1899 / 51 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Feb 1899 18:00:01 GMT) scan diff

geführte Mühlenfabrikat, mag es Feinmehl oder Schwarzmebl sein, ein

der Herstellung entsprechendes Quantum von Getreide freischreiben, ich

möchte nicht sagen: vergüten. Es ist keine eigentliche Zollvergütung; es ist lediglich eine Freischreibung, die bei den Kontenmühltn auf deren

Konten erfolgt, im übrigen durch Einfuhrschein. Nun ist es ja wohl

denkbar, daß, der Resolution des Landwirthschaftsraths entsprechend, in

Zukunft hierbei eine Werthabstufung gemacht wird. Ich acceptiere

den Vorschlag gern und will, soweit es an mir liegt, bemüht sein,

einen Weg zu finden, der unter Berücksichtigung verschiedener Werth⸗ typen zum Ziele führt. Jedes Typenverfahren aber, meine Herren, hat seine Mängel. Denn eine Mebltype, mit der größten

Vorsicht hergestellt und mit der größten Vorsicht aufbewahrt, bleibt

sich nicht überall unter allen klimatischen und sonftigen Verhältnissen

genau gleich. Also von allen Mängeln frei würde dieses Verfahren, wenn es dazu kommt, auch nicht sein; einzelne Zollämter können anders verfahren als andere. Ueberbhaupt ist es unmöglich auf diesem Ge⸗ biet etwas absolut Sicheres zu finden; man muß sich mit dem relativ besten begnügen.

Nun hat der Herr Vorredner im Eingang seiner Rede des weiteren ausgeführt, daß das gegenwärtige Verfahren, das auf einem wenig über ein Jahr in Geltung befindlichen Regulativ beruht, ein absolut falsches Verfahren sei. Das kann ich nicht ohne weiteres zugeben. Zunächst hat die Regierung keine Beweise dafür, daß die Reiche kasse seit Inkrafttreten dieses neuen Regulativs, also, sagen wir, seit etwa einem Jahr, thatsächlich geschädigt worden ist. Dem Gesetze nach müssen wir auch für Schwarzmehl das zu seiner , nöthige Quantum Getreide freischreiben und dies ist ge⸗

ehen.

Der Herr Vorredner hat aber zugleich die Herstellung der gegen⸗ wärtigen Type, die eine Grenztype ist, bemängelt, indem er sagtz sie sei hergestellt auf Grund von Vorschlägen einiger Großmüller. Das ift nicht richtig. Die Type ist hergestellt auf Grund von Mustern, die seitens sämmtlicher Bundesregierungen eingesendet waren, und diese Bundesregierungen haben sich nicht allein an Großmühlen gewandt, sondern haben sich an vertrauenswerthe Müller aller Art, Großmüller wie Kleinmüller, in ihrem Lande gewandt. Das Ergebniß dieser Proben, die von rechts und links eingesandt sind, ist die gegenwärtige Type. Ich habe vorhin schon gesagt, wenn sie auch gegenwärtig die einzige Type ist, so ist sie keineswegs einwandfrei, und ich wiederhole ausdrücklich, daß, wenn die Unter⸗ suchungen ergeben, daß das Mehrtvpenverfahren vorzuziehen ist, ich keinen Augenblick anstehen werde, es dem Bundesrath zu empfehlen.

Nun möchte ich aber im voraus darauf aufmerksam machen, daß wenn eine Type schon als Type anfechtbar ist, vier es in noch höherem Grade sind. Man kann bei jeder einzelnen solcher vier Typen an⸗ fechten, daß sie in einer bestimmten Prozentzahl gezogen sei, und man kann ferner bei allen Typen anfechten, daß die Reihenfolge in der Güte des Mehles nicht genau der verwendeten Menge Getreide entspricht.

Das sind aber Zukunftssorgen, die mich nicht abhalten sollen, diesem Vorschlag einst näher zu treten, und ich würde mich sehr freuen, wenn es gelänge, daraus einen Weg zu figaden, der allen Theilen gerecht wird. Ich sage: allen Theilen, denn es wird schwer sein, drei ver schiedene Interessen zwei hat der Herr Vorredner nur näher be⸗ zeichnet zu versöhnen: das Interesse der Kleinmüller, das Interesse der Großmüller im Inland und das Interesse der Exportmüller an der See.

Die Exportmüller an der See haben durch ihre Lage einen Vor⸗ theil, den ihnen keine Gesetzgebung streitig machen kann, sie liegen unmittelbar am Ausflußthor und haben meist schiffbare Flüsse hinter sich. Also diesen Vortheil wird kein Gesetzgeber zu Gunsten der Kleinmüllerei in sein Gegentheil verkehren können.

Nun, meine Herren, möchte ich gegen die Vorwürfe, die der Herr Abgeordnete dem jetzigen Typenverfahren gemacht hat, doch noch ein Wort hinzufügen, das diese Vorwürfe minder schwer erscheinen läßt. Das gegenwärtige Verfahren beruht nicht allein auf den Typen, es beruht gleichzeitig auf dem Siebverfahren und auf der Unter— suchung des Aschegehalts. Diese beiden sind geeignet, als Korrektiv da einzutreten, wo die Type vielleicht im Stiche läßt.

Also, meine Herren, wenn ich kurz zusammenfassend wiederholen will, was ich gesagt habe: ich bin gern bereit, soweit es an mir liegt, auf die Vorschläge des Landwirthschaftsraths einzugehen und sie einer ernsten Prüfung zu unterziehen, ich kann aber nicht anerkennen daß das gegenwärtige Verfahren, das mit einem großen Aufwande von Mühe und mit vollster Gewissenhaftigkeit geprüft worden ift, ein absolut schlechtes ist. Welcher Weg schließlich am Ende der Dinge eingeschlagen wird, ist heute unmöglich zu be— stimmen. Auch ein Mehrtvpenverfahren hat, wie die Erfahrungen ausdrücklich bezeugen, seine Schattenseiten, deren Hebung nicht ohne weiteres möglich ist. Ich enisinne mich sehr wohl, daß in den letzten Jahren dem französischen Mehrtypenverfahren eine versteckte Export⸗ prämie vorgerechnet ist, und wir müssen uns deshalb hüten wenn ich nicht irre, beträgt diese veisteckte Export⸗ prämie jwischen 2 bis 3 Franken für 100 kg wir würden uns bei einem für Deutschland einzuführenden Mehrtypen⸗ verfahren also hüten müssen, in denselben Fehler zu verfallen; das wäre eine noch schwerere Schädigung der Reiche kasse, als der Herr Abgeordnete sie nach den vorliegenden Quellen als vorhanden an— nimmt.

