben der Zahl und der Heizfläche auch die durchschnittliche estgesetzte höchste Dampfspannung angegeben worden. Hiernach be⸗ trug zu Anfang 1898 im ö . e durch⸗ die Nie schnitt. die
Hei ˖ liche . Zabl. ssäche Dampf .! Zabl Kesselarten: span.
nung der beweglichen
Dampfkessel
nung der feststehenden Dampkessel Atmo⸗
9. dm sphären m ren 1) einfache Walzen⸗ . kessel 43266 4,77 53 5,18 2) Walzenkessel mit 6074 304216 5,36 353 5,56
Sieder ehren... 3) engröhrige Siede⸗ rohrkessel.... 1052 45085 6, 55 650 6, 16 4 nr hr eff 29005 1545756 5,74 448 H, 67 5) Flammrohrkessel mit Quersiedern 3882 232753 6,20 5, 95 6) Heizröhrenkessel ohne Feuerbuͤchse 3093 176216 5,91 4,65 7) Feuerbüchsenkessel mit vorgehenden eizröbren. . 8018 S) Feuerbüũchsenkessel mit rückkehrenden eizröhren.. .. 724 21194 5,86 283 4145 5, 98 M Feuerblchsenkessel mit Siederöhren 2898 23383 5,4 1624 11638 6,09 10) Kessel kom⸗ binierter Bauart 6923 744652 7,82 111 1234 6,01 darunter: a. Kessel mit Siede⸗ ö röhren 4640 519055 8,44 15 b. Kessel mit Heiz⸗ röhren 1979 198002 6,53 c. Kessel mit Siede⸗ und . 97 9521 6, 96 d. Kessel anderer Bauart 18074 6, 665 — k zusammen 634582 3295101 6,00 17215 225663 5,76
Wir sehen, ö die festgesetzte höchste Dampfspannung bei den feststehenden kombinierten Dampfkesseln mit Siederöhren durchschnittlich am größten war. In der That finden wir denn auch nur bei dieser Kesselart den höchsten bisher verwendeten Ueberdruck von 20 Atmo⸗ sphären; es handelt sich dabei um drei solcher Kessel, während die nächst höchste Dampfspannung von 18 Atmosphären außer bei zwei Kesseln dieser Klafsse nur noch bei zwei feststehenden ein fachen Walzenkesseln vorkommt. Einen Ueberdruck von 16 Atmo⸗
1659180 6,19 14439 203992 5,71
sphären sodann zeigt lediglich ein feststehender kombinierter Kessel
mit Siederöhren, wogegen für 15 Atmosphären Ueberdruck zwölf Kessel dieser Klasse und außerdem von den feststehenden Dampf⸗ entwicklern noch je ein engröhriger Siederohrkessel, ein Feuerbüchsen⸗ kessel mit vorgehenden 95 röhren und ein ebensolcher mit Siederöhren aufgestellt sind. Eine höchste Spannung von 14 Atmosphären Ueber⸗ druck haben unter den feststehenden , w fünf kombinierte ef mit Siederöhren und ein engröhriger Siederohrkessel aufzu⸗ weisen. Die Dampfspannung von 13 een dagegen kommt schon wesentlich häufiger vor; allein 35 feststehende kombinierte Kessel mit Siederöhren besitzen eine solche. Bei den beweglichen Dampf⸗ lesseln wurde an dem bejeichneten Zeltpunkt eine a Dampf⸗ spannung als 15 Atmosphären nicht beobachtet; mit einer solchen sind fünf bewegliche Feuerbüchsenkessel mit vorgehenden Heizröhren vor⸗ handen, während die nächst höchste Daampfspannung von 14 Atmosphären nur bei einem Kessel von derselben Bauart vorkommt. Fessel mit einem Ueberdruck von 13 Atmosphären sind dagegen auch bei den be⸗ weglichen Dampferzeugern wesentlich häufiger.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Kempen wird der Köln. Itg. vom 24 d. M. be⸗ richtet: Der Ausstand der Weber der Firma Schiller, Crous u. Cie ist beendet. Die 10 prozentige Lohnerhöhung wurde genehmigt.
