k der Thierseuchen, Dienstag von 5 — 6 Uhr Nachmittags, ndig.
Dr. Eberlein, Dozent: Uebungen am Hufe, in Gemeinschaft mit dem Assistenten Grupe, täglich von 4-5 Uhr Nachmittags. . und Gestütkunde, Donnergztag von 9 — 10 Uhr, Freitag und
nnabend von 7-83 Uhr Vormittags, 3 stündig. Pollklinik für . Hausthiere, täglich von 10— 12 Uhr Vormittags und von
— 5 Uhr Nachmittags.
Kom. Dozent Regenbogen: Pharmakologie und Toxikologie 1, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7—8 Uhr Vormittags, 3 . Rezeptierkunde, Sonnabend von 9— 10 Uhr Vormittags, I stündig. Allgemeine Therapie, Montag von 7–- 8 Uhr Vormittags, L stündig. Klinik und Poliklinik für kleinere , . täglich von 10—12 Uhr Vormittags und von 4—- 3 Uhr Nachmittags.
Dr. Wittmack, Geheimer Regierungs- Rath, Professor: Botanik, Montag und Sonnabend von 9— 10 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 8—9 Uhr Vormittags, 4stündig. Botanische Ex⸗ kursionen, Sonnabend Nachmittags.
Dr. Börnstein, ö,. Physik, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 3— 4 Uhr Nachmittags, 3 stündig.
. erner, Geheimer Regierungs-⸗Rath, Professor: Rind⸗ bdiehzucht, Mittwoch und Donnerstag von 12—1 Ühr Nachmittags, rs Schweinezucht, Sonnabend von 12—1 Uhr Nachmittags, I stündig.
Dr. Plate, Professor: Zoologie, Montag, Dienstag, Freitag und Sonnabend von 8 — Ubr Vormittags, 4 ũstuͤndig.
Keller, Presektor: Histologische Uebungen in Gemeinschaft mit Professor Dr. Schmaltz. Einleitung in die Anatomie, Dienstag bis Freitag von 9— 10 Uhr, vier Wochen lang.
Bere, Repetitor: Assistenz in der medizinischen Klinik.
Dr., Fuchs, Repetitor: Pathologisch- histologische Uebungen in Gemeinschaft mit Geheimem Regierungs- Rath, Professor r. Schütz. Pfeiffer, Repetitor: Assistenz in der chirurgischen Klinik.
Koblham mer, Assistent der Chemie: Chemische Uebungen in Gemeinschaft mit Professor Dr. Pinner.
Dr. Du Bois ⸗Revm ond, Assistent der Physiologie: Re . petitionen über Physiologie.
Grupe, Assistent in der Poliklinik: Uebungen am Hufe in Ge— meinschaft mit Dozent Dr. Eberlein.
Dr. . Apotheker: Pharmazeutische Uebungen, täglich von 10—12 Uhr Vormittags und von 4— 5 Uhr Nachmittags.
Berlin, den 27. Februar 1899.
Der Rektor. Dieckerhoff.
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Carl Noot aus Weitmar, Kreis Bochum, ist von uns heute die Befugniß zur Verrichtung von Markscheider⸗ arbeiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Clausthal, den 21. Februar I899.
Königliches Ober⸗Bergamt. chen bach.
GSekanntm ach ung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 25. Oktober 1898, betreffend die von der Lausitzer , de,, beschlossene Vermehrung ihres Grundkapitals durch Ausgabe weiterer Aktien im Betrage von 327 000 M , durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Liegnitz, Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 33, ausgegeben am 4. Februar 1899.
der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 39, ausgegeben am 1. Februar 1899,
2) das Allerhöchste Privilegium vom 9. November 1898 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Stoly i. P. im Betrage von 3 000 000 M durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 50 S. 281, ausgegeben am 15. Dezember 1898;
3) das am 5. Dezember 1898 Allerhöchst vollzogene Statut für die Rheda ⸗Strömming⸗Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft zu Bresin im Kreise Neustadt und Putzig durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig, Jahrgang 1899 Nr. 3 S. 29, aus—⸗ gegeben am 21. Januar 1899;
) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Dezember 1898, betreffend die Genehmigung des IV. Nachtrags zum revidierten Statut der Landschaft der Provinz Sachsen, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Magdeburg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 31, ausgegeben am 28. Januar 1899,
der Königlichen Regierung zu Merseburg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 39, ausgegeben am 28. Januar 1899,
der Königlichen Regierung zu Erfurt, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 29, ausgegeben am 28. Januar 1899;
5) der Allerhöchste Elaß vom 12. Dejember 18938, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Hamm zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Werl nach Hamm in Anspruch zu nehmenden Grund⸗ eigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1899 Nr. 5 S. 62, ausgegeben am 4. Fe— bruar 1899;
6) das am 19. Dezember 18953 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Hammer und Hammerheide im Kreise Friedeberg N. M. und Alt, Sorge im Kreise Filehne durch die Amtẽblãtter ö
der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., Jahrgang 1899 Nr. 3 S. 15, ausgegeben am 18. Januar 1899,
der Königlichen Regierung zu Bromberg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 41, ausgegeben am 26. Januar 18939;
7) der Allerböchste Erlaß vom 21. Dezember 1898, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Aktiengesellschaft „West⸗ deutsche Eisenbahngesellschaft! zu Köln zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau einer Kleinbahn vom Bahn hof Neheim — Hüsten der Eisenbahn Schwerte — Arnsberg nach Sun⸗ dern in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amts— blatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1899 Nr. 4 S. 45, ausgegeben am 28. Januar 1899;
S) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Dejember 1898, betreffend die Verleihung des Rechts zur Enteignung von Grundeigenthum an den Reichs (Militär Fiskus behufs der Erweiterung des Feldbahn⸗ depots Clausdorf, durch daz Amtsblatt der Königlichen Reglerung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Jahrgang 1899 Nr. 7 S. 75, aus gegeben am 17. Februar 1899.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. März.
