Staatsschulden⸗Til , . in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmitiags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Filiale in Frank⸗ furt a. M, bei sämmtlichen Regierungs⸗Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zweck können die Effelten einer dieser Stellen schon dom 1. Juni 1899 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1899 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Vom 1. Juli 1899 ab hört die Verzinsung der verloosten Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch rück— ständigen Obligationen:
Aus der Kündigung zum 1. Juli 1895. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 4 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.
Nr. 708, 1807, 1809, 1810, 2206, 4261, 4302, 4303.
Aus der Kündigung zum 1. Ju li 1896. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 5 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.
Nr. 4443, 4789, 6177, 6994, 6996, 7299.
Aus der Kündigung zum 1. Juli 1897. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe X Nr. 8 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.
Nr. 377, 3869, 5284, 5288, 6445, 6454, 6468.
Aus der Kündigung zum 1 Juli 1898. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe X Nr. 10 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.
Nr. 3268, 3343, 1546, 4620, 4635, 4636, 5029, 5938, 5061, 5356, 5403 bis 5407, 5412, 5413, 5417, 5418, 5990, 6893, 6913, 6934, 6939 wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Ver⸗ zinsung aufgehört hat, und daß sie werthlos werden, wenn sie während dreier Jahre nach dem Zahlungstermin jährlich einmal zur Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen, nicht innerhalb zehn Jahren nach dem letzten bezüglichen öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgezeigt worden sind. Die Staatsschülden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Einlösungsstellen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 4. Januar 1899. Hauptverwaltung der Staateschulden. von Hoffmann.
Der Diätar Laut erbach ist zum Kassen⸗Sekretär er⸗ nannt worden.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 fär die Königliche allgemeine Wittwen⸗ Ver⸗ pflegungs-Anstalt werden in nachstehendem Verzeichnisse die Nummern der Aufnahmescheine derjenigen Interessenten bekannt gemacht, von welchen die Beiträge gegenwärtig für einen, zwei oder drei Termine rückständig sind.
Dle Restanten für einen und zwei Termine werden hier— mit aufgeforderi, im nächsten Termine, den 1. April d. J., die Rückstände nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem sodann fälligen Beitrage, alfo überhaupt das Dreifache bezw. das Siebenfache eines Beitrags zu entrichten.
Die Restanten für zwei Termine, welche dieser Aufforde⸗ rung keine Folge leisten, werden, soweit ihre Beitragsrückstände nicht eventuell durch Abzug von dem Gehalte oder der Pension f berichtigen sind, mit Verlust der versicherten Pensionen aus er Anstalt ausgeschlossen werden.
Den Restanten für drei Termine wird bekannt gemacht, daß sie aus der Anstalt ausgeschlossen und ihre Aufnahme⸗ scheine ungültig geworden sind.
Berlin, den 22. Februar 1899.
General⸗-Direktion der Königlich preußischen allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt. Germar.
Verzeichniß der Nummern der Aufnahmescheine derjenigen Inter effenten, welche für die Termine vom 1. Oktober 18938, 1 April 1898 und 1. Oktober 1897 mit ihren Witt wen kaffen-Beiträgen im Rückstande verblieben sind.
a. Restanten für einen Termin: 77 912, 81 881, 84 159, 98 337.
b. Restanten für zwei Termine: 51 086, 77 265, 97 580, 117575. ;
c. Restanten für drei Termine: 108 638, 116064.
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Karl Heusinger aus Birkigt, Kreis Saal⸗ feld, ist von uns heute die Befugniß zur Verrichtung von Mark- , , r, für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Clausthal, den 22. Februar 1899.
Königliches Ober⸗Bergamt. Achenbach.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden von der Königlichen inisterial⸗Baukommission die Bedingungen bekannt ge⸗ macht, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Lieferungen im Bereiche der Allgemeinen Bau— verwaltung, der Staatseisenbahn-⸗ und Berg⸗ verwaltung zur Anwendung kommen.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und. König wohnten heute Vormittag von 19 Uhr ab der Sitzung des Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegiums bei und empfingen um A/ Uhr Nach⸗ mittags den französischen Botschafter, Marquis de Noailles. Abends um 11 Uhr erfolgt die Abreise Seiner Majestät nach Wilhelmshaven.
Die gestern ausgegebene Nummer des „Marine⸗Verord⸗ nungsblatis“ veröffentlicht folgende Allerhöchste Ordre, betreffend die Seekadetten und Schiffs jungen c.:
Ich bestimme besüglich der durch das Flottengesetz bedingten und mit allen Mitteln durchzuführenden Personalvermehrungen nach Ihrem Vortrage hiermit Folgendes;
1) Bis auf weiteres sind jährlich bis zu 200 Seekadetten und bis zu 800 Schiffsjungen einzustellen. Zur ersten Ausbildung dieses Personals sind 5 große Schulschiffe vorzusehen
2) Die Ergänzung des SeeOffizierkorps ist bis auf weiteres in folgender Weise zu ändern;
a. Die in § 5 der betreffenden Bestimmungen gesetzten Alters⸗ grenzen kommen in Fortfall, es bleibt jedoch der zuständigen Stelle äberlassen, junge Leute von zu hohem Alter zurückzuweisen.
b. Die Forderung der Geldzulage ist auf die Dienstzeit bis zur Beförderung zum Oberleutnant zur See zu beschränken.