Aus Rheydt wird der „Köln. Itg.“ geschrieben: In den meisten Baumwollwebereien hatten dle Arbeiter beschlossen, am letzten Sonnabend unter Androhung der sofortigen Kündigung eine Lohnerhöhung von 100, und eine zehnstündige Arbeitszeit fordern zu wollen. Die meisten Webereibesitzer kamen jedoch der Forderung zuvor und bewilligten gestern ihren Arbeitern eine Lohnerhöhung jwischen 5 und 10 6o.
Bandel und Gewerbe.
Die , , der Reichsbank vom 23. Februar 1899 weist einen gesammten 6 nach von ga2 54 000 (1898 1018 065 0900, 1897 972 342 000) , das ist der Vorwoche . mehr 24 948 000 (1898 4 39 079 000, 1897 4 26 872 000) ; der Metallbestand von gos gab So * (1858 983 rn 50, 1897 937 781 000) MS allein hat um 28 663 000 (1898 um 32 158 0900, 1897 um 29 15 000) M zugenommen. Der Bestand an Wechseln von 80 316000 (1898 531 199 000, 1897 bog 331 000) 4 zeigt eine Zunahme um 34 161 000 (1898 Zunahme 18 969 000, 1857 Abnahme 4 826 000 (S6. und der Bestand an Lombardforderungen von 72 1063 000 (1898 73 817 000, 1897 1 777 000) S eine Abnahme um 80s 000 (1898 Abnahme 9 366 000, 1897 Abnahme 7 975 000 M6; auf diesen belden Anlagekonten zusammen ist also ein Zufluß von 26 078 9000 (1898 Zufluß 9 604 000, 1897 Abfluß 12 801 000) M zu verzeichnen. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1013068000 (18958 989 962 000, 1897 948 443 000 S um
als in der
22037 000 (1898 um 22 947 000, 1897 um 24 bs 00) αν niedriger
orwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlich= keiten ( Giro autbabenz find mit bos 633 bod (i853 Sis iz os). 1897 50s 17 00H M um S1 888 0566 i898 um 5I 728 0σ, 189 um 35 199 000) Æ angewachsen.
Zwanggversteigerunge n.
Beim Königlichen Amtsgericht J Berlin standen die nachbezeichneten Grundftücke zur Versteigerung: Bödikerstraße 2, dem Fabrikanten für Gas- und Wasseranlagen Karl Gorablenkow hier gehörig; Fläche 6,45 a; Nutzungswerth 7550 ; mit dem Gebot von 105 009 „ blieb die Firma Reym er u. Ma sch, Leipzigerstraße 127, Meistbietende. — Thei⸗ lung halber Grünthalerstraße 41, der Frau Marie Schulz und Genossen gehörig; Nutzungswerth 7990 „; für das Meistgebot von 15 609 S wurde Frau Kaufmann Schu⸗ macher, Brunnenstraße 81, Ersteherin. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangeversteigerung des in der Lin ienstraße 65, be⸗ legenen, der Frau C. Kitt gehörigen Grundstücks. — Vertagt wurde daz Verfahren der Zwangsverstelgerung des Ed. d Arra gon'schen Grundstücks Waßmannstraße 4566.