Auf Kanäle und rerschiedene andere Fragen gehe i ein; sie sind nicht Reiche«, sondern ea ,

Betreffs der oft berührten Frage der Zollkredite kann ich ebenso wenig heute das Datum nennen, an welchem sie vielleicht werden auf⸗ gehoben werden. Wenn Sie auch lächeln, ich kann's nicht ändern. Die Sache unterliegt einer sehr ernsten Berathung, hat aber 6 3 einen schnellen Entschluß bis jetzt verhindert haben.

m r wird die wei e ĩ i un ö weitere Berathung bis Dienstag

Preußzischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. ö 30. Sitzung vom 27. Februar 1899. ingegangen ist eine Uebersicht über die Durchfü der neuen Besoldungsordnung für die em? fi , fen Das Haus setzt die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts-Etats für 1899 beim Eiat der Berg⸗ Hütten- und Salinenverwaltung und zwar beim Kapitel

Abg. Dr. Hitze (3entr., auf der Journalistentribüne schwer ver⸗ ständlich) führt aus, daß das Knappschaftswesen in ,, . den Reichs n, , ,. stehe. In einer Resolution habe das Abgeordnetenhaus die Reformbedürftigkeit des Knappschaftsgesetzes von 1863 anerkannt und namentlich die 61 n, ,,. ver⸗ langt, wie sie ja auch die Arbeiter als Reichs tagswähler besäßen. Ebenso sei in der Ausgestaltung der Berufungsinstanzen eine Angliede⸗ rung an die Reichsgesetzgebung in Bezug auf die T' he r ꝛc. verlangt worden. Redner wendet sich sodann gegen die Aus⸗ führungen des Abg. Sattler über die Arbeitszeit der Bergarbeiter und den christlichen Bergarbeiterverein. Der Vorstand dieses Vereins bestehe zur Hälfte aus Katholiken und zur Hälfte aus Evangelischen. Wenn die evangelischen Geistlichen sich an dem Verein nicht mehr betheiligten, so sei dies nicht seine Schuld. Herr Sattler mache den Katholiken den Vorwurf, daß sie absonderten. Dieser Verein beweise das Gegentheil. Für den Piesberger Strite sei zunächst die Werksverwaltung verantwortlich zu machen, die auch an katholischen Feiertagen arbeiten lafse. Die Arbeiter erklärten sich bereit, die Sonntagsarbeit durch Ueberstunden an den Wochentagen auszugleichen. Das sei ihr gutes Recht gewesen. Es sei ihnen aber gekündigt worden. Ebenso sei es begreiflich, daß sich der Verein der Bergarbeiter angenommen habe. Wenn die Berg⸗ arbeiter sich für solidarisch erklärten, so thäten sie nichts Anderes als die Bergwerksbesitzer. Die Werktsverwaltung scheine die Frage der latholischen Feiertage nur zum Vorwand genommen zu haben, denn die paar katholischen Feiertage könnten unmöglich den Betrieb zum Stocken bringen. Die Unternehmer sollten es sich doch überlegen, ebe 6. den christlichen Arbeitern ihre Feiertage nähmen, sie folsten sich reuen, daß noch so viel Idealismus in den Arbeitern stecke.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

. Meine Herren! Es ist sowohl in der heutigen wie in der vorigen Sitzung der Regierung der Vorwurs gemacht worden, daß sie diejenige Resolution unbeachtet gelassen habe, die das hohe Haus seiner Zeit bel der Berathung der Berggesetznovelle im Jahre 1892 beschlossen hat, und die den Zweck gehabt habe, eine Aenderung unserer bestehenden Knappschaftskassen nach verschiedenen Richtungen hin herbeizuführen. Ich kann es als selbstverständlich bejeichnen, daß die Regierung alle Resolutionen, die von dem hohen Hause ausgehen, in die eingehendste , . . ihnen insoweit, als sie es mit ihrer Ueber— kugung vereinbar findet, auch die Ausführung verschafft. diesem Falle hatte es die Regierung also J, j mit ö ö. , . ,, zu thun, sondern auch zugleich mit einer

esolution des Herrenhauses. ie ĩ e ö ö. s Diese Resolution des Herrenhauses

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, den auf Abänderung wesentlicher gesetzlicher Bestimmungen über die Knappschaftsvereine gerichteten Bestrebungen ihre Unterstützung zu versagen. Es handelt sich hier also um einen Beschluß des anderen Hauses der das direkte Gegentheil besagt von dem, was Sie in diesem bohen Hause beschlossen haben. Nun werden Sie gewiß zugeben müssen, daß die Regierung den Beschlüssen des anderen Dauses die gleiche Beachtung zu theil werden lassen muß, wie den Beschlüssen dieses hohen Hauses. Unter diesen Umständen ist die Regierung in eine sorgfältige Prüfung der Frage eingetreten, inwie⸗ weit es möglich sei, den Anträgen, die damals in der Resolution des Abgeordnetenhauses ausgedrückt waren, Folge geben zu können. Sie hat sie zum theil, aber nicht vollständig beachtet. Die Gründe dafür 1 ö. ö Ihnen mitzuͤtheilen.