Seine Majestät der Kaiser und König erledigten, wie „W. T. B.“ aus Wilhelmahaven meldet, im Laufe des estrigen Nachmittags an Bord des dia ß che „Kurfürst . Wilhelm“ Regierungsgeschäfte. Abends um 7 Uhr and ein Diner von zwölf Gedecken statt, zu welchem die Admirale und das Gefolge geladen waren.
Heute Morgen gingen Seine Majestäͤt der Kaiser an Bord des „Kurfürst . Wilhelm, 14 von dem . „Hela“ begleitet ist, nach Helgoland in See. ;
In der am 2. d. M. unter dem Vorsitz des Staata⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Pos a⸗ dowsky⸗Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bun d etz⸗ raths wurden die Vorlagen, betreffend den Entwurf eines 83 für Elsaß⸗ Lothringen wegen Ausführung des Reichsgesetzes über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts⸗ barkeit, und betreffend daz Verhot des Terminhandels in Kammzug, den zustaͤndigen Ausschüssen überwiesen. Den Aus— schußanträgen über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, betreffend den obersten Militär⸗Gerichtshof, sowie über die Vorlage, betreffend die Einfügung eines Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter in das deutsche Eisenbahn⸗Gütertarifschema, wurde die Zustimmun 6 Außerdem wurde über verschiedene Eingaben . gefaßt. .
Württemberg.
Der „Staats⸗Anzeiger f. W.“ veröffentlicht eine Kön ig⸗ liche Verordnung, durch welche die Ständ eversam m⸗ lung zum 14. März einberufen wird.
Oefsterreich⸗ Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des , Landtags interpellierte, wie W. T. B.“ aus Brünn berichtet, der Abg. Perek (böhmischer Landtagsklub) über die durch die deutschen Mitglieder des Ausgleichsausschusses herbeigeführte Der öher ung einer Verständigungsaktion. Chlumecky erwiderte, die Verzögerung rühre daher, daß die Deutschen die vorliegenden Anträge einer reiflichen Erwägung unter kn, um gereifte und nicht etwa solche Gegenantraͤge zu . en, welche eine Verständigung überhaupt hindern würden.
Aus Bud apest meldet dasselbe Bureau, daß der bis—⸗ herige Minister⸗Präsident Baron Banffy an Stelle des ver⸗ storbenen Grafen Geza Szapary zum Ober⸗Hofmeister ernannt worden ist.
Das ungarische Abgeordnetenhaus wählte gestern den bisherigen Minister des Innern, Desider r ek mit
244 Stimmen zum Präsidenten; Desider Szilagyi erhielt
4 Stimmen. Zu Vize⸗Präsidenten wurden Bela Tallian und Gabriel Daniel gewählt.
Die Nationalpartei , gestern eine Landeskonferenz ab, an welcher etwa 309 Persenen theilnahmen. Ein Antrag, die Landeskonferenz möge sich dafür aussprechen, daß die Partei in ihrer Gesammtheit in die liberale Partei eintrete bezw. sich mit dieser Partei fusioniere, wurde einstimmig ange⸗ nommen. — Die klerikale Volkspartei verharrt auch weiter in oppositioneller ,,, ebenso wird die Unabhängigkeits⸗ partei unter Führung Kossuth's die Opposition auf staatsrecht⸗ licher Grundlage fortsetzen.
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses widmeten dem in Washington verstorbenen Lord Herschell der Premier⸗ Minister Lord Salisbury, Lord Kimberley, der Lordkanzler Halsbury und James Nachrufe, in denen sie die Verdienste und die Begabung des Verstorbenen hervorhoben.
Im Unterhause wurde gestern der Protest des russi⸗ schen Gesandten in Peking gegen einige Bestimmungen des von China mit einem üuiff Konsortium abgeschlossenen n g über die Niutschwang-Eisenbahn⸗-Anleihe zur Sprache gebracht.
Der Parlaments ⸗Untersekretär Brodrick erklärte, die Befugnisse der russischen Behörden in den an Rußland verpachteten chinesischen Di. strikten seien in dem Abkommen zwischen Rußland und China dargelegt. Das Abkommen befinde sich unter den dem Parlament vorzulegenden Schriftstücken. Dasselbe bestimme, daß die Verwaltung des Dsstrikts den russischen Beamten anvertraut werde. Wenn in Talienwan Ruß⸗ land seine Befugnisse überschreite, müsse die chinesische Regierung da⸗ gegen einschreiten. Die Regierung habe gehört, daß der russische Gesandte in Peking gegen gewisse Bestimmungen des Anleihever⸗ trags, betreffend die Ausdehnung der Niutschwang ⸗Cisenbahn, pro⸗ test erte, und zwar mit dem Bemerken, daß die Bestimmungẽen des Abkommens den Versicherungen widersprächen, die dem russischen Geschäftsträger Pawlow im Juli v. J. von der chinesischen Regierung gegeben worden seien. Die britische Regierung betrachte den Anleihe⸗ vertrag als bindend für die chinesische Regierung. Des weiteren theilte Brodrick mit, es sei kein formeller Vorschlag für die Theilung der Samoa ⸗Inseln von irgend einer Macht aus⸗ gegangen. Zwischen den drei betheiligten Mächten dauerten die Unterhandlungen über die jüngsten Unruhen auf Samoa fort. — Bei der dann folgenden ger, . Militär⸗Etats führte der Parlaments ⸗ Sekretär des Kriegsamts Wyndham aus, man beabsichtige nicht, an dem Reformprogramm von 1897 / 98, welches erst erprobt werden olle, irgend welche einschneidenden Veränderungen