ce. Die Ausbildung des Offizierersatzes ist während des ersten Dienstjahres wie bisher auf Schulschiffen durchzuführen. Nach Ab— lauf des Ausbildungsjahres auf Schulschiffen sollen die Seekadetten einer Prüfung unterzogen werden, nach deren Bestehen sie zu Fähn⸗ richen zur See zu befördern und für ein Jahr auf die Marineschule zu kommandieren sind. Daran soll sich während eines weiteren halben Jahres die Ausbildung in Spezialkursen für Artillerie, Torpedowesen und Infanteriedienst anschließen. Die Hauptprüfung zum Offizier ist am Schlusse der Marineschule abzuhalten und durch Prüfungen nach den einzelnen darauf folgenden Spezialkursen zu vervollständigen.
d. Die Anforderungen für die abzulegenden Prüfungen sind unter Weglassung des nicht mehr zeitgemäßen Stoffes dem vorstehenden Ausbildungs gange anzupassen. i
e., Die Takelage der Schulschiffe ist soweit zu beseitigen, als mit Rücksicht auf die Sicherheit der Schiffe angängig erscheint
f. Die Fähnriche zur See sind nach Erledigung der Spezialkurse und Bestehen der Offiziersprüfung für zwei Jahre an Bord zu kom mandieren. Nach Ablauf des ersten Jahres sind die geeigneten Fähnriche zur See für die Beförderung zum Leutnant zur See vor— zuschlagen.
3) Von der Einrichtung einer Vorbereitungsschule für Seekadetten⸗ Aspiranten ist abzusehen. .
4 Gestattet die vermehrte Schiffsjungeneinstellung nicht mehr, beide Jahrgänge wie bisher gleichzeitig auf den Schulschiffen unter⸗ zubringen, so soll die erforderliche Anzahl Jungen des älteren Jahr ganges unter besonderer Berücksichtigung der körperlich und in Bezug auf dienstliche Leistungen am meisten fortgeschrittenen, unter Beförderung zu Leichtmatrosen auch auf andere Schiffe vertheilt werden. Die Beförderung der Jungen und Leichtmatrosen zu Matnosen soll nach einer Gesammtdienstzeit von zwei Jahren erfolgen.
5) Um die Zahl der Geschützführer. S. Er und M. W. Schützen zu vermehren und diese artilleristischen Spezialisten der Marine mög— lichst lange zu erhalten, sind bei den Matrosen - Divisionen vom ersten April 1859 ab vorzugsweise Fünf⸗ und Sechtjährigfreiwillige neben den übrigen Freiwilligen einzustellen. Auf die Fünf⸗ und Sechsjährig⸗ freiwilligen sollen sinngemäß die für die Vierjährigfreiwilligen geltenden Bestimmungen Anwendung finden. .
6) Mir sind Vorschlaäge zu unterbreiten, wonach dem gegen⸗ wärtig aus dem Heijerpersonal hervorgegangenen Feuer⸗ meisterpersonal die Verwendung im Maschinendienst und die Be förderung zu Maschinisten und Ober Maschinisten zugänglich ge⸗ macht wird.
7) Sie haben die durch die vorstehenden Anordnungen berührten Dienflvorschriften neu aufzustellen und Mir baldigst zur Genehmigung vorzulegen.
Berlin, Schloß, den 20. Februar 1899.
Wilhelm.
In Vertretung des Reichskanzlers: Tirpitz. An den Reichekanzler (Reichs-Marineamt).
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für
Eisenbahnen, Post und Telegraphen, für Handel und Verkehr
und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung. 8.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Charlotte“, Kommandant: Kapitän zur See Vüllers, am 25. Februar in Alicante an⸗ gekommen und gestern nach Tanger in See gegangen; S. M. S. „Sophie“, Kommandant: Fregatten⸗Kapitän Kretschmann, ist am 26. Februar in Horta auf Fayal eingetroffen und will am 2 März nach Dover gehen; S. M. S. „Habicht“, Kommandant: Korvetten⸗-Kapitän Graf von Oriola, beabsichtigt, am 1. März von Kapstadt nach Mossamedes zu gehen; S. M. S. „Cormoran“, Kom⸗ mandant: Korvetten⸗Kapitän Ems mann, ist am 26. Februar in Hongkong angekommen und will am 4. März nach Deutsch⸗ Neu⸗Guinea (Friedrich⸗Wilhelmshafen) in See gehen.
Kiel, 27. Februar. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre Königlichen Hoheiten die 36 Eitel-Friedrich und Adalbert sind, dem W. T. B.“ zufolge, in Begleitung Ihrer Gouverneure heute
Nachmittag aus Plön hier eingetroffen, um die Baggerarbeiten in den großen Trockendocks auf der Kaiserwerft, sowie den Neubau des Schlachtschiffes „Ersatz König Wilhelm“ auf der Germania⸗Werft zu besichtigen.
Bayern.