as den ersten Punkt anbetrifft, so handelt es i Frage, daß aus dem Knappschasfts⸗Vorstande die . fähig ausscheiden sollen. Die Beamten sind in erheblicher Zahl vor— handen, sind Mitglieder der Knappschaftskassen, zahlen ihre Beiträge und naturgemäß steht ihnen das passive Wablrecht zu wie allen andern. Wir sollen nun dahin wirken, daß diesen Be— amten das passive Wahlrecht entzogen werde. Ja, meine Herren, wir haben bei den Staatsgruben der Eitwägung Rechnung getragen daß es in mancher Beziehung erwünscht sei, die Beamten außerhalb der Interessen und der Fragen der Knappschaft zu stellen, indem wir die betreffenden Beamten zu Staatsbeamten gemacht haben. Da- durch sind sie aus dem Knapyschaftsvorstande ausgeschieden und sind insofern außerhalb dieser Fragen gestellt worden. Im übrigen haben wir doch nicht die Berechtigung. Mitgliedern der 6 ö. , zahlen, die die gleichen Pflichten haben wie

e übrigen, ihre Rechte zu verkürzen. (S ig! mir unanfechtbar zu . Was die Frage der geheimen Wahl anbetrifft, so b zum theil allerdings eine Disparität zwischen e 6 . Knappschaftskassen und der Einrichtung der Wohlfahrtsanstalten, die auf der Reichsgesetzgebung beruhen. Wir haben die geheime Wahl soweit aus⸗ gedehnt, daß sie sowohl bei der Mehrzahl der Knappschaftskassen als auch für die weit überwiegende Mehrzahl der Bergarbeiter zur An⸗ wendung kommt. Nur in einigen Bezirken in Oberschlesien gilt sie noch nicht. Nach meiner Kenntniß sind dort die Grubenbesitzer ebenso für die Beibehaltung der nicht geheimen Wahl, als die Arbeiter gegen dieselbe sind. (Heiterkeit Wie soll man in diese Verhältnisse ein⸗ . ö. , Bestimmungen beruben? Will man n diese Verhältnisse eingreifen,

, n. greif so kann es nur auf dem Wege des Ich gehe nun zum zweiten Punkt über, der Ein

Schiedsgerichte zur Entscheidung über die Ansprüche an n n. lassen mitglieder auf Knappschaftspensionen. Der Frage der Schieds- gerichte sind wir wiederholt näher getreten. Ich darf sagen, daß, wie manches dafür spricht, auch sehr vieles ist, was dagegen sprich . Es handelt sich im wesentlichen darum: was liegt mehr im Interesse der Arbeiter, eine möglichst schnelle Erledigung, bei der zugleich einer besonderen Berücksichtigung des einzelnen Falles, der Billigkeit ent- sprechend, Rechnung getragen werden kann, oder ein weitlãufiges formell geregeltes Verfahren, welches erhebliche Kosten macht längere Zeit dauert und die Möglichkeit der Billigkeit Rechnung zu tragen, verschrantt⸗ Da haben wir uns gesagt: vorläufig wollen wir es bei den bestehenden Einrichtungen belassen; wir haben es aber nicht als ausgeschlossen betrachtet, demnächst im Wege der Aenderung des Berggesetzes dafür , daß bier eine Uebereinstimmung mit den Einrichtungen, e . n , wer nach dem Reichsgesetz bestehen, Ich komme nun auf den dritten Punkt, die Frage de itions⸗ gebühr. Es ist allerdings bei Herstellung . e,, . Regel angesehen, daß derjenige in der Knappschaftskasse, der aus dem Arbeiterperhältniß ausscheidet, damit zu gleicher Zeit fanch An⸗ spruch auf Pension verliert. Er verliert ihn auch dann, wenn 2. durch den Wechsel der Arbeit in einen anderen gtassenderband ubertritt Darin liegt nach meiner Meinung noch viel mehr Bebenkliches a3,

„Ministerial⸗Abtheilung für das Bergwesen“ fort.

einen organisieren,

. , halten, daß nach beiden Richtungen hin Remedur ge

Was den einen Punkt anbetrifft, die Erhaltun nsions ansprüche bei dem Ausscheiden aus dem 1 9 haben wir in den meisten der Knappschaftskassen die Zahlung der Rekogni tions gebühr für diesen Zweck eingeführt. Ich würde es sogar nicht für bedenklich halten, wenn auch ohne solche Rekognitionsgebühren der An= spruch für gewisse Zeit erhalten bleibt und nur bei Ueberschreitun dieser Zeit eine Rekognitionsgebühr zu entrichten ist. Das ist d. Frage, die der weiteren Erwägung vorbehalten bleibt.

Nun möchte ich noch auf einen Gesichtspunkt kommen. Ist es etwa angezeigt, im Wege einer Aenderung des Berggesetzes noch einer weiteren Berücksi htigung der Wünsche, welche in der Resolution des Hauses ausgedrückt sind, näher zu treten? Wir werden an die Frage einer Aenderung des Berggesetzes aus verschiedenen anderen Rücksichten demnächst herantreten müssen (Hört! hört!) und bei der anderweitigen Regelung der Bestimmungen des Berggese pet werden wir auch die Aenderung der Bestimmungen über die Knappschaftékassen mit in Erwägung ziehen. E wird natũrlicher⸗ weise dann auch unsere Aufgabe sein, soweit es angängig ist, also es im Interesse der Arbeiter liegt, die Annäherung oder die Gleich. stellung der Einrichtungen der Knappschaftskassen mit den Bestim— mungen, die für die reichsgesetzliche Versicherung gelten, berbeizufũbren Aber, meine Herren, die Bestimmungen über die reichsgesetz liche Ber. sicherung sind ja in der Umbildung begriffen, die ganze Reichs⸗ gesetzebung ist ja noch nicht zum Abschluß gekommen: wir stehen ja im Reich vor der Berathung des Alters. und Invaliditäts- versicherungsgesezes und demnächst des Unfallversicherungsgesetzes Diese müssen wir erst abwarten. Wenn diese Gesetzgebung zum ab. schluß gekommen ist, dann ist der Moment gekommen daß wir auch der Frage näher treten, ob und wie weit die Bestimm ungen über die Knappschaftskassen in dem Berggesetz zu ändern sein werden. (Bravo h