vorzunehmen. Indeß müsse das Heer außer zum Schutze Indiens auch für den Fall eines großen Krieges bereit sein, bei welchem man mit der Möglichkeit einer feindlichen Invasion rechnen müsse. Er hoffe, daß dies in weiter Ferne sei, aber daz Heer müsse darauf gerüstet und daher genügend stark für die Vertheidigung des Landes und für einen Gegenangriff sein. Die Regierung wünsche deshalb eine Feldarmee von 4 unabhängigen Kavallerie Brigaden und 3 Armee⸗ Rorpg zu haben. Ferner würden neue Batterien für die Feld⸗ Artillerie, und jwar jährlich je 5 errichtet, wodurch die Zahl dieser Batterien von 44 auf 54 gehracht werde. Auch sei man in den maßgebenden Kreisen mit der Prüfung von Vorschlägen betreffs einer anderweitigen Vertheilung und Unterbringung der Munition beschäftigt. Die festländischen Nationen müßten ihre Armeen für die heimische Vertheidigung in fortgeschrittenerem Zustande erhalten als England, andererseitz aber hätten sie keine Ersatzmannschaft für den Dienst im Auslande aufzubringen. Fünf von den neun in dem Programm von 1895 verlangten neuen Infanterie · Bataillonen seien errichtet, und hinsichtlich der baldigen Errichtung der anderen vier würden keine Schwierigkeiten sich erheben. Der Mobilisierungsplan für die Einberufung von zwei Armee⸗Korps sei derart, daß st sofort ins Feld rücken könnten. Seit 1860 habe Großbritannien niemals soviel Mann unter den Waffen gehabt als jetzt. Campbell⸗Bannerman bemerkte, die Frage der Vermehrung des Heeres und der Flotte hänge von der Politik des Landes ab. Wenn man große Verpflichtungen in der ganzen Welt übernehme, wenn man daß Reich alle Jahre in irgend einer lohnenden Weise vergrößern wolle, so sei eine vergrößerte Armee und Flotte nothwendig. Die Armee sei fast nicht mehr im stande, den fortdauernden Verpflichtungen nachzukommen, welche ihr auferlegt würden und welche das Heer keines einzigen anderen Landes zu tragen habe. Der Erste Lord des Schatzes Balfour er⸗
ü
widerte: er glaube nicht, daß die Vermehrung der Aut⸗ gaben mit der Politik der Regierung zu en ne, Zweifel⸗ log sei die Verantworlichkeit des R im Wachsen be⸗ griffen, aber dies sei im Grunde genommen in Großbritannien ebenso wie in anderen Ländern. Um diese Verantwortung tragen zu können, müsse , eine Armee und eine Flotte haben, die stark genug seien, eder Armee und Flotte entgegen zutreten, welche gegen dasselbe aufgebracht werde oder durch welche die en lischen Interessen bedroht würden. Die Stärke der englischen Rüsiungen hänge nicht im Geringsten mit der a' ,. Politik d
Regierung, sondern mit der Ausdehnung des Handels des Reiches und noch mehr mit der militärischen und Flottenpolitik der an— deren Nationen zusammen. Aus diefer Poeliti erwüchsen die Ge⸗ fahren, welchen die Regierung begegnen muaͤffe. Er bitte das Haus, die großen Summen zu bewilligen. Niemand bedauere mehr als die Mintster die Größe der Opfer. Aber ᷣ die Verantwortlichkeit des Reichs eine solche sei, wie sie es jetzt fei, solange man das eich zu vertheidigen habe gegen Streitkräfte, welche fich gegen Groß britannien zusammenschaaren könnten, seien folche Spfer nothwendig.
Frankreich.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkam mer wünschte, dem W. T. B.“ (. der Deputirte Cuneo Orn ano über die Ungesetzlichkeit der jüngsten Haussuchungen . interpellieren. Der Minister Präsident Du puy beantragte edoch, die Interpellation auf einen Monat zu vertagen, und die Kammer stimmte der Vertagung zu, worauf die Budget- berathung fortgesetzt wurde. ie Krim nalkammer des Kassationshofs unter dem Vor⸗ size Loew's prüfte gestern die Frage der Zuständigkeit der Gerichte in der Angelegenheit des Oberstleutnants Piequ art. In Marseille wurden vorgestern in den Raͤumen der Liga zur Wahrung der er gen. und Bürgerrechte und der Patriotenliga gleichfalls Haus uchungen vorgenommen.
Nu ßzland.
In der Peter⸗Pauls⸗Kathedrale zu St. Petersburg wurde,
wie „W. T. B.“ berichtet, gestern eine Seelenmesse für den Kaiser Nikolaus J. gelesen, welcher der Kgiser, die Kaiserin⸗Mutter, sowie sämmtliche Großfürsten und Großfürstinnen beiwohnten.
Nach einer Meldung desselben Bureaus aus Helsing⸗ fors hat der Senator für den Kultus Dr. Baron Irjs— Koskinen gestern seine Entlassung eingereicht.
Italien.
Der heute früh 9 Uhr über das Befinden des Papstes ausgegebene Krankheitsbericht lautet dem W. T. B.“ zu .
Die Nacht verlief ruhig; der hohe Patient verharrte unbeweglich in der von den Aerzten gewünschten Lage. Die Funktionen aller Organe sind normal. Das Allgemeinbefinden ist gut. Der Verband an der operierten Stelle wurde entfernt; man fand den Heilungs« prozeß normal verlaufend. Die Ernährung ist hinreichend; die Nahrung wird gern genommen. Temperatur 37, Athmung 22, Puls 70. Manzoni, Lapponi.
Der Jesuiten⸗General, Pater Martin, ist gestern Abend aus Fiesole in Rom eingetroffen.
Spanien.