Die Kammer der Abgeordneten nahm gestern, wie „W. T. B.“ aus München meldet, mit 110 gegen 3 Stimmen den Artikel des neuen Gewerbesteuer⸗Gesetzentwurfs an, durch welchen für Waarenhäuser, Großhazare und dergleichen eine Umsatzsteuer von 1½ bis 3 Proz. vom Umsatz fest⸗ gesetzt wird.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Nach den Anträgen des Budgetausschusses des galizischen Landtages, betreffend die Gewährung einer Landesgarantie zur Sanlerung der galizischen Sparkasse, soll diese Garantie erlöschen, sobald der Reservefonds der Sparkasse in pupillar⸗ sichere'n Papieren 19 Proz. des Einlagekapitals erreicht. welches während der Dauer der Landesgarantie den Betrag von 35 Millionen Gulden nicht übersteigen darf. In der gestrigen Generaldebatte über diese Anträge verurtheilte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Statthalter auf das Schärfste die bei der galizischen Sparkasse vorgekommenen Mißbräuche und sagte wärmste Unterstützung der Sanierungsaktion zu. Der Landtag nahm den Antrag des Budgetausschusses auf Gewährung einer Landesgarantie für die ö der galizischen Spar⸗ kasse bis zu dem Betrage von 35 Millionen unverändert an. . übrigen Anträge des Budgetausschusses wurden ge⸗ nehmigt.
Die Abgeordneten der liberalen Partei in Unggrn, welche
anläßlich der Einbringung der lex Tisza aus derselben aus⸗ getreten waren, beschlossen gestern, dem genannten Bureau zufolge, ihren Wiedereintritt in die Partei, da Gründe für eine Sonderstellung nicht mehr vorhanden seien. Der Opposition angehörige Bürger und Studenten in Buda pest veranstalteten gestern Abend aus Anlaß der Beendigung der Krisis einen Fackelzug, an dem sämmtliche oppositionellen Parteiklubs; theilnahmen. Der Zug bewegte sich in voller Ordnung, unter wiederholten Hochrufen auf den König und auf den Minister⸗Präsidenten Szell.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause gelangte gestern der geforderte Nach⸗ tragskredit für Uganda zur Berathung. Dilke beantragte, wie „W. T. B.“ berichtet, von demselben 100 Pfd. Sterl. zu streichen, und verlangte Auakunft über die Zustände in Uganda und den Zweck der Expedition Martyr 's. Der Parlaments⸗ Untersekrctär des Auswärtigen Brodrick erwiderte, er glaube nicht, daß die jetzigen Zustände in Uganda Besorgniß verursachen könnten; Maedonald's Expedition könne als beendet betrachtet werden, er sei auf dem Rückwege nach Uganda. Die Expedition Martyi's habe nördliche Richtung eingeschlagen und einen sehr bestimmten Zweck; sie solle das rechte Nilufer erforschen, dort womöglich einen Posten errichten und dieses Gebiet, in welches Lord Kitchener gedrungen sei, mit Uganda verbinden. Es sei die Absicht, daß schließlich Martyr Kitchener die Hände reichen und das Gebiet besetzen solle, auf das England kraft Vertrags ein Anrecht habe und das Uganda und die Nilquellen mit dem Nilthal verbinde. Nach seinen letzten telegraphischen Berichten vom 31. Januar habe Martyr sich 25 Meilen von Lado befunden; es sei nicht wahrscheinlich, daß er gegenwärtig noch viel weiter vorgegangen sei. Möglicherweise habe er Der⸗ wische zwischen sich und Kitchener vorgefunden. Jedenfalls habe er einen sehr bedeutenden Fortschritt gemacht und sehr freundliche Beziehungen mit den auf dem linken Nilufer befindlichen belgischen Posten hergestellt. Man be⸗ absichtige nicht, nach allen Richtungen Posten zu er⸗ richten, und wolle nicht die schon übernommene Ver⸗ antwortung vermehren. Die Regierung sei sich völlig bewußt, daß der Versuch, eine administrative Kontrole über ein Land zu errichten, das dreimal so groß sei wie Frankreich, einer ge⸗ wissen Zeit bedürfe. Sie habe gegenwärtig die Absicht, sich mit dem bisher Erworbenen zu begnügen und die britische Stellung zu befestigen. Der Antrag Dilke's wurde sodann mit 185 gegen 66 Stimmen abgelehnt. Im weiteren Verlaufe der Berathung erklärte der Parlaments⸗Untersekretär Brodrick, es seien Schritte gethan, um eine ungehörige Vernichtung wilder Thiere in Afrika zu verhüten; die Regierung sei zum Zweck eines gemeinsamen Vorgehens in einen Meinungsaustausch mit anderen Regierungen getreten, und es sei bereits eine internationale Konferenz zur Berathung über diese Angelegen⸗ heit zum Frühjahr in London in Aussicht genommen.
Frankreich.
Nach einer Meldung des „Temps“ hat der Kolonial⸗ Minister Guillain infolge eines Ueberfalles, den Eingeborene auf die beim Bau der Eisenbahn Dschibuti=—-Harrar beschäf⸗ tigten Arbeiter unternommen haben und bei welchem sechs Arbeiter getödtet worden sind, angeordnet, daß ein nach Mada⸗ gaskar bestimmtes Kanonenbogt nach Dschibuti gehe.