Abg. Vorster (fr. kons.): Man behauptet, d 6 sei nur eine Reaktion des n , ,,, 3 orsitzender von Unternehmerverbänden muß ich dagegen entschleden ,, wie eier la zwar cha ltliths! Vere n zum . er Arbeiter wie der Arbeitgeber. Die Arbei verbände haben mit Strikes, mit der R , : aber es, egelung des , . . nicht 6 a n. zu . ö . he. Die evangelischen Arbeitervereine stehe fei ganz anderen Standpunkt als der sogenannte christli an rb n verein; sie halten sich fern von der n ,. de 1 1 , 64 2 . e, . e nee. ie . eine rd. as Recht, sich bessere Lohnbedi ef. ,, . nden g , , z r erufspereinen ist im Westen ni 6 ee , n. , gi nn , n nnn, t esten. it der Sch . n. . ui in 6 we fg i n . ö n rbeitgebern. Manche b . , 393 zu er fre denrf er Arbeiter, dann schaffe ĩ organisalon der Arbeitgeber! So . . an,, zwungen werden können, ihre Betriebe einzustellen, werden sie 6 die Stärkeren bleiben. Mit den DTrade-HUnions hat man sehr un⸗ günstige Erfabrungen gemacht. Die Folgen werden ein. ungeheurer

Terrorismus der Arbeiter und fortgesetzte Lohnkä mpfe oh Ich heffe, daß die ie dnnn, ieder w

. sein. rebungen gegenüber ablehnend erhalten wird.

Abg. Fuchs (Zentr.): Wenn die Arbeitgeber sich in Fachber⸗ so darf man dasselbe Recht den Arbeitern nicht versagen. Die Herren werfen uns vor, daß wir die Sache vom be schräntten konfessionellen Standpunkt aus betrachten. Es wird . 9 Zeit kommen, wo sie uns im Kampf gegen die Sozialdemokratie 26 sehr dankbar sein werden. Gefreut hat uns das Entgegen⸗ ommen des Handels. Ministers Wir werden uns darüber im ie, 6 . . 6 . bellagt sich, daß wir die

es mißbrauchen. ozu sind wi . ide rr eg als dazu, die Beschwerden j Bell . e ef nf . n ft nur eine im r en, Meine rbeitszeit war amtlicher honach im Durchschnitt eine Arbeitszeit n. 6 . . Bergbau besteht. Die Arbeitszeit von 6 Stunden ist eine Aus= nahme. Die Erörterungen über den Piesberger Strike beweisen y , an enn, denn kein Verständniß haben? ö. ramontanen wollten . 35 stellt doch das Zentrum das ber m ,. all? Vie ganze Sammlungspolitik war nur ein berausgeriffenes Ylatt aus dem Programm des Zentrums. Wer hat denn beim Bürgerlichen Gesetzhuch das Band der Reichseinheit enger geknüpft? Wie mir gerade Herr Sattler den Vorwurf eines had nt 8. predigers machen kann, ist mir unverständlich; denn was , . tom Predigen? Allerdings messen wir alle öffentlichen und privaten ier fe en . . fn ni. Dabei werden wir z u ie Nationalliberalen haben garnicht den Muth, einen anderen Stand ĩ k ker g e, . 6 . einzunehmen gegenüber dem g. Dr., Sattler (nl,): Ich hatte nur d ĩ erhoben, in einer Stunde äber die wichtigsten pre, i err . 1 . ö en. mit unzulänglichen Mitteln. Daß er e verhindern wollten oder ü , w. ist, unrichtig, und eine solche , n,. parlamentarischen Ausdruck nicht zu charakteristeren. Wir hätten gar⸗ nichts dagegen einzuwenden, wenn der Vorredner praktische 3 en praktisch behandelt hätte. Mit Herrn Hitze diskutieren wir gern * . auch unseren Anschauungen näher als Herr Fuchs. Die Arbeits. , z höchsten is 10 Stunden, ja ĩ . er, rei war. ei dem Piesberger Strit handelt es sich nicht darum, ob das formelle R , ü. n, , . n, ,,. 353 , n,. und ‚en. kial⸗ if l ebes. Dieser thatsãchli = gestellt worden. Der Bischof von . 6 . 2. stimmung zur Feiertagsarbeit gegeben. (Zuruf im Zentrum: Wurde , a, n 46. ja Ulle. Die Arbeiter sollten esse gehen, da traten die , . ö ,. n. wurde r r gegn. einer l p gn nenn, n flfenrt Trlauhnsg mranlgßt. San bat

Die Diskussion wird geschlossen und das Kapi ĩ Bei den Ausgaben ; i ,, fin, m g ür die Ober⸗Bergämter 3 ba. Wetekamvp (fr. Volksp.) di

bildungen, J. B. der merkwürdigen Dich er e t n rn fen,. , ,,, . 1 . sar bemerkt, daß die EGrbaĩtung ki,, . , . sei, da sie in vielen Fällen den ei den Besoldungen für die Bergrevierbeamt

50 neue Stellen für un te re An fm e d men . ih: diese Beamten sollen den Revierbeamten in den Stein⸗ . ö, , , ,,, Der Berichterstatter der

t sion, h engel, b i Bewilligung dieser 3 ; 2,

dem, was von dem Herrn Vorredner angedeutet ist. Ich würde et

(Schluß in der Zwelten Beilage)

werkvereine, sondern auch diejenigen

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

3weite Beilage

Berlin, Dienstag, den 28. Februar

1899.

M 51.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Dr. Hirsch (fr. Vollsp.) beantragt, die Regierung u ersuchen, zum Zweck der thunlichsten Verhütung von Un⸗ ann und der Siärkung des Vertrauens der Grubenarbeiter in die Sicherheit des Betriebes, neben den Revieraufsichts⸗ beamten Arbeitervertreter zur Beaufsichtigung der Steinkohlen⸗

gruben heranzuziehen.