Die Königin-Regentin konferierte, dem,, W. T. B.“ zufolge, gestern in Madrid mit dem Herzog von Tetuan und mit Romero Robledo. Der letztere soll zur Auflösung der Kammer gerathen haben. —
Der General Toral, welcher seiner Zeit Santiago de Cuba den Amerikanern übergab, ist infolge der 6 der Untersuchung über die Kapitulation von Santiago verhaftet und in das Militärgefängniß gebracht worden.
Belgien.
Nach ohffiziellen Nachrichten hat die Krankheit der Königin, wie dem „W. T. B.“ aus Brüssel berichtet wird, keinen ernsten Charakter. Allerhöchstdieselbe hat sich vor einigen Tagen erkältet. Als Vorsichtsmaßregel ordnete der Arzt an, daß die Königin das Bett hüte und absoluter Ruhe pflege, da Ihre Majestät vor drei Jahren an akuter Bronchitis litt. Gestern besuchte der Arzt die hohe Patientin nur ein⸗ mal; wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle eintreten, rechnet man auf rasche Wiederherstellung der Königin.
Amerika.
Da der Admiral Dewey dringenden Bedarf nach Schiffen mit geringem Tiefgang hat, erhielt nach einer Meidung des W. T. B.“ aus New Jork das Kanonenboot „Vixen“ den Befehl, sofort zum bgm nach Manila in Dienst zu stellen. Das Hospitalschiff „Relief“ ist gestern mit einem Sanitäts⸗ korps von 260 Mann nach Manila in See gegangen. Der Kriegs-Sekretär Alger hat ferner angeordnet, daß das 6. Artillerie⸗Regiment und 5 Regimenter regulärer Infanterie über San Francisco als Verstärkung für den General Otis nach den Philippinen abgehen. .
Aus Lima wird dem New York Herald“ telegraphiert, dort seien Nachrichten aus Bolivien eingetroffen, denen zu⸗ folge die Regierungstr uppen unter dem Präsidenten Alonzo im Departement Oruro von den Reyolutionären unter Oberst Pandoin eine neue Niederlage erlitten hätten. Die Truppen seien in voller Panik geflohen. Die Provinz Cochabamba habe sich den Aufständischen hr ofen
Die militärischen Behörden von Chile sind, dem „W. T. B.“ zufolge, endgültig entschlossen, das Heer um 5000 Mann zu vermindern, um es damit 2 dieselbe Stãrke zu bringen, wie im Jahre 1891. Gerüchtweise verlautet, die Regierung beabsichtige, verschiedene Kreuzer an Ecuador und die Vereinigten Staaten von Amerika zu verkaufen.
A sien.
Der russische Gesandte in Peking von Giers hat, dem „Reuter schen Bureau“ zufolge, am Dienstag dem i. amen schriftlich den in überreicht, welchen er früher . mündlich gegen die nördliche Fortführung der Niutschwang⸗ Eisenbahn durch ein britisches Konsortium erhoben hatte. Die „Times“ meldet aus Peking vom gestrigen Tage: Noch sei keine Antwort eingegangen auf die Eingabe des britischen Gesandten Mac Donald an das Tsung⸗li⸗amen, in welcher erklärt wird, daß die Interessen der britischen Bondholders es erforderten, daß im Direktorium der Nord⸗ bahn kein Wechsel ohne , en,. des britischen Syndikats eintreten dürfe, auch sei noch keine Genugthuung ö. die England durch die a fir rn, angethane eleidigung gegeben worden; die Entlassung sei, wie als Grund angegeben worden, wegen Hu's intimer Beziehungen zu den Engländern und wegen unrichtiger Verwendung von Geldern erfolgt, Behauptungen, welche dem Vernehmen nach sich bei der Untersuchung als unbegründet erwiesen hätten.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ tages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen
96 Sitzung, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten hie len beiwohnte, die zweite Berathung des Etats der Eisenbahnyerwaltung bei den Einn ahmen aus dem k und Gepäckverkehr in Verbindung mit dem
ntrag der Abgg. Wetekamp. (fr. Volksp.) und Genossen auf Beibehaltung der Arbeiter⸗Rückfahrt⸗ und⸗Wochenkarten fort.
Abg. Dr. Böttinger (al.) ist mit dem Minister darin ein⸗ verstanden, daß nur eine . nicht eine Verbilligung der
ersonentarife empfehlenswerth sei. Anzuerkennen sei, daß in der etzten Zeit für die Verbesserung der Personenbeförderung manches eschehen sei; doch seien noch viele berechtigte Wünsche unerfüllt ge— . sei eine bessere Verbindung mit dem Süden erwünscht.
Abg. Wam hoff (ul.): Wer reisen will, soll es auch bezahlen, umal wenn er ins Ausland fährt; ich kann nicht finden, daß die ersonentarife zu hoch sind. Die erste Wagenklasse wird fast aus schließlich von Abgeordneten und Offizieren benutzt, sie ist eigentlich überflüssig. Zu empfehlen wäre es, daß den Güterzügen einige ersonenwagen angehängt würden. Leider nimmt die Hen . irektion auf bescheidene Wünsche vom Lande wenig Rücksicht. Dies 6 de,. von der schnelleren Verbindung von Osnabrück mit olland. ;
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Auch ich würde eg bedauern, wenn die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Personentarife erkauft würde mit einer wesentlichen Verminderung der Eisenbahneinnahmen. Auf die Ueberschüsse aus den Eisenbahnen werden wir in Zukunft noch mehr zu rechnen haben als jetzt. Die Eisenbahnverwaltung muß auch in der Lage bleiben, in Zeiten wirthschastlichen Niedergangs die Güter. tarife zu ermäßigen. Der Antrag Wetekamp könnte vielleicht der Kommission überwiesen werden, wenn ich ihn auch für überflüssig halte. Die Arbeiter⸗Wochenkarten sind sehr zweckmäßig und sozialpolitisch eff nothwendig. Es wird aber von einzelnen Gemeinden darüber hegt daß der Zuzug der Arbeiter ihnen große Lasten auferlegt.