Beim Königlichen Amtsgericht 1I1 Berlin standen folgende Grundstucke zur Versteigerung: Grundstück zu Boxhagen⸗Rum⸗ mels burg, angeblich neue Prinz Albertstraße 70571 belegen, dem Gastwirth Gustav Blechschmidt gehörig; Fläche 29,38 a; Nutzungswerth 2669 „Ss; Meistbietende blieb Frau Restaurateunr Marie Wagner, geb. Abrom eit, zu Berlin, Kiebigstraße 27, mit
dem Gebot von 73 500 M — Grundstück zu Schöneberg, angeb⸗
lich Merseburgerstraße 4 belegen, dem Maurermeister Ernst Schnick zu Schöneberg gehörig; Fläche 9,59 a; Nutzungswerth 14 0900 ½ ; für das , , . 211 500 4 wurde die Grund erwerbg. Gefellschaft für Berlin und Vororte, G. m. b. H. in Berlin, Dorotheen⸗ ö gö, Ersteherin. — Grundstück zu Steglitz, angeblich Linden straße 48 belegen, dem Klempnermeister Albert Kühne zu Steglitz gehörig; Fläche 5.5 a; Rutzungtzwerth 17310 M; für das Meistgebot don 25 900 M wurde die Steglitzer Spar und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. b. H. zu Steglitz, Ersteherin. — Grundstück zu Deutsch, Wilmersdorf, angeblich Wilhelmsaue 39 belegen, dem Viehhändler Carl Gericke, daselbst wohnhaft, gehörig; Fläche 11,27 a, Nutzungßswerth 645 SM für das Meistgebot von 30000 wurde der Rentier August Gericke sen. zu Deutsch⸗Wilmers dorf, Ersteher. — Grundstück zu Deutsch⸗Wilmersdorf, angeblich Uhlandstraße 50 belegen, dem Putzmeister K. Brendler gehörig; Fläche 10,533 a; Nutzungswerth 12 600 M; für das Meistgebot von 196 000 S wurde der Kaufmann Gustav ,, zu Deutsch⸗ Wilmersdorf, Schaperstraße 33, Ersteher. — Grundstück zu Schöne⸗ berg, . e 63, dem Maurermeister Ernst Schnick daselbst gehörig; Flaͤche g. „8 a; Nutzungswerth 13 000 MS; für das Meist⸗ gebot von 221 006 M wurde die Grunderwerbs⸗Gesellschaft a Berlin und Vororte, G. m. b. H., zu Berlin, Dorotheen⸗ traße 95, Ersteherin.
Liquidationskurse der Berliner Börse für Ende ebrnar 1899. 3 060 Deutsche Reichs ⸗Anleihe 92, 960, 3 Me Preuß. onsols 92, 90, Oesterreichische Kredit ⸗Aktien 231,600, Lombarden 30,50, ranzosen. 155, 5, Berliner Handel sgesellschaft 167300, Darmstädter ank. Aktien 15450, Deutsche Bank⸗Attien 215,26. Dishonto-
Kommandit ⸗Antheile 203, 0, Dresdner Bank 166,50, National- bank für Deutschland 148.00, Russische Bank 16. auswärtigen ndel 173, 3. Dortmund Gronau 183590, Lübeck⸗Büchener 175,00, arienburg⸗Mlawka 82,50, Ostpreu i e Südbahn 94,50, 2 tehrader 321. 50, Canada Paeifie Sb, 25, Gott ardbahn 144,00, 33 Meridional 145,50, do. Mittelmeer 110,265, Jura⸗ Simplon 88, 00, Oester⸗ reichische . 122,00, do. do. Elbethal 128,50, Prince Henri 104,50, Trans vaal 223,75, Schweizer Zentralbahn 141,50, do. Nordost⸗ bahn 100,00, do. Union 78,25, Warschau⸗Wiener 416,56, Italienis a oo. Rente S6, oö, Mexikaner 6 So Anleihe 100 30, do. v. 1856 job 26, Best. 1866er Loose 147, 5o,ů Rufffsche 400 Konfols 1ol,76, do. 4b/o 89er Anleihe 101,75, do. 4 6ö Rente 100,80, do. 39 0o Gold ⸗Anleihe 99, 90, do. 30½ Gold⸗Anleihe 94,00, CG. Türken konv. 28, 25, D. do. 23,70, do. Loose 116,00, Ungarische 40 /o Gold⸗Rente 100,60, do. Kronen Rente 98,00, Chinesische H o/ Gold⸗ Anleihe do. 99, 50, Hamburg. Packetfahrt⸗Akt. 120, 00, Norddeutscher Lloyd 116,900, Trust Comp. 180,50, Spanier 54,50, Northern Pref. S0, 69, Russische Banknoten 216, 26, Buenos Aires 4400. Heutiger amtlicher e, li,, für deutsche Fonds und Ei . Aktien. Amtlicher Durchschnittskurs vom X. d. M. für Oester⸗ reichische Noten, Wechsel pr. Wien und St. Petersburg.