Im Senat begann gestern die Berathung des Gesetz—⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung des Revisionsverfahrens. Den Vorsitz führte, wie „W. T. B.“ berichtet, de Verninagc. Das Haus und die Tribünen waren sehr gut besetzt. Auf Antrag des Justiz-Ministers Lebret erklärte sich das Haus
mit der Dringlichkeit der Berathung einverstanden. Der Senator
Maxime Lecomte bekämpfte den Gesetzentwurf, der ver⸗ fassungswidrig sei und das Prinzip der Unabhängigkeit der Richter verletze. Er sprach über die Beschuldigungen Beaure⸗ paire's und erklärte, daß die Ergebnisse der Untersuchung des Präsidenten des Kassationshofes Mazeau für die beschuldigten und verleumdeten 4. durchaus ehrenvoll seien. Lecomte machte Mazeau zum Vorwurf, daß dieser sich habe dazu hin⸗ reißen lassen, einen Rath auf politischem Gebiet zu ertheilen, und fügte hinzu, jene Untersuchung sei einer der schimpflichsten Vorgnge der Gegenwart. Der bevorstehende Beschluß des Senats werde nicht die erhoffte Beruhigung herbeiführen. Der Berichterstatter Bisseuil trat für die Vorlage ein. Er führte aus, die Vorlage sei durchaus kein Gelegenheitsgesetz, sie bezwecke, einen mit Recht verdächtigten Gerichtshof durch einen solchen zu er⸗ setzen, der geachlet werde. Der Senator Bérenger erklärte, er werde nlemals für ein Gesetz stimmen, welches eine Ver⸗ letzung der Prinzipien von 1789 bedeute. Er habe sich über die Dreyfus⸗Angelegenheit noch keine . gebildet; wenn aber eine Revision nothwendig sei, so müsse dieselbe auf Grund der bestehenden Gesetze er⸗ folgen. Der Redner sprach ferner seine Mißbilligung darüber aus, daß die Regierung die Untersuchung durch Mazeau an⸗ eordnet habe, und unterzog das Vorgehen Beaurepaire's einer charfen Kritik. Er liebe die Armee, immerhin aber hätten einige Führer derselben sich schwere Vergehen zu Schulden kommen lassen; die Armee müsse sich, von den inneren Wirren fernhalten. Der Kriegs⸗Minister de Freycinet protestierie gegen die Worte Bérenger's und erklärte, er finde, daß die Armee ihre Pflichten voll erfülle; dieselbe sei dem Gesetz und der Disziplin ergeben, ihr Pflicht⸗ gefühl kenne keine 8m und habe zu keiner Zeit nachge⸗ lassen. Der Senator Bérenger erwiderte, es habe ihm durchaus ferngelegen, die Armee zu beleidigen, Hierauf wurde die Berathung auf heute vertagt und die Sitzung ge⸗
schlossen.
Italien.
In der Dep utirten kammer erklärte, dem W. T. B. zufolge, gestern in Beantwortung einer Interpellation des Deputirten Fracassi, welcher die , eines Grün⸗ buches über Erythräa verlangte, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Cane vare es sei seit Abschluß des Friedensvertrages mit dem Negus und der Vereinbarung über die Freilassung der Gefangenen in Afrika kein Ereigniß von Bedeutung eingetreten. Es hätten dort nur Verhandlungen wegen der Grenzregulierungen stattgefunden; diese seien noch nicht abgeschlossen, und man könne deshalb auch noch nichts über dieselben veröffentlichen.
Spanien.
Im Senat beantragte gestern, dem W. T. B.“ zufolge, der Marschall Martinez Campos eine parlamentarische Unterfuchung über die gegen höhere Offiziere der Armee und der Marine erhobenen Anschuldigungen. Der Senator Almenas sprach sich gegen eine parlamentarische Untersuchung aus, die nur ein schlechter Scherz wäre. Martinez Campos hielt seinen Antrag aufrecht und vertheidigte die Armee gegen die Angriffe, welche gegen dieselbe gerichtet würden. Die Ehre der Armee sei fleckenlos. Der Justiz— Minister Groizard erklärte, niemand habe das Recht, die Armee zu kritisieren, deren Chef der König sei, und fügte hinzu, die Regierung sei mit einer Untersuchung einverstanden. Der Antrag Campos wurde zur Abstimmung gebracht. Almenas verlangte namentliche Abstimmung. Der Senat beschloß, den Antrag Campos in Erwägung zü ziehen und den Bureaux behufs Einsetzung einer Kommission zur Vorberathung zu überweisen. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung brachte der General Barges einen Zusatzantrag zu dem Gesetz⸗ entwurf über die Abtretung der Philippinen ein, nach welchem die Regierung ermächtigt sein soll, alle Inseln, die Spanien noch im äußersten Orient geblieben seien, aus⸗ zutauschen, zu verkaufen oder überhaupt aufzugeben. Correo⸗ Gerong versicherte, Don Jaime sei am 23. Februar inkognito nach Gerona gekommen, nachdem er vorher in Valencia und Barcelona gewesen. Es sei sicher, schloß Correo seine Aus⸗ führungen, daß eine karlistische Verschwörung bestehe.
In der Deputirtenkam mer setzte gestern Gam azo seine am Sonnabend begonnene Rede fort. Er kritisierte die Politik der Regierung und bekämpfte das von dem Minister⸗ Präsidenten Sagasta vorgeschlagene Bündniß mit anderen politischen Perfönlichkeiten, wie Romero Robledo und General Weyler. Die liberale Partei dürfte ihre Geschichte nicht ver⸗ gessen, und die Regierung mässe durch eine andere Zusammen⸗ setzung des Ministeriums ihr verlorenes Prestige wieder⸗ gewinnen.