uch die Sonntagg⸗Rückfahrtkarten haben große Schattenseiten. Es ist wirthschastlich und sittlich nicht erwänscht, daß der Vater die ganze Woche hindurch von , getrennt ist. Die Ge⸗ meinden müssen Armen und chullasten tragen für Leute, die ihren Verdienst anderwärts verzehren. Die Verwaltung wird diese Sache eingehend prüfen müssen und auch vor einer Beschränkung der Arbeiterfahrkarten nicht zurücschrecken dürfen. Die Verwaltung muß Bewegungsfreiheit haben. Sie wird nur da eingreifen, wo Mißstände vorhanden sind.
Abg. Im Walle (Zentr.): Die billigen Arbeiterkarten ermög- lichen es dem Arbeiter, in guter Luft, auf dem Lande billig zu wohnen. Allerdings ist es nicht erwünscht, daß die Gemeinden durch diese an
ch gute Maßregel, durch Armen und Schullasten geschädigt werden. eshalb sind wir bereit, auch diese Seite der Frage in der Kom⸗ mission zu prüfen.
Abg. Osthaus (nl) hält es für wünschenswerth, daß die kleineren 6 der rechtsrheinischen Bahn bessere Anschlüsse an die Schnell⸗ züge erhalten.
Abg. Wallbrecht (nl) schließt sich den Wünschen des Abg. Wamhoff bezüglich einer besseren Verbindung mit Holland an.
Abg. We e ka mp (fr. Bp.) bestreitet, daß eine Ermäßigung der , n die Rentabilität der Eisenbahnen vermindern würde.
ach den früheren Erklärungen der Minister sei zu erwarten gewesen, daß die Militärtarife auf größere Entfernungen würden ermäßigt werden. Dies sei aber nicht eingetreten. Gegen die Verweisung seines Antrages an die Kommission habe er nichts einzuwenden.
Abg. Graf zu Lim burg Stirum (lons. ): Die jetzigen Eisen⸗ bahn⸗ Personentarife beschränten den Verkehr nicht Es ist auch nicht richtig, daß billigere Tarife das Reisen vermehren würden. Wenn die Arbeiterlöhne, die Gehälter steigen, wo sollen die Einnahmen bleiben? Ohne Eisenbahn Ueberschüsse ist unser ganzer Etat überhaupt nicht zu balancieren, und eine Erhöhung der inkommensteuer wird doch niemand verlangen. Die Eisen— bahn sollte von vornherein wie ein industrielles Unter—⸗ nehmen behandelt werden. Hätten wir andere satente Einnahmen, so könnte man ja an eine. Ermäßigung der Personentarife denken. Diese Einnahmen haben wir aber nicht, und deshalb wären die Personentarife zuletzt zu ermäßigen. Eher könnte man sie erhöhen. Beim Antrag Wetekamp spielt eine hochpolitische Frage mit, nämlich eine Verschiebung der Beyölkerung zu Ungunsten der Landgemeinden, deren Interessen davon berührt werden, wenn die Arbeiter in die Städte gehen und deren Familien jenen zur Last fallen. Durch den Auf⸗ enthalt der Arbeiter in der Stadt wird das Familien leben vernichtet, und das ist ein sehr unerwünschter Zustand. Die Tarife dürfen deshalb nur soweit ermäßigt werden, daß es dem Arbeiter ermöglicht wird, am Abend zu seiner Familie zurückzukehren. Die Interessen der Arbeiter und der Gemeinden müssen ausgeglichen werden. Ich bin gegen den Antrag Wetekamp und halte auch eine Kommissionsberathung für überflüssig.
Der Antrag auf Verweisung des Antrags Wetekamp an . k und der Antrag Wetekamp selbst werden abgelehnt.
Der Titel wird bewilligt.
(Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (48) Sitzung des Reichstages, welcher der Kriegs⸗Minister, Generalleutnant von Goßler beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗ Etats für 1899 bei dem Etat für die Verwaltung des Reichs heeres, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Krie s8⸗Min ist ers fortgesetzt.
rster Redner war in der Debatte der Abg. Dr. Paasche (nl. ). Bis zum Schluß des Blattes nahmen noch die Abgg. Gröber (Zentr) und Bebel (Soz.) das Wort.
Dem Reichstage ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einrichtung eines besonderen Senats für das bayerische Heer bei dem Reichs-⸗Militärgericht in Berlin, nebst Begründung zugegangen:
§1. Für das bayerische Heer wird bei dem Reichs ⸗Militärgericht in Berlin ein besonderer Senat gebildet. ö Der Fönig von Bayern ernennt den Präsidenten und die Räthe des bayerischen Senats sowie einen Militäranwalt für denselben; er bestimmt überdies die militärischen . dieses Senats.
Der bayerische Senat ist für alle dem Reichs⸗Militärgerichte zu⸗ gewiesenen Entscheidungen und Geschäfte zuständig, welche das Urtheil oder die Entscheidung eines bayerischen Militärgerichts oder die Entscheidung oder Berfügung eines bayerischen Gerichtsherrn zum Gegenstande haben.
Betrifft eine Sache zugleich Angehörige des bayerischen Heeres und eines anderen Kontingents oder der Marine, oder sind in den Fällen des § 461 der Militärstrafgerichtsordnung die verschiedenen Urtheile theils von einem bayerischen, theils von einem anderen Militärgericht erlassen, so treten der bayerische und ein von dem 2 des Reichs ⸗Militärgerichts zu beftimmender anderer
enat zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung zusammen. In diesem Falle finden die Bestimmungen des 5 86 Abf. 2 bis 4 der Militãr⸗Strafgerichtsordnung entsprechende Anwendung. Die außer⸗ halb der Hauptverhandlung nothwendigen Verfügungen erläßt der⸗
ᷣ Senat. Prãͤsident, welchem die Leitung der Hauptverhandlung usteht.