Abg. Dr Hir ch erinnert daran, daß aus Anlaß des letzten großen Unglücks auf der Zeche Karolinenglück der Handels. Minister umfangreiche Schutzvorrichtungen für die Bergarbeiter in Aussicht esteilt habe. Wo es sich um das Leben so vieler arbeitskräftiger

enschen handle, müsse recht schnell vorgegangen werden. Der Minister habe eine Vermehrung des Beamtenperfonals oder die Her⸗ anziebung von Arbeitern in Aussicht gestellt. Vorher solle sich aber eine Kommission in anderen Ländern informieren. In seiner Etats rede habe dann der Minister gesagt, daß die Heranziehung von Arbettern fich in anderen Ländern nicht bewährt habe. Er stütze sich dabei auf einen Bericht, der dem Hause nicht es officig mitgetheilt worden fei. Es fehle darüber eine sichere Grundlage der Beurtheilung. In England, fährt Redner fort, baben schon seit 1873 die Gruben—⸗ arbeller' daz Recht, die Befichtigung der Gruben durch Arbeiter. vertreter vornehmen zu lassen. Die meisten englischen Grubenbesitzer haben sich nach dem Bericht über die Zuziehung der Arbeiter⸗ delegirten günstig gusgesprochen. Man hat darauf hingewiesen, daß die englischen Verhältnisse mit den unsrigen nicht vergleichbar seien; denn dort beständen zwar große Trade-unions, aber keine großen sozialdemokratischen Srganisationen. Ich gccertiere zunächst diese Anerkennung der Gewerkschaften. Bei der Einführung dieser Maßregel bestanden aber viel gefährlichere Arbeiterorganisationen als die der jetzigen Sozialdemokraten. Unsere Arbeiter stehen den eng⸗ lischen an Tüchtigkeit nicht nach, und nicht bloß die Hiistlichen Ge— denen ich nahe stehe, haben den Kampf mit der Sozial demokratie aufgenommen. Die Mitglieder dieser Gewenkvereine haben durch Revers zu erklären, keine Sozialdemokraten zu sein. Aus Frankreich liegen allerding auch ungünstige Urtheile vor, namenilich von seiten der Arbeitgeber. Dort besteht ein solches Gesetz auch erst seit kurzer Zeit. Die Arbeiterdelegirten baben aber nach den mitgetheilten Zahlen nicht unerheblich zur Sicherheit des Betriebes beigetragen; denn die Zahl der Unfälls hat in Frankreich abge⸗ nommen. Gin Urtheil über belgische Verhältnisse ist nicht möglich, da rie Einrichtung dort erst seit 1897 existiert. Gegenüber den hohen Verlustziffern im Bergbau ist eine Abhülfe nothwendig. Die Tüchtigkeit unferer Beamten verkenne ich nicht; ihre Zahl aber ist zu gering im Verhältniß zu der in anderen Staaten. Die Ver. mehrung der Beamten genügt aber auch nicht; die Arbeiter haben an der Sicherheit ihrer selbst. und ihrer Kameraden mindestens dasselbe Interesse wie die Staatsbeamten. sich nicht jeden Morgen sagen: heute ist es vielleicht das letzte Mal, baß Du die liebe Sonne und die Deinigen siehst. Ist hier nicht der schönste Platz für die Selbsthilfe? Die Arbeiterdelegirten brauchen doch nur zu beobachten und zu melden, dazu brauchen sie keine be—⸗ sonderen technischen Fähigkeiten. Und sind etwa die deutschen Berg⸗ arbeiter ungebildeter als die englischen? Ebenso unbegründet ist der Finwand der Kommission, daß die Bergarbeiter nach unten nicht unabhängig genug seien. Man könnte einen solchen Ein⸗ wand auch auf uns anwenden. Man fürchtet hier nur die Macht der Sozialdemokratie. Das ist aber eine ganz kleinliche Auffassung; denn durch eine solche Fernhaltung der Arbeiter wird man die Sozialdemokratie nicht zurückdrängen. Die Bergarbeiter sind überhaupt ihrer ganzen Lebensrichtung nach viel mehr konservativ als fozlaldemokratisch. Je mehr man die Sozialdemokraten zur praktischen Wirksamkeit heranziht, umsomehr werden sie sich von ihren Utopien abwenden. Die in diesem Etat vorgesehene Vermehrung der Auf- sichtsbeamten garantiert eine ausreichende Besichtigung der Gruben nicht. Wir verlangen nichts Neues. Schon um die Mitte des Jahr⸗ hunderts wurden im Bergbau die Arbeiter als mitwirkende Genossen behandelt, und bei der Unfall oersicherung haben die Arbeiter ebenfalls ein Wort mitzufprechen, namentlich bei der Unfallperbütung. Hat fich die Arbeitervertretung etwa nicht bewährt? Im Gegentheil, wir thun ein nationales Werk, wenn wir diese Entwickelung weiter fördern. Auch die deutschen Arbeitgeber sollten sich nicht feindlich dazu ver. halten, nachdem ihre englischen Kollegen den Segen dieser Maßregel anerkannt haben. Es handelt sich hier um das Theuerste für den den Arbeiter: um Leben und Gesundheit.