Nach der Sitzung der Deputirtenkammer traten die Minister zusammen und berjethen über das Verhalten der Regierung gegenüber der Kommission, welche zur Vorberathung des von Martinez Campos im Senat eingebrachten Antrages eingesetzt werden wird.
Der Kreuzer ‚Meteoro“ begann gestern Nachmittag in Ferrol infolge eines Lecks zu sinken.
Amerika.
Ein in New York eingetroffenes Telegramm aus Nica⸗ ragua meldet, dem „W. T. B.“ zufolge, daß die Regierungs⸗ truppen die gegenüber Bluefields liegende Stadt Bluff ein⸗ genommen haͤtten. General Reyers, der Führer der Auf— ständischen, habe sich in das britische Konsulat geflüchtet und sich bereit erklärt, die Waffen zu strecken. Die Revolution sei demnach als beendigt anzusehen. — Aus Kingston auf Jamalca wird indessen der Times“ vom gestrigen Tage telegraphiert: Nach Privatmeldungen aus Granada in Nicaragug sei das ganze Land in voller Zer⸗ rüttung. Der Kaffee faule auf den Bäumen, da die Arbeiter zum Heere ausgehoben würden. Den Einwohnern von Granada sei eine Kriegskontribution von 200 900 Doll. auferlegt worden. Die Kaffee⸗Abgabe sei auf 4 Doll. fur 100 kg erhöht worden.
Asien.
Die „Times“ meldet aus Peking vom 27. Februar: Der russische Gesandte in Peking richtete an das Tsung⸗ li amen einen formellen Protest gegen die Bestimmungen des Vertrages über die neuerdings in London auf— gelegte Anleihe zum Zweck der Fortführung der Niutschwang⸗Eisenbahn. Unter anderen Gründen führt er an, daß Artikel 6, der bestimmt, daß der Ober-Ingenieur der Eisenbahn ein Engländer sein und ein europäischer Eisenbahn⸗ Rechnungsführer angestellt werden soll, um den General⸗ direktor und Ingenieur bei der Revision der Einnahmen und Ausgaben zu unterstützen, mit den Bestimmungen des russisch⸗ . Abkommens in Widerspruch stehe. Der russische Gesandte beschuldigt deshalb das Tsung⸗li⸗Yamen des Ver⸗ trauensbruchs.
Die Besitznahme des England zugestandenen erweiterten Gebiets von Kaulung verzögert sich, der „Times“ zufolge, da die Feststellung der Nordgrenze noch nicht erfolgt ist. Nach der Besitznahme werden die chinesischen Zollstationen von dem britischen Gebiet , werden.
Die Regierung der Filipinos hat eine Erklärung veröffentlicht, in der es heißt: Die Filipinos bezeugen vor der zivilisierten Welt, daß sie bis zum Tode gegen den Verrath und die rohe Gewalt der Amerikaner kämpfen wollen, und daß selbst die Frauen erforderlichen Falls an dem heiligen Kriege für die Unabhängigkeit theilnehmen werden.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (4) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posgdowsky und der Staatssekretär des Reichs⸗-Schatzamts Dr, Freiherr von Thiel mann beiwohnten, beantragte die Ge scha n n, ,, gemäß dem ,, . ntrage, die Einstellung der gegen den Abg. Stadthagen (Soz.) schwebenden Strafverfahren.
Die Abgg. Roeren und Groeber (Sentr) beantragen die , . an die Geschäftsordnungskommission, weil es
ch nicht um ein eigentliches Strafverfahren handle, sondern nur darum, daß bei einer Mehrzahl von Straftbaten eine Gesammtstrafe hätte ausgesprochen werden müssen. Das gehöre aber zur Stra
Abg. Stadthagen bestreitet, daß es sich um die Strafvoll streckung handle, erklärt aber, er habe gegen die nochmalige kom⸗ miffarifche Berathung nichts einzuwenden.
Der Antrag wird an die Geschãftsordnungskommission zurücküberwiesen. —
Darauf wird die zweite Berathung des Reichshaus⸗ halts-Etats für 1899 bei dem Etat der Zölle und Verbrauchssteuern, und zwar bei den Einnahmen aus den Zöllen, fortgesetzt.
Bis zum Schluß des Blattes nahmen die Abgg. Dr. Paasche (nl) und Graf von Klinckomstroem (d. kons.) ö im Reicht⸗Schatzamt Dr. von Koerner as Wort.
— Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (531) Sitzung, welcher der Minister für Handel und Gewerbe Brefeld beiwohnte, die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1899, und. zwar der dauernden Ausgaben des Etgts der Bergs, Hütten- und Saline nverwaltung in Verbindung mit dem Antrag des Abg. Dr. Hirsch (fr. Vollsp.) auf Zuziehung von Arbeiter⸗ delegirten zur Besichtigung der Steinkohlengruben fort.