Die Bestimmungen des Abs. V finden auch dann Anwendung, wenn es sich um eine Entscheidung darüber handelt, ob ein baverisches Militärgericht oder ein anderes Militärgericht, ein bayerischer Gerichts- herr oder ein anderer Gerichtsherr . zuständig zu erklaͤren ist.
Der § 38 des Digziplinargesetzes für richterliche Militärjustiz⸗ beamte vom 1. Dezember 1898 gilt auch für den Präsidenten und die Räthe des bayerischen Senats. Diese bleiben bei der Bildung des allgemeinen Disziplinarhofs unberücksichtigt, sofern für ö. sowie für die bayerischen richterlichen Militärjustizbeamten ein besonderer Dis iplinarhof errichtet wird. Wird ein solcher nur für die letzteren errichtet, so werden der Präsident und die Räthe des bayerischen Senats bei der Bildung des allgemeinen Disziplinarhofs nur dann ö. wenn es sich um ein Mitglied des Reichs⸗Militärgerichts andelt. .
§ 4. Soweit sich nicht aus vorstehenden Bestimmungen Abweichungen ergeben, gelten die Vorschriften der Militär ⸗Strafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 auch für den bayerischen Senat.
Die dem Gesetzentwurf beigegebene Be gründung lautet:
Der § 33 des Einfübrungegesetzes zur Militär⸗Strafgerichts⸗ ordnung bestimmt, daß die Einrichtung der obersten militärgerichtlichen . . auf die Verhältnisse Bayerns anderweit gesetzlich geregelt wir
Seine Majestät der Kaiser und Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent von Bayern baben dahin Vereinbarung getroffen, daß ein besonderer Senat für das bayerische Heer bei dem Reichs- Militär⸗ gericht in Berlin eingerichtet werde und daß Seiner Majestät dem König von Bayern das Recht der Ernennung des Vorsitzenden und 9 , dieses Senats sowie des Militäranwalts fuͤr denselben zustehen soll
Auf dieser Grundlage ist der . aufgebaut.
u
Der Entrzurf geht davon aus, daß der im § 1 bezeichnete Senat einen Bestandtheil des Reichs⸗Militärgerichts in gleicher Weise bildet, wie jeder der übrigen Senate. Soweit hiernach nicht besondere Be⸗ stimmungen getroffen sind, finden auf seine Mitglieder wie auf den für ihn bestellten Militäranwalt die in der Militärstrafgerichts ordnung und in den maßgebenden Disziplinargesetzen für die ent⸗ sprechenden Beamtenklassen ö Anwendung.
u § 2. Die Zuständigkeit des Senats ist auf die Angehörigen des bayerischen Heeres nicht beschränkt. Zunächst soll zwar die gesammte bayerische Rechtsprechung in dem Senat ihre Spitze finden. Auf der anderen Seite waren aber auch diejenigen Fälle zu berücksichtigen, in denen infolge des Zusammenhangs Militärstrafgerichts ordnung F§S§ 34, 35) ein bayerisches Militärgericht zugleich über An⸗ gehörige eines anderen Kontingents oder der Marine, oder umge⸗ kehrt ein Militärgericht eines solchen Kontingents oder der Marine zugleich über Angehörige des bayerischen Heeres erkannt hat. Für diese Fälle erschien ein Zusammenwirken des bayerischen und eines anderen Senats als die den verschiedenen Interessen am meisten ent⸗ sprechende Lösung. Dieselbe Lösung empfahl sich hinsichtlich der im Abs. 2 bezeichneten Fälle des S 461 der Militär⸗Strafgerichts ordnung sowie hinsichtlich der Fälle ö ö
u S8 3.
Nach § 38 des Disziplinargesetzes ze. bleibt die Errichtung eines Diszivlinarhofs für die baverischen richterlichen Militärjustizbeamten der Landesgesetzgebung vorbehalten. Der § 3 stellt klar, daß diese Bestimmung auch die richterlichen Mitglieder des bayerischen Senats umfaßt. Das Verhältniß derselben zu dem allgemeinen Dis ziplinarhofe muß sich verschieden gestalten, je nachdem ein bayerischer Disziplinarhof errichtet wird oder nicht. Wird von der Errichtung eines solchen Disziplinarhofs Abstand genommen, dann be— steht in der hier fraglichen Beziehung kein Unterschied zwischen den richterlichen Mitgliedern des bayerischen Senats und denen der anderen Senate. Wird jedoch nicht nur für die richterlichen Militärjustiz⸗ beamten des bayerischen Heeres, sondern auch für die richterlichen Mitglieder des bayerischen Senats ein besonderer Disziplinarhof er. richtet, dann können die letzteren an dem allgemeinen Disziplinarhof aktiv überhaupt nicht theil nehmen.
Bleiben dagegen die richterlichen Mitglieder des bayperischen Senats dem allgemeinen Disziplinarhof unterstellt, 12 für die richterlichen Militärjustizbeamten des bayerischen Heeres ein besonderer Disziplinarhof errichtet wird, dann können jene bei denjenigen Ent- scheidungen des allgemeinen Disziplinarhofs mitwirken, welche Mit- glieder des Reichs⸗Militärgerichts betreffen, während ihnen im übrigen eine Mitwirkung versagt werden muß.
Statistik und Volkswirthschaft.