Abg. Ißmer lfr. kons. ): Die Arbeiter ⸗Delegirten würden den ihnen gestellten Aufgaben nicht gewachsen sein. Sie würden z. B. die Betriebsfebler zu piüfen haben. Dazu gehört aber ein großes Maß von Verständniß. Die untersten Aussichtsbeamten bei den Stein⸗ kohlenbergwerken gehen aus dem Arbeiterstande hervor. Sie haben eine bestimmte Ausbildung genossen und müssen ihre Befähigung zur Aufsi Rt nachweisen. Diese Befähigung kann der Delegirte nicht nach⸗ weisen, und deshalb hat sein Urtheil absolut keinen. Werih. Die Behörden müßten also vorher seine Fähigkeit erst prüfen und ihm die Bestaätigung versagen, wenn die Befähigung nicht nach⸗ gewiesen ist. Diese Versagung würde aber böses Blut machen, namentlich dann, wenn der Arbeiter unter seinen Kameraden beliebt ist und einer bestimmten Partei angehört, Der Zug zur Sozial demokratie ist unter den Bergarbeitern doch größer als der Vor⸗ redner anninmt. Das beweisen die letzten Reichstagswahlen. Die sozialdemokratische Parteileitung würde sich jweifellos sofort der Delegirtenwahl bemächtigen, und zwar mit Eifolg, dank ihrer straffen Organisatlon. Was in Waldenburg möglich ist, ist auch in anderen Wahlkreisen möglich. Werden denn die Velegirten das „Verschulden Dritter“ bei der Außerachtlassung der Vorschriften unparteiisch feststellen? Die Betriebsschutzvorrichtungen wirken doch nicht selbstthätig, es kommt dabei auf die Beachtung der Vorschriften an. Die Kontrolbeamten müssen, wie der Handels Minister ganz richtig früher hervorgeboben bat, sowohl von den Ar— beitern wie von den Grubenbesitzern unabhängig sein. Dasselbe gilt auch hinsichtlich der Delegtrten. Ich beantrage namens meiner Freunde die Ablehnung des Antrags Hirsch.

Abg. Dr. Hitze: Wir danken der Regierung zunächst für die Vermehrung der Aufsichtsbeamtenstellen; es müßte aber auch die Zahl der etatsmäßigen Stellen für die oberen Aussichtsbeamten vermehrt werden. Was die Zuziehung der Arbeiter betrifft, so handelt es sich nicht um ihr technisches Urtheil, sondern nur um eine Ergänzung des technischen Urtheils durch die praktische Erfahrung der Bergarbeiter. Die Beamten haben selbst ein Interesse an dieser Ergänzung. Mag doch die Regierung mit der Zuziehung der Arbeiter wenigstens einen Versuch machen. Das Vertrauen der Bergarbeiter zu den Arbeit⸗ gebern wird wachsen, wenn ihre Kameraden an der Aufsicht theil · nehmen. Die So)ialdemokratte braucht man dabei nicht zu fücchten; sie ist im Bergbau nur sporadisch vertreten.

Abg. von Bockelberg (kens): Die Vermehrung der Nevier⸗ beamtenstellen werden wir gern bewilligen; denn es handelt sich um verantwortliche, qualifizierte Beamte, gewissermaßen um Gendarmen unter der Erde, die die Innebaltung der bergpolizeilichen Vorschriften zu überwachen haben. Diese ihre Verantwortlichkeit und Quallfikation rechtfertigt auch ihre Maximalbesoldung von 2400 6 bezw. 2800

*

Müssen sie

obwohl wir mit der allgemeinen Tendenz des Antrages, Unfälle zu verhüten, einverstanden sind. Ich ziehe aus der Denkschrift den umgekehrten Schluß wie der Abg. Hirsch und der Vorwärts“; die Verhältniffe des englischen Bergbaues sind mit den unsrigen absolut nicht vergleichbar. Die Zuzlehung der Bergarbeiter ist dort auch nur fakultativ; in Frankreich aber zal sich diese Zuziehung der Dele⸗ ö nicht bewährt, weil es den Arbeitern an der nöthigen Vor⸗ ildung und der unabhängigen Stellung gegenüber den anderen Sie haben dle Uebertretungen ihrer Mitarbeiter fast

5 zur Anzeige gebracht, und die Arbeiter haben fast jedes ertrauen zu dieser Einrichtung verloren. Der belgische Arbeiter delegirte endlich gleicht fast vollständig unseren Revieraufsichtsbeamten. Der' Antrag ist aber auch politisch beden lich. Es ist nicht zweifel haft, daß die Sozialdemokratie sich dieser Bewegung bemächtigen und Unfrieden zwischen Arbeitern und Arbeitgebern saen wird. Wir haben keine Veranlaffung, einen neuen Keil zwischen diese beiden zusammen⸗ gehörigen Clemente zu treiben. Es ist nicht gut, diese beiden Theile einzeln zu organisieren und auseinander zu bringen. Sie müssen viel⸗ mehr zufammen wirken. Deshalb bitten wir um Abweisung des

Antrages.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ich glaube, nach den Ausführungen der verschiedenen Herren Vorredner annehmen zu dürfen, daß in diesem hohen Hause wohl darüber Einverständniß besteht, daß es erwünscht ist, eine Aus⸗ gestaltung unserer staatlichen Bergaufsicht in der Richtung vor⸗ zunehmen, wie sie in der hier zur Debatte stehenden Position des Etats in Aussicht genommen ist: Durch Einrichtung unterer Berg⸗ aufsichtsbeamten, die den Bergrevierbeamten unterstellt sind, welche die Aufgabe haben, nach seinen Weisungen regelmäßig die Gruben innerhalb seines Bezirks zu befahren und ihn in laufender Kenntniß über die Zustände in den einzelnen Gruben und Betriebspunkten zu halten. Es ist das deshalb nothwendig, weil der. Revierbeamte selbst nur höchstens einmal im Jahre in die Lage kommt, die einzelnen Betriebspunkte einer Grube zu besichtigen. Er muß also andere Organe zur Verfügung haben, die ihn in laufender Kenntniß erhalten, die bei ihm die Voraussetzung ist für die Anordnungen, die er im Aufsichtswege zu erlassen hat. Es ist das an sich so einleuchtend und klar, daß ich glaube, es wird darüber auch völliges Einverstän dniß herrschen.