Ahg. Graf von Strachwitz (Sentr. ); Meine Freunde steben dicsem Antrag sympathisch gegenüber und bedauern, daß er hier fo wenig Zustimmung gefunden hat. Wir stehen nach wie vor auf dem Boden der Kaiserlichen Botschaft von 1881, und deshalb treten wir auch für diesen Antrag als einen Beitrag zur Arbeiterfürsorge ein. Herr von Eynern sieht darin ein Mißtrauenspotum gegen das Ünternehmerthum und eine Förderung der Sozialdemokratie. Glauben Sie, daß wir dann für den Antrag stimmen würden? Die Ein ssellung von 50 Aufsichtsbeamten in den Etat fasse ich als ein Ent— gegenkommen des Handels Ministers auf. Der Antrag will weiter nichts, als den Arbeitern die Möglichkeit geben, die Beamten auf gewisse Dinge im Bergbau aufmerksam zu machen. Eine solche Einrichtung würde eine große Beruhigung unter den Bergarbeitern des Ostens und Westens herbeiführen. Dabei ist der Antrag weit entfernt, englische Verhältnisse nachahmen zu wollen. Herr von Eynern wollte die Arbeiterdelegirten zulassen, wenn die Er fahrungen anderer Länder nicht unbedingt dagegen sprächen. Er muß also heute für den Antrag sein. . . .
Abg. Dr. Beumer (nl): Die englischen Verhältnlsse sind schon deshalb nicht auf die unsrigen übertragbar, weil es dort viel weniger Aufsichtsbeamte giebt, weil der englische Arbeiter national ist und die Arbeiter⸗Delegirten aus den alten guten Trade- unions heroor- gegangen find; die neuen Prade-unions gehen darauf aus, Herren im Haufe der Arbeitgeber zu werden. Deshalb ist zu befürchten, daß auch die Arbeiter ⸗Delegirten mehr und mehr sich auf die sozial⸗ demokratische Seite schlagen. Im Jahre 1895 wurden nicht weniger als 375 Strikes inscentert, 1394 sogar über 1000: ein hübsches Bild sozialen Friedens, von dem die Freisinnigen immer sprechen! In England kann jeder Arbeiter mit 4(0 M oder mit Gefängniß, verstärkt durch Zwangsarbeit, bestraft werden, wenn er einen Lohnvertrag bricht. Was sagen die Herren, dazu? Die ganze Frage ist zu Unrecht auf das sosiälpolitische Gebiet verschoben worden. Wer nicht nach Popularität hascht, muß anerkennen, daß es sich hier nar um rein technische Fragen handelt, wenn dem Arbeiter im Interesse feiner Sicherheit geholfen werden soll. Die Arbeitgeber Faben doch auch ein Inteéresse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeiter, sonst müßten es Barbaren sein. Ihre Betriebe werden durch Unglückssälle nicht gefördert. Wenn die Grubenbesitzer gegen Arbeiterdelegirte sind, so müssen ihre Bedenken gewichtiger Natur sein. Der Arheiter mag auf seiner eigenen Grube die Gefahr erkennen, aber doch nicht im ganzen Grubenbezirk; dazu fehlen ihm die technischen Kenntnisse der Revierbeamten. Die meisten Ungücksfälle sind dem Verschulden der Arbeiter felbst zuzuschreiben. Die Kontrole der Beamten würde aber noch erschwert werden, wenn ihnen Arbeiterdelegirte zur Seite gestellt würden, die von den Drohungen ihrer Wähler eingeschüchtert werden können? Dazu kommen volitische Bedenken. Es fragt sich: Nützt diese Einrichtung den Arbeitern — dann würden wir dafür eintreten; oder nützt fie nur der (ielbewußten Sozialdemokratie? Alle derartigen JFastitute, die mit Wahlen verbunden sind, haben die Sozialdemo⸗ kratie verstärkt. Ich erinnere an die außerordentlich wichtige Agitation bei den Wahlen für die Gewerbegerichte, bei der sogar die nicht wahlfähigen Burichen eine Rolle spielen zum Schaden des guten Verhältnisses zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Führen Sie dieses Institut ein, so werden sich der Eisenbahn⸗Minister und der Kriegz.Minister ähnlicher Ansprüche in ihren Werkstätten nicht erwehren können. Ich bitte Sie, einen Antrag abzulehnen, der nicht dem soliden Arbeiter, sondern nur der Sozialdemokratie nütz;.
Der Antrag Hirsch wird gegen die Stimmen der Frei⸗ sinnigen, des Zentrums und der Polen abgelehnt,
Der Rest des Etats wird ohne Debatte erledigt.
Vom Etat der indirekten Steuern war Titel,? der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben (2 Millionen Mark zum Bau von Dienstwohnungen für Grenzaufseher und Zollbeamte) an die Budgetkommission zur nochmaligen Prüfung der Frage zurückberwiesen worden, ob die Dienstwohnungen nicht billiger gebaut werden könnten. Die Kommission be⸗ antragt die unveränderte Bewilligung der Forderung.
Abg. von Arnim (kens.): Wir haben bemängelt, daß die Aus⸗ gabe nicht richtig etatisiert ist. Es ist eine Pauschalsumme vor- gesehen ohne Angabe darüber, in welchen Gegenden eigentlich die Wohnungen gebaut werden sollen. Unsere Behauptung, daß die Kosten zu boch sind, hat sich in der Kommission als begründet er⸗ wiesen. 30 0 M für eine Wohnung sind durchaus ausreichend.