Dauer heftiger Regen in Schlesien.“
(Stat. Korr.) Seit dem Sommer 1887 hat das König⸗ liche meteorologische Institut ein dichtes Netz von Regen⸗ stationen zur Beobachtung der Niederschläge gegründet und dadurch manche Thatsachen, die bis dahin bestritten werden durften, unwiderleglich erwiesen. Hierher gehört, daß wolkenbruch—⸗ artige Regenfalle gelegentlich überall vorkommen können, aber zumeist eine sehr geringe räumliche Ausdebnung erreichen. Von überhaupt 294 schlesischen Orten, welche mit Regenmessern von 200 qem Auf. saugungsfläche nach dem Hellmann'schen System von 1886 ausgestattet sind, liegen die Ergebnisse der Beobachtung nicht durchweg vollständig äber ein volles Jahrzehnt vor, immerhin jedoch von 111 ohne Unter brechung, während man sich hinsichtlich der übrigen mit unvollstän— digen IHiesssꝰ arñ und deren Umrechnung auf einen zehnjährigen Durch⸗ schnitt behelfen mußte. Die Beobachter nehmen tägliche Messungen um 7 Uhr Morgens sowie sofortige unmittelbar nach dem Aufhören außergewöhnlich großer Regenmengen mit Angabe ihrer Dauer vor. Fälle der letzteren Art sind nun 27 aus Juni bis September 1891, 9 destzleichen 1892, 11 aus Mai und Juli bis August 1893, 15 aus Mal bis September 1894, 14 aus Mat bis August 1895, 17 aus Mai bis September 18896, 5 aus Mai bis August 1897 und 7 aus Mai bis Juni 1898 verzeichnet, wozu noch aus August 1858, Mai 1865, Juni 1881 und Juli 1882 je ein be— sonders starker Regenfall herangezogen wurde.
Gewöhnlich findet man für den einzelnen Tag nicht mehr als
eine Beobachtung der Art, 12 mal jedoch solche an jwei, 2 mal (18. Juli 1891 und 3. Juli 1894) an drei, 1 mal (24. Juni 1891) an vser und 1 mal (24. August 1893) an fünf Orten. Nach der Dauer des Regens ordnen sich die 109 Beobachtungen folgender.
maßen: Höhe des Niederschlags: ö mm in der Minute mm
Minuten Fälle ; einzeln
O, 98 - 2,92 O. S5 -= 2,70 O, 71-1, 81 O51 - 2, 18 O, 41-1, 16 O. 34 - 1, 06 o, 32 - 0 61 O, 15-90 29 ; O 5-29 (052
einzeln zusammen 4,9— 14,6 80,2 9, 0 — 40,5 255 4 13,9— 37,1 604,90 21,2 — 98,0 526,1 22,1 — 69, 467,4 25, — 950 782,2 40, 0-110, 0 571,1 212-600. 8 48,5 — 127,9 529,9 zusammen log 49 - 127.0 38154 h Mit der Dauer elnes heftigen Regens nimmt seine mittlere Stärke hiernach sichtlich bedeutend ab.
) Regenkarte der Provinz Schlesien mit erläuterndem Text und Tabellen, im amtlichen Auftrage bearbeitet von Professor Dr. G. Hell⸗ mann, Abtheilungsvorsteher im Königlich preußischen meteorologischen Institut; 24 Seiten. Berlin (Dietrich Reimer) 1899. .
— 8 19
S8 — 15 . . 16 16— 30 .. 25 33— 45 .. 15 46 — 60 .. 12 712 — 120 .. 15 125 —180 . 8
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Krefeld berichtet die Köln. Zig.“ wetter zum Ausstande der Sammetweber: In der geheimen Abstimmung der aus- ständigen Weber haben sich saͤmmtliche Arbeiter mit zwei Ausnahmen gegen die Lohnliste der Fabrikanten erklärt. — Wie ferner die Rhein. Westf. Ztg.“ mittheilt, haben die Arbeiteraugschüsse der . geftern beschlossen, die fernere Vermittelung der sozialen Kommission abzulehnen; sie erklären sich dagegen bereit, mit den Fabrikanten unter dem Vorsitz des Beigeordneten Br. Bertram als Unparteiischen jederzeit in Verhandlungen einzutreten Ueber die Aufnahme der Arbeit nach der Fabrikanten, Lobnliste zur Probe und über das Prämiensystem soll dabei nicht verhandelt werden.
Aus Bilbao meldet W. T. B.“ 16500 Bergarbeiter haben die Arbeit niedergelegt; es kamen Ruhestörungen vor, wobel die Polizei von der Menge mit Steinen beworfen wurde.
stunst und Wissenschaft.
In der Gesammtsitzung der Akademie der Wissen⸗ schaften vom 23. Februar (vorsitzender Sekretar: Herr Vahlen) legte Herr Tobler den bisher nicht gedruckten Text der Legende vom heil. Julianus in altfranzösischen Versen nach der einzigen bekannten Handschrift (Paris, Bibliothek des Arsenals 3516) bearbeitet vor und knüpfte daran lexikalische und grammatische Bemerkungen. — Herr Auwers überreichte den Schlußband des „Berichts über die deutschen Beobachlungen der Venusdurchgänge von 1874 und 1882“: Band J. Geschichte des Unternehmens und Aktenstücke der Verwaltung (Berlin 18988). — Herr Fuchs legte eine Mittheilung des Professors M. Hamburger in Berlin über die singulären Lö⸗ sungen der algebraischen Differentialgleichungen höherer Ordnung“ vor. Diese Notiz enthält., die vollständige Angabe der cha⸗ rakteristischen Merkmale für die singulären ersten Integrale einer gewöhnlichen n, , . n ter Ordnung. Der Ausgangspunkt der Betrachtung wird elnerseits von der Differential⸗ gleichung selbst, andererseits von den vollständigen ersten Integralen enommen. — Herr Conze machte Mittheilung davon, daß Herr G.