Zweifelhaft war es, als ich im vorigen Jahre diese Ansicht aus—⸗ sprach, wie diese unteren Aufsichtsbeamten zu gestalten seien, ob man sie als Beamte anzustellen habe mit bestimmter fachmännischer Vor⸗ bildung, die durch eine Prüfung festzustellen sei, oder ob man, ent⸗ sprechend dem vielfach in Arbeiterkreisen verbreiteten Wunsch, Delegirte, gewählte Vertreter der Arbeiter, zu solchen Aufsichtsorganen bestellen solle. Ich habe mir die Entscheisung darüber ausdrücklich vorbehalten bis nach genauerer Feststellung der Einrichtungen, die in den drei hauptsächlich bergbautreibenden Nachbarstaaten Frankreich, England und Belgien bestehen. Ich habe eine Kommission ernannt aus zwei Staatsbeamten und einem Privatbeamten, die den Auftrag erhalten hat, sich dort zu informieren und Bericht darüber zu erstatten. Auf Grund dieses Berichts habe ich mich dafür entschieden, zunächst die⸗ jenige Maßregel zu treffen, die zweifellos und unbedingt richtig ist: untere Aufsichtsorgane als Beamte anzustellen —, dagegen die Frage, ob eine solche Einrichtung etwa in Zukunft zu ergänzen sein möchte, durch Arbeiterdelegirte, die den unteren Aufsichtsbeamten zu begleiten haben, auszuscheiden, weil zur Zeit darüber eine Entschließung nicht getroffen werden kann und auch garnicht getroffen zu werden braucht.

Ich möchte nun zunächst, ehe ich in eine Begründung dieser Auf⸗ fassung eintrete, hervorheben, weshalb ich davon abgesehen habe, den Bericht schon früher zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen oder ihn der Oeffentlichkeit zu übergeben. Ich darf dabei bemerken, daß gegenwärtig der Bericht bereits veröffentlicht ist durch die Zeitschrift für Berg⸗ und Hüttenwesen, und die Absicht von vornherein bestand, diese Veröffentlichung eintreten zu lassen. Ich fand als Hindernisse darin, daß es für nothwendig befunden wurde, die Zustimmung aller der einzelnen Personen, die vor den Kommissionen gehört worden sind, und deren Aeußerung in den Bericht aufgenommen ist, ausdrück⸗ lich zu extrahieren (sehr richtig), weil man ja garnicht wissen konnte, ob ihnen nicht nachträglich aus ihrer offenen und freien Aeußerung Schwierigkeiten erwachsen möchten. Diese Korrespondenzen haben ge— raume Zeit in Anspruch genommen und haben dahin geführt, daß einige Aeußerungen haben modifiziert werden müssen, Einzelne auch ge⸗ beten haben, ihre Namen wegzulassen. Daraus erklärt es sich, daß der Bericht erst jetzt zur Kenntniß des Hauses hat gelangen können. Die Regierung trifft in dieser Beziehung keine Schuld.

Was nun den Inhalt des Berichts betrifft, so ist es nicht schwer, für jede Ansicht, die man vertritt, mag sie für oder gegen die Delegirten gehen, Belegstellen aus den Aeußerungen zu finden, die in dem Bericht enthalten sind. (Sehr richtig) Ich kann natürlich hier in eine eingehende Darlegung des Inhalts des Berichts nicht ein⸗ treten, das würde zu weit führen. Ich möchte nur im allgemeinen konstatieren, man muß die Aeußerungen auteinanderholten, erstens nach den Ländern, um deren Tinrichtungen * sich baudelt, und zweitens nach den Gruppen der Per «. won , diese Aeußerungen aus—⸗ gegangen sind.

Was die Länder anbetrifft, so sind die Aeußerungen am günstigsten in England, erheblich weniger günstig, im wesentlichen ungünstig in Frankreich, während man in Belgien eigentliche Er—⸗ fahrungen noch nicht hat konstatieren können, sondern sich im wesent⸗ lichen darauf beschränkt hat, Hoffnungen auszusprechen, die Hoffnung nämlich, daß die Einrichtung, die man dort getroffen hat, sich besser bewähren möchte als die in Frankreich getroffene.

In England hat sich die Sache, wie von dem Herrn Vorredner ja ausführlich dargelegt ist, im wesentlichen gut bewährt. Die Arbeiter sind damit zufrieden, auch die Arbeitgeber sind damit zu⸗ frieden. Aber, meine Herren, die Einrichtung besteht nur in einer sehr beschränkten Zahl von englischen Gruben. (Sehr richtig! rechts.) In dieser Beziehung, glaube ich, hätte dem Herrn Abg. Hirsch ein Passus auf S. 3 des Berichts nicht entgehen können, den ich doch hier vorlesen muß, um die Bedeutung seiner Ausführungen dadurch

Arbeitern fehlt.

Thatsächliche Anwendung findet die Vorschrift 38 nach den Mittheilungen der englischen Bergwerks Inspektoren allerdings nur in beschränktem Maße. Von ihr wird in bedeutendem Um fange, nämlich auf etwa der Hälfte oder mehr als der Hälfte der größeren Gruben, nur im Südwestbezirk und in den Bezirken Süd Wales, Durham und Neweastle, auf etwa ein Drittel der Gruben in Jorkshire und Lincolnshire, dagegen wenig oder gar⸗ nicht in den übrigen Bezirken Gebrauch gemacht. (Hört, hört! rechts.)