Der Antrag der Budgetkommission wird angenommen.
Es folgt die Berathung der zur Ausführung des Gesetzes, betreffend das Anerbenrecht bei Landgütern in der Provinz Westfalen und einigen Kreisen der Rhein⸗ provinz, vom 2. Juli 1898 erlassenen Voischriften.
Auf eine Anregung des Abg. Freiherrn von Plettenberg . Mehrum (kons macht Geheimer Regierungs Rath Dr. Holter mann Mitthellung Über die bisherige Ausführung des Gesetzes. Eg sei zu hoffen, daß bis zum Jahre 1500 alle Anerbenberechtigten in die Liste eingetragen sein würden. ;
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Freiherr von Heereman (Zentr), Herold (Zentr) und Noelle (ul.) werden die Vorschriften durch Kenninißnahme erledigt.
Der gleiche Beschluß wird bezüglich des Berichts über die Ausführung von ESisenbahnverstaatlichungs-Ge— setzen gefaßt. .
Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs zur Aus⸗ führung des Reichsgesetzes, betreffend Aenderungen der Zivilprozeßordnung, vom 17. Mai 1898.
(Schluß des Blattes.)
Statiftik und Volkswirthschaft.
Das Reichs⸗Telegraphen und Fernsprechwesen im Dienste der öffentlichen Wohlfahrt“). (Stat. Korr.) Die deutsche Reichs- Telegraphenverwaltung richtet ihr Bestreben nicht nur auf Ausbreitung und Verdichtung des Leitungè⸗ netzeg sowie auf erleichterte und vermehrte Zugängli keit der Tele⸗
)Statistik der Deutschen Reichs Post und Telegraphenverwaltung
vollstreckung, in die der Reichztag sich nicht einzumischen habe. f für die Kalenderjahre 1883 bis 1897.
graphenanstalten für den allgemeinen Verkebr der Bevölkerung in allen Theilen ihres Gebiete, sondern hat es als Staatsanstalt überdies von jeher als ihre Aufgabe betrachtet, ihre Ginrichtungen über das Bedürfniß des eigentlichen Verkehrs dinaus und unabhängig von dem zu erwartenden ee . nach Möglichkeit auch da nutzbar zu machen, wo dag Interesse des öffentlichen Wohls durch dieselben gefördert werden kann.
So werden seit 1877 die Einrichtungen der Telegraphen⸗ verwaltung in den Stromgebieten Deutschlands in ausgedehnter Weise zu einem einheitlich geregelten Wasserstan dsmeldedienste benutzt, einer Einrichtung, die sich bei den jaͤhrlich wiederkehrenden Hochwasserständen und Eisgängen als sehr segensreich erwiesen hat, indem es durch sie ermöglicht worden ist, rechtzeitig Vorkehrungen zur Sicherung von Gut und Leben der Anwohner gegen die Wasser⸗ gefahren zu treffen. In gleicher Weise werden seit 1894 zie Wihrnehmungen der Eisbecbachtungs-Stationen im Ge⸗ biete der deutschen Küstengewässer, deren bei stärkerer Eisbildung an der Ostsee 34, an der Nordsee 23 in Thätigkeit treten, bezüglich der Eisverhältnifsse, der Veränderungen in der Lage der See⸗ zeichen, des etwaigen Festsitzens von Schiffen im Eise sowie der Thätigkest der Eisbrecher seitens der Reichs-Telegraphenverwaltung den Jenrralstationen, als welche für die Ostseetüste das Küsten⸗ bezirkßamt III in Kiel und für die Nordseeküste das Küstenbezirks- amt VI in Wilhelmehaven bestimmt sind, telegraphisch übermiütelt und sodann die bon letzteren zusainmengestellten Gisberichte den zuständigen Marinebehörden, der Direktion der Seewarte sowie den sogenannten Eis, Signalstationen unentgelttich zugestellt, welch' letztere auf einer Reihe von Leuchtthürmen eingerichtet sind und die Auf— gabe haben, vorbeifahrenden Schiffen auf Anfrage über die be⸗ stehenden Eisverbältnisse durch Flaggensignale Auskunft zu ertheilen. Ferner läßt die Reichz-⸗Telegraphenberwaltung in voller Würdigung der Bedeutung des Fischereiwesens für das öffentliche Wohl seit einer Reihe von Fahren die Wetter-Telegram me, welche für die Hochsee⸗ und Küstenfischerei von großem Nutzen sind, indem sie alle Angaben und Bermuthungen in Bezug auf ju erwartende Witterung enthalten, insbesondere vor Stürmen warnen, nachdem sie seitens der Serwarte in Hamburg zusammengestellt sind, den verschiedenen Küstenorten täglich mit Vorrang unentgeltlich übermitteln. ;
Diefelben Rücksichten auf das öffentliche Wohl, welche für die Einführung des Wasserstand?“, Eis, und Wetter⸗Meldedienstes maß⸗ gebend gewesen sind, bestimmte ferner die Reichs ⸗Telegraphenver⸗ waltung 1883, die Telegraphenanlagen zu Gunsten der Bewohner kleinerer Landorte, die bei Unglücksfällen und dergl auf die Hilfe be⸗ nachbarter Ortschaften angewiesen sind, für Meldungen über Feuerts⸗ und Wassersgefahr oder sonstige Unfälle auch außerhalb der Telegraphen⸗ Vienftstunden, insbesondere während der Nacht, durch Einrichtung eines besonderen Un fall⸗Meldetrienstes mittels Einschaltung von elektrischen Weckoorrichtungen in die vorhandenen Leitungen gegen einen verbältnißmäßig geringen Kost«abeitrag nutzbar zu machen. Wie die Entwickelung dieses Unfall. Meld dienstes, welcher zuerst in drei Gemeinden des Regierungsbezirks Frankfurt eingeführt wurde, seitvem im Reichs⸗Telegravhengebiete fortgeschritten ist, geht aus folgender Zusammenstellung hervor.