Königlichen Pollzei. Präsidiumz. (Höchste und nicdrigste Presse Doppel ⸗Ztr. für: Weijen 16,30 S; 165,40 4 — Roggen 14,55 4A; 13,90 Æ — *Futtergerste 13, 40 MS; 12,90 M — Hafer, gute Sorte, 15, 40 ; 1450 M — Mittel⸗Sorte 1480 ÆM; 1420 4 — geringe Sorte 1410 Æ; 13,50 4 — Richtstroh 400 M; 3,50 Æ — Heu 6,70 AÆ ; 4,30 Æ — **Erbsen, gelbe, zum Kochen o, 0 A; 25, 00 6 — * Speisebohnen, weiße 50, 00 M; 25,00 MÆ — wLinsen 70, 00 M; 30,00 Æ — Kartoffeln 6,00 Æ; 4,00 MÆ — Hindfleisch von der Keule 188 1,80 , 1,9 M0 = dito Bauchfleisch 1 14 1,20 ; 0, 90 6 — Schweinefleisch 1 kg 1,60 MÆ; 1,A20 A = Ralbfleisch 1 kg 1,0 M6; To M. - Vammelsseisch 1 Kg 1,60 M. los M O Butter 1 kg 530 A; 700 M, , Gier 66 Stäh 4,40 Æ; 2, 60 MÆ — Karpfen 1 Kg 2-20 4M; 1,00 Æ — Aale 1 kg 3, 00 MÆ; 1,40 Æ — Zander 1 Rg 260 MÆ; 1ů00 M — Hechte 1 5 100 Æ — Barsche 1 kg 1,680 MÆ; 0, 90 MÆ — Schleie 2 — Bleie 1 Kg 1,40 A; 0, So Æ — Krebse 60 Stück 12, 09 M; 3, 00 A Grmittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land ⸗ wirthschaftskammern — Notierungsstelle — und umgerechnet vom Poltizei⸗Präsidium für den Doppelzentner. * Kleinhandelgyreise.
Kwerlin , . Marktpreise nach rn e g gn ge
Außweig über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 25. Februar. Zum Verkauf standen: 4256 Rinder, 1181 Kälber, 9497 Schafe, 7630 Schweine. a rk t⸗ preise nach den Ermittelungen der Preig 6 ungs⸗ Kommi z Gejahlt wurden für 100 Pfund oder bo Kg — ö in Mark (bejw. für 1 id in Pfg.): Für Rinder: Ochsen: I) vollfleischig. auggemäftet, höchsten Schlachtwerths, höchftens7 Jahre alt, 60 bis 64; 2) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere aus emqftete oh big 59; 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere 51 bis 54; 1 * ng genäaͤhrte jedes Alters 48 big 50. — Bullen: 1) voll⸗ eischige, höchsten Schlachtwerths 57 bis 61; 2) mäßig genährte üngere und gut genährte ältere 53 bis 56; 3) gering denk r 48 ig 52. — Färsen und Kühe: 1 a. vnn isch ausgemaflete Färsen höchsten lachtwerths — bis —; b. vollfleischige, aug-= demãstete böchsten Schlachtwerthz, höchstengz 7 alt. 53 bis 54; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut entz⸗ wickelte linge 52 bis 53; 3 mäßig genäbrte Färsen und Kühe 9 big 52 afl enäbrte Färsen und Kübe 45 biz 48. Kälber: 1 feinfste Hastl al ber (Vollmilchmast) und beste Saugkälber 73 big 78;
M mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 68 bia 72; 3) ugtälber 62 big 6; ) ltere gering genahbrte Kälber er
46 Schafe: 1) Mastlämmer 6 süngere Ma
b6 biz 58; 2) ältere Masthammel 80 big 54, n n r
tungs-
a — auch pro 100 Pfund Leben is A weine: Man jadlte Y mit
20 0/0 Tara- Abzug:
und deren Kreuzungen
ho bis dz; Y slelschige
big 48, Sauen 46 48
50 Vammel und Schafe (Merischafe) 44 big 48; 4) Holsteiner rn — bis ew —
voll flei en böchsten er ickelte M