Ferner heißt es weiter unten bez. derjenigen Gruben, von welchen davon Gebrauch gemacht wird, auf derselben Seite des Berichts:

Die Besichtigungen durch die Delegirten geschehen auf einigen

Gruben, besonders den tiefen und schlagwetterreichen, ziemlich regel⸗ mäßig einmal im Monat, auf anderen alle 2 oder 3 Monate, auf den übrigen noch seltener, und zwar vielfach nur einmal im Jahr. Meine Herren, Sie sehen also, die große Bedeutung, die der Herr Abg. Hirsch der Sache beigelegt hat, hat sie in England doch nicht. (Sehr richtig! rechts) Allerdings hat sie sich im allgemeinen da, wo sie besteht, gut bewährt. Das beruht im wesentlichen darauf und ich bitte das festzuhalten, ich komme darauf zurück —, daß sowehl die Arbeitgeber wie die Arbeiter mit der Sache zufrieden sind, daß beide den Wunsch und den Willen haben, die Sache nutzbringend und fruchtbringend zu machen, daß die Arbeitgeber die Arbeiter sogar zur Wahl veranlassen, wo sie ihrerseits es nicht thun, und daß die Arbeit⸗ geber zum theil zu den Kosten freiwillig beizutragen sich verpflichtet haben. Also dort, wo Uebereinstimmung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern besteht, kann solche Einrichtung bei beiderseitigem guten Willen nutzbringend wirken, auf der andern Seite, wo das nicht der Fall ist, nicht. Dafür haben wir das Beispiel in Frankreich. In Frankreich wurde gegen den Willen der Grubenbesitzer diese Einrich⸗ tung getroffen. Die Arbeiter drängten darauf, man machte die Konzession und führte die Einrichtung ein. Die Folge war, daß sofort die Agitation sich dieser Grubendelegirten bemächtigte. Die Agitation steigerte sich derart, daß im Jahre 1893 der große Gruben · arbeiter⸗Strike in Frankreich ausbrach, der mit der gänzlichen Nieder · lage der Grubenarbeiter endigte. (Hört, hört! rechts Die Folge dieses Vorgehens war, daß die Arbeiter darauf verzichteten, Agitatoren zu wählen, daß sie jetzt solche Leute wählten, die den Grubenbesitzern nicht unangenehm waren, und daß nunmehr die Grubenbesitzer die Bedenken, die sie früher gegen die Einrichtung hatten, fallen ließen. So ist der Zustand erwachsen, wie er in den Berichten über Frank⸗ reich dargelegt ist.

Daß diese Zustände dort, bei der gegenwärtigen Eimiichtung auf den Gruben in Frankreich, keine vollkommenen sind, das wird Jeder, der den Bericht gelesen hat, zugeben, das hat auch der Abg. Hirsch bestätigt. Ich möchte eine charakteristische Aeußerung eines der Arbeiter hervorheben, der Arbeiter, die doch gerade vorzugsweise mit der Ein richtung zufrieden sind. Dieser Arbeiter, Bouillin, erklärt auf Seite 18 des Berichts:

Ich bin Delegirter und Barbier. (Heiterkeit) Das ift also ein Mann, der früher Bergarbeiter ge⸗ wesen und jetzt Barbier ist und zugleich, wie Sie ganz richtig sagen, im Nebenamt als Delegirter fungiert. Die Arbeiter, die sich bei mir rasieren lassen, werden der Ge⸗ sellschaft denunziert.

Dann fügt er hinzu: Wir wünschen, daß die Unabhängigkeit der Delegirten sicher⸗

gestellt und ihre Befugnisse erweltert werden. Die Delegirten werden nicht genügend bezahlt, auch sind sie gezwungen, ein anderes Geschäft zu betreiben, was ihre Unabhängigkeit vermindert.

Ja, meine Herren, wenn man diese Wünsche der Arbeiter er⸗ füllen wollte, müßte man den Delegirten eben zum Beamten machen, müßte man ihm eine feste Anstellung geben; dann ist er unabhãngig von den Arbeitgebern, hat ein auskömmliches Gehalt, das der Mann hier vermißt, und braucht nicht nebenbei seine Kunden zu rasieren. (Heiterkeit. Sehr richtig h

Nun, meine Herren, möchte ich mir gestatten, kurz die Gesichts.˖ punkte hervorzuheben, die für eine solche Einrichtung von Gruben delegirten sprechen, auf der andern Seite auch die Gesichtspunkte hervorzuheben, die dagegen sprechen, und dann Ihnen darzulegen, wie wir nun zu derjenigen Auffassung gekommen sind, die ich bereits mir gestattet habe, Ihnen mitzutheilen. Also für die Elnrichtung von Grubendelegirten spricht vor allem die Erwägung, die in sehr aus- führlicher und ansprechender Weise, wie ich auch anerkennen muß, von Herrn Abg. Dr. Hirsch dargelegt worden ist. Er sagt mit vollem Recht: die Arbeiter und um deren Leben und Gesundheit handelt es sich ja haben ein großes Interesse daran und legen ganz ent schieden Werih darauf, sich selbst von dem Zustand der Grube zu überzeugen, bei den Besichtigungen den Beamten zu begleiten und zu sehen, ob denn nun auch alles in Ordnung ist, ob alles geschehen ist, wat geschehen kann und geschehen muß, damit die nöthige Sicherheit für ihr Leben und ihre Gesundheit gewährleistet ist. Das ist eine an sich durchaus berechtigte Forderung, die man ganz gewiß gern erfüllen will und erfüllen wird, wenn es geschehen kann, ohne daß daraus Unzuträglichkeiten erwachsen.

Die zweite Erwägung, die dafür spricht, liegt darin, daß die Grubenbesitzer selbst ein gewisses Interesse daran haben, daß den Arbeitern die Möglichkeit gegeben wird, sich zu überzeugen, daß that⸗ sächlich nichts versäumt wird, um die Sicherheit des Betriebes zu garantieren, damit sie selbst gedeckt werden gegen derlei Gerüchte, die erfahrungsmäßig nach großen Unfällen aufkommen: es sei dort und dort etwas nicht in Ordnung; da und da sei ein ganz gefährlicher Zustand an diesem oder jenem Betriebspunkt gewesen, sie hätten das wohl gewußt, sie (die Arbeiter) hätten aber Bedenken getragen, es zu sagen, weil sie sonst befürchteten, abgekehrt zu werden,

Sie sollten aber kürzer Aufseber oder Kontroleure genannt werden. Dem Antrage Hirsch müssen wir unsere Zustümmung versagen,

richtig zu stellen. Es heißt dort auf S. 3:

oder sie bätten es jwar gesagt, hätten es zur Kenntniß