Es bestanden
bei je loo und es entfiel eine derartige Melde⸗
ö stelle auf Ende Unfall Reichs ⸗ Rei chẽ⸗
des Melde⸗ Tele. Tele Jahres stellen graphen— arephben⸗ anstalten anstalten o o4h5 148 382,8 12659388 2202.67 2 31 801,47 2712726 537 64 8 904,41 788 808 164, 14 1961,32 173 746 38, 95 S66, 19 76 732 18,29 586, 82 51 895 13,18 351,39 31121 8.37 217,29 20 399 5,59 157,10 14 748 4,28 88,18 7950 2,46 67, 69 6 103 196 58,49 5274 1ů74 1895. ... 8849 50,30 4537 1,55 1896. . . . 10072 ] 44,19 4223 1,41 J . 39,19 3 995 1,36.
In welchem Maße durch die Einrichtung der Unfall ⸗Meldestellen einem wirklich vorhandenen Bedürfnisse abgeholfen worden ist, ergiebt sich daraus, daß im letzten Viertel des Jahres 1897 im Reichs- Telegraphengebiete nicht weniger als 8014 — also durchschnitilich täglich 87.1 — Unfallmeldungen, von denen bei weitem der größte Theil (R707) sich auf plötzliche Erkrankungen und Todesfälle von Menschen bezog, telegraphisch befördert worden sind. Den Unfall⸗ Meldestellen für das platte Land entspricht in den Städten die Be⸗ nutzung der Stadt- Fernsprechnetze für den Feuer ⸗Melde⸗ dien st, welche von der Reichs -⸗Telegraphenverwaltung nach mehr jährigen, von Erfolg begleiteten Versuchen zu Anfang 1886 dahin in die Wege geleitet worden ist, daß die zu diesem Zwecke mit selbst⸗ thätigen mechanischtechnischen Einrichtungen versehenen Fernsprech= anlagen ihren Theilnehmern zu Feuer und sonstigen Unfall meldungen allgemein und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ueber die Entwickelung dieser mit den Stadt-Fernsprechanlagen vereinigten Feuermelde⸗Ginrichtungen von den ersten Anfängen bis in die neuere Zeit giebt die weiter folgende Uebersicht Aufschluß. Es wurden die Ted er , , mund an 6 3 . mitbenutzt.
1 n Stãdten Zunahme v. H. 6
qkm Einwohner
1h, 3 1 14 1583 50 1 274 1 J . 1 1890. ... 2049 , 1892. ... 5 949 ü, . 1894. ... 7612
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S8 2XSNR - — S 88 8 — 8
O0
500,00
4167
15,69
26, 42
10,B81
14,63
17,02
119 8, 18.
Schießlich seien noch die sogenannten Zeitballstationen erwähnt, welche 1875 bis 1879 gleichfalls von der Reichs Telegraphenverwaltung in Cuxhaven, Neufahrwasser. Bremerhaven und Swinemünde ein⸗
erichtet worden sind. Auch sie dienen gewissermaßen dem öffentlichen Wohle, da sie den Schiffern täglich Gelegenheit bieten, Gang und Stand ihrer Uhren zu prüfen.
Deutschlands Roheisenproduktion.
Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen und Stahlindustrieller belief sich die Roheisenproduk⸗« non des Deutschen Reichs (einschl. Luxemburgs) im Monat Januar 1899 auf 664 9388 6; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 152 584 t, Bessemerroheisen HI 464 t, Thomagtroheisen 346 8901 t, Gießereiroheisen 114 959 t. Die Produktion im Dezember 1898 betrug 662 338 t, im Januar 1893 626 871 t.
Die Todesursachen der 1897 in Preußen Gestorbenen.
(Stat. Korr.) Bezüglich der Häufigkeit einzelner wichtiger Todes⸗ ursachen in , . sind für das Jahr 1897 unter den 682 868 Todes fällen H an Pocken hervorzuheben; davon kamen 2 auf das männliche und 3 auf das weibliche Geschlecht. Unter diesen Gestorbenen waren 2 Knaben und 2 Madchen weniger als 5. Jahre alt; der fünfte Todes- fall betraf eine weibliche Person im Alter von 40 Jahren.
Es starben 1897 ferner von 10 000 Einwohnern an Scharlach 1,ñ'0, an den Masern und Rötheln 2,11, an Diphtherie und Kroup 6,22, an Keuchhusten 469, an Typhus 1,ů33, an Ruhr O, 29, an ein⸗ heimischem Brechdurchfall 8,31, an Diarrböe (der Kinder) 7,29, an akutem Gelenkrheumatigmus 0,48, an den Skropheln und der eng⸗
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