eber in Smyrna eine Hochdruck- Wasserleitung nachgewiesen habe, welche von der Quelle Karabungr nach dem Stadtberge führt und dazu bestimmt war, die hellenistisch römische Stadt mit Wasser ju persorgen. Die Untersuchung wird im Jahrbuche des Kaiser⸗ lichen archäologischen Instituts veröffentlicht werden. — Herr van't Hoff überreichte ein Exemplar seiner an der Uniperfsität Berlin gehaltenen Vorlesungen über physikalische Chemie in englischer Uebersetzung: Lectures on Theoretical and Physical Chemistry. By Dr. J. H. van't Hoff. Translated by Dr. R. A. Lehfelqdt. Part J. London. — Mitgetheislst wurde, daß die Akademie das korrespondierende Mitglied der philosophisch⸗historischen Klasse, Herrn in ö ., in Hannover am 8. Februar durch den Tod verloren hat.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt am 2. März gemeldet worden vom Viehhofe zu Dresden.
olland.
Das holländische Staatsblatt veröffentlicht an Stelle der nunmehr außer Kraft tretenden Verordnung vom 20. Mai v. J, betreffend Maßregeln zur Abwehr der San⸗Joss⸗ Schildlaug (vergl. Reichs. Anzeiger! Nr. 133 vom 14. Juni v. J.), die in ,, folgende Königliche Verordnung vom 36. Januar
8 Art. 1.
Die Ein⸗ und Durchfuhr, sei es unmittelbar, sei es mittelbar, von allen Sorten lebender Bäume und Sträucher oder lebender Theile davon, die aus Amerika stammen, wird verboten.
Dieses Verbot gilt ebenso für die Kisten, Tonnen, Körbe, Säcke, Fässer und andere Gegenstände, die zur? ckung der im vorigen Absatz bezeichneten n n nn, ,. gedtent .
ikel 2.
Bei der Deklaration zur Ein. oder Durchfuhr von lebenden Bäumen und Sträuchern oder von lebenden Theilen dieser Gewächse und von ihrer Verpackung ist eine Erklärung über den Ursprung diefer Gegenstände, abgegeben durch den niederländischen Konsularbeamten oder eine dazu befugte Behörde des Verschiffungshafens, vorzulegen.
Als Erklärung über den Ursprung können auch dienen die Be⸗ scheide, abgegeben auf Grund von Abf. 2 und 3 des Art. 3 des inter⸗ nationalen Uebereinkommeng vom 3. November 1881 zur Abwehr der Reblaus (Phyllosera), auf welches Uebereinkommen sich beziehen die Gesetze vom 6. Deiember 1883 (Staatsblatt Nr. 187 und vom 26. Aktober 1889 (Staatzblatt Nr. 134).
Die in dem ersten Absatz dieses Artikels genannten Gegenstände, die aus dem Auslande eingeführt werden, sollen aus der Verpackung, in der sie sich befinden, nicht herausgenommen und nicht weiter inz Inland eingeführt werden, bevor nicht die in dem erwähnten Absatz näher bezeichnete Erklärung durch den Zolleinnehmer vorher untersucht und für richtig befunden ist. ,
rtikel 3.
Wegen der Beobachtung des erwähnten Uebereinkommens können durch gemeinschaftliche Verfügung Unserer Minister des Innern und der Finanzen Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Beschlusses zugelassen werden:
a für die Einfuhr aus den an die Niederlande grenzenden Län- . 1 . Maßregeln zur Abwehr der San⸗Joss⸗-Schildlaus er⸗ griffen sind;
b. für die Einfuhr zu wissenschaftlichen Zwecken;
c. für den Grenzverkehr.
Artikel 4.
Während einer Frist von vier Wochen nach dem Tage, an dem dieser Beschluß in Kraft tritt, wird die in Art. 2 Abs. 1 erwähnte Erklärung nicht gefordert für Sendungen aus Asien, Afrika und europäischen Häfen des Mlttelländischen Meerez, falls dem Zoll⸗ einnenmer zur Genüge nachgewiesen wird, daß die zur Ein oder Durchfuhr aufgegebenen Gegenstände wirklich aus diesen Welttheilen oder aus diesen Häfen stammen.
Art. 5H.
Dieser Beschluß tritt in Kraft am zweiten Tage nach der Ausgabe des Staatsblattes und des Staatscourants, worin er ver⸗ öffentlicht wird.
Uusere Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Aus—⸗ führung dieses Beschlusses beauftragt, der gleichzeitig im Staatsblatt und im Staatscourant veröffentlicht und wovon dem Staatsrath Ab- schrift mitgetheilt werden soll.
Schweden.
Nach einer Bekanntmachung der Königlichen Medizinal⸗Verwal⸗ tung vom 9. Januar d. J. darf die Einfuhr seewärts von Wieder⸗ käuern und Schweinen sowie von Thieren des Pferdegeschlechts für das laufende Jahr nur über folgende Häfen stattfinden: Helsingborg, n . Kastellgirden in der Nähe von Kongelf (via Gothenburg),
andskrona, Malmö, Stockholm, Sundsvall, Söderhamn und Umen.
Nach einer Bekanntmachung des Königlich schwedischen Kommeri-= Kollegiums vom 20. Februar d. J. e. die Kreise Oldenburg und . der Provinz Schlegwig ⸗Holstein als von Krätze unter den
chafen (scabies ovis) befallen erklärt worden.
Konstantinopel, 2. März. (W. T. B.) sind gestern zwei neue Pest fälle vorgekommen.
Verkehr s⸗Anstalten.
Auf Rügen ist eine Verlängerung der Kleinbahnstrecke utbus— Sellin bis Göbren geplant; die hierzu erforderlichen ermessungsarbeiten sind bereits beendet.
In Dscheddah